19.02.2013 Aufrufe

Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.5 Vergaberecht 35<br />

offener Standards dürfte dies stets gegeben sein. Es ist also keineswegs so, dass die Vorzüge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Open-Source-Lizenzen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungsbeschreibung stets außer Betracht zu bleiben haben, weil<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>nfalls ein fairer Wettbewerb zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Vertriebsmo<strong>de</strong>llen ausgeschlossen wäre.<br />

Weitere Fragen betreffen <strong>de</strong>n Zuschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschreibung <strong>und</strong> insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Frage, ob Softwareüberlassung<br />

<strong>und</strong> Support stets gemeinsam auszuschreiben sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch getrennt beschafft<br />

wer<strong>de</strong>n können. Zum Teil wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufspaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> bei<strong>de</strong>n Leistungen ein Verstoß gegen das<br />

Gebot <strong><strong>de</strong>r</strong> neutralen Ausschreibung gesehen, weil die Vergabestelle durch die Aufspaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> ein-<br />

zelnen Bestandteile die eigentliche Wirtschaftlichkeitsentscheidung umgehe. 62 Dies sei insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, wenn die Lieferung von Open-Source-Software als kostenlos eingeordnet wird,<br />

was unter Umstän<strong>de</strong>n sogar zur Folge hätte, dass die Leistung überhaupt nicht ausgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n müsste, 63 während <strong><strong>de</strong>r</strong> kostenpflichtige Support ausgeschrieben wird. Ein vollständiges<br />

Bild könne nur gewonnen wer<strong>de</strong>n, wenn jeweils Software <strong>und</strong> Support gemeinsam als einheitliches<br />

Erfüllungsgeschäft verglichen wer<strong>de</strong>n. Die Ausschreibung müsse <strong>de</strong>n Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Gesamtwirtschaftlichkeit<br />

gestatten, um nicht von vornherein die proprietären Anbieter zu benachteili-<br />

gen. 64 Hiergegen wird allerdings zu Recht eingewandt, dass das einheitliche Angebot von Software<br />

<strong>und</strong> Support durch einen Anbieter nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> branchenüblichen Praxis entspricht. 65 Im Übrigen ist<br />

darauf zu verweisen, dass das Vergaberecht – wie das Wettbewerbsrecht insgesamt – <strong><strong>de</strong>r</strong> Kopplung<br />

von Leistungen eher kritisch gegenübersteht. Dementsprechend schreibt § 97 Abs. 3 GWB<br />

ausdrücklich vor, dass Ausschreibungen gr<strong>und</strong>sätzlich in Teillosen erfolgen sollen, um auf diese<br />

Weise kleinen <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen die Beteiligung an entsprechen<strong>de</strong>n Ausschrei-<br />

bungen zu ermöglichen. 66<br />

4.5.3 Beschaffung von OSS: transparente Ausschreibung<br />

Um einen echten Wettbewerb zwischen <strong>de</strong>n Angeboten zu erreichen, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschreibung<br />

alle die Entscheidung beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> aufzunehmen (vgl. § 97 Abs. 1 GWB, § 8 Abs. 2<br />

VOL). Faktoren, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschreibung nicht genannt wur<strong>de</strong>n, dürfen später bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung<br />

nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Behör<strong>de</strong>n, die eine Migration zu OSS in Betracht ziehen, müssen <strong>de</strong>swegen bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschreibung<br />

auf die Eigenschaften hinweisen, die für eine solche Entscheidung sprechen könnten.<br />

Auch insofern gilt, dass die entsprechen<strong>de</strong>n Hinweise auf einer Abstraktionsebene gehalten sein<br />

müssen, die es Anbietern proprietärer Produkte ermöglicht, sich ebenfalls an <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschreibung<br />

zu beteiligen. Dies sollte allerdings in einer Weise geschehen, die es auch Anbietern proprietärer<br />

Produkte ermöglicht, sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschreibung zu beteiligen. Es erscheint als vergaberechtlich<br />

unbe<strong>de</strong>nklich, wenn auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kompatibilität <strong><strong>de</strong>r</strong> Programme <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />

diesen Programmen erzeugten Dateien mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Programmen <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en erzeugten Dateien<br />

hingewiesen wird. Auch sollte auf die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung von Standardschnittstellen verwiesen<br />

wer<strong>de</strong>n. Es kann auch dazu angeführt wer<strong>de</strong>n, dass eine größtmögliche Unabhängigkeit<br />

62 So insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Heckmann, IT-Vergabe, Open-Source-Software <strong>und</strong> Vergaberecht, Computer <strong>und</strong><br />

Recht 2004, 401, 402.<br />

63 Vgl. § 99 GWB: „Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge […].“<br />

64 Heckmann, IT-Vergabe, Open-Source-Software <strong>und</strong> Vergaberecht, Computer <strong>und</strong> Recht 2004, 401, 402.<br />

65 Müller/Gerlach, Open-Source-Software <strong>und</strong> Vergaberecht, Computer <strong>und</strong> Recht 2005, 87, 89.<br />

66 Vgl. hierzu Immenga/Mestmäcker-Dreher, Wettbewerbsrecht, Band. 2, GWB, 4. Aufl. 2007, § 97, Rn. 96<br />

ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!