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<strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Ausgabe 2008<br />

Handbuch<br />

für die Vergabe und Durchführung<br />

von Lieferungen und Leistungen durch Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung <strong>de</strong>s Freistaates <strong>Bayern</strong><br />

Herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />

im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />

Dieses Vergabehandbuch beinhaltet das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen<br />

im Straßen- und Brückenbau - HVA L-StB - und die Regelungen für Lieferleistungen <strong>de</strong>s Vergabe- und<br />

Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s - VHB Bund.


Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s Vergabehandbuchs<br />

für Lieferungen und Leistungen <strong>Bayern</strong> - <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong><br />

L 001<br />

(Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong>)<br />

1 Allgemeines<br />

Das Vergabehandbuch für Lieferungen und Leistungen <strong>Bayern</strong> enthält alle bei Ausschreibung,<br />

Vergabe und Vertragsabwicklung von Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung <strong>de</strong>s Freistaates <strong>Bayern</strong> zu<br />

beachten<strong>de</strong>n Regelungen. Die Richtlinien für die Anwendung <strong>de</strong>r VOL/A und VOL/B sind <strong>de</strong>m<br />

„Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen im Straßen und Brückenbau - HVA L-<br />

StB“ ohne die darin enthaltenen Muster entnommen und ergänzt.<br />

Von <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung sind grundsätzlich die unter www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> bereitgestellten<br />

Formulare zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

2 Inhalt<br />

Diese Lesefassung beinhaltet<br />

- das “Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen im Straßen- und Brückenbau<br />

- HVA L-StB“<br />

- <strong>de</strong>n Abschnitt 630 <strong>de</strong>s „Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s - VHB Bund“<br />

- ergänzen<strong>de</strong> Regelungen für die Staatsbauverwaltung<br />

3 Aufbau<br />

Formblätter, Richtlinien und ergänzen<strong>de</strong> Regelungen gelten grundsätzlich für alle Bereiche, Lan<strong>de</strong>sund<br />

Bun<strong>de</strong>sbaumaßnahmen.<br />

Gelten Formblätter, Richtlinien und ergänzen<strong>de</strong> Regelungen nur für einzelne Bereiche, ist dies im<br />

Text angegeben bzw. sind diese mit Kurzbezeichnungen und farbigen Randstrichen gekennzeichnet:<br />

[H] rot für Hochbau<br />

[StB] grün für Straßen- und Brückenbau<br />

[Bund] für Bun<strong>de</strong>smaßnahmen<br />

[Land] für Lan<strong>de</strong>smaßnahmen<br />

Formblätter und Richtlinien, die aus <strong>de</strong>m VHB Bund und <strong>de</strong>m HVA L-StB übernommenen wur<strong>de</strong>n,<br />

haben eine dreistellige Nummerierung. Ergänzen<strong>de</strong> bayerische Formblätter und Richtlinien haben eine<br />

vierstellige Nummerierung o<strong>de</strong>r einen Zusatz.<br />

Richtlinien mit direktem Bezug zu einzelnen Formblättern sind <strong>de</strong>n einzelnen Formblättern<br />

zugeordnet. Richtlinien, die sich nicht einem Formblatt zuordnen lassen, sind jeweils am<br />

Abschnittsbeginn dargestellt.<br />

Auf Hinweise, wonach Formblätter und Regelungen, die ein<strong>de</strong>utig <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sbereich zuzuordnen<br />

sind (z.B. für NATO, Gaststreitkräfte) bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht anzuwen<strong>de</strong>n sind, wur<strong>de</strong><br />

verzichtet.<br />

Alle Formblätter und Richtlinien sind in <strong>de</strong>r Nummerierung soweit wie möglich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>s VHB <strong>Bayern</strong><br />

angepasst. Zur Unterscheidung ist <strong>de</strong>r Nummer ein „L“ vorangestellt.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Inhalt<br />

Ab<br />

sch<br />

nitt<br />

Formblätter<br />

Nr.<br />

0 Allgemeines<br />

010 Vorbemerkungen, Zuständigkeiten<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Formblätter Richtlinien Nr. Bezeichnung <strong>de</strong>r Richtlinien<br />

L 002<br />

(Inhalt - VOL)<br />

L 001 Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong><br />

<strong>Bayern</strong><br />

L 002 Inhalt<br />

L 003 Än<strong>de</strong>rungsdienst<br />

L 011 Vorbemerkungen<br />

L 012 Zuständigkeiten<br />

1 Vorbereiten <strong>de</strong>r Vergabe L 100 Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren<br />

L 101 Hinweise zur Anwendung von VOL und<br />

VOB<br />

110 Vergabevermerk L 110 Vergabevermerk<br />

L 111.H Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart [H] L 111.H Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart [H]<br />

L 111.StB Vergabevermerk - Glie<strong>de</strong>rung [StB]<br />

120 Bekanntmachungen<br />

L 121 Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung<br />

L 121 - L 122 Bekanntmachung nationale Verfahren<br />

L 122 Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb<br />

L 123EG Muster Bekanntmachung EG L 123EG Bekanntmachung EG<br />

L 1231EG Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung<br />

und Baukonzession EG<br />

L 1232EG Bekanntmachung Inland<br />

130 Teilnahmewettbewerb L 130 Teilnahmewettbewerb<br />

L 1310 Ausschlussprüfung bei Teilnahmewettbewerben<br />

L 1311 Auswahlverfahren Teilnahmeanträge<br />

2 Vergabeunterlagen L 200 Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen<br />

210 Formblätter für Liefer- und Dienstleistungen<br />

L 211 Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots L 211 - Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Ange-<br />

L 211 EG Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

EG<br />

L 211EG bots<br />

L 212 Bewerbungsbedingungen<br />

L 212EG Bewerbungsbedingungen EG<br />

L 213 Angebotsschreiben L 213 - Angebotsschreiben<br />

L 213EG Angebotsschreiben EG L 213EG<br />

L 214.H Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen [H]<br />

L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen [StB] L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen [StB]<br />

L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

220 ergänzen<strong>de</strong> Formblätter, Bieterangaben<br />

L 226EG.H Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />

EG [H]<br />

L 226EG.StB Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />

EG [StB]<br />

L 227EG.H Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG [H] L 227EG.H Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />

[H]<br />

L 227EG.StB Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG L 227EG.StB Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />

[StB]<br />

[StB]<br />

L 2281.StB Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile [StB]<br />

L 2282.StB Bieterangabenverzeichnis [StB]<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 1 von 5


230 ergänzen<strong>de</strong> Formblätter Unterauftragnehmer<br />

L 2330 Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen<br />

L 235EG Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG<br />

L 236EG Verpflichtungserklärung Teilleistungen EG<br />

L 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />

240 weitere ergänzen<strong>de</strong> Formblätter<br />

L 241 Abfall<br />

L 244 Datenverarbeitung<br />

L 245 Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />

L 246.H Aufträge für Gaststreitkräfte [H-Bund]<br />

L 247.H Verschlusssachenvergaben [H]<br />

L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten<br />

L 2491 Kin<strong>de</strong>rarbeit [H-Land/StB]<br />

L 2492 Online-Vergaben<br />

250 Leistungsbeschreibung L 250.StB Leistungsbeschreibung [StB]<br />

L 002<br />

(Inhalt - VOL)<br />

3 Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe L 300 Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r<br />

Vergabe<br />

310 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

L 311 Vergabevermerk - Firmenliste Offenes<br />

Verfahren / Öffentliche Ausschreibung<br />

L 312 Vergabevermerk - Firmenliste übrige<br />

Verfahren<br />

L 313 Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote L 313 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

L 314EG.H Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung<br />

EG [H]<br />

320 Vergabevermerk - Prüfen und Werten L 320 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />

L 321.H Vergabevermerk - Wertungsübersicht [H]<br />

L 3210.StB Erste Durchsicht [StB] L 3210.StB Erste Durchsicht [StB]<br />

L 3211.StB Prüfung und Wertung Hauptangebote [StB]<br />

L 3212.StB Bieterliste [StB]<br />

L 3215.StB Bewertung <strong>de</strong>r Unterkriterien [StB]<br />

L 3216.StB Angebotswertung [StB]<br />

330-<br />

340<br />

Zuschlag L 330 Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

L331.H Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n<br />

Zuschlag [H]<br />

L 3310 Zuschlagsfristverlängerung<br />

L 332 Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 2 VOL/A<br />

[L 333EG,<br />

L 334 EG]<br />

Informationsschreiben nach § 13 VgV EG<br />

[nur für Vergabeverfahren, die bis<br />

23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n]<br />

L 3330EG Informationsschreiben an erfolgreichen<br />

Bieter EG<br />

L 3340EG Informationsschreiben nach § 101a GWB<br />

EG<br />

L 3341EG Mitteilung über Nichtberücksichtigung -<br />

Bewerber EG<br />

L 335 Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 3 VOL/A<br />

L 336 - frei -<br />

L 337.H Ergänzung Absageschreiben<br />

Verschlusssachenvergaben [H]<br />

L 331.H Vergabevermerk - Entscheidung über<br />

<strong>de</strong>n Zuschlag [H]<br />

[L 334 EG] Informationsschreiben nach § 13 VgV<br />

EG [nur für Vergabeverfahren, die bis<br />

23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n]<br />

L 3340EG -<br />

L 3341EG<br />

Informationsschreiben nach § 101a<br />

GWB EG; Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />

- Bewerber EG<br />

L 338 Auftragsschreiben L 338 Auftrag<br />

L 3380.StB Anlage zur Empfangsbestätigung [StB]<br />

L 339.H Auftragsschreiben Beiblatt [H-Bund] L 339.H Auftragsschreiben Beiblatt [H-Bund]<br />

L 340 Bestellschein L 340 Bestellschein<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 2 von 5


350 Aufhebung L 350 Aufhebung<br />

L 351.H Vergabevermerk-Entscheidung über die<br />

Aufhebung/Einstellung [H]<br />

L 352 Aufhebung<br />

L 002<br />

(Inhalt - VOL)<br />

4 Vertragsabwicklung L 400 Allgemeine Richtlinien Vertragsabwicklung<br />

410 Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung L 410 Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung<br />

420 Sicherheiten<br />

L 421 Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft<br />

L 421 - L 423 Sicherheitsleistungen<br />

L 422 Mängelansprüchebürgschaft<br />

L 423 Abschlagszahlungs-<br />

/Vorauszahlungsbürgschaft<br />

430 Zahlungen an Dritte L 430 Zahlungen an Dritte<br />

L 4330 Anerkennung einer Pfändung<br />

L 4331 Insolvenz-Mitteilung L 4331 - Insolvenzfälle<br />

L 4332 Insolvenz-Bericht L 4332<br />

440 Abnahme<br />

L 441.H Abnahme [H] L 441 Abnahme<br />

L 441.StB Abnahme [StB]<br />

450 Abrechnung L 450 Abrechnung und Zahlungen<br />

L 451 Datenträger Abrechnung L 451 Datenträger Abrechnung<br />

L 4513.StB Rechnungslegung [StB] L 4513.StB Rechnungslegung [StB]<br />

L 452 Mitteilung Schlusszahlung L 452 Mitteilung Schlusszahlung<br />

L 453 Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer<br />

L 454 Mitteilung Zahlung an Finanzamt/<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />

L 454 Mitteilung Zahlung an Finanzamt/<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />

460 Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung, Kündigung L 460 Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung, Kündigung<br />

L 461 Mahnung L 461 - L 462 Mahnung, Verzug<br />

L 462 Verzug<br />

L 463 Kündigung<br />

470 Mängelansprüche L 470 Mängelansprüche<br />

5 Nachtragsmanagement L 500 Nachträge<br />

L 522 Prüfungsvermerk L 522 Prüfungsvermerk<br />

L 523 Nachtragsvereinbarung L 523 Nachtragsvereinbarung<br />

6 Sonstiges<br />

L 620.H RiNATO [H]<br />

L 640.H Statistik [H]<br />

7 Allgemeine Vorschriften L 7000 Allgemein<br />

[Bund/<br />

Land]<br />

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung<br />

von Korruption in <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie<br />

-KorruR)<br />

- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />

Staatsregierung vom 13.04.2004<br />

L 7100-L 7200 - frei -<br />

L 7300 Teilnehmer am Wettbewerb<br />

[Land] Richtlinien für die Berücksichtigung<br />

bevorzugter Bewerber bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge - Spätaussiedler,<br />

Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten,<br />

Verfolgte - (Bevorzugten-Richtlinien<br />

- öABevR)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 3 von 5


L 7302<br />

[Land]<br />

L 002<br />

(Inhalt - VOL)<br />

- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />

Staatsregierung vom 30.11.1993, in<br />

<strong>de</strong>r Fassung vom 06.11.2001<br />

Richtlinien für die Beteiligung kleiner und<br />

mittlerer Unternehmen und freier Berufe<br />

bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

(Mittelstandsrichtlinien Öffentliches<br />

Auftragswesen - öAMstR)<br />

- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />

Staatsregierung vom 04.12.1984,<br />

geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom<br />

19.04.1994 und durch<br />

Bekanntmachung vom 06.11.2001<br />

- MRdS vom 22.04.1976 Nr. IIZ5-<br />

9097a179<br />

L 7304 Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler<br />

Auslän<strong>de</strong>rbeschäftigung, Vorenthaltung<br />

von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung<br />

(Schwarzarbeit, illegale Auslän<strong>de</strong>rbeschäftigung<br />

-<br />

SchwArbBekämpf)<br />

Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />

Staatsregierung vom 28.07.1998<br />

geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom<br />

06.11.2001<br />

OBB-Schreiben vom 02.03.2006 Nr.<br />

IIZ5-40011-045/05<br />

OBB-Schreiben vom 24.09.2007 Nr.<br />

IIZ5-3219-001/90<br />

L 7306 Ausschluß vom Wettbewerb bei Korruption<br />

und Preisabsprachen<br />

OBB-Schreiben vom 13.10.1997 Nr.<br />

IIA11-9071.A8-001/97<br />

Anlage: BMBau-Schreiben vom<br />

09.09.1997 Gz: B I2 – O 1082-102/21<br />

L 7400 Leistungsbeschreibung,<br />

Vergabeunterlagen<br />

[Land] Richtlinien über die Berücksichtigung von<br />

Umweltgesichtspunkten bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien<br />

Öffentliches Auftragswesen - öAUmwR)<br />

- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />

Staatsregierung vom 28.04.2009<br />

L 7402<br />

[Land/<br />

StB-<br />

Bund]<br />

L 7403<br />

Verwendung von Holz im staatlichen<br />

Bauwesen<br />

Bek. vom 14.04.1967 (MABl S. 239)<br />

- MRd-Schreiben vom 10.01.1985<br />

Nr. IIZ5-4003.2-016<br />

- MRd-Schreiben vom 22.08.1988<br />

Nr. IIZ5-4003.2-004/88<br />

- MRd-Schreiben vom 29.12.1988<br />

Nr. IIZ5-4003.2-006/88<br />

- MRd-Schreiben vom 06.12.1991<br />

Nr. IIZ5-4003.2-002/91<br />

Beschaffung von Holzprodukten<br />

- BMVBS vom 27.03.2007<br />

Nr. B 15-01080-490<br />

L 7404 Verwendung von autochthonem Pflanzgut<br />

- MRd-Schreiben vom 04.09.1995<br />

Nr. IIZ5/IIZ7-4002-002/95<br />

L 7500 Zahlung<br />

L 7501 Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren<br />

bei Baumaßnahmen<br />

- MRd-Schreiben vom 25.07.2006<br />

Nr. IIB1-4094-033/97<br />

L 7502 - frei -<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 4 von 5


L 002<br />

(Inhalt - VOL)<br />

L 7503 Anwendung <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung -<br />

MV<br />

- MRdS vom 02.09.2002 Gz IIZ4-0743-<br />

001/00 ohne Anlage 1<br />

- Verordnung über Mitteilungen an die<br />

Finanzbehör<strong>de</strong>n durch an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n<br />

und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten<br />

(Mitteilungsverordnung -<br />

MV) vom 07.09.1993, zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

am 23.12.2003<br />

Anhang<br />

1 Beispiel Gewichtung von Zuschlagskriterien unter Einbeziehung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />

2 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />

3 Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung <strong>de</strong>s kalkulatorischen Zinssatzes<br />

4 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen<br />

5 Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Behin<strong>de</strong>rtenwerkstätten bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge<br />

6 Richtlinien zur Vergabe von Sammelaufträgen<br />

7 - frei -<br />

8 Leitfa<strong>de</strong>n für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen<br />

sowie Baustellenabfällen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

9 - frei -<br />

10 Rechnerische Prüfung mit Datenverarbeitung<br />

1001 - frei -<br />

1002 Steuerschuldnerschaft <strong>de</strong>s Leistungsempfängers<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 5 von 5


Än<strong>de</strong>rungsdienst<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

1 L 3330EG Formblattnummer geän<strong>de</strong>rt: vorher<br />

L 333EG;<br />

Verweis auf § 13 VgV in Verweis auf<br />

§ 101a GWB geän<strong>de</strong>rt<br />

2 L 3340EG Formblattnummer geän<strong>de</strong>rt: vorher<br />

L 334EG;<br />

Verweis auf § 13 VgV in Verweis auf<br />

§ 101a GWB geän<strong>de</strong>rt<br />

Bezeichnung Än<strong>de</strong>rung Stand neu Begründung<br />

3 Richtlinien zu<br />

L 3340EG<br />

Richtliniennummer und Verweise<br />

geän<strong>de</strong>rt: vorher Richtlinien zu<br />

334EG<br />

4 L 3341EG „Mitteilung über<br />

Nichtberücksichtigung - Bewerber<br />

EG“ neu eingefügt<br />

5 Richtlinien zu<br />

L 3340EG und<br />

L 3341EG<br />

Hinweis auf Formblatt L 3341EG<br />

eingefügt<br />

L 003<br />

(Än<strong>de</strong>rungsdienst)<br />

24.04.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />

Vergaberechts neu zum<br />

24.04.2009<br />

24.04.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />

Vergaberechts neu zum<br />

24.04.2009<br />

24.04.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />

Vergaberechts neu zum<br />

24.04.2009<br />

12.05.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />

Vergaberechts neu zum<br />

24.04.2009<br />

12.05.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />

Vergaberechts neu zum<br />

24.04.2009<br />

6 L 4332 Option „teilweise ausgeführt“ ergänzt 24.08.2009<br />

7 L 1310 „Ausschlussprüfung bei<br />

Teilnahmewettbewerben“ neu<br />

eingefügt<br />

01.10.2009<br />

8 L 1311 Formblattnummer geän<strong>de</strong>rt; vorher<br />

L 1110.StB; aktualisiert und auf alle<br />

Fachbereiche ausgeweitet<br />

01.10.2009<br />

9 Richtlinien Nummer geän<strong>de</strong>rt; vorher<br />

01.10.2009<br />

L 130 L 1110.StB<br />

10 L 213, Nr. 3: 4. Spiegelstrich aktualisiert, 01.10.2009<br />

L 213EG 5. Spiegelstrich neu eingefügt<br />

11 Hinweise zu<br />

L 227EG.StB<br />

Nr. 1 aktualisiert 01.10.2009<br />

12 L 248 Geltungsbereich <strong>de</strong>r „Erklärung zur 01.10.2009 Umweltrichtlinie Öffentliches<br />

Verwendung von Holzprodukten“ auf<br />

Auftragswesen v. 28.04.2009<br />

alle Fachbereiche ausgeweitet<br />

Nr. 2.3<br />

13 L 3310 „Die Bin<strong>de</strong>frist für die ... benannten<br />

Nachunternehmen habe(n) ich/wir<br />

verlängert.“ ergänzt<br />

01.10.2009<br />

14 L 3340EG Optionen ergänzt:<br />

- für mehrere Nebenangebote,<br />

- „Daraus ergibt sich folgen<strong>de</strong><br />

Wertungssumme: ...“<br />

01.10.2009<br />

15 Richtlinien zu Nr. 1, 3. Absatz: „Die<br />

01.10.2009<br />

L 3340EG und Übermittlungsprotokolle sind zum<br />

L 3341EG Vergabevermerk zu nehmen.“<br />

ergänzt<br />

16 L 338 „wenn SiGe-Koordination nicht beim<br />

AN“ ergänzt<br />

01.10.2009 Klarstellung<br />

17 L 3380.StB aktualisiert 01.10.2009<br />

18 L 313 Handhabung erleichtert:<br />

- Aufteilung in 313.1 - 313.4<br />

- Querformat für 313.2 - 313.4<br />

01.12.2009<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 2


lfd.<br />

Nr.<br />

19 L 122, L 213,<br />

L 213EG<br />

Bezeichnung Än<strong>de</strong>rung Stand neu Begründung<br />

Nr.3: Verweis auf § 21 Abs. 1 AEntG<br />

aktualisiert<br />

L 003<br />

(Än<strong>de</strong>rungsdienst)<br />

01.12.2009 Aktualisierung Arbeitnehmer-<br />

Entsen<strong>de</strong>gesetz<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 2


Vorbemerkungen<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 011<br />

(Vorbemerkungen)<br />

1.1 Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist<br />

- für Lan<strong>de</strong>sbaumaßnahmen und Bun<strong>de</strong>sstraßenbaumaßnahmen: die örtlich zuständige<br />

Regierung<br />

- für Bun<strong>de</strong>shochbaumaßnahmen: die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />

- für Bun<strong>de</strong>sautobahnbaumaßnahmen: die Oberste Baubehör<strong>de</strong><br />

1.2 Wertgrenzen, Beträge im VHB<br />

Die in diesem <strong>VHL</strong> angegebenen Wertgrenzen bzw. Beträge sind grundsätzlich Netto-Werte „ohne<br />

Umsatzsteuer“, es sei <strong>de</strong>nn, es ist ausnahmsweise dazu etwas an<strong>de</strong>res angegeben.<br />

2 Haushaltsrechtliche Bestimmungen<br />

Die VOL enthält die einheitlichen Bestimmungen nach <strong>de</strong>nen beim Abschluss von Verträgen gemäß<br />

§ 55 Abs. 2 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung (BHO) bzw. Art. 55 <strong>de</strong>r Bayerischen Haushaltsordnung<br />

(BayHO) zu verfahren ist.<br />

3 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für EG-Vergabeverfahren<br />

Regelungen für das Vergabe- und Nachprüfungsverfahren sind<br />

- <strong>de</strong>r 4. Teil <strong>de</strong>s Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und<br />

- die dazu ergangene Vergabeverordnung (VgV)<br />

- die Abschnitte 2 - 4 <strong>de</strong>r VOL/A.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Richtlinien L 012<br />

Zuständigkeiten<br />

A Vergabe<br />

Richtlinien L 012<br />

(Zuständigkeiten)<br />

1 Zuständig für die Vergabe ist das Staatliche Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle),<br />

nachstehend Bauamt genannt; es entschei<strong>de</strong>t grundsätzlich in eigener Verantwortung.<br />

Die Organisation <strong>de</strong>r Vergabeangelegenheiten im Bauamt soll sich nach folgen<strong>de</strong>n Grundsätzen richten:<br />

1.1 Die Bearbeitung von Vergabeangelegenheiten ist Querschnittsaufgabe <strong>de</strong>r Technischen Geschäftsleitung.<br />

Das Bauamt regelt die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur Online-<br />

Vergabe und Korruptionsbekämpfung sind zu beachten.<br />

1.2 Die Technische Geschäftsleitung bzw. die technischen Abteilungen beteiligen die Rechtsabteilung bei<br />

<strong>de</strong>r Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r Vergabe, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, in geeigneter Weise (z.B. durch<br />

Mitzeichnung). Wer<strong>de</strong>n Einwendungen erhoben, die sich auf die Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

auswirken können, sowie in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Nrn. 2 und 3, ist die Rechtsabteilung immer zu beteiligen.<br />

1.3 Vor <strong>de</strong>r Vergabekammer vertritt in <strong>de</strong>r Regel die Rechtsabteilung das Bauamt; die Technische Geschäftsleitung<br />

ist zu beteiligen. Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene kann die Vertretung vor <strong>de</strong>r Vergabekammer<br />

übernehmen.<br />

1.4 Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einem/einer Bediensteten mit <strong>de</strong>r Befähigung zum Richteramt<br />

besetzt ist, obliegt die rechtliche Betreuung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene.<br />

2 Vorherige Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene (Regierung / Lan<strong>de</strong>sbaudirektion)<br />

(gilt nicht für Autobahndirektionen)<br />

2.1 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 50.000 € [netto] bedarf es <strong>de</strong>r vorherigen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene, wenn <strong>de</strong>r Auftrag freihändig vergeben wer<strong>de</strong>n soll.<br />

2.2 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 500.000 € [netto] bedarf es <strong>de</strong>r vorherigen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene, wenn<br />

- die Ausschreibung nach § 26 VOL/A aufgehoben<br />

- <strong>de</strong>r Zuschlag auf ein an<strong>de</strong>res als das in <strong>de</strong>r Wertung verbliebene Angebot mit <strong>de</strong>m niedrigsten<br />

Preis o<strong>de</strong>r in EG-Verfahren auf ein an<strong>de</strong>res als das Angebot mit <strong>de</strong>r höchsten Bewertung erteilt<br />

- <strong>de</strong>r Zuschlag auf ein Nebenangebot erteilt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Dies gilt im Straßenbau nur, wenn ein Nebenangebot vom Hauptangebot in wesentlichen<br />

Punkten abweicht.<br />

Wegen<br />

Berufung eines Bieters auf Irrtum<br />

vgl. A4.<br />

3 Unterrichtung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene<br />

Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist zu unterrichten bei<br />

- Feststellungen o<strong>de</strong>r Vorliegen von Anhaltspunkten für ein wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong>s Verhalten,<br />

z.B. Preisabre<strong>de</strong>n,<br />

- Berufung eines Bieters auf einen Irrtum,<br />

- Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer,<br />

- schwere Verfehlungen <strong>de</strong>s Bewerbers o<strong>de</strong>r Bieters,<br />

- Insolvenz <strong>de</strong>s Bewerbers o<strong>de</strong>r Bieters<br />

Wegen <strong>de</strong>r Unterrichtung bei Insolvenz vgl. B4.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


4 Die OBB, Sachgebiet IIZ 5, ist zusätzlich unverzüglich zu unterrichten bei<br />

Richtlinien L 012<br />

(Zuständigkeiten)<br />

schweren Verfehlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, § 7 Nr.5 Buchst. c und e VOL/A (z.B. bei Verdacht auf<br />

Bestechung und bei vorsätzlich falschen Angaben).<br />

5 Nachprüfungsstelle<br />

Eine Nachprüfungsstelle sieht die VOL/A nicht vor.<br />

Bereich Hochbau:<br />

Bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Hochschulen ist die zuständige Regierung (ohne Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Schlösser- und Seenverwaltung), bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion Ansprechpartner<br />

als Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

Bereich Straßenbau:<br />

Bei Maßnahmen <strong>de</strong>r Autobahndirektionen ist die Oberste Baubehör<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>n Staatlichen Bauämtern<br />

die zuständige Regierung Ansprechpartner als Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

6 Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> nach § 32a VOL/A<br />

Bereich Hochbau:<br />

Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und beim Hochschulbau ist die Vergabekammer<br />

Südbayern bzw. Nordbayern, bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Vergabekammer <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s.<br />

Bereich Straßenbau:<br />

Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> ist die Vergabekammer Südbayern bzw. Nordbayern.<br />

B Vertragsabwicklung<br />

1 Bearbeitung von Nachträgen<br />

Nachträge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und Nachträge <strong>de</strong>ren Beurteilung vertiefte<br />

Kenntnisse erfor<strong>de</strong>rn (Beurteilung <strong>de</strong>r Berechtigung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vergütungszuordnung<br />

und -berechnung) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r zuständigen Fachabteilung, in <strong>de</strong>r Regel zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

Technischen Geschäftsleitung, bearbeitet.<br />

2 Aufgaben <strong>de</strong>r Rechtsabteilung<br />

2.1 Im Rahmen <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung berät die Rechtsabteilung soweit erfor<strong>de</strong>rlich die jeweils zuständige<br />

Fachabteilung <strong>de</strong>s Bauamtes.<br />

Sie ist insbeson<strong>de</strong>re zu beteiligen bei<br />

- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Nachträgen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in je<strong>de</strong>m Fall bei<br />

Nachträgen wegen Behin<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung bzw. -beschleunigung, die auf § 642<br />

BGB, § 2 Nr. 3 VOL/B o<strong>de</strong>r auf eine an<strong>de</strong>re Rechtsgrundlage gestützt wer<strong>de</strong>n<br />

- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen, z.B. nach § 7 Nr. 2 VOL/B und von Ansprüchen<br />

wegen Gefahrtragung für erbrachte Leistungen,<br />

- Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber, § 8 VOL/B<br />

- Mängelansprüchen, die vom Anspruchsgegner bestritten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die erhebliche finanzielle<br />

Auswirkungen haben können<br />

- Unterbrechung <strong>de</strong>r Verjährungsfrist bzw. Hemmung <strong>de</strong>s Ablaufes <strong>de</strong>r Verjährung<br />

- bei allen Fällen <strong>de</strong>r Nr. B3.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


Richtlinien L 012<br />

(Zuständigkeiten)<br />

2.2 Die Vertretung vor Gericht obliegt <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen (Fiskalate), soweit sie nicht im Einzelfall<br />

auf das Bauamt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion übertragen wur<strong>de</strong>. Wur<strong>de</strong> die Prozessführung auf<br />

das Bauamt übertragen, ist die Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamtes zuständig.<br />

Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen wegen<br />

Überzahlungen), Streitverkündungen und selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO, wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamts bearbeitet, die von <strong>de</strong>n zuständigen Fachabteilungen unterstützt<br />

wird. Die Rechtsabteilung führt die Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen (Fiskalate)<br />

bzw. <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion, falls dieser die Prozessführung übertragen wur<strong>de</strong>.<br />

2.3 Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einem/einer Bediensteten mit <strong>de</strong>r Befähigung zum Richteramt<br />

besetzt ist, obliegt die rechtliche Betreuung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene.<br />

3 Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist in nachfolgen<strong>de</strong>n Fällen rechtzeitig zu unterrichten. Sie<br />

entschei<strong>de</strong>t, ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt.<br />

- Ansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behin<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung<br />

bzw. -beschleunigung, z.B. nach § 5 VOL/B bzw. § 642 BGB o<strong>de</strong>r wegen Gefahrtragung für<br />

erbrachte Leistungen,<br />

- Mängelansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen,<br />

- Gerichtliche Verfahren, wie Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen von<br />

Überzahlungen), Streitverkündungen, selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO<br />

- Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers, Insolvenzverfahren, siehe auch L 7501<br />

- Lösung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer, § 9 VOL/B<br />

- Lösung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shochbaus<br />

- Vereinbarung von Vorauszahlungen nach Vertragsschluss<br />

- Zahlungen an Gläubiger <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

- Schwere Verfehlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

4 Zentrale Bearbeitung von Zahlungseinstellungen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren<br />

Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion ist zuständig für die Koordination <strong>de</strong>r Zahlungsabwicklung bei Zahlungseinstellungen<br />

durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren.<br />

Sie unterrichtet die Staatlichen Bauämter, die Autobahndirektionen und an<strong>de</strong>re mit Bauaufgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s betrauten Behör<strong>de</strong>n über Zahlungseinstellungen bzw. Insolvenzverfahren, siehe<br />

auch § 8 Nr.1 VOL/B. Zahlungen dürfen in diesen Fällen nur mit ihrer Zustimmung geleistet wer<strong>de</strong>n,<br />

siehe auch L 7501.<br />

Die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages nach § 8 Nr. 1 VOL/B wegen Zahlungseinstellung o<strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers bedarf ebenfalls <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />

5 Entscheidungen nach § 19 Nr. 1 VOL/B<br />

Bereich Hochbau:<br />

Die Einigung nach § 19 Nr.1 VOL/B trifft bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und beim Hochschulbau<br />

(ohne Maßnahmen <strong>de</strong>r Schlösser- und Seenverwaltung) die zuständige Regierung, bei Baumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />

Bereich Straßenbau:<br />

Die Einigung nach § 19 Nr.1 VOL/B trifft bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Staatlichen Bauämter die zuständige<br />

Regierung.<br />

Die Entscheidung nach § 19 Nr. 1 VOL/B trifft bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Dienststellen <strong>de</strong>r Autobahndirektionen<br />

die zuständige Autobahndirektion, bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Autobahndirektionen<br />

die Oberste Baubehör<strong>de</strong>.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


Richtlinien L 100<br />

Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Anwendung <strong>de</strong>r VOL/A und <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Richtlinien L 100<br />

(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />

Die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung <strong>Bayern</strong> haben bei <strong>de</strong>r Vergabe von Liefer- und<br />

Dienstleistungen nach Teil A <strong>de</strong>r VOL, sowie nach <strong>de</strong>n in diesem <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> enthaltenen Richtlinien<br />

unter Verwendung <strong>de</strong>r Formblätter <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> zu verfahren. Auch für die im Zusammenhang<br />

mit Bauangelegenheiten zu vergeben<strong>de</strong>n VOL-Leistungen sind die im <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> enthaltenen<br />

Formblätter und Richtlinien anzuwen<strong>de</strong>n. In beson<strong>de</strong>ren Einzelfällen (z.B. bei PPP-Projekten) kann,<br />

soweit erfor<strong>de</strong>rlich, hiervon abgewichen wer<strong>de</strong>n.<br />

2 Zuständigkeiten siehe Richtlinien L 012<br />

3 Anwendung <strong>de</strong>r a-Paragrafen<br />

3.1 Gesamtauftragswert<br />

Der Gesamtauftragswert <strong>de</strong>r Leistung ist <strong>de</strong>ren geschätzte Gesamtvergütung (§ 3 VgV). Diese errechnet<br />

sich aus <strong>de</strong>n Gesamtkosten abzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />

3.2 Nichtanwendung <strong>de</strong>r a-Paragrafen<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>r a-Paragrafen fin<strong>de</strong>n keine Anwendung bei Vergaben, die nicht <strong>de</strong>m Anwendungsbereich<br />

von § 100 GWB unterliegen, u. a. die<br />

- <strong>de</strong>r RiNATO (siehe VHB <strong>Bayern</strong>) unterliegen,<br />

- für die Gaststreitkräfte nach ABG 1975 durchzuführen sind,<br />

- nach <strong>de</strong>n Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Bauaufgaben -<br />

RiSBau in Anhang 20/1 <strong>de</strong>r RBBau <strong>de</strong>m Geheimhaltungsgrad VS-vertraulich, VS-geheim, VSstreng<br />

geheim o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Einstufungen unterliegen.<br />

4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

4.1 Voraussetzung für <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s Ausschreibungsverfahrens<br />

Mit <strong>de</strong>m Ausschreibungsverfahren darf erst begonnen wer<strong>de</strong>n, wenn die erfor<strong>de</strong>rlichen Ausgabemittel<br />

zugewiesen sind und/o<strong>de</strong>r eine Verpflichtungsermächtigung erteilt ist. Ausnahmen bedürfen<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r zuständigen obersten Bun<strong>de</strong>s- bzw. Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>.<br />

4.2 Leistungsbeschreibung. Grundsätzliches<br />

4.2.1 Die Leistung muss ein<strong>de</strong>utig, vollständig und technisch richtig beschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2.1.1 Eine Leistungsbeschreibung ist ein<strong>de</strong>utig, wenn sie<br />

- Art und Umfang <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistungen mit allen dafür maßgeben<strong>de</strong>n Bedingungen, z.B. hinsichtlich<br />

Qualität, Beanspruchungsgrad, technische Bedingungen, zu erwarten<strong>de</strong> Erschwernisse,<br />

beson<strong>de</strong>re Bedingungen <strong>de</strong>r Ausführung und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung <strong>de</strong>s<br />

Leistungsumfanges zweifelsfrei erkennen lässt,<br />

- keine Wi<strong>de</strong>rsprüche in sich, zu Plänen o<strong>de</strong>r zu an<strong>de</strong>ren technischen Vorgaben und vertragsrechtlichen<br />

Regelungen enthält.<br />

4.2.1.2 Eine Leistungsbeschreibung ist vollständig, wenn sie<br />

- Art und Zweck <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Leistung,<br />

- Art und Umfang aller erfor<strong>de</strong>rlichen Teilleistungen,<br />

- alle für die Durchführung <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstleistung spezifische Bedingungen und Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

darstellt.<br />

Dem Auftragnehmer dürfen grundsätzlich keine Aufgaben <strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>r<br />

Leistungsvorbereitung, die je nach Art <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung <strong>de</strong>m Auftraggeber obliegen,<br />

übertragen und keine Garantien für die Vollständigkeit <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung abverlangt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 1 von 5


Richtlinien L 100<br />

(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />

4.2.1.3 Eine Leistungsbeschreibung ist fachlich o<strong>de</strong>r technisch richtig, wenn sie Art, Qualität und Modalitäten<br />

<strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung entsprechend <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik o<strong>de</strong>r<br />

etwaigen leistungs- und produktspezifischen Vorgaben zutreffend festlegt.<br />

4.2.2 Die Beschreibung <strong>de</strong>r fachlichen, gestalterischen, funktionellen o<strong>de</strong>r sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

(Teil-/Einzel-)Leistung ist allgemein verständlich auf das wirklich Erfor<strong>de</strong>rliche bzw. Wesentliche zu<br />

beschränken.<br />

4.2.3 Bieterangaben zu Fabrikaten, Verfahren etc. sind in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung nur vorzusehen,<br />

sofern dies zur Konkretisierung <strong>de</strong>s angebotenen Leistungsinhaltes unverzichtbar ist.<br />

Zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen sind von <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft<br />

grundsätzlich die unter www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> bereitgestellten Formulare zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

4.2.4 Leistungen sind grundsätzlich in allen Teilen produktneutral zu beschreiben. Unzulässig sind - auch<br />

bei Verwendung <strong>de</strong>s Zusatzes „o<strong>de</strong>r gleichwertiger Art“ - insbeson<strong>de</strong>re<br />

- die Angabe <strong>de</strong>r Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse o<strong>de</strong>r Verfahren (z.B. Markennamen),<br />

- die Beschreibung technischer Merkmale, die die Wirkung hat, dass bestimmte Unternehmen o<strong>de</strong>r<br />

Erzeugnisse bevorzugt o<strong>de</strong>r ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

ohne dass die Ausnahmevoraussetzungen nach § 8 Nr. 1 VOL/A erfüllt sind.<br />

4.2.5 Wie<strong>de</strong>rholungen o<strong>de</strong>r Abweichungen von <strong>de</strong>r VOL/B, <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen und<br />

<strong>de</strong>n Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, sowie Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />

sind auszuschließen.<br />

4.2.6 In <strong>de</strong>r Regel ist zu Einheitspreisen auszuschreiben und zu vergeben.<br />

Zu Pauschalpreisen ist nur auszuschreiben und zu vergeben, wenn<br />

- die Leistungen nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt und<br />

- Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Ausführung nicht zu erwarten sind.<br />

4.2.7 Wer<strong>de</strong>n Nebenangebote in technischer Hinsicht nur für Teilleistungsbereiche zugelassen, sind diese<br />

in Vergabeverfahren unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ein<strong>de</strong>utig anzugeben.<br />

Bei Vergabeverfahren ab Erreichen <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte ist das Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an Nebenangebote – L 226EG.H bzw. – L 226EG.StB anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis<br />

4.3.1 Die Leistungsbeschreibung ist zu glie<strong>de</strong>rn in<br />

- die Aufgabenbeschreibung und<br />

- das Leistungsverzeichnis, bestehend aus <strong>de</strong>n Vorbemerkungen und <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r<br />

Teilleistungen.<br />

4.3.1.1 In <strong>de</strong>r Aufgabenbeschreibung sind die allgemeinen Angaben zu machen, die zum Verständnis <strong>de</strong>r<br />

Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistung und zur Preisermittlung erfor<strong>de</strong>rlich sind und die sich nicht aus <strong>de</strong>r Beschreibung<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Teilleistungen unmittelbar ergeben.<br />

Hierzu gehören - abhängig von <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalles - z.B. Angaben über<br />

- Zweck, Art und Inhalt <strong>de</strong>r Leistung,<br />

- ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen.<br />

4.3.1.2 Im Leistungsverzeichnis sind ausschließlich Art und Umfang <strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen sowie<br />

alle die Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> zu beschreiben.<br />

4.3.2 In die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis dürfen nur Regelungen technischen Inhalts<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n, die einheitlich für alle beschriebenen Leistungen gelten.<br />

4.3.3 Die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung beeinflussen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, beispielsweise technische Vorschriften,<br />

Ausführungs- o<strong>de</strong>r Arbeitserschwernisse, sind grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Teilleistung (Position)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 2 von 5


Richtlinien L 100<br />

(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />

anzugeben. Nur wenn sie einheitlich für einen Abschnitt o<strong>de</strong>r für alle Leistungen gelten, sind sie <strong>de</strong>m<br />

Abschnitt bzw. <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis in <strong>de</strong>n Vorbemerkungen voranzustellen.<br />

4.3.4 Bei <strong>de</strong>r Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung in Teilleistungen dürfen unter einer Teilleistung nur Leistungen<br />

erfasst wer<strong>de</strong>n, die technisch gleichartig sind und unter <strong>de</strong>n gleichen Umstän<strong>de</strong>n ausgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

damit <strong>de</strong>ren Preis auf einheitlicher Grundlage ermittelt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Bei <strong>de</strong>r Teilleistung sind insbeson<strong>de</strong>re anzugeben:<br />

- die Mengen aufgrund genauer Mengenberechnungen,<br />

- die Art <strong>de</strong>r Leistungen mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Erläuterungen über Konstruktion und Material,<br />

- die einzuhalten<strong>de</strong>n Maße mit <strong>de</strong>n gegebenenfalls zulässigen Abweichungen (Festmaße, Min<strong>de</strong>stmaße,<br />

Höchstmaße),<br />

- an<strong>de</strong>re vorgesehenen Anfor<strong>de</strong>rungen an die Leistung,<br />

- beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen an die Qualitätssicherung,<br />

- die zutreffen<strong>de</strong> Abrechnungseinheit<br />

- beson<strong>de</strong>re Abrechnungsbestimmungen.<br />

4.4 Einzelregelungen<br />

4.4.1 Arbeiten bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb<br />

Vor Aufstellung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ist mit <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung abzustimmen, welche<br />

beson<strong>de</strong>ren Vorkehrungen bei <strong>de</strong>r Ausführung getroffen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

4.4.2 Auswertung von Gutachten<br />

Wenn Gutachten eingeholt wer<strong>de</strong>n, sind <strong>de</strong>ren Ergebnisse und die dadurch begrün<strong>de</strong>ten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung vollständig und ein<strong>de</strong>utig anzugeben; das bloße Beifügen <strong>de</strong>s<br />

Gutachtens reicht für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung nicht aus.<br />

4.4.3 Gütenachweis<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung von Art und Umfang verlangter Eignungs- und Gütenachweise ist darauf zu<br />

achten, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb nicht durch die For<strong>de</strong>rung eines bestimmten Güte- o<strong>de</strong>r<br />

Überwachungszeichens bei sonst gleichwertigen Stoffen und Bauteilen beschränkt wird.<br />

4.4.4 Pläne<br />

Das Beifügen von zeichnerischen Darstellungen o<strong>de</strong>r Probestücken entbin<strong>de</strong>t nicht von <strong>de</strong>r Pflicht<br />

zur ein<strong>de</strong>utigen und erschöpfen<strong>de</strong>n Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen.<br />

4.4.5 Verwendung von Holz<br />

Die Anordnungen <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> zur Verwendung von Holz sind zu beachten.<br />

4.4.6 Vergaben bis zum Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes<br />

Bei Vergaben bis zum Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes ist das Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />

Unterauftragnehmerleistungen - L 2330 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes<br />

Bei Vergaben ab <strong>de</strong>m Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes ist das Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />

Unternehmerleistungen EG - L 235EG zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Zur Benennung <strong>de</strong>r Unternehmen und zum Nachweis, dass <strong>de</strong>n Bietern die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen zur Verfügung stehen, kann das Formblatt Verpflichtungserklärung<br />

Teilleistungen EG - L 236EG verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

5 Rüge, Nachprüfungsverfahren<br />

5.0 Rüge<br />

Am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>r Vergabestelle an <strong>de</strong>n Rügen<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Rüge nicht abgeholfen wird,<br />

ist folgen<strong>de</strong>r Hinweis aufzunehmen: „Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Durchführung<br />

eines Nachprüfungsverfahrens vor <strong>de</strong>r Vergabekammer wegen <strong>de</strong>s gerügten Sachverhalts nur<br />

innerhalb von 15 Tagen dieser Mitteilung zulässig.“<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 3 von 5


Richtlinien L 100<br />

(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />

5.1 Nachprüfungsstellen<br />

Da die VOL/A eine Nachprüfungsstelle nicht vorsieht, ist bei Maßnahmen im Bereich Hochbau die<br />

zuständige Regierung bzw. die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion, bei Maßnahmen im Bereich Straßenbau die<br />

Oberste Baubehör<strong>de</strong> bzw. die zuständige Regierung Ansprechpartner als Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

5.2 Nachprüfungsbehör<strong>de</strong>n nach § 32a VOL/A<br />

In <strong>de</strong>n EU-weiten Ausschreibungsverfahren sind die nach <strong>de</strong>m GWB und <strong>de</strong>r VgV eingerichteten<br />

Nachprüfungsbehör<strong>de</strong>n (Vergabekammer) anzugeben.<br />

5.3 Nachprüfungsverfahren nach GWB<br />

5.3.1 Bei Vergabeverfahren, auf die die VgV und <strong>de</strong>r 4. Teil <strong>de</strong>s GWB anzuwen<strong>de</strong>n sind, ist ein Unternehmen<br />

(Bewerber, Bieter), das sich in seinen Rechten verletzt glaubt, berechtigt, gemäß § 107 (2)<br />

GWB ein Nachprüfungsverfahren bei <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen benannten Vergabekammer zu<br />

beantragen.<br />

Bei Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer sind die angefor<strong>de</strong>rten<br />

Vergabeakten unverzüglich vollständig auszuhändigen und gleichzeitig die Aufsicht führen<strong>de</strong> Ebene<br />

zu unterrichten. Vorher sind zur Wahrung <strong>de</strong>r Betriebsgeheimnisse alle Teile <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen,<br />

zu <strong>de</strong>nen am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bietern keine Akteneinsicht gewährt wer<strong>de</strong>n soll,<br />

von <strong>de</strong>r Vergabestelle ein<strong>de</strong>utig zu kennzeichnen. Die Vergabestelle hat mit Aushändigung <strong>de</strong>r<br />

Vergabeunterlagen an die Vergabekammer auf diese geheimhaltungsbedürftigen Teile beson<strong>de</strong>rs<br />

hinzuweisen.<br />

5.3.2 Nach Zustellung <strong>de</strong>s Nachprüfungsantrages an die Vergabestelle darf diese <strong>de</strong>n Zuschlag nicht mehr<br />

erteilen, da <strong>de</strong>r Nachprüfungsantrag aufschieben<strong>de</strong> Wirkung hat (Suspensiveffekt).<br />

5.3.3 Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob<br />

- die behauptete Verletzung von Vergabebestimmungen frühzeitig aus <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Vergabeunterlagen für <strong>de</strong>n Antragsteller erkennbar war,<br />

- <strong>de</strong>r Antragsteller die Verletzung <strong>de</strong>r Vergabebestimmungen unverzüglich gerügt hat (§107 (3)<br />

GWB)<br />

Das Ergebnis ist <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene mitzuteilen.<br />

Nach Zustellung eines Antrages auf Nachprüfung an <strong>de</strong>n Auftraggeber (§ 115 (1) GWB) durch die<br />

Vergabekammer ergeben sich für diesen folgen<strong>de</strong> Verpflichtungen:<br />

– Sofortige Abgabe <strong>de</strong>r Vergabeakten an die Vergabekammer wobei die Stellen in <strong>de</strong>n Unterlagen<br />

zu kennzeichnen sind, die <strong>de</strong>m Geheimschutz unterliegen (§ 111 (3) GWB). Von <strong>de</strong>n wichtigsten<br />

abzugeben<strong>de</strong>n Unterlagen sind Kopien zu fertigen.<br />

– Abgabe einer Stellungnahme an die Vergabekammer zum Antrag auf Nachprüfung.<br />

– Gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Gestattung <strong>de</strong>s Zuschlages (§ 115 (2) GWB) mit Begründung<br />

an die Vergabekammer.<br />

– Benennung <strong>de</strong>r sonstigen Beteiligten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Bieter in <strong>de</strong>r engeren Wahl, an die Vergabekammer.<br />

– Sicherstellung, dass keine Zuschlagserteilung erfolgt (§ 115 (1) GWB). Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener<br />

Vertrag wäre nach § 134 BGB nichtig.<br />

– Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist für alle Bieter <strong>de</strong>r engeren Wahl unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />

Verfahrensdauer (in <strong>de</strong>r Regel ca. 14 Wochen).<br />

5.3.4 Alle weiteren Verfahrensschritte <strong>de</strong>r Vergabestelle sind mit <strong>de</strong>r Aufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene abzustimmen.<br />

5.3.5 Gegenüber <strong>de</strong>n Bietern ist rechtzeitig vor Ablauf <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist eine einheitliche Fristverlängerung (in<br />

Textform) anzustreben.<br />

6 Ausschluss von Unternehmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

6.1 Die Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1<br />

Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz nicht vorliegen, ist nach <strong>de</strong>m zweiten Gesetz zum Abbau<br />

bürokratischer Hemmnisse insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r mittelständischen Wirtschaft, vom Bewerber zu<br />

verlangen.<br />

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Richtlinien L 100<br />

(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />

6.2 Eine Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister hat <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber ab einer<br />

Auftragssumme von 30.000 Euro für <strong>de</strong>n Bewerber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten soll, vor<br />

Zuschlagserteilung nach § 150a <strong>de</strong>r Gewerbeordnung anzufor<strong>de</strong>rn.<br />

6.3 Hat <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber Kenntnis erlangt, dass eine Person, <strong>de</strong>ren Verhalten <strong>de</strong>m<br />

Unternehmen <strong>de</strong>s Bewerbers zuzurechnen ist, wegen einer in § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A genannten<br />

Katalogstraftat rechtskräftig verurteilt wor<strong>de</strong>n ist, kann sich <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber als<br />

Nachweis, dass diese Kenntnis unrichtig ist, und eine Katalogstraftat nicht vorliegt, einen Auszug aus<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>szentralregister vorlegen lassen.<br />

6.4 Die notwendigen Texte sind in <strong>de</strong>n Formblättern enthalten.<br />

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Richtlinien L 101<br />

Hinweise zur Anwendung von VOL und VOB<br />

siehe Vergabehandbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen (VHB <strong>Bayern</strong> 2008),<br />

Richtlinien 101<br />

Richtlinien L 101<br />

(Anwendung VOL/VOB)<br />

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Richtlinien L 110<br />

Vergabevermerk<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 110<br />

(Vergabevermerk - VOL)<br />

1.1 Bei <strong>de</strong>r Vergabe von Lieferleistungen muss die Vergabestelle unabhängig von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />

Auftragssumme nach § 30 Nr. 1 VOL/A einen Vermerk anfertigen, <strong>de</strong>r die einzelnen Stufen <strong>de</strong>s<br />

Verfahrens, die maßgeben<strong>de</strong>n Feststellungen sowie die Begründung <strong>de</strong>r einzelnen Entscheidungen<br />

enthält.<br />

1.2 Der Vergabevermerk ist zeitnah zu erstellen und laufend fortzuschreiben, damit das jeweils aktuelle<br />

Vergabeverhalten zu je<strong>de</strong>m gewünschten Zeitpunkt überprüft wer<strong>de</strong>n kann. Er muss zumin<strong>de</strong>st die<br />

wesentlichen Zwischenentscheidungen bereits vor Zuschlagserteilung laufend und nachvollziehbar<br />

dokumentieren.<br />

1.3 Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Vergaben, <strong>de</strong>ren Auftragswerte die EG-Schwellenwerte erreichen o<strong>de</strong>r<br />

überschreiten, hat <strong>de</strong>r Vergabevermerk eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung. Ein Bieter hat ein subjektives<br />

Recht auf ordnungsgemäße Dokumentation (schriftliche Begründung) <strong>de</strong>r wesentlichen<br />

Entscheidungen im Vergabeverfahren. Ein Dokumentationsmangel kann sich daher im<br />

Vergabenachprüfungsverfahren zum Nachteil <strong>de</strong>r Vergabestelle auswirken.<br />

2 Inhalt<br />

2.1 Folgen<strong>de</strong> wichtige Entscheidungen im Vergabeverfahren sind min<strong>de</strong>stens zu dokumentieren:<br />

– Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart,<br />

– Teilung bzw. Nichtteilung in Teil- und Fachlose,<br />

– Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer,<br />

– Einschränkung <strong>de</strong>s Grundsatzes <strong>de</strong>r produktneutralen Ausschreibung,<br />

– Bewerberauswahl in Vorbereitung einer Beschränkten Ausschreibung bzw. im Rahmen<br />

eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs,<br />

– Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote und Nebenangebote und<br />

– Grün<strong>de</strong> einer Aufhebung<br />

2.2 Hierzu sind im Bereich Hochbau die Formblätter Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - L 111.H,<br />

Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - L 331.H mit Vergabevermerk -<br />

Wertungsübersicht - L 321.H und Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung/Einstellung -<br />

L 351.H zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

2.3 Eine <strong>de</strong>taillierte Darstellung <strong>de</strong>r einzelnen Stufen <strong>de</strong>s Verfahrens und <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n einzelnen Stufen<br />

ggf. erfor<strong>de</strong>rlichen weiteren Angaben und Begründungen enthalten für <strong>de</strong>n Bereich Straßenbau die<br />

Richtlinien L 111.StB.<br />

2.4 Die im Vergabeverfahren ohnehin zu erstellen<strong>de</strong>n Formblätter sind Teil <strong>de</strong>r Dokumentation.<br />

Außer<strong>de</strong>m können die in DV-Verfahren für Vergabe, Haushalt/Kostenkontrolle dokumentierten<br />

einschlägigen Daten zur Dokumentation herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Sie ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt zu erstellen. Die Dokumentation <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist auch für<br />

die Übermittlung von Angaben nach § 33a VOL/A an die EG-Kommission erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

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Vergabestelle<br />

L 111.H<br />

(Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - VOL)<br />

Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart Bekanntmachung Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />

Az / AVA-Nummer Vergabenummer<br />

fachlich zuständig Datum<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />

Maßnahme<br />

VOL-Leistung<br />

Vergabeart<br />

L 211/L 211EG<br />

Lose<br />

L 211/L 211EG Nr.5.1<br />

Nebenangebote<br />

L 211/L 211EG Nr.5.2<br />

Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung<br />

Internationales Ausschreibungs-<br />

verfahren (ICB)<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb<br />

Freihändige Vergabe<br />

Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren<br />

nein ja<br />

zugelassen nicht zugelassen<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

Begründung zur Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart / Abweichung von <strong>de</strong>r Fachlosvergabe , GU- bzw. Pauschalvergabe, Leistungsprogramm / Ausschluss<br />

o<strong>de</strong>r Eingrenzung von Nebenangeboten, Notwendigkeit Angebot Lohn-, Stoffpreisgleitklausel, Abweichung vom Grundsatz <strong>de</strong>r<br />

produktneutralen Ausschreibung, etc.<br />

Haushalt<br />

Kosten<br />

Termine<br />

L 211/L 211EG<br />

Fristen<br />

L 214.H<br />

Haushaltsstelle Liegenschaftskennnummer<br />

verfügbare Mittel / Verpflichtungsermächtigungen €<br />

noch nicht gebun<strong>de</strong>ne, genehmigte Kosten €<br />

für Vergabe in Kostenkontrolle vorgesehen / noch verfügbar €<br />

geschätzte Vergabesumme €<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist<br />

Ausführungsbeginn<br />

Ausführungsen<strong>de</strong><br />

Entscheidungsvorschlag Anlage: Firmenliste L 311 Firmenliste L 312<br />

erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />

Haushalt / Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />

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L 111.H<br />

(Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - VOL)<br />

lfd. FNR/ Firmenname und Anschrift Datum Bemerkung zur Veranlassung<br />

Nr. Nat.Kz Eignungsprüfung<br />

1 2 3 4 5 6<br />

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Richtlinien zu L 111.H (Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />

Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart 1<br />

1 Vergabeart<br />

Richtlinien zu L 111.H<br />

(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />

1.1 Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />

1.1.1 Öffentliche Ausschreibung<br />

Die Öffentliche Ausschreibung von Leistungen ist <strong>de</strong>r Regelfall. Nach § 55 BHO, § 55 BayHO muss<br />

<strong>de</strong>m Abschluss von Verträgen für Lieferungen und Leistungen eine Öffentliche Ausschreibung vorangehen,<br />

sofern nicht die Natur <strong>de</strong>s Geschäfts o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> eine Ausnahme rechtfertigen.<br />

Wird von <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung bzw. vom Offenen Verfahren ausnahmsweise abgewichen,<br />

sind die Grün<strong>de</strong> dafür im Einzelnen aktenkundig zu machen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />

Ein Hinweis auf die entsprechen<strong>de</strong> Textstelle <strong>de</strong>r VOL/A reicht für sich allein nicht aus.<br />

Ist ein Abweichen von einer Öffentlichen Ausschreibung unumgänglich, ist <strong>de</strong>nnoch ein bestmöglicher<br />

Wettbewerb dadurch anzustreben, dass<br />

– bei Beschränkten Ausschreibungen unter <strong>de</strong>n Bewerbern zu wechseln ist und<br />

– bei einer Freihändigen Vergabe möglichst mehrere Bewerber aufzufor<strong>de</strong>rn sind.<br />

Die Grün<strong>de</strong> für die getroffene Auswahl <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bewerber sind aktenkundig zu machen.<br />

1.1.2 Beschränkte Ausschreibung<br />

Ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor einer Beschränkten Ausschreibung kann eine an sich gebotene<br />

Öffentliche Ausschreibung nicht ersetzen.<br />

Ob eine Beschränkte Ausschreibung gerechtfertig ist, kann nur nach <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls<br />

beurteilt wer<strong>de</strong>n. Bei Aufträgen bis 50.000 € kann insbeson<strong>de</strong>re aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit<br />

eine Beschränkte Ausschreibung in Frage kommen (§ 3 Nr. 3 Abs. b VOL/A). In Abhängigkeit<br />

<strong>de</strong>r Lieferleistung, <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung, <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Bieterangaben (Produkte)<br />

und <strong>de</strong>r Konjunktur ist die Vergabestelle verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob bei Unterschreitung<br />

<strong>de</strong>s v. g. Orientierungswertes eine Öffentliche Ausschreibung geboten ist.<br />

Dringlichkeit kann eine Beschränkte Ausschreibung nur begrün<strong>de</strong>n, wenn die Ursache <strong>de</strong>r Dringlichkeit<br />

nicht <strong>de</strong>m Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Auftraggebers zuzurechnen ist.<br />

1.1.3 Freihändige Vergabe<br />

Auch bei einer zulässigen Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe<br />

aufzufor<strong>de</strong>rn.<br />

1.1.4 Internationale Ausschreibungsverfahren (ICB) und Ausschreibungen für die Gaststreitkräfte<br />

Bei Ausschreibungen für die Gaststreitkräfte und die NATO sind die Richtlinien zu 246.H und die Ri-<br />

NATO im VHB <strong>Bayern</strong> zu beachten.<br />

1.2 Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />

Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss ein Offenes Verfahren vorausgehen,<br />

wenn nicht § 3a Nrn. 1(2) bis 2 VOL/A eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen.<br />

Wenn die ursprünglichen Vergabeunterlagen grundlegend geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, ist erneut ein Offenes<br />

o<strong>de</strong>r Nichtoffenes Verfahren erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

2 Vergabe nach Losen<br />

Umfangreiche Leistungen sollen möglichst nach § 5 Nr. 1 VOL/A in Losen vergeben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

dies nach Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistung zweckmäßig ist.<br />

1<br />

Siehe auch Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 03.03.2009 Az. BII2-6004-143-12 - Beschleunigung von Vergabeverfahren<br />

in <strong>de</strong>n Jahren 2009 und 2010 -<br />

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Richtlinien zu L 111.H<br />

(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />

Grün<strong>de</strong> für ein Abweichen sind aktenkundig zu machen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />

Bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen sind die Nummern 5a und 5b <strong>de</strong>r Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen<br />

(Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung in <strong>de</strong>r Fassung vom 06.11.2001 - L<br />

7302) zu beachten<br />

3 Nebenangebote<br />

3.1 Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />

Nebenangebote sind in <strong>de</strong>r Regel zuzulassen.<br />

3.2 Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />

Wenn Nebenangebote zugelassen wer<strong>de</strong>n, sind dafür Min<strong>de</strong>stbedingungen in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />

festzulegen.<br />

4 Termine, Fristen<br />

4.1 Lieferfristen sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidung eines Bewerbers für Angebotsabgabe<br />

und Preiskalkulation.<br />

4.2 Der Eröffnungs-/Einreichungstermin ist gleichzeitig das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Angebotsfrist. Die Frist für die Abgabe<br />

von Angeboten soll nicht an einem Werktag unmittelbar vor o<strong>de</strong>r nach einem Sonn- o<strong>de</strong>r Feiertag<br />

en<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Die Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist soll so kurz wie möglich bemessen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.4 Übersicht Fristen EU-weite Ausschreibungen<br />

4.4.1 Angebotsfrist, Bewerbungsfrist (Regelfristen)<br />

Art <strong>de</strong>r Frist Frist gerechnet<br />

Offenes<br />

Verfahren<br />

Regelfrist Regel-<br />

frist<br />

vom Tag nach Absendung<br />

Bewerbungsfrist<br />

<strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom Tag nach Absendung<br />

<strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

Angebotsfrist vom Tag nach Absendung<br />

<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />

Nichtoffenes<br />

Verfahren<br />

Beschleun.<br />

Verfahren<br />

- 37 15 4)<br />

wettbewerbl.<br />

Dialog<br />

Regelfrist Regel-<br />

frist<br />

Verhandlungs-<br />

verfahren<br />

Beschleun.<br />

Verfahren<br />

52 1) - - - -<br />

- 40 1) 10 1) 4) - -<br />

4.4.2 Elektronische Bekanntmachung, elektronische Verdingungsunterlagen<br />

Erfolgt die Bekanntmachung über das Internetportal <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Gemeinschaften auf elektronischem Wege (Erstellung und Übermittlung), können die<br />

Angebots- und die Bewerbungsfristen um bis zu 7 Kalen<strong>de</strong>rtage verkürzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Angebotsfristen können um weitere 5 Kalen<strong>de</strong>rtage verkürzt wer<strong>de</strong>n, wenn ab <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>r Bekanntmachung die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem<br />

Wege frei, direkt und vollständig verfügbar gemacht wer<strong>de</strong>n; in <strong>de</strong>r Bekanntmachung ist<br />

die Internetadresse anzugeben, unter <strong>de</strong>r diese Unterlagen abrufbar sind. Die Vergabeplattform <strong>de</strong>r<br />

Staatsbauverwaltung erfüllt diese Voraussetzung <strong>de</strong>rzeit noch nicht.<br />

Für beschleunigte Verfahren aufgrund von Dringlichkeit gilt als Bewerbungsfrist 15 Kalen<strong>de</strong>rtage bzw.<br />

10 Kalen<strong>de</strong>rtage bei elektronischer Übermittlung.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 4


4.4.3 Verkürzte Angebotsfrist bei Vorinformation 3)<br />

Art <strong>de</strong>r Frist Frist. gerechnet<br />

Offenes<br />

Verfahren<br />

Regelfrist Regel-<br />

frist<br />

vom Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r 36 (Soll)<br />

Bekanntmachung<br />

22 (mind.)<br />

Angebotsfrist vom Tag nach Absendung<br />

<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />

Nichtoffenes<br />

Verfahren<br />

Beschleun.<br />

Verfahren<br />

Richtlinien zu L 111.H<br />

(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />

wettbewerbl.<br />

Dialog<br />

Regelfrist Regel-<br />

frist<br />

Verhandlungs-<br />

verfahren<br />

Beschleun.<br />

Verfahren<br />

- - - - -<br />

- 36 1) 5) 22 1) 4) - - -<br />

4.4.4 Übersendung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen und zusätzlicher Unterlagen, Auskunftserteilung<br />

Art <strong>de</strong>r Frist Frist. gerechnet<br />

Übersendung <strong>de</strong>r<br />

Unterlagen<br />

Auskunftserteilung<br />

vom Tag nach Eingang <strong>de</strong>s<br />

Antrags<br />

Tage vor Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist<br />

Offenes<br />

Verfahren<br />

Regelfrist Regel-<br />

frist<br />

Nichtoffenes<br />

Verfahren<br />

Beschleun.<br />

Verfahren<br />

wettbewerbl.<br />

Dialog<br />

Regelfrist Regel-<br />

frist<br />

Verhandlungs-<br />

verfahren<br />

Beschleun.<br />

Verfahren<br />

6 - - - - -<br />

6 6 4 -<br />

1)<br />

Können Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung o<strong>de</strong>r Einsichtnahme in ausgelegte Vergabeunterlagen<br />

erstellt wer<strong>de</strong>n, ist die Angebotsfrist zu verlängern (§ 18a Nr. 1 (3) bzw. § 18a Nr. 2 (4)<br />

VOL/A).<br />

3)<br />

Die Frist für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote kann verkürzt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

- eine Vorinformation gemäß § 17a Nr. 3 nach <strong>de</strong>m vorgeschriebenen Muster min<strong>de</strong>stens 52 Kalen<strong>de</strong>rtage,<br />

höchstens aber 12 Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

<strong>de</strong>s Auftrags im Offenen Verfahren nach § 17a Nr. 1 an das Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften<br />

abgesandt wur<strong>de</strong>,<br />

- diese Vorinformation die im Muster <strong>de</strong>r Bekanntmachung für das Offene Verfahren gefor<strong>de</strong>rten<br />

Angaben enthält und<br />

- diese Informationen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung verfügbar sind.<br />

Wird die Vorinformation nach Ablauf <strong>de</strong>r 12 Monate nicht erneuert, entfallen die Voraussetzungen<br />

für eine Fristverkürzung.<br />

4)<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dringlichkeit, wenn diese nicht <strong>de</strong>m Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

zuzuordnen sind<br />

5)<br />

Der öffentliche Auftraggeber muss eine Vorinformation gemäß § 17a Nr. 3 (3) nach <strong>de</strong>m vorgeschriebenen<br />

Muster (Anhang I <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1564/2005) min<strong>de</strong>stens 52 Kalen<strong>de</strong>rtage,<br />

höchstens aber 12 Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>s Auftrags<br />

im Nichtoffenen Verfahren nach § 17a Nr. 3 an das Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften<br />

abgesandt haben. Diese Vorinformation muss min<strong>de</strong>stens ebenso viele Informationen wie das<br />

Muster einer Bekanntmachung für das Nichtoffene Verfahren o<strong>de</strong>r ggf. wie das Muster einer Bekanntmachung<br />

für das Verhandlungsverfahren enthalten, soweit diese Informationen zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung für die Vorinformation vorlagen.<br />

5 Bewerberauswahl<br />

Ist eine Bewerberauswahl zu treffen, sind die Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Leistung und <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bewerber auszuwählen.<br />

Unternehmer aus Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften, aus einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />

<strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum bzw. einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />

<strong>de</strong>s WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sind unter <strong>de</strong>n gleichen<br />

Bedingungen zur Angebotsabgabe aufzufor<strong>de</strong>rn wie inländische Bewerber.<br />

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Richtlinien zu L 111.H<br />

(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />

Die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 06.11.2001 (L 7301), Bevorzugtenrichtlinien,<br />

ist zu beachten<br />

5.1 Liste <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmer<br />

Bei Beschränkten Ausschreibungen bzw. Nichtoffenen Verfahren ist eine Liste <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Unternehmer zu erstellen. Dazu kann das Formblatt Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart – L<br />

111.H Seite 2 bzw. bei vorangegangenem Teilnahmewettbewerb das Formblatt Vergabevermerk -<br />

Firmenliste übrige Verfahren – L 312 verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Liste <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmer ist vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln und darf nicht allgemein zugänglich<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2 Verhütung von Manipulationen<br />

Die Festlegung <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmen erfolgt auf Leitungsebene o<strong>de</strong>r von einem von ihr<br />

Beauftragten aus <strong>de</strong>r Vergabestelle, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r vorgeschlagene Bewerberkreis durch Streichung<br />

und/o<strong>de</strong>r Ergänzung verän<strong>de</strong>rt wird. Wenn auf Än<strong>de</strong>rungen verzichtet wird, ist das im Vergabevermerk<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (L 7001), dort die Regelung in Nr. 2c <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise<br />

zur Verhütung von Manipulationen im Verdingungswesen bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen,<br />

ist zu beachten.<br />

5.3 Geheimhaltung<br />

Beim Durchführen <strong>de</strong>r Vergabeverfahren ist das Gebot <strong>de</strong>r Geheimhaltung strikt zu beachten. Namen<br />

und Zahl <strong>de</strong>r Bewerber dürfen we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewerbern noch Dritten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Mitteilungen<br />

über Einzelheiten aus Bewerbungen o<strong>de</strong>r Angeboten, über Inhalt von Verhandlungen mit Bietern,<br />

über Stand und Ergebnisse <strong>de</strong>r Angebotswertung und <strong>de</strong>rgleichen sowie Unterlagen darüber dürfen<br />

nur an die mit <strong>de</strong>r Vergabe unmittelbar befassten Bediensteten gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

6 Beteiligung freiberuflich Tätiger<br />

Freiberuflich Tätige dürfen die aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmer nicht bestimmen. Sie können <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

lediglich Vorschläge unterbreiten.<br />

Ebenso wenig dürfen sie Vergabeunterlagen versen<strong>de</strong>n, Planungsunterlagen zur Einsicht auslegen,<br />

Auskünfte erteilen, Angebote öffnen bzw. <strong>de</strong>n Eröffnungstermin durchführen, da es sich dabei um<br />

nicht<strong>de</strong>legierbare Bauherrenaufgaben han<strong>de</strong>lt. Es sind alle erfor<strong>de</strong>rlichen Vorkehrungen zu treffen,<br />

dass aus <strong>de</strong>n firmenneutral aufzustellen<strong>de</strong>n Vergabeunterlagen we<strong>de</strong>r direkt noch indirekt Rückschlüsse<br />

auf die freiberuflich Tätigen gezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Nach Nr. 7.1.5 <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 13.04.2002 sind Freiberuflich<br />

Tätige nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten (L 7001).<br />

7 Herausgabe <strong>de</strong>s Druckes und Versan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />

Wer<strong>de</strong>n Druck und Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben,<br />

sind das Unternehmen und die Mitarbeiter nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.<br />

8 Vorkenntnisse<br />

Hat ein Bieter o<strong>de</strong>r Bewerber vor Einleitung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens <strong>de</strong>n Auftraggeber beraten o<strong>de</strong>r<br />

sonst unterstützt, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb durch die Teilnahme<br />

<strong>de</strong>s Bieters o<strong>de</strong>r Bewerbers nicht verfälscht wird.<br />

Im Vergabeverfahren dürfen keine natürlichen Personen mitwirken, die als voreingenommen gelten.<br />

§ 16 VgV ist zu beachten.<br />

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Glie<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n Aufbau und <strong>de</strong>n Inhalt eines Vergabevermerks<br />

L 111.StB<br />

(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />

Nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls sind Aufbau und Inhalt <strong>de</strong>s Vergabevermerks wie folgt zu<br />

fertigen:<br />

1. Bis zur Bekanntmachung:<br />

– Name, Anschrift <strong>de</strong>s Auftraggebers,<br />

– Bezeichnung <strong>de</strong>r Liefer-/Dienstleistung,<br />

– Aussagen zu <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Ausschreibung gemäß § 16 VOL/A,<br />

– Aussagen, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen,<br />

– geschätzter Gesamtauftragswert bei Einleitung <strong>de</strong>s ersten Vergabeverfahrens,<br />

– geschätzter Auftragswert <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Leistung bzw. <strong>de</strong>r einzelnen Lose,<br />

– Aussagen, ob § 1 a Nr. 1 (2) und Nr. 2 VOL/A zu beachten sind,<br />

– Auswahl <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens; Begründung bei Abweichen vom Offenen Verfahren bzw. von <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichen Ausschreibung, erfor<strong>de</strong>rlichenfalls auch Begründung für nicht durchgeführte<br />

Teilnahmewettbewerbe,<br />

– Begründung für das Abweichen von <strong>de</strong>r losweisen Vergabe. Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-<br />

Schwellenwerten zusätzlich Begründung, ob mittelständische Interessen gemäß § 97 (3) GWB<br />

angemessen berücksichtigt sind,<br />

– Angabe <strong>de</strong>s zeitlichen Rahmens <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens, insbeson<strong>de</strong>re über das Absen<strong>de</strong>datum<br />

<strong>de</strong>r Vorinformation, <strong>de</strong>r Bekanntmachung, die Anfor<strong>de</strong>rungsfrist, <strong>de</strong>n Teilnahmeantrag, die<br />

Bewerbungsfrist, die Angebotsfrist, Datum <strong>de</strong>r Angebotseröffnung, Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist,<br />

– ein zulässiges Abweichen von <strong>de</strong>n Regelfristen <strong>de</strong>r VOL/A ist zu begrün<strong>de</strong>n,<br />

– Angaben zum Vertragsinhalt, z. B.:<br />

• Liefer-/Ausführungsfristen,<br />

• Preisvorbehalte mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Vertragsstrafen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Abweichen<strong>de</strong> Sicherheitsleistungen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Wahlpositionen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Pauschalvereinbarungen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Begründung für die Wahl bestimmter Erzeugnisse o<strong>de</strong>r Verfahren,<br />

– Angaben zu Nebenangeboten: Begründung <strong>de</strong>r Notwendigkeit für Ausschluss/Eingrenzung,<br />

– Angaben zu Wertungskriterien:<br />

• Begründung für die Wahl <strong>de</strong>r Kriterien,<br />

• Begründung für die Wichtung <strong>de</strong>r Kriterien,<br />

– Angaben zu Vervielfältigungskosten für die Vergabeunterlagen;<br />

– Angabe, wann und wo die Bekanntmachung veröffentlicht wer<strong>de</strong>n soll.<br />

2. Bis zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote:<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten bei Öffentlicher Ausschreibung/Offenem Verfahren:<br />

– Name und Anschrift <strong>de</strong>r Bewerber,<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 4


L 111.StB<br />

(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />

– Absen<strong>de</strong>datum <strong>de</strong>r Angebotsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen (Anfor<strong>de</strong>rungsliste mit<br />

