Materialisations-Experimente mit M. Franek-Kluski
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gleichkommt. Zudem erfordert eine solche Materialisation<br />
ziemlich viel Zeit. Das Licht war während dieser Abguß-<br />
versuche gerade hinreichend, uns -die Wahrnehmung der<br />
Silhouette des Mediums sowie der Experimentatoren zu er-<br />
möglichen.<br />
Das Medium saß auf einem einfachen Stuhl vor dem<br />
schwarzen Kabinett, dessen Vorhänge im allgemeinen hinter<br />
ihm offen bleiben ; d. h. eigentlich erschien ein Kabinett bei<br />
<strong>Franek</strong> überflüssig. Die Kontrolle war unter diesen Um-<br />
ständen sehr vereinfacht, denn sie bestand im wesentlichen<br />
in dem Halten der beiden Hände <strong>Franek</strong>s durch zwei Ex-<br />
perimentatoren, von denen einer zu seiner Rechten, der<br />
andere zu seiner Linken saß. Der Kontakt der Experimenta-<br />
toren <strong>mit</strong> dem Medium wurde darüber hinaus auch noch gesichert<br />
durch die Knie und Beine, und zwar so, daß<br />
<strong>Franek</strong> keine Bewegung machen konnte, ohne daß es bemerkt<br />
worden wäre.<br />
Er blieb übrigens während der ganzen Dauer der Sitzungen<br />
fast absolut ruhig. Die einzige Bewegung, die er manchmal<br />
während des Trancezustandes machte, bestand darin, daß<br />
er seine Stirne auf den vor ihm stehenden Tisch legte oder<br />
seinen Kopf an die Schulter eines der Kontrollierenden an-<br />
lehnte. Seine Hände bewegten sich niemals. Es ist unnötig,<br />
darauf hinzuweisen, daß wir stets an die famose<br />
„Substitution der Hände'^ dachten. Allein wir bemerkten<br />
niemals den geringsten Versuch hierzu.<br />
Das Auswechseln der Hände erscheint nahezu unmöglich<br />
bei Experimentatoren, die den Vorgang kennen und auf ihrer<br />
Hut sind. Denn nichts ist einfacher, als während des Kon-<br />
takts eine rechte Hand von einer linken zu unterscheiden<br />
und keinen Moment die gehaltene Hand auszulassen. Der<br />
Betrüger muß, um eine Hand zu befreien: 1. sie entfernen,<br />
ohne daß es der Kontrolleur dieser Hand bemerkt, 2. die<br />
zurückbleibende Hand durch die zwei Kontrolleure halten<br />
lassen, ohne daß es die beiden wissen, 3. wenn das Phänomen<br />
gelungen ist, muß er die befreite Hand wieder an<br />
ihre Stelle bringen, und zwar unter die Hand des Kon-<br />
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