Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach
Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach
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<strong>Wegleitung</strong><br />
<strong>bei</strong> <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong>
Umschlagbild: Aufbahrungshalle mit Brunnen<br />
Alle Fotos vom Friedhof <strong>Seuzach</strong> © Christian Randegger<br />
2006 / Impressum:<br />
Gemeinde <strong>Seuzach</strong><br />
Katholische Pfarrei St. Martin <strong>Seuzach</strong><br />
Evangelisch <strong>Reformierte</strong> Kirchgemeinde <strong>Seuzach</strong><br />
Die Formulierungen dieser <strong>Wegleitung</strong> gelten sowohl für weibliche wie für männliche Personen,<br />
unabhängig davon, ob im einzelnen weibliche oder männliche Formulierungen verwendet werden.<br />
CHECKLISTE<br />
Sofort bzw. in den ersten 2 Tagen nach <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong> zu erledigen<br />
Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigen, er stellt den ärztlichen Todesschein aus<br />
<strong>Todesfall</strong> dem Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong> (Stationsstrasse 1, Tel. 052 320 47 20) melden<br />
Ärztlichen Todesschein, Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein mitnehmen<br />
Bestattungsort und –art bestimmen (nach Abklärung der persönlichen Bestattungswünsche<br />
des/der Verstorbenen)<br />
Das Bestattungsamt legt mit den Hinterbliebenen den Bestattungstermin fest<br />
Das Bestattungsamt vereinbart <strong>bei</strong> Feuerbestattung den Termin mit dem Krematorium<br />
Das Bestattungsamt organisiert den Transport<br />
Das Bestattungsamt nimmt Kontakt mit dem Pfarrer auf und vermittelt bezüglich Termin<br />
für das Trauergespräch<br />
Lebenslauf des Verstorbenen aufsetzen<br />
Leidmahl organisieren und reservieren<br />
Text für Leidzirkulare und Todesanzeigen aufsetzen<br />
Adressliste für Leidzirkulare und Leidmahleinladungen erstellen<br />
Möglichst rasch zu erledigen:<br />
Informieren Sie folgende Stellen (Kopie des Todesscheines <strong>bei</strong>legen):<br />
Später:<br />
Ar<strong>bei</strong>tgeber/in<br />
Krankenkasse und Versicherungen<br />
Post, Banken<br />
AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Rentenkasse<br />
Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung<br />
Militär, Zivilschutz<br />
Vereine<br />
Willensvollstrecker, Notar oder Treuhänder aufsuchen<br />
Steueramt/Finanzverwaltung aufsuchen<br />
Erbbescheinigung (wird z.B. von der Bank verlangt) <strong>bei</strong>m Bezirksgericht anfordern
16<br />
ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN<br />
Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong> >> www.seuzach.ch<br />
Stationsstrasse 1, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />
Tel. 052 320 47 20, Fax 052 320 47 80<br />
E-Mail: einwohnerkontrolle@seuzach.ch<br />
Öffnungszeiten: Mo 08.30 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.30 Uhr<br />
Di – Fr 08.30 – 11.30 Uhr, 14.00 – 16.30 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
<strong>Reformierte</strong> Pfarrämter >> www.seuzach-reformiert.ch<br />
Sprengel Nord, Stationsstrasse 34, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />
Tel. 052 335 22 58, Fax 052 335 20 28<br />
Sprengel Süd, Kirchgasse 17, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />
Tel. 052 335 22 36, Fax 052 335 09 31<br />
