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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Rechtslage außer Stande, die mit dem <strong>Kreis</strong>brandmeister getroffenen Vereinbarungen<br />

in dessen laufender Wahlperiode aufzukündigen und plädiere deshalb für eine<br />

Neuregelung zu Beginn der nächsten Wahlperiode.<br />

Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />

"Auch hier wird auf die Ausführungen zu B 3 im genannten Protokoll verwiesen."<br />

Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 08.03.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />

"Zu den Ausführungen zu B 1 – B 3 des o.a. Berichtes wird noch ausgeführt, dass<br />

mit Beschluss des <strong>Kreis</strong>ausschusses vom 10.06.2008 sowie Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages<br />

vom 17.06.2008 (Drs. Nr. 204/08) Herr <strong>Kreis</strong>brandmeister Hans-Jürgen Wolfram<br />

zum 01.07.2008 für weitere sechs Jahre als Ehrenbeamter auf Zeit unter Beibehaltung<br />

der derzeit Anwendung findenden materiellen Bedingungen zum <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />

ernannt wurde. Vorhergegangen war ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden<br />

der CDU / SPD, die einer weiteren Verlängerung der Dienstzeit des<br />

KBM Wolfram unter den gleichen Bedingungen zustimmten. Bei einer Nachfolgelösung<br />

mit einer anderen Person sollte dann ein Vorschlag im Sinne der Rechnungsprüfung<br />

erfolgen."<br />

Beanstandung B/3 (Seite 14 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />

"Soweit Herrn D. nach wie vor die Aufwandsentschädigung in Höhe der Entschädigung<br />

für stellv. KBM gewährt wird, widerspricht dies dem § 34 FSHG. Unabhängig<br />

davon bedarf es der inhaltlichen Bestimmung der Entschädigungspraxis. Hierbei ist<br />

folgendes zu berücksichtigen:<br />

1. Eine Aufwandsentschädigung ist dann gerechtfertigt, wenn sie sowohl den Aufwand<br />

für die Koordination der Ausbildung, aber auch den für den durch Herrn D.<br />

selbst erteilten Unterricht abdeckt.<br />

2. Dies schließt eine zusätzliche Geltendmachung der Ausbildungsvergütung i.H.v.<br />

11,50 €/USt. aus."<br />

Die Beanstandung wurde vor dem Hintergrund ausgesprochen, dass Herr D. sowohl<br />

pauschale Aufwandsentschädigung als auch Vergütung als Ausbilder erhielt.<br />

Wesentliche Ausführungen aus den Protokollauszügen zu den interfraktionellen Gesprächen<br />

am 06.09. und 19.10.2005:<br />

Der Prüfungshinweis war Gegenstand zweier interfraktioneller Gespräche (06.09.<br />

und 19.10.2005). Gemäß Protokoll zum Gespräch vom 19.10.2005 war lt. Dezernent<br />

K. Handlungsbedarf zu den Prüfungsfeststellungen B/3 und B/4 gegeben. Die<br />

Verwaltung schlage vor, für die Wahlzeit am Führungsteam bestehend aus <strong>Kreis</strong>brandmeister,<br />

einem stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister und einem "Beauftragten<br />

für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>" festzuhalten. Herr<br />

D. solle sein Ehrenamt als Ausbildungsbeauftragter fortsetzen. Rechtsgrundlage für<br />

seine Entschädigung sei dann aber nicht mehr § 34 FSHG, sondern § 12 FSHG.<br />

Nach § 12 FSHG könne entweder Auslagenersatz oder eine Aufwandsentschädigung<br />

für die ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden. K. schlage weiter vor, <strong>Kreis</strong>ausschuss<br />

und <strong>Kreis</strong>tag unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes einen Vorschlag<br />

für die künftige Entschädigungsleistung an den "Beauftragten für die Ausbildung<br />

der Freiwilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>" zu unterbreiten.<br />

Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />

"Auch hier wird auf die Ausführungen zu B 3 im genannten Protokoll verwiesen."<br />

Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 08.03.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />

"Zu den Ausführungen zu B 1 – B 3 des o.a. Berichtes wird noch ausgeführt, dass<br />

mit Beschluss des <strong>Kreis</strong>ausschusses vom 10.06.2008 sowie Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages<br />

vom 17.06.2008 (Drs. Nr. 204/08) Herr <strong>Kreis</strong>brandmeister Hans-Jürgen Wolfram<br />

zum 01.07.2008 für weitere sechs Jahre als Ehrenbeamter auf Zeit unter Bei-<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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