ALTANA AG

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ALTANA AG Bad Homburg v. d. Höhe ISIN DE0007600801 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 3. Mai 2007, um 10.00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, in 60327 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. T a g e s o r d n u n g 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gesamten Bilanzgewinn an die Inhaber dividendenberechtigter ALTANA Aktien auszuschütten. Von den 140.400.000 Stückaktien, in die das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt ist, hält die Gesellschaft 4.413.208 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind und deshalb bei der Gewinnausschüttung unberücksichtigt bleiben. Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien beträgt somit 135.986.792. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen demnach vor, wie folgt zu beschließen: Der gesamte Bilanzgewinn der ALTANA AG in Höhe von 4.732.340.361,60 Euro wird durch Zahlung folgender Beträge je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre verteilt: a) Eine Dividende in Höhe von 1,30 Euro für das Geschäftsjahr 2006 und b) eine Sonderdividende in Höhe von 33,00 Euro als Ausschüttung des Gewinns aus der Veräußerung der ALTANA Pharma AG und c) eine Bonusdividende in Höhe von 0,50 Euro, insgesamt somit 34,80 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2006 für diesen Zeitraum zu entlasten.

<strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong><br />

Bad Homburg v. d. Höhe<br />

ISIN DE0007600801<br />

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung<br />

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 3. Mai<br />

2007, um 10.00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, in<br />

60327 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des<br />

gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das<br />

Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats<br />

2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gesamten Bilanzgewinn an die Inhaber<br />

dividendenberechtigter <strong>ALTANA</strong> Aktien auszuschütten. Von den 140.400.000<br />

Stückaktien, in die das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt ist, hält die Gesellschaft<br />

4.413.208 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind und deshalb bei der<br />

Gewinnausschüttung unberücksichtigt bleiben. Die Zahl der dividendenberechtigten<br />

Aktien beträgt somit 135.986.792.<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen demnach vor, wie folgt zu beschließen:<br />

Der gesamte Bilanzgewinn der <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> in Höhe von 4.732.340.361,60 Euro wird<br />

durch Zahlung folgender Beträge je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre<br />

verteilt:<br />

a) Eine Dividende in Höhe von 1,30 Euro für das Geschäftsjahr 2006 und<br />

b) eine Sonderdividende in Höhe von 33,00 Euro als Ausschüttung des Gewinns aus<br />

der Veräußerung der <strong>ALTANA</strong> Pharma <strong>AG</strong> und<br />

c) eine Bonusdividende in Höhe von 0,50 Euro,<br />

insgesamt somit 34,80 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie.<br />

3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr<br />

2006 für diesen Zeitraum zu entlasten.


- 2 -<br />

4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im<br />

Geschäftsjahr 2006 für diesen Zeitraum zu entlasten.<br />

5. Wahlen zum Aufsichtsrat<br />

Mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Heinz<br />

Riesenhuber als Mitglied des Aufsichtsrats. Ferner haben die Herren Justus Mische,<br />

Dr. Uwe Ernst Bufe und Prof. Dr. Wolfgang A. Herrmann erklärt, dass sie ihre Mandate<br />

als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen<br />

Hauptversammlung 2007 niederlegen.<br />

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1 Aktiengesetz und § 6 Absatz 2 in<br />

Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes zusammen.<br />

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.<br />

Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der Herren Dr. Helmut Eschwey, Dr. Fritz Fröhlich,<br />

Werner Spinner und Dr. Carl Voigt nach Maßgabe der nachfolgenden Einzelwahlvorschläge<br />

vor. Die Wahl wird als Einzelwahl in vier Abstimmungen durchgeführt.<br />

a) Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von<br />

Herrn Dr. Helmut Eschwey,<br />

Bad Homburg v. d. Höhe,<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung der Heraeus Holding GmbH<br />

mit der Maßgabe vor, dass seine Amtszeit mit Ablauf der ordentlichen<br />

Hauptversammlung im Jahr 2012 endet.<br />

Herr Dr. Eschwey ist Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren Gremiums der<br />

Novelis Inc., Kanada.<br />

b) Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von<br />

Herrn Dr. Fritz Fröhlich,<br />

Kaufmann, Wuppertal,<br />

mit der Maßgabe vor, dass seine Amtszeit mit Ablauf der ordentlichen<br />

Hauptversammlung im Jahr 2012 endet.<br />

Herr Dr. Fröhlich war stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand<br />

der Akzo N.V. Er ist Mitglied des Aufsichtsrats der Aon Jauch & Hübener GmbH<br />

und von vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen:<br />

Allianz Nederland Groep NV<br />

ASML Holding NV<br />

Draka Holding NV (Vorsitz)<br />

Gamma Holding N.V. (bis April 2007)<br />

Randstad Holding NV (Vorsitz)


