VHL Bayern - VergabeBrief.de
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<strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Ausgabe 2008<br />
Handbuch<br />
für die Vergabe und Durchführung<br />
von Lieferungen und Leistungen durch Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung <strong>de</strong>s Freistaates <strong>Bayern</strong><br />
Herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />
im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
Dieses Vergabehandbuch beinhaltet das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen<br />
im Straßen- und Brückenbau - HVA L-StB - und die Regelungen für Lieferleistungen <strong>de</strong>s Vergabe- und<br />
Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s - VHB Bund.
Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s Vergabehandbuchs<br />
für Lieferungen und Leistungen <strong>Bayern</strong> - <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong><br />
L 001<br />
(Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong>)<br />
1 Allgemeines<br />
Das Vergabehandbuch für Lieferungen und Leistungen <strong>Bayern</strong> enthält alle bei Ausschreibung,<br />
Vergabe und Vertragsabwicklung von Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung <strong>de</strong>s Freistaates <strong>Bayern</strong> zu<br />
beachten<strong>de</strong>n Regelungen. Die Richtlinien für die Anwendung <strong>de</strong>r VOL/A und VOL/B sind <strong>de</strong>m<br />
„Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen im Straßen und Brückenbau - HVA L-<br />
StB“ ohne die darin enthaltenen Muster entnommen und ergänzt.<br />
Von <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung sind grundsätzlich die unter www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> bereitgestellten<br />
Formulare zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
2 Inhalt<br />
Diese Lesefassung beinhaltet<br />
- das “Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen im Straßen- und Brückenbau<br />
- HVA L-StB“<br />
- <strong>de</strong>n Abschnitt 630 <strong>de</strong>s „Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s - VHB Bund“<br />
- ergänzen<strong>de</strong> Regelungen für die Staatsbauverwaltung<br />
3 Aufbau<br />
Formblätter, Richtlinien und ergänzen<strong>de</strong> Regelungen gelten grundsätzlich für alle Bereiche, Lan<strong>de</strong>sund<br />
Bun<strong>de</strong>sbaumaßnahmen.<br />
Gelten Formblätter, Richtlinien und ergänzen<strong>de</strong> Regelungen nur für einzelne Bereiche, ist dies im<br />
Text angegeben bzw. sind diese mit Kurzbezeichnungen und farbigen Randstrichen gekennzeichnet:<br />
[H] rot für Hochbau<br />
[StB] grün für Straßen- und Brückenbau<br />
[Bund] für Bun<strong>de</strong>smaßnahmen<br />
[Land] für Lan<strong>de</strong>smaßnahmen<br />
Formblätter und Richtlinien, die aus <strong>de</strong>m VHB Bund und <strong>de</strong>m HVA L-StB übernommenen wur<strong>de</strong>n,<br />
haben eine dreistellige Nummerierung. Ergänzen<strong>de</strong> bayerische Formblätter und Richtlinien haben eine<br />
vierstellige Nummerierung o<strong>de</strong>r einen Zusatz.<br />
Richtlinien mit direktem Bezug zu einzelnen Formblättern sind <strong>de</strong>n einzelnen Formblättern<br />
zugeordnet. Richtlinien, die sich nicht einem Formblatt zuordnen lassen, sind jeweils am<br />
Abschnittsbeginn dargestellt.<br />
Auf Hinweise, wonach Formblätter und Regelungen, die ein<strong>de</strong>utig <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sbereich zuzuordnen<br />
sind (z.B. für NATO, Gaststreitkräfte) bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht anzuwen<strong>de</strong>n sind, wur<strong>de</strong><br />
verzichtet.<br />
Alle Formblätter und Richtlinien sind in <strong>de</strong>r Nummerierung soweit wie möglich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>s VHB <strong>Bayern</strong><br />
angepasst. Zur Unterscheidung ist <strong>de</strong>r Nummer ein „L“ vorangestellt.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Inhalt<br />
Ab<br />
sch<br />
nitt<br />
Formblätter<br />
Nr.<br />
0 Allgemeines<br />
010 Vorbemerkungen, Zuständigkeiten<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Formblätter Richtlinien Nr. Bezeichnung <strong>de</strong>r Richtlinien<br />
L 002<br />
(Inhalt - VOL)<br />
L 001 Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong><br />
<strong>Bayern</strong><br />
L 002 Inhalt<br />
L 003 Än<strong>de</strong>rungsdienst<br />
L 011 Vorbemerkungen<br />
L 012 Zuständigkeiten<br />
1 Vorbereiten <strong>de</strong>r Vergabe L 100 Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren<br />
L 101 Hinweise zur Anwendung von VOL und<br />
VOB<br />
110 Vergabevermerk L 110 Vergabevermerk<br />
L 111.H Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart [H] L 111.H Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart [H]<br />
L 111.StB Vergabevermerk - Glie<strong>de</strong>rung [StB]<br />
120 Bekanntmachungen<br />
L 121 Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung<br />
L 121 - L 122 Bekanntmachung nationale Verfahren<br />
L 122 Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb<br />
L 123EG Muster Bekanntmachung EG L 123EG Bekanntmachung EG<br />
L 1231EG Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung<br />
und Baukonzession EG<br />
L 1232EG Bekanntmachung Inland<br />
130 Teilnahmewettbewerb L 130 Teilnahmewettbewerb<br />
L 1310 Ausschlussprüfung bei Teilnahmewettbewerben<br />
L 1311 Auswahlverfahren Teilnahmeanträge<br />
2 Vergabeunterlagen L 200 Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen<br />
210 Formblätter für Liefer- und Dienstleistungen<br />
L 211 Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots L 211 - Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Ange-<br />
L 211 EG Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
EG<br />
L 211EG bots<br />
L 212 Bewerbungsbedingungen<br />
L 212EG Bewerbungsbedingungen EG<br />
L 213 Angebotsschreiben L 213 - Angebotsschreiben<br />
L 213EG Angebotsschreiben EG L 213EG<br />
L 214.H Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen [H]<br />
L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen [StB] L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen [StB]<br />
L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
220 ergänzen<strong>de</strong> Formblätter, Bieterangaben<br />
L 226EG.H Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />
EG [H]<br />
L 226EG.StB Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />
EG [StB]<br />
L 227EG.H Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG [H] L 227EG.H Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />
[H]<br />
L 227EG.StB Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG L 227EG.StB Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />
[StB]<br />
[StB]<br />
L 2281.StB Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile [StB]<br />
L 2282.StB Bieterangabenverzeichnis [StB]<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 1 von 5
230 ergänzen<strong>de</strong> Formblätter Unterauftragnehmer<br />
L 2330 Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen<br />
L 235EG Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG<br />
L 236EG Verpflichtungserklärung Teilleistungen EG<br />
L 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />
240 weitere ergänzen<strong>de</strong> Formblätter<br />
L 241 Abfall<br />
L 244 Datenverarbeitung<br />
L 245 Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />
L 246.H Aufträge für Gaststreitkräfte [H-Bund]<br />
L 247.H Verschlusssachenvergaben [H]<br />
L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten<br />
L 2491 Kin<strong>de</strong>rarbeit [H-Land/StB]<br />
L 2492 Online-Vergaben<br />
250 Leistungsbeschreibung L 250.StB Leistungsbeschreibung [StB]<br />
L 002<br />
(Inhalt - VOL)<br />
3 Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe L 300 Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r<br />
Vergabe<br />
310 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
L 311 Vergabevermerk - Firmenliste Offenes<br />
Verfahren / Öffentliche Ausschreibung<br />
L 312 Vergabevermerk - Firmenliste übrige<br />
Verfahren<br />
L 313 Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote L 313 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
L 314EG.H Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung<br />
EG [H]<br />
320 Vergabevermerk - Prüfen und Werten L 320 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />
L 321.H Vergabevermerk - Wertungsübersicht [H]<br />
L 3210.StB Erste Durchsicht [StB] L 3210.StB Erste Durchsicht [StB]<br />
L 3211.StB Prüfung und Wertung Hauptangebote [StB]<br />
L 3212.StB Bieterliste [StB]<br />
L 3215.StB Bewertung <strong>de</strong>r Unterkriterien [StB]<br />
L 3216.StB Angebotswertung [StB]<br />
330-<br />
340<br />
Zuschlag L 330 Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
L331.H Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n<br />
Zuschlag [H]<br />
L 3310 Zuschlagsfristverlängerung<br />
L 332 Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 2 VOL/A<br />
[L 333EG,<br />
L 334 EG]<br />
Informationsschreiben nach § 13 VgV EG<br />
[nur für Vergabeverfahren, die bis<br />
23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n]<br />
L 3330EG Informationsschreiben an erfolgreichen<br />
Bieter EG<br />
L 3340EG Informationsschreiben nach § 101a GWB<br />
EG<br />
L 3341EG Mitteilung über Nichtberücksichtigung -<br />
Bewerber EG<br />
L 335 Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 3 VOL/A<br />
L 336 - frei -<br />
L 337.H Ergänzung Absageschreiben<br />
Verschlusssachenvergaben [H]<br />
L 331.H Vergabevermerk - Entscheidung über<br />
<strong>de</strong>n Zuschlag [H]<br />
[L 334 EG] Informationsschreiben nach § 13 VgV<br />
EG [nur für Vergabeverfahren, die bis<br />
23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n]<br />
L 3340EG -<br />
L 3341EG<br />
Informationsschreiben nach § 101a<br />
GWB EG; Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />
- Bewerber EG<br />
L 338 Auftragsschreiben L 338 Auftrag<br />
L 3380.StB Anlage zur Empfangsbestätigung [StB]<br />
L 339.H Auftragsschreiben Beiblatt [H-Bund] L 339.H Auftragsschreiben Beiblatt [H-Bund]<br />
L 340 Bestellschein L 340 Bestellschein<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 2 von 5
350 Aufhebung L 350 Aufhebung<br />
L 351.H Vergabevermerk-Entscheidung über die<br />
Aufhebung/Einstellung [H]<br />
L 352 Aufhebung<br />
L 002<br />
(Inhalt - VOL)<br />
4 Vertragsabwicklung L 400 Allgemeine Richtlinien Vertragsabwicklung<br />
410 Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung L 410 Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung<br />
420 Sicherheiten<br />
L 421 Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft<br />
L 421 - L 423 Sicherheitsleistungen<br />
L 422 Mängelansprüchebürgschaft<br />
L 423 Abschlagszahlungs-<br />
/Vorauszahlungsbürgschaft<br />
430 Zahlungen an Dritte L 430 Zahlungen an Dritte<br />
L 4330 Anerkennung einer Pfändung<br />
L 4331 Insolvenz-Mitteilung L 4331 - Insolvenzfälle<br />
L 4332 Insolvenz-Bericht L 4332<br />
440 Abnahme<br />
L 441.H Abnahme [H] L 441 Abnahme<br />
L 441.StB Abnahme [StB]<br />
450 Abrechnung L 450 Abrechnung und Zahlungen<br />
L 451 Datenträger Abrechnung L 451 Datenträger Abrechnung<br />
L 4513.StB Rechnungslegung [StB] L 4513.StB Rechnungslegung [StB]<br />
L 452 Mitteilung Schlusszahlung L 452 Mitteilung Schlusszahlung<br />
L 453 Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer<br />
L 454 Mitteilung Zahlung an Finanzamt/<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />
L 454 Mitteilung Zahlung an Finanzamt/<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />
460 Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung, Kündigung L 460 Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung, Kündigung<br />
L 461 Mahnung L 461 - L 462 Mahnung, Verzug<br />
L 462 Verzug<br />
L 463 Kündigung<br />
470 Mängelansprüche L 470 Mängelansprüche<br />
5 Nachtragsmanagement L 500 Nachträge<br />
L 522 Prüfungsvermerk L 522 Prüfungsvermerk<br />
L 523 Nachtragsvereinbarung L 523 Nachtragsvereinbarung<br />
6 Sonstiges<br />
L 620.H RiNATO [H]<br />
L 640.H Statistik [H]<br />
7 Allgemeine Vorschriften L 7000 Allgemein<br />
[Bund/<br />
Land]<br />
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung<br />
von Korruption in <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie<br />
-KorruR)<br />
- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />
Staatsregierung vom 13.04.2004<br />
L 7100-L 7200 - frei -<br />
L 7300 Teilnehmer am Wettbewerb<br />
[Land] Richtlinien für die Berücksichtigung<br />
bevorzugter Bewerber bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
öffentlicher Aufträge - Spätaussiedler,<br />
Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten,<br />
Verfolgte - (Bevorzugten-Richtlinien<br />
- öABevR)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 3 von 5
L 7302<br />
[Land]<br />
L 002<br />
(Inhalt - VOL)<br />
- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />
Staatsregierung vom 30.11.1993, in<br />
<strong>de</strong>r Fassung vom 06.11.2001<br />
Richtlinien für die Beteiligung kleiner und<br />
mittlerer Unternehmen und freier Berufe<br />
bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
(Mittelstandsrichtlinien Öffentliches<br />
Auftragswesen - öAMstR)<br />
- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />
Staatsregierung vom 04.12.1984,<br />
geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom<br />
19.04.1994 und durch<br />
Bekanntmachung vom 06.11.2001<br />
- MRdS vom 22.04.1976 Nr. IIZ5-<br />
9097a179<br />
L 7304 Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler<br />
Auslän<strong>de</strong>rbeschäftigung, Vorenthaltung<br />
von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung<br />
(Schwarzarbeit, illegale Auslän<strong>de</strong>rbeschäftigung<br />
-<br />
SchwArbBekämpf)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />
Staatsregierung vom 28.07.1998<br />
geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom<br />
06.11.2001<br />
OBB-Schreiben vom 02.03.2006 Nr.<br />
IIZ5-40011-045/05<br />
OBB-Schreiben vom 24.09.2007 Nr.<br />
IIZ5-3219-001/90<br />
L 7306 Ausschluß vom Wettbewerb bei Korruption<br />
und Preisabsprachen<br />
OBB-Schreiben vom 13.10.1997 Nr.<br />
IIA11-9071.A8-001/97<br />
Anlage: BMBau-Schreiben vom<br />
09.09.1997 Gz: B I2 – O 1082-102/21<br />
L 7400 Leistungsbeschreibung,<br />
Vergabeunterlagen<br />
[Land] Richtlinien über die Berücksichtigung von<br />
Umweltgesichtspunkten bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien<br />
Öffentliches Auftragswesen - öAUmwR)<br />
- Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen<br />
Staatsregierung vom 28.04.2009<br />
L 7402<br />
[Land/<br />
StB-<br />
Bund]<br />
L 7403<br />
Verwendung von Holz im staatlichen<br />
Bauwesen<br />
Bek. vom 14.04.1967 (MABl S. 239)<br />
- MRd-Schreiben vom 10.01.1985<br />
Nr. IIZ5-4003.2-016<br />
- MRd-Schreiben vom 22.08.1988<br />
Nr. IIZ5-4003.2-004/88<br />
- MRd-Schreiben vom 29.12.1988<br />
Nr. IIZ5-4003.2-006/88<br />
- MRd-Schreiben vom 06.12.1991<br />
Nr. IIZ5-4003.2-002/91<br />
Beschaffung von Holzprodukten<br />
- BMVBS vom 27.03.2007<br />
Nr. B 15-01080-490<br />
L 7404 Verwendung von autochthonem Pflanzgut<br />
- MRd-Schreiben vom 04.09.1995<br />
Nr. IIZ5/IIZ7-4002-002/95<br />
L 7500 Zahlung<br />
L 7501 Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren<br />
bei Baumaßnahmen<br />
- MRd-Schreiben vom 25.07.2006<br />
Nr. IIB1-4094-033/97<br />
L 7502 - frei -<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 4 von 5
L 002<br />
(Inhalt - VOL)<br />
L 7503 Anwendung <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung -<br />
MV<br />
- MRdS vom 02.09.2002 Gz IIZ4-0743-<br />
001/00 ohne Anlage 1<br />
- Verordnung über Mitteilungen an die<br />
Finanzbehör<strong>de</strong>n durch an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n<br />
und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten<br />
(Mitteilungsverordnung -<br />
MV) vom 07.09.1993, zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />
am 23.12.2003<br />
Anhang<br />
1 Beispiel Gewichtung von Zuschlagskriterien unter Einbeziehung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />
2 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />
3 Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung <strong>de</strong>s kalkulatorischen Zinssatzes<br />
4 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen<br />
5 Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Behin<strong>de</strong>rtenwerkstätten bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
öffentlicher Aufträge<br />
6 Richtlinien zur Vergabe von Sammelaufträgen<br />
7 - frei -<br />
8 Leitfa<strong>de</strong>n für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen<br />
sowie Baustellenabfällen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
9 - frei -<br />
10 Rechnerische Prüfung mit Datenverarbeitung<br />
1001 - frei -<br />
1002 Steuerschuldnerschaft <strong>de</strong>s Leistungsempfängers<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.12.2009 5 von 5
Än<strong>de</strong>rungsdienst<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
1 L 3330EG Formblattnummer geän<strong>de</strong>rt: vorher<br />
L 333EG;<br />
Verweis auf § 13 VgV in Verweis auf<br />
§ 101a GWB geän<strong>de</strong>rt<br />
2 L 3340EG Formblattnummer geän<strong>de</strong>rt: vorher<br />
L 334EG;<br />
Verweis auf § 13 VgV in Verweis auf<br />
§ 101a GWB geän<strong>de</strong>rt<br />
Bezeichnung Än<strong>de</strong>rung Stand neu Begründung<br />
3 Richtlinien zu<br />
L 3340EG<br />
Richtliniennummer und Verweise<br />
geän<strong>de</strong>rt: vorher Richtlinien zu<br />
334EG<br />
4 L 3341EG „Mitteilung über<br />
Nichtberücksichtigung - Bewerber<br />
EG“ neu eingefügt<br />
5 Richtlinien zu<br />
L 3340EG und<br />
L 3341EG<br />
Hinweis auf Formblatt L 3341EG<br />
eingefügt<br />
L 003<br />
(Än<strong>de</strong>rungsdienst)<br />
24.04.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />
Vergaberechts neu zum<br />
24.04.2009<br />
24.04.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />
Vergaberechts neu zum<br />
24.04.2009<br />
24.04.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />
Vergaberechts neu zum<br />
24.04.2009<br />
12.05.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />
Vergaberechts neu zum<br />
24.04.2009<br />
12.05.2009 Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s<br />
Vergaberechts neu zum<br />
24.04.2009<br />
6 L 4332 Option „teilweise ausgeführt“ ergänzt 24.08.2009<br />
7 L 1310 „Ausschlussprüfung bei<br />
Teilnahmewettbewerben“ neu<br />
eingefügt<br />
01.10.2009<br />
8 L 1311 Formblattnummer geän<strong>de</strong>rt; vorher<br />
L 1110.StB; aktualisiert und auf alle<br />
Fachbereiche ausgeweitet<br />
01.10.2009<br />
9 Richtlinien Nummer geän<strong>de</strong>rt; vorher<br />
01.10.2009<br />
L 130 L 1110.StB<br />
10 L 213, Nr. 3: 4. Spiegelstrich aktualisiert, 01.10.2009<br />
L 213EG 5. Spiegelstrich neu eingefügt<br />
11 Hinweise zu<br />
L 227EG.StB<br />
Nr. 1 aktualisiert 01.10.2009<br />
12 L 248 Geltungsbereich <strong>de</strong>r „Erklärung zur 01.10.2009 Umweltrichtlinie Öffentliches<br />
Verwendung von Holzprodukten“ auf<br />
Auftragswesen v. 28.04.2009<br />
alle Fachbereiche ausgeweitet<br />
Nr. 2.3<br />
13 L 3310 „Die Bin<strong>de</strong>frist für die ... benannten<br />
Nachunternehmen habe(n) ich/wir<br />
verlängert.“ ergänzt<br />
01.10.2009<br />
14 L 3340EG Optionen ergänzt:<br />
- für mehrere Nebenangebote,<br />
- „Daraus ergibt sich folgen<strong>de</strong><br />
Wertungssumme: ...“<br />
01.10.2009<br />
15 Richtlinien zu Nr. 1, 3. Absatz: „Die<br />
01.10.2009<br />
L 3340EG und Übermittlungsprotokolle sind zum<br />
L 3341EG Vergabevermerk zu nehmen.“<br />
ergänzt<br />
16 L 338 „wenn SiGe-Koordination nicht beim<br />
AN“ ergänzt<br />
01.10.2009 Klarstellung<br />
17 L 3380.StB aktualisiert 01.10.2009<br />
18 L 313 Handhabung erleichtert:<br />
- Aufteilung in 313.1 - 313.4<br />
- Querformat für 313.2 - 313.4<br />
01.12.2009<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 2
lfd.<br />
Nr.<br />
19 L 122, L 213,<br />
L 213EG<br />
Bezeichnung Än<strong>de</strong>rung Stand neu Begründung<br />
Nr.3: Verweis auf § 21 Abs. 1 AEntG<br />
aktualisiert<br />
L 003<br />
(Än<strong>de</strong>rungsdienst)<br />
01.12.2009 Aktualisierung Arbeitnehmer-<br />
Entsen<strong>de</strong>gesetz<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 2
Vorbemerkungen<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 011<br />
(Vorbemerkungen)<br />
1.1 Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist<br />
- für Lan<strong>de</strong>sbaumaßnahmen und Bun<strong>de</strong>sstraßenbaumaßnahmen: die örtlich zuständige<br />
Regierung<br />
- für Bun<strong>de</strong>shochbaumaßnahmen: die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />
- für Bun<strong>de</strong>sautobahnbaumaßnahmen: die Oberste Baubehör<strong>de</strong><br />
1.2 Wertgrenzen, Beträge im VHB<br />
Die in diesem <strong>VHL</strong> angegebenen Wertgrenzen bzw. Beträge sind grundsätzlich Netto-Werte „ohne<br />
Umsatzsteuer“, es sei <strong>de</strong>nn, es ist ausnahmsweise dazu etwas an<strong>de</strong>res angegeben.<br />
2 Haushaltsrechtliche Bestimmungen<br />
Die VOL enthält die einheitlichen Bestimmungen nach <strong>de</strong>nen beim Abschluss von Verträgen gemäß<br />
§ 55 Abs. 2 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung (BHO) bzw. Art. 55 <strong>de</strong>r Bayerischen Haushaltsordnung<br />
(BayHO) zu verfahren ist.<br />
3 Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für EG-Vergabeverfahren<br />
Regelungen für das Vergabe- und Nachprüfungsverfahren sind<br />
- <strong>de</strong>r 4. Teil <strong>de</strong>s Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und<br />
- die dazu ergangene Vergabeverordnung (VgV)<br />
- die Abschnitte 2 - 4 <strong>de</strong>r VOL/A.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Richtlinien L 012<br />
Zuständigkeiten<br />
A Vergabe<br />
Richtlinien L 012<br />
(Zuständigkeiten)<br />
1 Zuständig für die Vergabe ist das Staatliche Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle),<br />
nachstehend Bauamt genannt; es entschei<strong>de</strong>t grundsätzlich in eigener Verantwortung.<br />
Die Organisation <strong>de</strong>r Vergabeangelegenheiten im Bauamt soll sich nach folgen<strong>de</strong>n Grundsätzen richten:<br />
1.1 Die Bearbeitung von Vergabeangelegenheiten ist Querschnittsaufgabe <strong>de</strong>r Technischen Geschäftsleitung.<br />
Das Bauamt regelt die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur Online-<br />
Vergabe und Korruptionsbekämpfung sind zu beachten.<br />
1.2 Die Technische Geschäftsleitung bzw. die technischen Abteilungen beteiligen die Rechtsabteilung bei<br />
<strong>de</strong>r Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r Vergabe, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, in geeigneter Weise (z.B. durch<br />
Mitzeichnung). Wer<strong>de</strong>n Einwendungen erhoben, die sich auf die Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
auswirken können, sowie in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Nrn. 2 und 3, ist die Rechtsabteilung immer zu beteiligen.<br />
1.3 Vor <strong>de</strong>r Vergabekammer vertritt in <strong>de</strong>r Regel die Rechtsabteilung das Bauamt; die Technische Geschäftsleitung<br />
ist zu beteiligen. Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene kann die Vertretung vor <strong>de</strong>r Vergabekammer<br />
übernehmen.<br />
1.4 Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einem/einer Bediensteten mit <strong>de</strong>r Befähigung zum Richteramt<br />
besetzt ist, obliegt die rechtliche Betreuung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene.<br />
2 Vorherige Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene (Regierung / Lan<strong>de</strong>sbaudirektion)<br />
(gilt nicht für Autobahndirektionen)<br />
2.1 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 50.000 € [netto] bedarf es <strong>de</strong>r vorherigen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene, wenn <strong>de</strong>r Auftrag freihändig vergeben wer<strong>de</strong>n soll.<br />
2.2 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 500.000 € [netto] bedarf es <strong>de</strong>r vorherigen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene, wenn<br />
- die Ausschreibung nach § 26 VOL/A aufgehoben<br />
- <strong>de</strong>r Zuschlag auf ein an<strong>de</strong>res als das in <strong>de</strong>r Wertung verbliebene Angebot mit <strong>de</strong>m niedrigsten<br />
Preis o<strong>de</strong>r in EG-Verfahren auf ein an<strong>de</strong>res als das Angebot mit <strong>de</strong>r höchsten Bewertung erteilt<br />
- <strong>de</strong>r Zuschlag auf ein Nebenangebot erteilt<br />
wer<strong>de</strong>n soll. Dies gilt im Straßenbau nur, wenn ein Nebenangebot vom Hauptangebot in wesentlichen<br />
Punkten abweicht.<br />
Wegen<br />
Berufung eines Bieters auf Irrtum<br />
vgl. A4.<br />
3 Unterrichtung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene<br />
Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist zu unterrichten bei<br />
- Feststellungen o<strong>de</strong>r Vorliegen von Anhaltspunkten für ein wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong>s Verhalten,<br />
z.B. Preisabre<strong>de</strong>n,<br />
- Berufung eines Bieters auf einen Irrtum,<br />
- Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer,<br />
- schwere Verfehlungen <strong>de</strong>s Bewerbers o<strong>de</strong>r Bieters,<br />
- Insolvenz <strong>de</strong>s Bewerbers o<strong>de</strong>r Bieters<br />
Wegen <strong>de</strong>r Unterrichtung bei Insolvenz vgl. B4.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
4 Die OBB, Sachgebiet IIZ 5, ist zusätzlich unverzüglich zu unterrichten bei<br />
Richtlinien L 012<br />
(Zuständigkeiten)<br />
schweren Verfehlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, § 7 Nr.5 Buchst. c und e VOL/A (z.B. bei Verdacht auf<br />
Bestechung und bei vorsätzlich falschen Angaben).<br />
5 Nachprüfungsstelle<br />
Eine Nachprüfungsstelle sieht die VOL/A nicht vor.<br />
Bereich Hochbau:<br />
Bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Hochschulen ist die zuständige Regierung (ohne Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Schlösser- und Seenverwaltung), bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion Ansprechpartner<br />
als Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
Bereich Straßenbau:<br />
Bei Maßnahmen <strong>de</strong>r Autobahndirektionen ist die Oberste Baubehör<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>n Staatlichen Bauämtern<br />
die zuständige Regierung Ansprechpartner als Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
6 Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> nach § 32a VOL/A<br />
Bereich Hochbau:<br />
Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und beim Hochschulbau ist die Vergabekammer<br />
Südbayern bzw. Nordbayern, bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Vergabekammer <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s.<br />
Bereich Straßenbau:<br />
Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> ist die Vergabekammer Südbayern bzw. Nordbayern.<br />
B Vertragsabwicklung<br />
1 Bearbeitung von Nachträgen<br />
Nachträge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und Nachträge <strong>de</strong>ren Beurteilung vertiefte<br />
Kenntnisse erfor<strong>de</strong>rn (Beurteilung <strong>de</strong>r Berechtigung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vergütungszuordnung<br />
und -berechnung) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r zuständigen Fachabteilung, in <strong>de</strong>r Regel zusammen mit <strong>de</strong>r<br />
Technischen Geschäftsleitung, bearbeitet.<br />
2 Aufgaben <strong>de</strong>r Rechtsabteilung<br />
2.1 Im Rahmen <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung berät die Rechtsabteilung soweit erfor<strong>de</strong>rlich die jeweils zuständige<br />
Fachabteilung <strong>de</strong>s Bauamtes.<br />
Sie ist insbeson<strong>de</strong>re zu beteiligen bei<br />
- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Nachträgen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in je<strong>de</strong>m Fall bei<br />
Nachträgen wegen Behin<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung bzw. -beschleunigung, die auf § 642<br />
BGB, § 2 Nr. 3 VOL/B o<strong>de</strong>r auf eine an<strong>de</strong>re Rechtsgrundlage gestützt wer<strong>de</strong>n<br />
- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen, z.B. nach § 7 Nr. 2 VOL/B und von Ansprüchen<br />
wegen Gefahrtragung für erbrachte Leistungen,<br />
- Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber, § 8 VOL/B<br />
- Mängelansprüchen, die vom Anspruchsgegner bestritten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die erhebliche finanzielle<br />
Auswirkungen haben können<br />
- Unterbrechung <strong>de</strong>r Verjährungsfrist bzw. Hemmung <strong>de</strong>s Ablaufes <strong>de</strong>r Verjährung<br />
- bei allen Fällen <strong>de</strong>r Nr. B3.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
Richtlinien L 012<br />
(Zuständigkeiten)<br />
2.2 Die Vertretung vor Gericht obliegt <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen (Fiskalate), soweit sie nicht im Einzelfall<br />
auf das Bauamt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion übertragen wur<strong>de</strong>. Wur<strong>de</strong> die Prozessführung auf<br />
das Bauamt übertragen, ist die Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamtes zuständig.<br />
Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen wegen<br />
Überzahlungen), Streitverkündungen und selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO, wer<strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>r Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamts bearbeitet, die von <strong>de</strong>n zuständigen Fachabteilungen unterstützt<br />
wird. Die Rechtsabteilung führt die Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen (Fiskalate)<br />
bzw. <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion, falls dieser die Prozessführung übertragen wur<strong>de</strong>.<br />
2.3 Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einem/einer Bediensteten mit <strong>de</strong>r Befähigung zum Richteramt<br />
besetzt ist, obliegt die rechtliche Betreuung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene.<br />
3 Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist in nachfolgen<strong>de</strong>n Fällen rechtzeitig zu unterrichten. Sie<br />
entschei<strong>de</strong>t, ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt.<br />
- Ansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behin<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung<br />
bzw. -beschleunigung, z.B. nach § 5 VOL/B bzw. § 642 BGB o<strong>de</strong>r wegen Gefahrtragung für<br />
erbrachte Leistungen,<br />
- Mängelansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen,<br />
- Gerichtliche Verfahren, wie Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen von<br />
Überzahlungen), Streitverkündungen, selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO<br />
- Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers, Insolvenzverfahren, siehe auch L 7501<br />
- Lösung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer, § 9 VOL/B<br />
- Lösung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shochbaus<br />
- Vereinbarung von Vorauszahlungen nach Vertragsschluss<br />
- Zahlungen an Gläubiger <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
- Schwere Verfehlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
4 Zentrale Bearbeitung von Zahlungseinstellungen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren<br />
Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion ist zuständig für die Koordination <strong>de</strong>r Zahlungsabwicklung bei Zahlungseinstellungen<br />
durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren.<br />
Sie unterrichtet die Staatlichen Bauämter, die Autobahndirektionen und an<strong>de</strong>re mit Bauaufgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s betrauten Behör<strong>de</strong>n über Zahlungseinstellungen bzw. Insolvenzverfahren, siehe<br />
auch § 8 Nr.1 VOL/B. Zahlungen dürfen in diesen Fällen nur mit ihrer Zustimmung geleistet wer<strong>de</strong>n,<br />
siehe auch L 7501.<br />
Die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages nach § 8 Nr. 1 VOL/B wegen Zahlungseinstellung o<strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers bedarf ebenfalls <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />
5 Entscheidungen nach § 19 Nr. 1 VOL/B<br />
Bereich Hochbau:<br />
Die Einigung nach § 19 Nr.1 VOL/B trifft bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und beim Hochschulbau<br />
(ohne Maßnahmen <strong>de</strong>r Schlösser- und Seenverwaltung) die zuständige Regierung, bei Baumaßnahmen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />
Bereich Straßenbau:<br />
Die Einigung nach § 19 Nr.1 VOL/B trifft bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Staatlichen Bauämter die zuständige<br />
Regierung.<br />
Die Entscheidung nach § 19 Nr. 1 VOL/B trifft bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Dienststellen <strong>de</strong>r Autobahndirektionen<br />
die zuständige Autobahndirektion, bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Autobahndirektionen<br />
die Oberste Baubehör<strong>de</strong>.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
Richtlinien L 100<br />
Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Anwendung <strong>de</strong>r VOL/A und <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Richtlinien L 100<br />
(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />
Die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung <strong>Bayern</strong> haben bei <strong>de</strong>r Vergabe von Liefer- und<br />
Dienstleistungen nach Teil A <strong>de</strong>r VOL, sowie nach <strong>de</strong>n in diesem <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> enthaltenen Richtlinien<br />
unter Verwendung <strong>de</strong>r Formblätter <strong>de</strong>s <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> zu verfahren. Auch für die im Zusammenhang<br />
mit Bauangelegenheiten zu vergeben<strong>de</strong>n VOL-Leistungen sind die im <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> enthaltenen<br />
Formblätter und Richtlinien anzuwen<strong>de</strong>n. In beson<strong>de</strong>ren Einzelfällen (z.B. bei PPP-Projekten) kann,<br />
soweit erfor<strong>de</strong>rlich, hiervon abgewichen wer<strong>de</strong>n.<br />
2 Zuständigkeiten siehe Richtlinien L 012<br />
3 Anwendung <strong>de</strong>r a-Paragrafen<br />
3.1 Gesamtauftragswert<br />
Der Gesamtauftragswert <strong>de</strong>r Leistung ist <strong>de</strong>ren geschätzte Gesamtvergütung (§ 3 VgV). Diese errechnet<br />
sich aus <strong>de</strong>n Gesamtkosten abzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />
3.2 Nichtanwendung <strong>de</strong>r a-Paragrafen<br />
Die Bestimmungen <strong>de</strong>r a-Paragrafen fin<strong>de</strong>n keine Anwendung bei Vergaben, die nicht <strong>de</strong>m Anwendungsbereich<br />
von § 100 GWB unterliegen, u. a. die<br />
- <strong>de</strong>r RiNATO (siehe VHB <strong>Bayern</strong>) unterliegen,<br />
- für die Gaststreitkräfte nach ABG 1975 durchzuführen sind,<br />
- nach <strong>de</strong>n Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Bauaufgaben -<br />
RiSBau in Anhang 20/1 <strong>de</strong>r RBBau <strong>de</strong>m Geheimhaltungsgrad VS-vertraulich, VS-geheim, VSstreng<br />
geheim o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Einstufungen unterliegen.<br />
4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />
4.1 Voraussetzung für <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s Ausschreibungsverfahrens<br />
Mit <strong>de</strong>m Ausschreibungsverfahren darf erst begonnen wer<strong>de</strong>n, wenn die erfor<strong>de</strong>rlichen Ausgabemittel<br />
zugewiesen sind und/o<strong>de</strong>r eine Verpflichtungsermächtigung erteilt ist. Ausnahmen bedürfen<br />
<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r zuständigen obersten Bun<strong>de</strong>s- bzw. Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>.<br />
4.2 Leistungsbeschreibung. Grundsätzliches<br />
4.2.1 Die Leistung muss ein<strong>de</strong>utig, vollständig und technisch richtig beschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
4.2.1.1 Eine Leistungsbeschreibung ist ein<strong>de</strong>utig, wenn sie<br />
- Art und Umfang <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistungen mit allen dafür maßgeben<strong>de</strong>n Bedingungen, z.B. hinsichtlich<br />
Qualität, Beanspruchungsgrad, technische Bedingungen, zu erwarten<strong>de</strong> Erschwernisse,<br />
beson<strong>de</strong>re Bedingungen <strong>de</strong>r Ausführung und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung <strong>de</strong>s<br />
Leistungsumfanges zweifelsfrei erkennen lässt,<br />
- keine Wi<strong>de</strong>rsprüche in sich, zu Plänen o<strong>de</strong>r zu an<strong>de</strong>ren technischen Vorgaben und vertragsrechtlichen<br />
Regelungen enthält.<br />
4.2.1.2 Eine Leistungsbeschreibung ist vollständig, wenn sie<br />
- Art und Zweck <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Leistung,<br />
- Art und Umfang aller erfor<strong>de</strong>rlichen Teilleistungen,<br />
- alle für die Durchführung <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstleistung spezifische Bedingungen und Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
darstellt.<br />
Dem Auftragnehmer dürfen grundsätzlich keine Aufgaben <strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>r<br />
Leistungsvorbereitung, die je nach Art <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung <strong>de</strong>m Auftraggeber obliegen,<br />
übertragen und keine Garantien für die Vollständigkeit <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung abverlangt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 1 von 5
Richtlinien L 100<br />
(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />
4.2.1.3 Eine Leistungsbeschreibung ist fachlich o<strong>de</strong>r technisch richtig, wenn sie Art, Qualität und Modalitäten<br />
<strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung entsprechend <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik o<strong>de</strong>r<br />
etwaigen leistungs- und produktspezifischen Vorgaben zutreffend festlegt.<br />
4.2.2 Die Beschreibung <strong>de</strong>r fachlichen, gestalterischen, funktionellen o<strong>de</strong>r sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
(Teil-/Einzel-)Leistung ist allgemein verständlich auf das wirklich Erfor<strong>de</strong>rliche bzw. Wesentliche zu<br />
beschränken.<br />
4.2.3 Bieterangaben zu Fabrikaten, Verfahren etc. sind in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung nur vorzusehen,<br />
sofern dies zur Konkretisierung <strong>de</strong>s angebotenen Leistungsinhaltes unverzichtbar ist.<br />
Zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen sind von <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft<br />
grundsätzlich die unter www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> bereitgestellten Formulare zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
4.2.4 Leistungen sind grundsätzlich in allen Teilen produktneutral zu beschreiben. Unzulässig sind - auch<br />
bei Verwendung <strong>de</strong>s Zusatzes „o<strong>de</strong>r gleichwertiger Art“ - insbeson<strong>de</strong>re<br />
- die Angabe <strong>de</strong>r Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse o<strong>de</strong>r Verfahren (z.B. Markennamen),<br />
- die Beschreibung technischer Merkmale, die die Wirkung hat, dass bestimmte Unternehmen o<strong>de</strong>r<br />
Erzeugnisse bevorzugt o<strong>de</strong>r ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
ohne dass die Ausnahmevoraussetzungen nach § 8 Nr. 1 VOL/A erfüllt sind.<br />
4.2.5 Wie<strong>de</strong>rholungen o<strong>de</strong>r Abweichungen von <strong>de</strong>r VOL/B, <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen und<br />
<strong>de</strong>n Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, sowie Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />
sind auszuschließen.<br />
4.2.6 In <strong>de</strong>r Regel ist zu Einheitspreisen auszuschreiben und zu vergeben.<br />
Zu Pauschalpreisen ist nur auszuschreiben und zu vergeben, wenn<br />
- die Leistungen nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt und<br />
- Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Ausführung nicht zu erwarten sind.<br />
4.2.7 Wer<strong>de</strong>n Nebenangebote in technischer Hinsicht nur für Teilleistungsbereiche zugelassen, sind diese<br />
in Vergabeverfahren unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ein<strong>de</strong>utig anzugeben.<br />
Bei Vergabeverfahren ab Erreichen <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte ist das Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
an Nebenangebote – L 226EG.H bzw. – L 226EG.StB anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
4.3 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis<br />
4.3.1 Die Leistungsbeschreibung ist zu glie<strong>de</strong>rn in<br />
- die Aufgabenbeschreibung und<br />
- das Leistungsverzeichnis, bestehend aus <strong>de</strong>n Vorbemerkungen und <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r<br />
Teilleistungen.<br />
4.3.1.1 In <strong>de</strong>r Aufgabenbeschreibung sind die allgemeinen Angaben zu machen, die zum Verständnis <strong>de</strong>r<br />
Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistung und zur Preisermittlung erfor<strong>de</strong>rlich sind und die sich nicht aus <strong>de</strong>r Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Teilleistungen unmittelbar ergeben.<br />
Hierzu gehören - abhängig von <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalles - z.B. Angaben über<br />
- Zweck, Art und Inhalt <strong>de</strong>r Leistung,<br />
- ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen.<br />
4.3.1.2 Im Leistungsverzeichnis sind ausschließlich Art und Umfang <strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen sowie<br />
alle die Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> zu beschreiben.<br />
4.3.2 In die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis dürfen nur Regelungen technischen Inhalts<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n, die einheitlich für alle beschriebenen Leistungen gelten.<br />
4.3.3 Die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung beeinflussen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, beispielsweise technische Vorschriften,<br />
Ausführungs- o<strong>de</strong>r Arbeitserschwernisse, sind grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Teilleistung (Position)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 2 von 5
Richtlinien L 100<br />
(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />
anzugeben. Nur wenn sie einheitlich für einen Abschnitt o<strong>de</strong>r für alle Leistungen gelten, sind sie <strong>de</strong>m<br />
Abschnitt bzw. <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis in <strong>de</strong>n Vorbemerkungen voranzustellen.<br />
4.3.4 Bei <strong>de</strong>r Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung in Teilleistungen dürfen unter einer Teilleistung nur Leistungen<br />
erfasst wer<strong>de</strong>n, die technisch gleichartig sind und unter <strong>de</strong>n gleichen Umstän<strong>de</strong>n ausgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
damit <strong>de</strong>ren Preis auf einheitlicher Grundlage ermittelt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Bei <strong>de</strong>r Teilleistung sind insbeson<strong>de</strong>re anzugeben:<br />
- die Mengen aufgrund genauer Mengenberechnungen,<br />
- die Art <strong>de</strong>r Leistungen mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Erläuterungen über Konstruktion und Material,<br />
- die einzuhalten<strong>de</strong>n Maße mit <strong>de</strong>n gegebenenfalls zulässigen Abweichungen (Festmaße, Min<strong>de</strong>stmaße,<br />
Höchstmaße),<br />
- an<strong>de</strong>re vorgesehenen Anfor<strong>de</strong>rungen an die Leistung,<br />
- beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen an die Qualitätssicherung,<br />
- die zutreffen<strong>de</strong> Abrechnungseinheit<br />
- beson<strong>de</strong>re Abrechnungsbestimmungen.<br />
4.4 Einzelregelungen<br />
4.4.1 Arbeiten bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb<br />
Vor Aufstellung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ist mit <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung abzustimmen, welche<br />
beson<strong>de</strong>ren Vorkehrungen bei <strong>de</strong>r Ausführung getroffen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
4.4.2 Auswertung von Gutachten<br />
Wenn Gutachten eingeholt wer<strong>de</strong>n, sind <strong>de</strong>ren Ergebnisse und die dadurch begrün<strong>de</strong>ten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung vollständig und ein<strong>de</strong>utig anzugeben; das bloße Beifügen <strong>de</strong>s<br />
Gutachtens reicht für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung nicht aus.<br />
4.4.3 Gütenachweis<br />
Bei <strong>de</strong>r Festlegung von Art und Umfang verlangter Eignungs- und Gütenachweise ist darauf zu<br />
achten, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb nicht durch die For<strong>de</strong>rung eines bestimmten Güte- o<strong>de</strong>r<br />
Überwachungszeichens bei sonst gleichwertigen Stoffen und Bauteilen beschränkt wird.<br />
4.4.4 Pläne<br />
Das Beifügen von zeichnerischen Darstellungen o<strong>de</strong>r Probestücken entbin<strong>de</strong>t nicht von <strong>de</strong>r Pflicht<br />
zur ein<strong>de</strong>utigen und erschöpfen<strong>de</strong>n Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen.<br />
4.4.5 Verwendung von Holz<br />
Die Anordnungen <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> zur Verwendung von Holz sind zu beachten.<br />
4.4.6 Vergaben bis zum Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes<br />
Bei Vergaben bis zum Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes ist das Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />
Unterauftragnehmerleistungen - L 2330 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes<br />
Bei Vergaben ab <strong>de</strong>m Erreichen <strong>de</strong>s EG-Schwellenwertes ist das Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />
Unternehmerleistungen EG - L 235EG zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Zur Benennung <strong>de</strong>r Unternehmen und zum Nachweis, dass <strong>de</strong>n Bietern die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen zur Verfügung stehen, kann das Formblatt Verpflichtungserklärung<br />
Teilleistungen EG - L 236EG verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
5 Rüge, Nachprüfungsverfahren<br />
5.0 Rüge<br />
Am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>r Vergabestelle an <strong>de</strong>n Rügen<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Rüge nicht abgeholfen wird,<br />
ist folgen<strong>de</strong>r Hinweis aufzunehmen: „Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Durchführung<br />
eines Nachprüfungsverfahrens vor <strong>de</strong>r Vergabekammer wegen <strong>de</strong>s gerügten Sachverhalts nur<br />
innerhalb von 15 Tagen dieser Mitteilung zulässig.“<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 3 von 5
Richtlinien L 100<br />
(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />
5.1 Nachprüfungsstellen<br />
Da die VOL/A eine Nachprüfungsstelle nicht vorsieht, ist bei Maßnahmen im Bereich Hochbau die<br />
zuständige Regierung bzw. die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion, bei Maßnahmen im Bereich Straßenbau die<br />
Oberste Baubehör<strong>de</strong> bzw. die zuständige Regierung Ansprechpartner als Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
5.2 Nachprüfungsbehör<strong>de</strong>n nach § 32a VOL/A<br />
In <strong>de</strong>n EU-weiten Ausschreibungsverfahren sind die nach <strong>de</strong>m GWB und <strong>de</strong>r VgV eingerichteten<br />
Nachprüfungsbehör<strong>de</strong>n (Vergabekammer) anzugeben.<br />
5.3 Nachprüfungsverfahren nach GWB<br />
5.3.1 Bei Vergabeverfahren, auf die die VgV und <strong>de</strong>r 4. Teil <strong>de</strong>s GWB anzuwen<strong>de</strong>n sind, ist ein Unternehmen<br />
(Bewerber, Bieter), das sich in seinen Rechten verletzt glaubt, berechtigt, gemäß § 107 (2)<br />
GWB ein Nachprüfungsverfahren bei <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen benannten Vergabekammer zu<br />
beantragen.<br />
Bei Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer sind die angefor<strong>de</strong>rten<br />
Vergabeakten unverzüglich vollständig auszuhändigen und gleichzeitig die Aufsicht führen<strong>de</strong> Ebene<br />
zu unterrichten. Vorher sind zur Wahrung <strong>de</strong>r Betriebsgeheimnisse alle Teile <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen,<br />
zu <strong>de</strong>nen am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bietern keine Akteneinsicht gewährt wer<strong>de</strong>n soll,<br />
von <strong>de</strong>r Vergabestelle ein<strong>de</strong>utig zu kennzeichnen. Die Vergabestelle hat mit Aushändigung <strong>de</strong>r<br />
Vergabeunterlagen an die Vergabekammer auf diese geheimhaltungsbedürftigen Teile beson<strong>de</strong>rs<br />
hinzuweisen.<br />
5.3.2 Nach Zustellung <strong>de</strong>s Nachprüfungsantrages an die Vergabestelle darf diese <strong>de</strong>n Zuschlag nicht mehr<br />
erteilen, da <strong>de</strong>r Nachprüfungsantrag aufschieben<strong>de</strong> Wirkung hat (Suspensiveffekt).<br />
5.3.3 Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob<br />
- die behauptete Verletzung von Vergabebestimmungen frühzeitig aus <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Vergabeunterlagen für <strong>de</strong>n Antragsteller erkennbar war,<br />
- <strong>de</strong>r Antragsteller die Verletzung <strong>de</strong>r Vergabebestimmungen unverzüglich gerügt hat (§107 (3)<br />
GWB)<br />
Das Ergebnis ist <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene mitzuteilen.<br />
Nach Zustellung eines Antrages auf Nachprüfung an <strong>de</strong>n Auftraggeber (§ 115 (1) GWB) durch die<br />
Vergabekammer ergeben sich für diesen folgen<strong>de</strong> Verpflichtungen:<br />
– Sofortige Abgabe <strong>de</strong>r Vergabeakten an die Vergabekammer wobei die Stellen in <strong>de</strong>n Unterlagen<br />
zu kennzeichnen sind, die <strong>de</strong>m Geheimschutz unterliegen (§ 111 (3) GWB). Von <strong>de</strong>n wichtigsten<br />
abzugeben<strong>de</strong>n Unterlagen sind Kopien zu fertigen.<br />
– Abgabe einer Stellungnahme an die Vergabekammer zum Antrag auf Nachprüfung.<br />
– Gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Gestattung <strong>de</strong>s Zuschlages (§ 115 (2) GWB) mit Begründung<br />
an die Vergabekammer.<br />
– Benennung <strong>de</strong>r sonstigen Beteiligten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Bieter in <strong>de</strong>r engeren Wahl, an die Vergabekammer.<br />
– Sicherstellung, dass keine Zuschlagserteilung erfolgt (§ 115 (1) GWB). Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener<br />
Vertrag wäre nach § 134 BGB nichtig.<br />
– Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist für alle Bieter <strong>de</strong>r engeren Wahl unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />
Verfahrensdauer (in <strong>de</strong>r Regel ca. 14 Wochen).<br />
5.3.4 Alle weiteren Verfahrensschritte <strong>de</strong>r Vergabestelle sind mit <strong>de</strong>r Aufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene abzustimmen.<br />
5.3.5 Gegenüber <strong>de</strong>n Bietern ist rechtzeitig vor Ablauf <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist eine einheitliche Fristverlängerung (in<br />
Textform) anzustreben.<br />
6 Ausschluss von Unternehmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
6.1 Die Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1<br />
Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz nicht vorliegen, ist nach <strong>de</strong>m zweiten Gesetz zum Abbau<br />
bürokratischer Hemmnisse insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r mittelständischen Wirtschaft, vom Bewerber zu<br />
verlangen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 4 von 5
Richtlinien L 100<br />
(Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)<br />
6.2 Eine Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister hat <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber ab einer<br />
Auftragssumme von 30.000 Euro für <strong>de</strong>n Bewerber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten soll, vor<br />
Zuschlagserteilung nach § 150a <strong>de</strong>r Gewerbeordnung anzufor<strong>de</strong>rn.<br />
6.3 Hat <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber Kenntnis erlangt, dass eine Person, <strong>de</strong>ren Verhalten <strong>de</strong>m<br />
Unternehmen <strong>de</strong>s Bewerbers zuzurechnen ist, wegen einer in § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A genannten<br />
Katalogstraftat rechtskräftig verurteilt wor<strong>de</strong>n ist, kann sich <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber als<br />
Nachweis, dass diese Kenntnis unrichtig ist, und eine Katalogstraftat nicht vorliegt, einen Auszug aus<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>szentralregister vorlegen lassen.<br />
6.4 Die notwendigen Texte sind in <strong>de</strong>n Formblättern enthalten.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 5 von 5
Richtlinien L 101<br />
Hinweise zur Anwendung von VOL und VOB<br />
siehe Vergabehandbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen (VHB <strong>Bayern</strong> 2008),<br />
Richtlinien 101<br />
Richtlinien L 101<br />
(Anwendung VOL/VOB)<br />
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Richtlinien L 110<br />
Vergabevermerk<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 110<br />
(Vergabevermerk - VOL)<br />
1.1 Bei <strong>de</strong>r Vergabe von Lieferleistungen muss die Vergabestelle unabhängig von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />
Auftragssumme nach § 30 Nr. 1 VOL/A einen Vermerk anfertigen, <strong>de</strong>r die einzelnen Stufen <strong>de</strong>s<br />
Verfahrens, die maßgeben<strong>de</strong>n Feststellungen sowie die Begründung <strong>de</strong>r einzelnen Entscheidungen<br />
enthält.<br />
1.2 Der Vergabevermerk ist zeitnah zu erstellen und laufend fortzuschreiben, damit das jeweils aktuelle<br />
Vergabeverhalten zu je<strong>de</strong>m gewünschten Zeitpunkt überprüft wer<strong>de</strong>n kann. Er muss zumin<strong>de</strong>st die<br />
wesentlichen Zwischenentscheidungen bereits vor Zuschlagserteilung laufend und nachvollziehbar<br />
dokumentieren.<br />
1.3 Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Vergaben, <strong>de</strong>ren Auftragswerte die EG-Schwellenwerte erreichen o<strong>de</strong>r<br />
überschreiten, hat <strong>de</strong>r Vergabevermerk eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung. Ein Bieter hat ein subjektives<br />
Recht auf ordnungsgemäße Dokumentation (schriftliche Begründung) <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
Entscheidungen im Vergabeverfahren. Ein Dokumentationsmangel kann sich daher im<br />
Vergabenachprüfungsverfahren zum Nachteil <strong>de</strong>r Vergabestelle auswirken.<br />
2 Inhalt<br />
2.1 Folgen<strong>de</strong> wichtige Entscheidungen im Vergabeverfahren sind min<strong>de</strong>stens zu dokumentieren:<br />
– Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart,<br />
– Teilung bzw. Nichtteilung in Teil- und Fachlose,<br />
– Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer,<br />
– Einschränkung <strong>de</strong>s Grundsatzes <strong>de</strong>r produktneutralen Ausschreibung,<br />
– Bewerberauswahl in Vorbereitung einer Beschränkten Ausschreibung bzw. im Rahmen<br />
eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs,<br />
– Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote und Nebenangebote und<br />
– Grün<strong>de</strong> einer Aufhebung<br />
2.2 Hierzu sind im Bereich Hochbau die Formblätter Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - L 111.H,<br />
Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - L 331.H mit Vergabevermerk -<br />
Wertungsübersicht - L 321.H und Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung/Einstellung -<br />
L 351.H zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
2.3 Eine <strong>de</strong>taillierte Darstellung <strong>de</strong>r einzelnen Stufen <strong>de</strong>s Verfahrens und <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n einzelnen Stufen<br />
ggf. erfor<strong>de</strong>rlichen weiteren Angaben und Begründungen enthalten für <strong>de</strong>n Bereich Straßenbau die<br />
Richtlinien L 111.StB.<br />
2.4 Die im Vergabeverfahren ohnehin zu erstellen<strong>de</strong>n Formblätter sind Teil <strong>de</strong>r Dokumentation.<br />
Außer<strong>de</strong>m können die in DV-Verfahren für Vergabe, Haushalt/Kostenkontrolle dokumentierten<br />
einschlägigen Daten zur Dokumentation herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Sie ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt zu erstellen. Die Dokumentation <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist auch für<br />
die Übermittlung von Angaben nach § 33a VOL/A an die EG-Kommission erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
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Vergabestelle<br />
L 111.H<br />
(Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - VOL)<br />
Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart Bekanntmachung Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />
Az / AVA-Nummer Vergabenummer<br />
fachlich zuständig Datum<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />
Maßnahme<br />
VOL-Leistung<br />
Vergabeart<br />
L 211/L 211EG<br />
Lose<br />
L 211/L 211EG Nr.5.1<br />
Nebenangebote<br />
L 211/L 211EG Nr.5.2<br />
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung<br />
Internationales Ausschreibungs-<br />
verfahren (ICB)<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb<br />
Freihändige Vergabe<br />
Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren<br />
nein ja<br />
zugelassen nicht zugelassen<br />
Verhandlungsverfahren<br />
Wettbewerblicher Dialog<br />
Begründung zur Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart / Abweichung von <strong>de</strong>r Fachlosvergabe , GU- bzw. Pauschalvergabe, Leistungsprogramm / Ausschluss<br />
o<strong>de</strong>r Eingrenzung von Nebenangeboten, Notwendigkeit Angebot Lohn-, Stoffpreisgleitklausel, Abweichung vom Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
produktneutralen Ausschreibung, etc.<br />
Haushalt<br />
Kosten<br />
Termine<br />
L 211/L 211EG<br />
Fristen<br />
L 214.H<br />
Haushaltsstelle Liegenschaftskennnummer<br />
verfügbare Mittel / Verpflichtungsermächtigungen €<br />
noch nicht gebun<strong>de</strong>ne, genehmigte Kosten €<br />
für Vergabe in Kostenkontrolle vorgesehen / noch verfügbar €<br />
geschätzte Vergabesumme €<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist<br />
Ausführungsbeginn<br />
Ausführungsen<strong>de</strong><br />
Entscheidungsvorschlag Anlage: Firmenliste L 311 Firmenliste L 312<br />
erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />
Haushalt / Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />
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L 111.H<br />
(Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - VOL)<br />
lfd. FNR/ Firmenname und Anschrift Datum Bemerkung zur Veranlassung<br />
Nr. Nat.Kz Eignungsprüfung<br />
1 2 3 4 5 6<br />
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Richtlinien zu L 111.H (Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />
Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart 1<br />
1 Vergabeart<br />
Richtlinien zu L 111.H<br />
(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />
1.1 Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />
1.1.1 Öffentliche Ausschreibung<br />
Die Öffentliche Ausschreibung von Leistungen ist <strong>de</strong>r Regelfall. Nach § 55 BHO, § 55 BayHO muss<br />
<strong>de</strong>m Abschluss von Verträgen für Lieferungen und Leistungen eine Öffentliche Ausschreibung vorangehen,<br />
sofern nicht die Natur <strong>de</strong>s Geschäfts o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> eine Ausnahme rechtfertigen.<br />
Wird von <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung bzw. vom Offenen Verfahren ausnahmsweise abgewichen,<br />
sind die Grün<strong>de</strong> dafür im Einzelnen aktenkundig zu machen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />
Ein Hinweis auf die entsprechen<strong>de</strong> Textstelle <strong>de</strong>r VOL/A reicht für sich allein nicht aus.<br />
Ist ein Abweichen von einer Öffentlichen Ausschreibung unumgänglich, ist <strong>de</strong>nnoch ein bestmöglicher<br />
Wettbewerb dadurch anzustreben, dass<br />
– bei Beschränkten Ausschreibungen unter <strong>de</strong>n Bewerbern zu wechseln ist und<br />
– bei einer Freihändigen Vergabe möglichst mehrere Bewerber aufzufor<strong>de</strong>rn sind.<br />
Die Grün<strong>de</strong> für die getroffene Auswahl <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bewerber sind aktenkundig zu machen.<br />
1.1.2 Beschränkte Ausschreibung<br />
Ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor einer Beschränkten Ausschreibung kann eine an sich gebotene<br />
Öffentliche Ausschreibung nicht ersetzen.<br />
Ob eine Beschränkte Ausschreibung gerechtfertig ist, kann nur nach <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls<br />
beurteilt wer<strong>de</strong>n. Bei Aufträgen bis 50.000 € kann insbeson<strong>de</strong>re aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit<br />
eine Beschränkte Ausschreibung in Frage kommen (§ 3 Nr. 3 Abs. b VOL/A). In Abhängigkeit<br />
<strong>de</strong>r Lieferleistung, <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung, <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Bieterangaben (Produkte)<br />
und <strong>de</strong>r Konjunktur ist die Vergabestelle verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob bei Unterschreitung<br />
<strong>de</strong>s v. g. Orientierungswertes eine Öffentliche Ausschreibung geboten ist.<br />
Dringlichkeit kann eine Beschränkte Ausschreibung nur begrün<strong>de</strong>n, wenn die Ursache <strong>de</strong>r Dringlichkeit<br />
nicht <strong>de</strong>m Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Auftraggebers zuzurechnen ist.<br />
1.1.3 Freihändige Vergabe<br />
Auch bei einer zulässigen Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe<br />
aufzufor<strong>de</strong>rn.<br />
1.1.4 Internationale Ausschreibungsverfahren (ICB) und Ausschreibungen für die Gaststreitkräfte<br />
Bei Ausschreibungen für die Gaststreitkräfte und die NATO sind die Richtlinien zu 246.H und die Ri-<br />
NATO im VHB <strong>Bayern</strong> zu beachten.<br />
1.2 Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />
Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss ein Offenes Verfahren vorausgehen,<br />
wenn nicht § 3a Nrn. 1(2) bis 2 VOL/A eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen.<br />
Wenn die ursprünglichen Vergabeunterlagen grundlegend geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, ist erneut ein Offenes<br />
o<strong>de</strong>r Nichtoffenes Verfahren erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
2 Vergabe nach Losen<br />
Umfangreiche Leistungen sollen möglichst nach § 5 Nr. 1 VOL/A in Losen vergeben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
dies nach Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistung zweckmäßig ist.<br />
1<br />
Siehe auch Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 03.03.2009 Az. BII2-6004-143-12 - Beschleunigung von Vergabeverfahren<br />
in <strong>de</strong>n Jahren 2009 und 2010 -<br />
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Richtlinien zu L 111.H<br />
(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />
Grün<strong>de</strong> für ein Abweichen sind aktenkundig zu machen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />
Bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen sind die Nummern 5a und 5b <strong>de</strong>r Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen<br />
(Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung in <strong>de</strong>r Fassung vom 06.11.2001 - L<br />
7302) zu beachten<br />
3 Nebenangebote<br />
3.1 Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />
Nebenangebote sind in <strong>de</strong>r Regel zuzulassen.<br />
3.2 Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />
Wenn Nebenangebote zugelassen wer<strong>de</strong>n, sind dafür Min<strong>de</strong>stbedingungen in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />
festzulegen.<br />
4 Termine, Fristen<br />
4.1 Lieferfristen sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidung eines Bewerbers für Angebotsabgabe<br />
und Preiskalkulation.<br />
4.2 Der Eröffnungs-/Einreichungstermin ist gleichzeitig das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Angebotsfrist. Die Frist für die Abgabe<br />
von Angeboten soll nicht an einem Werktag unmittelbar vor o<strong>de</strong>r nach einem Sonn- o<strong>de</strong>r Feiertag<br />
en<strong>de</strong>n.<br />
4.3 Die Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist soll so kurz wie möglich bemessen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.4 Übersicht Fristen EU-weite Ausschreibungen<br />
4.4.1 Angebotsfrist, Bewerbungsfrist (Regelfristen)<br />
Art <strong>de</strong>r Frist Frist gerechnet<br />
Offenes<br />
Verfahren<br />
Regelfrist Regel-<br />
frist<br />
vom Tag nach Absendung<br />
Bewerbungsfrist<br />
<strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
vom Tag nach Absendung<br />
<strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
Angebotsfrist vom Tag nach Absendung<br />
<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />
Nichtoffenes<br />
Verfahren<br />
Beschleun.<br />
Verfahren<br />
- 37 15 4)<br />
wettbewerbl.<br />
Dialog<br />
Regelfrist Regel-<br />
frist<br />
Verhandlungs-<br />
verfahren<br />
Beschleun.<br />
Verfahren<br />
52 1) - - - -<br />
- 40 1) 10 1) 4) - -<br />
4.4.2 Elektronische Bekanntmachung, elektronische Verdingungsunterlagen<br />
Erfolgt die Bekanntmachung über das Internetportal <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Gemeinschaften auf elektronischem Wege (Erstellung und Übermittlung), können die<br />
Angebots- und die Bewerbungsfristen um bis zu 7 Kalen<strong>de</strong>rtage verkürzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Angebotsfristen können um weitere 5 Kalen<strong>de</strong>rtage verkürzt wer<strong>de</strong>n, wenn ab <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
<strong>de</strong>r Bekanntmachung die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem<br />
Wege frei, direkt und vollständig verfügbar gemacht wer<strong>de</strong>n; in <strong>de</strong>r Bekanntmachung ist<br />
die Internetadresse anzugeben, unter <strong>de</strong>r diese Unterlagen abrufbar sind. Die Vergabeplattform <strong>de</strong>r<br />
Staatsbauverwaltung erfüllt diese Voraussetzung <strong>de</strong>rzeit noch nicht.<br />
Für beschleunigte Verfahren aufgrund von Dringlichkeit gilt als Bewerbungsfrist 15 Kalen<strong>de</strong>rtage bzw.<br />
10 Kalen<strong>de</strong>rtage bei elektronischer Übermittlung.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 4
4.4.3 Verkürzte Angebotsfrist bei Vorinformation 3)<br />
Art <strong>de</strong>r Frist Frist. gerechnet<br />
Offenes<br />
Verfahren<br />
Regelfrist Regel-<br />
frist<br />
vom Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r 36 (Soll)<br />
Bekanntmachung<br />
22 (mind.)<br />
Angebotsfrist vom Tag nach Absendung<br />
<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />
Nichtoffenes<br />
Verfahren<br />
Beschleun.<br />
Verfahren<br />
Richtlinien zu L 111.H<br />
(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />
wettbewerbl.<br />
Dialog<br />
Regelfrist Regel-<br />
frist<br />
Verhandlungs-<br />
verfahren<br />
Beschleun.<br />
Verfahren<br />
- - - - -<br />
- 36 1) 5) 22 1) 4) - - -<br />
4.4.4 Übersendung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen und zusätzlicher Unterlagen, Auskunftserteilung<br />
Art <strong>de</strong>r Frist Frist. gerechnet<br />
Übersendung <strong>de</strong>r<br />
Unterlagen<br />
Auskunftserteilung<br />
vom Tag nach Eingang <strong>de</strong>s<br />
Antrags<br />
Tage vor Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist<br />
Offenes<br />
Verfahren<br />
Regelfrist Regel-<br />
frist<br />
Nichtoffenes<br />
Verfahren<br />
Beschleun.<br />
Verfahren<br />
wettbewerbl.<br />
Dialog<br />
Regelfrist Regel-<br />
frist<br />
Verhandlungs-<br />
verfahren<br />
Beschleun.<br />
Verfahren<br />
6 - - - - -<br />
6 6 4 -<br />
1)<br />
Können Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung o<strong>de</strong>r Einsichtnahme in ausgelegte Vergabeunterlagen<br />
erstellt wer<strong>de</strong>n, ist die Angebotsfrist zu verlängern (§ 18a Nr. 1 (3) bzw. § 18a Nr. 2 (4)<br />
VOL/A).<br />
3)<br />
Die Frist für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote kann verkürzt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
- eine Vorinformation gemäß § 17a Nr. 3 nach <strong>de</strong>m vorgeschriebenen Muster min<strong>de</strong>stens 52 Kalen<strong>de</strong>rtage,<br />
höchstens aber 12 Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
<strong>de</strong>s Auftrags im Offenen Verfahren nach § 17a Nr. 1 an das Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften<br />
abgesandt wur<strong>de</strong>,<br />
- diese Vorinformation die im Muster <strong>de</strong>r Bekanntmachung für das Offene Verfahren gefor<strong>de</strong>rten<br />
Angaben enthält und<br />
- diese Informationen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung verfügbar sind.<br />
Wird die Vorinformation nach Ablauf <strong>de</strong>r 12 Monate nicht erneuert, entfallen die Voraussetzungen<br />
für eine Fristverkürzung.<br />
4)<br />
aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dringlichkeit, wenn diese nicht <strong>de</strong>m Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zuzuordnen sind<br />
5)<br />
Der öffentliche Auftraggeber muss eine Vorinformation gemäß § 17a Nr. 3 (3) nach <strong>de</strong>m vorgeschriebenen<br />
Muster (Anhang I <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1564/2005) min<strong>de</strong>stens 52 Kalen<strong>de</strong>rtage,<br />
höchstens aber 12 Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>s Auftrags<br />
im Nichtoffenen Verfahren nach § 17a Nr. 3 an das Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften<br />
abgesandt haben. Diese Vorinformation muss min<strong>de</strong>stens ebenso viele Informationen wie das<br />
Muster einer Bekanntmachung für das Nichtoffene Verfahren o<strong>de</strong>r ggf. wie das Muster einer Bekanntmachung<br />
für das Verhandlungsverfahren enthalten, soweit diese Informationen zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung für die Vorinformation vorlagen.<br />
5 Bewerberauswahl<br />
Ist eine Bewerberauswahl zu treffen, sind die Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Leistung und <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bewerber auszuwählen.<br />
Unternehmer aus Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften, aus einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />
<strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum bzw. einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />
<strong>de</strong>s WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sind unter <strong>de</strong>n gleichen<br />
Bedingungen zur Angebotsabgabe aufzufor<strong>de</strong>rn wie inländische Bewerber.<br />
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Richtlinien zu L 111.H<br />
(Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart)<br />
Die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 06.11.2001 (L 7301), Bevorzugtenrichtlinien,<br />
ist zu beachten<br />
5.1 Liste <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmer<br />
Bei Beschränkten Ausschreibungen bzw. Nichtoffenen Verfahren ist eine Liste <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Unternehmer zu erstellen. Dazu kann das Formblatt Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart – L<br />
111.H Seite 2 bzw. bei vorangegangenem Teilnahmewettbewerb das Formblatt Vergabevermerk -<br />
Firmenliste übrige Verfahren – L 312 verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Liste <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmer ist vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln und darf nicht allgemein zugänglich<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2 Verhütung von Manipulationen<br />
Die Festlegung <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmen erfolgt auf Leitungsebene o<strong>de</strong>r von einem von ihr<br />
Beauftragten aus <strong>de</strong>r Vergabestelle, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r vorgeschlagene Bewerberkreis durch Streichung<br />
und/o<strong>de</strong>r Ergänzung verän<strong>de</strong>rt wird. Wenn auf Än<strong>de</strong>rungen verzichtet wird, ist das im Vergabevermerk<br />
zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (L 7001), dort die Regelung in Nr. 2c <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise<br />
zur Verhütung von Manipulationen im Verdingungswesen bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen,<br />
ist zu beachten.<br />
5.3 Geheimhaltung<br />
Beim Durchführen <strong>de</strong>r Vergabeverfahren ist das Gebot <strong>de</strong>r Geheimhaltung strikt zu beachten. Namen<br />
und Zahl <strong>de</strong>r Bewerber dürfen we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewerbern noch Dritten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Mitteilungen<br />
über Einzelheiten aus Bewerbungen o<strong>de</strong>r Angeboten, über Inhalt von Verhandlungen mit Bietern,<br />
über Stand und Ergebnisse <strong>de</strong>r Angebotswertung und <strong>de</strong>rgleichen sowie Unterlagen darüber dürfen<br />
nur an die mit <strong>de</strong>r Vergabe unmittelbar befassten Bediensteten gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
6 Beteiligung freiberuflich Tätiger<br />
Freiberuflich Tätige dürfen die aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmer nicht bestimmen. Sie können <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
lediglich Vorschläge unterbreiten.<br />
Ebenso wenig dürfen sie Vergabeunterlagen versen<strong>de</strong>n, Planungsunterlagen zur Einsicht auslegen,<br />
Auskünfte erteilen, Angebote öffnen bzw. <strong>de</strong>n Eröffnungstermin durchführen, da es sich dabei um<br />
nicht<strong>de</strong>legierbare Bauherrenaufgaben han<strong>de</strong>lt. Es sind alle erfor<strong>de</strong>rlichen Vorkehrungen zu treffen,<br />
dass aus <strong>de</strong>n firmenneutral aufzustellen<strong>de</strong>n Vergabeunterlagen we<strong>de</strong>r direkt noch indirekt Rückschlüsse<br />
auf die freiberuflich Tätigen gezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Nach Nr. 7.1.5 <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 13.04.2002 sind Freiberuflich<br />
Tätige nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten (L 7001).<br />
7 Herausgabe <strong>de</strong>s Druckes und Versan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Wer<strong>de</strong>n Druck und Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben,<br />
sind das Unternehmen und die Mitarbeiter nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.<br />
8 Vorkenntnisse<br />
Hat ein Bieter o<strong>de</strong>r Bewerber vor Einleitung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens <strong>de</strong>n Auftraggeber beraten o<strong>de</strong>r<br />
sonst unterstützt, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb durch die Teilnahme<br />
<strong>de</strong>s Bieters o<strong>de</strong>r Bewerbers nicht verfälscht wird.<br />
Im Vergabeverfahren dürfen keine natürlichen Personen mitwirken, die als voreingenommen gelten.<br />
§ 16 VgV ist zu beachten.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 4
Glie<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n Aufbau und <strong>de</strong>n Inhalt eines Vergabevermerks<br />
L 111.StB<br />
(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />
Nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls sind Aufbau und Inhalt <strong>de</strong>s Vergabevermerks wie folgt zu<br />
fertigen:<br />
1. Bis zur Bekanntmachung:<br />
– Name, Anschrift <strong>de</strong>s Auftraggebers,<br />
– Bezeichnung <strong>de</strong>r Liefer-/Dienstleistung,<br />
– Aussagen zu <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Ausschreibung gemäß § 16 VOL/A,<br />
– Aussagen, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen,<br />
– geschätzter Gesamtauftragswert bei Einleitung <strong>de</strong>s ersten Vergabeverfahrens,<br />
– geschätzter Auftragswert <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Leistung bzw. <strong>de</strong>r einzelnen Lose,<br />
– Aussagen, ob § 1 a Nr. 1 (2) und Nr. 2 VOL/A zu beachten sind,<br />
– Auswahl <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens; Begründung bei Abweichen vom Offenen Verfahren bzw. von <strong>de</strong>r<br />
Öffentlichen Ausschreibung, erfor<strong>de</strong>rlichenfalls auch Begründung für nicht durchgeführte<br />
Teilnahmewettbewerbe,<br />
– Begründung für das Abweichen von <strong>de</strong>r losweisen Vergabe. Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-<br />
Schwellenwerten zusätzlich Begründung, ob mittelständische Interessen gemäß § 97 (3) GWB<br />
angemessen berücksichtigt sind,<br />
– Angabe <strong>de</strong>s zeitlichen Rahmens <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens, insbeson<strong>de</strong>re über das Absen<strong>de</strong>datum<br />
<strong>de</strong>r Vorinformation, <strong>de</strong>r Bekanntmachung, die Anfor<strong>de</strong>rungsfrist, <strong>de</strong>n Teilnahmeantrag, die<br />
Bewerbungsfrist, die Angebotsfrist, Datum <strong>de</strong>r Angebotseröffnung, Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist,<br />
– ein zulässiges Abweichen von <strong>de</strong>n Regelfristen <strong>de</strong>r VOL/A ist zu begrün<strong>de</strong>n,<br />
– Angaben zum Vertragsinhalt, z. B.:<br />
• Liefer-/Ausführungsfristen,<br />
• Preisvorbehalte mit Begründung für Notwendigkeit,<br />
• Vertragsstrafen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />
• Abweichen<strong>de</strong> Sicherheitsleistungen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />
• Wahlpositionen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />
• Pauschalvereinbarungen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />
• Begründung für die Wahl bestimmter Erzeugnisse o<strong>de</strong>r Verfahren,<br />
– Angaben zu Nebenangeboten: Begründung <strong>de</strong>r Notwendigkeit für Ausschluss/Eingrenzung,<br />
– Angaben zu Wertungskriterien:<br />
• Begründung für die Wahl <strong>de</strong>r Kriterien,<br />
• Begründung für die Wichtung <strong>de</strong>r Kriterien,<br />
– Angaben zu Vervielfältigungskosten für die Vergabeunterlagen;<br />
– Angabe, wann und wo die Bekanntmachung veröffentlicht wer<strong>de</strong>n soll.<br />
2. Bis zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote:<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten bei Öffentlicher Ausschreibung/Offenem Verfahren:<br />
– Name und Anschrift <strong>de</strong>r Bewerber,<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 4
L 111.StB<br />
(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />
– Absen<strong>de</strong>datum <strong>de</strong>r Angebotsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen (Anfor<strong>de</strong>rungsliste mit<br />
Absen<strong>de</strong>datum),<br />
– Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Ausschluss von Bewerbern (Geson<strong>de</strong>rte Liste mit Namen und Anschrift),<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten bei Verfahren mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb:<br />
– Auswahl und Festlegung <strong>de</strong>r vorzulegen<strong>de</strong>n Auskünfte/Erklärungen/Nachweise,<br />
– Auswahl und Festlegung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien,<br />
– Angaben zur Wichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien,<br />
– Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit,<br />
– Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit,<br />
– Ergebnis <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens und Festlegung <strong>de</strong>r zur Angebotsabgabe aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Bewerber.<br />
– Absen<strong>de</strong>datum <strong>de</strong>r Angebots- und zusätzlichen Unterlagen.<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten bei Beschränkter Ausschreibung/Freihändiger<br />
Vergabe/Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung :<br />
– Name und Anschrift <strong>de</strong>r Bewerber,<br />
– Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber (Begründung; Festlegung durch wen),<br />
– Grün<strong>de</strong> für ein Abweichen von § 7 Nr. 2 (2) VOL/A,<br />
– Absen<strong>de</strong>datum <strong>de</strong>r Angebots- und zusätzlichen Unterlagen.<br />
Für alle Vergabeverfahren:<br />
– Angaben zur erfolgten Bekanntmachung (wann, wo),<br />
– Anfragen/Hinweise von Bewerbern zu <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen (Behandlung <strong>de</strong>r Anfragen/Hinweise,<br />
Konsequenzen, Information aller Bewerber),<br />
– Angaben über Bewerber, die Einsicht in die nicht mitversandten Unterlagen genommen haben<br />
(Name <strong>de</strong>s Bewerbers, Datum, Uhrzeit, Auskunft erteilen<strong>de</strong> Person),<br />
– Angaben zu Nachprüfungsverfahren,<br />
– Angaben zu Anlagen <strong>de</strong>s Vergabevermerks.<br />
3. Bis zur Auftragserteilung:<br />
– Öffnung <strong>de</strong>r Angebote,<br />
• Nie<strong>de</strong>rschrift <strong>de</strong>r Angebotsöffnung,<br />
• Erste Durchsicht,<br />
– formale Prüfung <strong>de</strong>r Angebote,<br />
– rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r Hauptangebote und Nebenangebote,<br />
– Feststellungen, Konsequenzen aus <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung,<br />
– Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bieter (Feststellungen, Konsequenzen),<br />
– Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote <strong>de</strong>r engeren Wahl,<br />
• Feststellungen aufgrund <strong>de</strong>r technischen und wirtschaftlichen Prüfung,<br />
• Feststellungen aufgrund <strong>de</strong>r Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhalts,<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 4
L 111.StB<br />
(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />
• Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Wahlpositionen, Nachlässen, Preisvorbehalten,<br />
– Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,<br />
• Feststellen <strong>de</strong>r formalen Voraussetzungen,<br />
• Feststellen und Folgerungen aus<br />
- formaler Prüfung,<br />
- rechnerischer Prüfung (Preisvorteil),<br />
- Einhaltung <strong>de</strong>r vorgegebenen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen,<br />
- Prüfung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit bzw. Brauchbarkeit,<br />
(Begründung <strong>de</strong>r Vor- und Nachteile),<br />
- <strong>de</strong>r Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes,<br />
– Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote hinsichtlich Spekulation,<br />
– Ermittlung <strong>de</strong>r Wertungssummen,<br />
– Bevorzugteneigenschaften,<br />
– Ergebnis <strong>de</strong>r Angebotswertung anhand <strong>de</strong>r vorgegebenen Wertungskriterien und Auswahl <strong>de</strong>s<br />
wirtschaftlichsten Angebots (Vergabevorschlag),<br />
– Ermittlung <strong>de</strong>r Auftragssumme,<br />
– Grün<strong>de</strong> für die Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist,<br />
– Feststellungen, Folgerungen aus <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist,<br />
– ggf. Angaben zu Nachprüfungsverfahren,<br />
– Zustimmung/Beteiligungen vorgesetzter Stellen,<br />
– Haushaltsmäßige bzw. rechtliche Voraussetzungen für die vorgesehene Vergabe,<br />
– Vergabeentscheid,<br />
– Information <strong>de</strong>r Bieter bei EG-Vergaben,<br />
• Absen<strong>de</strong>tag <strong>de</strong>r Information,<br />
• Frühester Termin für Zuschlagserteilung (Nach Ablauf von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach <strong>de</strong>m Tag<br />
<strong>de</strong>r Absendung)<br />
– ggf. Ergebnis <strong>de</strong>s Nachprüfungsverfahrens,<br />
– ggf. Angaben zur Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung bzw. Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens,<br />
– Angaben zu <strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>s Vergabevermerks (Ergänzung <strong>de</strong>r bisherigen Anlagen), z. B.<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über die Angebotsöffnung, Bieterliste, Preisspiegel, Zusammenstellung <strong>de</strong>r<br />
Nebenangebote, Vermerke/Schreiben über Aufklärungsgespräche.<br />
4. Nach Auftragserteilung bzw. Aufhebung/Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens:<br />
– Zuschlagserteilung<br />
• mündlich (Datum, Namen),<br />
• schriftlich (Datum, Aktenzeichen),<br />
– Absageschreiben,<br />
– Informationspflicht <strong>de</strong>s Auftraggebers (§ 27, § 27a VOL/A),<br />
– Mitteilung an EG-Amtsblatt,<br />
– nach Aufhebung/Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
• Benachrichtigung <strong>de</strong>r Bieter (§ 26, § 26a VOL/A),<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 4
L 111.StB<br />
(Vergabevermerk - Glei<strong>de</strong>rung - VOL)<br />
• Mitteilung an EG-Amtsblatt (§ 26a VOL/A),<br />
– Sonstiges (Beson<strong>de</strong>re Vorkommnisse, z. B. Einschaltung <strong>de</strong>s Kartellamtes, <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft,<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsverwaltung),<br />
– Angaben zu <strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>s Vergabevermerks (ggf. Ergänzungen aufführen).<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 4
Vergabestelle<br />
Veröffentlichung einer Bekanntmachung<br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Anlage Bekanntmachungstext<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir bitten die beiliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
zu veröffentlichen.<br />
Ansprechpartner für Rückfragen ist<br />
Telefon<br />
L 121<br />
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
Wir bitten um Übersendung eines Nachweises <strong>de</strong>r Veröffentlichung, aus <strong>de</strong>m auch das Datum <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
hervorgeht, an die oben stehen<strong>de</strong> Anschrift.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 19.01.2010 1 von 3
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon Fax<br />
E-Mail Internet<br />
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOL/A<br />
Vergabenummer<br />
c) Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />
Ausführung von Lieferleistungen<br />
Ausführung von Dienstleistungen<br />
Ort <strong>de</strong>r Leistung<br />
Umfang <strong>de</strong>s Auftrags<br />
d) Aufteilung in Lose nein<br />
ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n nur für ein Los<br />
für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />
für alle Lose<br />
e) Ausführungsfrist<br />
Monate<br />
Kalen<strong>de</strong>rtage<br />
Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
L 121<br />
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 19.01.2010 2 von 3
f) Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
g) Anschrift, bei <strong>de</strong>r die Vergabeunterlagen eingesehen wer<strong>de</strong>n können<br />
L 121<br />
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />
h) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />
