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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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einmaliger Personalaufwand in<br />

Euro pro Fall insgesamt<br />

einmaliger Gesamtpersonalaufwand<br />

in Tsd. Euro bei<br />

175 000 Fällen (ger<strong>und</strong>et)<br />

- 57 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

7,13 15,00 28,50<br />

1 250<br />

Der Aufwand <strong>der</strong> einmaligen Umstellung (Anpassung auf <strong>der</strong> Unternehmenswebseite <strong>und</strong><br />

interne Prozessabläufe) in den einzelnen Unternehmen ist nicht signifikant. Der Lohnsatz<br />

entspricht hierbei dem Lohnsatz <strong>der</strong> Gesamtwirtschaft, mittleres Qualifikationsniveau. 4<br />

Insgesamt entsteht den rd. 175 000 betroffenen Unternehmen ein einmaliger Umstellungsaufwand<br />

von 1,25 Millionen Euro.<br />

Zu § 312c Absatz 4 BGB-E<br />

Nach dem vorgeschlagenen § 312c Absatz 4 BGB-E ist eine Vereinbarung, durch die ein<br />

Verbraucher verpflichtet wird, dem Unternehmer ein Entgelt für eine Auskunft o<strong>der</strong> eine<br />

sonstige während <strong>eines</strong> Anrufs erbrachte Leistung zu zahlen, unwirksam, wenn <strong>der</strong><br />

Verbraucher mit dem Unternehmer im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag<br />

über eine für solche Anrufe vom Unternehmer bereitgehaltene Rufnummer Kontakt aufnimmt.<br />

Durch die <strong>Umsetzung</strong> dieses Vorschlags entsteht <strong>der</strong> Wirtschaft ein einmaliger<br />

Umstellungsaufwand von 320 000 Euro<br />

Bisher sind die Gebühren bei Nutzung <strong>der</strong> Telefon-Hotline <strong>eines</strong> Unternehmens uneinheitlich<br />

geregelt. Gr<strong>und</strong>sätzlich darf <strong>der</strong> Verbraucher zukünftig nicht mehr als das Entgelt für<br />

die Telekommunikationsleistung als solche bezahlen. Unternehmen, die mehr als dieses<br />

Entgelt vom Verbraucher verlangen, <strong>der</strong> mit diesem Unternehmen einen Vertrag geschlossen<br />

hat, müssen ihre Telefon-Hotline umstellen.<br />

Da eine Erhebung bei Unternehmen, die überhöhte Gebühren für ihre Telefon-<br />

Unterstützung verlangen, nicht möglich ist, wird <strong>zur</strong> ungefähren Bestimmung <strong>der</strong> Fallzahlen<br />

die Anzahl aller Call-Center in Deutschland verwendet. Dies hat den Gr<strong>und</strong>, dass Unternehmen<br />

meistens nicht selbst ein Call-Center betreiben, son<strong>der</strong>n dies oft auf externe<br />

Dienstleister auslagern. Insgesamt existieren in Deutschland 5 700 Call-Center 5 , die für<br />

verschiedene Unternehmen tätig sind.<br />

Für eine Umstellung <strong>der</strong> Telefonanlagen auf einen neuen Tarif werden nach Erfahrungen<br />

zwei St<strong>und</strong>en benötigt. Der Lohnsatz von 28,50 Euro entspricht hierbei dem mittleren<br />

Qualifikationsniveau (Gesamtwirtschaft) 6 . Es entstehen somit Umstellungskosten von r<strong>und</strong><br />

324 000 Euro.<br />

4 Vgl. B<strong>und</strong>esregierung, „Leitfaden <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>und</strong> Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung“, Juni 2011, S. 45.<br />

5 Vgl. Nie<strong>der</strong>sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr, Wirtschaftsnahe Dienstleistungen,<br />

Call-Center,<br />

http://www.mw.nie<strong>der</strong>sachsen.de/portal/live.php?navigation_id=6564&article_id=15697&_psmand=1<br />

8, abgerufen am 22. Februar 2012.<br />

6 Vgl. „Leitfaden <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>und</strong> Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esregierung“, Juni 2011, S. 45.

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