19.02.2013 Aufrufe

Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.2 Urheberrecht 23<br />

nes Programms keine Rechte Dritter entgegenstehen. Entsprechen<strong>de</strong> Probleme sind allerdings<br />

umso weniger wahrscheinlich, je seriöser <strong>und</strong> transparenter die Herkunft eines Programms ist.<br />

OSS wird hier mitunter mit Nachteilen behaftet sein, wenn die Herkunft eines Programms nicht<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur mit erheblichem Aufwand geklärt wer<strong>de</strong>n kann, während das konkurrieren<strong>de</strong>, proprietäre<br />

Produkt ein<strong>de</strong>utig zuzuordnen ist. Hier zeigen sich die Nachteile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>zentralen Entwicklung im<br />

Rahmen von mitunter weltweit verstreuten Communities. Freilich ist auch die umgekehrte Situation<br />

<strong>de</strong>nkbar, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die Herkunft eines proprietären Programms weniger transparent ist als diejenige<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> konkurrieren<strong>de</strong>n OSS; dies gilt umso mehr, als die Behör<strong>de</strong> bei OSS in je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>n Quellco<strong>de</strong><br />

untersuchen <strong>und</strong> dadurch Hinweise auf die Herkunft <strong>de</strong>s Programms erhalten kann. Man<br />

muss hier also die jeweils in Konkurrenz stehen<strong>de</strong>n Produkte im Einzelfall vergleichen. Zu berücksichtigen<br />

ist bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Evaluierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Migration zu proprietärer Software durchaus auch, welche<br />

diesbezüglichen Erfahrungen die Behör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n jeweiligen Anbietern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit gemacht<br />

hat.<br />

Urheberrechtliche Zulässigkeit<br />

einzelner Lizenzklauseln<br />

Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtseinräumungen<br />

Risiko entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rechte Dritter<br />

4.3 Patentrecht<br />

4.3.1 Einleitung<br />

Tabelle 5: Urheberrechtliche Fragen<br />

Migration zu OSS Migration zu proprietärer<br />

Software<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer keine<br />

praktisch relevanten Rechtsprobleme<br />

Sehr weitgehend Oft restriktiv<br />

Erhöht bei unklarer Herkunft,<br />

geringer bei seriösen Projekten<br />

Bei entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsgestaltung<br />

keine praktisch<br />

relevanten Rechtsprobleme<br />

Erhöht bei unklarer Herkunft,<br />

geringer bei seriösen Anbietern<br />

Die Fragen <strong>de</strong>s Patentrechts haben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre um die Rechtssicherheit<br />

von OSS breiten Raum eingenommen. Die Angst vor rechtlichen Risiken durch Patente wird dabei<br />

sowohl von <strong>de</strong>n konkurrieren<strong>de</strong>n Anbietern proprietärer Produkte geschürt als auch von <strong>de</strong>n OSS-<br />

Projekten selbst, die regelmäßig auf die rechtlichen Gefahren durch Softwarepatente hinweisen,<br />

zuletzt an prominenter Stelle in <strong><strong>de</strong>r</strong> Präambel <strong><strong>de</strong>r</strong> GPL Version 3. Bei näherer Betrachtung sind die<br />

rechtlichen Risiken bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Nutzung</strong> von OSS jedoch beherrschbar. Im Folgen<strong>de</strong>n sollen die vielfach<br />

diskutierten rechtspolitischen Fragen ausdrücklich ausgeklammert wer<strong>de</strong>n. Der Migrationsleitfa<strong>de</strong>n<br />

konzentriert sich auf <strong>de</strong>n juristischen Status quo aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Perspektive einer Behör<strong>de</strong> als Nutzer.<br />

Versucht man diesen zu beschreiben, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass allein das europäische<br />

Patentamt seit 1993 über 30.000 Patente für programmbezogene Erfindungen in allen<br />

Technikbereichen erteilt hat, zu <strong>de</strong>nen auch Erfindungen zum Beispiel im Automobilbau, im Maschinenbau<br />

<strong>und</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Mess- <strong>und</strong> Regeltechnik gehören, weil bei ihnen Computerprogramme eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hinzu kommen die vom Deutschen Patent- <strong>und</strong> Markenamt in diesem Bereich erteilten<br />

Patente. Dadurch ist es bereits heute möglich, ein realistisches Bild von <strong>de</strong>n rechtlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!