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Im Rathaus darf sich wieder „getraut“ werden - Stadt Dohna

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Nummer 6 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal<br />

Seite 12<br />

Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

folgende Stelle zu besetzen:<br />

Sachbearbeiter/in für Rechts-<br />

und Ordnungsangelegenheiten<br />

Ihr Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:<br />

- Mitwirkung bei der Erstellung von Satzungen<br />

- Prüfung rechtlicher Sachverhalte (Sächsische Gemeindeordnung,<br />

Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz)<br />

- Aktenrecherche<br />

- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Statistiken<br />

- Formelle und materielle Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen<br />

- Organisation und Durchführung von Wahlen<br />

- Bearbeitung personenstandsrechtlicher Aufgaben<br />

- Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen<br />

Voraussetzung für die Einstellung ist einer der folgenden<br />

Abschlüsse:<br />

- der erfolgreiche Abschluss an einer Fachhochschule für öffentliche<br />

Verwaltung als Diplomverwaltungswirt (gehobener Dienst)<br />

- ein vergleichbarer Abschluss (z. B. Angestelltenlehrgang II)<br />

- erfolgreicher Abschluss eines Diplomstudienganges im Bereich<br />

Wirtschaft<br />

Bei Besetzung der Stelle <strong>werden</strong> schwerbehinderte Bewerber<br />

bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berück<strong>sich</strong>tigt.<br />

Die Stelle umfasst 40 Wochenstunden. Die Tätigkeit wird<br />

nach Entgeltgruppe 9 TVöD vergütet.<br />

Bitte richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung mit den üblichen<br />

Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Studien- und<br />

Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse, usw.) bis zum 24. Juni 2011<br />

an die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

Hauptamtsleiter<br />

Am Markt 11, 01809 <strong>Dohna</strong><br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Hauptamtsleiter, Herr<br />

Werner, (0 35 29/56 36 21) zur Verfügung.<br />

<strong>Dohna</strong>, dem 27.05.2011<br />

Dr. Ralf Müller<br />

Bürgermeister<br />

Berichtigung<br />

<strong>Im</strong> Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde Müglitztal,<br />

Nummer 5 vom 06.05.2011 wurde auf Seite 5 ein redaktioneller Fehler<br />

festgestellt, der zur Folge hat, dass die Bekanntmachung zur öffentlichen<br />

Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit integrierter<br />

Grünordnung „Burgstraße“ nochmals durchgeführt <strong>werden</strong> muss.<br />

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfes des Bebauungsplanes mit integriertem<br />

Grünordnungsplan „Burgstraße“<br />

Am 20.04.2011 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes „Burgstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan<br />

beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2<br />

BauGB) wird der Planungsentwurf mit Begründung einschließlich<br />

Umweltbericht und Lageplan mit dem Stand 08.03.2011 sowie die<br />

wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom<br />

15.06. bis 18.07.2011 zu den folgenden Zeiten<br />

Montag 8.15 - 12.30; 13.00 - 15.30 Uhr<br />

Dienstag 8.15 - 12.30; 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.15 - 12.30; 13.00 - 15.30 Uhr<br />

Donnerstag 8.15 - 12.30; 13.00 - 15.30 Uhr<br />

Freitag 8.15 - 12.00 Uhr<br />

im Sekretariat der Amtsleiter <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong> (Zimmer 3A),<br />

Am Markt 11, 01809 <strong>Dohna</strong> öffentlich ausgelegt. Damit wird der<br />

Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist<br />

Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />

bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan mit integriertem<br />

Grünordnungsplan „Burgstraße“ unberück<strong>sich</strong>tigt bleiben.<br />

Dr. Ralf Müller<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

Bebauungsplan „Karl-Marx-Straße“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> hat in seiner Sitzung am 22.09.2010<br />

den Bebauungsplan „Karl-Marx-Straße“ mit Stand vom 03.08.2010<br />

beschlossen.<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Änderung mit der ortsüblichen<br />

Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich.<br />

Der Bebauungsplanes „Karl-Marx-Straße“ mit den Bestandteilen<br />

Planzeichnung, Textliche Festsetzungen sowie Begründung mit<br />

Stand vom 03.08.2010 liegt ab dem 03.06.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Dohna</strong>, Zimmer 7, während der Sprechstunden für jedermann<br />

zur Ein<strong>sich</strong>t aus:<br />

Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich <strong>werden</strong><br />

1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berück<strong>sich</strong>tigung des § 214 (2) BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung<br />

der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht<br />

worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />

Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch die Satzung und<br />

über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln<br />

und Veröffentlichung im Lokalanzeiger Juni 2011.<br />

<strong>Dohna</strong>, 17.05.2011<br />

Dr. Ralf Müller<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

über die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Neubau Obstkühllager Röhrsdorf“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> hat in seiner Sitzung am 19.01.2011<br />

die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Obstkühllager<br />

Röhrsdorf“ mit Stand vom 23.08.2010 (redaktionelle Änderungen<br />

vom 18.11.2010) beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamtes<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 18.05.2011 erfolgte die<br />

Genehmigung.

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