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Rollladenarbeiten - DIN 13358

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<strong>Rollladenarbeiten</strong> - <strong>DIN</strong> <strong>13358</strong><br />

Ausgabe September 1988<br />

Inhalt<br />

01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

02. Geltungsbereich<br />

03. Stoffe, Bauteile<br />

04. Ausführung<br />

05. Leistungen<br />

06. Abrechnung<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C.<br />

01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

Diese Hinweise ergänzen die ATV <strong>DIN</strong> 18299 »Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art«, Abschnitt<br />

0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung<br />

gemäß A§9.<br />

Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.<br />

Diese Hinweise beziehen sich auf<br />

� Angaben zur Baustelle,<br />

� Angaben zur Ausführung,<br />

� Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV,<br />

� Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen,<br />

� Abrechnungseinheiten. Siehe Erläut. zu ATV <strong>DIN</strong> 18299 Abschn. 0.<br />

In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:<br />

� Angaben zur Baustelle<br />

- Hauptwindrichtung.<br />

� Angaben zur Ausführung<br />

- 0.2.1 Art und Anzahl der geforderten Proben.<br />

Gem. 4.2.7 sind Probestücke, die der Auftraggeber verlangt, die jedoch nicht am Bau verwendet werden,<br />

Besondere Leistungen.<br />

RHI<br />

� Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen.<br />

Gem. 4.1.2 ist lediglich die Vorlage von Plänen für Aussparungen und gem. 4.1.3 das Eintragen der<br />

notwendigen Aussparungen in bauseits gestellte Baupläne oder das Anzeichnen am Bau<br />

Nebenleistung. Art und Umfang verlangter Konstruktions und Einbauzeichnungen sind in der LB<br />

anzugeben.<br />

� Beschaffenheit und Konstruktion (gegebenenfalls durch Zeichnungen) des Befestigungsuntergrundes,<br />

z.B. Stürze und Leibungen sowie Angabe der Einbaumöglichkeit der Bedienungselemente.<br />

Diese Angaben sind für den Auftragnehmer deshalb besonders wichtig, weil er seine Leistung nur dann<br />

vertragsgemäß erfüllen kann, wenn er Art und Beschaffenheit des Untergrundes zusammen mit der darauf<br />

auszuführenden Leistung ein den technischen Anforderungen entsprechendes Werk oder Teilwerk ergeben.<br />

Gem. B § 3 Nr. 3 hat er die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen auf etwaige<br />

Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen.<br />

Gem. 3.5 ist das Anschießen zur Befestigung von Bauteilen in geeigneten Fällen nur zulässig, wenn der<br />

Auftraggeber zustimmt.


� Art vorhandener Führungsschienen oder Angaben über zu liefernde Führungsschienen.<br />

� Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter,<br />

der Lamellen für Jalousien und der Behänge für Außenrollos, Verdunkelungen und Markisen.<br />

� Besondere Anforderungen, z.B. Berücksichtigung ungewöhnlicher Belastungen, Einbruchssicherungen.<br />

� Ob die Markisen auch als Regenschutz verwendet werden sollen.<br />

� Ob eine Notbedienung bei elektrisch betriebenen Aufzugseinrichtungen erforderlich wird.<br />

� Ob eine lichtdichte Verdunkelungsanlage oder nur eine Abdunkelungsanlage ausgeführt werden<br />

soll.<br />

� Ob Rollkasten oder Rollkastenabschlüsse vorhanden sind, geliefert und/oder eingebaut werden<br />

sollen; bei eingebauten oder vorgesehenen Rollkästen und Rollkastenabschlüssen oder<br />

Aussparungen deren Art und Mäße.<br />

� Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die<br />

Verdunkelungs- oder Markisenanlage.<br />

� Maße der durch Rollläden, Rolltore, Rollgitter, Jalousien, Außenrollos, Verdunkelungen und Markisen<br />

zu schließenden und zu schützenden Öffnungen oder Flächen, bei vor der Öffnung hängenden<br />

Ausführungen auch die seitliche Überdeckung, nach den Regeln von <strong>DIN</strong> 18073.Hierzu siehe die<br />

Erlauf, zu 2 und 3.7.<br />

� Art des Antriebes, bei elektrischem Antrieb auch Anschlusswerte und Angaben über erforderliche<br />

Sicherheitseinrichtungen.Auftraggeber zur Verlegung der elektrischen Leistungen einen verbindlichen<br />

Geräteplan, ein Schaltbild oder einen Stromlaufplan mit Klemmenplan zur Verfügung zu<br />

stellen und die Stromaufnahme (Anlaufstrom) anzugeben.<br />

� Ob vom Auftraggeber Fach- oder Hilfskräfte für den Einbau von Bauteilen zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Grundsätzlich ha t der Auftragnehmer gem . B § 4 Nr. 2 die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem<br />

Vertrage auszuführen. Es träg t zur Verminderung seine r Aufwendungen bei und kann den Gesamtpreis des<br />

