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Stabsdienstordnung Krisenstab Kreis Düren

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KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Stabsdienstordnung</strong><br />

<strong>Krisenstab</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Stand: April 2008<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 1 von 19<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

Einleitung<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 2 von 19<br />

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift/Dienstvorschrift (FwDV/DV) 100 beschriebt das Führungssystem<br />

zur Bewältigung von Schadenslagen. Der politisch Verantwortliche muss zur Gefahrenabwehr<br />

sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren und<br />

verantworten.<br />

Für das Management bei einem Großschadenereignis nutzt der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> die bereits<br />

bestehenden und bewährten Gremien zur Leitung und Koordination.<br />

Dies sind im Einzelnen:<br />

- der Landrat (als politisch Gesamtverantwortlichen)<br />

- den bestellten Einsatzleiter/ die Einsatzleitung (operativ/taktische Aufgabenerfüllung)<br />

- den <strong>Krisenstab</strong> (administrativ/organisatorische Aufgabenerfüllung)<br />

Administrativ-<br />

organisatorische<br />

Komponente<br />

Politisch<br />

Gesamtverantwortlicher<br />

- Landrat -<br />

Operativ- taktische<br />

Komponente<br />

<strong>Krisenstab</strong> Einsatzleitung<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> ist eine besondere Organisationsform der Behörde. Er ist keine ständige<br />

Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten<br />

Organisationsplan gebildet und besetzt.<br />

Mit der vorliegenden <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ wird eine für den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

verbindliche Organisationsform festgelegt, die eine reibungslose Zusammenarbeit bei<br />

Großschadenereignissen sicherstellt.<br />

Sie soll aber auch geeignet sein, um – außerhalb von Großschadenereignissen und von<br />

Katastrophen – insbesondere Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die im originären<br />

Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> liegen und unvorhergesehenen, kurzfristig sowie<br />

gegebenenfalls unter Beteiligung mehrerer Fachbereiche erledigt werden müssen<br />

(Krisenmanagement).<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

Lese- und Anwendungshinweise<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 3 von 19<br />

Die vorliegende <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ ist als Anhang 02 Bestandteil des<br />

Gefahrenabwehrplanes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> (GAP) nach § 22 (1) FSHG. Grundsätzliche Festlegungen des<br />

v.g. Gefahrenabwehrplanes (z.B. zu Verantwortlichkeiten, Leitung und Führung im Einsatz, Organisation<br />

und Durchführung, u.a.) werden durch diese <strong>Stabsdienstordnung</strong> nicht aufgehoben.<br />

Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> einschließlich der beigefügten Anlagen ist mit einer Plannummer<br />

versehen, die 1-mal vergeben wurde und zur eindeutigen Identifizierung/Zuordnung (beim Lesen,<br />

Anwenden u. Aktualisieren) bestimmt ist.<br />

Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit und Anwendbarkeit wurde bei der Erstellung dieser<br />

<strong>Stabsdienstordnung</strong> auf die weibliche Schreibform (bei z.B. Funktionsbezeichnungen und<br />

Aufgabenbeschreibungen, o.ä.) verzichtet.<br />

Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> ist laufend und insbesondere bei beeinflussenden Änderungen auf Richtigkeit zu<br />

überprüfen, sowie ggfs. zu berichtigen und zu ergänzen. Alle gem. der <strong>Stabsdienstordnung</strong> beteiligten<br />

Stellen werden ersucht, notwendige Aktualisierungen und Änderungen dem Verfasser (siehe: Impressum,<br />

Kontaktdaten) schriftlich mitzuteilen.<br />

Impressum<br />

Diese <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ ist ausschließlich für den Dienstgebrauch durch die<br />

Mitarbeiter der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong>, der beteiligten und auch angeforderten Organisationen und<br />

Einheiten, sowie der beteiligten Behörden, Einrichtungen und Vereinigungen bestimmt.<br />

Die Übersetzung und jede andere Verwendung durch Nachdruck –auch von Abbildungen–,<br />

Mirkoverfilmungen, Vervielfältigung auf photomechanischem oder ähnlichem Wege oder in<br />

Magnettonverfahren, Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in<br />

Datenverarbeitungsanlagen –auch auszugsweise– bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die<br />

<strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong>. Jede Zuwiderhandlung ist unzulässig und kann als strafbare Handlung gerichtlich<br />

verfolgt werden.<br />

Kontaktdaten:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau-Stockheim<br />

Tel.: 02421/5590<br />

Fax: 02421/559206<br />

Email: amt38@kreis-dueren.de<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 4 von 19<br />

0. Inhaltsverzeichnis Seite 4 - 5<br />

1.0 Geltungsbereich Seite 6<br />

2.0 Zuständigkeiten, Aufgaben und Einberufung Seite 6 - 7<br />

2.1 Zuständigkeiten Seite 6<br />

2.2 Aufgaben Seite 6<br />

2.3 Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es Seite 7<br />

3.0 Gliederung und Organisation (Zusammensetzung) Seite 8 - 10<br />

3.1 Gliederung Seite 8<br />

3.2 Datenschutz Seite 8<br />

3.3 Personelle Besetzung Seite 8<br />

3.3.1 Allgemeine Regelungen Seite 8<br />

3.3.2 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS) Seite 9<br />

3.4 Alarmierung Seite 9<br />

3.5 Unterbringung/Sitz des <strong>Krisenstab</strong>es Seite 9<br />

3.6 Erreichbarkeit Seite 10<br />

4.0 Funktionen und Aufgaben Seite 11 - 16<br />

4.1 Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es Seite 11<br />

4.2 Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) Seite 11<br />

4.2.1 Leiter Koordinierungsgruppe Seite 11<br />

4.2.2 KGS-Bereich „Innerer Dienst“ Seite 12<br />

4.2.3 KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ Seite 13<br />

4.2.4 Bereich Technik, Logistik und Betreuung Seite 13<br />

4.3 Zuständiger für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit Seite 14<br />

(BuMA)<br />

4.4 Ständige Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS) Seite 15<br />

4.5 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS) Seite 16<br />

5.0 Arbeitsverfahren Seite 17<br />

5.1 Dokumentation/Tagebuch Seite 17<br />

5.2 Stabsbesprechungen Seite 17<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 5 von 19<br />

6.0 Öffentlichkeitsarbeit Seite 18<br />

6.1 Zuständigkeit Seite 18<br />

6.2 Pressekonferenzen Seite 18<br />

7.0 Schlussbestimmungen Seite 18<br />

7.1 Inkrafttreten Seite 18<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Gliederung des <strong>Krisenstab</strong>es (Organigramm)<br />

Anlage 2 Berechtigte zur Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

Anlage 3 Personelle Besetzung und Mitgliedsverzeichnis des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

Anlage 4 Raumplan des Stabsraumes<br />

Anlage 5 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Ablaufdokumentation“<br />

Anlage 6 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Notiz“<br />

Anlage 7 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Überwachungsliste zu erledigender Aufträge/Anträge“<br />

Anlage 8 Adressengruppen im Einsatzleitrechner (ELR) Leitstelle <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

1.0 Geltungsbereich<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 6 von 19<br />

Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ regelt den Aufbau und die Tätigkeit des sog.<br />

<strong>Krisenstab</strong>es – der administrativ-organisatorischen Komponente nach FwDV 100 – des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>, im<br />

folgenden vereinfacht „<strong>Krisenstab</strong>“ genannt.<br />

2.0 Zuständigkeiten, Aufgaben und Einberufung<br />

2.1 Zuständigkeiten<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> erledigt und koordiniert als administrativ-organisatorisches Entscheidungsgremium des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> alle mit einem Großschadensereignis in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und<br />

unterstützt die Einsatzleitung rückwärtig durch die Übernahme von erforderlichen<br />

Koordinierungsaufgaben. Die Zuständigkeit erstreckt sich hierbei auf alle Bereiche, für die der <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Düren</strong> als Behörde zuständig ist.<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> steht unter der politischen Gesamtverantwortung des Landrates des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>.<br />

Entscheidungen sind von den Mitgliedern des Stabes herbeizuführen. Zum Ausgleich unterschiedlicher<br />

Standpunkte oder wenn die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung hat, wird der Landrat<br />

beziehungsweise der bestellte Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es tätig.<br />

