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Stadt Wiehl Der Bürgermeister FB Stadtplanung/-entwicklung ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong><br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong><br />

<strong>FB</strong> <strong>Stadt</strong>planung/-<strong>entwicklung</strong><br />

Postfach 1220<br />

51656 <strong>Wiehl</strong><br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau<br />

Rehwinkel 15<br />

51580 Reichshof-Odenspiel<br />

Tel.: 02297/900820, Fax: 02297/900829, E-Mail: info@h-k-reichshof.de<br />

Dipl.-Ing. Norbert Hellmann, Landschaftsarchitekt BDLA AK NW<br />

Dipl.-Ing. Petra Kesselmark, Landespflegerin<br />

Büro Hellmann + Kunze Reichshof, 51580 Reichshof<br />

Dipl.-Geogr. Elmar Schmidt, Büro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung, 53123 Bonn<br />

Dipl.-Biol. Mechtild Höller, Büro für Faunistik, 51375 Leverkusen<br />

Dipl.-Ing. Gerhard Kunze, <strong>Stadt</strong>planer und Architekt VDA AK NW<br />

Büro Hellmann + Kunze Siegen, 57072 Siegen


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

2.1.1 Planungs- und Zielvorgaben............................................................................. 2<br />

2.1.2 Naturräumliche Situation/Realnutzung.............................................................. 3<br />

2.1.3 Geologie/Boden/Wasser................................................................................... 4<br />

2.1.4 Potenzielle natürliche Vegetation...................................................................... 4<br />

2.1.5 Biotoppotenzial/Tiere und Pfl anzen ......... 5<br />

2.1.6 Klima/Luft.......................................................................................................... 8<br />

2.1.7 Landschaftsbild/Erholung.................................................................................. 8<br />

2.2.1 Vorhabensbeschrei bung ............................................. 9<br />

2.2.2 Baubedingte Beeinträchtigungen ........................................................ 9<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009<br />

Seite<br />

2.2.3 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ................................. 10<br />

2.2.4 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen............................................................... 11<br />

3.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />

............................................................................................. 14<br />

3.2 Begrünungs-/Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen .. 15<br />

3.2.1 Begrünungs-/Gestaltungsmaßnahmen............................................................. 15<br />

3.2.2 Ausgleichsmaßnahmen .............................................................. 17<br />

3.2.3 Flächenverfügbarkeit/Maßnahmenträger/zeitliche Umsetzung......................... 18<br />

3.2.4 Kostenschätzung ... ................................................... 18


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

4.1 Biotopfunktion/Tiere und Pflanzen ................................................................ 20<br />

4.2 Bodenfunktion . .............................................................. 22<br />

4.3 Plangebietsexterne Kompensationsmaßnahmen und Ersatzaufforstungs-<br />

sowie ökologisches Waldumbaukonzept . ....................................... 24<br />

4.4 Ökologische Bilanzierung der plangebietsexternen Kompensationsmaßnahmen<br />

. 27<br />

.........................<br />

5.1 Empfehlungen zur Bepflanzung und Gestaltung............................................... 28<br />

5.2 Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 25 D gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB....................................................................... 29<br />

...........................................................................................<br />

Abb. 1: Lage des Planbereichs B-Plan Nr. 25 D im Raum................................... 3<br />

Abb. 2: Lage des Planbereichs B-Plan Nr. 25 D im Raum................................... 24<br />

Abb. 3: Lage des Planbereichs B-Plan Nr. 25 D im Raum................................... 25<br />

Abb. 4: Lage des Planbereichs B-Plan Nr. 25 D im Raum................................... 26<br />

Abb. 5: Lage des Planbereichs B-Plan Nr. 25 D im Raum................................... 26<br />

Tab. 1: Bewertungskriterien für die Ermittlung der Bedeutung der Biotopfunktion<br />

von Biotop- und Nutzungstypen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen...........................................................................................................<br />

6<br />

Tab. 2: Zuordnung der Biotop- und Nutzungstypen zu Bewertungsklassen der<br />

Biotopfunktion aufgrund der ermittelten Biotopwerte ........... 6<br />

Tab. 3: Bewertung der Biotopfunktion der Biotop- und Nutzungstypen................ 7<br />

Tab. 4: Konflikte und Eingriffsbewertung ....................................... 13<br />

Tab. 5: Bewertungsrahmen für die Ermittlung des Konfliktpotenzials und des<br />

Beeinträchtigungsfaktors <strong>FB</strong>Bi ...................................... 21<br />

Tab. 6: Ermittlung des Eingriffswertes für Beeinträchtigungen der Biotopfunktion<br />

in den Konfliktbereichen K 1 - K 3....................................................... 21<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009<br />