Bauvorhabens verbilligen, wenn ihm der Auftraggeber Fach- und Hilfskräfte beim Einbau zur Verfügung<br />

stellt. Genaue Angaben in der LB sind erforderlich. Die Hilfeleistung muss der Auftraggeber in der LB für den<br />

die Fach- und Hilfskräfte stellenden anderen Unternehme r berücksichtigen.<br />

Das gleiche gilt auch für die Benutzung von Hebe- und Transportvorrichtungen, die au f der<br />

Baustelle vorhanden sind, und für die Mitbenutzung von vorhandenen Gerüsten. Auch hierfür sind genaue<br />

Angaben in der LB notwendig. Die Mitbenutzung von Gerüsten kann die Vorschrift erforderlich machen, dass<br />

die Leistung in einer bestimmten Zeit ausgeführt werden muss. In einem solchen Fall sind die Einzelfristen<br />

des Bauzeitenplans in den Vertrag aufzunehmen.<br />

1.2 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV<br />

Keine ergänzende Regelung zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 0.3.2.<br />

1.3 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen<br />

Keine ergänzende Regelung zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 0.4.<br />

1.4 Abrechnungseinheiten<br />

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen:<br />

Anzahl (Stück), getrennt nach Stoffart, Bauart und Maßen, für Rollläden, Rolltore, Rollgitter, Rolljalousien,<br />

Raffjalousien, Außenrollos ,<br />

Verdunkelungen und Markisen.


02. Geltungsbereich<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 1 »Geltungsbereich« sowie ATV <strong>DIN</strong> 18299 Abschn. 1.<br />

02.1<br />

02.2<br />

Die ATV »<strong>Rollladenarbeiten</strong>« - <strong>DIN</strong> 18358 - gilt für das Herstellen und Einbauen von Rollläden,<br />

Rolltoren, Rollgittern, Jalousien, Außenrollos, Verdunkelungen und Markisen.<br />

Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV <strong>DIN</strong> 18299 »Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten<br />

jeder A rt«. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DI N 18358 vor.<br />

03. Stoffe, Bauteile<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 2 »Stoffe, Bauteile« sowie ATV <strong>DIN</strong> 18299 Abschn. 2. Ergänzend zur<br />

ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 2, gilt:<br />

Stoffe und Bauteile müssen den Anforderungen nach <strong>DIN</strong> 18073 »Rollabschlüsse, Sonnenschutz- und<br />

Verdunkelungsanlagen im Bauwesen; Begriffe Anforderungen« entsprechen.<br />

<strong>DIN</strong> 18073 gilt für die Herstellung von Rollabschlüssen, Jalousien, Markisen, Außenrollos und<br />

Verdunkelungen sowie für ihre Montage.<br />

Rollabschluss<br />

Rollabschluss ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch ein auf eine Welle aufrollbares, flächiges Bauteil<br />

(Rollpanzer) abgeschlossen werden kann. Es werden unterschieden: Rollläden, Rolltore und Rollgitter. Sie<br />

bestehen im wesentlichen aus Rollpanzer, Welle, Antrieb und den Führungsschienen.<br />

Jalousie<br />

Jalousie ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch einen aus stabförmigen Bauteilen (Lamellen)<br />

bestehenden Behang geschützt wird, der aufgerollt oder zusammengerafft werden kann. Jalousien werden<br />

daher als Roll- oder Raffjalousien bezeichnet. Jalousien unterscheiden sich von Rollläden dadurch, dass die<br />

Lamellen im Gegensatz zu den Stäben des Rollpanzers zur Regelung des Lichteinfalls um ihre Längsachse<br />

verstellbar sind.<br />

Außenrollo<br />

Außenrollo ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch ein aufrollbares Textilgewebe oder durch eine<br />

aufrollbare Kunststoff-Folie gegen Lichteinfall geschützt werden kann. Das Gewebe oder die Folie ist außen<br />

und parallel zu der Wandfläche angeordnet, in der sich die Öffnung befindet. (Innen angeordnete Rollos, die<br />

dem Sonnenschutz dienen, sind in der Regel nicht Gegenstand eines Bauleistungsvertrages und werden<br />

daher von dieser Norm nicht erfasst.)<br />

Verdunkelung<br />

Verdunkelung ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch einen aufrollbaren Behang lichtdicht verschlossen<br />

werden kann.<br />

Markise<br />

Markise ist eine Anlage, mit der eine Öffnung oder eine Fläche durch ein aufrollbares, faltbares oder<br />

feststehendes Markisentuch aus Textilgewebe oder Kunststoff-Folie in der Regel gegen Sonneneinstrahlung<br />

geschützt werden kann. Markisen werden daher als Roll-, Falt- oder Festmarkisen bezeichnet. Rollmarkisen<br />

unterscheiden sich von Außenrollos dadurch, dass das Markisentuch im Gegensatz zum Rollbehang im<br />

allgemeinen mit einem bestimmten Neigungswinkel über der zu schützenden Öffnung angeordnet ist.<br />

Rollmarkisen werden nach ihrer Konstruktion unterschieden in Gelenkarm-, Ausfallarm- und<br />

Scherenarmmarkisen.<br />

Rollladen<br />

Rollladen ist ein Rollabschluss, der als zusätzlicher Abschluss einer Öffnung dient.


