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eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

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- 23 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

a) In Absatz 5 werden die Wörter „bedürfen <strong>der</strong> Textform“ durch die Wörter „müssen<br />

auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen“ ersetzt.<br />

b) Absatz 6 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

aa) In Satz 1 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem dauerhaften<br />

Datenträger“ ersetzt.<br />

bb) In Satz 3 werden die Wörter „§ 355 Absatz 3 Satz 2“ durch die Angabe<br />

„§ 356b Absatz 1“ ersetzt.<br />

cc) Satz 4 wird aufgehoben.<br />

dd) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf<br />

einem dauerhaften Datenträger“ ersetzt.<br />

16. § 494 Absatz 7 Satz 2 wird aufgehoben.<br />

17. § 495 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

a) Absatz 2 wird aufgehoben.<br />

b) Absatz 3 wird Absatz 2.<br />

18. In § 496 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3“ durch<br />

die Wörter „Artikel 246b § 1 Absatz 1 Nummer 1, 3 <strong>und</strong> 4“ ersetzt.<br />

19. In § 504 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem<br />

dauerhaften Datenträger“ ersetzt.<br />

20. In § 505 Absatz 1 Satz 1 <strong>und</strong> Absatz 2 werden jeweils die Wörter „in Textform“ durch<br />

die Wörter „auf einem dauerhaften Datenträger“ ersetzt.<br />

21. In § 506 Absatz 1 wird die Angabe „359a“ durch die Angabe „360“ ersetzt.<br />

22. In § 507 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „in Textform“ durch die Wörter „auf einem<br />

dauerhaften Datenträger“ ersetzt.<br />

23. § 508 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

b) Absatz 1 wird aufgehoben.<br />

㤠508<br />

Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften“.<br />

c) Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen.<br />

24. § 510 wird wie folgt gefasst:

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