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Tarifbestimmungen - wtv

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Schule oder Ausbildungsstätte zu bestätigen. Für auswärtige Schüler und Studenten kann die<br />

Bestätigung durch eines der Verkehrsunternehmen erfolgen. Die wtStammkarte ist vom Tag der<br />

Ausstellung an ein Jahr gültig.<br />

Die Monatskarten im Ausbildungsverkehr sind für Schüler und Auszubildende nach Vollendung<br />

des 15. Lebensjahres und nichtteilnahme am Schülerlistenverfahren nur in Verbindung mit dem<br />

Schülerausweis, einem Studentenausweis oder der wtStammkarte und einem Lichtbildausweis<br />

gültig. Im Übergangsbereich zu den angrenzenden Verkehrsverbünden werden an Stelle des<br />

Schülerausweises, des Studentenausweises oder der wtStammkarte auch die Stammkarten dieser<br />

Verbünde anerkannt.<br />

Die Benutzung der 1. Klasse der Züge des Nahverkehrs der DB AG mit Monatskarten im Ausbildungsverkehr<br />

ist ausgeschlossen, der Übergang ist nicht zulässig.<br />

Für Monatskarten im Ausbildungsverkehr (wtTICKET für Schüler und Auszubildende) gelten die in<br />

5.2.2.3 und 5.2.2.4 dargestellten Freizeitregelungen.<br />

5.2.2.11 Persönliche Monatskarte für Kindergartenkinder – wtKIGATicket (für noch nicht<br />

eingeschulte Kinder)<br />

Die Monatskarte für noch nicht eingeschulte Kinder (wtKIGATicket) erhalten alle Kinder, die noch<br />

nicht Auszubildende nach Abschnitt 5.2.2.10 sind und für die die Kinderfahrpreisregelung nach<br />

Abschnitt 4 gilt.<br />

Die Monatskarten für noch nicht eingeschulte Kinder werden nur als persönliche, nicht übertragbare<br />

Monatskarten ausgegeben. Die Mitnahmeregelung gilt nicht.<br />

Sie werden zum halben Preis einer Monatskarte im Ausbildungsverkehr nur an ausgewählten<br />

Verkaufsstellen im Verbundraum angeboten.<br />

5.2.2.12 wtJOBTicket<br />

Das wtJOBTicket wird ausschließlich an Mitarbeiter von Unternehmen ausgegeben, die mit dem<br />

WTV eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben. Der Bezug des wtJOBTickets erfolgt<br />

ausschließlich durch den Arbeitgeber.<br />

Die wtJOBTickets sind persönliche Monatskarten 2. Klasse im Abonnement zum Preis von 9 für<br />

12 (Bezug: Preis Monatskarte persönlich).<br />

Der Gültigkeitszeitraum des wtJOBTickets beträgt jeweils einen Kalendermonat.<br />

Bei Verlust oder Zerstörung wird kein Ersatz geleistet.<br />

6 Verlust oder Zerstörung<br />

Bei Verlust oder Zerstörung einer nicht ab der Ausgabe personalisierten Fahrkarte wird grundsätzlich<br />

kein Ersatz geleistet.<br />

Bei Verlust der WTV-Jahreskarte wird eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß Entgelttabelle<br />

(WTV-Beförderungsbedingungen, Anlage 4) ausgestellt.<br />

Bei Zerstörung von Jahres-Magnetkarten wird der Ersatz nur gegen Rückgabe der zerstörten<br />

Magnetkarte vorgenommen. Die Ersatzkarte wird gegen eine Gebühr gemäß Entgelttabelle (WTV-<br />

Beförderungsbedingungen, Anlage 4) ausgestellt.<br />

Bei Verlust oder Zerstörung von Monats-Magnetkarten wird der Ersatz nur gegen Vorlage der entsprechenden<br />

Fahrscheinquittung und Rückgabe der zerstörten Magnetkarte vorgenommen. Die<br />

Ersatzkarte wird gegen eine Gebühr gemäß Entgelttabelle (WTV-Beförderungsbedingungen, Anlage<br />

4) ausgestellt.<br />

Bei nicht vom Kunden zu vertretenden Beschädigungen oder Mängeln der Magnetkarten (z. B.<br />

Abnutzung des Magnetstreifens durch den Gebrauch der Karten) wird keine Gebühr erhoben.<br />

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