Antrag - Übergabe mit Kaufvertrag (DK)
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<strong>Antrag</strong> - <strong>Übergabe</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> (<strong>DK</strong>)<br />
zum Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008<br />
Festsetzung von Zahlungsansprüchen<br />
im Rahmen der Betriebsprämie<br />
(Artikel 17 der VO (EG) Nr. 795/2004)<br />
Einreichungsfrist: 17. Mai 2008<br />
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1. Angaben des Käufers zu Abschnitt 12.2, Zeile 26 des Gemeinsamen <strong>Antrag</strong>s Vermerke LRA<br />
� Ich beantrage die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die von mir nach dem 15.05.2007<br />
und vor dem 16.05.2008 erworbenen Flächen, die am 15. Mai 2007 als Obstplantage oder <strong>mit</strong><br />
Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt wurden.<br />
Mir ist bekannt, dass die Zuweisung der Zahlungsansprüche auf Basis der übertragenen Flächen<br />
und aufgrund der Angaben des Verkäufers in seinem <strong>Antrag</strong> auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen<br />
und in seinem "Gesonderten Flurstücksverzeichnis für Obstplantagen und<br />
Rebschul- oder Baumschulkulturen (FSV)" erfolgt.<br />
<strong>Kaufvertrag</strong> vom: ..................................................<br />
Verkäufer:<br />
.......................................................................... .......................................<br />
Name, Anschrift Unternehmensnummer<br />
Nachweise (in Kopie):<br />
� <strong>Kaufvertrag</strong><br />
� Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder Baumschulkulturen für das Jahr<br />
2007<br />
� Nachweise zum "Gesonderten FSV für Obstplantagen und Rebschul- o. Baumschulkulturen"<br />
� folgende andere: .....................................................................................<br />
2. Angaben des Verkäufers zu Abschnitt 12.1, Zeilen 12 und 14 bzw. 16 und Abschnitt<br />
12.2, Zeile 26 des Gemeinsamen <strong>Antrag</strong>s<br />
� Ich habe nach dem 15.05.2007 und vor dem 16.05.2008 einen Betrieb / Betriebsteil verkauft<br />
und beantrage, dass die übertragenen und im "Gesonderten FSV Obstplantagen und Rebschul-<br />
oder Baumschulkulturen" aufgeführten Flächen, bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche<br />
des Käufers berücksichtigt werden. Im Jahr 2008 bin ich weiterhin Betriebsinhaber.<br />
� Es wurde der gesamte Betrieb verkauft.<br />
� Es wurde ein Betriebsteil verkauft.<br />
� Der <strong>Kaufvertrag</strong> sieht vor, dass die die übertragenen Flächen, die am 15. Mai 2007 als<br />
Obstplantage oder <strong>mit</strong> Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt<br />
wurden, bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche des Käufers berücksichtigt werden<br />
sollen.<br />
<strong>Kaufvertrag</strong> vom: ..................................................<br />
Käufer:<br />
................................................................. .......................................<br />
Name, Anschrift Unternehmensnummer<br />
Nachweise (in Kopie):<br />
� <strong>Kaufvertrag</strong><br />
� Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder Baumschulkulturen für das Jahr<br />
2007<br />
� Nachweise zum "Gesonderten FSV für Obstplantagen und Rebschul- o. Baumschulkulturen"<br />
� folgende andere: ...........................................................................................................<br />
....................................... ..................................................................<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Name, Vorname<br />
Unternehmensnummer<br />
Land Ortsnummer Lfd. Nr. Pz<br />
