Rollladenarbeiten - DIN 13358
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<strong>Rollladenarbeiten</strong> - <strong>DIN</strong> <strong>13358</strong><br />
Ausgabe September 1988<br />
Inhalt<br />
01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
02. Geltungsbereich<br />
03. Stoffe, Bauteile<br />
04. Ausführung<br />
05. Leistungen<br />
06. Abrechnung<br />
Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C.<br />
01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
Diese Hinweise ergänzen die ATV <strong>DIN</strong> 18299 »Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art«, Abschnitt<br />
0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung<br />
gemäß A§9.<br />
Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.<br />
Diese Hinweise beziehen sich auf<br />
� Angaben zur Baustelle,<br />
� Angaben zur Ausführung,<br />
� Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV,<br />
� Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen,<br />
� Abrechnungseinheiten. Siehe Erläut. zu ATV <strong>DIN</strong> 18299 Abschn. 0.<br />
In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:<br />
� Angaben zur Baustelle<br />
- Hauptwindrichtung.<br />
� Angaben zur Ausführung<br />
- 0.2.1 Art und Anzahl der geforderten Proben.<br />
Gem. 4.2.7 sind Probestücke, die der Auftraggeber verlangt, die jedoch nicht am Bau verwendet werden,<br />
Besondere Leistungen.<br />
RHI<br />
� Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen.<br />
Gem. 4.1.2 ist lediglich die Vorlage von Plänen für Aussparungen und gem. 4.1.3 das Eintragen der<br />
notwendigen Aussparungen in bauseits gestellte Baupläne oder das Anzeichnen am Bau<br />
Nebenleistung. Art und Umfang verlangter Konstruktions und Einbauzeichnungen sind in der LB<br />
anzugeben.<br />
� Beschaffenheit und Konstruktion (gegebenenfalls durch Zeichnungen) des Befestigungsuntergrundes,<br />
z.B. Stürze und Leibungen sowie Angabe der Einbaumöglichkeit der Bedienungselemente.<br />
Diese Angaben sind für den Auftragnehmer deshalb besonders wichtig, weil er seine Leistung nur dann<br />
vertragsgemäß erfüllen kann, wenn er Art und Beschaffenheit des Untergrundes zusammen mit der darauf<br />
auszuführenden Leistung ein den technischen Anforderungen entsprechendes Werk oder Teilwerk ergeben.<br />
Gem. B § 3 Nr. 3 hat er die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen auf etwaige<br />
Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen.<br />
Gem. 3.5 ist das Anschießen zur Befestigung von Bauteilen in geeigneten Fällen nur zulässig, wenn der<br />
Auftraggeber zustimmt.
� Art vorhandener Führungsschienen oder Angaben über zu liefernde Führungsschienen.<br />
� Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter,<br />
der Lamellen für Jalousien und der Behänge für Außenrollos, Verdunkelungen und Markisen.<br />
� Besondere Anforderungen, z.B. Berücksichtigung ungewöhnlicher Belastungen, Einbruchssicherungen.<br />
� Ob die Markisen auch als Regenschutz verwendet werden sollen.<br />
� Ob eine Notbedienung bei elektrisch betriebenen Aufzugseinrichtungen erforderlich wird.<br />
� Ob eine lichtdichte Verdunkelungsanlage oder nur eine Abdunkelungsanlage ausgeführt werden<br />
soll.<br />
� Ob Rollkasten oder Rollkastenabschlüsse vorhanden sind, geliefert und/oder eingebaut werden<br />
sollen; bei eingebauten oder vorgesehenen Rollkästen und Rollkastenabschlüssen oder<br />
Aussparungen deren Art und Mäße.<br />
� Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die<br />
Verdunkelungs- oder Markisenanlage.<br />
� Maße der durch Rollläden, Rolltore, Rollgitter, Jalousien, Außenrollos, Verdunkelungen und Markisen<br />
zu schließenden und zu schützenden Öffnungen oder Flächen, bei vor der Öffnung hängenden<br />
Ausführungen auch die seitliche Überdeckung, nach den Regeln von <strong>DIN</strong> 18073.Hierzu siehe die<br />
Erlauf, zu 2 und 3.7.<br />
� Art des Antriebes, bei elektrischem Antrieb auch Anschlusswerte und Angaben über erforderliche<br />
Sicherheitseinrichtungen.Auftraggeber zur Verlegung der elektrischen Leistungen einen verbindlichen<br />
Geräteplan, ein Schaltbild oder einen Stromlaufplan mit Klemmenplan zur Verfügung zu<br />
stellen und die Stromaufnahme (Anlaufstrom) anzugeben.<br />
� Ob vom Auftraggeber Fach- oder Hilfskräfte für den Einbau von Bauteilen zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Grundsätzlich ha t der Auftragnehmer gem . B § 4 Nr. 2 die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem<br />
Vertrage auszuführen. Es träg t zur Verminderung seine r Aufwendungen bei und kann den Gesamtpreis des<br />
Bauvorhabens verbilligen, wenn ihm der Auftraggeber Fach- und Hilfskräfte beim Einbau zur Verfügung<br />
stellt. Genaue Angaben in der LB sind erforderlich. Die Hilfeleistung muss der Auftraggeber in der LB für den<br />
die Fach- und Hilfskräfte stellenden anderen Unternehme r berücksichtigen.<br />
Das gleiche gilt auch für die Benutzung von Hebe- und Transportvorrichtungen, die au f der<br />
Baustelle vorhanden sind, und für die Mitbenutzung von vorhandenen Gerüsten. Auch hierfür sind genaue<br />
Angaben in der LB notwendig. Die Mitbenutzung von Gerüsten kann die Vorschrift erforderlich machen, dass<br />
die Leistung in einer bestimmten Zeit ausgeführt werden muss. In einem solchen Fall sind die Einzelfristen<br />
des Bauzeitenplans in den Vertrag aufzunehmen.<br />
1.2 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV<br />
Keine ergänzende Regelung zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 0.3.2.<br />
1.3 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen<br />
Keine ergänzende Regelung zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 0.4.<br />
1.4 Abrechnungseinheiten<br />
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen:<br />
Anzahl (Stück), getrennt nach Stoffart, Bauart und Maßen, für Rollläden, Rolltore, Rollgitter, Rolljalousien,<br />
Raffjalousien, Außenrollos ,<br />
Verdunkelungen und Markisen.