Absen<strong>de</strong>datum),<br />

– Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Ausschluss von Bewerbern (Geson<strong>de</strong>rte Liste mit Namen und Anschrift),<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten bei Verfahren mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb:<br />

– Auswahl und Festlegung <strong>de</strong>r vorzulegen<strong>de</strong>n Auskünfte/Erklärungen/Nachweise,<br />

– Auswahl und Festlegung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien,<br />

– Angaben zur Wichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien,<br />

– Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit,<br />

– Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit,<br />

– Ergebnis <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens und Festlegung <strong>de</strong>r zur Angebotsabgabe aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Bewerber.<br />

– Absen<strong>de</strong>datum <strong>de</strong>r Angebots- und zusätzlichen Unterlagen.<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten bei Beschränkter Ausschreibung/Freihändiger<br />

Vergabe/Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung :<br />

– Name und Anschrift <strong>de</strong>r Bewerber,<br />

– Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber (Begründung; Festlegung durch wen),<br />

– Grün<strong>de</strong> für ein Abweichen von § 7 Nr. 2 (2) VOL/A,<br />

– Absen<strong>de</strong>datum <strong>de</strong>r Angebots- und zusätzlichen Unterlagen.<br />

Für alle Vergabeverfahren:<br />

– Angaben zur erfolgten Bekanntmachung (wann, wo),<br />

– Anfragen/Hinweise von Bewerbern zu <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen (Behandlung <strong>de</strong>r Anfragen/Hinweise,<br />

Konsequenzen, Information aller Bewerber),<br />

– Angaben über Bewerber, die Einsicht in die nicht mitversandten Unterlagen genommen haben<br />

(Name <strong>de</strong>s Bewerbers, Datum, Uhrzeit, Auskunft erteilen<strong>de</strong> Person),<br />

– Angaben zu Nachprüfungsverfahren,<br />

– Angaben zu Anlagen <strong>de</strong>s Vergabevermerks.<br />

3. Bis zur Auftragserteilung:<br />

– Öffnung <strong>de</strong>r Angebote,<br />

• Nie<strong>de</strong>rschrift <strong>de</strong>r Angebotsöffnung,<br />

• Erste Durchsicht,<br />

– formale Prüfung <strong>de</strong>r Angebote,<br />

– rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r Hauptangebote und Nebenangebote,<br />

– Feststellungen, Konsequenzen aus <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung,<br />

– Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bieter (Feststellungen, Konsequenzen),<br />

– Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote <strong>de</strong>r engeren Wahl,<br />

• Feststellungen aufgrund <strong>de</strong>r technischen und wirtschaftlichen Prüfung,<br />

• Feststellungen aufgrund <strong>de</strong>r Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhalts,<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 4


L 111.StB<br />

(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />

• Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Wahlpositionen, Nachlässen, Preisvorbehalten,<br />

– Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,<br />

• Feststellen <strong>de</strong>r formalen Voraussetzungen,<br />

• Feststellen und Folgerungen aus<br />

- formaler Prüfung,<br />

- rechnerischer Prüfung (Preisvorteil),<br />

- Einhaltung <strong>de</strong>r vorgegebenen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen,<br />

- Prüfung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit bzw. Brauchbarkeit,<br />

(Begründung <strong>de</strong>r Vor- und Nachteile),<br />

- <strong>de</strong>r Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes,<br />

– Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote hinsichtlich Spekulation,<br />

– Ermittlung <strong>de</strong>r Wertungssummen,<br />

– Bevorzugteneigenschaften,<br />

– Ergebnis <strong>de</strong>r Angebotswertung anhand <strong>de</strong>r vorgegebenen Wertungskriterien und Auswahl <strong>de</strong>s<br />

wirtschaftlichsten Angebots (Vergabevorschlag),<br />

– Ermittlung <strong>de</strong>r Auftragssumme,<br />

– Grün<strong>de</strong> für die Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist,<br />

– Feststellungen, Folgerungen aus <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist,<br />

– ggf. Angaben zu Nachprüfungsverfahren,<br />

– Zustimmung/Beteiligungen vorgesetzter Stellen,<br />

– Haushaltsmäßige bzw. rechtliche Voraussetzungen für die vorgesehene Vergabe,<br />

– Vergabeentscheid,<br />

– Information <strong>de</strong>r Bieter bei EG-Vergaben,<br />

• Absen<strong>de</strong>tag <strong>de</strong>r Information,<br />

• Frühester Termin für Zuschlagserteilung (Nach Ablauf von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach <strong>de</strong>m Tag<br />

<strong>de</strong>r Absendung)<br />

– ggf. Ergebnis <strong>de</strong>s Nachprüfungsverfahrens,<br />

– ggf. Angaben zur Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung bzw. Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens,<br />

– Angaben zu <strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>s Vergabevermerks (Ergänzung <strong>de</strong>r bisherigen Anlagen), z. B.<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift über die Angebotsöffnung, Bieterliste, Preisspiegel, Zusammenstellung <strong>de</strong>r<br />

Nebenangebote, Vermerke/Schreiben über Aufklärungsgespräche.<br />

4. Nach Auftragserteilung bzw. Aufhebung/Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens:<br />

– Zuschlagserteilung<br />

• mündlich (Datum, Namen),<br />

• schriftlich (Datum, Aktenzeichen),<br />

– Absageschreiben,<br />

– Informationspflicht <strong>de</strong>s Auftraggebers (§ 27, § 27a VOL/A),<br />

– Mitteilung an EG-Amtsblatt,<br />

– nach Aufhebung/Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

• Benachrichtigung <strong>de</strong>r Bieter (§ 26, § 26a VOL/A),<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 4


L 111.StB<br />

(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />

• Mitteilung an EG-Amtsblatt (§ 26a VOL/A),<br />

– Sonstiges (Beson<strong>de</strong>re Vorkommnisse, z. B. Einschaltung <strong>de</strong>s Kartellamtes, <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft,<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsverwaltung),<br />

– Angaben zu <strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>s Vergabevermerks (ggf. Ergänzungen aufführen).<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 4


Vergabestelle<br />

Veröffentlichung einer Bekanntmachung<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Anlage Bekanntmachungstext<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir bitten die beiliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

zu veröffentlichen.<br />

Ansprechpartner für Rückfragen ist<br />

Telefon<br />

L 121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

Wir bitten um Übersendung eines Nachweises <strong>de</strong>r Veröffentlichung, aus <strong>de</strong>m auch das Datum <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

hervorgeht, an die oben stehen<strong>de</strong> Anschrift.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 19.01.2010 1 von 3


a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon Fax<br />

E-Mail Internet<br />

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOL/A<br />

Vergabenummer<br />

c) Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />

Ausführung von Lieferleistungen<br />

Ausführung von Dienstleistungen<br />

Ort <strong>de</strong>r Leistung<br />

Umfang <strong>de</strong>s Auftrags<br />

d) Aufteilung in Lose nein<br />

ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n nur für ein Los<br />

für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />

für alle Lose<br />

e) Ausführungsfrist<br />

Monate<br />

Kalen<strong>de</strong>rtage<br />

Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

L 121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 19.01.2010 2 von 3


f) Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />

g) Anschrift, bei <strong>de</strong>r die Vergabeunterlagen eingesehen wer<strong>de</strong>n können<br />

L 121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />

h) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />

Für das Herunterla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen von einer elektronischen Vergabeplattform wird kein Entgelt<br />

erhoben.<br />

Für die Übersendung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen in Papierform gilt:<br />

Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes €<br />

Zahlungsweise Banküberweisung<br />

Empfänger<br />

Kontonummer<br />

BLZ, Geldinstitut<br />

Verwendungszweck<br />

Fehlt <strong>de</strong>r Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuor<strong>de</strong>nbar und Sie erhalten<br />

keine Unterlagen.<br />

IBAN<br />

BIC-Co<strong>de</strong><br />

Die Vergabeunterlagen können nur versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

- auf <strong>de</strong>r Überweisung <strong>de</strong>r Verwendungszweck angegeben wur<strong>de</strong>,<br />

- gleichzeitig mit <strong>de</strong>r Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief o<strong>de</strong>r E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen<br />

Firmenadresse) bei <strong>de</strong>r in Abschnitt i) genannten Stelle angefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n,<br />

- das Entgelt auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Empfängers eingegangen ist.<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />

i) Ablauf <strong>de</strong>r Angebotfrist am um Uhr<br />

k) Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen<br />

l) Zahlungsbedingungen<br />

m) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkun<strong>de</strong>, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu<br />

machen gemäß VOL/A § 7 Nr. 4.<br />

n) Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist<br />

o) Bestimmung über nicht berücksichtigte Angebote<br />

Der Bewerber unterliegt mit <strong>de</strong>r Abgabe seines Angebots auch <strong>de</strong>n Bestimmungen über nicht<br />

berücksichtigte Angebote (§27 VOL/A).<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 19.01.2010 3 von 3


Vergabestelle<br />

L 122<br />

(Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

Veröffentlichung einer Bekanntmachung<br />

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOL/A<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Anlage Bekanntmachungstext<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir bitten die beiliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

zu veröffentlichen.<br />

Ansprechpartner für Rückfragen ist<br />

Telefon<br />

Wir bitten um Übersendung eines Nachweises <strong>de</strong>r Veröffentlichung, aus <strong>de</strong>m auch das Datum <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

hervorgeht, an die oben stehen<strong>de</strong> Anschrift.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 3


a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon Fax<br />

E-Mail Internet<br />

L 122<br />

(Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />

b) Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung nach Öffentl. Teilnahmewettbewerb, VOL/A<br />

Vergabenummer<br />

c) Ort <strong>de</strong>r Ausführung<br />

Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />

Ausführung von Lieferleistungen<br />

Ausführung von Dienstleistungen<br />

Ort <strong>de</strong>r Leistung<br />

Umfang <strong>de</strong>s Auftrags<br />

d) Aufteilung in Lose nein<br />

ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n nur für ein Los<br />

für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />

für alle Lose<br />

e) Ausführungsfrist<br />

Monate<br />

Kalen<strong>de</strong>rtage<br />

Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 3


f) Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen en<strong>de</strong>t am<br />

g) Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind<br />

L 122<br />

(Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />

h) Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe spätestens am<br />

i) gefor<strong>de</strong>rte Eignungsnachweise<br />

Der Bewerber hat mit <strong>de</strong>m Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkun<strong>de</strong>, Leistungsfähigkeit und<br />

Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß VOL/A § 7 Nr. 4<br />

Der Bewerber hat mit <strong>de</strong>m Teilnahmeantrag eine Erklärung vorzulegen, dass er in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren<br />

nicht<br />

- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz<br />

mit Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 3 von 3


Richtlinien zu L 121-122<br />

Bekanntmachungen nationale Verfahren<br />

1 Öffentliche Bekanntmachung<br />

Richtlinien zu L 121-122<br />

(Bekanntmachungen nationale Verfahren - VOL)<br />

1.1 Zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Bekanntmachungsmuster für nationale Vergaben sind grundsätzlich von <strong>de</strong>r<br />

Staatsbauverwaltung die unter www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> bereitgestellten Formulare zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Formblätter enthalten nur die Textziffern mit <strong>de</strong>n für die Unternehmen erfor<strong>de</strong>rlichen Informationen.<br />

Dabei wur<strong>de</strong> berücksichtigt, dass verschie<strong>de</strong>ne Angaben ohnehin in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen enthalten sind.<br />

1.2 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe vor Beschränkten Ausschreibungen sind auf <strong>de</strong>m<br />

Internetportal <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> (nur Staatsbauverwaltung und Wasserwirtschaft)<br />

und im Bayerischen Staatsanzeiger zu veröffentlichen. Daneben sollen Ausschreibungen und Auffor<strong>de</strong>rungen<br />

auch in Tageszeitungen o<strong>de</strong>r Fachzeitschriften veröffentlicht wer<strong>de</strong>n, wenn dies zur Erfüllung<br />

<strong>de</strong>s Ausschreibungszweckes nötig ist.<br />

Beträgt <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Bauleistung mehr als 12.500 € ist für Bun<strong>de</strong>smaßnahmen die Bekanntmachung<br />

zusätzlich zentral auf <strong>de</strong>m Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung www.bund.<strong>de</strong> zu veröffentlichen.<br />

Die Veröffentlichung auf dieser Bun<strong>de</strong>splattform erfolgt über die Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung.<br />

Die Veröffentlichung hat mit <strong>de</strong>n Formblättern<br />

– Formblatt Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - L 121,<br />

– Formblatt Bekanntmachung Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb<br />

- L 122.<br />

zu erfolgen.<br />

1.3 Die Veröffentlichung <strong>de</strong>r Ausschreibungen von NATO-Infrastrukturmaßnahmen richtet sich nach <strong>de</strong>n im<br />

VHB <strong>Bayern</strong> enthaltenen Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten<br />

NATO-Infrastruktur - 620.<br />

2 Angaben in <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

Die wesentlichen Festlegungen (Termine, Lose, Nebenangebote etc.) müssen schon im Vergabevermerk<br />

(im Bereich Hochbau: Formblatt Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - L 111.H) getroffen wor<strong>de</strong>n sein;<br />

die Daten sind daraus zu entnehmen.<br />

3 Kosten <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />

Bei Öffentlicher Ausschreibung ist ein Entgelt in Höhe <strong>de</strong>r Selbstkosten für die Vervielfältigung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unterlagen sowie <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r postalischen Versendung zu for<strong>de</strong>rn,<br />

wenn das Entgelt <strong>de</strong>n Betrag von 5 Euro übersteigt.<br />

Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene legt hierfür Richtsätze fest, die im notwendigen Umfang <strong>de</strong>r Preisentwicklung<br />

anzupassen sind.<br />

Soweit ein Bieter die Vergabeunterlagen von <strong>de</strong>r Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung selbst herunterlädt,<br />

wird kein Entgelt erhoben.<br />

4 Abgabe <strong>de</strong>r Unterlagen<br />

Bei Öffentlicher Ausschreibung sind auf Anfor<strong>de</strong>rung die Vergabeunterlagen bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Angebotsfrist<br />

abzugeben.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

EUROPÄISCHE UNION<br />

Veröffentlichung <strong>de</strong>s Supplements zum Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />

2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax: (352) 29 29 42 670<br />

E-Mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Infos & Online-Formulare: http://simap.europa.eu<br />

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Bearbeiter/-in:<br />

E-Mail:<br />

Internet-Adresse(n) (falls zutreffend)<br />

Hauptadresse <strong>de</strong>s Auftraggebers (URL):<br />

Adresse <strong>de</strong>s Beschafferprofils (URL):<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

Telefon:<br />

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen<br />

Fax:<br />

an<strong>de</strong>re Stellen: bitte Anhang A.I ausfüllen<br />

Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzen<strong>de</strong> Unterlagen (einschließlich Unterlagen für <strong>de</strong>n wettbewerblichen<br />

Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:<br />

<strong>de</strong>n oben genannten Kontaktstellen<br />

an<strong>de</strong>ren Stellen: bitte Anhang A.II ausfüllen<br />

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen<br />

an<strong>de</strong>re Stellen: bitte Anhang A.III ausfüllen<br />

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)<br />

Ministerium o<strong>de</strong>r sonstige zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s-staatliche<br />

Behör<strong>de</strong> einschließlich regionaler<br />

o<strong>de</strong>r lokaler Unterabteilungen<br />

Allgemeine öffentliche Verwaltung<br />

Verteidigung<br />

Agentur/Amt auf zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>sstaat-<br />

licher Ebene<br />

Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

Umwelt<br />

Regional- o<strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong> Wirtschaft und Finanzen<br />

Agentur/Amt auf regionaler o<strong>de</strong>r lokaler Ebene<br />

Gesundheit<br />

Einrichtung <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts<br />

Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen<br />

Sozialwesen<br />

Europäische Institution/Agentur o<strong>de</strong>r nationale<br />

Organisation<br />

Freizeit, Kultur und Religion<br />

Bildung<br />

Sonstiges (bitte angeben): Sonstiges (bitte angeben):<br />

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag an<strong>de</strong>rer öffentlicher Auftraggeber Ja Nein<br />

1 von 12


ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />

II.1) BESCHREIBUNG<br />

II.1.1) Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftrags durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

II.1.2) Art <strong>de</strong>s Auftrags sowie Ort <strong>de</strong>r Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung<br />

(Bitte nur eine Kategorie - Bauleistung, Lieferung o<strong>de</strong>r Dienstleistung - auswählen, und zwar die, die<br />

<strong>de</strong>m Auftrags- o<strong>de</strong>r Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht)<br />

(a) Bauleistung (b) Lieferung (c) Dienstleistung<br />

Ausführung<br />

Kauf<br />

Dienstleistungskategorie:Nr.��<br />

Planung und Ausführung Leasing<br />

Sind Sie mit <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

Erbringung einer Bauleistung,<br />

gleichgültig mit<br />

welchen Mitteln, gemäß<br />

Miete<br />

Mietkauf<br />

dieser Bekanntmachung für die<br />

Dienstleistungskategorien 17 bis<br />

27 (s. Anhang C) einverstan<strong>de</strong>n?<br />

<strong>de</strong>n vom öffentlichen<br />

Auftraggeber genannten<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

Eine Kombination davon<br />

Ja Nein<br />

Hauptausführungsort<br />

Hauptlieferort<br />

NUTS-Co<strong>de</strong> ����� NUTS-Co<strong>de</strong> �����<br />

II.1.3) Gegenstand <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

Öffentlicher Auftrag<br />

Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)<br />

Abschluss einer Rahmenvereinbarung<br />

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend)<br />

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern<br />

Zahl ��� o<strong>de</strong>r, falls zutreffend, Höchstzahl ���<br />

<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten<br />

Laufzeit <strong>de</strong>r Rahmenvereinbarung: in Jahren �� o<strong>de</strong>r Monaten ���<br />

Begründung, falls die Laufzeit <strong>de</strong>r Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:<br />

Hauptort <strong>de</strong>r Dienstleistung<br />

NUTS-Co<strong>de</strong> �����<br />

Rahmenvereinbarung mit einem<br />

einzigen Wirtschaftsteilnehmer<br />

Geschätzter Gesamtwert <strong>de</strong>s Auftrags über die Gesamtlaufzeit <strong>de</strong>r Rahmenvereinbarung (falls<br />

zutreffend; in Zahlen):<br />

Geschätzter Wert ohne MwSt.: Währung: €<br />

ODER Spanne von bis Währung: €<br />

Periodizität und Wert <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Aufträge (falls möglich):<br />

2 von 12


II.1.5) Kurze Beschreibung <strong>de</strong>s Auftrags o<strong>de</strong>r Beschaffungsvorhabens<br />

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)<br />

Hauptgegenstand<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend)<br />

��.��.��.��-� ����-� ����-�<br />

��.��.��.��-�<br />

��.��.��.��-�<br />

��.��.��.��-�<br />

��.��.��.��-�<br />

����-� ����-�<br />

����-� ����-�<br />

����-� ����-�<br />

����-� ����-�<br />

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja Nein<br />

II.1.8) Aufteilung in Lose Ja Nein<br />

(Verwen<strong>de</strong>n Sie für Angaben zu <strong>de</strong>n Losen Anhang B, und zwar ein Formular pro Los)<br />

Wenn ja, sollten die Angebote wie folgt eingereicht wer<strong>de</strong>n (bitte nur ein Kästchen ankreuzen):<br />

nur ein Los für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose für alle Lose<br />

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja Nein<br />

3 von 12


L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS<br />

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen, falls zutreffend)<br />

Falls bekannt,<br />

geschätzter Wert <strong>de</strong>r Bauleistungen ohne MwSt. (in Zahlen) Währung: €<br />

o<strong>de</strong>r Spanne von bis Währung: €<br />

II.2.2) Optionen (falls zutreffend): Ja Nein<br />

Wenn ja, Beschreibung <strong>de</strong>r Optionen:<br />

Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitplan für <strong>de</strong>n Rückgriff auf diese Optionen:<br />

in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />

Zahl <strong>de</strong>r möglichen Verlängerungen (falls zutreffend): ��� o<strong>de</strong>r Spanne: von��� bis ���<br />

Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistungsaufträgen:<br />

in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG<br />

Dauer in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />

o<strong>de</strong>r Beginn: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

En<strong>de</strong>: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

4 von 12


L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

ABSCHNITT III: RECHTLICHE; WIRTSCHAFTLICHE; FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFOR-<br />

MATIONEN<br />

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG<br />

III.1.1) Gefor<strong>de</strong>rte Kautionen und Sicherheiten (falls zutreffend)<br />

siehe Vergabeunterlagen<br />

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. verweis auf die maßgeblichen<br />

Vorschriften (falls zutreffend)<br />

siehe Vergabeunterlagen<br />

III.1.3) Rechtsform <strong>de</strong>r Bietergemeinschaft, an die <strong>de</strong>r Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)<br />

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

III.1.4) Sonstige beson<strong>de</strong>re Bedingungen an die Auftragsausführung (falls zutreffend)<br />

Wenn ja, Darlegung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Bedingungen<br />

Ja Nein<br />

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

III.2.1) Persönliche Lage <strong>de</strong>s Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich <strong>de</strong>r Eintragung<br />

in einem Berufs- o<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Angaben und Formalitäten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind, um die Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen zu überprüfen:<br />

5 von 12


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit<br />

Angaben und Formalitäten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

um die Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen zu überprüfen:<br />

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit<br />

Angaben und Formalitäten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

um die Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen zu überprüfen:<br />

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend): Ja Nein<br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

Möglicherweise gefor<strong>de</strong>rte Min<strong>de</strong>ststandards (falls<br />

zutreffend):<br />

Möglicherweise gefor<strong>de</strong>rte Min<strong>de</strong>ststandards (falls<br />

zutreffend):<br />

Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten.<br />

Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt.<br />

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />

III.3.1) Die Erbringung <strong>de</strong>r Dienstleistung ist einem beson<strong>de</strong>ren Berufsstand vorbehalten<br />

Wenn ja, Verweis auf die einschlägige Rechts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift<br />

Ja Nein<br />

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation <strong>de</strong>r Personen<br />

angeben, die für die Ausführung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Dienstleistung verantwortlich sein sollen<br />

Ja Nein<br />

6 von 12


ABSCHNTT IV: VERFAHREN<br />

IV.1) VERFAHRENSART<br />

IV.1.1) Verfahrensart<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

Beschleunigtes Nichtoffenes Verfahren Grün<strong>de</strong> für die Wahl <strong>de</strong>s beschleunigten Verfahrens:<br />

Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt wor<strong>de</strong>n<br />

Ja Nein<br />

Wenn ja, bitte Namen und Anschriften <strong>de</strong>r bereits<br />

ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer in Abschnitt<br />

VI.3) Sonstige Informationen angeben<br />

Beschleunigtes Verhandlungsverfahren Grün<strong>de</strong> für die Wahl <strong>de</strong>s beschleunigten Verfahrens:<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

IV.1.2) Beschränkung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n (nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher<br />

Dialog)<br />

Geplante Zahl <strong>de</strong>r Wirtschaftsteilnehmer ���<br />

ODER geplante Min<strong>de</strong>stzahl ��� und, falls zutreffend, Höchstzahl ���<br />

Objektive Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r begrenzten Zahl von Bewerbern:<br />

IV.1.3) Verringerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wirtschaftsteilnehmer im Laufe <strong>de</strong>r Verhandlung bzw. <strong>de</strong>s<br />

Dialogs (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)<br />

Abwicklung <strong>de</strong>s Verfahrens in aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Phasen zwecks schrittweiser Verringerung er<br />

Zahl <strong>de</strong>r zu erörtern<strong>de</strong>n Lösungen bzw. zu verhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Angebote Ja Nein<br />

7 von 12


IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN<br />

IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ankreuzen)<br />

Niedrigster Preis<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlich günstigstes Angebot<br />

in Bezug auf:<br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

die nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben<br />

wer<strong>de</strong>n bzw. in absteigen<strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich<br />

nicht möglich ist)<br />

die Kriterien, die in <strong>de</strong>n Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />

o<strong>de</strong>r zur Verhandlung bzw. in <strong>de</strong>r Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog<br />

aufgeführt sind<br />

Kriterien Gewichtung<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Ja Nein<br />

Wenn ja, zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion (falls zutreffend)<br />

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN<br />

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber (falls zutreffend)<br />

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen <strong>de</strong>sselben Auftrags Ja Nein<br />

Wenn ja,<br />

Vorinformation Bekanntmachung über ein Beschafferprofil<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: ����/S���-������� vom ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

Sonstige frühere Bekanntmachungen (falls zutreffend)<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: ����/S���-������� vom ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: ����/S���-������� vom ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

8 von 12


L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

IV.3.3) Bedingungen für <strong>de</strong>n Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen (ausgenommen bei einem DBS) bzw. <strong>de</strong>r Beschreibung (bei einem wettbewerblichen<br />

Dialog)<br />

Schlusstermin für die Anfor<strong>de</strong>rung von o<strong>de</strong>r Einsicht in Unterlagen<br />

Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj) Uhrzeit:<br />

Die Unterlagen sind kostenpflichtig Ja Nein<br />

Wenn ja, Preis (in Zahlen): Währung: €<br />

Zahlungsbedingungen und -weise:<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger:<br />

BLZ, Geldinstitut:<br />

Kontonummer:<br />

Verwendungszweck:<br />

Fehlt <strong>de</strong>r Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuor<strong>de</strong>nbar und Sie<br />

erhalten keine Unterlagen.<br />

IBAN:<br />

BIC-Co<strong>de</strong>:<br />

Die Vergabeunterlagen können nur versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

- auf <strong>de</strong>r Überweisung <strong>de</strong>r Verwendungszweck angegeben wur<strong>de</strong>,<br />

- gleichzeitig mit <strong>de</strong>r Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief o<strong>de</strong>r E-Mail (unter Angabe Ihrer<br />

vollständigen Firmen-adresse) bei <strong>de</strong>r in Abschnitt I bzw. Anhang A genannten Stelle angefor<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>n,<br />

- das Entgelt auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Empfängers eingegangen ist.<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />

Bei Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen über die elektronische Vergabeplattform wird kein Entgelt<br />

erhoben.<br />

IV.3.4) Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote bzw. Teilnahmeanträge<br />

Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj) Uhrzeit:<br />

IV.3.5) Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an<br />

ausgewählte Bewerber (falls bekannt) (bei nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und<br />

beim wettbewerblichen Dialog)<br />

Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

IV.3.6) Sprache(n), in <strong>de</strong>r (<strong>de</strong>nen) Angebote o<strong>de</strong>r Teilnahmeanträge verfasst wer<strong>de</strong>n können<br />

ES CS DA DE ET EL EN FR IT LV LT HU MT NL PL PT SK SL FI SV<br />

Sonstige:<br />

IV.3.7) Bin<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>s Angebots (bei offenen Verfahren)<br />

Bis: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

ODER Frist in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote)<br />

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj) Uhrzeit:<br />

Ort (falls zutreffend): siehe Abschnitt I bzw. Anhang A<br />

Personen, die bei <strong>de</strong>r Öffnung <strong>de</strong>r Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend) Ja Nein<br />

9 von 12


L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />

VI.1) DAUERAUFTRAG (falls zutreffend) Ja Nein<br />

Wenn ja, voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:<br />

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS<br />

GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Ja Nein<br />

Wenn ja, geben Sie an, um welche Vorhaben und/o<strong>de</strong>r Programme es sich han<strong>de</strong>lt<br />

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN (falls zutreffend)<br />

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort:<br />

E-Mail:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend)<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

E-Mail: Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL): Fax:<br />

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.4.2 ODER ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)<br />

Genaue Angaben zu <strong>de</strong>n Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:<br />

VI.4.3) Stelle, bei <strong>de</strong>r Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort:<br />

E-Mail:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

Telefon:<br />

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

Fax:<br />

10 von 12


ANHANG A<br />

SONSTIGE ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN<br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

I) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, BEI DENEN AUSKÜNFTE ERHÄLTLICH SIND<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Zu Hän<strong>de</strong>n von<br />

E-Mail:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Postleitzahl: Land:<br />

Telefon:<br />

II) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, BEI DENEN VERDINGUNGS-/AUSSCHREIBUNGS-<br />

UND ERGÄNZENDE UNTERLAGEN ERHÄLTLICH SIND (EINSCHLIESSLICH UNTERLAGEN FÜR<br />

DEN WETTBEWERBLICHEN DIALOG UND DYNAMISCHES BESCHAFFUNGSSYSTEM)<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Zu Hän<strong>de</strong>n von<br />

E-Mail:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Fax:<br />

Postleitzahl: Land:<br />

Telefon:<br />

III) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, AN DIE ANGEBOTE/TEILNAHMEANTRÄGE ZU SEN-<br />

DEN SIND<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Zu Hän<strong>de</strong>n von<br />

E-Mail:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Fax:<br />

Postleitzahl: Land:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

11 von 12


LOS-NR. ��� BEZEICHNUNG:<br />

1) KURZE BESCHREIBUNG<br />

ANHANG B<br />

ANGABEN ZU LOSEN<br />

2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)<br />

Hauptgegenstand<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />

3) MENGE ODER UMFANG<br />

L 123EG<br />

(Muster Bekanntmachung EG)<br />

Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend)<br />

��.��.��.��-� ����-� ����-�<br />

��.��.��.��-�<br />

��.��.��.��-�<br />

��.��.��.��-�<br />

��.��.��.��-�<br />

����-� ����-�<br />

����-� ����-�<br />

����-� ����-�<br />

����-� ����-�<br />

Falls bekannt,<br />

geschätzter Wert <strong>de</strong>r Bauleistungen ohne MwSt. (in Zahlen) Währung: €<br />

o<strong>de</strong>r Spanne von bis Währung: €<br />

4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUF-<br />

TRAGS (falls zutreffend)<br />

Laufzeit in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />

o<strong>de</strong>r Beginn: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

En<strong>de</strong>: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />

5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN<br />

(Verwen<strong>de</strong>n Sie ein Formular pro Los)<br />

12 von 12


Richtlinien zu L 123EG<br />

Bekanntmachungen EG<br />

1 Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>de</strong>r EG<br />

Richtlinien zu L 123EG<br />

(Bekanntmachungen EG - VOL)<br />

1.1 Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist nur dann eine Vorinformation zu veröffentlichen, wenn die<br />

Vergabestelle die Frist für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote nach § 18a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verkürzen möchte.<br />

Dabei genügt es, in die Vorinformation nur die Informationen aufzunehmen, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung<br />

verfügbar sind.<br />

1.2 Bekanntmachungen von Vorinformationen, Offenen und Nichtoffenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialogen<br />

sowie Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung von Lieferungen und<br />

Dienstleistungen sind auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Gemeinschaften in Luxemburg online unter www.simap.europa.eu unter <strong>de</strong>r Rubrik „Auftraggeber-Seite“<br />

zu veröffentlichen. Bei Nutzung <strong>de</strong>r Online-Formulare ist eine vorherige Anmeldung und Registrierung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

1.3 Soweit <strong>de</strong>m Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften die Einrichtung eines<br />

Beschafferprofils gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, können Vorinformationen auch ausschließlich im Beschafferprofil veröffentlicht<br />

wer<strong>de</strong>n. (Die Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung erfüllt die Voraussetzung eines Beschafferprofils<br />

<strong>de</strong>rzeit noch nicht).<br />

1.4 Ist eine Online-Bearbeitung nicht möglich o<strong>de</strong>r zweckmäßig, sind die o. g. Bekanntmachungen mit <strong>de</strong>n<br />

auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg<br />

bereitgestellten Formblättern zu erstellen und per E-Mail an das Amtsblatt <strong>de</strong>r EG zu sen<strong>de</strong>n.<br />

1.5 Die Formblätter sind entsprechend <strong>de</strong>r Richtlinien L 1231EG auszufüllen.<br />

2 Bekanntmachung in innerstaatlichen Veröffentlichungsstellen<br />

2.1 Bekanntmachungen von Offenen Verfahren, Nichtoffenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialogen und<br />

Verhandlungsverfahren für Lieferungen und Dienstleistungen sind nach Absendung an das Amt für amtliche<br />

Veröffentlichungen <strong>de</strong>r EG mit i<strong>de</strong>ntischem Inhalt stets bei Bun<strong>de</strong>smaßnahmen auch im Inland<br />

zentral auf <strong>de</strong>m Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung, www.bund.<strong>de</strong>, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung<br />

im Internetportal <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s www.bund.<strong>de</strong> kann durch Verlinkung auf das EU Internetportal erfol-<br />

2.2 Bekanntmachungen sind zusätzlich auch auf <strong>de</strong>r Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und im Bayerischen<br />

Staatsanzeiger zu veröffentlichen.<br />

Daneben sollen Ausschreibungen und Auffor<strong>de</strong>rungen auch in Tageszeitungen o<strong>de</strong>r Fachzeitschriften<br />

veröffentlicht wer<strong>de</strong>n, wenn dies zur Erfüllung <strong>de</strong>s Ausschreibungszweckes nötig ist<br />

2.3 Bei Veröffentlichung auf dieser Bun<strong>de</strong>splattform über einen Link auf ein PDF-Dokument, ist zur Erstellung<br />

dieses Dokuments das Formblatt Bekanntmachung Inland - L 1232EG zu verwen<strong>de</strong>n:<br />

2.4 Alle wesentlichen für die Bekanntmachung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben sind aus <strong>de</strong>m Vergabevermerk (im<br />

Bereich Hochbau: Formblatt Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - L 111.H) zu entnehmen. Eine Anleitung<br />

zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Bekanntmachung enthalten die Richtlinien zu L 1231EG.<br />

3 Kosten <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen bei Offenen Verfahren<br />

3.1 Soweit ein Bieter die Vergabeunterlagen von <strong>de</strong>r Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung selbst herunterlädt,<br />

wird kein Entgelt erhoben.<br />

3.2 Wer<strong>de</strong>n vom Bewerber die Vergabeunterlagen bei <strong>de</strong>r Vergabestelle angefor<strong>de</strong>rt, ist ein Entgelt in Höhe<br />

<strong>de</strong>r Selbstkosten für die Vervielfältigung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unterlagen sowie<br />

<strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r postalischen Versendung zu for<strong>de</strong>rn, wenn das Entgelt <strong>de</strong>n Betrag von 5 Euro übersteigt.<br />

3.3 Wer<strong>de</strong>n die Unterlagen nur über die Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung abgegeben, ist in I.1<br />

„an<strong>de</strong>re Stellen“ anzukreuzen und in Anhang A.II die Internetadresse www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> anzugeben.<br />

Diese ist auch im Formblatt Bekanntmachung Inland - L 1232EG unter I.1 anzugeben.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Richtlinien L 1231EG<br />

(Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung und Baukonzession EG - VOL)<br />

Richtlinien L 1231EG<br />

Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung und Baukonzession EG<br />

1 Bekanntmachung von EG-Ausschreibungen<br />

1.1 Beim Ausfüllen <strong>de</strong>r Formblätter ist zu beachten:<br />

- Die Abschnitte und Abschnittsnummerierungen auf <strong>de</strong>n Vordrucken dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Einzutragen<strong>de</strong> Texte sind möglichst knapp zu halten. Der Inhalt <strong>de</strong>r Bekanntmachungen, die nicht<br />

auf elektronischem Wege erstellt und übermittelt wer<strong>de</strong>n, ist auf ca. 650 Wörter beschränkt;<br />

Seitenumbrüche sind zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

- Es müssen alle Fel<strong>de</strong>r ausgefüllt wer<strong>de</strong>n, mit Ausnahme <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Zusätzen „falls zutreffend“<br />

gekennzeichneten Texte.<br />

- Fel<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Anmerkung „falls bekannt“ müssen ausgefüllt wer<strong>de</strong>n, wenn die Angabe verfügbar<br />

und relevant ist.<br />

Zu <strong>de</strong>n einzelnen Formblättern ist zu beachten:<br />

2 EG-Vorinformation<br />

2.1 - In I.2) ist unter Haupttätigkeit das Feld „Sonstiges“ anzukreuzen und mit <strong>de</strong>m Zusatz „Hochbau“ o<strong>de</strong>r<br />

„Straßenbau“ zu ergänzen.<br />

- Der Abschnitt II.A ist nicht auszufüllen, er gilt ausschließlich für Bauleistungen.<br />

- In II.2) ist <strong>de</strong>r NUTS-Co<strong>de</strong> immer anzugeben. Er ist über die Internetseite <strong>de</strong>r EU<br />

(www.simap.europa.eu) zu ermitteln.<br />

- In II.4) ist die CPV-Nummer immer anzugeben. Sie ist ebenfalls über die Internetseite <strong>de</strong>r EU<br />

(www.simap.europa.eu) zu ermitteln.<br />

- In II.6) ist in <strong>de</strong>r Regel das Feld „ja“ anzukreuzen.<br />

3 Anleitung zum Ausfüllen <strong>de</strong>s Formblatts Bekanntmachung - L 123EG<br />

3.1 - In II.1.2) ist entwe<strong>de</strong>r das Feld Lieferung o<strong>de</strong>r Dienstleistung anzukreuzen. Auch hier ist stets <strong>de</strong>r<br />

NUTS-Co<strong>de</strong> anzugeben (siehe Vorinformation).<br />

- In II.1.6) ist stets die CPV-Nummer anzugeben (siehe Vorinformation). Als ergänzen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />

sind ergänzen<strong>de</strong> Leistungen einzutragen.<br />

- In II.1.8) „Aufteilung in Lose“ ist „Ja“ nur dann anzukreuzen, wenn eine getrennte Vergabe einzelner<br />

Lose an verschie<strong>de</strong>ne Bieter vorbehalten wird. Nur dann ist auch Anhang B „Information über Lose“<br />

auszufüllen.<br />

3.2 - In II.2.2) ist in <strong>de</strong>r Regel keine Eintragung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

- In III.1.1) sind Sicherheitsleistungen nur zu for<strong>de</strong>rn, wenn sie ausnahmsweise für die sach- und<br />

fristgemäße Durchführung <strong>de</strong>r verlangten Leistung notwendig erscheinen.<br />

- In III.1.4) ist in <strong>de</strong>r Regel „nein“ anzukreuzen.<br />

- In III.2.1.) ist die Vorlage einer Eigenerklärung <strong>de</strong>r Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter zu verlangen (siehe<br />

Richtlinien zu L 211 „Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe“ Nr.1). Ausländische Bieter haben<br />

gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslan<strong>de</strong>s vorzulegen. Bei Nichtoffenen Verfahren,<br />

Wettbewerblichen Dialogen und Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung<br />

ist die Vorlage mit <strong>de</strong>m Teilnahmeantrag zu verlangen.<br />

- In III.2.2) und III.2.3) sind die zum Nachweis <strong>de</strong>r wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen<br />

Leistungsfähigkeit von <strong>de</strong>n Bewerbern gefor<strong>de</strong>rte Min<strong>de</strong>ststandards sowie die einzureichen<strong>de</strong>n<br />

Angaben und Formalitäten anzugeben (siehe § 7a Nr. 3 und Nr. 5 VOL/A).<br />

- In IV.1.1) sind bei Wahl <strong>de</strong>r beschleunigten Verfahren die dafür maßgeben<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> anzugeben;<br />

diese dürfen nicht im Einflussbereich <strong>de</strong>s Auftraggebers liegen.<br />

- In IV.1.2) ist bei Nichtoffenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialogen und Verhandlungsverfahren nach<br />

Öffentlicher Vergabebekanntmachung die geplante Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer zu benennen. Diese darf<br />

nicht unter drei, bei Nichtoffenen Verfahren nicht unter fünf liegen.<br />

- Weiterhin sind die für die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber maßgeben<strong>de</strong>n Kriterien zu benennen (siehe<br />

Richtlinen zu L 301„Behandlung <strong>de</strong>r Bewerbungen“ Nr. 2.1 ff.)<br />

- In IV.1.3) ist bei Verhandlungsverfahren und Wettbewerblichen Dialogen anzugeben, ob eine<br />

Verringerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Teilnehmer im Laufe <strong>de</strong>r Verhandlung bzw. <strong>de</strong>s Dialogs vorgesehen wird.<br />

- In IV.2.1) „Zuschlagskriterien“ ist das Unterfeld „Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die<br />

Kriterien, die in <strong>de</strong>n Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen … aufgeführt sind" anzukreuzen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.11.2009 1 von 2


Richtlinien L 1231EG<br />

(Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung und Baukonzession - VOL)<br />

- In IV.3.3) ist als Schlusstermin für die Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Unterlagen ein Termin 7 Kalen<strong>de</strong>rtage vor<br />

Angebotsabgabe einzutragen (24.00 Uhr). Nach diesem Termin eingehen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen sollen<br />

nach Möglichkeit <strong>de</strong>nnoch erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

- In IV.3.4) sind Datum und Uhrzeit für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote bzw. <strong>de</strong>r Teilnahmeanträge<br />

einzutragen.<br />

- In IV.3.5) ist <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an<br />

ausgewählte Bewerber einzutragen.<br />

- In IV.3.6) ist als Sprache „Deutsch“ anzukreuzen.<br />

- In IV.3.7) ist die Dauer <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist anzugeben.<br />

- In IV.3.8) sind Datum und Uhrzeit <strong>de</strong>s Öffnungstermins einzutragen.<br />

- In VI.4.1) ist als zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die für die Vergabestelle zuständige<br />

Vergabekammer anzugeben. Als zuständigen Stelle für Schlichtungsverfahren ist die Adresse <strong>de</strong>r<br />

Stelle anzugeben, an die sich Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen<br />

Vergabebestimmungen wen<strong>de</strong>n können (i.d.R. Fach- und Rechtsaufsicht).<br />

- In VI.4.2) ist einzutragen: „Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines<br />

Nachprüfungsverfahrens vor <strong>de</strong>r Vergabekammer 15 Tage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).“<br />

- In VI.4.3) ist als Stelle, bei <strong>de</strong>r Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind in <strong>de</strong>r<br />

Regel die Vergabestelle anzugeben. Nur wenn diese nicht in <strong>de</strong>r Lage ist entsprechen<strong>de</strong><br />

Informationen zu erteilen, ist hier die <strong>de</strong>r Vergabestelle vorgesetzte Dienststelle zu benennen.<br />

4 EG-Baukonzession<br />

4.1 Formblatt EG-Bekanntmachung „Baukonzession“<br />

Die Eintragungen sind sinngemäß zu <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen und <strong>de</strong>n Richtlinien zu L 123EG Nr.<br />

3 vorzunehmen.<br />

©<strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 2 von 2


Vergabestelle<br />

Veröffentlichung einer Bekanntmachung<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Anlage Bekanntmachungstext<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir bitten die beiliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

zu veröffentlichen.<br />

Ansprechpartner für Rückfragen ist<br />

Telefon<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

L 1232EG<br />

(Bekanntmachung Inland - VOL)<br />

Wir bitten um Übersendung eines Nachweises <strong>de</strong>r Veröffentlichung, aus <strong>de</strong>m auch das Datum <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

hervorgeht, an die oben stehen<strong>de</strong> Anschrift.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon Fax<br />

E-Mail Internet<br />

nähere Auskünfte und Auskünfte zur Anfor<strong>de</strong>rung von Unterlagen<br />

Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r EU-Amtsblatt www.simap.europa.eu<br />

II.1.1 Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftrags<br />

Vergabenummer<br />

II.1.2 Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />

Lieferung<br />

Dienstleistung<br />

Ort <strong>de</strong>r Leistung<br />

L 1232EG<br />

(Bekanntmachung Inland - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


Richtlinien L 130<br />

Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb<br />

1 Teilnahmewettbewerb<br />

Richtlinien L 130<br />

(Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />

1.1 Beim Nichtoffenen Verfahren, <strong>de</strong>m Wettbewerblichen Dialog und Verhandlungsverfahren nach öffentlicher<br />

Vergabebekanntmachung hat die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen, nach <strong>de</strong>n unter III.2 und IV.1.2 <strong>de</strong>r EG-Bekanntmachung angegebenen Kriterien (siehe Richtlinien<br />

zu L 123EG Nr. 4.2) zu erfolgen. Die Auswahl und Festlegung <strong>de</strong>r Kriterien ist im Vergabevermerk zu dokumentieren.<br />

Die eingegangenen Bewerbungen sind wie folgt zu prüfen und zu bewerten:<br />

1.2 Zunächst sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen daraufhin zu überprüfen, ob die in III.2 <strong>de</strong>r<br />

EG-Vergabebekanntmachung gefor<strong>de</strong>rten Auskünfte/Erklärungen/Nachweise vollständig und mit ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Inhalt vorliegen.<br />

1.3 Bewerber, die die in <strong>de</strong>r EG-Bekanntmachung gefor<strong>de</strong>rten Auskünfte/Erklärungen/Nachweise nicht o<strong>de</strong>r<br />

nur unvollständig vorlegen, wer<strong>de</strong>n vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.<br />

1.4 Anschließend erfolgt die inhaltliche Prüfung und Bewertung <strong>de</strong>r Bewerberangaben unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>r Zuverlässigkeit.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Regelungen in <strong>de</strong>n Richtlinien L 320 Nrn. 4.3 und 4.4 sind dabei zu beachten.<br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung ist im Vergabevermerk zu dokumentieren.<br />

2 Auswahlverfahren<br />

2.1 Die Bewerber, die im weiteren Wettbewerbsverfahren bleiben, wer<strong>de</strong>n nach Punktesystem gemäß <strong>de</strong>m<br />

Formblatt Auswahlverfahren Teilnahmeanträge - L 1311 in eine Reihung gebracht. Dazu sind analog zu<br />

<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r EG-Vergabebekanntmachung aufgeführten Kriterien die vorgelegten Erklärungen und Nachweise<br />

im Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r je nach <strong>de</strong>r vom Bewerber zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung zu wichten. Die<br />

Summe <strong>de</strong>r Wichtungen muss 100 v. H. ergeben.<br />

2.2 Darüber hinaus soll <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Unterlagen eines je<strong>de</strong>n Bewerbers bei <strong>de</strong>n einzelnen Auswahlkriterien<br />

mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet wer<strong>de</strong>n. Dabei sollen die Punkte nach folgen<strong>de</strong>r Systematik<br />

vergeben wer<strong>de</strong>n:<br />

- 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,<br />

- 2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,<br />

- 1 Punkt: Kriterium erfüllt<br />

- 0 Punkte: Kriterium (Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen) nicht erfüllt.<br />

Sind dabei die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt (0 Punkte <strong>de</strong>s Bewerbers),<br />

darf dieser nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Auswahlverfahren ist entsprechend <strong>de</strong>r Systematik <strong>de</strong>s Formblatts Auswahlverfahren Teilnahmeanträge<br />

- L 1311 durchzuführen. Die darin aufgeführten Auswahlkriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung stellen keine<br />

Vorgabe dar. Die Auswahlkriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung müssen in je<strong>de</strong>m Einzelfall neu festgelegt wer<strong>de</strong>n<br />

(siehe § 7a Nr. 3 und Nr. 5 VOL/A).<br />

Die Entscheidungsgrün<strong>de</strong> für die Wichtung und die Bewertung mit Punktzahlen sind für <strong>de</strong>n Vergabevermerk<br />

aktenkundig zu machen.<br />

2.3 Die Bewerber mit <strong>de</strong>n höchsten Punktzahlen wer<strong>de</strong>n zur Angebotsabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt. Die Min<strong>de</strong>stanzahl<br />

<strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bewerber muss <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r EG-Vergabebekanntmachung unter IV.1.2 genannten<br />

Anzahl entsprechen und darf bei hinreichen<strong>de</strong>r Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei, im Rahmen<br />

eines Nichtoffenen Verfahrens nicht unter fünf liegen.<br />

2.4 Auf Verlangen sind <strong>de</strong>n nicht berücksichtigten Bewerbern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer<br />

Frist von 15 Kalen<strong>de</strong>rtagen, nach Eingang ihres schriftlichen Antrags die Grün<strong>de</strong> für die Nichtberücksichtigung<br />

ihrer Bewerbung mitzuteilen.<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ausschlussprüfung<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

ausreichen<strong>de</strong> Unterlagen<br />

Erklärungen zu § 7 Nr. 4 VOL/A<br />

Bewerber Nachweise Fachkun<strong>de</strong> Nachweise Leistungsfähigkeit<br />

Nachweise Zuverlässigkeit Insolvenzverfahren<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit<br />

§ 7 Nr. 5 VOL/A<br />

L 1310<br />

(Ausschlussprüfung bei Teilnahmewettbewerben - VOL)<br />

Vergabenummer<br />

Liquidation schwere<br />

Verfehlung<br />

Zahlung von<br />

Steuern und<br />

Abgaben<br />

sowie Sozialversicherungsbeiträgen<br />

keine falschenErklärungen<br />

Ergebnis:<br />

Bewerber<br />

für Auswahlverfahrenqualifiziert?<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Auswahlverfahren<br />

Auswahlkriterien Wichtung<br />

Bewerber:<br />

in % Punkte<br />

(0 bis 3)<br />

1. fachliche<br />

Eignung sowie<br />

finanzielle und<br />

wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit<br />

nach §<br />

7 Nr. 4 VOL/A<br />

Zwischensumme Wichtung zu 1:<br />

2. weitere<br />

Nachweise<br />

Zwischensumme Wichtung zu 2:<br />

Summe 100%<br />

Rangfolge<br />

Vergabenummer<br />

Bewertung<br />

nach Punkten<br />

(= Wichtung x<br />

Punkte)<br />

L 1311<br />

(Auswahlverfahren Teilnahmeanträge - VOL)<br />

Bewerber:<br />

Punkte<br />

(0 bis 3)<br />

Bewertung<br />

nach Punkten<br />

(= Wichtung x<br />

Punkte)<br />

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Richtlinien L 200<br />

Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 200<br />

(Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen - VOL)<br />

1.1 Die Richtlinien für das Aufstellen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen sind von <strong>de</strong>n Dienststellen zur einheitlichen Anwendung<br />

<strong>de</strong>r Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von<br />

Leistungen (VOL/A) und <strong>de</strong>r Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –<br />

VgV) zu beachten.<br />

Sie enthalten Regelungen und Formblätter für das Aufstellen von Vergabeunterlagen nach § 9 VOL/A,<br />

gegebenenfalls § 9a VOL/A.<br />

1.2 Veröffentlichte und von je<strong>de</strong>rmann erwerbbare Unterlagen, wie<br />

- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,<br />

- Technische Lieferbedingungen,<br />

- Technische Regelwerke (z.B. DIN-Normen) und<br />

- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),<br />

sind <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen nicht beizugeben.<br />

1.3 Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Vergabeunterlagen so rechtzeitig aufzustellen und in ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Stückzahl herzustellen, dass sie entsprechend <strong>de</strong>r Ankündigung in <strong>de</strong>r Vergabebekanntmachung<br />

(siehe Richtlinien zu L 121 - L 122) abgegeben wer<strong>de</strong>n können. Sofern die Unterlagen in Papier abgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, darf eine Einschränkung <strong>de</strong>r Abgabe (etwa mit <strong>de</strong>r Maßgabe „solange Vorrat reicht“) nicht<br />

erfolgen.<br />

1.4 Die von <strong>de</strong>n Bewerbern einzusehen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen nicht beigefügten Unterlagen (siehe<br />

Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 2), sind nach <strong>de</strong>m Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen bei <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

bereitzuhalten und allen Bewerbern zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Einsicht zur Verfügung zu<br />

stellen. Verlangt ein Bewerber Kopien bzw. Vervielfältigungen aus <strong>de</strong>n Unterlagen, sind diese zum<br />

Selbstkostenpreis abzugeben.<br />

1.5 Bei Öffentlicher Ausschreibung sind Vergabeunterlagen, die bis zum gegebenenfalls festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungstermin<br />

angefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, an alle zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Bewerber abzugeben. Aber auch nach<br />

diesem Termin eingehen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen sind zu berücksichtigen (siehe auch Richtlinien zu L 121-122<br />

Nr. 4).<br />

1.6 Sind bei Offenen Verfahren die Verdingungsunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem<br />

Weg frei, direkt und vollständig verfügbar, wer<strong>de</strong>n die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen<br />

Unterlagen <strong>de</strong>n Bewerbern binnen 6 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Eingang <strong>de</strong>s Antrags zugesandt, sofern<br />

dieser Antrag rechtzeitig vor <strong>de</strong>m Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote eingegangen ist.<br />

1.7 Weist ein Bewerber gemäß Nr. 1 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG auf Unklarheiten in<br />

<strong>de</strong>n Vergabeunterlagen hin, so ist <strong>de</strong>m Hinweis unverzüglich nachzugehen. Der Hinweis und <strong>de</strong>ssen weitere<br />

Behandlung sind aktenkundig zu machen. Ist eine Korrektur <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen notwendig, ist<br />

diese allen Bewerbern sofort schriftlich mitzuteilen; ggf. ist die Angebots-/Zuschlagsfrist zu verlängern.<br />

Im Übrigen gilt § 17 Nr. 6 VOL/A.<br />

1.8 Vergabeunterlagen dürfen bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte nur an Bewerber abgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, die sich gewerbsmäßig mit <strong>de</strong>r Ausführung von Leistungen <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Art befassen (§ 7<br />

Nr. 2 Abs. 1 VOL/A).<br />

1.9 Wird bekannt, dass gegen einen Bewerber ein Verfahren wegen unberechtigter Ausübung eines Gewerbes<br />

eingeleitet ist, so ist bis zum Abschluss dieses Verfahrens von <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Bewerbers<br />

am Wettbewerb abzusehen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

L 211<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />

Datum <strong>de</strong>r Versendung<br />

Maßnahmenummer<br />

Vergabenummer<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Internationale NATO-Ausschreibung<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Datum Uhrzeit<br />

Ort<br />

Telefon<br />

Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots voraussichtliche Ausführungsfrist<br />

Beginn En<strong>de</strong><br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Anlagen<br />

A) die beim Bieter verbleiben<br />

L 212 Bewerbungsbedingungen<br />

L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

L 245 Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />

L 2492 Online-Vergaben<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

B) die immer 1-fach zurück zu geben sind<br />

L 213 Angebotsschreiben 2-fach<br />

L 214.H Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />

L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />

L 241 Abfall 2-fach<br />

L 244 Datenverarbeitung 2-fach<br />

L 451 Datenträger Abrechnung 2-fach<br />

L 246.H Aufträge für Gaststreitkräfte 2-fach<br />

L 247.H Verschlusssachenvergaben 2-fach<br />

L 625.H NATO-Infrastrukturbauten 2-fach<br />

Leistungsbeschreibung 2-fach<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 4


L 211<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />

C) die (in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind<br />

L 2330 Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen 2-fach<br />

L 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 2-fach<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 4


1<br />

L 211<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />

Es ist beabsichtigt, die in beiliegen<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im<br />

Namen und für Rechnung<br />

2 Auskünfte wer<strong>de</strong>n erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen wer<strong>de</strong>n bei/beim<br />

zu <strong>de</strong>n üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten:<br />

Tel. E-Mail<br />

Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind:<br />

3 Vorlage von Nachweisen/Angaben durch <strong>de</strong>n Bieter und ggf. Nachunternehmer<br />

3.1<br />

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten<br />

soll, zur Bestätigung <strong>de</strong>r Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 3) einen Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister<br />

beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz anfor<strong>de</strong>rn.<br />

3.2 Zum Nachweis <strong>de</strong>r Eignung sind vorzulegen:<br />

mit <strong>de</strong>m Angebot auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

Unterlagen nach § 7 Nr. 4 VOL/A,<br />

3.3 Folgen<strong>de</strong> sonstige Nachweise/Angaben sind vorzulegen:<br />

mit <strong>de</strong>m Angebot auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten - L 248, Nachweis <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit<br />

bei Verwendung von zu PEFC o<strong>de</strong>r FSC gleichwertigen Zertifikaten o<strong>de</strong>r Einzelnachweisen<br />

<strong>de</strong>r FSC- o<strong>de</strong>r PEFC-Kriterien für die verwen<strong>de</strong>ten Holzprodukte<br />

L 2491 Erklärung zur Vermeidung <strong>de</strong>s Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />

- L 2491<br />

Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer (auf geson<strong>de</strong>rtem Blatt)<br />

4 Vorlage von mit <strong>de</strong>m Angebot auf geson<strong>de</strong>rter Anlage vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen zu <strong>de</strong>n in Nr. 7 genannten<br />

Zuschlagskriterien:<br />

5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen - L 212.<br />

5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten<br />

nein<br />

ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n<br />

nur für ein Los<br />

für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />

für alle Lose<br />

(Näheres siehe Leistungsbeschreibung)<br />

5.2 Nebenangebote sind zugelassen.<br />

Nebenangebote sind zugelassen; zusätzlich zu Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212 gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 4


5.3<br />

Nebenangebote sind zugelassen für:<br />

L 211<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />

Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212 gilt nicht.<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote, soweit in Nr. 5.2 zugelassen, siehe Leistungsbeschreibung.<br />

Die Erfüllung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />

Soweit in Nr. 5.2 zugelassen, müssen Nebenangebote im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ<br />

und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />

5.4 Elektronische Angebotsabgabe mit<br />

6<br />

fortgeschrittener Signatur<br />

qualifizierter Signatur<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes ist zugelassen.<br />

Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.<br />

Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegen<strong>de</strong> Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit<br />

<strong>de</strong>n Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r dort abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegen<strong>de</strong>m Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma),<br />

Ihrer Anschrift und <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.<br />

Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und<br />

zusammen mit <strong>de</strong>n Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

einzureichen.<br />

7 Maßgeben<strong>de</strong> Kriterien für die Angebotswertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A:<br />

8 Nachprüfungsstelle<br />

9 Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n, wenn Ihnen bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist kein Auftrag<br />

erteilt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

10 Weitere Angaben<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 4


Vergabestelle<br />

L 211EG<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />

Datum <strong>de</strong>r Versendung<br />

Maßnahmenummer<br />

Vergabenummer<br />

Vergabeart<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Datum Uhrzeit<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 5<br />

Ort<br />

Telefon<br />

Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG voraussichtliche Ausführungsfrist<br />

Beginn En<strong>de</strong><br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Anlagen<br />

A) die beim Bieter verbleiben<br />

L 212EG Bewerbungsbedingungen EG<br />

L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

L 226EG.H Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG<br />

L 226EG.StB Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG<br />

L 227EG.H Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />

L 227EG.StB Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />

L 236EG Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch an<strong>de</strong>re Unternehmen EG<br />

L 245 Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />

L 2492 Online-Vergaben<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

B) die immer 1-fach zurück zu geben sind<br />

L 213EG Angebotsschreiben EG 2-fach<br />

L 214.H Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />

L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />

L 241 Abfall 2-fach<br />

L 244 Datenverarbeitung 2-fach<br />

Leistungsbeschreibung 2-fach<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.


L 211EG<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />

C) die (in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind<br />

L 235EG Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG 2-fach<br />

L 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 2-fach<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 5


1<br />

L 211EG<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />

Es ist beabsichtigt, die in beiliegen<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im<br />

Namen und für Rechnung<br />

2 Auskünfte wer<strong>de</strong>n erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen wer<strong>de</strong>n bei/beim<br />

zu <strong>de</strong>n üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten:<br />

Tel. E-Mail<br />

nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind<br />

3 Vorlage von Nachweisen/Angaben für <strong>de</strong>n Bieter und die von ihm nach Formblatt L 236EG verpflichteten<br />

Unternehmen<br />

3.1<br />

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten<br />

soll, zur Bestätigung <strong>de</strong>r Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 3) einen Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister<br />

beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz anfor<strong>de</strong>rn.<br />

3.2 Zum Nachweis <strong>de</strong>r Eignung sind vorzulegen:<br />

mit <strong>de</strong>m Angebot<br />

folgen<strong>de</strong> Unterlagen nach § 7a Nr. 3 VOL/A:<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

Abs. 1a) Abs. 1b) Abs. 1c) Abs. 1d)<br />

Abs. 2a) Abs. 2b) Abs. 2c) Abs. 2d) Abs. 2e) Abs. 2f) Abs. 2g)<br />

3.3 Folgen<strong>de</strong> sonstige Nachweise/Angaben sind vorzulegen:<br />

mit <strong>de</strong>m Angebot auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten - L 248, Nachweis <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit<br />

bei Verwendung von zu PEFC o<strong>de</strong>r FSC gleichwertigen Zertifikaten o<strong>de</strong>r Einzelnachweisen<br />

<strong>de</strong>r FSC- o<strong>de</strong>r PEFC-Kriterien für die verwen<strong>de</strong>ten Holzprodukte<br />

L 2491 Erklärung zur Vermeidung <strong>de</strong>s Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />

- L 2491<br />

Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer<br />

4 - frei -<br />

5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG.<br />

5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten<br />

nein<br />

ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n<br />

nur für ein Los<br />

für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />

für alle Lose<br />

(Näheres siehe Leistungsbeschreibung)<br />

5.2 Nebenangebote sind zugelassen.<br />

Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG gilt nicht.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 5


L 211EG<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />

Nebenangebote sind für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung<br />

zugelassen:<br />

Nebenangebote müssen die im Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG -<br />

L 226EG.H bzw. L 226EG.StB genannten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllen.<br />

Zusätzlich zu Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />

5.3 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten<br />

Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:<br />

Kriterien: siehe beiliegen<strong>de</strong>s Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - L 227EG.H bzw.<br />

L 227EG.StB<br />

Kriterium: Preis (Gewichtung 100 v.H).<br />

Eine Gewichtung kann nicht angegeben wer<strong>de</strong>n, die Kriterien sind in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Be<strong>de</strong>utung<br />

aufgelistet:<br />

5.4 Abwicklung von Verhandlungsverfahren<br />

Die Abwicklung in verschie<strong>de</strong>nen, aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Phasen zur Begrenzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Angebote<br />

ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt.<br />

5.5 Elektronische Angebotsabgabe mit<br />

fortgeschrittener Signatur<br />

qualifizierter Signatur<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes ist zugelassen.<br />

Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.<br />

6 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegen<strong>de</strong> Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit<br />

<strong>de</strong>n Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r dort abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegen<strong>de</strong>m Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma),<br />

Ihrer Anschrift und <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.<br />

Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und<br />

zusammen mit <strong>de</strong>n Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

einzureichen.<br />

7 - frei -<br />

8 Nachprüfungsstelle<br />

Vergabekammer (§ 104 GWB)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5


9 Vorzulegen<strong>de</strong> Unterlagen zu <strong>de</strong>n Zuschlagskriterien<br />

10 Weitere Angaben<br />

L 211EG<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 5 von 5


Richtlinien zu L 211, L 211EG<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

1 Alle Vergaben<br />

2<br />

3<br />

Richtlinien zu L 211, L 211EG<br />

(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />

Den Bietern ist nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls ausreichend Zeit für die Angebotsbearbeitung zu<br />

geben (siehe §§ 18, 18a VOL/A).<br />

Sollen Bieter mit Abgabe Ihrer Angebote weitere Nachweise und Angaben vorlegen, ist in Nr. 3.2 und<br />

3.3 „mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen“ anzukreuzen und in <strong>de</strong>n weiteren Zeilen die gewünschten Nachweise<br />

und Angaben anzugeben. Weil nach <strong>de</strong>r Vergaberechtsprechung fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r unvollständige Nachweise<br />

o<strong>de</strong>r Angaben zum Ausschluss <strong>de</strong>s Angebots führen, ist diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Sollen Bieter auf geson<strong>de</strong>rtes Verlangen weitere Nachweise und Angaben vorlegen, ist „auf geson<strong>de</strong>rtes<br />

Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle vorzulegen“ anzukreuzen und in <strong>de</strong>n weiteren Zeilen die gewünschten Nachweise<br />

und Angaben anzugeben, z. B. Nachweise gemäß § 7 Nr. 4 o<strong>de</strong>r § 7a Nrn. 3 und 5 VOL/A, die jedoch<br />

nicht im Wi<strong>de</strong>rspruch zur Bekanntmachung stehen dürfen. Bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-<br />

Schwellenwerte ist hier weiterhin i.d.R. „Namen <strong>de</strong>r vorgesehenen Unterauftragnehmer“ einzutragen.<br />

Sind bei Liefer- und Dienstleistungen Verkehrssicherungen an Straßen erfor<strong>de</strong>rlich, ist zu prüfen, ob weiterhin<br />

folgen<strong>de</strong>r Text aufzunehmen ist:<br />

„Der Bieter hat die Qualifikation <strong>de</strong>s zu benennen<strong>de</strong>n Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen<br />

gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erfor<strong>de</strong>rliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung<br />

von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger<br />

Qualifikationsnachweis verlangt.<br />

In Nr. 5.2 ist als Regelfall „Nebenangebote zugelassen“ anzukreuzen.<br />

Zu Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe Nrn. 2 bzw. 3.<br />

In Nr. 9 ist bei allen Ausschreibungen die Adresse <strong>de</strong>r Stelle anzugeben an die sich Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter<br />

zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wen<strong>de</strong>n können (i. d. R. Fach- und<br />

Rechtsaufsicht). Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist daneben die Adresse <strong>de</strong>r Vergabekammer<br />

anzugeben.<br />

Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />

Wer<strong>de</strong>n in Nr. 5.2 Nebenangebote zugelassen, sind Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für mögliche Nebenangebote<br />

zu formulieren<br />

- in einem geson<strong>de</strong>rten Abschnitt 1.3 <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung o<strong>de</strong>r<br />

- das Kästchen „qualitativ und quantitativ gleichwertig“ anzukreuzen.<br />

In Nr. 7 können ggf. Zuschlagskriterien eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Unter (<strong>de</strong>m letzten Spiegelstrich) „Weitere Kriterien“ sollen im Regelfall keine weiteren Angaben gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Vergaben oberhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />

Wer<strong>de</strong>n in Nr. 5.2 Nebenangebote zugelassen, sind Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für mögliche Nebenangebote<br />

in Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG - L 226EG.H bzw. - L 226EG.StB anzugeben.<br />

Zur Festlegung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien siehe Richtlinien zu L 227EG.H bzw. zu L 227EG.StB.<br />

In Nr. 10 sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, die von Bietern mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen zu <strong>de</strong>n<br />

Zuschlagskriterien anzugeben. Bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerten sind i.d.R. keine Angaben<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

In Nr. 10 sind für die unter Nr. 5.4 o<strong>de</strong>r Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - L 227EG.H bzw.<br />

- L 227EG.StB angegebenen Unterkriterien die mit <strong>de</strong>m Angebot auf geson<strong>de</strong>rter Anlage vorzulegen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen anzugeben.<br />

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />

Fassung Januar 2008<br />

L 212<br />

(Bewerbungsbedingungen - VOL)<br />

Das Vergabeverfahren erfolgt nach <strong>de</strong>r "Verdingungsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von<br />

Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).<br />

1 Mitteilung von Unklarheiten in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung <strong>de</strong>s Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.<br />

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen<br />

Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen.<br />

Zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung, Einschränkung o<strong>de</strong>r Verfälschung <strong>de</strong>s Wettbewerbs hat <strong>de</strong>r Bieter<br />

auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art <strong>de</strong>r Bieter wirtschaftlich und<br />

rechtlich mit Unternehmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

3 Angebot<br />

3.1 Das Angebot ist in <strong>de</strong>utscher Sprache abzufassen.<br />

3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwen<strong>de</strong>n; das Angebot ist<br />

an <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.<br />

Eine selbstgefertigte Abschrift o<strong>de</strong>r Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das<br />

vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.<br />

3.3 Das Angebot muss die Preise und die in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen und Angaben<br />

enthalten. Unvollständige Angebote wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von <strong>de</strong>r<br />

Vergabestelle geson<strong>de</strong>rt verlangten Unterlagen nicht zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle bestimmten<br />

Zeitpunkt vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „o<strong>de</strong>r<br />

gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbeson<strong>de</strong>re<br />

Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn <strong>de</strong>r Bieter das vorgegebene<br />

Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das<br />

in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot we<strong>de</strong>r die Produktangabe<br />

noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.<br />

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />

Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen sind unzulässig.<br />

Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.<br />

3.6 Entspricht <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation<br />

von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist <strong>de</strong>r Einheitspreis maßgebend.<br />

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.<br />

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.<br />

Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Steuersatzes am<br />

Schluss <strong>de</strong>s Angebotes hinzuzufügen.<br />

Es wer<strong>de</strong>n nur Preisnachlässe gewertet, die<br />

- ohne Bedingungen als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz auf die Abrechnungssumme gewährt wer<strong>de</strong>n<br />

und<br />

- an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.<br />

Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe bleiben Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />

Vertragsinhalt.<br />

3.8 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

dies in <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.<br />

An<strong>de</strong>re auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.<br />

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L 212<br />

(Bewerbungsbedingungen - VOL)<br />

3.9 Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen<br />

Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.<br />

4 Unterlagen zum Angebot<br />

Der Bieter hat auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle die Belege für die Preisermittlung zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />

Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.<br />

5 Nebenangebote<br />

5.1 Nebenangebote müssen auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht und als solche <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet<br />

sein, <strong>de</strong>ren Anzahl ist an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />

5.2 Sind an Nebenangebote Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt, müssen diese erfüllt wer<strong>de</strong>n; an<strong>de</strong>rnfalls<br />

müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />

5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend zu beschreiben;<br />

die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.<br />

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung <strong>de</strong>r Bauleistung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Bieter eine Leistung anbietet, <strong>de</strong>ren Ausführung nicht in <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n bzw. in Allgemeinen<br />

Technischen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er<br />

im Angebot entsprechen<strong>de</strong> Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.<br />

5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses beeinflussen<br />

(än<strong>de</strong>rn, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfor<strong>de</strong>rn), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen<br />

aufzuglie<strong>de</strong>rn (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />

5.5 Nebenangebote, die <strong>de</strong>n Nummern 5.1, 1. Halbsatz, 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Wertung ausgeschlossen.<br />

6 Bietergemeinschaften<br />

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn unterzeichnete Erklärung<br />

abzugeben,<br />

- in <strong>de</strong>r die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />

- in <strong>de</strong>r alle Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r für die Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags bevollmächtigte<br />

Vertreter bezeichnet ist,<br />

- dass <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtsverbindlich<br />

vertritt,<br />

- dass alle Mitglie<strong>de</strong>r als Gesamtschuldner haften.<br />

6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, wer<strong>de</strong>n Angebote von Bietergemeinschaften, die sich<br />

erst nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe aus aufgefor<strong>de</strong>rten Unternehmern gebil<strong>de</strong>t haben,<br />

nicht zugelassen.<br />

7 Unterauftragnehmer<br />

Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter Teile <strong>de</strong>r Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in<br />

seinem Angebot Art und Umfang <strong>de</strong>r durch Unterauftragnehmer auszuführen<strong>de</strong>n Leistungen angeben<br />

und auf Verlangen die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.<br />

8 Angebotsfrist, Eröffnungstermin<br />

8.1 Die Angebotsfrist läuft mit <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - L 211 genannten<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin ab. Bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist können Angebote schriftlich<br />

o<strong>de</strong>r auf elektronischem Wege zurückgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

8.2 Zu <strong>de</strong>m Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen. Die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

und die Endbeträge <strong>de</strong>r Angebote wer<strong>de</strong>n nicht veröffentlicht.<br />

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9 Bevorzugte Bewerber<br />

L 212<br />

(Bewerbungsbedingungen - VOL)<br />

9.1 Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt wer<strong>de</strong>n wollen, müssen dies im Angebot erklären<br />

und auf Verlangen <strong>de</strong>n Nachweis für das Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung<br />

führen. Wird <strong>de</strong>r Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht<br />

bevorzugter Bieter behan<strong>de</strong>lt.<br />

9.2 Bietergemeinschaften, <strong>de</strong>nen bevorzugte Bewerber als Mitglie<strong>de</strong>r angehören, haben zusätzlich <strong>de</strong>n<br />

Anteil nachzuweisen, <strong>de</strong>n die Leistungen dieser Mitglie<strong>de</strong>r am Gesamtangebot haben.<br />

10 Kosten<br />

10.1 Der für die Verdingungsunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet.<br />

10.2 Für das Bearbeiten und Einreichen <strong>de</strong>s Angebots wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies<br />

in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots ausdrücklich angegeben ist.<br />

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />

Fassung Januar 2008<br />

L 212EG<br />

(Bewerbungsbedingungen EG - VOL)<br />

Das Vergabeverfahren erfolgt nach <strong>de</strong>r "Verdingungsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen<br />

für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 2).<br />

1 Mitteilung von Unklarheiten in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung <strong>de</strong>s Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.<br />

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen<br />

Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen.<br />

Zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung, Einschränkung o<strong>de</strong>r Verfälschung <strong>de</strong>s Wettbewerbs hat <strong>de</strong>r Bieter<br />

auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art <strong>de</strong>r Bieter wirtschaftlich und<br />

rechtlich mit Unternehmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

3 Angebot<br />

3.1 Das Angebot ist in <strong>de</strong>utscher Sprache abzufassen.<br />

3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwen<strong>de</strong>n; das Angebot ist<br />

an <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.<br />

Eine selbstgefertigte Abschrift o<strong>de</strong>r Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das<br />

vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.<br />

3.3 Das Angebot muss die Preise und die in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen und Angaben<br />

enthalten. Unvollständige Angebote wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von <strong>de</strong>r<br />

Vergabestelle geson<strong>de</strong>rt verlangten Unterlagen nicht zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt<br />

vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“<br />

und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbeson<strong>de</strong>re Herstellerangabe<br />

und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn <strong>de</strong>r Bieter das vorgegebene<br />

Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot we<strong>de</strong>r die Produktangabe<br />

noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.<br />

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />

Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen sind unzulässig.<br />

3.6 Entspricht <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation von<br />

Mengenansatz und Einheitspreis, so ist <strong>de</strong>r Einheitspreis maßgebend.<br />

Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.<br />

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.<br />

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.<br />

Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Steuersatzes am Schluss<br />

<strong>de</strong>s Angebotes hinzuzufügen.<br />

Es wer<strong>de</strong>n nur Preisnachlässe gewertet, die<br />

- ohne Bedingungen als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz auf die Abrechnungssumme gewährt wer<strong>de</strong>n<br />

und<br />

- an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.<br />

Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe bleiben Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />

Vertragsinhalt.<br />

3.8 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

dies in <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.<br />

An<strong>de</strong>re auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


L 212EG<br />

(Bewerbungsbedingungen EG - VOL)<br />

3.9 Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen<br />

Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.<br />

4 Unterlagen zum Angebot<br />

Der Bieter hat auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle die Belege für die Preisermittlung zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />

Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.<br />

5 Nebenangebote<br />

5.1 Nebenangebote müssen auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht und als solche <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet<br />

sein, <strong>de</strong>ren Anzahl ist an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />

5.2 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllen; dies ist<br />

mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />

5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend zu beschreiben;<br />

die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.<br />

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Bieter eine Leistung anbietet, <strong>de</strong>ren Ausführung nicht in <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n bzw. in Allgemeinen<br />

Technischen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im<br />

Angebot entsprechen<strong>de</strong> Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.<br />

5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses beeinflussen<br />

(än<strong>de</strong>rn, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfor<strong>de</strong>rn), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen<br />

aufzuglie<strong>de</strong>rn (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />

