Unternehmensförderung und -sicherung - IHK Koblenz
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… nicht nachvollziehbar!<br />
Verbraucherpreisindex<br />
aktuELLEs<br />
aber unternehmen werden nicht nur in abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl<br />
zur kasse gebeten. Weitere Detailregelungen verhelfen den<br />
R<strong>und</strong>funkanstalten zu zusätzlichen Einnahmen.<br />
… Filialbetriebe zahlen drauf<br />
Der neue Beitrag wird nicht für ein unternehmen insgesamt berechnet,<br />
sondern pro Betriebsstätte. Dies führt dazu, dass unternehmen<br />
mit mehreren standorten, insbesondere größere Filialbetriebe, deutlich<br />
schlechter gestellt werden als unternehmen mit nur einem standort.<br />
Diese unterschiedliche Behandlung verschiedener Betriebsmodelle ist<br />
sachlich nicht zu rechtfertigen <strong>und</strong> damit: … nicht nachvollziehbar!<br />
… für Fahrzeuge muss systemwidrig weitergezahlt<br />
werden<br />
pkw, Lkw <strong>und</strong> Omnibusse werden zusätzlich zur Mitarbeiterzahl weiterhin<br />
in die Berechnung des R<strong>und</strong>funkbeitrags einbezogen. Für sie<br />
muss (bis auf das erste kfz pro Betriebsstätte) jeweils ein Drittelbeitrag<br />
(5,99 Euro) entrichtet werden. somit kommt es auch zu einer<br />
vergleichsweise stärkeren Belastung kfz-intensiver Branchen. schon<br />
für Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Deutschland Oktober 2012<br />
(Basisjahr: 2005 = 100)<br />
Jahr Monat Rheinland-pfalz Deutschland<br />
2000 92,8 92,7<br />
2001 94,6 94,5<br />
2002 96,0 95,9<br />
2003 96,8 96,9<br />
2004 98,4 98,5<br />
2005 100,0 100,0<br />
2006 101,4 101,6<br />
2007 103,5 103,9<br />
2008 106,1 106,6<br />
2009 106,2 107,0<br />
2010 107,4 108,2<br />
2011 109,9 110,7<br />
2012 Januar 110,9 111,5<br />
Februar 111,7 112,3<br />
März 112,0 112,6<br />
april 112,2 112,8<br />
Mai 112,0 112,6<br />
Juni 111,9 112,5<br />
Juli 112,4 112,9<br />
august 112,7 113,3<br />
september 112,7 113,3<br />
Oktober 112,9 113,3<br />
Wirtschaftsdaten können über das angebot der IHk koblenz<br />
unter der ad resse www.ihk-koblenz.de abgerufen werden.<br />
Informationsdienst des sta tistischen B<strong>und</strong>esamtes zum Ver brau cher preisindex:<br />
te lefon 0611/ 75-4777, 0611/ 75-3777 (Wertsiche rungs klauseln), Fax 0611/75-3622.<br />
E-Mail: ver braucherpreisindex@destatis.de. post: sta tistisches Bun des amt<br />
Wies baden, Gruppe V a3, Gustav-stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden.<br />
bisher spülen die Gebühren für gewerblich genutzte kfz mehr als 300<br />
Millionen Euro jährlich in die kassen der Öffentlich-Rechtlichen. auf<br />
diese Einnahmen will man auch künftig nicht verzichten. Da fällt es<br />
leicht, vom eigenen konzept abzuweichen: … nicht nachvollziehbar!<br />
… ebenso für Hotelzimmer<br />
auch Hotelzimmer, Gästezimmer <strong>und</strong> Ferienwohnungen wirken sich<br />
zusätzlich auf den R<strong>und</strong>funkbeitrag aus. Bis auf das jeweils erste Zimmer<br />
pro Betriebsstätte muss für jedes Zimmer zusätzlich zur Mitarbeiterstaffel<br />
ein weiterer Drittelbeitrag von 5,99 Euro im Monat entrichtet<br />
werden: … nicht nachvollziehbar!<br />
Insgesamt Mehrbelastung der Wirtschaft erwartet<br />
neben den hohen Einnahmen über die kraftfahrzeuge – übrigens werden<br />
künftig auch kfz ohne Radio belastet – führt die Berechnung auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage des Betriebsstättenansatzes unweigerlich zu einer aufkommenssteigerung.<br />
<strong>und</strong> dies alles, obwohl Mitarbeiter in unternehmen in<br />
der Regel während der arbeitszeit kein Radio hören.<br />
Bei den Beratungen in den Ländern wurden trotz massiver kritik der<br />
IHk-Organisation nur geringe anpassungen vorgenommen: Der geringe<br />
Einstiegsbeitrag (sogenannter Drittelbeitrag) von 5,99 Euro wurde<br />
auch auf Betriebstätten mit 5–8 Mitarbeitern (vorher: 0–4 Mitarbeiter)<br />
ausgedehnt. außerdem ist nun das jeweils erste kraftfahrzeug pro Betriebsstätte<br />
beitragsbefreit. Beide Änderungen führen dazu, dass vor<br />
allem kleine unternehmen entlastet werden.<br />
In der Diskussion um die ausgestaltung des neuen Modells hatte sich<br />
die IHk-Organisation insbesondere auch dafür eingesetzt, dass unterschiedliche<br />
Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden.<br />
Der Beitrag sollte rein nach der anzahl der Mitarbeiter eines unternehmens<br />
– unabhängig von der anzahl der Betriebsstätten – berechnet<br />
werden. Die Länder sind auf diesen kritikpunkt nicht eingegangen.<br />
Dies wird nur nachvollziehbar, wenn man begreift, dass insbesondere<br />
die Einbeziehung von kfz in die Beitragspflicht <strong>und</strong> der Betriebsstättenansatz<br />
dazu beitragen sollen, zusätzliche Einnahmen aus dem<br />
Bereich der Wirtschaft zu generieren. Denn die R<strong>und</strong>funkanstalten<br />
erwarten in den kommenden Jahren Einnahmenausfälle von 10 bis 15<br />
prozent im Bereich der privaten Haushalte – bedingt durch die demografische<br />
Entwicklung <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> zunehmender Beitragsbefreiungen.<br />
Immerhin sollen die finanziellen auswirkungen des Modellwechsels<br />
– so haben es die Länder vorgesehen – zeitnah überprüft werden.<br />
Dabei soll insbesondere auch die umstrittene Beitragspflicht für kraftfahrzeuge<br />
unter die Lupe genommen werden.<br />
Viele unternehmen haben sich an ihre Landtagsabgeordneten gewendet<br />
<strong>und</strong> die künftigen Belastungen aus der Gebührenreform verdeutlicht.<br />
Dass die Länder nachdenklich geworden sind, zeigt die vorgesehene<br />
Evaluierung der Belastungen. sollte es zu einer Mehrbelastung<br />
kommen, müssen nachbesserungen vorgenommen werden.<br />
DR. katRIn sOBanIa, DR. auGust ORtMEYER, DIHk<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
Bertram Weirich, Telefon 0261/106-250, E-Mail: weirich@koblenz.ihk.de.<br />
38 | <strong>IHK</strong>-Journal Dezember 2012 www.ihk-koblenz.de