2.2 Aufgaben<br />

Aufgabe und Zweck des <strong>Krisenstab</strong>es ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines<br />

Schaden-/ Gefahrenereignisses, umfassende verwaltungstypische Entscheidungen schnell,<br />

ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte zu<br />

treffen.<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> muss für den politisch gesamtverantwortlichen Landrat alle mit dem Ereignis im<br />

Zusammenhang stehenden administrativ-organisatorischen Maßnahmen vorbereiten und im Rahmen der<br />

übertragenen Kompetenzen die Ausführung dieser Maßnahmen eigenverantwortlich veranlassen und<br />

kontrollieren.<br />

Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die von einer Verwaltung aufgrund<br />

rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Verantwortung zu treffen sind.<br />

Beispiele sind: Grundsätzliche Entscheidungen über die Evakuierung von Wohngebieten, Maßnahmen<br />

zur Gesundheitsvorsorge, Information der Bevölkerung, Eigentumssicherung, o.ä..<br />

Die Umsetzung der Entscheidungen erfolgt in der bestehenden Organisationsstruktur des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Düren</strong>/der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong>.<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> informiert betroffene Behörden, Einrichtungen und Stellen sowie die Öffentlichkeit über<br />

relevante Entscheidungen und Maßnahmen.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 7 von 19<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> erledigt alle mit dem Ereignis, das zu seiner Bildung geführt hat, im Zusammenhang<br />

stehenden administrativ-organisatorischen Aufgaben. Insbesondere gehört hierzu, die<br />

• Vorbereitung von Entscheidungen<br />

• Anordnungen zum Vollzug von Entscheidungen<br />

• Kontrolle des Vollzuges von Entscheidungen<br />

• Beratung beteiligter Behörden und der Behördenleitung<br />

• Unterrichtung der Behörden<br />

• Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (gem. Kapitel 4.3).<br />

2.3 Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein<br />

über das gewöhnliche Maß hinaus gehender hoher Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf besteht.<br />

Dies wird insbesondere bei Großschadenereignissen, Katastrophen und großen Schadenslagen (wie z.B.<br />

Flächenlagen durch Stürme, Extremniederschläge, o.ä.) im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> der Fall sein.<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> wird vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> seinem Allgemeinen Vertreter oder den dazu<br />

berechtigten Personen nach Anlage 2 einberufen!<br />

Über die Beendigung der Tätigkeit des <strong>Krisenstab</strong>es entscheidet der Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

3.0 Gliederung und Organisation (Zusammensetzung)<br />

3.1 Gliederung<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 8 von 19<br />

Im <strong>Krisenstab</strong> werden nach Entscheidung/Festlegung durch den Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

alle erforderlichen Handlungszuständigkeiten und Wissensbereiche einbezogen, deren enge und<br />

schnelle Zusammenarbeit ereignisbezogen herbeigeführt werden soll.<br />

Der Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es ist dem Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> unmittelbar unterstellt, sofern dieser nicht<br />

selber Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es ist.<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> gliedert sich nach dem Organigramm in Anlage 1. Er setzt sich zusammen aus<br />

• dem Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

• der Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS)<br />

• dem Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)<br />

• den ständigen Mitgliedern des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS)<br />

• den ereignisspezifischen Mitgliedern des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS).<br />

Als Mitglieder wirken im <strong>Krisenstab</strong> die entscheidungsbefugten Vertreter der entsprechenden<br />

Bereiche mit.<br />

Die Umsetzung von Entscheidungen erfolgt in der bestehenden behördlichen<br />

Organisationsstruktur.<br />

3.2 Datenschutz<br />

Aufzeichnungen, die Personen bezogene Daten enthalten und/oder bei denen es durch eine<br />

Veröffentlichung zu Störungen der Stabsarbeit kommen kann, sind als Verschlusssachen zu behandeln<br />

und entsprechend zu kennzeichnen. Dies gilt insbesondere auch für die Anlagen 3 und 5 – 7 dieser<br />