Rolltor<br />

Rolltor ist ein Abschluss, der als alleiniger Abschluss einer begeh- oder befahrbaren Öffnung dient.<br />

Rollgitter<br />

Rollgitter ist ein Rollabschluss, dessen Rollpanzer aus einem Gitter besteht.<br />

Rollpanzer<br />

Rollpanzer ist der die Öffnung abschließende und schützende Teil eines Rollabschlusses. Er besteht aus<br />

gelenkig miteinander verbundenen stabförmigen Einzelbauteilen (Stäbe, Profile) oder Gitterteilen.<br />

Behang<br />

Behang ist der die Öffnung schützende Teil einer Jalousie, eines Außenrollos oder einer Verdunkelung. Er<br />

besteht bei einer Jalousie aus stabförmigen Einzelbauteilen (Lamellen), die um ihre Längsachse verstellbar<br />

sind, und bei Außenrollos und Verdunkelungen im allgemeinen aus Textilgewebe oder Kunststoff-Folie.<br />

Welle<br />

Welle ist der Teil des Rollabschlusses, einer Rolljalousie, eines Außenrollos, einer Verdunkelung oder einer<br />

Rollmarkise, der in der Regel den Rollpanzer, den Behang oder eine Seite des Markisentuches trägt und auf<br />

den sie gerollt werden.<br />

Antrieb<br />

Antrieb ist der zur Ausführung der Öffnungs- und Schließbewegung dienende Teil eines Rollabschlusses,<br />

einer Jalousie, eines Außenrollos, einer Verdunkelung oder einer Markise. Der Antrieb kann durch Hand oder<br />

durch Elektromotor betrieben werden. Zum Antrieb zählt erforderlichenfalls auch ein Getriebe zur<br />

Veränderung des Kraft-Wege-Verhältnisses oder einer Vorrichtung zum Gewichtsausgleich.<br />

Führungsschiene<br />

Führungsschienen als Bestandteil eines Rollabschlusses sind Schienen mit in der Regel U-förmigem<br />

Querschnitt, die zur seitlichen Führung des Rollpanzers dienen. Bei abgerolltem Rollpanzer können sie<br />

gleichzeitig zur Ableitung der auf den Rollpanzer wirkenden äußeren Kräfte auf das Bauwerk, z.B.<br />

Windkräfte, dienen. Führungsschienen werden auch zur seitlichen Führung des Behangs bei Jalousien, Außenrollos<br />

und Verdunkelungen verwendet.<br />

Führungsnut<br />

Führungsnuten sind Nuten in Bauteilen, die die Aufgabe von Führungsschienen übernehmen, z.B. in<br />

Fensterzargen.<br />

Drahtführung<br />

Drahtführungen als Bestandteil einer Raffjalousie sind gespannte Drähte, die zur Führung der Lamellen des<br />

Behangs dienen.<br />

Ballen<br />

Ballen ist der auf der Welle aufgerollte Rollpanzer, Jalousie- oder Außenrollobehang oder das auf der Welle<br />

aufgerollte Markisentuch.<br />

Jalousiepaket<br />

Jalousiepaket ist der zusammengeraffte Behang einer Raffjalousie einschließlich Ober- und Unterschiene.<br />

Rollraum<br />

Rollraum ist der zur Aufnahme des Ballens, der Wellenlager und erforderlichenfalls des Antriebs benötigte<br />

Raum.<br />

Rollkasten<br />

Rollkasten ist die Umschließung des Rollraumes, z.B. Rollladenkasten, Markisenkasten.<br />

Rollkastendeckel<br />

Rollkastendeckel ist der Abschluss der für den Einbau und die Wartung erforderlichen Öffnung des<br />

Rollkastens.


Rechtsaufrollend, linksaufrollend<br />

Ein Rollabschluss ist rechtsaufrollend, wenn bei der Betrachtung eines senkrechten Schnittes durch die<br />

abzuschließende Öffnung die Bauwerksaußenseite links liegt und sich die Welle bei der Aufrollbewegung im<br />

Uhrzeigersinne dreht. Er ist linksaufrollend, wenn sich bei der gleichen Betrachtungsweise die Welle gegen<br />

den Uhrzeigersinn dreht. Diese Begriffe sind nur auf Rollabschlüsse von Öffnungen in Bauwerksaußenwänden<br />

zu beziehen.<br />

Rollladenstab<br />

Rollladenstäbe sind stabförmige Bauteile, aus denen sich der Rollpanzer eines Rollladens zusammensetzt.<br />

Einschiebestab (bisher Einschiebeprofil)<br />

Einschiebestäbe sind Rollladenstäbe, die ohne weitere Verbindungsglieder gelenkig<br />

miteinander zu einem Rollpanzer verbunden werden.<br />

Kettenstab (bisher Kettenprofil)<br />

Kettenstäbe sind Rollladenstäbe, die durch zusätzliche, durchgesteckte Verbindungsglieder zu einem<br />

