Stabsdienstordnung Krisenstab Kreis Düren
Stabsdienstordnung Krisenstab Kreis Düren
Stabsdienstordnung Krisenstab Kreis Düren
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KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Stabsdienstordnung</strong><br />
<strong>Krisenstab</strong><br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Stand: April 2008<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
Einleitung<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Die Feuerwehr-Dienstvorschrift/Dienstvorschrift (FwDV/DV) 100 beschriebt das Führungssystem<br />
zur Bewältigung von Schadenslagen. Der politisch Verantwortliche muss zur Gefahrenabwehr<br />
sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren und<br />
verantworten.<br />
Für das Management bei einem Großschadenereignis nutzt der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> die bereits<br />
bestehenden und bewährten Gremien zur Leitung und Koordination.<br />
Dies sind im Einzelnen:<br />
- der Landrat (als politisch Gesamtverantwortlichen)<br />
- den bestellten Einsatzleiter/ die Einsatzleitung (operativ/taktische Aufgabenerfüllung)<br />
- den <strong>Krisenstab</strong> (administrativ/organisatorische Aufgabenerfüllung)<br />
Administrativ-<br />
organisatorische<br />
Komponente<br />
Politisch<br />
Gesamtverantwortlicher<br />
- Landrat -<br />
Operativ- taktische<br />
Komponente<br />
<strong>Krisenstab</strong> Einsatzleitung<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> ist eine besondere Organisationsform der Behörde. Er ist keine ständige<br />
Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten<br />
Organisationsplan gebildet und besetzt.<br />
Mit der vorliegenden <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ wird eine für den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
verbindliche Organisationsform festgelegt, die eine reibungslose Zusammenarbeit bei<br />
Großschadenereignissen sicherstellt.<br />
Sie soll aber auch geeignet sein, um – außerhalb von Großschadenereignissen und von<br />
Katastrophen – insbesondere Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die im originären<br />
Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> liegen und unvorhergesehenen, kurzfristig sowie<br />
gegebenenfalls unter Beteiligung mehrerer Fachbereiche erledigt werden müssen<br />
(Krisenmanagement).<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
Lese- und Anwendungshinweise<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 3 von 19<br />
Die vorliegende <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ ist als Anhang 02 Bestandteil des<br />
Gefahrenabwehrplanes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> (GAP) nach § 22 (1) FSHG. Grundsätzliche Festlegungen des<br />
v.g. Gefahrenabwehrplanes (z.B. zu Verantwortlichkeiten, Leitung und Führung im Einsatz, Organisation<br />
und Durchführung, u.a.) werden durch diese <strong>Stabsdienstordnung</strong> nicht aufgehoben.<br />
Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> einschließlich der beigefügten Anlagen ist mit einer Plannummer<br />
versehen, die 1-mal vergeben wurde und zur eindeutigen Identifizierung/Zuordnung (beim Lesen,<br />
Anwenden u. Aktualisieren) bestimmt ist.<br />
Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit und Anwendbarkeit wurde bei der Erstellung dieser<br />
<strong>Stabsdienstordnung</strong> auf die weibliche Schreibform (bei z.B. Funktionsbezeichnungen und<br />
Aufgabenbeschreibungen, o.ä.) verzichtet.<br />
Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> ist laufend und insbesondere bei beeinflussenden Änderungen auf Richtigkeit zu<br />
überprüfen, sowie ggfs. zu berichtigen und zu ergänzen. Alle gem. der <strong>Stabsdienstordnung</strong> beteiligten<br />
Stellen werden ersucht, notwendige Aktualisierungen und Änderungen dem Verfasser (siehe: Impressum,<br />
Kontaktdaten) schriftlich mitzuteilen.<br />
Impressum<br />
Diese <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ ist ausschließlich für den Dienstgebrauch durch die<br />
Mitarbeiter der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong>, der beteiligten und auch angeforderten Organisationen und<br />
Einheiten, sowie der beteiligten Behörden, Einrichtungen und Vereinigungen bestimmt.<br />
Die Übersetzung und jede andere Verwendung durch Nachdruck –auch von Abbildungen–,<br />
