Tarifbestimmungen - wtv
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12.3 Fahrten zwischen allen Orten der Verkehrsverbünde<br />
12.3.1 Anstoßende Anerkennung von Zeitkarten benachbarter Verbünde<br />
Es ist gestattet, Zeitkarten benachbarter Verbünde aneinander anzustoßen. Zeitkarten sind im<br />
personenbedienten Verkauf der DB und SBG sowie in den Bussen der SBG auch im jeweils angrenzenden<br />
Verbundraum erhältlich.<br />
13 Ermäßigung für Sonderangebote<br />
Generelle Ermäßigungen können durch den WTV eingeräumt werden für Sonderangebote mit<br />
zeitlich begrenzter Geltungsdauer, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs nicht<br />
verschlechtert wird. Sie sind den Genehmigungsbehörden anzuzeigen.<br />
14 Genehmigung<br />
Vorstehende <strong>Tarifbestimmungen</strong> wurden von den Tarifaufsichtsbehörden des Waldshuter Tarifverbundes<br />
(WTV), dem Landratsamt Waldshut und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur,<br />
genehmigt.<br />
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