Im Rathaus darf sich wieder „getraut“ werden - Stadt Dohna
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Nummer 6 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />
Seite 12<br />
Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
folgende Stelle zu besetzen:<br />
Sachbearbeiter/in für Rechts-<br />
und Ordnungsangelegenheiten<br />
Ihr Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:<br />
- Mitwirkung bei der Erstellung von Satzungen<br />
- Prüfung rechtlicher Sachverhalte (Sächsische Gemeindeordnung,<br />
Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz)<br />
- Aktenrecherche<br />
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Statistiken<br />
- Formelle und materielle Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen<br />
- Organisation und Durchführung von Wahlen<br />
- Bearbeitung personenstandsrechtlicher Aufgaben<br />
- Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen<br />
Voraussetzung für die Einstellung ist einer der folgenden<br />
Abschlüsse:<br />
- der erfolgreiche Abschluss an einer Fachhochschule für öffentliche<br />
Verwaltung als Diplomverwaltungswirt (gehobener Dienst)<br />
- ein vergleichbarer Abschluss (z. B. Angestelltenlehrgang II)<br />
- erfolgreicher Abschluss eines Diplomstudienganges im Bereich<br />
Wirtschaft<br />
Bei Besetzung der Stelle <strong>werden</strong> schwerbehinderte Bewerber<br />
bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berück<strong>sich</strong>tigt.<br />
Die Stelle umfasst 40 Wochenstunden. Die Tätigkeit wird<br />
nach Entgeltgruppe 9 TVöD vergütet.<br />
Bitte richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung mit den üblichen<br />
Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Studien- und<br />
Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse, usw.) bis zum 24. Juni 2011<br />
an die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />
Hauptamtsleiter<br />
Am Markt 11, 01809 <strong>Dohna</strong><br />
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Hauptamtsleiter, Herr<br />
Werner, (0 35 29/56 36 21) zur Verfügung.<br />
<strong>Dohna</strong>, dem 27.05.2011<br />
Dr. Ralf Müller<br />
Bürgermeister<br />
Berichtigung<br />
<strong>Im</strong> Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal,<br />
Nummer 5 vom 06.05.2011 wurde auf Seite 5 ein redaktioneller Fehler<br />
festgestellt, der zur Folge hat, dass die Bekanntmachung zur öffentlichen<br />
Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit integrierter<br />
Grünordnung „Burgstraße“ nochmals durchgeführt <strong>werden</strong> muss.<br />
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung<br />
des Entwurfes des Bebauungsplanes mit integriertem<br />
Grünordnungsplan „Burgstraße“<br />
Am 20.04.2011 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes „Burgstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan<br />
beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2<br />
BauGB) wird der Planungsentwurf mit Begründung einschließlich<br />
Umweltbericht und Lageplan mit dem Stand 08.03.2011 sowie die<br />
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom<br />
15.06. bis 18.07.2011 zu den folgenden Zeiten<br />
Montag 8.15 - 12.30; 13.00 - 15.30 Uhr<br />
Dienstag 8.15 - 12.30; 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 8.15 - 12.30; 13.00 - 15.30 Uhr<br />
Donnerstag 8.15 - 12.30; 13.00 - 15.30 Uhr<br />
Freitag 8.15 - 12.00 Uhr<br />
im Sekretariat der Amtsleiter <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong> (Zimmer 3A),<br />
Am Markt 11, 01809 <strong>Dohna</strong> öffentlich ausgelegt. Damit wird der<br />
Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist<br />
Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />
bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan mit integriertem<br />
Grünordnungsplan „Burgstraße“ unberück<strong>sich</strong>tigt bleiben.<br />
Dr. Ralf Müller<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />
Bebauungsplan „Karl-Marx-Straße“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> hat in seiner Sitzung am 22.09.2010<br />
den Bebauungsplan „Karl-Marx-Straße“ mit Stand vom 03.08.2010<br />
beschlossen.<br />
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Änderung mit der ortsüblichen<br />
Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich.<br />
Der Bebauungsplanes „Karl-Marx-Straße“ mit den Bestandteilen<br />
Planzeichnung, Textliche Festsetzungen sowie Begründung mit<br />
Stand vom 03.08.2010 liegt ab dem 03.06.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Dohna</strong>, Zimmer 7, während der Sprechstunden für jedermann<br />
zur Ein<strong>sich</strong>t aus:<br />
Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich <strong>werden</strong><br />
1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berück<strong>sich</strong>tigung des § 214 (2) BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung<br />
der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht<br />
worden sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />
Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch die Satzung und<br />
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />
Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln<br />
und Veröffentlichung im Lokalanzeiger Juni 2011.<br />
<strong>Dohna</strong>, 17.05.2011<br />
Dr. Ralf Müller<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />
über die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Neubau Obstkühllager Röhrsdorf“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> hat in seiner Sitzung am 19.01.2011<br />
die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Obstkühllager<br />
Röhrsdorf“ mit Stand vom 23.08.2010 (redaktionelle Änderungen<br />
vom 18.11.2010) beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamtes<br />
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 18.05.2011 erfolgte die<br />
Genehmigung.