02. Geltungsbereich<br />
Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 1 »Geltungsbereich« sowie ATV <strong>DIN</strong> 18299 Abschn. 1.<br />
02.1<br />
02.2<br />
Die ATV »<strong>Rollladenarbeiten</strong>« - <strong>DIN</strong> 18358 - gilt für das Herstellen und Einbauen von Rollläden,<br />
Rolltoren, Rollgittern, Jalousien, Außenrollos, Verdunkelungen und Markisen.<br />
Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV <strong>DIN</strong> 18299 »Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten<br />
jeder A rt«. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DI N 18358 vor.<br />
03. Stoffe, Bauteile<br />
Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 2 »Stoffe, Bauteile« sowie ATV <strong>DIN</strong> 18299 Abschn. 2. Ergänzend zur<br />
ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 2, gilt:<br />
Stoffe und Bauteile müssen den Anforderungen nach <strong>DIN</strong> 18073 »Rollabschlüsse, Sonnenschutz- und<br />
Verdunkelungsanlagen im Bauwesen; Begriffe Anforderungen« entsprechen.<br />
<strong>DIN</strong> 18073 gilt für die Herstellung von Rollabschlüssen, Jalousien, Markisen, Außenrollos und<br />
Verdunkelungen sowie für ihre Montage.<br />
Rollabschluss<br />
Rollabschluss ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch ein auf eine Welle aufrollbares, flächiges Bauteil<br />
(Rollpanzer) abgeschlossen werden kann. Es werden unterschieden: Rollläden, Rolltore und Rollgitter. Sie<br />
bestehen im wesentlichen aus Rollpanzer, Welle, Antrieb und den Führungsschienen.<br />
Jalousie<br />
Jalousie ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch einen aus stabförmigen Bauteilen (Lamellen)<br />
bestehenden Behang geschützt wird, der aufgerollt oder zusammengerafft werden kann. Jalousien werden<br />
daher als Roll- oder Raffjalousien bezeichnet. Jalousien unterscheiden sich von Rollläden dadurch, dass die<br />
Lamellen im Gegensatz zu den Stäben des Rollpanzers zur Regelung des Lichteinfalls um ihre Längsachse<br />
verstellbar sind.<br />
Außenrollo<br />
Außenrollo ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch ein aufrollbares Textilgewebe oder durch eine<br />
aufrollbare Kunststoff-Folie gegen Lichteinfall geschützt werden kann. Das Gewebe oder die Folie ist außen<br />
und parallel zu der Wandfläche angeordnet, in der sich die Öffnung befindet. (Innen angeordnete Rollos, die<br />
dem Sonnenschutz dienen, sind in der Regel nicht Gegenstand eines Bauleistungsvertrages und werden<br />
daher von dieser Norm nicht erfasst.)<br />
Verdunkelung<br />
Verdunkelung ist eine Anlage, mit der eine Öffnung durch einen aufrollbaren Behang lichtdicht verschlossen<br />
werden kann.<br />
Markise<br />
Markise ist eine Anlage, mit der eine Öffnung oder eine Fläche durch ein aufrollbares, faltbares oder<br />
feststehendes Markisentuch aus Textilgewebe oder Kunststoff-Folie in der Regel gegen Sonneneinstrahlung<br />
geschützt werden kann. Markisen werden daher als Roll-, Falt- oder Festmarkisen bezeichnet. Rollmarkisen<br />
unterscheiden sich von Außenrollos dadurch, dass das Markisentuch im Gegensatz zum Rollbehang im<br />
allgemeinen mit einem bestimmten Neigungswinkel über der zu schützenden Öffnung angeordnet ist.<br />
Rollmarkisen werden nach ihrer Konstruktion unterschieden in Gelenkarm-, Ausfallarm- und<br />
Scherenarmmarkisen.<br />
Rollladen<br />
Rollladen ist ein Rollabschluss, der als zusätzlicher Abschluss einer Öffnung dient.