Für das Herunterla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen von einer elektronischen Vergabeplattform wird kein Entgelt<br />
erhoben.<br />
Für die Übersendung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen in Papierform gilt:<br />
Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes €<br />
Zahlungsweise Banküberweisung<br />
Empfänger<br />
Kontonummer<br />
BLZ, Geldinstitut<br />
Verwendungszweck<br />
Fehlt <strong>de</strong>r Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuor<strong>de</strong>nbar und Sie erhalten<br />
keine Unterlagen.<br />
IBAN<br />
BIC-Co<strong>de</strong><br />
Die Vergabeunterlagen können nur versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
- auf <strong>de</strong>r Überweisung <strong>de</strong>r Verwendungszweck angegeben wur<strong>de</strong>,<br />
- gleichzeitig mit <strong>de</strong>r Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief o<strong>de</strong>r E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen<br />
Firmenadresse) bei <strong>de</strong>r in Abschnitt i) genannten Stelle angefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n,<br />
- das Entgelt auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Empfängers eingegangen ist.<br />
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />
i) Ablauf <strong>de</strong>r Angebotfrist am um Uhr<br />
k) Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen<br />
l) Zahlungsbedingungen<br />
m) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkun<strong>de</strong>, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu<br />
machen gemäß VOL/A § 7 Nr. 4.<br />
n) Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist<br />
o) Bestimmung über nicht berücksichtigte Angebote<br />
Der Bewerber unterliegt mit <strong>de</strong>r Abgabe seines Angebots auch <strong>de</strong>n Bestimmungen über nicht<br />
berücksichtigte Angebote (§27 VOL/A).<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 19.01.2010 3 von 3
Vergabestelle<br />
L 122<br />
(Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
Veröffentlichung einer Bekanntmachung<br />
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOL/A<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Anlage Bekanntmachungstext<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir bitten die beiliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
zu veröffentlichen.<br />
Ansprechpartner für Rückfragen ist<br />
Telefon<br />
Wir bitten um Übersendung eines Nachweises <strong>de</strong>r Veröffentlichung, aus <strong>de</strong>m auch das Datum <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
hervorgeht, an die oben stehen<strong>de</strong> Anschrift.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 3
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon Fax<br />
E-Mail Internet<br />
L 122<br />
(Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />
b) Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung nach Öffentl. Teilnahmewettbewerb, VOL/A<br />
Vergabenummer<br />
c) Ort <strong>de</strong>r Ausführung<br />
Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />
Ausführung von Lieferleistungen<br />
Ausführung von Dienstleistungen<br />
Ort <strong>de</strong>r Leistung<br />
Umfang <strong>de</strong>s Auftrags<br />
d) Aufteilung in Lose nein<br />
ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n nur für ein Los<br />
für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />
für alle Lose<br />
e) Ausführungsfrist<br />
Monate<br />
Kalen<strong>de</strong>rtage<br />
Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 3
f) Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen en<strong>de</strong>t am<br />
g) Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind<br />
L 122<br />
(Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />
h) Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe spätestens am<br />
i) gefor<strong>de</strong>rte Eignungsnachweise<br />
Der Bewerber hat mit <strong>de</strong>m Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkun<strong>de</strong>, Leistungsfähigkeit und<br />
Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß VOL/A § 7 Nr. 4<br />
Der Bewerber hat mit <strong>de</strong>m Teilnahmeantrag eine Erklärung vorzulegen, dass er in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren<br />
nicht<br />
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz<br />
mit Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 3 von 3
Richtlinien zu L 121-122<br />
Bekanntmachungen nationale Verfahren<br />
1 Öffentliche Bekanntmachung<br />
Richtlinien zu L 121-122<br />
(Bekanntmachungen nationale Verfahren - VOL)<br />
1.1 Zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Bekanntmachungsmuster für nationale Vergaben sind grundsätzlich von <strong>de</strong>r<br />
Staatsbauverwaltung die unter www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> bereitgestellten Formulare zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Formblätter enthalten nur die Textziffern mit <strong>de</strong>n für die Unternehmen erfor<strong>de</strong>rlichen Informationen.<br />
Dabei wur<strong>de</strong> berücksichtigt, dass verschie<strong>de</strong>ne Angaben ohnehin in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen enthalten sind.<br />
1.2 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe vor Beschränkten Ausschreibungen sind auf <strong>de</strong>m<br />
Internetportal <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> (nur Staatsbauverwaltung und Wasserwirtschaft)<br />
und im Bayerischen Staatsanzeiger zu veröffentlichen. Daneben sollen Ausschreibungen und Auffor<strong>de</strong>rungen<br />
auch in Tageszeitungen o<strong>de</strong>r Fachzeitschriften veröffentlicht wer<strong>de</strong>n, wenn dies zur Erfüllung<br />
<strong>de</strong>s Ausschreibungszweckes nötig ist.<br />
Beträgt <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Bauleistung mehr als 12.500 € ist für Bun<strong>de</strong>smaßnahmen die Bekanntmachung<br />
zusätzlich zentral auf <strong>de</strong>m Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung www.bund.<strong>de</strong> zu veröffentlichen.<br />
Die Veröffentlichung auf dieser Bun<strong>de</strong>splattform erfolgt über die Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung.<br />
Die Veröffentlichung hat mit <strong>de</strong>n Formblättern<br />
– Formblatt Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung - L 121,<br />
– Formblatt Bekanntmachung Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb<br />
- L 122.<br />
zu erfolgen.<br />
1.3 Die Veröffentlichung <strong>de</strong>r Ausschreibungen von NATO-Infrastrukturmaßnahmen richtet sich nach <strong>de</strong>n im<br />
VHB <strong>Bayern</strong> enthaltenen Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten<br />
NATO-Infrastruktur - 620.<br />
2 Angaben in <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
Die wesentlichen Festlegungen (Termine, Lose, Nebenangebote etc.) müssen schon im Vergabevermerk<br />
(im Bereich Hochbau: Formblatt Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - L 111.H) getroffen wor<strong>de</strong>n sein;<br />
die Daten sind daraus zu entnehmen.<br />
3 Kosten <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Bei Öffentlicher Ausschreibung ist ein Entgelt in Höhe <strong>de</strong>r Selbstkosten für die Vervielfältigung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unterlagen sowie <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r postalischen Versendung zu for<strong>de</strong>rn,<br />
wenn das Entgelt <strong>de</strong>n Betrag von 5 Euro übersteigt.<br />
Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene legt hierfür Richtsätze fest, die im notwendigen Umfang <strong>de</strong>r Preisentwicklung<br />
anzupassen sind.<br />
Soweit ein Bieter die Vergabeunterlagen von <strong>de</strong>r Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung selbst herunterlädt,<br />
wird kein Entgelt erhoben.<br />
4 Abgabe <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Bei Öffentlicher Ausschreibung sind auf Anfor<strong>de</strong>rung die Vergabeunterlagen bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Angebotsfrist<br />
abzugeben.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
EUROPÄISCHE UNION<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>s Supplements zum Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />
2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax: (352) 29 29 42 670<br />
E-Mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Infos & Online-Formulare: http://simap.europa.eu<br />
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)<br />
Offizielle Bezeichnung:<br />
Postanschrift:<br />
Ort:<br />
Kontaktstelle(n):<br />
Bearbeiter/-in:<br />
E-Mail:<br />
Internet-Adresse(n) (falls zutreffend)<br />
Hauptadresse <strong>de</strong>s Auftraggebers (URL):<br />
Adresse <strong>de</strong>s Beschafferprofils (URL):<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Postleitzahl: Land:<br />
Deutschland<br />
Telefon:<br />
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen<br />
Fax:<br />
an<strong>de</strong>re Stellen: bitte Anhang A.I ausfüllen<br />
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzen<strong>de</strong> Unterlagen (einschließlich Unterlagen für <strong>de</strong>n wettbewerblichen<br />
Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:<br />
<strong>de</strong>n oben genannten Kontaktstellen<br />
an<strong>de</strong>ren Stellen: bitte Anhang A.II ausfüllen<br />
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen<br />
an<strong>de</strong>re Stellen: bitte Anhang A.III ausfüllen<br />
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)<br />
Ministerium o<strong>de</strong>r sonstige zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s-staatliche<br />
Behör<strong>de</strong> einschließlich regionaler<br />
o<strong>de</strong>r lokaler Unterabteilungen<br />
Allgemeine öffentliche Verwaltung<br />
Verteidigung<br />
Agentur/Amt auf zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>sstaat-<br />
licher Ebene<br />
Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
Umwelt<br />
Regional- o<strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong> Wirtschaft und Finanzen<br />
Agentur/Amt auf regionaler o<strong>de</strong>r lokaler Ebene<br />
Gesundheit<br />
Einrichtung <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts<br />
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen<br />
Sozialwesen<br />
Europäische Institution/Agentur o<strong>de</strong>r nationale<br />
Organisation<br />
Freizeit, Kultur und Religion<br />
Bildung<br />
Sonstiges (bitte angeben): Sonstiges (bitte angeben):<br />
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag an<strong>de</strong>rer öffentlicher Auftraggeber Ja Nein<br />
1 von 12
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />
II.1) BESCHREIBUNG<br />
II.1.1) Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftrags durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
II.1.2) Art <strong>de</strong>s Auftrags sowie Ort <strong>de</strong>r Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung<br />
(Bitte nur eine Kategorie - Bauleistung, Lieferung o<strong>de</strong>r Dienstleistung - auswählen, und zwar die, die<br />
<strong>de</strong>m Auftrags- o<strong>de</strong>r Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht)<br />
(a) Bauleistung (b) Lieferung (c) Dienstleistung<br />
Ausführung<br />
Kauf<br />
Dienstleistungskategorie:Nr.��<br />
Planung und Ausführung Leasing<br />
Sind Sie mit <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
Erbringung einer Bauleistung,<br />
gleichgültig mit<br />
welchen Mitteln, gemäß<br />
Miete<br />
Mietkauf<br />
dieser Bekanntmachung für die<br />
Dienstleistungskategorien 17 bis<br />
27 (s. Anhang C) einverstan<strong>de</strong>n?<br />
<strong>de</strong>n vom öffentlichen<br />
Auftraggeber genannten<br />
Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />
Eine Kombination davon<br />
Ja Nein<br />
Hauptausführungsort<br />
Hauptlieferort<br />
NUTS-Co<strong>de</strong> ����� NUTS-Co<strong>de</strong> �����<br />
II.1.3) Gegenstand <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
Öffentlicher Auftrag<br />
Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)<br />
Abschluss einer Rahmenvereinbarung<br />
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend)<br />
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern<br />
Zahl ��� o<strong>de</strong>r, falls zutreffend, Höchstzahl ���<br />
<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten<br />
Laufzeit <strong>de</strong>r Rahmenvereinbarung: in Jahren �� o<strong>de</strong>r Monaten ���<br />
Begründung, falls die Laufzeit <strong>de</strong>r Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:<br />
Hauptort <strong>de</strong>r Dienstleistung<br />
NUTS-Co<strong>de</strong> �����<br />
Rahmenvereinbarung mit einem<br />
einzigen Wirtschaftsteilnehmer<br />
Geschätzter Gesamtwert <strong>de</strong>s Auftrags über die Gesamtlaufzeit <strong>de</strong>r Rahmenvereinbarung (falls<br />
zutreffend; in Zahlen):<br />
Geschätzter Wert ohne MwSt.: Währung: €<br />
ODER Spanne von bis Währung: €<br />
Periodizität und Wert <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Aufträge (falls möglich):<br />
2 von 12
II.1.5) Kurze Beschreibung <strong>de</strong>s Auftrags o<strong>de</strong>r Beschaffungsvorhabens<br />
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)<br />
Hauptgegenstand<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend)<br />
��.��.��.��-� ����-� ����-�<br />
��.��.��.��-�<br />
��.��.��.��-�<br />
��.��.��.��-�<br />
��.��.��.��-�<br />
����-� ����-�<br />
����-� ����-�<br />
����-� ����-�<br />
����-� ����-�<br />
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja Nein<br />
II.1.8) Aufteilung in Lose Ja Nein<br />
(Verwen<strong>de</strong>n Sie für Angaben zu <strong>de</strong>n Losen Anhang B, und zwar ein Formular pro Los)<br />
Wenn ja, sollten die Angebote wie folgt eingereicht wer<strong>de</strong>n (bitte nur ein Kästchen ankreuzen):<br />
nur ein Los für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose für alle Lose<br />
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja Nein<br />
3 von 12
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS<br />
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen, falls zutreffend)<br />
Falls bekannt,<br />
geschätzter Wert <strong>de</strong>r Bauleistungen ohne MwSt. (in Zahlen) Währung: €<br />
o<strong>de</strong>r Spanne von bis Währung: €<br />
II.2.2) Optionen (falls zutreffend): Ja Nein<br />
Wenn ja, Beschreibung <strong>de</strong>r Optionen:<br />
Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitplan für <strong>de</strong>n Rückgriff auf diese Optionen:<br />
in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />
Zahl <strong>de</strong>r möglichen Verlängerungen (falls zutreffend): ��� o<strong>de</strong>r Spanne: von��� bis ���<br />
Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistungsaufträgen:<br />
in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG<br />
Dauer in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />
o<strong>de</strong>r Beginn: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
En<strong>de</strong>: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
4 von 12
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
ABSCHNITT III: RECHTLICHE; WIRTSCHAFTLICHE; FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFOR-<br />
MATIONEN<br />
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG<br />
III.1.1) Gefor<strong>de</strong>rte Kautionen und Sicherheiten (falls zutreffend)<br />
siehe Vergabeunterlagen<br />
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. verweis auf die maßgeblichen<br />
Vorschriften (falls zutreffend)<br />
siehe Vergabeunterlagen<br />
III.1.3) Rechtsform <strong>de</strong>r Bietergemeinschaft, an die <strong>de</strong>r Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)<br />
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
III.1.4) Sonstige beson<strong>de</strong>re Bedingungen an die Auftragsausführung (falls zutreffend)<br />
Wenn ja, Darlegung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Bedingungen<br />
Ja Nein<br />
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />
III.2.1) Persönliche Lage <strong>de</strong>s Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich <strong>de</strong>r Eintragung<br />
in einem Berufs- o<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Angaben und Formalitäten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind, um die Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen zu überprüfen:<br />
5 von 12
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit<br />
Angaben und Formalitäten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
um die Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen zu überprüfen:<br />
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit<br />
Angaben und Formalitäten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
um die Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen zu überprüfen:<br />
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend): Ja Nein<br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
Möglicherweise gefor<strong>de</strong>rte Min<strong>de</strong>ststandards (falls<br />
zutreffend):<br />
Möglicherweise gefor<strong>de</strong>rte Min<strong>de</strong>ststandards (falls<br />
zutreffend):<br />
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten.<br />
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt.<br />
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />
III.3.1) Die Erbringung <strong>de</strong>r Dienstleistung ist einem beson<strong>de</strong>ren Berufsstand vorbehalten<br />
Wenn ja, Verweis auf die einschlägige Rechts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift<br />
Ja Nein<br />
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation <strong>de</strong>r Personen<br />
angeben, die für die Ausführung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Dienstleistung verantwortlich sein sollen<br />
Ja Nein<br />
6 von 12
ABSCHNTT IV: VERFAHREN<br />
IV.1) VERFAHRENSART<br />
IV.1.1) Verfahrensart<br />
Offenes Verfahren<br />
Nichtoffenes Verfahren<br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
Beschleunigtes Nichtoffenes Verfahren Grün<strong>de</strong> für die Wahl <strong>de</strong>s beschleunigten Verfahrens:<br />
Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt wor<strong>de</strong>n<br />
Ja Nein<br />
Wenn ja, bitte Namen und Anschriften <strong>de</strong>r bereits<br />
ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer in Abschnitt<br />
VI.3) Sonstige Informationen angeben<br />
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren Grün<strong>de</strong> für die Wahl <strong>de</strong>s beschleunigten Verfahrens:<br />
Wettbewerblicher Dialog<br />
IV.1.2) Beschränkung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n (nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher<br />
Dialog)<br />
Geplante Zahl <strong>de</strong>r Wirtschaftsteilnehmer ���<br />
ODER geplante Min<strong>de</strong>stzahl ��� und, falls zutreffend, Höchstzahl ���<br />
Objektive Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r begrenzten Zahl von Bewerbern:<br />
IV.1.3) Verringerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wirtschaftsteilnehmer im Laufe <strong>de</strong>r Verhandlung bzw. <strong>de</strong>s<br />
Dialogs (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)<br />
Abwicklung <strong>de</strong>s Verfahrens in aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Phasen zwecks schrittweiser Verringerung er<br />
Zahl <strong>de</strong>r zu erörtern<strong>de</strong>n Lösungen bzw. zu verhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Angebote Ja Nein<br />
7 von 12
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN<br />
IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ankreuzen)<br />
Niedrigster Preis<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlich günstigstes Angebot<br />
in Bezug auf:<br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
die nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben<br />
wer<strong>de</strong>n bzw. in absteigen<strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich<br />
nicht möglich ist)<br />
die Kriterien, die in <strong>de</strong>n Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />
o<strong>de</strong>r zur Verhandlung bzw. in <strong>de</strong>r Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog<br />
aufgeführt sind<br />
Kriterien Gewichtung<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Ja Nein<br />
Wenn ja, zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion (falls zutreffend)<br />
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN<br />
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber (falls zutreffend)<br />
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen <strong>de</strong>sselben Auftrags Ja Nein<br />
Wenn ja,<br />
Vorinformation Bekanntmachung über ein Beschafferprofil<br />
Bekanntmachungsnummer im ABl: ����/S���-������� vom ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
Sonstige frühere Bekanntmachungen (falls zutreffend)<br />
Bekanntmachungsnummer im ABl: ����/S���-������� vom ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
Bekanntmachungsnummer im ABl: ����/S���-������� vom ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
8 von 12
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
IV.3.3) Bedingungen für <strong>de</strong>n Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen (ausgenommen bei einem DBS) bzw. <strong>de</strong>r Beschreibung (bei einem wettbewerblichen<br />
Dialog)<br />
Schlusstermin für die Anfor<strong>de</strong>rung von o<strong>de</strong>r Einsicht in Unterlagen<br />
Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj) Uhrzeit:<br />
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Ja Nein<br />
Wenn ja, Preis (in Zahlen): Währung: €<br />
Zahlungsbedingungen und -weise:<br />
Zahlungsweise: Banküberweisung<br />
Empfänger:<br />
BLZ, Geldinstitut:<br />
Kontonummer:<br />
Verwendungszweck:<br />
Fehlt <strong>de</strong>r Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuor<strong>de</strong>nbar und Sie<br />
erhalten keine Unterlagen.<br />
IBAN:<br />
BIC-Co<strong>de</strong>:<br />
Die Vergabeunterlagen können nur versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
- auf <strong>de</strong>r Überweisung <strong>de</strong>r Verwendungszweck angegeben wur<strong>de</strong>,<br />
- gleichzeitig mit <strong>de</strong>r Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief o<strong>de</strong>r E-Mail (unter Angabe Ihrer<br />
vollständigen Firmen-adresse) bei <strong>de</strong>r in Abschnitt I bzw. Anhang A genannten Stelle angefor<strong>de</strong>rt<br />
wur<strong>de</strong>n,<br />
- das Entgelt auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Empfängers eingegangen ist.<br />
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />
Bei Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen über die elektronische Vergabeplattform wird kein Entgelt<br />
erhoben.<br />
IV.3.4) Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote bzw. Teilnahmeanträge<br />
Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj) Uhrzeit:<br />
IV.3.5) Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an<br />
ausgewählte Bewerber (falls bekannt) (bei nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und<br />
beim wettbewerblichen Dialog)<br />
Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
IV.3.6) Sprache(n), in <strong>de</strong>r (<strong>de</strong>nen) Angebote o<strong>de</strong>r Teilnahmeanträge verfasst wer<strong>de</strong>n können<br />
ES CS DA DE ET EL EN FR IT LV LT HU MT NL PL PT SK SL FI SV<br />
Sonstige:<br />
IV.3.7) Bin<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>s Angebots (bei offenen Verfahren)<br />
Bis: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
ODER Frist in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote)<br />
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
Tag: ��/��/���� (tt/mm/jjjj) Uhrzeit:<br />
Ort (falls zutreffend): siehe Abschnitt I bzw. Anhang A<br />
Personen, die bei <strong>de</strong>r Öffnung <strong>de</strong>r Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend) Ja Nein<br />
9 von 12
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />
VI.1) DAUERAUFTRAG (falls zutreffend) Ja Nein<br />
Wenn ja, voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:<br />
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS<br />
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Ja Nein<br />
Wenn ja, geben Sie an, um welche Vorhaben und/o<strong>de</strong>r Programme es sich han<strong>de</strong>lt<br />
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN (falls zutreffend)<br />
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren<br />
Offizielle Bezeichnung:<br />
Postanschrift:<br />
Ort:<br />
E-Mail:<br />
Internet-Adresse (URL):<br />
Postleitzahl: Land:<br />
Deutschland<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend)<br />
Ort: Postleitzahl: Land:<br />
E-Mail: Telefon:<br />
Internet-Adresse (URL): Fax:<br />
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.4.2 ODER ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)<br />
Genaue Angaben zu <strong>de</strong>n Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:<br />
VI.4.3) Stelle, bei <strong>de</strong>r Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind<br />
Offizielle Bezeichnung:<br />
Postanschrift:<br />
Ort:<br />
E-Mail:<br />
Internet-Adresse (URL):<br />
Postleitzahl: Land:<br />
Deutschland<br />
Telefon:<br />
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
Fax:<br />
10 von 12
ANHANG A<br />
SONSTIGE ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN<br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
I) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, BEI DENEN AUSKÜNFTE ERHÄLTLICH SIND<br />
Offizielle Bezeichnung:<br />
Postanschrift:<br />
Ort:<br />
Kontaktstelle(n):<br />
Zu Hän<strong>de</strong>n von<br />
E-Mail:<br />
Internet-Adresse (URL):<br />
Postleitzahl: Land:<br />
Telefon:<br />
II) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, BEI DENEN VERDINGUNGS-/AUSSCHREIBUNGS-<br />
UND ERGÄNZENDE UNTERLAGEN ERHÄLTLICH SIND (EINSCHLIESSLICH UNTERLAGEN FÜR<br />
DEN WETTBEWERBLICHEN DIALOG UND DYNAMISCHES BESCHAFFUNGSSYSTEM)<br />
Offizielle Bezeichnung:<br />
Postanschrift:<br />
Ort:<br />
Kontaktstelle(n):<br />
Zu Hän<strong>de</strong>n von<br />
E-Mail:<br />
Internet-Adresse (URL):<br />
Fax:<br />
Postleitzahl: Land:<br />
Telefon:<br />
III) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, AN DIE ANGEBOTE/TEILNAHMEANTRÄGE ZU SEN-<br />
DEN SIND<br />
Offizielle Bezeichnung:<br />
Postanschrift:<br />
Ort:<br />
Kontaktstelle(n):<br />
Zu Hän<strong>de</strong>n von<br />
E-Mail:<br />
Internet-Adresse (URL):<br />
Fax:<br />
Postleitzahl: Land:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
11 von 12
LOS-NR. ��� BEZEICHNUNG:<br />
1) KURZE BESCHREIBUNG<br />
ANHANG B<br />
ANGABEN ZU LOSEN<br />
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)<br />
Hauptgegenstand<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />
3) MENGE ODER UMFANG<br />
L 123EG<br />
(Muster Bekanntmachung EG)<br />
Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend)<br />
��.��.��.��-� ����-� ����-�<br />
��.��.��.��-�<br />
��.��.��.��-�<br />
��.��.��.��-�<br />
��.��.��.��-�<br />
����-� ����-�<br />
����-� ����-�<br />
����-� ����-�<br />
����-� ����-�<br />
Falls bekannt,<br />
geschätzter Wert <strong>de</strong>r Bauleistungen ohne MwSt. (in Zahlen) Währung: €<br />
o<strong>de</strong>r Spanne von bis Währung: €<br />
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUF-<br />
TRAGS (falls zutreffend)<br />
Laufzeit in Monaten �� o<strong>de</strong>r Tagen ��� (ab Auftragsvergabe)<br />
o<strong>de</strong>r Beginn: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
En<strong>de</strong>: ��/��/���� (tt/mm/jjjj)<br />
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN<br />
(Verwen<strong>de</strong>n Sie ein Formular pro Los)<br />
12 von 12
Richtlinien zu L 123EG<br />
Bekanntmachungen EG<br />
1 Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>de</strong>r EG<br />
Richtlinien zu L 123EG<br />
(Bekanntmachungen EG - VOL)<br />
1.1 Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist nur dann eine Vorinformation zu veröffentlichen, wenn die<br />
Vergabestelle die Frist für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote nach § 18a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verkürzen möchte.<br />
Dabei genügt es, in die Vorinformation nur die Informationen aufzunehmen, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Absendung<br />
verfügbar sind.<br />
1.2 Bekanntmachungen von Vorinformationen, Offenen und Nichtoffenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialogen<br />
sowie Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung von Lieferungen und<br />
Dienstleistungen sind auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Gemeinschaften in Luxemburg online unter www.simap.europa.eu unter <strong>de</strong>r Rubrik „Auftraggeber-Seite“<br />
zu veröffentlichen. Bei Nutzung <strong>de</strong>r Online-Formulare ist eine vorherige Anmeldung und Registrierung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
1.3 Soweit <strong>de</strong>m Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften die Einrichtung eines<br />
Beschafferprofils gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, können Vorinformationen auch ausschließlich im Beschafferprofil veröffentlicht<br />
wer<strong>de</strong>n. (Die Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung erfüllt die Voraussetzung eines Beschafferprofils<br />
<strong>de</strong>rzeit noch nicht).<br />
1.4 Ist eine Online-Bearbeitung nicht möglich o<strong>de</strong>r zweckmäßig, sind die o. g. Bekanntmachungen mit <strong>de</strong>n<br />
auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg<br />
bereitgestellten Formblättern zu erstellen und per E-Mail an das Amtsblatt <strong>de</strong>r EG zu sen<strong>de</strong>n.<br />
1.5 Die Formblätter sind entsprechend <strong>de</strong>r Richtlinien L 1231EG auszufüllen.<br />
2 Bekanntmachung in innerstaatlichen Veröffentlichungsstellen<br />
2.1 Bekanntmachungen von Offenen Verfahren, Nichtoffenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialogen und<br />
Verhandlungsverfahren für Lieferungen und Dienstleistungen sind nach Absendung an das Amt für amtliche<br />
Veröffentlichungen <strong>de</strong>r EG mit i<strong>de</strong>ntischem Inhalt stets bei Bun<strong>de</strong>smaßnahmen auch im Inland<br />
zentral auf <strong>de</strong>m Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung, www.bund.<strong>de</strong>, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung<br />
im Internetportal <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s www.bund.<strong>de</strong> kann durch Verlinkung auf das EU Internetportal erfol-<br />
2.2 Bekanntmachungen sind zusätzlich auch auf <strong>de</strong>r Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und im Bayerischen<br />
Staatsanzeiger zu veröffentlichen.<br />
Daneben sollen Ausschreibungen und Auffor<strong>de</strong>rungen auch in Tageszeitungen o<strong>de</strong>r Fachzeitschriften<br />
veröffentlicht wer<strong>de</strong>n, wenn dies zur Erfüllung <strong>de</strong>s Ausschreibungszweckes nötig ist<br />
2.3 Bei Veröffentlichung auf dieser Bun<strong>de</strong>splattform über einen Link auf ein PDF-Dokument, ist zur Erstellung<br />
dieses Dokuments das Formblatt Bekanntmachung Inland - L 1232EG zu verwen<strong>de</strong>n:<br />
2.4 Alle wesentlichen für die Bekanntmachung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben sind aus <strong>de</strong>m Vergabevermerk (im<br />
Bereich Hochbau: Formblatt Vergabevermerk - Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart - L 111.H) zu entnehmen. Eine Anleitung<br />
zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Bekanntmachung enthalten die Richtlinien zu L 1231EG.<br />
3 Kosten <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen bei Offenen Verfahren<br />
3.1 Soweit ein Bieter die Vergabeunterlagen von <strong>de</strong>r Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung selbst herunterlädt,<br />
wird kein Entgelt erhoben.<br />
3.2 Wer<strong>de</strong>n vom Bewerber die Vergabeunterlagen bei <strong>de</strong>r Vergabestelle angefor<strong>de</strong>rt, ist ein Entgelt in Höhe<br />
<strong>de</strong>r Selbstkosten für die Vervielfältigung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unterlagen sowie<br />
<strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r postalischen Versendung zu for<strong>de</strong>rn, wenn das Entgelt <strong>de</strong>n Betrag von 5 Euro übersteigt.<br />
3.3 Wer<strong>de</strong>n die Unterlagen nur über die Vergabeplattform <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung abgegeben, ist in I.1<br />
„an<strong>de</strong>re Stellen“ anzukreuzen und in Anhang A.II die Internetadresse www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> anzugeben.<br />
Diese ist auch im Formblatt Bekanntmachung Inland - L 1232EG unter I.1 anzugeben.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Richtlinien L 1231EG<br />
(Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung und Baukonzession EG - VOL)<br />
Richtlinien L 1231EG<br />
Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung und Baukonzession EG<br />
1 Bekanntmachung von EG-Ausschreibungen<br />
1.1 Beim Ausfüllen <strong>de</strong>r Formblätter ist zu beachten:<br />
- Die Abschnitte und Abschnittsnummerierungen auf <strong>de</strong>n Vordrucken dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
- Einzutragen<strong>de</strong> Texte sind möglichst knapp zu halten. Der Inhalt <strong>de</strong>r Bekanntmachungen, die nicht<br />
auf elektronischem Wege erstellt und übermittelt wer<strong>de</strong>n, ist auf ca. 650 Wörter beschränkt;<br />
Seitenumbrüche sind zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
- Es müssen alle Fel<strong>de</strong>r ausgefüllt wer<strong>de</strong>n, mit Ausnahme <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Zusätzen „falls zutreffend“<br />
gekennzeichneten Texte.<br />
- Fel<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Anmerkung „falls bekannt“ müssen ausgefüllt wer<strong>de</strong>n, wenn die Angabe verfügbar<br />
und relevant ist.<br />
Zu <strong>de</strong>n einzelnen Formblättern ist zu beachten:<br />
2 EG-Vorinformation<br />
2.1 - In I.2) ist unter Haupttätigkeit das Feld „Sonstiges“ anzukreuzen und mit <strong>de</strong>m Zusatz „Hochbau“ o<strong>de</strong>r<br />
„Straßenbau“ zu ergänzen.<br />
- Der Abschnitt II.A ist nicht auszufüllen, er gilt ausschließlich für Bauleistungen.<br />
- In II.2) ist <strong>de</strong>r NUTS-Co<strong>de</strong> immer anzugeben. Er ist über die Internetseite <strong>de</strong>r EU<br />
(www.simap.europa.eu) zu ermitteln.<br />
- In II.4) ist die CPV-Nummer immer anzugeben. Sie ist ebenfalls über die Internetseite <strong>de</strong>r EU<br />
(www.simap.europa.eu) zu ermitteln.<br />
- In II.6) ist in <strong>de</strong>r Regel das Feld „ja“ anzukreuzen.<br />
3 Anleitung zum Ausfüllen <strong>de</strong>s Formblatts Bekanntmachung - L 123EG<br />
3.1 - In II.1.2) ist entwe<strong>de</strong>r das Feld Lieferung o<strong>de</strong>r Dienstleistung anzukreuzen. Auch hier ist stets <strong>de</strong>r<br />
NUTS-Co<strong>de</strong> anzugeben (siehe Vorinformation).<br />
- In II.1.6) ist stets die CPV-Nummer anzugeben (siehe Vorinformation). Als ergänzen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong><br />
sind ergänzen<strong>de</strong> Leistungen einzutragen.<br />
- In II.1.8) „Aufteilung in Lose“ ist „Ja“ nur dann anzukreuzen, wenn eine getrennte Vergabe einzelner<br />
Lose an verschie<strong>de</strong>ne Bieter vorbehalten wird. Nur dann ist auch Anhang B „Information über Lose“<br />
auszufüllen.<br />
3.2 - In II.2.2) ist in <strong>de</strong>r Regel keine Eintragung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
- In III.1.1) sind Sicherheitsleistungen nur zu for<strong>de</strong>rn, wenn sie ausnahmsweise für die sach- und<br />
fristgemäße Durchführung <strong>de</strong>r verlangten Leistung notwendig erscheinen.<br />
- In III.1.4) ist in <strong>de</strong>r Regel „nein“ anzukreuzen.<br />
- In III.2.1.) ist die Vorlage einer Eigenerklärung <strong>de</strong>r Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter zu verlangen (siehe<br />
Richtlinien zu L 211 „Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe“ Nr.1). Ausländische Bieter haben<br />
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslan<strong>de</strong>s vorzulegen. Bei Nichtoffenen Verfahren,<br />
Wettbewerblichen Dialogen und Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung<br />
ist die Vorlage mit <strong>de</strong>m Teilnahmeantrag zu verlangen.<br />
- In III.2.2) und III.2.3) sind die zum Nachweis <strong>de</strong>r wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen<br />
Leistungsfähigkeit von <strong>de</strong>n Bewerbern gefor<strong>de</strong>rte Min<strong>de</strong>ststandards sowie die einzureichen<strong>de</strong>n<br />
Angaben und Formalitäten anzugeben (siehe § 7a Nr. 3 und Nr. 5 VOL/A).<br />
- In IV.1.1) sind bei Wahl <strong>de</strong>r beschleunigten Verfahren die dafür maßgeben<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> anzugeben;<br />
diese dürfen nicht im Einflussbereich <strong>de</strong>s Auftraggebers liegen.<br />
- In IV.1.2) ist bei Nichtoffenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialogen und Verhandlungsverfahren nach<br />
Öffentlicher Vergabebekanntmachung die geplante Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer zu benennen. Diese darf<br />
nicht unter drei, bei Nichtoffenen Verfahren nicht unter fünf liegen.<br />
- Weiterhin sind die für die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber maßgeben<strong>de</strong>n Kriterien zu benennen (siehe<br />
Richtlinen zu L 301„Behandlung <strong>de</strong>r Bewerbungen“ Nr. 2.1 ff.)<br />
- In IV.1.3) ist bei Verhandlungsverfahren und Wettbewerblichen Dialogen anzugeben, ob eine<br />
Verringerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Teilnehmer im Laufe <strong>de</strong>r Verhandlung bzw. <strong>de</strong>s Dialogs vorgesehen wird.<br />
- In IV.2.1) „Zuschlagskriterien“ ist das Unterfeld „Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die<br />
Kriterien, die in <strong>de</strong>n Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen … aufgeführt sind" anzukreuzen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.11.2009 1 von 2
Richtlinien L 1231EG<br />
(Anleitung zu Vorinformation, Bekanntmachung und Baukonzession - VOL)<br />
- In IV.3.3) ist als Schlusstermin für die Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Unterlagen ein Termin 7 Kalen<strong>de</strong>rtage vor<br />
Angebotsabgabe einzutragen (24.00 Uhr). Nach diesem Termin eingehen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen sollen<br />
nach Möglichkeit <strong>de</strong>nnoch erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
- In IV.3.4) sind Datum und Uhrzeit für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote bzw. <strong>de</strong>r Teilnahmeanträge<br />
einzutragen.<br />
- In IV.3.5) ist <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an<br />
ausgewählte Bewerber einzutragen.<br />
- In IV.3.6) ist als Sprache „Deutsch“ anzukreuzen.<br />
- In IV.3.7) ist die Dauer <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist anzugeben.<br />
- In IV.3.8) sind Datum und Uhrzeit <strong>de</strong>s Öffnungstermins einzutragen.<br />
- In VI.4.1) ist als zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die für die Vergabestelle zuständige<br />
Vergabekammer anzugeben. Als zuständigen Stelle für Schlichtungsverfahren ist die Adresse <strong>de</strong>r<br />
Stelle anzugeben, an die sich Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen<br />
Vergabebestimmungen wen<strong>de</strong>n können (i.d.R. Fach- und Rechtsaufsicht).<br />
- In VI.4.2) ist einzutragen: „Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines<br />
Nachprüfungsverfahrens vor <strong>de</strong>r Vergabekammer 15 Tage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).“<br />
- In VI.4.3) ist als Stelle, bei <strong>de</strong>r Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind in <strong>de</strong>r<br />
Regel die Vergabestelle anzugeben. Nur wenn diese nicht in <strong>de</strong>r Lage ist entsprechen<strong>de</strong><br />
Informationen zu erteilen, ist hier die <strong>de</strong>r Vergabestelle vorgesetzte Dienststelle zu benennen.<br />
4 EG-Baukonzession<br />
4.1 Formblatt EG-Bekanntmachung „Baukonzession“<br />
Die Eintragungen sind sinngemäß zu <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen und <strong>de</strong>n Richtlinien zu L 123EG Nr.<br />
3 vorzunehmen.<br />
©<strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 16.03.2010 2 von 2
Vergabestelle<br />
Veröffentlichung einer Bekanntmachung<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Anlage Bekanntmachungstext<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir bitten die beiliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
zu veröffentlichen.<br />
Ansprechpartner für Rückfragen ist<br />
Telefon<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
L 1232EG<br />
(Bekanntmachung Inland - VOL)<br />
Wir bitten um Übersendung eines Nachweises <strong>de</strong>r Veröffentlichung, aus <strong>de</strong>m auch das Datum <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
hervorgeht, an die oben stehen<strong>de</strong> Anschrift.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon Fax<br />
E-Mail Internet<br />
nähere Auskünfte und Auskünfte zur Anfor<strong>de</strong>rung von Unterlagen<br />
Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r EU-Amtsblatt www.simap.europa.eu<br />
II.1.1 Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftrags<br />
Vergabenummer<br />
II.1.2 Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />
Lieferung<br />
Dienstleistung<br />
Ort <strong>de</strong>r Leistung<br />
L 1232EG<br />
(Bekanntmachung Inland - VOL)<br />
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Richtlinien L 130<br />
Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb<br />
1 Teilnahmewettbewerb<br />
Richtlinien L 130<br />
(Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb - VOL)<br />
1.1 Beim Nichtoffenen Verfahren, <strong>de</strong>m Wettbewerblichen Dialog und Verhandlungsverfahren nach öffentlicher<br />
Vergabebekanntmachung hat die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen, nach <strong>de</strong>n unter III.2 und IV.1.2 <strong>de</strong>r EG-Bekanntmachung angegebenen Kriterien (siehe Richtlinien<br />
zu L 123EG Nr. 4.2) zu erfolgen. Die Auswahl und Festlegung <strong>de</strong>r Kriterien ist im Vergabevermerk zu dokumentieren.<br />
Die eingegangenen Bewerbungen sind wie folgt zu prüfen und zu bewerten:<br />
1.2 Zunächst sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen daraufhin zu überprüfen, ob die in III.2 <strong>de</strong>r<br />
EG-Vergabebekanntmachung gefor<strong>de</strong>rten Auskünfte/Erklärungen/Nachweise vollständig und mit ausreichen<strong>de</strong>m<br />
Inhalt vorliegen.<br />
1.3 Bewerber, die die in <strong>de</strong>r EG-Bekanntmachung gefor<strong>de</strong>rten Auskünfte/Erklärungen/Nachweise nicht o<strong>de</strong>r<br />
nur unvollständig vorlegen, wer<strong>de</strong>n vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.<br />
1.4 Anschließend erfolgt die inhaltliche Prüfung und Bewertung <strong>de</strong>r Bewerberangaben unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />
<strong>de</strong>r Zuverlässigkeit.<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Regelungen in <strong>de</strong>n Richtlinien L 320 Nrn. 4.3 und 4.4 sind dabei zu beachten.<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung ist im Vergabevermerk zu dokumentieren.<br />
2 Auswahlverfahren<br />
2.1 Die Bewerber, die im weiteren Wettbewerbsverfahren bleiben, wer<strong>de</strong>n nach Punktesystem gemäß <strong>de</strong>m<br />
Formblatt Auswahlverfahren Teilnahmeanträge - L 1311 in eine Reihung gebracht. Dazu sind analog zu<br />
<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r EG-Vergabebekanntmachung aufgeführten Kriterien die vorgelegten Erklärungen und Nachweise<br />
im Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r je nach <strong>de</strong>r vom Bewerber zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung zu wichten. Die<br />
Summe <strong>de</strong>r Wichtungen muss 100 v. H. ergeben.<br />
2.2 Darüber hinaus soll <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Unterlagen eines je<strong>de</strong>n Bewerbers bei <strong>de</strong>n einzelnen Auswahlkriterien<br />
mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet wer<strong>de</strong>n. Dabei sollen die Punkte nach folgen<strong>de</strong>r Systematik<br />
vergeben wer<strong>de</strong>n:<br />
- 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,<br />
- 2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,<br />
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt<br />
- 0 Punkte: Kriterium (Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen) nicht erfüllt.<br />
Sind dabei die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt (0 Punkte <strong>de</strong>s Bewerbers),<br />
darf dieser nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Auswahlverfahren ist entsprechend <strong>de</strong>r Systematik <strong>de</strong>s Formblatts Auswahlverfahren Teilnahmeanträge<br />
- L 1311 durchzuführen. Die darin aufgeführten Auswahlkriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung stellen keine<br />
Vorgabe dar. Die Auswahlkriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung müssen in je<strong>de</strong>m Einzelfall neu festgelegt wer<strong>de</strong>n<br />
(siehe § 7a Nr. 3 und Nr. 5 VOL/A).<br />
Die Entscheidungsgrün<strong>de</strong> für die Wichtung und die Bewertung mit Punktzahlen sind für <strong>de</strong>n Vergabevermerk<br />
aktenkundig zu machen.<br />
2.3 Die Bewerber mit <strong>de</strong>n höchsten Punktzahlen wer<strong>de</strong>n zur Angebotsabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt. Die Min<strong>de</strong>stanzahl<br />
<strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bewerber muss <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r EG-Vergabebekanntmachung unter IV.1.2 genannten<br />
Anzahl entsprechen und darf bei hinreichen<strong>de</strong>r Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei, im Rahmen<br />
eines Nichtoffenen Verfahrens nicht unter fünf liegen.<br />
2.4 Auf Verlangen sind <strong>de</strong>n nicht berücksichtigten Bewerbern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer<br />
Frist von 15 Kalen<strong>de</strong>rtagen, nach Eingang ihres schriftlichen Antrags die Grün<strong>de</strong> für die Nichtberücksichtigung<br />
ihrer Bewerbung mitzuteilen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ausschlussprüfung<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
ausreichen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
Erklärungen zu § 7 Nr. 4 VOL/A<br />
Bewerber Nachweise Fachkun<strong>de</strong> Nachweise Leistungsfähigkeit<br />
Nachweise Zuverlässigkeit Insolvenzverfahren<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit<br />
§ 7 Nr. 5 VOL/A<br />
L 1310<br />
(Ausschlussprüfung bei Teilnahmewettbewerben - VOL)<br />
Vergabenummer<br />
Liquidation schwere<br />
Verfehlung<br />
Zahlung von<br />
Steuern und<br />
Abgaben<br />
sowie Sozialversicherungsbeiträgen<br />
keine falschenErklärungen<br />
Ergebnis:<br />
Bewerber<br />
für Auswahlverfahrenqualifiziert?<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Auswahlverfahren<br />
Auswahlkriterien Wichtung<br />
Bewerber:<br />
in % Punkte<br />
(0 bis 3)<br />
1. fachliche<br />
Eignung sowie<br />
finanzielle und<br />
wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit<br />
nach §<br />
7 Nr. 4 VOL/A<br />
Zwischensumme Wichtung zu 1:<br />
2. weitere<br />
Nachweise<br />
Zwischensumme Wichtung zu 2:<br />
Summe 100%<br />
Rangfolge<br />
Vergabenummer<br />
Bewertung<br />
nach Punkten<br />
(= Wichtung x<br />
Punkte)<br />
L 1311<br />
(Auswahlverfahren Teilnahmeanträge - VOL)<br />
Bewerber:<br />
Punkte<br />
(0 bis 3)<br />
Bewertung<br />
nach Punkten<br />
(= Wichtung x<br />
Punkte)<br />
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Richtlinien L 200<br />
Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 200<br />
(Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen - VOL)<br />
1.1 Die Richtlinien für das Aufstellen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen sind von <strong>de</strong>n Dienststellen zur einheitlichen Anwendung<br />
<strong>de</strong>r Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von<br />
Leistungen (VOL/A) und <strong>de</strong>r Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –<br />
VgV) zu beachten.<br />
Sie enthalten Regelungen und Formblätter für das Aufstellen von Vergabeunterlagen nach § 9 VOL/A,<br />
gegebenenfalls § 9a VOL/A.<br />
1.2 Veröffentlichte und von je<strong>de</strong>rmann erwerbbare Unterlagen, wie<br />
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,<br />
- Technische Lieferbedingungen,<br />
- Technische Regelwerke (z.B. DIN-Normen) und<br />
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),<br />
sind <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen nicht beizugeben.<br />
1.3 Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Vergabeunterlagen so rechtzeitig aufzustellen und in ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Stückzahl herzustellen, dass sie entsprechend <strong>de</strong>r Ankündigung in <strong>de</strong>r Vergabebekanntmachung<br />
(siehe Richtlinien zu L 121 - L 122) abgegeben wer<strong>de</strong>n können. Sofern die Unterlagen in Papier abgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n, darf eine Einschränkung <strong>de</strong>r Abgabe (etwa mit <strong>de</strong>r Maßgabe „solange Vorrat reicht“) nicht<br />
erfolgen.<br />
1.4 Die von <strong>de</strong>n Bewerbern einzusehen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen nicht beigefügten Unterlagen (siehe<br />
Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 2), sind nach <strong>de</strong>m Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen bei <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
bereitzuhalten und allen Bewerbern zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Einsicht zur Verfügung zu<br />
stellen. Verlangt ein Bewerber Kopien bzw. Vervielfältigungen aus <strong>de</strong>n Unterlagen, sind diese zum<br />
Selbstkostenpreis abzugeben.<br />
1.5 Bei Öffentlicher Ausschreibung sind Vergabeunterlagen, die bis zum gegebenenfalls festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungstermin<br />
angefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, an alle zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Bewerber abzugeben. Aber auch nach<br />
diesem Termin eingehen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen sind zu berücksichtigen (siehe auch Richtlinien zu L 121-122<br />
Nr. 4).<br />
1.6 Sind bei Offenen Verfahren die Verdingungsunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem<br />
Weg frei, direkt und vollständig verfügbar, wer<strong>de</strong>n die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen<br />
Unterlagen <strong>de</strong>n Bewerbern binnen 6 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Eingang <strong>de</strong>s Antrags zugesandt, sofern<br />
dieser Antrag rechtzeitig vor <strong>de</strong>m Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote eingegangen ist.<br />
1.7 Weist ein Bewerber gemäß Nr. 1 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG auf Unklarheiten in<br />
<strong>de</strong>n Vergabeunterlagen hin, so ist <strong>de</strong>m Hinweis unverzüglich nachzugehen. Der Hinweis und <strong>de</strong>ssen weitere<br />
Behandlung sind aktenkundig zu machen. Ist eine Korrektur <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen notwendig, ist<br />
diese allen Bewerbern sofort schriftlich mitzuteilen; ggf. ist die Angebots-/Zuschlagsfrist zu verlängern.<br />
Im Übrigen gilt § 17 Nr. 6 VOL/A.<br />
1.8 Vergabeunterlagen dürfen bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte nur an Bewerber abgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n, die sich gewerbsmäßig mit <strong>de</strong>r Ausführung von Leistungen <strong>de</strong>r zu vergeben<strong>de</strong>n Art befassen (§ 7<br />
Nr. 2 Abs. 1 VOL/A).<br />
1.9 Wird bekannt, dass gegen einen Bewerber ein Verfahren wegen unberechtigter Ausübung eines Gewerbes<br />
eingeleitet ist, so ist bis zum Abschluss dieses Verfahrens von <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Bewerbers<br />
am Wettbewerb abzusehen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Vergabestelle<br />
L 211<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />
Datum <strong>de</strong>r Versendung<br />
Maßnahmenummer<br />
Vergabenummer<br />
Vergabeart<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
Freihändige Vergabe<br />
Internationale NATO-Ausschreibung<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />
Datum Uhrzeit<br />
Ort<br />
Telefon<br />
Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots voraussichtliche Ausführungsfrist<br />
Beginn En<strong>de</strong><br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Anlagen<br />
A) die beim Bieter verbleiben<br />
L 212 Bewerbungsbedingungen<br />
L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
L 245 Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />
L 2492 Online-Vergaben<br />
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />
B) die immer 1-fach zurück zu geben sind<br />
L 213 Angebotsschreiben 2-fach<br />
L 214.H Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />
L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />
L 241 Abfall 2-fach<br />
L 244 Datenverarbeitung 2-fach<br />
L 451 Datenträger Abrechnung 2-fach<br />
L 246.H Aufträge für Gaststreitkräfte 2-fach<br />
L 247.H Verschlusssachenvergaben 2-fach<br />
L 625.H NATO-Infrastrukturbauten 2-fach<br />
Leistungsbeschreibung 2-fach<br />
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />
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L 211<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />
C) die (in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind<br />
L 2330 Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen 2-fach<br />
L 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 2-fach<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 4
1<br />
L 211<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />
Es ist beabsichtigt, die in beiliegen<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im<br />
Namen und für Rechnung<br />
2 Auskünfte wer<strong>de</strong>n erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen wer<strong>de</strong>n bei/beim<br />
zu <strong>de</strong>n üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten:<br />
Tel. E-Mail<br />
Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind:<br />
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben durch <strong>de</strong>n Bieter und ggf. Nachunternehmer<br />
3.1<br />
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten<br />
soll, zur Bestätigung <strong>de</strong>r Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 3) einen Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister<br />
beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz anfor<strong>de</strong>rn.<br />
3.2 Zum Nachweis <strong>de</strong>r Eignung sind vorzulegen:<br />
mit <strong>de</strong>m Angebot auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
Unterlagen nach § 7 Nr. 4 VOL/A,<br />
3.3 Folgen<strong>de</strong> sonstige Nachweise/Angaben sind vorzulegen:<br />
mit <strong>de</strong>m Angebot auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten - L 248, Nachweis <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit<br />
bei Verwendung von zu PEFC o<strong>de</strong>r FSC gleichwertigen Zertifikaten o<strong>de</strong>r Einzelnachweisen<br />
<strong>de</strong>r FSC- o<strong>de</strong>r PEFC-Kriterien für die verwen<strong>de</strong>ten Holzprodukte<br />
L 2491 Erklärung zur Vermeidung <strong>de</strong>s Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />
- L 2491<br />
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer (auf geson<strong>de</strong>rtem Blatt)<br />
4 Vorlage von mit <strong>de</strong>m Angebot auf geson<strong>de</strong>rter Anlage vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen zu <strong>de</strong>n in Nr. 7 genannten<br />
Zuschlagskriterien:<br />
5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen - L 212.<br />
5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten<br />
nein<br />
ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n<br />
nur für ein Los<br />
für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />
für alle Lose<br />
(Näheres siehe Leistungsbeschreibung)<br />
5.2 Nebenangebote sind zugelassen.<br />
Nebenangebote sind zugelassen; zusätzlich zu Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212 gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 4
5.3<br />
Nebenangebote sind zugelassen für:<br />
L 211<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212 gilt nicht.<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote, soweit in Nr. 5.2 zugelassen, siehe Leistungsbeschreibung.<br />
Die Erfüllung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />
Soweit in Nr. 5.2 zugelassen, müssen Nebenangebote im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ<br />
und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />
5.4 Elektronische Angebotsabgabe mit<br />
6<br />
fortgeschrittener Signatur<br />
qualifizierter Signatur<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes ist zugelassen.<br />
Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.<br />
Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegen<strong>de</strong> Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit<br />
<strong>de</strong>n Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusen<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r dort abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegen<strong>de</strong>m Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma),<br />
Ihrer Anschrift und <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.<br />
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und<br />
zusammen mit <strong>de</strong>n Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
einzureichen.<br />
7 Maßgeben<strong>de</strong> Kriterien für die Angebotswertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A:<br />
8 Nachprüfungsstelle<br />
9 Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n, wenn Ihnen bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist kein Auftrag<br />
erteilt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
10 Weitere Angaben<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 4
Vergabestelle<br />
L 211EG<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />
Datum <strong>de</strong>r Versendung<br />
Maßnahmenummer<br />
Vergabenummer<br />
Vergabeart<br />
Offenes Verfahren<br />
Nichtoffenes Verfahren<br />
Verhandlungsverfahren<br />
Wettbewerblicher Dialog<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />
Datum Uhrzeit<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 5<br />
Ort<br />
Telefon<br />
Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG voraussichtliche Ausführungsfrist<br />
Beginn En<strong>de</strong><br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Anlagen<br />
A) die beim Bieter verbleiben<br />
L 212EG Bewerbungsbedingungen EG<br />
L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
L 226EG.H Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG<br />
L 226EG.StB Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG<br />
L 227EG.H Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />
L 227EG.StB Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />
L 236EG Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch an<strong>de</strong>re Unternehmen EG<br />
L 245 Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />
L 2492 Online-Vergaben<br />
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />
B) die immer 1-fach zurück zu geben sind<br />
L 213EG Angebotsschreiben EG 2-fach<br />
L 214.H Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />
L 214.StB Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen 2-fach<br />
L 241 Abfall 2-fach<br />
L 244 Datenverarbeitung 2-fach<br />
Leistungsbeschreibung 2-fach<br />
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
L 211EG<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />
C) die (in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind<br />
L 235EG Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG 2-fach<br />
L 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 2-fach<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 5
1<br />
L 211EG<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />
Es ist beabsichtigt, die in beiliegen<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im<br />
Namen und für Rechnung<br />
2 Auskünfte wer<strong>de</strong>n erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen wer<strong>de</strong>n bei/beim<br />
zu <strong>de</strong>n üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten:<br />
Tel. E-Mail<br />
nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind<br />
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben für <strong>de</strong>n Bieter und die von ihm nach Formblatt L 236EG verpflichteten<br />
Unternehmen<br />
3.1<br />
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten<br />
soll, zur Bestätigung <strong>de</strong>r Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 3) einen Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister<br />
beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz anfor<strong>de</strong>rn.<br />
3.2 Zum Nachweis <strong>de</strong>r Eignung sind vorzulegen:<br />
mit <strong>de</strong>m Angebot<br />
folgen<strong>de</strong> Unterlagen nach § 7a Nr. 3 VOL/A:<br />
auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
Abs. 1a) Abs. 1b) Abs. 1c) Abs. 1d)<br />
Abs. 2a) Abs. 2b) Abs. 2c) Abs. 2d) Abs. 2e) Abs. 2f) Abs. 2g)<br />
3.3 Folgen<strong>de</strong> sonstige Nachweise/Angaben sind vorzulegen:<br />
mit <strong>de</strong>m Angebot auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten - L 248, Nachweis <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit<br />
bei Verwendung von zu PEFC o<strong>de</strong>r FSC gleichwertigen Zertifikaten o<strong>de</strong>r Einzelnachweisen<br />
<strong>de</strong>r FSC- o<strong>de</strong>r PEFC-Kriterien für die verwen<strong>de</strong>ten Holzprodukte<br />
L 2491 Erklärung zur Vermeidung <strong>de</strong>s Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />
- L 2491<br />
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer<br />
4 - frei -<br />
5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG.<br />
5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten<br />
nein<br />
ja, Angebote können abgegeben wer<strong>de</strong>n<br />
nur für ein Los<br />
für ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose<br />
für alle Lose<br />
(Näheres siehe Leistungsbeschreibung)<br />
5.2 Nebenangebote sind zugelassen.<br />
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG gilt nicht.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 5
L 211EG<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />
Nebenangebote sind für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung<br />
zugelassen:<br />
Nebenangebote müssen die im Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG -<br />
L 226EG.H bzw. L 226EG.StB genannten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllen.<br />
Zusätzlich zu Nr. 5 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />
5.3 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten<br />
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:<br />
Kriterien: siehe beiliegen<strong>de</strong>s Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - L 227EG.H bzw.<br />
L 227EG.StB<br />
Kriterium: Preis (Gewichtung 100 v.H).<br />
Eine Gewichtung kann nicht angegeben wer<strong>de</strong>n, die Kriterien sind in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Be<strong>de</strong>utung<br />
aufgelistet:<br />
5.4 Abwicklung von Verhandlungsverfahren<br />
Die Abwicklung in verschie<strong>de</strong>nen, aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Phasen zur Begrenzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Angebote<br />
ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt.<br />
5.5 Elektronische Angebotsabgabe mit<br />
fortgeschrittener Signatur<br />
qualifizierter Signatur<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes ist zugelassen.<br />
Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.<br />
6 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegen<strong>de</strong> Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit<br />
<strong>de</strong>n Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusen<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r dort abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegen<strong>de</strong>m Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma),<br />
Ihrer Anschrift und <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.<br />
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und<br />
zusammen mit <strong>de</strong>n Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
einzureichen.<br />
7 - frei -<br />
8 Nachprüfungsstelle<br />
Vergabekammer (§ 104 GWB)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5
9 Vorzulegen<strong>de</strong> Unterlagen zu <strong>de</strong>n Zuschlagskriterien<br />
10 Weitere Angaben<br />
L 211EG<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 5 von 5
Richtlinien zu L 211, L 211EG<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
1 Alle Vergaben<br />
2<br />
3<br />
Richtlinien zu L 211, L 211EG<br />
(Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - VOL)<br />
Den Bietern ist nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls ausreichend Zeit für die Angebotsbearbeitung zu<br />
geben (siehe §§ 18, 18a VOL/A).<br />
Sollen Bieter mit Abgabe Ihrer Angebote weitere Nachweise und Angaben vorlegen, ist in Nr. 3.2 und<br />
3.3 „mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen“ anzukreuzen und in <strong>de</strong>n weiteren Zeilen die gewünschten Nachweise<br />
und Angaben anzugeben. Weil nach <strong>de</strong>r Vergaberechtsprechung fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r unvollständige Nachweise<br />
o<strong>de</strong>r Angaben zum Ausschluss <strong>de</strong>s Angebots führen, ist diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Sollen Bieter auf geson<strong>de</strong>rtes Verlangen weitere Nachweise und Angaben vorlegen, ist „auf geson<strong>de</strong>rtes<br />
Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle vorzulegen“ anzukreuzen und in <strong>de</strong>n weiteren Zeilen die gewünschten Nachweise<br />
und Angaben anzugeben, z. B. Nachweise gemäß § 7 Nr. 4 o<strong>de</strong>r § 7a Nrn. 3 und 5 VOL/A, die jedoch<br />
nicht im Wi<strong>de</strong>rspruch zur Bekanntmachung stehen dürfen. Bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-<br />
Schwellenwerte ist hier weiterhin i.d.R. „Namen <strong>de</strong>r vorgesehenen Unterauftragnehmer“ einzutragen.<br />
Sind bei Liefer- und Dienstleistungen Verkehrssicherungen an Straßen erfor<strong>de</strong>rlich, ist zu prüfen, ob weiterhin<br />
folgen<strong>de</strong>r Text aufzunehmen ist:<br />
„Der Bieter hat die Qualifikation <strong>de</strong>s zu benennen<strong>de</strong>n Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen<br />
gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erfor<strong>de</strong>rliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung<br />
von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger<br />
Qualifikationsnachweis verlangt.<br />
In Nr. 5.2 ist als Regelfall „Nebenangebote zugelassen“ anzukreuzen.<br />
Zu Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe Nrn. 2 bzw. 3.<br />
In Nr. 9 ist bei allen Ausschreibungen die Adresse <strong>de</strong>r Stelle anzugeben an die sich Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter<br />
zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wen<strong>de</strong>n können (i. d. R. Fach- und<br />
Rechtsaufsicht). Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist daneben die Adresse <strong>de</strong>r Vergabekammer<br />
anzugeben.<br />
Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />
Wer<strong>de</strong>n in Nr. 5.2 Nebenangebote zugelassen, sind Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für mögliche Nebenangebote<br />
zu formulieren<br />
- in einem geson<strong>de</strong>rten Abschnitt 1.3 <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung o<strong>de</strong>r<br />
- das Kästchen „qualitativ und quantitativ gleichwertig“ anzukreuzen.<br />
In Nr. 7 können ggf. Zuschlagskriterien eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Unter (<strong>de</strong>m letzten Spiegelstrich) „Weitere Kriterien“ sollen im Regelfall keine weiteren Angaben gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Vergaben oberhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte<br />
Wer<strong>de</strong>n in Nr. 5.2 Nebenangebote zugelassen, sind Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für mögliche Nebenangebote<br />
in Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG - L 226EG.H bzw. - L 226EG.StB anzugeben.<br />
Zur Festlegung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien siehe Richtlinien zu L 227EG.H bzw. zu L 227EG.StB.<br />
In Nr. 10 sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, die von Bietern mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen zu <strong>de</strong>n<br />
Zuschlagskriterien anzugeben. Bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerten sind i.d.R. keine Angaben<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
In Nr. 10 sind für die unter Nr. 5.4 o<strong>de</strong>r Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - L 227EG.H bzw.<br />
- L 227EG.StB angegebenen Unterkriterien die mit <strong>de</strong>m Angebot auf geson<strong>de</strong>rter Anlage vorzulegen<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen anzugeben.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />
Fassung Januar 2008<br />
L 212<br />
(Bewerbungsbedingungen - VOL)<br />
Das Vergabeverfahren erfolgt nach <strong>de</strong>r "Verdingungsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von<br />
Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).<br />
1 Mitteilung von Unklarheiten in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung <strong>de</strong>s Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.<br />
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen<br />
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen.<br />
Zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung, Einschränkung o<strong>de</strong>r Verfälschung <strong>de</strong>s Wettbewerbs hat <strong>de</strong>r Bieter<br />
auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art <strong>de</strong>r Bieter wirtschaftlich und<br />
rechtlich mit Unternehmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
3 Angebot<br />
3.1 Das Angebot ist in <strong>de</strong>utscher Sprache abzufassen.<br />
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwen<strong>de</strong>n; das Angebot ist<br />
an <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.<br />
Eine selbstgefertigte Abschrift o<strong>de</strong>r Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das<br />
vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.<br />
3.3 Das Angebot muss die Preise und die in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen und Angaben<br />
enthalten. Unvollständige Angebote wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von <strong>de</strong>r<br />
Vergabestelle geson<strong>de</strong>rt verlangten Unterlagen nicht zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle bestimmten<br />
Zeitpunkt vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „o<strong>de</strong>r<br />
gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbeson<strong>de</strong>re<br />
Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn <strong>de</strong>r Bieter das vorgegebene<br />
Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das<br />
in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot we<strong>de</strong>r die Produktangabe<br />
noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.<br />
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />
Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen sind unzulässig.<br />
Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.<br />
3.6 Entspricht <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation<br />
von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist <strong>de</strong>r Einheitspreis maßgebend.<br />
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.<br />
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.<br />
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Steuersatzes am<br />
Schluss <strong>de</strong>s Angebotes hinzuzufügen.<br />
Es wer<strong>de</strong>n nur Preisnachlässe gewertet, die<br />
- ohne Bedingungen als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz auf die Abrechnungssumme gewährt wer<strong>de</strong>n<br />
und<br />
- an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.<br />
Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe bleiben Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Vertragsinhalt.<br />
3.8 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
dies in <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.<br />
An<strong>de</strong>re auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.<br />
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L 212<br />
(Bewerbungsbedingungen - VOL)<br />
3.9 Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen<br />
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.<br />
4 Unterlagen zum Angebot<br />
Der Bieter hat auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle die Belege für die Preisermittlung zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.<br />
5 Nebenangebote<br />
5.1 Nebenangebote müssen auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht und als solche <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet<br />
sein, <strong>de</strong>ren Anzahl ist an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />
5.2 Sind an Nebenangebote Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt, müssen diese erfüllt wer<strong>de</strong>n; an<strong>de</strong>rnfalls<br />
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />
5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend zu beschreiben;<br />
die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.<br />
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung <strong>de</strong>r Bauleistung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Bieter eine Leistung anbietet, <strong>de</strong>ren Ausführung nicht in <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n bzw. in Allgemeinen<br />
Technischen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er<br />
im Angebot entsprechen<strong>de</strong> Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.<br />
5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses beeinflussen<br />
(än<strong>de</strong>rn, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfor<strong>de</strong>rn), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen<br />
aufzuglie<strong>de</strong>rn (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />
5.5 Nebenangebote, die <strong>de</strong>n Nummern 5.1, 1. Halbsatz, 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Wertung ausgeschlossen.<br />
6 Bietergemeinschaften<br />
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn unterzeichnete Erklärung<br />
abzugeben,<br />
- in <strong>de</strong>r die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />
- in <strong>de</strong>r alle Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r für die Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags bevollmächtigte<br />
Vertreter bezeichnet ist,<br />
- dass <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtsverbindlich<br />
vertritt,<br />
- dass alle Mitglie<strong>de</strong>r als Gesamtschuldner haften.<br />
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, wer<strong>de</strong>n Angebote von Bietergemeinschaften, die sich<br />
erst nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe aus aufgefor<strong>de</strong>rten Unternehmern gebil<strong>de</strong>t haben,<br />
nicht zugelassen.<br />
7 Unterauftragnehmer<br />
Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter Teile <strong>de</strong>r Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in<br />
seinem Angebot Art und Umfang <strong>de</strong>r durch Unterauftragnehmer auszuführen<strong>de</strong>n Leistungen angeben<br />
und auf Verlangen die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.<br />
8 Angebotsfrist, Eröffnungstermin<br />
8.1 Die Angebotsfrist läuft mit <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - L 211 genannten<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin ab. Bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist können Angebote schriftlich<br />
o<strong>de</strong>r auf elektronischem Wege zurückgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2 Zu <strong>de</strong>m Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen. Die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
und die Endbeträge <strong>de</strong>r Angebote wer<strong>de</strong>n nicht veröffentlicht.<br />
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9 Bevorzugte Bewerber<br />
L 212<br />
(Bewerbungsbedingungen - VOL)<br />
9.1 Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt wer<strong>de</strong>n wollen, müssen dies im Angebot erklären<br />
und auf Verlangen <strong>de</strong>n Nachweis für das Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung<br />
führen. Wird <strong>de</strong>r Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht<br />
bevorzugter Bieter behan<strong>de</strong>lt.<br />
9.2 Bietergemeinschaften, <strong>de</strong>nen bevorzugte Bewerber als Mitglie<strong>de</strong>r angehören, haben zusätzlich <strong>de</strong>n<br />
Anteil nachzuweisen, <strong>de</strong>n die Leistungen dieser Mitglie<strong>de</strong>r am Gesamtangebot haben.<br />
10 Kosten<br />
10.1 Der für die Verdingungsunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet.<br />
10.2 Für das Bearbeiten und Einreichen <strong>de</strong>s Angebots wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies<br />
in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots ausdrücklich angegeben ist.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />
Fassung Januar 2008<br />
L 212EG<br />
(Bewerbungsbedingungen EG - VOL)<br />
Das Vergabeverfahren erfolgt nach <strong>de</strong>r "Verdingungsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen<br />
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 2).<br />
1 Mitteilung von Unklarheiten in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung <strong>de</strong>s Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.<br />
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen<br />
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen.<br />
Zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung, Einschränkung o<strong>de</strong>r Verfälschung <strong>de</strong>s Wettbewerbs hat <strong>de</strong>r Bieter<br />
auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art <strong>de</strong>r Bieter wirtschaftlich und<br />
rechtlich mit Unternehmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
3 Angebot<br />
3.1 Das Angebot ist in <strong>de</strong>utscher Sprache abzufassen.<br />
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwen<strong>de</strong>n; das Angebot ist<br />
an <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.<br />
Eine selbstgefertigte Abschrift o<strong>de</strong>r Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das<br />
vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.<br />
3.3 Das Angebot muss die Preise und die in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen und Angaben<br />
enthalten. Unvollständige Angebote wer<strong>de</strong>n ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von <strong>de</strong>r<br />
Vergabestelle geson<strong>de</strong>rt verlangten Unterlagen nicht zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt<br />
vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“<br />
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbeson<strong>de</strong>re Herstellerangabe<br />
und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn <strong>de</strong>r Bieter das vorgegebene<br />
Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot we<strong>de</strong>r die Produktangabe<br />
noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.<br />
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />
Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen sind unzulässig.<br />
3.6 Entspricht <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation von<br />
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist <strong>de</strong>r Einheitspreis maßgebend.<br />
Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.<br />
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.<br />
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.<br />
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Steuersatzes am Schluss<br />
<strong>de</strong>s Angebotes hinzuzufügen.<br />
Es wer<strong>de</strong>n nur Preisnachlässe gewertet, die<br />
- ohne Bedingungen als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz auf die Abrechnungssumme gewährt wer<strong>de</strong>n<br />
und<br />
- an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.<br />
Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe bleiben Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Vertragsinhalt.<br />
3.8 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
dies in <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.<br />
An<strong>de</strong>re auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
L 212EG<br />
(Bewerbungsbedingungen EG - VOL)<br />
3.9 Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen<br />
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.<br />
4 Unterlagen zum Angebot<br />
Der Bieter hat auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle die Belege für die Preisermittlung zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.<br />
5 Nebenangebote<br />
5.1 Nebenangebote müssen auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht und als solche <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet<br />
sein, <strong>de</strong>ren Anzahl ist an <strong>de</strong>r im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />
5.2 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllen; dies ist<br />
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />
5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend zu beschreiben;<br />
die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.<br />
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Bieter eine Leistung anbietet, <strong>de</strong>ren Ausführung nicht in <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n bzw. in Allgemeinen<br />
Technischen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im<br />
Angebot entsprechen<strong>de</strong> Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.<br />
5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses beeinflussen<br />
(än<strong>de</strong>rn, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfor<strong>de</strong>rn), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen<br />
aufzuglie<strong>de</strong>rn (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />
5.5 Nebenangebote, die <strong>de</strong>n Nummern 5.1, 1. Halbsatz, 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Wertung ausgeschlossen.<br />
6 Bietergemeinschaften<br />
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn unterzeichnete Erklärung<br />
abzugeben,<br />
- in <strong>de</strong>r die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />
- in <strong>de</strong>r alle Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r für die Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags bevollmächtigte Vertreter<br />
bezeichnet ist,<br />
- dass <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtsverbindlich<br />
vertritt,<br />
- dass alle Mitglie<strong>de</strong>r als Gesamtschuldner haften.<br />
6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, wer<strong>de</strong>n Angebote von Bietergemeinschaften,<br />
die sich erst nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe aus aufgefor<strong>de</strong>rten Unternehmern gebil<strong>de</strong>t<br />
haben, nicht zugelassen.<br />
7 Nachweis für an<strong>de</strong>re Unternehmen<br />
Beabsichtigt <strong>de</strong>r Bieter, sich bei <strong>de</strong>r Erfüllung eines Auftrages <strong>de</strong>r Fähigkeiten an<strong>de</strong>rer Unternehmen<br />
zu bedienen, muss er Art und Umfang <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot<br />
bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erfor<strong>de</strong>rlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf geson<strong>de</strong>rtes Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle zu <strong>de</strong>m von<br />
dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtungserklärungen<br />
dieser Unternehmen vorzulegen.<br />
8 Angebotsfrist, Eröffnungstermin<br />
8.1 Die Angebotsfrist läuft mit <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - L 211EG genannten<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin ab. Bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist können Angebote<br />
schriftlich o<strong>de</strong>r auf elektronischem Wege zurückgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2 Zu <strong>de</strong>m Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen. Die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
und die Endbeträge <strong>de</strong>r Angebote wer<strong>de</strong>n nicht veröffentlicht.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
9 Bevorzugte Bewerber<br />
L 212EG<br />
(Bewerbungsbedingungen EG - VOL)<br />
9.1 Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt wer<strong>de</strong>n wollen, müssen dies im Angebot erklären<br />
und auf Verlangen <strong>de</strong>n Nachweis für das Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung<br />
führen. Wird <strong>de</strong>r Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht<br />
bevorzugter Bieter behan<strong>de</strong>lt.<br />
9.2 Bietergemeinschaften, <strong>de</strong>nen bevorzugte Bewerber als Mitglie<strong>de</strong>r angehören, haben zusätzlich <strong>de</strong>n<br />
Anteil nachzuweisen, <strong>de</strong>n die Leistungen dieser Mitglie<strong>de</strong>r am Gesamtangebot haben.<br />
10 Kosten<br />
10.1 Der für die Verdingungsunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet.<br />
10.2 Für das Bearbeiten und Einreichen <strong>de</strong>s Angebots wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies<br />
in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots ausdrücklich angegeben ist.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
Name und Anschrift <strong>de</strong>s Bieters<br />
Angebot<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Maßnahmenummer<br />
Vergabenummer<br />
L 213<br />
(Angebotsschreiben - VOL)<br />
Vergabeart<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
Freihändige Vergabe<br />
Internationale NATO-Ausschreibung<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />
Datum Uhrzeit<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 3<br />
Ort<br />
Telefon<br />
Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />
1 Mein/Unser Angebot umfasst:<br />
1.1 folgen<strong>de</strong> beigefügte Unterlagen<br />
- Leistungsbeschreibung mit <strong>de</strong>n Preisen und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen,<br />
- Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen,<br />