5.5 Nebenangebote, die <strong>de</strong>n Nummern 5.1, 1. Halbsatz, 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Wertung ausgeschlossen.<br />

6 Bietergemeinschaften<br />

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn unterzeichnete Erklärung<br />

abzugeben,<br />

- in <strong>de</strong>r die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />

- in <strong>de</strong>r alle Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r für die Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags bevollmächtigte Vertreter<br />

bezeichnet ist,<br />

- dass <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtsverbindlich<br />

vertritt,<br />

- dass alle Mitglie<strong>de</strong>r als Gesamtschuldner haften.<br />

6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, wer<strong>de</strong>n Angebote von Bietergemeinschaften,<br />

die sich erst nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe aus aufgefor<strong>de</strong>rten Unternehmern gebil<strong>de</strong>t<br />

haben, nicht zugelassen.<br />

7 Nachweis für an<strong>de</strong>re Unternehmen<br />

Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter, sich bei <strong>de</strong>r Erfüllung eines Auftrages <strong>de</strong>r Fähigkeiten an<strong>de</strong>rer Unternehmen<br />

zu bedienen, muss er Art und Umfang <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot<br />

bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erfor<strong>de</strong>rlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf geson<strong>de</strong>rtes Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle zu <strong>de</strong>m von<br />

dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtungserklärungen<br />

dieser Unternehmen vorzulegen.<br />

8 Angebotsfrist, Eröffnungstermin<br />

8.1 Die Angebotsfrist läuft mit <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - L 211EG genannten<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin ab. Bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist können Angebote<br />

schriftlich o<strong>de</strong>r auf elektronischem Wege zurückgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

8.2 Zu <strong>de</strong>m Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen. Die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

und die Endbeträge <strong>de</strong>r Angebote wer<strong>de</strong>n nicht veröffentlicht.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


9 Bevorzugte Bewerber<br />

L 212EG<br />

(Bewerbungsbedingungen EG - VOL)<br />

9.1 Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt wer<strong>de</strong>n wollen, müssen dies im Angebot erklären<br />

und auf Verlangen <strong>de</strong>n Nachweis für das Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung<br />

führen. Wird <strong>de</strong>r Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht<br />

bevorzugter Bieter behan<strong>de</strong>lt.<br />

9.2 Bietergemeinschaften, <strong>de</strong>nen bevorzugte Bewerber als Mitglie<strong>de</strong>r angehören, haben zusätzlich <strong>de</strong>n<br />

Anteil nachzuweisen, <strong>de</strong>n die Leistungen dieser Mitglie<strong>de</strong>r am Gesamtangebot haben.<br />

10 Kosten<br />

10.1 Der für die Verdingungsunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet.<br />

10.2 Für das Bearbeiten und Einreichen <strong>de</strong>s Angebots wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies<br />

in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots ausdrücklich angegeben ist.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


Name und Anschrift <strong>de</strong>s Bieters<br />

Angebot<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Maßnahmenummer<br />

Vergabenummer<br />

L 213<br />

(Angebotsschreiben - VOL)<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Internationale NATO-Ausschreibung<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Datum Uhrzeit<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 3<br />

Ort<br />

Telefon<br />

Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />

1 Mein/Unser Angebot umfasst:<br />

1.1 folgen<strong>de</strong> beigefügte Unterlagen<br />

- Leistungsbeschreibung mit <strong>de</strong>n Preisen und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen,<br />

- Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen,<br />

- alle weiteren nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots gefor<strong>de</strong>rten und soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. L 211 Abschnitte B und C sowie<br />

Nr. 4).<br />

1.2 folgen<strong>de</strong> nicht beigefügte Unterlagen<br />

- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215, Fassung 2008


L 213<br />

(Angebotsschreiben - VOL)<br />

2 Falls eine Prüfung <strong>de</strong>s Preises nach <strong>de</strong>r „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />

vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 289 <strong>de</strong>r Verordnung<br />

vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)“ die Unzulässigkeit <strong>de</strong>s Preises ergibt, gilt als Angebotspreis<br />

<strong>de</strong>r preisrechtlich zulässige Preis.<br />

3 Ich/Wir erkläre(n), dass<br />

- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung <strong>de</strong>r Steuern und Abgaben sowie <strong>de</strong>r Beiträge zur<br />

gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />

- ich/wir in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz mit einer Geldbuße<br />

von mehr als 2.500 Euro belegt wor<strong>de</strong>n bin/sind,<br />

- ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung <strong>de</strong>r angebotenen Leistung erfülle(n).<br />

- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares gesetzlich geregeltes<br />

Verfahren eröffnet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antrag mangels Masse abgelehnt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ein Insolvenzplan<br />

rechtskräftig bestätigt wur<strong>de</strong>,<br />

- sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befin<strong>de</strong>t,<br />

- ich/wir Amtsträgern o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten keine Vorteile angeboten,<br />

versprochen o<strong>de</strong>r gewährt habe(n),<br />

- ich/wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung<br />

an Absprachen über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen<br />

o<strong>de</strong>r Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten, begangen habe(n).<br />

4<br />

4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu<br />

Handwerk Industrie Han<strong>de</strong>l Versorgungsunternehmen<br />

Sonstigen<br />

4.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegen<strong>de</strong>m(n) Nachweis(en).<br />

4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />

EWR-Staat bzw. Staat <strong>de</strong>s WTO -<br />

Abkommens<br />

an<strong>de</strong>ren Staat Nationalität:<br />

(bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)<br />

5 Zur Ausführung <strong>de</strong>r Leistung erkläre(n) ich/wir<br />

Ich/Wir wer<strong>de</strong>(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt L 2330 angegeben habe(n), im eigenen<br />

Betrieb ausführen.<br />

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss<br />

mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 3


L 213<br />

(Angebotsschreiben - VOL)<br />

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />

und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />

6.1 Hauptangebot<br />

keine Vergabe nach Losen<br />

Endbetrag<br />

einschl. Umsatzsteuer<br />

(ohne Nachlass)<br />

Preisnachlass<br />

ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme<br />

1<br />

Summe Angebot € %<br />

6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />

6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />

gewährt. Ja<br />

Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />

Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />

Angebot zusammengefasst.<br />

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />

7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />

unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />

8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />

9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />

ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />

und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 2<br />

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />

1 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212<br />

2 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />

die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />

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L 213<br />

(Angebotsschreiben - VOL)<br />

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />

und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />

6.1 Hauptangebot<br />

Endbetrag<br />

einschl. Umsatzsteuer<br />

(ohne Nachlass)<br />

Preisnachlass<br />

ohne Bedingung auf die<br />

Abrechnungssumme 3<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Gesamtangebot über alle Lose €<br />

6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />

6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />

gewährt.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />

Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />

Angebot zusammengefasst.<br />

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />

7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />

unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />

8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />

9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />

ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />

und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 4<br />

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />

3 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212<br />

4 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />

die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 3 von 3<br />

Ja


Name und Anschrift <strong>de</strong>s Bieters<br />

Angebot<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Maßnahmenummer<br />

Vergabenummer<br />

Vergabeart<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Datum Uhrzeit<br />

L 213EG<br />

(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />

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Ort<br />

Telefon<br />

Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />

1 Mein/Unser Angebot umfasst:<br />

1.1 folgen<strong>de</strong> beigefügte Unterlagen<br />

- Leistungsbeschreibung mit <strong>de</strong>n Preisen und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen,<br />

- Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen,<br />

- alle weiteren nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG gefor<strong>de</strong>rten und soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. L 211EG Abschnitte B und C).<br />

1.2 folgen<strong>de</strong> nicht beigefügte Unterlagen<br />

- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215, Fassung 2008


L 213EG<br />

(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />

2 Falls eine Prüfung <strong>de</strong>s Preises nach <strong>de</strong>r „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />

vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 289 <strong>de</strong>r Verordnung<br />

vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)“ die Unzulässigkeit <strong>de</strong>s Preises ergibt, gilt als Angebotspreis<br />

<strong>de</strong>r preisrechtlich zulässige Preis.<br />

3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir<br />

- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung <strong>de</strong>r Steuern und Abgaben sowie <strong>de</strong>r Beiträge zur<br />

gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />

- ich/wir in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz mit einer Geldbuße<br />

von mehr als 2.500 Euro belegt wor<strong>de</strong>n bin/sind,<br />

- ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung <strong>de</strong>r angebotenen Leistung erfülle(n).<br />

- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares gesetzlich geregeltes<br />

Verfahren eröffnet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antrag mangels Masse abgelehnt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ein Insolvenzplan<br />

rechtskräftig bestätigt wur<strong>de</strong>,<br />

- sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befin<strong>de</strong>t,<br />

- ich/wir Amtsträgern o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten keine Vorteile angeboten,<br />

versprochen o<strong>de</strong>r gewährt habe(n),<br />

- ich/wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung<br />

an Absprachen über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen<br />

o<strong>de</strong>r Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten, begangen habe(n).<br />

4<br />

4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu<br />

Handwerk Industrie Han<strong>de</strong>l Versorgungsunternehmen<br />

Sonstigen<br />

4.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegen<strong>de</strong>m(n) Nachweis(en).<br />

4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />

EWR-Staat bzw. Staat <strong>de</strong>s WTO -<br />

Abkommens<br />

5 Zur Ausführung <strong>de</strong>r Leistung erkläre(n) ich/wir:<br />

an<strong>de</strong>ren Staat Nationalität:<br />

(bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)<br />

Ich/Wir wer<strong>de</strong>(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt L 235EG angegeben habe(n), im eigenen<br />

Betrieb ausführen.<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die nach Formblatt L 236EG<br />

verpflichteten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers an<br />

Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht<br />

rechnen kann/können.<br />

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L 213EG<br />

(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />

und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />

6.1 Hauptangebot<br />

keine Vergabe nach Losen<br />

Endbetrag<br />

einschl. Umsatzsteuer<br />

(ohne Nachlass)<br />

Preisnachlass<br />

ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme<br />

1<br />

Summe Angebot € %<br />

6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />

6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />

gewährt. Ja<br />

Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />

Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />

Angebot zusammengefasst.<br />

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />

7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />

unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />

8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />

9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />

ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />

und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 2<br />

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />

1 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG<br />

2 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />

die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />

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L 213EG<br />

(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />

und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />

6.1 Hauptangebot<br />

Endbetrag<br />

einschl. Umsatzsteuer<br />

(ohne Nachlass)<br />

Preisnachlass<br />

ohne Bedingung auf die<br />

Abrechnungssumme 3<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Los € %<br />

Summe Gesamtangebot über alle Lose €<br />

6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />

6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />

gewährt.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />

Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />

Angebot zusammengefasst.<br />

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />

7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />

unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />

8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />

9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />

ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />

und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 4<br />

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />

3 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG<br />

4 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />

die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />

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Ja


Richtlinien zu L 213 und L 213EG<br />

Angebotsschreiben<br />

Richtlinien zu L 213 und L 213EG<br />

(Angebotsschreiben - VOL)<br />

Die Bin<strong>de</strong>-/Zuschlagsfristen sind realistisch unter Berücksichtigung ggf. notwendiger Einschaltung vorgesetzter<br />

Dienststellen und - bei EG-Verfahren - <strong>de</strong>r Bieterinformation gemäß § 13 VgV festzulegen und im Vergabevermerk<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />

1 Überwachung <strong>de</strong>r Anlieferung<br />

Vergabenummer<br />

Die Überwachung obliegt <strong>de</strong>m Auftraggeber. Dieser hat <strong>de</strong>n Architekten/Ingenieur<br />

L 214.H<br />

(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />

mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten<br />

Architekten/Ingenieur getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

2 Anlieferungs- o<strong>de</strong>r Annahmestelle<br />

Ort<br />

Gebäu<strong>de</strong><br />

Raum<br />

3 Ausführungsfristen<br />

Anlieferung<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausführung<br />

folgen<strong>de</strong> Einzelfristen sind Vertragsfristen:<br />

4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)<br />

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:<br />

4.1 bei Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

für je<strong>de</strong> vollen<strong>de</strong>te Woche v.H.<br />

für je<strong>de</strong>n Werktag v.H.<br />

<strong>de</strong>sjenigen Teils <strong>de</strong>r Leistung, <strong>de</strong>r nicht genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen<br />

4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme begrenzt.<br />

5 Rechnungen (§15 VOL/B)<br />

5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber<br />

bei<br />

-fach und zugleich<br />

-fach einzureichen.<br />

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6 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)<br />

6.1 Stellung <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

L 214.H<br />

(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />

Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von<br />

v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme min<strong>de</strong>stens 50.000 Euro beträgt,<br />

und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erfor<strong>de</strong>rlich erscheint.<br />

Die für Mängelansprüche zu leisten<strong>de</strong> Sicherheit beträgt<br />

v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.<br />

Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung<br />

von Geld o<strong>de</strong>r durch Bürgschaft geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

ersetzen.<br />

Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft<br />

zu leisten.<br />

Stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss<br />

(Zugang <strong>de</strong>s Auftragsschreibens) we<strong>de</strong>r durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer<br />

Bürgschaft, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis <strong>de</strong>r Sicherheitsbetrag<br />

erreicht ist.<br />

Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Scha<strong>de</strong>nersatz kann<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit<br />

umgewan<strong>de</strong>lt wird.<br />

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft<br />

7 - 9 - frei -<br />

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für<br />

- die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - L 421,<br />

- die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - L 422 und<br />

- für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft -<br />

L 423<br />

zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

10 Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren<br />

Vertragsbedingungen". Wer<strong>de</strong>n keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben:<br />

“Keine“.<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

1 Zahlungsbedingungen<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen:<br />

2 Ausführungsfristen<br />

2.1 Beginn <strong>de</strong>r Lieferung<br />

Vergabenummer<br />

spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

frühestens am (Datum)<br />

spätestens am (Datum)<br />

L 214.StB<br />

(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />

2.2 Vollendung <strong>de</strong>r Lieferung nach Werktagen:<br />

spätestens<br />

Einzelfristen für<br />

Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

= spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

= spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

= spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />

2.3 Vollendung <strong>de</strong>r Lieferung nach Datum<br />

spätestens am<br />

Einzelfristen für<br />

(Datum)<br />

= spätestens (Datum)<br />

= spätestens (Datum)<br />

= spätestens (Datum)<br />

3 Vertragsstrafen<br />

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:<br />

3.1 Bei Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfristen<br />

für Beginn Vollendung Einzelfrist<br />

<strong>de</strong>r Ausführung/Lieferung für je<strong>de</strong>n Werktag, um <strong>de</strong>n eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von<br />

v.H. vom Wert <strong>de</strong>sjenigen Teils <strong>de</strong>r Leistung, <strong>de</strong>r nicht genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

3.2<br />

Die Summe <strong>de</strong>r zu zahlen<strong>de</strong>n Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 v.H. <strong>de</strong>r Abrechnungssumme<br />

begrenzt.<br />

4 Mängelansprüche<br />

Für folgen<strong>de</strong> Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Vertragsbedingungen<br />

bzw. <strong>de</strong>s § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, son<strong>de</strong>rn<br />

für = Jahre<br />

für = Jahre<br />

für = Jahre<br />

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L 214.StB<br />

(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />

5 Rechnungen<br />

Alle Rechnungen und beizufügen<strong>de</strong>n Unterlagen (Wiegescheine etc.) sind zweifach einzureichen,<br />

davon abweichend:<br />

- Abschlagsrechnungen -fach<br />

- Teilschlussrechnungen -fach<br />

- Schlussrechnungen -fach<br />

- Unterlagen -fach<br />

6 Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren<br />

Vertragsbedingungen". Wer<strong>de</strong>n keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben:<br />

„Keine“.<br />

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Richtlinien zu L 214.StB<br />

Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien zu L 214.StB<br />

(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />

Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen sind auf <strong>de</strong>n Einzelfall abgestellte Ergänzungen <strong>de</strong>r VOL/B und <strong>de</strong>r<br />

Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 im Sinne von § 9 Nr. 3 (2) und Nr. 4 VOL/A.<br />

Alle für <strong>de</strong>n Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlichen Bedingungen technischer Art sind in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung, festzulegen.<br />

Ob Gleitklauseln vorgesehen wer<strong>de</strong>n dürfen, ist nach <strong>de</strong>n „Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten<br />

bei öffentlichen Aufträgen“ (siehe Anhang) zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

2 Vergütung<br />

In Nr.1 sind im Regelfall keine beson<strong>de</strong>ren Bedingungen zu vereinbaren. Soll jedoch eine Pauschalierung<br />

<strong>de</strong>r Vergütung vereinbart wer<strong>de</strong>n, so ist dies ausdrücklich anzugeben.<br />

Bei Leistungen mit zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausschreibung nicht abschließend festlegbaren Mengen (z. B.<br />

Auftausalz) kann hier eine Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenklausel (max. 20 %) aufgenommen wer<strong>de</strong>n (siehe §<br />

9, Nr. 4 Buchstabe b VOL/A).<br />

Bei <strong>de</strong>n Eintragungen in Nr. 2 ist § 11 VOL/A zu beachten.<br />

Einzelfristen sind nur in begrün<strong>de</strong>ten Fällen festzulegen.<br />

3 Vertragsstrafen<br />

Vertragsstrafen bei Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfristen (Nr. 3) sind nur in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten<br />

Ausnahmefällen festzulegen. § 12 VOL/A ist restriktiv anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Eine Vertragsstrafe ist nach Nr. 3.1 als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz pro Werktag festzulegen; <strong>de</strong>ssen Höhe darf<br />

gemäß § 11 Nr. 2 VOL/B je Werktag max. 1/12 v. H. <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>sjenigen Teils <strong>de</strong>r Leistung<br />

betragen, <strong>de</strong>r nicht genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

4 Mängelansprüche<br />

Soll von <strong>de</strong>n Bestimmungen über die Verjährungsfristen für Mängelansprüche in § 14 Nr. 3 VOL/B<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n Vertragsbedingungen abgewichen wer<strong>de</strong>n, sind sie in Nr. 4 festzulegen.<br />

5 Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />

In Nr. 6 sind weitere, nach <strong>de</strong>n Verhältnissen und Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls unumgänglich notwendige<br />

Bedingungen festzulegen<br />

Soll eine Aufrechnung vorgesehen wer<strong>de</strong>n, ist als Nr. 6.1 Folgen<strong>de</strong>s aufzunehmen:<br />

„6.1 Aufrechnung<br />

Unter Verzicht auf das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

ein, dass For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Freistaats <strong>Bayern</strong> an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Verträge über Lieferungen und Leistungen im Straßenund<br />

Brückenbau zwischen <strong>de</strong>n vorgenannten Körperschaften und <strong>de</strong>m Auftragnehmer.<br />

Diese Verträge gelten untereinan<strong>de</strong>r als Konnex im Sinne <strong>de</strong>s § 273 BGB.“<br />

Sicherheitsleistungen sollen nur ausnahmsweise (§ 14 VOL/A) und dann erst ab einem Auftragswert<br />

von mehr als 50.000 € gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Sie sind dann unter Nr. 10 zu vereinbaren. In diesem Fall<br />

ist die Verwendung <strong>de</strong>r jeweils benötigten Formblätter L 421, L 422, L 423 zu vereinbaren.<br />

Wenn für Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen die förmliche Abnahme nach Nr. 11.1 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

- L 215, nicht zweckmäßig ist (z. B. regelmäßig zu erbringen<strong>de</strong> Dienstleistungen, Reinigungsarbeiten,<br />

Kauf han<strong>de</strong>lsüblicher Produkte) ist dies unter Nr. 6 <strong>de</strong>s Formblatts durch die Formulierung<br />

„Eine förmliche Abnahme fin<strong>de</strong>t nicht statt“ zu vereinbaren.<br />

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L 215<br />

(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von VOL-Leistungen (ZVB-VOL By)<br />

Fassung 2008<br />

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).<br />

1 Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen (§1)<br />

1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufla<strong>de</strong>n, Beför<strong>de</strong>rung bis zur Anlieferungs-<br />

o<strong>de</strong>r Annahmestelle und Abla<strong>de</strong>n, wenn in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung nichts an<strong>de</strong>res angegeben<br />

ist.<br />

1.2 In <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen<br />

im Sinne von § 1 Nr. 2c VOL/B.<br />

Die in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen genannten DIN-Normen sind in <strong>de</strong>r drei Monate vor <strong>de</strong>m Einreichungstermin<br />

gültigen Fassung maßgebend.<br />

2 Einheitspreise<br />

2.1 Der Einheitspreis ist <strong>de</strong>r vertragliche Preis, auch wenn im Angebot <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl<br />

(Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.<br />

2.2 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch <strong>de</strong>n Preis für die Leistung abgegolten.<br />

3 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung (§ 2 Nr. 3)<br />

3.1 Beansprucht <strong>de</strong>r Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung und möglichst <strong>de</strong>r Höhe nach -<br />

schriftlich mitteilen.<br />

3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung bedingten Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rkosten<br />

nachzuweisen.<br />

3.3 Unterlässt <strong>de</strong>r Auftragnehmer schuldhaft die Mitteilung über eine erhöhte Vergütung, hat er <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber daraus entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen.<br />

4 Ausführungsunterlagen (§ 3)<br />

4.1 Der Auftragnehmer hat die Unterlagen, die nach <strong>de</strong>m Vertrag vom Auftraggeber zu liefern sind, so frühzeitig<br />

anzufor<strong>de</strong>rn, dass die Übergabe durch <strong>de</strong>n Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.<br />

4.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen<br />

gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach <strong>de</strong>m Vertrag<br />

wird hierdurch nicht eingeschränkt.<br />

4.3 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung <strong>de</strong>r Leistung<br />

und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwen<strong>de</strong>n, für an<strong>de</strong>re Zwecke nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />

5 Ausführung <strong>de</strong>r Leistung (§ 4)<br />

5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung <strong>de</strong>r Leistung unterrichten.<br />

5.2 Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass ihn o<strong>de</strong>r seinen Vertreter Nachrichten <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

je<strong>de</strong>rzeit erreichen können.<br />

5.3 Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im Bereich <strong>de</strong>r Leistungserbringung und ihrer<br />

Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen unter seiner<br />

Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei Anweisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers zu beachten und unterliegt<br />

bei Leistungserbringung im Bereich von Verkehrsanlagen auch <strong>de</strong>n verkehrsrechtlichen Vorschriften.<br />

Der Auftragnehmer hat die Arbeitsstelle und ihre Nebenanlagen vorschriftsmäßig zu beschil<strong>de</strong>rn, zu<br />

beleuchten und erfor<strong>de</strong>rlichenfalls zu bewachen. Stoffe und Teile sind so zu lagern, dass die Belange<br />

<strong>de</strong>s Verkehrs und <strong>de</strong>r Grundstücksanlieger gewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.4 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und <strong>de</strong>rgleichen sind auch ohne beson<strong>de</strong>re Vereinbarung<br />

<strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung beizufügen.<br />

5.5 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung <strong>de</strong>r<br />

Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unterlagen, ferner Lichtbild-,<br />

Film-Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.<br />

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6 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) (§ 4 Nr. 4)<br />

L 215<br />

(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />

6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig<br />

und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von<br />

Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Er hat die Unterauftragnehmer bei Anfor<strong>de</strong>rung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es<br />

sich um einen öffentlichen Auftrag han<strong>de</strong>lt.<br />

6.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>r beabsichtigten Übertragung Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen sowie Name<br />

und Anschrift <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben.<br />

6.3 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass <strong>de</strong>r Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Aufgaben<br />

nicht weitervergibt, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Nummer 6.1 gilt<br />

entsprechend.<br />

7 Verpackung<br />

7.1 Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belasten<strong>de</strong>n Materialien<br />

herzustellen.<br />

Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermei<strong>de</strong>n, dass Verpackungen<br />

1 nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz <strong>de</strong>s Füllgutes notwendige Maß beschränkt wer<strong>de</strong>n,<br />

2 so beschaffen sein müssen, dass sie wie<strong>de</strong>rverwendbar sind, soweit dies technisch möglich und<br />

zumutbar sowie vereinbar mit <strong>de</strong>n auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist,<br />

3 stofflich verwertet wer<strong>de</strong>n, soweit die Voraussetzungen für eine Wie<strong>de</strong>rverwendbarkeit nicht vorliegen.<br />

7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch wenn dies nicht in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen<br />

ist, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung o<strong>de</strong>r einer<br />

stofflichen Verwertung außerhalb <strong>de</strong>r öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.<br />

Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.<br />

7.3 Verzichtet <strong>de</strong>r Auftragnehmer ausdrücklich auf die Rücknahme <strong>de</strong>r Verpackungen, so gehen diese -<br />

wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

über.<br />

7.4 Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist -<br />

keinen Anspruch auf beson<strong>de</strong>re Vergütung <strong>de</strong>r Mietgebühren.<br />

8 Sprache<br />

Alle Unterlagen und Äußerungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers müssen in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasst sein.<br />

Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behör<strong>de</strong>n<br />

und Privaten) sind mit <strong>de</strong>utscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen<br />

muss vom Konsulat beglaubigt sein.<br />

9 Kündigung o<strong>de</strong>r Rücktritt (§ 8)<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, <strong>de</strong>n Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer Personen, die auf Seiten <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

mit <strong>de</strong>r Vorbereitung, <strong>de</strong>m Abschluss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Vertrages befasst sind,<br />

o<strong>de</strong>r ihnen nahestehen<strong>de</strong>n Personen Vorteile anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt. Solchen Handlungen<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt o<strong>de</strong>r für ihn<br />

tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile <strong>de</strong>n vor genannten Personen o<strong>de</strong>r in ihrem Interesse<br />

einem Dritten angeboten, versprochen o<strong>de</strong>r gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

In diesem Fällen gilt § 8 entsprechend.<br />

10 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)<br />

10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, <strong>de</strong>n Vertrag zu kündigen o<strong>de</strong>r von ihm zurückzutreten, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig unrichtige Erklärungen in Nummern 3 und 4.2 <strong>de</strong>s Angebotsschreibens<br />

- 213 bzw. 213EG abgibt.<br />

10.2 Tritt <strong>de</strong>r Auftraggeber gemäß Nummer 10.2 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet,<br />

die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten, falls<br />

in <strong>de</strong>m Vertrag eine Gegenleistung in Geld bestimmt ist, diese zu entrichten; wer<strong>de</strong>n sie zurückgegeben,<br />

so muss auch <strong>de</strong>r Auftragnehmer die empfangenen Leistungen (z.B. Vergütung) zurückgeben. Im Übrigen<br />

gelten die gesetzlichen Vorschriften über <strong>de</strong>n Rücktritt.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 5


L 215<br />

(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />

10.3 Bei Kündigung o<strong>de</strong>r Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einan<strong>de</strong>r die Auskünfte<br />

zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen.<br />

10.4 Wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer aus Anlass <strong>de</strong>r Vergabe nachweislich eine Abre<strong>de</strong> getroffen hat, die eine unzulässige<br />

Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme an <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

zu zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, dass ein Scha<strong>de</strong>n in an<strong>de</strong>rer Höhe nachgewiesen wird.<br />

Dies gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird o<strong>de</strong>r bereits erfüllt ist.<br />

Sonstige vertragliche o<strong>de</strong>r gesetzliche Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers, insbeson<strong>de</strong>re solche aus § 8 Nr.<br />

2, bleiben unberührt.<br />

11 Abnahme (§ 13)<br />

11.1 Die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung ist förmlich abzunehmen, sofern in <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />

nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

Der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig schriftlich zu beantragen.<br />

11.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist - <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r empfangen<strong>de</strong>n<br />

Dienststelle (Empfangsstelle).<br />

11.3 Die Liefergegenstän<strong>de</strong> sind - wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist - auf Gefahr <strong>de</strong>s Auftragnehmers frei<br />

Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.<br />

12 Rechnungen (§§ 15 und 17)<br />

12.1 Die Rechnungen sind mit <strong>de</strong>n Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; <strong>de</strong>r Umsatzsteuerbetrag<br />

ist am Schluss <strong>de</strong>r Rechnung mit <strong>de</strong>m Steuersatz einzusetzen, <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Entstehens <strong>de</strong>r Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Bewirkens <strong>de</strong>r Leistung gilt.<br />

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen<br />

<strong>de</strong>m aktuellen Umsatzsteuerbetrag und <strong>de</strong>m bei Fristablauf maßgeben<strong>de</strong>n Umsatzsteuerbetrag<br />

nicht erstattet.<br />

12.2 In je<strong>de</strong>r Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach <strong>de</strong>n Ordnungszahlen (Positionen)<br />

<strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen und die bereits erhaltenen<br />

Zahlungen mit geson<strong>de</strong>rtem Ausweis <strong>de</strong>r darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.<br />

12.3 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- o<strong>de</strong>r Schlussrechnung zu bezeichnen;<br />

die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.<br />

13 Nachweis <strong>de</strong>s Gewichts (§ 15)<br />

13.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht im Vertrag keine an<strong>de</strong>re Regelung getroffen ist, so<br />

ist <strong>de</strong>r Verbrauch durch Vorlage <strong>de</strong>r Frachtbriefe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wiegescheine einer geeichten automatischen<br />

o<strong>de</strong>r einer geeichten handbedienten, mit einem Sicherheitsdruckwerk versehenen Waage (in <strong>de</strong>r Regel<br />

Brückenwaage) laufend nachzuweisen.<br />

Wiegescheine müssen die Angaben<br />

- Lieferwerk,<br />

- Angabe <strong>de</strong>r Verwendungsstelle,<br />

- Bezeichnung <strong>de</strong>s Wägegutes,<br />

- Nummer <strong>de</strong>s Wiegescheins,<br />

- Datum und Uhrzeit <strong>de</strong>r Wägung (maschinengerecht),<br />

- Tara, Bruttogewicht (maschinengerecht),<br />

- Nettogewicht,<br />

- Kennzeichnung <strong>de</strong>s Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtl. Kennzeichen),<br />

- Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers<br />

enthalten.<br />

Die Wiegescheine sind bei <strong>de</strong>r Anlieferung an <strong>de</strong>r Verwendungsstelle in doppelter Ausfertigung <strong>de</strong>m<br />

Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers zu übergeben.<br />

13.2 Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wie<strong>de</strong>raufbereitete (Recycling-)<br />

Stoffe, kann <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Gewichts durch Wiegescheine von geeichten Schaufella<strong>de</strong>r- bzw.<br />

För<strong>de</strong>rband-Waagen erfolgen. Dabei gelten zusätzlich folgen<strong>de</strong> Bedingungen:<br />

- Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage han<strong>de</strong>lt und<br />

die Zulassungsauflagen eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

- Anstelle <strong>de</strong>s Ausdruckes von Tara- und Bruttogewicht tritt das Nettogesamtgewicht <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>gutes<br />

sowie zusätzlich bei Schaufella<strong>de</strong>r-Waagen die Anzahl <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Schaufeln<br />

(La<strong>de</strong>vorgänge).<br />

- Anstelle <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers tritt die <strong>de</strong>s Bedienungspersonals <strong>de</strong>r Schaufella<strong>de</strong>r- bzw.<br />

För<strong>de</strong>rband-Waagen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 5


L 215<br />

(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />

13.3 Der Auftraggeber kann stichprobenartig das Gewicht einzelner Lieferungen durch Nachwiegen <strong>de</strong>s bela<strong>de</strong>nen<br />

und leeren Fahrzeuges auf einer öffentlichen Waage o<strong>de</strong>r in Ausnahmefällen auf <strong>de</strong>rselben<br />

Waage nachprüfen (Kontrollwägung).<br />

Wird das Gewicht <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>gutes durch Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rband-Waagen ermittelt, ist <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

berechtigt, kontinuierlich über <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Lieferungen, bei 10% <strong>de</strong>r Lieferungen eine<br />

Kontrollwägung durchführen zu lassen.<br />

13.4 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1% festgestellt, erfolgt ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Abzug bei <strong>de</strong>n letzten 10 Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung<br />

nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägung wird vom Auftraggeber nicht vergütet. An<strong>de</strong>re Kontrollwägungen<br />

wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vergütet.<br />

Zu <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.)<br />

und mittelbar (Wertmin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ladung, Einfluss auf <strong>de</strong>n Arbeitsablauf usw.) durch die Kontrollwägung<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung <strong>de</strong>r Kontrollwägung durch<br />

<strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 beson<strong>de</strong>rs zu vergüten sind, sind<br />

sie im Einzelnen nachzuweisen.<br />

Beim Einsatz von Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr<br />

als 1% ein entsprechen<strong>de</strong>r Abzug bei allen Lieferungen seit <strong>de</strong>r letzten Kontrollwägung. Die Kosten für<br />

die Kontrollwägung trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer und <strong>de</strong>r Auftraggeber je zur Hälfte.<br />

14 Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen (§ 16)<br />

14.1 Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen (Stun<strong>de</strong>nlohnzettel)<br />

in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer <strong>de</strong>n Angaben nach § 16<br />

Nr. 2 VOL/B<br />

- das Datum,<br />

- die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Ausführungsortes bzw. <strong>de</strong>r Leistungsstelle<br />

- die Art <strong>de</strong>r Leistung,<br />

- die Namen <strong>de</strong>r Arbeitskräfte und <strong>de</strong>ren Berufs-, Lohn- o<strong>de</strong>r Gehaltsgruppe,<br />

- die geleisteten Arbeitsstun<strong>de</strong>n je Arbeitskraft, ggf. aufgeglie<strong>de</strong>rt nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und<br />

Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und<br />

- die Gerätekenngrößen<br />

enthalten.<br />

14.2 Rechnungen über Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätze müssen entsprechend <strong>de</strong>n Listen aufgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Originale <strong>de</strong>r Listen behält <strong>de</strong>r Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

14.3 Sind Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen mit an<strong>de</strong>ren Leistungen verbun<strong>de</strong>n, so sind keine<br />

getrennten Rechnungen aufzustellen.<br />

15 Bürgschaften (§§ 17 und 18)<br />

15.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter <strong>de</strong>s Auftraggebers zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

15.2 Die Bürgschaft ist von einem<br />

- in <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft o<strong>de</strong>r<br />

- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum<br />

- o<strong>de</strong>r<br />

- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen<br />

zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- o<strong>de</strong>r Kautionsversicherer zu stellen.<br />

15.3 Die Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>n enthalten folgen<strong>de</strong> Erklärung <strong>de</strong>s Bürgen:<br />

- ”Der Bürge übernimmt für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem<br />

Recht.<br />

- Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit und <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage gemäß §§<br />

770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für<br />

unbestrittene o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />

- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>.<br />

- Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen<br />

Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />

- Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />

15.4 Die Bürgschaft ist über <strong>de</strong>n Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Sicherheit in nur einer Urkun<strong>de</strong> zu stellen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5


L 215<br />

(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />

15.5 Die Urkun<strong>de</strong> über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf<br />

fällige Zahlungen angerechnet wor<strong>de</strong>n ist.<br />

15.6 Die Urkun<strong>de</strong> über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,<br />

- und<br />

- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.<br />

15.7 Die Urkun<strong>de</strong> über die Bürgschaft für Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die<br />

Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.<br />

16 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19)<br />

Bei Auslegung <strong>de</strong>s Vertrags ist ausschließlich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut<br />

verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache. Für die Regelung <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

und außervertraglichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern gilt ausschließlich das<br />

Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 5 von 5


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistungen<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />

L 226EG.H<br />

(Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG - VOL)<br />

Vergabenummer<br />

Für folgen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen und Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung sind Nebenangebote zugelassen: Nebenangebote müssen die folgen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

erfüllen:<br />

Zuschlagskriterien<br />

LV Los Titel Pos. Bezeichnung Anfor<strong>de</strong>rung LV<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />

für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />

(Positionen)/Abschnitte/<br />

Fachlos/ Gesamtleistung<br />

sind Nebenangebote<br />

zugelassen<br />

für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />

(Positionen)/Abschnitte/<br />

Fachlos/ Gesamtleistung<br />

sind Nebenangebote<br />

zugelassen<br />

für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />

(Positionen)/Abschnitte/<br />

Fachlos/ Gesamtleistung<br />

sind Nebenangebote<br />

zugelassen<br />

für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />

(Positionen)/Abschnitte/<br />

Fachlos/ Gesamtleistung<br />

sind Nebenangebote<br />

zugelassen<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />

Baubeschreibung Abschnitt<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />

Baubeschreibung Abschnitt<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />

Baubeschreibung Abschnitt<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />

Baubeschreibung Abschnitt<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />

L 226EG.StB<br />

(Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG - VOL)<br />

Vergabenummer<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />

Gewich-<br />

Zuschlagskriterien<br />

tung<br />

%<br />

1 Preis<br />

(Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)<br />

2 Technischer Wert<br />

(Produktangaben: berücksichtigte<br />

Positionen siehe Nr. 2; Nebenangebote:<br />

siehe L 226EG.H<br />

3 Vertragsbedingungen<br />

Nebenangebote L 226EG.H<br />

4 Folgekosten<br />

Nebenangebote L 226EG.H<br />

an<strong>de</strong>re, z.B. Gestaltung<br />

6 Summe 100<br />

Vergabenummer<br />

L 227EG.H<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />

Grundlage Punktebewertung<br />

Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme<br />

Angebote mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>r niedrigsten<br />

Wertungssumme und darüber<br />

Angebot wie LV<br />

Besser als LV<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

Angebot wie LV<br />

Besser als LV<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

Angebot wie LV<br />

Besser als LV<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

Punkte<br />

min./max<br />

je Kriterium<br />

Hinweise:<br />

1 Grundlage <strong>de</strong>r Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:<br />

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt.<br />

10 Punkte erhält das Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme.<br />

0 Punkte erhält ein Angebot mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme.<br />

Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.<br />

Die Punktebewertung für die dazwischen liegen<strong>de</strong>n Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach <strong>de</strong>m<br />

Komma.<br />

2 Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur <strong>de</strong>r geschätzte<br />

Anteil <strong>de</strong>r nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt.<br />

Folgen<strong>de</strong> Positionen wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Gewichtung berücksichtigt:<br />

3 Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote:<br />

Sind nur für Teile <strong>de</strong>r Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur <strong>de</strong>r geschätzte Anteil <strong>de</strong>r im Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an<br />

Nebenangebote EG - L 226EG.H benannten Nebenangebote gegenüber <strong>de</strong>r Gesamtleistung bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r v.H. Sätze <strong>de</strong>r<br />

Gewichtung berücksichtigt.<br />

4 Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtpunktezahl für je<strong>de</strong>s Angebot:<br />

Für je<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Angebotsanfor<strong>de</strong>rung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation <strong>de</strong>s v.H. Satzes <strong>de</strong>s Zuschlagskriteriums<br />

mit <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Min<strong>de</strong>stbieter<br />

erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbieters beträgt somit 700).<br />

Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entschei<strong>de</strong>t über die Rangfolge.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

10<br />

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Hinweise zu L 227EG.H<br />

Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 07.12.2009<br />

Hinweise zu L 227EG.H<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG)<br />

1 Angabe <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />

Zuschlagskriterien sind immer dann vorzusehen, wenn von <strong>de</strong>n Bietern in ihren Angeboten über die<br />

Preise hinaus gehen<strong>de</strong> Angaben verlangt wer<strong>de</strong>n. In § 25 Nr.2 und 3 VOL/A sind beispielhaft mögliche<br />

Zuschlagskriterien aufgeführt. Bei <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>r Angebote dürfen nur die bekannt gemachten<br />

Kriterien berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die Zuschlagskriterien dürfen nicht diskriminierend sein. Bei <strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten<br />

Zuschlagskriterien sind folgen<strong>de</strong> Hinweise zu beachten:<br />

2 Preis<br />

Der Preis ist immer als Zuschlagskriterium anzugeben.<br />

3 Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />

Es sind die Zuschlagskriterien zu gewichten, bei <strong>de</strong>nen sich die Angebote unterschei<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gewichtung <strong>de</strong>r Kriterien ist individuell und i.d.R. unter Beachtung folgen<strong>de</strong>r Spannen im Formblatt<br />

L 227EG einzutragen:<br />

- Preis: 70 - 90 v.H.<br />

- Technischer Wert: max. 30 v.H.<br />

Kommen weitere Zuschlagskriterien in Betracht, ist dies bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Prozentsatzes zu berücksichtigen.<br />

Die Gewichtung soll in 5-v.H.-Schritten erfolgen.<br />

Die Summe <strong>de</strong>r v.H.-Werte muss 100 ergeben.<br />

4 Nutzung <strong>de</strong>s Formblattes L 227EG.H<br />

Das Formblatt L 227EG.H ist ein mögliches Beispiel, die Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien (ggf. unter<br />

Einbeziehung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote) strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.<br />

Wird das Formblatt verwen<strong>de</strong>t, sind die nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise zu beachten.<br />

4.1 Allgemein<br />

Sofern keine Produktangaben von <strong>de</strong>n Bietern verlangt wer<strong>de</strong>n und keine Nebenangebote zugelassen<br />

sind, ist das Kriterium „Technischer Wert“ mit 0 zu gewichten.<br />

4.2 Produkte<br />

Als Zuschlagskriterien für gefor<strong>de</strong>rte Produktangaben in Teilleistungen (Positionen) können beispielsweise<br />

in Betracht kommen:<br />

- Technischer Wert,<br />

- Folgekosten,<br />

- Gestaltung.<br />

Zur Bewertung von Produktangaben ist vielfach die Angabe <strong>de</strong>s Kriteriums „Technischer Wert“ ausreichend.<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r v.H. Sätze für <strong>de</strong>n „Technischen Wert“ sofern er sich auf Teilleistungen mit<br />

Produktangaben bezieht, ist nur <strong>de</strong>r geschätzte Anteil <strong>de</strong>r für die Angebotswertung maßgeben<strong>de</strong>n<br />

Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben zu berücksichtigen. Die berücksichtigten<br />

Positionen sind in das Formblatt L 227EG.H unter Ziffer 2 einzutragen.<br />

Wer<strong>de</strong>n bei gewerkeweiser Ausschreibung vom Bieter neben Angaben zum technischen Wert <strong>de</strong>s<br />

angebotenen Produkts auch Angaben z.B. zu Betriebskosten, Versorgung mit Ersatzteilen, Kun<strong>de</strong>ndienst<br />

und technische Hilfe bei Technischer Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung und/o<strong>de</strong>r zur Gestaltung verlangt,<br />

sollen jeweils eigene Kriterien vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Sind die gefor<strong>de</strong>rten Angaben etwa zu <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Aufwendungen und/o<strong>de</strong>r zur Gestaltung von untergeordneter<br />

Be<strong>de</strong>utung, können sie auch zu einem Kriterium (z.B. Technischer Wert) zusammengefasst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

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© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 07.12.2009<br />

Hinweise zu L 227EG.H<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG)<br />

Keine Berücksichtigung in einem Zuschlagskriterium fin<strong>de</strong>n Festlegungen im Rahmen einer Vorbemerkung<br />

o<strong>de</strong>r einer Teilleistung, wenn Angaben <strong>de</strong>s Bieters nicht mit <strong>de</strong>m Angebot verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

In diesen Fällen ist allerdings zu prüfen, ob Nebenangebote zugelassen wer<strong>de</strong>n können.<br />

4.3 Geson<strong>de</strong>rte Angaben zu Folgekosten<br />

Ein eigenes Kriterium Folgekosten, insbeson<strong>de</strong>re bei Ausschreibungen für die Technische Ausrüstung,<br />

ist dann vorzusehen, wenn vom Bieter unabhängig von <strong>de</strong>n ggf. in Teilleistungen gefor<strong>de</strong>rten<br />

Produktangaben weitere eigenständige Angaben z.B. zu Betriebskosten, Versorgung mit Ersatzteilen,<br />

Kun<strong>de</strong>ndienst und technische Hilfe in <strong>de</strong>n Vorbemerkungen verlangt wer<strong>de</strong>n, die auch geson<strong>de</strong>rt gewichtet<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

4.4 Funktionale Beschreibung von Gebäu<strong>de</strong>n, Anlagen usw.<br />

Eine funktionale Beschreibung erfor<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>r Regel ein Angebot, <strong>de</strong>m auch Planungsleistungen zu<br />

Grun<strong>de</strong> liegen. Bei funktionalen Ausschreibungen können <strong>de</strong>swegen zumin<strong>de</strong>st die Kriterien<br />

- Gestaltung,<br />

- Konstruktion und<br />

- Folgekosten<br />

in Betracht kommen.<br />

Untersuchungen hinsichtlich Folgekosten, Lebensdauer sind ggf. durchzuführen. Entsprechen<strong>de</strong> Unterkriterien<br />

können <strong>de</strong>swegen zweckmäßig sein.<br />

4.5 Nebenangebote<br />

Für Nebenangebote gelten in <strong>de</strong>r Regel die gleichen Zuschlagskriterien wie für Hauptangebote.<br />

In <strong>de</strong>r Regel ist auch von Nebenangeboten ein „Technischer Wert“ vergleichbar <strong>de</strong>m im LV <strong>de</strong>finierten<br />

Niveau zu verlangen. Hauptunterscheidungsmerkmal sind <strong>de</strong>r Preis und die Folgekosten (Lebensdauer,<br />

Erhaltungsaufwand). Die wertbaren Angebote dürfen sich <strong>de</strong>shalb im technischen Wert nicht<br />

sehr wesentlich unterschei<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Gewichtung ist dies zu berücksichtigen.<br />

Nebenangebote mit Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich <strong>de</strong>r generellen Bauqualität o<strong>de</strong>r hinsichtlich<br />

von Umwelteigenschaften sollen nur für übergeordnete Glie<strong>de</strong>rungsebenen <strong>de</strong>s LV (z.B. Abschnitte<br />

o<strong>de</strong>r Titel) vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern Nebenangebote zugelassen wer<strong>de</strong>n sollen, sind im Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />

– L 226EG.H die entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen anzugeben. Dies betrifft ggf.<br />

auch „Vertragsbedingungen“.<br />

5 Punktebewertung<br />

Die Angaben zur Punktebewertung (Grundlagen, sowie min./max. Punkte) sind in das L 227EG.H einzutragen.<br />

Zur Bewertung <strong>de</strong>r Angebote und zur Festlegung <strong>de</strong>r Punkte sind für je<strong>de</strong>s Kriterium die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

im LV mit <strong>de</strong>n angebotenen Eigenschaften zu vergleichen und soweit erfor<strong>de</strong>rlich schriftlich gegenüber<br />

zu stellen. Soweit für Nebenangebote Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bestimmt wur<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s LV abweichen, sind diese zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />

5.1 Kriterium Preis<br />

Als Preis wird die Wertungssumme <strong>de</strong>s Angebotes angesetzt. Die Wertungssumme errechnet sich<br />

aus <strong>de</strong>r nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe und Wartungskosten<br />

aufgrund eines Wartungsvertrages. Wartungskosten gehen aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />

Berechnungsart in die Wertungssumme mit ein. Soweit Nebenangebote o<strong>de</strong>r Angebote mit Lohngleitklausel<br />

zugelassen sind, wer<strong>de</strong>n für diese geson<strong>de</strong>rte Wertungssummen ermittelt.<br />

Für die Angebotswertung wird <strong>de</strong>r Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:<br />

- 10 Punkte erhält das Angebot mit <strong>de</strong>m niedrigsten Preis.<br />

- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>s niedrigsten Preises.<br />

- Alle Angebote mit darüber liegen<strong>de</strong>n Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.<br />

- Die Punktermittlung für die dazwischen liegen<strong>de</strong>n Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit<br />

bis zu drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma.<br />

2 von 3


5.2 Übrige Kriterien<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 07.12.2009<br />

Hinweise zu L 227EG.H<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG)<br />

Für die Angebotswertung wird die Punktezahl, die ein Angebot bei einem Kriterium erreichen kann,<br />

wie folgt festgelegt:<br />

Ein Angebot, das bei einem Kriterium die im LV gefor<strong>de</strong>rten Eigenschaften voll erfüllt, erhält 10 Punkte.<br />

Ein Angebot, das bei einem Kriterium die im LV gefor<strong>de</strong>rten Eigenschaften übertrifft, erhält bis zu 12<br />

Punkte (=20% mehr als bei voller Erfüllung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung).<br />

Eine höhere Punktzahl, das heißt Angebote mit Eigenschaften, die mehr als 20% über <strong>de</strong>n im LV gefor<strong>de</strong>rten<br />

Eigenschaften erreichen, soll in <strong>de</strong>r Regel nicht vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit bei <strong>de</strong>r Festlegung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote gegenüber <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

auf Eigenschaften verzichtet o<strong>de</strong>r Eigenschaften mit einem geringeren technischen<br />

Wert zugelassen wer<strong>de</strong>n, kann die Punktzahl für Angebote, die die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllen,<br />

um bis zu 20% (auf 8 Punkte) verringert wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n im Formblatt L 227EG.H festzulegen<strong>de</strong>n Punktzahlen han<strong>de</strong>lt es sich jeweils um feste Werte,<br />

d.h. die Punktzahl wird bei Erreichen einer Stufe (Angebot wie LV, Besser als LV, Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

erfüllt) vergeben. Zwischenwerte innerhalb <strong>de</strong>r Stufen sind nicht zu bil<strong>de</strong>n.<br />

3 von 3


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />

Vergabenummer<br />

L 227EG.StB<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />

1 Angebotswertung<br />

Maßgeben<strong>de</strong> Kriterien für die Angebotswertung <strong>de</strong>r Haupt- und Nebenangebote gemäß § 25a VOL/A:<br />

Wichtung<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

Summe 100 v.H.<br />

2 Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />

Kriterium Preis:<br />

Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus <strong>de</strong>r Wertungssumme <strong>de</strong>s Angebotes.<br />

Die Wertungssummen (in €, netto) wer<strong>de</strong>n ermittelt aus <strong>de</strong>n nachgerechneten Angebotssummen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

unter Berücksichtigung von wertbaren Nachlässen, preislich günstigsten Grund- o<strong>de</strong>r Wahlpositionen,<br />

etwaigen Zinsverlusten.<br />

Für die Angebotswertung wird <strong>de</strong>r Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:<br />

- 10 Punkte erhält das Angebot mit <strong>de</strong>m niedrigsten Preis.<br />

- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>s niedrigsten Preises. Alle Angebote mit<br />

darüber liegen<strong>de</strong>n Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.<br />

Die Punktermittlung für die dazwischen liegen<strong>de</strong>n Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu<br />

drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma.<br />

Kriterium :<br />

Im Kriterium wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterkriterien mit jeweils gleicher Wichtung<br />

berücksichtigt:<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2<br />

,<br />

,<br />

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,<br />

.


L 227EG.StB<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />

Kriterium :<br />

Im Kriterium wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterkriterien mit jeweils gleicher Wichtung<br />

berücksichtigt:<br />

Kriterium :<br />

Im Kriterium wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterkriterien mit jeweils gleicher Wichtung<br />

berücksichtigt:<br />

Die Bewertung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Bietern zu <strong>de</strong>n jeweiligen Unterkriterien mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen gem. Nr. 9 <strong>de</strong>s Formblatts L 211EG erfolgt über eine Punkteskala von 1 bis 3 Punkten.<br />

- 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot <strong>de</strong>s Bieters eine optimale Erfüllung erwarten<br />

lassen,<br />

- 2 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot <strong>de</strong>s Bieters eine durchschnittliche Erfüllung<br />

erwarten lassen,<br />

- 1 Punkt erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot <strong>de</strong>s Bieters eine unterdurchschnittliche<br />

Erfüllung erwarten lassen.<br />

Für die Angebotswertung (Punktwertematrix) wer<strong>de</strong>n die o.g. Kriterien wie folgt in eine Punkteskala von<br />

5 bis 10 Punkten normiert:<br />

- Das Angebot mit <strong>de</strong>r theoretisch maximalen Punktezahl bei <strong>de</strong>n Unterkriterien (=Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />

x 3) erhält 10 Punkte<br />

- -Das Angebot mit <strong>de</strong>r theoretisch geringsten Punktezahl bei <strong>de</strong>n Unterkriterien (=Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />

x 1) erhält 5 Punkte.<br />

Dazwischen liegen<strong>de</strong> Werte wer<strong>de</strong>n linear mit bis zu drei Stellen hinter <strong>de</strong>m Komma interpoliert.<br />

3 Zuschlagserteilung<br />

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien<br />

und Wichtungen insgesamt <strong>de</strong>n höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt <strong>de</strong>r Zuschlag<br />

auf das Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

.<br />

,<br />

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,<br />

,<br />

.


Hinweise zu L 227EG.StB<br />

Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />

Für die einzelnen Wertungskriterien ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009<br />

Hinweise zu L 227EG.StB<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />

1. Preis (P):<br />

Der Preis wird ermittelt aus <strong>de</strong>r Wertungssumme <strong>de</strong>s jeweiligen Angebots unter Berücksichtigung von z. B.<br />

wertbaren Nachlässen, <strong>de</strong>r preislich günstigsten Grund-/Wahlpositionen.<br />

Die Berechnung <strong>de</strong>s Preises für die Haupt- und Nebenangebote ist nach <strong>de</strong>n Prüf- und Wertungsschritten als<br />

erstes durchzuführen. Die ermittelten Preise für die Angebote (Haupt- und Nebenangebote) sind nach <strong>de</strong>n vorgegebenen<br />

Regelungen in Punkte zu normieren und in das Formblatt Angebotswertung - L 3216.StB zu übernehmen.<br />

Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma.<br />

Die Punkte für <strong>de</strong>n jeweiligen Preis wer<strong>de</strong>n nach folgen<strong>de</strong>r Formel berechnet:<br />

10 x [(niedrigste Wertungssumme x 2) – Wertungssumme <strong>de</strong>s jeweiligen Bieters]<br />

niedrigste Wertungssumme<br />

Beispiel: Niedrigste (wertbare) Wertungssumme (Bieter A) = 5,0 Mio €<br />

(wertbare) Wertungssumme <strong>de</strong>s Bieters B = 6,0 Mio €<br />

10 x [(5,0 Mio € x 2) – 6,0 Mio €] / (5,0 Mio €) = 8 Punkte<br />

2. Weitere Kriterien:<br />

Zunächst sind die in <strong>de</strong>m Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien - L 227EG.StB bekannt gegebenen Unterkriterien<br />

für die gesamte angebotene Leistung einzeln über die vorgegebene Punkteskala von 1 bis 3 Punkten<br />

zu bewerten. Die Bewertung ist zu begrün<strong>de</strong>n. Danach ist die Summe zu ermitteln.<br />

Aus <strong>de</strong>r Summe wird die Punktebewertung <strong>de</strong>r Summe für je<strong>de</strong>s Angebot nach folgen<strong>de</strong>r Formel berechnet:<br />

5 Punkte +<br />

5 Punkte x (Summe <strong>de</strong>s jeweiligen Bieters – Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien)<br />

2 x Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />

Beispiel: Summe <strong>de</strong>r Punkte <strong>de</strong>s Bieters A = 7<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien = 3<br />

5 P + [5 P x (7 – 3) / 2 x 3] = 8,333 P<br />

Die ermittelte Punktebewertung <strong>de</strong>r Summe ist dann für die in Frage kommen<strong>de</strong>n Angebote in das Formblatt<br />

Angebotswertung - L 3216.StB zu übernehmen.<br />

Bei mehreren Nebenangeboten eines Bieters ist für je<strong>de</strong> mögliche Kombination die Punktbewertung durchzuführen.<br />

Das für <strong>de</strong>n Zuschlag in Frage kommen<strong>de</strong> wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit <strong>de</strong>r höchsten Punktsumme<br />

im Formblatt Angebotswertung - L 3216.StB. Bei gleicher Punktzahl ist das Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten<br />

Wertungssumme zu beauftragen.<br />

Nebenangebote, die bei <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>r Angebote aus Wettbewerbsgrün<strong>de</strong>n nicht berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, können<br />

bei <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung an <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r im Übrigen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat,<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Bei Grund- und Wahlpositionen darf eine teurere Variante (Grund- o<strong>de</strong>r Wahlposition)<br />

nur dann beauftragt wer<strong>de</strong>n, wenn dies nicht zu einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bieterreihenfolge führt und haushaltsrechtlich<br />

begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Als maßgeben<strong>de</strong> Kriterien für die Angebotswertung sind zusätzlich zu <strong>de</strong>m bereits anzukreuzen<strong>de</strong>n Kriterium<br />

Preis weitere Wertungskriterien anzukreuzen und vorzusehen.<br />

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© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009<br />

Hinweise zu L 227EG.StB<br />

(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />

Die Wichtung <strong>de</strong>r Kriterien ist individuell und i.d.R. unter Beachtung folgen<strong>de</strong>r Spannen festzulegen:<br />

– Preis: 80 - 90 v. H.,<br />

– Weitere Kriterien: 10 - 20 v. H..<br />

Die Festlegung sollte in 5 v. H. - Schritten erfolgen.<br />

Die Summe <strong>de</strong>r v. H. - Werte muss 100 v. H. ergeben.<br />

Wird von <strong>de</strong>n o. g. Spannen abgewichen, ist dies im Vergabevermerk zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Für die neben <strong>de</strong>m Preis vorgesehenen Kriterien sind die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen Unterkriterien ein<strong>de</strong>utig zu benennen.<br />

Z. B. - bei Salzlieferungen<br />

z. B. Vorratshaltung, Liefersicherheit, Qualität<br />

- bei Fahrzeugen<br />

z. B. Garantieleistung, Kun<strong>de</strong>ndienst, Anbautechnik,<br />

Die Festlegungen zu <strong>de</strong>n weiteren Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtungen sowie zu <strong>de</strong>n Unterkriterien sind im Vergabevermerk<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>n Unterkriterien sind die mit <strong>de</strong>r Angebotsabgabe vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen unter Nr. 9 <strong>de</strong>s Formblatts<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - L 211EG anzugeben.<br />

2 von 2


L 2281.StB<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - VOL)<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile- Lieferung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

Stoff o<strong>de</strong>r Teil 1<br />

1 vom Auftraggeber auszufüllen<br />

Verwendung<br />

für OZ 1<br />

Hersteller<br />

Preis ohne Zuschlag in €<br />

Einheit ab Werk frei Fahrzeug<br />

Lieferort<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


Baustoff o<strong>de</strong>r Bauteil<br />

Verwendung<br />

für OZ<br />

Hersteller<br />

L 2281.StB<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - VOL)<br />

Preis ohne Zuschlag in €<br />

Einheit ab Werk frei Fahrzeug<br />

Baustelle<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


Baustoff o<strong>de</strong>r Bauteil<br />

Verwendung<br />

für OZ<br />

Hersteller<br />

L 2281.StB<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - VOL)<br />

Preis ohne Zuschlag in €<br />

Einheit ab Werk frei Fahrzeug<br />

Baustelle<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


L 2282.StB<br />

(Bieterangabenverzeichnis - VOL)<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistungen<br />

Bieterangabenverzeichnis<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

OZ<br />

Kurzbeschreibung<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

L 2282.StB<br />

(Bieterangabenverzeichnis - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Angaben <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

L 2282.StB<br />

(Bieterangabenverzeichnis - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


L 2330<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - VOL)<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>s Angebotsschreibens<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen<br />

Die Namen <strong>de</strong>r Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.<br />

Zur Ausführung <strong>de</strong>r im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang <strong>de</strong>r durch Nachunternehmer<br />

auszuführen<strong>de</strong>n Teilleistungen mit <strong>de</strong>n dazu gehören<strong>de</strong>n Ordnungszahlen (OZ) <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

und auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle die Namen <strong>de</strong>r Nachunternehmer:<br />

Nachunternehmer 1:<br />

Nachunternehmer 2:<br />

Nachunternehmer 3:<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


Nachunternehmer 4:<br />

Nachunternehmer 5:<br />

Nachunternehmer 6:<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

L 2330<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


L 235EG<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG - VOL)<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>s Angebotsschreibens<br />

Verzeichnis über Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen, für die sich <strong>de</strong>r Bieter <strong>de</strong>r Fähigkeiten (Mittel/<br />

Kapazitäten) an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen wird<br />

Zur Ausführung <strong>de</strong>r im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang <strong>de</strong>r Teilleistungen, für die<br />

ich mich/wir uns <strong>de</strong>r Fähigkeiten an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen wer<strong>de</strong>(n).<br />

Auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle wer<strong>de</strong>(n) ich/wir<br />

- die Unternehmen benennen, <strong>de</strong>ren Fähigkeiten ich mich/wir uns im Auftragsfall bedienen wer<strong>de</strong>(n), und<br />

- die Verpflichtungserklärung(en) nach Formblatt L 236EG dazu vorlegen, dass mir/uns die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel<br />

dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet <strong>de</strong>s rechtlichen Charakters <strong>de</strong>r zwischen mir/uns und<br />

diesen Unternehmen bestehen<strong>de</strong>n Verbindungen.<br />

OZ/Leistungsbereich Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


OZ/Leistungsbereich Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

L 235EG<br />

(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


L 236EG<br />

(Verpflichtungserklärung Teilleistungen EG - VOL)<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Name <strong>de</strong>s sich verpflichten<strong>de</strong>n Unternehmens<br />

Verpflichtungserklärung Teilleistungen<br />

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle <strong>de</strong>r Auftragsvergabe an <strong>de</strong>n o.g. Bieter diesem mit <strong>de</strong>n Fähigkeiten<br />

(Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für <strong>de</strong>n/die Leistungsbereich(e)<br />

OZ/Leistungsbereich Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />

zur Verfügung zu stehen.<br />

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift 1 )<br />

1 Wird eine Kopie o<strong>de</strong>r ein Telefax vorgelegt, behält sich die Vergabestelle vor, die Vorlage <strong>de</strong>s Originals zu verlangen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Erklärung <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />

Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,<br />

Mitglied<br />

Mitglied<br />

Mitglied<br />

Mitglied<br />

Vergabenummer<br />

beschließen, im Falle <strong>de</strong>r Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bil<strong>de</strong>n.<br />

bevollmächtigter Vertreter:<br />

L 2370<br />

(Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - VOL)<br />

Wir erklären 1 , dass<br />

- <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,<br />

- alle Mitglie<strong>de</strong>r als Gesamtschuldner haften.<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />

1 Bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform bestehen zur Abgabe dieser Erklärung zwei Möglichkeiten:<br />

entwe<strong>de</strong>r: alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft signieren anstelle dieses Formblattes das gesamte Angebotspaket<br />

elektronisch<br />

o<strong>de</strong>r: alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft unterzeichnen in Papierform auf diesem Blatt o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m<br />

Angebotsschreiben und fügen es eingescannt <strong>de</strong>m elektronischen Angebotspaket bei, das <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />

Vertreter elektronisch signiert. Das Blatt mit <strong>de</strong>n Original-Unterschriften <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r ist in Papierform auf<br />

Verlangen in <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Vergabestelle bestimmten Frist an die Vergabestelle zu sen<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />

Vergabenummer<br />

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen<br />

1 Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

L 241<br />

(Abfall - VOL)<br />

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung <strong>de</strong>r Bau- und Abbruchabfälle eine an<strong>de</strong>re als die in <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung genannte Lösung <strong>de</strong>r Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat <strong>de</strong>r Bieter<br />

mit seinem Angebot min<strong>de</strong>stens nachzuweisen, dass<br />

- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme <strong>de</strong>s<br />

Abfalls besitzt und <strong>de</strong>r Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,<br />

- bei Andienungspflicht (in <strong>de</strong>r Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung <strong>de</strong>r Abfallwirtschaftsbehör<strong>de</strong><br />

vorliegt,<br />

- die Kosten <strong>de</strong>r Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,<br />

- die Kosten <strong>de</strong>r Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

1.2 Soweit in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rt, hat <strong>de</strong>r Bieter zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle benannten<br />

Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgra<strong>de</strong><br />

die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass<br />

- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme <strong>de</strong>s Bau- und Abbruchabfalls berechtigt<br />

sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,<br />

- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstan<strong>de</strong>n erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehör<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen<br />

Abfallentsorgung erteilt,<br />

- die erfor<strong>de</strong>rlichen Transportgenehmigungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegen.<br />

2 Ergänzung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei <strong>de</strong>r Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermei<strong>de</strong>n<br />

(Bemühensklausel).<br />

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung <strong>de</strong>r Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

einschlägigen gesetzlichen, insbeson<strong>de</strong>re abfallrechtlichen Bestimmungen sowie <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Technik und führt die von ihm zu erbringen<strong>de</strong>n Nachweise.<br />

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erfor<strong>de</strong>rlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach <strong>de</strong>n<br />

gelten<strong>de</strong>n Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.<br />

2.4 Die nach <strong>de</strong>n abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind <strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen.<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />

Anwendung <strong>de</strong>r Datenverarbeitung<br />

Vergabenummer<br />

1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen<br />

L 244<br />

(Datenverarbeitung - VOL)<br />

1.1 Bearbeitungsphasen<br />

Datenaustausch ist von <strong>de</strong>r ausschreiben<strong>de</strong>n Stelle / <strong>de</strong>m Auftraggeber vorgesehen für folgen<strong>de</strong> Bearbeitungsphasen:<br />

- Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />

- Angebotsabgabe<br />

- Abrechnung .<br />

1.2 Datenaustausch<br />

Wer<strong>de</strong>n Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gemeinsamen<br />

Ausschusses Elektronik im Bauwesen<br />

GAEB DA 90.<br />

GAEB DA XML.<br />

Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach <strong>de</strong>n Verfahrensbeschreibungen <strong>de</strong>r Regelungen für<br />

Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach an<strong>de</strong>ren Regelungen (z.B.<br />

Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.<br />

Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine ein<strong>de</strong>utige Zuordnung zum Vergabeverfahren<br />

bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.<br />

1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung<br />

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei <strong>de</strong>nn, sie wer<strong>de</strong>n im Rahmen eines digitalen<br />

Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Datenaustauschdateien und <strong>de</strong>r schriftlichen Fassung <strong>de</strong>r Vergabe- o<strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen<br />

gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschie<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m Datenträger<br />

sind vom Unternehmer in <strong>de</strong>r schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.<br />

2 Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung<br />

2.1 Prüfbarkeit<br />

Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft wer<strong>de</strong>n kann;<br />

auch bei Anwendung <strong>de</strong>r DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen<br />

Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.<br />

2.2 Vereinbarung<br />

Rechtzeitig vor Beginn <strong>de</strong>r ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:<br />

- <strong>de</strong>n Abrechnungsablauf (z.B. <strong>de</strong>n zeitlichen Ablauf <strong>de</strong>r Abrechnung, die Aufteilung <strong>de</strong>r Abrechnungsabschnitte)<br />

- die Leistungserfassung (z.B. die Art <strong>de</strong>r Leistungserfassung, die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Formblätter,<br />

Festlegungen für beson<strong>de</strong>re geometrische Bedingungen)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


L 244<br />

(Datenverarbeitung - VOL)<br />

- die Leistungsberechnung (z.B. die Art <strong>de</strong>r Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. an<strong>de</strong>ren Rechenprogramme)<br />

- die Datenträger (z.B. <strong>de</strong>n Datenaustausch, die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Datenträger und ihre Beschriftung,<br />

die notwendigen Angaben zu <strong>de</strong>n Dateien, die Übergabe <strong>de</strong>r Datenträger).<br />

2.3 Leistungserfassung<br />

Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar<br />

nach <strong>de</strong>r Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu<br />

verwen<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung<br />

Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell <strong>de</strong>utlich<br />

erkennbar und lesbar ergänzt o<strong>de</strong>r berichtigt wer<strong>de</strong>n; bei einer größeren Zahl von <strong>de</strong>rartigen Än<strong>de</strong>rungen<br />

ist die Leistungsberechnung im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />

2.5 Fehlermitteilung<br />

Stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer nach Übergabe <strong>de</strong>r Eingabeunterlagen an <strong>de</strong>n Auftraggeber Fehler fest, so<br />

hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.<br />

Dasselbe gilt für die nach Übergabe <strong>de</strong>r Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen<br />

Berichtigungen.<br />

Der Auftraggeber wird die bei <strong>de</strong>r Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls <strong>de</strong>m Auftragnehmer umgehend<br />

mitteilen.<br />

2.6 Toleranzregelung<br />

Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und wer<strong>de</strong>n<br />

dabei Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen<br />

vom Ergebnis <strong>de</strong>r Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei je<strong>de</strong>r Teilleistung (OZ) eines<br />

Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.<br />

Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt <strong>de</strong>r Auftraggeber zunächst<br />

<strong>de</strong>m Auftragnehmer die abweichen<strong>de</strong>n Ergebnisse <strong>de</strong>r Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit<br />

zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls<br />

nicht Fehler in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung beziehungsweise in <strong>de</strong>r Nachrechnung festgestellt und berichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


Baumaßnahme<br />

Angebot für<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />

Vergabenummer<br />

245<br />

(Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung)<br />

1 Den Vergabeunterlagen ist ein Datenträger beigefügt.<br />

Der Aufbau <strong>de</strong>r Datei für die Angebotsanfor<strong>de</strong>rung erfolgte nach <strong>de</strong>r Datenaustauschphase 83 <strong>de</strong>s<br />

Regelwerks „Organisation <strong>de</strong>s Austauschs von Informationen über die Durchführung von Baumaßnahmen“<br />

<strong>de</strong>s Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)<br />

Ausgabe GAEB DA 90<br />

Ausgabe GAEB DA 2000<br />

Ausgabe GAEB DA XML Vers. 3.0.<br />

Ausgabe GAEB DA XML Version 3.1.<br />

2 Der Datenträger enthält <strong>de</strong>n Langtext und <strong>de</strong>n Kurztext <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses.<br />

© VHB <strong>Bayern</strong> 2008 - 28.01.2010 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />

Aufträge für Gaststreitkräfte<br />

1 Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Vergabenummer<br />

L 246.H<br />

(Aufträge für Gaststreitkräfte - VOL)<br />

1.1 Bei <strong>de</strong>n beschriebenen Leistungen han<strong>de</strong>lt es sich um Arbeiten für die<br />

Gaststreitkräfte. Diese Leistungen wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. Die für die Zahlungen<br />

zuständigen Stellen <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte können auf Zahlungsvorgänge Einfluss nehmen.<br />

1.2 Der Angebotspreis ist ohne Umsatzsteuer anzubieten.<br />

1.3 Es gelten die Richtlinien <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber. Ob jedoch <strong>de</strong>r<br />

Zuschlag auf ein Angebot erteilt wer<strong>de</strong>n kann, dass geringfügig über <strong>de</strong>m wirtschaftlichsten bzw. annehmbarsten<br />

Angebot liegt, ist von <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r ausländischen Streitkräfte abhängig.<br />

1.4 Angaben <strong>de</strong>s Bieters von gleichwertigen Erzeugnissen o<strong>de</strong>r Verfahren sind nur im Bieterangabenverzeichnis<br />

zu machen.<br />

2 Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />

2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art.<br />

67 Abs. 3 <strong>de</strong>s Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke<br />

<strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

von <strong>de</strong>r Vergabestelle eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />

2.2 Auf <strong>de</strong>n Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />

"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer."<br />

2.3 Bei Leistungen für die<br />

amerikanischen<br />

britischen<br />

Gaststreitkräfte wird abweichend von § 16 VOB/B für Abschlagszahlungen eine Zahlungsfrist von 30<br />

Werktagen und für die Schlusszahlung eine Zahlungsfrist von 3 Monaten vereinbart.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistungen<br />

Vergabenummer<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />

Verschlusssachenvergaben (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH o<strong>de</strong>r höher)<br />

Anlagen: VS-NfD-Merkblatt<br />

1 Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

L 247.H<br />

(Verschlusssachenvergaben - VOL)<br />

1.1 Die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung macht <strong>de</strong>n Zugang zu Verschlusssachen (VS-NUR FÜR DEN DIENST-<br />

GEBRAUCH, VS-VERTRAULICH; GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM) erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Leistungen sind<br />

in Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen auszuführen.<br />

teilweise in Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen auszuführen.<br />

in Schutzzonen auszuführen.<br />

teilweise in Schutzzonen auszuführen.<br />

1.2 Bei Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist das<br />

VS-NfD-Merkblatt zu beachten.<br />

1.3 Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Anlagen<br />

unverzüglich an die Vergabestelle auf <strong>de</strong>mselben Wege, auf <strong>de</strong>m sie Ihnen zugestellt wur<strong>de</strong>n, zurückzugeben.<br />

Sofern Sie Ihren Sitz nicht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland haben, sind die Anlagen <strong>de</strong>n hierfür<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n Ihres Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen und<br />

eine Bescheinigung hierüber <strong>de</strong>r Vergabestelle auf diplomatischem Wege zu übersen<strong>de</strong>n.<br />

2 Ergänzung <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen:<br />

2.1 Bei Verschlusssachenvergaben (VS-VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher) sowie bei Vergaben von Leistungen,<br />

die innerhalb von Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen auszuführen sind, dürfen nur Arbeitnehmer Ihres<br />

Unternehmens und die eines evtl. von Ihnen mit Beauftragung bzw. Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

mit eingebun<strong>de</strong>nen Nachunternehmers beschäftigt wer<strong>de</strong>n, die vom Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft<br />

zum Umgang mit Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s<br />

ermächtigt sind;<br />

sie müssen <strong>de</strong>m Auftraggeber durch <strong>de</strong>n Sicherheitsbevollmächtigten <strong>de</strong>s Unternehmens mit einem<br />

Antrag auf Ausstellung entsprechen<strong>de</strong>r Sperrzonenausweise mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem Antrag sind namentliche Bescheinigungen <strong>de</strong>s Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren<br />

gemäß Anlage 23 o<strong>de</strong>r 24 Geheimschutzhandbuch (SiBe-Bescheinigung)<br />

beizufügen. Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer bzw. <strong>de</strong>r von ihm eingebun<strong>de</strong>ne Nachunternehmer seinen Sitz<br />

o<strong>de</strong>r Wohnsitz nicht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, so müssen entsprechen<strong>de</strong> Sicherheitsunbe<strong>de</strong>nklichkeitserklärungen<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> seines Heimatstaates auf <strong>de</strong>m diplomatischen<br />

Wege rechtzeitig beigebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2 Das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS–NUR FÜR<br />

DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) ist Vertragsbestandteil.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


L 247.H<br />

(Verschlusssachenvergaben - VOL)<br />

2.3 Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen über <strong>de</strong>n Geheimschutz für Leistungen, die außerhalb von Sperrzonen<br />

auszuführen sind und als VS – VERTRAULICH, GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM eingestuft sind:<br />

3 Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />

3.1 Ergänzung Verschlusssachenvergaben für Arbeiten in Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen (VS-<br />

VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher)<br />

3.1.1 Bei Ausführung <strong>de</strong>r Leistung sind die Bestimmungen <strong>de</strong>s „Handbuch für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ zu beachten.<br />

