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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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Aktivität<br />

Anpassung <strong>der</strong> Telefonvorrichtung<br />

einmaliger Personalaufwand<br />

in Euro pro Fall insgesamt<br />

einmaliger Gesamtpersonalaufwand<br />

in Tsd. Euro<br />

bei 5 700 Fällen<br />

Zu § 312c Absatz 5 BGB-E<br />

einmaliger Personalaufwand<br />

in<br />

Euro pro Fall<br />

- 58 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

einmaliger<br />

Zeitaufwand<br />

in Minuten<br />

pro Fall<br />

Standardlohnsatz in Euro<br />

pro St<strong>und</strong>e<br />

57,00 120,00 28,50<br />

57,00 120,00 28,50<br />

324,90<br />

Nach dem vorgeschlagenen § 312c Absatz 5 BGB-E kann eine Vereinbarung über eine<br />

entgeltpflichtige Nebenleistung des Unternehmers mit dem Verbraucher nur ausdrücklich<br />

getroffen werden (Satz 1). Verwendet <strong>der</strong> Unternehmer <strong>zur</strong> Vereinbarung <strong>der</strong> Nebenleistung<br />

eine Voreinstellung, ist die Nebenleistung nicht als ausdrücklich vereinbart anzusehen,<br />

wenn <strong>der</strong> Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, ohne die Voreinstellung zu<br />

än<strong>der</strong>n (Satz 2). Ist die entgeltliche Nebenleistung nicht Vertragsbestandteil geworden,<br />

bleibt <strong>der</strong> Vertrag im Übrigen wirksam (Satz 3). Eine <strong>Umsetzung</strong> des Vorschlags hat einmalige<br />

Umstellungskosten <strong>der</strong> Wirtschaft in Höhe von 2,54 Millionen Euro <strong>zur</strong> Folge.<br />

Oftmals sind bei Online-Einkäufen kostenpflichtige Nebenleistungen – beispielsweise zusätzliche<br />

Versicherungen – bereits mit einem Häkchen im Online-Formular eingestellt,<br />

ohne dass <strong>der</strong> Verbraucher dies sofort bemerkt. Zukünftig soll <strong>der</strong> Verbraucher diesen<br />

kostenpflichtigen Nebenleistungen geson<strong>der</strong>t ausdrücklich zustimmen müssen. Dies bedeutet,<br />

dass die Online-Formulare angepasst werden müssen. Gr<strong>und</strong>sätzlich betrifft die<br />

Umstellung Unternehmen, die ihre Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen online anbieten. R<strong>und</strong><br />

22 Prozent aller Unternehmen in den Wirtschaftabschnitten C bis N <strong>der</strong> Klassifikation <strong>der</strong><br />

Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, verkaufen in Deutschland über ihre Unternehmenswebsite<br />

o<strong>der</strong> über sonstigen elektronischen Datenaustausch. 7 Bei einer Anzahl von r<strong>und</strong><br />

2,9 Millionen Unternehmen in den relevanten Wirtschaftabschnitten in Deutschland sind<br />

dies r<strong>und</strong> 648 000 Unternehmen. 8 Stichproben des Statistischen B<strong>und</strong>esamts haben ergeben,<br />

dass r<strong>und</strong> 55 Prozent <strong>der</strong> untersuchten Unternehmen kostenpflichtige Zusatzleistungen<br />

bereits im Online-Formular voreingestellt haben. Daraus ergibt sich eine Fallzahl<br />

von r<strong>und</strong> 356 000 betroffenen Unternehmen.<br />

Der ermittelte einmalige Umstellungsaufwand entsteht in denjenigen Fällen, in denen die<br />

Verträge geän<strong>der</strong>t werden müssen, <strong>und</strong> beinhaltet das Än<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Online-Formulare bzw.<br />

Neu-Beschriftungen auf <strong>der</strong> Website <strong>und</strong> eine Einarbeitung im Zuge <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

neuen Richtlinie (zehn Minuten anteilig berechnet). Der Lohnsatz von 28,50 Euro entspricht<br />

hierbei dem mittleren Qualifikationsniveau (Gesamtwirtschaft). 9 Ausgehend von<br />

7 Siehe Statistisches B<strong>und</strong>esamt, „Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitsstätten – Nutzung von Informations- <strong>und</strong><br />

Kommunikationstechnologien in Unternehmen“, Wiesbaden, 2011, Tabelle 10.2, S. 27.<br />

8 Vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Unternehmensregister, Unternehmen, Beschäftigte <strong>und</strong> Umsatz 2009,<br />

http://www.destatis.de; Weitere Themen, Unternehmensregister, Tabellen, abgerufen am 21. Februar<br />

2012.<br />

9 Vgl. „Leitfaden <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>und</strong> Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esregierung“, Juni 2011, S. 45.

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