Rollpanzer verbunden werden.<br />

Anfangsstab (bisher auch Aufhängestab, Gurtleiste)<br />

Anfangsstab ist der erste bzw. oberste Stab des Rollpanzers eines Rollladens, mit<br />

dem dieser direkt oder durch Aufhängevorrichtungen an der Welle befestigt wird.<br />

Schlussstab (bisher auch Schlussleiste, Endleiste)<br />

Schlussstab ist der letzte bzw. unterste Stab des Rollpanzers eines Rollladens. Er hat<br />

in der Regel einen anderen Querschnitt als die übrigen Rollladenstäbe.<br />

Gurtaufzug<br />

Gurtaufzug ist der handbetätigte Antrieb mittels eines Gurtes.<br />

Wickler<br />

Wickler ist eine Vorrichtung zum Aufrollen des Gurtes eines Gurtaufzuges.<br />

Stabnenndicke<br />

Stabnenndicke ist die Dicke eines Rollladenstabes, die die lichte Weite der Führungsschienen bestimmt.<br />

Effektive Stabdicke<br />

Effektive Stabdicke eines Rollladenstabes ist das Maß der größten Stabdicke.<br />

Stabdeckbreite<br />

Stabdeckbreite ist die sichtbare Breite eines Rollladenstabes, wenn die Stäbe des Rollpanzers dicht<br />

aufeinander stehen.<br />

Rolltorprofil<br />

Rolltorprofile sind stabförmige Bauteile, aus denen sich der Rollpanzer eines Rolltores zusammensetzt.<br />

Anfangsprofil (bisher auch Aufhängerprofil)<br />

Anfangsprofil ist das erste bzw. oberste Profil des Rollpanzers eines Rolltores oder Rollgitters, mit dem dieser<br />

direkt oder durch Aufhängevorrichtungen an der Welle befestigt sind.<br />

Schlussprofil (bisher auch Endprofil)<br />

Schlussprofil ist das letzte bzw. unterste Profil des Rollpanzers eines Rolltores oder<br />

Rollgitters. Es ist in der Regel zur Aussteifung mit einer Unterschiene versehen.<br />

Profilnenndicke


Profilnenndicke ist die Dicke eines Rolltorprofiles, die sinngemäß der Stabnenndicke entspricht.<br />

Effektive Profildicke<br />

Effektive Profildicke ist die Dicke eines Rolltorprofiles, die sinngemäß der effektiven Stabdicke entspricht. Bei<br />

einwandigen Rolltorprofilen entspricht die effektive Profildicke der Materialdicke.<br />

Lamellen<br />

Lamellen sind bandförmige Bauteile, aus denen sich der Behang einer Jalousie zusammensetzt.<br />

Anforderungen an Stoffe und Bauteile<br />

� Stoffe und Bauteile für Anlagen im Geltungsbereich dieser Norm müssen den Anforderungen dieser<br />

Norm entsprechen,<br />

� Kunststoffbauteile müssen ausreichend formbeständig sein,<br />

� Markisentuch und Behänge für Außenrollos müssen ausreichend lichtecht, wasserabweisend und<br />

witterungsbeständig sein.<br />

04. Ausführung<br />

Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 3, gilt:<br />

04.1 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe B § 4 Nr. 3) insbesondere geltend zu<br />

machen bei<br />

� ungeeigneten oder fehlenden Auflagern oder Aussparungen für die zu befestigenden oder<br />

einzubauenden Teile,<br />

� ungeeigneten eingebauten Teilen,<br />

� fehlenden Möglichkeiten, vor Beginn der Fertigung die Maße am Bau zu prüfen.<br />

Der Auftragnehmer muss, wenn er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen<br />

die Leistungen anderer Unternehmer hat, diese dem Auftraggeber gem. B § 4 Nr. 3 unverzüglich,<br />

möglichst schon vor Beginn der Ausführung, schriftlich mitteilen. Um dem voll nachkommen zu<br />

können und somit einer späteren Inanspruchnahme wegen eines von ihm nicht verschuldeten<br />

Mangels vorzubeugen, muss er die örtlichen Verhältnisse und insbesondere den Untergrund prüfen,<br />

auf dem er seine eigene Leistung aufbringen soll. Das entspricht BGB § 242, wonach der<br />

Auftragnehmer seine Leistung zu bewirken hat, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die<br />

Verkehrssitte es erfordern.<br />

04.2 Der Auftragnehmer hat die Maße rechtzeitig vor Beginn der Fertigung am Bau zu überprüfen.Die<br />

Vorschrift ergänzt die Regelung gem. B § 3 Nr. 1. Wenn die Überprüfung unterbleiben kann, so ist es<br />

in der LB vorzuschreiben oder durch Absprache zu bestimmen.<br />

04.3 Abweichungen von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maßen bis zu 3 cm, bei<br />

angegebenen Fertigmaßen für Rolltore und Rollgitter bis zu 5 cm jedes Einzelmaßes, sind ohne<br />