- alle weiteren nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots gefor<strong>de</strong>rten und soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. L 211 Abschnitte B und C sowie<br />
Nr. 4).<br />
1.2 folgen<strong>de</strong> nicht beigefügte Unterlagen<br />
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215, Fassung 2008
L 213<br />
(Angebotsschreiben - VOL)<br />
2 Falls eine Prüfung <strong>de</strong>s Preises nach <strong>de</strong>r „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />
vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 289 <strong>de</strong>r Verordnung<br />
vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)“ die Unzulässigkeit <strong>de</strong>s Preises ergibt, gilt als Angebotspreis<br />
<strong>de</strong>r preisrechtlich zulässige Preis.<br />
3 Ich/Wir erkläre(n), dass<br />
- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung <strong>de</strong>r Steuern und Abgaben sowie <strong>de</strong>r Beiträge zur<br />
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />
- ich/wir in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz mit einer Geldbuße<br />
von mehr als 2.500 Euro belegt wor<strong>de</strong>n bin/sind,<br />
- ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung <strong>de</strong>r angebotenen Leistung erfülle(n).<br />
- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares gesetzlich geregeltes<br />
Verfahren eröffnet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antrag mangels Masse abgelehnt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ein Insolvenzplan<br />
rechtskräftig bestätigt wur<strong>de</strong>,<br />
- sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befin<strong>de</strong>t,<br />
- ich/wir Amtsträgern o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten keine Vorteile angeboten,<br />
versprochen o<strong>de</strong>r gewährt habe(n),<br />
- ich/wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung<br />
an Absprachen über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen<br />
o<strong>de</strong>r Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten, begangen habe(n).<br />
4<br />
4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu<br />
Handwerk Industrie Han<strong>de</strong>l Versorgungsunternehmen<br />
Sonstigen<br />
4.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegen<strong>de</strong>m(n) Nachweis(en).<br />
4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />
EWR-Staat bzw. Staat <strong>de</strong>s WTO -<br />
Abkommens<br />
an<strong>de</strong>ren Staat Nationalität:<br />
(bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)<br />
5 Zur Ausführung <strong>de</strong>r Leistung erkläre(n) ich/wir<br />
Ich/Wir wer<strong>de</strong>(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt L 2330 angegeben habe(n), im eigenen<br />
Betrieb ausführen.<br />
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss<br />
mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 3
L 213<br />
(Angebotsschreiben - VOL)<br />
6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />
und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />
6.1 Hauptangebot<br />
keine Vergabe nach Losen<br />
Endbetrag<br />
einschl. Umsatzsteuer<br />
(ohne Nachlass)<br />
Preisnachlass<br />
ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme<br />
1<br />
Summe Angebot € %<br />
6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />
6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />
gewährt. Ja<br />
Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />
Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />
Angebot zusammengefasst.<br />
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />
7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />
unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />
8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />
auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />
9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 2<br />
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />
1 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212<br />
2 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />
die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />
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L 213<br />
(Angebotsschreiben - VOL)<br />
6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />
und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />
6.1 Hauptangebot<br />
Endbetrag<br />
einschl. Umsatzsteuer<br />
(ohne Nachlass)<br />
Preisnachlass<br />
ohne Bedingung auf die<br />
Abrechnungssumme 3<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Gesamtangebot über alle Lose €<br />
6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />
6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />
gewährt.<br />
Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />
Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />
Angebot zusammengefasst.<br />
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />
7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />
unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />
8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />
auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />
9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 4<br />
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />
3 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen - L 212<br />
4 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />
die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 3 von 3<br />
Ja
Name und Anschrift <strong>de</strong>s Bieters<br />
Angebot<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Maßnahmenummer<br />
Vergabenummer<br />
Vergabeart<br />
Offenes Verfahren<br />
Nichtoffenes Verfahren<br />
Verhandlungsverfahren<br />
Wettbewerblicher Dialog<br />
Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />
Datum Uhrzeit<br />
L 213EG<br />
(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />
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Ort<br />
Telefon<br />
Zuschlagsfrist en<strong>de</strong>t am<br />
1 Mein/Unser Angebot umfasst:<br />
1.1 folgen<strong>de</strong> beigefügte Unterlagen<br />
- Leistungsbeschreibung mit <strong>de</strong>n Preisen und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen,<br />
- Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen,<br />
- alle weiteren nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG gefor<strong>de</strong>rten und soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. L 211EG Abschnitte B und C).<br />
1.2 folgen<strong>de</strong> nicht beigefügte Unterlagen<br />
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215, Fassung 2008
L 213EG<br />
(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />
2 Falls eine Prüfung <strong>de</strong>s Preises nach <strong>de</strong>r „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />
vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 289 <strong>de</strong>r Verordnung<br />
vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)“ die Unzulässigkeit <strong>de</strong>s Preises ergibt, gilt als Angebotspreis<br />
<strong>de</strong>r preisrechtlich zulässige Preis.<br />
3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir<br />
- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung <strong>de</strong>r Steuern und Abgaben sowie <strong>de</strong>r Beiträge zur<br />
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />
- ich/wir in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz mit einer Geldbuße<br />
von mehr als 2.500 Euro belegt wor<strong>de</strong>n bin/sind,<br />
- ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung <strong>de</strong>r angebotenen Leistung erfülle(n).<br />
- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares gesetzlich geregeltes<br />
Verfahren eröffnet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antrag mangels Masse abgelehnt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ein Insolvenzplan<br />
rechtskräftig bestätigt wur<strong>de</strong>,<br />
- sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befin<strong>de</strong>t,<br />
- ich/wir Amtsträgern o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten keine Vorteile angeboten,<br />
versprochen o<strong>de</strong>r gewährt habe(n),<br />
- ich/wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung<br />
an Absprachen über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen<br />
o<strong>de</strong>r Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten, begangen habe(n).<br />
4<br />
4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu<br />
Handwerk Industrie Han<strong>de</strong>l Versorgungsunternehmen<br />
Sonstigen<br />
4.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegen<strong>de</strong>m(n) Nachweis(en).<br />
4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />
EWR-Staat bzw. Staat <strong>de</strong>s WTO -<br />
Abkommens<br />
5 Zur Ausführung <strong>de</strong>r Leistung erkläre(n) ich/wir:<br />
an<strong>de</strong>ren Staat Nationalität:<br />
(bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)<br />
Ich/Wir wer<strong>de</strong>(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt L 235EG angegeben habe(n), im eigenen<br />
Betrieb ausführen.<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die nach Formblatt L 236EG<br />
verpflichteten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers an<br />
Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht<br />
rechnen kann/können.<br />
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L 213EG<br />
(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />
6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />
und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />
6.1 Hauptangebot<br />
keine Vergabe nach Losen<br />
Endbetrag<br />
einschl. Umsatzsteuer<br />
(ohne Nachlass)<br />
Preisnachlass<br />
ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme<br />
1<br />
Summe Angebot € %<br />
6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />
6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />
gewährt. Ja<br />
Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />
Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />
Angebot zusammengefasst.<br />
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />
7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />
unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />
8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />
auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />
9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 2<br />
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />
1 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG<br />
2 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />
die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 3 von 3
L 213EG<br />
(Angebotsschreiben EG - VOL)<br />
6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung <strong>de</strong>r beschriebenen Leistungen zu <strong>de</strong>n von mir/uns eingesetzten Preisen<br />
und mit allen <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong>n Angaben wie folgt an:<br />
6.1 Hauptangebot<br />
Endbetrag<br />
einschl. Umsatzsteuer<br />
(ohne Nachlass)<br />
Preisnachlass<br />
ohne Bedingung auf die<br />
Abrechnungssumme 3<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Los € %<br />
Summe Gesamtangebot über alle Lose €<br />
6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />
6.3 Der Preisnachlass <strong>de</strong>s Hauptangebotes wird auch auf etwaige Nebenangebote<br />
gewährt.<br />
Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n im Angebotsschreiben Eintragungsfel<strong>de</strong>r für die im<br />
Eröffnungstermin zu dokumentieren<strong>de</strong>n Endbeträge und an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben sowie für weitere Angaben zum<br />
Angebot zusammengefasst.<br />
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist gebun<strong>de</strong>n.<br />
7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/<br />
unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />
8 Die nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift gilt für alle Teile <strong>de</strong>s Angebots.<br />
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />
auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />
9 Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes<br />
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>n Zusatz „o<strong>de</strong>r gleichwertig“ enthalten<br />
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wur<strong>de</strong>n.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 4<br />
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />
3 siehe Nr. 3.8 <strong>de</strong>r Bewerbungsbedingungen EG - L 212EG<br />
4 Anstelle von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift tritt bei elektronisch über die Vergabeplattform abgegebenen Angeboten<br />
die elektronische Signatur mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Angaben.<br />
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Ja
Richtlinien zu L 213 und L 213EG<br />
Angebotsschreiben<br />
Richtlinien zu L 213 und L 213EG<br />
(Angebotsschreiben - VOL)<br />
Die Bin<strong>de</strong>-/Zuschlagsfristen sind realistisch unter Berücksichtigung ggf. notwendiger Einschaltung vorgesetzter<br />
Dienststellen und - bei EG-Verfahren - <strong>de</strong>r Bieterinformation gemäß § 13 VgV festzulegen und im Vergabevermerk<br />
zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />
1 Überwachung <strong>de</strong>r Anlieferung<br />
Vergabenummer<br />
Die Überwachung obliegt <strong>de</strong>m Auftraggeber. Dieser hat <strong>de</strong>n Architekten/Ingenieur<br />
L 214.H<br />
(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />
mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten<br />
Architekten/Ingenieur getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
2 Anlieferungs- o<strong>de</strong>r Annahmestelle<br />
Ort<br />
Gebäu<strong>de</strong><br />
Raum<br />
3 Ausführungsfristen<br />
Anlieferung<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausführung<br />
folgen<strong>de</strong> Einzelfristen sind Vertragsfristen:<br />
4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)<br />
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:<br />
4.1 bei Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
für je<strong>de</strong> vollen<strong>de</strong>te Woche v.H.<br />
für je<strong>de</strong>n Werktag v.H.<br />
<strong>de</strong>sjenigen Teils <strong>de</strong>r Leistung, <strong>de</strong>r nicht genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen<br />
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme begrenzt.<br />
5 Rechnungen (§15 VOL/B)<br />
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber<br />
bei<br />
-fach und zugleich<br />
-fach einzureichen.<br />
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6 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)<br />
6.1 Stellung <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
L 214.H<br />
(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von<br />
v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme min<strong>de</strong>stens 50.000 Euro beträgt,<br />
und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erfor<strong>de</strong>rlich erscheint.<br />
Die für Mängelansprüche zu leisten<strong>de</strong> Sicherheit beträgt<br />
v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.<br />
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung<br />
von Geld o<strong>de</strong>r durch Bürgschaft geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r vorgenannten<br />
ersetzen.<br />
Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft<br />
zu leisten.<br />
Stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss<br />
(Zugang <strong>de</strong>s Auftragsschreibens) we<strong>de</strong>r durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer<br />
Bürgschaft, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis <strong>de</strong>r Sicherheitsbetrag<br />
erreicht ist.<br />
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Scha<strong>de</strong>nersatz kann<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit<br />
umgewan<strong>de</strong>lt wird.<br />
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft<br />
7 - 9 - frei -<br />
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für<br />
- die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - L 421,<br />
- die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - L 422 und<br />
- für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft -<br />
L 423<br />
zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
10 Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren<br />
Vertragsbedingungen". Wer<strong>de</strong>n keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben:<br />
“Keine“.<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
1 Zahlungsbedingungen<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen:<br />
2 Ausführungsfristen<br />
2.1 Beginn <strong>de</strong>r Lieferung<br />
Vergabenummer<br />
spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
frühestens am (Datum)<br />
spätestens am (Datum)<br />
L 214.StB<br />
(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />
2.2 Vollendung <strong>de</strong>r Lieferung nach Werktagen:<br />
spätestens<br />
Einzelfristen für<br />
Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
= spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
= spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
= spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
2.3 Vollendung <strong>de</strong>r Lieferung nach Datum<br />
spätestens am<br />
Einzelfristen für<br />
(Datum)<br />
= spätestens (Datum)<br />
= spätestens (Datum)<br />
= spätestens (Datum)<br />
3 Vertragsstrafen<br />
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:<br />
3.1 Bei Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfristen<br />
für Beginn Vollendung Einzelfrist<br />
<strong>de</strong>r Ausführung/Lieferung für je<strong>de</strong>n Werktag, um <strong>de</strong>n eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe<br />
in Höhe von<br />
v.H. vom Wert <strong>de</strong>sjenigen Teils <strong>de</strong>r Leistung, <strong>de</strong>r nicht genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
3.2<br />
Die Summe <strong>de</strong>r zu zahlen<strong>de</strong>n Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 v.H. <strong>de</strong>r Abrechnungssumme<br />
begrenzt.<br />
4 Mängelansprüche<br />
Für folgen<strong>de</strong> Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Vertragsbedingungen<br />
bzw. <strong>de</strong>s § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, son<strong>de</strong>rn<br />
für = Jahre<br />
für = Jahre<br />
für = Jahre<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
L 214.StB<br />
(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />
5 Rechnungen<br />
Alle Rechnungen und beizufügen<strong>de</strong>n Unterlagen (Wiegescheine etc.) sind zweifach einzureichen,<br />
davon abweichend:<br />
- Abschlagsrechnungen -fach<br />
- Teilschlussrechnungen -fach<br />
- Schlussrechnungen -fach<br />
- Unterlagen -fach<br />
6 Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren<br />
Vertragsbedingungen". Wer<strong>de</strong>n keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben:<br />
„Keine“.<br />
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Richtlinien zu L 214.StB<br />
Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien zu L 214.StB<br />
(Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - VOL)<br />
Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen sind auf <strong>de</strong>n Einzelfall abgestellte Ergänzungen <strong>de</strong>r VOL/B und <strong>de</strong>r<br />
Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 im Sinne von § 9 Nr. 3 (2) und Nr. 4 VOL/A.<br />
Alle für <strong>de</strong>n Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlichen Bedingungen technischer Art sind in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung,<br />
insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung, festzulegen.<br />
Ob Gleitklauseln vorgesehen wer<strong>de</strong>n dürfen, ist nach <strong>de</strong>n „Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten<br />
bei öffentlichen Aufträgen“ (siehe Anhang) zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
2 Vergütung<br />
In Nr.1 sind im Regelfall keine beson<strong>de</strong>ren Bedingungen zu vereinbaren. Soll jedoch eine Pauschalierung<br />
<strong>de</strong>r Vergütung vereinbart wer<strong>de</strong>n, so ist dies ausdrücklich anzugeben.<br />
Bei Leistungen mit zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausschreibung nicht abschließend festlegbaren Mengen (z. B.<br />
Auftausalz) kann hier eine Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenklausel (max. 20 %) aufgenommen wer<strong>de</strong>n (siehe §<br />
9, Nr. 4 Buchstabe b VOL/A).<br />
Bei <strong>de</strong>n Eintragungen in Nr. 2 ist § 11 VOL/A zu beachten.<br />
Einzelfristen sind nur in begrün<strong>de</strong>ten Fällen festzulegen.<br />
3 Vertragsstrafen<br />
Vertragsstrafen bei Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfristen (Nr. 3) sind nur in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten<br />
Ausnahmefällen festzulegen. § 12 VOL/A ist restriktiv anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Eine Vertragsstrafe ist nach Nr. 3.1 als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz pro Werktag festzulegen; <strong>de</strong>ssen Höhe darf<br />
gemäß § 11 Nr. 2 VOL/B je Werktag max. 1/12 v. H. <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>sjenigen Teils <strong>de</strong>r Leistung<br />
betragen, <strong>de</strong>r nicht genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
4 Mängelansprüche<br />
Soll von <strong>de</strong>n Bestimmungen über die Verjährungsfristen für Mängelansprüche in § 14 Nr. 3 VOL/B<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n Vertragsbedingungen abgewichen wer<strong>de</strong>n, sind sie in Nr. 4 festzulegen.<br />
5 Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />
In Nr. 6 sind weitere, nach <strong>de</strong>n Verhältnissen und Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls unumgänglich notwendige<br />
Bedingungen festzulegen<br />
Soll eine Aufrechnung vorgesehen wer<strong>de</strong>n, ist als Nr. 6.1 Folgen<strong>de</strong>s aufzunehmen:<br />
„6.1 Aufrechnung<br />
Unter Verzicht auf das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
ein, dass For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Freistaats <strong>Bayern</strong> an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Verträge über Lieferungen und Leistungen im Straßenund<br />
Brückenbau zwischen <strong>de</strong>n vorgenannten Körperschaften und <strong>de</strong>m Auftragnehmer.<br />
Diese Verträge gelten untereinan<strong>de</strong>r als Konnex im Sinne <strong>de</strong>s § 273 BGB.“<br />
Sicherheitsleistungen sollen nur ausnahmsweise (§ 14 VOL/A) und dann erst ab einem Auftragswert<br />
von mehr als 50.000 € gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Sie sind dann unter Nr. 10 zu vereinbaren. In diesem Fall<br />
ist die Verwendung <strong>de</strong>r jeweils benötigten Formblätter L 421, L 422, L 423 zu vereinbaren.<br />
Wenn für Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen die förmliche Abnahme nach Nr. 11.1 Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
- L 215, nicht zweckmäßig ist (z. B. regelmäßig zu erbringen<strong>de</strong> Dienstleistungen, Reinigungsarbeiten,<br />
Kauf han<strong>de</strong>lsüblicher Produkte) ist dies unter Nr. 6 <strong>de</strong>s Formblatts durch die Formulierung<br />
„Eine förmliche Abnahme fin<strong>de</strong>t nicht statt“ zu vereinbaren.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
L 215<br />
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von VOL-Leistungen (ZVB-VOL By)<br />
Fassung 2008<br />
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).<br />
1 Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen (§1)<br />
1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufla<strong>de</strong>n, Beför<strong>de</strong>rung bis zur Anlieferungs-<br />
o<strong>de</strong>r Annahmestelle und Abla<strong>de</strong>n, wenn in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung nichts an<strong>de</strong>res angegeben<br />
ist.<br />
1.2 In <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen<br />
im Sinne von § 1 Nr. 2c VOL/B.<br />
Die in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen genannten DIN-Normen sind in <strong>de</strong>r drei Monate vor <strong>de</strong>m Einreichungstermin<br />
gültigen Fassung maßgebend.<br />
2 Einheitspreise<br />
2.1 Der Einheitspreis ist <strong>de</strong>r vertragliche Preis, auch wenn im Angebot <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl<br />
(Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.<br />
2.2 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch <strong>de</strong>n Preis für die Leistung abgegolten.<br />
3 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung (§ 2 Nr. 3)<br />
3.1 Beansprucht <strong>de</strong>r Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung und möglichst <strong>de</strong>r Höhe nach -<br />
schriftlich mitteilen.<br />
3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung bedingten Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rkosten<br />
nachzuweisen.<br />
3.3 Unterlässt <strong>de</strong>r Auftragnehmer schuldhaft die Mitteilung über eine erhöhte Vergütung, hat er <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber daraus entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen.<br />
4 Ausführungsunterlagen (§ 3)<br />
4.1 Der Auftragnehmer hat die Unterlagen, die nach <strong>de</strong>m Vertrag vom Auftraggeber zu liefern sind, so frühzeitig<br />
anzufor<strong>de</strong>rn, dass die Übergabe durch <strong>de</strong>n Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.<br />
4.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen<br />
gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach <strong>de</strong>m Vertrag<br />
wird hierdurch nicht eingeschränkt.<br />
4.3 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung <strong>de</strong>r Leistung<br />
und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwen<strong>de</strong>n, für an<strong>de</strong>re Zwecke nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
5 Ausführung <strong>de</strong>r Leistung (§ 4)<br />
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung <strong>de</strong>r Leistung unterrichten.<br />
5.2 Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass ihn o<strong>de</strong>r seinen Vertreter Nachrichten <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
je<strong>de</strong>rzeit erreichen können.<br />
5.3 Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im Bereich <strong>de</strong>r Leistungserbringung und ihrer<br />
Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen unter seiner<br />
Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei Anweisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers zu beachten und unterliegt<br />
bei Leistungserbringung im Bereich von Verkehrsanlagen auch <strong>de</strong>n verkehrsrechtlichen Vorschriften.<br />
Der Auftragnehmer hat die Arbeitsstelle und ihre Nebenanlagen vorschriftsmäßig zu beschil<strong>de</strong>rn, zu<br />
beleuchten und erfor<strong>de</strong>rlichenfalls zu bewachen. Stoffe und Teile sind so zu lagern, dass die Belange<br />
<strong>de</strong>s Verkehrs und <strong>de</strong>r Grundstücksanlieger gewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.4 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und <strong>de</strong>rgleichen sind auch ohne beson<strong>de</strong>re Vereinbarung<br />
<strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung beizufügen.<br />
5.5 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung <strong>de</strong>r<br />
Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unterlagen, ferner Lichtbild-,<br />
Film-Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.<br />
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6 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) (§ 4 Nr. 4)<br />
L 215<br />
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig<br />
und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von<br />
Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anfor<strong>de</strong>rung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es<br />
sich um einen öffentlichen Auftrag han<strong>de</strong>lt.<br />
6.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>r beabsichtigten Übertragung Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen sowie Name<br />
und Anschrift <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben.<br />
6.3 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass <strong>de</strong>r Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Aufgaben<br />
nicht weitervergibt, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Nummer 6.1 gilt<br />
entsprechend.<br />
7 Verpackung<br />
7.1 Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belasten<strong>de</strong>n Materialien<br />
herzustellen.<br />
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermei<strong>de</strong>n, dass Verpackungen<br />
1 nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz <strong>de</strong>s Füllgutes notwendige Maß beschränkt wer<strong>de</strong>n,<br />
2 so beschaffen sein müssen, dass sie wie<strong>de</strong>rverwendbar sind, soweit dies technisch möglich und<br />
zumutbar sowie vereinbar mit <strong>de</strong>n auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist,<br />
3 stofflich verwertet wer<strong>de</strong>n, soweit die Voraussetzungen für eine Wie<strong>de</strong>rverwendbarkeit nicht vorliegen.<br />
7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch wenn dies nicht in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen<br />
ist, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung o<strong>de</strong>r einer<br />
stofflichen Verwertung außerhalb <strong>de</strong>r öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.<br />
Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.<br />
7.3 Verzichtet <strong>de</strong>r Auftragnehmer ausdrücklich auf die Rücknahme <strong>de</strong>r Verpackungen, so gehen diese -<br />
wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
über.<br />
7.4 Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist -<br />
keinen Anspruch auf beson<strong>de</strong>re Vergütung <strong>de</strong>r Mietgebühren.<br />
8 Sprache<br />
Alle Unterlagen und Äußerungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers müssen in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasst sein.<br />
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behör<strong>de</strong>n<br />
und Privaten) sind mit <strong>de</strong>utscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen<br />
muss vom Konsulat beglaubigt sein.<br />
9 Kündigung o<strong>de</strong>r Rücktritt (§ 8)<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, <strong>de</strong>n Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer Personen, die auf Seiten <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
mit <strong>de</strong>r Vorbereitung, <strong>de</strong>m Abschluss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Vertrages befasst sind,<br />
o<strong>de</strong>r ihnen nahestehen<strong>de</strong>n Personen Vorteile anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt. Solchen Handlungen<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt o<strong>de</strong>r für ihn<br />
tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile <strong>de</strong>n vor genannten Personen o<strong>de</strong>r in ihrem Interesse<br />
einem Dritten angeboten, versprochen o<strong>de</strong>r gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
In diesem Fällen gilt § 8 entsprechend.<br />
10 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)<br />
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, <strong>de</strong>n Vertrag zu kündigen o<strong>de</strong>r von ihm zurückzutreten, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig unrichtige Erklärungen in Nummern 3 und 4.2 <strong>de</strong>s Angebotsschreibens<br />
- 213 bzw. 213EG abgibt.<br />
10.2 Tritt <strong>de</strong>r Auftraggeber gemäß Nummer 10.2 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet,<br />
die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten, falls<br />
in <strong>de</strong>m Vertrag eine Gegenleistung in Geld bestimmt ist, diese zu entrichten; wer<strong>de</strong>n sie zurückgegeben,<br />
so muss auch <strong>de</strong>r Auftragnehmer die empfangenen Leistungen (z.B. Vergütung) zurückgeben. Im Übrigen<br />
gelten die gesetzlichen Vorschriften über <strong>de</strong>n Rücktritt.<br />
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L 215<br />
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />
10.3 Bei Kündigung o<strong>de</strong>r Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einan<strong>de</strong>r die Auskünfte<br />
zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen.<br />
10.4 Wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer aus Anlass <strong>de</strong>r Vergabe nachweislich eine Abre<strong>de</strong> getroffen hat, die eine unzulässige<br />
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme an <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
zu zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, dass ein Scha<strong>de</strong>n in an<strong>de</strong>rer Höhe nachgewiesen wird.<br />
Dies gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird o<strong>de</strong>r bereits erfüllt ist.<br />
Sonstige vertragliche o<strong>de</strong>r gesetzliche Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers, insbeson<strong>de</strong>re solche aus § 8 Nr.<br />
2, bleiben unberührt.<br />
11 Abnahme (§ 13)<br />
11.1 Die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung ist förmlich abzunehmen, sofern in <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />
nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />
Der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig schriftlich zu beantragen.<br />
11.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist - <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r empfangen<strong>de</strong>n<br />
Dienststelle (Empfangsstelle).<br />
11.3 Die Liefergegenstän<strong>de</strong> sind - wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist - auf Gefahr <strong>de</strong>s Auftragnehmers frei<br />
Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.<br />
12 Rechnungen (§§ 15 und 17)<br />
12.1 Die Rechnungen sind mit <strong>de</strong>n Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; <strong>de</strong>r Umsatzsteuerbetrag<br />
ist am Schluss <strong>de</strong>r Rechnung mit <strong>de</strong>m Steuersatz einzusetzen, <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Entstehens <strong>de</strong>r Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Bewirkens <strong>de</strong>r Leistung gilt.<br />
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen<br />
<strong>de</strong>m aktuellen Umsatzsteuerbetrag und <strong>de</strong>m bei Fristablauf maßgeben<strong>de</strong>n Umsatzsteuerbetrag<br />
nicht erstattet.<br />
12.2 In je<strong>de</strong>r Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach <strong>de</strong>n Ordnungszahlen (Positionen)<br />
<strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen und die bereits erhaltenen<br />
Zahlungen mit geson<strong>de</strong>rtem Ausweis <strong>de</strong>r darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.<br />
12.3 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- o<strong>de</strong>r Schlussrechnung zu bezeichnen;<br />
die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.<br />
13 Nachweis <strong>de</strong>s Gewichts (§ 15)<br />
13.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht im Vertrag keine an<strong>de</strong>re Regelung getroffen ist, so<br />
ist <strong>de</strong>r Verbrauch durch Vorlage <strong>de</strong>r Frachtbriefe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wiegescheine einer geeichten automatischen<br />
o<strong>de</strong>r einer geeichten handbedienten, mit einem Sicherheitsdruckwerk versehenen Waage (in <strong>de</strong>r Regel<br />
Brückenwaage) laufend nachzuweisen.<br />
Wiegescheine müssen die Angaben<br />
- Lieferwerk,<br />
- Angabe <strong>de</strong>r Verwendungsstelle,<br />
- Bezeichnung <strong>de</strong>s Wägegutes,<br />
- Nummer <strong>de</strong>s Wiegescheins,<br />
- Datum und Uhrzeit <strong>de</strong>r Wägung (maschinengerecht),<br />
- Tara, Bruttogewicht (maschinengerecht),<br />
- Nettogewicht,<br />
- Kennzeichnung <strong>de</strong>s Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtl. Kennzeichen),<br />
- Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers<br />
enthalten.<br />
Die Wiegescheine sind bei <strong>de</strong>r Anlieferung an <strong>de</strong>r Verwendungsstelle in doppelter Ausfertigung <strong>de</strong>m<br />
Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers zu übergeben.<br />
13.2 Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wie<strong>de</strong>raufbereitete (Recycling-)<br />
Stoffe, kann <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Gewichts durch Wiegescheine von geeichten Schaufella<strong>de</strong>r- bzw.<br />
För<strong>de</strong>rband-Waagen erfolgen. Dabei gelten zusätzlich folgen<strong>de</strong> Bedingungen:<br />
- Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage han<strong>de</strong>lt und<br />
die Zulassungsauflagen eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
- Anstelle <strong>de</strong>s Ausdruckes von Tara- und Bruttogewicht tritt das Nettogesamtgewicht <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>gutes<br />
sowie zusätzlich bei Schaufella<strong>de</strong>r-Waagen die Anzahl <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Schaufeln<br />
(La<strong>de</strong>vorgänge).<br />
- Anstelle <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers tritt die <strong>de</strong>s Bedienungspersonals <strong>de</strong>r Schaufella<strong>de</strong>r- bzw.<br />
För<strong>de</strong>rband-Waagen.<br />
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L 215<br />
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />
13.3 Der Auftraggeber kann stichprobenartig das Gewicht einzelner Lieferungen durch Nachwiegen <strong>de</strong>s bela<strong>de</strong>nen<br />
und leeren Fahrzeuges auf einer öffentlichen Waage o<strong>de</strong>r in Ausnahmefällen auf <strong>de</strong>rselben<br />
Waage nachprüfen (Kontrollwägung).<br />
Wird das Gewicht <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>gutes durch Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rband-Waagen ermittelt, ist <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
berechtigt, kontinuierlich über <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Lieferungen, bei 10% <strong>de</strong>r Lieferungen eine<br />
Kontrollwägung durchführen zu lassen.<br />
13.4 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1% festgestellt, erfolgt ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Abzug bei <strong>de</strong>n letzten 10 Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung<br />
nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägung wird vom Auftraggeber nicht vergütet. An<strong>de</strong>re Kontrollwägungen<br />
wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vergütet.<br />
Zu <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.)<br />
und mittelbar (Wertmin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ladung, Einfluss auf <strong>de</strong>n Arbeitsablauf usw.) durch die Kontrollwägung<br />
entstehen<strong>de</strong>n Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung <strong>de</strong>r Kontrollwägung durch<br />
<strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 beson<strong>de</strong>rs zu vergüten sind, sind<br />
sie im Einzelnen nachzuweisen.<br />
Beim Einsatz von Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr<br />
als 1% ein entsprechen<strong>de</strong>r Abzug bei allen Lieferungen seit <strong>de</strong>r letzten Kontrollwägung. Die Kosten für<br />
die Kontrollwägung trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer und <strong>de</strong>r Auftraggeber je zur Hälfte.<br />
14 Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen (§ 16)<br />
14.1 Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen (Stun<strong>de</strong>nlohnzettel)<br />
in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer <strong>de</strong>n Angaben nach § 16<br />
Nr. 2 VOL/B<br />
- das Datum,<br />
- die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Ausführungsortes bzw. <strong>de</strong>r Leistungsstelle<br />
- die Art <strong>de</strong>r Leistung,<br />
- die Namen <strong>de</strong>r Arbeitskräfte und <strong>de</strong>ren Berufs-, Lohn- o<strong>de</strong>r Gehaltsgruppe,<br />
- die geleisteten Arbeitsstun<strong>de</strong>n je Arbeitskraft, ggf. aufgeglie<strong>de</strong>rt nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und<br />
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und<br />
- die Gerätekenngrößen<br />
enthalten.<br />
14.2 Rechnungen über Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätze müssen entsprechend <strong>de</strong>n Listen aufgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Originale <strong>de</strong>r Listen behält <strong>de</strong>r Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
14.3 Sind Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen mit an<strong>de</strong>ren Leistungen verbun<strong>de</strong>n, so sind keine<br />
getrennten Rechnungen aufzustellen.<br />
15 Bürgschaften (§§ 17 und 18)<br />
15.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter <strong>de</strong>s Auftraggebers zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
15.2 Die Bürgschaft ist von einem<br />
- in <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft o<strong>de</strong>r<br />
- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum<br />
- o<strong>de</strong>r<br />
- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen<br />
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- o<strong>de</strong>r Kautionsversicherer zu stellen.<br />
15.3 Die Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>n enthalten folgen<strong>de</strong> Erklärung <strong>de</strong>s Bürgen:<br />
- ”Der Bürge übernimmt für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem<br />
Recht.<br />
- Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit und <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage gemäß §§<br />
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für<br />
unbestrittene o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>.<br />
- Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen<br />
Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />
- Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />
15.4 Die Bürgschaft ist über <strong>de</strong>n Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Sicherheit in nur einer Urkun<strong>de</strong> zu stellen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5
L 215<br />
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - VOL)<br />
15.5 Die Urkun<strong>de</strong> über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf<br />
fällige Zahlungen angerechnet wor<strong>de</strong>n ist.<br />
15.6 Die Urkun<strong>de</strong> über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,<br />
- und<br />
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.<br />
15.7 Die Urkun<strong>de</strong> über die Bürgschaft für Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die<br />
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.<br />
16 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19)<br />
Bei Auslegung <strong>de</strong>s Vertrags ist ausschließlich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut<br />
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache. Für die Regelung <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
und außervertraglichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern gilt ausschließlich das<br />
Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistungen<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />
L 226EG.H<br />
(Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG - VOL)<br />
Vergabenummer<br />
Für folgen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen und Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung sind Nebenangebote zugelassen: Nebenangebote müssen die folgen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
erfüllen:<br />
Zuschlagskriterien<br />
LV Los Titel Pos. Bezeichnung Anfor<strong>de</strong>rung LV<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />
für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />
(Positionen)/Abschnitte/<br />
Fachlos/ Gesamtleistung<br />
sind Nebenangebote<br />
zugelassen<br />
für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />
(Positionen)/Abschnitte/<br />
Fachlos/ Gesamtleistung<br />
sind Nebenangebote<br />
zugelassen<br />
für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />
(Positionen)/Abschnitte/<br />
Fachlos/ Gesamtleistung<br />
sind Nebenangebote<br />
zugelassen<br />
für folgen<strong>de</strong> Teilleistungen<br />
(Positionen)/Abschnitte/<br />
Fachlos/ Gesamtleistung<br />
sind Nebenangebote<br />
zugelassen<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />
Baubeschreibung Abschnitt<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />
Baubeschreibung Abschnitt<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />
Baubeschreibung Abschnitt<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen siehe<br />
Baubeschreibung Abschnitt<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gem.<br />
L 226EG.StB<br />
(Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote EG - VOL)<br />
Vergabenummer<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />
Gewich-<br />
Zuschlagskriterien<br />
tung<br />
%<br />
1 Preis<br />
(Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)<br />
2 Technischer Wert<br />
(Produktangaben: berücksichtigte<br />
Positionen siehe Nr. 2; Nebenangebote:<br />
siehe L 226EG.H<br />
3 Vertragsbedingungen<br />
Nebenangebote L 226EG.H<br />
4 Folgekosten<br />
Nebenangebote L 226EG.H<br />
an<strong>de</strong>re, z.B. Gestaltung<br />
6 Summe 100<br />
Vergabenummer<br />
L 227EG.H<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />
Grundlage Punktebewertung<br />
Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme<br />
Angebote mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>r niedrigsten<br />
Wertungssumme und darüber<br />
Angebot wie LV<br />
Besser als LV<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
Angebot wie LV<br />
Besser als LV<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
Angebot wie LV<br />
Besser als LV<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
Punkte<br />
min./max<br />
je Kriterium<br />
Hinweise:<br />
1 Grundlage <strong>de</strong>r Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:<br />
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt.<br />
10 Punkte erhält das Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme.<br />
0 Punkte erhält ein Angebot mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme.<br />
Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.<br />
Die Punktebewertung für die dazwischen liegen<strong>de</strong>n Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach <strong>de</strong>m<br />
Komma.<br />
2 Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:<br />
Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur <strong>de</strong>r geschätzte<br />
Anteil <strong>de</strong>r nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt.<br />
Folgen<strong>de</strong> Positionen wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Gewichtung berücksichtigt:<br />
3 Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote:<br />
Sind nur für Teile <strong>de</strong>r Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur <strong>de</strong>r geschätzte Anteil <strong>de</strong>r im Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Nebenangebote EG - L 226EG.H benannten Nebenangebote gegenüber <strong>de</strong>r Gesamtleistung bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r v.H. Sätze <strong>de</strong>r<br />
Gewichtung berücksichtigt.<br />
4 Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtpunktezahl für je<strong>de</strong>s Angebot:<br />
Für je<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Angebotsanfor<strong>de</strong>rung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation <strong>de</strong>s v.H. Satzes <strong>de</strong>s Zuschlagskriteriums<br />
mit <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Min<strong>de</strong>stbieter<br />
erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbieters beträgt somit 700).<br />
Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entschei<strong>de</strong>t über die Rangfolge.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
10<br />
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Hinweise zu L 227EG.H<br />
Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 07.12.2009<br />
Hinweise zu L 227EG.H<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG)<br />
1 Angabe <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />
Zuschlagskriterien sind immer dann vorzusehen, wenn von <strong>de</strong>n Bietern in ihren Angeboten über die<br />
Preise hinaus gehen<strong>de</strong> Angaben verlangt wer<strong>de</strong>n. In § 25 Nr.2 und 3 VOL/A sind beispielhaft mögliche<br />
Zuschlagskriterien aufgeführt. Bei <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>r Angebote dürfen nur die bekannt gemachten<br />
Kriterien berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die Zuschlagskriterien dürfen nicht diskriminierend sein. Bei <strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten<br />
Zuschlagskriterien sind folgen<strong>de</strong> Hinweise zu beachten:<br />
2 Preis<br />
Der Preis ist immer als Zuschlagskriterium anzugeben.<br />
3 Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />
Es sind die Zuschlagskriterien zu gewichten, bei <strong>de</strong>nen sich die Angebote unterschei<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Gewichtung <strong>de</strong>r Kriterien ist individuell und i.d.R. unter Beachtung folgen<strong>de</strong>r Spannen im Formblatt<br />
L 227EG einzutragen:<br />
- Preis: 70 - 90 v.H.<br />
- Technischer Wert: max. 30 v.H.<br />
Kommen weitere Zuschlagskriterien in Betracht, ist dies bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Prozentsatzes zu berücksichtigen.<br />
Die Gewichtung soll in 5-v.H.-Schritten erfolgen.<br />
Die Summe <strong>de</strong>r v.H.-Werte muss 100 ergeben.<br />
4 Nutzung <strong>de</strong>s Formblattes L 227EG.H<br />
Das Formblatt L 227EG.H ist ein mögliches Beispiel, die Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien (ggf. unter<br />
Einbeziehung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote) strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.<br />
Wird das Formblatt verwen<strong>de</strong>t, sind die nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise zu beachten.<br />
4.1 Allgemein<br />
Sofern keine Produktangaben von <strong>de</strong>n Bietern verlangt wer<strong>de</strong>n und keine Nebenangebote zugelassen<br />
sind, ist das Kriterium „Technischer Wert“ mit 0 zu gewichten.<br />
4.2 Produkte<br />
Als Zuschlagskriterien für gefor<strong>de</strong>rte Produktangaben in Teilleistungen (Positionen) können beispielsweise<br />
in Betracht kommen:<br />
- Technischer Wert,<br />
- Folgekosten,<br />
- Gestaltung.<br />
Zur Bewertung von Produktangaben ist vielfach die Angabe <strong>de</strong>s Kriteriums „Technischer Wert“ ausreichend.<br />
Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r v.H. Sätze für <strong>de</strong>n „Technischen Wert“ sofern er sich auf Teilleistungen mit<br />
Produktangaben bezieht, ist nur <strong>de</strong>r geschätzte Anteil <strong>de</strong>r für die Angebotswertung maßgeben<strong>de</strong>n<br />
Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben zu berücksichtigen. Die berücksichtigten<br />
Positionen sind in das Formblatt L 227EG.H unter Ziffer 2 einzutragen.<br />
Wer<strong>de</strong>n bei gewerkeweiser Ausschreibung vom Bieter neben Angaben zum technischen Wert <strong>de</strong>s<br />
angebotenen Produkts auch Angaben z.B. zu Betriebskosten, Versorgung mit Ersatzteilen, Kun<strong>de</strong>ndienst<br />
und technische Hilfe bei Technischer Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung und/o<strong>de</strong>r zur Gestaltung verlangt,<br />
sollen jeweils eigene Kriterien vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Sind die gefor<strong>de</strong>rten Angaben etwa zu <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Aufwendungen und/o<strong>de</strong>r zur Gestaltung von untergeordneter<br />
Be<strong>de</strong>utung, können sie auch zu einem Kriterium (z.B. Technischer Wert) zusammengefasst<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
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© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 07.12.2009<br />
Hinweise zu L 227EG.H<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG)<br />
Keine Berücksichtigung in einem Zuschlagskriterium fin<strong>de</strong>n Festlegungen im Rahmen einer Vorbemerkung<br />
o<strong>de</strong>r einer Teilleistung, wenn Angaben <strong>de</strong>s Bieters nicht mit <strong>de</strong>m Angebot verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
In diesen Fällen ist allerdings zu prüfen, ob Nebenangebote zugelassen wer<strong>de</strong>n können.<br />
4.3 Geson<strong>de</strong>rte Angaben zu Folgekosten<br />
Ein eigenes Kriterium Folgekosten, insbeson<strong>de</strong>re bei Ausschreibungen für die Technische Ausrüstung,<br />
ist dann vorzusehen, wenn vom Bieter unabhängig von <strong>de</strong>n ggf. in Teilleistungen gefor<strong>de</strong>rten<br />
Produktangaben weitere eigenständige Angaben z.B. zu Betriebskosten, Versorgung mit Ersatzteilen,<br />
Kun<strong>de</strong>ndienst und technische Hilfe in <strong>de</strong>n Vorbemerkungen verlangt wer<strong>de</strong>n, die auch geson<strong>de</strong>rt gewichtet<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
4.4 Funktionale Beschreibung von Gebäu<strong>de</strong>n, Anlagen usw.<br />
Eine funktionale Beschreibung erfor<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>r Regel ein Angebot, <strong>de</strong>m auch Planungsleistungen zu<br />
Grun<strong>de</strong> liegen. Bei funktionalen Ausschreibungen können <strong>de</strong>swegen zumin<strong>de</strong>st die Kriterien<br />
- Gestaltung,<br />
- Konstruktion und<br />
- Folgekosten<br />
in Betracht kommen.<br />
Untersuchungen hinsichtlich Folgekosten, Lebensdauer sind ggf. durchzuführen. Entsprechen<strong>de</strong> Unterkriterien<br />
können <strong>de</strong>swegen zweckmäßig sein.<br />
4.5 Nebenangebote<br />
Für Nebenangebote gelten in <strong>de</strong>r Regel die gleichen Zuschlagskriterien wie für Hauptangebote.<br />
In <strong>de</strong>r Regel ist auch von Nebenangeboten ein „Technischer Wert“ vergleichbar <strong>de</strong>m im LV <strong>de</strong>finierten<br />
Niveau zu verlangen. Hauptunterscheidungsmerkmal sind <strong>de</strong>r Preis und die Folgekosten (Lebensdauer,<br />
Erhaltungsaufwand). Die wertbaren Angebote dürfen sich <strong>de</strong>shalb im technischen Wert nicht<br />
sehr wesentlich unterschei<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Gewichtung ist dies zu berücksichtigen.<br />
Nebenangebote mit Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich <strong>de</strong>r generellen Bauqualität o<strong>de</strong>r hinsichtlich<br />
von Umwelteigenschaften sollen nur für übergeordnete Glie<strong>de</strong>rungsebenen <strong>de</strong>s LV (z.B. Abschnitte<br />
o<strong>de</strong>r Titel) vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Sofern Nebenangebote zugelassen wer<strong>de</strong>n sollen, sind im Formblatt Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote<br />
– L 226EG.H die entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen anzugeben. Dies betrifft ggf.<br />
auch „Vertragsbedingungen“.<br />
5 Punktebewertung<br />
Die Angaben zur Punktebewertung (Grundlagen, sowie min./max. Punkte) sind in das L 227EG.H einzutragen.<br />
Zur Bewertung <strong>de</strong>r Angebote und zur Festlegung <strong>de</strong>r Punkte sind für je<strong>de</strong>s Kriterium die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
im LV mit <strong>de</strong>n angebotenen Eigenschaften zu vergleichen und soweit erfor<strong>de</strong>rlich schriftlich gegenüber<br />
zu stellen. Soweit für Nebenangebote Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bestimmt wur<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s LV abweichen, sind diese zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />
5.1 Kriterium Preis<br />
Als Preis wird die Wertungssumme <strong>de</strong>s Angebotes angesetzt. Die Wertungssumme errechnet sich<br />
aus <strong>de</strong>r nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe und Wartungskosten<br />
aufgrund eines Wartungsvertrages. Wartungskosten gehen aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
Berechnungsart in die Wertungssumme mit ein. Soweit Nebenangebote o<strong>de</strong>r Angebote mit Lohngleitklausel<br />
zugelassen sind, wer<strong>de</strong>n für diese geson<strong>de</strong>rte Wertungssummen ermittelt.<br />
Für die Angebotswertung wird <strong>de</strong>r Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:<br />
- 10 Punkte erhält das Angebot mit <strong>de</strong>m niedrigsten Preis.<br />
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>s niedrigsten Preises.<br />
- Alle Angebote mit darüber liegen<strong>de</strong>n Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.<br />
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegen<strong>de</strong>n Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit<br />
bis zu drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma.<br />
2 von 3
5.2 Übrige Kriterien<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 07.12.2009<br />
Hinweise zu L 227EG.H<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG)<br />
Für die Angebotswertung wird die Punktezahl, die ein Angebot bei einem Kriterium erreichen kann,<br />
wie folgt festgelegt:<br />
Ein Angebot, das bei einem Kriterium die im LV gefor<strong>de</strong>rten Eigenschaften voll erfüllt, erhält 10 Punkte.<br />
Ein Angebot, das bei einem Kriterium die im LV gefor<strong>de</strong>rten Eigenschaften übertrifft, erhält bis zu 12<br />
Punkte (=20% mehr als bei voller Erfüllung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung).<br />
Eine höhere Punktzahl, das heißt Angebote mit Eigenschaften, die mehr als 20% über <strong>de</strong>n im LV gefor<strong>de</strong>rten<br />
Eigenschaften erreichen, soll in <strong>de</strong>r Regel nicht vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit bei <strong>de</strong>r Festlegung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote gegenüber <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
auf Eigenschaften verzichtet o<strong>de</strong>r Eigenschaften mit einem geringeren technischen<br />
Wert zugelassen wer<strong>de</strong>n, kann die Punktzahl für Angebote, die die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllen,<br />
um bis zu 20% (auf 8 Punkte) verringert wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>n im Formblatt L 227EG.H festzulegen<strong>de</strong>n Punktzahlen han<strong>de</strong>lt es sich jeweils um feste Werte,<br />
d.h. die Punktzahl wird bei Erreichen einer Stufe (Angebot wie LV, Besser als LV, Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
erfüllt) vergeben. Zwischenwerte innerhalb <strong>de</strong>r Stufen sind nicht zu bil<strong>de</strong>n.<br />
3 von 3
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien<br />
Vergabenummer<br />
L 227EG.StB<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />
1 Angebotswertung<br />
Maßgeben<strong>de</strong> Kriterien für die Angebotswertung <strong>de</strong>r Haupt- und Nebenangebote gemäß § 25a VOL/A:<br />
Wichtung<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
Summe 100 v.H.<br />
2 Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />
Kriterium Preis:<br />
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus <strong>de</strong>r Wertungssumme <strong>de</strong>s Angebotes.<br />
Die Wertungssummen (in €, netto) wer<strong>de</strong>n ermittelt aus <strong>de</strong>n nachgerechneten Angebotssummen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
unter Berücksichtigung von wertbaren Nachlässen, preislich günstigsten Grund- o<strong>de</strong>r Wahlpositionen,<br />
etwaigen Zinsverlusten.<br />
Für die Angebotswertung wird <strong>de</strong>r Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:<br />
- 10 Punkte erhält das Angebot mit <strong>de</strong>m niedrigsten Preis.<br />
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit <strong>de</strong>m 2-fachen <strong>de</strong>s niedrigsten Preises. Alle Angebote mit<br />
darüber liegen<strong>de</strong>n Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.<br />
Die Punktermittlung für die dazwischen liegen<strong>de</strong>n Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu<br />
drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma.<br />
Kriterium :<br />
Im Kriterium wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterkriterien mit jeweils gleicher Wichtung<br />
berücksichtigt:<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2<br />
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L 227EG.StB<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />
Kriterium :<br />
Im Kriterium wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterkriterien mit jeweils gleicher Wichtung<br />
berücksichtigt:<br />
Kriterium :<br />
Im Kriterium wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterkriterien mit jeweils gleicher Wichtung<br />
berücksichtigt:<br />
Die Bewertung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Bietern zu <strong>de</strong>n jeweiligen Unterkriterien mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen gem. Nr. 9 <strong>de</strong>s Formblatts L 211EG erfolgt über eine Punkteskala von 1 bis 3 Punkten.<br />
- 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot <strong>de</strong>s Bieters eine optimale Erfüllung erwarten<br />
lassen,<br />
- 2 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot <strong>de</strong>s Bieters eine durchschnittliche Erfüllung<br />
erwarten lassen,<br />
- 1 Punkt erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot <strong>de</strong>s Bieters eine unterdurchschnittliche<br />
Erfüllung erwarten lassen.<br />
Für die Angebotswertung (Punktwertematrix) wer<strong>de</strong>n die o.g. Kriterien wie folgt in eine Punkteskala von<br />
5 bis 10 Punkten normiert:<br />
- Das Angebot mit <strong>de</strong>r theoretisch maximalen Punktezahl bei <strong>de</strong>n Unterkriterien (=Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />
x 3) erhält 10 Punkte<br />
- -Das Angebot mit <strong>de</strong>r theoretisch geringsten Punktezahl bei <strong>de</strong>n Unterkriterien (=Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />
x 1) erhält 5 Punkte.<br />
Dazwischen liegen<strong>de</strong> Werte wer<strong>de</strong>n linear mit bis zu drei Stellen hinter <strong>de</strong>m Komma interpoliert.<br />
3 Zuschlagserteilung<br />
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien<br />
und Wichtungen insgesamt <strong>de</strong>n höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt <strong>de</strong>r Zuschlag<br />
auf das Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten Wertungssumme.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2<br />
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Hinweise zu L 227EG.StB<br />
Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG<br />
Für die einzelnen Wertungskriterien ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009<br />
Hinweise zu L 227EG.StB<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />
1. Preis (P):<br />
Der Preis wird ermittelt aus <strong>de</strong>r Wertungssumme <strong>de</strong>s jeweiligen Angebots unter Berücksichtigung von z. B.<br />
wertbaren Nachlässen, <strong>de</strong>r preislich günstigsten Grund-/Wahlpositionen.<br />
Die Berechnung <strong>de</strong>s Preises für die Haupt- und Nebenangebote ist nach <strong>de</strong>n Prüf- und Wertungsschritten als<br />
erstes durchzuführen. Die ermittelten Preise für die Angebote (Haupt- und Nebenangebote) sind nach <strong>de</strong>n vorgegebenen<br />
Regelungen in Punkte zu normieren und in das Formblatt Angebotswertung - L 3216.StB zu übernehmen.<br />
Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma.<br />
Die Punkte für <strong>de</strong>n jeweiligen Preis wer<strong>de</strong>n nach folgen<strong>de</strong>r Formel berechnet:<br />
10 x [(niedrigste Wertungssumme x 2) – Wertungssumme <strong>de</strong>s jeweiligen Bieters]<br />
niedrigste Wertungssumme<br />
Beispiel: Niedrigste (wertbare) Wertungssumme (Bieter A) = 5,0 Mio €<br />
(wertbare) Wertungssumme <strong>de</strong>s Bieters B = 6,0 Mio €<br />
10 x [(5,0 Mio € x 2) – 6,0 Mio €] / (5,0 Mio €) = 8 Punkte<br />
2. Weitere Kriterien:<br />
Zunächst sind die in <strong>de</strong>m Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien - L 227EG.StB bekannt gegebenen Unterkriterien<br />
für die gesamte angebotene Leistung einzeln über die vorgegebene Punkteskala von 1 bis 3 Punkten<br />
zu bewerten. Die Bewertung ist zu begrün<strong>de</strong>n. Danach ist die Summe zu ermitteln.<br />
Aus <strong>de</strong>r Summe wird die Punktebewertung <strong>de</strong>r Summe für je<strong>de</strong>s Angebot nach folgen<strong>de</strong>r Formel berechnet:<br />
5 Punkte +<br />
5 Punkte x (Summe <strong>de</strong>s jeweiligen Bieters – Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien)<br />
2 x Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />
Beispiel: Summe <strong>de</strong>r Punkte <strong>de</strong>s Bieters A = 7<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien = 3<br />
5 P + [5 P x (7 – 3) / 2 x 3] = 8,333 P<br />
Die ermittelte Punktebewertung <strong>de</strong>r Summe ist dann für die in Frage kommen<strong>de</strong>n Angebote in das Formblatt<br />
Angebotswertung - L 3216.StB zu übernehmen.<br />
Bei mehreren Nebenangeboten eines Bieters ist für je<strong>de</strong> mögliche Kombination die Punktbewertung durchzuführen.<br />
Das für <strong>de</strong>n Zuschlag in Frage kommen<strong>de</strong> wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit <strong>de</strong>r höchsten Punktsumme<br />
im Formblatt Angebotswertung - L 3216.StB. Bei gleicher Punktzahl ist das Angebot mit <strong>de</strong>r niedrigsten<br />
Wertungssumme zu beauftragen.<br />
Nebenangebote, die bei <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>r Angebote aus Wettbewerbsgrün<strong>de</strong>n nicht berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, können<br />
bei <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung an <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r im Übrigen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat,<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Bei Grund- und Wahlpositionen darf eine teurere Variante (Grund- o<strong>de</strong>r Wahlposition)<br />
nur dann beauftragt wer<strong>de</strong>n, wenn dies nicht zu einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bieterreihenfolge führt und haushaltsrechtlich<br />
begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Als maßgeben<strong>de</strong> Kriterien für die Angebotswertung sind zusätzlich zu <strong>de</strong>m bereits anzukreuzen<strong>de</strong>n Kriterium<br />
Preis weitere Wertungskriterien anzukreuzen und vorzusehen.<br />
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© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009<br />
Hinweise zu L 227EG.StB<br />
(Gewichtung <strong>de</strong>r Zuschlagskriterien EG - VOL)<br />
Die Wichtung <strong>de</strong>r Kriterien ist individuell und i.d.R. unter Beachtung folgen<strong>de</strong>r Spannen festzulegen:<br />
– Preis: 80 - 90 v. H.,<br />
– Weitere Kriterien: 10 - 20 v. H..<br />
Die Festlegung sollte in 5 v. H. - Schritten erfolgen.<br />
Die Summe <strong>de</strong>r v. H. - Werte muss 100 v. H. ergeben.<br />
Wird von <strong>de</strong>n o. g. Spannen abgewichen, ist dies im Vergabevermerk zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Für die neben <strong>de</strong>m Preis vorgesehenen Kriterien sind die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen Unterkriterien ein<strong>de</strong>utig zu benennen.<br />
Z. B. - bei Salzlieferungen<br />
z. B. Vorratshaltung, Liefersicherheit, Qualität<br />
- bei Fahrzeugen<br />
z. B. Garantieleistung, Kun<strong>de</strong>ndienst, Anbautechnik,<br />
Die Festlegungen zu <strong>de</strong>n weiteren Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtungen sowie zu <strong>de</strong>n Unterkriterien sind im Vergabevermerk<br />
zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Zu <strong>de</strong>n Unterkriterien sind die mit <strong>de</strong>r Angebotsabgabe vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen unter Nr. 9 <strong>de</strong>s Formblatts<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots EG - L 211EG anzugeben.<br />
2 von 2
L 2281.StB<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - VOL)<br />
Bieter Vergabenummer Datum<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile- Lieferung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
Stoff o<strong>de</strong>r Teil 1<br />
1 vom Auftraggeber auszufüllen<br />
Verwendung<br />
für OZ 1<br />
Hersteller<br />
Preis ohne Zuschlag in €<br />
Einheit ab Werk frei Fahrzeug<br />
Lieferort<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
Baustoff o<strong>de</strong>r Bauteil<br />
Verwendung<br />
für OZ<br />
Hersteller<br />
L 2281.StB<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - VOL)<br />
Preis ohne Zuschlag in €<br />
Einheit ab Werk frei Fahrzeug<br />
Baustelle<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
Baustoff o<strong>de</strong>r Bauteil<br />
Verwendung<br />
für OZ<br />
Hersteller<br />
L 2281.StB<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - VOL)<br />
Preis ohne Zuschlag in €<br />
Einheit ab Werk frei Fahrzeug<br />
Baustelle<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
L 2282.StB<br />
(Bieterangabenverzeichnis - VOL)<br />
Bieter Vergabenummer Datum<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistungen<br />
Bieterangabenverzeichnis<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
OZ<br />
Kurzbeschreibung<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
L 2282.StB<br />
(Bieterangabenverzeichnis - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Angaben <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
L 2282.StB<br />
(Bieterangabenverzeichnis - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
L 2330<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - VOL)<br />
Bieter Vergabenummer Datum<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>s Angebotsschreibens<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen<br />
Die Namen <strong>de</strong>r Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.<br />
Zur Ausführung <strong>de</strong>r im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang <strong>de</strong>r durch Nachunternehmer<br />
auszuführen<strong>de</strong>n Teilleistungen mit <strong>de</strong>n dazu gehören<strong>de</strong>n Ordnungszahlen (OZ) <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
und auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle die Namen <strong>de</strong>r Nachunternehmer:<br />
Nachunternehmer 1:<br />
Nachunternehmer 2:<br />
Nachunternehmer 3:<br />
(Name, wenn verlangt)<br />
OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
(Name, wenn verlangt)<br />
OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
(Name, wenn verlangt)<br />
OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
Nachunternehmer 4:<br />
Nachunternehmer 5:<br />
Nachunternehmer 6:<br />
(Name, wenn verlangt)<br />
OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
(Name, wenn verlangt)<br />
OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
(Name, wenn verlangt)<br />
OZ Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
L 2330<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
L 235EG<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG - VOL)<br />
Bieter Vergabenummer Datum<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>s Angebotsschreibens<br />
Verzeichnis über Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen, für die sich <strong>de</strong>r Bieter <strong>de</strong>r Fähigkeiten (Mittel/<br />
Kapazitäten) an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen wird<br />
Zur Ausführung <strong>de</strong>r im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang <strong>de</strong>r Teilleistungen, für die<br />
ich mich/wir uns <strong>de</strong>r Fähigkeiten an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen wer<strong>de</strong>(n).<br />
Auf Verlangen <strong>de</strong>r Vergabestelle wer<strong>de</strong>(n) ich/wir<br />
- die Unternehmen benennen, <strong>de</strong>ren Fähigkeiten ich mich/wir uns im Auftragsfall bedienen wer<strong>de</strong>(n), und<br />
- die Verpflichtungserklärung(en) nach Formblatt L 236EG dazu vorlegen, dass mir/uns die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel<br />
dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet <strong>de</strong>s rechtlichen Charakters <strong>de</strong>r zwischen mir/uns und<br />
diesen Unternehmen bestehen<strong>de</strong>n Verbindungen.<br />
OZ/Leistungsbereich Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
OZ/Leistungsbereich Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
L 235EG<br />
(Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen EG - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
L 236EG<br />
(Verpflichtungserklärung Teilleistungen EG - VOL)<br />
Bieter Vergabenummer Datum<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Name <strong>de</strong>s sich verpflichten<strong>de</strong>n Unternehmens<br />
Verpflichtungserklärung Teilleistungen<br />
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle <strong>de</strong>r Auftragsvergabe an <strong>de</strong>n o.g. Bieter diesem mit <strong>de</strong>n Fähigkeiten<br />
(Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für <strong>de</strong>n/die Leistungsbereich(e)<br />
OZ/Leistungsbereich Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen<br />
zur Verfügung zu stehen.<br />
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift 1 )<br />
1 Wird eine Kopie o<strong>de</strong>r ein Telefax vorgelegt, behält sich die Vergabestelle vor, die Vorlage <strong>de</strong>s Originals zu verlangen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Erklärung <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,<br />
Mitglied<br />
Mitglied<br />
Mitglied<br />
Mitglied<br />
Vergabenummer<br />
beschließen, im Falle <strong>de</strong>r Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bil<strong>de</strong>n.<br />
bevollmächtigter Vertreter:<br />
L 2370<br />
(Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - VOL)<br />
Wir erklären 1 , dass<br />
- <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,<br />
- alle Mitglie<strong>de</strong>r als Gesamtschuldner haften.<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
1 Bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform bestehen zur Abgabe dieser Erklärung zwei Möglichkeiten:<br />
entwe<strong>de</strong>r: alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft signieren anstelle dieses Formblattes das gesamte Angebotspaket<br />
elektronisch<br />
o<strong>de</strong>r: alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft unterzeichnen in Papierform auf diesem Blatt o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m<br />
Angebotsschreiben und fügen es eingescannt <strong>de</strong>m elektronischen Angebotspaket bei, das <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />
Vertreter elektronisch signiert. Das Blatt mit <strong>de</strong>n Original-Unterschriften <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r ist in Papierform auf<br />
Verlangen in <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Vergabestelle bestimmten Frist an die Vergabestelle zu sen<strong>de</strong>n.<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />
Vergabenummer<br />
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen<br />
1 Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
L 241<br />
(Abfall - VOL)<br />
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung <strong>de</strong>r Bau- und Abbruchabfälle eine an<strong>de</strong>re als die in <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung genannte Lösung <strong>de</strong>r Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat <strong>de</strong>r Bieter<br />
mit seinem Angebot min<strong>de</strong>stens nachzuweisen, dass<br />
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
Abfalls besitzt und <strong>de</strong>r Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,<br />
- bei Andienungspflicht (in <strong>de</strong>r Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung <strong>de</strong>r Abfallwirtschaftsbehör<strong>de</strong><br />
vorliegt,<br />
- die Kosten <strong>de</strong>r Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,<br />
- die Kosten <strong>de</strong>r Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen wer<strong>de</strong>n<br />
können.<br />
1.2 Soweit in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rt, hat <strong>de</strong>r Bieter zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle benannten<br />
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgra<strong>de</strong><br />
die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass<br />
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme <strong>de</strong>s Bau- und Abbruchabfalls berechtigt<br />
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,<br />
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstan<strong>de</strong>n erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehör<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen<br />
Abfallentsorgung erteilt,<br />
- die erfor<strong>de</strong>rlichen Transportgenehmigungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegen.<br />
2 Ergänzung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei <strong>de</strong>r Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermei<strong>de</strong>n<br />
(Bemühensklausel).<br />
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung <strong>de</strong>r Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
einschlägigen gesetzlichen, insbeson<strong>de</strong>re abfallrechtlichen Bestimmungen sowie <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Technik und führt die von ihm zu erbringen<strong>de</strong>n Nachweise.<br />
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erfor<strong>de</strong>rlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach <strong>de</strong>n<br />
gelten<strong>de</strong>n Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.<br />
2.4 Die nach <strong>de</strong>n abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind <strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen.<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />
Anwendung <strong>de</strong>r Datenverarbeitung<br />
Vergabenummer<br />
1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen<br />
L 244<br />
(Datenverarbeitung - VOL)<br />
1.1 Bearbeitungsphasen<br />
Datenaustausch ist von <strong>de</strong>r ausschreiben<strong>de</strong>n Stelle / <strong>de</strong>m Auftraggeber vorgesehen für folgen<strong>de</strong> Bearbeitungsphasen:<br />
- Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />
- Angebotsabgabe<br />
- Abrechnung .<br />
1.2 Datenaustausch<br />
Wer<strong>de</strong>n Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gemeinsamen<br />
Ausschusses Elektronik im Bauwesen<br />
GAEB DA 90.<br />
GAEB DA XML.<br />
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach <strong>de</strong>n Verfahrensbeschreibungen <strong>de</strong>r Regelungen für<br />
Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach an<strong>de</strong>ren Regelungen (z.B.<br />
Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.<br />
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine ein<strong>de</strong>utige Zuordnung zum Vergabeverfahren<br />
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.<br />
1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung<br />
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei <strong>de</strong>nn, sie wer<strong>de</strong>n im Rahmen eines digitalen<br />
Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne <strong>de</strong>s Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Datenaustauschdateien und <strong>de</strong>r schriftlichen Fassung <strong>de</strong>r Vergabe- o<strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen<br />
gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschie<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m Datenträger<br />
sind vom Unternehmer in <strong>de</strong>r schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.<br />
2 Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung<br />
2.1 Prüfbarkeit<br />
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft wer<strong>de</strong>n kann;<br />
auch bei Anwendung <strong>de</strong>r DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen<br />
Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.<br />
2.2 Vereinbarung<br />
Rechtzeitig vor Beginn <strong>de</strong>r ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />
getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:<br />
- <strong>de</strong>n Abrechnungsablauf (z.B. <strong>de</strong>n zeitlichen Ablauf <strong>de</strong>r Abrechnung, die Aufteilung <strong>de</strong>r Abrechnungsabschnitte)<br />
- die Leistungserfassung (z.B. die Art <strong>de</strong>r Leistungserfassung, die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Formblätter,<br />
Festlegungen für beson<strong>de</strong>re geometrische Bedingungen)<br />
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L 244<br />
(Datenverarbeitung - VOL)<br />
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art <strong>de</strong>r Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. an<strong>de</strong>ren Rechenprogramme)<br />
- die Datenträger (z.B. <strong>de</strong>n Datenaustausch, die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Datenträger und ihre Beschriftung,<br />
die notwendigen Angaben zu <strong>de</strong>n Dateien, die Übergabe <strong>de</strong>r Datenträger).<br />
2.3 Leistungserfassung<br />
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar<br />
nach <strong>de</strong>r Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu<br />
verwen<strong>de</strong>n.<br />
2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung<br />
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell <strong>de</strong>utlich<br />
erkennbar und lesbar ergänzt o<strong>de</strong>r berichtigt wer<strong>de</strong>n; bei einer größeren Zahl von <strong>de</strong>rartigen Än<strong>de</strong>rungen<br />
ist die Leistungsberechnung im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />
2.5 Fehlermitteilung<br />
Stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer nach Übergabe <strong>de</strong>r Eingabeunterlagen an <strong>de</strong>n Auftraggeber Fehler fest, so<br />
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.<br />
Dasselbe gilt für die nach Übergabe <strong>de</strong>r Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen<br />
Berichtigungen.<br />
Der Auftraggeber wird die bei <strong>de</strong>r Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls <strong>de</strong>m Auftragnehmer umgehend<br />
mitteilen.<br />
2.6 Toleranzregelung<br />
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und wer<strong>de</strong>n<br />
dabei Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen<br />
vom Ergebnis <strong>de</strong>r Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei je<strong>de</strong>r Teilleistung (OZ) eines<br />
Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.<br />
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt <strong>de</strong>r Auftraggeber zunächst<br />
<strong>de</strong>m Auftragnehmer die abweichen<strong>de</strong>n Ergebnisse <strong>de</strong>r Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit<br />
zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls<br />
nicht Fehler in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung beziehungsweise in <strong>de</strong>r Nachrechnung festgestellt und berichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
Baumaßnahme<br />
Angebot für<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung<br />
Vergabenummer<br />
245<br />
(Datenträger Angebotsanfor<strong>de</strong>rung)<br />
1 Den Vergabeunterlagen ist ein Datenträger beigefügt.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datei für die Angebotsanfor<strong>de</strong>rung erfolgte nach <strong>de</strong>r Datenaustauschphase 83 <strong>de</strong>s<br />
Regelwerks „Organisation <strong>de</strong>s Austauschs von Informationen über die Durchführung von Baumaßnahmen“<br />
<strong>de</strong>s Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)<br />
Ausgabe GAEB DA 90<br />
Ausgabe GAEB DA 2000<br />
Ausgabe GAEB DA XML Vers. 3.0.<br />
Ausgabe GAEB DA XML Version 3.1.<br />
2 Der Datenträger enthält <strong>de</strong>n Langtext und <strong>de</strong>n Kurztext <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses.<br />
© VHB <strong>Bayern</strong> 2008 - 28.01.2010 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />
Aufträge für Gaststreitkräfte<br />
1 Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Vergabenummer<br />
L 246.H<br />
(Aufträge für Gaststreitkräfte - VOL)<br />
1.1 Bei <strong>de</strong>n beschriebenen Leistungen han<strong>de</strong>lt es sich um Arbeiten für die<br />
Gaststreitkräfte. Diese Leistungen wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. Die für die Zahlungen<br />
zuständigen Stellen <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte können auf Zahlungsvorgänge Einfluss nehmen.<br />
1.2 Der Angebotspreis ist ohne Umsatzsteuer anzubieten.<br />
1.3 Es gelten die Richtlinien <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber. Ob jedoch <strong>de</strong>r<br />
Zuschlag auf ein Angebot erteilt wer<strong>de</strong>n kann, dass geringfügig über <strong>de</strong>m wirtschaftlichsten bzw. annehmbarsten<br />
Angebot liegt, ist von <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r ausländischen Streitkräfte abhängig.<br />
1.4 Angaben <strong>de</strong>s Bieters von gleichwertigen Erzeugnissen o<strong>de</strong>r Verfahren sind nur im Bieterangabenverzeichnis<br />
zu machen.<br />
2 Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />
2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art.<br />
67 Abs. 3 <strong>de</strong>s Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke<br />
<strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
von <strong>de</strong>r Vergabestelle eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />
2.2 Auf <strong>de</strong>n Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />
"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer."<br />
2.3 Bei Leistungen für die<br />
amerikanischen<br />
britischen<br />
Gaststreitkräfte wird abweichend von § 16 VOB/B für Abschlagszahlungen eine Zahlungsfrist von 30<br />
Werktagen und für die Schlusszahlung eine Zahlungsfrist von 3 Monaten vereinbart.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistungen<br />
Vergabenummer<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Verschlusssachenvergaben (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH o<strong>de</strong>r höher)<br />
Anlagen: VS-NfD-Merkblatt<br />
1 Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
L 247.H<br />
(Verschlusssachenvergaben - VOL)<br />
