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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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- 29 -<br />

gung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO aufgrund der Abmessung der Ladung 45 bzw. nach<br />

§ 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen benötigt<br />

wird.<br />

Man unterscheidet somit drei verschiedene Varianten:<br />

Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung<br />

§ 29 Abs. 3 StVO: §§ 29 Abs. 3 StVO<br />

+<br />

46 Abs. 1 Nr. 2 und 5<br />

StVO:<br />

Erlaubnis für übermäßige<br />

Straßennutzung durch<br />

das Fahrzeug<br />

zusätzlich Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 70<br />

StVZO durch die Bezirksregierung<br />

erforderlich<br />

Erlaubnis für übermäßige<br />

Straßennutzung durch das<br />

Fahrzeug<br />

+<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

zur Benutzung von Autobahnen<br />

oder Kraftstraßen<br />

bzw.<br />

aufgrund der Abmessung<br />

der Ladung<br />

zusätzlich Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 70<br />

StVZO durch die Bezirksregierung<br />

erforderlich<br />

§ 46 Abs. 1 Nr. 2 und 5<br />

StVO:<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

zur Benutzung von Autobahnen<br />

oder Kraftstraßen<br />

bzw.<br />

aufgrund der Abmessung<br />

der Ladung<br />

Die Bearbeitung der eingehenden Anträge bis zur Bescheiderteilung erfolgt ohne<br />

Gegenzeichnung durch eine Sachbearbeiterin. Die Vertretung übernehmen zwei<br />

weitere Mitarbeiter.<br />

Anmerkung A 5<br />

Bei der Bearbeitung von Großraum- und Schwertransportgenehmigungen handelt<br />

es sich um einen korruptionsgefährdeten Bereich. Das Fachamt sollte daher Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Korruptionsdelikten insbesondere im Hinblick auf die<br />

Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten treffen.<br />

Gebühren:<br />

Die jährlichen Erträge schwanken geringfügig und lagen in den letzten Jahren bei:<br />

2008 ca. 45.000 €<br />

2009 ca. 46.000 €<br />

<strong>2010</strong> 43.013 €<br />

Die rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Gebührenordnung für<br />

Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 46 47 in Verbindung mit § 6a Abs. 2 und 3<br />

45 s. I. der VwV-StVO zu § 46 Abs.1 Nr. 5 StVO (RdNr. 13)<br />

46 GebOSt vom 26.6.1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 21.4.2009 (BGBl. I S. 872)<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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