Anspruch auf Änderung der Vergütung zu berücksichtigen, wenn die Notwendigkeit der Abweichung<br />

vor Beginn der Fertigung festgestellt wird oder vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung hätte<br />

festgestellt werden müssen.<br />

Rollläden, Rolltore und Rollgitter sind in der Regel nach dem lichten Rohbaumaß der Öffnungen, die<br />

sie verschließen sollen, zu bemessen. Die Bemessung nach der wirklichen Größe der Panzer und der<br />

Gitter setzt voraus, dass zur Zeit der Aufstellung der LB bereits genaue Einzelzeichnungen für die<br />

<strong>Rollladenarbeiten</strong> vorliegen.<br />

04.4 Wenn Flächen von Bauteilen eines Korrosionsschutzes bedürfen, nach dem Einbau jedoch nicht mehr<br />

zugänglich sind, hat sie der Auftragnehmer vorher mit einem dauerhaften Korrosionsschutz zu<br />

versehen.<br />

04.5 Anschießen zur Befestigung von Bauteilen ist in geeigneten Fällen nur zulässig, wenn der Auftraggeber<br />

zustimmt.


04.6 Der Auftragnehmer hat für die von ihm einzubauenden elektrotechnischen Bauteile dem Auftraggeber<br />

zur Verlegung der elektrischen Leitungen einen verbindlichen Geräteplan, ein Schaltbild oder einen<br />

Stromlaufplan mit Klemmenplan zur Verfügung zu stellen und die Stromaufnahme (Anlaufstrom)<br />

anzugeben. Er hat während der Inbetriebnahme eine mit der Anlage vertrauten Fachkraft bei der<br />

Prüfung der elektrischen Leitungsanlage zur Verfügung zu stellen.<br />

04.7 Im übrigen gilt für die Ausführung <strong>DIN</strong> 18073. Die dort festgelegten Maßnahmen sind vom<br />

Auftragnehmer durchzuführen.<br />

Nach <strong>DIN</strong> 18073 bestehen folgende Anf orderungen an die Ausführung:<br />

Allgemeines<br />

� Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe sowie bei Beanspruchung durch Bewitterung darf<br />

keine schädigende Korrosion oder andere ungünstige Beeinflussung entstehen.<br />

� Müssen verzinkte Teile geschweißt werden, ist der Zink in der Schweißzone zu entfernen. Die Güte<br />

der Schweißung muss gewährleistet sein. Der geschweißte Bereich ist zu reinigen und zweimal gut<br />

deckend mit Zinkstaubfarbe zu streichen. Dabei sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der<br />

Zinkstaubfarbe zu beachten.<br />

� Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, gegen<br />

Korrosion zu schützen.<br />

� Bei Rollläden und Rolltoren muss durch die Konstruktion der Anlage sichergestellt sein, dass sich<br />

Einschiebestäbe bzw. Rolltorprofile des Panzers gegeneinander nicht soweit verschieben können,<br />

dass die Funktion der Anlage beeinträchtigt wird.<br />

� Schlussstäbe von handbetätigten Rollläden müssen bei einer Breite bis zu 75 cm mit einem, bei<br />

größeren Breiten mit zwei Anschlägen ausgestattet sein.<br />

� Die Tiefe der Führungsschienen muss bei Rollläden mindestens 1% der Breite des Rollpanzers,<br />

jedoch nicht weniger als 20 mm betragen. Die Weite der Führungsschienen muss bei Rollläden aus<br />

Kunststoff oder Metall um etwa 15%, bei Rollläden aus Holz um etwa 20% größer als die<br />

Stabnenndicke sein. Das gleiche gilt für die Maße bauseitiger Führungsnuten. Sind<br />

Führungsschienen einzubauen, die nicht Bestandteil des Tür- und Fensterelementes sind, so<br />

müssen sie aus Aluminium oder aus Kunststoff-Hohlkammerprofilen bestehen. Führungsschienen<br />

als Aluminium müssen eine Wanddicke von mindestens 1,3 mm aufweisen.<br />

� Alle Bauteile, z.B. Wellen, und alle Verbindungen von Bauteilen müssen so bemessen, Stäbe und<br />

Profile so ausgebildet sein, dass sie den vorgeschriebenen und zu erwartenden Beanspruchungen<br />

genügen, z.B. Windlasten, Wärmedehnungen. Rollläden, Rolltore und Rollgitter mit Federwellen<br />

müssen gegen Selbstaufrollen gesichert werden können.<br />

� Bei Gurtaufzugseinrichtungen müssen Gurtscheibe und Gurtdurchführung in einer Ebene liegen.<br />

Gurtdurchführungen dürfen keine scharfen Kanten haben. Die Gurte müssen aus textilen<br />

Flächengebilden mit Kantenverstärkung bestehen und mindestens 13 mm breit sein.<br />