1.1 Die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung macht <strong>de</strong>n Zugang zu Verschlusssachen (VS-NUR FÜR DEN DIENST-<br />
GEBRAUCH, VS-VERTRAULICH; GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM) erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die Leistungen sind<br />
in Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen auszuführen.<br />
teilweise in Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen auszuführen.<br />
in Schutzzonen auszuführen.<br />
teilweise in Schutzzonen auszuführen.<br />
1.2 Bei Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist das<br />
VS-NfD-Merkblatt zu beachten.<br />
1.3 Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Anlagen<br />
unverzüglich an die Vergabestelle auf <strong>de</strong>mselben Wege, auf <strong>de</strong>m sie Ihnen zugestellt wur<strong>de</strong>n, zurückzugeben.<br />
Sofern Sie Ihren Sitz nicht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland haben, sind die Anlagen <strong>de</strong>n hierfür<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n Ihres Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen und<br />
eine Bescheinigung hierüber <strong>de</strong>r Vergabestelle auf diplomatischem Wege zu übersen<strong>de</strong>n.<br />
2 Ergänzung <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen:<br />
2.1 Bei Verschlusssachenvergaben (VS-VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher) sowie bei Vergaben von Leistungen,<br />
die innerhalb von Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen auszuführen sind, dürfen nur Arbeitnehmer Ihres<br />
Unternehmens und die eines evtl. von Ihnen mit Beauftragung bzw. Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
mit eingebun<strong>de</strong>nen Nachunternehmers beschäftigt wer<strong>de</strong>n, die vom Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft<br />
zum Umgang mit Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s<br />
ermächtigt sind;<br />
sie müssen <strong>de</strong>m Auftraggeber durch <strong>de</strong>n Sicherheitsbevollmächtigten <strong>de</strong>s Unternehmens mit einem<br />
Antrag auf Ausstellung entsprechen<strong>de</strong>r Sperrzonenausweise mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem Antrag sind namentliche Bescheinigungen <strong>de</strong>s Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren<br />
gemäß Anlage 23 o<strong>de</strong>r 24 Geheimschutzhandbuch (SiBe-Bescheinigung)<br />
beizufügen. Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer bzw. <strong>de</strong>r von ihm eingebun<strong>de</strong>ne Nachunternehmer seinen Sitz<br />
o<strong>de</strong>r Wohnsitz nicht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, so müssen entsprechen<strong>de</strong> Sicherheitsunbe<strong>de</strong>nklichkeitserklärungen<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> seines Heimatstaates auf <strong>de</strong>m diplomatischen<br />
Wege rechtzeitig beigebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
2.2 Das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS–NUR FÜR<br />
DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) ist Vertragsbestandteil.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
L 247.H<br />
(Verschlusssachenvergaben - VOL)<br />
2.3 Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen über <strong>de</strong>n Geheimschutz für Leistungen, die außerhalb von Sperrzonen<br />
auszuführen sind und als VS – VERTRAULICH, GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM eingestuft sind:<br />
3 Ergänzung <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />
3.1 Ergänzung Verschlusssachenvergaben für Arbeiten in Sperrzonen o<strong>de</strong>r Kontrollzonen (VS-<br />
VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher)<br />
3.1.1 Bei Ausführung <strong>de</strong>r Leistung sind die Bestimmungen <strong>de</strong>s „Handbuch für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ zu beachten.<br />
3.1.2 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen und alle Pläne und Zeichnungen, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe o<strong>de</strong>r später ausgehändigt wur<strong>de</strong>n, bleiben Eigentum<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers. Sie sind, ebenso wie die vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen,<br />
nach Erhalt <strong>de</strong>r Schlusszahlung ohne beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung zurückzugeben.<br />
Sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen Sitz nicht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland hat, sind die Unterlagen<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> seines Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen<br />
und eine Bescheinigung hierüber <strong>de</strong>r Vergabestelle auf <strong>de</strong>m diplomatischen Weg zu übersen<strong>de</strong>n.<br />
3.1.3 Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer und <strong>de</strong>ren<br />
Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen<br />
Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt.<br />
Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlung ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte berechtigt,<br />
die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />
3.1.4 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften <strong>de</strong>s Auftragnehmers und <strong>de</strong>ssen Nachunternehmern,<br />
die nicht die Staatsangehörigkeit eines NATO-Staates o<strong>de</strong>r die Staatsangehörigkeit<br />
eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste (Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Sicherheitserklärung) haben,<br />
bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen ablehnen.<br />
3.1.5 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer bestimmte<br />
Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />
bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung ausschließt.<br />
3.1.6 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Nachunternehmern ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n ablehnen,<br />
auch wenn <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>s Auftragnehmers auf die ausgeschriebenen Leistungen nicht eingerichtet<br />
ist.<br />
3.1.7 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer erhalten Zutritt zur Sperrzone o<strong>de</strong>r<br />
Kontrollzone, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises<br />
sind. Die Ausweise sind vom Auftragnehmer rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der Anfor<strong>de</strong>rung sind SiBe-<br />
Bescheinigungen gem. Anlage 23 o<strong>de</strong>r 24 GHB sowie ein Lichtbild <strong>de</strong>r Beschäftigten beizufügen. Die<br />
SiBe-Bescheinigungen sind durch entsprechen<strong>de</strong> Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n<br />
zu halten. Für aus <strong>de</strong>r Baustellenbelegschaft ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Beschäftigte ist <strong>de</strong>m Auftraggeber eine<br />
Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r Baustellenausweis zurückzugeben.<br />
Verlust von Baustellenausweisen ist unverzüglich anzuzeigen.<br />
3.1.8 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die in <strong>de</strong>r Sperrzone o<strong>de</strong>r Kontrollzone<br />
- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen vom Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege<br />
o<strong>de</strong>r<br />
- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellenausweis o<strong>de</strong>r<br />
- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (vergleiche 3.1.3)<br />
angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung auszuschließen.<br />
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
3.2 Ergänzung Arbeiten in Schutzzonen<br />
L 247.H<br />
(Verschlusssachenvergaben - VOL)<br />
3.2.1 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer erhalten nur Zutritt zur Schutzzone,<br />
wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Der Auftraggeber<br />
kann die Ausgabe von Baustellenausweisen von einer entsprechen<strong>de</strong>n Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
Beschäftigten abhängig machen. Die Ausweise sind vom Auftraggeber rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der<br />
Anfor<strong>de</strong>rung sind eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen sowie je ein Lichtbild <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />
beizufügen. Die Liste ist durch entsprechen<strong>de</strong> Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge auf <strong>de</strong>m<br />
Laufen<strong>de</strong>n zu halten. Für aus <strong>de</strong>r Baustellenbelegschaft ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Beschäftigte ist <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r Baustellenausweis zurückzugeben.<br />
Verlust von Baustellenausweisen ist <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />
3.2.2 Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten sowie <strong>de</strong>ssen Nachunternehmern und <strong>de</strong>ren Beschäftigten<br />
ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen<br />
Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt.<br />
Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte berechtigt,<br />
die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />
3.2.3 Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die in <strong>de</strong>r Schutzzone<br />
- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen von <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereichs einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege<br />
o<strong>de</strong>r<br />
- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellenausweis o<strong>de</strong>r<br />
- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn<br />
angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung auszuschließen.<br />
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />
3.2.4 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften <strong>de</strong>s Auftragnehmers und <strong>de</strong>ssen Nachunternehmern,<br />
die nicht die Staatsangehörigkeit eines NATO-Staates o<strong>de</strong>r die Staatsangehörigkeit<br />
eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste (Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Sicherheitserklärung) haben,<br />
bei <strong>de</strong>r Ausführung ablehnen.<br />
3.2.5 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer einzelne, bestimmte<br />
Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />
bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung ausschließt.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten<br />
L 248<br />
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten - VOL)<br />
Vergabenummer<br />
Alle zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC o<strong>de</strong>r gleichwertig zertifiziert sein o<strong>de</strong>r die für das<br />
jeweilige Herkunftsland gelten<strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s FSC o<strong>de</strong>r PEFC einzeln erfüllen.<br />
Ich wer<strong>de</strong> Holzprodukte verwen<strong>de</strong>n, die nach FSC und/o<strong>de</strong>r PEFC zertifiziert sind.<br />
Ich wer<strong>de</strong> Holzprodukte verwen<strong>de</strong>n, die nach<br />
zertifiziert sind.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit - d.h. <strong>de</strong>r Übereinstimmung <strong>de</strong>s Zertifikats mit <strong>de</strong>n für das jeweilige<br />
Herkunftsland gelten<strong>de</strong>n Standards von FSC o<strong>de</strong>r PEFC - ist durch eine Prüfung von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sforschungsanstalt<br />
für Forst- und Holzwirtschaft in Hamburg (BFH) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz in<br />
Bonn (BfN) erbracht. Ich wer<strong>de</strong> diesen geprüften Nachweis zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle verlangten<br />
Zeitpunkt vorlegen.<br />
Ich wer<strong>de</strong> Holzprodukte verwen<strong>de</strong>n, die die im jeweiligen Herkunftsland gelten<strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s FSC<br />
o<strong>de</strong>r PEFC einzeln erfüllen.<br />
Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft<br />
in Hamburg (BFH) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich wer<strong>de</strong> diesen<br />
geprüften Nachweis zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Vergabenummer<br />
Erklärung zur Vermeidung <strong>de</strong>s Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />
1. Von ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit sind insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Produkte betroffen:<br />
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbeson<strong>de</strong>re Bälle<br />
- Spielwaren<br />
- Teppiche<br />
- Textilien<br />
- Le<strong>de</strong>rprodukte<br />
- Billigprodukte aus Holz<br />
- Natursteine<br />
- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- o<strong>de</strong>r Tomatensaft.<br />
L 2491<br />
(Kin<strong>de</strong>rarbeit - VOL)<br />
Ja, ich erkläre/wir erklären, dass die Leistung o<strong>de</strong>r Lieferung <strong>de</strong>rartige Produkte enthält, die in Afrika,<br />
Asien o<strong>de</strong>r Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung o<strong>de</strong>r Lieferung<br />
keine <strong>de</strong>rartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien o<strong>de</strong>r Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet<br />
wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n.<br />
2. Falls ja, ist eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Erklärungen erfor<strong>de</strong>rlich. Bitte die entsprechen<strong>de</strong> Erklärung<br />
ankreuzen!<br />
Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung <strong>de</strong>r zu liefern<strong>de</strong>n Produkte ohne ausbeuterische<br />
Kin<strong>de</strong>rarbeit im Sinn <strong>de</strong>s IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie<br />
ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus <strong>de</strong>r Umsetzung dieses Übereinkommens o<strong>de</strong>r<br />
aus an<strong>de</strong>ren nationalen o<strong>de</strong>r internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kin<strong>de</strong>rarbeit<br />
ergeben.<br />
bzw.<br />
Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und <strong>de</strong>ren Nachunternehmer<br />
aktive und zielführen<strong>de</strong> Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kin<strong>de</strong>rarbeit im<br />
Sinn <strong>de</strong>s IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung <strong>de</strong>r zu liefern<strong>de</strong>n Produkte<br />
auszuschließen.<br />
3. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich o<strong>de</strong>r vorwerfbar falsche Abgabe <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertragsschluss<br />
- <strong>de</strong>n Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer<br />
Frist berechtigt.<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
Hinweise und Regelungen bei Online-Vergaben<br />
Hinweise zu Bietergemeinschaften<br />
siehe Formblatt L 2370<br />
Digitale Übermittlung <strong>de</strong>r Unterlagen durch die Vergabestelle<br />
Vergabenummer<br />
L 2492<br />
(Online-Vergaben - VOL)<br />
Es wer<strong>de</strong>n digital übermittelt:<br />
- die Vergabeunterlagen (Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Vergabestelle eingestellten<br />
Anlagen)<br />
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Vergabestelle gefor<strong>de</strong>rten Anlagen zur Angebotsabgabe).<br />
Digitale Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch <strong>de</strong>n Bieter<br />
Für zusätzliche, in <strong>de</strong>n Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgen<strong>de</strong> Ordner vorgesehen:<br />
Ordner Bescheinigungen:<br />
z.B. für Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister (eingescannt)<br />
Ordner Anlagen<br />
- für Begleitschreiben<br />
- für von <strong>de</strong>r Vergabestelle in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots gefor<strong>de</strong>rte Unterlagen<br />
Ordner Nebenangebote<br />
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines<br />
Angebots ausgeschlossen wor<strong>de</strong>n, wird kein Ordner bereitgestellt.<br />
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Richtlinien L 250.StB<br />
Leistungsbeschreibung<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 250.StB<br />
(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />
Beim Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung sind insbeson<strong>de</strong>re die §§ 8 und 8a VOL/A zu beachten.<br />
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis umfasst im Regelfall<br />
- Titelblatt,<br />
- Ausführungsbeschreibung,<br />
- Leistungsverzeichnis,<br />
- Anlagen für Bietereintragungen,<br />
- Sonstige Anlagen.<br />
Sollen in sich abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung gemäß § 5 VOL/A gegebenenfalls an verschie<strong>de</strong>ne<br />
Bieter vergeben wer<strong>de</strong>n, muss die Leistungsbeschreibung nach Losen geglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Für je<strong>de</strong>s Los<br />
ist ein eigenes Leistungsverzeichnis aufzustellen, gegebenenfalls eine eigene Leistungsbeschreibung.<br />
2 Titelblatt<br />
Die Leistungsbeschreibung beginnt mit einem „Titelblatt“.<br />
Die Nummerierung muss nicht fortlaufend sein.<br />
3 Ausführungsbeschreibung<br />
3.1 In <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung ist eine allgemeine Darstellung <strong>de</strong>r Leistung/Lieferung zu geben. Darin<br />
sind alle objektbezogenen Angaben, Anfor<strong>de</strong>rungen und Bedingungen aufzunehmen, die zur Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Leistung neben <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis erfor<strong>de</strong>rlich sind und <strong>de</strong>m Verständnis <strong>de</strong>r Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Teilleistungen dienen.<br />
Leistungen, die sich nach Art und Umfang bestimmen lassen, sind nicht in <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung<br />
anzugeben, son<strong>de</strong>rn als Positionen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.<br />
Es ist darauf zu achten, dass keine Regelungen wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n, die bereits in an<strong>de</strong>ren Vertragsbestandteilen<br />
(VOL/B, Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215, Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen - L<br />
214.StB u. a.) getroffen sind.<br />
Festlegungen in Technischen Regelwerken dürfen nur in begrün<strong>de</strong>ten Fällen geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r eingeschränkt<br />
wer<strong>de</strong>n, z. B. wenn diese nicht mehr <strong>de</strong>m neuesten Stand entsprechen o<strong>de</strong>r für die gefor<strong>de</strong>rte<br />
Leistung nicht anwendbar sind.<br />
3.2 Die Ausführungsbeschreibung ist wie folgt zu glie<strong>de</strong>rn:<br />
1. Allgemeine Beschreibung <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung<br />
2. Angaben <strong>de</strong>r örtlichen Verhältnisse<br />
3. Angaben zur Ausführung<br />
4. Ausführungsunterlagen<br />
5. Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen<br />
In diesen Abschnitten sind je nach Art <strong>de</strong>r Leistung Angaben in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Reihenfolge, soweit<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, zu machen.<br />
Nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r einzelnen Baumaßnahme sind weitere Angaben einzufügen.<br />
3.3 Eine Unterglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ausführungsbeschreibung kann wie folgt vorgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Allgemeine Beschreibung <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Leistung<br />
1.1 Auszuführen<strong>de</strong> Lieferung bzw. Leistung:<br />
- Art und Umfang<br />
- Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftraggebers an <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />
(z. B. Beistellen von Stoffen, Erbringen von Teilen <strong>de</strong>r Leistung)<br />
1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten:<br />
1.3 Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für Nebenangebote<br />
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2. Beschreibung <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />
2.1 Lage (Adresse <strong>de</strong>r Aufbau-/Liefer- bzw. Leistungsstelle):<br />
2.2 Erreichbarkeit:<br />
2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten:<br />
(z. B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas)<br />
2.4 Lager- und Arbeitsplätze:<br />
- Lagerplätze<br />
- Arbeitsplätze<br />
- Plätze für Unterkünfte.<br />
3 Angaben zur Ausführung<br />
3.1 Verkehrssicherung im Bereich <strong>de</strong>r Aufbau-/Liefer- bzw. Leistungsstelle:<br />
3.2 Ablauf <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Leistung:<br />
- Lieferung nach Abruf<br />
- Reihenfolge <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Teilleistungen<br />
- Lieferform und Verpackung<br />
- Rücksendung/-nahme <strong>de</strong>s Leergutes<br />
- zeitliche Beschränkung<br />
- Versandanzeige<br />
- Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Lieferanten und Unternehmen.<br />
3.3 Stoffe und Teile:<br />
(z. B. Beschaffenheit, Muster, Analysenscheine, Zusatzmittel/-stoffe)<br />
3.4 Angaben zur Abrechnung:<br />
- Stücklisten<br />
- Lieferscheine<br />
- Wiegescheine<br />
- Frachtbriefe<br />
- Zeichnungen.<br />
3.5 Prüfungen:<br />
- Eignungsprüfungen<br />
- I<strong>de</strong>ntitätsnachweise<br />
- Güteprüfungen<br />
- Muster<br />
- Kontrollprüfungen.<br />
4. Ausführungsunterlagen<br />
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:<br />
- Pläne<br />
- Lastenhefte<br />
- Berechnungen<br />
- Gutachten.<br />
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r zu beschaffen<strong>de</strong> Ausführungsunterlagen:<br />
- Ausführungspläne<br />
- Transportpläne<br />
- Bestandspläne.<br />
5. Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen:<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
- Technische Lieferbedingungen<br />
- Normen<br />
- Sonstige Fachvorschriften.<br />
Richtlinien L 250.StB<br />
(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />
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4 Allgemeines zum Leistungsverzeichnis<br />
Richtlinien L 250.StB<br />
(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />
Im Leistungsverzeichnis sind zur Beschreibung <strong>de</strong>r Teilleistungen (Positionen) - soweit vorhan<strong>de</strong>n -<br />
Standardleistungstexte zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Das Leistungsverzeichnis ist im DIN-A4-Hochformat zu erstellen.<br />
5 Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses<br />
Das Leistungsverzeichnis ist in <strong>de</strong>r Regel nach Abschnitten zu glie<strong>de</strong>rn, in welche zusammengehören<strong>de</strong><br />
Positionen einzuordnen sind.<br />
Abschnitte können z. B. Leistungen für verschie<strong>de</strong>ne Kostenträger, Leistungsorte o<strong>de</strong>r in sich abgeschlossene<br />
Teile einer Leistung/Lieferung umfassen.<br />
6 Arten <strong>de</strong>r Positionen im Leistungsverzeichnis<br />
Als Positionen im Leistungsverzeichnis dürfen nur vorgesehen wer<strong>de</strong>n:<br />
- Normalpositionen<br />
- Grundpositionen (G)<br />
- Wahlpositionen (W).<br />
Normalpositionen wer<strong>de</strong>n nicht beson<strong>de</strong>rs gekennzeichnet.<br />
Grundpositionen beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt wer<strong>de</strong>n können. Grund-<br />
und Wahlpositionen wer<strong>de</strong>n als solche gekennzeichnet.<br />
Wahlpositionen sind nur vorzusehen, wenn sich von mehreren brauchbaren und technisch gleichwertigen<br />
Möglichkeiten nicht von vornherein die wirtschaftlichste bestimmen lässt.<br />
Den Positionen <strong>de</strong>r Grund-Ausführungsart müssen unmittelbar die Positionen <strong>de</strong>r Wahl-Ausführungsart<br />
folgen. Bei<strong>de</strong> müssen die im Ausführungsfall zutreffen<strong>de</strong>n Mengenansätze enthalten.<br />
Bei Wahlpositionen wird im Leistungsverzeichnis die Spalte für <strong>de</strong>n Gesamtpreis gesperrt.<br />
7 Leistungsverzeichnis-Positionen mit freien Texten<br />
Wenn Teilleistungen nicht mit Standard-Leistungstexten beschrieben wer<strong>de</strong>n können, sind freie Texte<br />
zu formulieren.<br />
Hierfür gelten die gleichen Regeln wie für Standard-Leistungstexte.<br />
Im Einzelnen gilt:<br />
- Es ist eine Überschrift zu bil<strong>de</strong>n.<br />
- Die Position muss zuerst Hauptbegriff und Haupttätigkeit wie bei einem Grundtext enthalten und<br />
danach Einzelangaben über Abmessungen, Stoffe und <strong>de</strong>rgleichen.<br />
- Es dürfen nur die im Titelblatt Leistungsbeschreibung angegebenen Abrechnungseinheiten verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
- Ergänzen<strong>de</strong> Angaben <strong>de</strong>s Bieters dürfen nur im Bieterangabenverzeichnis - L 2282.StB vorgesehen<br />
wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Position ist mit <strong>de</strong>n Worten „Angaben im Bieterangabenverzeichnis über“, ergänzt<br />
durch die gewünschten Angaben (z. B. Lieferwerk =, Werkstoff =), darauf hinzuweisen.<br />
- Unterschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Leistungstext aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>r Positionen nur geringfügig, können bei<br />
<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Positionen die gleichlauten<strong>de</strong>n Leistungstexte durch „wie vor“ ersetzt wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
geän<strong>de</strong>rte Leistungstext mit „jedoch“ angefügt wer<strong>de</strong>n.<br />
8 Anlagen für Bietereintragungen<br />
Anlagen für Bietereintragungen sind in <strong>de</strong>n Fällen vorzusehen, in <strong>de</strong>nen Angaben <strong>de</strong>s Bieters zu bestimmten<br />
vertraglichen Regelungen erfor<strong>de</strong>rlich sind. Solche Anlagen können insbeson<strong>de</strong>re sein:<br />
- Bieterangabenverzeichnis gemäß Formblatt Bieterangabenverzeichnis - L 2282.StB<br />
- Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile gemäß Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - L 2281.StB.<br />
Das Bieterangabenverzeichnis ist nach Formblatt Bieterangabenverzeichnis - L 2282.StB aufzustellen.<br />
Das Verzeichnis für Stoffe und Teile ist insbeson<strong>de</strong>re beizufügen, wenn nach einem Leistungstext für<br />
bestimmte wichtige Stoffe o<strong>de</strong>r Teile Angaben <strong>de</strong>s Bieters über <strong>de</strong>ren Art und Herkunft erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Es ist nach Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r Stoffe und Teile - L 2281.StB aufzustellen.<br />
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9 Sonstige Anlagen<br />
Richtlinien L 250.StB<br />
(Leistungsbeschreibung - VOL)<br />
Die Leistungsbeschreibung ist im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang durch weitere Anlagen zu ergänzen. In diesen<br />
Anlagen dürfen keine Eintragungen durch <strong>de</strong>n Bieter vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Umfassen die sonstigen Anlagen<br />
mehrere Unterlagen, so ist ihnen ein Inhaltsverzeichnis vorzuheften.<br />
Sonstige Anlagen können z.B. sein:<br />
- Zeichnungen,<br />
- Detailpläne,<br />
- Mengenermittlungen,<br />
- Lieferzeitpläne.<br />
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Richtlinien L 300<br />
Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 300<br />
(Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe - VOL)<br />
Hat ein Bieter o<strong>de</strong>r Bewerber vor Einleitung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens <strong>de</strong>n Auftraggeber beraten o<strong>de</strong>r sonst<br />
unterstützt, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb durch die Teilnahme <strong>de</strong>s Bieters<br />
o<strong>de</strong>r Bewerbers nicht verfälscht wird.<br />
Im Vergabeverfahren dürfen keine natürlichen Personen mitwirken, die als voreingenommen gelten. § 16<br />
VgV ist zu beachten.<br />
Beim Durchführen <strong>de</strong>r Vergabeverfahren ist das Gebot <strong>de</strong>r Geheimhaltung strikt zu beachten. Namen und<br />
Zahl <strong>de</strong>r Bewerber dürfen we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bewerbern noch Dritten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Mitteilungen über Einzelheiten<br />
aus Bewerbungen o<strong>de</strong>r Angeboten, über Inhalt von Verhandlungen mit Bietern, über Stand und<br />
Ergebnisse <strong>de</strong>r Angebotswertung und <strong>de</strong>rgleichen sowie Unterlagen darüber dürfen nur an die mit <strong>de</strong>r<br />
Vergabe unmittelbar befassten Bediensteten gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r beabsichtigten Vergabe von Aufträgen ist nach § 2 VgV zu prüfen, ob die voraussichtliche Auftragssumme<br />
die EG-Schwellenwerte überschreitet und daher für das Vergabeverfahren die zusätzlichen<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s 4. Teils <strong>de</strong>s GWB, <strong>de</strong>r VgV und <strong>de</strong>s Abschnittes 2 <strong>de</strong>r VOL/A anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />
Bei Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist die nach § 5 Nr. 1 VOL/A vorgesehene Vergabe nach Losen<br />
zu beachten. Bei Vergaben nach <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist zusätzlich § 97 (3) GWB zu berücksichtigen.<br />
Ein Hinweis auf die entsprechen<strong>de</strong> Textstelle <strong>de</strong>r VOL/A reicht für sich allein nicht aus.<br />
Eine Begründung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich bei Freihändigen Vergaben (§ 3 Nr. 4 Buchstabe p VOL/A) bis zu<br />
einer Auftragssumme von 7.500 Euro (einschl. Umsatzsteuer).<br />
Ist ein Abweichen von einer Öffentlichen Ausschreibung unumgänglich, ist <strong>de</strong>nnoch ein bestmöglicher<br />
Wettbewerb dadurch anzustreben, dass<br />
- bei Beschränkten Ausschreibungen unter <strong>de</strong>n Bewerbern zu wechseln ist und<br />
- bei einer Freihändigen Vergabe möglichst mehrere Bewerber aufzufor<strong>de</strong>rn sind.<br />
Die Grün<strong>de</strong> für die getroffene Auswahl <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bewerber sind aktenkundig zu machen.<br />
2 Wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong> Absprachen<br />
Ergeben sich Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong> Absprachen unter <strong>de</strong>n Bietern, ist die zuständige<br />
Kartellbehör<strong>de</strong> unverzüglich einzuschalten.<br />
Ergeben sich Anhaltspunkte, dass gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wur<strong>de</strong>, ist die zuständige<br />
Staatsanwaltschaft unverzüglich einzuschalten.<br />
In bei<strong>de</strong>n Fällen ist zu prüfen, welche Konsequenzen für die Weiterführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens zu<br />
ziehen sind.<br />
3 Nachprüfung bei EU-weiten Vergabeverfahren<br />
Bei Vergabeverfahren, auf die die VgV und <strong>de</strong>r 4. Teil <strong>de</strong>s GWB anzuwen<strong>de</strong>n sind, ist ein Unternehmen<br />
(Bewerber, Bieter), das sich in seinen Rechten verletzt glaubt, berechtigt, gemäß § 107 (2) GWB ein<br />
Nachprüfungsverfahren bei <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen benannten Vergabekammer zu beantragen.<br />
Zwingen<strong>de</strong> Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor <strong>de</strong>r Vergabekammer ist<br />
die unverzügliche Rüge <strong>de</strong>s behaupteten Vergabeverstoßes bei <strong>de</strong>r Vergabestelle (§ 107 (3) GWB).<br />
Nach Eingang <strong>de</strong>r Rüge ergibt sich für die Vergabestelle die Aufgabe zu prüfen, ob <strong>de</strong>r behauptete Verstoß<br />
vorliegt und in vollem Umfang abgestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
Richtlinien L 300<br />
(Allgemeine Richtlinien Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe - VOL)<br />
Wenn ja, ist <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer über die Beseitigung <strong>de</strong>s Verstoßes zu informieren und von ihm eine<br />
schriftliche Bestätigung über die Erledigung <strong>de</strong>r Rüge zu verlangen.<br />
Wenn nein, erfolgt die unverzügliche Benachrichtigung <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle mit Stellungnahme<br />
zur Rüge. Ergänzend ist dabei zu prüfen, ob<br />
- das Unternehmen <strong>de</strong>n Verstoß im Vergabeverfahren unverzüglich gegenüber <strong>de</strong>r Vergabestelle gerügt<br />
hat (§ 107 (3) GWB),<br />
- ein Antrag auf Gestattung <strong>de</strong>s Zuschlages gemäß § 115 (2) GWB nach Zustellung eines etwaigen<br />
Antrages auf Nachprüfung durch die Vergabekammer zu stellen ist. Kriterien hierfür sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />
- das Interesse <strong>de</strong>r Allgemeinheit am raschen Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens,<br />
- Darstellung aller möglichen geschädigten Interessen,<br />
- Darstellung aller Nachteile einer Verzögerung.<br />
Über das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung, dass ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht vorliegt, ist in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer unverzüglich zu informieren.<br />
Nach Zustellung eines Antrages auf Nachprüfung an <strong>de</strong>n Auftraggeber (§ 115 (1) GWB) durch die Vergabekammer<br />
ergeben sich für diesen folgen<strong>de</strong> Verpflichtungen:<br />
- sofortige Abgabe <strong>de</strong>r Vergabeakten an die Vergabekammer wobei die Stellen in <strong>de</strong>n Unterlagen<br />
zu kennzeichnen sind, die <strong>de</strong>m Geheimschutz unterliegen (§ 111 (3) GWB). Von <strong>de</strong>n wichtigsten<br />
abzugeben<strong>de</strong>n Unterlagen sind Kopien zu fertigen.<br />
- Abgabe einer Stellungnahme an die Vergabekammer zum Antrag auf Nachprüfung.<br />
- Gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Gestattung <strong>de</strong>s Zuschlages (§ 115 (2) GWB) mit Begründung<br />
an die Vergabekammer. Benennung <strong>de</strong>r sonstigen Beteiligten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Bieter in<br />
<strong>de</strong>r engeren Wahl, an die Vergabekammer.<br />
- Sicherstellung, dass keine Zuschlagserteilung erfolgt (§ 115 (1) GWB). Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener<br />
Vertrag wäre nach § 134 BGB nichtig.<br />
- Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist für alle Bieter <strong>de</strong>r engeren Wahl unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />
Verfahrensdauer (in <strong>de</strong>r Regel ca. 14 Wochen).<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
Vergabestelle<br />
L 311<br />
(Vergabevermerk - Firmenliste Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung - VOL)<br />
Vergabevermerk - Firmenliste Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
Blatt<br />
Vergabenummer Datum<br />
zulässige Frist zwischen Anfor<strong>de</strong>rung und Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen: Kalen<strong>de</strong>rtage<br />
beanspruchte Frist zwischen Anfor<strong>de</strong>rung und Versand <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen: Kalen<strong>de</strong>rtage<br />
Anzahl Bewerber postalisch: Anzahl Bewerber elektronisch:<br />
gefor<strong>de</strong>rter Betrag gemäß § 20 VOL/A: € Gesamtbetrag: €<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
FNR/<br />
Nat.Kz<br />
Firmenname und Anschrift Eingang<br />
Anford.<br />
Vergabeunterlagen<br />
Betrag<br />
be-<br />
zahlt<br />
Versand<br />
Vergabeunterlagen<br />
Differenz<br />
Anfor<strong>de</strong>rung/<br />
Versand<br />
Ausschluss<br />
Bewerber<br />
0 1 2 3 4 5 6 7<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber<br />
ja<br />
elektr.<br />
Bewerber
Vergabestelle<br />
Vergabevermerk - Firmenliste übrige Verfahren<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
L 312<br />
(Vergabevermerk - Firmenliste übrige Verfahren - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
Blatt<br />
Vergabenummer Datum<br />
Bewerbungsfrist Kalen<strong>de</strong>rtage bis:<br />
Frist für <strong>de</strong>n Versand <strong>de</strong>r Unterlagen Kalen<strong>de</strong>rtage Versand:<br />
Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
FNR/<br />
Nat.Kz<br />
Firmenname und Anschrift Eingang <strong>de</strong>r<br />
Bewerbung<br />
Nicht-<br />
eignung<br />
Formblatt L 332 wegen Auf-<br />
for<strong>de</strong>-<br />
rung<br />
zu viele<br />
Bewer-<br />
ber<br />
zu spät Aus-<br />
schluss<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8
L 313.1<br />
(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Deckblatt)<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote Vergabenummer Datum, Uhrzeit<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Vergabeart<br />
Anzahl <strong>de</strong>r zur Angebotsabgabe aufgefor<strong>de</strong>rten Unternehmen (aus Firmenliste übertragen):<br />
Anzahl <strong>de</strong>r bis zum um Uhr eingegangenen Angebote (gekennzeichnete Umschläge):<br />
Die Umschläge wur<strong>de</strong>n mit Datum und Uhrzeit versehen, in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Firmenliste für die<br />
Angebotsanfor<strong>de</strong>rung mit Angebotsnummern gekennzeichnet. Sie wur<strong>de</strong>n zur Eröffnung zugelassen.<br />
Die Öffnung <strong>de</strong>s ersten Angebotes erfolgte um:<br />
Die Verdingungsunterlagen, Begleitschreiben und an<strong>de</strong>re wesentliche Teile wur<strong>de</strong>n gekennzeichnet.<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Briefumschläge, <strong>de</strong>ren Verschluss versehrt war<br />
(Eintrag in Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten):<br />
nur VOB: Anzahl <strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Verhandlung verspätet eingegangenen Angebote (Eintrag in<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten):<br />
Anzahl <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Öffnung <strong>de</strong>r Angebote anwesen<strong>de</strong>n Bieter o<strong>de</strong>r Bevollmächtigten, die<br />
sich als solche ausgewiesen hatten:<br />
Die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote wur<strong>de</strong> verlesen: Ja Nein<br />
Bieter o<strong>de</strong>r Bevollmächtigte:<br />
nur VOB: Die Nie<strong>de</strong>rschrift wur<strong>de</strong> als richtig anerkannt: Folgen<strong>de</strong> Einwendungen wur<strong>de</strong>n erhoben:<br />
Die Verhandlung wur<strong>de</strong> geschlossen um: Uhr<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s Verhandlungsleiters Unterschrift <strong>de</strong>s weiteren Vertreters <strong>de</strong>s Auftraggebers nach § 22 Nr. 4 (3) VOL/A<br />
Anlagen:<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift - Auflistung Angebote Nie<strong>de</strong>rschrift - Auflistung Lose<br />
Blatt bis Blatt Blatt bis Blatt<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift - Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
Blatt bis Blatt<br />
© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 1
L 313.2<br />
(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Angebote)<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Angebote Datum, Uhrzeit Vergabenummer<br />
rechnerisch geprüfte Angebotssummen eingetragen am Bearbeiter<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Ang.<br />
Nr.<br />
Firmenname, Ort Angebotsschreiben<br />
vom<br />
1 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />
Angebotssumme<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€<br />
© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 1 von 2<br />
Nachlass<br />
v.H.<br />
Anzahl<br />
Nebenangebote<br />
Begleitschreiben<br />
vom<br />
Nachtrag<br />
Blatt Beson<strong>de</strong>rheiten Datum/Uhrzeit
Ang.<br />
Nr.<br />
Firmenname, Ort Angebotsschreiben<br />
vom<br />
2 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />
Angebotssumme<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€<br />
L 313.2<br />
(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Angebote)<br />
Vergabenummer<br />
© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 2 von 2<br />
Nachlass<br />
v.H.<br />
Anzahl<br />
Nebenangebote<br />
Begleitschreiben<br />
vom<br />
Nachtrag<br />
Blatt Beson<strong>de</strong>rheiten Datum/Uhrzeit
Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Lose<br />
L 313.3<br />
(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Lose)<br />
Datum, Uhrzeit Vergabenummer<br />
rechnerisch geprüfte Angebotssummen eingetragen am Bearbeiter<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Ang.<br />
Nr.<br />
Firmenname, Ort<br />
1 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />
Angebotssumme<br />
Los 1<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€ Nachlass<br />
v.H.<br />
Angebotssumme<br />
Los 2<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€ Nachlass<br />
Angebotssumme<br />
Los 3<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€ Nachlass<br />
Angebotssumme<br />
Los 4<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€ Nachlass<br />
Angebotssumme<br />
Los 5<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€ Nachlass<br />
Angebotssumme<br />
Los 6<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 1<br />
€ Nachlass<br />
© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 1 von 2<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.
Ang.<br />
Nr.<br />
Firmenname, Ort<br />
2 unter Einbeziehung <strong>de</strong>s verlesenen (ungeprüften) Nachlasses<br />
Angebotssumme<br />
Los 1<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€ Nachlass<br />
v.H.<br />
Angebotssumme<br />
Los 2<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€ Nachlass<br />
Angebotssumme<br />
Los 3<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€ Nachlass<br />
Angebotssumme<br />
Los 4<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€ Nachlass<br />
L 313.3<br />
(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Auflistung Lose)<br />
Angebotssumme<br />
Los 5<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€ Nachlass<br />
Vergabenummer<br />
Angebotssumme<br />
Los 6<br />
Angebotssumme<br />
rechn. geprüft 2<br />
€ Nachlass<br />
© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 17.02.2010 2 von 2<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.<br />
v.H.
L 313.4<br />
(Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten)<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - Beson<strong>de</strong>rheiten Datum, Uhrzeit Vergabenummer<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Ang.<br />
Nr.<br />
Firmenname, Ort Ver-<br />
schluss<br />
war versehrt<br />
Eingang<br />
Datum,<br />
Uhrzeit<br />
Angebot verspätet eingegangen<br />
Fall<br />
§ 22 Nr. 5<br />
VOB/A<br />
§ 22 Nr. 3b<br />
VOL/A<br />
Fall<br />
§ 22 Nr. 6<br />
VOB/A<br />
Bieter<br />
benachrichtigt<br />
am<br />
Nachtrag<br />
Auflistung<br />
Angebote/<br />
Auflistung<br />
Lose<br />
Begründung <strong>de</strong>s<br />
verspäteten Eingangs<br />
© VHB / <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 1
Richtlinien zu L 313<br />
Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
1 Verwahrung <strong>de</strong>r Angebote bis zur Öffnung<br />
Richtlinien zu L 313<br />
(Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
1.1 Bei Öffentlicher Ausschreibung, Offenen Verfahren, Beschränkter Ausschreibung, Nichtoffenen Verfahren,<br />
Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung und Wettbewerblichen Dialogen ist eine<br />
Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote nach § 22 VOL/A vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das<br />
Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Die Angebote sind sofort nach ihrem Eingang in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>s Eingangs fortlaufend zu nummerieren,<br />
mit <strong>de</strong>m Eingangsstempel, <strong>de</strong>r Uhrzeit <strong>de</strong>s Eingangs und Namenszeichen <strong>de</strong>s Entgegennehmen<strong>de</strong>n<br />
zu versehen und zu prüfen, ob die Verschlüsse <strong>de</strong>r Angebote unversehrt sind.<br />
1.3 Falls <strong>de</strong>r Verschluss eines Angebotes beschädigt ist, ist <strong>de</strong>r Umschlag mit einem Vermerk über die Art und<br />
vermutliche Ursache <strong>de</strong>r Beschädigung zu versehen.<br />
1.4 Die Annahme von Angeboten in nicht verschlossenen Umschlägen ist zu verweigern. Sie sind <strong>de</strong>m Absen<strong>de</strong>r<br />
ohne Einsichtnahme umgehend zurückzugeben.<br />
1.5 Unmittelbar nach <strong>de</strong>r Kennzeichnung und Prüfung <strong>de</strong>r Umschläge sind die Angebote und ihre Anlagen<br />
sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
2 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
2.1 An <strong>de</strong>r Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote sind Bieter nicht zuzulassen.<br />
2.2 Der Verhandlungsleiter soll mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen und <strong>de</strong>r Weiterbehandlung <strong>de</strong>r<br />
Angebote nicht befasst sein. An <strong>de</strong>r Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote ist ein zweiter Bediensteter<br />
als Schriftführer zu beteiligen, <strong>de</strong>r die zu fertigen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschrift mit zu unterzeichnen hat.<br />
Zum Eröffnungstermin ist <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter das Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L<br />
313 Seiten 1 bis 4 zu übergeben. Bei Verwendung <strong>de</strong>r Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n<br />
elektronische Angebote automatisch eingetragen. Die Papierangebote sind manuell in <strong>de</strong>r Maske einzutragen.<br />
Der Verhandlungsleiter hat die Angebote vor <strong>de</strong>r Öffnung darauf zu überprüfen, ob<br />
- die Verschlüsse noch unversehrt,<br />
- nur in <strong>de</strong>m durch Vermerk bereits festgestellten Umfange beschädigt,<br />
- vor Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist eingegangen sind<br />
und dies durch Namenszeichen mit Datum auf <strong>de</strong>m Umschlag zu bestätigen<br />
2.3 Die Angebote sind sodann in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Nummerierung von <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Schriftführer zu öffnen und auf <strong>de</strong>r ersten Seite <strong>de</strong>s Angebotsschreibens mit <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Umschlag vermerkten<br />
Nummer und Namenszeichen mit Datumsangabe zu versehen.<br />
Nach Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist, aber vor Öffnung <strong>de</strong>s ersten Angebotes eingegangene Angebote sind zu<br />
berücksichtigen. Der Sachverhalt ist in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 unter II.1 festzuhalten.<br />
Außer<strong>de</strong>m sind alle Teile <strong>de</strong>s Angebotes durch Perforiergerät (Lochstempel) zu kennzeichnen. Muster<br />
und Proben sind ebenfalls ein<strong>de</strong>utig zu kennzeichnen. Das Gerät zur Kennzeichnung ist im Übrigen sorgfältig<br />
zu verwahren.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
Richtlinien zu L 313<br />
(Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
2.4 Die gemäß § 22 Nr. 4 VOL/A in Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 aufzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Angaben sind <strong>de</strong>m jeweiligen Angebot zu entnehmen. Leerzeilen sind zu sperren.<br />
Von einem Nebenangebot, das ohne ein Hauptangebot abgegeben wur<strong>de</strong>, sind die Angaben wie bei einem<br />
Hauptangebot aufzunehmen.<br />
2.5 Verspätet eingegangene Angebote (siehe § 22 Nr. 4 (2) VOL/A) sind in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
- L 313 aufzuführen.<br />
2.6 Wird nach <strong>de</strong>r Öffnung <strong>de</strong>r Angebote festgestellt, dass Angaben nicht o<strong>de</strong>r unrichtig aufgenommen wur<strong>de</strong>n,<br />
z.B.:<br />
- ein Angebotspreis wur<strong>de</strong> falsch aufgenommen,<br />
- eine <strong>de</strong>n Preis betreffen<strong>de</strong> Angabe wur<strong>de</strong> nicht aufgenommen,<br />
- es wur<strong>de</strong> nicht vermerkt, dass von einem Bieter Nebenangebote eingereicht wur<strong>de</strong>n,<br />
so sind diese im Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 nachzutragen.<br />
3 Öffnung <strong>de</strong>r Angebote bei Freihändigen Vergaben und Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung<br />
3.1 Eine Verhandlung zur Öffnung fin<strong>de</strong>t nicht statt. Den Bietern darf über die Angebote an<strong>de</strong>rer Bieter nichts<br />
mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
Vergabestelle<br />
Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung Offenes Verfahren<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
zulässige Frist zwischen Beantwortung Anfrage und Angebotsfristablauf<br />
beanspruchte Frist zwischen Beantwortung Anfrage und Angebotsfristablauf<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
FNR/<br />
Nat.Kz<br />
Firmenname und Anschrift Anfrage-<br />
datum<br />
L 314EG.H<br />
(Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung Offenes Verfahren EG - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
Blatt<br />
Vergabenummer Datum<br />
Anfrage<br />
Beantwortung<br />
Angebots-<br />
fristablauf<br />
Diff.<br />
Kal.-<br />
tage<br />
Stichpunkt zur<br />
Anfrage<br />
0 1 2 3 4 5 6 7
Richtlinien L 320<br />
Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
1.1 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote (Haupt- und Nebenangebote) sind nach <strong>de</strong>n §§ 23 bis 25a VOL/A<br />
unter Beachtung von § 97 GWB und <strong>de</strong>n haushaltsrechtlichen Grundsätzen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit zügig innerhalb <strong>de</strong>r vorgegebenen Zuschlagsfrist durchzuführen.<br />
Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re auch die §§ 2, 7, 7a, 21 und 22 VOL/A zu beachten.<br />
1.2 Angebote von Unternehmen, die von <strong>de</strong>r Vergabestelle keine Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe erhalten<br />
haben,<br />
- sind bei Öffentlicher Ausschreibung wie Angebote <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bieter zu behan<strong>de</strong>ln,<br />
- sind bei Beschränkter Ausschreibung und Nichtoffenen Verfahren auszuschließen.<br />
1.3 Ist eine Angabe o<strong>de</strong>r Erklärung im Angebot eines Bieters offenbar unrichtig, lässt sich aber aus <strong>de</strong>r Sicht<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers das wirklich Gewollte zweifelsfrei erkennen, so ist die Angabe o<strong>de</strong>r Erklärung wie erkannt<br />
zu behan<strong>de</strong>ln (vergleiche § 133 BGB).<br />
1.4 Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei <strong>de</strong>r Aufstellung und Abgabe seines Angebots, so kann eine <strong>de</strong>rartige<br />
Erklärung als Anfechtung <strong>de</strong>r Angebotserklärung betrachtet wer<strong>de</strong>n; die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Anfechtung<br />
und <strong>de</strong>ren Rechtsfolgen richten sich nach <strong>de</strong>n §§ 119 ff. BGB.<br />
Beruft sich ein Bieter auf einen Irrtum bei <strong>de</strong>r Kalkulation seines Angebots, so ist diese Erklärung grundsätzlich<br />
nicht als Anfechtungsgrund anzuerkennen.<br />
1.5 Die Maßstäbe, nach <strong>de</strong>nen Prüfung und Wertung durchgeführt wer<strong>de</strong>n, müssen für alle Angebote gleich<br />
sein.<br />
1.6 Die Wertung <strong>de</strong>r Angebote erfolgt in vier Verfahrensschritten (so genannte Wertungsstufen), die grundsätzlich<br />
streng voneinan<strong>de</strong>r zu trennen sind.<br />
2 Formale und rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r Angebote (1. Wertungsstufe)<br />
2.1 Zunächst sind die Angebote in formaler Hinsicht zu prüfen. Dabei ist gemäß § 21 VOL/A, <strong>de</strong>n Angaben in<br />
<strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG und in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots<br />
- L 211 bzw. - L 211EG insbeson<strong>de</strong>re festzustellen,<br />
- ob Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen zweifelhaft sind,<br />
- ob sie Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen enthalten, auch ob ein Bieter eigene Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines Angebotes gemacht hat,<br />
- ob an<strong>de</strong>re Preisnachlässe als v. H.-Satz auf die Abrechnungssumme angeboten sind (siehe Bewerbungsbedingungen<br />
- L 212 bzw. - L 212EG Nr. 3.7),<br />
- ob Preisnachlässe ohne Bedingungen angeboten sind, die in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verhandlung<br />
zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote nicht eingetragen sind,<br />
- ob Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) (siehe Bewerbungsbedingungen - L<br />
212 bzw. - L 212EG Nr. 3.7) angeboten sind,<br />
- ob bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte die Angaben im Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen<br />
- L 2330 nicht ein<strong>de</strong>utig sind,<br />
- ob bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten die Angaben im Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen<br />
EG - L 235EG nicht ein<strong>de</strong>utig sind,<br />
- ob bei Bietergemeinschaften die gefor<strong>de</strong>rte Erklärung in <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>r Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />
- L 2370 (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 6.1) fehlt o<strong>de</strong>r unvollständig<br />
ausgefüllt ist, und ob auf <strong>de</strong>m Angebotsschreiben - L 213 bzw. - L 213EG Stempel und Unterschrift<br />
<strong>de</strong>s bevollmächtigten Vertreters fehlen,<br />
- ob bei Beschränkter Ausschreibung o<strong>de</strong>r bei Nichtoffenen Verfahren Angebote von Unternehmen vorliegen,<br />
die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, (siehe Bewerbungsbedingungen -<br />
L 212 bzw. - L 212EG Nr. 6.2),<br />
- ob die mit <strong>de</strong>m Angebot vorzulegen<strong>de</strong>n Nachweise, Angaben und Unterlagen (siehe Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />
Abgabe eines Angebots - L 211 bzw. - L 211EG Nr. 3 und 4) fehlen,<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 1 von 7
Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
- ob ausdrücklich „nicht zugelassene“ Nebenangebote eingereicht wur<strong>de</strong>n,<br />
- ob Nebenangebote nicht auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht und ob sie nicht als solche <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet<br />
sind (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 5.1 erster Halbsatz),<br />
- ob die Anzahl <strong>de</strong>r abgegebenen Nebenangebote nicht im Angebotsschreiben - L 213 bzw. - L 213EG<br />
Nr. 6.2 eingetragen wur<strong>de</strong> (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 5.1 zweiter<br />
Halbsatz),<br />
- ob Nebenangebote nicht, soweit sie Teilleistungen <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses beeinflussen, nach<br />
Mengenansätzen und Einzelpreisen aufgeglie<strong>de</strong>rt sind (siehe Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. -<br />
L 212EG Nr. 5.4),<br />
Folgerungen aus <strong>de</strong>n Feststellungen sind gemäß Nr. 3 zu treffen.<br />
2.2 Alle Angebote sind rechnerisch zu prüfen (nachzurechnen), sofern nicht § 23 Nr. 1 VOL/A Anwendung<br />
fin<strong>de</strong>t bzw. ein Angebot wegen <strong>de</strong>r Folgerungen aus <strong>de</strong>r formalen Prüfung von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
2.3 Bei Grund- o<strong>de</strong>r Wahlpositionen darf bei <strong>de</strong>r Nachrechnung und Ermittlung <strong>de</strong>r Wertungssummen nur die<br />
preisgünstigere Variante (Grund- o<strong>de</strong>r Wahlposition) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4 Der am Schluss <strong>de</strong>s Angebots eingetragene Steuersatz für die Umsatzsteuer ist gegebenenfalls auf <strong>de</strong>n<br />
bei Ablauf <strong>de</strong>r Angebotsfrist gelten<strong>de</strong>n Steuersatz zu än<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong> Umsatzsteuerbetrag<br />
entsprechend umzurechnen.<br />
2.5 Ein als v.H. angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen ist von <strong>de</strong>r Angebotssumme abzusetzen. Alle<br />
an<strong>de</strong>ren Preisnachlässe sind von <strong>de</strong>r Angebotssumme <strong>de</strong>s Hauptangebotes nicht abzusetzen. Preisnachlässe<br />
dürfen nur gewertet wer<strong>de</strong>n, wenn sie als v. H. - Satz ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme<br />
<strong>de</strong>s Haupt- und aller Nebenangebote angeboten wur<strong>de</strong>n.<br />
Nur Bereich Straßenbau:<br />
2.6 Fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nicht zweifelsfreie Preiseintragungen sowie erhebliche Rechenfehler <strong>de</strong>s Angebotes sind im<br />
Formblatt Prüfung und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB Nr. 3 zu vermerken.<br />
2.7 Nach <strong>de</strong>r Nachrechnung sind die Hauptangebote in aufsteigen<strong>de</strong>r Rangfolge, die sich aus <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />
nachgerechneten Angebotsendsummen ergibt, in einer Bieterliste - L 3212.StB zusammenzustellen.<br />
2.8 Die Einzelpreise <strong>de</strong>r Hauptangebote sind in einem Preisspiegel zusammenzustellen; dabei sind die Angebote<br />
in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Bieterliste aufzunehmen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel braucht nur für die fünf niedrigsten Hauptangebote ein Preisspiegel aufgestellt zu wer<strong>de</strong>n.<br />
3 Folgerungen aus <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung (1. Wertungsstufe (§ 25 Nr. 1 VOL/A))<br />
3.1 Aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen bei <strong>de</strong>r formalen Prüfung (siehe Nr. 2.1) ist gemäß § 25 Nr. 1 i. V. m. § 21 Nr.<br />
1 und Nr. 2 VOL/A zu entschei<strong>de</strong>n, ob ein Angebot auszuschließen ist o<strong>de</strong>r weiter geprüft und gewertet<br />
wird. Die restriktive Vergaberechtsprechung ist dabei zu beachten.<br />
3.2 Die Feststellungen und Entscheidungen aufgrund <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung eines Hauptangebotes<br />
sind im Regelfall in das Formblatt Prüfung und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB Nr.4 einzutragen.<br />
Das Formblatt ist <strong>de</strong>m Vergabevermerk (siehe Richtlinien L 110) beizufügen.<br />
Bei Nebenangeboten ist, soweit zweckmäßig, sinngemäß zu verfahren.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen ist <strong>de</strong>r Preisspiegel zu berichtigen bzw. neu aufzustellen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 2 von 7
Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
3.3 Fallen Bieter wie<strong>de</strong>rholt durch nicht zweifelsfreie Preiseintragungen o<strong>de</strong>r erhebliche Rechenfehler in ihren<br />
Angeboten auf, sind diese abzumahnen und im Wie<strong>de</strong>rholungsfalle gegebenenfalls wegen fehlen<strong>de</strong>r Zuverlässigkeit<br />
nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A von <strong>de</strong>r Wertung auszuschließen (siehe Nr. 4).<br />
Die geprüften Angebotsendsummen <strong>de</strong>r Hauptangebote sind in das Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r<br />
Angebote - L 313 einzutragen.<br />
Wur<strong>de</strong> die Anzahl <strong>de</strong>r abgegeben Nebenangebote im Angebotsschreiben - L 213 bzw. - L 213EG falsch<br />
angegeben, ist die richtige Anzahl im Formblatt Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote - L 313 nachzutragen.<br />
Preise und Sonstiges aus <strong>de</strong>m Inhalt von Nebenangeboten sind nicht einzutragen.<br />
4 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bieter ( 2. Wertungsstufe (§ 25 Nr. 2 VOL/A))<br />
4.1 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>rjenigen Bieter einschl. <strong>de</strong>ren Unterauftragnehmer bzw. an<strong>de</strong>ren<br />
Unternehmen, die nach <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung für eine Beauftragung in Betracht kommen,<br />
sind nach § 25 Nr. 2 VOL/A vorzunehmen. Hierbei sind § 7 Nrn. 4 und 5, § 7a und § 24 VOL/A, die<br />
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - L 7001 sowie Nr. 3 zu beachten.<br />
4.2 Die Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Fachkun<strong>de</strong> und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bieter einschließlich <strong>de</strong>ren Unterauftragnehmer<br />
bzw. bei EG-Vergaben <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unternehmen auf <strong>de</strong>ren Fähigkeiten sich die Bieter berufen,<br />
erfolgt unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Angaben im Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - L<br />
2330 bzw. Verzeichnis <strong>de</strong>r Unternehmerleistungen - L 235EG sowie <strong>de</strong>n Erklärungen im Angebotsschreiben<br />
- L 213 bzw. - L 213EG anhand <strong>de</strong>r<br />
– in <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 7 und<br />
– <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - L 211 bzw. - L 211EG Nr. 3 gefor<strong>de</strong>rten Nachweise<br />
und Angaben (siehe Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 1).<br />
Soweit diese nicht mit Angebotsabgabe gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, sind sie mit Terminvorgabe anzufor<strong>de</strong>rn.<br />
Dabei ist auch zu prüfen:<br />
– ob die angegebenen Unternehmen bzw. Unterauftragnehmer für die vorgesehene Leistung<br />
qualifiziert sind.<br />
– ob <strong>de</strong>r Bieter für Leistungen, die er im eigenen Betrieb erbringen will (siehe Angebotsschreiben - L 213<br />
bzw. - L 213EG Nr. 5), qualifiziert ist.<br />
Bei Bietern mit Unterauftragnehmerleistungen bzw. Leistungen an<strong>de</strong>rer Unternehmen ist weiterhin zu prüfen,<br />
ob sie wirtschaftlich, technisch und organisatorisch die Gewähr für ordnungsmäßige Vertragserfüllung,<br />
insbeson<strong>de</strong>re für einwandfreie Koordinierung und Aufsicht, bieten.<br />
Zum Nachweis <strong>de</strong>r Fachkun<strong>de</strong> ist bei <strong>de</strong>n Bietern erfor<strong>de</strong>rlichenfalls weiterhin die Qualifikation <strong>de</strong>s zu<br />
benennen<strong>de</strong>n Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß <strong>de</strong>m „Merkblatt über<br />
Rahmenbedingungen für erfor<strong>de</strong>rliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen<br />
(MVAS)" (siehe Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 1 und Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots - L<br />
211 bzw. - L 211EG Nr. 3.3), zu prüfen.<br />
4.3 Unzuverlässig sind Bieter, die <strong>de</strong>n gesetzlichen Verpflichtungen – auch zur Entrichtung von Steuern und<br />
sonstigen Abgaben – nicht nachgekommen sind, die aufgrund <strong>de</strong>r Durchführung früherer Verträge keine<br />
einwandfreie Ausführung erwarten lassen o<strong>de</strong>r für die die Nr. 3 zutrifft.<br />
Bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000 € ist von <strong>de</strong>n Bietern eine Erklärung zu verlangen, dass<br />
sie in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz mit einer Geldbuße von<br />
mehr als 2.500 Euro belegt wor<strong>de</strong>n sind. Über <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten soll, ist <strong>de</strong>r Gewerbezentralregisterauszug<br />
(§ 150a Gewerbeordnung) beim Bun<strong>de</strong>szentralregister anzufor<strong>de</strong>rn.<br />
4.4 Die Zuverlässigkeit ist weiterhin nicht gegeben bei Bietern, bei <strong>de</strong>nen einer <strong>de</strong>r in § 7 Nr. 5 und<br />
§ 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A genannten Grün<strong>de</strong> vorliegt.<br />
Schwere Verfehlungen nach § 7 Nr. 5c) VOL/A sind z. B.:<br />
- vollen<strong>de</strong>te o<strong>de</strong>r versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegen<strong>de</strong>n Straftaten, die im<br />
Geschäftsverkehr begangen wor<strong>de</strong>n sind, insbeson<strong>de</strong>re Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug,<br />
Untreue und Urkun<strong>de</strong>nfälschung.<br />
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), unter an<strong>de</strong>rem die Beteiligung<br />
an Absprachen über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung<br />
an Empfehlungen o<strong>de</strong>r Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 3 von 7
Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
4.5 Die Feststellungen und die Festlegung aus <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung sind im Formblatt Prüfung<br />
und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB Nr. 5 einzutragen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />
5 Angebote <strong>de</strong>r engeren Wahl (3. Wertungsstufe)<br />
Nach <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Bieter ist zu entschei<strong>de</strong>n, welche Angebote in die engere<br />
Wahl kommen. Dabei ist zu beachten, dass bei Vergaben bei <strong>de</strong>nen die Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten<br />
Angebotes über gewichtete Zuschlagskriterien erfolgt (siehe Nr. 6), auch Angebote, die nur unter Berücksichtung<br />
<strong>de</strong>s Kriteriums Preis nicht in die engere Wahl kommen wür<strong>de</strong>n, durch die Berücksichtigung weiterer<br />
nichtmonetärer Wertungskriterien ihre Wettbewerbsposition eventuell verbessern können.<br />
Im Bereich Straßenbau sind die Festlegungen im Formblatt Prüfung und Wertung Hauptangebote - L<br />
3211.StB Nr. 6 einzutragen und <strong>de</strong>m Vergabevermerk beizufügen.<br />
5.1 Technische und wirtschaftliche Prüfung <strong>de</strong>r Angebote<br />
Zu prüfen ist, ob nach <strong>de</strong>n Bieterangaben die angebotene mit <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung übereinstimmt.<br />
Soweit es die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Leistung erfor<strong>de</strong>rn, ist, gegebenenfalls durch Aufklärung nach § 24<br />
VOL/A, zu prüfen, ob das vorgesehene Arbeitsverfahren und <strong>de</strong>r vorgesehene Geräteeinsatz für eine vertragsgemäße<br />
Ausführung geeignet erscheinen.<br />
Ferner ist festzustellen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Nutzungsdauer, Unterhaltungsaufwand)<br />
zulässige unterschiedliche Leistungsinhalte <strong>de</strong>r einzelnen Angebote für <strong>de</strong>n Auftraggeber haben<br />
können.<br />
Für die Beurteilung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit von angebotenen Produkten aus an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r EG<br />
ist § 8a Nr. 2 bis Nr. 4 VOL/A zu beachten.<br />
5.2 Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Gleitklauseln<br />
Falls Gleitklauseln vorgesehen sind, müssen die Auswirkungen abgeschätzt und bei <strong>de</strong>r Angebotswertung<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3 Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung von Nebenangeboten<br />
Nebenangebote, die <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nrn. 5.1 erster Halbsatz, 5.2,<br />
5.3 und 5.4 nicht entsprechen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen. Ansonsten sind Nebenangebote,<br />
soweit zutreffend, entsprechend <strong>de</strong>n Nrn. 2 bis 5.2 zu prüfen und zu werten.<br />
Preisnachlässe mit Bedingungen sind wie Nebenangebote zu behan<strong>de</strong>ln, die jedoch bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Wertungssumme nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe (ohne o<strong>de</strong>r mit Bedingungen)<br />
bleiben rechtsverbindlicher Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung Vertragsinhalt<br />
(siehe Nr. 6).<br />
Nebenangebote dürfen bei EG-Vergaben nur gewertet wer<strong>de</strong>n, wenn hierzu in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />
(siehe Richtlinien zu L 211 - L 211EG Nr. 3) bzw. in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung (siehe Richtlinien<br />
L 250.StB) Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen genannt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Wird die Erfüllung von Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen mit Angebotsabgabe nachgewiesen (siehe Bewerbungsbedingungen<br />
EG - L 212EG Nr. 5.2), ist das Nebenangebot als wertbar anzusehen.<br />
Soweit bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte keine Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen genannt wur<strong>de</strong>n, ist<br />
zu prüfen, ob das Nebenangebot in technischer, wirtschaftlicher, terminlicher, gegebenenfalls gestalterischer<br />
usw. Hinsicht <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung gleichwertig ist.<br />
Die Gleichwertigkeit muss sich aus <strong>de</strong>m Nebenangebot, so wie es vorliegt, ergeben (siehe Bewerbungsbedingungen<br />
- L 212 Nr. 5.2). Zu eigenen Nachforschungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber nur im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren<br />
Erkenntnisquellen und innerhalb <strong>de</strong>r zeitlichen Grenzen <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist verpflichtet. Defizite<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgelegten Unterlagen braucht <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht durch eigene Nachforschungen<br />
auszugleichen. Ein Nebenangebot darf nicht durch Nachreichen von Unterlagen nachgebessert und damit<br />
gleichwertig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 4 von 7
5.4 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>r Preise (§ 25 Nr. 2 VOLA))<br />
Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
Lieferungen und Leistungen dürfen nur zu angemessenen Preisen vergeben wer<strong>de</strong>n (§ 2 Nr. § 25 Nr. 3<br />
VOL/A). Die Angemessenheit <strong>de</strong>r Preise für Teilleistungen ist in <strong>de</strong>r Regel nicht für sich, son<strong>de</strong>rn im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Angebotsendsumme zu beurteilen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Prüfung ist zu untersuchen, ob <strong>de</strong>r Preis eine einwandfreie Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung bei wirtschaftlicher<br />
und sparsamer Verwendung <strong>de</strong>r Mittel erwarten lässt.<br />
Zweifel an <strong>de</strong>r Angemessenheit können sich insbeson<strong>de</strong>re ergeben, wenn die Angebotsendsumme eines<br />
o<strong>de</strong>r einiger weniger Bieter erheblich geringer ist als die <strong>de</strong>r Übrigen.<br />
Ob <strong>de</strong>rartige Abweichungen als erheblich anzusehen sind, ist nach <strong>de</strong>n Gegebenheiten <strong>de</strong>s Einzelfalls zu<br />
beurteilen. Weichen beispielsweise die Angebotsendsummen <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rahmen fallen<strong>de</strong>n Angebote<br />
um mehr als 10 v.H. von <strong>de</strong>n nächsthöheren ab, ist eine Aufklärung <strong>de</strong>r Ursachen im Rahmen <strong>de</strong>s § 24<br />
VOL/A unerlässlich.<br />
Bei einem solchen Angebot ist zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Bieter aus sachlich gerechtfertigen Grün<strong>de</strong>n die Einheitspreise<br />
knapper als die übrigen Bieter kalkulieren konnte, beispielsweise <strong>de</strong>swegen, weil er rationellere<br />
Arbeitsverfahren anwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r über günstigere Materialbezugsquellen o<strong>de</strong>r über Produktionsvorrichtungen<br />
verfügt, die an<strong>de</strong>re Bieter nicht haben o<strong>de</strong>r erst beschaffen müssen. Das Fehlen eines Ansatzes für<br />
Wagnis und Gewinn ist unbeachtlich.<br />
5.5 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote hinsichtlich Spekulation<br />
Der Preisspiegel ist auf <strong>de</strong>utlich überhöhte o<strong>de</strong>r untersetzte Einheitspreise zu untersuchen. Grundlage<br />
hierfür ist die Analyse <strong>de</strong>s Preisspiegels und <strong>de</strong>r Vergleich mit Erfahrungswerten. Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich überhöhte<br />
o<strong>de</strong>r untersetzte Einheitspreise festgestellt, sind die Vergabeunterlagen, insbeson<strong>de</strong>re die Leistungsbeschreibung<br />
(Mengenermittlung), auf Mängel zu untersuchen. Wer<strong>de</strong>n Mängel festgestellt, sind die<br />
Ursachen zu erforschen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung ist zu dokumentieren und <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen<br />
beizufügen.<br />
Die spekulativen Einheitspreise sind aufzuklären. Vom Bieter sind dazu eine schriftliche Aufklärung und<br />
die erfor<strong>de</strong>rlichen Belege entsprechend § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A zu verlangen. Die Erklärungen <strong>de</strong>s Bieters<br />
sind auf Plausibilität zu prüfen. Gegebenenfalls ist Einsicht in die Preisermittlungsunterlagen (Kalkulation)<br />
zu nehmen und entsprechend <strong>de</strong>r Nr. 5.4 vorzugehen.<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r Aufklärung ist im Vergabevermerk zu dokumentieren.<br />
Sind Mängel (Fehler) in <strong>de</strong>n Ausschreibungsunterlagen auszuschließen und liegt ein Angebot mit spekulativen<br />
Einheitspreisen preislich an erster Stelle, sind für dieses Angebot die für <strong>de</strong>n Auftraggeber möglichen<br />
finanziellen Risiken zu ermitteln. Ist mit <strong>de</strong>m spekulativen Angebot ein hohes wirtschaftliches Risiko für<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber verbun<strong>de</strong>n, kann ein preislich teureres Angebot für <strong>de</strong>n Zuschlag vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Können dagegen Mängel in <strong>de</strong>n Ausschreibungsunterlagen (z. B. Fehler in <strong>de</strong>r Mengenermittlung) nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n und liegt nach <strong>de</strong>r bisherigen Prüfung und Wertung ein Angebot mit spekulativen<br />
Einheitspreisen preislich an erster Stelle, sind die aus <strong>de</strong>m Mangel in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung resultieren<strong>de</strong>n<br />
wirtschaftlichen Auswirkungen für <strong>de</strong>n Auftraggeber abzuschätzen.<br />
Dazu wer<strong>de</strong>n die Angebote <strong>de</strong>r engeren Wahl mit <strong>de</strong>n korrigierten Mengen und <strong>de</strong>n Angebotspreisen neu<br />
berechnet. Ergibt sich dabei ein Wechsel <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbieten<strong>de</strong>n, ist die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1b)<br />
o<strong>de</strong>r c) aufzuheben.<br />
5.6 Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhalts<br />
Verhandlungen gemäß § 24 VOL/A sind nur für die dort vorgesehenen Zwecke und nur soweit notwendig<br />
zu führen.<br />
Bei Ausschreibungen ist zu beachten, dass mit <strong>de</strong>r Angebotsöffnung <strong>de</strong>r Wettbewerb abgeschlossen ist.<br />
Eine nachträgliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Angebote und damit <strong>de</strong>s Wettbewerbsergebnisses, z. B. durch:<br />
- Preiszugeständnisse durch Bieter,<br />
- sachlich nicht begrün<strong>de</strong>te Auslegung von Erklärungen, Nebenangeboten usw. durch Bieter o<strong>de</strong>r<br />
- Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Bieters dadurch, dass mehrere getrennt aufgetretene Bieter eine Arbeitsgemeinschaft<br />
bil<strong>de</strong>n wollen o<strong>de</strong>r eine Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />
soll,<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.12.2009 5 von 7
ist unzulässig.<br />
Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
Wenn vom Auftraggeber zu einem in die engere Wahl kommen<strong>de</strong>n Angebot eine für <strong>de</strong>ssen Wertung<br />
maßgeben<strong>de</strong> Feststellung getroffen wur<strong>de</strong>, z. B<br />
- Korrektur offenbar unrichtiger Angaben o<strong>de</strong>r Erklärungen eines Bieters (siehe Nr. 1),<br />
- Beurteilung <strong>de</strong>s von einem Bieter geltend gemachten Irrtums (siehe Nr. 1),<br />
- Korrektur erheblicher Rechenfehler (siehe Nr. 2.2),<br />
- Bewertung zu Gleitklauseln (siehe Nr. 5.2)<br />
ist <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Bieter vor Zuschlagserteilung auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />
Soweit die Ergebnisse <strong>de</strong>r Aufklärung bzw. Verhandlungen über<br />
- <strong>de</strong>n Angebotsinhalt nach § 24 Nr. 1 VOL/A Abs. 1,<br />
- Än<strong>de</strong>rungen von Nebenangeboten nach § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A,<br />
für die Zuschlagserteilung rechtserheblich sein können, ist vom jeweiligen Bieter eine schriftliche Erklärung<br />
einzuholen, dass das Ergebnis Gegenstand seines Angebots ist (siehe Richtlinien L 330 Nr. 5).<br />
Dabei ist zu beachten, dass<br />
- mit Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist <strong>de</strong>r Bieter an sein Angebot nicht mehr gebun<strong>de</strong>n ist (§§ 146, 148 BGB),<br />
- ein verspäteter Zuschlag und/o<strong>de</strong>r ein Zuschlag, <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Angebots enthält, wenn auch<br />
nur Än<strong>de</strong>rungen einzelner Teile <strong>de</strong>s Angebots (z. B. <strong>de</strong>r Ausführungsfristen o<strong>de</strong>r einzelner Leistungen),<br />
als Ablehnung <strong>de</strong>s Angebots und zugleich als neues Angebot <strong>de</strong>s Auftraggebers gilt (§ 150 Abs.<br />
2 BGB).<br />
5.7 Ermittlung <strong>de</strong>r Wertungssummen für die Angebote<br />
Für die abschließen<strong>de</strong> Wertung <strong>de</strong>r weiter geprüften Angebote sind für die jeweiligen Haupt- o<strong>de</strong>r Nebenangebote<br />
„Wertungssummen“ zu ermitteln. Diese ergeben sich aus <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung festgestellten<br />
Angebotsendsummen und kostenmäßigen Auswirkungen z. B. <strong>de</strong>r Wahlpositionen sowie gegebenenfalls<br />
aus <strong>de</strong>n sonstigen kostenmäßigen Auswirkungen bei Nebenangeboten.<br />
Bei Angeboten von Bietern mit Sitz außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ist für Lieferungen aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland <strong>de</strong>r Nettosumme <strong>de</strong>r Einfuhrumsatzsteuerbetrag hinzuzurechnen. Bei Angeboten ausländischer<br />
Bieter für an<strong>de</strong>re Leistungen ist die in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland fällige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.<br />
Die Angebote sind mit ihrer jeweiligen „Wertungssumme“ in aufsteigen<strong>de</strong>r Folge in einer Übersicht „Angebots-<br />
und Bieterfolge“ für <strong>de</strong>n Vergabevermerk (§ 30 VOL/A) aufzulisten.<br />
6 Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe (§ 25 Nr. 3 VOL/A))<br />
Der Zuschlag ist gemäß § 25 Nr. 2 Absatz 2 und 3 VOL/A auf das Angebot zu erteilen, das unter Berücksichtigung<br />
aller Umstän<strong>de</strong> (z.B. Preis, technische, funktionsbedingte, gestalterische, ästhetische Gesichtspunkte,<br />
Kun<strong>de</strong>ndienst, Folgekosten) als das wirtschaftlichste anzusehen ist. Der niedrigste Angebotspreis<br />
allein ist nicht entschei<strong>de</strong>nd.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebotes ist anhand <strong>de</strong>r Übersicht <strong>de</strong>r Angebote im Vergabevermerk<br />
(siehe Nr. 5.7) in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r ermittelten Wertungssummen vorzugehen.<br />
Für Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten darf die Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebots gemäß §<br />
25a Nr. 1 Absatz 1 VOL/A für die Bieter <strong>de</strong>r engeren Wahl nur nach <strong>de</strong>n im Formblatt Gewichtung <strong>de</strong>r<br />
Zuschlagskriterien - L 227EG.StB genannten Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtungen sowie <strong>de</strong>n darin festgelegten<br />
Regelungen für die Punktebewertung erfolgen. Hierfür sind im Bereich Straßenbau die Formulare Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Unterkriterien - L 3215.StB und Angebotswertung - L 3216.StB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Das für <strong>de</strong>n Zuschlag in Frage kommen<strong>de</strong> wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit <strong>de</strong>r höchsten<br />
Punktsumme im Formblatt Angebotswertung - L 3216.StB. Bei gleicher Punktzahl ist das Angebot mit <strong>de</strong>r<br />
niedrigsten Wertungssumme zu beauftragen.<br />
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Richtlinien L 320<br />
(Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote - VOL)<br />
7 Auskünfte aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister<br />
Nach <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Angebotes ist vor <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung bzw. Bieterinformation<br />
gemäß § 101a GWB für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten soll, von <strong>de</strong>r Vergabestelle ab einem Auftragswert<br />
von 30.000 € (brutto) die Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister einzuholen.<br />
Auskünfte aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister an Vergabestellen nach § 150a Abs. 1 Gewerbeordnung we<br />
<strong>de</strong>n erteilt durch das<br />
Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>r Justiz<br />
53094 Bonn<br />
Tel.: 0228/99 410 40<br />
Fax: 0228/99 410 5050<br />
Internet: www.bun<strong>de</strong>sjustizamt.<strong>de</strong><br />
Vergabestellen können die Anfragen zur Erteilung einer Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister über <strong>de</strong><br />
Bieter per Fax, auf <strong>de</strong>m Postweg sowie elektronisch über das Internet-Formular (InFormJu) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sam<br />
tes für Justiz stellen.<br />
Die für eine Anfrage durch Vergabestellen erfor<strong>de</strong>rlichen Formulare (Vordruck GZR 5 für Anfragen zu natü<br />
lichen Personen und Vordruck GZR 6 für Anfragen zu juristischen Personen und Personenvereinigungen<br />
können im Internet im Behör<strong>de</strong>nportal <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für Justiz als PDF-Datei heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong><br />
und sind dann ausgefüllt per Fax o<strong>de</strong>r Post einzureichen. Für die elektronische Anfrage können die Anfra<br />
gen online ausgefüllt und versandt wer<strong>de</strong>n. Die erbetene Auskunft selbst wird (bis auf weiteres) nur auf <strong>de</strong>m<br />
Postweg zugestellt. Der Link zum Behör<strong>de</strong>nportal kann aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes vor Missbrauch nich<br />
veröffentlicht wer<strong>de</strong>n und ist von <strong>de</strong>n Vergabestellen schriftlich per Fax unter 0228/99 410 5340 beim Bun<br />
<strong>de</strong>samt für Justiz zu erfragen.<br />
Stimmen Auskunft und Eigenerklärung nicht überein, ist <strong>de</strong>r Bieter vor <strong>de</strong>r Entscheidung über einen etwaigen<br />
Ausschluss zu hören.<br />
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Vergabestelle<br />
Vergabevermerk - Wertungsübersicht<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Ange-<br />
bot<br />
Nr.<br />
Firmen<br />
Num-<br />
mer<br />
Aus-<br />
schluss<br />
nicht<br />
geeignet<br />
L 321.H<br />
(Vergabevermerk – Wertungsübersicht - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
Blatt<br />
Vergabenummer Datum<br />
Wertungssumme Nichtber.<br />
ausschlaggebend für Vorschlag zur<br />
wegen unangemessen<br />
Auftragserteilung Nichtberücksichtigung<br />
Hauptangebot<br />
€<br />
Nebenangebot<br />
€<br />
hohem<br />
Preis<br />
nied-<br />
rigem<br />
Preis<br />
Preis an<strong>de</strong>re<br />
Kriterien<br />
Preis an<strong>de</strong>re<br />
Kriterien<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Vergabestelle<br />
Erste Durchsicht <strong>de</strong>s Angebots<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Bieter<br />
Prüfungspunkte ja nein Feststellungen<br />
1 Angebotsunterlagen, so wie vom Bieter<br />
angegeben, vorhan<strong>de</strong>n (Kontrolle<br />
Anlagenverzeichnis)<br />
2 geson<strong>de</strong>rtes Anschreiben vorhan<strong>de</strong>n<br />
3 selbstgefertigte Kurzfassung vorhan<strong>de</strong>n<br />
4 Unterschrift auf Angebotsschreiben<br />
5 Preisnachlässe ohne Bedingungen<br />
abgegeben<br />
Preisnachlass in „Nie<strong>de</strong>rschrift - Öffnung<br />
<strong>de</strong>r Angebote“ eingetragen<br />
6 Preise zweifelsfrei angegebene bzw.<br />
geän<strong>de</strong>rte Preise<br />
7 Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n<br />
Verdingungsunterlagen vorgenommen<br />
(auch doppelte bzw. fehlen<strong>de</strong> Seiten)<br />
8 Nebenangebote abgegeben<br />
Nebenangebote in „Nie<strong>de</strong>rschrift -<br />
Öffnung <strong>de</strong>r Angebote“ eingetragen<br />
9 Sonstige Feststellungen (z.B. Minuspreis)<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong>s veranlasst:<br />
aufgestellt:<br />
L 3210.StB<br />
(Erste Durchsicht - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Richtlinien zu L 3210.StB<br />
Erste Durchsicht<br />
1 Erste Durchsicht <strong>de</strong>r Angebote<br />
Richtlinien zu L 3210.StB<br />
(Erste Durchsicht - VOL)<br />
1.1 Unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote ist für min<strong>de</strong>stens die ersten fünf<br />
Bieter in <strong>de</strong>r Rangfolge <strong>de</strong>r vorgelesenen Angebotsendsummen eine erste Durchsicht <strong>de</strong>r Angebote vom<br />
Verhandlungsleiter o<strong>de</strong>r von einer benannten Vertrauensperson, die jedoch nicht mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r<br />
Verdingungsunterlagen und <strong>de</strong>r Weiterbehandlung <strong>de</strong>r Angebote befasst sein soll, vorzunehmen. Dabei<br />
ist entsprechend <strong>de</strong>m Formblatt Erste Durchsicht - L 3210.StB vorzugehen. Diese zusätzliche Überprüfung<br />
ersetzt nicht die formale Prüfung gemäß Prüfung und Wertung Hauptangebote - L 3211.StB.<br />
1.2 Bei <strong>de</strong>r ersten Durchsicht sollen augenfällige Auffälligkeiten, die insbeson<strong>de</strong>re geeignet sind, Ansätze zu<br />
Manipulationen bzw. Interpretationen <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes zu liefern, erkannt und sofort dokumentiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Eventuelle Feststellungen sind im Formblatt Erste Durchsicht - L 3210.StB einzutragen.<br />
1.3 Die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke sind als Anlage zum Angebot zu nehmen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Vergabestelle<br />
L 3211.StB<br />
(Prüfung und Wertung Hauptangebote - VOL)<br />
Prüfung und Wertung Hauptangebote Blatt<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Bieter<br />
Anzahl <strong>de</strong>r eingereichten Nebenangebote<br />
1 Allgemeines<br />
2 Formale Prüfung<br />
3 rechnerische Prüfung<br />
3.1 Feststellungen<br />
3.2 Nachgerechnete Angebotsendsumme <strong>de</strong>s Hauptangebotes:<br />
aufgestellt:<br />
zu Nr. 1<br />
zu Nr. 2<br />
zu Nr. 3<br />
Vergabenummer Datum<br />
4 Festlegung aufgrund <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung<br />
Das Angebot wird aufgrund <strong>de</strong>r formalen und rechnerischen Prüfung ausgeschlossen, <strong>de</strong>r<br />
Bieter ist zu verständigen.<br />
Das Angebot wird weiter geprüft.<br />
aufgestellt:<br />
zu Nr. 4<br />
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5 Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Eignung<br />
Festlegung:<br />
Der Bieter ist nicht geeignet.<br />
Das Angebot kommt in die engere Wahl.<br />
aufgestellt:<br />
zu Nr. 5<br />
6 Festlegung aus <strong>de</strong>r Prüfung zu Nr. 5<br />
Das Angebot hat in <strong>de</strong>r Bieterliste <strong>de</strong>r Hauptangebote <strong>de</strong>n Platz Nr.<br />
Preislich günstigere Nebenangebote<br />
liegen vor.<br />
liegen nicht vor.<br />
aufgestellt:<br />
zu Nr. 6<br />
Das Angebot kommt nicht in die engere Wahl, <strong>de</strong>r Bieter ist zu verständigen.<br />
Das Angebot kommt in die engere Wahl.<br />
L 3211.StB<br />
(Prüfung und Wertung Hauptangebote - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 2 von 2
