20.02.2013 Aufrufe

eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zu Nummer 19 (§ 504)<br />

- 111 - Bearbeitungsstand: 19.09.2012 14:43 Uhr<br />

Es handelt sich um eine Folgeän<strong>der</strong>ung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Neudefinition <strong>der</strong> Textform in<br />

§ 126b Satz 1.<br />

Zu Nummer 20 (§ 505)<br />

Auch hier handelt es sich um Folgeän<strong>der</strong>ungen aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Neudefinition <strong>der</strong> Textform<br />

in § 126b Satz 1.<br />

Zu Nummer 21 (§ 506)<br />

Auch hier liegt eine Folgeän<strong>der</strong>ung vor.<br />

Zu Nummer 22 (§ 507)<br />

Es handelt sich um eine Folgeän<strong>der</strong>ung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Neudefinition <strong>der</strong> Textform in<br />

§ 126b Satz 1.<br />

Zu Nummer 23 (§ 508)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Es handelt sich um eine Folgeanpassung. Da nach Nummer 9 das Rückgaberecht entfällt,<br />

ist die Überschrift anzupassen.<br />

Zu Buchstabe b<br />

Es handelt sich um eine Folgeän<strong>der</strong>ung, da das Rückgaberecht entfällt.<br />

Zu Buchstabe c<br />

Da Absatz 1 gestrichen wurde, kann die Absatzbezeichnung entfallen.<br />

Zu Nummer 24 (§ 510)<br />

Es handelt sich um eine Folgeän<strong>der</strong>ung. Da Ratenlieferungsverträge, die im Fernabsatz<br />

o<strong>der</strong> außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, von <strong>der</strong> Richtlinie erfasst<br />

werden, konnten die bisher bestehenden Son<strong>der</strong>regelungen zum Wi<strong>der</strong>ruf nicht beibehalten<br />

werden. Insoweit gelten künftig die allgemeinen Regelungen über den Wi<strong>der</strong>ruf von<br />

Verträgen, die im Fernabsatz o<strong>der</strong> außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.<br />

Um das bestehende Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten, ordnet § 510 auch zukünftig<br />

an, dass <strong>der</strong> Vertrag gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>der</strong> Schriftform bedarf. Darüber hinaus wird ein<br />

Wi<strong>der</strong>rufsrecht für Verträge eingeräumt, die we<strong>der</strong> im Fernabsatz noch außerhalb von<br />

Geschäftsräumen geschlossen werden. Dies gilt nicht, soweit bereits das geltende Recht<br />

Ausnahmen vorsah, z. B. im Fall von Kleinverträgen mit einer Teilzahlungssumme von<br />

weniger als 200 Euro bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt. Für das Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />

wird auf § 355 verwiesen. Für den Beginn <strong>und</strong> das Erlöschen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist <strong>und</strong><br />

die Rechtsfolgen enthalten die §§ 356c <strong>und</strong> 357c Son<strong>der</strong>regelungen.<br />

Zu Artikel 2 (Än<strong>der</strong>ung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)<br />

Zu Nummer 1 (Artikel 46b Absatz 3)<br />

Zu Buchstabe a<br />

Nummer 2 ist aufzuheben. Die Vorschrift diente <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> von Artikel 12 Absatz 2<br />

<strong>der</strong> Fernabsatzrichtlinie, die mit <strong>der</strong> Richtlinie aufgehoben wird. Die Richtlinie enthält da-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!