� Bei Handaufzug ohne Kurbel darf die zur Bedienung erforderliche Handzugkraft am Gurt 150 N<br />

nicht überschreiten. Bei Drahtseilaufzug darf die erforderliche Handzugkraft an der Kurbel 30 N<br />

nicht überschreiten, ausgenommen bei Rolltoren und Rollgittern.<br />

� Getriebe mit Gelenkkurbel müssen mit einer Überdrehungssperre ausgerüstet sein, ausgenommen<br />

bei Jalousien und Markisen. Die an der Gelenkkurbel aufzubringende Handzugkraft darf 20 N nicht<br />

überschreiten.<br />

� Elektrisch betriebene Aufzugseinrichtungen müssen mit Betriebsendschaltern ausgerüstet sein, die<br />

den Antrieb in den Endstellen selbsttätig abschalten.<br />

Rollläden aus Holz<br />

� Die Rollladenstäbe sind vor dem Einbau mit einem Holzschutzmittel nach <strong>DIN</strong> 68800-3 zu schützen.<br />

Wegen <strong>DIN</strong> 68800-3 siehe die eingehende Erläut. zu ATV <strong>DIN</strong> 18334 "Zimmer- und<br />

Holzbauarbeiten« Abschn. 3.14.2.


� Der Rollpanzer ist mit Drahtklammem so herzurichten, dass er in den unteren drei Vierteln<br />

ausziehbar ist.<br />

Rollläden und Rolltore aus Kunststoff<br />

� Der Rollpanzer ist aus Einschiebestäben bzw. Rolltorprofilen aus lichtdichtem PVC hart<br />

(Polyvinylchlorid hart) herzustellen.<br />

� Rollpanzer für Rollläden sind aus Einschiebestäben herzustellen, die in den unteren drei Vierteln des<br />

Panzers mit Luftöffnungen versehen sind. Der Panzer darf in völlig geschlossenem Zustand keine<br />

Lichtschlitze aufweisen.<br />

� Für Rollpanzer von Rolltoren sind Rolltorprofile ohne Lüftungsöffnungen zu verwenden.<br />

� Jeder Rollpanzer muss mit einem Schlussstab bzw. Schlussprofil versehen sein.<br />

Rollläden und Rolltore aus Metall<br />

Der Rollpanzer ist für Rollläden aus Rollladenstäben mit Luftöffnungen, für Rolltore jedoch aus Rolltorprofilen<br />

ohne Luftöffnungen herzustellen.<br />

Antriebe für Rollabschlüsse<br />

Handbetätigte Antriebe<br />

� Die Antriebe müssen so konstruiert sein, dass der Rollpanzer bei Unterbrechung der Betätigung in<br />

jeder Höhe stehen bleibt.<br />

� Bei Selbstroller-Federwellen muss die Federkraft das Gewicht des Rollpanzers soweit ausgleichen,<br />

dass es nicht selbständig abrollen kann. Ein leichtes selbsttätiges Aufrollen des Rollpanzers im<br />

oberen und Abrollen im unteren Viertel ist zulässig, soweit die selbsttätig wirksame Kraft 20 N nicht<br />

überschreitet.<br />

� Rollläden sind mit Gurtaufzug und Wickler auszuführen.<br />

Elektrisch betätigte Antriebe<br />

� Der Antrieb muss mit einer selbsttätig wirkenden Bremseinrichtung versehen sein, die verhindert,<br />

dass der Rollpanzer unbeabsichtigt ablaufen kann. Sie muss so bemessen sein, dass bei der<br />

Abschaltung des Antriebs der Nachlauf des Rollpanzers höchstens 5 cm beträgt, sofern mit dem<br />

Nachlauf eine Gefährdung verbunden ist.<br />

� Bei Rollgittern mit Schlupftüren muss durch eine elektrisch wirkende, gegen äußere Einwirkungen<br />

geschützte Vorrichtung gesichert werden, dass der Rollpanzer erst dann aufgerollt werden kann,<br />

wenn die nichtaufrollbaren Teile der Schlupftür herausgenommen sind.<br />

� Die Wellenlager müssen so ausgebildet sein, dass die Welle nicht aus den Lagern springen kann.<br />

Jalousien<br />

Allgemeines<br />

� Die Aluminiumlamellen müssen im Querprofil leicht gewölbt sein und durch einen Überzug aus<br />

lichtbeständigem Einbrennlack oder in anderer, mindestens gleichwertiger Weise gegen Korrosion<br />

geschützt sein.<br />

� Bei heruntergelassenem Behang müssen die geschlossenen Lamellen einander überdecken.