3.1.2 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen und alle Pläne und Zeichnungen, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe o<strong>de</strong>r später ausgehändigt wur<strong>de</strong>n, bleiben Eigentum<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers. Sie sind, ebenso wie die vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen,<br />

nach Erhalt <strong>de</strong>r Schlusszahlung ohne beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung zurückzugeben.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen Sitz nicht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland hat, sind die Unterlagen<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> seines Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen<br />

und eine Bescheinigung hierüber <strong>de</strong>r Vergabestelle auf <strong>de</strong>m diplomatischen Weg zu übersen<strong>de</strong>n.<br />

3.1.3 Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer und <strong>de</strong>ren<br />

Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen<br />

Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt.<br />

Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlung ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte berechtigt,<br />

die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

3.1.4 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften <strong>de</strong>s Auftragnehmers und <strong>de</strong>ssen Nachunternehmern,<br />

die nicht die Staatsangehörigkeit eines NATO-Staates o<strong>de</strong>r die Staatsangehörigkeit<br />

eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste (Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Sicherheitserklärung) haben,<br />

bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen ablehnen.<br />

3.1.5 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer bestimmte<br />

Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />

bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung ausschließt.<br />

3.1.6 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Nachunternehmern ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n ablehnen,<br />

auch wenn <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>s Auftragnehmers auf die ausgeschriebenen Leistungen nicht eingerichtet<br />

ist.<br />

3.1.7 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer erhalten Zutritt zur Sperrzone o<strong>de</strong>r<br />

Kontrollzone, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises<br />

sind. Die Ausweise sind vom Auftragnehmer rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der Anfor<strong>de</strong>rung sind SiBe-<br />

Bescheinigungen gem. Anlage 23 o<strong>de</strong>r 24 GHB sowie ein Lichtbild <strong>de</strong>r Beschäftigten beizufügen. Die<br />

SiBe-Bescheinigungen sind durch entsprechen<strong>de</strong> Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n<br />

zu halten. Für aus <strong>de</strong>r Baustellenbelegschaft ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Beschäftigte ist <strong>de</strong>m Auftraggeber eine<br />

Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r Baustellenausweis zurückzugeben.<br />

Verlust von Baustellenausweisen ist unverzüglich anzuzeigen.<br />

3.1.8 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die in <strong>de</strong>r Sperrzone o<strong>de</strong>r Kontrollzone<br />

- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen vom Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellenausweis o<strong>de</strong>r<br />

- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (vergleiche 3.1.3)<br />

angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung auszuschließen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


3.2 Ergänzung Arbeiten in Schutzzonen<br />

L 247.H<br />

(Verschlusssachenvergaben - VOL)<br />

3.2.1 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer erhalten nur Zutritt zur Schutzzone,<br />

wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Der Auftraggeber<br />

kann die Ausgabe von Baustellenausweisen von einer entsprechen<strong>de</strong>n Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigten abhängig machen. Die Ausweise sind vom Auftraggeber rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der<br />

Anfor<strong>de</strong>rung sind eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen sowie je ein Lichtbild <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

beizufügen. Die Liste ist durch entsprechen<strong>de</strong> Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge auf <strong>de</strong>m<br />

Laufen<strong>de</strong>n zu halten. Für aus <strong>de</strong>r Baustellenbelegschaft ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Beschäftigte ist <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r Baustellenausweis zurückzugeben.<br />

Verlust von Baustellenausweisen ist <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />

3.2.2 Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten sowie <strong>de</strong>ssen Nachunternehmern und <strong>de</strong>ren Beschäftigten<br />

ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen<br />

Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt.<br />

Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte berechtigt,<br />

die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

3.2.3 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die in <strong>de</strong>r Schutzzone<br />

- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen von <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereichs einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellenausweis o<strong>de</strong>r<br />

- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn<br />

angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung auszuschließen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

3.2.4 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften <strong>de</strong>s Auftragnehmers und <strong>de</strong>ssen Nachunternehmern,<br />

die nicht die Staatsangehörigkeit eines NATO-Staates o<strong>de</strong>r die Staatsangehörigkeit<br />

eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste (Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Sicherheitserklärung) haben,<br />

bei <strong>de</strong>r Ausführung ablehnen.<br />

3.2.5 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer einzelne, bestimmte<br />

Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />

bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung ausschließt.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten<br />

L 248<br />

(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten - VOL)<br />

Vergabenummer<br />

Alle zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC o<strong>de</strong>r gleichwertig zertifiziert sein o<strong>de</strong>r die für das<br />

jeweilige Herkunftsland gelten<strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s FSC o<strong>de</strong>r PEFC einzeln erfüllen.<br />

Ich wer<strong>de</strong> Holzprodukte verwen<strong>de</strong>n, die nach FSC und/o<strong>de</strong>r PEFC zertifiziert sind.<br />

Ich wer<strong>de</strong> Holzprodukte verwen<strong>de</strong>n, die nach<br />

zertifiziert sind.<br />

Der Nachweis <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit - d.h. <strong>de</strong>r Übereinstimmung <strong>de</strong>s Zertifikats mit <strong>de</strong>n für das jeweilige<br />

Herkunftsland gelten<strong>de</strong>n Standards von FSC o<strong>de</strong>r PEFC - ist durch eine Prüfung von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sforschungsanstalt<br />

für Forst- und Holzwirtschaft in Hamburg (BFH) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz in<br />

Bonn (BfN) erbracht. Ich wer<strong>de</strong> diesen geprüften Nachweis zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle verlangten<br />

Zeitpunkt vorlegen.<br />

Ich wer<strong>de</strong> Holzprodukte verwen<strong>de</strong>n, die die im jeweiligen Herkunftsland gelten<strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s FSC<br />

o<strong>de</strong>r PEFC einzeln erfüllen.<br />

Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft<br />

in Hamburg (BFH) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich wer<strong>de</strong> diesen<br />

geprüften Nachweis zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Vergabenummer<br />

Erklärung zur Vermeidung <strong>de</strong>s Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />

1. Von ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit sind insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Produkte betroffen:<br />

- Sportbekleidung, Sportartikel, insbeson<strong>de</strong>re Bälle<br />

- Spielwaren<br />

- Teppiche<br />

- Textilien<br />

- Le<strong>de</strong>rprodukte<br />

- Billigprodukte aus Holz<br />

- Natursteine<br />

- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- o<strong>de</strong>r Tomatensaft.<br />

L 2491<br />

(Kin<strong>de</strong>rarbeit - VOL)<br />

Ja, ich erkläre/wir erklären, dass die Leistung o<strong>de</strong>r Lieferung <strong>de</strong>rartige Produkte enthält, die in Afrika,<br />

Asien o<strong>de</strong>r Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung o<strong>de</strong>r Lieferung<br />

keine <strong>de</strong>rartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien o<strong>de</strong>r Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n.<br />

2. Falls ja, ist eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Erklärungen erfor<strong>de</strong>rlich. Bitte die entsprechen<strong>de</strong> Erklärung<br />

ankreuzen!<br />

Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung <strong>de</strong>r zu liefern<strong>de</strong>n Produkte ohne ausbeuterische<br />

Kin<strong>de</strong>rarbeit im Sinn <strong>de</strong>s IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie<br />

ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus <strong>de</strong>r Umsetzung dieses Übereinkommens o<strong>de</strong>r<br />

aus an<strong>de</strong>ren nationalen o<strong>de</strong>r internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />

ergeben.<br />

bzw.<br />

Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und <strong>de</strong>ren Nachunternehmer<br />

aktive und zielführen<strong>de</strong> Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kin<strong>de</strong>rarbeit im<br />

Sinn <strong>de</strong>s IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung <strong>de</strong>r zu liefern<strong>de</strong>n Produkte<br />

auszuschließen.<br />

3. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich o<strong>de</strong>r vorwerfbar falsche Abgabe <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertragsschluss<br />

- <strong>de</strong>n Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer<br />

Frist berechtigt.<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

Hinweise und Regelungen bei Online-Vergaben<br />

Hinweise zu Bietergemeinschaften<br />

siehe Formblatt L 2370<br />

Digitale Übermittlung <strong>de</strong>r Unterlagen durch die Vergabestelle<br />

Vergabenummer<br />

L 2492<br />

(Online-Vergaben - VOL)<br />

Es wer<strong>de</strong>n digital übermittelt:<br />

- die Vergabeunterlagen (Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Vergabestelle eingestellten<br />

Anlagen)<br />

- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Vergabestelle gefor<strong>de</strong>rten Anlagen zur Angebotsabgabe).<br />

Digitale Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch <strong>de</strong>n Bieter<br />

Für zusätzliche, in <strong>de</strong>n Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgen<strong>de</strong> Ordner vorgesehen:<br />

Ordner Bescheinigungen:<br />

z.B. für Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister (eingescannt)<br />

Ordner Anlagen<br />

- für Begleitschreiben<br />

- für von <strong>de</strong>r Vergabestelle in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots gefor<strong>de</strong>rte Unterlagen<br />

Ordner Nebenangebote<br />

für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines<br />

Angebots ausgeschlossen wor<strong>de</strong>n, wird kein Ordner bereitgestellt.<br />

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Richtlinien L 250.StB<br />

Leistungsbeschreibung<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 250.StB<br />

(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />

Beim Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung sind insbeson<strong>de</strong>re die §§ 8 und 8a VOL/A zu beachten.<br />

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis umfasst im Regelfall<br />

- Titelblatt,<br />

- Ausführungsbeschreibung,<br />

- Leistungsverzeichnis,<br />

- Anlagen für Bietereintragungen,<br />

- Sonstige Anlagen.<br />

Sollen in sich abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung gemäß § 5 VOL/A gegebenenfalls an verschie<strong>de</strong>ne<br />

Bieter vergeben wer<strong>de</strong>n, muss die Leistungsbeschreibung nach Losen geglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Für je<strong>de</strong>s Los<br />

ist ein eigenes Leistungsverzeichnis aufzustellen, gegebenenfalls eine eigene Leistungsbeschreibung.<br />

2 Titelblatt<br />

Die Leistungsbeschreibung beginnt mit einem „Titelblatt“.<br />

Die Nummerierung muss nicht fortlaufend sein.<br />

3 Ausführungsbeschreibung<br />

3.1 In <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung ist eine allgemeine Darstellung <strong>de</strong>r Leistung/Lieferung zu geben. Darin<br />

sind alle objektbezogenen Angaben, Anfor<strong>de</strong>rungen und Bedingungen aufzunehmen, die zur Beschreibung<br />

<strong>de</strong>r Leistung neben <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis erfor<strong>de</strong>rlich sind und <strong>de</strong>m Verständnis <strong>de</strong>r Beschreibung<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Teilleistungen dienen.<br />

Leistungen, die sich nach Art und Umfang bestimmen lassen, sind nicht in <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung<br />

anzugeben, son<strong>de</strong>rn als Positionen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass keine Regelungen wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n, die bereits in an<strong>de</strong>ren Vertragsbestandteilen<br />

(VOL/B, Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215, Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - L<br />

214.StB u. a.) getroffen sind.<br />

Festlegungen in Technischen Regelwerken dürfen nur in begrün<strong>de</strong>ten Fällen geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r eingeschränkt<br />

wer<strong>de</strong>n, z. B. wenn diese nicht mehr <strong>de</strong>m neuesten Stand entsprechen o<strong>de</strong>r für die gefor<strong>de</strong>rte<br />

Leistung nicht anwendbar sind.<br />

3.2 Die Ausführungsbeschreibung ist wie folgt zu glie<strong>de</strong>rn:<br />

1. Allgemeine Beschreibung <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung<br />

2. Angaben <strong>de</strong>r örtlichen Verhältnisse<br />

3. Angaben zur Ausführung<br />

4. Ausführungsunterlagen<br />

5. Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen<br />

In diesen Abschnitten sind je nach Art <strong>de</strong>r Leistung Angaben in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Reihenfolge, soweit<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, zu machen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r einzelnen Baumaßnahme sind weitere Angaben einzufügen.<br />

3.3 Eine Unterglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung kann wie folgt vorgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />

1. Allgemeine Beschreibung <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Leistung<br />

1.1 Auszuführen<strong>de</strong> Lieferung bzw. Leistung:<br />

- Art und Umfang<br />

- Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftraggebers an <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />

(z. B. Beistellen von Stoffen, Erbringen von Teilen <strong>de</strong>r Leistung)<br />

1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten:<br />

1.3 Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für Nebenangebote<br />

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2. Beschreibung <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />

2.1 Lage (Adresse <strong>de</strong>r Aufbau-/Liefer- bzw. Leistungsstelle):<br />

2.2 Erreichbarkeit:<br />

2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten:<br />

(z. B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas)<br />

2.4 Lager- und Arbeitsplätze:<br />

- Lagerplätze<br />

- Arbeitsplätze<br />

- Plätze für Unterkünfte.<br />

3 Angaben zur Ausführung<br />

3.1 Verkehrssicherung im Bereich <strong>de</strong>r Aufbau-/Liefer- bzw. Leistungsstelle:<br />

3.2 Ablauf <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Leistung:<br />

- Lieferung nach Abruf<br />

- Reihenfolge <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Teilleistungen<br />

- Lieferform und Verpackung<br />

- Rücksendung/-nahme <strong>de</strong>s Leergutes<br />

- zeitliche Beschränkung<br />

- Versandanzeige<br />

- Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Lieferanten und Unternehmen.<br />

3.3 Stoffe und Teile:<br />

(z. B. Beschaffenheit, Muster, Analysenscheine, Zusatzmittel/-stoffe)<br />

3.4 Angaben zur Abrechnung:<br />

- Stücklisten<br />

- Lieferscheine<br />

- Wiegescheine<br />

- Frachtbriefe<br />

- Zeichnungen.<br />

3.5 Prüfungen:<br />

- Eignungsprüfungen<br />

- I<strong>de</strong>ntitätsnachweise<br />

- Güteprüfungen<br />

- Muster<br />

- Kontrollprüfungen.<br />

4. Ausführungsunterlagen<br />

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:<br />

- Pläne<br />

- Lastenhefte<br />

- Berechnungen<br />

- Gutachten.<br />

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r zu beschaffen<strong>de</strong> Ausführungsunterlagen:<br />

- Ausführungspläne<br />

- Transportpläne<br />

- Bestandspläne.<br />

5. Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen:<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

- Technische Lieferbedingungen<br />

- Normen<br />

- Sonstige Fachvorschriften.<br />

Richtlinien L 250.StB<br />

(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />

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4 Allgemeines zum Leistungsverzeichnis<br />

Richtlinien L 250.StB<br />

(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />

Im Leistungsverzeichnis sind zur Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen (Positionen) - soweit vorhan<strong>de</strong>n -<br />

Standardleistungstexte zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Das Leistungsverzeichnis ist im DIN-A4-Hochformat zu erstellen.<br />

5 Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses<br />

Das Leistungsverzeichnis ist in <strong>de</strong>r Regel nach Abschnitten zu glie<strong>de</strong>rn, in welche zusammengehören<strong>de</strong><br />

Positionen einzuordnen sind.<br />

Abschnitte können z. B. Leistungen für verschie<strong>de</strong>ne Kostenträger, Leistungsorte o<strong>de</strong>r in sich abgeschlossene<br />

Teile einer Leistung/Lieferung umfassen.<br />

6 Arten <strong>de</strong>r Positionen im Leistungsverzeichnis<br />

Als Positionen im Leistungsverzeichnis dürfen nur vorgesehen wer<strong>de</strong>n:<br />

- Normalpositionen<br />

- Grundpositionen (G)<br />

- Wahlpositionen (W).<br />

Normalpositionen wer<strong>de</strong>n nicht beson<strong>de</strong>rs gekennzeichnet.<br />

Grundpositionen beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt wer<strong>de</strong>n können. Grund-<br />

und Wahlpositionen wer<strong>de</strong>n als solche gekennzeichnet.<br />

Wahlpositionen sind nur vorzusehen, wenn sich von mehreren brauchbaren und technisch gleichwertigen<br />

Möglichkeiten nicht von vornherein die wirtschaftlichste bestimmen lässt.<br />

Den Positionen <strong>de</strong>r Grund-Ausführungsart müssen unmittelbar die Positionen <strong>de</strong>r Wahl-Ausführungsart<br />

folgen. Bei<strong>de</strong> müssen die im Ausführungsfall zutreffen<strong>de</strong>n Mengenansätze enthalten.<br />

Bei Wahlpositionen wird im Leistungsverzeichnis die Spalte für <strong>de</strong>n Gesamtpreis gesperrt.<br />

7 Leistungsverzeichnis-Positionen mit freien Texten<br />

Wenn Teilleistungen nicht mit Standard-Leistungstexten beschrieben wer<strong>de</strong>n können, sind freie Texte<br />

zu formulieren.<br />

Hierfür gelten die gleichen Regeln wie für Standard-Leistungstexte.<br />

Im Einzelnen gilt:<br />

- Es ist eine Überschrift zu bil<strong>de</strong>n.<br />

- Die Position muss zuerst Hauptbegriff und Haupttätigkeit wie bei einem Grundtext enthalten und<br />

danach Einzelangaben über Abmessungen, Stoffe und <strong>de</strong>rgleichen.<br />

- Es dürfen nur die im Titelblatt Leistungsbeschreibung angegebenen Abrechnungseinheiten verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

- Ergänzen<strong>de</strong> Angaben <strong>de</strong>s Bieters dürfen nur im Bieterangabenverzeichnis - L 2282.StB vorgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Position ist mit <strong>de</strong>n Worten „Angaben im Bieterangabenverzeichnis über“, ergänzt<br />

durch die gewünschten Angaben (z. B. Lieferwerk =, Werkstoff =), darauf hinzuweisen.<br />

- Unterschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Leistungstext aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>r Positionen nur geringfügig, können bei<br />

<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Positionen die gleichlauten<strong>de</strong>n Leistungstexte durch „wie vor“ ersetzt wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

geän<strong>de</strong>rte Leistungstext mit „jedoch“ angefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

8 Anlagen für Bietereintragungen<br />

Anlagen für Bietereintragungen sind in <strong>de</strong>n Fällen vorzusehen, in <strong>de</strong>nen Angaben <strong>de</strong>s Bieters zu bestimmten<br />

vertraglichen Regelungen erfor<strong>de</strong>rlich sind. Solche Anlagen können insbeson<strong>de</strong>re sein:<br />

- Bieterangabenverzeichnis gemäß Formblatt Bieterangabenverzeichnis - L 2282.StB<br />

- Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile gemäß Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - L 2281.StB.<br />

Das Bieterangabenverzeichnis ist nach Formblatt Bieterangabenverzeichnis - L 2282.StB aufzustellen.<br />

Das Verzeichnis für Stoffe und Teile ist insbeson<strong>de</strong>re beizufügen, wenn nach einem Leistungstext für<br />

bestimmte wichtige Stoffe o<strong>de</strong>r Teile Angaben <strong>de</strong>s Bieters über <strong>de</strong>ren Art und Herkunft erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Es ist nach Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - L 2281.StB aufzustellen.<br />

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9 Sonstige Anlagen<br />

Richtlinien L 250.StB<br />

(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />

Die Leistungsbeschreibung ist im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang durch weitere Anlagen zu ergänzen. In diesen<br />

Anlagen dürfen keine Eintragungen durch <strong>de</strong>n Bieter vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Umfassen die sonstigen Anlagen<br />

mehrere Unterlagen, so ist ihnen ein Inhaltsverzeichnis vorzuheften.<br />

Sonstige Anlagen können z.B. sein:<br />

- Zeichnungen,<br />

- Detailpläne,<br />

- Mengenermittlungen,<br />

- Lieferzeitpläne.<br />

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Richtlinien L 300<br />

Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 300<br />

(Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe - VOL)<br />

Hat ein Bieter o<strong>de</strong>r Bewerber vor Einleitung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens <strong>de</strong>n Auftraggeber beraten o<strong>de</strong>r sonst<br />

unterstützt, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb durch die Teilnahme <strong>de</strong>s Bieters<br />

o<strong>de</strong>r Bewerbers nicht verfälscht wird.<br />

Im Vergabeverfahren dürfen keine natürlichen Personen mitwirken, die als voreingenommen gelten. § 16<br />

VgV ist zu beachten.<br />

Beim Durchführen <strong>de</strong>r Vergabeverfahren ist das Gebot <strong>de</strong>r Geheimhaltung strikt zu beachten. Namen und<br />

Zahl <strong>de</strong>r Bewerber dürfen we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewerbern noch Dritten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Mitteilungen über Einzelheiten<br />

aus Bewerbungen o<strong>de</strong>r Angeboten, über Inhalt von Verhandlungen mit Bietern, über Stand und<br />

Ergebnisse <strong>de</strong>r Angebotswertung und <strong>de</strong>rgleichen sowie Unterlagen darüber dürfen nur an die mit <strong>de</strong>r<br />

Vergabe unmittelbar befassten Bediensteten gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r beabsichtigten Vergabe von Aufträgen ist nach § 2 VgV zu prüfen, ob die voraussichtliche Auftragssumme<br />

die EG-Schwellenwerte überschreitet und daher für das Vergabeverfahren die zusätzlichen<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s 4. Teils <strong>de</strong>s GWB, <strong>de</strong>r VgV und <strong>de</strong>s Abschnittes 2 <strong>de</strong>r VOL/A anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist die nach § 5 Nr. 1 VOL/A vorgesehene Vergabe nach Losen<br />

zu beachten. Bei Vergaben nach <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist zusätzlich § 97 (3) GWB zu berücksichtigen.<br />

Ein Hinweis auf die entsprechen<strong>de</strong> Textstelle <strong>de</strong>r VOL/A reicht für sich allein nicht aus.<br />

Eine Begründung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich bei Freihändigen Vergaben (§ 3 Nr. 4 Buchstabe p VOL/A) bis zu<br />

einer Auftragssumme von 7.500 Euro (einschl. Umsatzsteuer).<br />

Ist ein Abweichen von einer Öffentlichen Ausschreibung unumgänglich, ist <strong>de</strong>nnoch ein bestmöglicher<br />

Wettbewerb dadurch anzustreben, dass<br />

- bei Beschränkten Ausschreibungen unter <strong>de</strong>n Bewerbern zu wechseln ist und<br />

- bei einer Freihändigen Vergabe möglichst mehrere Bewerber aufzufor<strong>de</strong>rn sind.<br />

Die Grün<strong>de</strong> für die getroffene Auswahl <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bewerber sind aktenkundig zu machen.<br />

2 Wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong> Absprachen<br />

Ergeben sich Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong> Absprachen unter <strong>de</strong>n Bietern, ist die zuständige<br />

Kartellbehör<strong>de</strong> unverzüglich einzuschalten.<br />

Ergeben sich Anhaltspunkte, dass gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wur<strong>de</strong>, ist die zuständige<br />

Staatsanwaltschaft unverzüglich einzuschalten.<br />

In bei<strong>de</strong>n Fällen ist zu prüfen, welche Konsequenzen für die Weiterführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens zu<br />

ziehen sind.<br />

3 Nachprüfung bei EU-weiten Vergabeverfahren<br />

Bei Vergabeverfahren, auf die die VgV und <strong>de</strong>r 4. Teil <strong>de</strong>s GWB anzuwen<strong>de</strong>n sind, ist ein Unternehmen<br />

(Bewerber, Bieter), das sich in seinen Rechten verletzt glaubt, berechtigt, gemäß § 107 (2) GWB ein<br />

Nachprüfungsverfahren bei <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen benannten Vergabekammer zu beantragen.<br />

Zwingen<strong>de</strong> Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor <strong>de</strong>r Vergabekammer ist<br />

die unverzügliche Rüge <strong>de</strong>s behaupteten Vergabeverstoßes bei <strong>de</strong>r Vergabestelle (§ 107 (3) GWB).<br />

Nach Eingang <strong>de</strong>r Rüge ergibt sich für die Vergabestelle die Aufgabe zu prüfen, ob <strong>de</strong>r behauptete Verstoß<br />

vorliegt und in vollem Umfang abgestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


Richtlinien L 300<br />

(Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe - VOL)<br />

Wenn ja, ist <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer über die Beseitigung <strong>de</strong>s Verstoßes zu informieren und von ihm eine<br />

schriftliche Bestätigung über die Erledigung <strong>de</strong>r Rüge zu verlangen.<br />

Wenn nein, erfolgt die unverzügliche Benachrichtigung <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle mit Stellungnahme<br />

zur Rüge. Ergänzend ist dabei zu prüfen, ob<br />

- das Unternehmen <strong>de</strong>n Verstoß im Vergabeverfahren unverzüglich gegenüber <strong>de</strong>r Vergabestelle gerügt<br />

hat (§ 107 (3) GWB),<br />

- ein Antrag auf Gestattung <strong>de</strong>s Zuschlages gemäß § 115 (2) GWB nach Zustellung eines etwaigen<br />

Antrages auf Nachprüfung durch die Vergabekammer zu stellen ist. Kriterien hierfür sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />

- das Interesse <strong>de</strong>r Allgemeinheit am raschen Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens,<br />

- Darstellung aller möglichen geschädigten Interessen,<br />

- Darstellung aller Nachteile einer Verzögerung.<br />

Über das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung, dass ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht vorliegt, ist in Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer unverzüglich zu informieren.<br />

Nach Zustellung eines Antrages auf Nachprüfung an <strong>de</strong>n Auftraggeber (§ 115 (1) GWB) durch die Vergabekammer<br />

ergeben sich für diesen folgen<strong>de</strong> Verpflichtungen:<br />

- sofortige Abgabe <strong>de</strong>r Vergabeakten an die Vergabekammer wobei die Stellen in <strong>de</strong>n Unterlagen<br />

zu kennzeichnen sind, die <strong>de</strong>m Geheimschutz unterliegen (§ 111 (3) GWB). Von <strong>de</strong>n wichtigsten<br />

abzugeben<strong>de</strong>n Unterlagen sind Kopien zu fertigen.<br />

- Abgabe einer Stellungnahme an die Vergabekammer zum Antrag auf Nachprüfung.<br />

- Gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Gestattung <strong>de</strong>s Zuschlages (§ 115 (2) GWB) mit Begründung<br />

an die Vergabekammer. Benennung <strong>de</strong>r sonstigen Beteiligten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Bieter in<br />

<strong>de</strong>r engeren Wahl, an die Vergabekammer.<br />

- Sicherstellung, dass keine Zuschlagserteilung erfolgt (§ 115 (1) GWB). Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener<br />

Vertrag wäre nach § 134 BGB nichtig.<br />

- Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist für alle Bieter <strong>de</strong>r engeren Wahl unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />

Verfahrensdauer (in <strong>de</strong>r Regel ca. 14 Wochen).<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


Vergabestelle<br />

L 311<br />

(Vergabevermerk - Firmenliste Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />

Vergabevermerk - Firmenliste Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

Blatt<br />

Vergabenummer Datum<br />

zulässige Frist zwischen Anfor<strong>de</strong>rung und Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen: Kalen<strong>de</strong>rtage<br />

beanspruchte Frist zwischen Anfor<strong>de</strong>rung und Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen: Kalen<strong>de</strong>rtage<br />

Anzahl Bewerber postalisch: Anzahl Bewerber elektronisch:<br />

gefor<strong>de</strong>rter Betrag gemäß § 20 VOL/A: € Gesamtbetrag: €<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

FNR/<br />

Nat.Kz<br />

Firmenname und Anschrift Eingang<br />

Anford.<br />

Vergabeunterlagen<br />

Betrag<br />

be-<br />

zahlt<br />

Versand<br />

Vergabeunterlagen<br />

Differenz<br />

Anfor<strong>de</strong>rung/<br />

Versand<br />

Ausschluss<br />

Bewerber<br />

0 1 2 3 4 5 6 7<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber


Vergabestelle<br />

Vergabevermerk - Firmenliste übrige Verfahren<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

L 312<br />

(Vergabevermerk - Firmenliste übrige Verfahren - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

Blatt<br />

Vergabenummer Datum<br />

Bewerbungsfrist Kalen<strong>de</strong>rtage bis:<br />

Frist für <strong>de</strong>n Versand <strong>de</strong>r Unterlagen Kalen<strong>de</strong>rtage Versand:<br />

Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

FNR/<br />

Nat.Kz<br />

Firmenname und Anschrift Eingang <strong>de</strong>r<br />

Bewerbung<br />

Nicht-<br />

eignung<br />

Formblatt L 332 wegen Auf-<br />

for<strong>de</strong>-<br />

rung<br />

zu viele<br />

Bewer-<br />

ber<br />

zu spät Aus-<br />

schluss<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8


L 313.1<br />

(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Deckblatt)<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote Vergabenummer Datum, Uhrzeit<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Vergabeart<br />

Anzahl <strong>de</strong>r zur Angebotsabgabe aufgefor<strong>de</strong>rten Unternehmen (aus Firmenliste übertragen):<br />

Anzahl <strong>de</strong>r bis zum um Uhr eingegangenen Angebote (gekennzeichnete Umschläge):<br />

Die Umschläge wur<strong>de</strong>n mit Datum und Uhrzeit versehen, in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Firmenliste für die<br />

Angebotsanfor<strong>de</strong>rung mit Angebotsnummern gekennzeichnet. Sie wur<strong>de</strong>n zur Eröffnung zugelassen.<br />

Die Öffnung <strong>de</strong>s ersten Angebotes erfolgte um:<br />

Die Verdingungsunterlagen, Begleitschreiben und an<strong>de</strong>re wesentliche Teile wur<strong>de</strong>n gekennzeichnet.<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Briefumschläge, <strong>de</strong>ren Verschluss versehrt war<br />

(Eintrag in Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten):<br />

nur VOB: Anzahl <strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Verhandlung verspätet eingegangenen Angebote (Eintrag in<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten):<br />

Anzahl <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Öffnung <strong>de</strong>r Angebote anwesen<strong>de</strong>n Bieter o<strong>de</strong>r Bevollmächtigten, die<br />

sich als solche ausgewiesen hatten:<br />

Die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote wur<strong>de</strong> verlesen: Ja Nein<br />

Bieter o<strong>de</strong>r Bevollmächtigte:<br />

nur VOB: Die Nie<strong>de</strong>rschrift wur<strong>de</strong> als richtig anerkannt: Folgen<strong>de</strong> Einwendungen wur<strong>de</strong>n erhoben:<br />

Die Verhandlung wur<strong>de</strong> geschlossen um: Uhr<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s Verhandlungsleiters Unterschrift <strong>de</strong>s weiteren Vertreters <strong>de</strong>s Auftraggebers nach § 22 Nr. 4 (3) VOL/A<br />

Anlagen:<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift - Auflistung Angebote Nie<strong>de</strong>rschrift - Auflistung Lose<br />

Blatt bis Blatt Blatt bis Blatt<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift - Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

Blatt bis Blatt<br />

© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 1


L 313.2<br />

(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Angebote)<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Angebote Datum, Uhrzeit Vergabenummer<br />

rechnerisch geprüfte Angebotssummen eingetragen am Bearbeiter<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Ang.<br />

Nr.<br />

Firmenname, Ort Angebotsschreiben<br />

vom<br />

1 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />

Angebotssumme<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€<br />

© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 1 von 2<br />

Nachlass<br />

v.H.<br />

Anzahl<br />

Nebenangebote<br />

Begleitschreiben<br />

vom<br />

Nachtrag<br />

Blatt Beson<strong>de</strong>rheiten Datum/Uhrzeit


Ang.<br />

Nr.<br />

Firmenname, Ort Angebotsschreiben<br />

vom<br />

2 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />

Angebotssumme<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€<br />

L 313.2<br />

(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Angebote)<br />

Vergabenummer<br />

© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 2 von 2<br />

Nachlass<br />

v.H.<br />

Anzahl<br />

Nebenangebote<br />

Begleitschreiben<br />

vom<br />

Nachtrag<br />

Blatt Beson<strong>de</strong>rheiten Datum/Uhrzeit


Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Lose<br />

L 313.3<br />

(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Lose)<br />

Datum, Uhrzeit Vergabenummer<br />

rechnerisch geprüfte Angebotssummen eingetragen am Bearbeiter<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Ang.<br />

Nr.<br />

Firmenname, Ort<br />

1 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />

Angebotssumme<br />

Los 1<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€ Nachlass<br />

v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 2<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€ Nachlass<br />

Angebotssumme<br />

Los 3<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€ Nachlass<br />

Angebotssumme<br />

Los 4<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€ Nachlass<br />

Angebotssumme<br />

Los 5<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€ Nachlass<br />

Angebotssumme<br />

Los 6<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 1<br />

€ Nachlass<br />

© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 1 von 2<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.


Ang.<br />

Nr.<br />

Firmenname, Ort<br />

2 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />

Angebotssumme<br />

Los 1<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€ Nachlass<br />

v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 2<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€ Nachlass<br />

Angebotssumme<br />

Los 3<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€ Nachlass<br />

Angebotssumme<br />

Los 4<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€ Nachlass<br />

L 313.3<br />

(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Lose)<br />

Angebotssumme<br />

Los 5<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€ Nachlass<br />

Vergabenummer<br />

Angebotssumme<br />

Los 6<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft 2<br />

€ Nachlass<br />

© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 2 von 2<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.


L 313.4<br />

(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten)<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten Datum, Uhrzeit Vergabenummer<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Ang.<br />

Nr.<br />

Firmenname, Ort Ver-<br />

schluss<br />

war versehrt<br />

Eingang<br />

Datum,<br />

Uhrzeit<br />

Angebot verspätet eingegangen<br />

Fall<br />

§ 22 Nr. 5<br />

VOB/A<br />

§ 22 Nr. 3b<br />

VOL/A<br />

Fall<br />

§ 22 Nr. 6<br />

VOB/A<br />

Bieter<br />

benachrichtigt<br />

am<br />

Nachtrag<br />

Auflistung<br />

Angebote/<br />

Auflistung<br />

Lose<br />

Begründung <strong>de</strong>s<br />

verspäteten Eingangs<br />

© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 1


Richtlinien zu L 313<br />

Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

1 Verwahrung <strong>de</strong>r Angebote bis zur Öffnung<br />

Richtlinien zu L 313<br />

(Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

1.1 Bei Öffentlicher Ausschreibung, Offenen Verfahren, Beschränkter Ausschreibung, Nichtoffenen Verfahren,<br />

Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung und Wettbewerblichen Dialogen ist eine<br />

Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote nach § 22 VOL/A vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das<br />

Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

1.2 Die Angebote sind sofort nach ihrem Eingang in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>s Eingangs fortlaufend zu nummerieren,<br />

mit <strong>de</strong>m Eingangsstempel, <strong>de</strong>r Uhrzeit <strong>de</strong>s Eingangs und Namenszeichen <strong>de</strong>s Entgegennehmen<strong>de</strong>n<br />

zu versehen und zu prüfen, ob die Verschlüsse <strong>de</strong>r Angebote unversehrt sind.<br />

1.3 Falls <strong>de</strong>r Verschluss eines Angebotes beschädigt ist, ist <strong>de</strong>r Umschlag mit einem Vermerk über die Art und<br />

vermutliche Ursache <strong>de</strong>r Beschädigung zu versehen.<br />

1.4 Die Annahme von Angeboten in nicht verschlossenen Umschlägen ist zu verweigern. Sie sind <strong>de</strong>m Absen<strong>de</strong>r<br />

ohne Einsichtnahme umgehend zurückzugeben.<br />

1.5 Unmittelbar nach <strong>de</strong>r Kennzeichnung und Prüfung <strong>de</strong>r Umschläge sind die Angebote und ihre Anlagen<br />

sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

2 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

2.1 An <strong>de</strong>r Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote sind Bieter nicht zuzulassen.<br />

2.2 Der Verhandlungsleiter soll mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen und <strong>de</strong>r Weiterbehandlung <strong>de</strong>r<br />

Angebote nicht befasst sein. An <strong>de</strong>r Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote ist ein zweiter Bediensteter<br />

als Schriftführer zu beteiligen, <strong>de</strong>r die zu fertigen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschrift mit zu unterzeichnen hat.<br />

Zum Eröffnungstermin ist <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter das Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L<br />

313 Seiten 1 bis 4 zu übergeben. Bei Verwendung <strong>de</strong>r Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n<br />

elektronische Angebote automatisch eingetragen. Die Papierangebote sind manuell in <strong>de</strong>r Maske einzutragen.<br />

Der Verhandlungsleiter hat die Angebote vor <strong>de</strong>r Öffnung darauf zu überprüfen, ob<br />

- die Verschlüsse noch unversehrt,<br />

- nur in <strong>de</strong>m durch Vermerk bereits festgestellten Umfange beschädigt,<br />

- vor Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist eingegangen sind<br />

und dies durch Namenszeichen mit Datum auf <strong>de</strong>m Umschlag zu bestätigen<br />

2.3 Die Angebote sind sodann in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Nummerierung von <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Schriftführer zu öffnen und auf <strong>de</strong>r ersten Seite <strong>de</strong>s Angebotsschreibens mit <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Umschlag vermerkten<br />

Nummer und Namenszeichen mit Datumsangabe zu versehen.<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist, aber vor Öffnung <strong>de</strong>s ersten Angebotes eingegangene Angebote sind zu<br />

berücksichtigen. Der Sachverhalt ist in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 unter II.1 festzuhalten.<br />

Außer<strong>de</strong>m sind alle Teile <strong>de</strong>s Angebotes durch Perforiergerät (Lochstempel) zu kennzeichnen. Muster<br />

und Proben sind ebenfalls ein<strong>de</strong>utig zu kennzeichnen. Das Gerät zur Kennzeichnung ist im Übrigen sorgfältig<br />

zu verwahren.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


Richtlinien zu L 313<br />

(Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

2.4 Die gemäß § 22 Nr. 4 VOL/A in Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 aufzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Angaben sind <strong>de</strong>m jeweiligen Angebot zu entnehmen. Leerzeilen sind zu sperren.<br />

Von einem Nebenangebot, das ohne ein Hauptangebot abgegeben wur<strong>de</strong>, sind die Angaben wie bei einem<br />

Hauptangebot aufzunehmen.<br />

2.5 Verspätet eingegangene Angebote (siehe § 22 Nr. 4 (2) VOL/A) sind in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

- L 313 aufzuführen.<br />

2.6 Wird nach <strong>de</strong>r Öffnung <strong>de</strong>r Angebote festgestellt, dass Angaben nicht o<strong>de</strong>r unrichtig aufgenommen wur<strong>de</strong>n,<br />

z.B.:<br />

- ein Angebotspreis wur<strong>de</strong> falsch aufgenommen,<br />

- eine <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angabe wur<strong>de</strong> nicht aufgenommen,<br />

- es wur<strong>de</strong> nicht vermerkt, dass von einem Bieter Nebenangebote eingereicht wur<strong>de</strong>n,<br />

so sind diese im Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 nachzutragen.<br />

3 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote bei Freihändigen Vergaben und Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung<br />

3.1 Eine Verhandlung zur Öffnung fin<strong>de</strong>t nicht statt. Den Bietern darf über die Angebote an<strong>de</strong>rer Bieter nichts<br />

mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


Vergabestelle<br />

Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung Offenes Verfahren<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

zulässige Frist zwischen Beantwortung Anfrage und Angebotsfristablauf<br />

beanspruchte Frist zwischen Beantwortung Anfrage und Angebotsfristablauf<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

FNR/<br />

Nat.Kz<br />

Firmenname und Anschrift Anfrage-<br />

datum<br />

L 314EG.H<br />

(Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung Offenes Verfahren EG - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

Blatt<br />

Vergabenummer Datum<br />

Anfrage<br />

Beantwortung<br />

Angebots-<br />

fristablauf<br />

Diff.<br />

Kal.-<br />

tage<br />

Stichpunkt zur<br />

Anfrage<br />

0 1 2 3 4 5 6 7


Richtlinien L 320<br />

Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

1.1 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote (Haupt- und Nebenangebote) sind nach <strong>de</strong>n §§ 23 bis 25a VOL/A<br />

unter Beachtung von § 97 GWB und <strong>de</strong>n haushaltsrechtlichen Grundsätzen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit zügig innerhalb <strong>de</strong>r vorgegebenen Zuschlagsfrist durchzuführen.<br />

Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re auch die §§ 2, 7, 7a, 21 und 22 VOL/A zu beachten.<br />

1.2 Angebote von Unternehmen, die von <strong>de</strong>r Vergabestelle keine Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe erhalten<br />

haben,<br />

- sind bei Öffentlicher Ausschreibung wie Angebote <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bieter zu behan<strong>de</strong>ln,<br />

- sind bei Beschränkter Ausschreibung und Nichtoffenen Verfahren auszuschließen.<br />

1.3 Ist eine Angabe o<strong>de</strong>r Erklärung im Angebot eines Bieters offenbar unrichtig, lässt sich aber aus <strong>de</strong>r Sicht<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers das wirklich Gewollte zweifelsfrei erkennen, so ist die Angabe o<strong>de</strong>r Erklärung wie erkannt<br />

zu behan<strong>de</strong>ln (vergleiche § 133 BGB).<br />

1.4 Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei <strong>de</strong>r Aufstellung und Abgabe seines Angebots, so kann eine <strong>de</strong>rartige<br />

Erklärung als Anfechtung <strong>de</strong>r Angebotserklärung betrachtet wer<strong>de</strong>n; die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Anfechtung<br />

und <strong>de</strong>ren Rechtsfolgen richten sich nach <strong>de</strong>n §§ 119 ff. BGB.<br />

Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei <strong>de</strong>r Kalkulation seines Angebots, so ist diese Erklärung grundsätzlich<br />

nicht als Anfechtungsgrund anzuerkennen.<br />

1.5 Die Maßstäbe, nach <strong>de</strong>nen Prüfung und Wertung durchgeführt wer<strong>de</strong>n, müssen für alle Angebote gleich<br />

sein.<br />

1.6 Die Wertung <strong>de</strong>r Angebote erfolgt in vier Verfahrensschritten (so genannte Wertungsstufen), die grundsätzlich<br />

streng voneinan<strong>de</strong>r zu trennen sind.<br />

2 Formale und rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r Angebote (1. Wertungsstufe)<br />

2.1 Zunächst sind die Angebote in formaler Hinsicht zu prüfen. Dabei ist gemäß § 21 VOL/A, <strong>de</strong>n Angaben in<br />

<strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG und in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />

- L 211 bzw. - L 211EG insbeson<strong>de</strong>re festzustellen,<br />

- ob Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen zweifelhaft sind,<br />

- ob sie Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen enthalten, auch ob ein Bieter eigene Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines Angebotes gemacht hat,<br />

- ob an<strong>de</strong>re Preisnachlässe als v. H.-Satz auf die Abrechnungssumme angeboten sind (siehe Bewerbungsbedingungen<br />

- L 212 bzw. - L 212EG Nr. 3.7),<br />

- ob Preisnachlässe ohne Bedingungen angeboten sind, die in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verhandlung<br />

zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote nicht eingetragen sind,<br />

- ob Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) (siehe Bewerbungsbedingungen - L<br />

212 bzw. - L 212EG Nr. 3.7) angeboten sind,<br />

- ob bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte die Angaben im Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen<br />

- L 2330 nicht ein<strong>de</strong>utig sind,<br />

- ob bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten die Angaben im Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen<br />

EG - L 235EG nicht ein<strong>de</strong>utig sind,<br />

- ob bei Bietergemeinschaften die gefor<strong>de</strong>rte Erklärung in <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />

- L 2370 (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 6.1) fehlt o<strong>de</strong>r unvollständig<br />

ausgefüllt ist, und ob auf <strong>de</strong>m Angebotsschreiben - L 213 bzw. - L 213EG Stempel und Unterschrift<br />

<strong>de</strong>s bevollmächtigten Vertreters fehlen,<br />

- ob bei Beschränkter Ausschreibung o<strong>de</strong>r bei Nichtoffenen Verfahren Angebote von Unternehmen vorliegen,<br />

die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, (siehe Bewerbungsbedingungen -<br />

L 212 bzw. - L 212EG Nr. 6.2),<br />

- ob die mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen<strong>de</strong>n Nachweise, Angaben und Unterlagen (siehe Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />

Abgabe eines Angebots - L 211 bzw. - L 211EG Nr. 3 und 4) fehlen,<br />

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Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

- ob ausdrücklich „nicht zugelassene“ Nebenangebote eingereicht wur<strong>de</strong>n,<br />

- ob Nebenangebote nicht auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht und ob sie nicht als solche <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet<br />

sind (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 5.1 erster Halbsatz),<br />

- ob die Anzahl <strong>de</strong>r abgegebenen Nebenangebote nicht im Angebotsschreiben - L 213 bzw. - L 213EG<br />

Nr. 6.2 eingetragen wur<strong>de</strong> (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 5.1 zweiter<br />

Halbsatz),<br />

- ob Nebenangebote nicht, soweit sie Teilleistungen <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses beeinflussen, nach<br />

Mengenansätzen und Einzelpreisen aufgeglie<strong>de</strong>rt sind (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. -<br />

L 212EG Nr. 5.4),<br />

Folgerungen aus <strong>de</strong>n Feststellungen sind gemäß Nr. 3 zu treffen.<br />

2.2 Alle Angebote sind rechnerisch zu prüfen (nachzurechnen), sofern nicht § 23 Nr. 1 VOL/A Anwendung<br />

fin<strong>de</strong>t bzw. ein Angebot wegen <strong>de</strong>r Folgerungen aus <strong>de</strong>r formalen Prüfung von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

2.3 Bei Grund- o<strong>de</strong>r Wahlpositionen darf bei <strong>de</strong>r Nachrechnung und Ermittlung <strong>de</strong>r Wertungssummen nur die<br />

preisgünstigere Variante (Grund- o<strong>de</strong>r Wahlposition) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Der am Schluss <strong>de</strong>s Angebots eingetragene Steuersatz für die Umsatzsteuer ist gegebenenfalls auf <strong>de</strong>n<br />

bei Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist gelten<strong>de</strong>n Steuersatz zu än<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong> Umsatzsteuerbetrag<br />

entsprechend umzurechnen.<br />

2.5 Ein als v.H. angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen ist von <strong>de</strong>r Angebotssumme abzusetzen. Alle<br />

an<strong>de</strong>ren Preisnachlässe sind von <strong>de</strong>r Angebotssumme <strong>de</strong>s Hauptangebotes nicht abzusetzen. Preisnachlässe<br />

dürfen nur gewertet wer<strong>de</strong>n, wenn sie als v. H. - Satz ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme<br />

<strong>de</strong>s Haupt- und aller Nebenangebote angeboten wur<strong>de</strong>n.<br />

Nur Bereich Straßenbau:<br />

2.6 Fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nicht zweifelsfreie Preiseintragungen sowie erhebliche Rechenfehler <strong>de</strong>s Angebotes sind im<br />

Formblatt Prüfung und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB Nr. 3 zu vermerken.<br />

2.7 Nach <strong>de</strong>r Nachrechnung sind die Hauptangebote in aufsteigen<strong>de</strong>r Rangfolge, die sich aus <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />

nachgerechneten Angebotsendsummen ergibt, in einer Bieterliste - L 3212.StB zusammenzustellen.<br />

2.8 Die Einzelpreise <strong>de</strong>r Hauptangebote sind in einem Preisspiegel zusammenzustellen; dabei sind die Angebote<br />

in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Bieterliste aufzunehmen.<br />

In <strong>de</strong>r Regel braucht nur für die fünf niedrigsten Hauptangebote ein Preisspiegel aufgestellt zu wer<strong>de</strong>n.<br />

3 Folgerungen aus <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung (1. Wertungsstufe (§ 25 Nr. 1 VOL/A))<br />

3.1 Aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen bei <strong>de</strong>r formalen Prüfung (siehe Nr. 2.1) ist gemäß § 25 Nr. 1 i. V. m. § 21 Nr.<br />

1 und Nr. 2 VOL/A zu entschei<strong>de</strong>n, ob ein Angebot auszuschließen ist o<strong>de</strong>r weiter geprüft und gewertet<br />

wird. Die restriktive Vergaberechtsprechung ist dabei zu beachten.<br />

3.2 Die Feststellungen und Entscheidungen aufgrund <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung eines Hauptangebotes<br />

sind im Regelfall in das Formblatt Prüfung und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB Nr.4 einzutragen.<br />

Das Formblatt ist <strong>de</strong>m Vergabevermerk (siehe Richtlinien L 110) beizufügen.<br />

Bei Nebenangeboten ist, soweit zweckmäßig, sinngemäß zu verfahren.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen ist <strong>de</strong>r Preisspiegel zu berichtigen bzw. neu aufzustellen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 7


Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

3.3 Fallen Bieter wie<strong>de</strong>rholt durch nicht zweifelsfreie Preiseintragungen o<strong>de</strong>r erhebliche Rechenfehler in ihren<br />

Angeboten auf, sind diese abzumahnen und im Wie<strong>de</strong>rholungsfalle gegebenenfalls wegen fehlen<strong>de</strong>r Zuverlässigkeit<br />

nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A von <strong>de</strong>r Wertung auszuschließen (siehe Nr. 4).<br />

Die geprüften Angebotsendsummen <strong>de</strong>r Hauptangebote sind in das Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r<br />

Angebote - L 313 einzutragen.<br />

Wur<strong>de</strong> die Anzahl <strong>de</strong>r abgegeben Nebenangebote im Angebotsschreiben - L 213 bzw. - L 213EG falsch<br />

angegeben, ist die richtige Anzahl im Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 nachzutragen.<br />

Preise und Sonstiges aus <strong>de</strong>m Inhalt von Nebenangeboten sind nicht einzutragen.<br />

4 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bieter ( 2. Wertungsstufe (§ 25 Nr. 2 VOL/A))<br />

4.1 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>rjenigen Bieter einschl. <strong>de</strong>ren Unterauftragnehmer bzw. an<strong>de</strong>ren<br />

Unternehmen, die nach <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung für eine Beauftragung in Betracht kommen,<br />

sind nach § 25 Nr. 2 VOL/A vorzunehmen. Hierbei sind § 7 Nrn. 4 und 5, § 7a und § 24 VOL/A, die<br />

Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - L 7001 sowie Nr. 3 zu beachten.<br />

4.2 Die Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Fachkun<strong>de</strong> und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bieter einschließlich <strong>de</strong>ren Unterauftragnehmer<br />

bzw. bei EG-Vergaben <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unternehmen auf <strong>de</strong>ren Fähigkeiten sich die Bieter berufen,<br />

erfolgt unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Angaben im Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - L<br />

2330 bzw. Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen - L 235EG sowie <strong>de</strong>n Erklärungen im Angebotsschreiben<br />

- L 213 bzw. - L 213EG anhand <strong>de</strong>r<br />

– in <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 7 und<br />

– <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - L 211 bzw. - L 211EG Nr. 3 gefor<strong>de</strong>rten Nachweise<br />

und Angaben (siehe Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 1).<br />

Soweit diese nicht mit Angebotsabgabe gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, sind sie mit Terminvorgabe anzufor<strong>de</strong>rn.<br />

Dabei ist auch zu prüfen:<br />

– ob die angegebenen Unternehmen bzw. Unterauftragnehmer für die vorgesehene Leistung<br />

qualifiziert sind.<br />

– ob <strong>de</strong>r Bieter für Leistungen, die er im eigenen Betrieb erbringen will (siehe Angebotsschreiben - L 213<br />

bzw. - L 213EG Nr. 5), qualifiziert ist.<br />

Bei Bietern mit Unterauftragnehmerleistungen bzw. Leistungen an<strong>de</strong>rer Unternehmen ist weiterhin zu prüfen,<br />

ob sie wirtschaftlich, technisch und organisatorisch die Gewähr für ordnungsmäßige Vertragserfüllung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für einwandfreie Koordinierung und Aufsicht, bieten.<br />

Zum Nachweis <strong>de</strong>r Fachkun<strong>de</strong> ist bei <strong>de</strong>n Bietern erfor<strong>de</strong>rlichenfalls weiterhin die Qualifikation <strong>de</strong>s zu<br />

benennen<strong>de</strong>n Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß <strong>de</strong>m „Merkblatt über<br />

Rahmenbedingungen für erfor<strong>de</strong>rliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen<br />

(MVAS)" (siehe Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 1 und Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - L<br />

211 bzw. - L 211EG Nr. 3.3), zu prüfen.<br />

4.3 Unzuverlässig sind Bieter, die <strong>de</strong>n gesetzlichen Verpflichtungen – auch zur Entrichtung von Steuern und<br />

sonstigen Abgaben – nicht nachgekommen sind, die aufgrund <strong>de</strong>r Durchführung früherer Verträge keine<br />

einwandfreie Ausführung erwarten lassen o<strong>de</strong>r für die die Nr. 3 zutrifft.<br />

Bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000 € ist von <strong>de</strong>n Bietern eine Erklärung zu verlangen, dass<br />

sie in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz mit einer Geldbuße von<br />

mehr als 2.500 Euro belegt wor<strong>de</strong>n sind. Über <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten soll, ist <strong>de</strong>r Gewerbezentralregisterauszug<br />

(§ 150a Gewerbeordnung) beim Bun<strong>de</strong>szentralregister anzufor<strong>de</strong>rn.<br />

4.4 Die Zuverlässigkeit ist weiterhin nicht gegeben bei Bietern, bei <strong>de</strong>nen einer <strong>de</strong>r in § 7 Nr. 5 und<br />

§ 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A genannten Grün<strong>de</strong> vorliegt.<br />

Schwere Verfehlungen nach § 7 Nr. 5c) VOL/A sind z. B.:<br />

- vollen<strong>de</strong>te o<strong>de</strong>r versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegen<strong>de</strong>n Straftaten, die im<br />

Geschäftsverkehr begangen wor<strong>de</strong>n sind, insbeson<strong>de</strong>re Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug,<br />

Untreue und Urkun<strong>de</strong>nfälschung.<br />

- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), unter an<strong>de</strong>rem die Beteiligung<br />

an Absprachen über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung<br />

an Empfehlungen o<strong>de</strong>r Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten.<br />

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Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

4.5 Die Feststellungen und die Festlegung aus <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung sind im Formblatt Prüfung<br />

und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB Nr. 5 einzutragen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />

5 Angebote <strong>de</strong>r engeren Wahl (3. Wertungsstufe)<br />

Nach <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bieter ist zu entschei<strong>de</strong>n, welche Angebote in die engere<br />

Wahl kommen. Dabei ist zu beachten, dass bei Vergaben bei <strong>de</strong>nen die Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten<br />

Angebotes über gewichtete Zuschlagskriterien erfolgt (siehe Nr. 6), auch Angebote, die nur unter Berücksichtung<br />

<strong>de</strong>s Kriteriums Preis nicht in die engere Wahl kommen wür<strong>de</strong>n, durch die Berücksichtigung weiterer<br />

nichtmonetärer Wertungskriterien ihre Wettbewerbsposition eventuell verbessern können.<br />

Im Bereich Straßenbau sind die Festlegungen im Formblatt Prüfung und Wertung Hauptangebote - L<br />

3211.StB Nr. 6 einzutragen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />

5.1 Technische und wirtschaftliche Prüfung <strong>de</strong>r Angebote<br />

Zu prüfen ist, ob nach <strong>de</strong>n Bieterangaben die angebotene mit <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung übereinstimmt.<br />

Soweit es die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Leistung erfor<strong>de</strong>rn, ist, gegebenenfalls durch Aufklärung nach § 24<br />

VOL/A, zu prüfen, ob das vorgesehene Arbeitsverfahren und <strong>de</strong>r vorgesehene Geräteeinsatz für eine vertragsgemäße<br />

Ausführung geeignet erscheinen.<br />

Ferner ist festzustellen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Nutzungsdauer, Unterhaltungsaufwand)<br />

zulässige unterschiedliche Leistungsinhalte <strong>de</strong>r einzelnen Angebote für <strong>de</strong>n Auftraggeber haben<br />

können.<br />

Für die Beurteilung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit von angebotenen Produkten aus an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r EG<br />

ist § 8a Nr. 2 bis Nr. 4 VOL/A zu beachten.<br />

5.2 Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Gleitklauseln<br />

Falls Gleitklauseln vorgesehen sind, müssen die Auswirkungen abgeschätzt und bei <strong>de</strong>r Angebotswertung<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3 Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Nebenangeboten<br />

Nebenangebote, die <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nrn. 5.1 erster Halbsatz, 5.2,<br />

5.3 und 5.4 nicht entsprechen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen. Ansonsten sind Nebenangebote,<br />

soweit zutreffend, entsprechend <strong>de</strong>n Nrn. 2 bis 5.2 zu prüfen und zu werten.<br />

Preisnachlässe mit Bedingungen sind wie Nebenangebote zu behan<strong>de</strong>ln, die jedoch bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

Wertungssumme nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe (ohne o<strong>de</strong>r mit Bedingungen)<br />

bleiben rechtsverbindlicher Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung Vertragsinhalt<br />

(siehe Nr. 6).<br />

Nebenangebote dürfen bei EG-Vergaben nur gewertet wer<strong>de</strong>n, wenn hierzu in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />

(siehe Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 3) bzw. in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung (siehe Richtlinien<br />

L 250.StB) Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen genannt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Wird die Erfüllung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen mit Angebotsabgabe nachgewiesen (siehe Bewerbungsbedingungen<br />

EG - L 212EG Nr. 5.2), ist das Nebenangebot als wertbar anzusehen.<br />

Soweit bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte keine Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen genannt wur<strong>de</strong>n, ist<br />

zu prüfen, ob das Nebenangebot in technischer, wirtschaftlicher, terminlicher, gegebenenfalls gestalterischer<br />

usw. Hinsicht <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung gleichwertig ist.<br />

Die Gleichwertigkeit muss sich aus <strong>de</strong>m Nebenangebot, so wie es vorliegt, ergeben (siehe Bewerbungsbedingungen<br />

- L 212 Nr. 5.2). Zu eigenen Nachforschungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber nur im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren<br />

Erkenntnisquellen und innerhalb <strong>de</strong>r zeitlichen Grenzen <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist verpflichtet. Defizite<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgelegten Unterlagen braucht <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht durch eigene Nachforschungen<br />

auszugleichen. Ein Nebenangebot darf nicht durch Nachreichen von Unterlagen nachgebessert und damit<br />

gleichwertig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 4 von 7


5.4 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>r Preise (§ 25 Nr. 2 VOLA))<br />

Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

Lieferungen und Leistungen dürfen nur zu angemessenen Preisen vergeben wer<strong>de</strong>n (§ 2 Nr. § 25 Nr. 3<br />

VOL/A). Die Angemessenheit <strong>de</strong>r Preise für Teilleistungen ist in <strong>de</strong>r Regel nicht für sich, son<strong>de</strong>rn im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Angebotsendsumme zu beurteilen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung ist zu untersuchen, ob <strong>de</strong>r Preis eine einwandfreie Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung bei wirtschaftlicher<br />

und sparsamer Verwendung <strong>de</strong>r Mittel erwarten lässt.<br />

Zweifel an <strong>de</strong>r Angemessenheit können sich insbeson<strong>de</strong>re ergeben, wenn die Angebotsendsumme eines<br />

o<strong>de</strong>r einiger weniger Bieter erheblich geringer ist als die <strong>de</strong>r Übrigen.<br />

Ob <strong>de</strong>rartige Abweichungen als erheblich anzusehen sind, ist nach <strong>de</strong>n Gegebenheiten <strong>de</strong>s Einzelfalls zu<br />

beurteilen. Weichen beispielsweise die Angebotsendsummen <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rahmen fallen<strong>de</strong>n Angebote<br />

um mehr als 10 v.H. von <strong>de</strong>n nächsthöheren ab, ist eine Aufklärung <strong>de</strong>r Ursachen im Rahmen <strong>de</strong>s § 24<br />

VOL/A unerlässlich.<br />

Bei einem solchen Angebot ist zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Bieter aus sachlich gerechtfertigen Grün<strong>de</strong>n die Einheitspreise<br />

knapper als die übrigen Bieter kalkulieren konnte, beispielsweise <strong>de</strong>swegen, weil er rationellere<br />

Arbeitsverfahren anwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r über günstigere Materialbezugsquellen o<strong>de</strong>r über Produktionsvorrichtungen<br />

verfügt, die an<strong>de</strong>re Bieter nicht haben o<strong>de</strong>r erst beschaffen müssen. Das Fehlen eines Ansatzes für<br />

Wagnis und Gewinn ist unbeachtlich.<br />

5.5 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote hinsichtlich Spekulation<br />

Der Preisspiegel ist auf <strong>de</strong>utlich überhöhte o<strong>de</strong>r untersetzte Einheitspreise zu untersuchen. Grundlage<br />

hierfür ist die Analyse <strong>de</strong>s Preisspiegels und <strong>de</strong>r Vergleich mit Erfahrungswerten. Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich überhöhte<br />

o<strong>de</strong>r untersetzte Einheitspreise festgestellt, sind die Vergabeunterlagen, insbeson<strong>de</strong>re die Leistungsbeschreibung<br />

(Mengenermittlung), auf Mängel zu untersuchen. Wer<strong>de</strong>n Mängel festgestellt, sind die<br />

Ursachen zu erforschen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung ist zu dokumentieren und <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />

beizufügen.<br />

Die spekulativen Einheitspreise sind aufzuklären. Vom Bieter sind dazu eine schriftliche Aufklärung und<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Belege entsprechend § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A zu verlangen. Die Erklärungen <strong>de</strong>s Bieters<br />

sind auf Plausibilität zu prüfen. Gegebenenfalls ist Einsicht in die Preisermittlungsunterlagen (Kalkulation)<br />

zu nehmen und entsprechend <strong>de</strong>r Nr. 5.4 vorzugehen.<br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>r Aufklärung ist im Vergabevermerk zu dokumentieren.<br />

Sind Mängel (Fehler) in <strong>de</strong>n Ausschreibungsunterlagen auszuschließen und liegt ein Angebot mit spekulativen<br />

Einheitspreisen preislich an erster Stelle, sind für dieses Angebot die für <strong>de</strong>n Auftraggeber möglichen<br />

finanziellen Risiken zu ermitteln. Ist mit <strong>de</strong>m spekulativen Angebot ein hohes wirtschaftliches Risiko für<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber verbun<strong>de</strong>n, kann ein preislich teureres Angebot für <strong>de</strong>n Zuschlag vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Können dagegen Mängel in <strong>de</strong>n Ausschreibungsunterlagen (z. B. Fehler in <strong>de</strong>r Mengenermittlung) nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n und liegt nach <strong>de</strong>r bisherigen Prüfung und Wertung ein Angebot mit spekulativen<br />

Einheitspreisen preislich an erster Stelle, sind die aus <strong>de</strong>m Mangel in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung resultieren<strong>de</strong>n<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen für <strong>de</strong>n Auftraggeber abzuschätzen.<br />

Dazu wer<strong>de</strong>n die Angebote <strong>de</strong>r engeren Wahl mit <strong>de</strong>n korrigierten Mengen und <strong>de</strong>n Angebotspreisen neu<br />

berechnet. Ergibt sich dabei ein Wechsel <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbieten<strong>de</strong>n, ist die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1b)<br />

o<strong>de</strong>r c) aufzuheben.<br />

5.6 Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhalts<br />

Verhandlungen gemäß § 24 VOL/A sind nur für die dort vorgesehenen Zwecke und nur soweit notwendig<br />

zu führen.<br />

Bei Ausschreibungen ist zu beachten, dass mit <strong>de</strong>r Angebotsöffnung <strong>de</strong>r Wettbewerb abgeschlossen ist.<br />

Eine nachträgliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Angebote und damit <strong>de</strong>s Wettbewerbsergebnisses, z. B. durch:<br />

- Preiszugeständnisse durch Bieter,<br />

- sachlich nicht begrün<strong>de</strong>te Auslegung von Erklärungen, Nebenangeboten usw. durch Bieter o<strong>de</strong>r<br />

- Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Bieters dadurch, dass mehrere getrennt aufgetretene Bieter eine Arbeitsgemeinschaft<br />

bil<strong>de</strong>n wollen o<strong>de</strong>r eine Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

soll,<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 5 von 7


ist unzulässig.<br />

Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

Wenn vom Auftraggeber zu einem in die engere Wahl kommen<strong>de</strong>n Angebot eine für <strong>de</strong>ssen Wertung<br />

maßgeben<strong>de</strong> Feststellung getroffen wur<strong>de</strong>, z. B<br />

- Korrektur offenbar unrichtiger Angaben o<strong>de</strong>r Erklärungen eines Bieters (siehe Nr. 1),<br />

- Beurteilung <strong>de</strong>s von einem Bieter geltend gemachten Irrtums (siehe Nr. 1),<br />

- Korrektur erheblicher Rechenfehler (siehe Nr. 2.2),<br />

- Bewertung zu Gleitklauseln (siehe Nr. 5.2)<br />

ist <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Bieter vor Zuschlagserteilung auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />

Soweit die Ergebnisse <strong>de</strong>r Aufklärung bzw. Verhandlungen über<br />

- <strong>de</strong>n Angebotsinhalt nach § 24 Nr. 1 VOL/A Abs. 1,<br />

- Än<strong>de</strong>rungen von Nebenangeboten nach § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A,<br />

für die Zuschlagserteilung rechtserheblich sein können, ist vom jeweiligen Bieter eine schriftliche Erklärung<br />

einzuholen, dass das Ergebnis Gegenstand seines Angebots ist (siehe Richtlinien L 330 Nr. 5).<br />

Dabei ist zu beachten, dass<br />

- mit Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist <strong>de</strong>r Bieter an sein Angebot nicht mehr gebun<strong>de</strong>n ist (§§ 146, 148 BGB),<br />

- ein verspäteter Zuschlag und/o<strong>de</strong>r ein Zuschlag, <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Angebots enthält, wenn auch<br />

nur Än<strong>de</strong>rungen einzelner Teile <strong>de</strong>s Angebots (z. B. <strong>de</strong>r Ausführungsfristen o<strong>de</strong>r einzelner Leistungen),<br />

als Ablehnung <strong>de</strong>s Angebots und zugleich als neues Angebot <strong>de</strong>s Auftraggebers gilt (§ 150 Abs.<br />

2 BGB).<br />

5.7 Ermittlung <strong>de</strong>r Wertungssummen für die Angebote<br />

Für die abschließen<strong>de</strong> Wertung <strong>de</strong>r weiter geprüften Angebote sind für die jeweiligen Haupt- o<strong>de</strong>r Nebenangebote<br />

„Wertungssummen“ zu ermitteln. Diese ergeben sich aus <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung festgestellten<br />

Angebotsendsummen und kostenmäßigen Auswirkungen z. B. <strong>de</strong>r Wahlpositionen sowie gegebenenfalls<br />

aus <strong>de</strong>n sonstigen kostenmäßigen Auswirkungen bei Nebenangeboten.<br />

Bei Angeboten von Bietern mit Sitz außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ist für Lieferungen aus<br />

<strong>de</strong>m Ausland <strong>de</strong>r Nettosumme <strong>de</strong>r Einfuhrumsatzsteuerbetrag hinzuzurechnen. Bei Angeboten ausländischer<br />

Bieter für an<strong>de</strong>re Leistungen ist die in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland fällige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.<br />

Die Angebote sind mit ihrer jeweiligen „Wertungssumme“ in aufsteigen<strong>de</strong>r Folge in einer Übersicht „Angebots-<br />

und Bieterfolge“ für <strong>de</strong>n Vergabevermerk (§ 30 VOL/A) aufzulisten.<br />

6 Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe (§ 25 Nr. 3 VOL/A))<br />

Der Zuschlag ist gemäß § 25 Nr. 2 Absatz 2 und 3 VOL/A auf das Angebot zu erteilen, das unter Berücksichtigung<br />

aller Umstän<strong>de</strong> (z.B. Preis, technische, funktionsbedingte, gestalterische, ästhetische Gesichtspunkte,<br />

Kun<strong>de</strong>ndienst, Folgekosten) als das wirtschaftlichste anzusehen ist. Der niedrigste Angebotspreis<br />

allein ist nicht entschei<strong>de</strong>nd.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebotes ist anhand <strong>de</strong>r Übersicht <strong>de</strong>r Angebote im Vergabevermerk<br />

(siehe Nr. 5.7) in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r ermittelten Wertungssummen vorzugehen.<br />

Für Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten darf die Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebots gemäß §<br />

25a Nr. 1 Absatz 1 VOL/A für die Bieter <strong>de</strong>r engeren Wahl nur nach <strong>de</strong>n im Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r<br />

Zuschlagskriterien - L 227EG.StB genannten Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtungen sowie <strong>de</strong>n darin festgelegten<br />

Regelungen für die Punktebewertung erfolgen. Hierfür sind im Bereich Straßenbau die Formulare Bewertung<br />

<strong>de</strong>r Unterkriterien - L 3215.StB und Angebotswertung - L 3216.StB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Das für <strong>de</strong>n Zuschlag in Frage kommen<strong>de</strong> wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit <strong>de</strong>r höchsten<br />

Punktsumme im Formblatt Angebotswertung - L 3216.StB. Bei gleicher Punktzahl ist das Angebot mit <strong>de</strong>r<br />

niedrigsten Wertungssumme zu beauftragen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 6 von 7


Richtlinien L 320<br />

(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />

7 Auskünfte aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister<br />

Nach <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebotes ist vor <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung bzw. Bieterinformation<br />

gemäß § 101a GWB für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten soll, von <strong>de</strong>r Vergabestelle ab einem Auftragswert<br />

von 30.000 € (brutto) die Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister einzuholen.<br />

Auskünfte aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister an Vergabestellen nach § 150a Abs. 1 Gewerbeordnung we<br />

<strong>de</strong>n erteilt durch das<br />

Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>r Justiz<br />

53094 Bonn<br />

Tel.: 0228/99 410 40<br />

Fax: 0228/99 410 5050<br />

Internet: www.bun<strong>de</strong>sjustizamt.<strong>de</strong><br />

Vergabestellen können die Anfragen zur Erteilung einer Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister über <strong>de</strong><br />

Bieter per Fax, auf <strong>de</strong>m Postweg sowie elektronisch über das Internet-Formular (InFormJu) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sam<br />

tes für Justiz stellen.<br />

Die für eine Anfrage durch Vergabestellen erfor<strong>de</strong>rlichen Formulare (Vordruck GZR 5 für Anfragen zu natü<br />

lichen Personen und Vordruck GZR 6 für Anfragen zu juristischen Personen und Personenvereinigungen<br />

können im Internet im Behör<strong>de</strong>nportal <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für Justiz als PDF-Datei heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong><br />

und sind dann ausgefüllt per Fax o<strong>de</strong>r Post einzureichen. Für die elektronische Anfrage können die Anfra<br />

gen online ausgefüllt und versandt wer<strong>de</strong>n. Die erbetene Auskunft selbst wird (bis auf weiteres) nur auf <strong>de</strong>m<br />

Postweg zugestellt. Der Link zum Behör<strong>de</strong>nportal kann aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes vor Missbrauch nich<br />

veröffentlicht wer<strong>de</strong>n und ist von <strong>de</strong>n Vergabestellen schriftlich per Fax unter 0228/99 410 5340 beim Bun<br />

<strong>de</strong>samt für Justiz zu erfragen.<br />

Stimmen Auskunft und Eigenerklärung nicht überein, ist <strong>de</strong>r Bieter vor <strong>de</strong>r Entscheidung über einen etwaigen<br />

Ausschluss zu hören.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 7 von 7


Vergabestelle<br />

Vergabevermerk - Wertungsübersicht<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Ange-<br />

bot<br />

Nr.<br />

Firmen<br />

Num-<br />

mer<br />

Aus-<br />

schluss<br />

nicht<br />

geeignet<br />

L 321.H<br />

(Vergabevermerk – Wertungsübersicht - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

Blatt<br />

Vergabenummer Datum<br />

Wertungssumme Nichtber.<br />

ausschlaggebend für Vorschlag zur<br />

wegen unangemessen<br />

Auftragserteilung Nichtberücksichtigung<br />

Hauptangebot<br />

€<br />

Nebenangebot<br />

€<br />

hohem<br />

Preis<br />

nied-<br />

rigem<br />

Preis<br />

Preis an<strong>de</strong>re<br />

Kriterien<br />

Preis an<strong>de</strong>re<br />

Kriterien<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12


Vergabestelle<br />

Erste Durchsicht <strong>de</strong>s Angebots<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Bieter<br />

Prüfungspunkte ja nein Feststellungen<br />

1 Angebotsunterlagen, so wie vom Bieter<br />

angegeben, vorhan<strong>de</strong>n (Kontrolle<br />

Anlagenverzeichnis)<br />

2 geson<strong>de</strong>rtes Anschreiben vorhan<strong>de</strong>n<br />

3 selbstgefertigte Kurzfassung vorhan<strong>de</strong>n<br />

4 Unterschrift auf Angebotsschreiben<br />

5 Preisnachlässe ohne Bedingungen<br />

abgegeben<br />

Preisnachlass in „Nie<strong>de</strong>rschrift - Öffnung<br />

<strong>de</strong>r Angebote“ eingetragen<br />

6 Preise zweifelsfrei angegebene bzw.<br />

geän<strong>de</strong>rte Preise<br />

7 Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n<br />

Verdingungsunterlagen vorgenommen<br />

(auch doppelte bzw. fehlen<strong>de</strong> Seiten)<br />

8 Nebenangebote abgegeben<br />

Nebenangebote in „Nie<strong>de</strong>rschrift -<br />

Öffnung <strong>de</strong>r Angebote“ eingetragen<br />

9 Sonstige Feststellungen (z.B. Minuspreis)<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong>s veranlasst:<br />

aufgestellt:<br />

L 3210.StB<br />

(Erste Durchsicht - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Richtlinien zu L 3210.StB<br />

Erste Durchsicht<br />

1 Erste Durchsicht <strong>de</strong>r Angebote<br />

Richtlinien zu L 3210.StB<br />

(Erste Durchsicht - VOL)<br />

1.1 Unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote ist für min<strong>de</strong>stens die ersten fünf<br />

Bieter in <strong>de</strong>r Rangfolge <strong>de</strong>r vorgelesenen Angebotsendsummen eine erste Durchsicht <strong>de</strong>r Angebote vom<br />

Verhandlungsleiter o<strong>de</strong>r von einer benannten Vertrauensperson, die jedoch nicht mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r<br />

Verdingungsunterlagen und <strong>de</strong>r Weiterbehandlung <strong>de</strong>r Angebote befasst sein soll, vorzunehmen. Dabei<br />

ist entsprechend <strong>de</strong>m Formblatt Erste Durchsicht - L 3210.StB vorzugehen. Diese zusätzliche Überprüfung<br />

ersetzt nicht die formale Prüfung gemäß Prüfung und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB.<br />

1.2 Bei <strong>de</strong>r ersten Durchsicht sollen augenfällige Auffälligkeiten, die insbeson<strong>de</strong>re geeignet sind, Ansätze zu<br />

Manipulationen bzw. Interpretationen <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes zu liefern, erkannt und sofort dokumentiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Eventuelle Feststellungen sind im Formblatt Erste Durchsicht - L 3210.StB einzutragen.<br />

1.3 Die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke sind als Anlage zum Angebot zu nehmen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

