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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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- 59 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> folgenden Tabelle dargestellten Ex-ante-Abschätzung lässt sich ein einmaliger<br />

Umstellungsaufwand von r<strong>und</strong> 2,54 Millionen Euro ermitteln.<br />

Aktivität aus Checkliste<br />

Formulare ausfüllen/ Beschriftungen/Kennzeichnungen<br />

o<strong>der</strong> Etikettierungen<br />

durchführen<br />

einmaliger Personalaufwand<br />

in<br />

Euro pro Fall<br />

einmaliger Zeitaufwand<br />

in Minuten<br />

pro Fall<br />

Standardlohnsatz in<br />

Euro pro St<strong>und</strong>e<br />

2,38 5,00 28,50<br />

Einarbeitung 4,75 10,00 28,50<br />

einmaliger Personalaufwand<br />

pro Fall in Euro insgesamt<br />

einmaliger Gesamtpersonalaufwand<br />

in Tsd. Euro<br />

bei 365 400 Unternehmen<br />

7,13 15,00 28,50<br />

2 536<br />

Zu § 312d Absatz 1 BGB-E in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB-E<br />

Nach geltendem Recht hat <strong>der</strong> Unternehmer den Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen<br />

geschlossenen Verträgen lediglich über das Wi<strong>der</strong>rufsrecht zu belehren<br />

(§ 312 Absatz 2 BGB). Nun werden darüber hinaus alle in Artikel 246a EGBGB-E genannten<br />

Informationspflichten nicht nur auf Fernabsatzverträge, son<strong>der</strong>n auch auf außerhalb<br />

von Geschäftsräumen geschlossene Verträge angewendet.<br />

Durch die Notwendigkeit <strong>der</strong> Erweiterung von Informationsmaterial (z. B. durch zusätzliche<br />

Angaben zum Unternehmen o<strong>der</strong> einer vorformulierten Erklärung zum Wi<strong>der</strong>rufsrecht)<br />

entsteht zusätzlicher Aufwand für alle Unternehmen, die Verträge außerhalb von<br />

Geschäfträumen schließen <strong>und</strong> nicht nach § 312 o<strong>der</strong> § 312d Absatz 2 BGB-E ausgenommen<br />

sind. Hierbei entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand, weil nach Inkrafttreten<br />

des <strong>Gesetzes</strong> zusätzliches Informationsmaterial bereitgestellt werden muss. Jährliche<br />

Kosten entstehen nach Einschätzung des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes nicht, da die notwendigen<br />

zusätzlichen Informationen in die neuen Kataloge <strong>und</strong> Prospekte aufgenommen<br />

werden. Der Umstellungsaufwand <strong>zur</strong> kurzfristigen Bereitstellung des Informationsmaterials<br />

wird im Folgenden berechnet.<br />

Fallzahl<br />

Insgesamt gibt es in Deutschland r<strong>und</strong> 143 000 Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter im Außendienst,<br />

die bei den 32 führenden Unternehmen im Direktvertrieb beschäftigt sind (s.<br />

hierzu http://www.direktvertrieb.de/Zahlen-<strong>und</strong>-Fakten.210.0.html). Um die neuen Informationspflichten<br />

zu erfüllen, ist es notwendig, neue Informationsmaterialien zu erstellen <strong>und</strong><br />

an die Verbraucher (K<strong>und</strong>en) weiterzugeben.<br />

Umstellungsaufwand<br />

Nach Angaben des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes liegen die Druckkosten abhängig von <strong>der</strong><br />

Auflagengröße <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausgestaltung für Informationsmaterial (Flyer) zwischen 0,1 <strong>und</strong><br />

0,4 Euro pro Stück. Zur Berechnung des Umstellungsaufwands kann hierbei das günstigste<br />

Angebot berücksichtigt werden. Unter <strong>der</strong> Annahme, dass Kataloge <strong>und</strong> Prospekte

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