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Unternehmensförderung und -sicherung - IHK Koblenz

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Die vorstehende hoheitliche Aufgabenübertragung wurde vom<br />

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie <strong>und</strong> Landes-<br />

planung Rheinland-Pfalz am 28. 11. 2012 mit dem Geschäftszeichen<br />

40021-035-8206/2012-007 genehmigt.<br />

Die vorstehende Vereinbarung über die Aufgabenübertragung wird<br />

hiermit ausgefertigt <strong>und</strong> im Mitteilungsblatt der <strong>IHK</strong> <strong>Koblenz</strong> (<strong>IHK</strong>-<br />

Journal) Ausgabe 12 / 2012 veröffentlicht.<br />

Die Vollversammlung der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer hat in Ihrer<br />

Sitzung vom 21. November 2012 die Ergänzung des Gebührenverzeichnisses<br />

in der Fassung vom 01. 01. 2010 beschlossen. Das Gebührenverzeichnis<br />

wird wie folgt ergänzt:<br />

4.6 Finanzanlagenvermittler<br />

4.6.1 Eintragungen in das Register für Finanzanlagenvermittler<br />

Gebühr Gesamtbetrag<br />

4.6.1.1 Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaub- 60,00 €<br />

nisinhabers (§ 34 f Abs. 1 GewO) in das Register<br />

4.6.1.2 Änderung von Registerdaten 30,00 €<br />

des Erlaubnisinhabers<br />

4.6.1. 3 Erfassung inklusive Änderung 30,00 €<br />

<strong>und</strong> Löschung eines Beschäftigten im Register<br />

4.6.2 Sachk<strong>und</strong>eprüfungen<br />

Prüfung<br />

4.6.2.1 Vollprüfung 3 Kategorien + praktischer Teil 320,00 €<br />

4.6.2.2 Vollprüfung 2 Kategorien + praktischer Teil 300,00 €<br />

4.6.2.3 Vollprüfung 1 Kategorie + praktischer Teil 280,00 €<br />

4.6.2.4 Spezifische Sachk<strong>und</strong>eprüfung 280,00 €–320,00 €<br />

+ praktischer Teil<br />

4.6.2.5 Teilprüfung 3 Kategorien (ohne praktischen Teil) 250,00 €<br />

4.6.2.6 Teilprüfung 2 Kategorien (ohne praktischen Teil) 230,00 €<br />

4.6.2.7 Teilprüfung 1 Kategorie (ohne praktischen Teil) 200,00 €<br />

4.6.2.8 Wiederholungsprüfung nur praktischer Teil 160,00 €<br />

4.6.2.9 Spezifische Sachk<strong>und</strong>eprüfung 160,00 €–250,00 €<br />

(ohne praktischen Teil)<br />

4.6.3. Verwaltungsgebühr bei Rücktritt 40,00 €<br />

4.6.4 Kosten Zweitschrift Bescheinigung 40,00 €<br />

Weiterhin hat die Vollversammlung beschlossen, die Änderung des Gebührentarifs<br />

für die Eintragung in das EMAS-Register bei der <strong>IHK</strong> für<br />

die Pfalz in das Gebührenverzeichnis zu übernehmen.<br />

7. Registrierung von Standorten nach dem Umweltauditgesetz (UAG)<br />

Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register<br />

führenden Stelle nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS-VO)<br />

<strong>und</strong> dem Umweltauditgesetz (UAG)<br />

(Die Abwicklung <strong>und</strong> Erhebung der Gebühren erfolgt zentral über<br />

die <strong>IHK</strong> für die Pfalz)<br />

7.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation 230,00 bis 881,00<br />

in das Register<br />

www.ihk-koblenz.de<br />

öffentliche bekanntmachung<br />

Die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, von der <strong>IHK</strong> <strong>Koblenz</strong><br />

beschlossene <strong>und</strong> vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie<br />

<strong>und</strong> Landesplanung Rheinland-Pfalz genehmigte Prüfungsordnung<br />

für die Sachk<strong>und</strong>eprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau<br />

<strong>IHK</strong>“ wird als Anlage veröffentlicht.<br />

7.1.1 Je weiteren Standort mit eigener Behörden- 125,00<br />

zuständigkeit bei erstmaliger Eintragung<br />

der Organisation<br />

7.1.2 Erweiterung einer bestehenden Organisa- 230,00 bis 881,00<br />

tionseintragung um einen weiteren Standort<br />

7.2 Ablehnung der erstmaligen Eintragung 230,00 bis 881,00<br />

7.3 Prüfung der Voraussetzung für den Bestand 76,00 bis 460,00<br />

der Eintragung nach Ablauf der Frist zur<br />

Vorlage einer neuen Umwelterklärung<br />

7.3.1 Je weiteren Standort mit eigener Behörden- 60,00<br />

zuständigkeit bei Prüfung der Voraussetzung<br />

für den Bestand der Eintragung nach Ablauf<br />

der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung<br />

7.4 Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 76,00<br />

7.5 Vorübergehende Aussetzung der Eintragung 76,00 bis 460,00<br />

7.6 Streichung der Eintragung gem. Art. 15 76,00 bis 460,00<br />

Abs. 4 der EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009<br />

7.7 Niederschrift zur Berücksichtigung 30,00 pro<br />

von Bemerkungen angefangene St<strong>und</strong>e<br />

7.8 Widerspruchsverfahren Die Gebühr beträgt<br />

das Eineinhalbfache<br />

der vollen Gebühr<br />

7.9 Regelanfrage nationaler Standort für 76,00 bis 268,00<br />

eine Registrierungsstelle für eine<br />

Organisation im Ausland<br />

Die Änderungen des Gebührenverzeichnisses treten am Tage nach der<br />

Veröffentlichung in Kraft.<br />

Manfred Sattler Arne Rössel<br />

Präsident Hauptgeschäftsführer<br />

Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,<br />

Energie <strong>und</strong> Landesplanung, Rheinland-Pfalz am 28. 11. 2012<br />

(Az.: 40021-035-8206/2012-007)<br />

Ausgefertigt am 28. 11. 2012<br />

Manfred Sattler Arne Rössel<br />

Präsident Hauptgeschäftsführer<br />

Dezember 2012 <strong>IHK</strong>-Journal | 27

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