Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Gefahrenabwehr<br />
Rechtsgrundlagen<br />
- 57 -<br />
Die Rechtsgrundlage für Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über<br />
außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr<br />
sowie Warnung und Information der Bevölkerung bildet der RdErl. des Ministeriums<br />
für Inneres und Kommunales – 73 – 52.03.04 / 73 – 52.08 – vom 20.09.<strong>2010</strong>.<br />
Nach Ziffer 1 Abs. 3 des o.a. RdErl. hat bei außergewöhnlichen Ereignissen die Leitstelle<br />
für Feuerschutz (§ 21 FSHG), Rettungsdienst (§ 8 RettG NRW) und Katastrophenschutz<br />
durch den Lagedienstführer die zuständige Bezirksregierung (Meldekopf)<br />
und das für das Aufgabengebiet Inneres zuständige Ministerium (Lagezentrum)<br />
unverzüglich und unaufgefordert über Art und Umfang des außergewöhnlichen<br />
Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.<br />
Der Einsatzleiter hat zu entscheiden, ob eine großräumige Gefahr für Gesundheit<br />
und Leben von Menschen besteht und ggf. eine Information oder Warnung der Bevölkerung<br />
durch die Medien zu veranlassen ist (Abs. 6 des RdErl.).<br />
Praktische Umsetzung im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Mit Schreiben vom 26.11.<strong>2010</strong> wurde Amt 38 um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen<br />
das Amt für Feuerschutz und Rettungswesen getroffen hat, um die Umsetzung<br />
der ministeriellen Vorgaben im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sicherzustellen. Das Fachamt<br />
nahm am 18.01.<strong>2011</strong> dazu wie folgt Stellung:<br />
"Laut Erlasslage und in Absprache mit den verantwortlichen kreisangehörigen<br />
Kommunen und dem <strong>Kreis</strong>brandmeister wird der angepasste Erlass analog zum<br />
bisherigen Erlass nach den aufgeführten ministeriellen Kriterien und Vorgaben seit<br />
dem 20.09.<strong>2010</strong> umgesetzt.<br />
Die Leitstelle fertigt in besonderen Einsatzlagen kurzfristig Sofortmeldungen zu den<br />
aufgeführten meldepflichtigen Ereignissen, die per Mail an die zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
abgesetzt werden.<br />
Die jeweiligen Folgemeldungen und Schlussmeldungen werden durch die Einsatzleiter<br />
der Gemeinden erstellt und über die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> ebenfalls auf<br />
dem gleichen Wege abgesetzt.<br />
Sollte eine Warnung der Bevölkerung erforderlich sein, entscheidet der Einsatzleiter<br />
vor Ort, ob eine Warnung über die Medien abgesetzt wird. Er bedient sich dabei der<br />
Leitstelle. Bei Großschadensereignissen nach Aufnahme des Krisenstabes werden<br />
die Warnungen der Bevölkerung im Krisenstab in Zusammenarbeit mit der BUMA<br />
abgestimmt und ebenfalls über die Leitstelle abgesetzt.<br />
Im Auftrag der Einsatzleitung bzw. des Krisenstabes leitet die Leitstelle, die von der<br />
Einsatzleitung abgefasste Warnung bzw. Information, an die zuständigen Medien<br />
weiter.<br />
Bei Warnungen und Informationen der Bevölkerung ist es wichtig, dass diese miteinander<br />
abgestimmt sind und sich inhaltlich nicht widersprechen.<br />
Sämtliche Meldungen zum Erlass sind formgebunden und werden durch die Leitstelle<br />
unmittelbar abgesetzt."<br />
Aus vorstehenden Erläuterungen des Amtes 38 ergeben sich für das Rechnungsprüfungsamt<br />
keine Anhalte, die gegen eine an den ministeriellen Vorgaben orientierte<br />
Verfahrensweise sprechen.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11