<strong>Stabsdienstordnung</strong>.<br />

3.3 Personelle Besetzung<br />

3.3.1 Allgemeine Regelungen<br />

Die personelle Besetzung des <strong>Krisenstab</strong>es ist in der beiliegenden Anlage 3 festgelegt. Personelle<br />

und/oder organisatorische Veränderungen sowie Änderungen in der Verfügbarkeit von benannten<br />

Personen z.B. durch Versetzung usw. sind dem Verfasser der <strong>Stabsdienstordnung</strong> (siehe: Kontaktdaten)<br />

unaufgefordert mitzuteilen.<br />

Im Ereignisfall ist der Leiter des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ berechtigt, jeden erforderlichen<br />

Mitarbeiter der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong> im Benehmen mit dem zuständigen Amtsleiter zur Mitarbeit im<br />

<strong>Krisenstab</strong> zu verpflichten.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 9 von 19<br />

Die Mitarbeiter des <strong>Krisenstab</strong>es (hier: SMS u. EMS -intern-, KGS und BuMA) sind während ihrer Arbeit<br />

im <strong>Krisenstab</strong> von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt.<br />

Die Dienstzeit im <strong>Krisenstab</strong> legt der Leiter des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ im Einvernehmen mit<br />

dem Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es fest. Soweit erforderlich sind rechtzeitig Ablösungen vorzusehen. Die<br />

Ablösungen dürfen zu keiner Arbeitsunterbrechung führen. Die Dienstzeitregelung orientiert sich an der<br />

Lage, kann also die normale Dienstzeit auch überschreiten. Regelungen über gleitende Arbeitszeiten sind<br />

für die Mitarbeiter der eigenen Behörde für die Dauer der Tätigkeit im <strong>Krisenstab</strong> außer Kraft gesetzt und<br />

Mehrarbeitsstunden sind aufgrund der Tätigkeit im <strong>Krisenstab</strong> automatisch genehmigt..<br />

3.3.2 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS)<br />

Die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> führt ein Verzeichnis von allen Personen, Ämtern, Behörden sowie<br />

privaten und staatlichen Einrichtungen, von denen ereignisspezifische Vertreter in den <strong>Krisenstab</strong><br />

einberufen werden können. In diesem Verzeichnis (auf der Grundlage der Anlage 3) sind insbesondere<br />

für die Alarmierung Ansprechstellen und deren Erreichbarkeit innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten<br />

aufzuführen.<br />

Hinsichtlich besonderer Ereignisse sind weitere fachkundige Mitglieder aufzunehmen.<br />

Die Aktualität der Unterlagen ist sicherzustellen, insbesondere bezüglich der Erreichbarkeit der<br />

benannten Mitglieder.<br />

3.4 Alarmierung<br />

Die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> alarmiert den <strong>Krisenstab</strong> nach Anlage 2 und 3 mittel SMS und/oder<br />

telefonisch. Die alarmierten Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es bestätigen den Empfang der Alarmierung<br />

gegenüber der Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> unter der Rufnummer 02421/5590 und begeben sich<br />

umgehend in den Stabsraum des <strong>Krisenstab</strong>es (siehe Kapitel 3.5).<br />

3.5 Unterbringung/Sitz des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

Der <strong>Krisenstab</strong> ist im Feuerschutztechnischen Zentrum (FTZ) des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> in Kreuzau-Stockheim<br />

untergebracht. Sitz des <strong>Krisenstab</strong>es ist der dortige Raum 115 (1. Obergeschoss, Schulung 3). Dort<br />

finden auch die Stabsbesprechungen statt.<br />

Dem <strong>Krisenstab</strong> stehen im „FTZ“ entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik,<br />

Fernmeldeanschlüsse sowie Führungs- und Unterstützungsmittel wie z.B.<br />

• Telefone, Fax, Kopierer, usw.,<br />

• PC-Netzwerk-Anbindung, Intranet, Internet, Email,<br />

• Rundfunk- und Fernsehgerät,<br />

• die dortige Leitstelle für Feuerschutz und den Rettungsdienst und<br />

• der festgelegte Sitz der Personenauskunftsstelle (PASS)<br />

zur Verfügung.<br />

Die Einrichtung/Raumordnung des Stabsraumes ist der Anlage 4 zu entnehmen.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