Rolltor<br />
Rolltor ist ein Abschluss, der als alleiniger Abschluss einer begeh- oder befahrbaren Öffnung dient.<br />
Rollgitter<br />
Rollgitter ist ein Rollabschluss, dessen Rollpanzer aus einem Gitter besteht.<br />
Rollpanzer<br />
Rollpanzer ist der die Öffnung abschließende und schützende Teil eines Rollabschlusses. Er besteht aus<br />
gelenkig miteinander verbundenen stabförmigen Einzelbauteilen (Stäbe, Profile) oder Gitterteilen.<br />
Behang<br />
Behang ist der die Öffnung schützende Teil einer Jalousie, eines Außenrollos oder einer Verdunkelung. Er<br />
besteht bei einer Jalousie aus stabförmigen Einzelbauteilen (Lamellen), die um ihre Längsachse verstellbar<br />
sind, und bei Außenrollos und Verdunkelungen im allgemeinen aus Textilgewebe oder Kunststoff-Folie.<br />
Welle<br />
Welle ist der Teil des Rollabschlusses, einer Rolljalousie, eines Außenrollos, einer Verdunkelung oder einer<br />
Rollmarkise, der in der Regel den Rollpanzer, den Behang oder eine Seite des Markisentuches trägt und auf<br />
den sie gerollt werden.<br />
Antrieb<br />
Antrieb ist der zur Ausführung der Öffnungs- und Schließbewegung dienende Teil eines Rollabschlusses,<br />
einer Jalousie, eines Außenrollos, einer Verdunkelung oder einer Markise. Der Antrieb kann durch Hand oder<br />
durch Elektromotor betrieben werden. Zum Antrieb zählt erforderlichenfalls auch ein Getriebe zur<br />
Veränderung des Kraft-Wege-Verhältnisses oder einer Vorrichtung zum Gewichtsausgleich.<br />
Führungsschiene<br />
Führungsschienen als Bestandteil eines Rollabschlusses sind Schienen mit in der Regel U-förmigem<br />
Querschnitt, die zur seitlichen Führung des Rollpanzers dienen. Bei abgerolltem Rollpanzer können sie<br />
gleichzeitig zur Ableitung der auf den Rollpanzer wirkenden äußeren Kräfte auf das Bauwerk, z.B.<br />
Windkräfte, dienen. Führungsschienen werden auch zur seitlichen Führung des Behangs bei Jalousien, Außenrollos<br />
und Verdunkelungen verwendet.<br />
Führungsnut<br />
Führungsnuten sind Nuten in Bauteilen, die die Aufgabe von Führungsschienen übernehmen, z.B. in<br />
Fensterzargen.<br />
Drahtführung<br />
Drahtführungen als Bestandteil einer Raffjalousie sind gespannte Drähte, die zur Führung der Lamellen des<br />
Behangs dienen.<br />
Ballen<br />
Ballen ist der auf der Welle aufgerollte Rollpanzer, Jalousie- oder Außenrollobehang oder das auf der Welle<br />
aufgerollte Markisentuch.<br />
Jalousiepaket<br />
Jalousiepaket ist der zusammengeraffte Behang einer Raffjalousie einschließlich Ober- und Unterschiene.<br />
Rollraum<br />
Rollraum ist der zur Aufnahme des Ballens, der Wellenlager und erforderlichenfalls des Antriebs benötigte<br />
Raum.<br />
Rollkasten<br />
Rollkasten ist die Umschließung des Rollraumes, z.B. Rollladenkasten, Markisenkasten.<br />
Rollkastendeckel<br />
Rollkastendeckel ist der Abschluss der für den Einbau und die Wartung erforderlichen Öffnung des<br />
Rollkastens.
