Tarifbestimmungen - wtv
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Schule oder Ausbildungsstätte zu bestätigen. Für auswärtige Schüler und Studenten kann die<br />
Bestätigung durch eines der Verkehrsunternehmen erfolgen. Die wtStammkarte ist vom Tag der<br />
Ausstellung an ein Jahr gültig.<br />
Die Monatskarten im Ausbildungsverkehr sind für Schüler und Auszubildende nach Vollendung<br />
des 15. Lebensjahres und nichtteilnahme am Schülerlistenverfahren nur in Verbindung mit dem<br />
Schülerausweis, einem Studentenausweis oder der wtStammkarte und einem Lichtbildausweis<br />
gültig. Im Übergangsbereich zu den angrenzenden Verkehrsverbünden werden an Stelle des<br />
Schülerausweises, des Studentenausweises oder der wtStammkarte auch die Stammkarten dieser<br />
Verbünde anerkannt.<br />
Die Benutzung der 1. Klasse der Züge des Nahverkehrs der DB AG mit Monatskarten im Ausbildungsverkehr<br />
ist ausgeschlossen, der Übergang ist nicht zulässig.<br />
Für Monatskarten im Ausbildungsverkehr (wtTICKET für Schüler und Auszubildende) gelten die in<br />
5.2.2.3 und 5.2.2.4 dargestellten Freizeitregelungen.<br />
5.2.2.11 Persönliche Monatskarte für Kindergartenkinder – wtKIGATicket (für noch nicht<br />
eingeschulte Kinder)<br />
Die Monatskarte für noch nicht eingeschulte Kinder (wtKIGATicket) erhalten alle Kinder, die noch<br />
nicht Auszubildende nach Abschnitt 5.2.2.10 sind und für die die Kinderfahrpreisregelung nach<br />
Abschnitt 4 gilt.<br />
Die Monatskarten für noch nicht eingeschulte Kinder werden nur als persönliche, nicht übertragbare<br />
Monatskarten ausgegeben. Die Mitnahmeregelung gilt nicht.<br />
Sie werden zum halben Preis einer Monatskarte im Ausbildungsverkehr nur an ausgewählten<br />
Verkaufsstellen im Verbundraum angeboten.<br />
5.2.2.12 wtJOBTicket<br />
Das wtJOBTicket wird ausschließlich an Mitarbeiter von Unternehmen ausgegeben, die mit dem<br />
WTV eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben. Der Bezug des wtJOBTickets erfolgt<br />
ausschließlich durch den Arbeitgeber.<br />
Die wtJOBTickets sind persönliche Monatskarten 2. Klasse im Abonnement zum Preis von 9 für<br />
12 (Bezug: Preis Monatskarte persönlich).<br />
Der Gültigkeitszeitraum des wtJOBTickets beträgt jeweils einen Kalendermonat.<br />
Bei Verlust oder Zerstörung wird kein Ersatz geleistet.<br />
6 Verlust oder Zerstörung<br />
Bei Verlust oder Zerstörung einer nicht ab der Ausgabe personalisierten Fahrkarte wird grundsätzlich<br />
kein Ersatz geleistet.<br />
Bei Verlust der WTV-Jahreskarte wird eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß Entgelttabelle<br />
(WTV-Beförderungsbedingungen, Anlage 4) ausgestellt.<br />
Bei Zerstörung von Jahres-Magnetkarten wird der Ersatz nur gegen Rückgabe der zerstörten<br />
Magnetkarte vorgenommen. Die Ersatzkarte wird gegen eine Gebühr gemäß Entgelttabelle (WTV-<br />
Beförderungsbedingungen, Anlage 4) ausgestellt.<br />
Bei Verlust oder Zerstörung von Monats-Magnetkarten wird der Ersatz nur gegen Vorlage der entsprechenden<br />
Fahrscheinquittung und Rückgabe der zerstörten Magnetkarte vorgenommen. Die<br />
Ersatzkarte wird gegen eine Gebühr gemäß Entgelttabelle (WTV-Beförderungsbedingungen, Anlage<br />
4) ausgestellt.<br />
Bei nicht vom Kunden zu vertretenden Beschädigungen oder Mängeln der Magnetkarten (z. B.<br />
Abnutzung des Magnetstreifens durch den Gebrauch der Karten) wird keine Gebühr erhoben.<br />
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