3.6 Erreichbarkeit des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 10 von 19<br />

Ein Erreichbarkeitsverzeichnis der einzelnen Bereiche und Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es gem. Anlage 3<br />

wird insbesondere für den Alarmierungsfall von der Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> geführt und regelmäßig<br />

gepflegt.<br />

Nach seiner Einberufung bzw. während der Tätigkeit im Stabsraum ist der <strong>Krisenstab</strong> über den KGS-<br />

Bereich „Innerer Dienst“ zu erreichen.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

4.0 Funktionen und Aufgaben<br />

4.1 Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 11 von 19<br />

Der politisch verantwortliche Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> beauftragt eine fachlich und persönlich geeignete<br />

Person mit der Leitung des <strong>Krisenstab</strong>es (siehe Anlage 3), soweit er nicht selbst die Leitung übernimmt.<br />

Der Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

• leitet den <strong>Krisenstab</strong><br />

• ist den Mitgliedern des <strong>Krisenstab</strong>es gegenüber weisungsbefugt<br />

• trifft aufgrund der vorliegenden Informationen Entscheidungen<br />

• legt Ziele der Arbeit fest<br />

• koordiniert die grundsätzlich eigenverantwortliche Arbeit der Mitglieder<br />

• legt den Zeitpunkt der Stabsbesprechungen fest und leitet diese<br />

• fordert alle notwendigen Informationen und Meldungen an<br />

• leitet wichtige Informationen und Entscheidungen an über- und nachgeordnete Stellen weiter<br />

• entscheidet über die Einberufung von weiteren Mitgliedern in den <strong>Krisenstab</strong>.<br />

4.2 Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS)<br />

Die Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> setzt sich aus den beiden Bereichen „Innerer Dienst“ und „Lage<br />

und Dokumentation“ zusammen.<br />

Strukturiert und Koordiniert wird die Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) vom Leiter der<br />

Koordinierungsgruppe.<br />

Unterstützt wird die Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) von dem Bereich „Technik, Logistik und<br />

Betreuung“.<br />

4.2.1 Leiter Koordinierungsgruppe<br />

Der Leiter der Koordinierungsgruppe ist für die reibungslose Aufgabenerledigung innerhalb der<br />

Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) verantwortlich.<br />

Zu den Aufgaben zählen beispielsweise die<br />

• direkte Zusammenarbeit, Absprache und Rücksprache mit dem Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

• Einteilung des KGS-Personals<br />

• Sicherstellung der Ablauforganisation im <strong>Krisenstab</strong>.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

4.2.2 KGS-Bereich „Innerer Dienst“<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 12 von 19<br />

Aufgabe des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

durch Bereitstellung der erforderlichen Räume/Raumgestaltung sowie der Führungsmittel zur<br />

Informationsverarbeitung und zur Informationsübertragung gemäß FwDV/DV 100.<br />

Der KGS-Bereich „Innerer Dienst“ koordiniert alle administrativen Tätigkeiten des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

(geschäftsführende Stelle). Er sorgt dafür, dass die personelle Besetzung und die Personalverfügbarkeit<br />

gegeben sind.<br />

Die für den KGS-Bereich „Innerer Dienst“ zuständigen Mitarbeiter sorgen für<br />

• Personalbereitstellung<br />

- Alarmieren von Stabsmitgliedern (SMS und EMS) nach Maßgabe des Leiters des<br />

<strong>Krisenstab</strong>es<br />

- Veranlassen von Ablösungen und Vertretungen<br />

- Bereitstellen von Unterstützungskräften, wie Boten, Schreibkräfte, Fahrer, etc.<br />

- Einberufen von weiteren Mitgliedern in den Stab nach Maßgabe des Leiters des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

• Organisation<br />

- Erstellen und Fortschreiben der <strong>Stabsdienstordnung</strong><br />

- Erstellen und Fortschreiben von Alarmierungs- und Erreichbarkeitslisten<br />

- Regeln der Ablauforganisation<br />

- Organisieren von Ausbildung und Übungen<br />

• Geschäftsführung<br />

- Veranlassen und Vorbereiten von Stabsbesprechungen<br />

- Betreuen von Besuchern<br />

• Sicherung der Arbeitsfähigkeit<br />

- Betrieb und gegebenenfalls Sicherung der Stabsräume (Ausgabe von Ausweisen etc.)<br />