� Oberschiene, Unterschiene, Welle, Führungs- und Antriebsteile sowie Spannwinkel für<br />

Drahtführungen müssen aus nichtkorrodierendem Stoff bestehen oder gegen Korrosion dauerhaft<br />

geschützt sein.<br />

Raffjalousien<br />

� Die Lamellen müssen mindestens um 90° stufenlos verstellbar sein.<br />

� Bei Außenanbringung sind die Lamellen durch straffgespannte Drähte aus Kunststoff oder aus<br />

kunststoffummantelter Stahllitze zu führen. Der Spannwinkel für die untere Befestigung der<br />

Drahtführung muss so ausgeführt werden, dass ein Nachspannen der Führung leicht möglich ist.<br />

� Raffjalousien sind mit Schurzug zum Heben und Senken und mit besonderem Schnurzug zum<br />

Verstellen der Lamellen auszuführen.<br />

Rolljalousien<br />

� Die Lamellen müssen mindestens 90° verstellbar sein.<br />

� Die Aufzugs- und Verstellbänder müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Die seitlichen<br />

Aufzugsbänder müssen in Führungsschienen mit geräuschhemmenden Einlagen geführt werden.<br />

� Die Verbindung zwischen Lamelle und Aufzugs- und Verstellband müssen so ausgeführt sein, dass<br />

eine metallische Berührung zwischen Lamelle und Band ausgeschlossen ist.<br />

� Rolljalousien sind zum Bedienen des Behanges mit Kegelradantrieb mit Bremse und Gelenkkurbel<br />

auszurüsten.<br />

Außenrollos<br />

� Der Behang ist aus wetterfestem, licht- und luftdurchlässigem Gewebe herzustellen.<br />

� Die Unterschiene des Behangs ist entweder mit Kunststoffgleitern in Führungsschienen oder durch<br />

straff gespannte Drähte aus Kunststoff oder kunststoffummantelter Stahllitze zu führen. Bei<br />

Drahtführung sind die Spannwinkel für die untere Befestigung der Drähte so auszuführen, dass ein<br />

Nachspannen der Drähte leicht möglich ist.<br />

� Außenrollos sind mit geschlossenem Kurbelgetriebe, Gelenkplatte und nichtabnehmbarer<br />

Gelenkkurbel auszuführen.<br />

Verdunkelungen<br />

� Verdunkelungen müssen in geschlossenem Zustand lichtdicht sein.<br />

� Fallstab, Führungs- und Einfallschiene müssen aus nichtkorrodierenden Stoffen bestehen oder<br />

gegen Korrosion dauerhaft geschützt sein.<br />

� Im Bereich des Durchlaufschlitzes am Rollraum muss in voller Anlagenbreite eine Ablaufleiste<br />

(Rutschleiste) vorhanden sein.<br />

� Verdunkelungen sind mit Gurtaufzug auszuführen. Sie müssen konstruiert sein, dass der Behang in<br />

jeder gewünschten Lage stehen bleibt und nicht selbsttätig ablaufen kann.<br />

Markisen<br />

� Die Ausfallprofile von Markisen müssen genügend steif gegen Durchbiegung und in ausgefahrenem<br />

Zustand waagerecht sein.<br />

� Bei Rollmarkisen mit Ausfall-, Gelenk- oder Scherenarmen sind bis zu Markisenbreiten von 6,50 m<br />

mindestens 2 Arme, bei Breiten über 6,50 m eine größere Anzahl von Armen vorzusehen.<br />

� Bei Rollmarkisen mit Gelenkarmen sind die Arme unter dem Markisentuch anzuordnen.<br />

� Wird das Markisentuch aus mehreren Bahnen hergestellt, so sind die Bahnen mustergerecht zu<br />

verarbeiten, dabei ist ein technisch unvermeidbarer Versatz des Musters zulässig.<br />

Antriebe für Markisen<br />

Handbetätigte Antriebe<br />

� Rollmarkisen sind mit einem Getriebe an der Welle und einer abnehmbaren Kurbelstange<br />

auszuführen.


� Faltmarkisen sind mit Schnurzug auszuführen. Elektrisch bestätigte Antriebe<br />

Die Antriebe müssen so konstruiert sein, dass die Markisen bei abgeschaltetem Antrieb ihre<br />

jeweilige Lage beibehalten und nicht selbständig verändern können.<br />

05. Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 4 "Nebenleistungen , Besondere Leistungen« sowie ATV <strong>DIN</strong> 18299<br />

Abschn. 4 mit Erlauf<br />

05.1 Nebenleistungen<br />

sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 4.1, insbesondere:<br />

05.1.1 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über<br />

Gelände oder Fußboden liegen.<br />

Gem. 4.2.2 gehört das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als<br />

2 m über Gelände oder Fußboden liegen, zu den Besonderen Leistungen.<br />

05.1.2 Vorlage von Plänen für Aussparungen, die zur Anbringung von Rollläden, Rolltoren, Rollgittern,<br />

Außenrollos, Jalousien, Verdunkelungen und Markisen nötig sind, oder das Anzeichnen der<br />

erforderlichen Aussparungen.<br />

05.1.3 Eintragen der notwendigen Aussparungen in bauseits gestellte Baupläne oder Anzeichnen am Bau.<br />

01.2 Besondere Leistungen<br />

sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 4.2, z. B.:<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 4.2 »Nebenleistungen, Besondere Leistungen- sowie ATV <strong>DIN</strong><br />

18299 Abschn. 4.2 mit Erläut.<br />

05.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht<br />

verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />

Es entspricht der gewerblichen Verkehrssitte, dass der Auftraggeber Aufenthaltsund Lagerräume zur<br />

