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PDF, 5,8 MB - FG Siedlungswasserwirtschaft - TU Berlin

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<strong>FG</strong> <strong>Siedlungswasserwirtschaft</strong> 48<br />

<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Tabelle 14: Parameter zur Beurteilung der Gewässergüte der unteren Panke (Messstelle 730,<br />

Datenreihe 2000-2010) gemittelte Werte [Senatsverwaltung GUV <strong>Berlin</strong>]<br />

Zeitraum<br />

O2 [mg/l] TOC [mg/l] AFS [mg/l] Ptot [mg/l] Portho [mg/l]<br />

2000-2010<br />

Winter 11,9 8,6 7,0 0,18 0,07<br />

Frühling 10,8 10,8 7,0 0,18 0,08<br />

Sommer 8,7 8,9 6,4 0,21 0,12<br />

Herbst 9,7 8,5 6,1 0,23 0,12<br />

Winter: Dezember bis Februar, Frühling: März bis Mai, Sommer: Juni bis August, Herbst: September bis<br />

November<br />

die TOC-Messungen fehlen für die Jahre 2007, 2008 und 2009<br />

Wintermessungen 2003 fehlen bei allen Parametern<br />

Wintermessungen 2008 fehlen bei AFS und Ptot<br />

4.1.2.1 Korrelation zwischen CSB und TOC<br />

Da bei diesem Projekt der CSB als Parameter für die organische Belastung betrachtet wird,<br />

muss eine näherungsweise Korrelation zwischen CSB und TOC ermittelt werden.<br />

Eine direkte Verbindung zwischen dem benötigten Sauerstoff zur chemischen Oxidation<br />

organischer Verbindungen (CSB) und der direkten Belastung mit Organik im Gewässer<br />

(TOC) ist nicht vorhanden. Grund hierfür sind unterschiedliche Einflüsse und Messmethoden,<br />

die den theoretischen Korrelationsfaktor von 2,67 (Molmassenverhältnis zwischen Sauerstoff<br />

und Kohlenstoff) erhöhen oder senken können. Durch Oxidation nicht-kohlenstoffhaltiger<br />

Bestandteile bei der CSB-Bestimmung kann der Wert für den Korrelationsfaktor über dem<br />

des Molmassenverhältnisses liegen. Im Gegensatz dazu tritt ein geringerer<br />

Korrelationsfaktor bei sehr stabilen, nicht oxidierbaren organischen Verbindungen in der<br />

Probe auf. [Gierszewski 2011]<br />

In der deutschen Abwasserverordnung (AbwV) §6 (3) wurde deshalb folgendes festgelegt:<br />

„Ein in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert für den Chemischen<br />

Sauerstoffbedarf (CSB) gilt unter Beachtung von Absatz 1 auch als eingehalten, wenn der<br />

vierfache Wert des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (TOC), bestimmt in<br />

Milligramm je Liter, diesen Wert nicht überschreitet." (AbwV) vom 17.6.2004 (zit. Nach<br />

[Gierszewski 2011])<br />

Folglich gilt der vierfache Wert von TOC als sichere Obergrenze für den CSB. In der Literatur<br />

findet sich jedoch bei vergleichbaren Untersuchungen häufig die Annahme von CSB = 3x<br />

TOC, was plausibel erscheint und hier übernommen wird.

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