Katholisches Pfarramt >> www.martin-stefan.ch<br />
Sekretariat, Reutlingerstrasse 52, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />
Tel. 052 335 33 52, Fax. 052 335 33 62<br />
Spitex <strong>Seuzach</strong>-Hettlingen-Dägerlen<br />
Tel. 052 316 14 74, Fax 052 316 40 08<br />
Friedhofgärtner<br />
Ralf Dietrich, Garten Oase, Ohringerstrasse 51, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />
Tel. 052 335 14 51<br />
Bezirksgericht Winterthur<br />
Lindstrasse 10, 8400 Winterthur<br />
Tel. 052 268 54 66<br />
Krematorium Rosenberg<br />
Am Rosenberg 2, 8400 Winterthur<br />
Tel. 052 267 30 00<br />
INHALT<br />
Vorwort<br />
Bestattungsamt<br />
Feststellung des Todes<br />
Dienst am Verstorbenen<br />
Aufbahrung<br />
Bestattungsformen<br />
Pfarramt<br />
Wie informieren?<br />
Todesanzeige<br />
Testament<br />
Grabstein und Grabpflege<br />
Wie weiter?<br />
Für den eigenen Tod vorsorgen<br />
• Testament und Erbvertrag 13<br />
• Sterbeverfügung 14<br />
• Bestattungswünsche 15<br />
Adressen und Telefonnummern<br />
Checkliste 17<br />
2<br />
3<br />
4<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
11<br />
11<br />
12<br />
13<br />
16
2<br />
VORWORT<br />
Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet dies für die nächsten Angehörigen<br />
eine schwierige Situation.<br />
Einerseits empfinden Sie Trauer und Schmerz, andererseits müssen umgehend<br />
viele Dinge in die Wege geleitet, entschieden und erledigt werden.<br />
Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.<br />
Welche Aufgaben müssen erledigt werden? An welche Stellen können Sie sich wenden?<br />
Das Bestattungsamt der Gemeinde <strong>Seuzach</strong> hilft Ihnen unentgeltlich <strong>bei</strong> vielen der<br />
anstehenden organisatorischen Aufgaben. Die Pfarrämter der <strong>bei</strong>den Kirchgemeinden<br />
beraten Sie ebenfalls gerne.<br />
Erlauben Sie sich <strong>bei</strong> aller Ar<strong>bei</strong>t und Hektik stets auch stille Zeiten zum Nachdenken,<br />
Zeiten um sich an den verstorbenen Menschen zu erinnern, Zeiten zum Traurigsein.<br />
Wagen Sie es, erste innere Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens zu<br />
gehen.<br />
• Bestattungswünsche<br />
Bitte halten Sie persönliche Bestattungswünsche schriftlich fest. Sie können diese in<br />
<strong>einem</strong> verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Weisungen für den <strong>Todesfall</strong>,<br />
(Name des Verfassers)“ der Einwohnerkontrolle oder dem Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong><br />
abgeben. Diese werden im <strong>Todesfall</strong> geöffnet.<br />
Diese Weisung soll enthalten:<br />
Art der Bestattung:<br />
• Erdbestattung oder Kremation<br />
Wahl des Friedhofs:<br />
• <strong>Seuzach</strong> oder auswärtiger Friedhof<br />
Art des Grabes:<br />
• Neues Reihen-Grab (Erdbestattung oder Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />
• Bestehendes Reihen-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />
• Familien-Grab mit Kostenfolge (1 Erdbestattung nachfolgend Urnen<strong>bei</strong>setzungen)<br />
• Gemeinschafts-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />
Ort der Abdankung:<br />
• welche <strong>Kirche</strong>:<br />
Katholische Abdankungen finden in der <strong>Kirche</strong> St. Martin <strong>Seuzach</strong>,<br />