Landratsamt Amts-Nr.<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden<br />
� vorhanden
Hinweise<br />
1. In Anwendung von Artikel 17 der VO (EG) Nr. 795/2004 können im Rahmen der Erfüllung eines<br />
privatrechtlichen <strong>Kaufvertrag</strong>s über den Erwerb eines Betriebes oder Betriebsteiles <strong>mit</strong> Flächen,<br />
die am 15. Mai 2007 als Obstplantage oder <strong>mit</strong> Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen<br />
genutzt wurden, dem Käufer für die übergebenen Flächen entsprechend Zahlungsansprüche<br />
zugewiesen werden. Der Erwerb dieser Flächen muss nach dem 15.05.2007 und vor<br />
dem 16.05.2008 erfolgt sein. In dem entsprechenden <strong>Kaufvertrag</strong> muss vereinbart sein, dass<br />
und welche Flächen übergeben werden und dass die entsprechend zuzuweisenden Zahlungsansprüche<br />
beim Käufer angerechnet werden sollen.<br />
2. Der Verkäufer hat im Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008 (Abschnitt 12.1, Zeilen 12 und 14 bzw. 16 und<br />
Abschnitt 12.2, Zeile 26) zu beantragen, dass die, für die übertragenen Flächen zuzuweisenden<br />
Zahlungsansprüche beim Käufer angerechnet werden sollen.<br />
Der Käufer hat im Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008 (Abschnitt 12.2, Zeile 26) die Zuweisung von<br />
Zahlungsansprüchen im Rahmen der Erfüllung des privatrechtlichen <strong>Kaufvertrag</strong>s zu beantragen.<br />
3. Der Umfang der übertragenen Produktionseinheiten und die sich daraus ergebende Anzahl an<br />
zuzuweisenden Zahlungsansprüchen müssen im <strong>Kaufvertrag</strong> genannt sein. Wenn der "gesamte<br />
Betrieb" übergeben wird, wird das "Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder<br />
Baumschulkulturen für das Jahr 2007" der Berechnung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen<br />
zugrunde gelegt. Wird nur ein Teil der Flächen übergeben, muss der übergebene Teil im<br />
<strong>Kaufvertrag</strong> beschrieben und auf dem "Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder<br />
Baumschulkulturen für das Jahr 2007" entsprechend kenntlich gemacht werden.<br />
4. Verkäufer und Käufer haben jeweils einen eigenen "<strong>Antrag</strong> - <strong>Übergabe</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> (<strong>DK</strong>)"<br />
auszufüllen, zu unterschreiben und ihrem Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008 beizufügen. Die Kopie<br />
des <strong>Kaufvertrag</strong>es hat der Käufer <strong>mit</strong> seinem <strong>Antrag</strong> vorzulegen.<br />
5. Für die begünstigungsfähigen Flächen (Flächen, die am 15. Mai 2007 als Obstplantage oder <strong>mit</strong><br />
Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt wurden), werden Zahlungsansprüche<br />
<strong>mit</strong> dem "gesonderten Betrag" von 50 Euro je Hektar, der um 1 % zugunsten der nationalen<br />
Reserve zu kürzen ist, zugewiesen. Die Werte der neuen Zahlungsansprüche werden im<br />
Zuge des Angleichungspfades der Zahlungsansprüche von 2010 bis 2013 zu den regional einheitlichen<br />
Durchschnittswerten angeglichen.<br />
6. Weitere Nachweise zur Prüfung des <strong>Antrag</strong>s können vom Landratsamt nachgefordert<br />
werden.<br />
7. Auf die Erklärungen (Abschnitt 21) des Gemeinsamen <strong>Antrag</strong>s 2008, insbesondere auf Abschnitt<br />
21.3 "Subventionserhebliche Tatsachen“ wird hingewiesen.<br />
Prüfungs- und Feststellungsvermerk des LRA Datum/NZ<br />
17 � Die Anlage ist vollständig. Die Nachweise liegen vor.<br />
18 � Der <strong>Antrag</strong> ist erfasst.<br />
19 � Der <strong>Antrag</strong> muss abgelehnt werden. Gründe:<br />
20 � Der <strong>Antrag</strong> kann bewilligt werden.<br />
21<br />
Datum Unterschrift LRA MLR-25-02/2008-01-1.0