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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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- 32 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

14. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen,<br />

15. die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union, <strong>der</strong>en Recht <strong>der</strong> Unternehmer <strong>der</strong><br />

Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags<br />

zugr<strong>und</strong>e legt,<br />

16. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht o<strong>der</strong> über das<br />

zuständige Gericht,<br />

17. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen <strong>und</strong> die in dieser Vorschrift<br />

genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen<br />

sich <strong>der</strong> Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die<br />

Kommunikation während <strong>der</strong> Laufzeit dieses Vertrags zu führen,<br />

18. einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde-<br />

<strong>und</strong> Rechtsbehelfsverfahren <strong>und</strong> gegebenenfalls die Voraussetzungen<br />

für diesen Zugang <strong>und</strong><br />

19. das Bestehen <strong>eines</strong> Garantiefonds o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Entschädigungsregelungen, die<br />

we<strong>der</strong> unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates<br />

vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 135 vom 31.5.1994,<br />

S. 5) noch unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />

Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung <strong>der</strong> Anleger (ABl. L<br />

84 vom 26.3.1997, S. 22) fallen.<br />

(2) Bei Telefongesprächen hat <strong>der</strong> Unternehmer nur folgende Informationen <strong>zur</strong><br />

Verfügung zu stellen:<br />

1. die Identität <strong>der</strong> Kontaktperson des Verbrauchers <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Verbindung zum Unternehmer,<br />

2. die Beschreibung <strong>der</strong> Hauptmerkmale <strong>der</strong> Finanzdienstleistung,<br />

3. den Gesamtpreis, den <strong>der</strong> Verbraucher dem Unternehmer für die Finanzdienstleistung<br />

schuldet, einschließlich aller über den Unternehmer abgeführten Steuern,<br />

o<strong>der</strong>, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, die Gr<strong>und</strong>lage für<br />

die Berechnung des Preises, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises<br />

ermöglicht,<br />

4. mögliche weitere Steuern <strong>und</strong> Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt<br />

o<strong>der</strong> von ihm in Rechnung gestellt werden <strong>und</strong><br />

5. das Bestehen o<strong>der</strong> Nichtbestehen <strong>eines</strong> Wi<strong>der</strong>rufsrechts sowie für den Fall, dass<br />

ein Wi<strong>der</strong>rufsrecht besteht, auch die Wi<strong>der</strong>rufsfrist <strong>und</strong> die Bedingungen, Einzelheiten<br />

<strong>der</strong> Ausübung <strong>und</strong> die Rechtsfolgen des Wi<strong>der</strong>rufs einschließlich Informationen<br />

über den Betrag, den <strong>der</strong> Verbraucher im Fall des Wi<strong>der</strong>rufs gemäß<br />

§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen<br />

hat.<br />

Satz 1 gilt nur, wenn <strong>der</strong> Unternehmer den Verbraucher darüber informiert hat, dass<br />

auf Wunsch weitere Informationen übermittelt werden können <strong>und</strong> welcher Art diese<br />

Informationen sind, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verbraucher ausdrücklich auf die Übermittlung <strong>der</strong> weiteren<br />

Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung verzichtet hat.

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