- Ausstatten der Stabsräume mit Arbeitsunterlagen und Büromaterial<br />

- Versorgen des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

- Einrichten eines Pressezentrums in Absprache mit dem Zuständigen für die<br />

Bevölkerungsinformation und Medienarbeit<br />

• Information und Kommunikation<br />

- Bereitstellen der Informations- und Kommunikationsmittel (z.B. EDV-Technik, Internet, Email,<br />

Telefon, Telefax, Mobilfunk, Sprechfunk)<br />

- Sicherstellen der Erreichbarkeit des <strong>Krisenstab</strong>es als zentrale Ansprechstelle<br />

- Entgegennehmen und weiterleiten von Nachrichten für und aus den/dem <strong>Krisenstab</strong><br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

4.2.3 KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 13 von 19<br />

Aufgabe des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“ ist die frühzeitige und ständige Feststellung,<br />

Dokumentation und Darstellung der Lage im <strong>Krisenstab</strong>, die Dokumentation der getroffenen<br />

Entscheidungen und der veranlassten Maßnahmen sowie deren Auswirkung auf die Schadenlage.<br />

Aufgabe des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“ ist insbesondere auch die Darstellung von<br />

Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung, die von den „SMS und EMS“ erarbeitet und<br />

eingebracht werden.<br />

Der KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ ist zuständig für<br />

• Informationsgewinnung<br />

- Anfordern, Sammeln und Auswerten von Lageinformationen und Meldungen<br />

• Lage<br />

- Feststellen und Darstellen der aktuellen und voraussichtlichen Gesamtlage<br />

- Darstellen von Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung<br />

- Unterstützen bei der Darstellung der Fachlagen der einzelnen Mitglieder<br />

- Lagevortrag in den Stabsbesprechungen<br />

• Dokumentation<br />

- Dokumentieren der Lageentwicklung<br />

- Dokumentieren von Medienberichten<br />

- Dokumentieren wichtiger Informationen und Meldungen<br />

- Führen des Einsatztagebuches<br />

- Führen von Kräftenachweisen<br />

4.2.4 Bereich „Technik, Logistik und Betreuung“<br />

Aufgaben des Bereiches „Technik, Logistik und Betreuung“ sind<br />

• Installierung, Erweiterung und Funktionserhalt der technischen Einrichtungen im Amt 38<br />

• Bereitstellen von Arbeits- und Büromaterial, Verbrauchsmittel, u.ä.<br />

• personelle Unterstützung für Botendienste, Vervielfältigungen, Gästebetreuung, usw.<br />

• Bereitstellung von Verpflegung<br />

• Durchführung von laufenden Reinigungsmaßnahmen.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

4.3 Zuständiger für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 14 von 19<br />

Der zuständige für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) ist verantwortlich für die<br />

Koordination, Betreuung und Information der Presse und anderer Medien sowie für die Auswertung der<br />

aus der Presse und aus anderen Medien verfügbaren Informationen und die Weitergabe der<br />

ausgewerteten Erkenntnisse an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“.<br />

Der Stabsbereich BuMA kann die Einrichtung und den Betrieb eines „Bürgertelefons“ veranlassen.<br />

Bei einer Besetzung des Sachgebietes „S 5“ im Führungsstab (operativ-taktische Komponente)<br />

untersteht dieses Sachgebiet der für BuMA zuständigen Stelle.<br />

Aufgaben des Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit sind<br />

• Koordination, Betreuung und Information der Medien<br />

- Erstellen von Presseinformationen<br />

- Organisieren von Pressekonferenzen<br />

• Erstellen und Weiterleiten von amtlichen Informationen und Verhaltensanweisungen für<br />

die Bevölkerung nach Maßgabe des <strong>Krisenstab</strong>es (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien,<br />

Internet)<br />

• Auswerten von Medienberichten<br />

• Betreiben eines Pressezentrums in Zusammenarbeit mit der in der Behörde zuständigen<br />

Stelle<br />

• Koordinierung der Einrichtung und des Betriebs eines Bürgertelefons<br />

- Bekannt geben der Rufnummern in den Medien<br />

- Erstellen und Aktualisieren eines im <strong>Krisenstab</strong> abgestimmten Auskunftskatalogs<br />