Rechtsaufrollend, linksaufrollend<br />
Ein Rollabschluss ist rechtsaufrollend, wenn bei der Betrachtung eines senkrechten Schnittes durch die<br />
abzuschließende Öffnung die Bauwerksaußenseite links liegt und sich die Welle bei der Aufrollbewegung im<br />
Uhrzeigersinne dreht. Er ist linksaufrollend, wenn sich bei der gleichen Betrachtungsweise die Welle gegen<br />
den Uhrzeigersinn dreht. Diese Begriffe sind nur auf Rollabschlüsse von Öffnungen in Bauwerksaußenwänden<br />
zu beziehen.<br />
Rollladenstab<br />
Rollladenstäbe sind stabförmige Bauteile, aus denen sich der Rollpanzer eines Rollladens zusammensetzt.<br />
Einschiebestab (bisher Einschiebeprofil)<br />
Einschiebestäbe sind Rollladenstäbe, die ohne weitere Verbindungsglieder gelenkig<br />
miteinander zu einem Rollpanzer verbunden werden.<br />
Kettenstab (bisher Kettenprofil)<br />
Kettenstäbe sind Rollladenstäbe, die durch zusätzliche, durchgesteckte Verbindungsglieder zu einem<br />
Rollpanzer verbunden werden.<br />
Anfangsstab (bisher auch Aufhängestab, Gurtleiste)<br />
Anfangsstab ist der erste bzw. oberste Stab des Rollpanzers eines Rollladens, mit<br />
dem dieser direkt oder durch Aufhängevorrichtungen an der Welle befestigt wird.<br />
Schlussstab (bisher auch Schlussleiste, Endleiste)<br />
Schlussstab ist der letzte bzw. unterste Stab des Rollpanzers eines Rollladens. Er hat<br />
in der Regel einen anderen Querschnitt als die übrigen Rollladenstäbe.<br />
Gurtaufzug<br />
Gurtaufzug ist der handbetätigte Antrieb mittels eines Gurtes.<br />
Wickler<br />
Wickler ist eine Vorrichtung zum Aufrollen des Gurtes eines Gurtaufzuges.<br />
Stabnenndicke<br />
Stabnenndicke ist die Dicke eines Rollladenstabes, die die lichte Weite der Führungsschienen bestimmt.<br />
Effektive Stabdicke<br />
Effektive Stabdicke eines Rollladenstabes ist das Maß der größten Stabdicke.<br />
Stabdeckbreite<br />
Stabdeckbreite ist die sichtbare Breite eines Rollladenstabes, wenn die Stäbe des Rollpanzers dicht<br />
aufeinander stehen.<br />
Rolltorprofil<br />
Rolltorprofile sind stabförmige Bauteile, aus denen sich der Rollpanzer eines Rolltores zusammensetzt.<br />
Anfangsprofil (bisher auch Aufhängerprofil)<br />
Anfangsprofil ist das erste bzw. oberste Profil des Rollpanzers eines Rolltores oder Rollgitters, mit dem dieser<br />
direkt oder durch Aufhängevorrichtungen an der Welle befestigt sind.<br />
Schlussprofil (bisher auch Endprofil)<br />
Schlussprofil ist das letzte bzw. unterste Profil des Rollpanzers eines Rolltores oder<br />
Rollgitters. Es ist in der Regel zur Aussteifung mit einer Unterschiene versehen.<br />
Profilnenndicke
Profilnenndicke ist die Dicke eines Rolltorprofiles, die sinngemäß der Stabnenndicke entspricht.<br />
Effektive Profildicke<br />
Effektive Profildicke ist die Dicke eines Rolltorprofiles, die sinngemäß der effektiven Stabdicke entspricht. Bei<br />
einwandigen Rolltorprofilen entspricht die effektive Profildicke der Materialdicke.<br />
Lamellen<br />
Lamellen sind bandförmige Bauteile, aus denen sich der Behang einer Jalousie zusammensetzt.<br />
Anforderungen an Stoffe und Bauteile<br />
� Stoffe und Bauteile für Anlagen im Geltungsbereich dieser Norm müssen den Anforderungen dieser<br />
Norm entsprechen,<br />
� Kunststoffbauteile müssen ausreichend formbeständig sein,<br />
� Markisentuch und Behänge für Außenrollos müssen ausreichend lichtecht, wasserabweisend und<br />
witterungsbeständig sein.<br />
04. Ausführung<br />
Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 3, gilt:<br />
04.1 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe B § 4 Nr. 3) insbesondere geltend zu<br />
machen bei<br />
� ungeeigneten oder fehlenden Auflagern oder Aussparungen für die zu befestigenden oder<br />
einzubauenden Teile,<br />
� ungeeigneten eingebauten Teilen,<br />
� fehlenden Möglichkeiten, vor Beginn der Fertigung die Maße am Bau zu prüfen.<br />
Der Auftragnehmer muss, wenn er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen<br />
die Leistungen anderer Unternehmer hat, diese dem Auftraggeber gem. B § 4 Nr. 3 unverzüglich,<br />
möglichst schon vor Beginn der Ausführung, schriftlich mitteilen. Um dem voll nachkommen zu<br />
können und somit einer späteren Inanspruchnahme wegen eines von ihm nicht verschuldeten<br />
Mangels vorzubeugen, muss er die örtlichen Verhältnisse und insbesondere den Untergrund prüfen,<br />
auf dem er seine eigene Leistung aufbringen soll. Das entspricht BGB § 242, wonach der<br />
Auftragnehmer seine Leistung zu bewirken hat, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die<br />
Verkehrssitte es erfordern.<br />
04.2 Der Auftragnehmer hat die Maße rechtzeitig vor Beginn der Fertigung am Bau zu überprüfen.Die<br />
Vorschrift ergänzt die Regelung gem. B § 3 Nr. 1. Wenn die Überprüfung unterbleiben kann, so ist es<br />
in der LB vorzuschreiben oder durch Absprache zu bestimmen.<br />
04.3 Abweichungen von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maßen bis zu 3 cm, bei<br />
angegebenen Fertigmaßen für Rolltore und Rollgitter bis zu 5 cm jedes Einzelmaßes, sind ohne<br />
Anspruch auf Änderung der Vergütung zu berücksichtigen, wenn die Notwendigkeit der Abweichung<br />
vor Beginn der Fertigung festgestellt wird oder vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung hätte<br />
festgestellt werden müssen.<br />
Rollläden, Rolltore und Rollgitter sind in der Regel nach dem lichten Rohbaumaß der Öffnungen, die<br />
sie verschließen sollen, zu bemessen. Die Bemessung nach der wirklichen Größe der Panzer und der<br />
Gitter setzt voraus, dass zur Zeit der Aufstellung der LB bereits genaue Einzelzeichnungen für die<br />
<strong>Rollladenarbeiten</strong> vorliegen.<br />
04.4 Wenn Flächen von Bauteilen eines Korrosionsschutzes bedürfen, nach dem Einbau jedoch nicht mehr<br />
zugänglich sind, hat sie der Auftragnehmer vorher mit einem dauerhaften Korrosionsschutz zu<br />
versehen.<br />
04.5 Anschießen zur Befestigung von Bauteilen ist in geeigneten Fällen nur zulässig, wenn der Auftraggeber<br />
zustimmt.