Seite


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Tab. 7: Ermittlung des Kompensationswertes der geplanten landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen................................................................................ 22<br />

Karte Nr. 1:<br />

Bestand und Konflikte M. 1 : 1.000<br />

Karte Nr. 2: Maßnahmen M. 1 : 1.000<br />

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel) mit Prüfprotokoll<br />

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Fledermäuse) mit Prüfprotokollen<br />

- Renaturierungskonzept Kleyssiefen<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> plant die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Marienhagen am<br />

südwestlichen Ortsrand von Marienhagen zwischen der Kreisstraße K 52 und der Autobahn A 4<br />

in einer Größe von ca. 10,63 ha. Die bisher ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen sind<br />

vollständig belegt und es besteht weiterer Bedarf an gewerblich und industriell nutzbaren Flächen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> hat daher die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 D Gewerbegebiet<br />

Marienhagen beschlossen, um weitere Gewerbe- und Industrieflächen im direkten Anschluss<br />

an die bereits bestehenden Gewerbeflächen und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen<br />

Erschließungs- und Versorgungs-/Entsorgungsinfrastruktur planungsrechtlich zu sichern.<br />

<strong>Der</strong> geplante räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird heute fast ausschließlich<br />

durch Waldflächen geprägt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 D werden Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft bauplanungsrechtlich vorbereitet (s. Kap. 2.2), die der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 3 BauGB) unterliegen.<br />

Über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, über die Vermeidung, den<br />

Ausgleich und den Ersatz ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) unter Anwendung<br />

der §§ 18-20 sowie § 21 BNatSchG (Verhältnis zum Baurecht) in der Abwägung nach<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB in der Bauleitplanung abschließend zu entscheiden.<br />

In der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB sind gemäß § 1a Abs. 1-3 BauGB ( Ergänzende Vorschriften<br />

zum Umweltschutz ) u. a. folgende Grundsätze zu berücksichtigen:<br />

der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden (Begrenzung der Bodenversiegelung<br />

auf das notwendige Maß)<br />

zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die<br />

Möglichkeiten der Entwicklung der <strong>Stadt</strong> insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />

Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innen<strong>entwicklung</strong> zu nutzen<br />

landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang<br />

umgenutzt werden<br />

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach §§ 18ff Bundesnaturschutzgesetz)<br />

Zentraler Bestandteil des vorliegenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (im Folgenden<br />

L<strong>FB</strong> genannt) ist die planerische Konfliktbewältigung der durch diesen Bebauungsplan ermöglichten<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

gemäß §§ 18-21 BNatSchG.<br />

<strong>Der</strong> L<strong>FB</strong> beinhaltet folgende Angaben, die zur Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

erforderlich sind und die Voraussetzung für eine sachgerechte Abwägung der Belange des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege gegenüber anderen Belangen schaffen:<br />

Erfassung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten unter besonderer<br />

Hervorhebung wertvoller Biotope (Naturhaushalt, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaftsbild; differenziert<br />

nach Funktionen und Nutzungen)<br />

Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Eingriffe (Prognose und Bewertung der Beeinträchtigung<br />

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

einschl. Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und/oder Minderung der Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft)<br />

Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Minderung, zum Ausgleich<br />

und zum Ersatz der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 1


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Das Planungsbüro Hellmann + Kunze Reichshof wurde im Dezember 2004 von der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong><br />

mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 25 D beauftragt.<br />

Für das Plangebiet sind folgende Planungs- und Zielvorgaben festgelegt:<br />

Landes<strong>entwicklung</strong>splan:<br />

Im Landes<strong>entwicklung</strong>splan NRW Teil B (Stand: Juni 1995) ist der geplante Erweiterungsbereich<br />

als Freiraum dargestellt.<br />

Regionalplan:<br />

Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln (Stand: 2. Auflage, Dezember 2006) ist der Erweiterungsbereich<br />

als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. <strong>Der</strong><br />

Waldbestand entlang der Autobahn A 4 ist als Waldbereich dargestellt. <strong>Der</strong> Wald wird durch<br />

die Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung überlagert.<br />

Flächennutzungsplan (FNP):<br />

<strong>Der</strong> rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> stellt bereits gewerbliche Bauflächen<br />

dar. <strong>Der</strong> Flächennutzungsplan wurde bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 D<br />

den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst (67. Änderung Gewerbegebiet<br />

Marienhagen, Erweiterung II). Die bestehenden Waldflächen im südöstlichen und südwestlichen<br />

