Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de
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88 6 Anhang: Texte <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten OSS-Lizenzen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vervielfältigungsstücke davon öffentlich bereit zu stellen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wahrnehmbar<br />
zu machen o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Werk, soweit möglich, öffentlich aufzuführen,<br />
- das Werk o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vervielfältigungen davon zu verbreiten,<br />
- das Werk o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vervielfältigungen davon zu vermieten o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verleihen,<br />
- das Werk o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vervielfältigungen davon weiter zu lizenzieren.<br />
Für die Wahrnehmung dieser Rechte können beliebige, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bekannte o<strong><strong>de</strong>r</strong> künftige Medien,<br />
Träger <strong>und</strong> Formate verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, soweit das gelten<strong>de</strong> Recht <strong>de</strong>m nicht entgegensteht.<br />
Für die Län<strong><strong>de</strong>r</strong>, in <strong>de</strong>nen Urheberpersönlichkeitsrechte an <strong>de</strong>m Werk bestehen, verzichtet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lizenzgeber im gesetzlich zulässigen Umfang auf seine Urheberpersönlichkeitsrechte, um die<br />
Lizenzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> oben aufgeführten Verwertungsrechte wirksam durchführen zu können.<br />
Der Lizenzgeber erteilt <strong>de</strong>m Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, unentgeltliches <strong>Nutzung</strong>srecht<br />
an seinen Patenten, sofern dies zur Ausübung <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Lizenz erteilten <strong>Nutzung</strong>srechte<br />
am Werk notwendig ist.<br />
3. Zugänglichmachung <strong>de</strong>s Quellco<strong>de</strong>s<br />
Der Lizenzgeber kann das Werk entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> als Quellco<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> als ausführbaren Co<strong>de</strong> zur Verfügung<br />
stellen. Stellt er es als ausführbaren Co<strong>de</strong> zur Verfügung, so stellt er darüber hinaus<br />
eine maschinenlesbare Kopie <strong>de</strong>s Quellco<strong>de</strong>s für je<strong>de</strong>s von ihm verbreitete Vervielfältigungsstück<br />
<strong>de</strong>s Werks zur Verfügung, o<strong><strong>de</strong>r</strong> er verweist in einem Vermerk im Anschluss an <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
Werk beigefügten Urheberrechtshinweis auf einen Speicherort, an <strong>de</strong>m problemlos <strong>und</strong> unentgeltlich<br />
auf <strong>de</strong>n Quellco<strong>de</strong> zugegriffen wer<strong>de</strong>n kann, solange <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenzgeber das Werk verbreitet<br />
<strong>und</strong>/o<strong><strong>de</strong>r</strong> zugänglich macht.<br />
4. Einschränkungen <strong>de</strong>s Urheberrechts<br />
Es ist nicht Zweck dieser Lizenz, Ausnahmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schranken <strong><strong>de</strong>r</strong> ausschließlichen Rechte<br />
<strong>de</strong>s Urhebers am Originalwerk o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Software, die <strong>de</strong>m Lizenznehmer zugute kommen,<br />
einzuschränken. Auch die Erschöpfung dieser Rechte bleibt von dieser Lizenz unberührt.<br />
5. Pflichten <strong>de</strong>s Lizenznehmers<br />
Die Einräumung <strong><strong>de</strong>r</strong> oben genannten Rechte ist an mehrere Beschränkungen <strong>und</strong> Pflichten für<br />
<strong>de</strong>n Lizenznehmer geb<strong>und</strong>en:<br />
Urheberrechtshinweis, Lizenztext, Nennung <strong>de</strong>s Bearbeiters: Der Lizenznehmer muss alle Urheberrechts-,<br />
Patent- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Markenrechtshinweise <strong>und</strong> alle Hinweise auf die Lizenz <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />
Haftungsausschluss unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t lassen. Je<strong>de</strong>m von ihm verbreiteten <strong>und</strong>/o<strong><strong>de</strong>r</strong> zugänglich gemachten<br />
Vervielfältigungsstück <strong>de</strong>s Werks muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenznehmer diese Hinweise sowie diese<br />
Lizenz beifügen. Der Lizenznehmer muss auf je<strong>de</strong>m abgeleiteten Werk <strong>de</strong>utlich darauf hinweisen,<br />
dass das Werk geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong> <strong>und</strong> das Datum <strong><strong>de</strong>r</strong> Bearbeitung angeben.<br />
„Copyleft“-Klausel: Der Lizenznehmer darf Vervielfältigungen <strong>de</strong>s Originalwerks o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bearbeitungen<br />
nur unter <strong>de</strong>n Bedingungen dieser EUPL o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer neueren Version dieser Lizenz verbreiten<br />
<strong>und</strong>/o<strong><strong>de</strong>r</strong> zugänglich machen, außer wenn das Originalwerk ausdrücklich nur unter dieser<br />
Lizenzversion verbreitet wer<strong>de</strong>n darf. Der Lizenznehmer (<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Lizenzgeber wird) darf<br />
für das Werk o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Bearbeitung keine zusätzlichen Bedingungen anbieten o<strong><strong>de</strong>r</strong> vorschreiben,<br />
die die Bedingungen dieser Lizenz verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> einschränken.