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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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Zu § 312c Absatz 3 BGB-E<br />

- 56 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

Nach dem vorgeschlagenen § 312c Absatz 3 BGB-E ist eine Vereinbarung in einem<br />

Verbrauchervertrag, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt zu zahlen,<br />

wenn er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel<br />

nutzt, unwirksam, soweit das Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer<br />

durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehen. Durch die <strong>Umsetzung</strong> dieser Vorgabe<br />

entstehen <strong>der</strong> Wirtschaft einmalige Umstellungskosten von 1,25 Millionen Euro.<br />

Das deutsche Recht sieht bisher keine speziellen Beschränkungen o<strong>der</strong> Untersagungen<br />

von Preisaufschlägen vor. Unternehmern steht es daher bisher gr<strong>und</strong>sätzlich frei, von<br />

ihren K<strong>und</strong>en Preisaufschläge zu erheben. Üblicherweise ist die Bezahlung von Gebühren<br />

<strong>zur</strong> Nutzung von Zahlungsmitteln (z. B. Kreditkarten) Bestandteil <strong>der</strong> internen Preiskalkulation<br />

von Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsunternehmen. Von versteckten bzw. überzogenen<br />

Entgelten für Zahlungsmittel (beispielsweise Kreditkartengebühren, Online-<br />

Bezahlsysteme wie Click and Buy <strong>und</strong> Paypal) sind vor allem K<strong>und</strong>en betroffen, die bei<br />

Unternehmen online Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen erwerben. Diese Unternehmen sind<br />

durch die neue rechtliche Vorgabe verpflichtet, die Gebühren für die Nutzung <strong>der</strong> Zahlungsmittel<br />

anzupassen. Hierdurch entstehen einmalige Umstellungskosten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich betrifft die Umstellung Unternehmen, die ihre Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

online anbieten. R<strong>und</strong> 22 Prozent aller Unternehmen in den Wirtschaftabschnitten C bis N<br />

<strong>der</strong> Klassifikation <strong>der</strong> Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, verkaufen in Deutschland über<br />

ihre Unternehmenswebsite o<strong>der</strong> über sonstigen elektronischen Datenaustausch. 1 Bei einer<br />

Anzahl von r<strong>und</strong> 2,9 Millionen Unternehmen in den relevanten Wirtschaftabschnitten<br />

in Deutschland sind dies r<strong>und</strong> 648 000 Unternehmen. 2 Aufgr<strong>und</strong> einer Stichprobe des<br />

Statistischen B<strong>und</strong>esamtes bei Online-Unternehmen erheben r<strong>und</strong> 27 Prozent Gebühren,<br />

die von den allgemein üblichen Zahlungsgebühren erheblich abweichen. 3 Bei 648 000<br />

Unternehmen, die ihre Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen über die Unternehmenswebseite verkaufen,<br />

sind dies r<strong>und</strong> 175 000 Unternehmen, die zukünftig ihre Zahlungsmodalitäten umstellen<br />

müssen.<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle sind die einzelnen Aktivitäten dargestellt, die im Unternehmen<br />

bei <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong> Zahlungsgebühren anfallen:<br />

Aktivität<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Daten <strong>und</strong><br />

Einträge<br />

Anpassen von internen Prozessabläufen<br />

(z. B. Rechnungsvordrucke)<br />

einmaliger<br />

Personalaufwand<br />

in Euro<br />

pro Fall<br />

einmaliger<br />

Zeitaufwand in<br />

Minuten pro<br />

Fall<br />

Standardlohnsatz in<br />

Euro pro St<strong>und</strong>e<br />

2,38 5,00 28,50<br />

2,38 5,00 28,50<br />

Korrektur <strong>der</strong> Einträge auf <strong>der</strong> 2,38 5,00 28,50<br />

1 Siehe Statistisches B<strong>und</strong>esamt, „Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitsstätten – Nutzung von Informations- <strong>und</strong><br />

Kommunikationstechnologien in Unternehmen“, Wiesbaden, 2011, Tabelle 10.2, S. 27.<br />

2 Vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Unternehmensregister, Unternehmen, Beschäftigte <strong>und</strong> Umsatz 2009,<br />

http://www.destatis.de; Weitere Themen, Unternehmensregister, Tabellen, abgerufen am 21. Februar<br />

2012.<br />

3 Die Stichprobe des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes kommt hierbei auf ähnliche Ergebnisse wie an<strong>der</strong>e<br />

Untersuchungen; siehe hierzu beispielsweise http://www.verivox.de/nachrichten/bei-internetbezahldiensten-koennen-versteckte-kosten-lauern-73175.aspx,<br />

6.Mai 2011, abgerufen am 21. Februar<br />

2012.

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