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Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

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5.6 <strong>Rechtliche</strong> Folgen einer OSS-Lizenzierung durch Behör<strong>de</strong>n 57<br />

5.6.5 Vor- <strong>und</strong> Nachteile <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen OSS-Lizenzen<br />

Behör<strong>de</strong>n, die Software als OSS lizenzieren wollen, stehen eine nahezu unüberschaubare Zahl<br />

von Lizenztexten zur Verfügung, unter <strong>de</strong>nen man wählen kann. 131 Dies macht die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

richtigen Lizenz nicht einfach. Natürlich sind nicht alle Lizenzen gleich be<strong>de</strong>utsam. Im Folgen<strong>de</strong>n<br />

sollen <strong>de</strong>shalb nur die wichtigsten Lizenzen vorgestellt wer<strong>de</strong>n. Die meisten OSS Lizenzen lassen<br />

sich nach ihren lizenzrechtlichen Charakteristika in<br />

- Lizenzen ohne Copyleft-Effekt,<br />

- Lizenzen mit strengem Copyleft-Effekt,<br />

- Lizenzen mit beschränktem Copyleft-Effekt <strong>und</strong><br />

- Lizenzen mit Wahlmöglichkeiten<br />

unterteilen. Software, die unter solchen Lizenzen verbreitet wird, kann als Freie o<strong><strong>de</strong>r</strong> Open-Source-Software<br />

bezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

5.6.5.1 Lizenzen ohne Copyleft-Effekt, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e BSD-Lizenzen<br />

Lizenzen ohne Copyleft-Effekt zeichnen sich dadurch aus, dass sie <strong>de</strong>m Lizenznehmer alle Freiheiten<br />

einer Open-Source-Lizenz einräumen <strong>und</strong> für Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Software keine Bedingungen<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Lizenztyps enthalten. Die wichtigste Lizenz dieses Typs ist<br />

die BSD-Lizenz. BSD steht für "Berkeley Software Distribution", eine seit <strong>de</strong>n 1970er Jahren entwickelte<br />

Unix-Variante. Die Originalversion aus <strong>de</strong>m Jahr 1989 enthält eine Werbeklausel, welche<br />

<strong>de</strong>n Lizenznehmer zur Aufnahme eines Hinweises auf die Universität Berkeley in allen Werbematerialien<br />

verpflichtet. 132 Diese Klausel fin<strong>de</strong>t sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> modifizierten Lizenzfassung nicht mehr, 133<br />

so dass diese Lizenzversion als geeigneter für die Verwendung durch <strong>de</strong>utsche Behör<strong>de</strong>n erscheint.<br />

Die <strong>Nutzung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> BSD-Lizenz hat <strong>de</strong>n Vorteil, dass es sich um einen sehr einfachen, kurzen<br />

Lizenztext han<strong>de</strong>lt, welcher <strong>de</strong>n Nutzer mit allen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Rechten für die <strong>Nutzung</strong> <strong>de</strong>s<br />

Programms als OSS ausstattet. Zu<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> BSD-Lizenz um eine weit verbreitete<br />

Standardlizenz, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Bestimmungen bekannt sind, so dass Nutzer schnell die Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten im Umgang mit <strong>de</strong>m Programm erkennen können. Schließlich können Programme, welche<br />

unter <strong><strong>de</strong>r</strong> modifizierten BSD-Lizenz verbreitet wur<strong>de</strong>n, problemlos mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en OSS-Komponenten<br />

zusammengefügt <strong>und</strong> verbreitet wer<strong>de</strong>n, ohne dass es zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />

zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Lizenzen kommt. Die sehr weitgehen<strong>de</strong>n Freiheiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer haben<br />

jedoch auch Nachteile: Erstens sind Lizenznehmer nicht dazu verpflichtet, Fortentwicklungen<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> als OSS zu verbreiten; Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenznehmer können also proprietär <strong>und</strong> ohne je<strong>de</strong><br />

Restriktion vermarktet wer<strong>de</strong>n. Zweitens treffen die Lizenznehmer keine Pflichten hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Quelltexte <strong><strong>de</strong>r</strong> Software; sie müssen diese we<strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten noch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

<strong>Nutzung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Programme preisgeben. Trotz dieser Nachteile haben sich die BSD-Lizenzen als sehr<br />

erfolgreiches Lizenzmo<strong>de</strong>ll erwiesen. So wird bspw. auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Webserver Apache unter einer BSDähnlichen<br />

Lizenz verbreitet. 134 Die Apache License, die mittlerweile in Version 2.0 vorliegt, ist zwar<br />

sprachlich umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong> als die BSD-Lizenzen, sie sieht aber ebenfalls keine Copyleft-Klausel <strong>und</strong><br />

auch sonst nur geringe Pflichten für Lizenznehmer vor. Zum einen muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenztext bei je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

131 Auf http://www.ifross.<strong>de</strong>/ifross_html/lizenzcenter.html sind gegenwärtig circa 150 verschie<strong>de</strong>ne OSS Li-<br />

zenzen aufgelistet.<br />

132 Siehe http://www.<strong>de</strong>.freebsd.org/copyright/license.html.<br />

133 Siehe http://www.<strong>de</strong>.freebsd.org/copyright/freebsd-license.html.<br />

134 Siehe http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html.

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