19.02.2013 Aufrufe

Antrag - Übergabe mit Kaufvertrag (DK)

Antrag - Übergabe mit Kaufvertrag (DK)

Antrag - Übergabe mit Kaufvertrag (DK)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Antrag</strong> - <strong>Übergabe</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> (<strong>DK</strong>)<br />

zum Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008<br />

Festsetzung von Zahlungsansprüchen<br />

im Rahmen der Betriebsprämie<br />

(Artikel 17 der VO (EG) Nr. 795/2004)<br />

Einreichungsfrist: 17. Mai 2008<br />

01<br />

02<br />

03<br />

04<br />

05<br />

06<br />

07<br />

08<br />

09<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

1. Angaben des Käufers zu Abschnitt 12.2, Zeile 26 des Gemeinsamen <strong>Antrag</strong>s Vermerke LRA<br />

� Ich beantrage die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die von mir nach dem 15.05.2007<br />

und vor dem 16.05.2008 erworbenen Flächen, die am 15. Mai 2007 als Obstplantage oder <strong>mit</strong><br />

Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt wurden.<br />

Mir ist bekannt, dass die Zuweisung der Zahlungsansprüche auf Basis der übertragenen Flächen<br />

und aufgrund der Angaben des Verkäufers in seinem <strong>Antrag</strong> auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen<br />

und in seinem "Gesonderten Flurstücksverzeichnis für Obstplantagen und<br />

Rebschul- oder Baumschulkulturen (FSV)" erfolgt.<br />

<strong>Kaufvertrag</strong> vom: ..................................................<br />

Verkäufer:<br />

.......................................................................... .......................................<br />

Name, Anschrift Unternehmensnummer<br />

Nachweise (in Kopie):<br />

� <strong>Kaufvertrag</strong><br />

� Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder Baumschulkulturen für das Jahr<br />

2007<br />

� Nachweise zum "Gesonderten FSV für Obstplantagen und Rebschul- o. Baumschulkulturen"<br />

� folgende andere: .....................................................................................<br />

2. Angaben des Verkäufers zu Abschnitt 12.1, Zeilen 12 und 14 bzw. 16 und Abschnitt<br />

12.2, Zeile 26 des Gemeinsamen <strong>Antrag</strong>s<br />

� Ich habe nach dem 15.05.2007 und vor dem 16.05.2008 einen Betrieb / Betriebsteil verkauft<br />

und beantrage, dass die übertragenen und im "Gesonderten FSV Obstplantagen und Rebschul-<br />

oder Baumschulkulturen" aufgeführten Flächen, bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche<br />

des Käufers berücksichtigt werden. Im Jahr 2008 bin ich weiterhin Betriebsinhaber.<br />

� Es wurde der gesamte Betrieb verkauft.<br />

� Es wurde ein Betriebsteil verkauft.<br />

� Der <strong>Kaufvertrag</strong> sieht vor, dass die die übertragenen Flächen, die am 15. Mai 2007 als<br />

Obstplantage oder <strong>mit</strong> Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt<br />

wurden, bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche des Käufers berücksichtigt werden<br />

sollen.<br />

<strong>Kaufvertrag</strong> vom: ..................................................<br />

Käufer:<br />

................................................................. .......................................<br />

Name, Anschrift Unternehmensnummer<br />

Nachweise (in Kopie):<br />

� <strong>Kaufvertrag</strong><br />

� Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder Baumschulkulturen für das Jahr<br />

2007<br />

� Nachweise zum "Gesonderten FSV für Obstplantagen und Rebschul- o. Baumschulkulturen"<br />

� folgende andere: ...........................................................................................................<br />

....................................... ..................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Name, Vorname<br />

Unternehmensnummer<br />

Land Ortsnummer Lfd. Nr. Pz<br />

Landratsamt Amts-Nr.<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden<br />