reformierte Abdankungen in der reformierten <strong>Kirche</strong> statt.<br />
Beisetzung:<br />
• mit/ohne Pfarrer (siehe Seite 7)<br />
Publikation:<br />
• amtliche Anzeige im Landboten: ja/nein<br />
Kontaktadresse mit Telefon, wenn möglich in der Schweiz<br />
15
14<br />
• Sterbeverfügung<br />
In einer Sterbeverfügung können Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie eines Tages<br />
nicht mehr handlungsfähig sein sollten, festhalten. Es ist von Vorteil, die Sterbeverfügung<br />
vorgängig mit den nächsten Angehörigen zu besprechen und diese über deren<br />
Aufbewahrungsort zu informieren, damit sie im Ernstfall nicht überrascht oder überfordert<br />
sind.<br />
Folgende Bereiche können Sie in einer Sterbeverfügung regeln:<br />
• Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen <strong>bei</strong> irreversibler Bewusstlosigkeit,<br />
Krankheit oder schwerer Gehirnschädigung<br />
• Sterbeort und Sterbebegleitung<br />
• Organspenden und Autopsie<br />
• Zu benachrichtigende Personen<br />
• Bestattungswünsche (siehe folgende Seite)<br />
• Text der Todesanzeige<br />
• Verträge, Verpflichtungen, Versicherungen<br />
• Hinweise auf Testament und/oder andere wichtige Dokumente<br />
• Finanzielle Angelegenheiten<br />
Sie können eine solche Sterbeverfügung nach eigenem Gutdünken zusammenstellen.<br />
Ein ausführlicher Vordruck kann gegen Gebühr <strong>bei</strong> der Stiftung für Konsumentenschutz,<br />
Postfach, 3000 Bern 23, <strong>bei</strong> der Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, Postfach,<br />
6002 Luzern oder <strong>bei</strong> den Pfarrämtern (siehe Adressen) bezogen werden.<br />
BESTATTUNGSAMT<br />
Den <strong>Todesfall</strong> melden Sie persönlich innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt<br />
<strong>Seuzach</strong>.<br />
Ausserhalb der Öffnungszeiten gibt die Spitex Auskunft über die zuständige Person.<br />
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:<br />
• Ärztliche Todesbescheinigung (sofern in <strong>Seuzach</strong> verstorben)<br />
• Schriftenempfangsschein und/oder Identitätskarte der verstorbenen Person;<br />
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Pass, Geburtsschein,<br />
evtl. Eheschein (das zuständige Zivilstandsamt benachrichtigt anschliessend das<br />
Konsulat des Heimatstaates)<br />
• Familienbüchlein (sofern vorhanden)<br />
Die kirchliche Trauerfeier ist die übliche Form der Abdankung.<br />
Auf dem Bestattungsamt vereinbaren Sie den Termin für die Bestattung.<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl das Bestattungsamt als auch die<br />
Pfarrer <strong>bei</strong> der Wahl von Terminen nicht auf alle Wünsche eingehen können.<br />
In <strong>Seuzach</strong> finden Bestattungen jeweils von Montag bis Freitag, vormittags<br />
und nachmittags, statt.<br />
Wenn die verstorbene Person nicht am Wohnort bestattet werden soll, benötigen<br />
Sie die Zustimmung der gewünschten Gemeinde. Nach der Vorsprache <strong>bei</strong>m Bestattungsamt<br />
des Wohnortes vereinbaren Sie die Einzelheiten (Datum und Zeit der<br />
Bestattung/Trauerfeier) direkt mit dem Bestattungsamt des Bestattungsortes.<br />
Wenn der Verstorbene aus der <strong>Kirche</strong> ausgetreten ist, drückt er dadurch u.a. seinen<br />
Willen aus, auf eine kirchliche Bestattung zu verzichten.<br />
Grundsätzlich ist der Entscheid des Verstorbenen zu respektieren. Es besteht die<br />