- Weiterleiten des Auskunftskatalogs an alle Stellen, bei denen Anfragen der Bevölkerung<br />

eingehen können (z.B. Leitstellen der Feuerwehr/des Rettungsdienstes, der Polizei,<br />

Telefonzentrale des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>)<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

4.4 Ständige Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS)<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 15 von 19<br />

Ständige Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es sind neben Verbindungsbeamten der Polizei entscheidungsbefugte<br />

Vertreter der für die Aufgabenerledigung notwendigen Ämter, Behörden oder Dritten.<br />

Ihnen gehören in der Regel die Verantwortlichen folgender Bereiche an:<br />

• Recht und Ordnung<br />

• Feuerschutz und Rettungswesen<br />

• Gesundheitswesen<br />

• Veterinärwesen<br />

• Wasser, Abfall, Umwelt<br />

• Landschaftspflege und Naturschutz<br />

• Soziales<br />

• Verbindungsperson Führungsstab<br />

• Verbindungsbeamter Polizei<br />

• Bundeswehr.<br />

Die ständigen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS)<br />

• erstellen fachspezifische Lagen und bewerten das Ergebnis aus fachlicher Sicht,<br />

• stellen Probleme und Gefährdungen aus ihrer Sicht dar und erarbeiten Möglichkeiten und<br />

Vorschläge für zweckdienliche Maßnahmen,<br />

• stellen die Fachlage in den Stabsbesprechungen vor und leiten sie zur Darstellung an den<br />

KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter<br />

• bereiten Entscheidungen über Verwaltungsmaßnahmen zur Ereignisbewältigung oder<br />

-begrenzung vor und veranlassen die Maßnahmen und<br />

• halten wichtige und grundlegenden Anweisungen und Entscheidungen fest und leiten sie zur<br />

Dokumentation an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

4.5 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS)<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 16 von 19<br />

Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es sind entscheidungsbefugte Vertreter derjenigen<br />

• Ämter der eigenen Verwaltung<br />

• Behörden (z.B. Forst, Bergbau)<br />

• Städte und Gemeinden oder<br />

• Fachkundige Dritte (z.B. Energieversorger, Wasserversorger und ÖPNV),<br />

die zur Ereignisbewältigung – durch ihre spezifischen Kenntnisse – entscheidungsrelevante<br />

Informationen beitragen können.<br />

Die ereignisspezifischen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS) müssen nicht ständig im <strong>Krisenstab</strong><br />

anwesend sein. Sie erledigen ihre Aufgabe teilweise innerhalb ihres normalen Arbeitsbereiches.<br />

Sie sind gleichzeitig Verbindungspersonen zu ihren entsprechenden Stellen, Behörden oder Institutionen.<br />

Die Aufgabe der ereignisspezifischen Mitglieder besteht insbesondere darin, aufgrund der durch den<br />

KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ erhaltenen Informationen für den eigenen Arbeitsbereich<br />

erkennbare Probleme und Gefährdungen darzustellen sowie entsprechende Möglichkeiten und<br />

Vorschläge zur Schadenbegrenzung und Ereignisbewältigung zu erarbeiten und vorzutragen.<br />

Die ereignisspezifischen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS)<br />

• stellen erkennbare Probleme und Gefährdungen ihres Arbeitsbereiches dar,<br />

• erarbeiten Möglichkeiten und Vorschläge über Verwaltungsmaßnahmen zur<br />

Ereignisbewältigung,<br />

• stellen die Fachlage in den Stabsbesprechungen vor und leiten sie zur Darstellung an den<br />

KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter,<br />

• halten wichtige und grundlegende Anweisungen und Entscheidungen fest und leiten sie zur<br />

Dokumentation an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter und<br />

• sind Verbindungspersonen zu ihren entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen.<br />

Insbesondere für die Heranziehung sach- und fachkundiger Personen, aber auch für die Beschaffung von<br />

Fachinformationen und z.B. rückwärtigen Unterstützung bei der Versorgung mit Einsatzmitteln, Hilfs- und<br />