Mirkoverfilmungen, Vervielfältigung auf photomechanischem oder ähnlichem Wege oder in<br />
Magnettonverfahren, Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in<br />
Datenverarbeitungsanlagen –auch auszugsweise– bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die<br />
<strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong>. Jede Zuwiderhandlung ist unzulässig und kann als strafbare Handlung gerichtlich<br />
verfolgt werden.<br />
Kontaktdaten:<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau-Stockheim<br />
Tel.: 02421/5590<br />
Fax: 02421/559206<br />
Email: amt38@kreis-dueren.de<br />
Anhang 02
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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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0. Inhaltsverzeichnis Seite 4 - 5<br />
1.0 Geltungsbereich Seite 6<br />
2.0 Zuständigkeiten, Aufgaben und Einberufung Seite 6 - 7<br />
2.1 Zuständigkeiten Seite 6<br />
2.2 Aufgaben Seite 6<br />
2.3 Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es Seite 7<br />
3.0 Gliederung und Organisation (Zusammensetzung) Seite 8 - 10<br />
3.1 Gliederung Seite 8<br />
3.2 Datenschutz Seite 8<br />
3.3 Personelle Besetzung Seite 8<br />
3.3.1 Allgemeine Regelungen Seite 8<br />
3.3.2 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS) Seite 9<br />
3.4 Alarmierung Seite 9<br />
3.5 Unterbringung/Sitz des <strong>Krisenstab</strong>es Seite 9<br />
3.6 Erreichbarkeit Seite 10<br />
4.0 Funktionen und Aufgaben Seite 11 - 16<br />
4.1 Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es Seite 11<br />
4.2 Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) Seite 11<br />
4.2.1 Leiter Koordinierungsgruppe Seite 11<br />
4.2.2 KGS-Bereich „Innerer Dienst“ Seite 12<br />
4.2.3 KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ Seite 13<br />
4.2.4 Bereich Technik, Logistik und Betreuung Seite 13<br />
4.3 Zuständiger für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit Seite 14<br />
(BuMA)<br />
4.4 Ständige Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS) Seite 15<br />
4.5 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS) Seite 16<br />
5.0 Arbeitsverfahren Seite 17<br />
5.1 Dokumentation/Tagebuch Seite 17<br />
5.2 Stabsbesprechungen Seite 17<br />
Anhang 02
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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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6.0 Öffentlichkeitsarbeit Seite 18<br />
6.1 Zuständigkeit Seite 18<br />
6.2 Pressekonferenzen Seite 18<br />
7.0 Schlussbestimmungen Seite 18<br />
7.1 Inkrafttreten Seite 18<br />
Anlagen<br />
Anlage 1 Gliederung des <strong>Krisenstab</strong>es (Organigramm)<br />
Anlage 2 Berechtigte zur Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
Anlage 3 Personelle Besetzung und Mitgliedsverzeichnis des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
Anlage 4 Raumplan des Stabsraumes<br />
Anlage 5 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Ablaufdokumentation“<br />
Anlage 6 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Notiz“<br />
Anlage 7 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Überwachungsliste zu erledigender Aufträge/Anträge“<br />
Anlage 8 Adressengruppen im Einsatzleitrechner (ELR) Leitstelle <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
1.0 Geltungsbereich<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ regelt den Aufbau und die Tätigkeit des sog.<br />
<strong>Krisenstab</strong>es – der administrativ-organisatorischen Komponente nach FwDV 100 – des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>, im<br />
folgenden vereinfacht „<strong>Krisenstab</strong>“ genannt.<br />
2.0 Zuständigkeiten, Aufgaben und Einberufung<br />
2.1 Zuständigkeiten<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> erledigt und koordiniert als administrativ-organisatorisches Entscheidungsgremium des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> alle mit einem Großschadensereignis in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und<br />
unterstützt die Einsatzleitung rückwärtig durch die Übernahme von erforderlichen<br />
Koordinierungsaufgaben. Die Zuständigkeit erstreckt sich hierbei auf alle Bereiche, für die der <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Düren</strong> als Behörde zuständig ist.<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> steht unter der politischen Gesamtverantwortung des Landrates des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>.<br />