- 3 -<br />

Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Fröhlich im Falle seiner Wahl durch die<br />

Hauptversammlung als Kandidaten für die Wahl zum Vorsitzenden des<br />

Aufsichtsrats zu benennen.<br />

c) Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von<br />

Herrn Werner Spinner,<br />

Diplom-Kaufmann, Köln,<br />

mit der Maßgabe vor, dass seine Amtszeit mit Ablauf der ordentlichen<br />

Hauptversammlung im Jahr 2012 endet.<br />

Herr Spinner war Mitglied des Vorstands der Bayer <strong>AG</strong>. Er ist Mitglied eines dem<br />

Aufsichtsrat vergleichbaren Gremiums der CSM N.V.<br />

d) Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von<br />

Herrn Dr. Carl Voigt,<br />

Diplom-Chemiker, Rodenbach,<br />

mit der Maßgabe vor, dass seine Amtszeit mit Ablauf der ordentlichen<br />

Hauptversammlung im Jahr 2012 endet.<br />

Herr Dr. Voigt war Bereichsvorstand der Degussa <strong>AG</strong>. Er ist Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats der H.C. Starck <strong>AG</strong>.<br />

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu<br />

bestellen.<br />

7. Änderung von § 1 Absatz 2 der Satzung – Sitz der Gesellschaft<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Bad Homburg<br />

v.d. Höhe nach Wesel zu verlegen. Wesel liegt in Nordrhein-Westfalen und ist der Sitz<br />

der BYK-Chemie GmbH, der Führungsgesellschaft des Geschäftsbereichs Additives &<br />

Instruments, des größten Geschäftsbereichs von <strong>ALTANA</strong> Chemie. Auch die Führungsgesellschaften<br />

der Geschäftsbereiche „Electrical Insulation“ und „Coatings & Sealants“<br />

haben dort ihren Sitz, ebenso die <strong>ALTANA</strong> Chemie <strong>AG</strong>.<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:<br />

a) Der Sitz der Gesellschaft wird von Bad Homburg v.d. Höhe nach Wesel verlegt.<br />

b) § 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(2) Sitz der Gesellschaft ist Wesel.“<br />

8. Änderung von § 2 Absatz 2 der Satzung – Unternehmensgegenstand<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen zwei sprachliche Änderungen in § 2 Absatz 2 der<br />

Satzung vor. Der Begriff „Planung und Beratung bei der Einrichtung von industriellen<br />

Anlagen“ soll durch den Begriff „Beratung von Wirtschaftsunternehmen“ ersetzt


- 4 -<br />

werden, der Begriff „Dienstleistungszeichen <strong>ALTANA</strong>“ durch „Marke <strong>ALTANA</strong>“. Aufsichtsrat<br />

und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:<br />

§ 2 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich in den in Absatz 1 genannten Geschäftszweigen<br />

selbst zu betätigen, ferner sich mit der Beratung von Wirtschaftsunternehmen,<br />

Verwaltung von Grundstücken, Erwerb, Vergabe und Verwertung von gewerblichen<br />

Schutzrechten und Lizenzen, insbesondere unter Verwendung der eingetragenen<br />

Marke <strong>ALTANA</strong> zu befassen, sowie jede sonstige gewerbliche Betätigung auf dem<br />

Gebiet der Industrie, des Gewerbes und des Handels im In- und Ausland auszuüben.“<br />

9. Änderung von § 18 der Satzung – Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats neu zu regeln.<br />

Zum einen soll die Aufsichtsratsvergütung zu einem wesentlich größeren Teil als bisher<br />

aus einer festen Vergütung bestehen, zum anderen soll sich der variable Teil der<br />