04.6 Der Auftragnehmer hat für die von ihm einzubauenden elektrotechnischen Bauteile dem Auftraggeber<br />
zur Verlegung der elektrischen Leitungen einen verbindlichen Geräteplan, ein Schaltbild oder einen<br />
Stromlaufplan mit Klemmenplan zur Verfügung zu stellen und die Stromaufnahme (Anlaufstrom)<br />
anzugeben. Er hat während der Inbetriebnahme eine mit der Anlage vertrauten Fachkraft bei der<br />
Prüfung der elektrischen Leitungsanlage zur Verfügung zu stellen.<br />
04.7 Im übrigen gilt für die Ausführung <strong>DIN</strong> 18073. Die dort festgelegten Maßnahmen sind vom<br />
Auftragnehmer durchzuführen.<br />
Nach <strong>DIN</strong> 18073 bestehen folgende Anf orderungen an die Ausführung:<br />
Allgemeines<br />
� Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe sowie bei Beanspruchung durch Bewitterung darf<br />
keine schädigende Korrosion oder andere ungünstige Beeinflussung entstehen.<br />
� Müssen verzinkte Teile geschweißt werden, ist der Zink in der Schweißzone zu entfernen. Die Güte<br />
der Schweißung muss gewährleistet sein. Der geschweißte Bereich ist zu reinigen und zweimal gut<br />
deckend mit Zinkstaubfarbe zu streichen. Dabei sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der<br />
Zinkstaubfarbe zu beachten.<br />
� Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, gegen<br />
Korrosion zu schützen.<br />
� Bei Rollläden und Rolltoren muss durch die Konstruktion der Anlage sichergestellt sein, dass sich<br />
Einschiebestäbe bzw. Rolltorprofile des Panzers gegeneinander nicht soweit verschieben können,<br />
dass die Funktion der Anlage beeinträchtigt wird.<br />
� Schlussstäbe von handbetätigten Rollläden müssen bei einer Breite bis zu 75 cm mit einem, bei<br />
größeren Breiten mit zwei Anschlägen ausgestattet sein.<br />
� Die Tiefe der Führungsschienen muss bei Rollläden mindestens 1% der Breite des Rollpanzers,<br />
jedoch nicht weniger als 20 mm betragen. Die Weite der Führungsschienen muss bei Rollläden aus<br />
Kunststoff oder Metall um etwa 15%, bei Rollläden aus Holz um etwa 20% größer als die<br />
Stabnenndicke sein. Das gleiche gilt für die Maße bauseitiger Führungsnuten. Sind<br />
Führungsschienen einzubauen, die nicht Bestandteil des Tür- und Fensterelementes sind, so<br />
müssen sie aus Aluminium oder aus Kunststoff-Hohlkammerprofilen bestehen. Führungsschienen<br />
als Aluminium müssen eine Wanddicke von mindestens 1,3 mm aufweisen.<br />
� Alle Bauteile, z.B. Wellen, und alle Verbindungen von Bauteilen müssen so bemessen, Stäbe und<br />
Profile so ausgebildet sein, dass sie den vorgeschriebenen und zu erwartenden Beanspruchungen<br />
genügen, z.B. Windlasten, Wärmedehnungen. Rollläden, Rolltore und Rollgitter mit Federwellen<br />
müssen gegen Selbstaufrollen gesichert werden können.<br />
� Bei Gurtaufzugseinrichtungen müssen Gurtscheibe und Gurtdurchführung in einer Ebene liegen.<br />
Gurtdurchführungen dürfen keine scharfen Kanten haben. Die Gurte müssen aus textilen<br />
Flächengebilden mit Kantenverstärkung bestehen und mindestens 13 mm breit sein.<br />
� Bei Handaufzug ohne Kurbel darf die zur Bedienung erforderliche Handzugkraft am Gurt 150 N<br />
nicht überschreiten. Bei Drahtseilaufzug darf die erforderliche Handzugkraft an der Kurbel 30 N<br />
nicht überschreiten, ausgenommen bei Rolltoren und Rollgittern.<br />
� Getriebe mit Gelenkkurbel müssen mit einer Überdrehungssperre ausgerüstet sein, ausgenommen<br />
bei Jalousien und Markisen. Die an der Gelenkkurbel aufzubringende Handzugkraft darf 20 N nicht<br />
überschreiten.<br />
� Elektrisch betriebene Aufzugseinrichtungen müssen mit Betriebsendschaltern ausgerüstet sein, die<br />
den Antrieb in den Endstellen selbsttätig abschalten.<br />
Rollläden aus Holz<br />
� Die Rollladenstäbe sind vor dem Einbau mit einem Holzschutzmittel nach <strong>DIN</strong> 68800-3 zu schützen.<br />
Wegen <strong>DIN</strong> 68800-3 siehe die eingehende Erläut. zu ATV <strong>DIN</strong> 18334 "Zimmer- und<br />
Holzbauarbeiten« Abschn. 3.14.2.