Entscheidungen sind von den Mitgliedern des Stabes herbeizuführen. Zum Ausgleich unterschiedlicher<br />
Standpunkte oder wenn die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung hat, wird der Landrat<br />
beziehungsweise der bestellte Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es tätig.<br />
2.2 Aufgaben<br />
Aufgabe und Zweck des <strong>Krisenstab</strong>es ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines<br />
Schaden-/ Gefahrenereignisses, umfassende verwaltungstypische Entscheidungen schnell,<br />
ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte zu<br />
treffen.<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> muss für den politisch gesamtverantwortlichen Landrat alle mit dem Ereignis im<br />
Zusammenhang stehenden administrativ-organisatorischen Maßnahmen vorbereiten und im Rahmen der<br />
übertragenen Kompetenzen die Ausführung dieser Maßnahmen eigenverantwortlich veranlassen und<br />
kontrollieren.<br />
Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die von einer Verwaltung aufgrund<br />
rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Verantwortung zu treffen sind.<br />
Beispiele sind: Grundsätzliche Entscheidungen über die Evakuierung von Wohngebieten, Maßnahmen<br />
zur Gesundheitsvorsorge, Information der Bevölkerung, Eigentumssicherung, o.ä..<br />
Die Umsetzung der Entscheidungen erfolgt in der bestehenden Organisationsstruktur des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Düren</strong>/der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong>.<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> informiert betroffene Behörden, Einrichtungen und Stellen sowie die Öffentlichkeit über<br />
relevante Entscheidungen und Maßnahmen.<br />
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<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Der <strong>Krisenstab</strong> erledigt alle mit dem Ereignis, das zu seiner Bildung geführt hat, im Zusammenhang<br />
stehenden administrativ-organisatorischen Aufgaben. Insbesondere gehört hierzu, die<br />
• Vorbereitung von Entscheidungen<br />
• Anordnungen zum Vollzug von Entscheidungen<br />
• Kontrolle des Vollzuges von Entscheidungen<br />
• Beratung beteiligter Behörden und der Behördenleitung<br />
• Unterrichtung der Behörden<br />
• Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (gem. Kapitel 4.3).<br />
2.3 Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein<br />
über das gewöhnliche Maß hinaus gehender hoher Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf besteht.<br />
Dies wird insbesondere bei Großschadenereignissen, Katastrophen und großen Schadenslagen (wie z.B.<br />
Flächenlagen durch Stürme, Extremniederschläge, o.ä.) im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> der Fall sein.<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> wird vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> seinem Allgemeinen Vertreter oder den dazu<br />
berechtigten Personen nach Anlage 2 einberufen!<br />
Über die Beendigung der Tätigkeit des <strong>Krisenstab</strong>es entscheidet der Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>.<br />
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3.0 Gliederung und Organisation (Zusammensetzung)<br />
3.1 Gliederung<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Im <strong>Krisenstab</strong> werden nach Entscheidung/Festlegung durch den Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
alle erforderlichen Handlungszuständigkeiten und Wissensbereiche einbezogen, deren enge und<br />
schnelle Zusammenarbeit ereignisbezogen herbeigeführt werden soll.<br />
Der Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es ist dem Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> unmittelbar unterstellt, sofern dieser nicht<br />
selber Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es ist.<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> gliedert sich nach dem Organigramm in Anlage 1. Er setzt sich zusammen aus<br />
• dem Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
• der Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS)<br />
• dem Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)<br />
• den ständigen Mitgliedern des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS)<br />
• den ereignisspezifischen Mitgliedern des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS).<br />