Verfügung stellt. Muss der Auftragnehmer selbst für solche Räume sorgen, sind in der LB besondere<br />

Ansätze dafür erforderlich. Wenn der Auftraggeber die Mitbenutzung fremder Aufenthalts- und<br />

Lagerräume vorgesehen hat, muss er rechtzeitig für eine entsprechende Vereinbarung mit dem<br />

betreffenden anderen Unternehmer sorgen.<br />

05.2.2 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände<br />

oder Fußboden liegen. Siehe 4.1.1.<br />

05.2.3 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung durch Bauschutt, Gips, Mörtelreste,<br />

Farbreste u.a., soweit sie nicht vom Auftragnehmer herrührt.<br />

In den Abschn. 4.1 der ATV ist das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. der Abfälle, des<br />

Bauschuttes und dergleichen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, den<br />

Nebenleistungen zugeordnet. Analog dazu muss der Auftraggeber, wenn diese Leistungen von einem<br />

anderen Unternehmer ausgeführt werden sollen, dafür einen besonderen Ansatz in der LB vorsehen.<br />

05.2.4 Herstellen und Schließen von Löchern, Durchbrüchen, Schlitzen u.a. in Mauerwerk, Beton,<br />

Stahlbeton, Werkstein u.a., Bohren oder Brennen von Löchern in Stahlbauteile vorhandener<br />

Konstruktion.<br />

Das Herstellen von Löchern in Mauerwerk und Leichtbeton gehört gewerbeüblich zur vertraglichen<br />

Leistung. Das ist jedoch nicht der Fall, sofern es sich um Werkstein, Schwerbeton, Stahl o.a. handelt,<br />

da der Auftragnehmer seinem Betriebe nach für derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Soll er<br />

solche Leistungen dennoch ausführen, so sind besondere Ansätze in der LB erforderlich. Häufig wird<br />

aber er Auftraggeber damit einen geeigneten anderen Unternehmer beauftragen.


05.2.5 Herstellen des Auflagers für die zu befestigenden Teile.<br />

Das Herstellen des Auflagers für die zu befestigenden Teile gehört in den Leistungsbereich des<br />

Bauhauptunternehmers.<br />

05.2.6 Liefern und Einbauen von Rollkästen und Rollkastenabschlüssen, Einbau von<br />

Mauerkästen.<br />

Im Gegensatz zum Liefern und Einbauen von Rollkästen und Rollkastenabschlüssen und dem Einbau<br />

von Mauerkästen, Leistungen, die in die Bereiche Tischlerarbeiten und Mauerarbeiten gehören, ist das<br />

Liefern der Mauerkästen Bestandteil der Hauptleistung.<br />

05.2.7 Vom Auftraggeber verlangte Probestücke, wenn sie nicht am Bau verwendet werden.<br />

Das Bemustern einzelner Teile (z.B. Lamellen, Nutleisten) fällt nicht unter das Herstellen von<br />

Probestücken und gehört gewerbeüblich zu den vertraglichen Nebenleistungen.<br />

06. Abrechnung<br />

Keine ergänzende Regelung zu ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 5.<br />

Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 5 "Abrechnung« sowie 0.5 dieser Norm; ferner ATV <strong>DIN</strong> 18299<br />

Abschn. 5. Siehe hierzu auch den ausführlichen Bildkommentar im »VOB-Bildband, Abrechnung von<br />

Bauleistungen«*)<br />

Als Abrechnungsmaße gelten für Rollabschlüsse und Rolljalousien:<br />

die lichten Rohbaumaße der Öffnungen, bei nicht unmittelbar über der Öffnung liegenden Hohlraum das<br />

Höhenmaß bis Mitte Welle, bei Anlagen, deren Breiten über die Öffnungsbreite zuzüglich der erforderlichen<br />

Konstruktionsmaße hinausgehen, das Maß bis Hinterkante Führungsschienen.<br />

Raffjalousien<br />

die Breite des Lamellenbehanges und die Höhe von Oberkante Oberschiene bis Unterkante Unterschiene.<br />

Außenrollos<br />

die Breite des Behanges und die Höhe von Mitte Welle bis Unterkante Unterschiene.<br />

Verdunkelungen<br />

die Breite der Anlagen, gemessen bis Hinterkante Führungsschienen und die Höhe von Mitte Welle bis<br />

Unterkante Einfallschiene.<br />

Rollmarkisen<br />

als Breite die Gestellaußenmaße und als Ausfall das Maß von Hinterkante Welle bis Vorderkante Ausfallprofil<br />

in der Schräge des ausgefahrenen Markisentuchs (Ausfallmaß).<br />

Gem. 0.5 werden nach Anzahl (Stück), getrennt nach Stoffart, Bauart und Maßen,<br />

abgerechnet:<br />

� Rollläden<br />

� Rolltore,<br />

� Rollgitter,<br />

� Rolljalousien,<br />

� Raffjalousien,<br />

� Außenrollos,<br />

� Verdunkelungen,<br />

� Markisen.

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