Im Rathaus darf sich wieder „getraut“ werden - Stadt Dohna
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Seite 13 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />
Nummer 6<br />
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Änderung mit der ortsüblichen<br />
Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich.<br />
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Obstkühllager<br />
Röhrsdorf“ mit den Bestandteilen Planteil, Textliche Festsetzungen<br />
sowie Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand vom<br />
23.08.2010 (redaktionelle Änderungen vom 18.11.2010), liegt ab<br />
dem 03.06.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong>, Zimmer 7, während<br />
der Sprechstunden für jedermann zur Ein<strong>sich</strong>t aus:<br />
Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag; 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich <strong>werden</strong><br />
1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berück<strong>sich</strong>tigung des § 214 (2) BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung<br />
der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht<br />
worden sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe<br />
in eine bisherige zulässige Nutzung durch die Satzung und über<br />
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />
Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln<br />
und Veröffentlichung im Lokalanzeiger Juni 2011.<br />
<strong>Dohna</strong>, 25.05.2011<br />
Dr. Ralf Müller<br />
Bürgermeister<br />
Geänderte Sprechzeit<br />
Einwohnermeldeamt/Standesamt<br />
am 16. Juni<br />
Aufgrund Wahrnehmung eines Gerichtstermins sind das Einwohnermeldeamt<br />
und das Standesamt am Donnerstag, dem<br />
16. Juni 2011, nur 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet.<br />
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Ausweise noch<br />
gültig sind!<br />
Jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz<br />
eines gültigen Personaldokumentes sein. Zuständig für die Ausstellung<br />
ist das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.<br />
Zur Beantragung sind mitzubringen:<br />
für den Personalausweis oder Reisepass<br />
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto<br />
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch<br />
- derzeitigen Ausweis bzw. Pass<br />
Die Beantragung von Personalausweis und Reisepass sowie die<br />
Abholung des Personalausweises sind nur persönlich möglich!<br />
für den Kinderreisepass<br />
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto<br />
- Geburtsurkunde des Kindes<br />
- derzeitigen Ausweis (falls vorhanden)<br />
Die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich. Kinder ab 10.<br />
Lebensjahr müssen zwecks Unterschrift zur Beantragung anwesend<br />
sein.<br />
Ihr Einwohnermeldamt berät Sie gern. Nutzen Sie zur Information<br />
auch das Internetportal www.epass.de<br />
Ihr Einwohnermeldeamt<br />
Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />
und der Gemeinde Müglitztal<br />
aufgepasst!<br />
Zum Abgleich der in der <strong>Stadt</strong>verwaltung vorliegenden Vereinsangaben<br />
(siehe www.stadt-dohna.de) und in Vorbereitung<br />
der neuen Informationsbroschüre bitten wir, bis spätestens<br />
30. Juni 2011 folgende aktuelle Vereinsdaten zuzuarbeiten:<br />
Vereinsbezeichnung<br />
Vorsitzende/r<br />
Kontaktadresse<br />
Telefon<br />
Fax<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
Mitgliederzahl<br />
Ihre Angaben senden Sie bitte schriftlich an:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>, Frau Görke/Öffentlichkeitsarbeit, Am Markt 11,<br />
01809 <strong>Dohna</strong><br />
oder per E-Mail: elke.goerke@stadt-dohna.de<br />
Vielen Dank!<br />
Ergebnisse eines Ortsfestes<br />
Das diesjährige Ortsfest in Meusegast wurde in bewährter Weise durch<br />
den Ortschaftsrat Meusegast und den Feuerwehrverein Meusegast organisiert<br />
und durchgeführt. Bei sonnigem Wetter waren die zwei Festtage<br />
ein voller Erfolg. Jedoch haben einige wenige Besucher Schatten<br />
auf das Ortsfest geworfen. Sie hinterließen auf dem Heimweg von Meusegast<br />
in Richtung Heidenau einen Weg der Zerstörung. Umgebogene<br />
Verkehrsschilder, beschädigte Buswartehäuser, herausgerissene Gullideckel,<br />
zerbrochene Wanderwegeschilder waren das Ergebnis des<br />
Heimweges. Es entstand ein Sachschaden von ca. 500 EUR.<br />
Nicht nur, dass die Schilder beschädigt bzw. zerstört wurden ist<br />
ärgerlich, sondern dass auch der Arbeitsaufwand der Mitarbeiter in<br />
den Verwaltungen, Bauhöfen und ehrenamtlich tätiger Bürger mit<br />
dieser Handlungsweise missachtet wurde. So zum Beispiel wurden<br />
die Wanderwegeschilder erst im April 2011 durch den Wanderwegewart<br />
Herrn Kobsch in Zusammenarbeit mit dem Bauhof<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> neu aufgestellt.<br />
Diese Beschädigung/Zerstörung <strong>darf</strong> nicht einfach so hingenommen<br />
<strong>werden</strong>. Wer Hinweise zu dem Tathergang am 07.05.2011 in der Zeit<br />
von ca. 02.00 Uhr bis gegen 04.23 Uhr geben kann wendet <strong>sich</strong> bitte<br />
vertrauensvoll an die Polizeidirektion Elbtal-Osterzgebirge Polizeirevier<br />
Pirna oder an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong>. Um zukünftige Vorfälle auszuschließen,<br />
bitten wir um ihre Aufmerksamkeit!