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Unternehmensförderung und -sicherung - IHK Koblenz

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N achdem<br />

tOuRIsMus<br />

<strong>IHK</strong> appelliert an die Politik:<br />

Auf „Bettensteuer“ verzichten!<br />

das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

die ersten Versuche von kommunen,<br />

Bettensteuer auf alle Übernachtungen zu<br />

kassieren, als rechtswidrig angesehen hat,<br />

haben viele städte, wie Duisburg <strong>und</strong> Darmstadt,<br />

auf ihre pläne zur Erhebung einer Bettensteuer<br />

verzichtet. Vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

knapper kassen suchen andere kommunen,<br />

so auch die stadt koblenz, aber weiterhin<br />

nach neuen Einnahmequellen. In sachen<br />

Bettensteuer hatte das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

tatsächlich eine Möglichkeit eröffnet,<br />

die Gäste für getätigte Übernachtungen zur<br />

kasse zu bitten, nämlich dann, wenn die<br />

Übernachtung nicht geschäftlich motiviert<br />

ist, sondern reinen Freizeit-charakter hat.<br />

nachdem die stadt koblenz zunächst die<br />

Entscheidung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />

abgewartet <strong>und</strong> die bereits vorgelegte<br />

satzung nicht in kraft gesetzt hat, plant die<br />

stadt jetzt erneut die Einführung einer neuen<br />

Übernachtungssteuer.<br />

Bürokratie bei den Betrieben -<br />

Geld bei der stadt<br />

Was sich so einfach anhört, ist faktisch aber<br />

mit hohem aufwand verb<strong>und</strong>en – <strong>und</strong> dieser<br />

aufwand trifft vor allem die örtlichen Hotellerie.<br />

nach den planungen, die jetzt von<br />

der stadt koblenz vorangetrieben werden,<br />

ist der Hotelier steuerschuldner. Er muss die<br />

abgabe erheben, muss über eine vom Gast<br />

abzugebende arbeitgeberbescheinigung<br />

den nachweis des Übernachtungsgr<strong>und</strong>es<br />

(geschäftlich) dokumentieren oder diese Bescheinigung<br />

nachfordern. sämtliche nachweise<br />

sowie Rechungen <strong>und</strong> Quittungen<br />

sollen der stadt quartalsmäßig zur prüfung<br />

vorgelegt werden.<br />

aber auch Betreiber von Ferienwohnungen,<br />

campingplätzen, Jugendherbergen, privatzimmern<br />

werden von den Verpflichtungen<br />

der geplanten satzung zur Erhebung der<br />

Übernachtungssteuer getroffen<br />

Die stadt macht die Beherbergungsbetriebe<br />

damit zum verlängerten arm der steuerbehörde.<br />

Welcher aufwand <strong>und</strong> welche kosten<br />

dadurch bei den Betrieben zusätzlich entstehen,<br />

wird dagegen nicht hinterfragt. Letzteres<br />

stößt im Beherbergungsgewerbe vielfach<br />

auf unverständnis. ungeklärt ist auch, ob die<br />

neuen Regeln mit den Vorgaben des Meldegesetzes<br />

oder des Datenschutzes zu vereinbaren<br />

sind.<br />

Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht spricht in<br />

seiner Entscheidung davon, dass das Erhebungsverfahren<br />

so auszustatten sei, dass es<br />

ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge<br />

der steuerpflichtigen oder übermäßigen<br />

Ermittlungsaufwand der Behörde auskommt.<br />

Wie beides in der Realität gewährleistet werden<br />

soll, ist aus sicht der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

(IHk) koblenz nicht erkennbar.<br />

Wir erwarten, dass die klärung dieser Frage<br />

in absehbarer Zeit sicher wieder die Gerichte<br />

beschäftigen wird. Bis zu einem endgültigen<br />

urteil bestünde in diesem Fall auch für kommunen,<br />

welche die Bettensteuer zwischenzeitlich<br />

erheben, eine wesentliche Rechtsunsicherheit.<br />