Als Mitglieder wirken im <strong>Krisenstab</strong> die entscheidungsbefugten Vertreter der entsprechenden<br />
Bereiche mit.<br />
Die Umsetzung von Entscheidungen erfolgt in der bestehenden behördlichen<br />
Organisationsstruktur.<br />
3.2 Datenschutz<br />
Aufzeichnungen, die Personen bezogene Daten enthalten und/oder bei denen es durch eine<br />
Veröffentlichung zu Störungen der Stabsarbeit kommen kann, sind als Verschlusssachen zu behandeln<br />
und entsprechend zu kennzeichnen. Dies gilt insbesondere auch für die Anlagen 3 und 5 – 7 dieser<br />
<strong>Stabsdienstordnung</strong>.<br />
3.3 Personelle Besetzung<br />
3.3.1 Allgemeine Regelungen<br />
Die personelle Besetzung des <strong>Krisenstab</strong>es ist in der beiliegenden Anlage 3 festgelegt. Personelle<br />
und/oder organisatorische Veränderungen sowie Änderungen in der Verfügbarkeit von benannten<br />
Personen z.B. durch Versetzung usw. sind dem Verfasser der <strong>Stabsdienstordnung</strong> (siehe: Kontaktdaten)<br />
unaufgefordert mitzuteilen.<br />
Im Ereignisfall ist der Leiter des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ berechtigt, jeden erforderlichen<br />
Mitarbeiter der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong> im Benehmen mit dem zuständigen Amtsleiter zur Mitarbeit im<br />
<strong>Krisenstab</strong> zu verpflichten.<br />
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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Die Mitarbeiter des <strong>Krisenstab</strong>es (hier: SMS u. EMS -intern-, KGS und BuMA) sind während ihrer Arbeit<br />
im <strong>Krisenstab</strong> von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt.<br />
Die Dienstzeit im <strong>Krisenstab</strong> legt der Leiter des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ im Einvernehmen mit<br />
dem Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es fest. Soweit erforderlich sind rechtzeitig Ablösungen vorzusehen. Die<br />
Ablösungen dürfen zu keiner Arbeitsunterbrechung führen. Die Dienstzeitregelung orientiert sich an der<br />
Lage, kann also die normale Dienstzeit auch überschreiten. Regelungen über gleitende Arbeitszeiten sind<br />
für die Mitarbeiter der eigenen Behörde für die Dauer der Tätigkeit im <strong>Krisenstab</strong> außer Kraft gesetzt und<br />
Mehrarbeitsstunden sind aufgrund der Tätigkeit im <strong>Krisenstab</strong> automatisch genehmigt..<br />
3.3.2 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS)<br />
Die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> führt ein Verzeichnis von allen Personen, Ämtern, Behörden sowie<br />
privaten und staatlichen Einrichtungen, von denen ereignisspezifische Vertreter in den <strong>Krisenstab</strong><br />
einberufen werden können. In diesem Verzeichnis (auf der Grundlage der Anlage 3) sind insbesondere<br />
für die Alarmierung Ansprechstellen und deren Erreichbarkeit innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten<br />
aufzuführen.<br />
Hinsichtlich besonderer Ereignisse sind weitere fachkundige Mitglieder aufzunehmen.<br />
Die Aktualität der Unterlagen ist sicherzustellen, insbesondere bezüglich der Erreichbarkeit der<br />
benannten Mitglieder.<br />
3.4 Alarmierung<br />
Die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> alarmiert den <strong>Krisenstab</strong> nach Anlage 2 und 3 mittel SMS und/oder<br />
telefonisch. Die alarmierten Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es bestätigen den Empfang der Alarmierung<br />
gegenüber der Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> unter der Rufnummer 02421/5590 und begeben sich<br />
umgehend in den Stabsraum des <strong>Krisenstab</strong>es (siehe Kapitel 3.5).<br />
3.5 Unterbringung/Sitz des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
Der <strong>Krisenstab</strong> ist im Feuerschutztechnischen Zentrum (FTZ) des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> in Kreuzau-Stockheim<br />
untergebracht. Sitz des <strong>Krisenstab</strong>es ist der dortige Raum 115 (1. Obergeschoss, Schulung 3). Dort<br />
finden auch die Stabsbesprechungen statt.<br />
Dem <strong>Krisenstab</strong> stehen im „FTZ“ entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik,<br />
Fernmeldeanschlüsse sowie Führungs- und Unterstützungsmittel wie z.B.<br />
• Telefone, Fax, Kopierer, usw.,<br />