L 3211.StB<br />

(Prüfung und Wertung Hauptangebote - VOL)<br />

Prüfung und Wertung Hauptangebote Blatt<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Bieter<br />

Anzahl <strong>de</strong>r eingereichten Nebenangebote<br />

1 Allgemeines<br />

2 Formale Prüfung<br />

3 rechnerische Prüfung<br />

3.1 Feststellungen<br />

3.2 Nachgerechnete Angebotsendsumme <strong>de</strong>s Hauptangebotes:<br />

aufgestellt:<br />

zu Nr. 1<br />

zu Nr. 2<br />

zu Nr. 3<br />

Vergabenummer Datum<br />

4 Festlegung aufgrund <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung<br />

Das Angebot wird aufgrund <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung ausgeschlossen, <strong>de</strong>r<br />

Bieter ist zu verständigen.<br />

Das Angebot wird weiter geprüft.<br />

aufgestellt:<br />

zu Nr. 4<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 2


5 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung<br />

Festlegung:<br />

Der Bieter ist nicht geeignet.<br />

Das Angebot kommt in die engere Wahl.<br />

aufgestellt:<br />

zu Nr. 5<br />

6 Festlegung aus <strong>de</strong>r Prüfung zu Nr. 5<br />

Das Angebot hat in <strong>de</strong>r Bieterliste <strong>de</strong>r Hauptangebote <strong>de</strong>n Platz Nr.<br />

Preislich günstigere Nebenangebote<br />

liegen vor.<br />

liegen nicht vor.<br />

aufgestellt:<br />

zu Nr. 6<br />

Das Angebot kommt nicht in die engere Wahl, <strong>de</strong>r Bieter ist zu verständigen.<br />

Das Angebot kommt in die engere Wahl.<br />

L 3211.StB<br />

(Prüfung und Wertung Hauptangebote - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 2 von 2


Maßnahme<br />

Angebot für<br />

Bieterliste - Wertung<br />

Platz<br />

Nr.<br />

Bieter Hauptangebot<br />

nachgerechnet €<br />

(netto)<br />

USt % Hauptangebot nachgerechnet<br />

€ (brutto)<br />

Nachlass % ohne<br />

Bedingungen<br />

Vergabenummer<br />

Hauptangebot<br />

nachgerechnet incl.<br />

Nachlass € (brutto)<br />

L 3212.StB<br />

(Bieterliste - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

Abstand<br />

€ %


Vergabestelle<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Bieter<br />

Hauptangebot und Nebenangebot(e)<br />

1 Wertungskriterium Punktespanne<br />

2<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

2.4<br />

2.5<br />

2.6<br />

2.7<br />

2.10 Summe<br />

2.11 Punktebewertung<br />

<strong>de</strong>r Summe 1<br />

3<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

3.5<br />

3.6<br />

3.7<br />

3.10 Summe<br />

3.11 Punktebewertung<br />

<strong>de</strong>r Summe 1<br />

4<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

4.4<br />

4.5<br />

4.6<br />

4.7<br />

4.10 Summe<br />

4.11 Punktebewertung<br />

<strong>de</strong>r Summe 1<br />

5 - 10<br />

5 - 10<br />

5 - 10<br />

1 - 3<br />

1 - 3<br />

1 - 3<br />

1 Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien x 1 = 5 Punkte<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien x 3 = 10 Punkte<br />

lineare Interpolation bis zu 3 Stellen nach <strong>de</strong>m Komma<br />

Punktanzahl Begründung<br />

L 3215.StB<br />

(Bewertung <strong>de</strong>r Unterkriterien - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Bieter Vergabenummer Datum<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Angebotswertung<br />

L 3216.StB<br />

(Angebotswertung - VOL)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

1 Wertungs- Wichtung Bieter<br />

kriterium (%) HA/NA<br />

1.1<br />

Punkte 1<br />

0 - 10<br />

2 Preis<br />

3 Technischer<br />

Wert<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7 Summe<br />

8 Rangfolge<br />

Bewertung 2<br />

[2] x [3]<br />

1 bis zu 3 Stellen hinter <strong>de</strong>m Komma<br />

2 Ergebnis ohne Nachkommastelle (kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t)<br />

Bieter<br />

HA/NA<br />

Punkte 1<br />

0 - 10<br />

Bewertung 2<br />

[2] x [5]<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

Bieter<br />

HA/NA<br />

Punkte 1<br />

0 - 10<br />

Bewertung 2<br />

[2] x [7]<br />

Bieter<br />

HA/NA<br />

Punkte 1<br />

0 - 10<br />

Bewertung 2<br />

[2] x [9]


Richtlinien L 330<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 330<br />

(Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens - VOL)<br />

1.1 Eine Ausschreibung ist durch die Erteilung <strong>de</strong>s Zuschlages, in Ausnahmefällen durch Aufhebung o<strong>de</strong>r<br />

Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens nach § 122 GWB abzuschließen.<br />

Dabei sind die §§ 26 - 29 einschl. <strong>de</strong>r a-Paragraphen <strong>de</strong>r VOL/A zu beachten.<br />

Bei Freihändiger Vergabe ist sinngemäß zu verfahren.<br />

2 Vorlage <strong>de</strong>r Vergabeakten<br />

2.1 Soweit für die Vergabe die Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene einzuholen ist, sind dieser<br />

die Vergabeakten so frühzeitig vorzulegen, dass die Bearbeitung bei diesen Stellen rechtzeitig vor Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Zuschlagsfrist abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

2.2 Mit einem Vergabevorschlag sind min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Unterlagen, soweit wie möglich in Urschrift,<br />

vorzulegen:<br />

a) Text <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Ausschreibung und Angabe <strong>de</strong>r Veröffentlichungsblätter<br />

b) die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

c) das für <strong>de</strong>n Zuschlag vorgeschlagene Angebot<br />

d) alle Haupt- und Nebenangebote, auch die ausgeschlossenen o<strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>nen, mit niedrigeren<br />

Angebotsend- bzw. Wertungssummen als das Angebot nach c)<br />

e) die bei<strong>de</strong>n Haupt- o<strong>de</strong>r Nebenangebote mit nächsthöheren Angebotsend- bzw. Wertungssummen<br />

als das Angebot nach c)<br />

f) soweit es sich bei <strong>de</strong>n Angeboten nach c), d) und e) um Nebenangebote han<strong>de</strong>lt, die zugehörigen<br />

Hauptangebote<br />

g) etwaige Schreiben, Vermerke und sonstige Vorgänge, soweit sie <strong>de</strong>n Vergabevorgang insgesamt<br />

o<strong>de</strong>r die Angebote nach c) bis f) betreffen<br />

h) Preisspiegel<br />

i) <strong>de</strong>r Vergabevermerk gemäß § 30 VOL/A bis zu dieser Stufe <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

k) ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie <strong>de</strong>n Bietern zugeleitet wur<strong>de</strong>n, einschließlich gegebenenfalls<br />

nachgereichter Schreiben<br />

3 Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist<br />

3.1 Eine Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist ist nach Möglichkeit zu vermei<strong>de</strong>n. Ist vorauszusehen,<br />

dass <strong>de</strong>r Auftrag nicht innerhalb <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist erteilt wer<strong>de</strong>n kann, so sind rechtzeitig die für eine<br />

Auftragserteilung in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bietern zu einer einheitlichen Verlängerung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist mit<br />

<strong>de</strong>m Formblatt Zuschlagsfristverlängerung - L 3310 aufzufor<strong>de</strong>rn. Die Grün<strong>de</strong> für eine Verlängerung<br />

sind im Vergabevermerk festzuhalten.<br />

3.2 Stimmen für die Auftragserteilung in Betracht kommen<strong>de</strong> Bieter <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist nur<br />

unter Bedingungen zu, gilt dies als neues Angebot, das aufgrund <strong>de</strong>s Verhandlungsverbots nach § 24<br />

Nr. 2 VOL/A nicht gewertet wer<strong>de</strong>n darf. Die ursprünglichen Angebote gelten bis zum Ablauf <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Bin<strong>de</strong>frist.<br />

3.3 Trotz Verlängerung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist wird <strong>de</strong>r Zuschlag auf das ursprüngliche Angebot mit <strong>de</strong>n darin enthaltenen<br />

Vertragsbedingungen erteilt. Etwaige Auswirkungen <strong>de</strong>s verspäteten Zuschlags sind im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Vertragsabwicklung zu regeln.<br />

Ist vorauszusehen, dass sich erhebliche Auswirkungen auf die Grundlagen <strong>de</strong>r Preisermittlung ergeben<br />

können, ist zu prüfen, ob die Ausschreibung aufzuheben ist.<br />

4 Informationspflicht gemäß § 13 VgV<br />

4.1 Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n in § 2 Vergabeverordnung genannten Schwellenwerten sind alle Bieter, <strong>de</strong>ren<br />

Angebote für die Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen, mit <strong>de</strong>m Formblatt Informations-,<br />

Absageschreiben EG - L 3340EG zu verständigen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


Richtlinien L 330<br />

(Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens – VOL)<br />

4.2 Der Bieter, auf <strong>de</strong>ssen Angebot <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit <strong>de</strong>m Formblatt Informationsschreiben<br />

an erfolgreichen Bieter EG - L 3330EG gemäß § 13 VgV zeitgleich zu unterrichten.<br />

Die Information <strong>de</strong>r Bieter über die Vergabeentscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers hat spätestens 14 Kalen<strong>de</strong>rtage<br />

vor Vertragsabschluss (Zuschlags-/Auftragserteilung) zu erfolgen. Die Frist beginnt an <strong>de</strong>m auf<br />

<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Absendung folgen<strong>de</strong>n Tag. Dabei ist zu beachten, dass das Absen<strong>de</strong>datum zu Beweiszwecken<br />

zu dokumentieren ist und die Absendung zeitgleich an alle Bieter erfolgt. Die Information soll<br />

in <strong>de</strong>r Regel mit Fax erfolgen.<br />

Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung ist darüber hinaus nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Än<strong>de</strong>rt die Vergabestelle nach <strong>de</strong>m Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Informationen ihre Vergabeentscheidung, muss sie<br />

die Bieter erneut unter Verwendung vorgenannter Vordrucke informieren.<br />

5 Erteilung <strong>de</strong>s Zuschlags<br />

5.1 Nach<strong>de</strong>m unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte gemäß § 25 VOL/A das wirtschaftlichste Angebot<br />

ermittelt wor<strong>de</strong>n ist, ist bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte gemäß § 28 VOL/A <strong>de</strong>r<br />

Zuschlag auf dieses Angebot zu erteilen.<br />

Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten darf <strong>de</strong>r Zuschlag nach § 28 VOL/A nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

seit Absendung <strong>de</strong>r Information an die Bieter (siehe Nr. 4) min<strong>de</strong>stens 14 Kalen<strong>de</strong>rtage vergangen sind<br />

und die Vergabekammer <strong>de</strong>r Vergabestelle keinen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren (siehe Richtlinien<br />

L 300) zugestellt hat. Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig.<br />

5.2 Das Auftragsschreiben ist nach Formblatt Auftragsschreiben - L 338 zu gestalten; dabei sind stets anzugeben:<br />

- Auftraggeber,<br />

- Auftragssumme,<br />

- berücksichtigte Nachlässe,<br />

- berücksichtigte Nebenangebote und Än<strong>de</strong>rungsvorschläge,<br />

- und ggf. OZ <strong>de</strong>r auszuführen<strong>de</strong>n Wahlpositionen.<br />

Sind mit <strong>de</strong>m vorgesehenen Auftragnehmer Verhandlungen geführt wor<strong>de</strong>n, so ist auf die Erklärung<br />

<strong>de</strong>s Bieters (siehe Richtlinien L 320 Nr. 5.6) ausdrücklich Bezug zu nehmen.<br />

5.3 In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen die Stellung einer Bürgschaft vereinbart ist, ist <strong>de</strong>m Zuschlagsschreiben eine<br />

vorbereitete Bürgschaftsurkun<strong>de</strong> nach Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft - L 421 beizufügen (siehe<br />

Richtlinien zu L 421 - L 423).<br />

5.4 Wenn zu erwarten ist, dass das Auftragsschreiben <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf<br />

<strong>de</strong>r - gegebenenfalls nach Nr. 3 verlängerten - Zuschlagsfrist zugeleitet wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Zuschlag<br />

z. B. fernmündlich o<strong>de</strong>r per Telefax zu erteilen. Das Auftragsschreiben - L 338 ist umgehend<br />

nachzureichen; darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen.<br />

5.5 Nach erfolgtem Zuschlag sind bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte die nicht berücksichtigten<br />

Bieter auf <strong>de</strong>ren Antrag gemäß § 27 Nr. 1 Satz 2 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15<br />

Kalen<strong>de</strong>rtagen, zu benachrichtigen.<br />

Dazu ist das Formblatt Mitteilung nach § 27 Nr. 1 und 2 VOL/A - L 332 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 27 Nr. 3 VOL/A entfallen die zusätzlichen Angaben <strong>de</strong>s § 27 Nr. 2 VOL/A (Formblatt<br />

Mitteilung nach § 27 Nr. 1 und 3 VOL/A - L 335). Bei losweiser Vergabe ist § 27 Nr. 4 VOL/A zu beachten.<br />

5.6 Für die Vertragsabwicklung sind in einer „Vertragsakte“ min<strong>de</strong>stens zusammenzufassen:<br />

- Ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie <strong>de</strong>n Bietern zugeleitet wur<strong>de</strong>n.<br />

- Sämtliche Angebotsunterlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers einschließlich <strong>de</strong>r berücksichtigten Nebenangebote<br />

im Original.<br />

- Etwaiger Schriftwechsel o. ä. mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer.<br />

- Entwurf (Aktenfertigung) sowie Mehrfertigung <strong>de</strong>s Zuschlagsschreibens.<br />

6 Vergabevermerk<br />

6.1 Nach Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist <strong>de</strong>r Vergabevermerk (siehe Richtlinien L 110) fertig zu stellen<br />

und <strong>de</strong>n zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen (siehe Richtlinien L 450) beizufügen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


7 EG-Bekanntmachung <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />

Richtlinien L 330<br />

(Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens – VOL)<br />

7.1 Bei Aufträgen, für die eine Bekanntmachung im EG-Amtsblatt veröffentlicht wur<strong>de</strong> (siehe Richtlinien zu<br />

L 123EG), ist gemäß § 28 a VOL/A spätestens 48 Kalen<strong>de</strong>rtage nach Auftragserteilung eine Bekanntmachung<br />

über vergebene Aufträge nach <strong>de</strong>m Formblatt „EG-Bekanntmachung über vergebene Aufträge“<br />

an das EG-Amtsblatt zu sen<strong>de</strong>n.<br />

8 Behandlung und Aufbewahrung <strong>de</strong>r nicht berücksichtigten Angebote<br />

8.1 Die unter Nr. (2) d), e) und f) genannten Angebote sind mit allen <strong>de</strong>n Vergabevorgang betreffen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen (Schreiben, Vermerke und sonstige Vorgänge) sechs Jahre nach Ablauf <strong>de</strong>s Jahres in <strong>de</strong>m<br />

die Schlusszahlung erfolgt ist, aufzubewahren.<br />

8.2 Alle übrigen Angebote können zwei Monate nach Zuschlagserteilung vernichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


Vergabestelle<br />

Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag<br />

Az / AVA-Nummer Vergabenummer<br />

fachlich zuständig Datum<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Der Gesamtauftrag Der Auftrag für Los<br />

soll <strong>de</strong>r Firma<br />

auf das Hauptangebot vom auf das Nebenangebot vom<br />

erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

L 331.H<br />

(Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - VOL)<br />

Ausschlaggebend für <strong>de</strong>n Vorschlag ist <strong>de</strong>r Preis. sind die nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />

Begründung zum Vergabevorschlag, wenn für <strong>de</strong>n Vergabevorschlag nicht <strong>de</strong>r Preis son<strong>de</strong>rn an<strong>de</strong>re Kriterien maßgebend sind.<br />

Eignung <strong>de</strong>s Bieters, Nachweise nach Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots L 211/ L 211EG Nr. 3.2 bzw.<br />

nach § 7 Nr.4 / § 7a Nr 3 VOL/A<br />

Die Eignung <strong>de</strong>s Bieters wird bestätigt. Der Bieter ist Bevorzugter Bewerber (vgl. Anlage).<br />

Die in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rten Nachweise zur Eignung liegen vor.<br />

Auf die Vorlage folgen<strong>de</strong>r Nachweise<br />

wur<strong>de</strong> verzichtet, weil<br />

Auftragssumme - voraussichtliche Abrechnungssumme - Wertungssumme<br />

Angebotssumme € Auftragssumme €<br />

Preisnachlass v. H. € Sonstiges (siehe Beiblatt) €<br />

Nettobetrag € vorauss. Abrechnungssumme €<br />

Umsatzsteuer v.H. € weitere Kosten (z.B. Wartung) €<br />

Auftragssumme € Wertungssumme €<br />

geschätzte Vergabesumme € für Auftrag verfügbar €<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist<br />

Information gemäß § 101a GWB: Art <strong>de</strong>r Absendung: am:<br />

(siehe Richtlinie zum Formblatt L 3340EG) frühester Termin <strong>de</strong>r Auftragserteilung am:<br />

Vergabevorschlag Anlage: Wertungsübersicht L 321.H<br />

erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />

Haushalt/Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - 24.04.2009 1 von 1


Richtlinien zu L 331.H<br />

Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag<br />

Erteilen <strong>de</strong>s Zuschlags<br />

1 Annahme <strong>de</strong>s Angebots<br />

Richtlinien zu L 331.H<br />

(Vergabevermerk – Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - VOL)<br />

1.1 Ist absehbar, dass <strong>de</strong>r Auftrag nicht innerhalb <strong>de</strong>r vorgesehenen Zuschlagsfrist erteilt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

so ist mit <strong>de</strong>n für die Auftragserteilung in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bietern eine angemessene<br />

Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist rechtzeitig zu vereinbaren. Die Vereinbarung über die Verlängerung<br />

ist schriftlich festzuhalten. Wird wegen <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Ausführungsfrist erfor<strong>de</strong>rlich, ist die Vereinbarung rechtzeitig vor Auftragserteilung zu treffen.<br />

1.2 Durch die Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag nur zustan<strong>de</strong>, wenn das Angebot <strong>de</strong>s Bieters in<br />

allen Teilen unverän<strong>de</strong>rt innerhalb <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist angenommen wird.<br />

1.3 Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im<br />

Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung Vertragsinhalt.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Zuschlagsfristverlängerung<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Angebot vom<br />

Anlage Erklärung zur Zuschlagsfristverlängerung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

L 3310<br />

(Zuschlagsfristverlängerung - VOL)<br />

wir danken für Ihre Teilnahme am Vergabeverfahren.<br />

Die für das Vergabeverfahren <strong>de</strong>r o.g. Bauleistung festgelegte Zuschlagsfrist muss aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

bis zum<br />

verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir bitten Sie, die beigefügte Erklärung zur Zuschlagsfristverlängerung ausgefüllt und mit Ihrem<br />

Firmenstempel und Unterschrift versehen spätestens bis zum zurück zu sen<strong>de</strong>n.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 2


Bieter<br />

Vergabestelle<br />

Zuschlagsfristverlängerung<br />

Baumaßnahme<br />

Angebot für<br />

Mein/Unser Angebot vom<br />

Ihr Schreiben vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

L 3310<br />

(Zuschlagsfristverlängerung - VOL)<br />

mit <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist bis zum bin ich/sind wir<br />

einverstan<strong>de</strong>n. nicht einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Die Bin<strong>de</strong>frist für die in meinem/unserem Angebot benannten Nachunternehmen/an<strong>de</strong>ren Unternehmen<br />

habe(n) ich/wir entsprechend verlängert.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 2 von 2


Vergabestelle<br />

Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 2 VOL/A<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL - Leistung<br />

Angebot vom<br />

Anlage<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Ihr Angebot ist aus<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

preislichen gestalterischen<br />

technischen ästhetischen<br />

funktionsbedingten<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Es sind Angebote eingegangen.<br />

Es sind Nebenangebote eingegangen.<br />

niedrigster Angebotspreis höchster Angebotspreis<br />

L 332<br />

(Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 2 - VOL)<br />

€ €<br />

Los 1 € €<br />

Los 2 € €<br />

Los 3 € €<br />

Los 4 € €<br />

Los 5 € €<br />

Los 6 € €<br />

Diese Mitteilung ist abschließend.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />

Vergabestelle<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL - Leistung<br />

Angebot vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 333EG<br />

(Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

Sie haben o.a. Angebot unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Nebenangebote<br />

Mit einer Wertungssumme von Euro abgegeben.<br />

Die Wertung ergab folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />

Wertungskriterium Bewertung (Punktwert) Ihres Angebotes<br />

Preis<br />

Technischer Wert<br />

Summe<br />

Wir beabsichtigen nach Ablauf <strong>de</strong>r Informationsfrist gemäß § 13 Vergabeverordnung (VgV) und für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass bis dahin kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n ist und nicht an<strong>de</strong>re unvorhersehbare<br />

entscheidungsrelevante Grün<strong>de</strong> eingetreten sind, Ihnen <strong>de</strong>n Zuschlag zu erteilen.<br />

Die Auftragssumme muss dabei nicht <strong>de</strong>r o.g. Wertungssumme entsprechen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />

Vergabestelle<br />

Information, Absage nach § 13 VgV<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL - Leistung<br />

Angebot vom<br />

Anlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 334EG<br />

(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

hiermit informieren wir Sie gemäß § 13 VgV, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Wir beabsichtigen <strong>de</strong>n Zuschlag am auf das Angebot <strong>de</strong>s Bieters<br />

zu erteilen.<br />

1. Formale Prüfung<br />

Ihr Angebot wird von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />

es verspätet eingegangen ist.<br />

es wesentliche Preisangaben bzw. gefor<strong>de</strong>rte Erklärungen nicht enthält.<br />

es nicht <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen gemäß im Angebotsschreiben unterschrieben ist.<br />

von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht ein<strong>de</strong>utig sind.<br />

es unzulässige Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen enthält.<br />

es nicht vollständig ist.<br />

ein Ausschlussgrund nach § 7 Nr. 5 VOL/A vorliegt.<br />

es nicht alle in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.<br />

Erläuterung:<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />

L 334EG<br />

(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />

Ihr Nebenangebot wird von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />

Gem. Ziff. 5.2 <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots Nebenangebote nicht zugelassen<br />

sind.<br />

es <strong>de</strong>n formalen Anfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote nicht genügt (§ 25 Nr. 1 VOL/A).<br />

es die verlangten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen nicht erfüllt (§ 25a Nr. 3 VOL/A).<br />

Erläuterung:<br />

2. Eignung <strong>de</strong>s Bieters<br />

Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />

begrün<strong>de</strong>te Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf<br />

Fachkun<strong>de</strong><br />

Erläuterung:<br />

Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit<br />

3. Beurteilung <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes<br />

Auf Ihr Angebot kann kein Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n , weil<br />

Der Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht.<br />

Erläuterung:<br />

4. Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s Angebotes<br />

Auf Ihr Angebot kann <strong>de</strong>r Zuschlag nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, weil<br />

Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.<br />

Grund:<br />

Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.<br />

Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste aus.<br />

Grün<strong>de</strong>n<br />

preislichen gestalterischen<br />

technischen ästhetischen<br />

funktionsbedingten<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />

Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.<br />

L 334EG<br />

(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />

Folgen<strong>de</strong> Nebenangebote kommen aufgrund <strong>de</strong>r Wertung für <strong>de</strong>n Zuschlag nicht in Betracht<br />

aus:<br />

preislichen NA Nr. gestalterischen NA Nr.<br />

technischen NA Nr. ästhetischen NA Nr.<br />

funktionsbedingten NA Nr. Na Nr.<br />

Grün<strong>de</strong>n.<br />

Erläuterung:<br />

5. Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes<br />

Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />

Sie die gefor<strong>de</strong>rten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.<br />

Bezug:<br />

6. Zusätzliche Informationen<br />

Es sind Angebote eingegangen.<br />

Es sind Nebenangebote eingegangen.<br />

niedrigster Angebotspreis höchster Angebotspreis<br />

€ €<br />

Los 1 € €<br />

Los 2 € €<br />

Los 3 € €<br />

Los 4 € €<br />

Los 5 € €<br />

Los 6 € €<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />

Richtlinien zu L 334EG<br />

Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG<br />

Richtlinien zu L 334EG<br />

(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />

1 Information über Nichtberücksichtigung<br />

In EG-Vergabeverfahren ist allen Bietern, <strong>de</strong>ren Angebote nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen, spätestens<br />

14 Kalen<strong>de</strong>rtage vor <strong>de</strong>r Auftragserteilung <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Bieters, <strong>de</strong>ssen Angebot angenommen<br />

wer<strong>de</strong>n soll, und <strong>de</strong>r Grund <strong>de</strong>r vorgesehenen Nichtberücksichtigung mitzuteilen. Grün<strong>de</strong> für<br />

die vorgesehene Nichtberücksichtigung sind<br />

- Ausschluss eines Bieters o<strong>de</strong>r seines/seiner Angebot(e) nach <strong>de</strong>n Richtlinien L 320<br />

- die Vergabeentscheidung (Hochbau siehe Vergabevermerk - Wertungsübersicht – L 321.H)<br />

Das Informations-/Absageschreiben nach § 13 VgV EG - L 334EG ist an alle nicht berücksichtigten<br />

Bieter am selben Tag zu versen<strong>de</strong>n. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung ist im Vergabevermerk festzuhalten<br />

(Bereich Hochbau siehe Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - L 331.H).<br />

Die Frist beginnt am Tag nach <strong>de</strong>r Absendung dieser Information.<br />

Wird eine Information nach § 27a Nr.1 VOL/A verlangt, ist die Anfrage schriftlich unter Hinweis auf die<br />

bereits mit Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - L 334EG erfolgte Mitteilung formlos<br />

zu beantworten. Wenn nichtberücksichtigte Bieter ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben,<br />

sind diesen die Merkmale und Vorteile <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s Bieters, auf das <strong>de</strong>r Zuschlag erfolgt ist,<br />

zusätzlich mitzuteilen.<br />

Den nichtberücksichtigten Bewerbern sind nach § 27a Nr.1 Satz 2 VOL/A auf schriftlichen Antrag die<br />

Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung mit Mitteilung nach § 27 Nr. 2 VOB/A - L 332<br />

mitzuteilen; siehe Richtlinien 320.<br />

2 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeentscheidung<br />

Wird von <strong>de</strong>r ursprünglich beabsichtigten Vergabeentscheidung abgewichen, die <strong>de</strong>r Mitteilung<br />

Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - L 334EG zugrun<strong>de</strong> lag, sind die Bieter erneut mit<br />

diesem Formblatt unter Einhaltung <strong>de</strong>r Frist nach § 13 VgV zu unterrichten, bevor ein Zuschlag erteilt<br />

wer<strong>de</strong>n darf.<br />

3 Informationspflicht gemäß § 13 VgV<br />

Der Bieter, auf <strong>de</strong>ssen Angebot <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit Formblatt<br />

Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter EG - L 333EG zeitgleich zu unterrichten.<br />

Die Information <strong>de</strong>r Bieter über die Vergabeentscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers hat spätestens 14<br />

Kalen<strong>de</strong>rtage vor Vertragsabschluss (Zuschlags-/Auftragserteilung) zu erfolgen. Die Frist beginnt an<br />

<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Absendung folgen<strong>de</strong>n Tag. Die Information soll in <strong>de</strong>r Regel mit Fax erfolgen.<br />

Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung ist darüber hinaus nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Angebot vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 3330EG<br />

(Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter EG - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

Sie haben o.a. Angebot unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Nebenangebote<br />

mit einer Wertungssumme von € (brutto) abgegeben.<br />

Die Wertung Ihres Angebots ergab folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />

Zuschlagskriterium Preis (100 v.H.): Wertungssumme _________________ € (brutto)<br />

Wertung gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung<br />

Zuschlagskriterium<br />

Preis<br />

Technischer Wert<br />

Summe<br />

Wichtung (v.H.) Bewertung (Punktwert) Ihres<br />

Angebots<br />

Wir beabsichtigen nach Ablauf <strong>de</strong>r Informationsfrist gemäß § 101a GWB und für <strong>de</strong>n Fall, dass bis dahin kein<br />

Nachprüfungsverfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n ist und nicht an<strong>de</strong>re unvorhersehbare entscheidungsrelevante<br />

Grün<strong>de</strong> eingetreten sind, Ihnen <strong>de</strong>n Zuschlag zu erteilen.<br />

Die Auftragssumme muss dabei nicht <strong>de</strong>r o.g. Wertungssumme entsprechen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.04.2009 1 von 1


Vergabestelle<br />

Information nach § 101a GWB<br />

Baumaßnahme<br />

Angebot für<br />

Angebot vom<br />

Anlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

L 3340EG<br />

(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />

Vergabenummer<br />

hiermit informieren wir Sie gemäß § 101a GWB, dass wir beabsichtigen, nach Ablauf <strong>de</strong>r Informationsfrist,<br />

frühestens am ,<br />

<strong>de</strong>n Zuschlag auf das Angebot <strong>de</strong>s Bieters<br />

zu erteilen.<br />

Grün<strong>de</strong><br />

Ihr Angebot wur<strong>de</strong> ausgeschlossen, weil<br />

es im Eröffnungstermin <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter bei Öffnung <strong>de</strong>s ersten Angebots nicht<br />

vorgelegen hat.<br />

es Preise bzw. gefor<strong>de</strong>rte Erklärungen nicht enthält.<br />

es nicht an <strong>de</strong>r vorgesehenen Stelle im Angebotsschreiben unterschrieben ist.<br />

von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht zweifelsfrei sind.<br />

es unzulässige Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen enthält.<br />

es nicht vollständig ist.<br />

ein Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 VOL/A vorliegt.<br />

es nicht alle in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.<br />

Sie in Bezug auf diese Vorgabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong> Abre<strong>de</strong> getroffen<br />

haben.<br />

Erläuterung:<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 5


Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Ihr Nebenangebot wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />

Nebenangebote nicht zugelassen sind.<br />

L 3340EG<br />

(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />

es nicht auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht o<strong>de</strong>r als solches <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet war.<br />

es die gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote nicht erfüllt.<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 2 von 5


Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Erläuterung:<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

Ihr Nebenangebot<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />

L 3340EG<br />

(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 3 von 5


Es ergibt sich für Ihr Angebot folgen<strong>de</strong> Wertungssumme:<br />

_____________________ € (brutto)<br />

Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />

begrün<strong>de</strong>te Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf<br />

L 3340EG<br />

(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />

Fachkun<strong>de</strong><br />

Erläuterung:<br />

Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit<br />

Sonstiges:<br />

Auf Ihr Angebot kann <strong>de</strong>r Zuschlag nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, weil<br />

Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.<br />

Grund:<br />

Es liegt ein wirtschaftlicheres Hauptangebot vor.<br />

Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.<br />

Die Wertung Ihres Angebots ergab folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />

Zuschlagskriterium Preis (100 v.H.):<br />

Wertungssumme <strong>de</strong>s erfolgreichen Bieters: _________________ € (brutto)<br />

Wertung gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung<br />

Zuschlagskriterium<br />

Preis<br />

Wichtung (v.H.) Bewertung (Punktwert) Ihres<br />

Angebots<br />

Technischer Wert<br />

Summe<br />

Summe <strong>de</strong>r Wertungspunkte <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s vorgesehenen Auftragnehmers:<br />

Punkte<br />

Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />

Sie die gefor<strong>de</strong>rten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 4 von 5


Bezug:<br />

5. Zusätzliche Informationen<br />

Es sind Angebote eingegangen.<br />

Es sind Nebenangebote eingegangen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

L 3340EG<br />

(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 5 von 5


Vergabestelle<br />

Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />

Baumaßnahme<br />

Bewerbung für<br />

Bewerbung vom<br />

Anlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 3341EG<br />

(Mitteilung über Nichtberücksichtigung - Bewerber EG - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

wir bedanken uns für Ihre Bewerbung zur vorstehen<strong>de</strong>n Bekanntmachung.<br />

Hiermit informieren wir Sie, dass wir Sie am weiteren Verfahren lei<strong>de</strong>r nicht beteiligen können.<br />

Ihre Bewerbung wur<strong>de</strong> abgelehnt, weil<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

sie zu spät eingegangen ist.<br />

die gefor<strong>de</strong>rten Nachweise nicht vorgelegt wur<strong>de</strong>n.<br />

die Eignung für die zu vergeben<strong>de</strong> Leistung nicht nachgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

sie im Losverfahren nicht ausgewählt wur<strong>de</strong>.<br />

sie beim Auswahlverfahren an ____. Stelle liegt.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 12.05.2009 1 von 1


Richtlinien zu L 3340EG und 3341EG<br />

Informationsschreiben nach § 101a GWB EG<br />

Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />

Richtlinien zu L 3340EG und L 3341EG<br />

(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />

1 Information / Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />

In EG-Vergabeverfahren ist allen Bietern, <strong>de</strong>ren Angebote nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen, spätestens<br />

15 Kalen<strong>de</strong>rtage (bei Versand per Fax o<strong>de</strong>r auf elektronischem Weg spätestens 10 Tage) vor<br />

<strong>de</strong>r Auftragserteilung <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Unternehmens, <strong>de</strong>ssen Angebot angenommen wer<strong>de</strong>n soll, die<br />

Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vorgesehenen Nichtberücksichtigung und <strong>de</strong>r früheste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses<br />

mitzuteilen. Grün<strong>de</strong> für die vorgesehene Nichtberücksichtigung sind<br />

- Ausschluss eines Bieters o<strong>de</strong>r seines/seiner Angebot(e) nach <strong>de</strong>n Richtlinien L 320<br />

- die Vergabeentscheidung (Hochbau siehe Vergabevermerk - Wertungsübersicht – L 321.H)<br />

Das Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - L 3340EG ist an alle nicht berücksichtigten Bieter<br />

am selben Tag zu versen<strong>de</strong>n. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung ist im Vergabevermerk festzuhalten (Bereich<br />

Hochbau siehe Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - L 331.H).<br />

Die Information soll in <strong>de</strong>r Regel mit Fax erfolgen. Die Übermittlungsprotokolle sind zum<br />

Vergabevermerk zu nehmen. Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung ist darüber hinaus nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Frist beginnt am Tag nach <strong>de</strong>r Absendung dieser Information.<br />

Wird eine Information nach § 27a Nr.1 VOL/A verlangt, ist die Anfrage schriftlich unter Hinweis auf die<br />

bereits mit Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - L 3340EG erfolgte Mitteilung formlos zu<br />

beantworten. Wenn nichtberücksichtigte Bieter ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben,<br />

sind diesen die Merkmale und Vorteile <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s Bieters, auf das <strong>de</strong>r Zuschlag erfolgt ist,<br />

zusätzlich mitzuteilen.<br />

Nichtberücksichtigte Bewerber sind, soweit sie nicht unmittelbar nach <strong>de</strong>r Bewerberauswahl über<br />

Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung und die Grün<strong>de</strong> dafür mit Formblatt Mitteilung über<br />

Nichtberücksichtigung - Bewerber EG - L 3341EG unterrichtet wur<strong>de</strong>n, ausnahmsweise entsprechend<br />

Formblatt Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - 3340EG zu informieren..<br />

Der Bieter, auf <strong>de</strong>ssen Angebot <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit Formblatt<br />

Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter EG - L 3330EG zeitgleich zu unterrichten.<br />

2 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeentscheidung<br />

Wird von <strong>de</strong>r ursprünglich beabsichtigten Vergabeentscheidung abgewichen, die <strong>de</strong>r Mitteilung<br />

Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - L 3340EG zugrun<strong>de</strong> lag, sind die Bieter erneut mit<br />

diesem Formblatt unter Einhaltung <strong>de</strong>r Frist nach § 101a GWB zu unterrichten, bevor ein Zuschlag<br />

erteilt wer<strong>de</strong>n darf.<br />

Hinweis<br />

Für Vergabeverfahren, die vor <strong>de</strong>m 24.04.2009 begonnen wur<strong>de</strong>n, sind die bisherigen Formblätter 333EG und<br />

334EG zu verwen<strong>de</strong>n (§ 131 Abs. 8 GWB).<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 1


Vergabestelle<br />

Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 3 VOL/A<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL - Leistung<br />

Angebot vom<br />

Öffnungstermin<br />

Anlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Weitere Angaben kommen nicht in Betracht, weil<br />

<strong>de</strong>r Zuschlagspreis unter 5.000 Euro liegt.<br />

weniger als 8 Angebote eingegangen sind.<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

L 335<br />

(Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 3 - VOL)<br />

<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe eine funktionale Leistungsbeschreibung zugrun<strong>de</strong> gelegen hat.<br />

das Angebot nach § 25 Nr. 1 VOL/A ausgeschlossen wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r nach § 25 Nr. 2 Abs 1 VOL/A nicht<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

Diese Mitteilung ist abschließend.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

Verschlusssachenvergabe<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Angebot vom<br />

Absageschreiben vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 337.H<br />

(Ergänzung Absageschreiben Verschlusssachenvergabe - VOL)<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

zur Abwicklung <strong>de</strong>r o. g. Verschlusssachenvergabe bitten wir Sie, folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

Sie wer<strong>de</strong>n gebeten, die Ihnen mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe übermittelten und nicht bereits mit<br />

<strong>de</strong>m Angebot zurückgegebenen Verdingungsunterlagen unverzüglich an die Vergabestelle auf <strong>de</strong>mselben<br />

Wege, auf <strong>de</strong>m sie Ihnen zugestellt wur<strong>de</strong>n, zurück zugeben. Sofern Sie Ihren Sitz nicht in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland haben, sind die nicht bereits mit <strong>de</strong>m Angebot zurückgegebenen<br />

Vertragsunterlagen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> Ihres Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu<br />

veranlassen und eine Bescheinigung hierüber <strong>de</strong>r Vergabestelle über die Botschaft zu übersen<strong>de</strong>n.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

Auftrag<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Angebot vom<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Maßnahmenummer<br />

Dienststellenkennnr.<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Anlagen:<br />

Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens<br />

wichtige Hinweise für Rechnungsstellung und Zahlung (Formblatt L 339.H)<br />

Anlage zur Empfangsbestätigung (Formblatt L 3380.StB)<br />

Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

L 338<br />

(Auftragsschreiben - VOL)<br />

Auf Grund Ihres oben genannten Angebots erhalten Sie hiermit <strong>de</strong>n Auftrag zur Ausführung <strong>de</strong>r oben<br />

bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung<br />

Die Auftragssumme beläuft sich auf € (brutto).<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 08.02.2010 1 von 2


L 338<br />

(Auftragsschreiben - VOL)<br />

Ggf. Objekt-/Bauüberwachung und Sicherheitskoordination (Baustellenverordnung):<br />

Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt<br />

Die Sicherheitskoordination obliegt<br />

Erläuterungen<br />

Die Erläuterungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Erläuterungen".<br />

(Auftraggeber)<br />

Sie wer<strong>de</strong>n gebeten, die Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens als Empfangsbestätigung unverzüglich<br />

unterschrieben zurückzugeben.<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich/Wir bestätige(n) <strong>de</strong>n Empfang Ihres vorstehen<strong>de</strong>n Auftragsschreibens.<br />

Zur Entgegennahme von Anordnungen wird als bevollmächtigter Vertreter bestellt:<br />

Ein Wechsel in <strong>de</strong>r Vertretung wird <strong>de</strong>r Vergabestelle unverzüglich mitgeteilt.<br />

Ansprechpartner für <strong>de</strong>n Sicherheitskoordinator (wenn SiGe-Koordination nicht beim AN):<br />

(Ort, Datum und Unterschrift)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 08.02.2010 2 von 2


Richtlinien zu L 338<br />

Auftrag<br />

Richtlinien zu L 338<br />

(Auftrag - VOL)<br />

1 Zuschlagserteilung<br />

Der Zuschlag soll in <strong>de</strong>r Regel schriftlich auf <strong>de</strong>m Postweg erteilt wer<strong>de</strong>n; es genügt auch ein Fax,<br />

<strong>de</strong>ssen Sen<strong>de</strong>protokoll zu <strong>de</strong>n Akten zu nehmen ist.<br />

2 Voraussetzung für Zuschlagserteilung in EG-Verfahren<br />

Vor <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung in EG-Vergabeverfahren ist <strong>de</strong>r Informationspflicht nach § 13 VgV zu<br />

genügen. Ohne dass die vorgeschriebene Information erteilt wor<strong>de</strong>n und die Frist abgelaufen ist, darf<br />

<strong>de</strong>r Zuschlag nicht erteilt wer<strong>de</strong>n. Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig (§ 13 Satz 3 VgV).<br />

3 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Auftragserteilung in EG-Verfahren<br />

Für die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Auftragserteilung und ihre Übermittlung an das Amt für amtliche<br />

Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften spätestens 48 Kalen<strong>de</strong>rtage nach <strong>de</strong>r<br />

Auftragserteilung ist das Muster <strong>de</strong>s Anhangs III <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

4 Inhalt <strong>de</strong>s Auftragsschreibens<br />

4.1 Es sind stets anzugeben:<br />

– Auftraggeber,<br />

– Benennung <strong>de</strong>r einzelnen Kostenträger,<br />

– Auftragssumme,<br />

in <strong>de</strong>n Erläuterungen:<br />

– berücksichtigte Nachlässe,<br />

– berücksichtigte Nebenangebote.<br />

Gegebenenfalls sind auch anzugeben:<br />

– berichtigter Än<strong>de</strong>rungssatz für Lohngleitklausel gemäß Richtlinien L 320 Nr. 5.2<br />

– OZ <strong>de</strong>r auszuführen<strong>de</strong>n Wahlpositionen (nur Straßenbau).<br />

Sind mit <strong>de</strong>m vorgesehenen Auftragnehmer Verhandlungen geführt wor<strong>de</strong>n, so ist auf die Erklärung<br />

<strong>de</strong>s Bieters ausdrücklich Bezug zu nehmen.<br />

4.2 Nur Bereich Straßenbau: Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Aufgaben <strong>de</strong>s Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung zu übernehmen, ist die Benennung <strong>de</strong>s<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und <strong>de</strong>ssen Stellvertreters nach <strong>de</strong>m Formblatt<br />

Anlage zur Empfangsbestätigung - L 3380.StB zu for<strong>de</strong>rn, um die Eignung <strong>de</strong>s benannten<br />

Koordinators anhand von Referenzen prüfen zu können.<br />

.4.3 In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen die Stellung einer Bürgschaft vereinbart ist, ist <strong>de</strong>m Zuschlagsschreiben eine<br />

vorbereitete Bürgschaftsurkun<strong>de</strong> Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - L 421<br />

beizufügen.<br />

Wenn zu erwarten ist, dass das Zuschlagsschreiben <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor<br />

Ablauf <strong>de</strong>r - gegebenenfalls nach Richtlinien L 330 Nr. 3 verlängerten - Zuschlagsfrist zugeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Zuschlag fernmündlich bzw. fernschriftlich zu erteilen. Das Auftragsschreiben<br />

gemäß Nr. 1 ist umgehend nachzureichen; darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Anlage zur Empfangsbestätigung<br />

zusätzlich wer<strong>de</strong>n benannt<br />

für die Leitung <strong>de</strong>r Ausführung (Bauleitung)<br />

Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />

Anschrift Anschrift<br />

Telefon Telefon<br />

als Verantwortlicher für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen<br />

Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />

Anschrift Anschrift<br />

Telefon Telefon<br />

L 3380.StB<br />

(Anlage zur Empfangsbestätigung - VOL)<br />

als verantwortlicher Koordinator für die statische und konstruktive Bearbeitung (ZTV-ING Teil 1)<br />

Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />

Anschrift Anschrift<br />

Telefon Telefon<br />

als verantwortlicher technischer Koordinator für Traggerüste nach DIN 4421 sowie Arbeits- und<br />

Schutzgerüste nach DIN 4420<br />

Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />

Anschrift Anschrift<br />

Telefon Telefon<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 2


L 3380.StB<br />

(Anlage zur Empfangsbestätigung - VOL)<br />

als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung (wenn SiGe-<br />

Koordination beim AN)<br />

Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />

Anschrift Anschrift<br />

Telefon Telefon<br />

Ort, Datum und Unterschrift <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

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Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Ergänzung <strong>de</strong>s Auftragsschreibens<br />

Hinweise für Rechnungsstellung und Zahlung<br />

Vergabenummer<br />

L 339.H<br />

(Auftragsschreiben Beiblatt - VOL)<br />

1 Rechnungsstellung<br />

Zur Beschleunigung <strong>de</strong>r Bearbeitung bitten wir, in <strong>de</strong>r Rechnung neben <strong>de</strong>m Rechnungsdatum und<br />

<strong>de</strong>r Rechnungsnummer immer die Auftragsnummer <strong>de</strong>r Vergabestelle anzugeben (vgl. beil.<br />

Auftragsschreiben).<br />

2 Zahlungen<br />

Zahlungen wer<strong>de</strong>n im beleglosen Datenträgeraustausch geleistet. Aufgrund von Vorgaben <strong>de</strong>r<br />

Kreditinstitute soll die Angabe <strong>de</strong>s Verwendungszweckes für <strong>de</strong>n Empfänger grundsätzlich 27<br />

Schreibstellen einschl. Leerstellen nicht überschreiten.<br />

Die die Zahlung erläutern<strong>de</strong>n Angaben, die <strong>de</strong>n Bezug zum Auftrag und zur Rechnung herstellen,<br />

müssen <strong>de</strong>swegen abgekürzt bzw. verschlüsselt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zahlungsarten sind gekennzeichnet als<br />

VZ = Vorauszahlung<br />

AZ = Abschlagszahlung<br />

SZ = Schlusszahlung<br />

Der Schlüssel glie<strong>de</strong>rt sich in<br />

1. - 5. Stelle Dienststellen-Kennnummer <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />

6. - 13. Stelle Auftragsnummer <strong>de</strong>r Vergabestelle (siehe Auftragsschreiben)<br />

14. - 15. Stelle Zahlungsart<br />

16. - 21. Stelle Rechnungsdatum<br />

22. - 27. Stelle Rechnungsnummer; die Übermittlung einer Rechnungsnummer mit mehr<br />

als sechs Stellen ist nicht bei allen Kreditinstituten gewährleistet.<br />

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Richtlinien zu L 339.H<br />

Auftragsschreiben Beiblatt<br />

Richtlinien zu L 339.H<br />

(Auftragsschreiben Beiblatt - VOL)<br />

1 Form <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung<br />

Das Auftragsschreiben Beiblatt - L 339.H ist nur bei Bun<strong>de</strong>shochbaumaßnahmen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

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Vergabestelle<br />

Bestellschein<br />

Maßnahme<br />

VOL-Leistung<br />

Sie erhalten im Namen und für Rechnung<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Maßnahmenummer<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Angebot / Preisliste vom<br />

mündliche Vereinbarung vom<br />

Ausführungsbeginn<br />

Fertigstellung<br />

L 340<br />

(Bestellschein - VOL)<br />

<strong>de</strong>n Auftrag zur Ausführung folgen<strong>de</strong>r Leistungen nach VOL<br />

Vertragsbestandteile sind die Allg. Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B),<br />

Ausgabe 2003<br />

Leistungen €<br />

Zwischensumme<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

Auftragssumme<br />

(Auftraggeber) (Auftragnehmer, Unterschrift nur bei mündlicher Vereinbarung)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />

, <strong>de</strong>n


Begründung für die Art <strong>de</strong>r Vergabe:<br />

L 340<br />

(Bestellschein - VOL)<br />

vorliegen<strong>de</strong> schriftliche/mündliche/fernmündliche 1 ) Vergleichsangebote (Name und Angebotssumme)<br />

Bieter € (brutto)<br />

Begründung <strong>de</strong>s Zuschlags/Bemerkungen:<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Anfor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n)<br />

1 Nichtzutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />

Seite 2 nur bei <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht zugehen<strong>de</strong>n Ausfertigungen !<br />

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Richtlinien zu L 340<br />

Bestellschein<br />

Richtlinien zu L 340<br />

(Bestellschein - VOL)<br />

Lieferaufträge mit einer Vergütung bis 7.500 € können mit Bestellschein erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn die Art <strong>de</strong>r<br />

Leistung und die Abwicklung <strong>de</strong>s Auftrages dies erfor<strong>de</strong>rt. Die Leistungen sind soweit wie möglich <strong>de</strong>m<br />

Wettbewerb zu unterstellen.<br />

Der Bestellschein - L 340 ist nicht für <strong>de</strong>n Abruf von Einzelaufträgen bei Rahmenvereinbarungen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Richtlinien L 350<br />

Aufhebung<br />

1 Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung nach § 26 VOL/A<br />

Richtlinien L 350<br />

(Aufhebung - VOL)<br />

1.1 En<strong>de</strong>t ein förmliches Vergabeverfahren nicht durch die Erteilung eines Auftrags, ist es aufzuheben.<br />

Wird die Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung erwogen, so ist § 26 VOL/A, gegebenenfalls § 26a VOL/A zu<br />

beachten. Dabei sind an die Beurteilung <strong>de</strong>r Aufhebungsvoraussetzungen sowie an die Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Vergabeverfahrens nach § 122 GWB strenge Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen.<br />

Eine Ausschreibung ist aufzuheben, wenn nach Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />

- nur Angebote mit unangemessen hohen Preisen festgestellt wer<strong>de</strong>n § 26 Nr.1c VOL/A.<br />

- nur Angebote mit unerwartet hohen, aber nicht unangemessen hohen Preisen festgestellt wer<strong>de</strong>n<br />

und die genehmigten bzw. vorhan<strong>de</strong>nen Haushaltmittel nicht ausreichen, so dass das Vorhaben im<br />

Ergebnis wegen erheblicher Finanzierungslücken ganz aufgegeben wer<strong>de</strong>n muss (§ 26 Nr. 1d<br />

VOL/A).<br />

- nur Angebote mit unangemessen niedrigen Preisen festgestellt wer<strong>de</strong>n (§ 26 Nr. 1c o<strong>de</strong>r § 26 Nr.<br />

1d VOL/A).<br />

1.2 Bei <strong>de</strong>r Prüfung, ob eine Ausschreibung nach § 26 Nr. 1d VOL/A aus einem schwerwiegen<strong>de</strong>n Grund<br />

aufgehoben wer<strong>de</strong>n darf, sind strenge Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen. Nur solche Grün<strong>de</strong>, die erst nach Einleitung<br />

<strong>de</strong>s Vergabeverfahrens auftreten und nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, berechtigen zur<br />

Aufhebung ohne die Gefahr einer Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht.<br />

1.3 Die Aufhebung einer Ausschreibung kann in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen auch dann erwogen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn aufgrund von eingegangenen Nebenangeboten o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsvorschlägen erkannt<br />

wird, dass unzweckmäßig ausgeschrieben wur<strong>de</strong> und dadurch eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Mittel nicht gewährleistet wäre.<br />

Vor einer Verwertung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>e eines Nebenangebots ist zu prüfen, ob Urheberrechte verletzt wür<strong>de</strong>n (§<br />

27 Nr. 8 VOL/A).<br />

2 Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene<br />

2.1 Die Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung bei Angeboten über 500.000 € bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene, (vgl. Zuständigkeiten - L 012 Nr. A 2.2).<br />

3 Aufhebung bei EU-weiten Verfahren<br />

3.1 Die Aufhebung/Einstellung eines Verfahrens ist<br />

- bei allen Verfahrensarten <strong>de</strong>n Bietern (Formblatt Aufhebung - L 352)<br />

- bei Nichtoffenen Verfahren und bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung auf Verlangen<br />

<strong>de</strong>n Bewerbern (Formblatt Aufhebung - L 352) unverzüglich mitzuteilen.<br />

4 Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />

4.1 Ist in einem Beschwer<strong>de</strong>verfahren <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber mit seinem Antrag auf Vorabentscheidung<br />

über <strong>de</strong>n Zuschlag nach § 121 GWB unterlegen, gilt nach § 122 GWB das Vergabeverfahren<br />

nach Ablauf von 10 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zustellung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>entscheidung als been<strong>de</strong>t, wenn<br />

<strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber nicht die Maßnahmen zur Herstellung <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

ergreift, die sich aus <strong>de</strong>r Entscheidung ergeben; das Vergabeverfahren darf nicht fortgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

5 Unangemessener hoher Preis<br />

5.1 Wird bei einer Beschränkten Ausschreibung die Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise<br />

aufgehoben, so sollte bei einer erneuten Beschränkten Ausschreibung <strong>de</strong>r Bieterkreis gewechselt bzw.<br />

eine Öffentliche Ausschreibung vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

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6 Nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

Richtlinien L 350<br />

(Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung – VOL)<br />

6.1 Je nach Lage <strong>de</strong>s Einzelfalls kann nach Aufhebung einer Ausschreibung in Betracht kommen:<br />

- Zurückstellung <strong>de</strong>s Auftrags und spätere erneute Ausschreibung,<br />

- Unmittelbar anschließen<strong>de</strong> erneute Ausschreibung,<br />

- Verhandlung mit einem o<strong>de</strong>r mehreren Bietern über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Angebote zwecks Freihändiger<br />

Vergabe bzw. Verhandlungsverfahren (§ 3 Nr. 4 bzw. § 3a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2 VOL/A).<br />

6.2 Nach Aufhebung eines Offenen und Nichtoffenen Verfahrens darf ein erneutes Vergabeverfahren, sofern<br />

die ursprünglichen Vergabeunterlagen grundlegend geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, grundsätzlich nur als Offenes,<br />

gegebenenfalls als Nichtoffenes Verfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.3 Alle Bewerber und Bieter sind von <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung bzw. Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

gemäß § 122 GWB gemäß § 26 Nr. 4 bzw. § 26a Satz 2 VOL/A zu unterrichten. Bei Vergaben<br />

ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist gemäß § 26a Satz 1 VOL/A auch das Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />

<strong>de</strong>r EG über die Aufhebung bzw. Beendigung zu informieren (siehe Nr. 3).<br />

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Vergabestelle<br />

L 351.H<br />

(Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung/Einstellung - VOL)<br />

Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung / Einstellung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

Az / AVA-Nummer Vergabenummer<br />

fachlich zuständig Datum<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />

Maßnahme<br />

VOL-Leistung<br />

Vorschlag<br />

Die Ausschreibung ist aufzuheben aufgrund<br />

§ 26 Nr. 1a VOL/A<br />

§ 26 Nr. 1b VOL/A<br />

§ 26 Nr. 1c VOL/A<br />

§ 26 Nr. 1d VOL/A, schwerwiegen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> sind:<br />

Die Freihändige Vergabe ist einzustellen.<br />

Begründung<br />

Das Verhandlungsverfahren ist einzustellen.<br />

Begründung<br />

Die Ausschreibung wird nach § 122 GWB been<strong>de</strong>t.<br />

Entscheidungsvorschlag<br />

erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />

Haushalt/Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />

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Vergabestelle<br />

Aufhebung eines Vergabeverfahrens<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL-Leistung<br />

Verfahrensart<br />

Bekanntmachung/Angebotsanfor<strong>de</strong>rung vom<br />

im<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

Vergabenummer<br />

L 352<br />

(Aufhebung - VOL)<br />

das o.g. Vergabeverfahren ist<br />

aufgehoben wor<strong>de</strong>n aufgrund eingestellt wor<strong>de</strong>n aufgrund<br />

§ 26 Nr.1a VOL/A. § 26 Nr.1b VOL/A. § 26 Nr.1c VOL/A. § 26 Nr.1d VOL/A.<br />

schwerwiegen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> (§26 Nr. 1d VOL/A)<br />

bzw. Begründung (§26 Nr. 1b VOL/A):<br />

nach § 122 GWB been<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

Folgen<strong>de</strong>s weitere Vorgehen ist beabsichtigt:<br />

Es wird ein(e) Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung<br />

Nichtoffenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung<br />

Verhandlungsverfahren Freihändige Vergabe<br />

nach Öffentlicher Vergabebekanntmachung<br />

ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung<br />

durchgeführt.<br />

Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.<br />

Diese Mitteilung ist abschließend.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Richtlinien L 400<br />

Allgemeine Richtlinien Vertragsabwicklung<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 400<br />

(Allgemeine Richtlinien Vertragsabwicklung - VOL)<br />

1.1 Die Richtlinien für das Abwickeln <strong>de</strong>r Verträge sind von <strong>de</strong>n Dienststellen zur einheitlichen Anwendung<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die<br />

Ausführung von Leistungen (VOL/B), <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 und <strong>de</strong>r Haushaltsbestimmungen<br />

zu beachten.<br />

Sie enthalten Regelungen und Muster für das Abwickeln <strong>de</strong>r Verträge.<br />

1.2 Diese Richtlinien dürfen we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise als Bestandteil eines Vertrages vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies gilt nicht für die nach <strong>de</strong>n Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n<br />

Abschnitten 420 und 430 enthaltenen Formblätter für Bürgschaften und Abtretungen.<br />

1.3 Bei <strong>de</strong>r Abwicklung von Verträgen ist darauf zu achten, dass die Ausführung <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />

entspricht und die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4 Bei Wi<strong>de</strong>rsprüchen zwischen einzelnen Vertragsunterlagen sind die Bestandteile eines Vertrages stets<br />

in folgen<strong>de</strong>r Reihenfolge (§ 1 VOL/B) zu beachten:<br />

- Angebots- und Zuschlagsschreiben,<br />

- Leistungsbeschreibung,<br />

- Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen,<br />

- etwaige Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen,<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen,<br />

- etwaige Allgemeine Technische Vertragsbedingungen,<br />

- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).<br />

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Richtlinien L 410<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 410<br />

(Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung – VOL)<br />

1.1 Es ist zu beachten, dass gemäß § 4 VOL/B <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Verantwortung für die Ausführung<br />

<strong>de</strong>r Leistung trägt.<br />

1.2 Die Dienststelle kann bei <strong>de</strong>r Abwicklung eines Vertrages sich gemäß § 4 Nr. 2 VOL/B über die vertragsgemäße<br />

Ausführung <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterrichten lassen.<br />

1.3 Bei allen dienstlichen Tätigkeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Weisungen<br />

<strong>de</strong>s Sicherheitsbeauftragten <strong>de</strong>r Dienststelle zu beachten. Insbeson<strong>de</strong>re sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

Schutzhelme und Warnkleidung entsprechend <strong>de</strong>n Vorschriften zu tragen.<br />

1.4 Wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber Mängel bei <strong>de</strong>n Sicherheits- und Schutzvorkehrungen erkannt, so sind sie<br />

<strong>de</strong>m Auftragnehmer mitzuteilen, soweit nicht aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r allgemeinen Sicherheit und Ordnung ein<br />

sofortiges Eingreifen erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

2 Verantwortung<br />

2.1 Es ist darauf zu achten, dass vor Beginn <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung vom Auftragnehmer <strong>de</strong>r Verantwortliche,<br />

d. h. <strong>de</strong>r zur Entgegennahme von Anordnungen bestellte Vertreter benannt wird.<br />

2.2 Anordnungen <strong>de</strong>s Auftraggebers sind unverzüglich schriftlich festzuhalten. Bei größerer Be<strong>de</strong>utung sind<br />

sie <strong>de</strong>m Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Soweit aus Än<strong>de</strong>rungen Nachträge entstehen können, ist<br />

nach Abschnitt 5 zu verfahren.<br />

3 Kontrolle <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />

3.1 Es ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Nachweise (z. B. Prüfungsergebnisse,<br />

Zulassungen) und Unterlagen rechtzeitig vorlegt.<br />

3.2 Mangelhafte bzw. nicht <strong>de</strong>m Vertrag entsprechen<strong>de</strong> Lieferungen und Leistungen sind schriftlich zu beanstan<strong>de</strong>n.<br />

Für die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel ist <strong>de</strong>m Auftragnehmer eine Frist zu setzen. Zur Beweissicherung<br />

sind soweit möglich Rückstellproben zu nehmen.<br />

3.3 Die Richtlinien L 441 sind zu beachten.<br />

4 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)<br />

4.1 Für <strong>de</strong>n Einsatz von Unterauftragnehmern durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer sind <strong>de</strong>ssen Angaben im Angebot<br />

(ausgefülltes Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - L 2330 bzw. Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />

Unternehmerleistungen EG - L 235EG mit Verpflichtungserklärungen, siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

- L 215) und ggf. Festlegungen <strong>de</strong>s Auftraggebers, z.B. im Zuschlagsschreiben, sowie Zusätzliche<br />

Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 6 zu beachten.<br />

Der Wechsel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zusätzliche Einsatz eines Unterauftragnehmers für die Ausführung wesentlicher<br />

Teile <strong>de</strong>r Leistung stellt eine Vertragsän<strong>de</strong>rung dar und bedarf <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

(§ 4 Nr. 4 VOL/B).<br />

Zur Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragsbedingungen über <strong>de</strong>n Unterauftragnehmereinsatz ist darauf zu achten,<br />

dass nur die aufgrund <strong>de</strong>s Vertrages zugelassenen Unterauftragnehmer eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Setzt <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer vertragswidrig Unterauftragnehmer ein, ist die Fortführung <strong>de</strong>r Arbeiten durch diese zu<br />

untersagen.<br />

Verstöße gegen die Vertragsbedingungen sind <strong>de</strong>r Dienststelle zu mel<strong>de</strong>n, weil sie Zweifel an <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers begrün<strong>de</strong>n können, die bei künftigen Vergaben zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Besteht <strong>de</strong>r Verdacht, dass Arbeitskräfte illegal beschäftigt wer<strong>de</strong>n, ist dies <strong>de</strong>r Dienststelle zu mel<strong>de</strong>n.<br />

Diese unterrichtet die für die Verfolgung dieses Verstoßes gegen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen<br />

Vorschriften zuständige Behör<strong>de</strong>.<br />

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BÜRGSCHAFTSURKUNDE<br />

Der Auftragnehmer<br />

Name und Sitz<br />

und<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

letztlich vertreten durch<br />

haben folgen<strong>de</strong>n Vertrag geschlossen:<br />

Nr. <strong>de</strong>s Auftragschreibens/Vertrages Datum<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung<br />

L 421<br />

(Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - VOL)<br />

Nach <strong>de</strong>n Bedingungen dieses Vertrages hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />

aus <strong>de</strong>m Vertrag, insbeson<strong>de</strong>re für die vertragsgemäße Ausführung <strong>de</strong>r Leistung einschließlich <strong>de</strong>r Abrechnung,<br />

Mängelansprüche und Scha<strong>de</strong>nsersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.<br />

Der Bürge<br />

Name und Anschrift<br />

übernimmt hiermit für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht und verpflichtet<br />

sich, je<strong>de</strong>n Betrag bis zu einer Gesamthöhe von<br />

Betrag Euro<br />

Betrag in Worten Euro<br />

an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit, <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage<br />

gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene<br />

o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>. Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung<br />

verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen<br />

über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n<br />

Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />

Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschriften<br />

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BÜRGSCHAFTSURKUNDE<br />

Der Auftragnehmer<br />

Name und Sitz<br />

und<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

letztlich vertreten durch<br />

haben folgen<strong>de</strong>n Vertrag geschlossen:<br />

Nr. <strong>de</strong>s Auftragschreibens/Vertrages Datum<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung<br />

L 422<br />

(Mängelansprüchebürgschaft - VOL)<br />

Nach <strong>de</strong>n Bedingungen dieses Vertrages hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung <strong>de</strong>r Mängelansprüche<br />

einschließlich Scha<strong>de</strong>nsersatz und Ansprüche aus <strong>de</strong>r Abrechnung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser<br />

Bürgschaft.<br />

Der Bürge<br />

Name und Anschrift<br />

übernimmt hiermit für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht und verpflichtet<br />

sich, je<strong>de</strong>n Betrag bis zu einer Gesamthöhe von<br />

Betrag Euro<br />

Betrag in Worten Euro<br />

an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu zahlen.<br />

Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit, <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet.<br />

Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte<br />

Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>. Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung<br />

verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen<br />

über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n Bürgen<br />

nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />

Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschriften<br />

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BÜRGSCHAFTSURKUNDE<br />

Der Auftragnehmer<br />

Name und Sitz<br />

und <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

letztlich vertreten durch<br />

haben folgen<strong>de</strong>n Vertrag geschlossen:<br />

Nr. <strong>de</strong>s Auftragschreibens/Vertrages Datum<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung<br />

L 423<br />

(Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - VOL)<br />

Nach <strong>de</strong>n Bedingungen dieses Vertrages hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer als Sicherheit für<br />

eine Abschlagszahlung für die auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe bis zum<br />

Einbau dieser Stoffe o<strong>de</strong>r Bauteile<br />

eine Abschlagszahlung für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt wor<strong>de</strong>n sind, bis<br />

zum Einbau dieser Stoffe o<strong>de</strong>r Bauteile<br />

eine Vorauszahlung bis zur Tilgung <strong>de</strong>r Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen<br />

eine Bürgschaft zu stellen.<br />

Der Bürge<br />

Name und Anschrift<br />

übernimmt hiermit für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht und verpflichtet<br />

sich, je<strong>de</strong>n Betrag bis zu einer Gesamthöhe von<br />

Betrag Euro<br />

Betrag in Worten Euro<br />

an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit, <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage<br />

gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene<br />

o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>. Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung<br />

verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen<br />

über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n<br />

Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />

Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />

Ort, Datum Unterschriften<br />

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Richtlinien zu L 421 - L 423<br />

Sicherheitsleistungen<br />

Richtlinien zu L 421 - L 423<br />

(Sicherheitsleistungen – VOL)<br />

Für Sicherheitsleistungen ist Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15 in Verbindung mit § 18 VOL/B zu<br />

beachten.<br />

Für Bürgschaften nach Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15.1 sind die Formblätter Vertragserfüllungs-und<br />

Mängelansprüchebürgschaft - L 421, Mängelansprüchebürgschaft - L 422 und Abschlagszahlungs-<br />

/Vorauszahlungsbürgschaft - L 423 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Es ist darauf zu achten, dass auch bei einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer nur eine Bürgschaftsurkun<strong>de</strong><br />

über <strong>de</strong>n Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Sicherheit gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15.4 anzunehmen<br />

ist.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 18 Nr. 6 VOL/B<br />

binnen 18 Werktagen nach Auftragserteilung vorlegt.<br />

Als Bürgen kommen nur die<br />

- in <strong>de</strong>n Europäischen Gemeinschaften o<strong>de</strong>r<br />

- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum o<strong>de</strong>r<br />

- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen<br />

zugelassenen Kreditinstitute bzw. Kredit- und Kautionsversicherer in Betracht.<br />

Die Kreditinstitute <strong>de</strong>r EU sind in einer von <strong>de</strong>r Kommission <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften erstellten und<br />

jeweils im Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Bankenliste aufgeführt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Vorlage von Bürgschaften an<strong>de</strong>rer Kreditinstitute bzw. Kredit- und Kautionsversicherer - die also nicht<br />

in <strong>de</strong>n vorgenannten Listen aufgeführt sind - hat <strong>de</strong>r Bieter/Auftragnehmer <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Zulassung zu<br />

führen.<br />

Sind Abschlagszahlungen vereinbart, kann zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Beseitigung gerügter Mängel ungeachtet<br />

vorliegen<strong>de</strong>r Bürgschaften bis zur Schlusszahlung in <strong>de</strong>r Regel ein Betrag in dreifacher Höhe <strong>de</strong>r geschätzten<br />

Mängelbeseitigungskosten als Sicherheit einbehalten wer<strong>de</strong>n (§ 641 Abs. 3 BGB). Nach Mängelbeseitigung ist<br />

<strong>de</strong>r einbehaltene Betrag auszuzahlen.<br />

Zahlt <strong>de</strong>r Bürge eine Sicherheit nach Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft -<br />

L 421, Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - L 423 o<strong>de</strong>r Mängelansprüchebürgschaft - L 422 nicht,<br />

dann ist zu prüfen, ob die Zahlung in einem Urkun<strong>de</strong>nprozess nach §§ 592 ff. ZPO erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Vor Inanspruchnahme einer Bürgschaft ist zu prüfen, ob Aufrechnungsmöglichkeiten bestehen (siehe Aufrechnungsfälle)<br />

und zweckmäßig sind.<br />

Der Austausch <strong>de</strong>r Vertragserfüllungs- und Mängelbeseitigungsbürgschaft gegen eine Bürgschaft für Mängelansprüche<br />

erfolgt nach Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15.6.<br />

Für bei <strong>de</strong>r Abnahme vorbehaltene Mängel ist ggf. ein Einbehalt in dreifacher Höhe <strong>de</strong>r voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten<br />

vorzunehmen.<br />

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Richtlinien L 430<br />

Zahlungen an Dritte<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 430<br />

(Zahlungen an Dritte – VOL)<br />

1.1 Zahlungen an Dritte, d. h. an einen an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n Auftragnehmer, dürfen nur geleistet wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

- eine wirksame Abtretung vorliegt (siehe Nrn. 3 und 4),<br />

- eine wirksame Pfändung vorliegt (siehe Nrn. 3 und 4),<br />

- in Insolvenzfällen <strong>de</strong>r gerichtliche Eröffnungsbeschluss vorliegt.<br />

1.2 Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Zahlung an Dritte um das Restguthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers, so ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer,<br />

im Insolvenzfall <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter, gemäß § 17 VOL/B schriftlich davon zu unterrichten,<br />

dass dies die Schlusszahlung ist. Im Übrigen sind die Richtlinien L 450 zu beachten.<br />

2 Abtretung<br />

Tritt <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine For<strong>de</strong>rung gegen <strong>de</strong>n Auftraggeber ab, kann bis zum Eingang <strong>de</strong>r Abtretungsanzeige<br />

an <strong>de</strong>n bisherigen Gläubiger Zahlungen geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

3 Pfändung<br />

3.1 Pfändungen sind,<br />

- wenn sie wirksam sind, anzuerkennen,<br />

- wenn sie unwirksam sind, zurückzuweisen.<br />

3.2 Als wirksam ist eine Pfändung zu behan<strong>de</strong>ln, wenn die formalen Voraussetzungen (Pfändungstitel,<br />

Vollstreckungsklausel, Zustellung <strong>de</strong>s Pfändungstitels) dafür gegeben sind und in <strong>de</strong>m gerichtlichen<br />

Pfändungsbeschluss bzw. in <strong>de</strong>r behördlichen Pfändungsverfügung (z. B. AOK, Finanzamt, Berufsgenossenschaft)<br />

- <strong>de</strong>r Pfändungsgläubiger, <strong>de</strong>r Schuldner (Auftragnehmer) und <strong>de</strong>r Drittschuldner (Auftraggeber)<br />

ein<strong>de</strong>utig bezeichnet sind,<br />

- die zu pfän<strong>de</strong>n<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rung bestimmbar beschrieben ist, und<br />

- die zu pfän<strong>de</strong>n<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rung noch besteht<br />

In diesem Falle ist an <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Pfändungsbeschluss bzw. <strong>de</strong>r Pfändungsverfügung genannten Pfändungsgläubiger<br />

auf <strong>de</strong>ssen Verlangen fristgemäß eine „Anerkenntnis einer Pfändung“ mit Mehrausfertigungen<br />

an <strong>de</strong>n Auftragnehmer und die zahlen<strong>de</strong> Kasse durch Verwendung <strong>de</strong>s Formblatts Anerkennung<br />

einer Pfändung - L 4330 zu sen<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Gegen alle nicht als wirksam zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Pfändungen ist<br />

- bei einem gerichtlichen Pfändungsbeschluss gemäß § 766 ZPO Erinnerung bei <strong>de</strong>m Vollstreckungsgericht,<br />

das <strong>de</strong>n Beschluss erlassen hat, unverzüglich einzulegen,<br />

- bei einer an<strong>de</strong>ren behördlichen Pfändungsverfügung <strong>de</strong>r in dieser benannte Rechtsbehelf fristgemäß<br />

einzulegen.<br />

3.4 Bei Vorliegen mehrerer Pfändungen einer Geldfor<strong>de</strong>rung ist § 853 ZPO zu beachten.<br />

4 Insolvenzen<br />

4.1 In Insolvenzverfahren sind auf gerichtliche Verfügung hin Zahlungen nur noch auf das angegebene<br />

Konto zu leisten. Vor Zahlung ist zu prüfen, ob wirksame Abtretungen o<strong>de</strong>r Pfändungen von Gläubigern<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers vorliegen.<br />

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Absen<strong>de</strong>r (Auftraggeber)<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Auftrag vom<br />

An (Pfändungsgläubiger) Auftraggeber<br />

An (Auftragnehmer/Schuldner)<br />

nachrichtlich (zahlen<strong>de</strong> Kasse)<br />

Anerkennung einer Pfändung<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Bauleistung<br />

Pfändung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung<br />

Anzeige <strong>de</strong>s Pfändungsgläubigers vom ________________________<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 4330<br />

(Anerkennung einer Pfändung - VOL)<br />

die Pfändung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers in Höhe von ____________________________________ €<br />

in Worten __________________________________________________________________________ EURO<br />

erkennen wir an und sind unter Wahrung unserer vertraglichen und gesetzlichen Rechte bereit zu zahlen.<br />

Auf die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers haben auch an<strong>de</strong>re Gläubiger folgen<strong>de</strong> Ansprüche erhoben:<br />

a) Pfändungen<br />

b) sonstige Ansprüche<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Absen<strong>de</strong>r (Auftraggeber)<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Auftrag vom<br />

An (lt. Anschriftenliste) Auftraggeber<br />

Insolvenz - Mitteilung<br />

Insolvenz eines Auftragnehmers<br />

Für die Firma<br />

ist das Insolvenzverfahren<br />

beantragt wor<strong>de</strong>n.<br />

eröffnet wor<strong>de</strong>n.<br />

Amtsgericht<br />

Antrag/Beschluss vom /Az.<br />

Bestellter Insolvenzverwalter<br />

L 4331<br />

(Insolvenz-Mitteilung - VOL)<br />

Es wird um baldmögliche Mitteilung gebeten, ob in Ihrem Bereich For<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Firma bestehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Absen<strong>de</strong>r (Auftraggeber)<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Auftrag vom<br />

An Auftraggeber<br />

Insolvenz-Bericht<br />

Insolvenz eines Auftragnehmers<br />

Firma<br />

Ihre Insolvenz-Mitteilung vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit <strong>de</strong>r oben angegebenen Firma besteht hier<br />

kein Vertrag.<br />

folgen<strong>de</strong>r Vertrag:<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Auftragssumme (einschl. Nachträge) EUR<br />

geleistete Zahlungen EUR<br />

geschätzte Guthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers EUR<br />

geschätzte For<strong>de</strong>rungshöhe <strong>de</strong>s Auftraggebers EUR<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Sicherheiten EUR<br />

Die Leistung ist<br />

noch nicht ausgeführt.<br />

ausgeführt.<br />

L 4332<br />

(Insolvenz-Bericht - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.08.2009 1 von 2


teilweise ausgeführt; Stand <strong>de</strong>r Ausführung:<br />

abgenommen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

L 4332<br />

(Insolvenz-Bericht - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.08.2009 2 von 2


Richtlinien zu L 4331, L 4332<br />

Insolvenzfälle<br />

Richtlinien zu L 4331, L 4332<br />

(Insolvenzfälle - VOL)<br />

Sobald eine Vergabestelle von <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers, von <strong>de</strong>m Antrag auf Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens, <strong>de</strong>r Verfahrenseröffnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Eröffnungsbeschluss Kenntnis erhält, hat sie<br />

dies formlos, jedoch möglichst mit <strong>de</strong>n Angaben nach <strong>de</strong>m Formblatt Insolvenz-Mitteilung - L 4331 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

Diese hat an alle Stellen, die aufrechnungsfähige Guthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen gegen <strong>de</strong>n<br />

Auftragnehmer haben könnten, eine Mitteilung mit <strong>de</strong>m Formblatt Insolvenz-Mitteilung - L 4331 zu richten.<br />

An <strong>de</strong>n Auftragnehmer und an Dritte sind aus Guthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers zunächst keine Zahlungen mehr<br />

zu leisten (siehe auch Richtlinien L 430).<br />

Es ist zu prüfen, ob von <strong>de</strong>m Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Auftraggebers Gebrauch zu machen ist (siehe Richtlinien<br />

L 463).<br />

Alle Dienststellen haben <strong>de</strong>r Dienststelle, welche die Insolvenz-Mitteilung veranlasst hat, umgehend einen<br />

Bericht nach Formblatt Insolvenz-Bericht - L 4332 für je<strong>de</strong> Maßnahme zuzuleiten.<br />

Wesentliche Än<strong>de</strong>rungen geschätzter Beträge und das Ergebnis <strong>de</strong>r Abrechnung sind nachzumel<strong>de</strong>n.<br />

Über das weitere Vorgehen, insbeson<strong>de</strong>re über Aufrechnungen, Inanspruchnahme von Sicherheiten und über<br />

Zahlungen sowie über die Anmeldung von For<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m Insolvenzverwalter, entschei<strong>de</strong>t die<br />

dafür bestimmte Dienststelle.<br />

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Auftragnehmer<br />

Maßnahme<br />

Angebot für VOL - Leistung<br />

Abnahme<br />

Mängelansprüche<br />

Vergabe-/<br />

Auftragsnummer<br />

Ausführung Beginn En<strong>de</strong><br />

Beginn En<strong>de</strong> Verzeichnis <strong>de</strong>r Mängelansprüche Nr.<br />

vollständige Leistungsabnahme (§ 13 Nr. 2 VOL/B)<br />

Datum<br />

L 441.H<br />

(Abnahme)<br />

Abnahme von in sich abgeschlossenen, funktionsfähigen Teilen <strong>de</strong>r Leistung (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B)<br />

Folgen<strong>de</strong> Leistungen wur<strong>de</strong>n abgenommen:<br />

die gesamte Leistung<br />

siehe Anlage<br />

Der mit <strong>de</strong>r Objektüberwachung beauftragte freiberuflich Tätige hat am Abnahmetermin teilgenommen:<br />

(Name und Unterschrift)<br />

Der Auftragnehmer hat die Leistung(en) am been<strong>de</strong>t.<br />

Es sind keine Mängel<br />

folgen<strong>de</strong> Mängel<br />

folgen<strong>de</strong> Mängel laut Anlage(n) festgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis vollständig und endgültig zu beseitigen.<br />

Wenn dies nicht geschieht, ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, auf Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers die Mängelbeseitigung<br />

vornehmen zu lassen.<br />

Alle Mängelansprüche und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers bleiben unberührt.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen.<br />

, <strong>de</strong>n , <strong>de</strong>n<br />

(Auftragnehmer) (Auftraggeber)<br />

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Auftragnehmer Vergabe-/<br />

Auftragsnummer<br />

Maßnahme<br />

Angebot für<br />

Abnahme<br />

1 Die Abnahmeverhandlung fand am statt über:<br />

die Gesamtleistung (gem. § 13 VOL/B).<br />

folgen<strong>de</strong> in sich abgeschlossene Teilleistung (gem. § 13 Nr. 2 (4) VOL/B):<br />

folgen<strong>de</strong> Mängelbeseitigungsleistungen (gem. § 14 Nr. 2 (a) VOL/B):<br />

2 Teilnehmer:<br />

Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />

Für <strong>de</strong>n Auftraggeber:<br />

Sonstige Beteiligte:<br />

3 Die Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Leistung<br />

Teilleistung (ohne die in Ziffer 4 genannten Restarbeiten)<br />

wur<strong>de</strong><br />

begonnen am<br />

been<strong>de</strong>t am<br />

4 Bei <strong>de</strong>r Abnahme wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Feststellungen getroffen:<br />

4.1 Es sind<br />

keine Restleistungen<br />

folgen<strong>de</strong> Restleistungen:<br />

folgen<strong>de</strong> Restleistungen laut Anlage<br />

zu erbringen.<br />

Datum<br />

L 441.StB<br />

(Abnahme)<br />

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4.2 Es sind<br />

keine Mängel<br />

folgen<strong>de</strong> Mängel laut Anlage<br />

vorhan<strong>de</strong>n.<br />

L 441.StB<br />

(Abnahme)<br />

5 Vorbehalte <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

Alle Mängelansprüche und Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen in Nr. 4<br />

bleiben unberührt.<br />

Die Geltendmachung <strong>de</strong>r vereinbarten Vertragsstrafe wird vorbehalten.<br />

6 Der Auftraggeber erklärt:<br />

Die Leistung wird abgenommen.<br />

Die Abnahme <strong>de</strong>r Leistung wird wegen wesentlicher Mängel verweigert.<br />

Begründung (ggf. Anlage beifügen):<br />

7 Der Auftragnehmer erklärt (ggf. Anlage beifügen):<br />

8 Verjährungsfrist für Mängelansprüche:<br />

Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />

en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />

Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />

en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />

Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />

en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />

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Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />

en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />

Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />

en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />

10 Termin Schlussrechnung<br />

Der Termin für das Einreichen <strong>de</strong>r prüfbaren Schlussrechnung wird auf <strong>de</strong>n<br />

terminiert.<br />

11 Sonstiges<br />

Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer Für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

L 441.StB<br />

(Abnahme)<br />

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.