Möglichkeit einer weltlichen Abdankung, <strong>bei</strong> welcher ein nichtkirchlicher Redner am<br />
Grab mitwirkt. Wenn aber die Hinterbliebenen dennoch eine kirchliche Trauerfeier<br />
wünschen, muss nach einer für alle Beteiligten angemessenen Lösung gesucht werden.<br />
Wenn sich solche Probleme ergeben, sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen<br />
Pfarrer.<br />
Es ist auch möglich, eine Trauerfeier nur im engsten Familienkreis durchzuführen.<br />
Von dieser Form ist eher abzuraten, da auch Freunde und Bekannte das Bedürfnis<br />
haben, in persönlicher Anwesenheit vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.<br />
Auf Wunsch kann auf eine Trauerfeier verzichtet werden.<br />
3
4<br />
FESTSTELLUNG DES TODES<br />
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, rufen Sie einen Arzt. Er bestätigt den Tod<br />
und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um den<br />
<strong>Todesfall</strong> <strong>bei</strong>m Bestattungsamt zu melden.<br />
Bei <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong> im Spital sind die Austrittsformalitäten zu erledigen<br />
(Entgegennahme der persönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung<br />
wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom<br />
Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt.<br />
Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss zusätzlich die Polizei <strong>bei</strong>gezogen<br />
werden. Möglicherweise verlangt diese weitere rechtsmedizinische Abklärungen und<br />
kann darum den Leichnam der verstorbenen Person noch nicht freigeben. Dies<br />
kann Auswirkungen auf den Bestattungstermin haben.<br />
DIENST AM VERSTORBENEN<br />
Kurze Zeit nach Eintreten des Todes hat der «Dienst am Verstorbenen» zu erfolgen.<br />
Sie können diesen Dienst selber übernehmen oder fremde Hilfe beanspruchen.<br />
Der <strong>bei</strong>gezogene Arzt oder die Gemeindeschwester (Spitex) sind Ihnen da<strong>bei</strong> gerne<br />
behilflich. Im Spital können Sie dafür die Hilfe einer Schwester in Anspruch nehmen.<br />
Wenn Sie den «Dienst am Verstorbenen» selber übernehmen wollen, richten Sie<br />
den Verstorbenen in angemessener Weise schön her. Ein Leichenhemd kann Ihnen<br />
überbracht werden; Sie können aber auch Kleidungsstücke wählen, welche die verstorbene<br />
Person gerne getragen hat. Mit ärztlicher Zustimmung kann der Verstorbene<br />
auch eine kurze Zeit zu Hause verbleiben.<br />
Für die Einsargung und die Überführung in die Aufbahrungshalle des Friedhofs <strong>Seuzach</strong><br />
(<strong>bei</strong> der reformierten <strong>Kirche</strong>) oder ins Krematorium Rosenberg benachrichtigen<br />
Sie das Bestattungsamt der Gemeinde. Dieses sorgt dafür, dass der Verstorbene<br />
vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle überführt wird.<br />
Für alle weiteren Schritte sind – sofern vorhanden – auch die Bestattungswünsche<br />
des Verstorbenen (siehe Seite 15) zu beachten.<br />
FÜR DEN EIGENEN TOD VORSORGEN<br />
Mit <strong>einem</strong> Testament oder Erbvertrag, einer Sterbeverfügung und/oder Ihren Bestattungswünschen<br />
können Sie wesentliche Fragen in Bezug auf Ihren eigenen Tod<br />
regeln. In den meisten Fällen erweisen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren<br />
Angehörigen einen grossen Dienst, wenn Sie das Wichtigste schon im Voraus klären.<br />
