Unternehmensförderung und -sicherung - IHK Koblenz
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N achdem<br />
tOuRIsMus<br />
<strong>IHK</strong> appelliert an die Politik:<br />
Auf „Bettensteuer“ verzichten!<br />
das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />
die ersten Versuche von kommunen,<br />
Bettensteuer auf alle Übernachtungen zu<br />
kassieren, als rechtswidrig angesehen hat,<br />
haben viele städte, wie Duisburg <strong>und</strong> Darmstadt,<br />
auf ihre pläne zur Erhebung einer Bettensteuer<br />
verzichtet. Vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
knapper kassen suchen andere kommunen,<br />
so auch die stadt koblenz, aber weiterhin<br />
nach neuen Einnahmequellen. In sachen<br />
Bettensteuer hatte das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />
tatsächlich eine Möglichkeit eröffnet,<br />
die Gäste für getätigte Übernachtungen zur<br />
kasse zu bitten, nämlich dann, wenn die<br />
Übernachtung nicht geschäftlich motiviert<br />
ist, sondern reinen Freizeit-charakter hat.<br />
nachdem die stadt koblenz zunächst die<br />
Entscheidung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />
abgewartet <strong>und</strong> die bereits vorgelegte<br />
satzung nicht in kraft gesetzt hat, plant die<br />
stadt jetzt erneut die Einführung einer neuen<br />
Übernachtungssteuer.<br />
Bürokratie bei den Betrieben -<br />
Geld bei der stadt<br />
Was sich so einfach anhört, ist faktisch aber<br />
mit hohem aufwand verb<strong>und</strong>en – <strong>und</strong> dieser<br />
aufwand trifft vor allem die örtlichen Hotellerie.<br />
nach den planungen, die jetzt von<br />
der stadt koblenz vorangetrieben werden,<br />
ist der Hotelier steuerschuldner. Er muss die<br />
abgabe erheben, muss über eine vom Gast<br />
abzugebende arbeitgeberbescheinigung<br />
den nachweis des Übernachtungsgr<strong>und</strong>es<br />
(geschäftlich) dokumentieren oder diese Bescheinigung<br />
nachfordern. sämtliche nachweise<br />
sowie Rechungen <strong>und</strong> Quittungen<br />
sollen der stadt quartalsmäßig zur prüfung<br />
vorgelegt werden.<br />
aber auch Betreiber von Ferienwohnungen,<br />
campingplätzen, Jugendherbergen, privatzimmern<br />
werden von den Verpflichtungen<br />
der geplanten satzung zur Erhebung der<br />
Übernachtungssteuer getroffen<br />
Die stadt macht die Beherbergungsbetriebe<br />
damit zum verlängerten arm der steuerbehörde.<br />
Welcher aufwand <strong>und</strong> welche kosten<br />
dadurch bei den Betrieben zusätzlich entstehen,<br />
wird dagegen nicht hinterfragt. Letzteres<br />
stößt im Beherbergungsgewerbe vielfach<br />
auf unverständnis. ungeklärt ist auch, ob die<br />
neuen Regeln mit den Vorgaben des Meldegesetzes<br />
oder des Datenschutzes zu vereinbaren<br />
sind.<br />
Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht spricht in<br />
seiner Entscheidung davon, dass das Erhebungsverfahren<br />
so auszustatten sei, dass es<br />
ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge<br />
der steuerpflichtigen oder übermäßigen<br />
Ermittlungsaufwand der Behörde auskommt.<br />
Wie beides in der Realität gewährleistet werden<br />
soll, ist aus sicht der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
(IHk) koblenz nicht erkennbar.<br />
Wir erwarten, dass die klärung dieser Frage<br />
in absehbarer Zeit sicher wieder die Gerichte<br />
beschäftigen wird. Bis zu einem endgültigen<br />
urteil bestünde in diesem Fall auch für kommunen,<br />
welche die Bettensteuer zwischenzeitlich<br />
erheben, eine wesentliche Rechtsunsicherheit.<br />
