Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Veröffentlichungspflichten<br />
- 112 -<br />
Nach § 17 KorruptionsbG haben die Mitglieder in Organen und Ausschüssen des<br />
<strong>Kreis</strong>es gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten, Hauptverwaltungsbeamte wiederum<br />
gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft zu erteilen<br />
über<br />
1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,<br />
2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im<br />
Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,<br />
3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen<br />
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und<br />
Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,<br />
4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,<br />
5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.<br />
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.<br />
Mit Verfügung vom 19.07.<strong>2011</strong> hat die Bezirksregierung Köln auf die Verpflichtungen<br />
aus § 17 KorruptionsbG hingewiesen und verfügt, dass die dort genannten<br />
Auskünfte jährlich bis zum 30.06.<strong>2011</strong> anzuzeigen sind. Ob die Verwaltung der Anzeigepflicht<br />
nachgekommen ist, kann von der Rechnungsprüfung nicht beurteilt<br />
werden.<br />
Anmerkung A 25<br />
Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Verwaltung erwägen, ob neben den Auskünften<br />
des Landrats und der <strong>Kreis</strong>tagsmitglieder auch die Nebentätigkeiten der<br />
erweiterten Verwaltungsführung, mithin der Dezernenten im Rahmen des § 17 KorruptionsbG<br />
bekannt gemacht und, wie bereits von anderen Kommunen praktiziert<br />
107 , veröffentlicht werden sollten.<br />
107 z.B. Stadt Bottrop<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11