abwanderung befürchtet<br />

unabhängig von der letztgültigen rechtlichen<br />

Bewertung der Bettensteuer auf private<br />

Übernachtungen besteht aus unserer<br />

sicht ein anderes, gravierendes problem:<br />

tatsächlich werden durch die neue abgabe<br />

die Übernachtungskosten steigen <strong>und</strong> zwar<br />

gestaffelt je nach Höhe des Übernachtungspreises.<br />

Für eine Reisegruppe wird es sich<br />

am Ende lohnen darüber nachzudenken, das<br />

verlängerte Wochenende in kommunen zu<br />

verbringen, wo die abgabe nicht erhoben<br />

wird oder zumindest auf preiswertere angebote<br />

auszuweichen, um die Mehrkosten<br />

auszugleichen.<br />

unklar ist zudem, ob die Übernachtungen<br />

auf den Fahrgastschiffen einbezogen werden<br />

können. selbst wenn dies rechtlich<br />

möglich wäre, bleibt den Reedern immer<br />

noch die Möglichkeit, sich Liegeplätze in<br />

benachbarten städten zu suchen oder die<br />

Reise so frühzeitig fortzusetzen, dass es gar<br />

nicht erst zur Übernachtung kommt.<br />

touristische Infrastruktur hat viele<br />

profiteure<br />

Zweifellos muss anerkannt werden, dass die<br />

stadt koblenz in den letzten Jahren, nicht<br />

zuletzt auch mit der B<strong>und</strong>esgartenschau, viel<br />

in die touristische Infrastruktur investiert hat.<br />

Die stadt hat an attraktivität viel gewonnen<br />

<strong>und</strong> muss, um auf diesem hohen niveau<br />

nachhaltig weiter agieren zu können, das<br />

touristische angebot weiter vorhalten <strong>und</strong><br />

mit hohem finanziellen aufwand pflegen. als<br />

Begründung für eine Bettensteuer ist dieses<br />

argument aber kaum stichhaltig, weil eine<br />

Zweckbindung der steuer für touristische<br />

Zwecke gerade nicht vorgesehen <strong>und</strong> rechtlich<br />

auch nicht möglich ist.<br />

Übersehen wird in der Diskussion oft, dass<br />

die geschaffene touristische Infrastruktur<br />

ja schon jetzt zur stärkung des städtischen<br />

Haushalts beiträgt. Wie die Wertschöpfungsstudien<br />

der IHk bereits in der Vergangenheit<br />

belegt haben, werden vor allem auch durch<br />

die ausgaben der tagesgäste in Gastronomie,<br />

Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetrieben erhebliche<br />

umsätze erwirtschaftet, arbeitsplätze<br />

gesichert <strong>und</strong> steuereinnahmen (Gewerbesteuer<br />

<strong>und</strong> Einkommensteuer) generiert.<br />

Das heißt, Investitionen in die touristische<br />

Infrastruktur sind auch ohne Bettensteuer<br />

rentierlich <strong>und</strong> kein selbstzweck. Gerade die<br />

tagesgäste als Hauptnutzer der touristischen<br />

Infrastruktur werden von der neuen abgabe<br />

nicht erfasst, was aus IHk-sicht ein weiterer<br />

Webfehler der neuen steuer <strong>und</strong> deren anbindung<br />

an die touristischen Übernachtungen<br />

ist.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hält die IHk die<br />

Bettensteuer gemessen an der bislang ungeklärten<br />

Frage, wie viele Einnahmen denn<br />

überhaupt zu erzielen sind, hinsichtlich der<br />

Verwendung der Mittel, hinsichtlich des bürokratischen<br />

aufwandes, einer einseitigen<br />

Belastung der Hotellerie sowie der möglichen<br />

Wirkung auf die Gäste für den falschen Weg.<br />

BERtRaM WEIRIcH<br />

Der Autor<br />

Betram Weirich ist stellvertretender<br />

Hauptgeschäftsführer der <strong>IHK</strong><br />

<strong>Koblenz</strong>; Telefon 0261/106-250,<br />

E-Mail: weirich@koblenz.ihk.de.<br />

32 | <strong>IHK</strong>-Journal Dezember 2012 www.ihk-koblenz.de

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