Vergütung nicht an der Dividende, sondern am Konzern-Betriebsergebnis vor Finanzergebnis<br />

und Ertragssteuern (EBIT) orientieren. Die vorgeschlagene neue Regelung<br />

soll ab 1. Januar 2007 Anwendung finden.<br />

Dem gemäß schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, § 18 der Satzung wie folgt neu zu<br />

fassen:<br />

„§ 18 Vergütung des Aufsichtsrats<br />

(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine<br />

Vergütung. Diese Vergütung setzt sich aus einem festen und einem variablen<br />

Betrag zusammen. Der feste Betrag beträgt 35.000,00 Euro. Der variable Betrag<br />

ermittelt sich nach dem Konzern-Betriebsergebnis der Gesellschaft vor<br />

Finanzergebnis und Ertragssteuern, wie es sich aus dem nach den International<br />

Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss ergibt<br />

(Earnings before Interest and Taxes, nachfolgend „EBIT“ genannt). Der variable<br />

Betrag beträgt 100,00 Euro pro volle 1 Mio. Euro des 4% des Grundkapitals<br />

übersteigenden EBIT, maximal 35.000,00 Euro pro Jahr.<br />

Der feste Betrag der Vergütung ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

zahlbar, der variable Betrag jeweils nach der Beschlussfassung über die<br />

Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung. Die Vergütung bezieht sich<br />

auf ein volles Geschäftsjahr, für Teile eines Geschäftsjahres wird die Vergütung<br />

anteilig gezahlt.<br />

(2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,25-fache der Vergütung gemäß<br />

Absatz 1, dessen Stellvertreter erhalten das 1,5-fache der Vergütung gemäß<br />

Absatz 1.<br />

(3) Die Mitglieder eines oder mehrerer Ausschüsse erhalten zusätzlich ein Viertel<br />

der Vergütung gemäß Absatz 1 pro Geschäftsjahr, der Vorsitzende eines oder<br />

mehrerer Ausschüsse erhält zusätzlich drei Viertel der Vergütung gemäß<br />

Absatz 1. Diese Vergütungsregelung gilt nicht für den Ausschuss gemäß § 27<br />

Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz.<br />

(4) Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge<br />

entfallende Umsatzsteuer.


- 5 -<br />

(5) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft<br />

bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und bestimmte<br />

Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche Versicherung abgeschlossen<br />

wird. Die Prämien entrichtet die Gesellschaft.“<br />

10. Änderung und Ergänzung von § 22 der Satzung – Rede und Fragerecht der<br />

Aktionäre<br />

Gemäß § 131 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz kann die Satzung den Versammlungsleiter<br />

ermächtigen, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken<br />

und Näheres dazu bestimmen. Im Sinne einer – auch durch den deutschen<br />

Corporate Governance Kodex geforderten – Straffung der Hauptversammlung soll in<br />

der Satzung der Gesellschaft festgelegt werden, dass der Versammlungsleiter die<br />

durch § 131 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz gegebenen Möglichkeiten nutzen kann, um<br />

einen geordneten Ablauf der Hauptversammlung sicher zu stellen. Eine entsprechende<br />

Ergänzung sollte in § 22 der Satzung aufgenommen werden. Zugleich soll der Begriff<br />

„Vorsitz in der Hauptversammlung“ durch „Leitung der Hauptversammlung“ ersetzt<br />

werden. Der bisher in Absatz 2 enthaltene klar stellende Hinweis auf das Subtraktionsverfahren<br />

für Abstimmungen kann entfallen. Dies ist eine zulässige Form der Abstimmung,<br />

die der Versammlungsleiter auch ohne einen solchen Hinweis in der Satzung<br />

festlegen kann.<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:<br />

§ 22 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

㤠22 РLeitung der Hauptversammlung<br />

(1) Zur Leitung der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats berufen.<br />

Im Falle seiner Verhinderung bestimmt er ein anderes Aufsichtsratsmitglied,<br />

das diese Aufgabe wahrnimmt. Ist der Vorsitzende verhindert und hat er niemanden<br />

zu seinem Vertreter bestimmt, so leitet die Hauptversammlung ein von<br />

den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gewähltes Aufsichtsratsmitglied.<br />

(2) Der Versammlungsleiter leitet die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge<br />

der Verhandlungsgegenstände und der Redner sowie die Form der Abstimmung.<br />

Der Versammlungsleiter kann das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich<br />

angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung<br />

oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen<br />

für die gesamte Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen<br />

Tagesordnungspunkten sowie für jeden Redner oder Rede- und Fragebeitrag<br />

festzulegen. Darüber hinaus kann der Versammlungsleiter den Schluss der Debatte<br />

insgesamt oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung anordnen, soweit<br />

dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung erforderlich<br />

ist.“<br />

11. Weitere Satzungsänderungen<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 8 Absatz 2 – Beschlussfassung des Vorstands<br />

