Unternehmensförderung und -sicherung - IHK Koblenz
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Nicht der B<strong>und</strong>, die B<strong>und</strong>esländer haben mit dem 15. R<strong>und</strong>funkänderungsstaatsvertrag<br />
(RÄndstV) eine gr<strong>und</strong>legende neuausrichtung<br />
der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funks<br />
beschlossen. Die neue Beitragsordnung soll zum 1. Januar 2013 in<br />
kraft treten. kern der Reform: Die abkopplung der Beiträge (bisher:<br />
Gebühren) von der anzahl der Empfangsgeräte pro Wohnung beziehungsweise<br />
unternehmen. Dieser geräteunabhängige ansatz ist im<br />
Gr<strong>und</strong>e begrüßenswert: Der R<strong>und</strong>funkempfang konnte spätestens<br />
seit Einführung von tV-streaming im Internet <strong>und</strong> Online-Radio nicht<br />
mehr daran festgemacht werden, ob jemand ein herkömmliches Radio<br />
oder einen Fernseher besaß. Mit der abkehr vom Geräteansatz verabschiedet<br />
man sich auch endlich von der umstrittenen pc-Gebühr, mit<br />
der insbesondere kleinere Filialunternehmen <strong>und</strong> selbstständige, die<br />
von zu Hause aus arbeiten, zur kasse gebeten wurden.<br />
Den neuen Beitrag müssen gr<strong>und</strong>sätzlich alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />
unternehmen <strong>und</strong> Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls<br />
bezahlen. unterstellt wird ein potenzieller nutzen durch<br />
den öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funk, der eine finanzielle Belastung<br />
sowohl des privaten als auch des nicht-privaten Bereichs rechtfertigt.<br />
Ob sich hinter den türen der Haushalte, unternehmen <strong>und</strong> anderen<br />
Einrichtungen auch R<strong>und</strong>funkgeräte – gleich welcher art – befinden,<br />
spielt dann keine Rolle mehr.<br />
… aber unternehmen zahlen drauf!<br />
Die Erfassung der Daten von den unternehmen durch die R<strong>und</strong>funkanstalten<br />
der Länder – faktisch die GEZ – ist in vollem Gange. <strong>und</strong><br />
obwohl die Länder jahrelang über die Reform diskutiert haben – die<br />
IHks haben laufend berichtet, sich stark im politischen prozess engagiert<br />
<strong>und</strong> auch die unternehmen aufgefordert, dies direkt zu tun –,<br />
merken viele unternehmen erst jetzt, dass die Reform ihnen eine böse<br />
Überraschung beschert: sie zahlen zum teil das Drei-, Vier- oder sogar<br />
H<strong>und</strong>ertfache der bisherigen Zahlungen.<br />
neuregelung mit Webfehlern<br />
Wie kommt das? Die Reform, die im Gr<strong>und</strong>e richtig <strong>und</strong> notwendig<br />
war, ist bewusst so angelegt, dass einzelne unternehmen <strong>und</strong> Branchen<br />
überproportional belastet werden. Der neue R<strong>und</strong>funkbeitrag<br />
lässt sich in folgenden schritten ermitteln: Beitrag Betriebsstätte (nach<br />
Mitarbeiter-Beitragsstaffel) + ggf. Beiträge für weitere Betriebsstätten<br />
(nach Mitarbeiter-Beitragsstaffel) + anzahl der betrieblich genutzten<br />
kraftfahrzeuge (abzüglich 1 kfz pro Betriebstätte) *5,99 Euro + anzahl<br />
www.ihk-koblenz.de<br />
aktuELLEs<br />
Reform der R<strong>und</strong>funkfinanzierung:<br />
Richtig – aber nicht unter diesen Bedingungen!<br />
ab dem 1. Januar 2013 sollen sich alle Haushalte <strong>und</strong> unternehmen an der Finanzierung des<br />
öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funks beteiligen – mit einem Beitrag, der nicht mehr an das Vorhandensein<br />
von Empfangsgeräten gekoppelt ist. Der neue ansatz ist zwar im Zeitalter von smartphone<br />
<strong>und</strong> co. richtig gedacht, aber schlecht umgesetzt: Er benachteiligt bestimmte Branchen,<br />
er belastet Filialunternehmen überproportional, <strong>und</strong> er wird insgesamt zu einer<br />
Mehrbelastung der deutschen Wirtschaft führen.<br />
der Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen (abzüglich<br />
Zimmer/Wohnung pro Betriebstätte) *5,99 Euro = R<strong>und</strong>funkbeitrag<br />
für das unternehmen.<br />
Für unternehmen wird zunächst gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />
anzahl der sozialver<strong>sicherung</strong>spflichtig beschäftigten<br />
Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu<br />
entrichtenden Beitrags entscheiden. Je mehr Mitarbeiter,<br />
umso höher der Beitrag. Der Beitrag fällt jedoch<br />
nicht „pro kopf“ an, sondern wird mit einer degressiven<br />
staffel berechnet, nach oben hin werden die Beiträge<br />
relativ gesehen kleiner. Der kleinste Beitrag für<br />
Betriebe mit weniger als neun Mitarbeitern liegt bei<br />
einem sogenannten Drittelbeitrag von 5,99 Euro monatlich<br />
(bzw. 71,88 Euro pro Jahr), der höchste Beitrag<br />
liegt bei r<strong>und</strong> 3.200 Euro pro Monat (bzw. ca. 39.000<br />
Euro pro Jahr). Dieser fällt für Betriebe mit mehr als<br />
20.000 Mitarbeitern an. Verfügt ein unternehmen<br />
über mehrere Betriebsstätten mit jeweils einer großen<br />
Mitarbeiterzahl, summieren sich die Beiträge für die<br />
einzelnen Betriebsstätten schnell. Ob <strong>und</strong> wie viele<br />
R<strong>und</strong>funkempfangsgeräte vorhanden sind, spielt dabei<br />
keine Rolle.<br />
... teilzeitintensive Branchen werden<br />
benachteiligt<br />
Bei der Erfassung der Mitarbeiterzahl spielt es keine<br />
Rolle, ob Mitarbeiter voll- oder teilzeitbeschäftigt<br />
sind. Bei der Beitragsermittlung werden alle sozialver<strong>sicherung</strong>spflichtig<br />
Beschäftigten gleichermaßen<br />
erfasst, es erfolgt keine Orientierung am Vollzeitäquivalent.<br />
Dadurch werden Branchen mit besonders<br />
hoher teilzeitbeschäftigtenquote ungleich<br />
stärker belastet.<br />
Dezember 2012 <strong>IHK</strong>-Journal | 37