Bereich des Plangebiets werden als Grünflächen dargestellt.<br />

Natur- und landschaftsschutzrechtliche Planungsvorgaben:<br />

Für den Planbereich besteht noch kein Landschaftsplan. <strong>Der</strong> südwestliche Teilbereich ist als<br />

Landschaftsschutzgebiet (LSG) gemäß Verordnung vom 19.09.1996 ausgewiesen. <strong>Der</strong> Schutz<br />

erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der<br />

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der oberbergischen<br />

Kulturlandschaft und wegen der besonderen Bedeutung für die extensive landschaftsorientierte<br />

Tages-, Wochenend- und Ferienerholung, bei der das Natur- und Landschaftserleben<br />

im Vordergrund steht. Die Abgrenzung des LSG ist in Karte Nr. 1 dargestellt.<br />

Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalen (LANUV- bzw. ehem. LÖBF-Biotopkartierung schutzwürdiger<br />

Bereiche) weist im Plangebiet keine schutzwürdigen Biotope aus. Außerhalb des<br />

Plangebietes ist das Waldgebiet Scherbusch mit Kleysiefen und Hohlsiefen südlich der A 4 als<br />

schutzwürdiger Biotop BK-5011-027 erfasst. Es handelt sich hierbei um einen ausgedehnten<br />

Laubwaldkomplex mit kleineren Siefen.<br />

Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen und die örtliche Biotoptypenkartierung ergaben<br />

keine Hinweise auf das Vorhandensein von Biotopen/Biotoptypen nach § 62 (1) LG NW bzw.<br />

nach § 30 BNatSchG ( geschützte Biotope ) innerhalb des Geltungsbereiches. Die erhebliche<br />

Beeinträchtigung eines gemeldeten FFH-Gebietes bzw. maßgeblicher Bestandteile eines FFH-<br />

Gebietes ist durch die Aufstellung des Bebauungsplanes aufgrund der großen Entfernung zum<br />

nächsten FFH-Gebiet nicht zu erwarten.<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 2


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Besonders bzw. streng geschützte Arten<br />

Im Rahmen der faunistischen Bestandserfassung wurden nach Abstimmung mit der Unteren<br />

Landschaftsbehörde gesonderte Artenschutzrechtliche Fachbeiträge für die Artengruppe Vögel<br />

und die Fledermäuse erstellt. Die Fachbeiträge sind im Anhang beigefügt. Bei den Begehungen<br />

konnten insgesamt 6 planungsrelevante Arten (fünf Fledermausarten und eine Vogelart) erfasst<br />

werden. Bei den Fledermausarten handelt es sich um Arten, die gem. FFH-Richtlinie, Anh. IV<br />

(92/43/EG) streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. BArtSchV besonders geschützt eingestuft<br />

sind.<br />

Waldfunktionskarte NRW<br />

Die im Planbereich vorhandenen Waldbestände sind in der Waldfunktionskarte NRW als Waldflächen<br />

mit Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktion Stufe 2 dargestellt, d. h. die Schutzfunktion<br />

hat so große Bedeutung, dass sie die Waldbewirtschaftung beeinflusst.<br />

Das ca. 10,63 ha große Plangebiet des B-Planes Nr. 25 D liegt am südwestlichen Ortsrand von<br />

Marienhagen und grenzt im Nordosten unmittelbar an das bereits bestehende Gewerbegebiet<br />

Marienhagen an. Es wird im Nordwesten von der Kreisstraße K 52 und im Süden von der Autobahn<br />

A 4 begrenzt.<br />

Das Plangebiet wird überwiegend durch Nadelholz-, Laub- und Laubmischwaldbestände geprägt.<br />

Im Südwesten des Gebietes findet sich eine großflächige Rodungs- bzw. Windwurffläche<br />

mit einzelnen Überhältern. Im Nordosten wird das Gebiet durch die bereits bestehende gewerbliche<br />

Bebauung geprägt. Das gesamte Gebiet liegt in leichter Kuppenlage bei ca. 300 - 320 m ü.<br />

NN und fällt in südlicher und südöstlicher Richtung allmählich ab. Die Reliefenergie des Plangebietes<br />

und seiner Umgebung ist als gering bis mittel zu beurteilen. Das Plangebiet ist insbesondere<br />

von Nordwesten gut einsehbar (siehe Fotodokumentation).<br />

Die Lage des B-Plan-Bereiches im Raum ist in Abbildung 1 dargestellt.<br />

K 52<br />

BAB A 4<br />

Abb. 1: Lage des Planbereichs B-Plan Nr. 25 D im Raum<br />

Plangebiet<br />

BP 25 D<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 3


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Naturräumlich befindet sich das Plangebiet innerhalb des Oberagger- und <strong>Wiehl</strong>berglandes<br />