Hinweise:<br />

L 441.StB<br />

(Abnahme)<br />

zu 1 Es ist zu beurteilen, ob „in sich abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung“ vorliegen.<br />

zu 2 Wenn für <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r für die Leitung <strong>de</strong>r Ausführung bestellte Vertreter teilnimmt, ist<br />

entsprechen<strong>de</strong> Vollmacht zu verlangen.<br />

zu 4 Alle festgestellten Mängel bzw. noch nicht ausgeführten Restarbeiten sind unter genauer Bezeichnung<br />

(Art, Ort) aufzulisten; dabei sind möglichst auch die hierfür vorzusehen<strong>de</strong>n Maßnahmen (z.B.<br />

Scha<strong>de</strong>nsbeobachtung, Fristen für die Mängel-beseitigung, Verlängerung <strong>de</strong>r Verjährungsfristen für<br />

Mängelansprüche) festzulegen.<br />

zu 5 Es sind gegebenenfalls Vorbehalte wegen fehlen<strong>de</strong>r Prüfungsergebnisse und <strong>de</strong>rgleichen<br />

aufzunehmen.<br />

zu 7 Wenn <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Auftragnehmers keine Erklärung abgibt, ist „entfällt“ einzutragen.<br />

zu 8 Die Verjährungsfristen sind <strong>de</strong>n Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, ggf. <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren<br />

Vertragsbedingungen, im Übrigen § 14 Nr. 3 VOL/B zu entnehmen.<br />

Als Fristbeginn ist <strong>de</strong>r Tag nach <strong>de</strong>r Abnahme einzutragen.<br />

Beispiel:<br />

Verjährungsfrist = 4 Jahre. Tag <strong>de</strong>r Abnahme 03.04.2000.<br />

Fristbeginn = 04.04.2000; Fristen<strong>de</strong> = 03.04.2004<br />

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Richtlinien zu L 441<br />

Abnahme<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien zu L 441<br />

(Abnahme – VOL)<br />

1.1 Für <strong>de</strong>n Gefahrübergang und die Abnahme <strong>de</strong>r Leistung sind insbeson<strong>de</strong>re § 13 VOL/B und Zusätzliche<br />

Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 11 zu beachten.<br />

1.2 Für <strong>de</strong>n Gefahrübergang gelten, soweit nicht ausnahmsweise etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, die gesetzlichen<br />

Vorschriften (z.B. §§ 446, 447 BGB für Kaufverträge, § 644 BGB für Werkverträge).<br />

1.3 Bei Abnahme ist, soweit wie möglich, zu prüfen, ob die Leistung<br />

- sowohl die vereinbarte Beschaffenheit hat,<br />

- als auch <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik entspricht<br />

- und nicht mit Fehlern behaftet ist, die <strong>de</strong>n Wert o<strong>de</strong>r die Tauglichkeit zu <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorausgesetzten<br />

o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Verwendung aufheben o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rn.<br />

Bei Teilabnahme ist entsprechend zu verfahren.<br />

1.4 Die Abnahme ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt vorzubereiten und durchzuführen, weil mit <strong>de</strong>r Abnahme<br />

- die Leistung als vertragsgemäß ausgeführt gilt,<br />

- die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt,<br />

- bei Werkverträgen die Gefahr für die Leistung auf <strong>de</strong>n Auftraggeber übergeht<br />

und nach <strong>de</strong>r Abnahme<br />

- die Ansprüche auf Beseitigung bereits bekannter und bei <strong>de</strong>r Abnahme nicht ausdrücklich vorbehaltener<br />

Mängel nicht mehr durchgesetzt wer<strong>de</strong>n können,<br />

- Vertragsstrafen, die bei <strong>de</strong>r Abnahme nicht vorbehalten wur<strong>de</strong>n, nicht mehr durchgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

1.5 Eine Beteiligung <strong>de</strong>s Auftragnehmers an <strong>de</strong>r Abnahme ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Ist mit <strong>de</strong>r Überwachung<br />

<strong>de</strong>r Vertragserfüllung vom Auftraggeber ein Dritter (z. B. Ingenieurbüro) beauftragt, so ist dieser bei <strong>de</strong>r<br />

Abnahme zu beteiligen.<br />

1.6 Soweit im Vertrag Leistungen für Dritte (z. B. Gemein<strong>de</strong>, DB AG) enthalten sind, ist vor <strong>de</strong>r Abnahme<br />

sicherzustellen, dass einer Übernahme dieser Leistungen durch <strong>de</strong>n Dritten nichts entgegensteht.<br />

2 Durchführung <strong>de</strong>r Abnahme<br />

2.1 Eine förmliche Abnahme gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 11.1 von Lieferleistungen<br />

ist an <strong>de</strong>r Anlieferungsstelle vorzunehmen.<br />

Wegen <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Anlieferung verbun<strong>de</strong>nen Gefahrübergangs ist die Abnahme zeitnah nach <strong>de</strong>r Anlieferung<br />

durchzuführen.<br />

2.2 Bei je<strong>de</strong>r Leistung, die nicht ausschließlich aus Warenlieferungen besteht, ist vor Abnahme zu prüfen,<br />

ob die Voraussetzungen zur Durchführung <strong>de</strong>r Abnahme gegeben sind, d.h.<br />

- die Leistung, gegebenenfalls abgesehen von geringfügigen Restarbeiten unwesentlicher Art, fertig<br />

gestellt ist und<br />

- bei vereinbarter Güteprüfung einvernehmlich festgestellte Leistungsmängel, <strong>de</strong>ren Beseitigung<br />

gemäß § 12 Nr. 2 d VOL/B vom Auftraggeber verlangt wur<strong>de</strong>, beseitigt sind.<br />

Teilabnahmen sind nur für in sich abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung durchzuführen. Dieses sind selbständige<br />

von <strong>de</strong>n übrigen Teilleistungen aus <strong>de</strong>mselben Vertrag unabhängige Leistungen, für die sich<br />

sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung die Gebrauchsfähigkeit<br />

abschließend beurteilen lässt.<br />

Sind die Voraussetzungen gegeben, ist die Abnahme gemäß § 13 Nr. 2 VOL/B durchzuführen.<br />

Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, ist dies <strong>de</strong>m Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.<br />

2.3 Je nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Feststellungen bei <strong>de</strong>r Abnahme ist<br />

- entwe<strong>de</strong>r die Leistung abzunehmen<br />

- o<strong>de</strong>r die Abnahme zu verweigern.<br />

2.4 Weist die Leistung keine wesentlichen Mängel auf, ist gemäß § 13 Nr. 2 (1) Satz 3 VOL/B zu verfahren.<br />

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L 441<br />

(Abnahme – VOL)<br />

Erkennbare Mängel, gegebenenfalls auch noch nicht ausgeführte Restarbeiten, sind festzustellen und<br />

Folgerungen daraus festzulegen.<br />

2.5 Weist die Leistung wesentliche Mängel auf, insbeson<strong>de</strong>re wenn<br />

- ohne Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel die Tauglichkeit <strong>de</strong>r Leistung insgesamt nicht gegeben ist, o<strong>de</strong>r<br />

- zur Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel wichtige Teile <strong>de</strong>r Leistung neu erbracht wer<strong>de</strong>n müssen, o<strong>de</strong>r<br />

- zu beseitigen<strong>de</strong> Mängel sich auf einen umfangreichen Teil <strong>de</strong>r gesamten Leistung erstrecken,<br />

ist die Abnahme zu verweigern.<br />

3 Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift<br />

3.1 Das Ergebnis <strong>de</strong>r Abnahme ist im Formblatt Abnahme - L 441.H bzw. - L 441.StB zu dokumentieren.<br />

3.2 Die Formblätter sind vor Beginn <strong>de</strong>r Abnahmeverhandlung so weit als möglich auszufüllen.<br />

Im Übrigen sind die Formblätter während <strong>de</strong>r Abnahmeverhandlung, möglichst an Ort und Stelle, auszufüllen;<br />

dabei sind die Hinweise im Formblatt - L 441.H bzw. - L 441.StB zu beachten.<br />

Anschließend ist die Nie<strong>de</strong>rschrift zu unterzeichnen.<br />

3.3 Von <strong>de</strong>r Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift sind zwei Ausfertigungen herzustellen. Die Urschrift behält <strong>de</strong>r Auftraggeber,<br />

die zweite Fertigung erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />

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Richtlinien L 450<br />

Abrechnung und Zahlungen<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 450<br />

(Abrechnung und Zahlungen - VOL)<br />

1.1 Bei <strong>de</strong>r Abrechnung sind insbeson<strong>de</strong>re § 15 VOL/B und Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nrn.<br />

12 und 14 zu beachten:<br />

Zur Abrechnung gehören alle Berechnungen und Feststellungen, die für die Ermittlung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />

Vergütungsanspruches <strong>de</strong>s Auftragnehmers erfor<strong>de</strong>rlich sind. Es ist darauf zu achten, dass alle Ermittlungen<br />

nachvollziehbar dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.2 Insbeson<strong>de</strong>re bei Dienstleistungen ist vor Beginn <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Vertrag im Hinblick auf Abrechnungsregelungen<br />

eingehend durchzuarbeiten. Aussagen zur Abrechnung können in <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Teilen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung, in <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen und im Zuschlagsschreiben<br />

enthalten sein. Nachträge zum Vertrag können ebenfalls Aussagen zur Abrechnung enthalten.<br />

1.3 Vom Auftragnehmer ist zu verlangen, dass er nach § 15 Nr. 1 (1) VOL/B seine Lieferungen und Leistungen<br />

nachprüfbar abrechnet und dabei Art und Umfang von Teilleistungen (Ordnungszahlen <strong>de</strong>s<br />

Leistungsverzeichnisses) anhand von Belegen nachweist.<br />

1.4 Als Grundlage für die Leistungsnachweise sind dabei nur anzuerkennen<br />

- für die Abrechnung nach Soll-Daten:<br />

von Auftraggeber und Auftragnehmer anerkannte Unterlagen, die alle für das Abrechnen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Angaben enthalten<br />

- für die Abrechnung nach Ist-Daten:<br />

gemeinsame Feststellungen (z. B. Wiegescheine, Lieferscheine, Frachtbriefe, Stun<strong>de</strong>nlohnzettel)<br />

Wenn das anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Abrechnungsverfahren nicht im Vertrag festgelegt ist, muss es spätestens<br />

vor Beginn <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

1.5 Für die Abrechnung sind die Richtlinien L 400 zu beachten.<br />

1.6 Alle Abrechnungsunterlagen sind als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu behan<strong>de</strong>ln (siehe Richtlinien<br />

L 450).<br />

1.7 Die Akten sind übersichtlich zu ordnen, und zwar so, dass die zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen in die<br />

Schlussrechnungsunterlagen übernommen wer<strong>de</strong>n können.<br />

2 Mengenermittlung durch Aufmaß<br />

2.1 Vertraglich vereinbarte Aufmaße sind <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Leistung entsprechend stets gemeinsam und<br />

rechtzeitig - in <strong>de</strong>r Regel unmittelbar nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Teilleistung - vorzunehmen und fortlaufend<br />

zu nummerieren.<br />

2.2 Unverzüglich nach Abschluss <strong>de</strong>s Aufmaßes und <strong>de</strong>r Unterschriftsleistung durch die Befugten sind die<br />

für <strong>de</strong>n Auftraggeber bestimmten Ausfertigungen <strong>de</strong>r Aufmassblätter <strong>de</strong>m für die Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

verantwortlichen Vertreter <strong>de</strong>s Auftraggebers vorzulegen, soweit dieser nicht selbst das Aufmass<br />

durchgeführt hat. Vom verantwortlichen Vertreter <strong>de</strong>s Auftraggebers sind die Aufmassblätter unverzüglich<br />

auf Vollständigkeit und auf offensichtliche Fehler (z. B. erkennbar falsche Gewichtsangabe, fehlen<strong>de</strong><br />

Abmessungen) zu prüfen und abzuzeichnen.<br />

2.3 Ist ein Aufmaßblatt fehlerhaft o<strong>de</strong>r unvollständig, ist diesbezüglich ein neues Aufmaßblatt zu fertigen. In<br />

<strong>de</strong>m alten Aufmaßblatt ist die betreffen<strong>de</strong> Stelle mit Hinweis auf das neue Aufmaßblatt zu kennzeichnen.<br />

Gegebenenfalls ist das gesamte Aufmaßblatt als „ungültig“ zu kennzeichnen und durch ein neues<br />

zu ersetzen; das alte Aufmaßblatt darf nicht vernichtet wer<strong>de</strong>n und ist mit <strong>de</strong>m Hinweis „Ersetzt durch<br />

Aufmaßblatt Nr. ...“ zu versehen.<br />

2.4 Bei Beteiligung von Dritten an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Leistung sind nach Möglichkeit diese Leistungen innerhalb<br />

<strong>de</strong>r fortlaufen<strong>de</strong>n Nummerierung auf geson<strong>de</strong>rten Aufmassblättern festzuhalten.<br />

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L 450<br />

(Abrechnung – VOL)<br />

2.5 Die Originale <strong>de</strong>r Aufmaßblätter sind unter Verschluss zu halten, bis sie <strong>de</strong>r Schlussrechnung beigefügt<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Originalen dürfen nachträglich - außer <strong>de</strong>n Angaben nach Nr. 3 - keine Eintragungen<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

3 Wiegescheine, Frachtbriefe, Lieferscheine<br />

3.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht im Vertrag keine an<strong>de</strong>re Regelung getroffen ist, so<br />

ist vom Auftragnehmer zum Nachweis <strong>de</strong>s Verbrauchs gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L<br />

215 Nr. 13 die Vorlage von Wiegescheinen o<strong>de</strong>r Frachtbriefen, gegebenenfalls von Lieferscheinen, zu<br />

verlangen.<br />

Dabei ist zu beachten:<br />

Wiegescheine sind Leistungsnachweise in Form von Ausdrucken einer geeichten Waage für <strong>de</strong>n Materialnachweis<br />

bei <strong>de</strong>r Abrechnung von Lieferungen nach Gewicht, die - im Gegensatz zum gemeinsamen<br />

Aufmaß - ohne die unmittelbare Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftraggebers entstehen. Sie stellen einen Sachverhalt<br />

verbindlich fest und sind Urkun<strong>de</strong>n.<br />

Frachtbriefe (§ 408 HGB) wer<strong>de</strong>n vom Absen<strong>de</strong>r von Gütern auf Verlangen <strong>de</strong>s Frachtführers über das<br />

Frachtgeschäft ausgestellt. Nach <strong>de</strong>r Übergabe sind sie Urkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Abschluss und Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Frachtvertrages. Durch die Annahme wird <strong>de</strong>r Empfänger verpflichtet, <strong>de</strong>m Frachtführer nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s Frachtbriefes Zahlung zu leisten (§ 420 HGB).<br />

Lieferscheine sind Begleitpapiere einer Ware eines Lieferanten, die nach Unterzeichnung durch <strong>de</strong>n<br />

Empfänger zu Beweisurkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Empfang wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn ein Lieferschein die Angaben eines Wiegescheines enthält, ist er wie ein Wiegeschein zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

3.2 Die Wiegescheine, Frachtbriefe und Lieferscheine sind, wenn sie für Abrechnungszwecke benötigt wer<strong>de</strong>n,<br />

als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu behan<strong>de</strong>ln (siehe Richtlinien 450).<br />

3.3 Es ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Wiegeschein gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr.<br />

13.1 die folgen<strong>de</strong>n Angaben enthält:<br />

- Lieferwerk,<br />

- Name <strong>de</strong>s Empfängers,<br />

- Bezeichnung <strong>de</strong>s Wägegutes,<br />

- Nummer <strong>de</strong>s Wiegescheins,<br />

- Datum und Uhrzeit <strong>de</strong>r Wägung (maschinengerecht),<br />

- Tara, Bruttogewicht (maschinengerecht),<br />

- Nettogewicht,<br />

- Kennzeichnung <strong>de</strong>s Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen),<br />

- Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers.<br />

Die Nummer <strong>de</strong>s Wiegescheins muss vom Druckwerk fortlaufend mitgedruckt sowie Datum, Uhrzeit,<br />

Tara und Bruttogewicht bei <strong>de</strong>r Wägung automatisch ausgedruckt wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Beim Einsatz von Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rbandwaagen gelten zusätzlich folgen<strong>de</strong> Regelungen:<br />

Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage han<strong>de</strong>lt und die<br />

Zulassungsauflagen bei <strong>de</strong>r Wägung eingehalten wer<strong>de</strong>n. Anstelle <strong>de</strong>s Ausdruckes von Tara und Bruttogewicht<br />

tritt das Nettogesamtgewicht <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>gutes sowie zusätzlich bei Schaufella<strong>de</strong>r-Waagen die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Schaufeln (La<strong>de</strong>vorgänge).<br />

Anstelle <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers tritt die <strong>de</strong>s Bedienungspersonals <strong>de</strong>r Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rbandwaagen.<br />

3.4 Die Wiegescheine sind gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 13.1 am Empfangsort in<br />

doppelter Ausfertigung zu verlangen, in Empfang zu nehmen und unter Angabe <strong>de</strong>r Ordnungszahl aus<br />

<strong>de</strong>n Vertragsunterlagen und gegebenenfalls <strong>de</strong>r Verwendungsstelle durch Unterschrift von <strong>de</strong>m Beauftragten<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers zu bestätigen.<br />

Die ausgedruckten Angaben sind auf offensichtlich falsche Angaben o<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rsprüche (z.B. stets<br />

gleiches Tara) zu prüfen. Kontrollwägungen sind nach Erfor<strong>de</strong>rnis zu veranlassen (Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

- L 215 Nr. 13.3).<br />

Notwendige Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r zusätzliche Eintragungen sind zweifelsfrei vorzunehmen und müssen<br />

von <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>s Auftraggebers und Auftragnehmers zusätzlich abgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Original behält <strong>de</strong>r Auftraggeber, die bestätigte Durchschrift erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer bzw. <strong>de</strong>r zur<br />

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Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages eingesetzte Unternehmer (z.B. Speditionsfirma).<br />

L 450<br />

(Abrechnung – VOL)<br />

3.5 Die Originale <strong>de</strong>r Wiegescheine, Frachtbriefe und Lieferscheine sind unter Verschluss zu halten, bis sie<br />

<strong>de</strong>r Schlussrechnung beigefügt wer<strong>de</strong>n. In die Originale dürfen nachträglich keine Eintragungen vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen<br />

4.1 Für Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen ist § 16 VOL/B zu beachten.<br />

4.2 Es ist darauf zu dringen, dass geeignete Arbeitskräfte in richtiger Anzahl eingesetzt wer<strong>de</strong>n, dass sie<br />

eine angemessene Leistung erzielen und im vereinbarten Umfang beaufsichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Für die Abrechnung gelten die im Vertrag vereinbarten Abrechnungssätze.<br />

4.4 Wer<strong>de</strong>n Leistungen zu Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen ohne vorherige Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

ausgeführt, so sind die darüber vorgelegten Belege nicht zu bescheinigen und <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

zurückzugeben.<br />

4.5 Bei <strong>de</strong>r Entgegennahme <strong>de</strong>r Belege über Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen ist darauf zu<br />

achten, dass diese in doppelter Ausfertigung vorgelegt wer<strong>de</strong>n und außer <strong>de</strong>n allgemeinen Angaben<br />

folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 14 und § 16 Nr. 2 VOL/B):<br />

Allgemeine Angaben:<br />

- Datum <strong>de</strong>s Arbeitstages,<br />

- Bezeichnung <strong>de</strong>s Leistungsortes,<br />

- Art <strong>de</strong>r Leistung,<br />

- Ordnungszahl (Positionsnummer).<br />

Leistungsbezogene Angaben:<br />

- die Namen <strong>de</strong>r Arbeitskräfte und <strong>de</strong>ren Berufs-, Lohn- o<strong>de</strong>r Gehaltsgruppe,<br />

- die am Leistungsort erbrachten Arbeitsstun<strong>de</strong>n je Arbeitskraft,<br />

- <strong>de</strong>r für die Leistung entstan<strong>de</strong>ne Verbrauch von beson<strong>de</strong>rs zu vergüten<strong>de</strong>n Stoffen,<br />

- die geleisteten Betriebsstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geräte und Maschinen mit Angabe <strong>de</strong>r Gerätekenngrößen,<br />

- die angefallenen Vorhaltezeiten von Einrichtungen,<br />

- <strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Leistung entstan<strong>de</strong>ne Aufwand für beson<strong>de</strong>rs zu vergüten<strong>de</strong> Frachten,Fuhr-<br />

und La<strong>de</strong>leistungen,<br />

- etwaige Son<strong>de</strong>rkosten.<br />

Leerzeilen in <strong>de</strong>n Belegen sind in bei<strong>de</strong>n Ausfertigungen zu sperren.<br />

4.6 Nach Prüfung <strong>de</strong>r Angaben auf <strong>de</strong>n Belegen sind diese durch <strong>de</strong>n Auftraggeber zu bescheinigen, eventuelle<br />

Einwendungen zum Inhalt eines Beleges sind auf bei<strong>de</strong>n Ausfertigungen zu vermerken.<br />

4.7 Die Originale <strong>de</strong>r Belege verbleiben beim Auftraggeber. Die zweiten Ausfertigungen sind <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

unverzüglich zurückzugeben.<br />

4.8 Die Belege sind unter Verschluss zu halten, bis sie <strong>de</strong>r Schlussrechnung beigefügt wer<strong>de</strong>n. In die Originale<br />

dürfen nachträglich keine Eintragungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

5 Abrechnung nach Soll-Daten<br />

5.1 Bei <strong>de</strong>m Abrechnen nach Soll-Daten ist wie folgt zu verfahren:<br />

1. Nach Abschluss <strong>de</strong>r Leistung bzw. festgelegter Teile ist das Einhalten <strong>de</strong>r vorgegebenen Soll-Daten zu<br />

kontrollieren.<br />

2. Wenn die Kontrollen zeigen, dass die Leistungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vertraglich festgelegten<br />

Toleranzen nach <strong>de</strong>n Soll-Daten ausgeführt wur<strong>de</strong>n, ist dies <strong>de</strong>m Auftragnehmer als Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Abrechnung zu bestätigen.<br />

3. Weichen die Ergebnisse <strong>de</strong>r Kontrollen um mehr als die vertraglich festgelegten Toleranzen von<br />

<strong>de</strong>n Soll-Daten ab, so gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />

Vom Auftragnehmer ist ein Nacharbeiten zur Erreichung <strong>de</strong>r vertraglich gefor<strong>de</strong>rten Leistung bei Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r vertraglich festgelegten Toleranzen zu for<strong>de</strong>rn.<br />

Ist das Nacharbeiten wegen <strong>de</strong>r Unverhältnismäßigkeit <strong>de</strong>s Aufwan<strong>de</strong>s nicht vertretbar, so ist zu prüfen,<br />

ob <strong>de</strong>m Auftraggeber aus <strong>de</strong>r Abweichung unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Nachteile entstehen können.<br />

Sind keine Nachteile für <strong>de</strong>n Auftraggeber zu erkennen, so wer<strong>de</strong>n die Soll-Daten <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt. Für Min<strong>de</strong>rleistungen muss ein Abzug erfolgen.<br />

Ist jedoch ein Nachteil für <strong>de</strong>n Auftraggeber zu erkennen, ist vom Auftragnehmer – nach Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n vertraglichen Regelungen – einzeln o<strong>de</strong>r zusammen Fol-<br />

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gen<strong>de</strong>s zu for<strong>de</strong>rn:<br />

- teilweises Abrechnen aufgrund von Aufmassen bei Min<strong>de</strong>rleistung,<br />

- Übernahme <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Nachteil <strong>de</strong>m Auftraggeber entstehen<strong>de</strong>n Kosten.<br />

L 450<br />

(Abrechnung – VOL)<br />

5.2 Soll-Daten dürfen <strong>de</strong>r Abrechnung nur zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, wenn sie kontrolliert wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Nach Vorlage <strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer ist das Übereinstimmen <strong>de</strong>r Unterlagen<br />

mit <strong>de</strong>r vertraglichen Leistung zu bescheinigen.<br />

Die Übereinstimmungsbescheinigung muss min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />

„Stimmt mit <strong>de</strong>r vertraglich gefor<strong>de</strong>rten Leistung überein:<br />

________________________________________________<br />

(Unterschrift, Amtsbezeichnung/Vergütungsgruppe, Datum)“<br />

Danach erfolgt die Prüfrechnung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />

6 Rechnungen<br />

6.1 Bei <strong>de</strong>n Rechnungen sind zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />

- Abschlagsrechnungen,<br />

- Teilschlussrechnungen,<br />

- Schlussrechnungen.<br />

6.2 Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen vom Auftragnehmer übersichtlich aufgestellt, dabei die Reihenfolge<br />

<strong>de</strong>r Positionen eingehalten und die in <strong>de</strong>n Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 12).<br />

6.3 Die Rechnungen sind zügig zu prüfen und mit <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Haushaltsbestimmungen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Feststellungsbescheinigungen zu versehen.<br />

Bei Schlusszahlungen sind die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beachten (§ 17 Nr. 1 VOL/B).<br />

Bei Schlussrechnungen ist zu beachten, dass<br />

- diese unmittelbar nach Eingang geprüft wer<strong>de</strong>n,<br />

- nicht prüffähige Rechnungsbestandteile unter Angabe <strong>de</strong>r Mängel unverzüglich zurückzuweisen<br />

sind,<br />

- prüffähige, nicht bestrittene Guthaben als Abschlagszahlung auf die Schlussrechnung auszuzahlen<br />

sind (§ 17 Nr. 3 VOL/B),<br />

- prüffähige, aber bestrittene Rechnungsbestandteile zurückzuweisen sind.<br />

6.4 Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Rechnung sind alle Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages und die Ergebnisse <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung<br />

zu berücksichtigen.<br />

6.5 Teilschlussrechnungen gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr.12.3 sind mit laufen<strong>de</strong>n<br />

Nummern zu versehen.<br />

Im Übrigen wer<strong>de</strong>n sie wie Schlussrechnungen behan<strong>de</strong>lt. Die letzte Teilschlussrechnung eines Auftrages<br />

ist zugleich als Schlussrechnung zu bezeichnen (z.B. „Teilschlussrechnung Nr. .../Schlussrechnung“).<br />

Je<strong>de</strong>r Teilschlussrechnung ist eine Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift beizufügen.<br />

7 Behan<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Rechnungen<br />

7.1 Eingegangene Rechnungen sind wie folgt zu behan<strong>de</strong>ln:<br />

1. Eingangsstempel unverzüglich aufbringen.<br />

2. ggf. Vermerke in Rot aufbringen: „Pfändung“, „Abtretung“, „Eilt Skonto“, „Eilt Jahresabschluss“.<br />

3. Mehrausfertigungen mittels Durchkreuzen o<strong>de</strong>r Stempelaufdruck kennzeichnen.<br />

4. Durchsicht <strong>de</strong>r Rechnungen auf Vollständigkeit und Prüffähigkeit.<br />

4.1 Rechnungen daraufhin durchsehen, ob<br />

- die Kennzeichnung als Abschlags-, Schluss- o<strong>de</strong>r Teilschlussrechnung vorhan<strong>de</strong>n ist,<br />

- Abschlagsrechnungen richtig nummeriert sind,<br />

- vereinbarte Mehrausfertigungen und Anlagen beigefügt sind,<br />

- Teilleistungen wie im Leistungsverzeichnis bezeichnet sind,<br />

- Teilleistungen einzeln und in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind,<br />

- Leistungen im Zusammenhang mit Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages im Anschluss an<br />

die Teilleistungen <strong>de</strong>s Vertrages aufgeführt sind,<br />

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L 450<br />

(Abrechnung – VOL)<br />

- alle bisherigen Abschlagszahlungen einzeln mit Ausweis <strong>de</strong>r Umsatzsteuerbeträge aufgeführt<br />

sind,<br />

- die erfor<strong>de</strong>rlichen Belege (z.B. Lieferscheine, Wiegescheine, Stun<strong>de</strong>nlohnzettel), Zeichnungen<br />

und Mengenberechnungen vorliegen.<br />

Bei Pauschalabrechnungen mit Zahlungsplan ist zu bestätigen, dass die Leistung vertragsgemäß<br />

erbracht wur<strong>de</strong>.<br />

4.2 Nicht prüfbare Rechnungen o<strong>de</strong>r Rechnungsbestandteile sind mit Anschreiben unter Angabe <strong>de</strong>r<br />

Mängel unverzüglich zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

5. Prüfen <strong>de</strong>r Rechnungen:<br />

5.1 Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m Vertrag prüfen, ob<br />

die Rechnung nur Leistungen <strong>de</strong>s Vertrages enthält (Vertragsän<strong>de</strong>rungen/Nachträge müssen<br />

schriftlich erfolgt sein),<br />

die in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Belegen (z.B. Lieferscheine, Wiegescheine, Stun<strong>de</strong>nlohnzettel) gemeinsam<br />

festgestellten Sachverhalte <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n können,<br />

die jeweilige Leistung <strong>de</strong>r richtigen Ordnungszahl zugeordnet wur<strong>de</strong>,<br />

die Abrechnungseinheit <strong>de</strong>m Vertrag entspricht,<br />

die Abrechnungsregelungen (§ 17 Nr.1 VOL/B), gegebenenfalls Zahlungspläne bei Pauschalabrechnungen<br />

beachtet wur<strong>de</strong>n,<br />

die aufgeführten Teilleistungen einschließlich Nebenleistungen entsprechend <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s<br />

Vertrages vollständig erbracht sind,<br />

für bestimmte Teilleistungen neue Preise verlangt wer<strong>de</strong>n müssen (§ 2 Nr. 3 VOL/B),<br />

für die aufgeführte Teilleistung o<strong>de</strong>r Teile davon die Ersatzpflicht eines Dritten in Frage kommt,<br />

Ergebnisse von Kontrollwägungen zu berücksichtigen sind (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L<br />

215 Nr. 15.3),<br />

Preisnachlässe zu berücksichtigen sind,<br />

eine Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen getroffen wur<strong>de</strong>,<br />

Ausführungsfristen überschritten sind.<br />

5.2 Ansätze und Zahlenangaben/Eingabedaten prüfen bzw. nachrechnen, ob<br />

- die Mengen in <strong>de</strong>r Rechnung mit <strong>de</strong>n geprüften Ergebnissen <strong>de</strong>r Mengenberechnungen übereinstimmen,<br />

- die verlangten Preise mit <strong>de</strong>n vertraglich vereinbarten übereinstimmen,<br />

- die Gesamtbeträge und die Rechnungssumme richtig berechnet sind,<br />

- Ergebnisse von Kontrollwägungen richtig berücksichtigt sind,<br />

- Preisnachlässe und Skonti richtig berechnet sind,<br />

- die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) richtig berechnet ist,<br />

- alle Abschlagszahlungen richtig aufgeführt und vom Rechnungsbetrag richtig abgesetzt sind (Zusätzliche<br />

Vertragsbedingungen - L 215 Nr.12.2).<br />

Es ist darauf zu achten, dass Abschlagszahlungen (auch für Pauschalpositionen) nur in Höhe <strong>de</strong>s<br />

Wertes <strong>de</strong>r jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung geleistet wer<strong>de</strong>n (§ 17 Nr. 2<br />

VOL/B)<br />

5.3 Prüfen, ob Abzüge, Einbehalte o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rungen zu berücksichtigen sind, insbeson<strong>de</strong>re ob<br />

- Abzüge wegen Nichteinhaltung von Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n vertraglichen Vorgaben vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

- Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütung wegen Vorliegen an<strong>de</strong>rer Mängel verlangt wer<strong>de</strong>n muss,<br />

- Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers zu berücksichtigen sind,<br />

- Vertragsstrafen und Scha<strong>de</strong>nsersatzbeträge in Abzug zu bringen sind,<br />

- Einbehalte wegen Mängelbeseitigungskosten in Abzug zu bringen sind (siehe Richtlinien zu L 421<br />

- L 423)<br />

6. Feststellen <strong>de</strong>r Rechnungen:<br />

Aufbringen <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen (in <strong>de</strong>r Regel Stempel) auf die 1. Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />

Rechnung; Feststellungsbescheinigungen möglichst unmittelbar unter <strong>de</strong>r Rechnungssumme<br />

anbringen und unter Angabe <strong>de</strong>r Amtsbezeichnung o<strong>de</strong>r Vergütungsgruppe und <strong>de</strong>s Datums unterschreiben<br />

7. Übertragen von Än<strong>de</strong>rungen in die benötigten Mehrausfertigungen.<br />

8. Abzeichnen <strong>de</strong>r Mehrausfertigungen mit Namenskurzzeichen und Datum.<br />

9. Bei Schlussrechnungen prüfen, ob die für die Rechnungslegung vorgesehenen Unterlagen vorliegen.<br />

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10. Weiterleiten <strong>de</strong>r Rechnung zur Anweisung.<br />

8 Rechnungsbelege<br />

L 450<br />

(Abrechnung – VOL)<br />

8.1 Folgen<strong>de</strong> Rechnungsbelege sind zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />

„Ausgabebelege“ begrün<strong>de</strong>n die Leistung und Buchung von Auszahlungen bei Ausgabetiteln sowie die<br />

Annahme und Buchung von Einzahlungen, die von <strong>de</strong>n Ausgaben abzusetzen sind (Ausgabenabsetzungen).<br />

„Einnahmebelege“ begrün<strong>de</strong>n die Annahme und Buchung von Einzahlungen bei Einnahmetiteln sowie<br />

die Leistung und Buchung von Auszahlungen, die von <strong>de</strong>n Einnahmen abzusetzen sind (Einnahmeabsetzungen).<br />

„Umbuchungsbelege“ begrün<strong>de</strong>n die Absetzung eines Betrages bei einer Verbuchungsstelle und seine<br />

Buchung bei einer an<strong>de</strong>ren.<br />

8.2 Es ist zu beachten, dass zu einem Rechnungsbeleg<br />

- die geprüfte Rechnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers,<br />

- die sonstigen die Zahlung begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen,<br />

- die förmliche Kassenanordnung (Auszahlungs-, Annahme-, Umbuchungsanordnung),<br />

- <strong>de</strong>r Zahlungsnachweis,<br />

gehören.<br />

8.3 Zur kassentechnischen Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen sind die vorgeschriebenen Formblätter zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

8.4 Die förmliche Kassenanordnung ist zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Sind Schriftstücke vorhan<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>nen sich <strong>de</strong>r Grund und die Höhe <strong>de</strong>r Zahlung ergeben (z.B. Verträge,<br />

Rechnungen über Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen, amtliche Festsetzungen), so sind sie <strong>de</strong>r Kassenanordnung<br />

geordnet und fortlaufend nummeriert beizufügen. Kann die Urschrift nicht beigefügt wer<strong>de</strong>n,<br />

so sind Ablichtungen o<strong>de</strong>r beglaubigte Abschriften zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Soweit sich Zweck und Anlass einer Zahlung nicht aus <strong>de</strong>n beizufügen<strong>de</strong>n Unterlagen ergeben, ist in<br />

die Kassenanordnung selbst eine beson<strong>de</strong>re Begründung aufzunehmen. Diese muss vollständig sein,<br />

so dass eine Prüfung ohne Rückfragen möglich ist.<br />

Zur Vereinfachung kann auf einen an<strong>de</strong>ren Rechnungsbeleg verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

8.5 Müssen zur Begründung mehrerer Buchungen gleichlauten<strong>de</strong> Rechnungsbelege gefertigt wer<strong>de</strong>n, so<br />

ist je<strong>de</strong>r Beleg mit <strong>de</strong>r Angabe zu versehen, welche Buchung durch ihn begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n soll.<br />

8.6 Wer<strong>de</strong>n Schriftstücke für mehrere Kassenanordnungen benötigt, sind diese Schriftstücke <strong>de</strong>r ersten<br />

Kassenanordnung beizufügen bzw. ist ein Sammelbeleg anzulegen.<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Hinweise auf <strong>de</strong>n Kassenanordnungen müssen gewährleisten, dass die Schriftstücke<br />

und die Kassenanordnungen für Zwecke <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung zusammengeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

8.7 Besteht ein Rechnungsbeleg aus mehreren Teilen, sind diese so miteinan<strong>de</strong>r zu verbin<strong>de</strong>n, dass ein<br />

Verlust einzelner Teile <strong>de</strong>s Rechnungsbeleges o<strong>de</strong>r eine Vermengung mit an<strong>de</strong>ren Belegen ausgeschlossen<br />

ist. Auf <strong>de</strong>n Rechnungsbelegen soll ein Heftrand von ausreichen<strong>de</strong>r Breite frei bleiben.<br />

8.8 Alle Unterlagen sind bei <strong>de</strong>r Dienststelle sicher und geordnet aufzubewahren. Die Bestimmungen über<br />

die Aufbewahrungsfristen sind zu beachten.<br />

9 Zahlungen gemäß § 17 VOL/B<br />

9.1 Bei <strong>de</strong>n Zahlungen sind zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />

- Abschlagszahlung,<br />

- Teilschlusszahlung,<br />

- Schlusszahlung.<br />

Es ist darauf zu achten, dass sie entsprechend bezeichnet sind (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L<br />

215 Nr. 12.3).<br />

9.2 Alle Zahlungen sind durch zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu belegen.<br />

9.3 Bei Zahlungen an <strong>de</strong>n Auftragnehmer (§ 17 VOL/B) ist darauf zu achten,<br />

- dass unstrittige Beträge gezahlt wer<strong>de</strong>n,<br />

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L 450<br />

(Abrechnung – VOL)<br />

- ob Aufrechnungen, Pfändungen, Abtretungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen vorliegen,<br />

- dass keine Überzahlung erfolgt,<br />

- ob <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat o<strong>de</strong>r die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über sein Vermögen beantragt wor<strong>de</strong>n ist (siehe Richtlinien zu L 4331 - L 4332).<br />

9.4 Eine Überzahlung ist durch Rückfor<strong>de</strong>rung auszugleichen. §§ 812 ff. und § 818 Abs. 3 BGB sind zu<br />

beachten.<br />

9.5 Es ist sicherzustellen, dass alle Zahlungen an im Ausland ansässige Auftragnehmer nach § 13 b UStG<br />

ohne <strong>de</strong>n darauf entfallen<strong>de</strong>n Umsatzsteuer-Betrag geleistet wer<strong>de</strong>n; dieser ist vom Auftraggeber gemäß<br />

BMF-Schreiben vom 5.12.2001, BStBl. I 2001, S. 1013 (siehe Anhang 1002) direkt an das für die<br />

Dienststelle zuständige Finanzamt abzuführen.<br />

9.6 Der bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Schlussrechnung festgestellte Betrag <strong>de</strong>r Schlusszahlung und <strong>de</strong>r Hinweis auf<br />

<strong>de</strong>ren Ausschlusswirkung nach § 17 Nr. 4 VOL/B ist <strong>de</strong>m Auftragnehmer - gleichzeitig mit <strong>de</strong>m Abgang<br />

<strong>de</strong>r Auszahlungsanordnung an die Kasse - in einem Schreiben mitzuteilen.<br />

9.7 Für die kassenmäßige Behandlung <strong>de</strong>r Zahlungen sind die hierfür gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Vorschriften<br />

zu beachten.<br />

9.8 Zur Zahlungsweise <strong>de</strong>r Rechnungen sind die Regelungen in § 17 VOL/B zu beachten.<br />

10 Aufrechnungsfälle<br />

10.1 Erfüllt <strong>de</strong>r Auftragnehmer die For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers nicht und reicht das Guthaben in <strong>de</strong>mselben<br />

Vertrag zur Befriedigung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen nicht aus, so ist die Aufrechnung gegen Guthaben<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers aus an<strong>de</strong>ren Verträgen zu veranlassen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung<br />

gegeben sind (§§ 387 ff. BGB).<br />

10.2 Bürgschaften sind in <strong>de</strong>r Regel vor Ausschöpfen <strong>de</strong>r Aufrechnungsmöglichkeiten nicht in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

10.3 Die Aufrechnungsmöglichkeiten sind – soweit eine Aufrechnung bei Verträgen <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle<br />

nicht möglich ist – durch eine Umfrage bei an<strong>de</strong>ren Dienststellen, die aufrechnungsfähige Guthaben<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers haben könnten, festzustellen.<br />

10.4 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber gegen eine Arbeitsgemeinschaft For<strong>de</strong>rungen, so können diese gegen Guthaben<br />

je<strong>de</strong>s einzelnen Arge-Mitglieds aus an<strong>de</strong>ren Verträgen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber For<strong>de</strong>rungen gegen einen Auftragnehmer, <strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Verträgen Arge-Mitglied<br />

ist, dürfen die For<strong>de</strong>rungen nicht gegenüber Guthaben <strong>de</strong>r Arge o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Arge-Mitglie<strong>de</strong>r aufgerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

10.5 Bei Insolvenzfällen sind die Richtlinien zu L 4331 – L 4332 zu beachten.<br />

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Absen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Datenträger zur Abrechnung<br />

Maßnahme<br />

VOL-Leistung<br />

Anlage Datenträger<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Auftrag vom<br />

zur Rechnung vom wird ein Datenträger übersandt;<br />

das Inhaltsverzeichnis <strong>de</strong>s Datenträgers liegt bei.<br />

Der Datenträger enthält die Abrechnungsdaten für die<br />

Abschlagszahlung Nr.<br />

Teilschlusszahlung Nr.<br />

Schlusszahlung.<br />

Der Aufbau <strong>de</strong>r Datei erfolgte wie vereinbart nach <strong>de</strong>n<br />

Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB), Verfahrensbeschreibung<br />

REB-VB 23.003 Ausgabe 1979<br />

REB-VB Ausgabe<br />

REB-VB Ausgabe<br />

L 451<br />

(Datenträger Abrechnung - VOL)<br />

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Richtlinien zu L 451<br />

Datenträger Abrechnung<br />

1 Prüfung <strong>de</strong>r Leistungserfassung<br />

Richtlinien zu L 451<br />

(Datenträger Abrechnung - VOL)<br />

Die Vergabestelle hat diese auf Vollständigkeit zu prüfen und festzustellen, ob die Mengenberechnungen<br />

nach <strong>de</strong>n vereinbarten Rechenprogrammen durchgeführt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Liegen diese Voraussetzungen vor, so sind - bevor die Rechnung nachgerechnet wird - die Mengenergebnisse<br />

<strong>de</strong>r Rechnung durch Vergleich mit <strong>de</strong>n Mengenansätzen <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses<br />

auf Plausibilität zu überprüfen, nicht plausible Abweichungen aufzuklären und die Richtigkeit <strong>de</strong>r Eingabedaten<br />

<strong>de</strong>r Leistungserfassung ist zu bescheinigen.<br />

2 Nachrechnung<br />

Es ist sicherzustellen, dass die Nachrechnung unabhängig von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auftragnehmers durchgeführt<br />

wird.<br />

2.1 Nachrechnung ohne Datenträger<br />

Stellt ein Auftragnehmer keine o<strong>de</strong>r keine geeigneten Datenträger zur Verfügung, sind die geprüften<br />

Daten <strong>de</strong>r Leistungserfassung einzugeben. Ergibt die Nachrechnung bei einer Position einen abweichen<strong>de</strong>n<br />

Gesamtbetrag gegenüber <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers, so sind die eingegebenen Werte<br />

zu überprüfen. Bei falscher Eingabe ist diese berechtigt zu wie<strong>de</strong>rholen. Fehlerhafte Werte in <strong>de</strong>r<br />

Rechnung und in <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind zu streichen; die zutreffen<strong>de</strong>n Werte sind einzutragen.<br />

2.2 Nachrechnung mit Datenträger<br />

Die auf Datenträger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Daten sind einzulesen und <strong>de</strong>r Rechenlauf ist durchzuführen.<br />

Erfolgt <strong>de</strong>r Rechenlauf ohne Fehlermeldung und stimmen errechnete Summe und die Rechnungssumme<br />

überein, ist die Nachrechnung abgeschlossen.<br />

Stimmen errechnete Summe und Rechnungssumme nicht überein, sind die Abweichungen aufzuklären.<br />

Abweichungen, die innerhalb <strong>de</strong>r mit Formblatt Datenverarbeitung - L 244 vereinbarter Toleranzregelung<br />

liegen, bleiben unberücksichtigt.<br />

2.3 Abschluss <strong>de</strong>r Nachrechnung<br />

Über die Nachrechnung sind Ergebnislisten zu erstellen und <strong>de</strong>r Rechnung beizufügen.<br />

In <strong>de</strong>r Rechnung und <strong>de</strong>n sie begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind sämtliche in <strong>de</strong>r Ergebnisliste ausgewiesenen<br />

Fehler zu berichtigen.<br />

Die Nachrechnung schließt mit folgen<strong>de</strong>m Stempelaufdruck in <strong>de</strong>r Rechnung und <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen ab.<br />

Nachrechnung mit DV<br />

DV-Ergebnisliste ist beigefügt<br />

Berichtigte Rechnungssumme<br />

€<br />

Bearbeitet<br />

(Datum, Unterschrift)<br />

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Auftragnehmer Vergabenummer<br />

Maßnahme<br />

VOL-Leistung<br />

Rechnungslegung<br />

Umfang <strong>de</strong>r Unterlagen (z.B. Zahl <strong>de</strong>r Ordner):<br />

Kapitel / Titel:<br />

Rechnungsjahr:<br />

Beleg-Nr.:<br />

L 4513.StB<br />

(Rechnungslegung - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3


Inhaltsverzeichnis <strong>de</strong>r „Unterlagen für die Rechnungslegung“<br />

1 Anweisungsbeleg<br />

1.1 förmliche Kassenanweisung<br />

1.2 Schlussrechnung, Teilschlussrechnung Nr.<br />

Zusammenfassen<strong>de</strong> Erläuterungen und Zusammenstellun-<br />

2<br />

gen<br />

2.1 Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Mengen „Ausschreibung/Abrechnung“<br />

und Begründung <strong>de</strong>r Mengenän<strong>de</strong>rungen von mehr als 10% bei<br />

wesentlichen Ordnungszahlen<br />

2.2 Än<strong>de</strong>rung von Ausführungsfristen<br />

2.3 Vertragsstrafen<br />

2.4 Sonstiges ___________________________________________<br />

3 Zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen<br />

3.1 Ausführungsunterlagen<br />

3.2 Kostenteilung, Beiträge Dritter und sonstige Vereinbarungen:<br />

Bemerkungen:________________________________________<br />

3.3 Vergabeunterlagen<br />

3.3.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots (Anlagen nur soweit<br />

nicht unter Nr. 3.4.2 eingeordnet)<br />

3.3.2 Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />

3.3.3 Preisspiegel<br />

3.3.4 Angebotswertung und Vergabevorschlag o<strong>de</strong>r -vermerk<br />

3.3.5 Genehmigungsschreiben <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle<br />

3.4 Vertragsunterlagen<br />

3.4.1 Bestellurkun<strong>de</strong> (Bestellschein, Vertrag, Zuschlagsschreiben)<br />

3.4.2 Angebotsschreiben mit Anlagen, zum Vertragsbestandteil erklärte<br />

Schreiben<br />

3.4.3 Nachtragsverträge mit Angebotsschreiben, Preisaufglie<strong>de</strong>rung,<br />

Vergabevorschlag o<strong>de</strong>r -vermerk, ggf. Genehmigungsschreiben<br />

<strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle<br />

L 4513.StB<br />

(Rechnungslegung - VOL)<br />

Ordner Seite<br />

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3.4.4 Sonstige Vereinbarungen<br />

3.4.5 Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift mit Anlagen, Vermerk über die Mängelbeseitigung<br />

und die Erledigung von Vorbehalten<br />

3.5 Unterlagen zu <strong>de</strong>n Berechnungen<br />

3.5.1 Aufmaßblätter einschl. Sammelblätter<br />

3.5.2 Stun<strong>de</strong>nlohnnachweise einschl. Sammelblätter<br />

3.5.3 Wiegescheine einschl. Sammelblätter<br />

3.5.4 Lieferscheine einschl. Sammelblätter<br />

3.5.5 Abrechnungspläne, -zeichnungen, -listen<br />

3.5.6 Sonstige gemeinsame Feststellungen<br />

3.5.7 Bescheinigung über gelieferte Bestandsunterlagen<br />

3.6 Berechnungen<br />

3.6.1 Mengenberechnungen, bei DV-Anwendung:<br />

3.6.1.1 Leistungsberechnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

3.6.1.2 Prüfberechnung <strong>de</strong>s Auftraggebers einschl. Datenträger<br />

3.6.1.3 Fehleraufklärung<br />

3.6.2 Nachweis <strong>de</strong>s Soll-/Ist-Verbrauches<br />

3.6.3 Än<strong>de</strong>rung von Einheitspreisen<br />

3.7 Abzüge<br />

3.8 Unterlagen zur Stoff- und Teileprüfung<br />

3.8.1 Eignungsprüfung<br />

3.8.2 Zulassungsbeschei<strong>de</strong><br />

3.8.3 Güteüberwachungsnachweise<br />

3.8.4 Eigenüberwachungsprüfungen<br />

3.8.5 Kontrollprüfungen, ggf. Schiedsuntersuchungen<br />

3.8.6 Protokolle und Nie<strong>de</strong>rschriften über weitere Kontrollen<br />

3.9 Verschie<strong>de</strong>nes<br />

(z.B. Entlastungsbescheinigungen, Übergabeprotokolle)<br />

L 4513.StB<br />

(Rechnungslegung - VOL)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


Richtlinien zu L 4513.StB<br />

Rechnungslegung<br />

Richtlinien zu L 4513.StB<br />

(Rechnungslegung - VOL)<br />

Unterlagen für die Rechnungslegung sind alle Unterlagen, die für die Rechnungsprüfung als Nachweis für die<br />

ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Unterlagen sind so übersichtlich zu ordnen, dass eine Rechnungsprüfung ohne Rückfragen möglich ist.<br />

Den Unterlagen ist das ausgefüllte Formblatt Rechnungslegung - L 4513.StB vorzuheften.<br />

Die Unterlagen sind grundsätzlich entsprechend <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsabwicklung zu ordnen. Jedoch sind<br />

<strong>de</strong>r Anweisungsbeleg (förmliche Kassenanordnung), zusammenfassen<strong>de</strong> Erläuterungen und Zusammenstellungen<br />

– ungeachtet <strong>de</strong>r Zeitfolge in <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsabwicklung – vor <strong>de</strong>n übrigen Unterlagen einzuordnen.<br />

Das Formblatt Rechnungslegung - L 4513.StB ist nach Hauptgruppen geglie<strong>de</strong>rt. Sind im Vertrag Teilleistungen<br />

zusammengefasst, dann sollen innerhalb <strong>de</strong>r Hauptgruppen die Schlussrechnungsunterlagen nach Teilleistungen<br />

geordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Fachspezifische Unterlagen sind durch weitere Unterglie<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>n Hauptgruppen zuzuordnen. Unterlagen,<br />

die <strong>de</strong>n Glie<strong>de</strong>rungsnummern nicht ein<strong>de</strong>utig zugeordnet wer<strong>de</strong>n können, sind unter <strong>de</strong>m Punkt Verschie<strong>de</strong>nes<br />

einzuordnen.<br />

Wenn es unzweckmäßig ist, Unterlagen <strong>de</strong>m Formblatt Rechnungslegung - L 4513.StB beizufügen, dann sind<br />

die Fundstellen anzugeben.<br />

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Vergabestelle<br />

Schlusszahlung<br />

Maßnahme<br />

VOL-Leistung<br />

Anlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir haben veranlasst, dass<br />

Sie überwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zahlung weicht von <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Rechnung ausgewiesenen Betrag<br />

aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n ab:<br />

aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Rechnungsabdruck zu entnehmen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n ab.<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Auftrag vom<br />

Ihre Rechnungsnummer<br />

Ihre Rechnung vom<br />

€ (brutto) als Schlusszahlung an<br />

L 452<br />

(Mitteilung Schlusszahlung - VOL)<br />

Ausschlusswirkung <strong>de</strong>r Schlusszahlung nach § 17 Nr. 4 VOL/B:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

- die vorbehaltlose Annahme dieser Schlusszahlung Nachfor<strong>de</strong>rungen ausschließt;<br />

- auch früher gestellte, aber unerledigte For<strong>de</strong>rungen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn sie nicht nochmals<br />

vorbehalten wer<strong>de</strong>n;<br />

- <strong>de</strong>r Vorbehalt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Mitteilung über die Schlusszahlung erklärt<br />

wer<strong>de</strong>n muss<br />

- ein erklärter Vorbehalt hinfällig wird, wenn nicht innerhalb von weiteren 2 Wochen eine prüfbare<br />

Rechnung über die vorbehaltenen For<strong>de</strong>rungen eingereicht o<strong>de</strong>r, wenn das nicht möglich ist, <strong>de</strong>r Vorbehalt<br />

eingehend begrün<strong>de</strong>t wird; es sei <strong>de</strong>nn, die vorbehaltenen For<strong>de</strong>rungen sind bereits in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

prüfbaren (Teil-)Schlussrechnung geltend gemacht.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Richtlinien zu L 452<br />

Mitteilung Schlusszahlung<br />

Richtlinien zu L 452<br />

(Mitteilung Schlusszahlung - VOL)<br />

1 Unterrichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Mit Abgang <strong>de</strong>r Auszahlungsanordnung über die Schlusszahlung an die Kasse ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

bei Aufträgen mit einer Vergütung über 5.000 Euro mit <strong>de</strong>m Formblatt Mitteilung Schlusszahlung - L<br />

452 möglichst per Telefax zu unterrichten.<br />

2 Unterrichtung bei Zahlung an Dritte<br />

Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Vergütungsansprüche abgetreten o<strong>de</strong>r sind diese gepfän<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, so ist die<br />

Schlusszahlungsmitteilung sowohl <strong>de</strong>m Auftragnehmer als auch <strong>de</strong>m neuen Gläubiger mitzuteilen.<br />

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Vergabestelle<br />

Zahlungsmitteilung<br />

Anlage<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

Auftragsnummer<br />

Auftrag vom<br />

Ihre Rechnungsnummer<br />

Ihre Rechnung vom<br />

Geschäftszeichen<br />

L 453<br />

(Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer - VOL)<br />

nach § 11 <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 25 Steuer-Euroglättungsgesetz<br />

vom 19.12.2000, wur<strong>de</strong>n die aus <strong>de</strong>r Anlage ersichtlichen Angaben<br />

mitgeteilt.<br />

<strong>de</strong>m Finanzamt<br />

<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />

Auf Ihre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten weisen wir hin.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Vergabestelle<br />

Zahlungsmitteilung<br />

Anlage<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 454<br />

(Mitteilung Zahlung an Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern - VOL)<br />

Datum<br />

Geschäftszeichen<br />

nach § 11 <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 25 Steuer-Euroglättungsgesetz<br />

vom 19.12.2000, teilen wir mit:<br />

Auftragnehmer<br />

Auftrag vom<br />

Höhe <strong>de</strong>r Zahlung<br />

Tag <strong>de</strong>r Kassenanweisung<br />

Art <strong>de</strong>r Zahlung<br />

Zahlungsanweisung zur Verrechnung<br />

Aufrechnung<br />

Überweisung<br />

auf ein vom Geschäftskonto abweichen<strong>de</strong>s Konto<br />

auf ein auf <strong>de</strong>n Geschäftsbriefen nicht angegebenes Konto<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

an einen Dritten aufgrund einer Pfändung Abtretung<br />

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Richtlinien zu L 454<br />

Mitteilung Zahlung an Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />

Richtlinien zu L 454<br />

(Mitteilung Zahlung an Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern - VOL)<br />

1 Pflicht zur Mitteilung<br />

Nach <strong>de</strong>r Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehör<strong>de</strong>n durch an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n und öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung-MV) vom 7. Sept. 1993 (BGBI, S. 1554 -<br />

1559) in <strong>de</strong>r Fassung vom 19. Dez. 1994 (BGBI, S. 3848) sind insbeson<strong>de</strong>re Zahlungen für Lieferungen<br />

und Leistungen mitzuteilen, wenn die Zahlungen<br />

- durch Zahlungsanweisung zur Verrechnung o<strong>de</strong>r durch Aufrechnung o<strong>de</strong>r<br />

- auf ein an<strong>de</strong>res als das Geschäftskonto <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers o<strong>de</strong>r ein sonstiges Konto, das<br />

nicht auf <strong>de</strong>n Geschäftsbriefen angegeben ist, o<strong>de</strong>r auf das Konto eines Dritten erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Mitteilung an die Finanzbehör<strong>de</strong>n ist das Formblatt Mitteilung Zahlung an<br />

Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern - L 454 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Mitteilungspflicht besteht, wenn die an <strong>de</strong>nselben Auftragnehmer geleisteten Zahlungen im Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

min<strong>de</strong>stens 1.500 € betragen. Sie besteht auch bei Aufrechnung, Pfändung und Abtretung.<br />

Der Auftragnehmer ist mit Formblatt Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer - L 453 über die Mitteilung<br />

an die Finanzbehör<strong>de</strong>n zu informieren.<br />

2 Zeitpunkt<br />

Die Mitteilungen sind min<strong>de</strong>stens einmal jährlich, spätestens bis zum 30. April <strong>de</strong>s Folgejahres<br />

schriftlich an das Finanzamt zu richten, in <strong>de</strong>ssen Bezirk <strong>de</strong>r Zahlungsempfänger seinen Wohn- und<br />

Geschäftssitz hat. Bestehen Zweifel an <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>s Finanzamtes, ist die Mitteilung an das<br />

Landsamt für Steuern zu sen<strong>de</strong>n.<br />

3 Zahlungsempfänger<br />

Als Zahlungsempfänger ist stets <strong>de</strong>r ursprüngliche Gläubiger <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung zu benennen, auch wenn<br />

die For<strong>de</strong>rung abgetreten, verpfän<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r gepfän<strong>de</strong>t ist.<br />

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Richtlinien L 460<br />

Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung, Kündigung<br />

1 Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung<br />

Richtlinien L 460<br />

(Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung , Kündigung - VOL)<br />

1.1 Bei Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Leistung ist § 5 VOL/B zu beachten.<br />

§ 5 Nr. 1 bis 3 VOL/B sind bei Unterbrechung in gleicher Weise anzuwen<strong>de</strong>n wie bei Behin<strong>de</strong>rung.<br />

1.2 § 5 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B ist auch anzuwen<strong>de</strong>n, wenn mit <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung nicht vertragsgemäß<br />

begonnen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

1.3 Bei einer Unterbrechung ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer alles tut, was ihm billigerweise<br />

zugemutet wer<strong>de</strong>n kann, um die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermöglichen, und dass er seiner Verpflichtung<br />

aus § 5 Nr. 3 VOL/B nachkommt.<br />

1.4 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die infolge einer Unterbrechung entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen zu tragen, so ist<br />

sicherzustellen, dass diese möglichst niedrig gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

1.5 Vereinbarungen über Fristverlängerungen o<strong>de</strong>r Vergütung von Mehraufwendungen sind in einem Nachtrag<br />

zum Vertrag festzulegen (siehe Richtlinien L 500).<br />

2 Verzug und Kündigung<br />

2.1 Für das vertragsrechtliche Einschreiten <strong>de</strong>s Auftraggebers ist das folgen<strong>de</strong> dreistufige Verfahren einzuhalten:<br />

1. Mahnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers mit datumsmäßiger Fristsetzung<br />

Die Mahnung kann entfallen, wenn bereits eine Vertragsfrist (siehe Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />

- 214.H bzw. - 214.StB) überschritten und damit Verzug eingetreten ist. Dennoch empfiehlt sich<br />

auch hier in <strong>de</strong>r Regel eine zusätzliche Mahnung.<br />

Die möglichen Fallgestaltungen dazu sind in Formblatt Mahnung - L 461 dargestellt.<br />

2. Kündigungsandrohung mit Nachfristsetzung<br />

Die Kündigungsandrohung muss eine für <strong>de</strong>n jeweiligen Einzelfall angemessene, datumsmäßig<br />

bestimmte Nachfristsetzung enthalten.<br />

Die möglichen Fallgestaltungen sind in Formblatt Verzug - L 462 dargestellt.<br />

3. Kündigung<br />

Eine Kündigung kann erst nach fruchtlosem Ablauf <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Kündigungsandrohung bestimmten Nachfrist<br />

(frühestens am Tag nach Ablauf <strong>de</strong>r Nachfrist) erfolgen. Sie ist zeitnah vorzunehmen. (siehe Richtlinien<br />

L 463)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Vergabestelle<br />

Per Fax vorab und Einschreiben-Rückschein<br />

Bezug:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit mahnen wir aus folgen<strong>de</strong>m Grund vertragsgerechte Leistungserbringung an:<br />

Die vereinbarte Ausführungs/Lieferzeit - hier:<br />

ist nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n; Sie sind dadurch bereits in Verzug geraten.<br />

kann offensichtlich nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

weil die Baustelle wie folgt unzureichend ausgestattet ist:<br />

Geräte:<br />

Stoffe:<br />

Folgen<strong>de</strong> Leistungen sind<br />

weil Sie Ihre Leistung/Lieferung noch nicht aufgenommen haben.<br />

mangelhaft vertragswidrig<br />

auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferte Teile; und zwar<br />

ausgeführte Leistungen, und zwar<br />

L 461<br />

(Mahnung - VOL)<br />

Leistungen, auf die Ihr Betrieb eingerichtet ist, wer<strong>de</strong>n nicht im eigenen Betrieb, son<strong>de</strong>rn ohne meine<br />

Zustimmung durch Unterauftragnehmer ausgeführt (§ 4 Nr. 4 VOL/B), und zwar<br />

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Wir for<strong>de</strong>rn Sie hiermit auf,<br />

unter Bezugnahme und Beibehaltung <strong>de</strong>r o.g. vereinbarten Vertragsfrist Ihre Leistung/Lieferung<br />

endgültig unverzüglich bis zum fertig zu stellen.<br />

Ihre Leistungen/Lieferungen durch Einsatz ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Arbeitskräfte, Geräte, Stoffe, Teile<br />

unverzüglich dauerhaft angemessen zu för<strong>de</strong>rn und<br />

fristgemäß bis zum fertig zu stellen.<br />

die auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferten, nicht <strong>de</strong>m Vertrag <strong>de</strong>r Probe<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Stoffe, Teile bis zum<br />

zu entfernen, durch vertragsgerechte zu ersetzen und Ihre Leistungen/Lieferungen<br />

fristgemäß bis zum fertig zu stellen.<br />

die seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers als mangelhaft erkannten Leistung/Lieferung unverzüglich durch<br />

mangelfreie vertragsgerecht zu ersetzen und<br />

L 461<br />

(Mahnung - VOL)<br />

die Leistungen, auf die Ihr Betrieb eingerichtet ist, nur in Ihrem eigenen Betrieb und nicht durch nicht<br />

gestattete Unterauftragnehmer auszuführen (§ 4 Nr. 4 VOL/B) und Ihre Leistung/Lieferung<br />

fristgemäß bis zum fertig zu stellen.<br />

Im Fall <strong>de</strong>r weiteren Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Vertrags und Missachtung <strong>de</strong>r vorgenannten For<strong>de</strong>rung und<br />

vertraglich bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r hier festgelegter Fristen behalten wir uns das Recht vor, Kündigung anzudrohen<br />

und gegebenenfalls auszusprechen sowie vertraglichen Scha<strong>de</strong>nsersatz geltend zu machen; Sie befin<strong>de</strong>n sich<br />

dann auch grundsätzlich ohne weitere Mahnung in Verzug. Die vereinbarten Vertragsfristen wer<strong>de</strong>n durch<br />

eventuell vorstehen<strong>de</strong> Nachfristsetzungen nicht aufgehoben o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Vergabestelle<br />

Per Fax vorab und Einschreiben-Rückschein<br />

Bezug: 1)<br />

2) Unser Mahnschreiben mit Formblatt 461 „Mahnung“ vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit unserem Mahnschreiben 461 „Mahnung“ vom<br />

haben wir eine vertragsgerechte Leistungserbringung letztmalig angemahnt.<br />

Die vertraglich vereinbarte Frist zur Fertigstellung <strong>de</strong>r Leistung ist:<br />

L 462<br />

(Verzug - VOL)<br />

Im o.g. Mahnschreiben ist dazu bereits eine Nachfrist auf <strong>de</strong>n gesetzt wor<strong>de</strong>n.<br />

Durch Nichteinhaltung dieser Vertragsfrist dieser Nachfrist<br />

sind Sie ohne weitere Mahnung in Verzug geraten.<br />

Wir for<strong>de</strong>rn Sie hiermit unter letztmaliger Nachfristsetzung nochmals auf,<br />

Ihre Leistungen bis zum endgültig fertig zu stellen (§ 5 Nr. 4 VOB/B).<br />

Ihre Leistungen/Arbeiten durch <strong>de</strong>n Einsatz ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Arbeitskräfte:<br />

Geräte, Gerüste:<br />

Stoffe, Bauteile:<br />

unverzüglich dauerhaft angemessen zu för<strong>de</strong>rn und bis zum<br />

endgültig fertig zu stellen (§ 5 Nrn 3 und 4 VOB/B).<br />

Ihre Leistungen/Arbeiten bis spätestens zum dauerhaft aufzunehmen<br />

und zu för<strong>de</strong>rn und bis zum endgültig fertig zu stellen (§ 5 Nr. 4 VOB/B).<br />

die auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferten, nicht <strong>de</strong>m Vertrag <strong>de</strong>r Probe<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Stoffe Bauteile bis zum<br />

endgültig zu entfernen und durch vertragsgerechte zu ersetzen; ansonsten wer<strong>de</strong>n wir es auf Ihre<br />

Kosten umgehend veranlassen.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


die seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers als mangelhaft erkannten Leistungen/Arbeiten<br />

bis zum durch mangelfreie vertragsrecht zu ersetzen.<br />

die Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen, auf die Ihr Betrieb eingerichtet ist, ab <strong>de</strong>m<br />

L 462<br />

(Verzug - VOL)<br />

nur noch durch Ihren eigenen Betrieb und nicht mehr durch Nachunternehmer vorzunehmen.<br />

Hierzu bemerken wir, dass wir bei Nichtbefolgung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Leistungsanfor<strong>de</strong>rung und Nichteinhaltung<br />

<strong>de</strong>r vorgenannten, angemessenen Nachfristsetzung<br />

Ihnen <strong>de</strong>n Auftrag durch Kündigung entziehen und sich daraus ergeben<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />

gegen Sie geltend machen wer<strong>de</strong>n (§ 5 Nr. 4 VOB/B i.V.m. § 8 Nr. 3 VOB/B).<br />

uns Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche vorbehalten (§ 5 Nr. 4 VOB/B i.V.m. § 6 Nr. 6 VOB/B).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


Richtlinien zu L 461, L 462<br />

Mahnung, Verzug<br />

Richtlinien zu L 461, L 462<br />

(Mahnung, Verzug - VOL)<br />

Typische Sachverhalte, die ein vertragsrechtliches Einschreiten <strong>de</strong>s Auftraggebers erfor<strong>de</strong>rn, sind:<br />

- Lagerung von nicht <strong>de</strong>m Vertrag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Proben entsprechen<strong>de</strong> Stoffe o<strong>de</strong>r Bauteile auf <strong>de</strong>r Baustelle (§ 14<br />

Nr. 2 VOL/B)<br />

- Leistungen, die schon während <strong>de</strong>r Ausführung und damit vor Abnahme als mangelhaft o<strong>de</strong>r vertragswidrig<br />

erkannt sind (§ 14 Nr. 2 VOL/B)<br />

- unberechtigter Nachunternehmereinsatz (§ 4 Nr. 4 VOL/B)<br />

- unzureichen<strong>de</strong> Ausstattung <strong>de</strong>r Baustelle mit Arbeitskräften, Geräten, Gerüsten, Stoffen o<strong>de</strong>r Bauteilen (§ 7<br />

Nr. 4 VOL/B)<br />

- verzögerter Beginn <strong>de</strong>r Ausführung (§ 7 Nr. 4 VOL/B)<br />

- Verzug <strong>de</strong>s Auftragnehmers in Bezug auf die Vollendung <strong>de</strong>r Leistung (§ 7 Nr. 4 VOL/B)<br />

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Richtlinien L 463<br />

Kündigung<br />

1 Allgemeines<br />

Richtlinien L 463<br />

(Kündigung - VOL)<br />

1.1 Für die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber sind insbeson<strong>de</strong>re § 8 VOL/B sowie die Zusätzlichen<br />

Vertragsbedingungen - L 215 Nr.9 zu beachten.<br />

1.2 Die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages ist danach vor allem dann in Betracht zu ziehen, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

– seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat (§ 8 Nr. 1 VOL/B),<br />

