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Tarifbestimmungen - wtv

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Für die Nachbarkarte für Schüler gelten die in 5.2.2.3 und 5.2.2.4 dargestellten Freizeitregelungen.<br />

Die Nachbarkarte als Monatskarte Erwachsene und Schüler ist bei allen Verkaufsstellen des WTV,<br />

den DB-Fahrkartenausgaben, aus den Automaten auf den Bahnhöfen, in den KundenCentern der<br />

SBG im Gebiet des WTV und des Übergangsbereichs zum RVL sowie in allen Bussen, die auf<br />

den Linien des Übergangsbereichs verkehren, erhältlich. Jahresabonnements Erwachsene und<br />

Schüler (Schülerlistenverfahren) sind in der Geschäftstelle des WTV erhältlich.<br />

Sie werden zum Preis laut Preistafel (Anlage 6) ausgegeben.<br />

Des Weiteren gelten die Bestimmungen der Zeitkarten 5.2.2 entsprechend.<br />

12.2 Fahrten in die Übergangsbereiche der Verbünde<br />

12.2.1 Allgemein KombiTICKET<br />

Für angrenzende Verkehrsverbünde und Kooperationen werden Übergangsbereiche festgelegt, in<br />

denen Ergänzungskarten „KombiTICKET“ oder Sonderregelungen zur Anerkennung von Fahrausweisen<br />

gültig sind.<br />

Für Fahrten mit KombiTICKETs gelten außerhalb des WTV die <strong>Tarifbestimmungen</strong> des jeweiligen<br />

Verbundes.<br />

WTV-Monatskarten für Erwachsene und WTV-Jahresabonnements können in den Übergangsbereichen<br />

durch KombiTICKETs ergänzt werden. Die Gültigkeit des KombiTICKETs richtet sich nach<br />

der entsprechenden WTV-Monatskarte bzw. nach dem WTV-Jahresabonnement.<br />

Zur Benutzung der 1. Klasse der DB im jeweiligen Übergangsbereich gelten die <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Ziffer 8 entsprechend.<br />

Zu WTV-Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten KombiTICKETs für Erwachsene grundsätzlich<br />

nicht.<br />

12.2.2 Übergangsbereich WTV / RVL<br />

Der Übergangsbereich des WTV im RVL-Gebiet (WTV / RVL) umfasst alle Buslinien und Bahnstrecken<br />

der Tarifzonen 2, 6 und 7 des RVL. Die in den Tarifzonen 2, 6 und 7 des RVL liegenden<br />

Tariforte sind mit Liniennummern und betreffenden Verkehrsunternehmen in Anlage 3 dargestellt.<br />

12.2.2.1 Besondere Bestimmungen für das KombiTICKET WTV / RVL<br />

Das KombiTICKET WTV / RVL ist ein Verbundfahrausweis des WTV, der für jeweils eine Zone der<br />

angrenzenden Nachbarzonen 2, 6 oder 7 (Übergangsbereich) des RVL angeboten wird.<br />

12.2.2.2 Besondere Bestimmungen für das Schüler-KombiTICKET WTV / RVL<br />

Das Schüler-KombiTICKET WTV / RVL ist ein Verbundfahrausweis des WTV, der für jeweils eine<br />

Zone der angrenzenden Nachbarzonen 2, 6 oder 7 (Übergangsbereich) des RVL angeboten wird<br />

Das Schüler-KombiTICKET (Schüler- und Ausbildungsverkehr) wird an Berechtigte gem. Abschnitt<br />

5.2.2.8 des WTV-Tarifs ausgegeben und ist nicht übertragbar.<br />

12.2.2.3 Verkauf<br />

KombiTICKET WTV / RVL und Schüler-KombiTICKET WTV / RVL sind bei allen Verkaufsstellen<br />

des WTV, den DB-Fahrkartenausgaben, aus den Automaten auf den Bahnhöfen, in den Kunden-<br />

Centern der SBG im Gebiet des WTV und des Übergangsbereichs zum RVL sowie in allen Bussen,<br />

die auf den Linien des Übergangsbereichs verkehren, erhältlich.<br />

Sie werden zum Preis laut Preistafel (Anlage 6) ausgegeben.<br />

Das KombiTICKET ist zum Preis von 12 Monatskarten auch als Ergänzung zum WTV-<br />

Jahresabonnement im Lastschriftverfahren bei der WTV-Geschäftsstelle erhältlich.<br />

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