Verbrauchsgütern führt die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> eine Adressenliste (hier: AT-Liste) im<br />

Einsatzleitrechner.<br />

Der Zugriff auf diese Adressenliste und die Bereitstellung entsprechender Kontaktdaten wird durch den<br />

KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ sichergestellt.<br />

Eine beispielhafte Übersicht vorhandener Adressengruppen im Einsatzleitrechner der Leitstelle des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> ist der Anlage 8 zu entnehmen.<br />

Anhang 02


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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

5.0 Arbeitsverfahren<br />

5.1 Dokumentation/Tagebuch<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 17 von 19<br />

In einem Tagebuch sind durch den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ wichtige Informationen,<br />

Entscheidungen, Maßnahmen und Anordnungen aus dem Verwaltungsstab in zeitlicher Reihenfolge<br />

festzuhalten.<br />

Dazu geben die Mitglieder von allen wichtigen Schreiben und Vermerken eine Mehrfertigung an den<br />

KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ als Anlage für das Tagebuch und unterrichten den<br />

Tagebuchführer mündlich über bedeutende Ereignisse.<br />

Alle Niederschriften, die vor der Arbeitsaufnahme des <strong>Krisenstab</strong>es gefertigt wurden, werden ebenfalls<br />

Bestandteil des Tagebuches.<br />

5.2 Stabsbesprechungen<br />

Stabsbesprechungen dienen der Unterrichtung der Stabsmitglieder über die Lage und der<br />

Entscheidungsvorbereitung. Sie finden auf Anordnung des Leiters des <strong>Krisenstab</strong>es regelmäßig oder<br />

nach Bedarf statt.<br />

Teilnehmer an den Stabsbesprechungen sind<br />

• der Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es,<br />

• die ständigen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es,<br />

• die ereignisspezifischen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es nach Anordnung<br />

und<br />

• Vertreter des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“.<br />

Die Stabsbesprechung besteht aus einem Lagevortrag des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“<br />

und den Beiträgen der Mitglieder. Die Lagevorträge sollen eine Beurteilung der Gesamtlage ermöglichen<br />

und Grundlage für die Abstimmung zu treffender Entscheidungen sein.<br />

Über die Ergebnisse der Stabsbesprechung ist eine Niederschrift zu führen, sie ist den Mitgliedern in<br />

Mehrfertigung zeitnah zuzuleiten.<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

6.0 Öffentlichkeitsarbeit<br />

6.1 Zuständigkeit<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 18 von 19<br />

Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit wird durch den Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und<br />

Medienarbeit (BuMA) koordiniert. Zeitpunkt, Inhalt und Art von Veröffentlichungen sind innerhalb des<br />

<strong>Krisenstab</strong>es und bei Bedarf mit anderen betroffenen Stellen abzustimmen.<br />

6.2 Pressekonferenzen<br />

Die Pressekonferenzen werden vom Behördenleiter (Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>, o.V.i.A.) geleitet. Der<br />

Zuständige für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) unterstützt (siehe Kapitel 4.3).<br />

7.0 Schlussbestimmungen<br />

7.1 Inkrafttreten<br />

Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ mit den Anlagen 1 – 8 tritt am 01.09.2008 in<br />

Kraft.<br />

<strong>Düren</strong> im August 2008<br />

(Wolfgang Spelthahn)<br />

Landrat<br />

Anhang 02


KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />

Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />

Anlagen (nachfolgend)<br />

Anlage 1 Gliederung des <strong>Krisenstab</strong>es (Organigramm)<br />

Anlage 2 Berechtigte zur Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

Anlage 3 Personelle Besetzung und Mitgliedsverzeichnis des <strong>Krisenstab</strong>es<br />

Anlage 4 Raumplan des Stabsraumes<br />

Anlage 5 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Ablaufdokumentation“<br />

Anlage 6 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Notiz“<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />

Marienstraße 29<br />

52372 Kreuzau- Stockheim<br />

<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Seite 19 von 19<br />

Anlage 7 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Überwachungsliste zu erledigender Aufträge/Anträge“<br />

Anlage 8 Adressengruppen im Einsatzleitrechner (ELR) Leitstelle <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Anhang 02

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