– das Insolvenzverfahren beantragt hat (§ 8 Nr. 1 VOL/B),<br />

– sich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligt hat (§ 8 Nr. 2 VOL/B).<br />

1.3 Stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Zahlungen gegenüber seinen Gläubigern ein, dann ist die Kündigung im<br />

Allgemeinen erst dann auszusprechen, wenn er auch seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß ausführt.<br />

1.4 Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist zu prüfen, ob die vertragsgemäße Ausführung noch gewährleistet<br />

ist. Grundsätzlich ist dazu zunächst vom Insolvenzverwalter eine Erklärung zu verlangen.<br />

Ist die vertragsgemäße Ausführung durch <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter nicht gewährleistet, dann ist die Kündigung<br />

auszusprechen.<br />

2 Form <strong>de</strong>r Kündigung<br />

2.1 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, <strong>de</strong>r Kündigungsgrund anzugeben.<br />

Im Kündigungsschreiben sind gegebenenfalls For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach anzukündigen.<br />

2.2 Der Nachweis über <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Kündigung beim Auftragnehmer, im Insolvenzfall beim Insolvenzverwalter,<br />

ist sicherzustellen (z.B. durch Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung).<br />

2.3 Dem Auftragnehmer bzw. Insolvenzverwalter gegenüber ist zu erklären, ob und für welchen Teil <strong>de</strong>r<br />

Leistung Verwendung besteht.<br />

2.4 Für die Abrechnung ist § 8 Nr. 3 VOL/B sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 14 zu<br />

beachten.<br />

3 Ausführung <strong>de</strong>r noch nicht vollen<strong>de</strong>ten Teile <strong>de</strong>r Leistung<br />

3.1 Sollen nach erfolgter Kündigung die noch nicht vollen<strong>de</strong>ten Teile <strong>de</strong>r Leistung durch einen Dritten ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, so ist bei <strong>de</strong>r Vergabe dieser Leistungen auch die Scha<strong>de</strong>nsmin<strong>de</strong>rungspflicht <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers (§ 254 BGB) zu beachten.<br />

4 For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

4.1 Entstehen <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrkosten (§ 8 Nr. 4 VOL/B), so ist dafür Ersatz zu verlangen. Entsprechen<strong>de</strong>s<br />

gilt für einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n. Die Höhe <strong>de</strong>r Mehrkosten ist durch die Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>r tatsächlichen und <strong>de</strong>r fiktiven Abrechnungssumme zu ermitteln.<br />

4.2 Die ermittelten For<strong>de</strong>rungen sind gegenüber <strong>de</strong>m bisherigen Auftragnehmer geltend zu machen und<br />

nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n; gegebenenfalls sind sie zu schätzen. Im Insolvenzfall sind die For<strong>de</strong>rungen<br />

beim Insolvenzverwalter anzumel<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Zur Erfüllung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen kann eine geleistete Sicherheit in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n (siehe<br />

Richtlinien zu L 421 - L 423) o<strong>de</strong>r gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, z.B. aus an<strong>de</strong>ren Verträgen,<br />

aufgerechnet wer<strong>de</strong>n (siehe Richtlinien L 470).<br />

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Richtlinien L 470<br />

Mängelansprüche<br />

1 Überwachung <strong>de</strong>r Mängelansprüche<br />

Richtlinien L 470<br />

(Mängelansprüche - VOL)<br />

1.1 Die Leistung ist rechtzeitig vor Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfrist auf Mängel zu überprüfen. Die Verjährungsfrist<br />

beträgt, soweit im Vertrag nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist (§ 14 Nr. 3 VOL/B), zwei Jahre von <strong>de</strong>r<br />

Ablieferung/Abnahme an (§§ 438, 634 a BGB). Die fristgerechte Überwachung ist durch geeignete organisatorische<br />

Maßnahmen sicherzustellen.<br />

Die in <strong>de</strong>r Abnahme - L 441.H bzw. - L 441.StB eingetragenen Termine sind in <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

zentral geführten Terminkalen<strong>de</strong>r für die Überwachung <strong>de</strong>r Mängelansprüche zu übernehmen.<br />

1.2 Unter Beachtung <strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>r jeweiligen Verjährungsfrist ist zu prüfen, ob ein Mangel o<strong>de</strong>r eine<br />

Mangelerscheinung vorliegt und <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Beseitigung verpflichtet ist. Dabei ist eine bis<br />

ins Einzelne gehen<strong>de</strong> Feststellung <strong>de</strong>r Mängelursache nicht nötig, soweit Fremdursachen (z.B. Leistungen<br />

an<strong>de</strong>rer Auftragnehmer, Beschädigungen durch Dritte) auszuschließen sind.<br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung ist aktenkundig zu machen.<br />

1.3 Können aus einer Mangelerscheinung die Mängelansprüche gegenüber einem bestimmten Auftragnehmer<br />

nicht hinreichend gefolgert wer<strong>de</strong>n, dann ist ein selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff.<br />

ZPO) gegen alle in Betracht kommen<strong>de</strong>n Auftragnehmer (gegebenenfalls auch Ingenieurbüro) zu<br />

betreiben.<br />

Ebenso ist zu verfahren, wenn zu befürchten ist, dass später die Beweisführung für die Ursache eines<br />

Mangels erschwert wird.<br />

2 Geltendmachung von Mängelansprüchen<br />

2.1 Bei festgestellten Mängeln ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer schriftlich unter Setzen einer angemessenen Frist zur<br />

Mängelbeseitigung aufzufor<strong>de</strong>rn; dabei sind die Mängel möglichst genau zu bezeichnen („qualifizierte“<br />

Mängelrüge).<br />

Der Auftragnehmer sollte darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n, dass nach erfolglosem Ablauf <strong>de</strong>r gesetzten Frist<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt ist, die Mängel auf Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers selbst zu beseitigen o<strong>de</strong>r<br />

durch einen Dritten beseitigen zu lassen (§ 14 Nr. 2 a VOL/B).<br />

Der Nachweis über <strong>de</strong>n Zugang dieses Auffor<strong>de</strong>rungsschreibens ist sicherzustellen (z.B. durch Empfangsbestätigung,<br />

Einschreiben mit Rückschein).<br />

2.2 Es ist sicherzustellen, dass nach Ablauf <strong>de</strong>r gesetzten Frist die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers auf<br />

– Beseitigung <strong>de</strong>s gerügten Mangels,<br />

– Ersatz <strong>de</strong>r mangelhaften durch eine mangelfreie Leistung,<br />

– Kostenerstattung bei Mängelbeseitigung durch Dritte,<br />

– Min<strong>de</strong>rung,<br />

– Rücktritt vom Vertrag,<br />

– Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

durchgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3 Anerkennung <strong>de</strong>r Mängelrüge durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

3.1 Erkennt <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine in <strong>de</strong>r Mängelrüge angezeigte Mängelbeseitigungsverpflichtung an,<br />

dann ist über die Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung und <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Arbeiten eine Vereinbarung zu treffen.<br />

3.2 Bei <strong>de</strong>r Vereinbarung über die Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung ist, wenn <strong>de</strong>r vertragsgemäße Zustand durch<br />

die Mängelbeseitigung nicht voll zu erreichen ist, zu prüfen, ob darüber hinaus weitere Ansprüche geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n können.<br />

3.3 Die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer ist zu überwachen und nach Ausführung förmlich<br />

abzunehmen, sofern nicht wegen geringer Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Mängel darauf verzichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

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4 Nichtanerkennung <strong>de</strong>r Mängelrüge durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

Richtlinien L 470<br />

(Mängelansprüche – VOL)<br />

4.1 Erfüllt <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine in <strong>de</strong>r Mängelrüge angezeigten Verpflichtungen aus <strong>de</strong>r Mängelbeseitigungsverpflichtung<br />

nicht, in<strong>de</strong>m er<br />

– die Mängelrüge unbeachtet lässt o<strong>de</strong>r<br />

– seine Verpflichtung ganz o<strong>de</strong>r teilweise ausdrücklich bestreitet o<strong>de</strong>r<br />

– erklärt, er könne seine Mängelbeseitigungsverpflichtung innerhalb <strong>de</strong>r gesetzten Frist nicht erfüllen<br />

o<strong>de</strong>r<br />

– eine Vereinbarung über die Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

– die Vereinbarung nicht einhält,<br />

ist nach <strong>de</strong>n Nummern (4.2) bis (4.6) zu verfahren.<br />

4.2 Wird <strong>de</strong>r Mangel innerhalb <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Mängelrüge festgesetzten Frist nicht beseitigt, ist vor Ergreifung<br />

weiterer Maßnahmen unverzüglich zu prüfen, ob<br />

– die Beseitigung schriftlich verlangt und<br />

– hierfür eine angemessene Frist gesetzt wor<strong>de</strong>n und<br />

– diese tatsächlich abgelaufen ist.<br />

4.3<br />

Bei <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung an einen Dritten ist darauf zu achten, dass die vom Auftragnehmer<br />

zu erstatten<strong>de</strong>n Kosten so niedrig wie möglich gehalten wer<strong>de</strong>n, z. B. durch Einholung<br />

mehrerer Angebote.<br />

4.4 Es ist sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Kostenerstattungsanspruch gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Mängelbeseitigungsfrist entwe<strong>de</strong>r erfüllt o<strong>de</strong>r gerichtlich geltend gemacht wird.<br />

4.5 Droht nach <strong>de</strong>r Mängelrüge durch die Nichterfüllung von Verpflichtungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers für <strong>de</strong>n<br />

Anspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers die Verjährung, so ist <strong>de</strong>ren Eintritt – unabhängig von laufen<strong>de</strong>n Verhandlungen<br />

– z. B.<br />

– durch schriftliche Vereinbarung <strong>de</strong>s Auftragnehmers und ggf. <strong>de</strong>s Bürgen über das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Verjährungsfrist<br />

nach § 202 Abs. 2 BGB,<br />

– durch schriftliche Verzichterklärung <strong>de</strong>s Auftragnehmers und ggf. <strong>de</strong>s Bürgen auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Verjährung über einen angemessenen Zeitraum,<br />

– durch schriftliches Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) <strong>de</strong>r Verpflichtungen durch <strong>de</strong>n Auftrag<br />

nehmer,<br />

– durch gerichtliches Beweisverfahren (§§ 639, 477 BGB, §§ 485 ff. ZPO),<br />

– durch Erhebung einer bezifferten Leistungsklage (§§ 253 ff. ZPO) bzw., nur wenn die Bezifferung<br />

nicht möglich ist, durch eine Feststellungsklage (§§ 256 ff. ZPO)<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Von Mahnschreiben mit erneuten Fristsetzungen ist abzusehen.<br />

4.6 Wur<strong>de</strong> versäumt, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r Verjährung zu verhin<strong>de</strong>rn, so ist zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>nnoch<br />

durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann, z. B. durch Aufrechnung (§ 215 BGB).<br />

5 Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütung<br />

5.1 Für die Berechnung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung gelten § 441 o<strong>de</strong>r § 638 BGB. Demnach ist die Vergütung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

in <strong>de</strong>m Verhältnis herabzusetzen, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Sache in mangelfreiem Zustand zu<br />

ihrem Wert in mangelhaftem Zustand zur Zeit <strong>de</strong>r Abnahme gestan<strong>de</strong>n haben wür<strong>de</strong>. Hierbei sind auch<br />

die Kosten für Gutachten, voraussichtlich höheren Unterhaltungsaufwand, Betriebserschwernisse und<br />

eine etwa zu erwarten<strong>de</strong> kürzere Nutzungsdauer zu berücksichtigen.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche bleiben unberührt.<br />

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Richtlinien L 500<br />

Nachträge<br />

Richtlinien L 500<br />

(Nachträge - VOL)<br />

Erfor<strong>de</strong>rliche Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages (Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Leistung § 2 VOL/B) sind in<br />

schriftlich zu vereinbaren<strong>de</strong>n Nachträgen vorzunehmen.<br />

Die Nachträge sind zeitnah, möglichst vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen, abschließend zu bearbeiten.<br />

Vor Abschluss eines Nachtrages ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür nach <strong>de</strong>m Vertrag (siehe Richtlinien<br />

L 400) vorliegen.<br />

Verlangt <strong>de</strong>r Auftragnehmer einen Nachtrag unter Bezug auf Unklarheiten in <strong>de</strong>n Vertragsunterlagen, so ist zu<br />

prüfen, ob er seiner Hinweispflicht gemäß Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 1 nachgekommen<br />

ist.<br />

In einem Nachtrag sind sämtliche mit <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Sachverhalt zusammenhängen<strong>de</strong> Regelungen nie<strong>de</strong>rzulegen.<br />

Neben <strong>de</strong>m Anlass für <strong>de</strong>n Nachtrag sind insbeson<strong>de</strong>re die betroffenen Positionen und/o<strong>de</strong>r preislichen<br />

Vereinbarungen sowie gegebenenfalls die Auswirkungen auf sonstige Vertragsbedingungen (Termine)<br />

festzuhalten.<br />

Bei Abweichungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers von <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorgesehenen Leistung ohne vorherige<br />

schriftliche Vereinbarung ist § 2 Nr. 4 VOL/B zu beachten. Die nachträgliche Annahme abweichen<strong>de</strong>r Leistungen<br />

kommt nur insoweit in Betracht, wie <strong>de</strong>m Auftraggeber keine Nachteile entstehen.<br />

Im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen sollen möglichst im Wettbewerb nach VOL/A vergeben wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn sie sich von <strong>de</strong>r schon vergebenen Leistung trennen lassen und hierdurch insgesamt für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

Vorteile zu erwarten sind. An<strong>de</strong>renfalls können diese Leistungen <strong>de</strong>m Auftragnehmer gemäß § 3 Nr. 4<br />

bzw. § 3 a Nr. 2 VOL/A freihändig übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nachtragsangebote und ihre Positionen sind fortlaufend zu nummerieren und mit „N“ zu kennzeichnen (Beispiel:<br />

N 1/1 = Nachtrag Nr. 1 Position 1).<br />

Nachtragsfor<strong>de</strong>rungen/-angebote und <strong>de</strong>r die Nachträge betreffen<strong>de</strong> Schriftwechsel mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

sowie die Begründungen und Ermittlungen für alle Vereinbarungen im Nachtrag, insbeson<strong>de</strong>re die Preisermittlungen,<br />

sind <strong>de</strong>n Unterlagen für die Rechnungslegung (siehe Richtlinien L 450 bzw. Richtlinien zu L 4513.StB)<br />

beizufügen.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vertrages zum Nachteil <strong>de</strong>s Auftraggebers nach <strong>de</strong>n haushaltsrechtlichen<br />

Bestimmungen (§ 58 BHO bzw. Art. 58 BayHO) nur in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen<br />

zulässig ist.<br />

Vertragsän<strong>de</strong>rungen, die eine höhere Vergütung o<strong>de</strong>r eine Verän<strong>de</strong>rung von Vertragsbedingungen zugunsten<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers zum Inhalt haben, sind dann nicht als nachteilig für <strong>de</strong>n Auftraggeber anzusehen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer einen vertraglichen o<strong>de</strong>r gesetzlichen Anspruch darauf hat.<br />

In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung vertraglicher Preise o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vereinbarung neuer Preise bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung<br />

o<strong>de</strong>r zusätzlicher Leistung ist von <strong>de</strong>r Preisermittlung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die vertragliche Leistung<br />

auszugehen. Ist diese Preisermittlung nicht sachgerecht o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Auftraggeber nicht nachvollziehbar, so<br />

sind die Ansätze auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Vertragspreise beson<strong>de</strong>rs sorgfältig zu prüfen.<br />

Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt zu betrachten, da alle Preise als Netto-Preise vereinbart sind.<br />

Der Nachtragsvertrag besteht min<strong>de</strong>stens aus <strong>de</strong>m geprüften Angebot und <strong>de</strong>m Auftragsschreiben, in <strong>de</strong>m die<br />

neue Gesamtauftragssumme aufzuführen ist. Im Auftragsschreiben ist ebenfalls festzulegen, dass die Bedingungen<br />

<strong>de</strong>s Hauptvertrages auch für <strong>de</strong>n Nachtragsvertrag gelten.<br />

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Vergabestelle<br />

Prüfungsvermerk zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesamtvergütung<br />

Az / AVA-Nummer Auftragsnummer<br />

fachlich zuständig Datum<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />

Auftragnehmer:<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

Auftrag vom .Auftragssumme €<br />

Nachtragsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Mehr- und Min<strong>de</strong>rkosten-Aufstellung vom<br />

Nachtragsangebot vom<br />

Nachtragsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

Mehr- und Min<strong>de</strong>rkosten-Aufstellung vom<br />

L 522<br />

(Prüfungsvermerk - VOL)<br />

1. Summe <strong>de</strong>s erteilten Auftrags €<br />

Summe bisheriger Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

€<br />

2. Bezug:<br />

.<br />

3. Summe <strong>de</strong>r bisherigen Gesamtvergütung €<br />

4. Summe <strong>de</strong>r zusätzlichen Vergütung €<br />

5.<br />

Summe <strong>de</strong>r neuen Gesamtvergütung<br />

Die Grün<strong>de</strong> für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesamtvergütung sind aus <strong>de</strong>r Anlage<br />

vom ersichtlich.<br />

Nachtragsvereinbarung mit Formblatt Nachtragsvereinbarung - L 523<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, weil Auswirkung auf die Gesamtvergütung und die Preise (Einheits- bzw. Pauschalpreise)<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich, weil nur Auswirkung auf die Gesamtvergütung, jedoch nicht auf die Preise (Einheitsbzw.<br />

Pauschalpreise)<br />

erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />

fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />

Haushalt/Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />

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Richtlinien zu L 522<br />

Prüfungsvermerk<br />

Richtlinien zu L 522<br />

(Prüfungsvermerk - VOL)<br />

1 Richtlinie L 500 - Nachträge<br />

Die Richtlinie L 500 befasst sich mit <strong>de</strong>m Vertragsinhalt, <strong>de</strong>n Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

und <strong>de</strong>n Befugnissen <strong>de</strong>s Auftraggebers nach § 1 VOL/B sowie <strong>de</strong>n sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vergütungsansprüchen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und ihrer Berechnung nach § 2 Nr.3 VOL/B und wird zur<br />

Anwendung empfohlen.<br />

2 Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistung<br />

Anordnungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

Nach § 2 Nr. 1 VOL/B hat <strong>de</strong>r Auftraggeber das Recht, Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>r<br />

Leistung anzuordnen. Diesen Anordnungen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Folge zu leisten, es sei <strong>de</strong>nn, dies<br />

ist für <strong>de</strong>n Auftragnehmer unzumutbar.<br />

Im Einzelnen siehe Richtlinie L 500.<br />

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Vergabestelle<br />

Nachtragsvereinbarung<br />

Maßnahme<br />

Angebot für<br />

Datum<br />

Nachtragsvereinbarung Nr.<br />

zu Auftrag Nummer<br />

Auftrag vom<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Bezug Mehr- und Min<strong>de</strong>rkostenaufstellung <strong>de</strong>s Auftragnehmers vom<br />

Nachtragsangebote <strong>de</strong>s Auftragnehmers vom<br />

Anlagen 1. Zweitfertigung dieser Nachtragsvereinbarung 1)<br />

2.<br />

L 523<br />

(Nachtragsvereinbarung - VOL)<br />

Vereinbarung:<br />

Hiermit wird folgen<strong>de</strong> Nachtragsvereinbarung getroffen; hierzu ergeben sich die geän<strong>de</strong>rten bzw. neuen Preise<br />

zu <strong>de</strong>n entsprechend betroffenen (Teil.)Leistungen/LV-Positionen aus <strong>de</strong>r beigefügten Anlage vom ,<br />

die Vertragsbestandteil wird.<br />

1. Summe <strong>de</strong>s erteilten Auftrags € (brutto)<br />

2. Summe bisheriger Än<strong>de</strong>rungen € (brutto)<br />

3. Summe <strong>de</strong>r bisherigen Gesamtvergütung € (brutto)<br />

4. Summe <strong>de</strong>r zusätzlichen Vergütung € (brutto)<br />

5. Summe neue Gesamtvergütung € (brutto)<br />

1) Die Zweitfertigung dieser Nachtragsvereinbarung bitte unverzüglich unterschrieben zurücksen<strong>de</strong>n.<br />

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L 523<br />

(Nachtragsvereinbarung - VOL)<br />

6. Vertragsbedingungen und weitere vertragliche Vereinbarungen<br />

Es gelten alle Bedingungen <strong>de</strong>s Hauptauftrags einschließlich <strong>de</strong>r dort vereinbarten Nachlässe<br />

6.1 (ohne o<strong>de</strong>r mit Bedingungen) und <strong>de</strong>r sonstigen Vereinbarungen.<br />

6.2 Fristen<br />

6.2.1 Die Ausführungsfrist wird um<br />

verlängert<br />

verkürzt.<br />

Werktage auf <strong>de</strong>n<br />

6.2.2 Die Ausführungsfrist wird nicht berührt.<br />

6.2.3 Der Fertigstellungstermin wird auf <strong>de</strong>n festgesetzt.<br />

6.2.4 Zu Einzelfristen als verbindliche (Vertrags-)Fristen:<br />

7.<br />

(Auftraggeber) (Auftragnehmer)<br />

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, <strong>de</strong>n


Richtlinien zu L 523<br />

Nachtragsvereinbarung<br />

Richtlinien zu L 523<br />

(Nachtragsvereinbarung - VOL)<br />

Eine Nachtragsvereinbarung ist grundsätzlich erfor<strong>de</strong>rlich, wenn Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

(§ 2 VOL/B) vorzunehmen sind. Die Nachtragsvereinbarung ist mit Formblatt Nachtragsvereinbarung - L 523<br />

abzuschließen und mit Formblatt Prüfungsvermerk - L 522 zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

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Richtlinien L 620.H<br />

(Nato-Infrastruktur)<br />

Richtlinien<br />

zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten<br />

NATO-Infrastruktur-<br />

- RiNATO -<br />

siehe Vergabehandbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen (VHB <strong>Bayern</strong> 2008),<br />

Richtlinien 620.H<br />

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Richtlinien L 640.H<br />

Statistik<br />

siehe Vergabehandbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen (VHB <strong>Bayern</strong> 2008),<br />

Richtlinien 640.H<br />

Richtlinien L 640.H<br />

(Statistik- VOL)<br />

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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Nr. II Z 5- 9097 a 179 München, 22.04.76<br />

Regierungen<br />

Bayer. Lan<strong>de</strong>samt für Wasserwirtschaft<br />

Bayer. Lan<strong>de</strong>shafenverwaltung<br />

Lan<strong>de</strong>skraftwerke<br />

Landbauämter<br />

Universitätsbauämter<br />

Bauamt Technische Universität München<br />

Neubauamt Universitätskliniken München-Großha<strong>de</strong>rn<br />

Neubauamt Klinikum <strong>de</strong>r Technischen Universität München<br />

Autobahndirektionen<br />

Straßenbauämter<br />

Straßen-Neubauamt Kempten<br />

Wasserwirtschaftsämter<br />

Talsperren-Neubauamt Nürnberg<br />

Straßen- u. Wasserbauamt Pfarrkirchen<br />

Beschluß <strong>de</strong>s Bayerischen Landtags vom 24. Februar 1976 betreffend:<br />

1. Beachtung <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 22.10.74<br />

(Mittelstandsrichtlinien, StAnz Nr. 43, ber. Nr. 47) durch die staatlichen und kommunalen<br />

Vergabestellen auch bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen an Generalunternehmer;<br />

2. Schutz von mittelständischen Betrieben bei Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer;<br />

3. Schutz mittelständischer Betriebe, die bei <strong>de</strong>r Ausführung öffentlicher Aufträge<br />

als Subunternehmer auftreten<br />

Anlage:<br />

10 Abdrucke dieses Schreibens<br />

I.<br />

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 1976 über die Vergabe von Bauleistungen<br />

an Generalunternehmer und das hierbei auftreten<strong>de</strong> Problem <strong>de</strong>s Schutzes mittelständischer Unternehmen,<br />

die vom Generalunternehmer als Nachunternehmer eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, beraten und folgen<strong>de</strong>n<br />

Beschluß gefaßt:<br />

"Die Staatsregierung wird ersucht, darauf hinzuwirken, daß die staatlichen und kommunalen Vergabestellen<br />

zum Schutz <strong>de</strong>r mittelständischen Unternehmen insbeson<strong>de</strong>rs auch bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen<br />

an Generalunternehmer die Richtlinien <strong>de</strong>r Staatsregierung vom 22. Oktober 1974 beachten;<br />

dabei ist wie folgt zu verfahren:<br />

1. Die Generalunternehmer haben Art und Umfang <strong>de</strong>r zur Weitervergabe vorgesehenen Bauleistungen<br />

offenzulegen. Sie haben ferner <strong>de</strong>m Bauherrn die Namen <strong>de</strong>r Subunternehmer bekanntzugeben<br />

(Transparenz <strong>de</strong>s Generalunternehmer-Auftrages);<br />

2. die zwischen Bauherrn und Generalunternehmer vereinbarten Bedinungen müssen grundsätzlich<br />

auch für Subunternehmr gelten; dies gilt insbeson<strong>de</strong>rs für die Bestimmungen <strong>de</strong>r VOB;<br />

3. umfangreiche Bauleistungen sind nach Möglichkeit in Fach- und Teillose aufzuteilen. Die<br />

Zerstückelung zusammengehören<strong>de</strong>r Leistungen in einzelnen Fachlosen muß unterbleiben;<br />

4. es ist darauf zu achten, daß die Subunternehmer gegen das Unternehmer-Risiko <strong>de</strong>s Generalunter-<br />

nehmers entsprechend <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r VOB gegebenen Möglichkeit (unmittelbare Zahlung an <strong>de</strong>n<br />

Subunternehmer bei Verzug <strong>de</strong>s Generalunternehmers) abgesichert wer<strong>de</strong>n;<br />

L 7302<br />

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5. es ist darauf zu achten, daß die Generalunternehmer die Abnahme <strong>de</strong>r Subunternehmer-Leistungen<br />

nicht entgegen <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r VOB* ) wegen geringfügiger Mängel verweigern und dadurch<br />

fällige Zahlungen verzögern;<br />

6. die Vergabe von Bauaufträgen an Generalunternehmer ist auf Ausnahmefälle zu beschränken."<br />

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />

* ) bzw. VOL<br />

L 7302<br />

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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES<br />

INNERN<br />

Gz IIZ5-40011-045/05 München,<br />

02.03.2006<br />

Autobahndirektionen<br />

Staatliche Bauämter<br />

Staatliche Hochbauämter<br />

Universitätsbauamt Würzburg<br />

Straßenbauämter<br />

Baudienststelle Grafenwöhr<br />

nachrichtlich<br />

Regierungen<br />

Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />

L 7304<br />

Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Stellen bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von illegaler Beschäftigung<br />

und Schwarzarbeit<br />

Anlage:<br />

FKS-Ansprechpartnerliste im OFD-Bezirk Nürnberg<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir haben mit Rundschreiben vom 02.09.2005 (IIZ5-40011-045/05) zur Bekämpfung von illegaler<br />

Beschäftigung festgelegt, wie künftig bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung ab 30.000 € verfahren wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Ein Erfahrungsaustausch mit <strong>de</strong>n Hauptzollämtern und <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion Köln, Abteilung<br />

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Außenstelle <strong>Bayern</strong> in Nürnberg, hat ergeben, dass die<br />

Hauptzollämter aufgrund <strong>de</strong>r Fülle <strong>de</strong>r Anfragen seitens <strong>de</strong>r Vergabestellen überlastet sind. Um auch<br />

die Bauämter so gering wie möglich zu belasten, soll die Anzahl <strong>de</strong>r Firmenmeldungen an die<br />

Hauptzollämter reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung ab 30.000 € ist künftig folgen<strong>de</strong>rmaßen zu verfahren:<br />

1. Der Bieter erklärt gemäß VHB (EVM (B) Ang 213, -213 EG, bzw. EVM (Z) Ang 223.1, -223.2,<br />

bzw. EVM (L) Ang 233, -233 EG jeweils Ziffer 3, dass er in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21<br />

Abs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2 SchwarzArbG o<strong>de</strong>r gem. § 6 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2 AEntG mit einer Freiheitsstrafe<br />

von mehr als 3 Monaten o<strong>de</strong>r einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen o<strong>de</strong>r einer<br />

Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt wor<strong>de</strong>n ist. Die Vergabestellen for<strong>de</strong>rn für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Auftrag erhalten soll, <strong>de</strong>n Gewerbezentralregisterauszug beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz an. *)<br />

2. Das Bauamt übermittelt <strong>de</strong>m Hauptzollamt unmittelbar nach <strong>de</strong>r Nachrechnung <strong>de</strong>r Angebote die<br />

Namen <strong>de</strong>r ersten fünf Bieter aus <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verdingungsverhandlung. Die<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift kann <strong>de</strong>m Hauptzollamt (HZA) wie bisher vollständig vorgelegt wer<strong>de</strong>n, wenn die zu<br />

überprüfen<strong>de</strong>n Bieter entsprechend markiert wor<strong>de</strong>n sind. Die Meldung an das HZA erfolgt online<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 7


L 7304<br />

o<strong>de</strong>r per Fax an <strong>de</strong>n Ansprechpartner aus <strong>de</strong>r beiliegen<strong>de</strong>n Liste, <strong>de</strong>n das Bauamt bei <strong>de</strong>m für<br />

sich am nächstliegen<strong>de</strong>n Hauptzollamt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Außenstelle auswählt.<br />

3. Zur Überprüfung steht <strong>de</strong>n Hauptzollämtern und <strong>de</strong>ren Außenstellen eine bun<strong>de</strong>sweite<br />

Datenbank zur Verfügung. Die Bearbeitung kann <strong>de</strong>swegen in <strong>de</strong>r Regel an einem Tag erfolgen.<br />

In Einzelfällen kann sich die Rückmeldung jedoch verzögern, wenn umfangreichere<br />

Recherchearbeit seitens <strong>de</strong>s Hauptzollamtes erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

4. Das Hauptzollamt teilt <strong>de</strong>m Bauamt in Textform die Firma bzw. die Firmen mit, bei <strong>de</strong>nen ein<br />

Bußgeldbescheid in Höhe von min<strong>de</strong>stens 2.500 € o<strong>de</strong>r eine Geldbuße von min<strong>de</strong>stens 90<br />

Tagessätzen mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit zu erwarten sind.<br />

Das Bauamt übermittelt die Auskunft <strong>de</strong>s HZA unverzüglich <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />

(Sachgebiet IIZ5, Tel. 089/2192-02; Fax: 089/2192-13350; E-Mail: vergabe@stmi.bayern.<strong>de</strong>) und<br />

teilt mit, ob<br />

- Be<strong>de</strong>nken gegen einen Ausschluss bestehen<br />

- weitere Erkenntnisse über Verfehlungen bekannt sind.<br />

Soweit das Bauamt Be<strong>de</strong>nken gegen einen Ausschluss vorbringt, ist die Entscheidung <strong>de</strong>r<br />

Obersten Baubehör<strong>de</strong> über einen Ausschluss abzuwarten. Ansonsten ist die Firma<br />

auszuschließen. Der Vorgang ist zu dokumentieren.<br />

Die Oberste Baubehör<strong>de</strong> prüft auch, ob sie gegebenenfalls ein Ausschlussverfahren gegen die<br />

Firma einleiten kann.<br />

Darüber hinaus soll je<strong>de</strong>r Verdacht im Hinblick auf illegale Beschäftigung, insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

während <strong>de</strong>r Bauausführung durch das Bauamt <strong>de</strong>r FKS gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Da Bußgeldbeschei<strong>de</strong> gegen natürliche Personen (Firmen- bzw. Handlungsverantwortliche) gerichtet<br />

wer<strong>de</strong>n, ist es für die Hauptzollämter oft nicht möglich, ein Bußgeldverfahren einer Firma zuzuordnen.<br />

Zur effektiven Unterstützung <strong>de</strong>r Hauptzollämter ist es für ihre Ermittlungsarbeit hilfreich, wenn die<br />

Bauämter auch Begleitschreiben <strong>de</strong>r Firmen zum Angebot mit an die Hauptzollämter übermitteln<br />

könnten, da auf <strong>de</strong>n Briefköpfen <strong>de</strong>r Geschäftsführer und das für die Firma zuständige Registergericht<br />

angegeben sind. In diesem Fall ist <strong>de</strong>r Text <strong>de</strong>s Begleitschreibens, soweit er geheim zu halten<strong>de</strong><br />

Angebotsbestandteile enthält, abzu<strong>de</strong>cken.<br />

In <strong>de</strong>r beiliegen<strong>de</strong>n Ansprechpartnerliste ist für je<strong>de</strong>s Bauamt die ortsnächste Außenstelle eines<br />

Hauptzollamtes sowie <strong>de</strong>r zuständigen Ansprechpartner (entnommen, da veraltet) zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Das Rundschreiben vom 02.09.2005 wird hiermit aufgehoben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 7


Poxleitner<br />

Ministerialdirektor<br />

L 7304<br />

*) Nr. 1 wur<strong>de</strong> geän<strong>de</strong>rt auf Grund MEG II vom 07.09.2007 BGBl Nr 47, 2246<br />

Ursprünglicher Text: „Das Bauamt verlangt für <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit wie bisher gemäß VHB EVM(B) A-211 und<br />

-211EG, Nr. 3.1 bzw. -221.1, -221.2 sowie –231) <strong>de</strong>n Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister (GZR)“.<br />

Ansprechpartner Baubehör<strong>de</strong>n<br />

Hauptzollamt Standort Ansprechpartner Erreichbarkeit<br />

Augsburg<br />

Landshut<br />

München<br />

Eichleitnerstr. 18,<br />

86199 Augsburg<br />

Münchener Str. 136,<br />

85051 Ingolstadt<br />

Rottachstr. 19,<br />

87439 Kempten<br />

Bregenzer Str. 7,<br />

88131 Lindau<br />

Nei<strong>de</strong>nburger Str. 5,<br />

84036 Landshut<br />

Dr. Hans Kampfinger<br />

Str. 14,<br />

94032 Passau<br />

Robert-Bosch-Str. 1,<br />

94447 Plattling<br />

Seilerweg 4c,<br />

84347 Pfarrkirchen<br />

Landsberger Str. 124,<br />

80339 München<br />

Landkreise Augsburg,<br />

Aichach-Friedberg, Dillingen,<br />

Donau-Ries,<br />

Stadt Augsburg<br />

Landkreise, Eichstätt,<br />

Neuburg-Schrobenhausen,<br />

Pfaffenhofen/Ilm,<br />

Stadt Ingolstadt<br />

Landkreise Oberallgäu,<br />

Ostallgäu, Min<strong>de</strong>lheim,<br />

Günzburg, Schwabmünchen<br />

Stadt Kempten, Stadt<br />

Kaufbeuren<br />

Landkreise Lindau,<br />

Unterallgäu ohne Altlandkreis<br />

Min<strong>de</strong>lheim, Neu-Ulm<br />

Stadt Memmingen<br />

Tel. 0821/59979-0<br />

Fax 0821/59979-99<br />

fks_a@fks-a.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 0841/37910-0<br />

fks_in@fks-in.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 0831/52328-0<br />

Fax 0831/52328-60<br />

fks_ke@fks-ke.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 08382/9313-10<br />

Fax 08382/9313-77<br />

fks_li@fks-li.bfinv.<strong>de</strong><br />

Fax 0871/14379-500<br />

fks_la@fks-la.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 0851/98826-110<br />

Fax 0851/98826-500<br />

fks_pa@hzala.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 09931/89015-200<br />

Fax 09931/89015-500<br />

fks_plattling@hzala.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 08561/987-381<br />

Fax 08561/987-399<br />

fks_pan@hzala.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 089/5109-2121<br />

Tel. 089/5109-2652<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 7


Nürnberg<br />

Regensburg<br />

Frankenstr. 208,<br />

90461 Nürnberg<br />

Im Gewerbepark C<br />

55,<br />

93059 Regensburg<br />

Jägerzeile 77,<br />

95028 Hof<br />

Asylstr. 17,<br />

92637 Wei<strong>de</strong>n<br />

Böhmerstr. 64,<br />

93437 Furth im Wald<br />

Städte:<br />

Amberg, Regensburg<br />

Landkreise:<br />

Amberg-Sulzbach, Neumarkt i.<br />

d. Opf., Regensburg<br />

Vom Landkreis Kelheim die<br />

Gemein<strong>de</strong>n:<br />

Abendsberg, Bad Abbach,<br />

Biburg, Essing, Hausen,<br />

Herrngiersdorf, Ihrlerstein,<br />

Kelheim, Kirchdorf, Langquaid,<br />

Neustadt a.d.D., Painten,<br />

Rie<strong>de</strong>nburg, Rohr i. NB, Saal<br />

a.d. Donau, Siegenburg,<br />

Teugn, Train und Wil<strong>de</strong>nberg,<br />

einschl. <strong>de</strong>r gemein<strong>de</strong>freien<br />

Gebiete <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Kelheim<br />

Vom Landkreis Schwandorf die<br />

Gemein<strong>de</strong>n:<br />

Altendorf, Bo<strong>de</strong>nwöhr, Bruck<br />

i.d. Opf., Burglengenfeld,<br />

Dieterskirchen, Fensterbach,<br />

Gleiritsch, Guteneck, Nabburg,<br />

Neukirchen-Balbini, Neunburg<br />

v.W., Maxhütte-<br />

Haidhof, Nie<strong>de</strong>rmurach,<br />

Nittenau, Pfreimd,<br />

Schmidga<strong>de</strong>n,<br />

Schwandorf, Schwarzach b.<br />

Nabburg, Schwarzenfeld,<br />

Schwarzhofen, Steinberg,<br />

Stulln, Teublitz, Thanstein,<br />

Trausnitz, Wackersdorf,<br />

Wernberg-Köblitz<br />

Stadt und Landkreis Hof<br />

Landkreis Wunsie<strong>de</strong>l i.<br />

Fichtelgebirge<br />

Stadt Wei<strong>de</strong>n i.d.Opf.,<br />

Landkreise Neustadt a.d.<br />

Waldnaab und Tirschenreuth,<br />

Vom Landkreis Schwandorf die<br />

Gemein<strong>de</strong>n:<br />

Oberviechtach, Schönsee,<br />

Stadlern, Teunz, Weiding ,<br />

Winklarn<br />

Landkreis Cham mit <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n:<br />

Arnschwang, Arrach, Blaibach,<br />

Cham, Chamerau, Eschlkam,<br />

Falkenstein, Furth i.W.,<br />

Gleißenberg, Grafenwiesen,<br />

Hohenwarth, Kötzting, Lam,<br />

Lohberg, Miltach,<br />

Michelsneukirchen,<br />

Neukirchen b. Hl. Blut,<br />

Tel. 0911/9463-1623<br />

Tel. 0911/9463-1634<br />

Fax 0911/9463-1699<br />

Tel. 0941/60713-10<br />

Tel. 0941/60713-30<br />

Tel. 0941/60713-60<br />

Fax 0941/60713-99<br />

poststelle@fks-r.bfinv.<strong>de</strong><br />

L 7304<br />

Tel. 09281/85002-301<br />

Tel. 09281/85002-201<br />

Tel. 09281/85002-381<br />

Fax 09281/85002-198 od. 199<br />

poststelle@fks-ho.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 0961/302-224<br />

Tel. 0961/302-105<br />

Tel. 0961/302-304<br />

Fax 0961/302-225, 265, 264<br />

FKS_WEN@hzawen.bfinv.<strong>de</strong><br />

Tel. 09973/853-333<br />

Tel. 09973/853-310<br />

Fax 09973/853-300<br />

poststelle@fks-cha.bfinv.<strong>de</strong><br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 7


Rosenheim<br />

Schweinfurt<br />

Münchener Str. 51,<br />

83022 Rosenheim<br />

Nussbaumerstrasse<br />

32,<br />

83278 Traunstein<br />

Holzhofstraße 19a,<br />

82362 Weilheim<br />

Am Zollhof 1,<br />

97421 Schweinfurt<br />

Ludwigstraße 28,<br />

96052 Bamberg<br />

Veitshöchheimer Str.<br />

3,<br />

97080 Würzburg<br />

Pemfling, Pösing,<br />

Reichenbach, Rettenbach,<br />

Rimbach, Roding, Rötz,<br />

Runding, Schönthal,<br />

Schorndorf, Stamsried,<br />

Tiefenbach,Traitsching,<br />

Treffelstein, Waffenbrunn,<br />

Wald, Wal<strong>de</strong>rbach,<br />

Waldmünchen, Weiding,<br />

Willmering, Zandt und Zell<br />

Landkreise Rosenheim,<br />

Erbersberg, Miesbach, Bad<br />

Tölz-Wolfratshausen,<br />

Stadt Rosenheim<br />

Landkreise Traunstein,<br />

Mühldorf, Altötting,<br />

Berchtesga<strong>de</strong>ner Land<br />

Landkreise Weilheim,<br />

Landsberg, Garmisch-<br />

Partenkirchen, Starnberg<br />

Tel. 08031/23398-210<br />

Fax 08031/23398-79<br />

Tel. 0861/16623-200<br />

Fax 0861/16623-111<br />

Tel. 0881/92531-202<br />

Fax 0881/92531-114<br />

Tel. 09721/67593-34<br />

Tel. 0951/8684-128<br />

Tel. 0931/3082-311<br />

L 7304<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 5 von 7


Oberste Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />

Gz IIZ5 3219-001/90 München,<br />

24.09.2007<br />

Regierungen<br />

Autobahndirektionen<br />

Staatliche Bauämter<br />

Baudienststelle Grafenwöhr<br />

Einholung <strong>de</strong>r Gewerbezentralregisterauszüge durch die Vergabestellen<br />

L 7304<br />

Anlagen<br />

- Auszug aus <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse<br />

insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r mittelständischen Wirtschaft (MEG II)<br />

- Erlass <strong>de</strong>s BMVBS vom 17.09.2007 Az. B15-0 1080-114<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

durch das “Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r<br />

mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ wird künftig <strong>de</strong>n öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit<br />

genommen, von <strong>de</strong>n Bietern die Einholung <strong>de</strong>r Gewerbezentralregisterauszüge zu for<strong>de</strong>rn und bei <strong>de</strong>r<br />

Angebotsabgabe vorlegen zu lassen. Das Gesetz ist am 14.09.2007 in Kraft getreten (BGBl 2007<br />

Teil 1 Nr. 47 vom 13.09.2007).<br />

Ab diesem Zeitpunkt gilt bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen Folgen<strong>de</strong>s:<br />

� Von <strong>de</strong>n Bietern ist statt <strong>de</strong>r Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges nur noch eine<br />

Eigenerklärung zu verlangen, dass gegen sie keine Voraussetzungen für einen Ausschluss wegen<br />

Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz o<strong>de</strong>r das Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz<br />

vorliegen.<br />

� Bei Auftragsvergaben ab einer Höhe von 30.000 € ist vom öffentlichen Auftraggeber vor<br />

Zuschlagserteilung eine Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister nach § 150 a <strong>de</strong>r<br />

Gewerbeordnung anzufor<strong>de</strong>rn. Das heißt, <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber erhält im Vergleich zum<br />

Unternehmer eingeschränkte Auskünfte über eintragungsrelevante Verstöße. Diese beziehen sich<br />

bei Einholung durch die Vergabestelle nur auf Einträge hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das<br />

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz o<strong>de</strong>r das Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz.<br />

� Handhabung:<br />

1. Vergabestellen können <strong>de</strong>rzeit die Anfragen zur Erteilung einer Auskunft aus <strong>de</strong>m<br />

Gewerbezentralregister über einen Bieter auf <strong>de</strong>m Postweg, per Fax o<strong>de</strong>r auf elektronischem<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 6 von 7


L 7304<br />

Weg (s. u. 2.) über das TESTA-Netz stellen. Die Auskunft wird grundsätzlich auf <strong>de</strong>m<br />

Postweg erteilt. Ein Online-System, das sowohl eine elektronische An- als auch Abfrage<br />

zulässt, wird <strong>de</strong>rzeit eingerichtet. Der Zeitpunkt <strong>de</strong>r Handhabbarkeit ist jedoch noch offen.<br />

Die für eine Anfrage durch Vergabestellen erfor<strong>de</strong>rlichen Formulare (Vordruck GZR 5 für<br />

Anfragen zu natürlichen Personen und Vordruck GZR 6 für Anfragen zu juristischen<br />

Personen und Personenvereinigungen) können im Internet im Behör<strong>de</strong>nportal <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>samtes für Justiz (www.bun<strong>de</strong>sjustizamt.<strong>de</strong>) als PDF-Datei heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

und sind dann ausgefüllt per Fax o<strong>de</strong>r Post einzureichen (Pfad für die GZR-Vordrucke:<br />

Themen > Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftsrecht > Auskünfte zur Vorbereitung vergaberechtlicher<br />

Entscheidungen (Ausschreibungen) > (rechte Spalte bei „weitere Seiten“) Rechtsvorschriften<br />

und Verwaltungsvorschriften für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Gewerbezentralregisters > Vordrucke –<br />

Anlage 1 zur 2. GZRVwV als PDF-Datei).<br />

In Anpassung an die erleichterte Nachweisführung für Bauunternehmen nach MEG II<br />

umfasst die Präqualifikation PQ VOB nunmehr ebenfalls nur Eigenerklärungen <strong>de</strong>r<br />

Unternehmen, dass Verurteilungen gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2<br />

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz o<strong>de</strong>r gem. § 6 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2 Arbeitnehmer-<br />

Entsen<strong>de</strong>gesetz nicht vorliegen. Gewerbezentralregisterauszüge selbst wer<strong>de</strong>n nicht mehr in<br />

die Liste <strong>de</strong>r Nachweise präqualifizierter Bauunternehmen aufgenommen.<br />

2. Die Bauämter, die sich noch keinen elektronischen Zugang zum Gewerbezentralregister<br />

verschafft haben, sollen diesen baldmöglichst beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz –<br />

Gewerbezentralregister – A<strong>de</strong>nauerallee 99 -103, 53113 Bonn; Fax: 0228 99 410 - 5340,<br />

beantragen. Nach Erhalt <strong>de</strong>r Zugangsberechtigung können die Auskünfte aus <strong>de</strong>m<br />

Gewerbezentralregister zukünftig online angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Auszüge wer<strong>de</strong>n jedoch<br />

auch künftig nur per Post – in <strong>de</strong>r Regel binnen drei Tagen – zugesandt.<br />

In beson<strong>de</strong>rs eiligen Einzelfällen kann eine Anfrage per Fax: 0228 99 410-5340 erfolgen. Die<br />

Übersendung <strong>de</strong>r erstellten Auskunft erfolgt ebenfalls auf <strong>de</strong>m Postweg. Sie kann aber unter<br />

folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen zusätzlich per Telefax übermittelt wer<strong>de</strong>n,<br />

- wenn die Auskunft keine Eintragungen enthält,<br />

- die Eilbedürftigkeit geson<strong>de</strong>rt schriftlich begrün<strong>de</strong>t wird,<br />

- die Telefaxnummer <strong>de</strong>s Empfängers angegeben wird und<br />

- die Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Anschlusses gegeben ist.<br />

Wegen <strong>de</strong>r neuen Rechtslage wer<strong>de</strong>n die Richtlinien, Formblätter und allgemeinen Vorschriften im<br />

Vergabehandbuch <strong>Bayern</strong> in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Bund, insbeson<strong>de</strong>re die Formblätter EVM (B) A EG<br />

- 211 EG und EVM (B) A - 211 „Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots“ (hier unter “3. Vorlage von<br />

Nachweisen …“), EVM (B) Ang - 213 und EVM (B) Ang EG - 213 EG „Angebot“ Nr. 3, sowie die<br />

Formblätter EFB Bek. 346.2, 346,3 und 348.T“ Bekanntmachung“ entsprechend geän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Blätter wer<strong>de</strong>n voraussichtlich noch in <strong>de</strong>r 39. KW für Online-Vergaben bereitgestellt. Die<br />

Lesefassung <strong>de</strong>s VHB <strong>Bayern</strong> wird danach aktualisiert.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Zahnmesser<br />

Ministerialrat<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 7 von 7


OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz II A 11- 9071.A8 -002/97 München, 13.10.97<br />

Oberfinanzdirektionen<br />

München und Nürnberg<br />

Öffentliches Auftragswesen<br />

hier: Ausschluß von Wettbewerb bei Korruption und Preisabsprachen<br />

Anlage<br />

BMBau-Schreiben vom 09.09.1997 Gz: B I 2 – O1082-102/21<br />

L 7306<br />

Beiliegend übersen<strong>de</strong>n wir das Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau<br />

zum Ausschluß von Wettbewerb bei Korruption und Preisabsprachen. Auf folgen<strong>de</strong>s weisen wir hin:<br />

Die Oberste Baubehör<strong>de</strong> wen<strong>de</strong>t bei <strong>de</strong>r Prüfung und beim Vollzug <strong>de</strong>s Ausschlusses von Unternehmen von<br />

<strong>de</strong>r Teilnahme am Wettbewerb die vom Ministerrat gebilligten Grundsätze an. Ein daraufhin veranlaßter<br />

Ausschluß wegen schwerer Verfehlungen gilt für Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s im Bereich<br />

Straßenbau und im Staatlichen Hochbau.<br />

Vor einem beabsichtigten Ausschluß wird das Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Oberfinanzdirektionen München und<br />

Nürnberg für die Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s eingeholt. Unabhängig davon kann je<strong>de</strong> Oberfinanzdirektion<br />

aufgrund eigener Feststellungen <strong>de</strong>n Ausschluß eines Unternehmens for<strong>de</strong>rn. In diesen Fällen ist nunmehr<br />

aufgrund <strong>de</strong>s v.g. BMBau-Schreibens als Grundlage für die Beurteilung durch die Oberfinanzdirektionen die<br />

gemeinsame Regelung <strong>de</strong>s BMBau, BMWi, BMI, BMVg und BMBt vom 4. März 1994 betr. <strong>de</strong>n Ausschluß von<br />

Unternehmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften entsprechend<br />

anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Von <strong>de</strong>m im BMBau-Schreiben gefor<strong>de</strong>rten Bericht zum 31.12.1998 erbitten wir Abdruck zu unserer Information.<br />

I.A.<br />

Schmidt<br />

Ministerialrat<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


BUNDESMINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG, BAUWESEN UND STÄDTEBAU<br />

Gz B I 2 A - O 1082 –102/21 09.09.1997<br />

Oberfinanzdirektionen<br />

Bun<strong>de</strong>sbaudirektion<br />

Öffentliches Auftragswesen<br />

hier. Ausschluß von Wettbewerb bei Korruption und Preisabsprachen<br />

Erlaß B I 2 A - 0 1086 - 000 vom 05.04.1994<br />

L 7306<br />

Nach § 8 Nr. 5 c VOB/A* ) können Unternehmen von <strong>de</strong>r Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage<br />

stellt. Nach Nr. 6 <strong>de</strong>r Richtlinie <strong>de</strong>s Vergabehandbuches zu § 8 VOB/A sind Verfehlungen im Sinne dieser Vorschrift<br />

u.a.:<br />

vollen<strong>de</strong>te o<strong>de</strong>r versuchte Beamtenbestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegen<strong>de</strong> Straftaten, die im<br />

Geschäftsverkehr begangen wor<strong>de</strong>n sind, insbeson<strong>de</strong>re Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue<br />

und Urkun<strong>de</strong>nfälschung.<br />

Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen<br />

über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen o<strong>de</strong>r<br />

Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen<br />

sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an an<strong>de</strong>re Bewerber.<br />

Ich bitte, bei Vorliegen von Verfehlungen die gemeinsame Regelung <strong>de</strong>s BMBau, BMWi, BMI, BMVg und BMBt<br />

vom 4. März 1994 betr. <strong>de</strong>n Ausschluß von Unternehmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler<br />

Beschäftigung von Arbeitskräften sowie die hierzu erlassenen Anwendungshinweise - Erlaß BMBau B I 2 –<br />

1086 –000 vom 2. Dez. 1994 - entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Über die Ergebnisse <strong>de</strong>r Anwendung bitte ich bis zum 31. Dezember 1998 zu berichten.<br />

Im Auftrag<br />

Schäffel<br />

*)gilt sinngemäß auch für VOL (§ 7 Nr. 5 VOL/A)<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2


Bauwesen<br />

Verwendung von Holz im staatlichen Bauwesen<br />

Entschl. <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im BStMdI<br />

vom 14.04.67 Nr. IV A 6 - 9821 a 98<br />

Regierungen<br />

Land- und Universitätsbauämter<br />

Staatl. Bauleitungen<br />

Autobahnbauämter<br />

Einem Beschluß <strong>de</strong>s Bayerischen Landtags vom<br />

7. Februar 1964 entsprechend, wird im Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>m Bayerischen Staatsministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und<br />

<strong>de</strong>m Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

erneut angeordnet, daß bei allen staatlichen Baumaßnahmen,<br />

bei <strong>de</strong>nen es wirtschaftlich und<br />

technisch vertretbar und sinnvoll ist, möglichst<br />

Holz als Baustoff zu verwen<strong>de</strong>n ist.<br />

1. Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r bayerischen Forst- und<br />

Holzwirtschaft<br />

Das Holz ist als Baustoff in nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>m<br />

Umfang von an<strong>de</strong>ren Baustoffen<br />

verdrängt wor<strong>de</strong>n. Daraus ergeben sich<br />

für die bayerische Forst- und Holzwirtschaft,<br />

die nicht nur einen wichtigen wirtschaftlichen<br />

Faktor darstellt, son<strong>de</strong>rn insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

be<strong>de</strong>utsame lan<strong>de</strong>skulturelle Aufgaben (u.a.<br />

Regulierung <strong>de</strong>s Wasserhaushalts, Schutz<br />

vor Bo<strong>de</strong>nerosion, Luftreinhaltung) erfüllt, unübersehbare<br />

nachteilige Auswirkungen. Es<br />

muß daher ein beson<strong>de</strong>res Anliegen <strong>de</strong>s<br />

Freistaates <strong>Bayern</strong> sein, im Interesse <strong>de</strong>r Erhaltung<br />

unseres Wal<strong>de</strong>s und seiner sachgerechten<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Forst- und Holzwirtschaft<br />

einen ausreichen<strong>de</strong>n Ertrag durch<br />

Verwendung <strong>de</strong>s Baustoffes Holz sicherzustellen.<br />

Bei staatlichen Bauvorhaben ist daher <strong>de</strong>r<br />

verstärkten Verwendung von Holz, vor allem<br />

von heimischen Holzarten, beson<strong>de</strong>re Beachtung<br />

zu schenken.<br />

Die vermehrte Verwendung von Holz als Baustoff<br />

für staatliche Bauvorhaben ist in beson<strong>de</strong>rem<br />

Maße im Bereich <strong>de</strong>s Bayer. Staatsministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten gerechtfertigt, das bei solchen Bauvorhaben<br />

nicht nur als Vertreter <strong>de</strong>s Bauherrn<br />

auftritt, son<strong>de</strong>rn auch für die Bereitstellung<br />

<strong>de</strong>s Baustoffes Holz sorgt.<br />

2. Holz als Baustoff<br />

2.1 Bautechnische Eigenschaften:<br />

L 7402<br />

Holz und fast alle aus ihm hergestellten Baustoffe<br />

weisen eine sehr gute Wärmedämmung<br />

auf. Die daraus konstruierten Bauteile gewährleisten<br />

daher ein gutes Wohnklima und<br />

wirtschaftliche Beheizung. Die vermin<strong>de</strong>rte<br />

Wärmespeicherung leichter Bauteile ist aber<br />

dabei zu beachten und durch höhere Dämmwerte<br />

auszugleichen. Die Wärmeableitung<br />

von Holz ist sehr gering, was sich beson<strong>de</strong>rs<br />

bei Fußbö<strong>de</strong>n, Treppen und Möbeln angenehm<br />

auswirkt. Da Holz und die Holzbaustoffe<br />

leicht von Gewicht sind und sich leicht,<br />

schnell und trocken verarbeiten lassen, eignen<br />

sie sich beson<strong>de</strong>rs für Bauten, die schnell<br />

bezugsfertig o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Zwischenwän<strong>de</strong> und<br />

Einbauten versetzbar sein sollen. Wegen <strong>de</strong>s<br />

leichten Gewichtes muß bei Bauteilen, von<br />

<strong>de</strong>nen hohe Schalldämmwerte verlangt wer<strong>de</strong>n,<br />

auf geeignete Konstruktion geachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Zur Verbesserung <strong>de</strong>r Raumakustik<br />

sind Holz und verschie<strong>de</strong>ne Holzbaustoffe<br />

sehr gut geeignet. Bei Verwendung als tragen<strong>de</strong><br />

Bauteile wirkt sich das geringe Eigengewicht<br />

bei hoher Festigkeit <strong>de</strong>s Holzes oft<br />

vorteilhaft aus. Bei aggressiver chemischer<br />

Beanspruchung ist Holz meist an<strong>de</strong>ren Baustoffen<br />

überlegen.<br />

2.2 Architektonische Eigenschaften:<br />

Holz kann <strong>de</strong>m Architekten helfen, seine Bauten<br />

gut in die Landschaft einzufügen. Wo es<br />

bei <strong>de</strong>r traditionellen Bauweise verwen<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>, macht Holz es leicht, auch mo<strong>de</strong>rne<br />

Bauten in gewachsene Ortschaften und Städte<br />

einzuglie<strong>de</strong>rn, aber auch indifferente und<br />

ganz neu geplante Bebauungen können aufgelockert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In Gestaltung und Formgebung bietet Holz,<br />

insbeson<strong>de</strong>rs verleimt, vielfältige Möglichkeiten.<br />

Tragen<strong>de</strong> Teile können sehr gut zur Gestaltung<br />

mit herangezogen wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs<br />

angenehm wirkt sich Holz im Innern von mo<strong>de</strong>rnen<br />

Gebäu<strong>de</strong>n aus. Seine warmen Farben<br />

und lebendigen Strukturen stehen in erwünschtem<br />

Gegensatz zu <strong>de</strong>n kühlen und<br />

glatten Oberflächen <strong>de</strong>r übrigen Baustoffe.<br />

Gera<strong>de</strong> weil die Natur aus immer weiteren<br />

Bereichen <strong>de</strong>s menschlichen Lebens verdrängt<br />

wird, macht <strong>de</strong>r natürliche Baustoff<br />

Holz Wohn- und Arbeitsräume angenehmer<br />

und erhöht <strong>de</strong>n Wert von Erholungs-, Versammlungs-<br />

und Repräsentationsräumen.<br />

3. Mehr Holz im Bauwesen - Voraussetzungen<br />

und For<strong>de</strong>rungen<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 9


Bei <strong>de</strong>r Frage, ob und wie Holz verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n kann, sind die nachfolgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

und For<strong>de</strong>rungen zu beachten:<br />

3.1 Wirtschaftlichkeit:<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit sind alle<br />

Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die zugunsten<br />

<strong>de</strong>r Verwendung von Holz sprechen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Anschaffungskosten, Lebensdauer<br />

und <strong>de</strong>r Einfluß auf die Unterhaltungs-,<br />

Pflege- und Beheizungskosten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />

Im Zweifelsfalle ist für Bauteile und Baustoffe<br />

aus Holz zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Holzarten:<br />

Für fast je<strong>de</strong>n Bedarf gibt es gute und schöne<br />

heimische Holzarten. Auf diese Holzarten<br />

muß <strong>de</strong>r Staat in vermehrtem Umfange, vor<br />

allem wenn er selbst als Bauherr auftritt, zurückgreifen.<br />

Die Verwendung modischer,<br />

frem<strong>de</strong>r Hölzer sollte unterbleiben.<br />

3.3 Güteanfor<strong>de</strong>rungen:<br />

Es sind nicht bessere Sortierungen, Güte-<br />

o<strong>de</strong>r Schnittklassen zu for<strong>de</strong>rn, als <strong>de</strong>r Verwendungszweck<br />

es notwendig macht. Übertriebene<br />

Güteanfor<strong>de</strong>rungen verteuern das<br />

Bauen mit Holz, sind ihm <strong>de</strong>shalb abträglich<br />

und führen oft zu unnatürlichen Lösungen.<br />

Normale Sortierungen sind in Struktur und<br />

Farbe lebendiger und reizvoller. Für Hölzer,<br />

die später nicht mehr sichtbar sind, o<strong>de</strong>r die<br />

einen <strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Farbanstrich o<strong>de</strong>r Überzug<br />

erhalten, sollen die Güteanfor<strong>de</strong>rungen soweit<br />

eingeschränkt wer<strong>de</strong>n, wie es eine einwandfreie<br />

handwerkliche Ausführung zuläßt.<br />

3.4 Werbewirkung:<br />

Wenn Räume mit stärkerem Publikumsverkehr<br />

o<strong>de</strong>r Repräsentationsräume o<strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Staatsforstverwaltung geplant<br />

o<strong>de</strong>r ausgeführt wer<strong>de</strong>n, ist beson<strong>de</strong>rs<br />

darauf zu achten, daß heimische Hölzer in<br />

einwandfreier Konstruktion und Verarbeitung<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Staatsbauverwaltung<br />

sollte beispielgebend dafür sein, wie auch<br />

schwierige architektonische Aufgaben mit Hilfe<br />

heimischen Holzes gut und eindrucksvoll<br />

gelöst wer<strong>de</strong>n können.<br />

3.5 Bauaufsichtliche Vorschriften:<br />

Die bauaufsichtlichen Vorschriften, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die hinsichtlich <strong>de</strong>s Brandschutzes, sind<br />

zu beachten. Es ist aber auch in je<strong>de</strong>m Fall zu<br />

prüfen, ob die bauaufsichtlich zugelassenen<br />

Möglichkeiten zur Holzanwendung voll ausgeschöpft<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.6 Holzschutz:<br />

L 7402<br />

Alle Holzbauteile sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

durch Tränkung o<strong>de</strong>r Anstrich mit amtlich zugelassenen<br />

Holzschutzmitteln o<strong>de</strong>r in sonst<br />

geeigneter Weise gegen Witterungseinflüsse,<br />

Pilzbefall und Insekten zu schützen. Wenn es<br />

notwendig ist, sind Holzbauteile in geeigneter<br />

Weise schwer entflammbar zu machen.<br />

3.7 Konstruktion und Verarbeitung:<br />

Bei <strong>de</strong>r Planung sind alle Holzbauteile so<br />

durchzukonstruieren, daß spätere Schä<strong>de</strong>n<br />

möglichst ausgeschlossen sind. Es ist beson<strong>de</strong>rs<br />

darauf zu achten, daß das Holz einwandfrei<br />

verarbeitet wird. Die anerkannten<br />

Regeln <strong>de</strong>r Bautechnik, vor allem die einschlägigen<br />

DIN-Vorschriften, sind einzuhalten.<br />

Falsch konstruierte, schlecht verarbeitete<br />

o<strong>de</strong>r mit Schä<strong>de</strong>n behaftete Bauteile bringen<br />

<strong>de</strong>n Baustoff Holz unverdient in Mißkredit.<br />

3.8 Beratung:<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Holz e.V., Düsseldorf,<br />

Füllenbachstraße 6, berät und informiert<br />

kostenlos über alle Fragen <strong>de</strong>r Verwendung,<br />

<strong>de</strong>r Konstruktion und <strong>de</strong>s Holzschutzes. Von<br />

dieser Beratungsmöglichkeit ist gegebenenfalls<br />

Gebrauch zu machen.<br />

4. Anwendungsbeispiele<br />

Dieser Entschließung liegt eine Aufstellung<br />

über Anwendungsbeispiele zur Kenntnisnahme<br />

und Beachtung bei. Die darin enthaltenen<br />

Anweisungen für Baumaßnahmen im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Bayer. Staatsministeriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten (Abschn. 5.3) sind<br />

bin<strong>de</strong>nd für die Planung und Bauausführung.<br />

Diese Entschließung mit Anwendungsbeispielen<br />

ist sinngemäß bei allen Bauvorhaben anzuwen<strong>de</strong>n<br />

, die mit öffentlichen Mitteln geför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Den Selbstverwaltungskörperschaften wird<br />

die Beachtung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Entschließung<br />

mit Anwendungsbeispielen empfohlen.<br />

Anhang<br />

zur ME vom 14.04.1967<br />

Nr. IV A 6 - 9821 a 98<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 9


Anwendungsbeispiele<br />

Für alle nachfolgen<strong>de</strong>n Beispiele sind die grundsätzlichen<br />

Voraussetzungen und For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Bezugsentschließung, auch wenn dies nicht beson<strong>de</strong>rs<br />

erwähnt ist, zu beachten.<br />

1. Rohbau<br />

1.1 Holzbalken<strong>de</strong>cken:<br />

In allen Fällen, in <strong>de</strong>nen Holz als tragen<strong>de</strong><br />

Konstruktion für Zwischen<strong>de</strong>cken bauaufsichtlich<br />

zulässig ist, ist zu prüfen, ob eine<br />

solche Ausführung wirtschaftlich ist.<br />

1.2 Dachstühle:<br />

In fast allen Fällen sind bei steilen und flachgeneigten<br />

Dächern hölzerne Dachstühle bauaufsichtlich<br />

zulässig und wirtschaftlich vertretbar.<br />

1.3 Flachdächer:<br />

Kaltdachkonstruktionen sind <strong>de</strong>n Warmdächern<br />

aus bauphysikalischen und wirtschaftlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n meisten Fällen vorzuziehen.<br />

Für die tragen<strong>de</strong> Konstruktion <strong>de</strong>r oberen<br />

Schale <strong>de</strong>s Kaltdaches und <strong>de</strong>r Dachschalung<br />

ist meist Holz <strong>de</strong>r wirtschaftlichste<br />

Baustoff.<br />

1.4 Gerüste und Betonschalungen:<br />

Wenn die Wahl <strong>de</strong>s Baustoffes für Gerüste<br />

und Betonschalungen beeinflußt wer<strong>de</strong>n<br />

kann, so ist, wenn es bautechnisch und wirtschaftlich<br />

vertretbar ist, Holz vorzuziehen. Bei<br />

Sichtbetonbauteilen ergeben richtig angewen<strong>de</strong>te<br />

Schalungen aus Holz lebendigere<br />

Oberflächen als solche aus an<strong>de</strong>ren Materialien.<br />

1.5 Fertigbau:<br />

Wenn vorgefertigte Bauteile o<strong>de</strong>r Fertighäuser<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n sollen, sind geeignete<br />

Holzkonstruktionen bei <strong>de</strong>r Auswahl mit einzubeziehen.<br />

1.6 Sonstiges:<br />

Für tragen<strong>de</strong> Elemente, Dachtragwerke, Unterzüge,<br />

Rahmenkonstruktionen, Hallentragwerke,<br />

Türme, Fußgängerbrücken usw. ist<br />

Holz, evtl. als Leimbin<strong>de</strong>r verarbeitet, vielfach<br />

wirtschaftlicher.<br />

2. Ausbau<br />

2.1 Außenschalungen:<br />

L 7402<br />

Es ist genau zu überlegen, welche Holzart<br />

und welche Oberflächenbehandlung jeweils<br />

am geeignetsten ist. Schon die fachgerechte<br />

Ausführung farblos lackierter Außenschalungen<br />

und an<strong>de</strong>rer, <strong>de</strong>r Witterung ausgesetzter<br />

Bauteile aus Holz - auch aus weitgehend witterungsbeständigen<br />

in- und ausländischen<br />

Holzarten - verursacht verhältnismäßig hohe<br />

Kosten. Um solche Holzteile aber ausreichend<br />

unterhalten zu können, wer<strong>de</strong>n Mittel<br />

in einem Umfang benötigt, wie sie gewöhnlich<br />

für die Bauunterhaltung nicht verfügbar sind.<br />

Die Folge davon ist, daß diese Bauteile bald<br />

unansehnlich o<strong>de</strong>r gar schadhaft wer<strong>de</strong>n. Es<br />

ist daher beson<strong>de</strong>rs in freier Landschaft o<strong>de</strong>r<br />

in ländlicher Umgebung vorzuziehen, heimisches<br />

Holz zu verwen<strong>de</strong>n, das mit farblosen<br />

o<strong>de</strong>r pigmentierten Holzschutzmitteln behan<strong>de</strong>lt<br />

wird. Das Aussehen solcher Holzteile ist<br />

auf die Dauer gesehen meist befriedigen<strong>de</strong>r<br />

und die Unterhaltung einfacher und billiger.<br />

2.2 Fenster, Außentüren und Tore:<br />

Holz, und Holzverbundkonstruktionen sind<br />

immer mit in Konkurrenz zu ziehen, wenn es<br />

gilt, solche Bauteile zu planen und auszuführen.<br />

Bei fachgerechter Ausführung - beson<strong>de</strong>rs,<br />

wenn die Ausmaße nicht allzugroß sind<br />

- sind Holzfenster an<strong>de</strong>ren Ausführungsarten<br />

meist bauphysikalisch und wirtschaftlich überlegen.<br />

Zur Oberflächenbehandlung vgl. 2.1.<br />

2.3 Fußbö<strong>de</strong>n und Treppen:<br />

Fußbö<strong>de</strong>n und Treppen aus Holz sind wegen<br />

<strong>de</strong>r geringen Wärmeableitung fußwarm und<br />

wegen <strong>de</strong>r Elastizität angenehm zu begehen.<br />

Sie eignen sich daher für Wohnräume und für<br />

Diensträume mit nicht zu starkem Verkehr.<br />

Bei stark beanspruchten Holzfußbö<strong>de</strong>n ist zu<br />

prüfen, ob <strong>de</strong>r Pflege- und Unterhaltungsaufwand<br />

nicht zu hoch wird. Für beson<strong>de</strong>rs auszustatten<strong>de</strong><br />

Räume lassen sich wirkungsvolle<br />

Bö<strong>de</strong>n auch mit einheimischen Holzarten ausführen.<br />

2.4 Innentüren:<br />

Auch aus Holz können Türzargen konstruiert<br />

wer<strong>de</strong>n, die befriedigen<strong>de</strong> Anschlüsse zu an<strong>de</strong>ren<br />

Bauteilen zulassen. Wegen <strong>de</strong>r Wahl<br />

<strong>de</strong>r Holzart und <strong>de</strong>r Oberflächenbehandlung<br />

für Naturholztüren vgl. 2.5. Für rauchdichte<br />

Flur- und Treppenraumabschlüsse kann Eichenholz<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, es ist oft wirtschaftlicher<br />

als an<strong>de</strong>re Baustoffe.<br />

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2.5 Wand- und Deckenverkleidungen:<br />

Nachhallregulierung:<br />

Durch Decken- und Wandverkleidungen aus<br />

Holz können in Räumen, die ihrem Zweck<br />

entsprechend beson<strong>de</strong>rs ausgestattet wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, vielfältige und eindrucksvolle innenarchitektonische<br />

Wirkungen erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch zweckentsprechen<strong>de</strong> Konstruktionen<br />

(gelochte Platten o<strong>de</strong>r offene Fugen, die mit<br />

Schallschluckstoffen hinterfüttert wer<strong>de</strong>n),<br />

kann in Versammlungsräumen, Turnhallen,<br />

lauten Fluren und Hallen und in an<strong>de</strong>ren<br />

Räumen, wo dies nötig ist, <strong>de</strong>r Nachhall gut<br />

reguliert wer<strong>de</strong>n. Auch viele aus Holz hergestellte<br />

Bauplatten sind für diesen Zweck geeignet.<br />

Mit massiven Leisten, Brettern und<br />

Bohlen aus heimischen Holzarten lassen sich<br />

auch für mo<strong>de</strong>rne Räume passen<strong>de</strong> Decken-<br />

und Wandverkleidungen entwerfen. Doch<br />

auch für Plattenverkleidungen sollen - hauptsächlich<br />

<strong>de</strong>r Werbewirkung wegen - möglichst<br />

heimische Furniere verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

2.6 Versetzbare Zwischenwän<strong>de</strong>:<br />

Wenn Gebäu<strong>de</strong> für Verwaltung, Wissenschaft<br />

und Forschung so geplant und ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen, daß ihre Raumeinteilung<br />

häufig wechseln<strong>de</strong>n Raumanfor<strong>de</strong>rungen entsprechend<br />

leicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n<br />

für die nicht tragen<strong>de</strong>n Innenwän<strong>de</strong> oft<br />

versetzbare und typisierte Elemente verwen<strong>de</strong>t.<br />

Holz und aus Holz hergestellte Baustoffe<br />

sind wegen ihrer günstigen bautechnischen<br />

Eigenschaften für die Konstruktion solcher<br />

Elemente sehr gut geeignet und daher mit in<br />

Betracht zu ziehen.<br />

2.7 Einbaumöbel:<br />

Wenn es notwendig ist - beson<strong>de</strong>rs auch in<br />

<strong>de</strong>n nach 2.6 beschriebenen Gebäu<strong>de</strong>n - Einbauschränke<br />

und an<strong>de</strong>re Einbaumöbel anzuordnen,<br />

sind Holz o<strong>de</strong>r aus ihm hergestellte<br />

Baustoffe fast immer das geeignetste Material.<br />

Zur Wahl <strong>de</strong>r Holzarten und <strong>de</strong>r Konstruktionen<br />

vgl. 2.5.<br />

2.8 Einrichtungen:<br />

Wenn Dienststellen <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />

beim Entwurf o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beschaffung von<br />

Möbeln o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n<br />

verantwortlich o<strong>de</strong>r beratend beteiligt<br />

sind, so sollen sie darauf achten, daß dabei<br />

einheimische Holzarten berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Außenanlagen<br />

Wo es architektonisch und wirtschaftlich vertretbar<br />

ist, sollen Zäune, Gelän<strong>de</strong>r, Pfosten<br />

und ähnliche Bestandteile von Außenanlagen<br />

aus Holz hergestellt wer<strong>de</strong>n. Dabei ist durch<br />

L 7402<br />

holzgerechte Konstruktion und intensiven<br />

Holzschutz (Druckkesseltränkung und ähnliche<br />

Verfahren) eine möglichst lange Lebensdauer<br />

zu sichern.<br />

4. Beson<strong>de</strong>re Räume:<br />

Holz ist für eine eindrucksvolle und zweckentsprechen<strong>de</strong><br />

Ausstattung von Räumen beson<strong>de</strong>rer<br />

Art, wie von Versammlungs- und Repräsentationsräumen<br />

beson<strong>de</strong>rs geeignet.<br />

Wenn Räume dieser Art und solche mit starkem<br />

Publikumsverkehr geplant und ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, so sollen passen<strong>de</strong> heimische<br />

Hölzer so gut ausgewählt und verwen<strong>de</strong>t und<br />

so sorgfältig verarbeitet wer<strong>de</strong>n, daß das Ergebnis<br />

beispielgebend und werbend wirkt. Ein<br />

ungerechtfertigter Aufwand ist aber zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