� Der Rollpanzer ist mit Drahtklammem so herzurichten, dass er in den unteren drei Vierteln<br />
ausziehbar ist.<br />
Rollläden und Rolltore aus Kunststoff<br />
� Der Rollpanzer ist aus Einschiebestäben bzw. Rolltorprofilen aus lichtdichtem PVC hart<br />
(Polyvinylchlorid hart) herzustellen.<br />
� Rollpanzer für Rollläden sind aus Einschiebestäben herzustellen, die in den unteren drei Vierteln des<br />
Panzers mit Luftöffnungen versehen sind. Der Panzer darf in völlig geschlossenem Zustand keine<br />
Lichtschlitze aufweisen.<br />
� Für Rollpanzer von Rolltoren sind Rolltorprofile ohne Lüftungsöffnungen zu verwenden.<br />
� Jeder Rollpanzer muss mit einem Schlussstab bzw. Schlussprofil versehen sein.<br />
Rollläden und Rolltore aus Metall<br />
Der Rollpanzer ist für Rollläden aus Rollladenstäben mit Luftöffnungen, für Rolltore jedoch aus Rolltorprofilen<br />
ohne Luftöffnungen herzustellen.<br />
Antriebe für Rollabschlüsse<br />
Handbetätigte Antriebe<br />
� Die Antriebe müssen so konstruiert sein, dass der Rollpanzer bei Unterbrechung der Betätigung in<br />
jeder Höhe stehen bleibt.<br />
� Bei Selbstroller-Federwellen muss die Federkraft das Gewicht des Rollpanzers soweit ausgleichen,<br />
dass es nicht selbständig abrollen kann. Ein leichtes selbsttätiges Aufrollen des Rollpanzers im<br />
oberen und Abrollen im unteren Viertel ist zulässig, soweit die selbsttätig wirksame Kraft 20 N nicht<br />
überschreitet.<br />
� Rollläden sind mit Gurtaufzug und Wickler auszuführen.<br />
Elektrisch betätigte Antriebe<br />
� Der Antrieb muss mit einer selbsttätig wirkenden Bremseinrichtung versehen sein, die verhindert,<br />
dass der Rollpanzer unbeabsichtigt ablaufen kann. Sie muss so bemessen sein, dass bei der<br />
Abschaltung des Antriebs der Nachlauf des Rollpanzers höchstens 5 cm beträgt, sofern mit dem<br />
Nachlauf eine Gefährdung verbunden ist.<br />
� Bei Rollgittern mit Schlupftüren muss durch eine elektrisch wirkende, gegen äußere Einwirkungen<br />
geschützte Vorrichtung gesichert werden, dass der Rollpanzer erst dann aufgerollt werden kann,<br />
wenn die nichtaufrollbaren Teile der Schlupftür herausgenommen sind.<br />
� Die Wellenlager müssen so ausgebildet sein, dass die Welle nicht aus den Lagern springen kann.<br />
Jalousien<br />
Allgemeines<br />
� Die Aluminiumlamellen müssen im Querprofil leicht gewölbt sein und durch einen Überzug aus<br />
lichtbeständigem Einbrennlack oder in anderer, mindestens gleichwertiger Weise gegen Korrosion<br />
geschützt sein.<br />
� Bei heruntergelassenem Behang müssen die geschlossenen Lamellen einander überdecken.