� vorhanden


Hinweise<br />

1. In Anwendung von Artikel 17 der VO (EG) Nr. 795/2004 können im Rahmen der Erfüllung eines<br />

privatrechtlichen <strong>Kaufvertrag</strong>s über den Erwerb eines Betriebes oder Betriebsteiles <strong>mit</strong> Flächen,<br />

die am 15. Mai 2007 als Obstplantage oder <strong>mit</strong> Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen<br />

genutzt wurden, dem Käufer für die übergebenen Flächen entsprechend Zahlungsansprüche<br />

zugewiesen werden. Der Erwerb dieser Flächen muss nach dem 15.05.2007 und vor<br />

dem 16.05.2008 erfolgt sein. In dem entsprechenden <strong>Kaufvertrag</strong> muss vereinbart sein, dass<br />

und welche Flächen übergeben werden und dass die entsprechend zuzuweisenden Zahlungsansprüche<br />

beim Käufer angerechnet werden sollen.<br />

2. Der Verkäufer hat im Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008 (Abschnitt 12.1, Zeilen 12 und 14 bzw. 16 und<br />

Abschnitt 12.2, Zeile 26) zu beantragen, dass die, für die übertragenen Flächen zuzuweisenden<br />

Zahlungsansprüche beim Käufer angerechnet werden sollen.<br />

Der Käufer hat im Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008 (Abschnitt 12.2, Zeile 26) die Zuweisung von<br />

Zahlungsansprüchen im Rahmen der Erfüllung des privatrechtlichen <strong>Kaufvertrag</strong>s zu beantragen.<br />

3. Der Umfang der übertragenen Produktionseinheiten und die sich daraus ergebende Anzahl an<br />

zuzuweisenden Zahlungsansprüchen müssen im <strong>Kaufvertrag</strong> genannt sein. Wenn der "gesamte<br />

Betrieb" übergeben wird, wird das "Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder<br />

Baumschulkulturen für das Jahr 2007" der Berechnung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen<br />

zugrunde gelegt. Wird nur ein Teil der Flächen übergeben, muss der übergebene Teil im<br />

<strong>Kaufvertrag</strong> beschrieben und auf dem "Gesondertes FSV für Obstplantagen und Rebschul- oder<br />

Baumschulkulturen für das Jahr 2007" entsprechend kenntlich gemacht werden.<br />

4. Verkäufer und Käufer haben jeweils einen eigenen "<strong>Antrag</strong> - <strong>Übergabe</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> (<strong>DK</strong>)"<br />

auszufüllen, zu unterschreiben und ihrem Gemeinsamen <strong>Antrag</strong> 2008 beizufügen. Die Kopie<br />

des <strong>Kaufvertrag</strong>es hat der Käufer <strong>mit</strong> seinem <strong>Antrag</strong> vorzulegen.<br />

5. Für die begünstigungsfähigen Flächen (Flächen, die am 15. Mai 2007 als Obstplantage oder <strong>mit</strong><br />

Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt wurden), werden Zahlungsansprüche<br />

<strong>mit</strong> dem "gesonderten Betrag" von 50 Euro je Hektar, der um 1 % zugunsten der nationalen<br />

Reserve zu kürzen ist, zugewiesen. Die Werte der neuen Zahlungsansprüche werden im<br />

Zuge des Angleichungspfades der Zahlungsansprüche von 2010 bis 2013 zu den regional einheitlichen<br />

Durchschnittswerten angeglichen.<br />

6. Weitere Nachweise zur Prüfung des <strong>Antrag</strong>s können vom Landratsamt nachgefordert<br />

werden.<br />

7. Auf die Erklärungen (Abschnitt 21) des Gemeinsamen <strong>Antrag</strong>s 2008, insbesondere auf Abschnitt<br />

21.3 "Subventionserhebliche Tatsachen“ wird hingewiesen.<br />

Prüfungs- und Feststellungsvermerk des LRA Datum/NZ<br />

17 � Die Anlage ist vollständig. Die Nachweise liegen vor.<br />

18 � Der <strong>Antrag</strong> ist erfasst.<br />

19 � Der <strong>Antrag</strong> muss abgelehnt werden. Gründe:<br />

20 � Der <strong>Antrag</strong> kann bewilligt werden.<br />

21<br />

Datum Unterschrift LRA MLR-25-02/2008-01-1.0

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!