• Testament und Erbvertrag<br />
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt die Erbfolge und die Aufteilung des<br />
Nachlassvermögens unter die Erben. Wenn Sie selber bestimmen wollen, wer wie<br />
viel erhält, müssen Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschliessen.<br />
Verschiedene Institutionen bieten eine detaillierte Beratung gegen Bezahlung an<br />
(Notar, Rechtsanwalt, Bank usw.). Eine solche Beratung ist zu empfehlen, da das<br />
Erbrecht komplex ist, und um Auseinandersetzungen unter den Erben aufgrund von<br />
Formfehlern zu vermeiden.<br />
Wenn Sie Ihr Testament selber schreiben wollen, muss es vollumfänglich von Hand<br />
geschrieben sein, die Ortsangabe enthalten, datiert und unterschrieben sein, damit<br />
es gültig ist.<br />
Testament und Erbvertrag sind nicht geeignet, allfällige Wünsche im Hinblick auf<br />
das Eintreten einer schweren Krankheit oder die Bestattung auszusprechen. Formulieren<br />
Sie entsprechende Wünsche separat als «Sterbeverfügung » oder als<br />
«Bestattungswünsche». Weitere Hinweise finden Sie in einschlägiger Literatur in<br />
Buchhandlungen oder im Internet.<br />
13
12<br />
WIE WEITER?<br />
Trauern ist ein sehr persönlicher Vorgang. Wählen Sie deshalb die Form der Trauer,<br />
die Ihnen entspricht.<br />
Das Tragen von Trauerkleidern und das Einhalten einer Trauerzeit sind Bräuche,<br />
die sinnvoll sein können, zu denen Sie sich aber nicht verpflichtet fühlen müssen.<br />
Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, dass Ihnen die gewählten Formen<br />
in der Verar<strong>bei</strong>tung Ihrer Trauer hilfreich sind.<br />
Einige Tage nach der Bestattung können Sie eine Danksagung für die Beileidsbezeugungen<br />
publizieren und Danksagungskarten drucken lassen. Der Dank mit<br />
Danksagungskarten oder mit persönlichen Briefen kann eine wichtige Hilfe <strong>bei</strong>m<br />
Trauern sein.<br />
Lassen Sie sich Zeit, um die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen aufzuräumen.<br />
Gerade hier<strong>bei</strong> werden der Verlust und die Leere, welche der Tod in Ihr<br />
Leben gebracht hat, schmerzhaft spürbar.<br />
Der Pfarrer, der Sie <strong>bei</strong> der Bestattung und <strong>bei</strong> der Abdankung begleitet hat, steht<br />
Ihnen auch während der nun folgenden Trauerzeit für Seelsorgegespräche zur Verfügung.<br />
Die Katholische <strong>Kirche</strong> kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den<br />
30. Tag nach dem Tod sowie das Jahresgedächtnis.<br />
Die <strong>Reformierte</strong> <strong>Kirche</strong> kennt die Tradition der Abkündigung am Sonntag nach der<br />
Bestattung. Sie feiert jeweils am letzten Sonntag des <strong>Kirche</strong>njahres den Ewigkeitssonntag,<br />
zu dem alle Trauernden besonders eingeladen werden.<br />
Diese Gottesdienste können eine weitere Hilfe für die Trauerar<strong>bei</strong>t sein. Ihr Pfarrer<br />
berät Sie gerne.<br />
AUFBAHRUNG<br />
Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in der Aufbahrungshalle <strong>Seuzach</strong> aufgebahrt.<br />
Auf Wunsch erhalten Sie einen Schlüssel für die Aufbahrungshalle, so dass Sie und<br />
Ihre Angehörigen von der verstorbenen Person nochmals Abschied nehmen können.<br />
Wenn Sie seelsorgliche Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an<br />
Ihren Pfarrer wenden.<br />
