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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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6. Artikel 248 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

- 35 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

a) In § 1 werden die Wörter „Artikel 246 § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2“ durch die Wörter „Artikel<br />

246b § 1 Absatz 1“<strong>und</strong> die Wörter „Artikel 246 § 1 Nr. 8 bis 12 <strong>und</strong> Abs. 2, 4<br />

<strong>und</strong> 8“ durch die Wörter „Artikel 246b § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 <strong>und</strong> 19“<br />

ersetzt.<br />

b) In § 3 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem dauerhaften<br />

Datenträger“ ersetzt.<br />

c) In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem<br />

dauerhaften Datenträger“ ersetzt.<br />

d) In § 5 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem dauerhaften<br />

Datenträger“ ersetzt.<br />

e) In § 12 Satz 2 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem dauerhaften<br />

Datenträger“ ersetzt.<br />

7. Die Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 werden durch die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen<br />

Anlagen 1 bis 3 ersetzt.<br />

8. Die bisherige Anlage 3 wird Anlage 4 <strong>und</strong> Nummer 3 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

a) In <strong>der</strong> Vorletzten Zeile werden vor dem Wort „Notarkosten“ die Wörter „Verpflichtung<br />

<strong>zur</strong> Zahlung von“ eingefügt.<br />

b) In <strong>der</strong> letzten Zeile werden in <strong>der</strong> rechten Spalte die Wörter „Für verspätete Zahlungen“<br />

durch die Wörter „Bei Zahlungsverzug“ ersetzt <strong>und</strong> werden nach den<br />

Wörtern „Zinssatz <strong>und</strong>“ die Wörter „Regelungen für seine Anpassung sowie“ eingefügt.<br />

9. Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 5 <strong>und</strong> in Nummer 3 werden in <strong>der</strong> letzen Zeile in<br />

<strong>der</strong> rechten Spalte die Wörter „Für verspätete Zahlungen“ durch die Wörter „Bei Zahlungsverzug“<br />

ersetzt <strong>und</strong> werden nach den Wörtern „Zinssatz <strong>und</strong>“ die Wörter „Regelungen<br />

für seine Anpassung sowie“ eingefügt.<br />

10. Die bisherige Anlage 5 wird Anlage 6.<br />

11. Die bisherige Anlage 6 wird Anlage 7 <strong>und</strong> wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

a) Die Wi<strong>der</strong>rufsinformation wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

aa) Das Wi<strong>der</strong>rufsrecht wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

aaa) In Satz 1 werden die Wörter „in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)“<br />

gestrichen.<br />

bbb) In Satz 4 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem<br />

dauerhaften Datenträger“ ersetzt.<br />

ccc) In Satz 6 werden nach dem Wort „Wi<strong>der</strong>rufs“ die Wörter „, wenn die<br />

Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Fax, E-<br />

Mail) erfolgt“ eingefügt.<br />

bb) Satz 1 <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfolgen wird wie folgt gefasst:

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