– und § 19 Absatz 1 – Ort der Hauptversammlung – und § 26 – Geschäftsjahr,<br />

Geschäftsbericht und Jahresabschluss, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats –<br />

wie folgt zu ändern:


- 6 -<br />

a) In § 8 Absatz 2 der Satzung werden der zweite und der dritte Satz gestrichen und<br />

durch folgenden Satz ersetzt: „Besteht der Vorstand aus mehr als drei Mitgliedern,<br />

gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.“<br />

§ 8 Absatz 2 der Satzung lautet danach neu wie folgt:<br />

„(2) Die Beschlüsse des Vorstands werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Besteht<br />

der Vorstand aus mehr als drei Mitgliedern, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme<br />

des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.“<br />

b) § 19 Absatz 1 – Ort der Hauptversammlung – wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen<br />

Wertpapierbörse im Bundesgebiet oder in einer Stadt mit mehr als 100.000<br />

Einwohnern in Nordrhein-Westfalen statt. Der Hauptversammlungsort ist in der<br />

Einladung anzugeben.“<br />

c) § 26 Absatz 3 – Geschäftsjahr, Geschäftsbericht und Jahresabschluss, Entlastung<br />

des Vorstands und Aufsichtsrats – wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(3) Der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, der Bericht des Aufsichtsrats und<br />

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der<br />

Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.“<br />

12. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />

Die ordentliche Hauptversammlung 2006 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8<br />

AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben.<br />

Obwohl diese Ermächtigung noch bis zum 31. Oktober 2007 gilt, wird vorgeschlagen,<br />

sie durch eine neue Ermächtigung zu ersetzen. Der Vorstand kann im Interesse der<br />

Gesellschaft flexibler handeln, wenn er auch nach dem 31. Oktober 2007 eigene Aktien<br />

zurückkaufen kann. Dabei soll der Vorstand ermächtigt werden, eigene Aktien einzuziehen<br />

und sie Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen und Beteiligungen<br />

anzubieten, soweit nicht eine Veräußerung über die Börse erfolgt.<br />

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:<br />

a) Die von der Hauptversammlung am 2. Mai 2006 erteilte Ermächtigung zum Erwerb<br />

eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieses Beschlusses.<br />

b) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des<br />

Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung<br />

erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die<br />

Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d, 71e<br />

AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals<br />

entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen einmal oder<br />

mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung tritt mit Wirksamwerden dieses<br />

Beschlusses in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2008.<br />

c) Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der von der <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> gezahlte Gegenwert<br />

je Aktie darf den Mittelwert der Xetra-Schlusskurse für die Aktien der<br />

<strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb der Aktien<br />

(ohne Erwerbsnebenkosten) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht<br />

mehr als 10% unterschreiten.


- 7 -<br />

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre<br />

Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung<br />

zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.<br />

e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund<br />

dieser Ermächtigung erworben wurden, Dritten im Rahmen des Erwerbs von<br />

Unternehmen oder Beteiligungen als Gegenleistung anzubieten und an sie zu übertragen.<br />

f) Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) können einmal oder mehrmals einzeln oder<br />

gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen<br />

Aktien wird ausgeschlossen, soweit diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung<br />

aus lit. e) verwendet werden.<br />

Bericht gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts<br />

bei Veräußerung eigener Aktien (Punkt 12 der Tagesordnung)<br />

Die ordentliche Hauptversammlung 2006 hatte die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien<br />

bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr.<br />

8 AktG bis zum 31. Oktober 2007 befristet. Im Rahmen dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft<br />

lediglich 2.971 Aktien erworben, da die Mitglieder des Aufsichtsrats 2.971 Aktien als<br />

Bestandteil ihrer satzungsgemäßen Vergütung für das Geschäftsjahr 2006 erhalten haben.<br />

Mit der vorgeschlagenen neuen Ermächtigung erhält die <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> wiederum die Möglichkeit,<br />

eigene Aktien zu erwerben und diese neben der möglichen Veräußerung über die<br />

Börse und der Einziehung Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und<br />

beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen anzubieten. Gemäß § 71 Abs. 2 AktG<br />

darf die Ermächtigung nur insoweit ausgenutzt werden, als auf die erworbenen Aktien, zusammen<br />

mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben hat und<br />

noch besitzt, nicht mehr als insgesamt 10% des Grundkapitals entfallen.<br />

Unternehmenserwerb<br />

Die Ermächtigung gemäß dem unter Punkt 12 e) der Tagesordnung vorgeschlagenen<br />