• PC-Netzwerk-Anbindung, Intranet, Internet, Email,<br />
• Rundfunk- und Fernsehgerät,<br />
• die dortige Leitstelle für Feuerschutz und den Rettungsdienst und<br />
• der festgelegte Sitz der Personenauskunftsstelle (PASS)<br />
zur Verfügung.<br />
Die Einrichtung/Raumordnung des Stabsraumes ist der Anlage 4 zu entnehmen.<br />
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3.6 Erreichbarkeit des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 10 von 19<br />
Ein Erreichbarkeitsverzeichnis der einzelnen Bereiche und Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es gem. Anlage 3<br />
wird insbesondere für den Alarmierungsfall von der Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> geführt und regelmäßig<br />
gepflegt.<br />
Nach seiner Einberufung bzw. während der Tätigkeit im Stabsraum ist der <strong>Krisenstab</strong> über den KGS-<br />
Bereich „Innerer Dienst“ zu erreichen.<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
4.0 Funktionen und Aufgaben<br />
4.1 Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 11 von 19<br />
Der politisch verantwortliche Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> beauftragt eine fachlich und persönlich geeignete<br />
Person mit der Leitung des <strong>Krisenstab</strong>es (siehe Anlage 3), soweit er nicht selbst die Leitung übernimmt.<br />
Der Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
• leitet den <strong>Krisenstab</strong><br />
• ist den Mitgliedern des <strong>Krisenstab</strong>es gegenüber weisungsbefugt<br />
• trifft aufgrund der vorliegenden Informationen Entscheidungen<br />
• legt Ziele der Arbeit fest<br />
• koordiniert die grundsätzlich eigenverantwortliche Arbeit der Mitglieder<br />
• legt den Zeitpunkt der Stabsbesprechungen fest und leitet diese<br />
• fordert alle notwendigen Informationen und Meldungen an<br />
• leitet wichtige Informationen und Entscheidungen an über- und nachgeordnete Stellen weiter<br />
• entscheidet über die Einberufung von weiteren Mitgliedern in den <strong>Krisenstab</strong>.<br />
4.2 Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS)<br />
Die Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> setzt sich aus den beiden Bereichen „Innerer Dienst“ und „Lage<br />
und Dokumentation“ zusammen.<br />
Strukturiert und Koordiniert wird die Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) vom Leiter der<br />
Koordinierungsgruppe.<br />
Unterstützt wird die Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) von dem Bereich „Technik, Logistik und<br />
Betreuung“.<br />
4.2.1 Leiter Koordinierungsgruppe<br />
Der Leiter der Koordinierungsgruppe ist für die reibungslose Aufgabenerledigung innerhalb der<br />
Koordinierungsgruppe <strong>Krisenstab</strong> (KGS) verantwortlich.<br />
Zu den Aufgaben zählen beispielsweise die<br />
• direkte Zusammenarbeit, Absprache und Rücksprache mit dem Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
• Einteilung des KGS-Personals<br />
• Sicherstellung der Ablauforganisation im <strong>Krisenstab</strong>.<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
4.2.2 KGS-Bereich „Innerer Dienst“<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
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Aufgabe des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
durch Bereitstellung der erforderlichen Räume/Raumgestaltung sowie der Führungsmittel zur<br />
Informationsverarbeitung und zur Informationsübertragung gemäß FwDV/DV 100.<br />
Der KGS-Bereich „Innerer Dienst“ koordiniert alle administrativen Tätigkeiten des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
(geschäftsführende Stelle). Er sorgt dafür, dass die personelle Besetzung und die Personalverfügbarkeit<br />
gegeben sind.<br />
Die für den KGS-Bereich „Innerer Dienst“ zuständigen Mitarbeiter sorgen für<br />
• Personalbereitstellung<br />
- Alarmieren von Stabsmitgliedern (SMS und EMS) nach Maßgabe des Leiters des<br />
<strong>Krisenstab</strong>es<br />
- Veranlassen von Ablösungen und Vertretungen<br />
- Bereitstellen von Unterstützungskräften, wie Boten, Schreibkräfte, Fahrer, etc.<br />
- Einberufen von weiteren Mitgliedern in den Stab nach Maßgabe des Leiters des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
• Organisation<br />
- Erstellen und Fortschreiben der <strong>Stabsdienstordnung</strong><br />
- Erstellen und Fortschreiben von Alarmierungs- und Erreichbarkeitslisten<br />
- Regeln der Ablauforganisation<br />
