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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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- 22 -<br />

Zuschussbedarf ÖPNV 2008 - <strong>2010</strong><br />

60.956,57 €<br />

21.642,22 €<br />

-23.999,49 €<br />

2008 2009 <strong>2010</strong><br />

III Prüfung der einzelnen Erträge und Aufwendungen<br />

Erträge<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11<br />

HJ<br />

Zuschussbedarf<br />

1. Pauschale Förderung gem. § 11 ÖPNVG NRW – 145.000 € -<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> erhält jährlich eine pauschale Förderung gem. § 11 ÖPNVG NRW.<br />

Das Land NRW gewährt diese aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des<br />

Bundes zunächst an die jeweiligen Zweckverbände, hier also an den AVV. Dieser<br />

wiederum leitet die Pauschale in ¼-jährlichen Zahlungen an die Zweckverbandsmitglieder<br />

weiter.<br />

Die Pauschale für das Jahr <strong>2010</strong> belief sich auf 145.000 €. Der diesbezügliche<br />

Zuwendungsbescheid des AVV an den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> datiert vom 20.01.<strong>2010</strong>. Die Ratenzahlungen<br />

i.H.v. jeweils 36.250 € erfolgten ¼-jährlich im Zeitraum vom<br />

12.03.<strong>2010</strong> – 14.12.<strong>2010</strong>.<br />

Der Betrag von 145.000 € darf gem. § 11 ÖPNVG NRW ausschließlich für Zwecke<br />

des ÖPNV verausgabt werden. Andernfalls sind die nicht benötigten Beträge an das<br />

Land zu erstatten. Da schon durch die Zahlung der Umlage i.H.v. 121.000 € an den<br />

AVV sowie weitere ordentliche Aufwendungen (z.B. Fördermittel Bördeexpress,<br />

Rechnung verkehrsplanerische Leistungen Fa. R. & P.) i.H.v. 26.542,03 € der Betrag<br />

überschritten wurde und diese Aufwendungen zweifellos Zwecke des ÖPNV<br />

betreffen, sind die Voraussetzungen erfüllt.<br />

2. Erstattung des Rhein-Erft-<strong>Kreis</strong>es wegen Finanzausgleich im grenzüberschreitenden<br />

ÖPNV – 31.436 € -<br />

Eine weitere Einnahmeposition stellt die o.a. Erstattungszahlung i.H.v. 31.436 €<br />

durch den Rhein-Erft-<strong>Kreis</strong> dar. Der Zahlung liegt eine "Vereinbarung über den<br />

grenzüberschreitenden Verkehr" zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> und dem Rhein-Erft-<br />

<strong>Kreis</strong> vom 24.08.2001 zugrunde.

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