Maßnahme<br />
Angebot für<br />
Bieterliste - Wertung<br />
Platz<br />
Nr.<br />
Bieter Hauptangebot<br />
nachgerechnet €<br />
(netto)<br />
USt % Hauptangebot nachgerechnet<br />
€ (brutto)<br />
Nachlass % ohne<br />
Bedingungen<br />
Vergabenummer<br />
Hauptangebot<br />
nachgerechnet incl.<br />
Nachlass € (brutto)<br />
L 3212.StB<br />
(Bieterliste - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
Abstand<br />
€ %
Vergabestelle<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Unterkriterien<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Bieter<br />
Hauptangebot und Nebenangebot(e)<br />
1 Wertungskriterium Punktespanne<br />
2<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
2.4<br />
2.5<br />
2.6<br />
2.7<br />
2.10 Summe<br />
2.11 Punktebewertung<br />
<strong>de</strong>r Summe 1<br />
3<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
3.4<br />
3.5<br />
3.6<br />
3.7<br />
3.10 Summe<br />
3.11 Punktebewertung<br />
<strong>de</strong>r Summe 1<br />
4<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
4.4<br />
4.5<br />
4.6<br />
4.7<br />
4.10 Summe<br />
4.11 Punktebewertung<br />
<strong>de</strong>r Summe 1<br />
5 - 10<br />
5 - 10<br />
5 - 10<br />
1 - 3<br />
1 - 3<br />
1 - 3<br />
1 Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien x 1 = 5 Punkte<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Unterkriterien x 3 = 10 Punkte<br />
lineare Interpolation bis zu 3 Stellen nach <strong>de</strong>m Komma<br />
Punktanzahl Begründung<br />
L 3215.StB<br />
(Bewertung <strong>de</strong>r Unterkriterien - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Bieter Vergabenummer Datum<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Angebotswertung<br />
L 3216.StB<br />
(Angebotswertung - VOL)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
1 Wertungs- Wichtung Bieter<br />
kriterium (%) HA/NA<br />
1.1<br />
Punkte 1<br />
0 - 10<br />
2 Preis<br />
3 Technischer<br />
Wert<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7 Summe<br />
8 Rangfolge<br />
Bewertung 2<br />
[2] x [3]<br />
1 bis zu 3 Stellen hinter <strong>de</strong>m Komma<br />
2 Ergebnis ohne Nachkommastelle (kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t)<br />
Bieter<br />
HA/NA<br />
Punkte 1<br />
0 - 10<br />
Bewertung 2<br />
[2] x [5]<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1<br />
Bieter<br />
HA/NA<br />
Punkte 1<br />
0 - 10<br />
Bewertung 2<br />
[2] x [7]<br />
Bieter<br />
HA/NA<br />
Punkte 1<br />
0 - 10<br />
Bewertung 2<br />
[2] x [9]
Richtlinien L 330<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 330<br />
(Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens - VOL)<br />
1.1 Eine Ausschreibung ist durch die Erteilung <strong>de</strong>s Zuschlages, in Ausnahmefällen durch Aufhebung o<strong>de</strong>r<br />
Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens nach § 122 GWB abzuschließen.<br />
Dabei sind die §§ 26 - 29 einschl. <strong>de</strong>r a-Paragraphen <strong>de</strong>r VOL/A zu beachten.<br />
Bei Freihändiger Vergabe ist sinngemäß zu verfahren.<br />
2 Vorlage <strong>de</strong>r Vergabeakten<br />
2.1 Soweit für die Vergabe die Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene einzuholen ist, sind dieser<br />
die Vergabeakten so frühzeitig vorzulegen, dass die Bearbeitung bei diesen Stellen rechtzeitig vor Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Zuschlagsfrist abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
2.2 Mit einem Vergabevorschlag sind min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Unterlagen, soweit wie möglich in Urschrift,<br />
vorzulegen:<br />
a) Text <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Ausschreibung und Angabe <strong>de</strong>r Veröffentlichungsblätter<br />
b) die Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verhandlung zur Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
c) das für <strong>de</strong>n Zuschlag vorgeschlagene Angebot<br />
d) alle Haupt- und Nebenangebote, auch die ausgeschlossenen o<strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>nen, mit niedrigeren<br />
Angebotsend- bzw. Wertungssummen als das Angebot nach c)<br />
e) die bei<strong>de</strong>n Haupt- o<strong>de</strong>r Nebenangebote mit nächsthöheren Angebotsend- bzw. Wertungssummen<br />
als das Angebot nach c)<br />
f) soweit es sich bei <strong>de</strong>n Angeboten nach c), d) und e) um Nebenangebote han<strong>de</strong>lt, die zugehörigen<br />
Hauptangebote<br />
g) etwaige Schreiben, Vermerke und sonstige Vorgänge, soweit sie <strong>de</strong>n Vergabevorgang insgesamt<br />
o<strong>de</strong>r die Angebote nach c) bis f) betreffen<br />
h) Preisspiegel<br />
i) <strong>de</strong>r Vergabevermerk gemäß § 30 VOL/A bis zu dieser Stufe <strong>de</strong>s Verfahrens<br />
k) ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie <strong>de</strong>n Bietern zugeleitet wur<strong>de</strong>n, einschließlich gegebenenfalls<br />
nachgereichter Schreiben<br />
3 Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist<br />
3.1 Eine Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlags- und Bin<strong>de</strong>frist ist nach Möglichkeit zu vermei<strong>de</strong>n. Ist vorauszusehen,<br />
dass <strong>de</strong>r Auftrag nicht innerhalb <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist erteilt wer<strong>de</strong>n kann, so sind rechtzeitig die für eine<br />
Auftragserteilung in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bietern zu einer einheitlichen Verlängerung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist mit<br />
<strong>de</strong>m Formblatt Zuschlagsfristverlängerung - L 3310 aufzufor<strong>de</strong>rn. Die Grün<strong>de</strong> für eine Verlängerung<br />
sind im Vergabevermerk festzuhalten.<br />
3.2 Stimmen für die Auftragserteilung in Betracht kommen<strong>de</strong> Bieter <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist nur<br />
unter Bedingungen zu, gilt dies als neues Angebot, das aufgrund <strong>de</strong>s Verhandlungsverbots nach § 24<br />
Nr. 2 VOL/A nicht gewertet wer<strong>de</strong>n darf. Die ursprünglichen Angebote gelten bis zum Ablauf <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />
Bin<strong>de</strong>frist.<br />
3.3 Trotz Verlängerung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>frist wird <strong>de</strong>r Zuschlag auf das ursprüngliche Angebot mit <strong>de</strong>n darin enthaltenen<br />
Vertragsbedingungen erteilt. Etwaige Auswirkungen <strong>de</strong>s verspäteten Zuschlags sind im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Vertragsabwicklung zu regeln.<br />
Ist vorauszusehen, dass sich erhebliche Auswirkungen auf die Grundlagen <strong>de</strong>r Preisermittlung ergeben<br />
können, ist zu prüfen, ob die Ausschreibung aufzuheben ist.<br />
4 Informationspflicht gemäß § 13 VgV<br />
4.1 Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n in § 2 Vergabeverordnung genannten Schwellenwerten sind alle Bieter, <strong>de</strong>ren<br />
Angebote für die Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen, mit <strong>de</strong>m Formblatt Informations-,<br />
Absageschreiben EG - L 3340EG zu verständigen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
Richtlinien L 330<br />
(Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens – VOL)<br />
4.2 Der Bieter, auf <strong>de</strong>ssen Angebot <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit <strong>de</strong>m Formblatt Informationsschreiben<br />
an erfolgreichen Bieter EG - L 3330EG gemäß § 13 VgV zeitgleich zu unterrichten.<br />
Die Information <strong>de</strong>r Bieter über die Vergabeentscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers hat spätestens 14 Kalen<strong>de</strong>rtage<br />
vor Vertragsabschluss (Zuschlags-/Auftragserteilung) zu erfolgen. Die Frist beginnt an <strong>de</strong>m auf<br />
<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Absendung folgen<strong>de</strong>n Tag. Dabei ist zu beachten, dass das Absen<strong>de</strong>datum zu Beweiszwecken<br />
zu dokumentieren ist und die Absendung zeitgleich an alle Bieter erfolgt. Die Information soll<br />
in <strong>de</strong>r Regel mit Fax erfolgen.<br />
Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung ist darüber hinaus nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Än<strong>de</strong>rt die Vergabestelle nach <strong>de</strong>m Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Informationen ihre Vergabeentscheidung, muss sie<br />
die Bieter erneut unter Verwendung vorgenannter Vordrucke informieren.<br />
5 Erteilung <strong>de</strong>s Zuschlags<br />
5.1 Nach<strong>de</strong>m unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte gemäß § 25 VOL/A das wirtschaftlichste Angebot<br />
ermittelt wor<strong>de</strong>n ist, ist bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte gemäß § 28 VOL/A <strong>de</strong>r<br />
Zuschlag auf dieses Angebot zu erteilen.<br />
Bei Vergaben ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten darf <strong>de</strong>r Zuschlag nach § 28 VOL/A nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
seit Absendung <strong>de</strong>r Information an die Bieter (siehe Nr. 4) min<strong>de</strong>stens 14 Kalen<strong>de</strong>rtage vergangen sind<br />
und die Vergabekammer <strong>de</strong>r Vergabestelle keinen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren (siehe Richtlinien<br />
L 300) zugestellt hat. Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig.<br />
5.2 Das Auftragsschreiben ist nach Formblatt Auftragsschreiben - L 338 zu gestalten; dabei sind stets anzugeben:<br />
- Auftraggeber,<br />
- Auftragssumme,<br />
- berücksichtigte Nachlässe,<br />
- berücksichtigte Nebenangebote und Än<strong>de</strong>rungsvorschläge,<br />
- und ggf. OZ <strong>de</strong>r auszuführen<strong>de</strong>n Wahlpositionen.<br />
Sind mit <strong>de</strong>m vorgesehenen Auftragnehmer Verhandlungen geführt wor<strong>de</strong>n, so ist auf die Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Bieters (siehe Richtlinien L 320 Nr. 5.6) ausdrücklich Bezug zu nehmen.<br />
5.3 In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen die Stellung einer Bürgschaft vereinbart ist, ist <strong>de</strong>m Zuschlagsschreiben eine<br />
vorbereitete Bürgschaftsurkun<strong>de</strong> nach Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft - L 421 beizufügen (siehe<br />
Richtlinien zu L 421 - L 423).<br />
5.4 Wenn zu erwarten ist, dass das Auftragsschreiben <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf<br />
<strong>de</strong>r - gegebenenfalls nach Nr. 3 verlängerten - Zuschlagsfrist zugeleitet wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Zuschlag<br />
z. B. fernmündlich o<strong>de</strong>r per Telefax zu erteilen. Das Auftragsschreiben - L 338 ist umgehend<br />
nachzureichen; darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen.<br />
5.5 Nach erfolgtem Zuschlag sind bei Vergaben unterhalb <strong>de</strong>r EG-Schwellenwerte die nicht berücksichtigten<br />
Bieter auf <strong>de</strong>ren Antrag gemäß § 27 Nr. 1 Satz 2 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15<br />
Kalen<strong>de</strong>rtagen, zu benachrichtigen.<br />
Dazu ist das Formblatt Mitteilung nach § 27 Nr. 1 und 2 VOL/A - L 332 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 27 Nr. 3 VOL/A entfallen die zusätzlichen Angaben <strong>de</strong>s § 27 Nr. 2 VOL/A (Formblatt<br />
Mitteilung nach § 27 Nr. 1 und 3 VOL/A - L 335). Bei losweiser Vergabe ist § 27 Nr. 4 VOL/A zu beachten.<br />
5.6 Für die Vertragsabwicklung sind in einer „Vertragsakte“ min<strong>de</strong>stens zusammenzufassen:<br />
- Ein Satz Vergabeunterlagen, wie sie <strong>de</strong>n Bietern zugeleitet wur<strong>de</strong>n.<br />
- Sämtliche Angebotsunterlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers einschließlich <strong>de</strong>r berücksichtigten Nebenangebote<br />
im Original.<br />
- Etwaiger Schriftwechsel o. ä. mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer.<br />
- Entwurf (Aktenfertigung) sowie Mehrfertigung <strong>de</strong>s Zuschlagsschreibens.<br />
6 Vergabevermerk<br />
6.1 Nach Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist <strong>de</strong>r Vergabevermerk (siehe Richtlinien L 110) fertig zu stellen<br />
und <strong>de</strong>n zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen (siehe Richtlinien L 450) beizufügen.<br />
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7 EG-Bekanntmachung <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Richtlinien L 330<br />
(Abschluss <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens – VOL)<br />
7.1 Bei Aufträgen, für die eine Bekanntmachung im EG-Amtsblatt veröffentlicht wur<strong>de</strong> (siehe Richtlinien zu<br />
L 123EG), ist gemäß § 28 a VOL/A spätestens 48 Kalen<strong>de</strong>rtage nach Auftragserteilung eine Bekanntmachung<br />
über vergebene Aufträge nach <strong>de</strong>m Formblatt „EG-Bekanntmachung über vergebene Aufträge“<br />
an das EG-Amtsblatt zu sen<strong>de</strong>n.<br />
8 Behandlung und Aufbewahrung <strong>de</strong>r nicht berücksichtigten Angebote<br />
8.1 Die unter Nr. (2) d), e) und f) genannten Angebote sind mit allen <strong>de</strong>n Vergabevorgang betreffen<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen (Schreiben, Vermerke und sonstige Vorgänge) sechs Jahre nach Ablauf <strong>de</strong>s Jahres in <strong>de</strong>m<br />
die Schlusszahlung erfolgt ist, aufzubewahren.<br />
8.2 Alle übrigen Angebote können zwei Monate nach Zuschlagserteilung vernichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
Vergabestelle<br />
Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag<br />
Az / AVA-Nummer Vergabenummer<br />
fachlich zuständig Datum<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Der Gesamtauftrag Der Auftrag für Los<br />
soll <strong>de</strong>r Firma<br />
auf das Hauptangebot vom auf das Nebenangebot vom<br />
erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
L 331.H<br />
(Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - VOL)<br />
Ausschlaggebend für <strong>de</strong>n Vorschlag ist <strong>de</strong>r Preis. sind die nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />
Begründung zum Vergabevorschlag, wenn für <strong>de</strong>n Vergabevorschlag nicht <strong>de</strong>r Preis son<strong>de</strong>rn an<strong>de</strong>re Kriterien maßgebend sind.<br />
Eignung <strong>de</strong>s Bieters, Nachweise nach Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots L 211/ L 211EG Nr. 3.2 bzw.<br />
nach § 7 Nr.4 / § 7a Nr 3 VOL/A<br />
Die Eignung <strong>de</strong>s Bieters wird bestätigt. Der Bieter ist Bevorzugter Bewerber (vgl. Anlage).<br />
Die in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen gefor<strong>de</strong>rten Nachweise zur Eignung liegen vor.<br />
Auf die Vorlage folgen<strong>de</strong>r Nachweise<br />
wur<strong>de</strong> verzichtet, weil<br />
Auftragssumme - voraussichtliche Abrechnungssumme - Wertungssumme<br />
Angebotssumme € Auftragssumme €<br />
Preisnachlass v. H. € Sonstiges (siehe Beiblatt) €<br />
Nettobetrag € vorauss. Abrechnungssumme €<br />
Umsatzsteuer v.H. € weitere Kosten (z.B. Wartung) €<br />
Auftragssumme € Wertungssumme €<br />
geschätzte Vergabesumme € für Auftrag verfügbar €<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist<br />
Information gemäß § 101a GWB: Art <strong>de</strong>r Absendung: am:<br />
(siehe Richtlinie zum Formblatt L 3340EG) frühester Termin <strong>de</strong>r Auftragserteilung am:<br />
Vergabevorschlag Anlage: Wertungsübersicht L 321.H<br />
erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />
Haushalt/Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - 24.04.2009 1 von 1
Richtlinien zu L 331.H<br />
Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag<br />
Erteilen <strong>de</strong>s Zuschlags<br />
1 Annahme <strong>de</strong>s Angebots<br />
Richtlinien zu L 331.H<br />
(Vergabevermerk – Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - VOL)<br />
1.1 Ist absehbar, dass <strong>de</strong>r Auftrag nicht innerhalb <strong>de</strong>r vorgesehenen Zuschlagsfrist erteilt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
so ist mit <strong>de</strong>n für die Auftragserteilung in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bietern eine angemessene<br />
Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist rechtzeitig zu vereinbaren. Die Vereinbarung über die Verlängerung<br />
ist schriftlich festzuhalten. Wird wegen <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Ausführungsfrist erfor<strong>de</strong>rlich, ist die Vereinbarung rechtzeitig vor Auftragserteilung zu treffen.<br />
1.2 Durch die Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag nur zustan<strong>de</strong>, wenn das Angebot <strong>de</strong>s Bieters in<br />
allen Teilen unverän<strong>de</strong>rt innerhalb <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist angenommen wird.<br />
1.3 Nicht zu werten<strong>de</strong> Preisnachlässe bleiben rechtsverbindlicher Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes und wer<strong>de</strong>n im<br />
Fall <strong>de</strong>r Auftragserteilung Vertragsinhalt.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Vergabestelle<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Zuschlagsfristverlängerung<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Angebot vom<br />
Anlage Erklärung zur Zuschlagsfristverlängerung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
L 3310<br />
(Zuschlagsfristverlängerung - VOL)<br />
wir danken für Ihre Teilnahme am Vergabeverfahren.<br />
Die für das Vergabeverfahren <strong>de</strong>r o.g. Bauleistung festgelegte Zuschlagsfrist muss aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />
bis zum<br />
verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir bitten Sie, die beigefügte Erklärung zur Zuschlagsfristverlängerung ausgefüllt und mit Ihrem<br />
Firmenstempel und Unterschrift versehen spätestens bis zum zurück zu sen<strong>de</strong>n.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 2
Bieter<br />
Vergabestelle<br />
Zuschlagsfristverlängerung<br />
Baumaßnahme<br />
Angebot für<br />
Mein/Unser Angebot vom<br />
Ihr Schreiben vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
L 3310<br />
(Zuschlagsfristverlängerung - VOL)<br />
mit <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Verlängerung <strong>de</strong>r Zuschlagsfrist bis zum bin ich/sind wir<br />
einverstan<strong>de</strong>n. nicht einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Die Bin<strong>de</strong>frist für die in meinem/unserem Angebot benannten Nachunternehmen/an<strong>de</strong>ren Unternehmen<br />
habe(n) ich/wir entsprechend verlängert.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 2 von 2
Vergabestelle<br />
Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 2 VOL/A<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL - Leistung<br />
Angebot vom<br />
Anlage<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Ihr Angebot ist aus<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
preislichen gestalterischen<br />
technischen ästhetischen<br />
funktionsbedingten<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Es sind Angebote eingegangen.<br />
Es sind Nebenangebote eingegangen.<br />
niedrigster Angebotspreis höchster Angebotspreis<br />
L 332<br />
(Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 2 - VOL)<br />
€ €<br />
Los 1 € €<br />
Los 2 € €<br />
Los 3 € €<br />
Los 4 € €<br />
Los 5 € €<br />
Los 6 € €<br />
Diese Mitteilung ist abschließend.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />
Vergabestelle<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL - Leistung<br />
Angebot vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 333EG<br />
(Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
Sie haben o.a. Angebot unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Nebenangebote<br />
Mit einer Wertungssumme von Euro abgegeben.<br />
Die Wertung ergab folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />
Wertungskriterium Bewertung (Punktwert) Ihres Angebotes<br />
Preis<br />
Technischer Wert<br />
Summe<br />
Wir beabsichtigen nach Ablauf <strong>de</strong>r Informationsfrist gemäß § 13 Vergabeverordnung (VgV) und für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass bis dahin kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n ist und nicht an<strong>de</strong>re unvorhersehbare<br />
entscheidungsrelevante Grün<strong>de</strong> eingetreten sind, Ihnen <strong>de</strong>n Zuschlag zu erteilen.<br />
Die Auftragssumme muss dabei nicht <strong>de</strong>r o.g. Wertungssumme entsprechen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />
Vergabestelle<br />
Information, Absage nach § 13 VgV<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL - Leistung<br />
Angebot vom<br />
Anlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 334EG<br />
(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
hiermit informieren wir Sie gemäß § 13 VgV, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Wir beabsichtigen <strong>de</strong>n Zuschlag am auf das Angebot <strong>de</strong>s Bieters<br />
zu erteilen.<br />
1. Formale Prüfung<br />
Ihr Angebot wird von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />
es verspätet eingegangen ist.<br />
es wesentliche Preisangaben bzw. gefor<strong>de</strong>rte Erklärungen nicht enthält.<br />
es nicht <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen gemäß im Angebotsschreiben unterschrieben ist.<br />
von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht ein<strong>de</strong>utig sind.<br />
es unzulässige Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen enthält.<br />
es nicht vollständig ist.<br />
ein Ausschlussgrund nach § 7 Nr. 5 VOL/A vorliegt.<br />
es nicht alle in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.<br />
Erläuterung:<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />
L 334EG<br />
(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />
Ihr Nebenangebot wird von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />
Gem. Ziff. 5.2 <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots Nebenangebote nicht zugelassen<br />
sind.<br />
es <strong>de</strong>n formalen Anfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote nicht genügt (§ 25 Nr. 1 VOL/A).<br />
es die verlangten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen nicht erfüllt (§ 25a Nr. 3 VOL/A).<br />
Erläuterung:<br />
2. Eignung <strong>de</strong>s Bieters<br />
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />
begrün<strong>de</strong>te Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf<br />
Fachkun<strong>de</strong><br />
Erläuterung:<br />
Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit<br />
3. Beurteilung <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes<br />
Auf Ihr Angebot kann kein Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n , weil<br />
Der Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht.<br />
Erläuterung:<br />
4. Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s Angebotes<br />
Auf Ihr Angebot kann <strong>de</strong>r Zuschlag nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, weil<br />
Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.<br />
Grund:<br />
Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.<br />
Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste aus.<br />
Grün<strong>de</strong>n<br />
preislichen gestalterischen<br />
technischen ästhetischen<br />
funktionsbedingten<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />
Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.<br />
L 334EG<br />
(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />
Folgen<strong>de</strong> Nebenangebote kommen aufgrund <strong>de</strong>r Wertung für <strong>de</strong>n Zuschlag nicht in Betracht<br />
aus:<br />
preislichen NA Nr. gestalterischen NA Nr.<br />
technischen NA Nr. ästhetischen NA Nr.<br />
funktionsbedingten NA Nr. Na Nr.<br />
Grün<strong>de</strong>n.<br />
Erläuterung:<br />
5. Aufklärung <strong>de</strong>s Angebotsinhaltes<br />
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />
Sie die gefor<strong>de</strong>rten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.<br />
Bezug:<br />
6. Zusätzliche Informationen<br />
Es sind Angebote eingegangen.<br />
Es sind Nebenangebote eingegangen.<br />
niedrigster Angebotspreis höchster Angebotspreis<br />
€ €<br />
Los 1 € €<br />
Los 2 € €<br />
Los 3 € €<br />
Los 4 € €<br />
Los 5 € €<br />
Los 6 € €<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
nur für Vergabeverfahren, die bis 23.04.2009 bekanntgemacht wur<strong>de</strong>n<br />
Richtlinien zu L 334EG<br />
Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG<br />
Richtlinien zu L 334EG<br />
(Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - VOL)<br />
1 Information über Nichtberücksichtigung<br />
In EG-Vergabeverfahren ist allen Bietern, <strong>de</strong>ren Angebote nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen, spätestens<br />
14 Kalen<strong>de</strong>rtage vor <strong>de</strong>r Auftragserteilung <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Bieters, <strong>de</strong>ssen Angebot angenommen<br />
wer<strong>de</strong>n soll, und <strong>de</strong>r Grund <strong>de</strong>r vorgesehenen Nichtberücksichtigung mitzuteilen. Grün<strong>de</strong> für<br />
die vorgesehene Nichtberücksichtigung sind<br />
- Ausschluss eines Bieters o<strong>de</strong>r seines/seiner Angebot(e) nach <strong>de</strong>n Richtlinien L 320<br />
- die Vergabeentscheidung (Hochbau siehe Vergabevermerk - Wertungsübersicht – L 321.H)<br />
Das Informations-/Absageschreiben nach § 13 VgV EG - L 334EG ist an alle nicht berücksichtigten<br />
Bieter am selben Tag zu versen<strong>de</strong>n. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung ist im Vergabevermerk festzuhalten<br />
(Bereich Hochbau siehe Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - L 331.H).<br />
Die Frist beginnt am Tag nach <strong>de</strong>r Absendung dieser Information.<br />
Wird eine Information nach § 27a Nr.1 VOL/A verlangt, ist die Anfrage schriftlich unter Hinweis auf die<br />
bereits mit Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - L 334EG erfolgte Mitteilung formlos<br />
zu beantworten. Wenn nichtberücksichtigte Bieter ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben,<br />
sind diesen die Merkmale und Vorteile <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s Bieters, auf das <strong>de</strong>r Zuschlag erfolgt ist,<br />
zusätzlich mitzuteilen.<br />
Den nichtberücksichtigten Bewerbern sind nach § 27a Nr.1 Satz 2 VOL/A auf schriftlichen Antrag die<br />
Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung mit Mitteilung nach § 27 Nr. 2 VOB/A - L 332<br />
mitzuteilen; siehe Richtlinien 320.<br />
2 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeentscheidung<br />
Wird von <strong>de</strong>r ursprünglich beabsichtigten Vergabeentscheidung abgewichen, die <strong>de</strong>r Mitteilung<br />
Informations-, Absageschreiben nach § 13 VgV EG - L 334EG zugrun<strong>de</strong> lag, sind die Bieter erneut mit<br />
diesem Formblatt unter Einhaltung <strong>de</strong>r Frist nach § 13 VgV zu unterrichten, bevor ein Zuschlag erteilt<br />
wer<strong>de</strong>n darf.<br />
3 Informationspflicht gemäß § 13 VgV<br />
Der Bieter, auf <strong>de</strong>ssen Angebot <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit Formblatt<br />
Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter EG - L 333EG zeitgleich zu unterrichten.<br />
Die Information <strong>de</strong>r Bieter über die Vergabeentscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers hat spätestens 14<br />
Kalen<strong>de</strong>rtage vor Vertragsabschluss (Zuschlags-/Auftragserteilung) zu erfolgen. Die Frist beginnt an<br />
<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Absendung folgen<strong>de</strong>n Tag. Die Information soll in <strong>de</strong>r Regel mit Fax erfolgen.<br />
Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung ist darüber hinaus nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Vergabestelle<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Angebot vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 3330EG<br />
(Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter EG - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
Sie haben o.a. Angebot unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Nebenangebote<br />
mit einer Wertungssumme von € (brutto) abgegeben.<br />
Die Wertung Ihres Angebots ergab folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />
Zuschlagskriterium Preis (100 v.H.): Wertungssumme _________________ € (brutto)<br />
Wertung gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung<br />
Zuschlagskriterium<br />
Preis<br />
Technischer Wert<br />
Summe<br />
Wichtung (v.H.) Bewertung (Punktwert) Ihres<br />
Angebots<br />
Wir beabsichtigen nach Ablauf <strong>de</strong>r Informationsfrist gemäß § 101a GWB und für <strong>de</strong>n Fall, dass bis dahin kein<br />
Nachprüfungsverfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n ist und nicht an<strong>de</strong>re unvorhersehbare entscheidungsrelevante<br />
Grün<strong>de</strong> eingetreten sind, Ihnen <strong>de</strong>n Zuschlag zu erteilen.<br />
Die Auftragssumme muss dabei nicht <strong>de</strong>r o.g. Wertungssumme entsprechen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.04.2009 1 von 1
Vergabestelle<br />
Information nach § 101a GWB<br />
Baumaßnahme<br />
Angebot für<br />
Angebot vom<br />
Anlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
L 3340EG<br />
(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />
Vergabenummer<br />
hiermit informieren wir Sie gemäß § 101a GWB, dass wir beabsichtigen, nach Ablauf <strong>de</strong>r Informationsfrist,<br />
frühestens am ,<br />
<strong>de</strong>n Zuschlag auf das Angebot <strong>de</strong>s Bieters<br />
zu erteilen.<br />
Grün<strong>de</strong><br />
Ihr Angebot wur<strong>de</strong> ausgeschlossen, weil<br />
es im Eröffnungstermin <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter bei Öffnung <strong>de</strong>s ersten Angebots nicht<br />
vorgelegen hat.<br />
es Preise bzw. gefor<strong>de</strong>rte Erklärungen nicht enthält.<br />
es nicht an <strong>de</strong>r vorgesehenen Stelle im Angebotsschreiben unterschrieben ist.<br />
von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht zweifelsfrei sind.<br />
es unzulässige Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen enthält.<br />
es nicht vollständig ist.<br />
ein Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 VOL/A vorliegt.<br />
es nicht alle in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.<br />
Sie in Bezug auf diese Vorgabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong> Abre<strong>de</strong> getroffen<br />
haben.<br />
Erläuterung:<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 5
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Ihr Nebenangebot wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />
Nebenangebote nicht zugelassen sind.<br />
L 3340EG<br />
(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />
es nicht auf beson<strong>de</strong>rer Anlage gemacht o<strong>de</strong>r als solches <strong>de</strong>utlich gekennzeichnet war.<br />
es die gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenangebote nicht erfüllt.<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 2 von 5
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Erläuterung:<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen, weil<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
Ihr Nebenangebot<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen.<br />
L 3340EG<br />
(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 3 von 5
Es ergibt sich für Ihr Angebot folgen<strong>de</strong> Wertungssumme:<br />
_____________________ € (brutto)<br />
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />
begrün<strong>de</strong>te Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf<br />
L 3340EG<br />
(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />
Fachkun<strong>de</strong><br />
Erläuterung:<br />
Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit<br />
Sonstiges:<br />
Auf Ihr Angebot kann <strong>de</strong>r Zuschlag nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, weil<br />
Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.<br />
Grund:<br />
Es liegt ein wirtschaftlicheres Hauptangebot vor.<br />
Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.<br />
Die Wertung Ihres Angebots ergab folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />
Zuschlagskriterium Preis (100 v.H.):<br />
Wertungssumme <strong>de</strong>s erfolgreichen Bieters: _________________ € (brutto)<br />
Wertung gemäß nachfolgen<strong>de</strong>n Kriterien und <strong>de</strong>ren Wichtung<br />
Zuschlagskriterium<br />
Preis<br />
Wichtung (v.H.) Bewertung (Punktwert) Ihres<br />
Angebots<br />
Technischer Wert<br />
Summe<br />
Summe <strong>de</strong>r Wertungspunkte <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s vorgesehenen Auftragnehmers:<br />
Punkte<br />
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil<br />
Sie die gefor<strong>de</strong>rten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 4 von 5
Bezug:<br />
5. Zusätzliche Informationen<br />
Es sind Angebote eingegangen.<br />
Es sind Nebenangebote eingegangen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
L 3340EG<br />
(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 5 von 5
Vergabestelle<br />
Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />
Baumaßnahme<br />
Bewerbung für<br />
Bewerbung vom<br />
Anlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 3341EG<br />
(Mitteilung über Nichtberücksichtigung - Bewerber EG - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
wir bedanken uns für Ihre Bewerbung zur vorstehen<strong>de</strong>n Bekanntmachung.<br />
Hiermit informieren wir Sie, dass wir Sie am weiteren Verfahren lei<strong>de</strong>r nicht beteiligen können.<br />
Ihre Bewerbung wur<strong>de</strong> abgelehnt, weil<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
sie zu spät eingegangen ist.<br />
die gefor<strong>de</strong>rten Nachweise nicht vorgelegt wur<strong>de</strong>n.<br />
die Eignung für die zu vergeben<strong>de</strong> Leistung nicht nachgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
sie im Losverfahren nicht ausgewählt wur<strong>de</strong>.<br />
sie beim Auswahlverfahren an ____. Stelle liegt.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 12.05.2009 1 von 1
Richtlinien zu L 3340EG und 3341EG<br />
Informationsschreiben nach § 101a GWB EG<br />
Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />
Richtlinien zu L 3340EG und L 3341EG<br />
(Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - VOL)<br />
1 Information / Mitteilung über Nichtberücksichtigung<br />
In EG-Vergabeverfahren ist allen Bietern, <strong>de</strong>ren Angebote nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen, spätestens<br />
15 Kalen<strong>de</strong>rtage (bei Versand per Fax o<strong>de</strong>r auf elektronischem Weg spätestens 10 Tage) vor<br />
<strong>de</strong>r Auftragserteilung <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Unternehmens, <strong>de</strong>ssen Angebot angenommen wer<strong>de</strong>n soll, die<br />
Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vorgesehenen Nichtberücksichtigung und <strong>de</strong>r früheste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses<br />
mitzuteilen. Grün<strong>de</strong> für die vorgesehene Nichtberücksichtigung sind<br />
- Ausschluss eines Bieters o<strong>de</strong>r seines/seiner Angebot(e) nach <strong>de</strong>n Richtlinien L 320<br />
- die Vergabeentscheidung (Hochbau siehe Vergabevermerk - Wertungsübersicht – L 321.H)<br />
Das Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - L 3340EG ist an alle nicht berücksichtigten Bieter<br />
am selben Tag zu versen<strong>de</strong>n. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung ist im Vergabevermerk festzuhalten (Bereich<br />
Hochbau siehe Vergabevermerk - Entscheidung über <strong>de</strong>n Zuschlag - L 331.H).<br />
Die Information soll in <strong>de</strong>r Regel mit Fax erfolgen. Die Übermittlungsprotokolle sind zum<br />
Vergabevermerk zu nehmen. Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung ist darüber hinaus nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die Frist beginnt am Tag nach <strong>de</strong>r Absendung dieser Information.<br />
Wird eine Information nach § 27a Nr.1 VOL/A verlangt, ist die Anfrage schriftlich unter Hinweis auf die<br />
bereits mit Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - L 3340EG erfolgte Mitteilung formlos zu<br />
beantworten. Wenn nichtberücksichtigte Bieter ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben,<br />
sind diesen die Merkmale und Vorteile <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s Bieters, auf das <strong>de</strong>r Zuschlag erfolgt ist,<br />
zusätzlich mitzuteilen.<br />
Nichtberücksichtigte Bewerber sind, soweit sie nicht unmittelbar nach <strong>de</strong>r Bewerberauswahl über<br />
Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung und die Grün<strong>de</strong> dafür mit Formblatt Mitteilung über<br />
Nichtberücksichtigung - Bewerber EG - L 3341EG unterrichtet wur<strong>de</strong>n, ausnahmsweise entsprechend<br />
Formblatt Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - 3340EG zu informieren..<br />
Der Bieter, auf <strong>de</strong>ssen Angebot <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit Formblatt<br />
Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter EG - L 3330EG zeitgleich zu unterrichten.<br />
2 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeentscheidung<br />
Wird von <strong>de</strong>r ursprünglich beabsichtigten Vergabeentscheidung abgewichen, die <strong>de</strong>r Mitteilung<br />
Informationsschreiben nach § 101a GWB EG - L 3340EG zugrun<strong>de</strong> lag, sind die Bieter erneut mit<br />
diesem Formblatt unter Einhaltung <strong>de</strong>r Frist nach § 101a GWB zu unterrichten, bevor ein Zuschlag<br />
erteilt wer<strong>de</strong>n darf.<br />
Hinweis<br />
Für Vergabeverfahren, die vor <strong>de</strong>m 24.04.2009 begonnen wur<strong>de</strong>n, sind die bisherigen Formblätter 333EG und<br />
334EG zu verwen<strong>de</strong>n (§ 131 Abs. 8 GWB).<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 1
Vergabestelle<br />
Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 3 VOL/A<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL - Leistung<br />
Angebot vom<br />
Öffnungstermin<br />
Anlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Weitere Angaben kommen nicht in Betracht, weil<br />
<strong>de</strong>r Zuschlagspreis unter 5.000 Euro liegt.<br />
weniger als 8 Angebote eingegangen sind.<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
L 335<br />
(Mitteilung nach § 27 Nrn. 1 und 3 - VOL)<br />
<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe eine funktionale Leistungsbeschreibung zugrun<strong>de</strong> gelegen hat.<br />
das Angebot nach § 25 Nr. 1 VOL/A ausgeschlossen wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r nach § 25 Nr. 2 Abs 1 VOL/A nicht<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />
Diese Mitteilung ist abschließend.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Vergabestelle<br />
Verschlusssachenvergabe<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Angebot vom<br />
Absageschreiben vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 337.H<br />
(Ergänzung Absageschreiben Verschlusssachenvergabe - VOL)<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
zur Abwicklung <strong>de</strong>r o. g. Verschlusssachenvergabe bitten wir Sie, folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
Sie wer<strong>de</strong>n gebeten, die Ihnen mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe übermittelten und nicht bereits mit<br />
<strong>de</strong>m Angebot zurückgegebenen Verdingungsunterlagen unverzüglich an die Vergabestelle auf <strong>de</strong>mselben<br />
Wege, auf <strong>de</strong>m sie Ihnen zugestellt wur<strong>de</strong>n, zurück zugeben. Sofern Sie Ihren Sitz nicht in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland haben, sind die nicht bereits mit <strong>de</strong>m Angebot zurückgegebenen<br />
Vertragsunterlagen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> Ihres Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu<br />
veranlassen und eine Bescheinigung hierüber <strong>de</strong>r Vergabestelle über die Botschaft zu übersen<strong>de</strong>n.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Vergabestelle<br />
Auftrag<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Angebot vom<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Maßnahmenummer<br />
Dienststellenkennnr.<br />
Ansprechpartner<br />
Telefon<br />
Anlagen:<br />
Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens<br />
wichtige Hinweise für Rechnungsstellung und Zahlung (Formblatt L 339.H)<br />
Anlage zur Empfangsbestätigung (Formblatt L 3380.StB)<br />
Pläne/Zeichnungen Nr.<br />
L 338<br />
(Auftragsschreiben - VOL)<br />
Auf Grund Ihres oben genannten Angebots erhalten Sie hiermit <strong>de</strong>n Auftrag zur Ausführung <strong>de</strong>r oben<br />
bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung<br />
Die Auftragssumme beläuft sich auf € (brutto).<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 08.02.2010 1 von 2
L 338<br />
(Auftragsschreiben - VOL)<br />
Ggf. Objekt-/Bauüberwachung und Sicherheitskoordination (Baustellenverordnung):<br />
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt<br />
Die Sicherheitskoordination obliegt<br />
Erläuterungen<br />
Die Erläuterungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Erläuterungen".<br />
(Auftraggeber)<br />
Sie wer<strong>de</strong>n gebeten, die Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens als Empfangsbestätigung unverzüglich<br />
unterschrieben zurückzugeben.<br />
Empfangsbestätigung<br />
Ich/Wir bestätige(n) <strong>de</strong>n Empfang Ihres vorstehen<strong>de</strong>n Auftragsschreibens.<br />
Zur Entgegennahme von Anordnungen wird als bevollmächtigter Vertreter bestellt:<br />
Ein Wechsel in <strong>de</strong>r Vertretung wird <strong>de</strong>r Vergabestelle unverzüglich mitgeteilt.<br />
Ansprechpartner für <strong>de</strong>n Sicherheitskoordinator (wenn SiGe-Koordination nicht beim AN):<br />
(Ort, Datum und Unterschrift)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 08.02.2010 2 von 2
Richtlinien zu L 338<br />
Auftrag<br />
Richtlinien zu L 338<br />
(Auftrag - VOL)<br />
1 Zuschlagserteilung<br />
Der Zuschlag soll in <strong>de</strong>r Regel schriftlich auf <strong>de</strong>m Postweg erteilt wer<strong>de</strong>n; es genügt auch ein Fax,<br />
<strong>de</strong>ssen Sen<strong>de</strong>protokoll zu <strong>de</strong>n Akten zu nehmen ist.<br />
2 Voraussetzung für Zuschlagserteilung in EG-Verfahren<br />
Vor <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung in EG-Vergabeverfahren ist <strong>de</strong>r Informationspflicht nach § 13 VgV zu<br />
genügen. Ohne dass die vorgeschriebene Information erteilt wor<strong>de</strong>n und die Frist abgelaufen ist, darf<br />
<strong>de</strong>r Zuschlag nicht erteilt wer<strong>de</strong>n. Ein <strong>de</strong>nnoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig (§ 13 Satz 3 VgV).<br />
3 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Auftragserteilung in EG-Verfahren<br />
Für die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Auftragserteilung und ihre Übermittlung an das Amt für amtliche<br />
Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften spätestens 48 Kalen<strong>de</strong>rtage nach <strong>de</strong>r<br />
Auftragserteilung ist das Muster <strong>de</strong>s Anhangs III <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
4 Inhalt <strong>de</strong>s Auftragsschreibens<br />
4.1 Es sind stets anzugeben:<br />
– Auftraggeber,<br />
– Benennung <strong>de</strong>r einzelnen Kostenträger,<br />
– Auftragssumme,<br />
in <strong>de</strong>n Erläuterungen:<br />
– berücksichtigte Nachlässe,<br />
– berücksichtigte Nebenangebote.<br />
Gegebenenfalls sind auch anzugeben:<br />
– berichtigter Än<strong>de</strong>rungssatz für Lohngleitklausel gemäß Richtlinien L 320 Nr. 5.2<br />
– OZ <strong>de</strong>r auszuführen<strong>de</strong>n Wahlpositionen (nur Straßenbau).<br />
Sind mit <strong>de</strong>m vorgesehenen Auftragnehmer Verhandlungen geführt wor<strong>de</strong>n, so ist auf die Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Bieters ausdrücklich Bezug zu nehmen.<br />
4.2 Nur Bereich Straßenbau: Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Aufgaben <strong>de</strong>s Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung zu übernehmen, ist die Benennung <strong>de</strong>s<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und <strong>de</strong>ssen Stellvertreters nach <strong>de</strong>m Formblatt<br />
Anlage zur Empfangsbestätigung - L 3380.StB zu for<strong>de</strong>rn, um die Eignung <strong>de</strong>s benannten<br />
Koordinators anhand von Referenzen prüfen zu können.<br />
.4.3 In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen die Stellung einer Bürgschaft vereinbart ist, ist <strong>de</strong>m Zuschlagsschreiben eine<br />
vorbereitete Bürgschaftsurkun<strong>de</strong> Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - L 421<br />
beizufügen.<br />
Wenn zu erwarten ist, dass das Zuschlagsschreiben <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor<br />
Ablauf <strong>de</strong>r - gegebenenfalls nach Richtlinien L 330 Nr. 3 verlängerten - Zuschlagsfrist zugeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Zuschlag fernmündlich bzw. fernschriftlich zu erteilen. Das Auftragsschreiben<br />
gemäß Nr. 1 ist umgehend nachzureichen; darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Anlage zur Empfangsbestätigung<br />
zusätzlich wer<strong>de</strong>n benannt<br />
für die Leitung <strong>de</strong>r Ausführung (Bauleitung)<br />
Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />
Anschrift Anschrift<br />
Telefon Telefon<br />
als Verantwortlicher für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen<br />
Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />
Anschrift Anschrift<br />
Telefon Telefon<br />
L 3380.StB<br />
(Anlage zur Empfangsbestätigung - VOL)<br />
als verantwortlicher Koordinator für die statische und konstruktive Bearbeitung (ZTV-ING Teil 1)<br />
Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />
Anschrift Anschrift<br />
Telefon Telefon<br />
als verantwortlicher technischer Koordinator für Traggerüste nach DIN 4421 sowie Arbeits- und<br />
Schutzgerüste nach DIN 4420<br />
Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />
Anschrift Anschrift<br />
Telefon Telefon<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 01.10.2009 1 von 2
L 3380.StB<br />
(Anlage zur Empfangsbestätigung - VOL)<br />
als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung (wenn SiGe-<br />
Koordination beim AN)<br />
Name Name <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />
Anschrift Anschrift<br />
Telefon Telefon<br />
Ort, Datum und Unterschrift <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
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Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Ergänzung <strong>de</strong>s Auftragsschreibens<br />
Hinweise für Rechnungsstellung und Zahlung<br />
Vergabenummer<br />
L 339.H<br />
(Auftragsschreiben Beiblatt - VOL)<br />
1 Rechnungsstellung<br />
Zur Beschleunigung <strong>de</strong>r Bearbeitung bitten wir, in <strong>de</strong>r Rechnung neben <strong>de</strong>m Rechnungsdatum und<br />
<strong>de</strong>r Rechnungsnummer immer die Auftragsnummer <strong>de</strong>r Vergabestelle anzugeben (vgl. beil.<br />
Auftragsschreiben).<br />
2 Zahlungen<br />
Zahlungen wer<strong>de</strong>n im beleglosen Datenträgeraustausch geleistet. Aufgrund von Vorgaben <strong>de</strong>r<br />
Kreditinstitute soll die Angabe <strong>de</strong>s Verwendungszweckes für <strong>de</strong>n Empfänger grundsätzlich 27<br />
Schreibstellen einschl. Leerstellen nicht überschreiten.<br />
Die die Zahlung erläutern<strong>de</strong>n Angaben, die <strong>de</strong>n Bezug zum Auftrag und zur Rechnung herstellen,<br />
müssen <strong>de</strong>swegen abgekürzt bzw. verschlüsselt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Zahlungsarten sind gekennzeichnet als<br />
VZ = Vorauszahlung<br />
AZ = Abschlagszahlung<br />
SZ = Schlusszahlung<br />
Der Schlüssel glie<strong>de</strong>rt sich in<br />
1. - 5. Stelle Dienststellen-Kennnummer <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
6. - 13. Stelle Auftragsnummer <strong>de</strong>r Vergabestelle (siehe Auftragsschreiben)<br />
14. - 15. Stelle Zahlungsart<br />
16. - 21. Stelle Rechnungsdatum<br />
22. - 27. Stelle Rechnungsnummer; die Übermittlung einer Rechnungsnummer mit mehr<br />
als sechs Stellen ist nicht bei allen Kreditinstituten gewährleistet.<br />
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Richtlinien zu L 339.H<br />
Auftragsschreiben Beiblatt<br />
Richtlinien zu L 339.H<br />
(Auftragsschreiben Beiblatt - VOL)<br />
1 Form <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung<br />
Das Auftragsschreiben Beiblatt - L 339.H ist nur bei Bun<strong>de</strong>shochbaumaßnahmen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
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Vergabestelle<br />
Bestellschein<br />
Maßnahme<br />
VOL-Leistung<br />
Sie erhalten im Namen und für Rechnung<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Maßnahmenummer<br />
Ansprechpartner<br />
Telefon<br />
Angebot / Preisliste vom<br />
mündliche Vereinbarung vom<br />
Ausführungsbeginn<br />
Fertigstellung<br />
L 340<br />
(Bestellschein - VOL)<br />
<strong>de</strong>n Auftrag zur Ausführung folgen<strong>de</strong>r Leistungen nach VOL<br />
Vertragsbestandteile sind die Allg. Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B),<br />
Ausgabe 2003<br />
Leistungen €<br />
Zwischensumme<br />
Umsatzsteuer v.H.<br />
Auftragssumme<br />
(Auftraggeber) (Auftragnehmer, Unterschrift nur bei mündlicher Vereinbarung)<br />
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, <strong>de</strong>n
Begründung für die Art <strong>de</strong>r Vergabe:<br />
L 340<br />
(Bestellschein - VOL)<br />
vorliegen<strong>de</strong> schriftliche/mündliche/fernmündliche 1 ) Vergleichsangebote (Name und Angebotssumme)<br />
Bieter € (brutto)<br />
Begründung <strong>de</strong>s Zuschlags/Bemerkungen:<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Anfor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n)<br />
1 Nichtzutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />
Seite 2 nur bei <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht zugehen<strong>de</strong>n Ausfertigungen !<br />
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Richtlinien zu L 340<br />
Bestellschein<br />
Richtlinien zu L 340<br />
(Bestellschein - VOL)<br />
Lieferaufträge mit einer Vergütung bis 7.500 € können mit Bestellschein erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn die Art <strong>de</strong>r<br />
Leistung und die Abwicklung <strong>de</strong>s Auftrages dies erfor<strong>de</strong>rt. Die Leistungen sind soweit wie möglich <strong>de</strong>m<br />
Wettbewerb zu unterstellen.<br />
Der Bestellschein - L 340 ist nicht für <strong>de</strong>n Abruf von Einzelaufträgen bei Rahmenvereinbarungen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
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Richtlinien L 350<br />
Aufhebung<br />
1 Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung nach § 26 VOL/A<br />
Richtlinien L 350<br />
(Aufhebung - VOL)<br />
1.1 En<strong>de</strong>t ein förmliches Vergabeverfahren nicht durch die Erteilung eines Auftrags, ist es aufzuheben.<br />
Wird die Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung erwogen, so ist § 26 VOL/A, gegebenenfalls § 26a VOL/A zu<br />
beachten. Dabei sind an die Beurteilung <strong>de</strong>r Aufhebungsvoraussetzungen sowie an die Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Vergabeverfahrens nach § 122 GWB strenge Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen.<br />
Eine Ausschreibung ist aufzuheben, wenn nach Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />
- nur Angebote mit unangemessen hohen Preisen festgestellt wer<strong>de</strong>n § 26 Nr.1c VOL/A.<br />
- nur Angebote mit unerwartet hohen, aber nicht unangemessen hohen Preisen festgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
und die genehmigten bzw. vorhan<strong>de</strong>nen Haushaltmittel nicht ausreichen, so dass das Vorhaben im<br />
Ergebnis wegen erheblicher Finanzierungslücken ganz aufgegeben wer<strong>de</strong>n muss (§ 26 Nr. 1d<br />
VOL/A).<br />
- nur Angebote mit unangemessen niedrigen Preisen festgestellt wer<strong>de</strong>n (§ 26 Nr. 1c o<strong>de</strong>r § 26 Nr.<br />
1d VOL/A).<br />
1.2 Bei <strong>de</strong>r Prüfung, ob eine Ausschreibung nach § 26 Nr. 1d VOL/A aus einem schwerwiegen<strong>de</strong>n Grund<br />
aufgehoben wer<strong>de</strong>n darf, sind strenge Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen. Nur solche Grün<strong>de</strong>, die erst nach Einleitung<br />
<strong>de</strong>s Vergabeverfahrens auftreten und nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, berechtigen zur<br />
Aufhebung ohne die Gefahr einer Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht.<br />
1.3 Die Aufhebung einer Ausschreibung kann in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen auch dann erwogen<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn aufgrund von eingegangenen Nebenangeboten o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsvorschlägen erkannt<br />
wird, dass unzweckmäßig ausgeschrieben wur<strong>de</strong> und dadurch eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Mittel nicht gewährleistet wäre.<br />
Vor einer Verwertung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>e eines Nebenangebots ist zu prüfen, ob Urheberrechte verletzt wür<strong>de</strong>n (§<br />
27 Nr. 8 VOL/A).<br />
2 Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene<br />
2.1 Die Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung bei Angeboten über 500.000 € bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene, (vgl. Zuständigkeiten - L 012 Nr. A 2.2).<br />
3 Aufhebung bei EU-weiten Verfahren<br />
3.1 Die Aufhebung/Einstellung eines Verfahrens ist<br />
- bei allen Verfahrensarten <strong>de</strong>n Bietern (Formblatt Aufhebung - L 352)<br />
- bei Nichtoffenen Verfahren und bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung auf Verlangen<br />
<strong>de</strong>n Bewerbern (Formblatt Aufhebung - L 352) unverzüglich mitzuteilen.<br />
4 Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />
4.1 Ist in einem Beschwer<strong>de</strong>verfahren <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber mit seinem Antrag auf Vorabentscheidung<br />
über <strong>de</strong>n Zuschlag nach § 121 GWB unterlegen, gilt nach § 122 GWB das Vergabeverfahren<br />
nach Ablauf von 10 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zustellung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>entscheidung als been<strong>de</strong>t, wenn<br />
<strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber nicht die Maßnahmen zur Herstellung <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s Verfahrens<br />
ergreift, die sich aus <strong>de</strong>r Entscheidung ergeben; das Vergabeverfahren darf nicht fortgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
5 Unangemessener hoher Preis<br />
5.1 Wird bei einer Beschränkten Ausschreibung die Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise<br />
aufgehoben, so sollte bei einer erneuten Beschränkten Ausschreibung <strong>de</strong>r Bieterkreis gewechselt bzw.<br />
eine Öffentliche Ausschreibung vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
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6 Nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />
Richtlinien L 350<br />
(Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung – VOL)<br />
6.1 Je nach Lage <strong>de</strong>s Einzelfalls kann nach Aufhebung einer Ausschreibung in Betracht kommen:<br />
- Zurückstellung <strong>de</strong>s Auftrags und spätere erneute Ausschreibung,<br />
- Unmittelbar anschließen<strong>de</strong> erneute Ausschreibung,<br />
- Verhandlung mit einem o<strong>de</strong>r mehreren Bietern über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Angebote zwecks Freihändiger<br />
Vergabe bzw. Verhandlungsverfahren (§ 3 Nr. 4 bzw. § 3a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2 VOL/A).<br />
6.2 Nach Aufhebung eines Offenen und Nichtoffenen Verfahrens darf ein erneutes Vergabeverfahren, sofern<br />
die ursprünglichen Vergabeunterlagen grundlegend geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, grundsätzlich nur als Offenes,<br />
gegebenenfalls als Nichtoffenes Verfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.3 Alle Bewerber und Bieter sind von <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Ausschreibung bzw. Beendigung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
gemäß § 122 GWB gemäß § 26 Nr. 4 bzw. § 26a Satz 2 VOL/A zu unterrichten. Bei Vergaben<br />
ab <strong>de</strong>n EG-Schwellenwerten ist gemäß § 26a Satz 1 VOL/A auch das Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
<strong>de</strong>r EG über die Aufhebung bzw. Beendigung zu informieren (siehe Nr. 3).<br />
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Vergabestelle<br />
L 351.H<br />
(Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung/Einstellung - VOL)<br />
Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung / Einstellung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
Az / AVA-Nummer Vergabenummer<br />
fachlich zuständig Datum<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />
Maßnahme<br />
VOL-Leistung<br />
Vorschlag<br />
Die Ausschreibung ist aufzuheben aufgrund<br />
§ 26 Nr. 1a VOL/A<br />
§ 26 Nr. 1b VOL/A<br />
§ 26 Nr. 1c VOL/A<br />
§ 26 Nr. 1d VOL/A, schwerwiegen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> sind:<br />
Die Freihändige Vergabe ist einzustellen.<br />
Begründung<br />
Das Verhandlungsverfahren ist einzustellen.<br />
Begründung<br />
Die Ausschreibung wird nach § 122 GWB been<strong>de</strong>t.<br />
Entscheidungsvorschlag<br />
erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />
Haushalt/Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />
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Vergabestelle<br />
Aufhebung eines Vergabeverfahrens<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL-Leistung<br />
Verfahrensart<br />
Bekanntmachung/Angebotsanfor<strong>de</strong>rung vom<br />
im<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
Vergabenummer<br />
L 352<br />
(Aufhebung - VOL)<br />
das o.g. Vergabeverfahren ist<br />
aufgehoben wor<strong>de</strong>n aufgrund eingestellt wor<strong>de</strong>n aufgrund<br />
§ 26 Nr.1a VOL/A. § 26 Nr.1b VOL/A. § 26 Nr.1c VOL/A. § 26 Nr.1d VOL/A.<br />
schwerwiegen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> (§26 Nr. 1d VOL/A)<br />
bzw. Begründung (§26 Nr. 1b VOL/A):<br />
nach § 122 GWB been<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
Folgen<strong>de</strong>s weitere Vorgehen ist beabsichtigt:<br />
Es wird ein(e) Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung<br />
Nichtoffenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung<br />
Verhandlungsverfahren Freihändige Vergabe<br />
nach Öffentlicher Vergabebekanntmachung<br />
ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung<br />
durchgeführt.<br />
Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.<br />
Diese Mitteilung ist abschließend.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Richtlinien L 400<br />
Allgemeine Richtlinien Vertragsabwicklung<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 400<br />
(Allgemeine Richtlinien Vertragsabwicklung - VOL)<br />
1.1 Die Richtlinien für das Abwickeln <strong>de</strong>r Verträge sind von <strong>de</strong>n Dienststellen zur einheitlichen Anwendung<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die<br />
Ausführung von Leistungen (VOL/B), <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 und <strong>de</strong>r Haushaltsbestimmungen<br />
zu beachten.<br />
Sie enthalten Regelungen und Muster für das Abwickeln <strong>de</strong>r Verträge.<br />
1.2 Diese Richtlinien dürfen we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise als Bestandteil eines Vertrages vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies gilt nicht für die nach <strong>de</strong>n Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n<br />
Abschnitten 420 und 430 enthaltenen Formblätter für Bürgschaften und Abtretungen.<br />
1.3 Bei <strong>de</strong>r Abwicklung von Verträgen ist darauf zu achten, dass die Ausführung <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />
entspricht und die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
1.4 Bei Wi<strong>de</strong>rsprüchen zwischen einzelnen Vertragsunterlagen sind die Bestandteile eines Vertrages stets<br />
in folgen<strong>de</strong>r Reihenfolge (§ 1 VOL/B) zu beachten:<br />
- Angebots- und Zuschlagsschreiben,<br />
- Leistungsbeschreibung,<br />
- Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen,<br />
- etwaige Ergänzen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen,<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen,<br />
- etwaige Allgemeine Technische Vertragsbedingungen,<br />
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).<br />
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Richtlinien L 410<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 410<br />
(Überwachung <strong>de</strong>r Vertragserfüllung – VOL)<br />
1.1 Es ist zu beachten, dass gemäß § 4 VOL/B <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Verantwortung für die Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Leistung trägt.<br />
1.2 Die Dienststelle kann bei <strong>de</strong>r Abwicklung eines Vertrages sich gemäß § 4 Nr. 2 VOL/B über die vertragsgemäße<br />
Ausführung <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterrichten lassen.<br />
1.3 Bei allen dienstlichen Tätigkeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Weisungen<br />
<strong>de</strong>s Sicherheitsbeauftragten <strong>de</strong>r Dienststelle zu beachten. Insbeson<strong>de</strong>re sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
Schutzhelme und Warnkleidung entsprechend <strong>de</strong>n Vorschriften zu tragen.<br />
1.4 Wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber Mängel bei <strong>de</strong>n Sicherheits- und Schutzvorkehrungen erkannt, so sind sie<br />
<strong>de</strong>m Auftragnehmer mitzuteilen, soweit nicht aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r allgemeinen Sicherheit und Ordnung ein<br />
sofortiges Eingreifen erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
2 Verantwortung<br />
2.1 Es ist darauf zu achten, dass vor Beginn <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung vom Auftragnehmer <strong>de</strong>r Verantwortliche,<br />
d. h. <strong>de</strong>r zur Entgegennahme von Anordnungen bestellte Vertreter benannt wird.<br />
2.2 Anordnungen <strong>de</strong>s Auftraggebers sind unverzüglich schriftlich festzuhalten. Bei größerer Be<strong>de</strong>utung sind<br />
sie <strong>de</strong>m Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Soweit aus Än<strong>de</strong>rungen Nachträge entstehen können, ist<br />
nach Abschnitt 5 zu verfahren.<br />
3 Kontrolle <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />
3.1 Es ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Nachweise (z. B. Prüfungsergebnisse,<br />
Zulassungen) und Unterlagen rechtzeitig vorlegt.<br />
3.2 Mangelhafte bzw. nicht <strong>de</strong>m Vertrag entsprechen<strong>de</strong> Lieferungen und Leistungen sind schriftlich zu beanstan<strong>de</strong>n.<br />
Für die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel ist <strong>de</strong>m Auftragnehmer eine Frist zu setzen. Zur Beweissicherung<br />
sind soweit möglich Rückstellproben zu nehmen.<br />
3.3 Die Richtlinien L 441 sind zu beachten.<br />
4 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)<br />
4.1 Für <strong>de</strong>n Einsatz von Unterauftragnehmern durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer sind <strong>de</strong>ssen Angaben im Angebot<br />
(ausgefülltes Formblatt Verzeichnis <strong>de</strong>r Unterauftragnehmerleistungen - L 2330 bzw. Verzeichnis <strong>de</strong>r<br />
Unternehmerleistungen EG - L 235EG mit Verpflichtungserklärungen, siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
- L 215) und ggf. Festlegungen <strong>de</strong>s Auftraggebers, z.B. im Zuschlagsschreiben, sowie Zusätzliche<br />
Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 6 zu beachten.<br />
Der Wechsel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zusätzliche Einsatz eines Unterauftragnehmers für die Ausführung wesentlicher<br />
Teile <strong>de</strong>r Leistung stellt eine Vertragsän<strong>de</strong>rung dar und bedarf <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
(§ 4 Nr. 4 VOL/B).<br />
Zur Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragsbedingungen über <strong>de</strong>n Unterauftragnehmereinsatz ist darauf zu achten,<br />
dass nur die aufgrund <strong>de</strong>s Vertrages zugelassenen Unterauftragnehmer eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Setzt <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer vertragswidrig Unterauftragnehmer ein, ist die Fortführung <strong>de</strong>r Arbeiten durch diese zu<br />
untersagen.<br />
Verstöße gegen die Vertragsbedingungen sind <strong>de</strong>r Dienststelle zu mel<strong>de</strong>n, weil sie Zweifel an <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers begrün<strong>de</strong>n können, die bei künftigen Vergaben zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Besteht <strong>de</strong>r Verdacht, dass Arbeitskräfte illegal beschäftigt wer<strong>de</strong>n, ist dies <strong>de</strong>r Dienststelle zu mel<strong>de</strong>n.<br />
Diese unterrichtet die für die Verfolgung dieses Verstoßes gegen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen<br />
Vorschriften zuständige Behör<strong>de</strong>.<br />
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BÜRGSCHAFTSURKUNDE<br />
Der Auftragnehmer<br />
Name und Sitz<br />
und<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
letztlich vertreten durch<br />
haben folgen<strong>de</strong>n Vertrag geschlossen:<br />
Nr. <strong>de</strong>s Auftragschreibens/Vertrages Datum<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung<br />
L 421<br />
(Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - VOL)<br />
Nach <strong>de</strong>n Bedingungen dieses Vertrages hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />
aus <strong>de</strong>m Vertrag, insbeson<strong>de</strong>re für die vertragsgemäße Ausführung <strong>de</strong>r Leistung einschließlich <strong>de</strong>r Abrechnung,<br />
Mängelansprüche und Scha<strong>de</strong>nsersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.<br />
Der Bürge<br />
Name und Anschrift<br />
übernimmt hiermit für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht und verpflichtet<br />
sich, je<strong>de</strong>n Betrag bis zu einer Gesamthöhe von<br />
Betrag Euro<br />
Betrag in Worten Euro<br />
an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit, <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage<br />
gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene<br />
o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>. Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung<br />
verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen<br />
über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n<br />
Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />
Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschriften<br />
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BÜRGSCHAFTSURKUNDE<br />
Der Auftragnehmer<br />
Name und Sitz<br />
und<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
letztlich vertreten durch<br />
haben folgen<strong>de</strong>n Vertrag geschlossen:<br />
Nr. <strong>de</strong>s Auftragschreibens/Vertrages Datum<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung<br />
L 422<br />
(Mängelansprüchebürgschaft - VOL)<br />
Nach <strong>de</strong>n Bedingungen dieses Vertrages hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung <strong>de</strong>r Mängelansprüche<br />
einschließlich Scha<strong>de</strong>nsersatz und Ansprüche aus <strong>de</strong>r Abrechnung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser<br />
Bürgschaft.<br />
Der Bürge<br />
Name und Anschrift<br />
übernimmt hiermit für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht und verpflichtet<br />
sich, je<strong>de</strong>n Betrag bis zu einer Gesamthöhe von<br />
Betrag Euro<br />
Betrag in Worten Euro<br />
an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu zahlen.<br />
Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit, <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet.<br />
Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte<br />
Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>. Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung<br />
verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen<br />
über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n Bürgen<br />
nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />
Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschriften<br />
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BÜRGSCHAFTSURKUNDE<br />
Der Auftragnehmer<br />
Name und Sitz<br />
und <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
letztlich vertreten durch<br />
haben folgen<strong>de</strong>n Vertrag geschlossen:<br />
Nr. <strong>de</strong>s Auftragschreibens/Vertrages Datum<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung<br />
L 423<br />
(Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - VOL)<br />
Nach <strong>de</strong>n Bedingungen dieses Vertrages hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer als Sicherheit für<br />
eine Abschlagszahlung für die auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe bis zum<br />
Einbau dieser Stoffe o<strong>de</strong>r Bauteile<br />
eine Abschlagszahlung für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt wor<strong>de</strong>n sind, bis<br />
zum Einbau dieser Stoffe o<strong>de</strong>r Bauteile<br />
eine Vorauszahlung bis zur Tilgung <strong>de</strong>r Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen<br />
eine Bürgschaft zu stellen.<br />
Der Bürge<br />
Name und Anschrift<br />
übernimmt hiermit für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht und verpflichtet<br />
sich, je<strong>de</strong>n Betrag bis zu einer Gesamthöhe von<br />
Betrag Euro<br />
Betrag in Worten Euro<br />
an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtbarkeit, <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit sowie <strong>de</strong>r Vorausklage<br />
gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene<br />
o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>. Die Bürgschaftsfor<strong>de</strong>rung<br />
verjährt nicht vor <strong>de</strong>r gesicherten Hauptfor<strong>de</strong>rung. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen<br />
über die Verjährung <strong>de</strong>r Hauptfor<strong>de</strong>rung zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer sind für <strong>de</strong>n<br />
Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin<strong>de</strong>nd.<br />
Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />
Ort, Datum Unterschriften<br />
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Richtlinien zu L 421 - L 423<br />
Sicherheitsleistungen<br />
Richtlinien zu L 421 - L 423<br />
(Sicherheitsleistungen – VOL)<br />
Für Sicherheitsleistungen ist Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15 in Verbindung mit § 18 VOL/B zu<br />
beachten.<br />
Für Bürgschaften nach Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15.1 sind die Formblätter Vertragserfüllungs-und<br />
Mängelansprüchebürgschaft - L 421, Mängelansprüchebürgschaft - L 422 und Abschlagszahlungs-<br />
/Vorauszahlungsbürgschaft - L 423 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Es ist darauf zu achten, dass auch bei einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer nur eine Bürgschaftsurkun<strong>de</strong><br />
über <strong>de</strong>n Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Sicherheit gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15.4 anzunehmen<br />
ist.<br />
Es ist darauf hinzuwirken, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 18 Nr. 6 VOL/B<br />
binnen 18 Werktagen nach Auftragserteilung vorlegt.<br />
Als Bürgen kommen nur die<br />
- in <strong>de</strong>n Europäischen Gemeinschaften o<strong>de</strong>r<br />
- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum o<strong>de</strong>r<br />
- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen<br />
zugelassenen Kreditinstitute bzw. Kredit- und Kautionsversicherer in Betracht.<br />
Die Kreditinstitute <strong>de</strong>r EU sind in einer von <strong>de</strong>r Kommission <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften erstellten und<br />
jeweils im Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Bankenliste aufgeführt.<br />
Bei <strong>de</strong>r Vorlage von Bürgschaften an<strong>de</strong>rer Kreditinstitute bzw. Kredit- und Kautionsversicherer - die also nicht<br />
in <strong>de</strong>n vorgenannten Listen aufgeführt sind - hat <strong>de</strong>r Bieter/Auftragnehmer <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Zulassung zu<br />
führen.<br />
Sind Abschlagszahlungen vereinbart, kann zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Beseitigung gerügter Mängel ungeachtet<br />
vorliegen<strong>de</strong>r Bürgschaften bis zur Schlusszahlung in <strong>de</strong>r Regel ein Betrag in dreifacher Höhe <strong>de</strong>r geschätzten<br />
Mängelbeseitigungskosten als Sicherheit einbehalten wer<strong>de</strong>n (§ 641 Abs. 3 BGB). Nach Mängelbeseitigung ist<br />
<strong>de</strong>r einbehaltene Betrag auszuzahlen.<br />
Zahlt <strong>de</strong>r Bürge eine Sicherheit nach Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft -<br />
L 421, Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - L 423 o<strong>de</strong>r Mängelansprüchebürgschaft - L 422 nicht,<br />
dann ist zu prüfen, ob die Zahlung in einem Urkun<strong>de</strong>nprozess nach §§ 592 ff. ZPO erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Vor Inanspruchnahme einer Bürgschaft ist zu prüfen, ob Aufrechnungsmöglichkeiten bestehen (siehe Aufrechnungsfälle)<br />
und zweckmäßig sind.<br />
Der Austausch <strong>de</strong>r Vertragserfüllungs- und Mängelbeseitigungsbürgschaft gegen eine Bürgschaft für Mängelansprüche<br />
erfolgt nach Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 15.6.<br />
Für bei <strong>de</strong>r Abnahme vorbehaltene Mängel ist ggf. ein Einbehalt in dreifacher Höhe <strong>de</strong>r voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten<br />
vorzunehmen.<br />
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Richtlinien L 430<br />
Zahlungen an Dritte<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 430<br />
(Zahlungen an Dritte – VOL)<br />
1.1 Zahlungen an Dritte, d. h. an einen an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n Auftragnehmer, dürfen nur geleistet wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
- eine wirksame Abtretung vorliegt (siehe Nrn. 3 und 4),<br />
- eine wirksame Pfändung vorliegt (siehe Nrn. 3 und 4),<br />
- in Insolvenzfällen <strong>de</strong>r gerichtliche Eröffnungsbeschluss vorliegt.<br />
1.2 Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Zahlung an Dritte um das Restguthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers, so ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer,<br />
im Insolvenzfall <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter, gemäß § 17 VOL/B schriftlich davon zu unterrichten,<br />
dass dies die Schlusszahlung ist. Im Übrigen sind die Richtlinien L 450 zu beachten.<br />
2 Abtretung<br />
Tritt <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine For<strong>de</strong>rung gegen <strong>de</strong>n Auftraggeber ab, kann bis zum Eingang <strong>de</strong>r Abtretungsanzeige<br />
an <strong>de</strong>n bisherigen Gläubiger Zahlungen geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
3 Pfändung<br />
3.1 Pfändungen sind,<br />
- wenn sie wirksam sind, anzuerkennen,<br />
- wenn sie unwirksam sind, zurückzuweisen.<br />
3.2 Als wirksam ist eine Pfändung zu behan<strong>de</strong>ln, wenn die formalen Voraussetzungen (Pfändungstitel,<br />
Vollstreckungsklausel, Zustellung <strong>de</strong>s Pfändungstitels) dafür gegeben sind und in <strong>de</strong>m gerichtlichen<br />
Pfändungsbeschluss bzw. in <strong>de</strong>r behördlichen Pfändungsverfügung (z. B. AOK, Finanzamt, Berufsgenossenschaft)<br />
- <strong>de</strong>r Pfändungsgläubiger, <strong>de</strong>r Schuldner (Auftragnehmer) und <strong>de</strong>r Drittschuldner (Auftraggeber)<br />
ein<strong>de</strong>utig bezeichnet sind,<br />
- die zu pfän<strong>de</strong>n<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rung bestimmbar beschrieben ist, und<br />
- die zu pfän<strong>de</strong>n<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rung noch besteht<br />
In diesem Falle ist an <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Pfändungsbeschluss bzw. <strong>de</strong>r Pfändungsverfügung genannten Pfändungsgläubiger<br />
auf <strong>de</strong>ssen Verlangen fristgemäß eine „Anerkenntnis einer Pfändung“ mit Mehrausfertigungen<br />
an <strong>de</strong>n Auftragnehmer und die zahlen<strong>de</strong> Kasse durch Verwendung <strong>de</strong>s Formblatts Anerkennung<br />
einer Pfändung - L 4330 zu sen<strong>de</strong>n.<br />
3.3 Gegen alle nicht als wirksam zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Pfändungen ist<br />
- bei einem gerichtlichen Pfändungsbeschluss gemäß § 766 ZPO Erinnerung bei <strong>de</strong>m Vollstreckungsgericht,<br />
das <strong>de</strong>n Beschluss erlassen hat, unverzüglich einzulegen,<br />
- bei einer an<strong>de</strong>ren behördlichen Pfändungsverfügung <strong>de</strong>r in dieser benannte Rechtsbehelf fristgemäß<br />
einzulegen.<br />
3.4 Bei Vorliegen mehrerer Pfändungen einer Geldfor<strong>de</strong>rung ist § 853 ZPO zu beachten.<br />
4 Insolvenzen<br />
4.1 In Insolvenzverfahren sind auf gerichtliche Verfügung hin Zahlungen nur noch auf das angegebene<br />
Konto zu leisten. Vor Zahlung ist zu prüfen, ob wirksame Abtretungen o<strong>de</strong>r Pfändungen von Gläubigern<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers vorliegen.<br />
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Absen<strong>de</strong>r (Auftraggeber)<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Auftrag vom<br />
An (Pfändungsgläubiger) Auftraggeber<br />
An (Auftragnehmer/Schuldner)<br />
nachrichtlich (zahlen<strong>de</strong> Kasse)<br />
Anerkennung einer Pfändung<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Bauleistung<br />
Pfändung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung<br />
Anzeige <strong>de</strong>s Pfändungsgläubigers vom ________________________<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 4330<br />
(Anerkennung einer Pfändung - VOL)<br />
die Pfändung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers in Höhe von ____________________________________ €<br />
in Worten __________________________________________________________________________ EURO<br />
erkennen wir an und sind unter Wahrung unserer vertraglichen und gesetzlichen Rechte bereit zu zahlen.<br />
Auf die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers haben auch an<strong>de</strong>re Gläubiger folgen<strong>de</strong> Ansprüche erhoben:<br />
a) Pfändungen<br />
b) sonstige Ansprüche<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Absen<strong>de</strong>r (Auftraggeber)<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Auftrag vom<br />
An (lt. Anschriftenliste) Auftraggeber<br />
Insolvenz - Mitteilung<br />
Insolvenz eines Auftragnehmers<br />
Für die Firma<br />
ist das Insolvenzverfahren<br />
beantragt wor<strong>de</strong>n.<br />
eröffnet wor<strong>de</strong>n.<br />
Amtsgericht<br />
Antrag/Beschluss vom /Az.<br />
Bestellter Insolvenzverwalter<br />
L 4331<br />
(Insolvenz-Mitteilung - VOL)<br />
Es wird um baldmögliche Mitteilung gebeten, ob in Ihrem Bereich For<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Firma bestehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Absen<strong>de</strong>r (Auftraggeber)<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Auftrag vom<br />
An Auftraggeber<br />
Insolvenz-Bericht<br />
Insolvenz eines Auftragnehmers<br />
Firma<br />
Ihre Insolvenz-Mitteilung vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit <strong>de</strong>r oben angegebenen Firma besteht hier<br />
kein Vertrag.<br />
folgen<strong>de</strong>r Vertrag:<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
Auftragssumme (einschl. Nachträge) EUR<br />
geleistete Zahlungen EUR<br />
geschätzte Guthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers EUR<br />
geschätzte For<strong>de</strong>rungshöhe <strong>de</strong>s Auftraggebers EUR<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Sicherheiten EUR<br />
Die Leistung ist<br />
noch nicht ausgeführt.<br />
ausgeführt.<br />
L 4332<br />
(Insolvenz-Bericht - VOL)<br />
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teilweise ausgeführt; Stand <strong>de</strong>r Ausführung:<br />
abgenommen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
L 4332<br />
(Insolvenz-Bericht - VOL)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 - Stand 24.08.2009 2 von 2
Richtlinien zu L 4331, L 4332<br />
Insolvenzfälle<br />
Richtlinien zu L 4331, L 4332<br />
(Insolvenzfälle - VOL)<br />
Sobald eine Vergabestelle von <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers, von <strong>de</strong>m Antrag auf Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens, <strong>de</strong>r Verfahrenseröffnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Eröffnungsbeschluss Kenntnis erhält, hat sie<br />
dies formlos, jedoch möglichst mit <strong>de</strong>n Angaben nach <strong>de</strong>m Formblatt Insolvenz-Mitteilung - L 4331 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
Diese hat an alle Stellen, die aufrechnungsfähige Guthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen gegen <strong>de</strong>n<br />
Auftragnehmer haben könnten, eine Mitteilung mit <strong>de</strong>m Formblatt Insolvenz-Mitteilung - L 4331 zu richten.<br />
An <strong>de</strong>n Auftragnehmer und an Dritte sind aus Guthaben <strong>de</strong>s Auftragnehmers zunächst keine Zahlungen mehr<br />
zu leisten (siehe auch Richtlinien L 430).<br />
Es ist zu prüfen, ob von <strong>de</strong>m Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Auftraggebers Gebrauch zu machen ist (siehe Richtlinien<br />
L 463).<br />
Alle Dienststellen haben <strong>de</strong>r Dienststelle, welche die Insolvenz-Mitteilung veranlasst hat, umgehend einen<br />
Bericht nach Formblatt Insolvenz-Bericht - L 4332 für je<strong>de</strong> Maßnahme zuzuleiten.<br />
Wesentliche Än<strong>de</strong>rungen geschätzter Beträge und das Ergebnis <strong>de</strong>r Abrechnung sind nachzumel<strong>de</strong>n.<br />
Über das weitere Vorgehen, insbeson<strong>de</strong>re über Aufrechnungen, Inanspruchnahme von Sicherheiten und über<br />
Zahlungen sowie über die Anmeldung von For<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m Insolvenzverwalter, entschei<strong>de</strong>t die<br />
dafür bestimmte Dienststelle.<br />
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Auftragnehmer<br />
Maßnahme<br />
Angebot für VOL - Leistung<br />
Abnahme<br />
Mängelansprüche<br />
Vergabe-/<br />
Auftragsnummer<br />
Ausführung Beginn En<strong>de</strong><br />
Beginn En<strong>de</strong> Verzeichnis <strong>de</strong>r Mängelansprüche Nr.<br />
vollständige Leistungsabnahme (§ 13 Nr. 2 VOL/B)<br />
Datum<br />
L 441.H<br />
(Abnahme)<br />
Abnahme von in sich abgeschlossenen, funktionsfähigen Teilen <strong>de</strong>r Leistung (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B)<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wur<strong>de</strong>n abgenommen:<br />
die gesamte Leistung<br />
siehe Anlage<br />
Der mit <strong>de</strong>r Objektüberwachung beauftragte freiberuflich Tätige hat am Abnahmetermin teilgenommen:<br />
(Name und Unterschrift)<br />
Der Auftragnehmer hat die Leistung(en) am been<strong>de</strong>t.<br />
Es sind keine Mängel<br />
folgen<strong>de</strong> Mängel<br />
folgen<strong>de</strong> Mängel laut Anlage(n) festgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis vollständig und endgültig zu beseitigen.<br />
Wenn dies nicht geschieht, ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, auf Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers die Mängelbeseitigung<br />
vornehmen zu lassen.<br />
Alle Mängelansprüche und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers bleiben unberührt.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen.<br />
, <strong>de</strong>n , <strong>de</strong>n<br />
(Auftragnehmer) (Auftraggeber)<br />
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Auftragnehmer Vergabe-/<br />
Auftragsnummer<br />
Maßnahme<br />
Angebot für<br />
Abnahme<br />
1 Die Abnahmeverhandlung fand am statt über:<br />
die Gesamtleistung (gem. § 13 VOL/B).<br />
folgen<strong>de</strong> in sich abgeschlossene Teilleistung (gem. § 13 Nr. 2 (4) VOL/B):<br />
folgen<strong>de</strong> Mängelbeseitigungsleistungen (gem. § 14 Nr. 2 (a) VOL/B):<br />
2 Teilnehmer:<br />
Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />
Für <strong>de</strong>n Auftraggeber:<br />
Sonstige Beteiligte:<br />
3 Die Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Leistung<br />
Teilleistung (ohne die in Ziffer 4 genannten Restarbeiten)<br />
wur<strong>de</strong><br />
begonnen am<br />
been<strong>de</strong>t am<br />
4 Bei <strong>de</strong>r Abnahme wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Feststellungen getroffen:<br />
4.1 Es sind<br />
keine Restleistungen<br />
folgen<strong>de</strong> Restleistungen:<br />
folgen<strong>de</strong> Restleistungen laut Anlage<br />
zu erbringen.<br />
Datum<br />
L 441.StB<br />
(Abnahme)<br />
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4.2 Es sind<br />
keine Mängel<br />
folgen<strong>de</strong> Mängel laut Anlage<br />
vorhan<strong>de</strong>n.<br />
L 441.StB<br />
(Abnahme)<br />
5 Vorbehalte <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Alle Mängelansprüche und Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen in Nr. 4<br />
bleiben unberührt.<br />
Die Geltendmachung <strong>de</strong>r vereinbarten Vertragsstrafe wird vorbehalten.<br />
6 Der Auftraggeber erklärt:<br />
Die Leistung wird abgenommen.<br />
Die Abnahme <strong>de</strong>r Leistung wird wegen wesentlicher Mängel verweigert.<br />
Begründung (ggf. Anlage beifügen):<br />
7 Der Auftragnehmer erklärt (ggf. Anlage beifügen):<br />
8 Verjährungsfrist für Mängelansprüche:<br />
Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />
en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />
Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />
en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />
Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />
en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />
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Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />
en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />
Für folgen<strong>de</strong> Leistung:<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am und<br />
en<strong>de</strong>t die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am .<br />
10 Termin Schlussrechnung<br />
Der Termin für das Einreichen <strong>de</strong>r prüfbaren Schlussrechnung wird auf <strong>de</strong>n<br />
terminiert.<br />
11 Sonstiges<br />
Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer Für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
L 441.StB<br />
(Abnahme)<br />
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.