Bei einer Kremation lässt das Bestattungsamt den Leichnam ins Krematorium überführen.<br />
Die Urne wird nach der Kremation bis zur Beisetzung in der Aufbahrungshalle<br />
<strong>Seuzach</strong> aufbewahrt. Auf Wunsch kann aber auch <strong>bei</strong> einer Kremation der Verstorbene<br />
zuerst in der Aufbahrungshalle <strong>Seuzach</strong> aufgebahrt werden.<br />
5
6<br />
BESTATTUNGSFORMEN<br />
Entscheiden Sie sich - wenn möglich - bereits vor dem Gang zum Bestattungsamt<br />
für eine Form der Bestattung. Wählen Sie diese mit Rücksicht auf die Wünsche des<br />
Verstorbenen und die verfügbaren Möglichkeiten in der Gemeinde <strong>Seuzach</strong>:<br />
• Erdbestattung: Der Leichnam wird in <strong>einem</strong> Sarg in die Erde gelegt.<br />
• Kremation (Feuerbestattung): Der Leichnam wird mit dem Sarg eingeäschert,<br />
und die Asche wird in einer Urne <strong>bei</strong>gesetzt.<br />
Bestattungsort<br />
• Friedhof der Gemeinde <strong>Seuzach</strong> (Lage: <strong>bei</strong> der reformierten <strong>Kirche</strong>)<br />
Art des Grabes<br />
• Neues Reihen-Grab (Erdbestattung oder Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />
• Bestehendes Reihen-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />
• Familien-Grab (1 Erdbestattung nachfolgend Urnen<strong>bei</strong>setzungen)<br />
• Gemeinschafts-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />
Ruhefristen<br />
Für alle Arten der Gräber bestehen gesetzliche Ruhefristen. Diese Fristen betragen<br />
20 Jahre für ein Einzel- oder Gemeinschaftsgrab,<br />
35 Jahre für ein Familiengrab mit Verlängerungsmöglichkeit von weiteren<br />
25 Jahren.<br />
Über die Einzelheiten informiert Sie das Bestattungsamt.<br />
TESTAMENT<br />
Falls ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, übergeben Sie dieses Dokument<br />
ungeöffnet dem Bezirksgericht Winterthur. Nach der Bestattung wird das Steueramt<br />
der Gemeinde mit Ihnen in Kontakt treten, um das Inventar aufzunehmen.<br />
GRABSTEIN UND GRABPFLEGE<br />
Bei Erdbestattungen darf der Grabstein frühestens nach sechs Monaten gesetzt<br />
werden. Bei Urnengräbern empfiehlt es sich, mit dem Setzen des Grabdenkmals<br />
ebenfalls sechs Monate zuzuwarten. Eine Namenstafel befindet sich vom Bestattungstag<br />
an auf dem Grab.<br />
Ein Bildhauer Ihrer Wahl kann Gestaltungsvorschläge machen oder Ihre Vorstellungen<br />
umsetzen. Jedes Grabmal muss vor dem Aufstellen vom zuständigen Gemeinderat<br />
bewilligt werden. Der Bildhauer wird für Sie die Bewilligung einholen.<br />
Für die Grabbepflanzung und den Grabunterhalt können Sie selbst besorgt sein<br />
oder den Dienst des Friedhofgärtners von <strong>Seuzach</strong> in Anspruch nehmen.<br />
11
10<br />
TODESANZEIGE (Fortsetzung)<br />
• Die Todesanzeige wird mit dem Sterbedatum versehen. Soll die Anzeige aber<br />
erst nach der Bestattung erscheinen, kann auch das Beerdigungsdatum angegeben<br />
werden:<br />
Beispiel: <strong>Seuzach</strong>, 17. Januar 2000 (<strong>bei</strong>m Beerdigungsdatum gefolgt von:<br />
«Heute haben wir Abschied genommen von …»)<br />
• Im unteren Teil der Todesanzeige werden die Angehörigen (in besonderen Fällen<br />
auch enge Freunde) genannt. Da der Ausdruck von Trauer etwas sehr Persönliches<br />
ist, sollten alle genannten Personen mit dem Text einverstanden sein.<br />
In der Regel wird die übliche Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades eingehalten.<br />
