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Tarifbestimmungen - wtv

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12.3 Fahrten zwischen allen Orten der Verkehrsverbünde<br />

12.3.1 Anstoßende Anerkennung von Zeitkarten benachbarter Verbünde<br />

Es ist gestattet, Zeitkarten benachbarter Verbünde aneinander anzustoßen. Zeitkarten sind im<br />

personenbedienten Verkauf der DB und SBG sowie in den Bussen der SBG auch im jeweils angrenzenden<br />

Verbundraum erhältlich.<br />

13 Ermäßigung für Sonderangebote<br />

Generelle Ermäßigungen können durch den WTV eingeräumt werden für Sonderangebote mit<br />

zeitlich begrenzter Geltungsdauer, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs nicht<br />

verschlechtert wird. Sie sind den Genehmigungsbehörden anzuzeigen.<br />

14 Genehmigung<br />

Vorstehende <strong>Tarifbestimmungen</strong> wurden von den Tarifaufsichtsbehörden des Waldshuter Tarifverbundes<br />

(WTV), dem Landratsamt Waldshut und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur,<br />

genehmigt.<br />

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