Hinweise:<br />
L 441.StB<br />
(Abnahme)<br />
zu 1 Es ist zu beurteilen, ob „in sich abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung“ vorliegen.<br />
zu 2 Wenn für <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r für die Leitung <strong>de</strong>r Ausführung bestellte Vertreter teilnimmt, ist<br />
entsprechen<strong>de</strong> Vollmacht zu verlangen.<br />
zu 4 Alle festgestellten Mängel bzw. noch nicht ausgeführten Restarbeiten sind unter genauer Bezeichnung<br />
(Art, Ort) aufzulisten; dabei sind möglichst auch die hierfür vorzusehen<strong>de</strong>n Maßnahmen (z.B.<br />
Scha<strong>de</strong>nsbeobachtung, Fristen für die Mängel-beseitigung, Verlängerung <strong>de</strong>r Verjährungsfristen für<br />
Mängelansprüche) festzulegen.<br />
zu 5 Es sind gegebenenfalls Vorbehalte wegen fehlen<strong>de</strong>r Prüfungsergebnisse und <strong>de</strong>rgleichen<br />
aufzunehmen.<br />
zu 7 Wenn <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Auftragnehmers keine Erklärung abgibt, ist „entfällt“ einzutragen.<br />
zu 8 Die Verjährungsfristen sind <strong>de</strong>n Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, ggf. <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren<br />
Vertragsbedingungen, im Übrigen § 14 Nr. 3 VOL/B zu entnehmen.<br />
Als Fristbeginn ist <strong>de</strong>r Tag nach <strong>de</strong>r Abnahme einzutragen.<br />
Beispiel:<br />
Verjährungsfrist = 4 Jahre. Tag <strong>de</strong>r Abnahme 03.04.2000.<br />
Fristbeginn = 04.04.2000; Fristen<strong>de</strong> = 03.04.2004<br />
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Richtlinien zu L 441<br />
Abnahme<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien zu L 441<br />
(Abnahme – VOL)<br />
1.1 Für <strong>de</strong>n Gefahrübergang und die Abnahme <strong>de</strong>r Leistung sind insbeson<strong>de</strong>re § 13 VOL/B und Zusätzliche<br />
Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 11 zu beachten.<br />
1.2 Für <strong>de</strong>n Gefahrübergang gelten, soweit nicht ausnahmsweise etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, die gesetzlichen<br />
Vorschriften (z.B. §§ 446, 447 BGB für Kaufverträge, § 644 BGB für Werkverträge).<br />
1.3 Bei Abnahme ist, soweit wie möglich, zu prüfen, ob die Leistung<br />
- sowohl die vereinbarte Beschaffenheit hat,<br />
- als auch <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik entspricht<br />
- und nicht mit Fehlern behaftet ist, die <strong>de</strong>n Wert o<strong>de</strong>r die Tauglichkeit zu <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorausgesetzten<br />
o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Verwendung aufheben o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rn.<br />
Bei Teilabnahme ist entsprechend zu verfahren.<br />
1.4 Die Abnahme ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt vorzubereiten und durchzuführen, weil mit <strong>de</strong>r Abnahme<br />
- die Leistung als vertragsgemäß ausgeführt gilt,<br />
- die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt,<br />
- bei Werkverträgen die Gefahr für die Leistung auf <strong>de</strong>n Auftraggeber übergeht<br />
und nach <strong>de</strong>r Abnahme<br />
- die Ansprüche auf Beseitigung bereits bekannter und bei <strong>de</strong>r Abnahme nicht ausdrücklich vorbehaltener<br />
Mängel nicht mehr durchgesetzt wer<strong>de</strong>n können,<br />
- Vertragsstrafen, die bei <strong>de</strong>r Abnahme nicht vorbehalten wur<strong>de</strong>n, nicht mehr durchgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
können.<br />
1.5 Eine Beteiligung <strong>de</strong>s Auftragnehmers an <strong>de</strong>r Abnahme ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Ist mit <strong>de</strong>r Überwachung<br />
<strong>de</strong>r Vertragserfüllung vom Auftraggeber ein Dritter (z. B. Ingenieurbüro) beauftragt, so ist dieser bei <strong>de</strong>r<br />
Abnahme zu beteiligen.<br />
1.6 Soweit im Vertrag Leistungen für Dritte (z. B. Gemein<strong>de</strong>, DB AG) enthalten sind, ist vor <strong>de</strong>r Abnahme<br />
sicherzustellen, dass einer Übernahme dieser Leistungen durch <strong>de</strong>n Dritten nichts entgegensteht.<br />
2 Durchführung <strong>de</strong>r Abnahme<br />
2.1 Eine förmliche Abnahme gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 11.1 von Lieferleistungen<br />
ist an <strong>de</strong>r Anlieferungsstelle vorzunehmen.<br />
Wegen <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Anlieferung verbun<strong>de</strong>nen Gefahrübergangs ist die Abnahme zeitnah nach <strong>de</strong>r Anlieferung<br />
durchzuführen.<br />
2.2 Bei je<strong>de</strong>r Leistung, die nicht ausschließlich aus Warenlieferungen besteht, ist vor Abnahme zu prüfen,<br />
ob die Voraussetzungen zur Durchführung <strong>de</strong>r Abnahme gegeben sind, d.h.<br />
- die Leistung, gegebenenfalls abgesehen von geringfügigen Restarbeiten unwesentlicher Art, fertig<br />
gestellt ist und<br />
- bei vereinbarter Güteprüfung einvernehmlich festgestellte Leistungsmängel, <strong>de</strong>ren Beseitigung<br />
gemäß § 12 Nr. 2 d VOL/B vom Auftraggeber verlangt wur<strong>de</strong>, beseitigt sind.<br />
Teilabnahmen sind nur für in sich abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung durchzuführen. Dieses sind selbständige<br />
von <strong>de</strong>n übrigen Teilleistungen aus <strong>de</strong>mselben Vertrag unabhängige Leistungen, für die sich<br />
sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung die Gebrauchsfähigkeit<br />
abschließend beurteilen lässt.<br />
Sind die Voraussetzungen gegeben, ist die Abnahme gemäß § 13 Nr. 2 VOL/B durchzuführen.<br />
Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, ist dies <strong>de</strong>m Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.<br />
2.3 Je nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Feststellungen bei <strong>de</strong>r Abnahme ist<br />
- entwe<strong>de</strong>r die Leistung abzunehmen<br />
- o<strong>de</strong>r die Abnahme zu verweigern.<br />
2.4 Weist die Leistung keine wesentlichen Mängel auf, ist gemäß § 13 Nr. 2 (1) Satz 3 VOL/B zu verfahren.<br />
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L 441<br />
(Abnahme – VOL)<br />
Erkennbare Mängel, gegebenenfalls auch noch nicht ausgeführte Restarbeiten, sind festzustellen und<br />
Folgerungen daraus festzulegen.<br />
2.5 Weist die Leistung wesentliche Mängel auf, insbeson<strong>de</strong>re wenn<br />
- ohne Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel die Tauglichkeit <strong>de</strong>r Leistung insgesamt nicht gegeben ist, o<strong>de</strong>r<br />
- zur Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel wichtige Teile <strong>de</strong>r Leistung neu erbracht wer<strong>de</strong>n müssen, o<strong>de</strong>r<br />
- zu beseitigen<strong>de</strong> Mängel sich auf einen umfangreichen Teil <strong>de</strong>r gesamten Leistung erstrecken,<br />
ist die Abnahme zu verweigern.<br />
3 Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift<br />
3.1 Das Ergebnis <strong>de</strong>r Abnahme ist im Formblatt Abnahme - L 441.H bzw. - L 441.StB zu dokumentieren.<br />
3.2 Die Formblätter sind vor Beginn <strong>de</strong>r Abnahmeverhandlung so weit als möglich auszufüllen.<br />
Im Übrigen sind die Formblätter während <strong>de</strong>r Abnahmeverhandlung, möglichst an Ort und Stelle, auszufüllen;<br />
dabei sind die Hinweise im Formblatt - L 441.H bzw. - L 441.StB zu beachten.<br />
Anschließend ist die Nie<strong>de</strong>rschrift zu unterzeichnen.<br />
3.3 Von <strong>de</strong>r Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift sind zwei Ausfertigungen herzustellen. Die Urschrift behält <strong>de</strong>r Auftraggeber,<br />
die zweite Fertigung erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
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Richtlinien L 450<br />
Abrechnung und Zahlungen<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 450<br />
(Abrechnung und Zahlungen - VOL)<br />
1.1 Bei <strong>de</strong>r Abrechnung sind insbeson<strong>de</strong>re § 15 VOL/B und Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nrn.<br />
12 und 14 zu beachten:<br />
Zur Abrechnung gehören alle Berechnungen und Feststellungen, die für die Ermittlung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />
Vergütungsanspruches <strong>de</strong>s Auftragnehmers erfor<strong>de</strong>rlich sind. Es ist darauf zu achten, dass alle Ermittlungen<br />
nachvollziehbar dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Insbeson<strong>de</strong>re bei Dienstleistungen ist vor Beginn <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Vertrag im Hinblick auf Abrechnungsregelungen<br />
eingehend durchzuarbeiten. Aussagen zur Abrechnung können in <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Teilen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung, in <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen und im Zuschlagsschreiben<br />
enthalten sein. Nachträge zum Vertrag können ebenfalls Aussagen zur Abrechnung enthalten.<br />
1.3 Vom Auftragnehmer ist zu verlangen, dass er nach § 15 Nr. 1 (1) VOL/B seine Lieferungen und Leistungen<br />
nachprüfbar abrechnet und dabei Art und Umfang von Teilleistungen (Ordnungszahlen <strong>de</strong>s<br />
Leistungsverzeichnisses) anhand von Belegen nachweist.<br />
1.4 Als Grundlage für die Leistungsnachweise sind dabei nur anzuerkennen<br />
- für die Abrechnung nach Soll-Daten:<br />
von Auftraggeber und Auftragnehmer anerkannte Unterlagen, die alle für das Abrechnen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben enthalten<br />
- für die Abrechnung nach Ist-Daten:<br />
gemeinsame Feststellungen (z. B. Wiegescheine, Lieferscheine, Frachtbriefe, Stun<strong>de</strong>nlohnzettel)<br />
Wenn das anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Abrechnungsverfahren nicht im Vertrag festgelegt ist, muss es spätestens<br />
vor Beginn <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
1.5 Für die Abrechnung sind die Richtlinien L 400 zu beachten.<br />
1.6 Alle Abrechnungsunterlagen sind als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu behan<strong>de</strong>ln (siehe Richtlinien<br />
L 450).<br />
1.7 Die Akten sind übersichtlich zu ordnen, und zwar so, dass die zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen in die<br />
Schlussrechnungsunterlagen übernommen wer<strong>de</strong>n können.<br />
2 Mengenermittlung durch Aufmaß<br />
2.1 Vertraglich vereinbarte Aufmaße sind <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Leistung entsprechend stets gemeinsam und<br />
rechtzeitig - in <strong>de</strong>r Regel unmittelbar nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Teilleistung - vorzunehmen und fortlaufend<br />
zu nummerieren.<br />
2.2 Unverzüglich nach Abschluss <strong>de</strong>s Aufmaßes und <strong>de</strong>r Unterschriftsleistung durch die Befugten sind die<br />
für <strong>de</strong>n Auftraggeber bestimmten Ausfertigungen <strong>de</strong>r Aufmassblätter <strong>de</strong>m für die Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
verantwortlichen Vertreter <strong>de</strong>s Auftraggebers vorzulegen, soweit dieser nicht selbst das Aufmass<br />
durchgeführt hat. Vom verantwortlichen Vertreter <strong>de</strong>s Auftraggebers sind die Aufmassblätter unverzüglich<br />
auf Vollständigkeit und auf offensichtliche Fehler (z. B. erkennbar falsche Gewichtsangabe, fehlen<strong>de</strong><br />
Abmessungen) zu prüfen und abzuzeichnen.<br />
2.3 Ist ein Aufmaßblatt fehlerhaft o<strong>de</strong>r unvollständig, ist diesbezüglich ein neues Aufmaßblatt zu fertigen. In<br />
<strong>de</strong>m alten Aufmaßblatt ist die betreffen<strong>de</strong> Stelle mit Hinweis auf das neue Aufmaßblatt zu kennzeichnen.<br />
Gegebenenfalls ist das gesamte Aufmaßblatt als „ungültig“ zu kennzeichnen und durch ein neues<br />
zu ersetzen; das alte Aufmaßblatt darf nicht vernichtet wer<strong>de</strong>n und ist mit <strong>de</strong>m Hinweis „Ersetzt durch<br />
Aufmaßblatt Nr. ...“ zu versehen.<br />
2.4 Bei Beteiligung von Dritten an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Leistung sind nach Möglichkeit diese Leistungen innerhalb<br />
<strong>de</strong>r fortlaufen<strong>de</strong>n Nummerierung auf geson<strong>de</strong>rten Aufmassblättern festzuhalten.<br />
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L 450<br />
(Abrechnung – VOL)<br />
2.5 Die Originale <strong>de</strong>r Aufmaßblätter sind unter Verschluss zu halten, bis sie <strong>de</strong>r Schlussrechnung beigefügt<br />
wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Originalen dürfen nachträglich - außer <strong>de</strong>n Angaben nach Nr. 3 - keine Eintragungen<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
3 Wiegescheine, Frachtbriefe, Lieferscheine<br />
3.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht im Vertrag keine an<strong>de</strong>re Regelung getroffen ist, so<br />
ist vom Auftragnehmer zum Nachweis <strong>de</strong>s Verbrauchs gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L<br />
215 Nr. 13 die Vorlage von Wiegescheinen o<strong>de</strong>r Frachtbriefen, gegebenenfalls von Lieferscheinen, zu<br />
verlangen.<br />
Dabei ist zu beachten:<br />
Wiegescheine sind Leistungsnachweise in Form von Ausdrucken einer geeichten Waage für <strong>de</strong>n Materialnachweis<br />
bei <strong>de</strong>r Abrechnung von Lieferungen nach Gewicht, die - im Gegensatz zum gemeinsamen<br />
Aufmaß - ohne die unmittelbare Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftraggebers entstehen. Sie stellen einen Sachverhalt<br />
verbindlich fest und sind Urkun<strong>de</strong>n.<br />
Frachtbriefe (§ 408 HGB) wer<strong>de</strong>n vom Absen<strong>de</strong>r von Gütern auf Verlangen <strong>de</strong>s Frachtführers über das<br />
Frachtgeschäft ausgestellt. Nach <strong>de</strong>r Übergabe sind sie Urkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Abschluss und Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Frachtvertrages. Durch die Annahme wird <strong>de</strong>r Empfänger verpflichtet, <strong>de</strong>m Frachtführer nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>s Frachtbriefes Zahlung zu leisten (§ 420 HGB).<br />
Lieferscheine sind Begleitpapiere einer Ware eines Lieferanten, die nach Unterzeichnung durch <strong>de</strong>n<br />
Empfänger zu Beweisurkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Empfang wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn ein Lieferschein die Angaben eines Wiegescheines enthält, ist er wie ein Wiegeschein zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
3.2 Die Wiegescheine, Frachtbriefe und Lieferscheine sind, wenn sie für Abrechnungszwecke benötigt wer<strong>de</strong>n,<br />
als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu behan<strong>de</strong>ln (siehe Richtlinien 450).<br />
3.3 Es ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Wiegeschein gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr.<br />
13.1 die folgen<strong>de</strong>n Angaben enthält:<br />
- Lieferwerk,<br />
- Name <strong>de</strong>s Empfängers,<br />
- Bezeichnung <strong>de</strong>s Wägegutes,<br />
- Nummer <strong>de</strong>s Wiegescheins,<br />
- Datum und Uhrzeit <strong>de</strong>r Wägung (maschinengerecht),<br />
- Tara, Bruttogewicht (maschinengerecht),<br />
- Nettogewicht,<br />
- Kennzeichnung <strong>de</strong>s Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen),<br />
- Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers.<br />
Die Nummer <strong>de</strong>s Wiegescheins muss vom Druckwerk fortlaufend mitgedruckt sowie Datum, Uhrzeit,<br />
Tara und Bruttogewicht bei <strong>de</strong>r Wägung automatisch ausgedruckt wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Beim Einsatz von Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rbandwaagen gelten zusätzlich folgen<strong>de</strong> Regelungen:<br />
Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage han<strong>de</strong>lt und die<br />
Zulassungsauflagen bei <strong>de</strong>r Wägung eingehalten wer<strong>de</strong>n. Anstelle <strong>de</strong>s Ausdruckes von Tara und Bruttogewicht<br />
tritt das Nettogesamtgewicht <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>gutes sowie zusätzlich bei Schaufella<strong>de</strong>r-Waagen die<br />
Anzahl <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Schaufeln (La<strong>de</strong>vorgänge).<br />
Anstelle <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>s Wägers tritt die <strong>de</strong>s Bedienungspersonals <strong>de</strong>r Schaufella<strong>de</strong>r- bzw. För<strong>de</strong>rbandwaagen.<br />
3.4 Die Wiegescheine sind gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 13.1 am Empfangsort in<br />
doppelter Ausfertigung zu verlangen, in Empfang zu nehmen und unter Angabe <strong>de</strong>r Ordnungszahl aus<br />
<strong>de</strong>n Vertragsunterlagen und gegebenenfalls <strong>de</strong>r Verwendungsstelle durch Unterschrift von <strong>de</strong>m Beauftragten<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers zu bestätigen.<br />
Die ausgedruckten Angaben sind auf offensichtlich falsche Angaben o<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rsprüche (z.B. stets<br />
gleiches Tara) zu prüfen. Kontrollwägungen sind nach Erfor<strong>de</strong>rnis zu veranlassen (Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
- L 215 Nr. 13.3).<br />
Notwendige Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r zusätzliche Eintragungen sind zweifelsfrei vorzunehmen und müssen<br />
von <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>s Auftraggebers und Auftragnehmers zusätzlich abgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Original behält <strong>de</strong>r Auftraggeber, die bestätigte Durchschrift erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer bzw. <strong>de</strong>r zur<br />
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Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages eingesetzte Unternehmer (z.B. Speditionsfirma).<br />
L 450<br />
(Abrechnung – VOL)<br />
3.5 Die Originale <strong>de</strong>r Wiegescheine, Frachtbriefe und Lieferscheine sind unter Verschluss zu halten, bis sie<br />
<strong>de</strong>r Schlussrechnung beigefügt wer<strong>de</strong>n. In die Originale dürfen nachträglich keine Eintragungen vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
4 Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen<br />
4.1 Für Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen ist § 16 VOL/B zu beachten.<br />
4.2 Es ist darauf zu dringen, dass geeignete Arbeitskräfte in richtiger Anzahl eingesetzt wer<strong>de</strong>n, dass sie<br />
eine angemessene Leistung erzielen und im vereinbarten Umfang beaufsichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.3 Für die Abrechnung gelten die im Vertrag vereinbarten Abrechnungssätze.<br />
4.4 Wer<strong>de</strong>n Leistungen zu Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen ohne vorherige Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
ausgeführt, so sind die darüber vorgelegten Belege nicht zu bescheinigen und <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
zurückzugeben.<br />
4.5 Bei <strong>de</strong>r Entgegennahme <strong>de</strong>r Belege über Leistungen nach Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätzen ist darauf zu<br />
achten, dass diese in doppelter Ausfertigung vorgelegt wer<strong>de</strong>n und außer <strong>de</strong>n allgemeinen Angaben<br />
folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 14 und § 16 Nr. 2 VOL/B):<br />
Allgemeine Angaben:<br />
- Datum <strong>de</strong>s Arbeitstages,<br />
- Bezeichnung <strong>de</strong>s Leistungsortes,<br />
- Art <strong>de</strong>r Leistung,<br />
- Ordnungszahl (Positionsnummer).<br />
Leistungsbezogene Angaben:<br />
- die Namen <strong>de</strong>r Arbeitskräfte und <strong>de</strong>ren Berufs-, Lohn- o<strong>de</strong>r Gehaltsgruppe,<br />
- die am Leistungsort erbrachten Arbeitsstun<strong>de</strong>n je Arbeitskraft,<br />
- <strong>de</strong>r für die Leistung entstan<strong>de</strong>ne Verbrauch von beson<strong>de</strong>rs zu vergüten<strong>de</strong>n Stoffen,<br />
- die geleisteten Betriebsstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geräte und Maschinen mit Angabe <strong>de</strong>r Gerätekenngrößen,<br />
- die angefallenen Vorhaltezeiten von Einrichtungen,<br />
- <strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Leistung entstan<strong>de</strong>ne Aufwand für beson<strong>de</strong>rs zu vergüten<strong>de</strong> Frachten,Fuhr-<br />
und La<strong>de</strong>leistungen,<br />
- etwaige Son<strong>de</strong>rkosten.<br />
Leerzeilen in <strong>de</strong>n Belegen sind in bei<strong>de</strong>n Ausfertigungen zu sperren.<br />
4.6 Nach Prüfung <strong>de</strong>r Angaben auf <strong>de</strong>n Belegen sind diese durch <strong>de</strong>n Auftraggeber zu bescheinigen, eventuelle<br />
Einwendungen zum Inhalt eines Beleges sind auf bei<strong>de</strong>n Ausfertigungen zu vermerken.<br />
4.7 Die Originale <strong>de</strong>r Belege verbleiben beim Auftraggeber. Die zweiten Ausfertigungen sind <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
unverzüglich zurückzugeben.<br />
4.8 Die Belege sind unter Verschluss zu halten, bis sie <strong>de</strong>r Schlussrechnung beigefügt wer<strong>de</strong>n. In die Originale<br />
dürfen nachträglich keine Eintragungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
5 Abrechnung nach Soll-Daten<br />
5.1 Bei <strong>de</strong>m Abrechnen nach Soll-Daten ist wie folgt zu verfahren:<br />
1. Nach Abschluss <strong>de</strong>r Leistung bzw. festgelegter Teile ist das Einhalten <strong>de</strong>r vorgegebenen Soll-Daten zu<br />
kontrollieren.<br />
2. Wenn die Kontrollen zeigen, dass die Leistungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vertraglich festgelegten<br />
Toleranzen nach <strong>de</strong>n Soll-Daten ausgeführt wur<strong>de</strong>n, ist dies <strong>de</strong>m Auftragnehmer als Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Abrechnung zu bestätigen.<br />
3. Weichen die Ergebnisse <strong>de</strong>r Kontrollen um mehr als die vertraglich festgelegten Toleranzen von<br />
<strong>de</strong>n Soll-Daten ab, so gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />
Vom Auftragnehmer ist ein Nacharbeiten zur Erreichung <strong>de</strong>r vertraglich gefor<strong>de</strong>rten Leistung bei Einhaltung<br />
<strong>de</strong>r vertraglich festgelegten Toleranzen zu for<strong>de</strong>rn.<br />
Ist das Nacharbeiten wegen <strong>de</strong>r Unverhältnismäßigkeit <strong>de</strong>s Aufwan<strong>de</strong>s nicht vertretbar, so ist zu prüfen,<br />
ob <strong>de</strong>m Auftraggeber aus <strong>de</strong>r Abweichung unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Nachteile entstehen können.<br />
Sind keine Nachteile für <strong>de</strong>n Auftraggeber zu erkennen, so wer<strong>de</strong>n die Soll-Daten <strong>de</strong>r Abrechnung<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegt. Für Min<strong>de</strong>rleistungen muss ein Abzug erfolgen.<br />
Ist jedoch ein Nachteil für <strong>de</strong>n Auftraggeber zu erkennen, ist vom Auftragnehmer – nach Entscheidung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n vertraglichen Regelungen – einzeln o<strong>de</strong>r zusammen Fol-<br />
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gen<strong>de</strong>s zu for<strong>de</strong>rn:<br />
- teilweises Abrechnen aufgrund von Aufmassen bei Min<strong>de</strong>rleistung,<br />
- Übernahme <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Nachteil <strong>de</strong>m Auftraggeber entstehen<strong>de</strong>n Kosten.<br />
L 450<br />
(Abrechnung – VOL)<br />
5.2 Soll-Daten dürfen <strong>de</strong>r Abrechnung nur zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, wenn sie kontrolliert wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Nach Vorlage <strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer ist das Übereinstimmen <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
mit <strong>de</strong>r vertraglichen Leistung zu bescheinigen.<br />
Die Übereinstimmungsbescheinigung muss min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />
„Stimmt mit <strong>de</strong>r vertraglich gefor<strong>de</strong>rten Leistung überein:<br />
________________________________________________<br />
(Unterschrift, Amtsbezeichnung/Vergütungsgruppe, Datum)“<br />
Danach erfolgt die Prüfrechnung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
6 Rechnungen<br />
6.1 Bei <strong>de</strong>n Rechnungen sind zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />
- Abschlagsrechnungen,<br />
- Teilschlussrechnungen,<br />
- Schlussrechnungen.<br />
6.2 Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen vom Auftragnehmer übersichtlich aufgestellt, dabei die Reihenfolge<br />
<strong>de</strong>r Positionen eingehalten und die in <strong>de</strong>n Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 12).<br />
6.3 Die Rechnungen sind zügig zu prüfen und mit <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Haushaltsbestimmungen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Feststellungsbescheinigungen zu versehen.<br />
Bei Schlusszahlungen sind die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beachten (§ 17 Nr. 1 VOL/B).<br />
Bei Schlussrechnungen ist zu beachten, dass<br />
- diese unmittelbar nach Eingang geprüft wer<strong>de</strong>n,<br />
- nicht prüffähige Rechnungsbestandteile unter Angabe <strong>de</strong>r Mängel unverzüglich zurückzuweisen<br />
sind,<br />
- prüffähige, nicht bestrittene Guthaben als Abschlagszahlung auf die Schlussrechnung auszuzahlen<br />
sind (§ 17 Nr. 3 VOL/B),<br />
- prüffähige, aber bestrittene Rechnungsbestandteile zurückzuweisen sind.<br />
6.4 Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Rechnung sind alle Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages und die Ergebnisse <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung<br />
zu berücksichtigen.<br />
6.5 Teilschlussrechnungen gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen - L 215 Nr.12.3 sind mit laufen<strong>de</strong>n<br />
Nummern zu versehen.<br />
Im Übrigen wer<strong>de</strong>n sie wie Schlussrechnungen behan<strong>de</strong>lt. Die letzte Teilschlussrechnung eines Auftrages<br />
ist zugleich als Schlussrechnung zu bezeichnen (z.B. „Teilschlussrechnung Nr. .../Schlussrechnung“).<br />
Je<strong>de</strong>r Teilschlussrechnung ist eine Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift beizufügen.<br />
7 Behan<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Rechnungen<br />
7.1 Eingegangene Rechnungen sind wie folgt zu behan<strong>de</strong>ln:<br />
1. Eingangsstempel unverzüglich aufbringen.<br />
2. ggf. Vermerke in Rot aufbringen: „Pfändung“, „Abtretung“, „Eilt Skonto“, „Eilt Jahresabschluss“.<br />
3. Mehrausfertigungen mittels Durchkreuzen o<strong>de</strong>r Stempelaufdruck kennzeichnen.<br />
4. Durchsicht <strong>de</strong>r Rechnungen auf Vollständigkeit und Prüffähigkeit.<br />
4.1 Rechnungen daraufhin durchsehen, ob<br />
- die Kennzeichnung als Abschlags-, Schluss- o<strong>de</strong>r Teilschlussrechnung vorhan<strong>de</strong>n ist,<br />
- Abschlagsrechnungen richtig nummeriert sind,<br />
- vereinbarte Mehrausfertigungen und Anlagen beigefügt sind,<br />
- Teilleistungen wie im Leistungsverzeichnis bezeichnet sind,<br />
- Teilleistungen einzeln und in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind,<br />
- Leistungen im Zusammenhang mit Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages im Anschluss an<br />
die Teilleistungen <strong>de</strong>s Vertrages aufgeführt sind,<br />
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L 450<br />
(Abrechnung – VOL)<br />
- alle bisherigen Abschlagszahlungen einzeln mit Ausweis <strong>de</strong>r Umsatzsteuerbeträge aufgeführt<br />
sind,<br />
- die erfor<strong>de</strong>rlichen Belege (z.B. Lieferscheine, Wiegescheine, Stun<strong>de</strong>nlohnzettel), Zeichnungen<br />
und Mengenberechnungen vorliegen.<br />
Bei Pauschalabrechnungen mit Zahlungsplan ist zu bestätigen, dass die Leistung vertragsgemäß<br />
erbracht wur<strong>de</strong>.<br />
4.2 Nicht prüfbare Rechnungen o<strong>de</strong>r Rechnungsbestandteile sind mit Anschreiben unter Angabe <strong>de</strong>r<br />
Mängel unverzüglich zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />
5. Prüfen <strong>de</strong>r Rechnungen:<br />
5.1 Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m Vertrag prüfen, ob<br />
die Rechnung nur Leistungen <strong>de</strong>s Vertrages enthält (Vertragsän<strong>de</strong>rungen/Nachträge müssen<br />
schriftlich erfolgt sein),<br />
die in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Belegen (z.B. Lieferscheine, Wiegescheine, Stun<strong>de</strong>nlohnzettel) gemeinsam<br />
festgestellten Sachverhalte <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n können,<br />
die jeweilige Leistung <strong>de</strong>r richtigen Ordnungszahl zugeordnet wur<strong>de</strong>,<br />
die Abrechnungseinheit <strong>de</strong>m Vertrag entspricht,<br />
die Abrechnungsregelungen (§ 17 Nr.1 VOL/B), gegebenenfalls Zahlungspläne bei Pauschalabrechnungen<br />
beachtet wur<strong>de</strong>n,<br />
die aufgeführten Teilleistungen einschließlich Nebenleistungen entsprechend <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s<br />
Vertrages vollständig erbracht sind,<br />
für bestimmte Teilleistungen neue Preise verlangt wer<strong>de</strong>n müssen (§ 2 Nr. 3 VOL/B),<br />
für die aufgeführte Teilleistung o<strong>de</strong>r Teile davon die Ersatzpflicht eines Dritten in Frage kommt,<br />
Ergebnisse von Kontrollwägungen zu berücksichtigen sind (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L<br />
215 Nr. 15.3),<br />
Preisnachlässe zu berücksichtigen sind,<br />
eine Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen getroffen wur<strong>de</strong>,<br />
Ausführungsfristen überschritten sind.<br />
5.2 Ansätze und Zahlenangaben/Eingabedaten prüfen bzw. nachrechnen, ob<br />
- die Mengen in <strong>de</strong>r Rechnung mit <strong>de</strong>n geprüften Ergebnissen <strong>de</strong>r Mengenberechnungen übereinstimmen,<br />
- die verlangten Preise mit <strong>de</strong>n vertraglich vereinbarten übereinstimmen,<br />
- die Gesamtbeträge und die Rechnungssumme richtig berechnet sind,<br />
- Ergebnisse von Kontrollwägungen richtig berücksichtigt sind,<br />
- Preisnachlässe und Skonti richtig berechnet sind,<br />
- die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) richtig berechnet ist,<br />
- alle Abschlagszahlungen richtig aufgeführt und vom Rechnungsbetrag richtig abgesetzt sind (Zusätzliche<br />
Vertragsbedingungen - L 215 Nr.12.2).<br />
Es ist darauf zu achten, dass Abschlagszahlungen (auch für Pauschalpositionen) nur in Höhe <strong>de</strong>s<br />
Wertes <strong>de</strong>r jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung geleistet wer<strong>de</strong>n (§ 17 Nr. 2<br />
VOL/B)<br />
5.3 Prüfen, ob Abzüge, Einbehalte o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rungen zu berücksichtigen sind, insbeson<strong>de</strong>re ob<br />
- Abzüge wegen Nichteinhaltung von Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n vertraglichen Vorgaben vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
- Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütung wegen Vorliegen an<strong>de</strong>rer Mängel verlangt wer<strong>de</strong>n muss,<br />
- Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers zu berücksichtigen sind,<br />
- Vertragsstrafen und Scha<strong>de</strong>nsersatzbeträge in Abzug zu bringen sind,<br />
- Einbehalte wegen Mängelbeseitigungskosten in Abzug zu bringen sind (siehe Richtlinien zu L 421<br />
- L 423)<br />
6. Feststellen <strong>de</strong>r Rechnungen:<br />
Aufbringen <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen (in <strong>de</strong>r Regel Stempel) auf die 1. Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />
Rechnung; Feststellungsbescheinigungen möglichst unmittelbar unter <strong>de</strong>r Rechnungssumme<br />
anbringen und unter Angabe <strong>de</strong>r Amtsbezeichnung o<strong>de</strong>r Vergütungsgruppe und <strong>de</strong>s Datums unterschreiben<br />
7. Übertragen von Än<strong>de</strong>rungen in die benötigten Mehrausfertigungen.<br />
8. Abzeichnen <strong>de</strong>r Mehrausfertigungen mit Namenskurzzeichen und Datum.<br />
9. Bei Schlussrechnungen prüfen, ob die für die Rechnungslegung vorgesehenen Unterlagen vorliegen.<br />
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10. Weiterleiten <strong>de</strong>r Rechnung zur Anweisung.<br />
8 Rechnungsbelege<br />
L 450<br />
(Abrechnung – VOL)<br />
8.1 Folgen<strong>de</strong> Rechnungsbelege sind zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />
„Ausgabebelege“ begrün<strong>de</strong>n die Leistung und Buchung von Auszahlungen bei Ausgabetiteln sowie die<br />
Annahme und Buchung von Einzahlungen, die von <strong>de</strong>n Ausgaben abzusetzen sind (Ausgabenabsetzungen).<br />
„Einnahmebelege“ begrün<strong>de</strong>n die Annahme und Buchung von Einzahlungen bei Einnahmetiteln sowie<br />
die Leistung und Buchung von Auszahlungen, die von <strong>de</strong>n Einnahmen abzusetzen sind (Einnahmeabsetzungen).<br />
„Umbuchungsbelege“ begrün<strong>de</strong>n die Absetzung eines Betrages bei einer Verbuchungsstelle und seine<br />
Buchung bei einer an<strong>de</strong>ren.<br />
8.2 Es ist zu beachten, dass zu einem Rechnungsbeleg<br />
- die geprüfte Rechnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers,<br />
- die sonstigen die Zahlung begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen,<br />
- die förmliche Kassenanordnung (Auszahlungs-, Annahme-, Umbuchungsanordnung),<br />
- <strong>de</strong>r Zahlungsnachweis,<br />
gehören.<br />
8.3 Zur kassentechnischen Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen sind die vorgeschriebenen Formblätter zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
8.4 Die förmliche Kassenanordnung ist zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Sind Schriftstücke vorhan<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>nen sich <strong>de</strong>r Grund und die Höhe <strong>de</strong>r Zahlung ergeben (z.B. Verträge,<br />
Rechnungen über Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen, amtliche Festsetzungen), so sind sie <strong>de</strong>r Kassenanordnung<br />
geordnet und fortlaufend nummeriert beizufügen. Kann die Urschrift nicht beigefügt wer<strong>de</strong>n,<br />
so sind Ablichtungen o<strong>de</strong>r beglaubigte Abschriften zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Soweit sich Zweck und Anlass einer Zahlung nicht aus <strong>de</strong>n beizufügen<strong>de</strong>n Unterlagen ergeben, ist in<br />
die Kassenanordnung selbst eine beson<strong>de</strong>re Begründung aufzunehmen. Diese muss vollständig sein,<br />
so dass eine Prüfung ohne Rückfragen möglich ist.<br />
Zur Vereinfachung kann auf einen an<strong>de</strong>ren Rechnungsbeleg verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
8.5 Müssen zur Begründung mehrerer Buchungen gleichlauten<strong>de</strong> Rechnungsbelege gefertigt wer<strong>de</strong>n, so<br />
ist je<strong>de</strong>r Beleg mit <strong>de</strong>r Angabe zu versehen, welche Buchung durch ihn begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n soll.<br />
8.6 Wer<strong>de</strong>n Schriftstücke für mehrere Kassenanordnungen benötigt, sind diese Schriftstücke <strong>de</strong>r ersten<br />
Kassenanordnung beizufügen bzw. ist ein Sammelbeleg anzulegen.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Hinweise auf <strong>de</strong>n Kassenanordnungen müssen gewährleisten, dass die Schriftstücke<br />
und die Kassenanordnungen für Zwecke <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung zusammengeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
8.7 Besteht ein Rechnungsbeleg aus mehreren Teilen, sind diese so miteinan<strong>de</strong>r zu verbin<strong>de</strong>n, dass ein<br />
Verlust einzelner Teile <strong>de</strong>s Rechnungsbeleges o<strong>de</strong>r eine Vermengung mit an<strong>de</strong>ren Belegen ausgeschlossen<br />
ist. Auf <strong>de</strong>n Rechnungsbelegen soll ein Heftrand von ausreichen<strong>de</strong>r Breite frei bleiben.<br />
8.8 Alle Unterlagen sind bei <strong>de</strong>r Dienststelle sicher und geordnet aufzubewahren. Die Bestimmungen über<br />
die Aufbewahrungsfristen sind zu beachten.<br />
9 Zahlungen gemäß § 17 VOL/B<br />
9.1 Bei <strong>de</strong>n Zahlungen sind zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />
- Abschlagszahlung,<br />
- Teilschlusszahlung,<br />
- Schlusszahlung.<br />
Es ist darauf zu achten, dass sie entsprechend bezeichnet sind (Zusätzliche Vertragsbedingungen - L<br />
215 Nr. 12.3).<br />
9.2 Alle Zahlungen sind durch zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu belegen.<br />
9.3 Bei Zahlungen an <strong>de</strong>n Auftragnehmer (§ 17 VOL/B) ist darauf zu achten,<br />
- dass unstrittige Beträge gezahlt wer<strong>de</strong>n,<br />
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L 450<br />
(Abrechnung – VOL)<br />
- ob Aufrechnungen, Pfändungen, Abtretungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen vorliegen,<br />
- dass keine Überzahlung erfolgt,<br />
- ob <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat o<strong>de</strong>r die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über sein Vermögen beantragt wor<strong>de</strong>n ist (siehe Richtlinien zu L 4331 - L 4332).<br />
9.4 Eine Überzahlung ist durch Rückfor<strong>de</strong>rung auszugleichen. §§ 812 ff. und § 818 Abs. 3 BGB sind zu<br />
beachten.<br />
9.5 Es ist sicherzustellen, dass alle Zahlungen an im Ausland ansässige Auftragnehmer nach § 13 b UStG<br />
ohne <strong>de</strong>n darauf entfallen<strong>de</strong>n Umsatzsteuer-Betrag geleistet wer<strong>de</strong>n; dieser ist vom Auftraggeber gemäß<br />
BMF-Schreiben vom 5.12.2001, BStBl. I 2001, S. 1013 (siehe Anhang 1002) direkt an das für die<br />
Dienststelle zuständige Finanzamt abzuführen.<br />
9.6 Der bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Schlussrechnung festgestellte Betrag <strong>de</strong>r Schlusszahlung und <strong>de</strong>r Hinweis auf<br />
<strong>de</strong>ren Ausschlusswirkung nach § 17 Nr. 4 VOL/B ist <strong>de</strong>m Auftragnehmer - gleichzeitig mit <strong>de</strong>m Abgang<br />
<strong>de</strong>r Auszahlungsanordnung an die Kasse - in einem Schreiben mitzuteilen.<br />
9.7 Für die kassenmäßige Behandlung <strong>de</strong>r Zahlungen sind die hierfür gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Vorschriften<br />
zu beachten.<br />
9.8 Zur Zahlungsweise <strong>de</strong>r Rechnungen sind die Regelungen in § 17 VOL/B zu beachten.<br />
10 Aufrechnungsfälle<br />
10.1 Erfüllt <strong>de</strong>r Auftragnehmer die For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers nicht und reicht das Guthaben in <strong>de</strong>mselben<br />
Vertrag zur Befriedigung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen nicht aus, so ist die Aufrechnung gegen Guthaben<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers aus an<strong>de</strong>ren Verträgen zu veranlassen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung<br />
gegeben sind (§§ 387 ff. BGB).<br />
10.2 Bürgschaften sind in <strong>de</strong>r Regel vor Ausschöpfen <strong>de</strong>r Aufrechnungsmöglichkeiten nicht in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
10.3 Die Aufrechnungsmöglichkeiten sind – soweit eine Aufrechnung bei Verträgen <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle<br />
nicht möglich ist – durch eine Umfrage bei an<strong>de</strong>ren Dienststellen, die aufrechnungsfähige Guthaben<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers haben könnten, festzustellen.<br />
10.4 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber gegen eine Arbeitsgemeinschaft For<strong>de</strong>rungen, so können diese gegen Guthaben<br />
je<strong>de</strong>s einzelnen Arge-Mitglieds aus an<strong>de</strong>ren Verträgen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber For<strong>de</strong>rungen gegen einen Auftragnehmer, <strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Verträgen Arge-Mitglied<br />
ist, dürfen die For<strong>de</strong>rungen nicht gegenüber Guthaben <strong>de</strong>r Arge o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Arge-Mitglie<strong>de</strong>r aufgerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
10.5 Bei Insolvenzfällen sind die Richtlinien zu L 4331 – L 4332 zu beachten.<br />
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Absen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenträger zur Abrechnung<br />
Maßnahme<br />
VOL-Leistung<br />
Anlage Datenträger<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Auftrag vom<br />
zur Rechnung vom wird ein Datenträger übersandt;<br />
das Inhaltsverzeichnis <strong>de</strong>s Datenträgers liegt bei.<br />
Der Datenträger enthält die Abrechnungsdaten für die<br />
Abschlagszahlung Nr.<br />
Teilschlusszahlung Nr.<br />
Schlusszahlung.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datei erfolgte wie vereinbart nach <strong>de</strong>n<br />
Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB), Verfahrensbeschreibung<br />
REB-VB 23.003 Ausgabe 1979<br />
REB-VB Ausgabe<br />
REB-VB Ausgabe<br />
L 451<br />
(Datenträger Abrechnung - VOL)<br />
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Richtlinien zu L 451<br />
Datenträger Abrechnung<br />
1 Prüfung <strong>de</strong>r Leistungserfassung<br />
Richtlinien zu L 451<br />
(Datenträger Abrechnung - VOL)<br />
Die Vergabestelle hat diese auf Vollständigkeit zu prüfen und festzustellen, ob die Mengenberechnungen<br />
nach <strong>de</strong>n vereinbarten Rechenprogrammen durchgeführt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Liegen diese Voraussetzungen vor, so sind - bevor die Rechnung nachgerechnet wird - die Mengenergebnisse<br />
<strong>de</strong>r Rechnung durch Vergleich mit <strong>de</strong>n Mengenansätzen <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses<br />
auf Plausibilität zu überprüfen, nicht plausible Abweichungen aufzuklären und die Richtigkeit <strong>de</strong>r Eingabedaten<br />
<strong>de</strong>r Leistungserfassung ist zu bescheinigen.<br />
2 Nachrechnung<br />
Es ist sicherzustellen, dass die Nachrechnung unabhängig von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auftragnehmers durchgeführt<br />
wird.<br />
2.1 Nachrechnung ohne Datenträger<br />
Stellt ein Auftragnehmer keine o<strong>de</strong>r keine geeigneten Datenträger zur Verfügung, sind die geprüften<br />
Daten <strong>de</strong>r Leistungserfassung einzugeben. Ergibt die Nachrechnung bei einer Position einen abweichen<strong>de</strong>n<br />
Gesamtbetrag gegenüber <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers, so sind die eingegebenen Werte<br />
zu überprüfen. Bei falscher Eingabe ist diese berechtigt zu wie<strong>de</strong>rholen. Fehlerhafte Werte in <strong>de</strong>r<br />
Rechnung und in <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind zu streichen; die zutreffen<strong>de</strong>n Werte sind einzutragen.<br />
2.2 Nachrechnung mit Datenträger<br />
Die auf Datenträger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Daten sind einzulesen und <strong>de</strong>r Rechenlauf ist durchzuführen.<br />
Erfolgt <strong>de</strong>r Rechenlauf ohne Fehlermeldung und stimmen errechnete Summe und die Rechnungssumme<br />
überein, ist die Nachrechnung abgeschlossen.<br />
Stimmen errechnete Summe und Rechnungssumme nicht überein, sind die Abweichungen aufzuklären.<br />
Abweichungen, die innerhalb <strong>de</strong>r mit Formblatt Datenverarbeitung - L 244 vereinbarter Toleranzregelung<br />
liegen, bleiben unberücksichtigt.<br />
2.3 Abschluss <strong>de</strong>r Nachrechnung<br />
Über die Nachrechnung sind Ergebnislisten zu erstellen und <strong>de</strong>r Rechnung beizufügen.<br />
In <strong>de</strong>r Rechnung und <strong>de</strong>n sie begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind sämtliche in <strong>de</strong>r Ergebnisliste ausgewiesenen<br />
Fehler zu berichtigen.<br />
Die Nachrechnung schließt mit folgen<strong>de</strong>m Stempelaufdruck in <strong>de</strong>r Rechnung und <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen ab.<br />
Nachrechnung mit DV<br />
DV-Ergebnisliste ist beigefügt<br />
Berichtigte Rechnungssumme<br />
€<br />
Bearbeitet<br />
(Datum, Unterschrift)<br />
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Auftragnehmer Vergabenummer<br />
Maßnahme<br />
VOL-Leistung<br />
Rechnungslegung<br />
Umfang <strong>de</strong>r Unterlagen (z.B. Zahl <strong>de</strong>r Ordner):<br />
Kapitel / Titel:<br />
Rechnungsjahr:<br />
Beleg-Nr.:<br />
L 4513.StB<br />
(Rechnungslegung - VOL)<br />
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Inhaltsverzeichnis <strong>de</strong>r „Unterlagen für die Rechnungslegung“<br />
1 Anweisungsbeleg<br />
1.1 förmliche Kassenanweisung<br />
1.2 Schlussrechnung, Teilschlussrechnung Nr.<br />
Zusammenfassen<strong>de</strong> Erläuterungen und Zusammenstellun-<br />
2<br />
gen<br />
2.1 Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Mengen „Ausschreibung/Abrechnung“<br />
und Begründung <strong>de</strong>r Mengenän<strong>de</strong>rungen von mehr als 10% bei<br />
wesentlichen Ordnungszahlen<br />
2.2 Än<strong>de</strong>rung von Ausführungsfristen<br />
2.3 Vertragsstrafen<br />
2.4 Sonstiges ___________________________________________<br />
3 Zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen<br />
3.1 Ausführungsunterlagen<br />
3.2 Kostenteilung, Beiträge Dritter und sonstige Vereinbarungen:<br />
Bemerkungen:________________________________________<br />
3.3 Vergabeunterlagen<br />
3.3.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots (Anlagen nur soweit<br />
nicht unter Nr. 3.4.2 eingeordnet)<br />
3.3.2 Nie<strong>de</strong>rschrift Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
3.3.3 Preisspiegel<br />
3.3.4 Angebotswertung und Vergabevorschlag o<strong>de</strong>r -vermerk<br />
3.3.5 Genehmigungsschreiben <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle<br />
3.4 Vertragsunterlagen<br />
3.4.1 Bestellurkun<strong>de</strong> (Bestellschein, Vertrag, Zuschlagsschreiben)<br />
3.4.2 Angebotsschreiben mit Anlagen, zum Vertragsbestandteil erklärte<br />
Schreiben<br />
3.4.3 Nachtragsverträge mit Angebotsschreiben, Preisaufglie<strong>de</strong>rung,<br />
Vergabevorschlag o<strong>de</strong>r -vermerk, ggf. Genehmigungsschreiben<br />
<strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle<br />
L 4513.StB<br />
(Rechnungslegung - VOL)<br />
Ordner Seite<br />
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3.4.4 Sonstige Vereinbarungen<br />
3.4.5 Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift mit Anlagen, Vermerk über die Mängelbeseitigung<br />
und die Erledigung von Vorbehalten<br />
3.5 Unterlagen zu <strong>de</strong>n Berechnungen<br />
3.5.1 Aufmaßblätter einschl. Sammelblätter<br />
3.5.2 Stun<strong>de</strong>nlohnnachweise einschl. Sammelblätter<br />
3.5.3 Wiegescheine einschl. Sammelblätter<br />
3.5.4 Lieferscheine einschl. Sammelblätter<br />
3.5.5 Abrechnungspläne, -zeichnungen, -listen<br />
3.5.6 Sonstige gemeinsame Feststellungen<br />
3.5.7 Bescheinigung über gelieferte Bestandsunterlagen<br />
3.6 Berechnungen<br />
3.6.1 Mengenberechnungen, bei DV-Anwendung:<br />
3.6.1.1 Leistungsberechnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
3.6.1.2 Prüfberechnung <strong>de</strong>s Auftraggebers einschl. Datenträger<br />
3.6.1.3 Fehleraufklärung<br />
3.6.2 Nachweis <strong>de</strong>s Soll-/Ist-Verbrauches<br />
3.6.3 Än<strong>de</strong>rung von Einheitspreisen<br />
3.7 Abzüge<br />
3.8 Unterlagen zur Stoff- und Teileprüfung<br />
3.8.1 Eignungsprüfung<br />
3.8.2 Zulassungsbeschei<strong>de</strong><br />
3.8.3 Güteüberwachungsnachweise<br />
3.8.4 Eigenüberwachungsprüfungen<br />
3.8.5 Kontrollprüfungen, ggf. Schiedsuntersuchungen<br />
3.8.6 Protokolle und Nie<strong>de</strong>rschriften über weitere Kontrollen<br />
3.9 Verschie<strong>de</strong>nes<br />
(z.B. Entlastungsbescheinigungen, Übergabeprotokolle)<br />
L 4513.StB<br />
(Rechnungslegung - VOL)<br />
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Richtlinien zu L 4513.StB<br />
Rechnungslegung<br />
Richtlinien zu L 4513.StB<br />
(Rechnungslegung - VOL)<br />
Unterlagen für die Rechnungslegung sind alle Unterlagen, die für die Rechnungsprüfung als Nachweis für die<br />
ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Unterlagen sind so übersichtlich zu ordnen, dass eine Rechnungsprüfung ohne Rückfragen möglich ist.<br />
Den Unterlagen ist das ausgefüllte Formblatt Rechnungslegung - L 4513.StB vorzuheften.<br />
Die Unterlagen sind grundsätzlich entsprechend <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsabwicklung zu ordnen. Jedoch sind<br />
<strong>de</strong>r Anweisungsbeleg (förmliche Kassenanordnung), zusammenfassen<strong>de</strong> Erläuterungen und Zusammenstellungen<br />
– ungeachtet <strong>de</strong>r Zeitfolge in <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsabwicklung – vor <strong>de</strong>n übrigen Unterlagen einzuordnen.<br />
Das Formblatt Rechnungslegung - L 4513.StB ist nach Hauptgruppen geglie<strong>de</strong>rt. Sind im Vertrag Teilleistungen<br />
zusammengefasst, dann sollen innerhalb <strong>de</strong>r Hauptgruppen die Schlussrechnungsunterlagen nach Teilleistungen<br />
geordnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Fachspezifische Unterlagen sind durch weitere Unterglie<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>n Hauptgruppen zuzuordnen. Unterlagen,<br />
die <strong>de</strong>n Glie<strong>de</strong>rungsnummern nicht ein<strong>de</strong>utig zugeordnet wer<strong>de</strong>n können, sind unter <strong>de</strong>m Punkt Verschie<strong>de</strong>nes<br />
einzuordnen.<br />
Wenn es unzweckmäßig ist, Unterlagen <strong>de</strong>m Formblatt Rechnungslegung - L 4513.StB beizufügen, dann sind<br />
die Fundstellen anzugeben.<br />
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Vergabestelle<br />
Schlusszahlung<br />
Maßnahme<br />
VOL-Leistung<br />
Anlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir haben veranlasst, dass<br />
Sie überwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Zahlung weicht von <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Rechnung ausgewiesenen Betrag<br />
aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n ab:<br />
aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Rechnungsabdruck zu entnehmen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n ab.<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Auftrag vom<br />
Ihre Rechnungsnummer<br />
Ihre Rechnung vom<br />
€ (brutto) als Schlusszahlung an<br />
L 452<br />
(Mitteilung Schlusszahlung - VOL)<br />
Ausschlusswirkung <strong>de</strong>r Schlusszahlung nach § 17 Nr. 4 VOL/B:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
- die vorbehaltlose Annahme dieser Schlusszahlung Nachfor<strong>de</strong>rungen ausschließt;<br />
- auch früher gestellte, aber unerledigte For<strong>de</strong>rungen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn sie nicht nochmals<br />
vorbehalten wer<strong>de</strong>n;<br />
- <strong>de</strong>r Vorbehalt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Mitteilung über die Schlusszahlung erklärt<br />
wer<strong>de</strong>n muss<br />
- ein erklärter Vorbehalt hinfällig wird, wenn nicht innerhalb von weiteren 2 Wochen eine prüfbare<br />
Rechnung über die vorbehaltenen For<strong>de</strong>rungen eingereicht o<strong>de</strong>r, wenn das nicht möglich ist, <strong>de</strong>r Vorbehalt<br />
eingehend begrün<strong>de</strong>t wird; es sei <strong>de</strong>nn, die vorbehaltenen For<strong>de</strong>rungen sind bereits in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />
prüfbaren (Teil-)Schlussrechnung geltend gemacht.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Richtlinien zu L 452<br />
Mitteilung Schlusszahlung<br />
Richtlinien zu L 452<br />
(Mitteilung Schlusszahlung - VOL)<br />
1 Unterrichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Mit Abgang <strong>de</strong>r Auszahlungsanordnung über die Schlusszahlung an die Kasse ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
bei Aufträgen mit einer Vergütung über 5.000 Euro mit <strong>de</strong>m Formblatt Mitteilung Schlusszahlung - L<br />
452 möglichst per Telefax zu unterrichten.<br />
2 Unterrichtung bei Zahlung an Dritte<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Vergütungsansprüche abgetreten o<strong>de</strong>r sind diese gepfän<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, so ist die<br />
Schlusszahlungsmitteilung sowohl <strong>de</strong>m Auftragnehmer als auch <strong>de</strong>m neuen Gläubiger mitzuteilen.<br />
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Vergabestelle<br />
Zahlungsmitteilung<br />
Anlage<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
Auftragsnummer<br />
Auftrag vom<br />
Ihre Rechnungsnummer<br />
Ihre Rechnung vom<br />
Geschäftszeichen<br />
L 453<br />
(Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer - VOL)<br />
nach § 11 <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 25 Steuer-Euroglättungsgesetz<br />
vom 19.12.2000, wur<strong>de</strong>n die aus <strong>de</strong>r Anlage ersichtlichen Angaben<br />
mitgeteilt.<br />
<strong>de</strong>m Finanzamt<br />
<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />
Auf Ihre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten weisen wir hin.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Vergabestelle<br />
Zahlungsmitteilung<br />
Anlage<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 454<br />
(Mitteilung Zahlung an Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern - VOL)<br />
Datum<br />
Geschäftszeichen<br />
nach § 11 <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 25 Steuer-Euroglättungsgesetz<br />
vom 19.12.2000, teilen wir mit:<br />
Auftragnehmer<br />
Auftrag vom<br />
Höhe <strong>de</strong>r Zahlung<br />
Tag <strong>de</strong>r Kassenanweisung<br />
Art <strong>de</strong>r Zahlung<br />
Zahlungsanweisung zur Verrechnung<br />
Aufrechnung<br />
Überweisung<br />
auf ein vom Geschäftskonto abweichen<strong>de</strong>s Konto<br />
auf ein auf <strong>de</strong>n Geschäftsbriefen nicht angegebenes Konto<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
an einen Dritten aufgrund einer Pfändung Abtretung<br />
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Richtlinien zu L 454<br />
Mitteilung Zahlung an Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern<br />
Richtlinien zu L 454<br />
(Mitteilung Zahlung an Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern - VOL)<br />
1 Pflicht zur Mitteilung<br />
Nach <strong>de</strong>r Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehör<strong>de</strong>n durch an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n und öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung-MV) vom 7. Sept. 1993 (BGBI, S. 1554 -<br />
1559) in <strong>de</strong>r Fassung vom 19. Dez. 1994 (BGBI, S. 3848) sind insbeson<strong>de</strong>re Zahlungen für Lieferungen<br />
und Leistungen mitzuteilen, wenn die Zahlungen<br />
- durch Zahlungsanweisung zur Verrechnung o<strong>de</strong>r durch Aufrechnung o<strong>de</strong>r<br />
- auf ein an<strong>de</strong>res als das Geschäftskonto <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers o<strong>de</strong>r ein sonstiges Konto, das<br />
nicht auf <strong>de</strong>n Geschäftsbriefen angegeben ist, o<strong>de</strong>r auf das Konto eines Dritten erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Mitteilung an die Finanzbehör<strong>de</strong>n ist das Formblatt Mitteilung Zahlung an<br />
Finanzamt/Lan<strong>de</strong>samt für Steuern - L 454 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Mitteilungspflicht besteht, wenn die an <strong>de</strong>nselben Auftragnehmer geleisteten Zahlungen im Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
min<strong>de</strong>stens 1.500 € betragen. Sie besteht auch bei Aufrechnung, Pfändung und Abtretung.<br />
Der Auftragnehmer ist mit Formblatt Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer - L 453 über die Mitteilung<br />
an die Finanzbehör<strong>de</strong>n zu informieren.<br />
2 Zeitpunkt<br />
Die Mitteilungen sind min<strong>de</strong>stens einmal jährlich, spätestens bis zum 30. April <strong>de</strong>s Folgejahres<br />
schriftlich an das Finanzamt zu richten, in <strong>de</strong>ssen Bezirk <strong>de</strong>r Zahlungsempfänger seinen Wohn- und<br />
Geschäftssitz hat. Bestehen Zweifel an <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>s Finanzamtes, ist die Mitteilung an das<br />
Landsamt für Steuern zu sen<strong>de</strong>n.<br />
3 Zahlungsempfänger<br />
Als Zahlungsempfänger ist stets <strong>de</strong>r ursprüngliche Gläubiger <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung zu benennen, auch wenn<br />
die For<strong>de</strong>rung abgetreten, verpfän<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r gepfän<strong>de</strong>t ist.<br />
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Richtlinien L 460<br />
Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung, Kündigung<br />
1 Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung<br />
Richtlinien L 460<br />
(Behin<strong>de</strong>rung und Unterbrechung , Kündigung - VOL)<br />
1.1 Bei Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Leistung ist § 5 VOL/B zu beachten.<br />
§ 5 Nr. 1 bis 3 VOL/B sind bei Unterbrechung in gleicher Weise anzuwen<strong>de</strong>n wie bei Behin<strong>de</strong>rung.<br />
1.2 § 5 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B ist auch anzuwen<strong>de</strong>n, wenn mit <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung nicht vertragsgemäß<br />
begonnen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
1.3 Bei einer Unterbrechung ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer alles tut, was ihm billigerweise<br />
zugemutet wer<strong>de</strong>n kann, um die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermöglichen, und dass er seiner Verpflichtung<br />
aus § 5 Nr. 3 VOL/B nachkommt.<br />
1.4 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die infolge einer Unterbrechung entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen zu tragen, so ist<br />
sicherzustellen, dass diese möglichst niedrig gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
1.5 Vereinbarungen über Fristverlängerungen o<strong>de</strong>r Vergütung von Mehraufwendungen sind in einem Nachtrag<br />
zum Vertrag festzulegen (siehe Richtlinien L 500).<br />
2 Verzug und Kündigung<br />
2.1 Für das vertragsrechtliche Einschreiten <strong>de</strong>s Auftraggebers ist das folgen<strong>de</strong> dreistufige Verfahren einzuhalten:<br />
1. Mahnung <strong>de</strong>s Auftragnehmers mit datumsmäßiger Fristsetzung<br />
Die Mahnung kann entfallen, wenn bereits eine Vertragsfrist (siehe Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen<br />
- 214.H bzw. - 214.StB) überschritten und damit Verzug eingetreten ist. Dennoch empfiehlt sich<br />
auch hier in <strong>de</strong>r Regel eine zusätzliche Mahnung.<br />
Die möglichen Fallgestaltungen dazu sind in Formblatt Mahnung - L 461 dargestellt.<br />
2. Kündigungsandrohung mit Nachfristsetzung<br />
Die Kündigungsandrohung muss eine für <strong>de</strong>n jeweiligen Einzelfall angemessene, datumsmäßig<br />
bestimmte Nachfristsetzung enthalten.<br />
Die möglichen Fallgestaltungen sind in Formblatt Verzug - L 462 dargestellt.<br />
3. Kündigung<br />
Eine Kündigung kann erst nach fruchtlosem Ablauf <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Kündigungsandrohung bestimmten Nachfrist<br />
(frühestens am Tag nach Ablauf <strong>de</strong>r Nachfrist) erfolgen. Sie ist zeitnah vorzunehmen. (siehe Richtlinien<br />
L 463)<br />
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Vergabestelle<br />
Per Fax vorab und Einschreiben-Rückschein<br />
Bezug:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit mahnen wir aus folgen<strong>de</strong>m Grund vertragsgerechte Leistungserbringung an:<br />
Die vereinbarte Ausführungs/Lieferzeit - hier:<br />
ist nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n; Sie sind dadurch bereits in Verzug geraten.<br />
kann offensichtlich nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
weil die Baustelle wie folgt unzureichend ausgestattet ist:<br />
Geräte:<br />
Stoffe:<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen sind<br />
weil Sie Ihre Leistung/Lieferung noch nicht aufgenommen haben.<br />
mangelhaft vertragswidrig<br />
auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferte Teile; und zwar<br />
ausgeführte Leistungen, und zwar<br />
L 461<br />
(Mahnung - VOL)<br />
Leistungen, auf die Ihr Betrieb eingerichtet ist, wer<strong>de</strong>n nicht im eigenen Betrieb, son<strong>de</strong>rn ohne meine<br />
Zustimmung durch Unterauftragnehmer ausgeführt (§ 4 Nr. 4 VOL/B), und zwar<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
Wir for<strong>de</strong>rn Sie hiermit auf,<br />
unter Bezugnahme und Beibehaltung <strong>de</strong>r o.g. vereinbarten Vertragsfrist Ihre Leistung/Lieferung<br />
endgültig unverzüglich bis zum fertig zu stellen.<br />
Ihre Leistungen/Lieferungen durch Einsatz ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Arbeitskräfte, Geräte, Stoffe, Teile<br />
unverzüglich dauerhaft angemessen zu för<strong>de</strong>rn und<br />
fristgemäß bis zum fertig zu stellen.<br />
die auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferten, nicht <strong>de</strong>m Vertrag <strong>de</strong>r Probe<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Stoffe, Teile bis zum<br />
zu entfernen, durch vertragsgerechte zu ersetzen und Ihre Leistungen/Lieferungen<br />
fristgemäß bis zum fertig zu stellen.<br />
die seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers als mangelhaft erkannten Leistung/Lieferung unverzüglich durch<br />
mangelfreie vertragsgerecht zu ersetzen und<br />
L 461<br />
(Mahnung - VOL)<br />
die Leistungen, auf die Ihr Betrieb eingerichtet ist, nur in Ihrem eigenen Betrieb und nicht durch nicht<br />
gestattete Unterauftragnehmer auszuführen (§ 4 Nr. 4 VOL/B) und Ihre Leistung/Lieferung<br />
fristgemäß bis zum fertig zu stellen.<br />
Im Fall <strong>de</strong>r weiteren Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Vertrags und Missachtung <strong>de</strong>r vorgenannten For<strong>de</strong>rung und<br />
vertraglich bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r hier festgelegter Fristen behalten wir uns das Recht vor, Kündigung anzudrohen<br />
und gegebenenfalls auszusprechen sowie vertraglichen Scha<strong>de</strong>nsersatz geltend zu machen; Sie befin<strong>de</strong>n sich<br />
dann auch grundsätzlich ohne weitere Mahnung in Verzug. Die vereinbarten Vertragsfristen wer<strong>de</strong>n durch<br />
eventuell vorstehen<strong>de</strong> Nachfristsetzungen nicht aufgehoben o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
Vergabestelle<br />
Per Fax vorab und Einschreiben-Rückschein<br />
Bezug: 1)<br />
2) Unser Mahnschreiben mit Formblatt 461 „Mahnung“ vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit unserem Mahnschreiben 461 „Mahnung“ vom<br />
haben wir eine vertragsgerechte Leistungserbringung letztmalig angemahnt.<br />
Die vertraglich vereinbarte Frist zur Fertigstellung <strong>de</strong>r Leistung ist:<br />
L 462<br />
(Verzug - VOL)<br />
Im o.g. Mahnschreiben ist dazu bereits eine Nachfrist auf <strong>de</strong>n gesetzt wor<strong>de</strong>n.<br />
Durch Nichteinhaltung dieser Vertragsfrist dieser Nachfrist<br />
sind Sie ohne weitere Mahnung in Verzug geraten.<br />
Wir for<strong>de</strong>rn Sie hiermit unter letztmaliger Nachfristsetzung nochmals auf,<br />
Ihre Leistungen bis zum endgültig fertig zu stellen (§ 5 Nr. 4 VOB/B).<br />
Ihre Leistungen/Arbeiten durch <strong>de</strong>n Einsatz ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Arbeitskräfte:<br />
Geräte, Gerüste:<br />
Stoffe, Bauteile:<br />
unverzüglich dauerhaft angemessen zu för<strong>de</strong>rn und bis zum<br />
endgültig fertig zu stellen (§ 5 Nrn 3 und 4 VOB/B).<br />
Ihre Leistungen/Arbeiten bis spätestens zum dauerhaft aufzunehmen<br />
und zu för<strong>de</strong>rn und bis zum endgültig fertig zu stellen (§ 5 Nr. 4 VOB/B).<br />
die auf <strong>de</strong>r Baustelle angelieferten, nicht <strong>de</strong>m Vertrag <strong>de</strong>r Probe<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Stoffe Bauteile bis zum<br />
endgültig zu entfernen und durch vertragsgerechte zu ersetzen; ansonsten wer<strong>de</strong>n wir es auf Ihre<br />
Kosten umgehend veranlassen.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
die seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers als mangelhaft erkannten Leistungen/Arbeiten<br />
bis zum durch mangelfreie vertragsrecht zu ersetzen.<br />
die Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen, auf die Ihr Betrieb eingerichtet ist, ab <strong>de</strong>m<br />
L 462<br />
(Verzug - VOL)<br />
nur noch durch Ihren eigenen Betrieb und nicht mehr durch Nachunternehmer vorzunehmen.<br />
Hierzu bemerken wir, dass wir bei Nichtbefolgung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Leistungsanfor<strong>de</strong>rung und Nichteinhaltung<br />
<strong>de</strong>r vorgenannten, angemessenen Nachfristsetzung<br />
Ihnen <strong>de</strong>n Auftrag durch Kündigung entziehen und sich daraus ergeben<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />
gegen Sie geltend machen wer<strong>de</strong>n (§ 5 Nr. 4 VOB/B i.V.m. § 8 Nr. 3 VOB/B).<br />
uns Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche vorbehalten (§ 5 Nr. 4 VOB/B i.V.m. § 6 Nr. 6 VOB/B).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
Richtlinien zu L 461, L 462<br />
Mahnung, Verzug<br />
Richtlinien zu L 461, L 462<br />
(Mahnung, Verzug - VOL)<br />
Typische Sachverhalte, die ein vertragsrechtliches Einschreiten <strong>de</strong>s Auftraggebers erfor<strong>de</strong>rn, sind:<br />
- Lagerung von nicht <strong>de</strong>m Vertrag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Proben entsprechen<strong>de</strong> Stoffe o<strong>de</strong>r Bauteile auf <strong>de</strong>r Baustelle (§ 14<br />
Nr. 2 VOL/B)<br />
- Leistungen, die schon während <strong>de</strong>r Ausführung und damit vor Abnahme als mangelhaft o<strong>de</strong>r vertragswidrig<br />
erkannt sind (§ 14 Nr. 2 VOL/B)<br />
- unberechtigter Nachunternehmereinsatz (§ 4 Nr. 4 VOL/B)<br />
- unzureichen<strong>de</strong> Ausstattung <strong>de</strong>r Baustelle mit Arbeitskräften, Geräten, Gerüsten, Stoffen o<strong>de</strong>r Bauteilen (§ 7<br />
Nr. 4 VOL/B)<br />
- verzögerter Beginn <strong>de</strong>r Ausführung (§ 7 Nr. 4 VOL/B)<br />
- Verzug <strong>de</strong>s Auftragnehmers in Bezug auf die Vollendung <strong>de</strong>r Leistung (§ 7 Nr. 4 VOL/B)<br />
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Richtlinien L 463<br />
Kündigung<br />
1 Allgemeines<br />
Richtlinien L 463<br />
(Kündigung - VOL)<br />
1.1 Für die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber sind insbeson<strong>de</strong>re § 8 VOL/B sowie die Zusätzlichen<br />
Vertragsbedingungen - L 215 Nr.9 zu beachten.<br />
1.2 Die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages ist danach vor allem dann in Betracht zu ziehen, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
– seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat (§ 8 Nr. 1 VOL/B),<br />
– das Insolvenzverfahren beantragt hat (§ 8 Nr. 1 VOL/B),<br />
– sich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligt hat (§ 8 Nr. 2 VOL/B).<br />
1.3 Stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Zahlungen gegenüber seinen Gläubigern ein, dann ist die Kündigung im<br />
Allgemeinen erst dann auszusprechen, wenn er auch seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß ausführt.<br />
1.4 Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist zu prüfen, ob die vertragsgemäße Ausführung noch gewährleistet<br />
ist. Grundsätzlich ist dazu zunächst vom Insolvenzverwalter eine Erklärung zu verlangen.<br />
Ist die vertragsgemäße Ausführung durch <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter nicht gewährleistet, dann ist die Kündigung<br />
auszusprechen.<br />
2 Form <strong>de</strong>r Kündigung<br />
2.1 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, <strong>de</strong>r Kündigungsgrund anzugeben.<br />
Im Kündigungsschreiben sind gegebenenfalls For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach anzukündigen.<br />
2.2 Der Nachweis über <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Kündigung beim Auftragnehmer, im Insolvenzfall beim Insolvenzverwalter,<br />
ist sicherzustellen (z.B. durch Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung).<br />
2.3 Dem Auftragnehmer bzw. Insolvenzverwalter gegenüber ist zu erklären, ob und für welchen Teil <strong>de</strong>r<br />
Leistung Verwendung besteht.<br />
2.4 Für die Abrechnung ist § 8 Nr. 3 VOL/B sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen - L 215 Nr. 14 zu<br />
beachten.<br />
3 Ausführung <strong>de</strong>r noch nicht vollen<strong>de</strong>ten Teile <strong>de</strong>r Leistung<br />
3.1 Sollen nach erfolgter Kündigung die noch nicht vollen<strong>de</strong>ten Teile <strong>de</strong>r Leistung durch einen Dritten ausgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n, so ist bei <strong>de</strong>r Vergabe dieser Leistungen auch die Scha<strong>de</strong>nsmin<strong>de</strong>rungspflicht <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers (§ 254 BGB) zu beachten.<br />
4 For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
4.1 Entstehen <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrkosten (§ 8 Nr. 4 VOL/B), so ist dafür Ersatz zu verlangen. Entsprechen<strong>de</strong>s<br />
gilt für einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n. Die Höhe <strong>de</strong>r Mehrkosten ist durch die Differenz<br />
zwischen <strong>de</strong>r tatsächlichen und <strong>de</strong>r fiktiven Abrechnungssumme zu ermitteln.<br />
4.2 Die ermittelten For<strong>de</strong>rungen sind gegenüber <strong>de</strong>m bisherigen Auftragnehmer geltend zu machen und<br />
nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n; gegebenenfalls sind sie zu schätzen. Im Insolvenzfall sind die For<strong>de</strong>rungen<br />
beim Insolvenzverwalter anzumel<strong>de</strong>n.<br />
4.3 Zur Erfüllung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen kann eine geleistete Sicherheit in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n (siehe<br />
Richtlinien zu L 421 - L 423) o<strong>de</strong>r gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, z.B. aus an<strong>de</strong>ren Verträgen,<br />
aufgerechnet wer<strong>de</strong>n (siehe Richtlinien L 470).<br />
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Richtlinien L 470<br />
Mängelansprüche<br />
1 Überwachung <strong>de</strong>r Mängelansprüche<br />
Richtlinien L 470<br />
(Mängelansprüche - VOL)<br />
1.1 Die Leistung ist rechtzeitig vor Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfrist auf Mängel zu überprüfen. Die Verjährungsfrist<br />
beträgt, soweit im Vertrag nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist (§ 14 Nr. 3 VOL/B), zwei Jahre von <strong>de</strong>r<br />
Ablieferung/Abnahme an (§§ 438, 634 a BGB). Die fristgerechte Überwachung ist durch geeignete organisatorische<br />
Maßnahmen sicherzustellen.<br />
Die in <strong>de</strong>r Abnahme - L 441.H bzw. - L 441.StB eingetragenen Termine sind in <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Dienststelle<br />
zentral geführten Terminkalen<strong>de</strong>r für die Überwachung <strong>de</strong>r Mängelansprüche zu übernehmen.<br />
1.2 Unter Beachtung <strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>r jeweiligen Verjährungsfrist ist zu prüfen, ob ein Mangel o<strong>de</strong>r eine<br />
Mangelerscheinung vorliegt und <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Beseitigung verpflichtet ist. Dabei ist eine bis<br />
ins Einzelne gehen<strong>de</strong> Feststellung <strong>de</strong>r Mängelursache nicht nötig, soweit Fremdursachen (z.B. Leistungen<br />
an<strong>de</strong>rer Auftragnehmer, Beschädigungen durch Dritte) auszuschließen sind.<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung ist aktenkundig zu machen.<br />