abwanderung befürchtet<br />
unabhängig von der letztgültigen rechtlichen<br />
Bewertung der Bettensteuer auf private<br />
Übernachtungen besteht aus unserer<br />
sicht ein anderes, gravierendes problem:<br />
tatsächlich werden durch die neue abgabe<br />
die Übernachtungskosten steigen <strong>und</strong> zwar<br />
gestaffelt je nach Höhe des Übernachtungspreises.<br />
Für eine Reisegruppe wird es sich<br />
am Ende lohnen darüber nachzudenken, das<br />
verlängerte Wochenende in kommunen zu<br />
verbringen, wo die abgabe nicht erhoben<br />
wird oder zumindest auf preiswertere angebote<br />
auszuweichen, um die Mehrkosten<br />
auszugleichen.<br />
unklar ist zudem, ob die Übernachtungen<br />
auf den Fahrgastschiffen einbezogen werden<br />
können. selbst wenn dies rechtlich<br />
möglich wäre, bleibt den Reedern immer<br />
noch die Möglichkeit, sich Liegeplätze in<br />
benachbarten städten zu suchen oder die<br />
Reise so frühzeitig fortzusetzen, dass es gar<br />
nicht erst zur Übernachtung kommt.<br />
touristische Infrastruktur hat viele<br />
profiteure<br />
Zweifellos muss anerkannt werden, dass die<br />
stadt koblenz in den letzten Jahren, nicht<br />
zuletzt auch mit der B<strong>und</strong>esgartenschau, viel<br />
in die touristische Infrastruktur investiert hat.<br />
Die stadt hat an attraktivität viel gewonnen<br />
<strong>und</strong> muss, um auf diesem hohen niveau<br />
nachhaltig weiter agieren zu können, das<br />
touristische angebot weiter vorhalten <strong>und</strong><br />
mit hohem finanziellen aufwand pflegen. als<br />
Begründung für eine Bettensteuer ist dieses<br />
argument aber kaum stichhaltig, weil eine<br />
Zweckbindung der steuer für touristische<br />
Zwecke gerade nicht vorgesehen <strong>und</strong> rechtlich<br />
auch nicht möglich ist.<br />
Übersehen wird in der Diskussion oft, dass<br />
die geschaffene touristische Infrastruktur<br />
ja schon jetzt zur stärkung des städtischen<br />
Haushalts beiträgt. Wie die Wertschöpfungsstudien<br />
der IHk bereits in der Vergangenheit<br />
belegt haben, werden vor allem auch durch<br />
die ausgaben der tagesgäste in Gastronomie,<br />
Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetrieben erhebliche<br />
umsätze erwirtschaftet, arbeitsplätze<br />
gesichert <strong>und</strong> steuereinnahmen (Gewerbesteuer<br />
<strong>und</strong> Einkommensteuer) generiert.<br />
Das heißt, Investitionen in die touristische<br />
Infrastruktur sind auch ohne Bettensteuer<br />
rentierlich <strong>und</strong> kein selbstzweck. Gerade die<br />
tagesgäste als Hauptnutzer der touristischen<br />
Infrastruktur werden von der neuen abgabe<br />
nicht erfasst, was aus IHk-sicht ein weiterer<br />
Webfehler der neuen steuer <strong>und</strong> deren anbindung<br />
an die touristischen Übernachtungen<br />
ist.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hält die IHk die<br />
Bettensteuer gemessen an der bislang ungeklärten<br />
Frage, wie viele Einnahmen denn<br />
überhaupt zu erzielen sind, hinsichtlich der<br />
Verwendung der Mittel, hinsichtlich des bürokratischen<br />
aufwandes, einer einseitigen<br />
Belastung der Hotellerie sowie der möglichen<br />
Wirkung auf die Gäste für den falschen Weg.<br />
BERtRaM WEIRIcH<br />
Der Autor<br />
Betram Weirich ist stellvertretender<br />
Hauptgeschäftsführer der <strong>IHK</strong><br />
<strong>Koblenz</strong>; Telefon 0261/106-250,<br />
E-Mail: weirich@koblenz.ihk.de.<br />
32 | <strong>IHK</strong>-Journal Dezember 2012 www.ihk-koblenz.de