- Organisieren von Ausbildung und Übungen<br />
• Geschäftsführung<br />
- Veranlassen und Vorbereiten von Stabsbesprechungen<br />
- Betreuen von Besuchern<br />
• Sicherung der Arbeitsfähigkeit<br />
- Betrieb und gegebenenfalls Sicherung der Stabsräume (Ausgabe von Ausweisen etc.)<br />
- Ausstatten der Stabsräume mit Arbeitsunterlagen und Büromaterial<br />
- Versorgen des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
- Einrichten eines Pressezentrums in Absprache mit dem Zuständigen für die<br />
Bevölkerungsinformation und Medienarbeit<br />
• Information und Kommunikation<br />
- Bereitstellen der Informations- und Kommunikationsmittel (z.B. EDV-Technik, Internet, Email,<br />
Telefon, Telefax, Mobilfunk, Sprechfunk)<br />
- Sicherstellen der Erreichbarkeit des <strong>Krisenstab</strong>es als zentrale Ansprechstelle<br />
- Entgegennehmen und weiterleiten von Nachrichten für und aus den/dem <strong>Krisenstab</strong><br />
Anhang 02
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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
4.2.3 KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 13 von 19<br />
Aufgabe des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“ ist die frühzeitige und ständige Feststellung,<br />
Dokumentation und Darstellung der Lage im <strong>Krisenstab</strong>, die Dokumentation der getroffenen<br />
Entscheidungen und der veranlassten Maßnahmen sowie deren Auswirkung auf die Schadenlage.<br />
Aufgabe des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“ ist insbesondere auch die Darstellung von<br />
Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung, die von den „SMS und EMS“ erarbeitet und<br />
eingebracht werden.<br />
Der KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ ist zuständig für<br />
• Informationsgewinnung<br />
- Anfordern, Sammeln und Auswerten von Lageinformationen und Meldungen<br />
• Lage<br />
- Feststellen und Darstellen der aktuellen und voraussichtlichen Gesamtlage<br />
- Darstellen von Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung<br />
- Unterstützen bei der Darstellung der Fachlagen der einzelnen Mitglieder<br />
- Lagevortrag in den Stabsbesprechungen<br />
• Dokumentation<br />
- Dokumentieren der Lageentwicklung<br />
- Dokumentieren von Medienberichten<br />
- Dokumentieren wichtiger Informationen und Meldungen<br />
- Führen des Einsatztagebuches<br />
- Führen von Kräftenachweisen<br />
4.2.4 Bereich „Technik, Logistik und Betreuung“<br />
Aufgaben des Bereiches „Technik, Logistik und Betreuung“ sind<br />
• Installierung, Erweiterung und Funktionserhalt der technischen Einrichtungen im Amt 38<br />
• Bereitstellen von Arbeits- und Büromaterial, Verbrauchsmittel, u.ä.<br />
• personelle Unterstützung für Botendienste, Vervielfältigungen, Gästebetreuung, usw.<br />
• Bereitstellung von Verpflegung<br />
• Durchführung von laufenden Reinigungsmaßnahmen.<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
4.3 Zuständiger für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 14 von 19<br />
Der zuständige für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) ist verantwortlich für die<br />
Koordination, Betreuung und Information der Presse und anderer Medien sowie für die Auswertung der<br />
aus der Presse und aus anderen Medien verfügbaren Informationen und die Weitergabe der<br />
ausgewerteten Erkenntnisse an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“.<br />
Der Stabsbereich BuMA kann die Einrichtung und den Betrieb eines „Bürgertelefons“ veranlassen.<br />
Bei einer Besetzung des Sachgebietes „S 5“ im Führungsstab (operativ-taktische Komponente)<br />
untersteht dieses Sachgebiet der für BuMA zuständigen Stelle.<br />
Aufgaben des Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit sind<br />
• Koordination, Betreuung und Information der Medien<br />
- Erstellen von Presseinformationen<br />
- Organisieren von Pressekonferenzen<br />
• Erstellen und Weiterleiten von amtlichen Informationen und Verhaltensanweisungen für<br />
die Bevölkerung nach Maßgabe des <strong>Krisenstab</strong>es (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien,<br />
Internet)<br />
• Auswerten von Medienberichten<br />
• Betreiben eines Pressezentrums in Zusammenarbeit mit der in der Behörde zuständigen<br />
Stelle<br />
• Koordinierung der Einrichtung und des Betriebs eines Bürgertelefons<br />