1.3 Können aus einer Mangelerscheinung die Mängelansprüche gegenüber einem bestimmten Auftragnehmer<br />
nicht hinreichend gefolgert wer<strong>de</strong>n, dann ist ein selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff.<br />
ZPO) gegen alle in Betracht kommen<strong>de</strong>n Auftragnehmer (gegebenenfalls auch Ingenieurbüro) zu<br />
betreiben.<br />
Ebenso ist zu verfahren, wenn zu befürchten ist, dass später die Beweisführung für die Ursache eines<br />
Mangels erschwert wird.<br />
2 Geltendmachung von Mängelansprüchen<br />
2.1 Bei festgestellten Mängeln ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer schriftlich unter Setzen einer angemessenen Frist zur<br />
Mängelbeseitigung aufzufor<strong>de</strong>rn; dabei sind die Mängel möglichst genau zu bezeichnen („qualifizierte“<br />
Mängelrüge).<br />
Der Auftragnehmer sollte darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n, dass nach erfolglosem Ablauf <strong>de</strong>r gesetzten Frist<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt ist, die Mängel auf Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers selbst zu beseitigen o<strong>de</strong>r<br />
durch einen Dritten beseitigen zu lassen (§ 14 Nr. 2 a VOL/B).<br />
Der Nachweis über <strong>de</strong>n Zugang dieses Auffor<strong>de</strong>rungsschreibens ist sicherzustellen (z.B. durch Empfangsbestätigung,<br />
Einschreiben mit Rückschein).<br />
2.2 Es ist sicherzustellen, dass nach Ablauf <strong>de</strong>r gesetzten Frist die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers auf<br />
– Beseitigung <strong>de</strong>s gerügten Mangels,<br />
– Ersatz <strong>de</strong>r mangelhaften durch eine mangelfreie Leistung,<br />
– Kostenerstattung bei Mängelbeseitigung durch Dritte,<br />
– Min<strong>de</strong>rung,<br />
– Rücktritt vom Vertrag,<br />
– Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
durchgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
3 Anerkennung <strong>de</strong>r Mängelrüge durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
3.1 Erkennt <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine in <strong>de</strong>r Mängelrüge angezeigte Mängelbeseitigungsverpflichtung an,<br />
dann ist über die Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung und <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Arbeiten eine Vereinbarung zu treffen.<br />
3.2 Bei <strong>de</strong>r Vereinbarung über die Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung ist, wenn <strong>de</strong>r vertragsgemäße Zustand durch<br />
die Mängelbeseitigung nicht voll zu erreichen ist, zu prüfen, ob darüber hinaus weitere Ansprüche geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n können.<br />
3.3 Die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer ist zu überwachen und nach Ausführung förmlich<br />
abzunehmen, sofern nicht wegen geringer Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Mängel darauf verzichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
4 Nichtanerkennung <strong>de</strong>r Mängelrüge durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
Richtlinien L 470<br />
(Mängelansprüche – VOL)<br />
4.1 Erfüllt <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine in <strong>de</strong>r Mängelrüge angezeigten Verpflichtungen aus <strong>de</strong>r Mängelbeseitigungsverpflichtung<br />
nicht, in<strong>de</strong>m er<br />
– die Mängelrüge unbeachtet lässt o<strong>de</strong>r<br />
– seine Verpflichtung ganz o<strong>de</strong>r teilweise ausdrücklich bestreitet o<strong>de</strong>r<br />
– erklärt, er könne seine Mängelbeseitigungsverpflichtung innerhalb <strong>de</strong>r gesetzten Frist nicht erfüllen<br />
o<strong>de</strong>r<br />
– eine Vereinbarung über die Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
– die Vereinbarung nicht einhält,<br />
ist nach <strong>de</strong>n Nummern (4.2) bis (4.6) zu verfahren.<br />
4.2 Wird <strong>de</strong>r Mangel innerhalb <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Mängelrüge festgesetzten Frist nicht beseitigt, ist vor Ergreifung<br />
weiterer Maßnahmen unverzüglich zu prüfen, ob<br />
– die Beseitigung schriftlich verlangt und<br />
– hierfür eine angemessene Frist gesetzt wor<strong>de</strong>n und<br />
– diese tatsächlich abgelaufen ist.<br />
4.3<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung an einen Dritten ist darauf zu achten, dass die vom Auftragnehmer<br />
zu erstatten<strong>de</strong>n Kosten so niedrig wie möglich gehalten wer<strong>de</strong>n, z. B. durch Einholung<br />
mehrerer Angebote.<br />
4.4 Es ist sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Kostenerstattungsanspruch gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Mängelbeseitigungsfrist entwe<strong>de</strong>r erfüllt o<strong>de</strong>r gerichtlich geltend gemacht wird.<br />
4.5 Droht nach <strong>de</strong>r Mängelrüge durch die Nichterfüllung von Verpflichtungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers für <strong>de</strong>n<br />
Anspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers die Verjährung, so ist <strong>de</strong>ren Eintritt – unabhängig von laufen<strong>de</strong>n Verhandlungen<br />
– z. B.<br />
– durch schriftliche Vereinbarung <strong>de</strong>s Auftragnehmers und ggf. <strong>de</strong>s Bürgen über das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Verjährungsfrist<br />
nach § 202 Abs. 2 BGB,<br />
– durch schriftliche Verzichterklärung <strong>de</strong>s Auftragnehmers und ggf. <strong>de</strong>s Bürgen auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Verjährung über einen angemessenen Zeitraum,<br />
– durch schriftliches Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) <strong>de</strong>r Verpflichtungen durch <strong>de</strong>n Auftrag<br />
nehmer,<br />
– durch gerichtliches Beweisverfahren (§§ 639, 477 BGB, §§ 485 ff. ZPO),<br />
– durch Erhebung einer bezifferten Leistungsklage (§§ 253 ff. ZPO) bzw., nur wenn die Bezifferung<br />
nicht möglich ist, durch eine Feststellungsklage (§§ 256 ff. ZPO)<br />
zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Von Mahnschreiben mit erneuten Fristsetzungen ist abzusehen.<br />
4.6 Wur<strong>de</strong> versäumt, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r Verjährung zu verhin<strong>de</strong>rn, so ist zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>nnoch<br />
durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann, z. B. durch Aufrechnung (§ 215 BGB).<br />
5 Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütung<br />
5.1 Für die Berechnung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung gelten § 441 o<strong>de</strong>r § 638 BGB. Demnach ist die Vergütung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
in <strong>de</strong>m Verhältnis herabzusetzen, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Sache in mangelfreiem Zustand zu<br />
ihrem Wert in mangelhaftem Zustand zur Zeit <strong>de</strong>r Abnahme gestan<strong>de</strong>n haben wür<strong>de</strong>. Hierbei sind auch<br />
die Kosten für Gutachten, voraussichtlich höheren Unterhaltungsaufwand, Betriebserschwernisse und<br />
eine etwa zu erwarten<strong>de</strong> kürzere Nutzungsdauer zu berücksichtigen.<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche bleiben unberührt.<br />
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Richtlinien L 500<br />
Nachträge<br />
Richtlinien L 500<br />
(Nachträge - VOL)<br />
Erfor<strong>de</strong>rliche Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages (Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Leistung § 2 VOL/B) sind in<br />
schriftlich zu vereinbaren<strong>de</strong>n Nachträgen vorzunehmen.<br />
Die Nachträge sind zeitnah, möglichst vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen, abschließend zu bearbeiten.<br />
Vor Abschluss eines Nachtrages ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür nach <strong>de</strong>m Vertrag (siehe Richtlinien<br />
L 400) vorliegen.<br />
Verlangt <strong>de</strong>r Auftragnehmer einen Nachtrag unter Bezug auf Unklarheiten in <strong>de</strong>n Vertragsunterlagen, so ist zu<br />
prüfen, ob er seiner Hinweispflicht gemäß Bewerbungsbedingungen - L 212 bzw. - L 212EG Nr. 1 nachgekommen<br />
ist.<br />
In einem Nachtrag sind sämtliche mit <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Sachverhalt zusammenhängen<strong>de</strong> Regelungen nie<strong>de</strong>rzulegen.<br />
Neben <strong>de</strong>m Anlass für <strong>de</strong>n Nachtrag sind insbeson<strong>de</strong>re die betroffenen Positionen und/o<strong>de</strong>r preislichen<br />
Vereinbarungen sowie gegebenenfalls die Auswirkungen auf sonstige Vertragsbedingungen (Termine)<br />
festzuhalten.<br />
Bei Abweichungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers von <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Vertrag vorgesehenen Leistung ohne vorherige<br />
schriftliche Vereinbarung ist § 2 Nr. 4 VOL/B zu beachten. Die nachträgliche Annahme abweichen<strong>de</strong>r Leistungen<br />
kommt nur insoweit in Betracht, wie <strong>de</strong>m Auftraggeber keine Nachteile entstehen.<br />
Im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen sollen möglichst im Wettbewerb nach VOL/A vergeben wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn sie sich von <strong>de</strong>r schon vergebenen Leistung trennen lassen und hierdurch insgesamt für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
Vorteile zu erwarten sind. An<strong>de</strong>renfalls können diese Leistungen <strong>de</strong>m Auftragnehmer gemäß § 3 Nr. 4<br />
bzw. § 3 a Nr. 2 VOL/A freihändig übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Nachtragsangebote und ihre Positionen sind fortlaufend zu nummerieren und mit „N“ zu kennzeichnen (Beispiel:<br />
N 1/1 = Nachtrag Nr. 1 Position 1).<br />
Nachtragsfor<strong>de</strong>rungen/-angebote und <strong>de</strong>r die Nachträge betreffen<strong>de</strong> Schriftwechsel mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
sowie die Begründungen und Ermittlungen für alle Vereinbarungen im Nachtrag, insbeson<strong>de</strong>re die Preisermittlungen,<br />
sind <strong>de</strong>n Unterlagen für die Rechnungslegung (siehe Richtlinien L 450 bzw. Richtlinien zu L 4513.StB)<br />
beizufügen.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vertrages zum Nachteil <strong>de</strong>s Auftraggebers nach <strong>de</strong>n haushaltsrechtlichen<br />
Bestimmungen (§ 58 BHO bzw. Art. 58 BayHO) nur in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen<br />
zulässig ist.<br />
Vertragsän<strong>de</strong>rungen, die eine höhere Vergütung o<strong>de</strong>r eine Verän<strong>de</strong>rung von Vertragsbedingungen zugunsten<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers zum Inhalt haben, sind dann nicht als nachteilig für <strong>de</strong>n Auftraggeber anzusehen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer einen vertraglichen o<strong>de</strong>r gesetzlichen Anspruch darauf hat.<br />
In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung vertraglicher Preise o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vereinbarung neuer Preise bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistung<br />
o<strong>de</strong>r zusätzlicher Leistung ist von <strong>de</strong>r Preisermittlung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die vertragliche Leistung<br />
auszugehen. Ist diese Preisermittlung nicht sachgerecht o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Auftraggeber nicht nachvollziehbar, so<br />
sind die Ansätze auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Vertragspreise beson<strong>de</strong>rs sorgfältig zu prüfen.<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt zu betrachten, da alle Preise als Netto-Preise vereinbart sind.<br />
Der Nachtragsvertrag besteht min<strong>de</strong>stens aus <strong>de</strong>m geprüften Angebot und <strong>de</strong>m Auftragsschreiben, in <strong>de</strong>m die<br />
neue Gesamtauftragssumme aufzuführen ist. Im Auftragsschreiben ist ebenfalls festzulegen, dass die Bedingungen<br />
<strong>de</strong>s Hauptvertrages auch für <strong>de</strong>n Nachtragsvertrag gelten.<br />
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Vergabestelle<br />
Prüfungsvermerk zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesamtvergütung<br />
Az / AVA-Nummer Auftragsnummer<br />
fachlich zuständig Datum<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig Bearbeiter / Tel.<br />
Auftragnehmer:<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Auftrag vom .Auftragssumme €<br />
Nachtragsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Mehr- und Min<strong>de</strong>rkosten-Aufstellung vom<br />
Nachtragsangebot vom<br />
Nachtragsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Mehr- und Min<strong>de</strong>rkosten-Aufstellung vom<br />
L 522<br />
(Prüfungsvermerk - VOL)<br />
1. Summe <strong>de</strong>s erteilten Auftrags €<br />
Summe bisheriger Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vergütung<br />
€<br />
2. Bezug:<br />
.<br />
3. Summe <strong>de</strong>r bisherigen Gesamtvergütung €<br />
4. Summe <strong>de</strong>r zusätzlichen Vergütung €<br />
5.<br />
Summe <strong>de</strong>r neuen Gesamtvergütung<br />
Die Grün<strong>de</strong> für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesamtvergütung sind aus <strong>de</strong>r Anlage<br />
vom ersichtlich.<br />
Nachtragsvereinbarung mit Formblatt Nachtragsvereinbarung - L 523<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, weil Auswirkung auf die Gesamtvergütung und die Preise (Einheits- bzw. Pauschalpreise)<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich, weil nur Auswirkung auf die Gesamtvergütung, jedoch nicht auf die Preise (Einheitsbzw.<br />
Pauschalpreise)<br />
erstellt / fachlich zuständig einverstan<strong>de</strong>n (mit <strong>de</strong>n ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen)<br />
fe<strong>de</strong>rführend zuständig nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />
Haushalt/Kosten Behör<strong>de</strong>nleitung<br />
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€
Richtlinien zu L 522<br />
Prüfungsvermerk<br />
Richtlinien zu L 522<br />
(Prüfungsvermerk - VOL)<br />
1 Richtlinie L 500 - Nachträge<br />
Die Richtlinie L 500 befasst sich mit <strong>de</strong>m Vertragsinhalt, <strong>de</strong>n Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
und <strong>de</strong>n Befugnissen <strong>de</strong>s Auftraggebers nach § 1 VOL/B sowie <strong>de</strong>n sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />
Vergütungsansprüchen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und ihrer Berechnung nach § 2 Nr.3 VOL/B und wird zur<br />
Anwendung empfohlen.<br />
2 Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistung<br />
Anordnungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Nach § 2 Nr. 1 VOL/B hat <strong>de</strong>r Auftraggeber das Recht, Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>r<br />
Leistung anzuordnen. Diesen Anordnungen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Folge zu leisten, es sei <strong>de</strong>nn, dies<br />
ist für <strong>de</strong>n Auftragnehmer unzumutbar.<br />
Im Einzelnen siehe Richtlinie L 500.<br />
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Vergabestelle<br />
Nachtragsvereinbarung<br />
Maßnahme<br />
Angebot für<br />
Datum<br />
Nachtragsvereinbarung Nr.<br />
zu Auftrag Nummer<br />
Auftrag vom<br />
Ansprechpartner<br />
Telefon<br />
Bezug Mehr- und Min<strong>de</strong>rkostenaufstellung <strong>de</strong>s Auftragnehmers vom<br />
Nachtragsangebote <strong>de</strong>s Auftragnehmers vom<br />
Anlagen 1. Zweitfertigung dieser Nachtragsvereinbarung 1)<br />
2.<br />
L 523<br />
(Nachtragsvereinbarung - VOL)<br />
Vereinbarung:<br />
Hiermit wird folgen<strong>de</strong> Nachtragsvereinbarung getroffen; hierzu ergeben sich die geän<strong>de</strong>rten bzw. neuen Preise<br />
zu <strong>de</strong>n entsprechend betroffenen (Teil.)Leistungen/LV-Positionen aus <strong>de</strong>r beigefügten Anlage vom ,<br />
die Vertragsbestandteil wird.<br />
1. Summe <strong>de</strong>s erteilten Auftrags € (brutto)<br />
2. Summe bisheriger Än<strong>de</strong>rungen € (brutto)<br />
3. Summe <strong>de</strong>r bisherigen Gesamtvergütung € (brutto)<br />
4. Summe <strong>de</strong>r zusätzlichen Vergütung € (brutto)<br />
5. Summe neue Gesamtvergütung € (brutto)<br />
1) Die Zweitfertigung dieser Nachtragsvereinbarung bitte unverzüglich unterschrieben zurücksen<strong>de</strong>n.<br />
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L 523<br />
(Nachtragsvereinbarung - VOL)<br />
6. Vertragsbedingungen und weitere vertragliche Vereinbarungen<br />
Es gelten alle Bedingungen <strong>de</strong>s Hauptauftrags einschließlich <strong>de</strong>r dort vereinbarten Nachlässe<br />
6.1 (ohne o<strong>de</strong>r mit Bedingungen) und <strong>de</strong>r sonstigen Vereinbarungen.<br />
6.2 Fristen<br />
6.2.1 Die Ausführungsfrist wird um<br />
verlängert<br />
verkürzt.<br />
Werktage auf <strong>de</strong>n<br />
6.2.2 Die Ausführungsfrist wird nicht berührt.<br />
6.2.3 Der Fertigstellungstermin wird auf <strong>de</strong>n festgesetzt.<br />
6.2.4 Zu Einzelfristen als verbindliche (Vertrags-)Fristen:<br />
7.<br />
(Auftraggeber) (Auftragnehmer)<br />
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, <strong>de</strong>n
Richtlinien zu L 523<br />
Nachtragsvereinbarung<br />
Richtlinien zu L 523<br />
(Nachtragsvereinbarung - VOL)<br />
Eine Nachtragsvereinbarung ist grundsätzlich erfor<strong>de</strong>rlich, wenn Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(§ 2 VOL/B) vorzunehmen sind. Die Nachtragsvereinbarung ist mit Formblatt Nachtragsvereinbarung - L 523<br />
abzuschließen und mit Formblatt Prüfungsvermerk - L 522 zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
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Richtlinien L 620.H<br />
(Nato-Infrastruktur)<br />
Richtlinien<br />
zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten<br />
NATO-Infrastruktur-<br />
- RiNATO -<br />
siehe Vergabehandbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen (VHB <strong>Bayern</strong> 2008),<br />
Richtlinien 620.H<br />
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Richtlinien L 640.H<br />
Statistik<br />
siehe Vergabehandbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen (VHB <strong>Bayern</strong> 2008),<br />
Richtlinien 640.H<br />
Richtlinien L 640.H<br />
(Statistik- VOL)<br />
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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Nr. II Z 5- 9097 a 179 München, 22.04.76<br />
Regierungen<br />
Bayer. Lan<strong>de</strong>samt für Wasserwirtschaft<br />
Bayer. Lan<strong>de</strong>shafenverwaltung<br />
Lan<strong>de</strong>skraftwerke<br />
Landbauämter<br />
Universitätsbauämter<br />
Bauamt Technische Universität München<br />
Neubauamt Universitätskliniken München-Großha<strong>de</strong>rn<br />
Neubauamt Klinikum <strong>de</strong>r Technischen Universität München<br />
Autobahndirektionen<br />
Straßenbauämter<br />
Straßen-Neubauamt Kempten<br />
Wasserwirtschaftsämter<br />
Talsperren-Neubauamt Nürnberg<br />
Straßen- u. Wasserbauamt Pfarrkirchen<br />
Beschluß <strong>de</strong>s Bayerischen Landtags vom 24. Februar 1976 betreffend:<br />
1. Beachtung <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung vom 22.10.74<br />
(Mittelstandsrichtlinien, StAnz Nr. 43, ber. Nr. 47) durch die staatlichen und kommunalen<br />
Vergabestellen auch bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen an Generalunternehmer;<br />
2. Schutz von mittelständischen Betrieben bei Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer;<br />
3. Schutz mittelständischer Betriebe, die bei <strong>de</strong>r Ausführung öffentlicher Aufträge<br />
als Subunternehmer auftreten<br />
Anlage:<br />
10 Abdrucke dieses Schreibens<br />
I.<br />
Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 1976 über die Vergabe von Bauleistungen<br />
an Generalunternehmer und das hierbei auftreten<strong>de</strong> Problem <strong>de</strong>s Schutzes mittelständischer Unternehmen,<br />
die vom Generalunternehmer als Nachunternehmer eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, beraten und folgen<strong>de</strong>n<br />
Beschluß gefaßt:<br />
"Die Staatsregierung wird ersucht, darauf hinzuwirken, daß die staatlichen und kommunalen Vergabestellen<br />
zum Schutz <strong>de</strong>r mittelständischen Unternehmen insbeson<strong>de</strong>rs auch bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen<br />
an Generalunternehmer die Richtlinien <strong>de</strong>r Staatsregierung vom 22. Oktober 1974 beachten;<br />
dabei ist wie folgt zu verfahren:<br />
1. Die Generalunternehmer haben Art und Umfang <strong>de</strong>r zur Weitervergabe vorgesehenen Bauleistungen<br />
offenzulegen. Sie haben ferner <strong>de</strong>m Bauherrn die Namen <strong>de</strong>r Subunternehmer bekanntzugeben<br />
(Transparenz <strong>de</strong>s Generalunternehmer-Auftrages);<br />
2. die zwischen Bauherrn und Generalunternehmer vereinbarten Bedinungen müssen grundsätzlich<br />
auch für Subunternehmr gelten; dies gilt insbeson<strong>de</strong>rs für die Bestimmungen <strong>de</strong>r VOB;<br />
3. umfangreiche Bauleistungen sind nach Möglichkeit in Fach- und Teillose aufzuteilen. Die<br />
Zerstückelung zusammengehören<strong>de</strong>r Leistungen in einzelnen Fachlosen muß unterbleiben;<br />
4. es ist darauf zu achten, daß die Subunternehmer gegen das Unternehmer-Risiko <strong>de</strong>s Generalunter-<br />
nehmers entsprechend <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r VOB gegebenen Möglichkeit (unmittelbare Zahlung an <strong>de</strong>n<br />
Subunternehmer bei Verzug <strong>de</strong>s Generalunternehmers) abgesichert wer<strong>de</strong>n;<br />
L 7302<br />
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5. es ist darauf zu achten, daß die Generalunternehmer die Abnahme <strong>de</strong>r Subunternehmer-Leistungen<br />
nicht entgegen <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r VOB* ) wegen geringfügiger Mängel verweigern und dadurch<br />
fällige Zahlungen verzögern;<br />
6. die Vergabe von Bauaufträgen an Generalunternehmer ist auf Ausnahmefälle zu beschränken."<br />
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />
* ) bzw. VOL<br />
L 7302<br />
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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES<br />
INNERN<br />
Gz IIZ5-40011-045/05 München,<br />
02.03.2006<br />
Autobahndirektionen<br />
Staatliche Bauämter<br />
Staatliche Hochbauämter<br />
Universitätsbauamt Würzburg<br />
Straßenbauämter<br />
Baudienststelle Grafenwöhr<br />
nachrichtlich<br />
Regierungen<br />
Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />
L 7304<br />
Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Stellen bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von illegaler Beschäftigung<br />
und Schwarzarbeit<br />
Anlage:<br />
FKS-Ansprechpartnerliste im OFD-Bezirk Nürnberg<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir haben mit Rundschreiben vom 02.09.2005 (IIZ5-40011-045/05) zur Bekämpfung von illegaler<br />
Beschäftigung festgelegt, wie künftig bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung ab 30.000 € verfahren wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Ein Erfahrungsaustausch mit <strong>de</strong>n Hauptzollämtern und <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion Köln, Abteilung<br />
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Außenstelle <strong>Bayern</strong> in Nürnberg, hat ergeben, dass die<br />
Hauptzollämter aufgrund <strong>de</strong>r Fülle <strong>de</strong>r Anfragen seitens <strong>de</strong>r Vergabestellen überlastet sind. Um auch<br />
die Bauämter so gering wie möglich zu belasten, soll die Anzahl <strong>de</strong>r Firmenmeldungen an die<br />
Hauptzollämter reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung ab 30.000 € ist künftig folgen<strong>de</strong>rmaßen zu verfahren:<br />
1. Der Bieter erklärt gemäß VHB (EVM (B) Ang 213, -213 EG, bzw. EVM (Z) Ang 223.1, -223.2,<br />
bzw. EVM (L) Ang 233, -233 EG jeweils Ziffer 3, dass er in <strong>de</strong>n letzten 2 Jahren nicht gem. § 21<br />
Abs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2 SchwarzArbG o<strong>de</strong>r gem. § 6 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2 AEntG mit einer Freiheitsstrafe<br />
von mehr als 3 Monaten o<strong>de</strong>r einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen o<strong>de</strong>r einer<br />
Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt wor<strong>de</strong>n ist. Die Vergabestellen for<strong>de</strong>rn für <strong>de</strong>n Bieter, <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Auftrag erhalten soll, <strong>de</strong>n Gewerbezentralregisterauszug beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz an. *)<br />
2. Das Bauamt übermittelt <strong>de</strong>m Hauptzollamt unmittelbar nach <strong>de</strong>r Nachrechnung <strong>de</strong>r Angebote die<br />
Namen <strong>de</strong>r ersten fünf Bieter aus <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verdingungsverhandlung. Die<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift kann <strong>de</strong>m Hauptzollamt (HZA) wie bisher vollständig vorgelegt wer<strong>de</strong>n, wenn die zu<br />
überprüfen<strong>de</strong>n Bieter entsprechend markiert wor<strong>de</strong>n sind. Die Meldung an das HZA erfolgt online<br />
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L 7304<br />
o<strong>de</strong>r per Fax an <strong>de</strong>n Ansprechpartner aus <strong>de</strong>r beiliegen<strong>de</strong>n Liste, <strong>de</strong>n das Bauamt bei <strong>de</strong>m für<br />
sich am nächstliegen<strong>de</strong>n Hauptzollamt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Außenstelle auswählt.<br />
3. Zur Überprüfung steht <strong>de</strong>n Hauptzollämtern und <strong>de</strong>ren Außenstellen eine bun<strong>de</strong>sweite<br />
Datenbank zur Verfügung. Die Bearbeitung kann <strong>de</strong>swegen in <strong>de</strong>r Regel an einem Tag erfolgen.<br />
In Einzelfällen kann sich die Rückmeldung jedoch verzögern, wenn umfangreichere<br />
Recherchearbeit seitens <strong>de</strong>s Hauptzollamtes erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
4. Das Hauptzollamt teilt <strong>de</strong>m Bauamt in Textform die Firma bzw. die Firmen mit, bei <strong>de</strong>nen ein<br />
Bußgeldbescheid in Höhe von min<strong>de</strong>stens 2.500 € o<strong>de</strong>r eine Geldbuße von min<strong>de</strong>stens 90<br />
Tagessätzen mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit zu erwarten sind.<br />
Das Bauamt übermittelt die Auskunft <strong>de</strong>s HZA unverzüglich <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />
(Sachgebiet IIZ5, Tel. 089/2192-02; Fax: 089/2192-13350; E-Mail: vergabe@stmi.bayern.<strong>de</strong>) und<br />
teilt mit, ob<br />
- Be<strong>de</strong>nken gegen einen Ausschluss bestehen<br />
- weitere Erkenntnisse über Verfehlungen bekannt sind.<br />
Soweit das Bauamt Be<strong>de</strong>nken gegen einen Ausschluss vorbringt, ist die Entscheidung <strong>de</strong>r<br />
Obersten Baubehör<strong>de</strong> über einen Ausschluss abzuwarten. Ansonsten ist die Firma<br />
auszuschließen. Der Vorgang ist zu dokumentieren.<br />
Die Oberste Baubehör<strong>de</strong> prüft auch, ob sie gegebenenfalls ein Ausschlussverfahren gegen die<br />
Firma einleiten kann.<br />
Darüber hinaus soll je<strong>de</strong>r Verdacht im Hinblick auf illegale Beschäftigung, insbeson<strong>de</strong>re auch<br />
während <strong>de</strong>r Bauausführung durch das Bauamt <strong>de</strong>r FKS gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Da Bußgeldbeschei<strong>de</strong> gegen natürliche Personen (Firmen- bzw. Handlungsverantwortliche) gerichtet<br />
wer<strong>de</strong>n, ist es für die Hauptzollämter oft nicht möglich, ein Bußgeldverfahren einer Firma zuzuordnen.<br />
Zur effektiven Unterstützung <strong>de</strong>r Hauptzollämter ist es für ihre Ermittlungsarbeit hilfreich, wenn die<br />
Bauämter auch Begleitschreiben <strong>de</strong>r Firmen zum Angebot mit an die Hauptzollämter übermitteln<br />
könnten, da auf <strong>de</strong>n Briefköpfen <strong>de</strong>r Geschäftsführer und das für die Firma zuständige Registergericht<br />
angegeben sind. In diesem Fall ist <strong>de</strong>r Text <strong>de</strong>s Begleitschreibens, soweit er geheim zu halten<strong>de</strong><br />
Angebotsbestandteile enthält, abzu<strong>de</strong>cken.<br />
In <strong>de</strong>r beiliegen<strong>de</strong>n Ansprechpartnerliste ist für je<strong>de</strong>s Bauamt die ortsnächste Außenstelle eines<br />
Hauptzollamtes sowie <strong>de</strong>r zuständigen Ansprechpartner (entnommen, da veraltet) zu fin<strong>de</strong>n.<br />
Das Rundschreiben vom 02.09.2005 wird hiermit aufgehoben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 7
Poxleitner<br />
Ministerialdirektor<br />
L 7304<br />
*) Nr. 1 wur<strong>de</strong> geän<strong>de</strong>rt auf Grund MEG II vom 07.09.2007 BGBl Nr 47, 2246<br />
Ursprünglicher Text: „Das Bauamt verlangt für <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit wie bisher gemäß VHB EVM(B) A-211 und<br />
-211EG, Nr. 3.1 bzw. -221.1, -221.2 sowie –231) <strong>de</strong>n Auszug aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister (GZR)“.<br />
Ansprechpartner Baubehör<strong>de</strong>n<br />
Hauptzollamt Standort Ansprechpartner Erreichbarkeit<br />
Augsburg<br />
Landshut<br />
München<br />
Eichleitnerstr. 18,<br />
86199 Augsburg<br />
Münchener Str. 136,<br />
85051 Ingolstadt<br />
Rottachstr. 19,<br />
87439 Kempten<br />
Bregenzer Str. 7,<br />
88131 Lindau<br />
Nei<strong>de</strong>nburger Str. 5,<br />
84036 Landshut<br />
Dr. Hans Kampfinger<br />
Str. 14,<br />
94032 Passau<br />
Robert-Bosch-Str. 1,<br />
94447 Plattling<br />
Seilerweg 4c,<br />
84347 Pfarrkirchen<br />
Landsberger Str. 124,<br />
80339 München<br />
Landkreise Augsburg,<br />
Aichach-Friedberg, Dillingen,<br />
Donau-Ries,<br />
Stadt Augsburg<br />
Landkreise, Eichstätt,<br />
Neuburg-Schrobenhausen,<br />
Pfaffenhofen/Ilm,<br />
Stadt Ingolstadt<br />
Landkreise Oberallgäu,<br />
Ostallgäu, Min<strong>de</strong>lheim,<br />
Günzburg, Schwabmünchen<br />
Stadt Kempten, Stadt<br />
Kaufbeuren<br />
Landkreise Lindau,<br />
Unterallgäu ohne Altlandkreis<br />
Min<strong>de</strong>lheim, Neu-Ulm<br />
Stadt Memmingen<br />
Tel. 0821/59979-0<br />
Fax 0821/59979-99<br />
fks_a@fks-a.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 0841/37910-0<br />
fks_in@fks-in.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 0831/52328-0<br />
Fax 0831/52328-60<br />
fks_ke@fks-ke.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 08382/9313-10<br />
Fax 08382/9313-77<br />
fks_li@fks-li.bfinv.<strong>de</strong><br />
Fax 0871/14379-500<br />
fks_la@fks-la.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 0851/98826-110<br />
Fax 0851/98826-500<br />
fks_pa@hzala.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 09931/89015-200<br />
Fax 09931/89015-500<br />
fks_plattling@hzala.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 08561/987-381<br />
Fax 08561/987-399<br />
fks_pan@hzala.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 089/5109-2121<br />
Tel. 089/5109-2652<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 7
Nürnberg<br />
Regensburg<br />
Frankenstr. 208,<br />
90461 Nürnberg<br />
Im Gewerbepark C<br />
55,<br />
93059 Regensburg<br />
Jägerzeile 77,<br />
95028 Hof<br />
Asylstr. 17,<br />
92637 Wei<strong>de</strong>n<br />
Böhmerstr. 64,<br />
93437 Furth im Wald<br />
Städte:<br />
Amberg, Regensburg<br />
Landkreise:<br />
Amberg-Sulzbach, Neumarkt i.<br />
d. Opf., Regensburg<br />
Vom Landkreis Kelheim die<br />
Gemein<strong>de</strong>n:<br />
Abendsberg, Bad Abbach,<br />
Biburg, Essing, Hausen,<br />
Herrngiersdorf, Ihrlerstein,<br />
Kelheim, Kirchdorf, Langquaid,<br />
Neustadt a.d.D., Painten,<br />
Rie<strong>de</strong>nburg, Rohr i. NB, Saal<br />
a.d. Donau, Siegenburg,<br />
Teugn, Train und Wil<strong>de</strong>nberg,<br />
einschl. <strong>de</strong>r gemein<strong>de</strong>freien<br />
Gebiete <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Kelheim<br />
Vom Landkreis Schwandorf die<br />
Gemein<strong>de</strong>n:<br />
Altendorf, Bo<strong>de</strong>nwöhr, Bruck<br />
i.d. Opf., Burglengenfeld,<br />
Dieterskirchen, Fensterbach,<br />
Gleiritsch, Guteneck, Nabburg,<br />
Neukirchen-Balbini, Neunburg<br />
v.W., Maxhütte-<br />
Haidhof, Nie<strong>de</strong>rmurach,<br />
Nittenau, Pfreimd,<br />
Schmidga<strong>de</strong>n,<br />
Schwandorf, Schwarzach b.<br />
Nabburg, Schwarzenfeld,<br />
Schwarzhofen, Steinberg,<br />
Stulln, Teublitz, Thanstein,<br />
Trausnitz, Wackersdorf,<br />
Wernberg-Köblitz<br />
Stadt und Landkreis Hof<br />
Landkreis Wunsie<strong>de</strong>l i.<br />
Fichtelgebirge<br />
Stadt Wei<strong>de</strong>n i.d.Opf.,<br />
Landkreise Neustadt a.d.<br />
Waldnaab und Tirschenreuth,<br />
Vom Landkreis Schwandorf die<br />
Gemein<strong>de</strong>n:<br />
Oberviechtach, Schönsee,<br />
Stadlern, Teunz, Weiding ,<br />
Winklarn<br />
Landkreis Cham mit <strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n:<br />
Arnschwang, Arrach, Blaibach,<br />
Cham, Chamerau, Eschlkam,<br />
Falkenstein, Furth i.W.,<br />
Gleißenberg, Grafenwiesen,<br />
Hohenwarth, Kötzting, Lam,<br />
Lohberg, Miltach,<br />
Michelsneukirchen,<br />
Neukirchen b. Hl. Blut,<br />
Tel. 0911/9463-1623<br />
Tel. 0911/9463-1634<br />
Fax 0911/9463-1699<br />
Tel. 0941/60713-10<br />
Tel. 0941/60713-30<br />
Tel. 0941/60713-60<br />
Fax 0941/60713-99<br />
poststelle@fks-r.bfinv.<strong>de</strong><br />
L 7304<br />
Tel. 09281/85002-301<br />
Tel. 09281/85002-201<br />
Tel. 09281/85002-381<br />
Fax 09281/85002-198 od. 199<br />
poststelle@fks-ho.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 0961/302-224<br />
Tel. 0961/302-105<br />
Tel. 0961/302-304<br />
Fax 0961/302-225, 265, 264<br />
FKS_WEN@hzawen.bfinv.<strong>de</strong><br />
Tel. 09973/853-333<br />
Tel. 09973/853-310<br />
Fax 09973/853-300<br />
poststelle@fks-cha.bfinv.<strong>de</strong><br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 7
Rosenheim<br />
Schweinfurt<br />
Münchener Str. 51,<br />
83022 Rosenheim<br />
Nussbaumerstrasse<br />
32,<br />
83278 Traunstein<br />
Holzhofstraße 19a,<br />
82362 Weilheim<br />
Am Zollhof 1,<br />
97421 Schweinfurt<br />
Ludwigstraße 28,<br />
96052 Bamberg<br />
Veitshöchheimer Str.<br />
3,<br />
97080 Würzburg<br />
Pemfling, Pösing,<br />
Reichenbach, Rettenbach,<br />
Rimbach, Roding, Rötz,<br />
Runding, Schönthal,<br />
Schorndorf, Stamsried,<br />
Tiefenbach,Traitsching,<br />
Treffelstein, Waffenbrunn,<br />
Wald, Wal<strong>de</strong>rbach,<br />
Waldmünchen, Weiding,<br />
Willmering, Zandt und Zell<br />
Landkreise Rosenheim,<br />
Erbersberg, Miesbach, Bad<br />
Tölz-Wolfratshausen,<br />
Stadt Rosenheim<br />
Landkreise Traunstein,<br />
Mühldorf, Altötting,<br />
Berchtesga<strong>de</strong>ner Land<br />
Landkreise Weilheim,<br />
Landsberg, Garmisch-<br />
Partenkirchen, Starnberg<br />
Tel. 08031/23398-210<br />
Fax 08031/23398-79<br />
Tel. 0861/16623-200<br />
Fax 0861/16623-111<br />
Tel. 0881/92531-202<br />
Fax 0881/92531-114<br />
Tel. 09721/67593-34<br />
Tel. 0951/8684-128<br />
Tel. 0931/3082-311<br />
L 7304<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 5 von 7
Oberste Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
Gz IIZ5 3219-001/90 München,<br />
24.09.2007<br />
Regierungen<br />
Autobahndirektionen<br />
Staatliche Bauämter<br />
Baudienststelle Grafenwöhr<br />
Einholung <strong>de</strong>r Gewerbezentralregisterauszüge durch die Vergabestellen<br />
L 7304<br />
Anlagen<br />
- Auszug aus <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse<br />
insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r mittelständischen Wirtschaft (MEG II)<br />
- Erlass <strong>de</strong>s BMVBS vom 17.09.2007 Az. B15-0 1080-114<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
durch das “Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r<br />
mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ wird künftig <strong>de</strong>n öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit<br />
genommen, von <strong>de</strong>n Bietern die Einholung <strong>de</strong>r Gewerbezentralregisterauszüge zu for<strong>de</strong>rn und bei <strong>de</strong>r<br />
Angebotsabgabe vorlegen zu lassen. Das Gesetz ist am 14.09.2007 in Kraft getreten (BGBl 2007<br />
Teil 1 Nr. 47 vom 13.09.2007).<br />
Ab diesem Zeitpunkt gilt bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen Folgen<strong>de</strong>s:<br />
� Von <strong>de</strong>n Bietern ist statt <strong>de</strong>r Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges nur noch eine<br />
Eigenerklärung zu verlangen, dass gegen sie keine Voraussetzungen für einen Ausschluss wegen<br />
Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz o<strong>de</strong>r das Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz<br />
vorliegen.<br />
� Bei Auftragsvergaben ab einer Höhe von 30.000 € ist vom öffentlichen Auftraggeber vor<br />
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister nach § 150 a <strong>de</strong>r<br />
Gewerbeordnung anzufor<strong>de</strong>rn. Das heißt, <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber erhält im Vergleich zum<br />
Unternehmer eingeschränkte Auskünfte über eintragungsrelevante Verstöße. Diese beziehen sich<br />
bei Einholung durch die Vergabestelle nur auf Einträge hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz o<strong>de</strong>r das Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz.<br />
� Handhabung:<br />
1. Vergabestellen können <strong>de</strong>rzeit die Anfragen zur Erteilung einer Auskunft aus <strong>de</strong>m<br />
Gewerbezentralregister über einen Bieter auf <strong>de</strong>m Postweg, per Fax o<strong>de</strong>r auf elektronischem<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 6 von 7
L 7304<br />
Weg (s. u. 2.) über das TESTA-Netz stellen. Die Auskunft wird grundsätzlich auf <strong>de</strong>m<br />
Postweg erteilt. Ein Online-System, das sowohl eine elektronische An- als auch Abfrage<br />
zulässt, wird <strong>de</strong>rzeit eingerichtet. Der Zeitpunkt <strong>de</strong>r Handhabbarkeit ist jedoch noch offen.<br />
Die für eine Anfrage durch Vergabestellen erfor<strong>de</strong>rlichen Formulare (Vordruck GZR 5 für<br />
Anfragen zu natürlichen Personen und Vordruck GZR 6 für Anfragen zu juristischen<br />
Personen und Personenvereinigungen) können im Internet im Behör<strong>de</strong>nportal <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>samtes für Justiz (www.bun<strong>de</strong>sjustizamt.<strong>de</strong>) als PDF-Datei heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
und sind dann ausgefüllt per Fax o<strong>de</strong>r Post einzureichen (Pfad für die GZR-Vordrucke:<br />
Themen > Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftsrecht > Auskünfte zur Vorbereitung vergaberechtlicher<br />
Entscheidungen (Ausschreibungen) > (rechte Spalte bei „weitere Seiten“) Rechtsvorschriften<br />
und Verwaltungsvorschriften für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Gewerbezentralregisters > Vordrucke –<br />
Anlage 1 zur 2. GZRVwV als PDF-Datei).<br />
In Anpassung an die erleichterte Nachweisführung für Bauunternehmen nach MEG II<br />
umfasst die Präqualifikation PQ VOB nunmehr ebenfalls nur Eigenerklärungen <strong>de</strong>r<br />
Unternehmen, dass Verurteilungen gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz o<strong>de</strong>r gem. § 6 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2 Arbeitnehmer-<br />
Entsen<strong>de</strong>gesetz nicht vorliegen. Gewerbezentralregisterauszüge selbst wer<strong>de</strong>n nicht mehr in<br />
die Liste <strong>de</strong>r Nachweise präqualifizierter Bauunternehmen aufgenommen.<br />
2. Die Bauämter, die sich noch keinen elektronischen Zugang zum Gewerbezentralregister<br />
verschafft haben, sollen diesen baldmöglichst beim Bun<strong>de</strong>samt für Justiz –<br />
Gewerbezentralregister – A<strong>de</strong>nauerallee 99 -103, 53113 Bonn; Fax: 0228 99 410 - 5340,<br />
beantragen. Nach Erhalt <strong>de</strong>r Zugangsberechtigung können die Auskünfte aus <strong>de</strong>m<br />
Gewerbezentralregister zukünftig online angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Auszüge wer<strong>de</strong>n jedoch<br />
auch künftig nur per Post – in <strong>de</strong>r Regel binnen drei Tagen – zugesandt.<br />
In beson<strong>de</strong>rs eiligen Einzelfällen kann eine Anfrage per Fax: 0228 99 410-5340 erfolgen. Die<br />
Übersendung <strong>de</strong>r erstellten Auskunft erfolgt ebenfalls auf <strong>de</strong>m Postweg. Sie kann aber unter<br />
folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen zusätzlich per Telefax übermittelt wer<strong>de</strong>n,<br />
- wenn die Auskunft keine Eintragungen enthält,<br />
- die Eilbedürftigkeit geson<strong>de</strong>rt schriftlich begrün<strong>de</strong>t wird,<br />
- die Telefaxnummer <strong>de</strong>s Empfängers angegeben wird und<br />
- die Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Anschlusses gegeben ist.<br />
Wegen <strong>de</strong>r neuen Rechtslage wer<strong>de</strong>n die Richtlinien, Formblätter und allgemeinen Vorschriften im<br />
Vergabehandbuch <strong>Bayern</strong> in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Bund, insbeson<strong>de</strong>re die Formblätter EVM (B) A EG<br />
- 211 EG und EVM (B) A - 211 „Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots“ (hier unter “3. Vorlage von<br />
Nachweisen …“), EVM (B) Ang - 213 und EVM (B) Ang EG - 213 EG „Angebot“ Nr. 3, sowie die<br />
Formblätter EFB Bek. 346.2, 346,3 und 348.T“ Bekanntmachung“ entsprechend geän<strong>de</strong>rt.<br />
Die Blätter wer<strong>de</strong>n voraussichtlich noch in <strong>de</strong>r 39. KW für Online-Vergaben bereitgestellt. Die<br />
Lesefassung <strong>de</strong>s VHB <strong>Bayern</strong> wird danach aktualisiert.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Zahnmesser<br />
Ministerialrat<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 7 von 7
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz II A 11- 9071.A8 -002/97 München, 13.10.97<br />
Oberfinanzdirektionen<br />
München und Nürnberg<br />
Öffentliches Auftragswesen<br />
hier: Ausschluß von Wettbewerb bei Korruption und Preisabsprachen<br />
Anlage<br />
BMBau-Schreiben vom 09.09.1997 Gz: B I 2 – O1082-102/21<br />
L 7306<br />
Beiliegend übersen<strong>de</strong>n wir das Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau<br />
zum Ausschluß von Wettbewerb bei Korruption und Preisabsprachen. Auf folgen<strong>de</strong>s weisen wir hin:<br />
Die Oberste Baubehör<strong>de</strong> wen<strong>de</strong>t bei <strong>de</strong>r Prüfung und beim Vollzug <strong>de</strong>s Ausschlusses von Unternehmen von<br />
<strong>de</strong>r Teilnahme am Wettbewerb die vom Ministerrat gebilligten Grundsätze an. Ein daraufhin veranlaßter<br />
Ausschluß wegen schwerer Verfehlungen gilt für Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s im Bereich<br />
Straßenbau und im Staatlichen Hochbau.<br />
Vor einem beabsichtigten Ausschluß wird das Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Oberfinanzdirektionen München und<br />
Nürnberg für die Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s eingeholt. Unabhängig davon kann je<strong>de</strong> Oberfinanzdirektion<br />
aufgrund eigener Feststellungen <strong>de</strong>n Ausschluß eines Unternehmens for<strong>de</strong>rn. In diesen Fällen ist nunmehr<br />
aufgrund <strong>de</strong>s v.g. BMBau-Schreibens als Grundlage für die Beurteilung durch die Oberfinanzdirektionen die<br />
gemeinsame Regelung <strong>de</strong>s BMBau, BMWi, BMI, BMVg und BMBt vom 4. März 1994 betr. <strong>de</strong>n Ausschluß von<br />
Unternehmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften entsprechend<br />
anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Von <strong>de</strong>m im BMBau-Schreiben gefor<strong>de</strong>rten Bericht zum 31.12.1998 erbitten wir Abdruck zu unserer Information.<br />
I.A.<br />
Schmidt<br />
Ministerialrat<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 2
BUNDESMINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG, BAUWESEN UND STÄDTEBAU<br />
Gz B I 2 A - O 1082 –102/21 09.09.1997<br />
Oberfinanzdirektionen<br />
Bun<strong>de</strong>sbaudirektion<br />
Öffentliches Auftragswesen<br />
hier. Ausschluß von Wettbewerb bei Korruption und Preisabsprachen<br />
Erlaß B I 2 A - 0 1086 - 000 vom 05.04.1994<br />
L 7306<br />
Nach § 8 Nr. 5 c VOB/A* ) können Unternehmen von <strong>de</strong>r Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage<br />
stellt. Nach Nr. 6 <strong>de</strong>r Richtlinie <strong>de</strong>s Vergabehandbuches zu § 8 VOB/A sind Verfehlungen im Sinne dieser Vorschrift<br />
u.a.:<br />
vollen<strong>de</strong>te o<strong>de</strong>r versuchte Beamtenbestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegen<strong>de</strong> Straftaten, die im<br />
Geschäftsverkehr begangen wor<strong>de</strong>n sind, insbeson<strong>de</strong>re Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue<br />
und Urkun<strong>de</strong>nfälschung.<br />
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen<br />
über Preise o<strong>de</strong>r Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen o<strong>de</strong>r<br />
Absprachen über die Abgabe o<strong>de</strong>r Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen<br />
sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an an<strong>de</strong>re Bewerber.<br />
Ich bitte, bei Vorliegen von Verfehlungen die gemeinsame Regelung <strong>de</strong>s BMBau, BMWi, BMI, BMVg und BMBt<br />
vom 4. März 1994 betr. <strong>de</strong>n Ausschluß von Unternehmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler<br />
Beschäftigung von Arbeitskräften sowie die hierzu erlassenen Anwendungshinweise - Erlaß BMBau B I 2 –<br />
1086 –000 vom 2. Dez. 1994 - entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Über die Ergebnisse <strong>de</strong>r Anwendung bitte ich bis zum 31. Dezember 1998 zu berichten.<br />
Im Auftrag<br />
Schäffel<br />
*)gilt sinngemäß auch für VOL (§ 7 Nr. 5 VOL/A)<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 2
Bauwesen<br />
Verwendung von Holz im staatlichen Bauwesen<br />
Entschl. <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im BStMdI<br />
vom 14.04.67 Nr. IV A 6 - 9821 a 98<br />
Regierungen<br />
Land- und Universitätsbauämter<br />
Staatl. Bauleitungen<br />
Autobahnbauämter<br />
Einem Beschluß <strong>de</strong>s Bayerischen Landtags vom<br />
7. Februar 1964 entsprechend, wird im Einvernehmen<br />
mit <strong>de</strong>m Bayerischen Staatsministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und<br />
<strong>de</strong>m Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />
erneut angeordnet, daß bei allen staatlichen Baumaßnahmen,<br />
bei <strong>de</strong>nen es wirtschaftlich und<br />
technisch vertretbar und sinnvoll ist, möglichst<br />
Holz als Baustoff zu verwen<strong>de</strong>n ist.<br />
1. Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r bayerischen Forst- und<br />
Holzwirtschaft<br />
Das Holz ist als Baustoff in nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>m<br />
Umfang von an<strong>de</strong>ren Baustoffen<br />
verdrängt wor<strong>de</strong>n. Daraus ergeben sich<br />
für die bayerische Forst- und Holzwirtschaft,<br />
die nicht nur einen wichtigen wirtschaftlichen<br />
Faktor darstellt, son<strong>de</strong>rn insbeson<strong>de</strong>re auch<br />
be<strong>de</strong>utsame lan<strong>de</strong>skulturelle Aufgaben (u.a.<br />
Regulierung <strong>de</strong>s Wasserhaushalts, Schutz<br />
vor Bo<strong>de</strong>nerosion, Luftreinhaltung) erfüllt, unübersehbare<br />
nachteilige Auswirkungen. Es<br />
muß daher ein beson<strong>de</strong>res Anliegen <strong>de</strong>s<br />
Freistaates <strong>Bayern</strong> sein, im Interesse <strong>de</strong>r Erhaltung<br />
unseres Wal<strong>de</strong>s und seiner sachgerechten<br />
Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Forst- und Holzwirtschaft<br />
einen ausreichen<strong>de</strong>n Ertrag durch<br />
Verwendung <strong>de</strong>s Baustoffes Holz sicherzustellen.<br />
Bei staatlichen Bauvorhaben ist daher <strong>de</strong>r<br />
verstärkten Verwendung von Holz, vor allem<br />
von heimischen Holzarten, beson<strong>de</strong>re Beachtung<br />
zu schenken.<br />
Die vermehrte Verwendung von Holz als Baustoff<br />
für staatliche Bauvorhaben ist in beson<strong>de</strong>rem<br />
Maße im Bereich <strong>de</strong>s Bayer. Staatsministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten gerechtfertigt, das bei solchen Bauvorhaben<br />
nicht nur als Vertreter <strong>de</strong>s Bauherrn<br />
auftritt, son<strong>de</strong>rn auch für die Bereitstellung<br />
<strong>de</strong>s Baustoffes Holz sorgt.<br />
2. Holz als Baustoff<br />
2.1 Bautechnische Eigenschaften:<br />
L 7402<br />
Holz und fast alle aus ihm hergestellten Baustoffe<br />
weisen eine sehr gute Wärmedämmung<br />
auf. Die daraus konstruierten Bauteile gewährleisten<br />
daher ein gutes Wohnklima und<br />
wirtschaftliche Beheizung. Die vermin<strong>de</strong>rte<br />
Wärmespeicherung leichter Bauteile ist aber<br />
dabei zu beachten und durch höhere Dämmwerte<br />
auszugleichen. Die Wärmeableitung<br />
von Holz ist sehr gering, was sich beson<strong>de</strong>rs<br />
bei Fußbö<strong>de</strong>n, Treppen und Möbeln angenehm<br />
auswirkt. Da Holz und die Holzbaustoffe<br />
leicht von Gewicht sind und sich leicht,<br />
schnell und trocken verarbeiten lassen, eignen<br />
sie sich beson<strong>de</strong>rs für Bauten, die schnell<br />
bezugsfertig o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Zwischenwän<strong>de</strong> und<br />
Einbauten versetzbar sein sollen. Wegen <strong>de</strong>s<br />
leichten Gewichtes muß bei Bauteilen, von<br />
<strong>de</strong>nen hohe Schalldämmwerte verlangt wer<strong>de</strong>n,<br />
auf geeignete Konstruktion geachtet<br />
wer<strong>de</strong>n. Zur Verbesserung <strong>de</strong>r Raumakustik<br />
sind Holz und verschie<strong>de</strong>ne Holzbaustoffe<br />
sehr gut geeignet. Bei Verwendung als tragen<strong>de</strong><br />
Bauteile wirkt sich das geringe Eigengewicht<br />
bei hoher Festigkeit <strong>de</strong>s Holzes oft<br />
vorteilhaft aus. Bei aggressiver chemischer<br />
Beanspruchung ist Holz meist an<strong>de</strong>ren Baustoffen<br />
überlegen.<br />
2.2 Architektonische Eigenschaften:<br />
Holz kann <strong>de</strong>m Architekten helfen, seine Bauten<br />
gut in die Landschaft einzufügen. Wo es<br />
bei <strong>de</strong>r traditionellen Bauweise verwen<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>, macht Holz es leicht, auch mo<strong>de</strong>rne<br />
Bauten in gewachsene Ortschaften und Städte<br />
einzuglie<strong>de</strong>rn, aber auch indifferente und<br />
ganz neu geplante Bebauungen können aufgelockert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
In Gestaltung und Formgebung bietet Holz,<br />
insbeson<strong>de</strong>rs verleimt, vielfältige Möglichkeiten.<br />
Tragen<strong>de</strong> Teile können sehr gut zur Gestaltung<br />
mit herangezogen wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs<br />
angenehm wirkt sich Holz im Innern von mo<strong>de</strong>rnen<br />
Gebäu<strong>de</strong>n aus. Seine warmen Farben<br />
und lebendigen Strukturen stehen in erwünschtem<br />
Gegensatz zu <strong>de</strong>n kühlen und<br />
glatten Oberflächen <strong>de</strong>r übrigen Baustoffe.<br />
Gera<strong>de</strong> weil die Natur aus immer weiteren<br />
Bereichen <strong>de</strong>s menschlichen Lebens verdrängt<br />
wird, macht <strong>de</strong>r natürliche Baustoff<br />
Holz Wohn- und Arbeitsräume angenehmer<br />
und erhöht <strong>de</strong>n Wert von Erholungs-, Versammlungs-<br />
und Repräsentationsräumen.<br />
3. Mehr Holz im Bauwesen - Voraussetzungen<br />
und For<strong>de</strong>rungen<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 9
Bei <strong>de</strong>r Frage, ob und wie Holz verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n kann, sind die nachfolgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
und For<strong>de</strong>rungen zu beachten:<br />
3.1 Wirtschaftlichkeit:<br />
Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit sind alle<br />
Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die zugunsten<br />
<strong>de</strong>r Verwendung von Holz sprechen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Anschaffungskosten, Lebensdauer<br />
und <strong>de</strong>r Einfluß auf die Unterhaltungs-,<br />
Pflege- und Beheizungskosten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />
Im Zweifelsfalle ist für Bauteile und Baustoffe<br />
aus Holz zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
3.2 Holzarten:<br />
Für fast je<strong>de</strong>n Bedarf gibt es gute und schöne<br />
heimische Holzarten. Auf diese Holzarten<br />
muß <strong>de</strong>r Staat in vermehrtem Umfange, vor<br />
allem wenn er selbst als Bauherr auftritt, zurückgreifen.<br />
Die Verwendung modischer,<br />
frem<strong>de</strong>r Hölzer sollte unterbleiben.<br />
3.3 Güteanfor<strong>de</strong>rungen:<br />
Es sind nicht bessere Sortierungen, Güte-<br />
o<strong>de</strong>r Schnittklassen zu for<strong>de</strong>rn, als <strong>de</strong>r Verwendungszweck<br />
es notwendig macht. Übertriebene<br />
Güteanfor<strong>de</strong>rungen verteuern das<br />
Bauen mit Holz, sind ihm <strong>de</strong>shalb abträglich<br />
und führen oft zu unnatürlichen Lösungen.<br />
Normale Sortierungen sind in Struktur und<br />
Farbe lebendiger und reizvoller. Für Hölzer,<br />
die später nicht mehr sichtbar sind, o<strong>de</strong>r die<br />
einen <strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Farbanstrich o<strong>de</strong>r Überzug<br />
erhalten, sollen die Güteanfor<strong>de</strong>rungen soweit<br />
eingeschränkt wer<strong>de</strong>n, wie es eine einwandfreie<br />
handwerkliche Ausführung zuläßt.<br />
3.4 Werbewirkung:<br />
Wenn Räume mit stärkerem Publikumsverkehr<br />
o<strong>de</strong>r Repräsentationsräume o<strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Staatsforstverwaltung geplant<br />
o<strong>de</strong>r ausgeführt wer<strong>de</strong>n, ist beson<strong>de</strong>rs<br />
darauf zu achten, daß heimische Hölzer in<br />
einwandfreier Konstruktion und Verarbeitung<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Staatsbauverwaltung<br />
sollte beispielgebend dafür sein, wie auch<br />
schwierige architektonische Aufgaben mit Hilfe<br />
heimischen Holzes gut und eindrucksvoll<br />
gelöst wer<strong>de</strong>n können.<br />
3.5 Bauaufsichtliche Vorschriften:<br />
Die bauaufsichtlichen Vorschriften, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die hinsichtlich <strong>de</strong>s Brandschutzes, sind<br />
zu beachten. Es ist aber auch in je<strong>de</strong>m Fall zu<br />
prüfen, ob die bauaufsichtlich zugelassenen<br />
Möglichkeiten zur Holzanwendung voll ausgeschöpft<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
3.6 Holzschutz:<br />
L 7402<br />
Alle Holzbauteile sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
durch Tränkung o<strong>de</strong>r Anstrich mit amtlich zugelassenen<br />
Holzschutzmitteln o<strong>de</strong>r in sonst<br />
geeigneter Weise gegen Witterungseinflüsse,<br />
Pilzbefall und Insekten zu schützen. Wenn es<br />
notwendig ist, sind Holzbauteile in geeigneter<br />
Weise schwer entflammbar zu machen.<br />
3.7 Konstruktion und Verarbeitung:<br />
Bei <strong>de</strong>r Planung sind alle Holzbauteile so<br />
durchzukonstruieren, daß spätere Schä<strong>de</strong>n<br />
möglichst ausgeschlossen sind. Es ist beson<strong>de</strong>rs<br />
darauf zu achten, daß das Holz einwandfrei<br />
verarbeitet wird. Die anerkannten<br />
Regeln <strong>de</strong>r Bautechnik, vor allem die einschlägigen<br />
DIN-Vorschriften, sind einzuhalten.<br />
Falsch konstruierte, schlecht verarbeitete<br />
o<strong>de</strong>r mit Schä<strong>de</strong>n behaftete Bauteile bringen<br />
<strong>de</strong>n Baustoff Holz unverdient in Mißkredit.<br />
3.8 Beratung:<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Holz e.V., Düsseldorf,<br />
Füllenbachstraße 6, berät und informiert<br />
kostenlos über alle Fragen <strong>de</strong>r Verwendung,<br />
<strong>de</strong>r Konstruktion und <strong>de</strong>s Holzschutzes. Von<br />
dieser Beratungsmöglichkeit ist gegebenenfalls<br />
Gebrauch zu machen.<br />
4. Anwendungsbeispiele<br />
Dieser Entschließung liegt eine Aufstellung<br />
über Anwendungsbeispiele zur Kenntnisnahme<br />
und Beachtung bei. Die darin enthaltenen<br />
Anweisungen für Baumaßnahmen im Bereich<br />
<strong>de</strong>s Bayer. Staatsministeriums für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Forsten (Abschn. 5.3) sind<br />
bin<strong>de</strong>nd für die Planung und Bauausführung.<br />
Diese Entschließung mit Anwendungsbeispielen<br />
ist sinngemäß bei allen Bauvorhaben anzuwen<strong>de</strong>n<br />
, die mit öffentlichen Mitteln geför<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Den Selbstverwaltungskörperschaften wird<br />
die Beachtung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Entschließung<br />
mit Anwendungsbeispielen empfohlen.<br />
Anhang<br />
zur ME vom 14.04.1967<br />
Nr. IV A 6 - 9821 a 98<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 9
Anwendungsbeispiele<br />
Für alle nachfolgen<strong>de</strong>n Beispiele sind die grundsätzlichen<br />
Voraussetzungen und For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Bezugsentschließung, auch wenn dies nicht beson<strong>de</strong>rs<br />
erwähnt ist, zu beachten.<br />
1. Rohbau<br />
1.1 Holzbalken<strong>de</strong>cken:<br />
In allen Fällen, in <strong>de</strong>nen Holz als tragen<strong>de</strong><br />
Konstruktion für Zwischen<strong>de</strong>cken bauaufsichtlich<br />
zulässig ist, ist zu prüfen, ob eine<br />
solche Ausführung wirtschaftlich ist.<br />
1.2 Dachstühle:<br />
In fast allen Fällen sind bei steilen und flachgeneigten<br />
Dächern hölzerne Dachstühle bauaufsichtlich<br />
zulässig und wirtschaftlich vertretbar.<br />
1.3 Flachdächer:<br />
Kaltdachkonstruktionen sind <strong>de</strong>n Warmdächern<br />
aus bauphysikalischen und wirtschaftlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n meisten Fällen vorzuziehen.<br />
Für die tragen<strong>de</strong> Konstruktion <strong>de</strong>r oberen<br />
Schale <strong>de</strong>s Kaltdaches und <strong>de</strong>r Dachschalung<br />
ist meist Holz <strong>de</strong>r wirtschaftlichste<br />
Baustoff.<br />
1.4 Gerüste und Betonschalungen:<br />
Wenn die Wahl <strong>de</strong>s Baustoffes für Gerüste<br />
und Betonschalungen beeinflußt wer<strong>de</strong>n<br />
kann, so ist, wenn es bautechnisch und wirtschaftlich<br />
vertretbar ist, Holz vorzuziehen. Bei<br />
Sichtbetonbauteilen ergeben richtig angewen<strong>de</strong>te<br />
Schalungen aus Holz lebendigere<br />
Oberflächen als solche aus an<strong>de</strong>ren Materialien.<br />
1.5 Fertigbau:<br />
Wenn vorgefertigte Bauteile o<strong>de</strong>r Fertighäuser<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n sollen, sind geeignete<br />
Holzkonstruktionen bei <strong>de</strong>r Auswahl mit einzubeziehen.<br />
1.6 Sonstiges:<br />
Für tragen<strong>de</strong> Elemente, Dachtragwerke, Unterzüge,<br />
Rahmenkonstruktionen, Hallentragwerke,<br />
Türme, Fußgängerbrücken usw. ist<br />
Holz, evtl. als Leimbin<strong>de</strong>r verarbeitet, vielfach<br />
wirtschaftlicher.<br />
2. Ausbau<br />
2.1 Außenschalungen:<br />
L 7402<br />
Es ist genau zu überlegen, welche Holzart<br />
und welche Oberflächenbehandlung jeweils<br />
am geeignetsten ist. Schon die fachgerechte<br />
Ausführung farblos lackierter Außenschalungen<br />
und an<strong>de</strong>rer, <strong>de</strong>r Witterung ausgesetzter<br />
Bauteile aus Holz - auch aus weitgehend witterungsbeständigen<br />
in- und ausländischen<br />
Holzarten - verursacht verhältnismäßig hohe<br />
Kosten. Um solche Holzteile aber ausreichend<br />
unterhalten zu können, wer<strong>de</strong>n Mittel<br />
in einem Umfang benötigt, wie sie gewöhnlich<br />
für die Bauunterhaltung nicht verfügbar sind.<br />
Die Folge davon ist, daß diese Bauteile bald<br />
unansehnlich o<strong>de</strong>r gar schadhaft wer<strong>de</strong>n. Es<br />
ist daher beson<strong>de</strong>rs in freier Landschaft o<strong>de</strong>r<br />
in ländlicher Umgebung vorzuziehen, heimisches<br />
Holz zu verwen<strong>de</strong>n, das mit farblosen<br />
o<strong>de</strong>r pigmentierten Holzschutzmitteln behan<strong>de</strong>lt<br />
wird. Das Aussehen solcher Holzteile ist<br />
auf die Dauer gesehen meist befriedigen<strong>de</strong>r<br />
und die Unterhaltung einfacher und billiger.<br />
2.2 Fenster, Außentüren und Tore:<br />
Holz, und Holzverbundkonstruktionen sind<br />
immer mit in Konkurrenz zu ziehen, wenn es<br />
gilt, solche Bauteile zu planen und auszuführen.<br />
Bei fachgerechter Ausführung - beson<strong>de</strong>rs,<br />
wenn die Ausmaße nicht allzugroß sind<br />
- sind Holzfenster an<strong>de</strong>ren Ausführungsarten<br />
meist bauphysikalisch und wirtschaftlich überlegen.<br />
Zur Oberflächenbehandlung vgl. 2.1.<br />
2.3 Fußbö<strong>de</strong>n und Treppen:<br />
Fußbö<strong>de</strong>n und Treppen aus Holz sind wegen<br />
<strong>de</strong>r geringen Wärmeableitung fußwarm und<br />
wegen <strong>de</strong>r Elastizität angenehm zu begehen.<br />
Sie eignen sich daher für Wohnräume und für<br />
Diensträume mit nicht zu starkem Verkehr.<br />
Bei stark beanspruchten Holzfußbö<strong>de</strong>n ist zu<br />
prüfen, ob <strong>de</strong>r Pflege- und Unterhaltungsaufwand<br />
nicht zu hoch wird. Für beson<strong>de</strong>rs auszustatten<strong>de</strong><br />
Räume lassen sich wirkungsvolle<br />
Bö<strong>de</strong>n auch mit einheimischen Holzarten ausführen.<br />
2.4 Innentüren:<br />
Auch aus Holz können Türzargen konstruiert<br />
wer<strong>de</strong>n, die befriedigen<strong>de</strong> Anschlüsse zu an<strong>de</strong>ren<br />
Bauteilen zulassen. Wegen <strong>de</strong>r Wahl<br />
<strong>de</strong>r Holzart und <strong>de</strong>r Oberflächenbehandlung<br />
für Naturholztüren vgl. 2.5. Für rauchdichte<br />
Flur- und Treppenraumabschlüsse kann Eichenholz<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, es ist oft wirtschaftlicher<br />
als an<strong>de</strong>re Baustoffe.<br />
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2.5 Wand- und Deckenverkleidungen:<br />
Nachhallregulierung:<br />
Durch Decken- und Wandverkleidungen aus<br />
Holz können in Räumen, die ihrem Zweck<br />
entsprechend beson<strong>de</strong>rs ausgestattet wer<strong>de</strong>n<br />
müssen, vielfältige und eindrucksvolle innenarchitektonische<br />
Wirkungen erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch zweckentsprechen<strong>de</strong> Konstruktionen<br />
(gelochte Platten o<strong>de</strong>r offene Fugen, die mit<br />
Schallschluckstoffen hinterfüttert wer<strong>de</strong>n),<br />
kann in Versammlungsräumen, Turnhallen,<br />
lauten Fluren und Hallen und in an<strong>de</strong>ren<br />
Räumen, wo dies nötig ist, <strong>de</strong>r Nachhall gut<br />
reguliert wer<strong>de</strong>n. Auch viele aus Holz hergestellte<br />
Bauplatten sind für diesen Zweck geeignet.<br />
Mit massiven Leisten, Brettern und<br />
Bohlen aus heimischen Holzarten lassen sich<br />
auch für mo<strong>de</strong>rne Räume passen<strong>de</strong> Decken-<br />
und Wandverkleidungen entwerfen. Doch<br />
auch für Plattenverkleidungen sollen - hauptsächlich<br />
<strong>de</strong>r Werbewirkung wegen - möglichst<br />
heimische Furniere verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
2.6 Versetzbare Zwischenwän<strong>de</strong>:<br />
Wenn Gebäu<strong>de</strong> für Verwaltung, Wissenschaft<br />
und Forschung so geplant und ausgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen, daß ihre Raumeinteilung<br />
häufig wechseln<strong>de</strong>n Raumanfor<strong>de</strong>rungen entsprechend<br />
leicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n<br />
für die nicht tragen<strong>de</strong>n Innenwän<strong>de</strong> oft<br />
versetzbare und typisierte Elemente verwen<strong>de</strong>t.<br />
Holz und aus Holz hergestellte Baustoffe<br />
sind wegen ihrer günstigen bautechnischen<br />
Eigenschaften für die Konstruktion solcher<br />
Elemente sehr gut geeignet und daher mit in<br />
Betracht zu ziehen.<br />
2.7 Einbaumöbel:<br />
Wenn es notwendig ist - beson<strong>de</strong>rs auch in<br />
<strong>de</strong>n nach 2.6 beschriebenen Gebäu<strong>de</strong>n - Einbauschränke<br />
und an<strong>de</strong>re Einbaumöbel anzuordnen,<br />
sind Holz o<strong>de</strong>r aus ihm hergestellte<br />
Baustoffe fast immer das geeignetste Material.<br />
Zur Wahl <strong>de</strong>r Holzarten und <strong>de</strong>r Konstruktionen<br />
vgl. 2.5.<br />
2.8 Einrichtungen:<br />
Wenn Dienststellen <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />
beim Entwurf o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beschaffung von<br />
Möbeln o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n<br />
verantwortlich o<strong>de</strong>r beratend beteiligt<br />
sind, so sollen sie darauf achten, daß dabei<br />
einheimische Holzarten berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Außenanlagen<br />
Wo es architektonisch und wirtschaftlich vertretbar<br />
ist, sollen Zäune, Gelän<strong>de</strong>r, Pfosten<br />
und ähnliche Bestandteile von Außenanlagen<br />
aus Holz hergestellt wer<strong>de</strong>n. Dabei ist durch<br />
L 7402<br />
holzgerechte Konstruktion und intensiven<br />
Holzschutz (Druckkesseltränkung und ähnliche<br />
Verfahren) eine möglichst lange Lebensdauer<br />
zu sichern.<br />
4. Beson<strong>de</strong>re Räume:<br />
Holz ist für eine eindrucksvolle und zweckentsprechen<strong>de</strong><br />
Ausstattung von Räumen beson<strong>de</strong>rer<br />
Art, wie von Versammlungs- und Repräsentationsräumen<br />
beson<strong>de</strong>rs geeignet.<br />
Wenn Räume dieser Art und solche mit starkem<br />
Publikumsverkehr geplant und ausgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n, so sollen passen<strong>de</strong> heimische<br />
Hölzer so gut ausgewählt und verwen<strong>de</strong>t und<br />
so sorgfältig verarbeitet wer<strong>de</strong>n, daß das Ergebnis<br />
beispielgebend und werbend wirkt. Ein<br />
ungerechtfertigter Aufwand ist aber zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
5. Beson<strong>de</strong>re Bauten:<br />
5.1 Bauten geringeren Umfanges:<br />
Für kleinere Dienst-, Wohn-, Betriebs- und<br />
Nebengebäu<strong>de</strong> lassen die bauaufsichtlichen<br />
Vorschriften weitgehend Holz auch für tragen<strong>de</strong><br />
Konstruktion zu. Für solche Gebäu<strong>de</strong><br />
soll daher Holz auch für <strong>de</strong>n Rohbau in<br />
beson<strong>de</strong>rem Maße verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2 Demontierbare und kurzlebige Gebäu<strong>de</strong>:<br />
Wenn zu erwarten ist, daß Gebäu<strong>de</strong> in absehbarer<br />
Zeit abgebrochen und an an<strong>de</strong>rer<br />
Stelle wie<strong>de</strong>r aufgestellt wer<strong>de</strong>n müssen o<strong>de</strong>r<br />
daß sich nur eine kurze Lebensdauer haben<br />
müssen, ist ebenfalls Holz in beson<strong>de</strong>rem<br />
Maß heranzuziehen, weil seine Verwendung<br />
für solche Gebäu<strong>de</strong> - vor allem in Form von<br />
vorgefertigten Bauteilen - meist sehr wirtschaftlich<br />
ist.<br />
5.3 Bauten <strong>de</strong>r Landwirtschafts- und Forstverwaltung:<br />
Für <strong>de</strong>n Bau aller Dienst-, Wohn-, Betriebs-<br />
und Nebengebäu<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>m Bayer. Staatsministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten unterstehen, ist Holz in ganz beson<strong>de</strong>rem<br />
Umfange zu verwen<strong>de</strong>n. Es gelten<br />
dafür die folgen<strong>de</strong>n Vorschriften:<br />
5.31 Alle Verwendungsmöglichkeiten beim<br />
Rohbau (siehe 1.) und beim Ausbau (siehe<br />
2.) sind voll auszuschöpfen.<br />
5.32 Es dürfen, mit Ausnahme untergeordneter<br />
Furnierteile, nur heimische Holzarten verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
5.33 Für Wald- und Landarbeiterwohngebäu<strong>de</strong><br />
- u.U. auch für Forstdienstgebäu<strong>de</strong> - sol-<br />
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len, wenn dies unter Berücksichtigung aller<br />
Gesichtspunkte wirtschaftlich ist, vorgefertigte<br />
Bauteile o<strong>de</strong>r Fertighäuser aus<br />
Holz verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
5.34 Beim Ausbau (vgl. 2.) von Forstamtsgebäu<strong>de</strong>n<br />
und Dienstgebäu<strong>de</strong>n für die<br />
Oberforstdirektionen sollen typische<br />
Holzarten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Forstamtes<br />
bzw. Regierungsbezirks in beispielgeben<strong>de</strong>r<br />
und werben<strong>de</strong>r Weise verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Staatsforstverwaltung wird erfor<strong>de</strong>rlichenfalls<br />
die Staatsbauverwaltung bei<br />
<strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Holzarten beraten und<br />
bei <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>s Holzes mitwirken.<br />
5.35 Die für die Bauten <strong>de</strong>s Bayer. Staatsministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten gelten<strong>de</strong>n Vorschriften nach<br />
5.31, 5.32 und 5.34 sind dann nicht anzuwen<strong>de</strong>n,<br />
wenn dadurch ein<br />
ungerechtfertigter Aufwand entsteht.<br />
5.4 Gebäu<strong>de</strong> in freier Landschaft und in ländlicher<br />
Umgebung (vgl. 2.2 <strong>de</strong>r Entschließung):<br />
Für diese Gebäu<strong>de</strong> sollen die Vorschriften<br />
nach 5.31, 5.32 und 5.34 sinngemäß angewen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierunter fallen unter<br />
an<strong>de</strong>rem auch die Gebäu<strong>de</strong> für die Nebenbetriebe<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sautobahnen, die<br />
meist auf bevorzugten Bauplätzen in<br />
waldreicher Umgebung errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
5.5 Bauten beson<strong>de</strong>rer Art und Nutzung:<br />
Bei Bauten für beson<strong>de</strong>re Zwecke, z.B.<br />
Lagerhallen, Sporthallen o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>n,<br />
die aggressiven chemischen Beanspruchungen<br />
ausgesetzt sind, ist die Verwendungsmöglichkeit<br />
von Holz sorgfältig zu<br />
prüfen.<br />
L 7402<br />
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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz: II Z 5-4003.2-016 München, <strong>de</strong>n 10.01.85<br />
An<br />
Regierungen<br />
und nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />
Verwendung von Holz bei öffentlichen Bauten<br />
L 7402<br />
Die heimische Forst- und Holzwirtschaft wird durch die angestiegenen Waldschä<strong>de</strong>n schwer betroffen. Dabei<br />
ist das Holz geschädigter Bäume bei rechtzeitigem Einschlag in seiner Verwendung nicht beeinträchtigt.<br />
Es geht <strong>de</strong>shalb nicht an, in Verdingungsunterlagen die Verwendung von Holz aus geschädigten Waldbestän<strong>de</strong>n<br />
auszuschließen.<br />
An Holz sollen auch keine übertriebenen Schönheitsanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n. Vielmehr muß das Anspruchsniveau<br />
auf ein vernünftiges Maß gesenkt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sollen naturbedingte "Holzfehler",<br />
wie Äste, nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn sie <strong>de</strong>n Gebrauchswert nicht min<strong>de</strong>rn. Auf je<strong>de</strong>n Fall soll<br />
darauf verzichtet wer<strong>de</strong>n, eine bestimmte, insbeson<strong>de</strong>re ausländische Herkunft <strong>de</strong>s Holzes vorzuschreiben,<br />
da sonst selbst qualitativ vergleichbare heimische Ware nicht angeboten wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Für statisch gering beanspruchte und nicht sichtbare Bauteile sollte in vermehrtem Umfang Bauschnittholz<br />