5. Beson<strong>de</strong>re Bauten:<br />

5.1 Bauten geringeren Umfanges:<br />

Für kleinere Dienst-, Wohn-, Betriebs- und<br />

Nebengebäu<strong>de</strong> lassen die bauaufsichtlichen<br />

Vorschriften weitgehend Holz auch für tragen<strong>de</strong><br />

Konstruktion zu. Für solche Gebäu<strong>de</strong><br />

soll daher Holz auch für <strong>de</strong>n Rohbau in<br />

beson<strong>de</strong>rem Maße verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2 Demontierbare und kurzlebige Gebäu<strong>de</strong>:<br />

Wenn zu erwarten ist, daß Gebäu<strong>de</strong> in absehbarer<br />

Zeit abgebrochen und an an<strong>de</strong>rer<br />

Stelle wie<strong>de</strong>r aufgestellt wer<strong>de</strong>n müssen o<strong>de</strong>r<br />

daß sich nur eine kurze Lebensdauer haben<br />

müssen, ist ebenfalls Holz in beson<strong>de</strong>rem<br />

Maß heranzuziehen, weil seine Verwendung<br />

für solche Gebäu<strong>de</strong> - vor allem in Form von<br />

vorgefertigten Bauteilen - meist sehr wirtschaftlich<br />

ist.<br />

5.3 Bauten <strong>de</strong>r Landwirtschafts- und Forstverwaltung:<br />

Für <strong>de</strong>n Bau aller Dienst-, Wohn-, Betriebs-<br />

und Nebengebäu<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>m Bayer. Staatsministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten unterstehen, ist Holz in ganz beson<strong>de</strong>rem<br />

Umfange zu verwen<strong>de</strong>n. Es gelten<br />

dafür die folgen<strong>de</strong>n Vorschriften:<br />

5.31 Alle Verwendungsmöglichkeiten beim<br />

Rohbau (siehe 1.) und beim Ausbau (siehe<br />

2.) sind voll auszuschöpfen.<br />

5.32 Es dürfen, mit Ausnahme untergeordneter<br />

Furnierteile, nur heimische Holzarten verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5.33 Für Wald- und Landarbeiterwohngebäu<strong>de</strong><br />

- u.U. auch für Forstdienstgebäu<strong>de</strong> - sol-<br />

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len, wenn dies unter Berücksichtigung aller<br />

Gesichtspunkte wirtschaftlich ist, vorgefertigte<br />

Bauteile o<strong>de</strong>r Fertighäuser aus<br />

Holz verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

5.34 Beim Ausbau (vgl. 2.) von Forstamtsgebäu<strong>de</strong>n<br />

und Dienstgebäu<strong>de</strong>n für die<br />

Oberforstdirektionen sollen typische<br />

Holzarten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Forstamtes<br />

bzw. Regierungsbezirks in beispielgeben<strong>de</strong>r<br />

und werben<strong>de</strong>r Weise verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Staatsforstverwaltung wird erfor<strong>de</strong>rlichenfalls<br />

die Staatsbauverwaltung bei<br />

<strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Holzarten beraten und<br />

bei <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>s Holzes mitwirken.<br />

5.35 Die für die Bauten <strong>de</strong>s Bayer. Staatsministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten gelten<strong>de</strong>n Vorschriften nach<br />

5.31, 5.32 und 5.34 sind dann nicht anzuwen<strong>de</strong>n,<br />

wenn dadurch ein<br />

ungerechtfertigter Aufwand entsteht.<br />

5.4 Gebäu<strong>de</strong> in freier Landschaft und in ländlicher<br />

Umgebung (vgl. 2.2 <strong>de</strong>r Entschließung):<br />

Für diese Gebäu<strong>de</strong> sollen die Vorschriften<br />

nach 5.31, 5.32 und 5.34 sinngemäß angewen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierunter fallen unter<br />

an<strong>de</strong>rem auch die Gebäu<strong>de</strong> für die Nebenbetriebe<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sautobahnen, die<br />

meist auf bevorzugten Bauplätzen in<br />

waldreicher Umgebung errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

5.5 Bauten beson<strong>de</strong>rer Art und Nutzung:<br />

Bei Bauten für beson<strong>de</strong>re Zwecke, z.B.<br />

Lagerhallen, Sporthallen o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>n,<br />

die aggressiven chemischen Beanspruchungen<br />

ausgesetzt sind, ist die Verwendungsmöglichkeit<br />

von Holz sorgfältig zu<br />

prüfen.<br />

L 7402<br />

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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz: II Z 5-4003.2-016 München, <strong>de</strong>n 10.01.85<br />

An<br />

Regierungen<br />

und nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />

Verwendung von Holz bei öffentlichen Bauten<br />

L 7402<br />

Die heimische Forst- und Holzwirtschaft wird durch die angestiegenen Waldschä<strong>de</strong>n schwer betroffen. Dabei<br />

ist das Holz geschädigter Bäume bei rechtzeitigem Einschlag in seiner Verwendung nicht beeinträchtigt.<br />

Es geht <strong>de</strong>shalb nicht an, in Verdingungsunterlagen die Verwendung von Holz aus geschädigten Waldbestän<strong>de</strong>n<br />

auszuschließen.<br />

An Holz sollen auch keine übertriebenen Schönheitsanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n. Vielmehr muß das Anspruchsniveau<br />

auf ein vernünftiges Maß gesenkt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sollen naturbedingte "Holzfehler",<br />

wie Äste, nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn sie <strong>de</strong>n Gebrauchswert nicht min<strong>de</strong>rn. Auf je<strong>de</strong>n Fall soll<br />

darauf verzichtet wer<strong>de</strong>n, eine bestimmte, insbeson<strong>de</strong>re ausländische Herkunft <strong>de</strong>s Holzes vorzuschreiben,<br />

da sonst selbst qualitativ vergleichbare heimische Ware nicht angeboten wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für statisch gering beanspruchte und nicht sichtbare Bauteile sollte in vermehrtem Umfang Bauschnittholz<br />

<strong>de</strong>r Güteklasse III nach DIN 4074 Teil 1 eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

I. A.<br />

Rusam<br />

Ministerialrat<br />

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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz II Z 5-4003.2-004/88 München, <strong>de</strong>n 22.08.88<br />

An<br />

Regierungen<br />

und nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />

Verwendung von Holz bei öffentlichen Bauten<br />

L 7402<br />

Mit MRdS vom 10.01.85 Nr. II Z 5-4003.2-0.16 wur<strong>de</strong> auf eine verstärkte Verwendung von Holz bei öffentlichen<br />

Bauten hingewirkt. Der Bayerische Landtag hat sich nunmehr erneut mit <strong>de</strong>r Holzverwendung im öffentlichen<br />

Bereich beschäftigt und mit Beschluß vom 14.07.88 die Staatsregierung ersucht, die Verwendung<br />

<strong>de</strong>s heimischen Werkstoffes Holz bei staatlichen, kommunalen o<strong>de</strong>r mit öffentlichen Mitteln geför<strong>de</strong>rten<br />

Bauvorhaben mehr als bisher zu för<strong>de</strong>rn und dafür zu sorgen, daß bei öffentlichen Bauvorhaben Holz durch<br />

baustoffneutrale Ausschreibungen möglichst nicht von vornherein ausgeschlossen wird.<br />

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />

I. A.<br />

Rusam<br />

Ministerialrat<br />

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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz II Z 5-4003.2-006/88 München, <strong>de</strong>n 29.12.88<br />

An<br />

Regierungen<br />

und nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />

Verzicht auf die Verwendung tropischer Hölzer bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand<br />

L 7402<br />

Der Bayerische Landtag hat am 26.10.88 folgen<strong>de</strong>n Beschluß gefaßt: "Die Staatsregierung wird aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand (in Freistaat, Bezirken, Landkreisen und Gemein<strong>de</strong>n),<br />

zur Unterstützung <strong>de</strong>r heimischen Forstwirtschaft und zum Schutz <strong>de</strong>r tropischen Regenwäl<strong>de</strong>r, auf die<br />

Verwendung tropischer Hölzer zu verzichten, wenn <strong>de</strong>r vorgesehene Verwendungszweck auch mit einheimischen<br />

Hölzern erreicht wer<strong>de</strong>n kann."<br />

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />

Dieses MRdS wird künftig im Vergabehandbuch in Teil V unter <strong>de</strong>n Nrn. 1.08.1 und 2.01 1) geführt.<br />

I. A.<br />

Rusam<br />

Ministerialrat<br />

1) neu: 7402<br />

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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz II Z 5-4003.2-001/91 München, <strong>de</strong>n 06.12.91<br />

An<br />

Regierungen<br />

und nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />

Holz einheimischer Baumarten als umweltfreundlicher Baustoff<br />

Der Bayerische Landtag hat am 06.11.91 folgen<strong>de</strong>n Beschluß gefaßt:<br />

L 7402<br />

"Die Staatsregierung wird aufgefor<strong>de</strong>rt, dafür Sorge zu tragen, daß bei allen staatlichen Bauvorhaben geprüft<br />

wird, ob umweltbelasten<strong>de</strong> Baustoffe insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n umweltfreundlichen Baustoff Holz ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n können."<br />

Durch diesen Beschluß soll <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>s umweltfreundlichen Baustoffes Holz geför<strong>de</strong>rt, dabei aber verhin<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, daß tropische Hölzer verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (vgl. MRdS vom 29.12.88 Nr. IIZ5-4003.2-006/88).<br />

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />

I. A.<br />

Rusam<br />

Ltd. Ministerialrat<br />

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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz IIZ5/IIZ7-4002-002/95 München, 04.09.1995<br />

Regierungen<br />

Oberfinanzdirektionen<br />

Autobahndirektionen<br />

Staatliche Hochbauämter<br />

Landbauämter<br />

Hochschulbauämter<br />

Land- und Universitätsbauamt<br />

Finanzbauämter<br />

Straßenbauämter<br />

Straßen- und Wasserbauamt<br />

Vergabewesen;<br />

Verwendung von autochthonem Pflanzgut<br />

L 7404<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r naturschutzfachlichen Zielsetzung, bei Bepflanzungsmaßnahmen in <strong>de</strong>r freien<br />

Landschaft soweit wie möglich autochthones Pflanzgut zu verwen<strong>de</strong>n, ergibt sich die Frage, ob die Lieferung<br />

<strong>de</strong>rartiger Pflanzen in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n darf.<br />

Die For<strong>de</strong>rung nach autochthonem Pflanzgut wird vor allem damit begrün<strong>de</strong>t, dass mit die vorhan<strong>de</strong>nen heimischen<br />

Regionalrassen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n und einer Florenverfälschung entgegengewirkt wird. Zu<strong>de</strong>m sind solche<br />

Pflanzen beson<strong>de</strong>rs gut an die Wuchsbedingungen ihres Verbreitungsraumes angepasst.<br />

Derzeit besteht die Schwierigkeit, dass autochthones Pflanzgut nur in geringem Umfang und nur von einigen<br />

wenigen Baumschulen angeboten wird. Die schränkt <strong>de</strong>n Wettbewerb ein und führt u.U. zur Verteuerung <strong>de</strong>r<br />

Pflanzkosten.<br />

Pflanzarbeiten sind Bauleistungen und unterliegen somit <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r VOB/A. Nach § 4 Nr. 1 Halbsatz<br />

2 sollen Bauleistungen i.d.R. mit <strong>de</strong>n zugehörigen Lieferungen vergeben wer<strong>de</strong>n. Wettbewerbsbeschränkte<br />

Verhaltensweisen sind nach § 2 Nr. 1 Satz 3 zu bekämpfen. Daher dürfen nach § 9 Nr. 5 Abs. 1 bestimmte<br />

Ursprungsorte nur vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n, wenn dies durch die Art <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung gerechtfertigt ist.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Anwendung dieser Bestimmung auf landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen lässt sich die Auffassung<br />

vertreten, dass das Vorschreiben von autochthonem Pflanzgut bestimmter Arten bei Pflanzarbeiten<br />

zulässig ist. Hinzu kommt, dass die EG-Kommission offenbar die Bevorzugung von autochthonem Pflanzgut<br />

hingenommen hat und nicht als Diskriminierung wertet.<br />

Wenn man sich aus naturschutzfachlichen Grün<strong>de</strong>n für autochthones Pflanzgut und die Inkaufnahme von evtl.<br />

Mehrkosten entschei<strong>de</strong>t, so muss gleichwohl das haushaltsrechtliche Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel stets beachtet wer<strong>de</strong>n. Im Hinblick darauf muss im Einzelfall abgewogen<br />

wer<strong>de</strong>n, ob ein Vorschreiben von autochthonem Pflanzgut in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen für Pflanzarbeiten<br />

wirtschaftlich vertretbar ist. Eine bestimmte Bezugsquelle darf grundsätzlich nicht genannt wer<strong>de</strong>n. Geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n sollte stets auch die Alternative, autochthones Pflanzgut unmittelbar bei <strong>de</strong>r Baumschule zu kaufen<br />

und vom Auftragnehmer für die Pflanzarbeiten dort abholen zu lassen. Wegen dieser Möglichkeit kann es sich<br />

auch anbieten, bei <strong>de</strong>r Ausschreibung von Pflanzarbeiten die Lieferung von autochthonem Pflanzgut nur als<br />

Bedarfsposition vorzusehen. Um Beachtung wird gebeten.<br />

I. A.<br />

H. Schnei<strong>de</strong>r<br />

Ministerialdirigent<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz.:IIB1-4094-033/97 München 25.07.2006<br />

1. An die<br />

Autobahndirektionen<br />

Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern<br />

Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser,<br />

Gärten und Seen<br />

Staatliche Bauämter<br />

Staatliche Hochbauämter<br />

Straßenbauämter<br />

Universitätsbauamt Würzburg<br />

Baudienststelle Grafenwöhr<br />

Nachrichtlich:<br />

Regierungen<br />

Vertragsangelegenheiten<br />

Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

L 7501<br />

für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung bzw. <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens von Unternehmen,<br />

die im Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser, Gärten und<br />

Seen Verträge (einschließlich <strong>de</strong>r Gewährleistungspflichten) gegenüber <strong>de</strong>m Freistaat <strong>Bayern</strong> o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Bund zu erfüllen haben, wird im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

Folgen<strong>de</strong>s bestimmt:<br />

1. Zuständigkeiten<br />

1.1 Die Abwicklung <strong>de</strong>r einzelnen Verträge und Baumaßnahmen bei Zahlungseinstellung eines<br />

Auftragnehmers sowie bei Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Auftragnehmers<br />

verbleibt grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Vergabestelle.<br />

1.2 Die Zuständigkeit <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Finanzen (LfF) bzw. seiner Dienstellen bestimmt sich<br />

nach <strong>de</strong>r Vertretungsverordnung bzw. <strong>de</strong>r vertraglichen Gerichtsstandvereinbarung (Bund).<br />

1.3 Die Koordination <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen für die Vergabestellen im Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />

und <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in <strong>de</strong>n o.g. Fällen<br />

wird durch die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern durchgeführt.<br />

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L 7501<br />

1.4 Regelungen im Vergabehandbuch <strong>Bayern</strong> über die Zustimmung einer vorgesetzten Dienststelle<br />

zur Kündigung eines Vertrages bleiben unberührt.<br />

2. Unterrichtung <strong>de</strong>r beteiligten Behör<strong>de</strong>n<br />

2.1 Die Vergabestelle unterrichtet unverzüglich die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion<br />

Nordbayern wenn ihr bekannt wird, dass ein Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat,<br />

die Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt o<strong>de</strong>r das Verfahren eröffnet<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Die Vergabestelle hat dabei auch mitzuteilen, ob bereits das Lan<strong>de</strong>samt für<br />

Finanzen – z.B. auf Grund von Mahnverfahren o<strong>de</strong>r auf Grund von sonstigen Rechtsstreitigkeiten<br />

– mit <strong>de</strong>n Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragsnehmers befasst ist.<br />

2.2 Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion unterrichtet<br />

- das Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen, wenn dieses auf Grund <strong>de</strong>r Meldung <strong>de</strong>r Vergabestelle(n)<br />

mit Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragnehmers bereits befasst ist ,<br />

- die Oberste Baubehör<strong>de</strong> (Sachgebiet IID9), das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung und die obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>r, wenn Aufträge<br />

im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau betroffen sind.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion entschei<strong>de</strong>t, welche weiteren Behör<strong>de</strong>n von ihr im Verfahren beteiligt<br />

o<strong>de</strong>r unterrichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Angaben zu <strong>de</strong>n Aufträgen<br />

3.1 Die Vergabestellen teilen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion unverzüglich die noch nicht abgewickelten<br />

Aufträge – getrennt nach Freistaat <strong>Bayern</strong> und Bund – entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Vergabehandbuchs<br />

<strong>Bayern</strong> in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung mit.<br />

3.2 Die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>verfahrens regelt die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />

4. Zustimmung zu Auszahlungen<br />

Sobald <strong>de</strong>r Vergabestelle bekannt wird, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt,<br />

die Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, o<strong>de</strong>r das Verfahren<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3


L 7501<br />

eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, dürfen Zahlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />

geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Weitere Maßnahmen<br />

5.1 Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion hat festzustellen, inwieweit mit Ansprüchen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

aus Bau-, Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistungsverträgen sowie mit For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Finanzämter<br />

gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers aufgerechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

5.2 Sie unterrichtet die Vergabestellen über aufrechenbare Ansprüche und übermittelt rechtzeitig<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen bzw. <strong>de</strong>ssen zuständiger Dienststelle<br />

(§ 2 Abs. 7 Nr. 2 VertrV) eine Übersicht über die bisher ermittelten For<strong>de</strong>rungen und Verbindlichkeiten<br />

(getrennt nach Freistaat <strong>Bayern</strong> und Bund) zur Anmeldung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung im Insolvenzverfahren.<br />

5.3 Sobald zu übersehen ist, ob die ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages durch die Zahlungseinstellung<br />

o<strong>de</strong>r das Insolvenzverfahren gefähr<strong>de</strong>t wird, haben die Vergabestelle und die<br />

ggf. für die Zustimmung zur Vertragskündigung zuständige Behör<strong>de</strong> zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Vertrag<br />

nach § 8 VOB/B, § 8 VOL/B o<strong>de</strong>r nach einer an<strong>de</strong>ren Vertragsgrundlage (z.B. nach <strong>de</strong>n AVB<br />

für Architekten- und Ingenieurverträge) gekündigt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

6. Das Rundschreiben <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom<br />

19.01.1999, Az: IIB1-4094-53/97 wird hiermit gegenstandslos.<br />

7. Dieses Rundschreiben wird in die Datenbank <strong>Bayern</strong> Recht eingestellt und gilt über drei<br />

Jahre hinaus.<br />

Es wird unter Nr. 4501 in das Vergabehandbuch <strong>Bayern</strong> aufgenommen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Poxleitner<br />

Ministerialdirektor<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3


OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

Gz IIZ4-0743-001/00 München, 02.09.2002<br />

Sachgebiete IIA1, IIB1, IIB6, IIC3, IIC6, IID3, IIZ1, IIZ3, IIZ6<br />

��7503<br />

Anwendung <strong>de</strong>r „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehör<strong>de</strong>n durch an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n und<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)“<br />

Anlagen<br />

1 aktuelle Fassung <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung entfernt, weil veraltet<br />

1 Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Finanzen vom 25. März 2002 Gz IV 02-S 0229-26/02<br />

(veröffentlicht auch im AllMBl S. 472/2002)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung ist bestimmt, über welche Vorgänge Behör<strong>de</strong>n und öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunkanstalten Mitteilungen an die Finanzämter übermitteln müssen. Erläutern<strong>de</strong> Hinweise zur<br />

Anwendung <strong>de</strong>r MV enthält das beigefügte Schreiben <strong>de</strong>s BMF. Die Mitteilungspflicht erstreckt sich<br />

grundsätzlich auf alle Zahlungen von Behör<strong>de</strong>n an Dritte, bei <strong>de</strong>nen die Gefahr <strong>de</strong>r unvollständigen<br />

Erfassung zu steuerlichen Zwecken als hoch einzuschätzen ist und betrifft nach § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2<br />

MV folgen<strong>de</strong> Zahlungen:<br />

a) Zahlungen an Zahlungsempfänger, die nicht im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen,<br />

gewerblichen o<strong>de</strong>r freiberuflichen Haupttätigkeit gehan<strong>de</strong>lt haben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1.Alt. MV);<br />

z.B. - Auftragserteilung durch die Oberste Baubehör<strong>de</strong> an die Technische Universität München mit<br />

anschließen<strong>de</strong>r Privatliquidation durch Herrn Professor …………….- und<br />

b) Zahlungen, die nicht auf das Geschäftskonto <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers erfolgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1<br />

2.Alt. MV).<br />

Die Mitteilungspflicht gegenüber Finanzamt und Betroffenen entfällt nur dann, wenn die an <strong>de</strong>nselben<br />

Empfänger geleisteten Zahlungen im Kalen<strong>de</strong>rjahr weniger als 1.500 Euro betragen. Diese<br />

Bagatellgrenze gilt allerdings nicht bei wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Bezügen (§ 7 Abs. 2 MV).<br />

Die mittelbewirtschaften<strong>de</strong>n Sachgebiete sind im einschlägigen Fall verantwortlich für die Erstellung <strong>de</strong>r<br />

Mitteilung an das Finanzamt und die vorgeschriebene Unterrichtung <strong>de</strong>s Betroffenen (vgl. §§ 8 ff. MV).<br />

Für die Klärung von Zweifelsfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hach<br />

© VH� <strong>Bayern</strong> 2008 1 1 von von159


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���� ��7503<br />

��9��� von�� 9


Maßnahme Angebot für Vergabenummer<br />

Zuschlagskriterien LV Los Bezeichung<br />

Fa. Mayer HA Fa. Mayer NA 1 Fa. Bauer HA Fa. Bauer NA 1 Fa. Bauer NA 2 Fa. Schulze HA<br />

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Punktebewertung Zuschlagskriterium Preis<br />

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voraus. Abrechnungssumme /<br />

Preis x ������������ ������������ ������������ ������������ ������������ ������������<br />

Wertungssumme<br />

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Anhang 1<br />

(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 5


Erläuterungen zur Punktebewertung Zuschlagskriterium Preis<br />

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Anhang 1<br />

(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 5


B�aßnahme<br />

Zuschlagskriterien LV Los Titel Pos. Bezeichung / Anfor<strong>de</strong>rung LV<br />

Vertragsbedingungen<br />

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Technischer Wert<br />

Produkte<br />

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Technischer Wert<br />

Funkt. Beschr.<br />

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Technischer Wert<br />

Nebenangebote<br />

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zugeh. LV-Glie<strong>de</strong>rung<br />

2<br />

2<br />

2.1.30<br />

2.2.70<br />

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Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenang./<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r angebotenen besseren<br />

Leistung<br />

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3.1.310<br />

Angebot für Vergabenummer<br />

Punktebewertung Sonstige Zuschlagskriterien<br />

Min<strong>de</strong>stanford.<br />

Punkte<br />

LV<br />

> LV<br />

max.<br />

Fa. Mayer HA<br />

Punktezahl<br />

Fa. Mayer NA 1<br />

Punktezahl<br />

Fa. Bauer HA<br />

Punktezahl<br />

Fa. Bauer NA 1<br />

Punktezahl<br />

Fa. Bauer NA 2<br />

Punktezahl<br />

Fa. Schulze HA<br />

Punktezahl<br />

10,00 10,00 10,00 10,00 10,00<br />

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�������������<br />

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���� ����� ����� ����� ����<br />

Punkte Vertragsbedingungen ���� ����� ����� ����� ����� ����� ���� ����� �����<br />

10,00<br />

���� ���� ���� ���� ����<br />

���� ���� ���� ���� ����<br />

���� ���� ���� ���� ����<br />

Punkte Techn. Wert Produkte ���� ����� ����� ����� ����� ����� ����� ����� �����<br />

10,00<br />

Punkte Techn. Wert Funkt. Beschreibung ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ����<br />

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10,00 10,00 10,00 10,00<br />

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���� ���� ���� ���� ���� ����<br />

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���� ���� ���� ���� ���� ����<br />

Anhang 1<br />

(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 5


B�aßnahme<br />

zugeh. LV-Glie<strong>de</strong>rung<br />

Zuschlagskriterien LV Los Titel Pos. Bezeichung / Anfor<strong>de</strong>rung LV<br />

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Folgekosten/<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

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�����<br />

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Angebot für Vergabenummer<br />

Punktebewertung Sonstige Zuschlagskriterien<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenang./<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r angebotenen besseren<br />

Leistung<br />

�����������������������������������������������<br />

������������������������������������<br />

������������������������������������������� �����������������������������������������<br />

�����<br />

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Min<strong>de</strong>stanford.<br />

Punkte<br />

LV<br />

> LV<br />

max.<br />

Fa. Mayer HA<br />

Punktezahl<br />

Fa. Mayer NA 1<br />

Punktezahl<br />

Fa. Bauer HA<br />

Punktezahl<br />

Fa. Bauer NA 1<br />

Punktezahl<br />

Fa. Bauer NA 2<br />

Punktezahl<br />

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2.2.80<br />

���� ���� ���� ���� Ausschluss ����<br />

Fa. Schulze HA<br />

Punktezahl<br />

Punkte Techn. Wert Nebenangebote ���� ����� ����� ����� ����� ����� ����� �����<br />

10,00 10,00 10,00 10,00<br />

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Punkte Folgekosten/Wirtschaftlichkeit ���� ����� ����� ����� ����� ����� ���� ���� �����<br />

Gestaltung 10,00<br />

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Punkte Gestaltung ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ����<br />

Weitere 10,00<br />

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Erläuterung Punktebewertung Sonstige Zuschlagskriterien<br />

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Punkte Weitere ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ����<br />

Anhang 1<br />

(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5


�aßnahme<br />

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Wertungskriterien Gewichtung<br />

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(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008<br />

Fa. Mayer HA<br />

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1.000<br />

2<br />

Angebot für Vergabenummer<br />

Punktebewertung und Rangfolge von Haupt- und Nebenangeboten ��<br />

Fa. Mayer NA 1 Fa. Bauer HA Fa. Bauer NA 1<br />

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1.007<br />

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Fa. Bauer NA 2<br />

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883<br />

Aus-<br />

3 schluss 5<br />

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Fa. Schulze HA<br />

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922<br />

4<br />

Anhang 1<br />

5 von 5


Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />

vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18.12.1953)<br />

Anhang 2<br />

In <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r VO PR Nr. 14/54 vom 23.12.1954 (BAnz Nr. 250 vom 29.12.1954) und <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsverordnungen<br />

PR 8/61 vom 9.11.1961 (BAnz Nr. 223 vom 18.11.1961) und PR 7/67 vom 12.12.1967 (BAnz Nr.<br />

237 vom 19.12.1967)<br />

einschließlich<br />

Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zu PR Nr. 30/53)<br />

Quellen: Siehe oben<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Verordnung PR Nr. 4/72<br />

über die Bemessung <strong>de</strong>s kalkulatorischen Zinssatzes<br />

vom 17. April 1972<br />

Anhang 3<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s § 2 <strong>de</strong>s Preisgesetzes vom 10. April 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt <strong>de</strong>s Wirtschaftsrates<br />

<strong>de</strong>s Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 27), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch § 37 <strong>de</strong>s Gesetzes über die Investitionshilfe<br />

<strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 (Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I S. 7), wird verordnet:<br />

Der Höchstsatz für kalkulatorische Zinsen<br />

§ 1<br />

a) nach Nummer 43 Abs. 2 <strong>de</strong>r Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen<br />

Aufträgen vom 21. November 1953 (Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953), zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

durch die Verordnung PR Nr. 7/67 vom 12. Dezember 1967 (Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 237 vom 19. Dezember<br />

1967), und<br />

b) nach Nummer 35 Abs. 2 <strong>de</strong>r Anlage zur Verordnung PR Nr. 1/72 über die Preise für Bauleistungen bei<br />

öffentlichen o<strong>de</strong>r mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen vom 6. März 1972 (Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I S.<br />

293)<br />

beträgt 6 ½ vom Hun<strong>de</strong>rt jährlich.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach <strong>de</strong>r Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung PR Nr. 15/54<br />

über die Bemessung <strong>de</strong>s kalkulatorischen Zinssatzes vom 23. Dezember 1954 (Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 250 vom<br />

29. Dezember 1954) außer Kraft.<br />

Bonn, <strong>de</strong>n 17. April 1972<br />

W/I B 3 – 24 05 10<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft und Finanzen<br />

In Vertretung<br />

Dr. Schöllhorn<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1


Bekanntmachung <strong>de</strong>r Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten<br />

bei öffentlichen Aufträgen<br />

vom 4. Mai 1972<br />

Anhang 4<br />

Nachstehend gebe ich die Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen vom 2.<br />

Mai 1972 – W/I B 1 – 24 00 61; W/I B 3 – 24 19 22 – bekannt. Die Wirtschaftsminister (-senatoren) <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>r Deutsche Städtetag, <strong>de</strong>r Deutsche Städtebund, <strong>de</strong>r Deutsche Gemein<strong>de</strong>tag und <strong>de</strong>r Deutsche Landkreistag<br />

sind im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank gebeten wor<strong>de</strong>n, dafür Sorge zu tragen, daß bei <strong>de</strong>r<br />

Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach diesen Grundsätzen verfahren wird.<br />

Bonn, <strong>de</strong>n 4. Mai 1972<br />

W/I B 1 – 24 00 61<br />

W/I B 3 – 24 19 22<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft und Finanzen<br />

Im Auftrag<br />

Bauer<br />

Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen<br />

Das aus einzelwirtschaftlicher Sicht verständliche Bestreben <strong>de</strong>s Auftragnehmers, sich durch Preisvorbehalte<br />

gegen eine nach Vertragsabschluß eintreten<strong>de</strong> Verschlechterung seiner Kalkulationsbasis abzusichern, ist<br />

gesamtwirtschaftlich grundsätzlich unerwünscht. Preisvorbehalte können wegen <strong>de</strong>r durch sie begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>r Weiterwälzung von Kosten <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Unternehmen gegen Kostenerhöhungen<br />

schwächen. Eine generelle Anwendung von Preisvorbehalten führt außer<strong>de</strong>m dazu, daß Preiserhöhungen, die<br />

in einem bestimmten Bereich entstehen, sich weitgehend automatisch auf an<strong>de</strong>re Bereiche <strong>de</strong>r Volkswirtschaft<br />

übertragen. Preisvorbehalte sind daher geeignet, Preiserhöhungen selbst auszulösen und bestehen<strong>de</strong><br />

Preisauftriebsten<strong>de</strong>nzen zu verstärken.<br />

Es darf allerdings nicht verkannt wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Abschluß von längerfristigen Verträgen für die Unternehmer<br />

wegen <strong>de</strong>r Ungewißheit künftiger Entwicklungen unter Umstän<strong>de</strong>n die Übernahme eines nur schwer<br />

kalkulierbaren Risikos be<strong>de</strong>utet. Gleichwohl ist auch in diesen Fällen bei <strong>de</strong>r Vereinbarung von<br />

Preisvorbehalten Zurückhaltung zu üben. Auf keinen Fall dürfen Preisvorbehalte vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn keine<br />

wesentlichen und nachhaltigen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Grundlagen für die Preisbildung zu erwarten sind. Demgemäß<br />

ist nach folgen<strong>de</strong>n Grundsätzen zu verfahren:<br />

1. a) Der Vereinbarung von festen Preisen ohne Preisvorbehalte ist <strong>de</strong>r Vorzug zu geben.<br />

I.<br />

b) Preisvorbehalte sind nicht zu vereinbaren, wenn sie unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n nicht üblich<br />

sind.<br />

c) Von Preisvorbehalten ohne Bindung an bestimmte Kostenfaktoren (z.B. in <strong>de</strong>r Form „Preis freibleibend“<br />

o<strong>de</strong>r „bei Kostenän<strong>de</strong>rungen behalten wir uns die Angleichung unserer Preise vor“) ist abzusehen.<br />

d) Von <strong>de</strong>r Vereinbarung von Preisvorbehalten ist abzusehen, wenn <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen <strong>de</strong>r<br />

Angebotsabgabe und <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r vereinbarten Lieferung bzw. Fertigstellung nicht min<strong>de</strong>stens 10<br />

Monate beträgt. Ist das mit <strong>de</strong>r Vereinbarung von festen Preisen verbun<strong>de</strong>ne Wagnis im Einzelfall<br />

beson<strong>de</strong>rs hoch, so darf ausnahmsweise von <strong>de</strong>r zeitlichen Begrenzung nach Satz 1 abgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies gilt jedoch nicht, wenn <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen <strong>de</strong>r Angebotsabgabe und <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Lieferung bzw. Fertigstellung weniger als sechs Monate beträgt.<br />

2. Bei Preisvorbehalten in <strong>de</strong>r Form von Preisgleitklauseln ist folgen<strong>de</strong>s zu berücksichtigen:<br />

a) In <strong>de</strong>n Preisgleitklauseln dürfen solche Kostenfaktoren nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Preis nur<br />

unerheblich beeinflussen.<br />

b) Die Preisgleitklauseln sind so zu vereinbaren, daß sie sich nur auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Leistung beziehen, <strong>de</strong>r<br />

durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostenfaktoren betroffen wird.<br />

© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2


Anhang 4<br />

c) Die Preisgleitklauseln sind grundsätzlich so zu vereinbaren, daß sie erst wirksam wer<strong>de</strong>n, wenn ein<br />

bestimmter Min<strong>de</strong>stbetrag <strong>de</strong>r Kostenän<strong>de</strong>rung überschritten wird (Bagatellklausel). Nach Überschreiten<br />

dieses Min<strong>de</strong>stbetrages kommt die volle Preisän<strong>de</strong>rung, vermin<strong>de</strong>rt um eine gemäß Buchstaben d zu<br />

vereinbaren<strong>de</strong> Selbstbeteiligung, zur Auswirkung.<br />

d) Die Auftragnehmer sind in <strong>de</strong>r Regel in einer im Vertrag festzulegen<strong>de</strong>n Höhe an <strong>de</strong>n Mehrkosten<br />

angemessen zu beteiligen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt bei Kosteneinsparungen (Selbstbeteiligungsklausel).<br />

e) Neben <strong>de</strong>n Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rbeträgen, die aufgrund von Preisgleitklauseln berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, darf<br />

nur die anteilige Umsatzsteuer berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

f) Die Bemessungsfaktoren <strong>de</strong>r Preisgleitklauseln sind möglichst <strong>de</strong>m Wettbewerb zu unterstellen.<br />

Die Feststellung <strong>de</strong>r Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rbeträge kann erfolgen<br />

- durch Angabe, in welchem Prozentsatz Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r jeweiligen Kostenfaktoren um 1 % zu<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesamtpreises o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Preise von Teilleistungen führen,<br />

- durch eine <strong>de</strong>r Kostenstruktur <strong>de</strong>s jeweiligen Auftrages entsprechen<strong>de</strong> mathematische Formel,<br />

- aufgrund von Mengenansätzen o<strong>de</strong>r<br />

- aufgrund an<strong>de</strong>rer geeigneter Metho<strong>de</strong>n.<br />

Mathematischen Formeln, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer über längere Zeitspannen mit gleichbleiben<strong>de</strong>n Lohnund<br />

Stoffpreisanteilen anwen<strong>de</strong>t, sind nur dann zu verwen<strong>de</strong>n, wenn die Eigenart <strong>de</strong>s Erzeugnisses eine<br />

genaue Gewichtung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gleitklauseln unterworfenen Kotenbestandteile wesentlich erschwert und <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber, gegebenenfalls aufgrund längerer Lieferbeziehungen, die sachgemäße Aufstellung <strong>de</strong>r<br />

Gleitklauseln beurteilen kann.<br />

g) Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, die zur Ermittlung <strong>de</strong>r Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rbeträge erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Nachweise zu erbringen.<br />

3. Lohngleitklauseln dürfen nur Än<strong>de</strong>rungen von Löhnen und Gehältern aufgrund von Tarifverträgen o<strong>de</strong>r –<br />

soweit gesetzlich zulässig – aufgrund von Betriebsvereinbarungen berücksichtigen, in letzterem Falle jedoch<br />

nur in angemessener Höhe.<br />

Neben <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Löhne und Gehälter, die <strong>de</strong>m Auftrag unmittelbar zugerechnet wer<strong>de</strong>n, dürfen<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />

a) Än<strong>de</strong>rungen von Gemeinkostenlöhnen und -gehältern,<br />

b) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r tariflichen und gesetzlichen Sozialaufwendungen.<br />

4. Stoffpreisgleitklauseln sind nur bei Materialien zuzugestehen, die ihrer Eigenart nach Preisverän<strong>de</strong>rungen in<br />

beson<strong>de</strong>rem Maße ausgesetzt sind und die bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Auftragsgegenstan<strong>de</strong>s wertmäßig einen<br />

hohen Anteil haben. Auf die Stoffmehr- o<strong>de</strong>r -min<strong>de</strong>rkosten dürfen außer <strong>de</strong>r Umsatzsteuer keine Zu- o<strong>de</strong>r<br />

Abschläge berechnet wer<strong>de</strong>n (Nummer 2 Buchstabe e).<br />

II.<br />

Bei Listenpreisen dürfen Preisvorbehalte (z.B. in <strong>de</strong>r Form „es gilt <strong>de</strong>r Listenpreis am Tage <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r<br />

Leistungserbringung“) nur vereinbart wer<strong>de</strong>n,<br />

- wenn Listenpreisvorbehalte unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Geschäftszweig üblich sind und vom<br />

Auftragnehmer in seinem Geschäftsverkehr angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />

- wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Listenpreise allgemein und stetig anwen<strong>de</strong>t;<br />

- wenn <strong>de</strong>m Auftraggeber durch eine beson<strong>de</strong>re Klausel das Recht eingeräumt wird, bei einer in <strong>de</strong>n ersten<br />

acht Monaten nach Vertragsabschluß durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgenommenen Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

Listenpreise eine neue Vereinbarung über <strong>de</strong>n Preis zu verlangen.<br />

Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und d gilt auch für Listenpreise.<br />

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Richtlinien<br />

für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge<br />

Anhang 5<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r §§ 56 und 58 Schwerbehin<strong>de</strong>rtengesetz (SchwbG) sind Aufträge <strong>de</strong>r öffentlichen Hand, die von<br />

Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten ausgeführt wer<strong>de</strong>n können, diesen bevorzugt anzubieten.<br />

Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Bun<strong>de</strong>sregierung nachfolgen<strong>de</strong> Richtlinien erlassen:<br />

§ 1<br />

Personenkreis<br />

Bevorzugte Bewerber im Sinn dieser Richtlinien sind anerkannte Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und anerkannte<br />

Blin<strong>de</strong>nwerkstätten nach <strong>de</strong>n §§ 54 bis 58 <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtengesetzes (SchwbG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r<br />

Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421, 1550), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 6 <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Schwarzarbeit und zur Än<strong>de</strong>rung an<strong>de</strong>rer Gesetze vom 26. Juli<br />

1994 (BGBl. I S. 1792). Gleiches gilt für vergleichbare Einrichtungen an<strong>de</strong>rer Staaten, die nach <strong>de</strong>ren<br />

rechtlichen Bestimmungen mit <strong>de</strong>n vorgenannten <strong>de</strong>utschen Einrichtungen vergleichbar sind.<br />

§ 2<br />

Nachweis <strong>de</strong>r Zugehörigkeit<br />

1. Der Nachweis <strong>de</strong>r Eigenschaft als Werkstätte für Behin<strong>de</strong>rte ist gegenüber <strong>de</strong>n Vergabestellen durch<br />

Vorlage <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung zu führen. Der Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Eigenschaft als Blin<strong>de</strong>nwerkstätte wird durch Vorlage <strong>de</strong>r Anerkennung im Sinn <strong>de</strong>r §§ 5 und 13 <strong>de</strong>s<br />

Blin<strong>de</strong>nwarenvertriebsgesetzes vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 2 <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) erbracht<br />

2. Der Nachweis <strong>de</strong>r Eigenschaft als bevorzugter Bewerber im Sinne dieser Richtlinien kann durch eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung einer Gerichts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ursprungs- o<strong>de</strong>r Herkunftslan<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Einrichtung erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird eine solche Bescheinigung in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine ei<strong>de</strong>sstattliche<br />

Erklärung ersetzt wer<strong>de</strong>n, die die betreffen<strong>de</strong> Einrichtung vor einer Gerichts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsbehör<strong>de</strong>,<br />

einem Notar o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren befugten Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Staates abgibt. In <strong>de</strong>n Staaten, in<br />

<strong>de</strong>nen es eine <strong>de</strong>rartige ei<strong>de</strong>sstattliche Erklärung nicht gibt, kann dies durch eine feierliche Erklärung ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die zuständige Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit <strong>de</strong>r ei<strong>de</strong>sstattlichen<br />

o<strong>de</strong>r feierlichen Erklärung aus.<br />

§ 3<br />

Inhalt <strong>de</strong>r Bevorzugung<br />

1. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach Abschnitt 1 von VOL/A und VOB/A<br />

sind regelmäßig auch die in § 1 genannten Einrichtungen in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe<br />

mit aufzufor<strong>de</strong>rn.<br />

2. Die Lan<strong>de</strong>sauftragsstellen (Auftragsberatungsstellen) können <strong>de</strong>n Vergabestellen bevorzugte Bewerber im<br />

Sinne <strong>de</strong>s § 1 benennen. Ein Verzeichnis <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sauftragsstellen liegt an. Die Lan<strong>de</strong>sauftragsstellen<br />

sind verpflichtet, auch Einrichtungen an<strong>de</strong>rer Staaten zu benennen, die ihnen bekannt sind, sofern diese<br />

die Voraussetzungen nach § 1 erfüllen.<br />

3. Ist das Angebot eines nach § 1 bevorzugten Bewerbers ebenso wirtschaftlich (VOL) o<strong>de</strong>r annehmbar<br />

(VOB) wie das eines Bewerbers, <strong>de</strong>r nicht nach § 1 bevorzugt ist, so ist ersterem <strong>de</strong>r Zuschlag zu erteilen.<br />

4. Bewerbern nach § 1 ist immer dann <strong>de</strong>r Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten<br />

Bieters um nicht mehr als 15 vom Hun<strong>de</strong>rt übersteigt.<br />

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§ 4<br />

Blin<strong>de</strong>nwerkstätten<br />

Anhang 5<br />

Soweit für anerkannte Blin<strong>de</strong>nwerkstätten hinsichtlich <strong>de</strong>r Blin<strong>de</strong>nwaren weiter gehen<strong>de</strong> Vergünstigungen<br />

bestehen, bleiben diese unberührt.<br />

§ 5<br />

Schlussbestimmungen<br />

Diese Richtlinien sind nach ihrer Bekanntmachung im Bun<strong>de</strong>sanzeiger anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene,<br />

Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten) vom<br />

11. August 1975 (BAnz. 1975 Nr. 152), zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 26. März 1990 (BAnz. 1990 S. 1857) treten hiermit<br />

außer Kraft.<br />

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Richtlinien zur Vergabe von Sammelaufträgen<br />

Anhang 6<br />

1 Allgemeines<br />

Wer<strong>de</strong>n gleiche Leistungen, die nach Art und Umfang genau bestimmt sind, innerhalb eines überschaubaren<br />

Zeitraumes im Bereich mehrerer Bauämter benötigt, so ist zu prüfen, ob sie für eine<br />

Sammelvergabe geeignet sind und dadurch wirtschaftliche Vorteile erzielt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene entschei<strong>de</strong>t, ob eine Sammelvergabe durchzuführen ist. Sie<br />

bestimmt ein baudurchführen<strong>de</strong> Ebene (Leitvergabestelle), die für die Vergabe zuständig ist, und<br />

unterrichtet die übrigen beteiligten baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen. Erstreckt sich <strong>de</strong>r Bedarf auch auf<br />

<strong>de</strong>n Bereich mehrerer Fachaufsicht führen<strong>de</strong>r Ebenen o<strong>de</strong>r liegen an<strong>de</strong>re wichtige Grün<strong>de</strong> vor, so<br />

entschei<strong>de</strong>t die zuständige oberste technische Instanz im Benehmen mit <strong>de</strong>n zuständigen Ministern<br />

(Senatoren) <strong>de</strong>r beteiligten Län<strong>de</strong>r.<br />

Die Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Leitvergabestelle und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen sind von Fall<br />

zu Fall nach Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit abzugrenzen, sofern in dieser Richtlinie keine<br />

Regelungen getroffen wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Dabei sind in <strong>de</strong>r Regel Angelegenheiten,<br />

� die <strong>de</strong>n Sammelauftrag betreffen, von <strong>de</strong>r Leitvergabestelle,<br />

� die <strong>de</strong>n einzelnen Abrufauftrag betreffen, von <strong>de</strong>n örtlich zuständigen baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen<br />

zu bearbeiten.<br />

Für eine unverzügliche gegenseitige Unterrichtung ist Sorge zu tragen.<br />

2 Vergabe<br />

2.1 Die Leitvergabestelle hat<br />

2.2<br />

� die Vergabe vorzubereiten, insbeson<strong>de</strong>re die Vergabeunterlagen aufzustellen,<br />

� die Angebote einzuholen und zu werten,<br />

� <strong>de</strong>n Auftrag zu erteilen.<br />

Die in <strong>de</strong>r Zuständigkeitsregelung beschriebenen Aufgaben <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene nimmt<br />

die Aufsichtsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Leitvergabestelle wahr.<br />

Die Leitvergabestelle hat die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen an <strong>de</strong>n Vorarbeiten zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt zu beteiligen.<br />

Durch die Beteiligung ist sicherzustellen, dass alle für <strong>de</strong>n Wettbewerb und die Durchführung<br />

wichtigen Fragen so rechtzeitig geklärt wer<strong>de</strong>n, dass eine reibungslose Vergabe und<br />

2.3<br />

Vertragserfüllung ermöglicht wird. Es ist insbeson<strong>de</strong>re Sorge zu tragen, dass die Beson<strong>de</strong>rheiten, die<br />

sich durch die Ausführung an verschie<strong>de</strong>nen Orten ergeben, ein<strong>de</strong>utig und vollständig in <strong>de</strong>n<br />

Vergabeunterlagen beschrieben wer<strong>de</strong>n und die zeitliche Abwicklung <strong>de</strong>s Sammelauftrags festgelegt<br />

wird.<br />

Die Leitvergabestelle hat die Vergabe auf <strong>de</strong>n Gesamtbedarf zu erstrecken. Sie wird über die <strong>de</strong>n<br />

baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen einzeln erteilten Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen<br />

unterrichtet und zugleich ermächtigt, Verpflichtungen in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r insgesamt erteilten<br />

Ermächtigungen einzugehen.<br />

3 Regelungen für die Vertragsgestaltung<br />

3.1 In Nr. 1 <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen - 214 sind die Ausführungsfristen für die an <strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Ausführungsorten zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen anzugeben.<br />

In Nr. 10 <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen - 214 ist <strong>de</strong>r Text gemäß WBVB T201 aufzunehmen.<br />

Dabei sind die Leitvergabestelle und die übrigen beteiligten baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen sowie die für<br />

die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung vorgesehenen Orte anzugeben.<br />

3.2 Wenn es nach Art und Umfang <strong>de</strong>r Gesamtleistung zweckmäßig ist, kann eine Aufteilung in Teillose<br />

vorbehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Auftragserteilung/Vertragsabwicklung<br />

Vor Erteilung <strong>de</strong>s Auftrags hat die Leitvergabestelle gemeinsam mit <strong>de</strong>n übrigen baudurchführen<strong>de</strong>n<br />

Ebenen festzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Erteilung und Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Sammelauftrages erfüllt sind.<br />

Die Leitvergabestelle erteilt <strong>de</strong>n Gesamtauftrag bzw. die Aufträge für die Teillose.<br />

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Anhang 6<br />

Die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen rufen die einzelnen Leistungen ab.<br />

Sie haben<br />

� die Durchführung <strong>de</strong>r Leistungen zu überwachen<br />

� die Leistungen abzunehmen,<br />

� die Rechnung hierfür zu prüfen und<br />

� die Zahlungen anzuweisen.<br />

Die Leitvergabestelle hat die Unterlagen für die Vergabe (z. B. Ausschreibungsbekanntmachung,<br />

Angebote, Verdingungsverhandlung, Auftrags- und Absageschreiben, Sammelauftragsschreiben,<br />

Abrufschreiben und Nachtragsvereinbarungen) aufzubewahren. Die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen<br />

erhalten je 3 Ausfertigungen <strong>de</strong>s vollständigen Angebots <strong>de</strong>s Auftragnehmers einschließlich sonstiger<br />

Unterlagen (Ausführungszeichnungen u. dgl.), <strong>de</strong>s Auftragsschreibens sowie etwaiger<br />

Nachtragsvereinbarungen. Sie haben <strong>de</strong>r Leitvergabestelle eine Abschrift <strong>de</strong>r Abrufschreiben zu<br />

übersen<strong>de</strong>n, die zu <strong>de</strong>n Vertragsakten zu nehmen ist.<br />

5 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vertrages ist die Leitvergabestelle zuständig und zwar auch dann, wenn die<br />

Än<strong>de</strong>rung nur einzelne baudurchführen<strong>de</strong> Ebenen betrifft.<br />

Die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen haben die Leitvergabestelle unverzüglich zu unterrichten, sobald die<br />

Notwendigkeit von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vertrages erkennbar wird.<br />

6 Zuständigkeiten bei Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

Für die Bearbeitung von Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer und die<br />

Geltendmachung von Ansprüchen aus <strong>de</strong>m Vertrag, z. B. auf Mängelansprüche, Scha<strong>de</strong>nsersatz,<br />

Vertragsstrafe<br />

� ist die Leitvergabestelle zuständig, soweit die Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen ihre Ursachen im<br />

Gesamtauftrag (Vergabeunterlagen) haben,<br />

� ist die örtliche baudurchführen<strong>de</strong> Ebene zuständig, soweit die Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen aus <strong>de</strong>m<br />

Einzelabruf entstehen, insbeson<strong>de</strong>re, wenn sie durch die örtlichen Beson<strong>de</strong>rheiten verursacht<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Diese Zuständigkeitsregelung gilt für Entscheidungen nach § 18 VOB/B bzw. § 19 VOL/B<br />

entsprechend.<br />

Die Leitvergabestelle und die örtliche baudurchführen<strong>de</strong> Ebene haben einan<strong>de</strong>r unverzüglich über<br />

<strong>de</strong>rartige Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen, ihre Ursachen und die für die Beurteilung wichtigen Umstän<strong>de</strong> zu<br />

unterrichten.<br />

7 Rechtsstreitigkeiten<br />

Rechtsstreitigkeiten sind grundsätzlich von <strong>de</strong>r für die Leitvergabestelle zuständigen Behör<strong>de</strong> zu<br />

führen; die an<strong>de</strong>ren beteiligten baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen haben sie hierbei zu unterstützen.<br />

Die Führung eines Rechtsstreits kann <strong>de</strong>r für die örtliche baudurchführen<strong>de</strong> Ebene zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong> übertragen wer<strong>de</strong>n, wenn dies zweckmäßig ist, weil ausschließlich Fragen eines<br />

Einzelabrufs strittig sind und <strong>de</strong>r Auftragnehmer einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gerichtsstandsvereinbarung<br />

zugestimmt hat.<br />

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Leitfa<strong>de</strong>n<br />

für Ausschreibung und Vergabe zur<br />

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie<br />

Baustellenabfällen bei <strong>de</strong>r Durchführung<br />

von Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

Anhang 8<br />

1 Zielsetzung<br />

Dieser Leitfa<strong>de</strong>n dient dazu, <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Ausschreibung und Vergabe bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />

Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s befassten Dienststellen ein Arbeitsmittel für einen umweltverträglichen<br />

Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen unter Beachtung <strong>de</strong>r ATV DIN 18 299 Abschnitte<br />

0.2.14 und 2.3.1. und ATV DIN 18 459 VOB/C und <strong>de</strong>s Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes<br />

(KrW- /AbfG) zur Verfügung zu stellen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft (§ 4 KrW- /AbfG) sind Abfälle in erster Linie zu vermei<strong>de</strong>n,<br />

insbeson<strong>de</strong>re durch die Vermin<strong>de</strong>rung ihrer Menge und Schädlichkeit, in zweiter Linie stofflich<br />

zu verwerten, sofern möglich, wie<strong>de</strong>raufzubereiten o<strong>de</strong>r zur Gewinnung von Energie zu nutzen<br />

(energetische Verwertung). Nicht zu verwerten<strong>de</strong> Abfälle sind allgemeinwohlverträglich zu beseitigen.<br />

Dabei wird zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen unterschie<strong>de</strong>n.<br />

2 Definitionen<br />

2.1. Abfälle<br />

Nach § 3 Abs. 1 KrW- /AbfG sind Abfälle alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I zum<br />

Gesetz aufgeführten Gruppen fallen und <strong>de</strong>ren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will o<strong>de</strong>r entledigen<br />

muss.<br />

2.2. Abfallerzeuger<br />

Nach § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG ist Erzeuger von Abfällen<br />

� je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person, durch <strong>de</strong>ren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, o<strong>de</strong>r<br />

� je<strong>de</strong> Person, die Vorbehandlungen, Mischungen o<strong>de</strong>r sonstige Behandlungen vorgenommen hat,<br />

die eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Natur o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken.<br />

Der Bauherr ist Abfallerzeuger durch Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechtes<br />

gemäß Bauvertrag.<br />

Gleichzeitig ist auch <strong>de</strong>r Auftragnehmer Abfallerzeuger für alle Abfälle, die bei seiner Leistungserbringung<br />

anfallen. Das betrifft sowohl Abfälle die entstehen, ohne dass die Zweckrichtung auf <strong>de</strong>n<br />

Anfall <strong>de</strong>r Abfälle ausgerichtet war (z. B. Baustellenabfälle) als auch Abfälle, die im direkten Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Leistungserbringung entstehen (z. B. alle Rückbauleistungen).<br />

Zusätzlich wird Abfallerzeuger auch <strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>r Abfälle zentral sammelt und bearbeitet<br />

(z.B. Entsorgungs- o<strong>de</strong>r Recyclingunternehmen).<br />

2.3. Abfallbesitzer<br />

Nach § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist Besitzer von Abfällen je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person, die die<br />

tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle hat.<br />

Das sind <strong>de</strong>r Bauherr, auf <strong>de</strong>ssen Grund und Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Abfall aus seinem Besitz mit seinem Wissen<br />

und Wollen anfällt (z.B. Bo<strong>de</strong>naushub, Abbruchmaterial), sowie <strong>de</strong>r Auftragnehmer durch seine Leistungserfüllung<br />

(z.B. Rückbauleistungen, Transport <strong>de</strong>r Bau- und Abbruchabfälle) sowie für seine<br />

Baustellenabfälle (z. B. Verschnittabfälle, Verpackungen, Bauhilfsstoffe, Reinigungsmittel etc.).<br />

Zusätzlich wird Abfallbesitzer auch <strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>r Abfälle zentral sammelt und bearbeitet<br />

(z.B. Entsorgungs- o<strong>de</strong>r Recyclingunternehmen).<br />

3 Grundsätze und Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s KrW-/AbfG<br />

Bei <strong>de</strong>r Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen, sowie Baustellenabfällen ist eine Vielzahl von<br />

Regelungen zu beachten, die von EU-Verordnungen über Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>srecht bis zum kommunalen<br />

Satzungsrecht öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger reichen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausschreibung und Vergabe von Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sind die "Arbeitshilfen Recycling"<br />

<strong>de</strong>s BMVBS und BMVg und die folgen<strong>de</strong>n Grundsätze und Hinweise zu beachten:<br />

Nach Pkt. 0.2.14 <strong>de</strong>r ATV DIN 18299 sind in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

<strong>de</strong>s Einzelfalls Art, Zusammensetzung und Menge <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Auftraggebers zu entsorgen<strong>de</strong>n<br />

Bö<strong>de</strong>n, Stoffe und Bauteile anzugeben.<br />

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Anhang 8<br />

Diese Entsorgung setzt nach <strong>de</strong>m KrW-/AbfG zunächst die grundlegen<strong>de</strong> Prüfung <strong>de</strong>s Bauherrn voraus,<br />

Abfälle<br />

� -möglichst zu vermei<strong>de</strong>n, sofern das nicht möglich ist,<br />

� -zu verwerten und wenn auch diese Möglichkeit entfällt,<br />

� -zu beseitigen.<br />

Bereits mit Beginn <strong>de</strong>r Planung sind die Grundsätze <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft (§§ 4 - 11 KrW-/AbfG)<br />

und die Pflichten <strong>de</strong>r öffentlichen Hand (§ 37 KrW-/AbfG) zu beachten. Es sind grundsätzlich gefährliche<br />

und nicht gefährliche Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung zu unterschei<strong>de</strong>n und bei <strong>de</strong>r<br />

Entsorgung zu berücksichtigen.<br />

Weiterhin ist bei Aufstellung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen festzustellen:<br />

� die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung,<br />

daraus abgeleitet<br />

� <strong>de</strong>r Anfall gefährlicher und nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle,<br />

� die Art <strong>de</strong>r Entsorgung.<br />

3.1. Vermeidung von Abfällen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen<br />

Solche Maßnahmen sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />

� Wie<strong>de</strong>rverwendung von Bauteilen<br />

� Kreislaufführung von Stoffen im Bauablauf<br />

� Verwendung abfall- und schadstoffarmer Produkte<br />

� Verringerung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>naushubs (ggf. schadstoffbelastet) durch planerische Maßnahmen.<br />

Weitere mögliche Maßnahmen enthält die Checkliste "Bauen (fast) ohne Abfall" (Anlage 1)<br />

Eine Wie<strong>de</strong>rverwendung kommt insbeson<strong>de</strong>re für nicht schadstoffbelasteten Bo<strong>de</strong>naushub sowie für<br />

Bauteile, z. B. Fenster, Türen, Heizkörper etc. in Betracht.<br />

3.2. Verwertung von Abfällen<br />

3.2.1. Stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle<br />

Die stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle ist in <strong>de</strong>r Regel möglich und im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Entsorgung vorzusehen.<br />

Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind Maßnahmen für das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln<br />

durch Hol- und Bringsysteme, Beför<strong>de</strong>rn, Lagern und Behan<strong>de</strong>ln von Abfällen zur Verwertung vorzusehen<br />

(§ 4 Abs. 5 KrW-/AbfG).<br />

3.2.2. Stoffliche Verwertung gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle<br />

Die stoffliche Verwertung gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle ist unter Einhaltung <strong>de</strong>finierter Randbedingungen<br />

(z. B. gedichteter Lärmschutzwall, Unterbau von Verkehrsflächen) möglich. Durch die<br />

Aufbereitung von Abfällen kann das Verwertungsspektrum erweitert wer<strong>de</strong>n.<br />

Län<strong>de</strong>rspezifische Andienungs-/ Überlassungspflichten nach § 13 Abs. 4 KrW-/AbfG sind zu beachten<br />

und gelten in <strong>de</strong>r Regel nur für gefährliche Abfälle zur Beseitigung.<br />

3.2.3. Energetische Verwertung von Abfällen<br />

Soweit Stoffe und Bauteile we<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rverwen<strong>de</strong>t noch stofflich verwertet wer<strong>de</strong>n können, ist eine<br />

ernergetische Verwertung anzustreben und <strong>de</strong>r Einsatz als Ersatzbrennstoff zu prüfen (§ 4 Abs. 4<br />

KrW-/AbfG). Die energetische Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen ist in <strong>de</strong>r Praxis von untergeordneter<br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

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Anhang 8<br />

3.2.4. Verwendung von Recyclingbaustoffen<br />

Zur Schonung <strong>de</strong>r natürlichen Ressourcen (Primärrohstoffe) sind möglichst wie<strong>de</strong>raufbereitete Stoffe<br />

(Recyclingbaustoffe) zu verwen<strong>de</strong>n (siehe § 1 KrW/AbfG).<br />

Sie müssen für <strong>de</strong>n jeweiligen Verwendungszweck geeignet und mit <strong>de</strong>n übrigen verwen<strong>de</strong>ten Stoffen<br />

und Bauteilen abgestimmt sein (siehe Abschn. 2.3.1 i.V.m. 2.1.3 <strong>de</strong>r ATV DIN 18 299).<br />

Im Einzelfall ist anzugeben, welche Anfor<strong>de</strong>rungen an die Recyclingbaustoffe zu stellen sind (siehe<br />

Abschn. 0.2.10 <strong>de</strong>r ATV DIN 18 299). Dies kann z. B. eine mögliche Unverträglichkeit zu an<strong>de</strong>ren<br />

Baustoffen betrffen. Wie<strong>de</strong>raufbereitete Recyclingbaustoffe sind z. B.:<br />

� Gipskartonplatten aus REA-Gips,<br />

� Zellulosedämmstoffe aus Zeitungspapier,<br />

� Schüttdämmstoffe aus Schaumglasgranulat,<br />

� Bautenschutz- und Schalldämmatten aus Altgummi,<br />

� Bauplatten aus recyceltem Schiefer o<strong>de</strong>r Kunststoffen,<br />

� Dämmungsmatten aus Altreifen,<br />

� Straßenbaustoffe aus Straßenaufbruch.<br />

3.3. Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen<br />

Abfälle, die nicht verwertet wer<strong>de</strong>n können, sind allgemeinwohlverträglich zu beseitigen (§ 10 Abs. 1<br />

KrW-/AbfG).<br />

4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />

In <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung und in <strong>de</strong>n weiteren Vergabeunterlagen ist im Hinblick auf Vermeidung,<br />

Verwertung und Beseitigung von Abfällen folgen<strong>de</strong>s grundlegend zu beachten:<br />

4.1. Ergänzung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />

Formblatt „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen"<br />

(241 Abfall) ist in die Vergabeunterlagen einzubeziehen.<br />

4.2. Leistungsbeschreibung<br />

Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung sind nach Lage <strong>de</strong>s Einzelfalls die Standardleistungstexte<br />

<strong>de</strong>s StLB-Bau 087"Abfallentsorgung; Verwertung und Beseitigung" bzw. die Texte spezieller<br />

Leistungsbereiche, z. B. StLB -Bau 083 "Sanierungsarbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen",<br />

zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Vermeidung von Bau- und Abbruchabfällen hat vorrangig durch planerische Maßnahmen zu erfolgen;<br />

wie beispielsweise die Wie<strong>de</strong>rverwendung von Bo<strong>de</strong>naushub durch Verfüllen bzw. die Nutzung<br />

wie<strong>de</strong>rverwendbarer Schalungen o<strong>de</strong>r gebäu<strong>de</strong>technischer Anlagen am gleichen Ort o<strong>de</strong>r an<br />

an<strong>de</strong>rer Stelle.<br />

Gegebenenfalls sind Teilleistungen im Leistungsverzeichnis vorzusehen, in <strong>de</strong>nen diese wie<strong>de</strong>r verwendbaren<br />

Stoffe <strong>de</strong>m Auftragnehmer zur Wie<strong>de</strong>rverwendung gegen Entgelt überlassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Dafür ist im Leistungsverzeichnis ein beson<strong>de</strong>rer Abschnitt vorzusehen.<br />

Die Maßnahmen zur Entsorgung von Abfällen sind in Teilleistungen bzw. Titeln <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses<br />

zu erfassen. In je<strong>de</strong>m Einzelfall ist die Übernahme <strong>de</strong>r vom Betreiber <strong>de</strong>r Abfallentsorgungsanlage<br />

gefor<strong>de</strong>rten Kosten bzw. die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten auf Nachweis durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

festzulegen.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Planung von Rückbaumaßnahmen ist ein Abfallentsorgungskonzept mit folgen<strong>de</strong>n<br />

Inhalten zu empfehlen:<br />

� Art und Menge <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Bau- und Abbruchabfälle<br />

� Abfallkataster mit allen zu erwarten<strong>de</strong>n Abfällen (Vorkommen, Mengen, Abfallschlüssel)<br />

� Darstellung möglicher Gefährdungen (Schadstoffe)<br />

� Darstellung von Verfahrenswegen <strong>de</strong>r Trennung<br />

� Gegebenenfalls Beprobung mit Probenahmeprotokollen und Nachweisen von Analysen bei Kontaminationsverdacht<br />

(z. B. Haufwerksanalysen vor Wie<strong>de</strong>reinbau o<strong>de</strong>r Entsorgung)<br />

� Darstellung von möglichen Entsorgungswegen<br />

Es ist vorzusehen, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber die Deponiegebühren an <strong>de</strong>n Deponiebetrieb unmittelbar<br />

bezahlt und Rechnung bzw. Gebührenbescheid auf <strong>de</strong>n Auftraggeber ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Teilleistungen für die Abfallentsorgung sind die Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung<br />

(AVV) zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

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Anhang 8<br />

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten),<br />

Abfallschlüssel / Abfallbezeichnung nach AVV, Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne <strong>de</strong>s § 41<br />

<strong>de</strong>s Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes.<br />

1701<br />

1702<br />

1703 Bitu- 1704<br />

1705<br />

1706<br />

1708<br />

1709<br />

Beton, Ziegel, Fliesen Holz, Glas und mengemische, Metalle (einschließ- Bo<strong>de</strong>n (einschl. Aushub Dämmmaterial Baustoffe auf Sonstige Bau- und Ab-<br />

und Keramik<br />

Kunststoff<br />

Kohlenteer lich Legierungen) von verunreinigten und asbesthal- Gipsbasis bruchabfälle<br />

und teerhalti-<br />

Standorten), Steine und tige Baustoffe<br />

ge Produkte<br />

Baggergut<br />

170101<br />

170201<br />

170301*<br />

170401<br />

170503*<br />

170601*<br />

170801*<br />

170901*<br />

Beton<br />

Holz<br />

kohlenteerhaltige Kupfer, Bronze, Messing Bo<strong>de</strong>n und Steine, die gefähr- Dämmmaterial, das Baustoffe auf Bau- und Abbruchabfälle, die<br />

Bitumengemiliche<br />

Stoffe enthalten Asbest enthält Gipsbasis, die Quecksilber enthalten<br />

sche<br />

durch gefährliche<br />

Stoffe verunreinigt<br />

sind<br />

170102<br />

170202<br />

170302<br />

170402<br />

170504<br />

170603*<br />

170802<br />

170902*<br />

Ziegel<br />

Glas<br />

Bitumengemi- Aluminium<br />

Bo<strong>de</strong>n und Steine mit Aus- an<strong>de</strong>res Dämmma- Baustoffe auf Bau- und Abbruch-abfälle, die<br />

sche mit Aus- 170403<br />

nahme <strong>de</strong>rjenigen, die unter terial, das aus Gipsbasis mit PCB enthalten (z.B. PCBnahme<strong>de</strong>rjenigen,<br />

die unter<br />

170301 fallen<br />

Blei<br />

170404<br />

Zink<br />

170405<br />

Eisen und Stahl<br />

170406<br />

Zinn<br />

170503 fallen<br />

gefährlichen Stoffen<br />

besteht o<strong>de</strong>r<br />

solche Stoffe enthält<br />

Ausnahme <strong>de</strong>rjenigen,<br />

die unter<br />

170801 fallen<br />

haltige Dichtungsmassen,<br />

PCB-haltige Bo<strong>de</strong>nbeläge auf<br />

Harzbasis, PCB-haltige<br />

Isolierverglasungen, PCBhaltige<br />

Kon<strong>de</strong>nsatoren)<br />

170103<br />

170203<br />

170303*<br />

170407<br />

170505*<br />

170604<br />

170903*<br />

Fliesen, Ziegel und Kera- Kunststoff<br />

Kohlenteer und gemischte Metalle Baggergut, das gefährliche Dämmmaterial mit<br />

sonstige Bau- und Abbruchmik<br />

teerhaltige Pro-<br />

Stoffe enthält<br />

Ausnahme <strong>de</strong>sjeniabfälle<br />

(einschl. gemischte<br />

duktegen,<br />

das unter<br />

Abfälle), die gefähr-liche<br />

170601 und<br />

170603 fällt<br />

Stoffe enthalten<br />

170106*<br />

170204*<br />

170409*<br />

170506<br />

170605*<br />

170904<br />

Gemische aus o<strong>de</strong>r ge- Glas, Kunststoff und<br />

Metallabfälle, die durch Baggergut mit Ausnahme asbesthaltige Bau-<br />

gemischte Bau- und Abtrennte<br />

Fraktionen von Holz, die gefährliche<br />

gefährliche Stoffe verun- <strong>de</strong>sjenigen, das unter 170505 stoffebruchabfälle<br />

mit Ausnahme<br />

Beton, Ziegeln, Fliesen Stoffe enthalten o<strong>de</strong>r<br />

reinigt sind<br />

fällt<br />

<strong>de</strong>rjenigen, die unter 170901,<br />

und Keramik, die gefährli- durch gefährliche Stoffe<br />

170902 und 170903 fallen<br />

che Stoffe enthalten verunreinigt sind<br />

170107<br />

170410*<br />

170507*<br />

Gemische aus Beton,<br />

Kabel, die Öl, Kohlenteer Gleisschotter, <strong>de</strong>r gefährliche<br />

Ziegeln, Fliesen und Ke-<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re gefährliche Stoffe enthält<br />

ramik mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>rjenigen, die unter<br />

170106 fallen<br />

Stoffe enthalten<br />

170411<br />

170508<br />

Kabel mit Ausnahme Gleisschotter mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>rjenigen, die unter <strong>de</strong>sjenigen, <strong>de</strong>r unter 170507<br />

170410 fallen<br />

fällt<br />

Quelle: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I Nr. 65 vom 12.12.2001 S.<br />

3379), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 7 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619))


Anlage 1<br />

Checkliste: Bauen (fast) ohne Abfall<br />

Aus: "Vermeidung von Bauabfällen"<br />

Bearbeitung: Institut für Industriealisierung <strong>de</strong>s Bauens GmbH, Hannover<br />

Abfallvermeidung durch Planung<br />

Abfallarme Konstruktionen und Baustoffe einplanen<br />

unkomplizierte Bauformen bevorzugen<br />

schalungsfreie Konstruktionen wählen<br />

Materialoptimierung durch günstige Statik und Maßkoordination (Standardmaße)<br />

Baustoffe mit abfallarmer Herstellung und Verarbeitung einplanen<br />

Recycling-Baustoffe einplanen<br />

Baustoffe mit bekannten Inhaltsstoffen bevorzugen<br />

Baustoffverpackungen reduzieren<br />

Lange Nutzungsdauer ermöglichen<br />

geringe Materialvielfalt, große Scha<strong>de</strong>nssicherheit<br />

konstruktive Trennung <strong>de</strong>r Bauteile nach Lebensdauer<br />

anpassungsfähige Gebäu<strong>de</strong> für Nutzungsän<strong>de</strong>rungen<br />

Sanierungsplanung für Bauteilerhalt und zerstörungsfreie Baumaßnahmen<br />

Recyclinggerechte Demontage vorsehen<br />

Rückbaustufen einplanen<br />

Produkt-Recycling bevorzugen vor Material-Recycling<br />

recyclingbezogene Bestandspläne anlegen<br />

Abfallvermeidung bei <strong>de</strong>r Bauausführung<br />

Abfälle auf <strong>de</strong>r Baustelle reduzieren<br />

örtliche Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten prüfen<br />

Mengen und Arten von Abfällen i<strong>de</strong>ntifizieren<br />

Sammelplätze für Abfälle kennzeichnen<br />

Baustoffe und Bauteile vor Transport- und Montageschä<strong>de</strong>n schützen<br />

Abfallvermischungen verhin<strong>de</strong>rn<br />

Abfallbehälter differenzieren und kennzeichnen<br />

Organisationseinweisung für Wertstofftrennung durchführen<br />

Verpackungsabfälle vermei<strong>de</strong>n<br />

Mehrwegsysteme nutzen<br />

überflüssige Verpackungen vermei<strong>de</strong>n<br />

Rücknahmevereinbarungen treffen<br />

Materialvielfalt <strong>de</strong>r Verpackungen einschränken<br />

Anhang 8<br />

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Anhang 10<br />

Rechnerische Prüfung mit Datenverarbeitung<br />

Anhang 10<br />

(Rechnerische Prüfung mit Datenverarbeitung)<br />

Hinweis: Allgemeine Regelungen zur rechnerischen Prüfung <strong>de</strong>r Angebote sind in <strong>de</strong>r Richtlinie 320 enthalten.<br />

1 DV-technische Vorgaben<br />

Die Daten <strong>de</strong>s für die Angebotsanfor<strong>de</strong>rung erstellten Leistungsverzeichnisse (Stammleistungsverzeichnis)<br />

sind in einem beson<strong>de</strong>rs gesicherten Dateibereich zu halten. Für die rechnerische Prüfung<br />

darf nur eine Kopie <strong>de</strong>s Stamm-Leistungsverzeichnisses verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

2 Fehlen<strong>de</strong> Preise und Erklärungen<br />

Wird bei <strong>de</strong>r rechnerischen Prüfung festgestellt, dass im Leistungsverzeichnis Preise o<strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rte<br />

Erklärungen fehlen, dürfen keine Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Über die<br />

weitere Behandlung <strong>de</strong>s Angebotes entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r für die Prüfung und Wertung zuständige<br />

Bedienstete.<br />

3 Prüfung ohne Datenträger<br />

Stellt ein Bieter keine o<strong>de</strong>r keine geeigneten Datenträger zur Verfügung, ist <strong>de</strong>r Einheitspreis <strong>de</strong>r<br />

Position einzugeben. Ergibt die rechnerische Prüfung einen abweichen<strong>de</strong>n Gesamtbetrag, so sind die<br />

eingegebenen Werte zu überprüfen. Ein fehlerhafter Gesamtbetrag ist im Angebot zu berichtigen.<br />

4 Prüfung mit Datenträger<br />

Die auf Datenträger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Angebotsdaten sind einzulesen, und <strong>de</strong>r Prüflauf ist<br />

durchzuführen. Erfolgt <strong>de</strong>r Prüflauf ohne Fehlermeldung und stimmen errechnete Summe und Angebotssumme<br />

überein, ist die rechnerische Prüfung abgeschlossen. Stimmen errechnete Summe und<br />

Angebotssumme nicht überein, sind die Abweichungen aufzuklären.<br />

5 Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung<br />

Über die rechnerische Prüfung sind Ergebnislisten zu erstellen und <strong>de</strong>m Angebot beizufügen. In das<br />

Angebot, auf das <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, sind sämtliche Fehlerkorrekturen aus <strong>de</strong>r Ergebnisliste<br />

zu übertragen.<br />

Die rechnerische Prüfung schließt mit folgen<strong>de</strong>m Stempelaufdruck im Angebot ab:<br />

Rechnerische Prüfung mit DV<br />

DV-Ergebnisliste ist beigefügt<br />

Berichtigte Angebotssumme<br />

Bearbeitet:<br />

(Datum, Unterschrift)<br />

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Anhang 1002<br />

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