20.02.2013 Aufrufe

Im Rathaus darf sich wieder „getraut“ werden - Stadt Dohna

Im Rathaus darf sich wieder „getraut“ werden - Stadt Dohna

Im Rathaus darf sich wieder „getraut“ werden - Stadt Dohna

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 13 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />

Nummer 6<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Änderung mit der ortsüblichen<br />

Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich.<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Obstkühllager<br />

Röhrsdorf“ mit den Bestandteilen Planteil, Textliche Festsetzungen<br />

sowie Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand vom<br />

23.08.2010 (redaktionelle Änderungen vom 18.11.2010), liegt ab<br />

dem 03.06.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong>, Zimmer 7, während<br />

der Sprechstunden für jedermann zur Ein<strong>sich</strong>t aus:<br />

Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag; 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich <strong>werden</strong><br />

1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berück<strong>sich</strong>tigung des § 214 (2) BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung<br />

der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht<br />

worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe<br />

in eine bisherige zulässige Nutzung durch die Satzung und über<br />

das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln<br />

und Veröffentlichung im Lokalanzeiger Juni 2011.<br />

<strong>Dohna</strong>, 25.05.2011<br />

Dr. Ralf Müller<br />

Bürgermeister<br />

Geänderte Sprechzeit<br />

Einwohnermeldeamt/Standesamt<br />

am 16. Juni<br />

Aufgrund Wahrnehmung eines Gerichtstermins sind das Einwohnermeldeamt<br />

und das Standesamt am Donnerstag, dem<br />

16. Juni 2011, nur 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet.<br />

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Ausweise noch<br />

gültig sind!<br />

Jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz<br />

eines gültigen Personaldokumentes sein. Zuständig für die Ausstellung<br />

ist das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.<br />

Zur Beantragung sind mitzubringen:<br />

für den Personalausweis oder Reisepass<br />

- 1 aktuelles biometrisches Passfoto<br />

- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch<br />

- derzeitigen Ausweis bzw. Pass<br />

Die Beantragung von Personalausweis und Reisepass sowie die<br />

Abholung des Personalausweises sind nur persönlich möglich!<br />

für den Kinderreisepass<br />

- 1 aktuelles biometrisches Passfoto<br />

- Geburtsurkunde des Kindes<br />

- derzeitigen Ausweis (falls vorhanden)<br />

Die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich. Kinder ab 10.<br />

Lebensjahr müssen zwecks Unterschrift zur Beantragung anwesend<br />

sein.<br />

Ihr Einwohnermeldamt berät Sie gern. Nutzen Sie zur Information<br />

auch das Internetportal www.epass.de<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

und der Gemeinde Müglitztal<br />

aufgepasst!<br />

Zum Abgleich der in der <strong>Stadt</strong>verwaltung vorliegenden Vereinsangaben<br />

(siehe www.stadt-dohna.de) und in Vorbereitung<br />

der neuen Informationsbroschüre bitten wir, bis spätestens<br />

30. Juni 2011 folgende aktuelle Vereinsdaten zuzuarbeiten:<br />

Vereinsbezeichnung<br />

Vorsitzende/r<br />

Kontaktadresse<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Mitgliederzahl<br />

Ihre Angaben senden Sie bitte schriftlich an:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>, Frau Görke/Öffentlichkeitsarbeit, Am Markt 11,<br />

01809 <strong>Dohna</strong><br />

oder per E-Mail: elke.goerke@stadt-dohna.de<br />

Vielen Dank!<br />

Ergebnisse eines Ortsfestes<br />

Das diesjährige Ortsfest in Meusegast wurde in bewährter Weise durch<br />

den Ortschaftsrat Meusegast und den Feuerwehrverein Meusegast organisiert<br />

und durchgeführt. Bei sonnigem Wetter waren die zwei Festtage<br />

ein voller Erfolg. Jedoch haben einige wenige Besucher Schatten<br />

auf das Ortsfest geworfen. Sie hinterließen auf dem Heimweg von Meusegast<br />

in Richtung Heidenau einen Weg der Zerstörung. Umgebogene<br />

Verkehrsschilder, beschädigte Buswartehäuser, herausgerissene Gullideckel,<br />

zerbrochene Wanderwegeschilder waren das Ergebnis des<br />

Heimweges. Es entstand ein Sachschaden von ca. 500 EUR.<br />

Nicht nur, dass die Schilder beschädigt bzw. zerstört wurden ist<br />

ärgerlich, sondern dass auch der Arbeitsaufwand der Mitarbeiter in<br />

den Verwaltungen, Bauhöfen und ehrenamtlich tätiger Bürger mit<br />

dieser Handlungsweise missachtet wurde. So zum Beispiel wurden<br />

die Wanderwegeschilder erst im April 2011 durch den Wanderwegewart<br />

Herrn Kobsch in Zusammenarbeit mit dem Bauhof<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> neu aufgestellt.<br />

Diese Beschädigung/Zerstörung <strong>darf</strong> nicht einfach so hingenommen<br />

<strong>werden</strong>. Wer Hinweise zu dem Tathergang am 07.05.2011 in der Zeit<br />

von ca. 02.00 Uhr bis gegen 04.23 Uhr geben kann wendet <strong>sich</strong> bitte<br />

vertrauensvoll an die Polizeidirektion Elbtal-Osterzgebirge Polizeirevier<br />

Pirna oder an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong>. Um zukünftige Vorfälle auszuschließen,<br />

bitten wir um ihre Aufmerksamkeit!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!