<strong>de</strong>r Güteklasse III nach DIN 4074 Teil 1 eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
I. A.<br />
Rusam<br />
Ministerialrat<br />
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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz II Z 5-4003.2-004/88 München, <strong>de</strong>n 22.08.88<br />
An<br />
Regierungen<br />
und nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />
Verwendung von Holz bei öffentlichen Bauten<br />
L 7402<br />
Mit MRdS vom 10.01.85 Nr. II Z 5-4003.2-0.16 wur<strong>de</strong> auf eine verstärkte Verwendung von Holz bei öffentlichen<br />
Bauten hingewirkt. Der Bayerische Landtag hat sich nunmehr erneut mit <strong>de</strong>r Holzverwendung im öffentlichen<br />
Bereich beschäftigt und mit Beschluß vom 14.07.88 die Staatsregierung ersucht, die Verwendung<br />
<strong>de</strong>s heimischen Werkstoffes Holz bei staatlichen, kommunalen o<strong>de</strong>r mit öffentlichen Mitteln geför<strong>de</strong>rten<br />
Bauvorhaben mehr als bisher zu för<strong>de</strong>rn und dafür zu sorgen, daß bei öffentlichen Bauvorhaben Holz durch<br />
baustoffneutrale Ausschreibungen möglichst nicht von vornherein ausgeschlossen wird.<br />
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />
I. A.<br />
Rusam<br />
Ministerialrat<br />
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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz II Z 5-4003.2-006/88 München, <strong>de</strong>n 29.12.88<br />
An<br />
Regierungen<br />
und nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />
Verzicht auf die Verwendung tropischer Hölzer bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand<br />
L 7402<br />
Der Bayerische Landtag hat am 26.10.88 folgen<strong>de</strong>n Beschluß gefaßt: "Die Staatsregierung wird aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />
bei allen Baumaßnahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand (in Freistaat, Bezirken, Landkreisen und Gemein<strong>de</strong>n),<br />
zur Unterstützung <strong>de</strong>r heimischen Forstwirtschaft und zum Schutz <strong>de</strong>r tropischen Regenwäl<strong>de</strong>r, auf die<br />
Verwendung tropischer Hölzer zu verzichten, wenn <strong>de</strong>r vorgesehene Verwendungszweck auch mit einheimischen<br />
Hölzern erreicht wer<strong>de</strong>n kann."<br />
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />
Dieses MRdS wird künftig im Vergabehandbuch in Teil V unter <strong>de</strong>n Nrn. 1.08.1 und 2.01 1) geführt.<br />
I. A.<br />
Rusam<br />
Ministerialrat<br />
1) neu: 7402<br />
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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz II Z 5-4003.2-001/91 München, <strong>de</strong>n 06.12.91<br />
An<br />
Regierungen<br />
und nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />
Holz einheimischer Baumarten als umweltfreundlicher Baustoff<br />
Der Bayerische Landtag hat am 06.11.91 folgen<strong>de</strong>n Beschluß gefaßt:<br />
L 7402<br />
"Die Staatsregierung wird aufgefor<strong>de</strong>rt, dafür Sorge zu tragen, daß bei allen staatlichen Bauvorhaben geprüft<br />
wird, ob umweltbelasten<strong>de</strong> Baustoffe insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n umweltfreundlichen Baustoff Holz ersetzt<br />
wer<strong>de</strong>n können."<br />
Durch diesen Beschluß soll <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>s umweltfreundlichen Baustoffes Holz geför<strong>de</strong>rt, dabei aber verhin<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n, daß tropische Hölzer verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (vgl. MRdS vom 29.12.88 Nr. IIZ5-4003.2-006/88).<br />
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.<br />
I. A.<br />
Rusam<br />
Ltd. Ministerialrat<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 9 von 9
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OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz IIZ5/IIZ7-4002-002/95 München, 04.09.1995<br />
Regierungen<br />
Oberfinanzdirektionen<br />
Autobahndirektionen<br />
Staatliche Hochbauämter<br />
Landbauämter<br />
Hochschulbauämter<br />
Land- und Universitätsbauamt<br />
Finanzbauämter<br />
Straßenbauämter<br />
Straßen- und Wasserbauamt<br />
Vergabewesen;<br />
Verwendung von autochthonem Pflanzgut<br />
L 7404<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r naturschutzfachlichen Zielsetzung, bei Bepflanzungsmaßnahmen in <strong>de</strong>r freien<br />
Landschaft soweit wie möglich autochthones Pflanzgut zu verwen<strong>de</strong>n, ergibt sich die Frage, ob die Lieferung<br />
<strong>de</strong>rartiger Pflanzen in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n darf.<br />
Die For<strong>de</strong>rung nach autochthonem Pflanzgut wird vor allem damit begrün<strong>de</strong>t, dass mit die vorhan<strong>de</strong>nen heimischen<br />
Regionalrassen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n und einer Florenverfälschung entgegengewirkt wird. Zu<strong>de</strong>m sind solche<br />
Pflanzen beson<strong>de</strong>rs gut an die Wuchsbedingungen ihres Verbreitungsraumes angepasst.<br />
Derzeit besteht die Schwierigkeit, dass autochthones Pflanzgut nur in geringem Umfang und nur von einigen<br />
wenigen Baumschulen angeboten wird. Die schränkt <strong>de</strong>n Wettbewerb ein und führt u.U. zur Verteuerung <strong>de</strong>r<br />
Pflanzkosten.<br />
Pflanzarbeiten sind Bauleistungen und unterliegen somit <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r VOB/A. Nach § 4 Nr. 1 Halbsatz<br />
2 sollen Bauleistungen i.d.R. mit <strong>de</strong>n zugehörigen Lieferungen vergeben wer<strong>de</strong>n. Wettbewerbsbeschränkte<br />
Verhaltensweisen sind nach § 2 Nr. 1 Satz 3 zu bekämpfen. Daher dürfen nach § 9 Nr. 5 Abs. 1 bestimmte<br />
Ursprungsorte nur vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n, wenn dies durch die Art <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Leistung gerechtfertigt ist.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Anwendung dieser Bestimmung auf landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen lässt sich die Auffassung<br />
vertreten, dass das Vorschreiben von autochthonem Pflanzgut bestimmter Arten bei Pflanzarbeiten<br />
zulässig ist. Hinzu kommt, dass die EG-Kommission offenbar die Bevorzugung von autochthonem Pflanzgut<br />
hingenommen hat und nicht als Diskriminierung wertet.<br />
Wenn man sich aus naturschutzfachlichen Grün<strong>de</strong>n für autochthones Pflanzgut und die Inkaufnahme von evtl.<br />
Mehrkosten entschei<strong>de</strong>t, so muss gleichwohl das haushaltsrechtliche Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel stets beachtet wer<strong>de</strong>n. Im Hinblick darauf muss im Einzelfall abgewogen<br />
wer<strong>de</strong>n, ob ein Vorschreiben von autochthonem Pflanzgut in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen für Pflanzarbeiten<br />
wirtschaftlich vertretbar ist. Eine bestimmte Bezugsquelle darf grundsätzlich nicht genannt wer<strong>de</strong>n. Geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n sollte stets auch die Alternative, autochthones Pflanzgut unmittelbar bei <strong>de</strong>r Baumschule zu kaufen<br />
und vom Auftragnehmer für die Pflanzarbeiten dort abholen zu lassen. Wegen dieser Möglichkeit kann es sich<br />
auch anbieten, bei <strong>de</strong>r Ausschreibung von Pflanzarbeiten die Lieferung von autochthonem Pflanzgut nur als<br />
Bedarfsposition vorzusehen. Um Beachtung wird gebeten.<br />
I. A.<br />
H. Schnei<strong>de</strong>r<br />
Ministerialdirigent<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz.:IIB1-4094-033/97 München 25.07.2006<br />
1. An die<br />
Autobahndirektionen<br />
Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern<br />
Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser,<br />
Gärten und Seen<br />
Staatliche Bauämter<br />
Staatliche Hochbauämter<br />
Straßenbauämter<br />
Universitätsbauamt Würzburg<br />
Baudienststelle Grafenwöhr<br />
Nachrichtlich:<br />
Regierungen<br />
Vertragsangelegenheiten<br />
Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
L 7501<br />
für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung bzw. <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens von Unternehmen,<br />
die im Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser, Gärten und<br />
Seen Verträge (einschließlich <strong>de</strong>r Gewährleistungspflichten) gegenüber <strong>de</strong>m Freistaat <strong>Bayern</strong> o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Bund zu erfüllen haben, wird im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />
Folgen<strong>de</strong>s bestimmt:<br />
1. Zuständigkeiten<br />
1.1 Die Abwicklung <strong>de</strong>r einzelnen Verträge und Baumaßnahmen bei Zahlungseinstellung eines<br />
Auftragnehmers sowie bei Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Auftragnehmers<br />
verbleibt grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Vergabestelle.<br />
1.2 Die Zuständigkeit <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Finanzen (LfF) bzw. seiner Dienstellen bestimmt sich<br />
nach <strong>de</strong>r Vertretungsverordnung bzw. <strong>de</strong>r vertraglichen Gerichtsstandvereinbarung (Bund).<br />
1.3 Die Koordination <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen für die Vergabestellen im Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung<br />
und <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in <strong>de</strong>n o.g. Fällen<br />
wird durch die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern durchgeführt.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 3
L 7501<br />
1.4 Regelungen im Vergabehandbuch <strong>Bayern</strong> über die Zustimmung einer vorgesetzten Dienststelle<br />
zur Kündigung eines Vertrages bleiben unberührt.<br />
2. Unterrichtung <strong>de</strong>r beteiligten Behör<strong>de</strong>n<br />
2.1 Die Vergabestelle unterrichtet unverzüglich die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion<br />
Nordbayern wenn ihr bekannt wird, dass ein Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat,<br />
die Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt o<strong>de</strong>r das Verfahren eröffnet<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Die Vergabestelle hat dabei auch mitzuteilen, ob bereits das Lan<strong>de</strong>samt für<br />
Finanzen – z.B. auf Grund von Mahnverfahren o<strong>de</strong>r auf Grund von sonstigen Rechtsstreitigkeiten<br />
– mit <strong>de</strong>n Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragsnehmers befasst ist.<br />
2.2 Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion unterrichtet<br />
- das Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen, wenn dieses auf Grund <strong>de</strong>r Meldung <strong>de</strong>r Vergabestelle(n)<br />
mit Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragnehmers bereits befasst ist ,<br />
- die Oberste Baubehör<strong>de</strong> (Sachgebiet IID9), das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung und die obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>r, wenn Aufträge<br />
im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau betroffen sind.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion entschei<strong>de</strong>t, welche weiteren Behör<strong>de</strong>n von ihr im Verfahren beteiligt<br />
o<strong>de</strong>r unterrichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Angaben zu <strong>de</strong>n Aufträgen<br />
3.1 Die Vergabestellen teilen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion unverzüglich die noch nicht abgewickelten<br />
Aufträge – getrennt nach Freistaat <strong>Bayern</strong> und Bund – entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Vergabehandbuchs<br />
<strong>Bayern</strong> in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung mit.<br />
3.2 Die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>verfahrens regelt die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />
4. Zustimmung zu Auszahlungen<br />
Sobald <strong>de</strong>r Vergabestelle bekannt wird, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt,<br />
die Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, o<strong>de</strong>r das Verfahren<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 3
L 7501<br />
eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, dürfen Zahlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion<br />
geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Weitere Maßnahmen<br />
5.1 Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion hat festzustellen, inwieweit mit Ansprüchen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
aus Bau-, Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistungsverträgen sowie mit For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Finanzämter<br />
gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers aufgerechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
5.2 Sie unterrichtet die Vergabestellen über aufrechenbare Ansprüche und übermittelt rechtzeitig<br />
vor Ablauf <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen bzw. <strong>de</strong>ssen zuständiger Dienststelle<br />
(§ 2 Abs. 7 Nr. 2 VertrV) eine Übersicht über die bisher ermittelten For<strong>de</strong>rungen und Verbindlichkeiten<br />
(getrennt nach Freistaat <strong>Bayern</strong> und Bund) zur Anmeldung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung im Insolvenzverfahren.<br />
5.3 Sobald zu übersehen ist, ob die ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages durch die Zahlungseinstellung<br />
o<strong>de</strong>r das Insolvenzverfahren gefähr<strong>de</strong>t wird, haben die Vergabestelle und die<br />
ggf. für die Zustimmung zur Vertragskündigung zuständige Behör<strong>de</strong> zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Vertrag<br />
nach § 8 VOB/B, § 8 VOL/B o<strong>de</strong>r nach einer an<strong>de</strong>ren Vertragsgrundlage (z.B. nach <strong>de</strong>n AVB<br />
für Architekten- und Ingenieurverträge) gekündigt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
6. Das Rundschreiben <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom<br />
19.01.1999, Az: IIB1-4094-53/97 wird hiermit gegenstandslos.<br />
7. Dieses Rundschreiben wird in die Datenbank <strong>Bayern</strong> Recht eingestellt und gilt über drei<br />
Jahre hinaus.<br />
Es wird unter Nr. 4501 in das Vergabehandbuch <strong>Bayern</strong> aufgenommen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Poxleitner<br />
Ministerialdirektor<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 3
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />
Gz IIZ4-0743-001/00 München, 02.09.2002<br />
Sachgebiete IIA1, IIB1, IIB6, IIC3, IIC6, IID3, IIZ1, IIZ3, IIZ6<br />
��7503<br />
Anwendung <strong>de</strong>r „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehör<strong>de</strong>n durch an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n und<br />
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)“<br />
Anlagen<br />
1 aktuelle Fassung <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung entfernt, weil veraltet<br />
1 Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Finanzen vom 25. März 2002 Gz IV 02-S 0229-26/02<br />
(veröffentlicht auch im AllMBl S. 472/2002)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in <strong>de</strong>r Mitteilungsverordnung ist bestimmt, über welche Vorgänge Behör<strong>de</strong>n und öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunkanstalten Mitteilungen an die Finanzämter übermitteln müssen. Erläutern<strong>de</strong> Hinweise zur<br />
Anwendung <strong>de</strong>r MV enthält das beigefügte Schreiben <strong>de</strong>s BMF. Die Mitteilungspflicht erstreckt sich<br />
grundsätzlich auf alle Zahlungen von Behör<strong>de</strong>n an Dritte, bei <strong>de</strong>nen die Gefahr <strong>de</strong>r unvollständigen<br />
Erfassung zu steuerlichen Zwecken als hoch einzuschätzen ist und betrifft nach § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2<br />
MV folgen<strong>de</strong> Zahlungen:<br />
a) Zahlungen an Zahlungsempfänger, die nicht im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen,<br />
gewerblichen o<strong>de</strong>r freiberuflichen Haupttätigkeit gehan<strong>de</strong>lt haben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1.Alt. MV);<br />
z.B. - Auftragserteilung durch die Oberste Baubehör<strong>de</strong> an die Technische Universität München mit<br />
anschließen<strong>de</strong>r Privatliquidation durch Herrn Professor …………….- und<br />
b) Zahlungen, die nicht auf das Geschäftskonto <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers erfolgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1<br />
2.Alt. MV).<br />
Die Mitteilungspflicht gegenüber Finanzamt und Betroffenen entfällt nur dann, wenn die an <strong>de</strong>nselben<br />
Empfänger geleisteten Zahlungen im Kalen<strong>de</strong>rjahr weniger als 1.500 Euro betragen. Diese<br />
Bagatellgrenze gilt allerdings nicht bei wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Bezügen (§ 7 Abs. 2 MV).<br />
Die mittelbewirtschaften<strong>de</strong>n Sachgebiete sind im einschlägigen Fall verantwortlich für die Erstellung <strong>de</strong>r<br />
Mitteilung an das Finanzamt und die vorgeschriebene Unterrichtung <strong>de</strong>s Betroffenen (vgl. §§ 8 ff. MV).<br />
Für die Klärung von Zweifelsfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hach<br />
© VH� <strong>Bayern</strong> 2008 1 1 von von159
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���� ��7503<br />
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Maßnahme Angebot für Vergabenummer<br />
Zuschlagskriterien LV Los Bezeichung<br />
Fa. Mayer HA Fa. Mayer NA 1 Fa. Bauer HA Fa. Bauer NA 1 Fa. Bauer NA 2 Fa. Schulze HA<br />
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Punktebewertung Zuschlagskriterium Preis<br />
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Wertungssumme<br />
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Anhang 1<br />
(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 5
Erläuterungen zur Punktebewertung Zuschlagskriterium Preis<br />
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Anhang 1<br />
(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 2 von 5
B�aßnahme<br />
Zuschlagskriterien LV Los Titel Pos. Bezeichung / Anfor<strong>de</strong>rung LV<br />
Vertragsbedingungen<br />
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Technischer Wert<br />
Produkte<br />
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Technischer Wert<br />
Funkt. Beschr.<br />
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Technischer Wert<br />
Nebenangebote<br />
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zugeh. LV-Glie<strong>de</strong>rung<br />
2<br />
2<br />
2.1.30<br />
2.2.70<br />
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Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenang./<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r angebotenen besseren<br />
Leistung<br />
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3.1.310<br />
Angebot für Vergabenummer<br />
Punktebewertung Sonstige Zuschlagskriterien<br />
Min<strong>de</strong>stanford.<br />
Punkte<br />
LV<br />
> LV<br />
max.<br />
Fa. Mayer HA<br />
Punktezahl<br />
Fa. Mayer NA 1<br />
Punktezahl<br />
Fa. Bauer HA<br />
Punktezahl<br />
Fa. Bauer NA 1<br />
Punktezahl<br />
Fa. Bauer NA 2<br />
Punktezahl<br />
Fa. Schulze HA<br />
Punktezahl<br />
10,00 10,00 10,00 10,00 10,00<br />
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Punkte Vertragsbedingungen ���� ����� ����� ����� ����� ����� ���� ����� �����<br />
10,00<br />
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Punkte Techn. Wert Produkte ���� ����� ����� ����� ����� ����� ����� ����� �����<br />
10,00<br />
Punkte Techn. Wert Funkt. Beschreibung ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ����<br />
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10,00 10,00 10,00 10,00<br />
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Anhang 1<br />
(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 5
B�aßnahme<br />
zugeh. LV-Glie<strong>de</strong>rung<br />
Zuschlagskriterien LV Los Titel Pos. Bezeichung / Anfor<strong>de</strong>rung LV<br />
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Folgekosten/<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
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Angebot für Vergabenummer<br />
Punktebewertung Sonstige Zuschlagskriterien<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Nebenang./<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r angebotenen besseren<br />
Leistung<br />
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Min<strong>de</strong>stanford.<br />
Punkte<br />
LV<br />
> LV<br />
max.<br />
Fa. Mayer HA<br />
Punktezahl<br />
Fa. Mayer NA 1<br />
Punktezahl<br />
Fa. Bauer HA<br />
Punktezahl<br />
Fa. Bauer NA 1<br />
Punktezahl<br />
Fa. Bauer NA 2<br />
Punktezahl<br />
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2.2.80<br />
���� ���� ���� ���� Ausschluss ����<br />
Fa. Schulze HA<br />
Punktezahl<br />
Punkte Techn. Wert Nebenangebote ���� ����� ����� ����� ����� ����� ����� �����<br />
10,00 10,00 10,00 10,00<br />
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Punkte Folgekosten/Wirtschaftlichkeit ���� ����� ����� ����� ����� ����� ���� ���� �����<br />
Gestaltung 10,00<br />
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Punkte Gestaltung ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ����<br />
Weitere 10,00<br />
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Erläuterung Punktebewertung Sonstige Zuschlagskriterien<br />
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Punkte Weitere ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ���� ����<br />
Anhang 1<br />
(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5
�aßnahme<br />
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Wertungskriterien Gewichtung<br />
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(c) VH� <strong>Bayern</strong> 2008<br />
Fa. Mayer HA<br />
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1.000<br />
2<br />
Angebot für Vergabenummer<br />
Punktebewertung und Rangfolge von Haupt- und Nebenangeboten ��<br />
Fa. Mayer NA 1 Fa. Bauer HA Fa. Bauer NA 1<br />
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Fa. Bauer NA 2<br />
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883<br />
Aus-<br />
3 schluss 5<br />
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Fa. Schulze HA<br />
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922<br />
4<br />
Anhang 1<br />
5 von 5
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen<br />
vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18.12.1953)<br />
Anhang 2<br />
In <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r VO PR Nr. 14/54 vom 23.12.1954 (BAnz Nr. 250 vom 29.12.1954) und <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsverordnungen<br />
PR 8/61 vom 9.11.1961 (BAnz Nr. 223 vom 18.11.1961) und PR 7/67 vom 12.12.1967 (BAnz Nr.<br />
237 vom 19.12.1967)<br />
einschließlich<br />
Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zu PR Nr. 30/53)<br />
Quellen: Siehe oben<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Verordnung PR Nr. 4/72<br />
über die Bemessung <strong>de</strong>s kalkulatorischen Zinssatzes<br />
vom 17. April 1972<br />
Anhang 3<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 2 <strong>de</strong>s Preisgesetzes vom 10. April 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt <strong>de</strong>s Wirtschaftsrates<br />
<strong>de</strong>s Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 27), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch § 37 <strong>de</strong>s Gesetzes über die Investitionshilfe<br />
<strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 (Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I S. 7), wird verordnet:<br />
Der Höchstsatz für kalkulatorische Zinsen<br />
§ 1<br />
a) nach Nummer 43 Abs. 2 <strong>de</strong>r Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen<br />
Aufträgen vom 21. November 1953 (Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953), zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />
durch die Verordnung PR Nr. 7/67 vom 12. Dezember 1967 (Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 237 vom 19. Dezember<br />
1967), und<br />
b) nach Nummer 35 Abs. 2 <strong>de</strong>r Anlage zur Verordnung PR Nr. 1/72 über die Preise für Bauleistungen bei<br />
öffentlichen o<strong>de</strong>r mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen vom 6. März 1972 (Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I S.<br />
293)<br />
beträgt 6 ½ vom Hun<strong>de</strong>rt jährlich.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung tritt am Tage nach <strong>de</strong>r Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung PR Nr. 15/54<br />
über die Bemessung <strong>de</strong>s kalkulatorischen Zinssatzes vom 23. Dezember 1954 (Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 250 vom<br />
29. Dezember 1954) außer Kraft.<br />
Bonn, <strong>de</strong>n 17. April 1972<br />
W/I B 3 – 24 05 10<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft und Finanzen<br />
In Vertretung<br />
Dr. Schöllhorn<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 1 von 1
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten<br />
bei öffentlichen Aufträgen<br />
vom 4. Mai 1972<br />
Anhang 4<br />
Nachstehend gebe ich die Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen vom 2.<br />
Mai 1972 – W/I B 1 – 24 00 61; W/I B 3 – 24 19 22 – bekannt. Die Wirtschaftsminister (-senatoren) <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />
<strong>de</strong>r Deutsche Städtetag, <strong>de</strong>r Deutsche Städtebund, <strong>de</strong>r Deutsche Gemein<strong>de</strong>tag und <strong>de</strong>r Deutsche Landkreistag<br />
sind im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank gebeten wor<strong>de</strong>n, dafür Sorge zu tragen, daß bei <strong>de</strong>r<br />
Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach diesen Grundsätzen verfahren wird.<br />
Bonn, <strong>de</strong>n 4. Mai 1972<br />
W/I B 1 – 24 00 61<br />
W/I B 3 – 24 19 22<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft und Finanzen<br />
Im Auftrag<br />
Bauer<br />
Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen<br />
Das aus einzelwirtschaftlicher Sicht verständliche Bestreben <strong>de</strong>s Auftragnehmers, sich durch Preisvorbehalte<br />
gegen eine nach Vertragsabschluß eintreten<strong>de</strong> Verschlechterung seiner Kalkulationsbasis abzusichern, ist<br />
gesamtwirtschaftlich grundsätzlich unerwünscht. Preisvorbehalte können wegen <strong>de</strong>r durch sie begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>r Weiterwälzung von Kosten <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Unternehmen gegen Kostenerhöhungen<br />
schwächen. Eine generelle Anwendung von Preisvorbehalten führt außer<strong>de</strong>m dazu, daß Preiserhöhungen, die<br />
in einem bestimmten Bereich entstehen, sich weitgehend automatisch auf an<strong>de</strong>re Bereiche <strong>de</strong>r Volkswirtschaft<br />
übertragen. Preisvorbehalte sind daher geeignet, Preiserhöhungen selbst auszulösen und bestehen<strong>de</strong><br />
Preisauftriebsten<strong>de</strong>nzen zu verstärken.<br />
Es darf allerdings nicht verkannt wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Abschluß von längerfristigen Verträgen für die Unternehmer<br />
wegen <strong>de</strong>r Ungewißheit künftiger Entwicklungen unter Umstän<strong>de</strong>n die Übernahme eines nur schwer<br />
kalkulierbaren Risikos be<strong>de</strong>utet. Gleichwohl ist auch in diesen Fällen bei <strong>de</strong>r Vereinbarung von<br />
Preisvorbehalten Zurückhaltung zu üben. Auf keinen Fall dürfen Preisvorbehalte vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn keine<br />
wesentlichen und nachhaltigen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Grundlagen für die Preisbildung zu erwarten sind. Demgemäß<br />
ist nach folgen<strong>de</strong>n Grundsätzen zu verfahren:<br />
1. a) Der Vereinbarung von festen Preisen ohne Preisvorbehalte ist <strong>de</strong>r Vorzug zu geben.<br />
I.<br />
b) Preisvorbehalte sind nicht zu vereinbaren, wenn sie unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n nicht üblich<br />
sind.<br />
c) Von Preisvorbehalten ohne Bindung an bestimmte Kostenfaktoren (z.B. in <strong>de</strong>r Form „Preis freibleibend“<br />
o<strong>de</strong>r „bei Kostenän<strong>de</strong>rungen behalten wir uns die Angleichung unserer Preise vor“) ist abzusehen.<br />
d) Von <strong>de</strong>r Vereinbarung von Preisvorbehalten ist abzusehen, wenn <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen <strong>de</strong>r<br />
Angebotsabgabe und <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r vereinbarten Lieferung bzw. Fertigstellung nicht min<strong>de</strong>stens 10<br />
Monate beträgt. Ist das mit <strong>de</strong>r Vereinbarung von festen Preisen verbun<strong>de</strong>ne Wagnis im Einzelfall<br />
beson<strong>de</strong>rs hoch, so darf ausnahmsweise von <strong>de</strong>r zeitlichen Begrenzung nach Satz 1 abgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies gilt jedoch nicht, wenn <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen <strong>de</strong>r Angebotsabgabe und <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Lieferung bzw. Fertigstellung weniger als sechs Monate beträgt.<br />
2. Bei Preisvorbehalten in <strong>de</strong>r Form von Preisgleitklauseln ist folgen<strong>de</strong>s zu berücksichtigen:<br />
a) In <strong>de</strong>n Preisgleitklauseln dürfen solche Kostenfaktoren nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Preis nur<br />
unerheblich beeinflussen.<br />
b) Die Preisgleitklauseln sind so zu vereinbaren, daß sie sich nur auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Leistung beziehen, <strong>de</strong>r<br />
durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostenfaktoren betroffen wird.<br />
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Anhang 4<br />
c) Die Preisgleitklauseln sind grundsätzlich so zu vereinbaren, daß sie erst wirksam wer<strong>de</strong>n, wenn ein<br />
bestimmter Min<strong>de</strong>stbetrag <strong>de</strong>r Kostenän<strong>de</strong>rung überschritten wird (Bagatellklausel). Nach Überschreiten<br />
dieses Min<strong>de</strong>stbetrages kommt die volle Preisän<strong>de</strong>rung, vermin<strong>de</strong>rt um eine gemäß Buchstaben d zu<br />
vereinbaren<strong>de</strong> Selbstbeteiligung, zur Auswirkung.<br />
d) Die Auftragnehmer sind in <strong>de</strong>r Regel in einer im Vertrag festzulegen<strong>de</strong>n Höhe an <strong>de</strong>n Mehrkosten<br />
angemessen zu beteiligen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt bei Kosteneinsparungen (Selbstbeteiligungsklausel).<br />
e) Neben <strong>de</strong>n Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rbeträgen, die aufgrund von Preisgleitklauseln berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, darf<br />
nur die anteilige Umsatzsteuer berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
f) Die Bemessungsfaktoren <strong>de</strong>r Preisgleitklauseln sind möglichst <strong>de</strong>m Wettbewerb zu unterstellen.<br />
Die Feststellung <strong>de</strong>r Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rbeträge kann erfolgen<br />
- durch Angabe, in welchem Prozentsatz Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r jeweiligen Kostenfaktoren um 1 % zu<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesamtpreises o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Preise von Teilleistungen führen,<br />
- durch eine <strong>de</strong>r Kostenstruktur <strong>de</strong>s jeweiligen Auftrages entsprechen<strong>de</strong> mathematische Formel,<br />
- aufgrund von Mengenansätzen o<strong>de</strong>r<br />
- aufgrund an<strong>de</strong>rer geeigneter Metho<strong>de</strong>n.<br />
Mathematischen Formeln, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer über längere Zeitspannen mit gleichbleiben<strong>de</strong>n Lohnund<br />
Stoffpreisanteilen anwen<strong>de</strong>t, sind nur dann zu verwen<strong>de</strong>n, wenn die Eigenart <strong>de</strong>s Erzeugnisses eine<br />
genaue Gewichtung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gleitklauseln unterworfenen Kotenbestandteile wesentlich erschwert und <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber, gegebenenfalls aufgrund längerer Lieferbeziehungen, die sachgemäße Aufstellung <strong>de</strong>r<br />
Gleitklauseln beurteilen kann.<br />
g) Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, die zur Ermittlung <strong>de</strong>r Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rbeträge erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Nachweise zu erbringen.<br />
3. Lohngleitklauseln dürfen nur Än<strong>de</strong>rungen von Löhnen und Gehältern aufgrund von Tarifverträgen o<strong>de</strong>r –<br />
soweit gesetzlich zulässig – aufgrund von Betriebsvereinbarungen berücksichtigen, in letzterem Falle jedoch<br />
nur in angemessener Höhe.<br />
Neben <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Löhne und Gehälter, die <strong>de</strong>m Auftrag unmittelbar zugerechnet wer<strong>de</strong>n, dürfen<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />
a) Än<strong>de</strong>rungen von Gemeinkostenlöhnen und -gehältern,<br />
b) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r tariflichen und gesetzlichen Sozialaufwendungen.<br />
4. Stoffpreisgleitklauseln sind nur bei Materialien zuzugestehen, die ihrer Eigenart nach Preisverän<strong>de</strong>rungen in<br />
beson<strong>de</strong>rem Maße ausgesetzt sind und die bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Auftragsgegenstan<strong>de</strong>s wertmäßig einen<br />
hohen Anteil haben. Auf die Stoffmehr- o<strong>de</strong>r -min<strong>de</strong>rkosten dürfen außer <strong>de</strong>r Umsatzsteuer keine Zu- o<strong>de</strong>r<br />
Abschläge berechnet wer<strong>de</strong>n (Nummer 2 Buchstabe e).<br />
II.<br />
Bei Listenpreisen dürfen Preisvorbehalte (z.B. in <strong>de</strong>r Form „es gilt <strong>de</strong>r Listenpreis am Tage <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r<br />
Leistungserbringung“) nur vereinbart wer<strong>de</strong>n,<br />
- wenn Listenpreisvorbehalte unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Geschäftszweig üblich sind und vom<br />
Auftragnehmer in seinem Geschäftsverkehr angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />
- wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Listenpreise allgemein und stetig anwen<strong>de</strong>t;<br />
- wenn <strong>de</strong>m Auftraggeber durch eine beson<strong>de</strong>re Klausel das Recht eingeräumt wird, bei einer in <strong>de</strong>n ersten<br />
acht Monaten nach Vertragsabschluß durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgenommenen Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Listenpreise eine neue Vereinbarung über <strong>de</strong>n Preis zu verlangen.<br />
Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und d gilt auch für Listenpreise.<br />
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Richtlinien<br />
für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
öffentlicher Aufträge<br />
Anhang 5<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r §§ 56 und 58 Schwerbehin<strong>de</strong>rtengesetz (SchwbG) sind Aufträge <strong>de</strong>r öffentlichen Hand, die von<br />
Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten ausgeführt wer<strong>de</strong>n können, diesen bevorzugt anzubieten.<br />
Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Bun<strong>de</strong>sregierung nachfolgen<strong>de</strong> Richtlinien erlassen:<br />
§ 1<br />
Personenkreis<br />
Bevorzugte Bewerber im Sinn dieser Richtlinien sind anerkannte Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und anerkannte<br />
Blin<strong>de</strong>nwerkstätten nach <strong>de</strong>n §§ 54 bis 58 <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtengesetzes (SchwbG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r<br />
Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421, 1550), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 6 <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Schwarzarbeit und zur Än<strong>de</strong>rung an<strong>de</strong>rer Gesetze vom 26. Juli<br />
1994 (BGBl. I S. 1792). Gleiches gilt für vergleichbare Einrichtungen an<strong>de</strong>rer Staaten, die nach <strong>de</strong>ren<br />
rechtlichen Bestimmungen mit <strong>de</strong>n vorgenannten <strong>de</strong>utschen Einrichtungen vergleichbar sind.<br />
§ 2<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Zugehörigkeit<br />
1. Der Nachweis <strong>de</strong>r Eigenschaft als Werkstätte für Behin<strong>de</strong>rte ist gegenüber <strong>de</strong>n Vergabestellen durch<br />
Vorlage <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung zu führen. Der Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Eigenschaft als Blin<strong>de</strong>nwerkstätte wird durch Vorlage <strong>de</strong>r Anerkennung im Sinn <strong>de</strong>r §§ 5 und 13 <strong>de</strong>s<br />
Blin<strong>de</strong>nwarenvertriebsgesetzes vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 2 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) erbracht<br />
2. Der Nachweis <strong>de</strong>r Eigenschaft als bevorzugter Bewerber im Sinne dieser Richtlinien kann durch eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung einer Gerichts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ursprungs- o<strong>de</strong>r Herkunftslan<strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>r Einrichtung erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Wird eine solche Bescheinigung in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine ei<strong>de</strong>sstattliche<br />
Erklärung ersetzt wer<strong>de</strong>n, die die betreffen<strong>de</strong> Einrichtung vor einer Gerichts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsbehör<strong>de</strong>,<br />
einem Notar o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren befugten Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Staates abgibt. In <strong>de</strong>n Staaten, in<br />
<strong>de</strong>nen es eine <strong>de</strong>rartige ei<strong>de</strong>sstattliche Erklärung nicht gibt, kann dies durch eine feierliche Erklärung ersetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die zuständige Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit <strong>de</strong>r ei<strong>de</strong>sstattlichen<br />
o<strong>de</strong>r feierlichen Erklärung aus.<br />
§ 3<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Bevorzugung<br />
1. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach Abschnitt 1 von VOL/A und VOB/A<br />
sind regelmäßig auch die in § 1 genannten Einrichtungen in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe<br />
mit aufzufor<strong>de</strong>rn.<br />
2. Die Lan<strong>de</strong>sauftragsstellen (Auftragsberatungsstellen) können <strong>de</strong>n Vergabestellen bevorzugte Bewerber im<br />
Sinne <strong>de</strong>s § 1 benennen. Ein Verzeichnis <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sauftragsstellen liegt an. Die Lan<strong>de</strong>sauftragsstellen<br />
sind verpflichtet, auch Einrichtungen an<strong>de</strong>rer Staaten zu benennen, die ihnen bekannt sind, sofern diese<br />
die Voraussetzungen nach § 1 erfüllen.<br />
3. Ist das Angebot eines nach § 1 bevorzugten Bewerbers ebenso wirtschaftlich (VOL) o<strong>de</strong>r annehmbar<br />
(VOB) wie das eines Bewerbers, <strong>de</strong>r nicht nach § 1 bevorzugt ist, so ist ersterem <strong>de</strong>r Zuschlag zu erteilen.<br />
4. Bewerbern nach § 1 ist immer dann <strong>de</strong>r Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten<br />
Bieters um nicht mehr als 15 vom Hun<strong>de</strong>rt übersteigt.<br />
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§ 4<br />
Blin<strong>de</strong>nwerkstätten<br />
Anhang 5<br />
Soweit für anerkannte Blin<strong>de</strong>nwerkstätten hinsichtlich <strong>de</strong>r Blin<strong>de</strong>nwaren weiter gehen<strong>de</strong> Vergünstigungen<br />
bestehen, bleiben diese unberührt.<br />
§ 5<br />
Schlussbestimmungen<br />
Diese Richtlinien sind nach ihrer Bekanntmachung im Bun<strong>de</strong>sanzeiger anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene,<br />
Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behin<strong>de</strong>rte und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten) vom<br />
11. August 1975 (BAnz. 1975 Nr. 152), zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 26. März 1990 (BAnz. 1990 S. 1857) treten hiermit<br />
außer Kraft.<br />
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Richtlinien zur Vergabe von Sammelaufträgen<br />
Anhang 6<br />
1 Allgemeines<br />
Wer<strong>de</strong>n gleiche Leistungen, die nach Art und Umfang genau bestimmt sind, innerhalb eines überschaubaren<br />
Zeitraumes im Bereich mehrerer Bauämter benötigt, so ist zu prüfen, ob sie für eine<br />
Sammelvergabe geeignet sind und dadurch wirtschaftliche Vorteile erzielt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene entschei<strong>de</strong>t, ob eine Sammelvergabe durchzuführen ist. Sie<br />
bestimmt ein baudurchführen<strong>de</strong> Ebene (Leitvergabestelle), die für die Vergabe zuständig ist, und<br />
unterrichtet die übrigen beteiligten baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen. Erstreckt sich <strong>de</strong>r Bedarf auch auf<br />
<strong>de</strong>n Bereich mehrerer Fachaufsicht führen<strong>de</strong>r Ebenen o<strong>de</strong>r liegen an<strong>de</strong>re wichtige Grün<strong>de</strong> vor, so<br />
entschei<strong>de</strong>t die zuständige oberste technische Instanz im Benehmen mit <strong>de</strong>n zuständigen Ministern<br />
(Senatoren) <strong>de</strong>r beteiligten Län<strong>de</strong>r.<br />
Die Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Leitvergabestelle und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen sind von Fall<br />
zu Fall nach Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit abzugrenzen, sofern in dieser Richtlinie keine<br />
Regelungen getroffen wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Dabei sind in <strong>de</strong>r Regel Angelegenheiten,<br />
� die <strong>de</strong>n Sammelauftrag betreffen, von <strong>de</strong>r Leitvergabestelle,<br />
� die <strong>de</strong>n einzelnen Abrufauftrag betreffen, von <strong>de</strong>n örtlich zuständigen baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen<br />
zu bearbeiten.<br />
Für eine unverzügliche gegenseitige Unterrichtung ist Sorge zu tragen.<br />
2 Vergabe<br />
2.1 Die Leitvergabestelle hat<br />
2.2<br />
� die Vergabe vorzubereiten, insbeson<strong>de</strong>re die Vergabeunterlagen aufzustellen,<br />
� die Angebote einzuholen und zu werten,<br />
� <strong>de</strong>n Auftrag zu erteilen.<br />
Die in <strong>de</strong>r Zuständigkeitsregelung beschriebenen Aufgaben <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene nimmt<br />
die Aufsichtsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Leitvergabestelle wahr.<br />
Die Leitvergabestelle hat die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen an <strong>de</strong>n Vorarbeiten zum frühestmöglichen<br />
Zeitpunkt zu beteiligen.<br />
Durch die Beteiligung ist sicherzustellen, dass alle für <strong>de</strong>n Wettbewerb und die Durchführung<br />
wichtigen Fragen so rechtzeitig geklärt wer<strong>de</strong>n, dass eine reibungslose Vergabe und<br />
2.3<br />
Vertragserfüllung ermöglicht wird. Es ist insbeson<strong>de</strong>re Sorge zu tragen, dass die Beson<strong>de</strong>rheiten, die<br />
sich durch die Ausführung an verschie<strong>de</strong>nen Orten ergeben, ein<strong>de</strong>utig und vollständig in <strong>de</strong>n<br />
Vergabeunterlagen beschrieben wer<strong>de</strong>n und die zeitliche Abwicklung <strong>de</strong>s Sammelauftrags festgelegt<br />
wird.<br />
Die Leitvergabestelle hat die Vergabe auf <strong>de</strong>n Gesamtbedarf zu erstrecken. Sie wird über die <strong>de</strong>n<br />
baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen einzeln erteilten Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen<br />
unterrichtet und zugleich ermächtigt, Verpflichtungen in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r insgesamt erteilten<br />
Ermächtigungen einzugehen.<br />
3 Regelungen für die Vertragsgestaltung<br />
3.1 In Nr. 1 <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen - 214 sind die Ausführungsfristen für die an <strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>nen Ausführungsorten zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen anzugeben.<br />
In Nr. 10 <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen - 214 ist <strong>de</strong>r Text gemäß WBVB T201 aufzunehmen.<br />
Dabei sind die Leitvergabestelle und die übrigen beteiligten baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen sowie die für<br />
die Ausführung <strong>de</strong>r Leistung vorgesehenen Orte anzugeben.<br />
3.2 Wenn es nach Art und Umfang <strong>de</strong>r Gesamtleistung zweckmäßig ist, kann eine Aufteilung in Teillose<br />
vorbehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
4 Auftragserteilung/Vertragsabwicklung<br />
Vor Erteilung <strong>de</strong>s Auftrags hat die Leitvergabestelle gemeinsam mit <strong>de</strong>n übrigen baudurchführen<strong>de</strong>n<br />
Ebenen festzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Erteilung und Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Sammelauftrages erfüllt sind.<br />
Die Leitvergabestelle erteilt <strong>de</strong>n Gesamtauftrag bzw. die Aufträge für die Teillose.<br />
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Anhang 6<br />
Die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen rufen die einzelnen Leistungen ab.<br />
Sie haben<br />
� die Durchführung <strong>de</strong>r Leistungen zu überwachen<br />
� die Leistungen abzunehmen,<br />
� die Rechnung hierfür zu prüfen und<br />
� die Zahlungen anzuweisen.<br />
Die Leitvergabestelle hat die Unterlagen für die Vergabe (z. B. Ausschreibungsbekanntmachung,<br />
Angebote, Verdingungsverhandlung, Auftrags- und Absageschreiben, Sammelauftragsschreiben,<br />
Abrufschreiben und Nachtragsvereinbarungen) aufzubewahren. Die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen<br />
erhalten je 3 Ausfertigungen <strong>de</strong>s vollständigen Angebots <strong>de</strong>s Auftragnehmers einschließlich sonstiger<br />
Unterlagen (Ausführungszeichnungen u. dgl.), <strong>de</strong>s Auftragsschreibens sowie etwaiger<br />
Nachtragsvereinbarungen. Sie haben <strong>de</strong>r Leitvergabestelle eine Abschrift <strong>de</strong>r Abrufschreiben zu<br />
übersen<strong>de</strong>n, die zu <strong>de</strong>n Vertragsakten zu nehmen ist.<br />
5 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vertrages ist die Leitvergabestelle zuständig und zwar auch dann, wenn die<br />
Än<strong>de</strong>rung nur einzelne baudurchführen<strong>de</strong> Ebenen betrifft.<br />
Die baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen haben die Leitvergabestelle unverzüglich zu unterrichten, sobald die<br />
Notwendigkeit von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vertrages erkennbar wird.<br />
6 Zuständigkeiten bei Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
Für die Bearbeitung von Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer und die<br />
Geltendmachung von Ansprüchen aus <strong>de</strong>m Vertrag, z. B. auf Mängelansprüche, Scha<strong>de</strong>nsersatz,<br />
Vertragsstrafe<br />
� ist die Leitvergabestelle zuständig, soweit die Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen ihre Ursachen im<br />
Gesamtauftrag (Vergabeunterlagen) haben,<br />
� ist die örtliche baudurchführen<strong>de</strong> Ebene zuständig, soweit die Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen aus <strong>de</strong>m<br />
Einzelabruf entstehen, insbeson<strong>de</strong>re, wenn sie durch die örtlichen Beson<strong>de</strong>rheiten verursacht<br />
wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Diese Zuständigkeitsregelung gilt für Entscheidungen nach § 18 VOB/B bzw. § 19 VOL/B<br />
entsprechend.<br />
Die Leitvergabestelle und die örtliche baudurchführen<strong>de</strong> Ebene haben einan<strong>de</strong>r unverzüglich über<br />
<strong>de</strong>rartige Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen, ihre Ursachen und die für die Beurteilung wichtigen Umstän<strong>de</strong> zu<br />
unterrichten.<br />
7 Rechtsstreitigkeiten<br />
Rechtsstreitigkeiten sind grundsätzlich von <strong>de</strong>r für die Leitvergabestelle zuständigen Behör<strong>de</strong> zu<br />
führen; die an<strong>de</strong>ren beteiligten baudurchführen<strong>de</strong>n Ebenen haben sie hierbei zu unterstützen.<br />
Die Führung eines Rechtsstreits kann <strong>de</strong>r für die örtliche baudurchführen<strong>de</strong> Ebene zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong> übertragen wer<strong>de</strong>n, wenn dies zweckmäßig ist, weil ausschließlich Fragen eines<br />
Einzelabrufs strittig sind und <strong>de</strong>r Auftragnehmer einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gerichtsstandsvereinbarung<br />
zugestimmt hat.<br />
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Leitfa<strong>de</strong>n<br />
für Ausschreibung und Vergabe zur<br />
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie<br />
Baustellenabfällen bei <strong>de</strong>r Durchführung<br />
von Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
Anhang 8<br />
1 Zielsetzung<br />
Dieser Leitfa<strong>de</strong>n dient dazu, <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Ausschreibung und Vergabe bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />
Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s befassten Dienststellen ein Arbeitsmittel für einen umweltverträglichen<br />
Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen unter Beachtung <strong>de</strong>r ATV DIN 18 299 Abschnitte<br />
0.2.14 und 2.3.1. und ATV DIN 18 459 VOB/C und <strong>de</strong>s Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes<br />
(KrW- /AbfG) zur Verfügung zu stellen.<br />
Nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft (§ 4 KrW- /AbfG) sind Abfälle in erster Linie zu vermei<strong>de</strong>n,<br />
insbeson<strong>de</strong>re durch die Vermin<strong>de</strong>rung ihrer Menge und Schädlichkeit, in zweiter Linie stofflich<br />
zu verwerten, sofern möglich, wie<strong>de</strong>raufzubereiten o<strong>de</strong>r zur Gewinnung von Energie zu nutzen<br />
(energetische Verwertung). Nicht zu verwerten<strong>de</strong> Abfälle sind allgemeinwohlverträglich zu beseitigen.<br />
Dabei wird zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen unterschie<strong>de</strong>n.<br />
2 Definitionen<br />
2.1. Abfälle<br />
Nach § 3 Abs. 1 KrW- /AbfG sind Abfälle alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I zum<br />
Gesetz aufgeführten Gruppen fallen und <strong>de</strong>ren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will o<strong>de</strong>r entledigen<br />
muss.<br />
2.2. Abfallerzeuger<br />
Nach § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG ist Erzeuger von Abfällen<br />
� je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person, durch <strong>de</strong>ren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, o<strong>de</strong>r<br />
� je<strong>de</strong> Person, die Vorbehandlungen, Mischungen o<strong>de</strong>r sonstige Behandlungen vorgenommen hat,<br />
die eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Natur o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken.<br />
Der Bauherr ist Abfallerzeuger durch Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechtes<br />
gemäß Bauvertrag.<br />
Gleichzeitig ist auch <strong>de</strong>r Auftragnehmer Abfallerzeuger für alle Abfälle, die bei seiner Leistungserbringung<br />
anfallen. Das betrifft sowohl Abfälle die entstehen, ohne dass die Zweckrichtung auf <strong>de</strong>n<br />
Anfall <strong>de</strong>r Abfälle ausgerichtet war (z. B. Baustellenabfälle) als auch Abfälle, die im direkten Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Leistungserbringung entstehen (z. B. alle Rückbauleistungen).<br />
Zusätzlich wird Abfallerzeuger auch <strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>r Abfälle zentral sammelt und bearbeitet<br />
(z.B. Entsorgungs- o<strong>de</strong>r Recyclingunternehmen).<br />
2.3. Abfallbesitzer<br />
Nach § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist Besitzer von Abfällen je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person, die die<br />
tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle hat.<br />
Das sind <strong>de</strong>r Bauherr, auf <strong>de</strong>ssen Grund und Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Abfall aus seinem Besitz mit seinem Wissen<br />
und Wollen anfällt (z.B. Bo<strong>de</strong>naushub, Abbruchmaterial), sowie <strong>de</strong>r Auftragnehmer durch seine Leistungserfüllung<br />
(z.B. Rückbauleistungen, Transport <strong>de</strong>r Bau- und Abbruchabfälle) sowie für seine<br />
Baustellenabfälle (z. B. Verschnittabfälle, Verpackungen, Bauhilfsstoffe, Reinigungsmittel etc.).<br />
Zusätzlich wird Abfallbesitzer auch <strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>r Abfälle zentral sammelt und bearbeitet<br />
(z.B. Entsorgungs- o<strong>de</strong>r Recyclingunternehmen).<br />
3 Grundsätze und Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>s KrW-/AbfG<br />
Bei <strong>de</strong>r Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen, sowie Baustellenabfällen ist eine Vielzahl von<br />
Regelungen zu beachten, die von EU-Verordnungen über Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>srecht bis zum kommunalen<br />
Satzungsrecht öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger reichen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ausschreibung und Vergabe von Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sind die "Arbeitshilfen Recycling"<br />
<strong>de</strong>s BMVBS und BMVg und die folgen<strong>de</strong>n Grundsätze und Hinweise zu beachten:<br />
Nach Pkt. 0.2.14 <strong>de</strong>r ATV DIN 18299 sind in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />
<strong>de</strong>s Einzelfalls Art, Zusammensetzung und Menge <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Auftraggebers zu entsorgen<strong>de</strong>n<br />
Bö<strong>de</strong>n, Stoffe und Bauteile anzugeben.<br />
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Anhang 8<br />
Diese Entsorgung setzt nach <strong>de</strong>m KrW-/AbfG zunächst die grundlegen<strong>de</strong> Prüfung <strong>de</strong>s Bauherrn voraus,<br />
Abfälle<br />
� -möglichst zu vermei<strong>de</strong>n, sofern das nicht möglich ist,<br />
� -zu verwerten und wenn auch diese Möglichkeit entfällt,<br />
� -zu beseitigen.<br />
Bereits mit Beginn <strong>de</strong>r Planung sind die Grundsätze <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft (§§ 4 - 11 KrW-/AbfG)<br />
und die Pflichten <strong>de</strong>r öffentlichen Hand (§ 37 KrW-/AbfG) zu beachten. Es sind grundsätzlich gefährliche<br />
und nicht gefährliche Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung zu unterschei<strong>de</strong>n und bei <strong>de</strong>r<br />
Entsorgung zu berücksichtigen.<br />
Weiterhin ist bei Aufstellung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen festzustellen:<br />
� die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung,<br />
daraus abgeleitet<br />
� <strong>de</strong>r Anfall gefährlicher und nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle,<br />
� die Art <strong>de</strong>r Entsorgung.<br />
3.1. Vermeidung von Abfällen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen<br />
Solche Maßnahmen sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />
� Wie<strong>de</strong>rverwendung von Bauteilen<br />
� Kreislaufführung von Stoffen im Bauablauf<br />
� Verwendung abfall- und schadstoffarmer Produkte<br />
� Verringerung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>naushubs (ggf. schadstoffbelastet) durch planerische Maßnahmen.<br />
Weitere mögliche Maßnahmen enthält die Checkliste "Bauen (fast) ohne Abfall" (Anlage 1)<br />
Eine Wie<strong>de</strong>rverwendung kommt insbeson<strong>de</strong>re für nicht schadstoffbelasteten Bo<strong>de</strong>naushub sowie für<br />
Bauteile, z. B. Fenster, Türen, Heizkörper etc. in Betracht.<br />
3.2. Verwertung von Abfällen<br />
3.2.1. Stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle<br />
Die stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle ist in <strong>de</strong>r Regel möglich und im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Entsorgung vorzusehen.<br />
Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind Maßnahmen für das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln<br />
durch Hol- und Bringsysteme, Beför<strong>de</strong>rn, Lagern und Behan<strong>de</strong>ln von Abfällen zur Verwertung vorzusehen<br />
(§ 4 Abs. 5 KrW-/AbfG).<br />
3.2.2. Stoffliche Verwertung gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle<br />
Die stoffliche Verwertung gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle ist unter Einhaltung <strong>de</strong>finierter Randbedingungen<br />
(z. B. gedichteter Lärmschutzwall, Unterbau von Verkehrsflächen) möglich. Durch die<br />
Aufbereitung von Abfällen kann das Verwertungsspektrum erweitert wer<strong>de</strong>n.<br />
Län<strong>de</strong>rspezifische Andienungs-/ Überlassungspflichten nach § 13 Abs. 4 KrW-/AbfG sind zu beachten<br />
und gelten in <strong>de</strong>r Regel nur für gefährliche Abfälle zur Beseitigung.<br />
3.2.3. Energetische Verwertung von Abfällen<br />
Soweit Stoffe und Bauteile we<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rverwen<strong>de</strong>t noch stofflich verwertet wer<strong>de</strong>n können, ist eine<br />
ernergetische Verwertung anzustreben und <strong>de</strong>r Einsatz als Ersatzbrennstoff zu prüfen (§ 4 Abs. 4<br />
KrW-/AbfG). Die energetische Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen ist in <strong>de</strong>r Praxis von untergeordneter<br />
Be<strong>de</strong>utung.<br />
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Anhang 8<br />
3.2.4. Verwendung von Recyclingbaustoffen<br />
Zur Schonung <strong>de</strong>r natürlichen Ressourcen (Primärrohstoffe) sind möglichst wie<strong>de</strong>raufbereitete Stoffe<br />
(Recyclingbaustoffe) zu verwen<strong>de</strong>n (siehe § 1 KrW/AbfG).<br />
Sie müssen für <strong>de</strong>n jeweiligen Verwendungszweck geeignet und mit <strong>de</strong>n übrigen verwen<strong>de</strong>ten Stoffen<br />
und Bauteilen abgestimmt sein (siehe Abschn. 2.3.1 i.V.m. 2.1.3 <strong>de</strong>r ATV DIN 18 299).<br />
Im Einzelfall ist anzugeben, welche Anfor<strong>de</strong>rungen an die Recyclingbaustoffe zu stellen sind (siehe<br />
Abschn. 0.2.10 <strong>de</strong>r ATV DIN 18 299). Dies kann z. B. eine mögliche Unverträglichkeit zu an<strong>de</strong>ren<br />
Baustoffen betrffen. Wie<strong>de</strong>raufbereitete Recyclingbaustoffe sind z. B.:<br />
� Gipskartonplatten aus REA-Gips,<br />
� Zellulosedämmstoffe aus Zeitungspapier,<br />
� Schüttdämmstoffe aus Schaumglasgranulat,<br />
� Bautenschutz- und Schalldämmatten aus Altgummi,<br />
� Bauplatten aus recyceltem Schiefer o<strong>de</strong>r Kunststoffen,<br />
� Dämmungsmatten aus Altreifen,<br />
� Straßenbaustoffe aus Straßenaufbruch.<br />
3.3. Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen<br />
Abfälle, die nicht verwertet wer<strong>de</strong>n können, sind allgemeinwohlverträglich zu beseitigen (§ 10 Abs. 1<br />
KrW-/AbfG).<br />
4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
In <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung und in <strong>de</strong>n weiteren Vergabeunterlagen ist im Hinblick auf Vermeidung,<br />
Verwertung und Beseitigung von Abfällen folgen<strong>de</strong>s grundlegend zu beachten:<br />
4.1. Ergänzung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Formblatt „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen"<br />
(241 Abfall) ist in die Vergabeunterlagen einzubeziehen.<br />
4.2. Leistungsbeschreibung<br />
Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung sind nach Lage <strong>de</strong>s Einzelfalls die Standardleistungstexte<br />
<strong>de</strong>s StLB-Bau 087"Abfallentsorgung; Verwertung und Beseitigung" bzw. die Texte spezieller<br />
Leistungsbereiche, z. B. StLB -Bau 083 "Sanierungsarbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen",<br />
zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Vermeidung von Bau- und Abbruchabfällen hat vorrangig durch planerische Maßnahmen zu erfolgen;<br />
wie beispielsweise die Wie<strong>de</strong>rverwendung von Bo<strong>de</strong>naushub durch Verfüllen bzw. die Nutzung<br />
wie<strong>de</strong>rverwendbarer Schalungen o<strong>de</strong>r gebäu<strong>de</strong>technischer Anlagen am gleichen Ort o<strong>de</strong>r an<br />
an<strong>de</strong>rer Stelle.<br />
Gegebenenfalls sind Teilleistungen im Leistungsverzeichnis vorzusehen, in <strong>de</strong>nen diese wie<strong>de</strong>r verwendbaren<br />
Stoffe <strong>de</strong>m Auftragnehmer zur Wie<strong>de</strong>rverwendung gegen Entgelt überlassen wer<strong>de</strong>n.<br />
Dafür ist im Leistungsverzeichnis ein beson<strong>de</strong>rer Abschnitt vorzusehen.<br />
Die Maßnahmen zur Entsorgung von Abfällen sind in Teilleistungen bzw. Titeln <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses<br />
zu erfassen. In je<strong>de</strong>m Einzelfall ist die Übernahme <strong>de</strong>r vom Betreiber <strong>de</strong>r Abfallentsorgungsanlage<br />
gefor<strong>de</strong>rten Kosten bzw. die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten auf Nachweis durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
festzulegen.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Planung von Rückbaumaßnahmen ist ein Abfallentsorgungskonzept mit folgen<strong>de</strong>n<br />
Inhalten zu empfehlen:<br />
� Art und Menge <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Bau- und Abbruchabfälle<br />
� Abfallkataster mit allen zu erwarten<strong>de</strong>n Abfällen (Vorkommen, Mengen, Abfallschlüssel)<br />
� Darstellung möglicher Gefährdungen (Schadstoffe)<br />
� Darstellung von Verfahrenswegen <strong>de</strong>r Trennung<br />
� Gegebenenfalls Beprobung mit Probenahmeprotokollen und Nachweisen von Analysen bei Kontaminationsverdacht<br />
(z. B. Haufwerksanalysen vor Wie<strong>de</strong>reinbau o<strong>de</strong>r Entsorgung)<br />
� Darstellung von möglichen Entsorgungswegen<br />
Es ist vorzusehen, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber die Deponiegebühren an <strong>de</strong>n Deponiebetrieb unmittelbar<br />
bezahlt und Rechnung bzw. Gebührenbescheid auf <strong>de</strong>n Auftraggeber ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Teilleistungen für die Abfallentsorgung sind die Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung<br />
(AVV) zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 3 von 5
© <strong>VHL</strong> <strong>Bayern</strong> 2008 4 von 5<br />
Anhang 8<br />
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten),<br />
Abfallschlüssel / Abfallbezeichnung nach AVV, Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne <strong>de</strong>s § 41<br />
<strong>de</strong>s Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes.<br />
1701<br />
1702<br />
1703 Bitu- 1704<br />
1705<br />
1706<br />
1708<br />
1709<br />
Beton, Ziegel, Fliesen Holz, Glas und mengemische, Metalle (einschließ- Bo<strong>de</strong>n (einschl. Aushub Dämmmaterial Baustoffe auf Sonstige Bau- und Ab-<br />
und Keramik<br />
Kunststoff<br />
Kohlenteer lich Legierungen) von verunreinigten und asbesthal- Gipsbasis bruchabfälle<br />
und teerhalti-<br />
Standorten), Steine und tige Baustoffe<br />
ge Produkte<br />
Baggergut<br />
170101<br />
170201<br />
170301*<br />
170401<br />
170503*<br />
170601*<br />
170801*<br />
170901*<br />
Beton<br />
Holz<br />
kohlenteerhaltige Kupfer, Bronze, Messing Bo<strong>de</strong>n und Steine, die gefähr- Dämmmaterial, das Baustoffe auf Bau- und Abbruchabfälle, die<br />
Bitumengemiliche<br />
Stoffe enthalten Asbest enthält Gipsbasis, die Quecksilber enthalten<br />
sche<br />
durch gefährliche<br />
Stoffe verunreinigt<br />
sind<br />
170102<br />
170202<br />
170302<br />
170402<br />
170504<br />
170603*<br />
170802<br />
170902*<br />
Ziegel<br />
Glas<br />
Bitumengemi- Aluminium<br />
Bo<strong>de</strong>n und Steine mit Aus- an<strong>de</strong>res Dämmma- Baustoffe auf Bau- und Abbruch-abfälle, die<br />
sche mit Aus- 170403<br />
nahme <strong>de</strong>rjenigen, die unter terial, das aus Gipsbasis mit PCB enthalten (z.B. PCBnahme<strong>de</strong>rjenigen,<br />
die unter<br />
170301 fallen<br />
Blei<br />
170404<br />
Zink<br />
170405<br />
Eisen und Stahl<br />
170406<br />
Zinn<br />
170503 fallen<br />
gefährlichen Stoffen<br />
besteht o<strong>de</strong>r<br />
solche Stoffe enthält<br />
Ausnahme <strong>de</strong>rjenigen,<br />
die unter<br />
170801 fallen<br />
haltige Dichtungsmassen,<br />
PCB-haltige Bo<strong>de</strong>nbeläge auf<br />
Harzbasis, PCB-haltige<br />
Isolierverglasungen, PCBhaltige<br />
Kon<strong>de</strong>nsatoren)<br />
170103<br />
170203<br />
170303*<br />
170407<br />
170505*<br />
170604<br />
170903*<br />
Fliesen, Ziegel und Kera- Kunststoff<br />
Kohlenteer und gemischte Metalle Baggergut, das gefährliche Dämmmaterial mit<br />
sonstige Bau- und Abbruchmik<br />
teerhaltige Pro-<br />
Stoffe enthält<br />
Ausnahme <strong>de</strong>sjeniabfälle<br />
(einschl. gemischte<br />
duktegen,<br />
das unter<br />
Abfälle), die gefähr-liche<br />
170601 und<br />
170603 fällt<br />
Stoffe enthalten<br />
170106*<br />
170204*<br />
170409*<br />
170506<br />
170605*<br />
170904<br />
Gemische aus o<strong>de</strong>r ge- Glas, Kunststoff und<br />
Metallabfälle, die durch Baggergut mit Ausnahme asbesthaltige Bau-<br />
gemischte Bau- und Abtrennte<br />
Fraktionen von Holz, die gefährliche<br />
gefährliche Stoffe verun- <strong>de</strong>sjenigen, das unter 170505 stoffebruchabfälle<br />
mit Ausnahme<br />
Beton, Ziegeln, Fliesen Stoffe enthalten o<strong>de</strong>r<br />
reinigt sind<br />
fällt<br />
<strong>de</strong>rjenigen, die unter 170901,<br />
und Keramik, die gefährli- durch gefährliche Stoffe<br />
170902 und 170903 fallen<br />
che Stoffe enthalten verunreinigt sind<br />
170107<br />
170410*<br />
170507*<br />
Gemische aus Beton,<br />
Kabel, die Öl, Kohlenteer Gleisschotter, <strong>de</strong>r gefährliche<br />
Ziegeln, Fliesen und Ke-<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re gefährliche Stoffe enthält<br />
ramik mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>rjenigen, die unter<br />
170106 fallen<br />
Stoffe enthalten<br />
170411<br />
170508<br />
Kabel mit Ausnahme Gleisschotter mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>rjenigen, die unter <strong>de</strong>sjenigen, <strong>de</strong>r unter 170507<br />
170410 fallen<br />
fällt<br />
Quelle: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I Nr. 65 vom 12.12.2001 S.<br />
3379), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 7 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619))
Anlage 1<br />
Checkliste: Bauen (fast) ohne Abfall<br />
Aus: "Vermeidung von Bauabfällen"<br />
Bearbeitung: Institut für Industriealisierung <strong>de</strong>s Bauens GmbH, Hannover<br />
Abfallvermeidung durch Planung<br />
Abfallarme Konstruktionen und Baustoffe einplanen<br />
unkomplizierte Bauformen bevorzugen<br />
schalungsfreie Konstruktionen wählen<br />
Materialoptimierung durch günstige Statik und Maßkoordination (Standardmaße)<br />
Baustoffe mit abfallarmer Herstellung und Verarbeitung einplanen<br />
Recycling-Baustoffe einplanen<br />
Baustoffe mit bekannten Inhaltsstoffen bevorzugen<br />
Baustoffverpackungen reduzieren<br />
Lange Nutzungsdauer ermöglichen<br />
geringe Materialvielfalt, große Scha<strong>de</strong>nssicherheit<br />
konstruktive Trennung <strong>de</strong>r Bauteile nach Lebensdauer<br />
anpassungsfähige Gebäu<strong>de</strong> für Nutzungsän<strong>de</strong>rungen<br />
Sanierungsplanung für Bauteilerhalt und zerstörungsfreie Baumaßnahmen<br />
Recyclinggerechte Demontage vorsehen<br />
Rückbaustufen einplanen<br />
Produkt-Recycling bevorzugen vor Material-Recycling<br />
recyclingbezogene Bestandspläne anlegen<br />
Abfallvermeidung bei <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
Abfälle auf <strong>de</strong>r Baustelle reduzieren<br />
örtliche Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten prüfen<br />
Mengen und Arten von Abfällen i<strong>de</strong>ntifizieren<br />
Sammelplätze für Abfälle kennzeichnen<br />
Baustoffe und Bauteile vor Transport- und Montageschä<strong>de</strong>n schützen<br />
Abfallvermischungen verhin<strong>de</strong>rn<br />
Abfallbehälter differenzieren und kennzeichnen<br />
Organisationseinweisung für Wertstofftrennung durchführen<br />
Verpackungsabfälle vermei<strong>de</strong>n<br />
Mehrwegsysteme nutzen<br />
überflüssige Verpackungen vermei<strong>de</strong>n<br />
Rücknahmevereinbarungen treffen<br />
Materialvielfalt <strong>de</strong>r Verpackungen einschränken<br />
Anhang 8<br />
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Anhang 10<br />
Rechnerische Prüfung mit Datenverarbeitung<br />
Anhang 10<br />
(Rechnerische Prüfung mit Datenverarbeitung)<br />
Hinweis: Allgemeine Regelungen zur rechnerischen Prüfung <strong>de</strong>r Angebote sind in <strong>de</strong>r Richtlinie 320 enthalten.<br />
1 DV-technische Vorgaben<br />
Die Daten <strong>de</strong>s für die Angebotsanfor<strong>de</strong>rung erstellten Leistungsverzeichnisse (Stammleistungsverzeichnis)<br />
sind in einem beson<strong>de</strong>rs gesicherten Dateibereich zu halten. Für die rechnerische Prüfung<br />
darf nur eine Kopie <strong>de</strong>s Stamm-Leistungsverzeichnisses verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
2 Fehlen<strong>de</strong> Preise und Erklärungen<br />
Wird bei <strong>de</strong>r rechnerischen Prüfung festgestellt, dass im Leistungsverzeichnis Preise o<strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rte<br />
Erklärungen fehlen, dürfen keine Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Über die<br />
weitere Behandlung <strong>de</strong>s Angebotes entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r für die Prüfung und Wertung zuständige<br />
Bedienstete.<br />
3 Prüfung ohne Datenträger<br />
Stellt ein Bieter keine o<strong>de</strong>r keine geeigneten Datenträger zur Verfügung, ist <strong>de</strong>r Einheitspreis <strong>de</strong>r<br />
Position einzugeben. Ergibt die rechnerische Prüfung einen abweichen<strong>de</strong>n Gesamtbetrag, so sind die<br />
eingegebenen Werte zu überprüfen. Ein fehlerhafter Gesamtbetrag ist im Angebot zu berichtigen.<br />
4 Prüfung mit Datenträger<br />
Die auf Datenträger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Angebotsdaten sind einzulesen, und <strong>de</strong>r Prüflauf ist<br />
durchzuführen. Erfolgt <strong>de</strong>r Prüflauf ohne Fehlermeldung und stimmen errechnete Summe und Angebotssumme<br />
überein, ist die rechnerische Prüfung abgeschlossen. Stimmen errechnete Summe und<br />
Angebotssumme nicht überein, sind die Abweichungen aufzuklären.<br />
5 Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung<br />
Über die rechnerische Prüfung sind Ergebnislisten zu erstellen und <strong>de</strong>m Angebot beizufügen. In das<br />
Angebot, auf das <strong>de</strong>r Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n soll, sind sämtliche Fehlerkorrekturen aus <strong>de</strong>r Ergebnisliste<br />
zu übertragen.<br />
Die rechnerische Prüfung schließt mit folgen<strong>de</strong>m Stempelaufdruck im Angebot ab:<br />
Rechnerische Prüfung mit DV<br />
DV-Ergebnisliste ist beigefügt<br />
Berichtigte Angebotssumme<br />
Bearbeitet:<br />
(Datum, Unterschrift)<br />
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Anhang 1002<br />
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