- Bekannt geben der Rufnummern in den Medien<br />
- Erstellen und Aktualisieren eines im <strong>Krisenstab</strong> abgestimmten Auskunftskatalogs<br />
- Weiterleiten des Auskunftskatalogs an alle Stellen, bei denen Anfragen der Bevölkerung<br />
eingehen können (z.B. Leitstellen der Feuerwehr/des Rettungsdienstes, der Polizei,<br />
Telefonzentrale des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>)<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
4.4 Ständige Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS)<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 15 von 19<br />
Ständige Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es sind neben Verbindungsbeamten der Polizei entscheidungsbefugte<br />
Vertreter der für die Aufgabenerledigung notwendigen Ämter, Behörden oder Dritten.<br />
Ihnen gehören in der Regel die Verantwortlichen folgender Bereiche an:<br />
• Recht und Ordnung<br />
• Feuerschutz und Rettungswesen<br />
• Gesundheitswesen<br />
• Veterinärwesen<br />
• Wasser, Abfall, Umwelt<br />
• Landschaftspflege und Naturschutz<br />
• Soziales<br />
• Verbindungsperson Führungsstab<br />
• Verbindungsbeamter Polizei<br />
• Bundeswehr.<br />
Die ständigen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (SMS)<br />
• erstellen fachspezifische Lagen und bewerten das Ergebnis aus fachlicher Sicht,<br />
• stellen Probleme und Gefährdungen aus ihrer Sicht dar und erarbeiten Möglichkeiten und<br />
Vorschläge für zweckdienliche Maßnahmen,<br />
• stellen die Fachlage in den Stabsbesprechungen vor und leiten sie zur Darstellung an den<br />
KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter<br />
• bereiten Entscheidungen über Verwaltungsmaßnahmen zur Ereignisbewältigung oder<br />
-begrenzung vor und veranlassen die Maßnahmen und<br />
• halten wichtige und grundlegenden Anweisungen und Entscheidungen fest und leiten sie zur<br />
Dokumentation an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter.<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
4.5 Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS)<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 16 von 19<br />
Ereignisspezifische Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es sind entscheidungsbefugte Vertreter derjenigen<br />
• Ämter der eigenen Verwaltung<br />
• Behörden (z.B. Forst, Bergbau)<br />
• Städte und Gemeinden oder<br />
• Fachkundige Dritte (z.B. Energieversorger, Wasserversorger und ÖPNV),<br />
die zur Ereignisbewältigung – durch ihre spezifischen Kenntnisse – entscheidungsrelevante<br />
Informationen beitragen können.<br />
Die ereignisspezifischen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS) müssen nicht ständig im <strong>Krisenstab</strong><br />
anwesend sein. Sie erledigen ihre Aufgabe teilweise innerhalb ihres normalen Arbeitsbereiches.<br />
Sie sind gleichzeitig Verbindungspersonen zu ihren entsprechenden Stellen, Behörden oder Institutionen.<br />
Die Aufgabe der ereignisspezifischen Mitglieder besteht insbesondere darin, aufgrund der durch den<br />
KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ erhaltenen Informationen für den eigenen Arbeitsbereich<br />
erkennbare Probleme und Gefährdungen darzustellen sowie entsprechende Möglichkeiten und<br />
Vorschläge zur Schadenbegrenzung und Ereignisbewältigung zu erarbeiten und vorzutragen.<br />
Die ereignisspezifischen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es (EMS)<br />
• stellen erkennbare Probleme und Gefährdungen ihres Arbeitsbereiches dar,<br />
• erarbeiten Möglichkeiten und Vorschläge über Verwaltungsmaßnahmen zur<br />
Ereignisbewältigung,<br />
• stellen die Fachlage in den Stabsbesprechungen vor und leiten sie zur Darstellung an den<br />
KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter,<br />
• halten wichtige und grundlegende Anweisungen und Entscheidungen fest und leiten sie zur<br />
Dokumentation an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ weiter und<br />
• sind Verbindungspersonen zu ihren entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen.<br />
Insbesondere für die Heranziehung sach- und fachkundiger Personen, aber auch für die Beschaffung von<br />
Fachinformationen und z.B. rückwärtigen Unterstützung bei der Versorgung mit Einsatzmitteln, Hilfs- und<br />
Verbrauchsgütern führt die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> eine Adressenliste (hier: AT-Liste) im<br />
Einsatzleitrechner.<br />
