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Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und ... - Bund.de

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8 3 Überblick zu <strong>de</strong>n wichtigsten OSS-Lizenzen<br />

3 Überblick zu <strong>de</strong>n wichtigsten OSS-Lizenzen<br />

Die Rechtsinhaber von OSS verzichten nicht auf ihre Urheberrechte an <strong>de</strong>n Programmen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

stellen diese auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Gr<strong>und</strong>lage von Lizenzverträgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit zur Verfügung. Im Folgen<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n die wichtigsten OSS-Lizenzen kurz beschrieben sowie die Programme genannt, die<br />

nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Lizenz genutzt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Tabelle 1: Wichtigste OSS-Lizenzen <strong>und</strong> -Produkte<br />

Lizenz Eigenschaften Produkte<br />

GNU GPL Version 2 , 3 Strenges Copyleft Linux, MySQL, Samba<br />

Eclipse License Strenges Copyleft Eclipse<br />

Common Public License Strenges Copyleft Windows Installer XML<br />

European Public License Strenges Copyleft CIRCA Groupware<br />

Mozilla Public License Beschränktes Copyleft Firefox, Thun<strong><strong>de</strong>r</strong>bird<br />

GNU LGPL Version 2, 3 Beschränktes Copyleft GNU C Library<br />

Apache License Non-Copyleft Apache Web Server<br />

BSD License Non-Copyleft BSD<br />

Artistic License Non-Copyleft Perl<br />

MIT License Non-Copyleft<br />

X Window System (X11)<br />

Allen Lizenzen gemeinsam ist die Einräumung weitgehen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Nutzung</strong>srechte an die Lizenznehmer.<br />

Diese dürfen die Software verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong> unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t nutzen, verbreiten <strong>und</strong> öffentlich zugänglich<br />

machen, ohne hierfür Lizenzgebühren zu zahlen. Unterschie<strong>de</strong> ergeben sich aber bei <strong>de</strong>n<br />

Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenznehmer, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage, welche Pflichten an <strong>de</strong>n Vertrieb verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter<br />

Programmversionen geknüpft wer<strong>de</strong>n. Die Lizenzen lassen sich anhand dieser unterschiedlichen<br />

Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer klassifizieren. Lizenzen ohne Copyleft-Klausel („Non-Copyleft“) zeichnen<br />

sich dadurch aus, dass sie <strong>de</strong>m Lizenznehmer alle Freiheiten einer Open-Source-Lizenz einräumen<br />

<strong>und</strong> für Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Software keine Bedingungen hinsichtlich <strong>de</strong>s zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Lizenztyps enthalten. Damit kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenznehmer verän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Versionen <strong><strong>de</strong>r</strong> Software unter<br />

beliebigen Lizenzbedingungen weiterverbreiten, also auch in proprietäre Software überführen. Bei<br />

Lizenzen mit einer strengen Copyleft-Klausel („Strenges Copyleft“) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Lizenznehmer verpflichtet,<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen Software abgeleitete Werke ebenfalls nur unter <strong>de</strong>n Bedingungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ursprungslizenz weiter zu verbreiten. Lizenzen mit beschränkter Copyleft-Klausel („Beschränktes<br />

Copyleft“) gleichen <strong>de</strong>n strengen Copyleft-Lizenzen insoweit, als sie ebenfalls einen Copyleft-<br />

Effekt haben, <strong><strong>de</strong>r</strong> aber eingeschränkt ist.<br />

Sofern Modifikationen <strong><strong>de</strong>r</strong> Software in eigenen Dateien realisiert wer<strong>de</strong>n, können diese Dateien<br />

auch unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, z.B. proprietären Lizenzbedingungen weiterverbreitet wer<strong>de</strong>n. Damit soll die<br />

Kombination von Software unter verschie<strong>de</strong>nen Lizenztypen erleichtert wer<strong>de</strong>n.

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