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Unternehmensförderung und -sicherung - IHK Koblenz

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… nicht nachvollziehbar!<br />

Verbraucherpreisindex<br />

aktuELLEs<br />

aber unternehmen werden nicht nur in abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl<br />

zur kasse gebeten. Weitere Detailregelungen verhelfen den<br />

R<strong>und</strong>funkanstalten zu zusätzlichen Einnahmen.<br />

… Filialbetriebe zahlen drauf<br />

Der neue Beitrag wird nicht für ein unternehmen insgesamt berechnet,<br />

sondern pro Betriebsstätte. Dies führt dazu, dass unternehmen<br />

mit mehreren standorten, insbesondere größere Filialbetriebe, deutlich<br />

schlechter gestellt werden als unternehmen mit nur einem standort.<br />

Diese unterschiedliche Behandlung verschiedener Betriebsmodelle ist<br />

sachlich nicht zu rechtfertigen <strong>und</strong> damit: … nicht nachvollziehbar!<br />

… für Fahrzeuge muss systemwidrig weitergezahlt<br />

werden<br />

pkw, Lkw <strong>und</strong> Omnibusse werden zusätzlich zur Mitarbeiterzahl weiterhin<br />

in die Berechnung des R<strong>und</strong>funkbeitrags einbezogen. Für sie<br />

muss (bis auf das erste kfz pro Betriebsstätte) jeweils ein Drittelbeitrag<br />

(5,99 Euro) entrichtet werden. somit kommt es auch zu einer<br />

vergleichsweise stärkeren Belastung kfz-intensiver Branchen. schon<br />

für Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Deutschland Oktober 2012<br />

(Basisjahr: 2005 = 100)<br />

Jahr Monat Rheinland-pfalz Deutschland<br />

2000 92,8 92,7<br />

2001 94,6 94,5<br />

2002 96,0 95,9<br />

2003 96,8 96,9<br />

2004 98,4 98,5<br />

2005 100,0 100,0<br />

2006 101,4 101,6<br />

2007 103,5 103,9<br />

2008 106,1 106,6<br />

2009 106,2 107,0<br />

2010 107,4 108,2<br />

2011 109,9 110,7<br />

2012 Januar 110,9 111,5<br />

Februar 111,7 112,3<br />

März 112,0 112,6<br />

april 112,2 112,8<br />

Mai 112,0 112,6<br />

Juni 111,9 112,5<br />

Juli 112,4 112,9<br />

august 112,7 113,3<br />

september 112,7 113,3<br />

Oktober 112,9 113,3<br />

Wirtschaftsdaten können über das angebot der IHk koblenz<br />

unter der ad resse www.ihk-koblenz.de abgerufen werden.<br />

Informationsdienst des sta tistischen B<strong>und</strong>esamtes zum Ver brau cher preisindex:<br />

te lefon 0611/ 75-4777, 0611/ 75-3777 (Wertsiche rungs klauseln), Fax 0611/75-3622.<br />

E-Mail: ver braucherpreisindex@destatis.de. post: sta tistisches Bun des amt<br />

Wies baden, Gruppe V a3, Gustav-stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden.<br />

bisher spülen die Gebühren für gewerblich genutzte kfz mehr als 300<br />

Millionen Euro jährlich in die kassen der Öffentlich-Rechtlichen. auf<br />

diese Einnahmen will man auch künftig nicht verzichten. Da fällt es<br />

leicht, vom eigenen konzept abzuweichen: … nicht nachvollziehbar!<br />

… ebenso für Hotelzimmer<br />

auch Hotelzimmer, Gästezimmer <strong>und</strong> Ferienwohnungen wirken sich<br />

zusätzlich auf den R<strong>und</strong>funkbeitrag aus. Bis auf das jeweils erste Zimmer<br />

pro Betriebsstätte muss für jedes Zimmer zusätzlich zur Mitarbeiterstaffel<br />

ein weiterer Drittelbeitrag von 5,99 Euro im Monat entrichtet<br />

werden: … nicht nachvollziehbar!<br />

Insgesamt Mehrbelastung der Wirtschaft erwartet<br />

neben den hohen Einnahmen über die kraftfahrzeuge – übrigens werden<br />

künftig auch kfz ohne Radio belastet – führt die Berechnung auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Betriebsstättenansatzes unweigerlich zu einer aufkommenssteigerung.<br />

<strong>und</strong> dies alles, obwohl Mitarbeiter in unternehmen in<br />

der Regel während der arbeitszeit kein Radio hören.<br />

Bei den Beratungen in den Ländern wurden trotz massiver kritik der<br />

IHk-Organisation nur geringe anpassungen vorgenommen: Der geringe<br />

Einstiegsbeitrag (sogenannter Drittelbeitrag) von 5,99 Euro wurde<br />

auch auf Betriebstätten mit 5–8 Mitarbeitern (vorher: 0–4 Mitarbeiter)<br />

ausgedehnt. außerdem ist nun das jeweils erste kraftfahrzeug pro Betriebsstätte<br />

beitragsbefreit. Beide Änderungen führen dazu, dass vor<br />

allem kleine unternehmen entlastet werden.<br />

In der Diskussion um die ausgestaltung des neuen Modells hatte sich<br />

die IHk-Organisation insbesondere auch dafür eingesetzt, dass unterschiedliche<br />

Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden.<br />

Der Beitrag sollte rein nach der anzahl der Mitarbeiter eines unternehmens<br />

– unabhängig von der anzahl der Betriebsstätten – berechnet<br />

werden. Die Länder sind auf diesen kritikpunkt nicht eingegangen.<br />

Dies wird nur nachvollziehbar, wenn man begreift, dass insbesondere<br />

die Einbeziehung von kfz in die Beitragspflicht <strong>und</strong> der Betriebsstättenansatz<br />

dazu beitragen sollen, zusätzliche Einnahmen aus dem<br />

Bereich der Wirtschaft zu generieren. Denn die R<strong>und</strong>funkanstalten<br />

erwarten in den kommenden Jahren Einnahmenausfälle von 10 bis 15<br />

prozent im Bereich der privaten Haushalte – bedingt durch die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> zunehmender Beitragsbefreiungen.<br />

Immerhin sollen die finanziellen auswirkungen des Modellwechsels<br />

– so haben es die Länder vorgesehen – zeitnah überprüft werden.<br />

Dabei soll insbesondere auch die umstrittene Beitragspflicht für kraftfahrzeuge<br />

unter die Lupe genommen werden.<br />

Viele unternehmen haben sich an ihre Landtagsabgeordneten gewendet<br />

<strong>und</strong> die künftigen Belastungen aus der Gebührenreform verdeutlicht.<br />

Dass die Länder nachdenklich geworden sind, zeigt die vorgesehene<br />

Evaluierung der Belastungen. sollte es zu einer Mehrbelastung<br />

kommen, müssen nachbesserungen vorgenommen werden.<br />

DR. katRIn sOBanIa, DR. auGust ORtMEYER, DIHk<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

Bertram Weirich, Telefon 0261/106-250, E-Mail: weirich@koblenz.ihk.de.<br />

38 | <strong>IHK</strong>-Journal Dezember 2012 www.ihk-koblenz.de

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