Der Zugriff auf diese Adressenliste und die Bereitstellung entsprechender Kontaktdaten wird durch den<br />
KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ sichergestellt.<br />
Eine beispielhafte Übersicht vorhandener Adressengruppen im Einsatzleitrechner der Leitstelle des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> ist der Anlage 8 zu entnehmen.<br />
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Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
5.0 Arbeitsverfahren<br />
5.1 Dokumentation/Tagebuch<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 17 von 19<br />
In einem Tagebuch sind durch den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ wichtige Informationen,<br />
Entscheidungen, Maßnahmen und Anordnungen aus dem Verwaltungsstab in zeitlicher Reihenfolge<br />
festzuhalten.<br />
Dazu geben die Mitglieder von allen wichtigen Schreiben und Vermerken eine Mehrfertigung an den<br />
KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“ als Anlage für das Tagebuch und unterrichten den<br />
Tagebuchführer mündlich über bedeutende Ereignisse.<br />
Alle Niederschriften, die vor der Arbeitsaufnahme des <strong>Krisenstab</strong>es gefertigt wurden, werden ebenfalls<br />
Bestandteil des Tagebuches.<br />
5.2 Stabsbesprechungen<br />
Stabsbesprechungen dienen der Unterrichtung der Stabsmitglieder über die Lage und der<br />
Entscheidungsvorbereitung. Sie finden auf Anordnung des Leiters des <strong>Krisenstab</strong>es regelmäßig oder<br />
nach Bedarf statt.<br />
Teilnehmer an den Stabsbesprechungen sind<br />
• der Leiter des <strong>Krisenstab</strong>es,<br />
• die ständigen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es,<br />
• die ereignisspezifischen Mitglieder des <strong>Krisenstab</strong>es nach Anordnung<br />
und<br />
• Vertreter des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“.<br />
Die Stabsbesprechung besteht aus einem Lagevortrag des KGS-Bereiches „Lage und Dokumentation“<br />
und den Beiträgen der Mitglieder. Die Lagevorträge sollen eine Beurteilung der Gesamtlage ermöglichen<br />
und Grundlage für die Abstimmung zu treffender Entscheidungen sein.<br />
Über die Ergebnisse der Stabsbesprechung ist eine Niederschrift zu führen, sie ist den Mitgliedern in<br />
Mehrfertigung zeitnah zuzuleiten.<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
6.0 Öffentlichkeitsarbeit<br />
6.1 Zuständigkeit<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 18 von 19<br />
Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit wird durch den Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und<br />
Medienarbeit (BuMA) koordiniert. Zeitpunkt, Inhalt und Art von Veröffentlichungen sind innerhalb des<br />
<strong>Krisenstab</strong>es und bei Bedarf mit anderen betroffenen Stellen abzustimmen.<br />
6.2 Pressekonferenzen<br />
Die Pressekonferenzen werden vom Behördenleiter (Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>, o.V.i.A.) geleitet. Der<br />
Zuständige für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) unterstützt (siehe Kapitel 4.3).<br />
7.0 Schlussbestimmungen<br />
7.1 Inkrafttreten<br />
Die <strong>Stabsdienstordnung</strong> „<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ mit den Anlagen 1 – 8 tritt am 01.09.2008 in<br />
Kraft.<br />
<strong>Düren</strong> im August 2008<br />
(Wolfgang Spelthahn)<br />
Landrat<br />
Anhang 02
KREIS DÜREN GEFAHREN-ABWEHR-PLAN Plan-Nr.: 1-0<br />
Stand: 04/2008 gemäß § 22 FSHG<br />
Anlagen (nachfolgend)<br />
Anlage 1 Gliederung des <strong>Krisenstab</strong>es (Organigramm)<br />
Anlage 2 Berechtigte zur Einberufung des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
Anlage 3 Personelle Besetzung und Mitgliedsverzeichnis des <strong>Krisenstab</strong>es<br />
Anlage 4 Raumplan des Stabsraumes<br />
Anlage 5 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Ablaufdokumentation“<br />
Anlage 6 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Notiz“<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen<br />
Marienstraße 29<br />
52372 Kreuzau- Stockheim<br />
<strong>Krisenstab</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Seite 19 von 19<br />
Anlage 7 Vordruck „<strong>Krisenstab</strong> Überwachungsliste zu erledigender Aufträge/Anträge“<br />
Anlage 8 Adressengruppen im Einsatzleitrechner (ELR) Leitstelle <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
Anhang 02