Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Rechtslage außer Stande, die mit dem <strong>Kreis</strong>brandmeister getroffenen Vereinbarungen<br />
in dessen laufender Wahlperiode aufzukündigen und plädiere deshalb für eine<br />
Neuregelung zu Beginn der nächsten Wahlperiode.<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Auch hier wird auf die Ausführungen zu B 3 im genannten Protokoll verwiesen."<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 08.03.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Zu den Ausführungen zu B 1 – B 3 des o.a. Berichtes wird noch ausgeführt, dass<br />
mit Beschluss des <strong>Kreis</strong>ausschusses vom 10.06.2008 sowie Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages<br />
vom 17.06.2008 (Drs. Nr. 204/08) Herr <strong>Kreis</strong>brandmeister Hans-Jürgen Wolfram<br />
zum 01.07.2008 für weitere sechs Jahre als Ehrenbeamter auf Zeit unter Beibehaltung<br />
der derzeit Anwendung findenden materiellen Bedingungen zum <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
ernannt wurde. Vorhergegangen war ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden<br />
der CDU / SPD, die einer weiteren Verlängerung der Dienstzeit des<br />
KBM Wolfram unter den gleichen Bedingungen zustimmten. Bei einer Nachfolgelösung<br />
mit einer anderen Person sollte dann ein Vorschlag im Sinne der Rechnungsprüfung<br />
erfolgen."<br />
Beanstandung B/3 (Seite 14 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Soweit Herrn D. nach wie vor die Aufwandsentschädigung in Höhe der Entschädigung<br />
für stellv. KBM gewährt wird, widerspricht dies dem § 34 FSHG. Unabhängig<br />
davon bedarf es der inhaltlichen Bestimmung der Entschädigungspraxis. Hierbei ist<br />
folgendes zu berücksichtigen:<br />
1. Eine Aufwandsentschädigung ist dann gerechtfertigt, wenn sie sowohl den Aufwand<br />
für die Koordination der Ausbildung, aber auch den für den durch Herrn D.<br />
selbst erteilten Unterricht abdeckt.<br />
2. Dies schließt eine zusätzliche Geltendmachung der Ausbildungsvergütung i.H.v.<br />
11,50 €/USt. aus."<br />
Die Beanstandung wurde vor dem Hintergrund ausgesprochen, dass Herr D. sowohl<br />
pauschale Aufwandsentschädigung als auch Vergütung als Ausbilder erhielt.<br />
Wesentliche Ausführungen aus den Protokollauszügen zu den interfraktionellen Gesprächen<br />
am 06.09. und 19.10.2005:<br />
Der Prüfungshinweis war Gegenstand zweier interfraktioneller Gespräche (06.09.<br />
und 19.10.2005). Gemäß Protokoll zum Gespräch vom 19.10.2005 war lt. Dezernent<br />
K. Handlungsbedarf zu den Prüfungsfeststellungen B/3 und B/4 gegeben. Die<br />
Verwaltung schlage vor, für die Wahlzeit am Führungsteam bestehend aus <strong>Kreis</strong>brandmeister,<br />
einem stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister und einem "Beauftragten<br />
für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>" festzuhalten. Herr<br />
D. solle sein Ehrenamt als Ausbildungsbeauftragter fortsetzen. Rechtsgrundlage für<br />
seine Entschädigung sei dann aber nicht mehr § 34 FSHG, sondern § 12 FSHG.<br />
Nach § 12 FSHG könne entweder Auslagenersatz oder eine Aufwandsentschädigung<br />
für die ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden. K. schlage weiter vor, <strong>Kreis</strong>ausschuss<br />
und <strong>Kreis</strong>tag unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes einen Vorschlag<br />
für die künftige Entschädigungsleistung an den "Beauftragten für die Ausbildung<br />
der Freiwilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>" zu unterbreiten.<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Auch hier wird auf die Ausführungen zu B 3 im genannten Protokoll verwiesen."<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 08.03.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Zu den Ausführungen zu B 1 – B 3 des o.a. Berichtes wird noch ausgeführt, dass<br />
mit Beschluss des <strong>Kreis</strong>ausschusses vom 10.06.2008 sowie Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages<br />
vom 17.06.2008 (Drs. Nr. 204/08) Herr <strong>Kreis</strong>brandmeister Hans-Jürgen Wolfram<br />
zum 01.07.2008 für weitere sechs Jahre als Ehrenbeamter auf Zeit unter Bei-<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11