Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de
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4.2 Urheberrecht 23<br />
nes Programms keine Rechte Dritter entgegenstehen. Entsprechen<strong>de</strong> Probleme sind allerdings<br />
umso weniger wahrscheinlich, je seriöser <strong>und</strong> transparenter die Herkunft eines Programms ist.<br />
OSS wird hier mitunter mit Nachteilen behaftet sein, wenn die Herkunft eines Programms nicht<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur mit erheblichem Aufwand geklärt wer<strong>de</strong>n kann, während das konkurrieren<strong>de</strong>, proprietäre<br />
Produkt ein<strong>de</strong>utig zuzuordnen ist. Hier zeigen sich die Nachteile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>zentralen Entwicklung im<br />
Rahmen von mitunter weltweit verstreuten Communities. Freilich ist auch die umgekehrte Situation<br />
<strong>de</strong>nkbar, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die Herkunft eines proprietären Programms weniger transparent ist als diejenige<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> konkurrieren<strong>de</strong>n OSS; dies gilt umso mehr, als die Behör<strong>de</strong> bei OSS in je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>n Quellco<strong>de</strong><br />
untersuchen <strong>und</strong> dadurch Hinweise auf die Herkunft <strong>de</strong>s Programms erhalten kann. Man<br />
muss hier also die jeweils in Konkurrenz stehen<strong>de</strong>n Produkte im Einzelfall vergleichen. Zu berücksichtigen<br />
ist bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Evaluierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Migration zu proprietärer Software durchaus auch, welche<br />
diesbezüglichen Erfahrungen die Behör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n jeweiligen Anbietern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit gemacht<br />
hat.<br />
Urheberrechtliche Zulässigkeit<br />
einzelner Lizenzklauseln<br />
Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtseinräumungen<br />
Risiko entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rechte Dritter<br />
4.3 Patentrecht<br />
4.3.1 Einleitung<br />
Tabelle 5: Urheberrechtliche Fragen<br />
Migration zu OSS Migration zu proprietärer<br />
Software<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer keine<br />
praktisch relevanten Rechtsprobleme<br />
Sehr weitgehend Oft restriktiv<br />
Erhöht bei unklarer Herkunft,<br />
geringer bei seriösen Projekten<br />
Bei entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsgestaltung<br />
keine praktisch<br />
relevanten Rechtsprobleme<br />
Erhöht bei unklarer Herkunft,<br />
geringer bei seriösen Anbietern<br />
Die Fragen <strong>de</strong>s Patentrechts haben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre um die Rechtssicherheit<br />
von OSS breiten Raum eingenommen. Die Angst vor rechtlichen Risiken durch Patente wird dabei<br />
sowohl von <strong>de</strong>n konkurrieren<strong>de</strong>n Anbietern proprietärer Produkte geschürt als auch von <strong>de</strong>n OSS-<br />
Projekten selbst, die regelmäßig auf die rechtlichen Gefahren durch Softwarepatente hinweisen,<br />
zuletzt an prominenter Stelle in <strong><strong>de</strong>r</strong> Präambel <strong><strong>de</strong>r</strong> GPL Version 3. Bei näherer Betrachtung sind die<br />
rechtlichen Risiken bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Nutzung</strong> von OSS jedoch beherrschbar. Im Folgen<strong>de</strong>n sollen die vielfach<br />
diskutierten rechtspolitischen Fragen ausdrücklich ausgeklammert wer<strong>de</strong>n. Der Migrationsleitfa<strong>de</strong>n<br />
konzentriert sich auf <strong>de</strong>n juristischen Status quo aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Perspektive einer Behör<strong>de</strong> als Nutzer.<br />
Versucht man diesen zu beschreiben, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass allein das europäische<br />
Patentamt seit 1993 über 30.000 Patente für programmbezogene Erfindungen in allen<br />
Technikbereichen erteilt hat, zu <strong>de</strong>nen auch Erfindungen zum Beispiel im Automobilbau, im Maschinenbau<br />
<strong>und</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Mess- <strong>und</strong> Regeltechnik gehören, weil bei ihnen Computerprogramme eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hinzu kommen die vom Deutschen Patent- <strong>und</strong> Markenamt in diesem Bereich erteilten<br />
Patente. Dadurch ist es bereits heute möglich, ein realistisches Bild von <strong>de</strong>n rechtlichen