Die Angabe des Wohnortes kann (aus Sicherheitsgründen) auch weggelassen<br />
werden.<br />
Beispiel: Eva Meier-Müller, <strong>Seuzach</strong><br />
Theo und Maria Kalt-Meier, Erlenbach,<br />
mit Mark, Sophie und Eveline<br />
Daniel Meier, Bern<br />
Maja und Hans Schwarz-Meier, Laax,<br />
mit Gion und Nina<br />
Myrtha Meier, Lausanne<br />
Andreas Weiss, San Francisco<br />
• Geben Sie den genauen Ort und die genaue Zeit der Abdankung bekannt:<br />
Beispiel: Zur Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, besammeln wir<br />
uns am 24. Januar 2000, um 14.00 Uhr, <strong>bei</strong> der Aufbahrungshalle <strong>Seuzach</strong><br />
• Wenn Sie anstelle von Blumenspenden lieber eine wohltätige Organisation berücksichtigen<br />
möchten, geben Sie den Namen und die Kontonummer der entsprechenden<br />
Organisation an:<br />
Beispiel: Anstatt Blumen zu spenden, gedenke man der Ubitas (PC-Konto 80-<br />
800-5)<br />
• Wenn es dem Wunsch des Verstorbenen entspricht, können Sie Ihre Freunde<br />
und Bekannten bitten, auf Trauerkleidung zu verzichten:<br />
Beispiel: Im Sinne des Verstorbenen soll keine Trauerkleidung getragen werden<br />
• Wenn es Ihrem Wunsch entspricht, können Sie Ihre Freunde und Bekannten<br />
bitten, von Beileidsbesuchen oder Beileidsbezeugungen am Grab abzusehen:<br />
Beispiel: Die Trauerfamilien bitten, von Kondolenzbesuchen abzusehen.<br />
PFARRAMT<br />
Nach Absprache mit dem Bestattungsamt vereinbaren Sie mit dem zuständigen<br />
Pfarrer einen Termin für das Trauergespräch.<br />
Die reformierte <strong>Kirche</strong> wechselt zwischen den <strong>bei</strong>den amtierenden Pfarrern ab. Auf<br />
ausdrücklichen Wunsch kann die Pfarrperson jedoch gewählt werden.<br />
Im Trauergespräch wird seelsorgliche Hilfe angeboten und die Gestaltung der Trauerfeier<br />
besprochen. Die Wünsche der verstorbenen Person und Ihre eigenen Vorstellungen<br />
stehen da<strong>bei</strong> im Zentrum:<br />
Soll im Gottesdienst ein Lebenslauf verlesen werden?<br />
Welches sollen die Inhalte der Predigt sein?<br />
Gibt es Wünsche für die musikalische Umrahmung?<br />
Katholische Abdankungen finden in der <strong>Kirche</strong> St. Martin <strong>Seuzach</strong> statt.<br />
<strong>Reformierte</strong> Abdankungen finden in der reformierten <strong>Kirche</strong> statt.<br />
Vor Beginn der Trauerfeier läuten die <strong>Kirche</strong>nglocken. Während dieser Zeit begibt<br />
sich die Trauergemeinde für den Abdankungsgottesdienst in die <strong>Kirche</strong>. Die Kondolenzkarten<br />
werden vom Sigristen / Friedhof-Vorsteher eingesammelt und nach dem<br />
Gottesdienst der Trauerfamilie übergeben.<br />
7
8<br />
WIE INFORMIEREN?<br />
Nachdem Sie alle Daten abgeklärt haben, können Sie die Todesanzeige aufsetzen<br />
(Hinweise zur Gestaltung siehe Seiten 9 und 10).<br />
Für die öffentliche Publikation wählen Sie eine Todesanzeige in einer oder mehreren<br />
Tageszeitungen. Für die persönliche Benachrichtigung wählen Sie Leidzirkulare;<br />
für deren Druck (ca. ½ Tag) stehen die regionalen Druckereien und verschiedene<br />
Zeitungen zur Verfügung. Die benötigte Anzahl Kuverts können Sie vorgängig dort<br />
beziehen, wo Sie die Leidzirkulare drucken lassen. Bereiten Sie diese anhand einer<br />
Adressliste für den Versand vor.<br />
Wenn Sie nach der Trauerfeier ein Leidmahl abhalten wollen, reservieren Sie in<br />
