Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Auf Nachfrage der Rechnungsprüfung machte das Fachamt zu erheblich voneinander<br />
abweichenden Zuschussverläufen nachstehende Angaben 90 :<br />
� Gemeinde Titz<br />
"Aufgrund einer längeren Erkrankung des Herrn S. ergaben sich im Jahre 2009 im<br />
Vergleich zu 2008 geringere Personalkosten i.H.v. ca. 1.400,00 €. Herr S. war im<br />
Jahr <strong>2010</strong> nicht krank. Da keine krankheitsbedingten Ausfälle seitens des Herrn<br />
S. waren, haben sich die Personalausgaben im Gegensatz zu 2009 erhöht. Herr S.<br />
war <strong>2010</strong> vollzeitbeschäftigt."<br />
� Gemeinde Hürtgenwald<br />
"Frau K. ist hier seit Mitte Juli 2009 in Mutterschutz. Nach dem Ausscheiden der<br />
Frau K. wurde ebenfalls ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der entsprechend den<br />
tariflichen Vorgaben in eine geringere Entgeltstufe eingruppiert wurde. Frau K.<br />
wurde in die Entgeltstufe S 11 Stufe 5 und Herr W. in die Entgeltstufe S 11 Stufe 3<br />
eingruppiert."<br />
� Stadt Heimbach<br />
"Aufgrund einer Tariferhöhung im Januar 2009 i.H.v. 2,8 % plus tariflicher Einmalzahlung<br />
i.H.v. 225,00 € ist es zu einem Anstieg der Bruttovergütung von 945,00 €<br />
plus Sozial- und ZVK-Beiträgen für die damals angestellte Mitarbeiterin gekommen.<br />
Nach dem Ausscheiden dieser Mitarbeiterin zum 30.09.2009 wurde zum<br />
01.10.2009 eine jüngere Mitarbeiterin eingestellt, die entsprechend den tariflichen<br />
Vorgaben in eine geringere Altersstufe eingruppiert wurde, wodurch die Mehrkosten<br />
bis auf einen Betrag von ca. 550,00 € wieder aufgefangen wurden."<br />
Fazit<br />
Ungeachtet der vom Fachamt erläuterten Umstände für größere Kostenschwankungen<br />
innerhalb des Betrachtungszeitraums "2008 bis <strong>2010</strong>" fallen auch im Quervergleich<br />
untereinander die divergierenden Zuschussleistungen auf. Stellt man z.B.<br />
im Bereich der kommunalen Träger der niedrigsten Förderung des Rechnungsjahres<br />
<strong>2010</strong> (Stadt Heimbach = 43.949 €) die beiden höchsten Zuschussleistungen<br />
(Gemeinde Vettweiß = 68.159 € oder Gemeinde Niederzier = 68.434 €) gegenüber,<br />
fallen letztere um über 55% höher aus. Ausweislich der vom Fachamt zum<br />
Betriebsjahr <strong>2010</strong> überlassenen Detailübersicht liegen die Abweichungen in den<br />
unterschiedlich hohen Personalkosten begründet (Stadt Heimbach = 39.439,43 €,<br />
Gemeinde Vettweiß = 64.323,83 € oder Gemeinde Niederzier = 64.223,98 €).<br />
Damit bleibt zu konstatieren, dass trotz einheitlicher Fördervorgaben die Vorhaltung<br />
Offener Kinder- und Jugendarbeit vor Ort im Trägervergleich untereinander<br />
eine höchst unterschiedliche Kostenbelastung nach sich zieht. Im kommunalen Bereich<br />
ist die Spannbreite besonders groß.<br />
Anmerkung A 21<br />
Die Verwaltung wird ersucht, die Gründe der höchst unterschiedlichen Kostenbelastung<br />
aufzuarbeiten und diesem Gefälle ggf. durch entsprechende Regularien entgegenzuwirken.<br />
90 vgl. E-Mail des Jugendamts vom 17.6.<strong>2011</strong> und E-Mail vom 22.6.<strong>2011</strong><br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11