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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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Fallzahl<br />

- 62 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich betrifft die Umstellung Unternehmen, die online ihre Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

anbieten. R<strong>und</strong> 22 Prozent aller Unternehmen in den Wirtschaftabschnitten C bis<br />

N <strong>der</strong> Klassifikation <strong>der</strong> Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, verkaufen in Deutschland über<br />

ihre Unternehmenswebsite o<strong>der</strong> über sonstigen elektronischen Datenaustausch (s. Statistisches<br />

B<strong>und</strong>esamt, Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitsstätten – Nutzung von Informations- <strong>und</strong><br />

Kommunikationstechnologien in Unternehmen, Wiesbaden 2011, Tabelle 10.2, S. 27). Bei<br />

einer Anzahl von r<strong>und</strong> 2,9 Millionen Unternehmen in den relevanten Wirtschaftabschnitten<br />

in Deutschland sind dies r<strong>und</strong> 648 000 Unternehmen (vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Unternehmensregister,<br />

Unternehmen, Beschäftigte <strong>und</strong> Umsatz 2009,<br />

http//www.destatis.de). Gemäß <strong>der</strong> Studie des ibi-Research e-Commerce besteht bei r<strong>und</strong><br />

5 Prozent aller Online-Shops die Möglichkeit, Retouren online anzufor<strong>der</strong>n (vgl. ibi-Studie<br />

e-Commerce, 2011, S. 160). Dies entspricht einer Anzahl von r<strong>und</strong> 32 000 Unternehmen.<br />

Umstellungsaufwand<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle sind die einzelnen Aktivitäten dargestellt, die im Unternehmen<br />

bei <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong> internen Prozesse anfallen. Der Aufwand <strong>der</strong> einmaligen Umstellung<br />

in den einzelnen Unternehmen ist nicht signifikant. Der Lohnsatz entspricht hierbei<br />

dem Lohnsatz <strong>der</strong> Gesamtwirtschaft, mittleres Qualifikationsniveau. Insgesamt entsteht<br />

den r<strong>und</strong> 32 000 betroffenen Unternehmen ein einmaliger Umstellungsaufwand von r<strong>und</strong><br />

230 000 Euro.<br />

Aktivität<br />

Anpassen von internen Prozessabläufen<br />

(Einrichtung einer automatischen<br />

E-Mail-Funktion)<br />

einmaliger Personalaufwand in Euro<br />

pro Fall insgesamt<br />

einmaliger Gesamtpersonalaufwand<br />

in Tsd. Euro bei 32 000 Fällen (ger<strong>und</strong>et)<br />

Zu § 356c BGB-E<br />

einmaliger Personalaufwand<br />

in<br />

Euro pro Fall<br />

einmaliger<br />

Zeitaufwand in<br />

Minuten pro<br />

Fall<br />

Standardlohnsatz<br />

in Euro pro St<strong>und</strong>e<br />

7,13 15,00 28,50<br />

7,13 15,00 28,50<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfristen bzw. das Erlöschen des Wi<strong>der</strong>rufsrechts bei Ratenlieferungsverträgen<br />

verursachen keine Verän<strong>der</strong>ung des Erfüllungsaufwands. Kalkulatorische<br />

Kosten (z. B. entgangener Zinsgewinn) sind nicht Bestandteile des Erfüllungsaufwands.<br />

Zu § 357 BGB-E<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rückzahlungsfristen in Absatz 1 verursacht auch für den Unternehmer<br />

keine Verän<strong>der</strong>ung des Erfüllungsaufwands (s. o.). Kalkulatorische Kosten sind nicht Bestandteile<br />

des Erfüllungsaufwands.<br />

Gemäß Absatz 3 muss <strong>der</strong> Unternehmer für die Rückzahlung das Zahlungsmittel verwenden,<br />

das <strong>der</strong> Verbraucher bei seiner Zahlung verwendet hat. An<strong>der</strong>e Vereinbarungen sind<br />

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