Beschluss soll der <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> die Möglichkeit geben, eigene Aktien zur Verfügung zu<br />

haben, um diese beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen als Gegenleistung<br />

anbieten zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft<br />

verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung<br />

soll der <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten<br />

zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu<br />

können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre<br />

Rechnung. Für diesen Zweck steht dem Vorstand der <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> auch das Genehmigte<br />

Kapital II zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Aktienbeschaffung trifft der<br />

Vorstand, wobei er sich allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lässt.<br />

Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen nicht.<br />

Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung der<br />

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erstatten.<br />

* * *<br />

Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung und der vorstehende Bericht liegen vom Tage<br />

der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,


- 8 -<br />

Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre<br />

aus. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Die Unterlagen<br />

liegen auch während der Hauptversammlung aus. Sie können auch im Internet unter<br />

www.altana.de eingesehen werden, ebenso etwaige bekannt gegebene Gegenanträge.<br />

* * *<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind<br />

diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am Donnerstag, den 26. April 2007 bei<br />

der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse schriftlich, per Telefax oder in Textform<br />

anmelden. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.<br />

<strong>ALTANA</strong> Aktiengesellschaft<br />

c/o Dresdner Bank <strong>AG</strong><br />

OSS SO Hauptversammlungen<br />

Jürgen-Ponto-Platz 1<br />

60301 Frankfurt am Main<br />

F +49 (0)69 263-15263<br />

tbhvservice@dresdner-bank.com<br />

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der<br />

Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in<br />

Schriftform oder in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellter Nachweis<br />

des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf<br />

den Beginn des 12. April 2007 zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens am 26.<br />

April 2007 unter nachfolgender Adresse zugehen:<br />

<strong>ALTANA</strong> Aktiengesellschaft<br />

c/o Dresdner Bank <strong>AG</strong><br />

OSS SO Hauptversammlungen<br />

Jürgen-Ponto-Platz 1<br />

60301 Frankfurt am Main<br />

F +49 (0)69 263-15263<br />

tbhvservice@dresdner-bank.com<br />

Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der<br />

Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung,<br />

ein Kreditinstitut oder eine schriftlich bevollmächtigte andere Person ihrer<br />

Wahl, ausüben lassen.<br />

Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können zur weisungsgebundenen<br />

Ausübung ihres Stimmrechts auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter<br />

bevollmächtigen. Sie benötigen dazu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die baldmöglichst<br />

bei der depotführenden Bank bestellt werden sollte.<br />

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter<br />

können schriftlich oder gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren über das<br />

Internet erteilt werden. Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zur Vollmachtserteilung an<br />

die Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte oder im<br />

Internet unter www.altana.de/hv/weisungen.<br />

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen<br />

diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese


- 9 -<br />

Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,<br />

weisungsgemäß abzustimmen.<br />

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der<br />

Gesellschaft auf 140.400.000,00 Euro, eingeteilt in 140.400.000 Stückaktien ohne<br />

Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der<br />

Einberufung 4.413.208 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die<br />

Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 135.986.792 Stück.<br />

Aktionäre der <strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong> können die gesamte Hauptversammlung am 3. Mai 2007 ab<br />

10.00 Uhr live im Internet verfolgen. Hierzu benötigen sie ihre Eintrittskartennummer sowie<br />

einen persönlichen Zugangscode, den sie bei der Anmeldung zum internetgestützten<br />

Vollmachtssystem (www.altana.de/hv/weisungen) erhalten.<br />

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden auf der Hauptversammlung am 3. Mai 2007 wird im<br />

Internet öffentlich übertragen und kann von jedem Interessierten unter www.altana.de<br />

verfolgt werden. Die Rede steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur<br />

Verfügung.<br />

Gegenanträge von Aktionären können per Post oder Telefax an die folgende Adresse der<br />

Gesellschaft gesandt werden:<br />

<strong>ALTANA</strong> <strong>AG</strong><br />

Herbert-Quandt-Haus<br />

Am Pilgerrain 15<br />

61352 Bad Homburg v. d. Höhe<br />

F +49 (0) 6172 1712-270 oder 1712-200<br />

Gegenanträge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt gegeben.<br />

Bad Homburg v. d. Höhe,<br />

im März 2007<br />

Der Vorstand

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