� Oberschiene, Unterschiene, Welle, Führungs- und Antriebsteile sowie Spannwinkel für<br />
Drahtführungen müssen aus nichtkorrodierendem Stoff bestehen oder gegen Korrosion dauerhaft<br />
geschützt sein.<br />
Raffjalousien<br />
� Die Lamellen müssen mindestens um 90° stufenlos verstellbar sein.<br />
� Bei Außenanbringung sind die Lamellen durch straffgespannte Drähte aus Kunststoff oder aus<br />
kunststoffummantelter Stahllitze zu führen. Der Spannwinkel für die untere Befestigung der<br />
Drahtführung muss so ausgeführt werden, dass ein Nachspannen der Führung leicht möglich ist.<br />
� Raffjalousien sind mit Schurzug zum Heben und Senken und mit besonderem Schnurzug zum<br />
Verstellen der Lamellen auszuführen.<br />
Rolljalousien<br />
� Die Lamellen müssen mindestens 90° verstellbar sein.<br />
� Die Aufzugs- und Verstellbänder müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Die seitlichen<br />
Aufzugsbänder müssen in Führungsschienen mit geräuschhemmenden Einlagen geführt werden.<br />
� Die Verbindung zwischen Lamelle und Aufzugs- und Verstellband müssen so ausgeführt sein, dass<br />
eine metallische Berührung zwischen Lamelle und Band ausgeschlossen ist.<br />
� Rolljalousien sind zum Bedienen des Behanges mit Kegelradantrieb mit Bremse und Gelenkkurbel<br />
auszurüsten.<br />
Außenrollos<br />
� Der Behang ist aus wetterfestem, licht- und luftdurchlässigem Gewebe herzustellen.<br />
� Die Unterschiene des Behangs ist entweder mit Kunststoffgleitern in Führungsschienen oder durch<br />
straff gespannte Drähte aus Kunststoff oder kunststoffummantelter Stahllitze zu führen. Bei<br />
Drahtführung sind die Spannwinkel für die untere Befestigung der Drähte so auszuführen, dass ein<br />
Nachspannen der Drähte leicht möglich ist.<br />
� Außenrollos sind mit geschlossenem Kurbelgetriebe, Gelenkplatte und nichtabnehmbarer<br />
Gelenkkurbel auszuführen.<br />
Verdunkelungen<br />
� Verdunkelungen müssen in geschlossenem Zustand lichtdicht sein.<br />
� Fallstab, Führungs- und Einfallschiene müssen aus nichtkorrodierenden Stoffen bestehen oder<br />
gegen Korrosion dauerhaft geschützt sein.<br />
� Im Bereich des Durchlaufschlitzes am Rollraum muss in voller Anlagenbreite eine Ablaufleiste<br />
(Rutschleiste) vorhanden sein.<br />
� Verdunkelungen sind mit Gurtaufzug auszuführen. Sie müssen konstruiert sein, dass der Behang in<br />
jeder gewünschten Lage stehen bleibt und nicht selbsttätig ablaufen kann.<br />
Markisen<br />
� Die Ausfallprofile von Markisen müssen genügend steif gegen Durchbiegung und in ausgefahrenem<br />
Zustand waagerecht sein.<br />
� Bei Rollmarkisen mit Ausfall-, Gelenk- oder Scherenarmen sind bis zu Markisenbreiten von 6,50 m<br />
mindestens 2 Arme, bei Breiten über 6,50 m eine größere Anzahl von Armen vorzusehen.<br />
� Bei Rollmarkisen mit Gelenkarmen sind die Arme unter dem Markisentuch anzuordnen.<br />
� Wird das Markisentuch aus mehreren Bahnen hergestellt, so sind die Bahnen mustergerecht zu<br />
verarbeiten, dabei ist ein technisch unvermeidbarer Versatz des Musters zulässig.<br />
Antriebe für Markisen<br />
Handbetätigte Antriebe<br />
� Rollmarkisen sind mit einem Getriebe an der Welle und einer abnehmbaren Kurbelstange<br />
auszuführen.
� Faltmarkisen sind mit Schnurzug auszuführen. Elektrisch bestätigte Antriebe<br />
Die Antriebe müssen so konstruiert sein, dass die Markisen bei abgeschaltetem Antrieb ihre<br />
jeweilige Lage beibehalten und nicht selbständig verändern können.<br />
05. Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />
Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 4 "Nebenleistungen , Besondere Leistungen« sowie ATV <strong>DIN</strong> 18299<br />
Abschn. 4 mit Erlauf<br />
05.1 Nebenleistungen<br />
sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 4.1, insbesondere:<br />
05.1.1 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über<br />
Gelände oder Fußboden liegen.<br />
Gem. 4.2.2 gehört das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als<br />
2 m über Gelände oder Fußboden liegen, zu den Besonderen Leistungen.<br />
05.1.2 Vorlage von Plänen für Aussparungen, die zur Anbringung von Rollläden, Rolltoren, Rollgittern,<br />
Außenrollos, Jalousien, Verdunkelungen und Markisen nötig sind, oder das Anzeichnen der<br />
erforderlichen Aussparungen.<br />
05.1.3 Eintragen der notwendigen Aussparungen in bauseits gestellte Baupläne oder Anzeichnen am Bau.<br />
01.2 Besondere Leistungen<br />
sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnit t 4.2, z. B.:<br />
Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 4.2 »Nebenleistungen, Besondere Leistungen- sowie ATV <strong>DIN</strong><br />
18299 Abschn. 4.2 mit Erläut.<br />
05.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht<br />
verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />
Es entspricht der gewerblichen Verkehrssitte, dass der Auftraggeber Aufenthaltsund Lagerräume zur<br />
Verfügung stellt. Muss der Auftragnehmer selbst für solche Räume sorgen, sind in der LB besondere<br />
Ansätze dafür erforderlich. Wenn der Auftraggeber die Mitbenutzung fremder Aufenthalts- und<br />
Lagerräume vorgesehen hat, muss er rechtzeitig für eine entsprechende Vereinbarung mit dem<br />
betreffenden anderen Unternehmer sorgen.<br />
05.2.2 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände<br />
oder Fußboden liegen. Siehe 4.1.1.<br />
05.2.3 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung durch Bauschutt, Gips, Mörtelreste,<br />
Farbreste u.a., soweit sie nicht vom Auftragnehmer herrührt.<br />
In den Abschn. 4.1 der ATV ist das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. der Abfälle, des<br />
Bauschuttes und dergleichen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, den<br />
Nebenleistungen zugeordnet. Analog dazu muss der Auftraggeber, wenn diese Leistungen von einem<br />
anderen Unternehmer ausgeführt werden sollen, dafür einen besonderen Ansatz in der LB vorsehen.<br />
05.2.4 Herstellen und Schließen von Löchern, Durchbrüchen, Schlitzen u.a. in Mauerwerk, Beton,<br />
Stahlbeton, Werkstein u.a., Bohren oder Brennen von Löchern in Stahlbauteile vorhandener<br />
Konstruktion.<br />
Das Herstellen von Löchern in Mauerwerk und Leichtbeton gehört gewerbeüblich zur vertraglichen<br />
Leistung. Das ist jedoch nicht der Fall, sofern es sich um Werkstein, Schwerbeton, Stahl o.a. handelt,<br />
da der Auftragnehmer seinem Betriebe nach für derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Soll er<br />
solche Leistungen dennoch ausführen, so sind besondere Ansätze in der LB erforderlich. Häufig wird<br />
aber er Auftraggeber damit einen geeigneten anderen Unternehmer beauftragen.
05.2.5 Herstellen des Auflagers für die zu befestigenden Teile.<br />
Das Herstellen des Auflagers für die zu befestigenden Teile gehört in den Leistungsbereich des<br />
Bauhauptunternehmers.<br />
05.2.6 Liefern und Einbauen von Rollkästen und Rollkastenabschlüssen, Einbau von<br />
Mauerkästen.<br />
Im Gegensatz zum Liefern und Einbauen von Rollkästen und Rollkastenabschlüssen und dem Einbau<br />
von Mauerkästen, Leistungen, die in die Bereiche Tischlerarbeiten und Mauerarbeiten gehören, ist das<br />
Liefern der Mauerkästen Bestandteil der Hauptleistung.<br />
05.2.7 Vom Auftraggeber verlangte Probestücke, wenn sie nicht am Bau verwendet werden.<br />
Das Bemustern einzelner Teile (z.B. Lamellen, Nutleisten) fällt nicht unter das Herstellen von<br />
Probestücken und gehört gewerbeüblich zu den vertraglichen Nebenleistungen.<br />
06. Abrechnung<br />
Keine ergänzende Regelung zu ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 5.<br />
Siehe Allg. Vorbem. zu Teil C Abschn. 5 "Abrechnung« sowie 0.5 dieser Norm; ferner ATV <strong>DIN</strong> 18299<br />
Abschn. 5. Siehe hierzu auch den ausführlichen Bildkommentar im »VOB-Bildband, Abrechnung von<br />
Bauleistungen«*)<br />
Als Abrechnungsmaße gelten für Rollabschlüsse und Rolljalousien:<br />
die lichten Rohbaumaße der Öffnungen, bei nicht unmittelbar über der Öffnung liegenden Hohlraum das<br />
Höhenmaß bis Mitte Welle, bei Anlagen, deren Breiten über die Öffnungsbreite zuzüglich der erforderlichen<br />
Konstruktionsmaße hinausgehen, das Maß bis Hinterkante Führungsschienen.<br />
Raffjalousien<br />
die Breite des Lamellenbehanges und die Höhe von Oberkante Oberschiene bis Unterkante Unterschiene.<br />
Außenrollos<br />
die Breite des Behanges und die Höhe von Mitte Welle bis Unterkante Unterschiene.<br />
Verdunkelungen<br />
die Breite der Anlagen, gemessen bis Hinterkante Führungsschienen und die Höhe von Mitte Welle bis<br />
Unterkante Einfallschiene.<br />
Rollmarkisen<br />
als Breite die Gestellaußenmaße und als Ausfall das Maß von Hinterkante Welle bis Vorderkante Ausfallprofil<br />
in der Schräge des ausgefahrenen Markisentuchs (Ausfallmaß).<br />
Gem. 0.5 werden nach Anzahl (Stück), getrennt nach Stoffart, Bauart und Maßen,<br />
abgerechnet:<br />
� Rollläden<br />
� Rolltore,<br />
� Rollgitter,<br />
� Rolljalousien,<br />
� Raffjalousien,<br />
� Außenrollos,<br />
� Verdunkelungen,<br />
� Markisen.