<strong>einem</strong> Restaurant einen geeigneten Raum. Das Zusammensein mit Menschen, die<br />
dem Verstorbenen nahe standen, kann sehr trostreich sein. Geben Sie die ungefähre<br />
Anzahl der Teilnehmenden an, und verlangen Sie eine Offerte mit Menüvorschlägen.<br />
Der Todesanzeige können Sie eine persönliche Einladung zum Leidmahl <strong>bei</strong>legen.<br />
Wenn Sie Bedenken haben, einzelne Menschen zur Trauerfeier einzuladen, dann<br />
machen Sie sich bewusst, dass ein <strong>Todesfall</strong> eine Wendezeit bedeutet. Das bietet<br />
Ihnen die Chance, mit Angehörigen, zu denen der Kontakt gestört oder abgebrochen<br />
ist, eine neue Beziehung aufzubauen. Oft sind Menschen in dieser Situation<br />
bereit, das Gespräch zu suchen und erste Schritte der Versöhnung zu tun.<br />
Wer muss ausserdem benachrichtigt werden?<br />
In den kommenden Tagen müssen Sie über den <strong>Todesfall</strong> informieren:<br />
• Ar<strong>bei</strong>tgeber/in<br />
• Krankenkasse und Versicherungen<br />
• Post, Banken<br />
• AHV-Ausgleichskasse<br />
• Pensionskasse, Rentenkasse<br />
• Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung<br />
• Militär, Zivilschutz<br />
• Vereine<br />
TODESANZEIGE<br />
Todesanzeigen werden vermehrt persönlich gestaltet, zum Beispiel kann ein Bild<br />
angefügt oder ein Hintergrundbild verwendet werden. Für die grafische, bildliche<br />
Gestaltung berät sie die Druckerei fachmännisch.<br />
Es bewährt sich nach wie vor, auf gewisse Elemente zurückzugreifen. Überlegen<br />
Sie, ob Sie den Text der Todesanzeige individuell gestalten wollen, oder ob Sie sich<br />
am Muster einer konventionellen Todesanzeige orientieren möchten. Wählen Sie<br />
die Form, die Ihnen in Ihrer Trauer entspricht.<br />
In der Todesanzeige können folgende Elemente enthalten sein:<br />
• Ein Bibelzitat oder ein Sinnspruch, der Trost spendet:<br />
Beispiel: Alles hat seine bestimmte Stunde, jedes Ding unter dem Himmel hat<br />
seine Zeit. Geboren werden hat seine Zeit, und Sterben hat seine Zeit. (Prediger<br />
3, 1–2)<br />
• Eine Traueradresse für die Kondolenzpost:<br />
Beispiel: Traueradresse: Eva Meier-Müller,<br />
Kirchgasse 99, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />
• Der Ausdruck eigener Trauer und der Beziehung zur verstorbenen Person:<br />
Beispiel: In tiefer Trauer müssen wir von m<strong>einem</strong> geliebten Mann, unserem Vater,<br />
Grossvater und Schwiegervater Abschied nehmen<br />
• Der Name (und eventuell Übername); dieser kann vom Geburtsjahr oder vom<br />
Geburts- und Sterbedatum begleitet sein. An dieser Stelle können auch Angaben<br />
zum Beruf gemacht werden:<br />
Beispiel: Ernst Meier-Müller, Schreinermeister,<br />
geboren 23.2.1921, gestorben 17.1.2000<br />
• Sie können auf die Todesursache hinweisen. Wenn die Todesanzeige <strong>einem</strong><br />
Freund, <strong>einem</strong> Vereinsmitglied oder <strong>einem</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter gilt, empfiehlt es sich, <strong>bei</strong><br />
Unsicherheiten mit den Angehörigen Rücksprache zu nehmen:<br />
Beispiel: … starb nach langer, schwerer Krankheit in s<strong>einem</strong> 79. Lebensjahr …<br />
• Sie können Ihren persönlichen Dank ausdrücken:<br />
Beispiel: Wir danken ihm für alle Liebe, alle Impulse und die Kraft, die er uns in<br />
s<strong>einem</strong> Leben gegeben hat<br />
Fortsetzung >><br />
9