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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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- 26 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

1. die wesentlichen Eigenschaften <strong>der</strong> Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen in dem für den<br />

Datenträger <strong>und</strong> die Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen angemessenen Umfang,<br />

2. seine Identität, beispielsweise seinen Handelsnamen <strong>und</strong> die Anschrift des Ortes,<br />

an dem er nie<strong>der</strong>gelassen ist, sowie seine Telefonnummer,<br />

3. den Gesamtpreis <strong>der</strong> Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen einschließlich aller Steuern<br />

<strong>und</strong> Abgaben o<strong>der</strong> in den Fällen, in denen <strong>der</strong> Preis aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Beschaffenheit<br />

<strong>der</strong> Ware o<strong>der</strong> Dienstleistung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden<br />

kann, die Art <strong>der</strong> Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen<br />

Fracht-, Liefer- o<strong>der</strong> Versandkosten o<strong>der</strong> in den Fällen, in denen diese Kosten<br />

vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass<br />

solche zusätzlichen Kosten anfallen können,<br />

4. gegebenenfalls die Zahlungs-, Liefer- <strong>und</strong> Leistungsbedingungen, den Termin,<br />

bis zu dem sich <strong>der</strong> Unternehmer verpflichtet hat, die Waren zu liefern o<strong>der</strong> die<br />

Dienstleistungen zu erbringen, sowie das Verfahren des Unternehmers zum Umgang<br />

mit Beschwerden,<br />

5. das Bestehen <strong>eines</strong> gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

das Bestehen <strong>und</strong> die Bedingungen von K<strong>und</strong>endienstleistungen <strong>und</strong><br />

Garantien,<br />

6. gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags o<strong>der</strong> die Bedingungen <strong>der</strong> Kündigung<br />

unbefristeter Verträge o<strong>der</strong> sich automatisch verlängern<strong>der</strong> Verträge,<br />

7. gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer<br />

technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte <strong>und</strong><br />

8. gegebenenfalls, soweit wesentlich, die Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard-<br />

<strong>und</strong> Software, soweit diese dem Unternehmer bekannt ist o<strong>der</strong> vernünftigerweise<br />

bekannt sein muss.<br />

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Verträge, die Geschäfte des täglichen Lebens<br />

zum Gegenstand haben <strong>und</strong> bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden.<br />

(3) Steht dem Verbraucher ein Wi<strong>der</strong>rufsrecht zu, ist <strong>der</strong> Unternehmer verpflichtet,<br />

den Verbraucher in Textform über sein Wi<strong>der</strong>rufsrecht zu belehren. Die Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung<br />

muss deutlich gestaltet sein <strong>und</strong> dem Verbraucher seine wesentlichen<br />

Rechte in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich<br />

machen. Sie muss Folgendes enthalten:<br />

1. einen Hinweis auf das Recht zum Wi<strong>der</strong>ruf,<br />

2. einen Hinweis darauf, dass <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer<br />

erfolgt <strong>und</strong> keiner Begründung bedarf,<br />

3. den Namen <strong>und</strong> die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf<br />

zu erklären ist, <strong>und</strong><br />

4. einen Hinweis auf Dauer <strong>und</strong> Beginn <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist sowie darauf, dass <strong>zur</strong><br />

Fristwahrung die rechtzeitige Absendung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufserklärung genügt.

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