(339). Das <strong>Wiehl</strong>bergland (naturräumliche Untereinheit 339.2) wird durch einen Gefügekomplex<br />

aus flachen Kuppen, Rücken und Scheiteln in etwa 320 m Höhe mit einer von den Haupttalzügen<br />

vorgegebenen, und durch ein engmaschiges Seitentalnetz verfeinerten Flächengliederung<br />

geprägt.<br />

Geologie/Boden<br />

Ausgangsmaterial der Bodenbildung ist im überwiegenden Teil des Plangebiets grusiger, schluffiger,<br />

z.T. steiniger und sandiger Lehm in einer Mächtigkeit von 3 bis 8 dm. Hieraus hat sich eine<br />

Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde (Bodentyp B 3 2 gemäß Bodenkarte NRW, Blatt 5110<br />

Waldbröl) entwickelt. Im Südosten des Plangebietes steht schwach grusiger und steiniger Lehm<br />

in einer Mächtigkeit von 6 bis über 20 dm an, aus dem sich eine mittel- bis tiefgründige Parabraunerde,<br />

meist erodiert, stellenweise auch Pseudogley-Parabraunerde (Bodentyp L 3 2 gemäß<br />

Bodenkarte NRW, Blatt 5110 Waldbröl) entwickelt hat. Im Bereich der bestehenden gewerblich<br />

genutzten Flächen findet sich stark anthropogen veränderter Boden, da dieser Bereich<br />

überwiegend versiegelt wurde.<br />

Für eine im Plangebiet vorhandene Altablagerung ( Enseskamp ) wird zurzeit eine Gefährdungsabschätzung<br />

durchgeführt. Erst nach Vorlage und Bewertung der Untersuchungsergebnisse<br />

kann abgeschätzt werden, inwieweit der Boden durch Schadstoffe vorbelastet ist.<br />

Bei den von der geplanten Überbauung betroffenen Flächen handelt es sich überwiegend um<br />

Boden, der in seinem Bestand aufgrund des im Blattgebiet der BK 50 noch weit verbreiteten<br />

Vorkommens in Ober- und Mittelhanglagen aktuell nicht gefährdet ist bzw. anthropogen verändert<br />

wurde. <strong>Der</strong> Oberbergische Kreis - Untere Landschafts- und Bodenschutzbehörde - hat in<br />

der Veröffentlichung Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Einrichtung eines Ökokontos<br />

im Rahmen der Bauleitplanung im Oberbergischen Kreis die im Kreis vorkommenden Böden in<br />

Kategorien eingestuft. Die im Plangebiet vorkommenden Bodentypen entsprechen demnach der<br />

Kategorie I (Böden mit allgemeiner Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;<br />

Bodentypen sind noch großflächig im Oberbergischen Kreis vorhanden) (O BERBERGISCHER<br />

KREIS;UNTERE LANDSCHAFTS- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE , 2001).<br />

Grundwasser/Oberflächenwasser<br />

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwasserkörpers unter der Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde<br />

sowie der Pseudogley-Parabraunerde ist aufgrund der Verlehmung sehr gering.<br />

<strong>Der</strong> stark lehmhaltige Boden weist eine geringe Porendurchlässigkeit auf und hat deswegen<br />

als Grundwasserleiter und für die Grundwassergewinnung nur eine geringe Bedeutung.<br />

Im Plangebiet selbst sind keine Oberflächengewässer zu finden. Südlich der A 4 verläuft der<br />

Kleysiefen im Waldgebiet Scherbusch, das im Biotopkataster als schutzwürdiger Biotop erfasst<br />

ist. <strong>Der</strong> Siefen wird durch die Bauvorhaben nicht direkt betroffen. Weitere Oberflächengewässer<br />

sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden.<br />

Hiermit ist der Zustand der Vegetation gemeint, der sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen<br />

auf einem Standort einstellen würde. Die potenzielle natürliche Vegetation beschreibt<br />

das Standortpotenzial und liefert damit wichtige Hinweise auf die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

bzw. die Pflanzenverwendung bei Durchführung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen<br />

sowie bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 4


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Im Plangebiet bildet der artenarme und artenreiche Hainsimsen-Buchenwald auf den mittel- bis<br />

tiefgründigen Braunerden und Parabraunerden die potenzielle natürliche Vegetation (pnV). Es<br />

herrschen heute meist nur anthropogen veränderte Ersatzgesellschaften vor. Lediglich der im<br />

nordwestlichen Bereich des Plangebietes bestehende Laubmischwald stellt eine Ersatzgesellschaft<br />

dieser natürlichen Waldgesellschaft der pnV dar.<br />

Die Darstellung der biotischen Funktion als ein wesentlicher und der auffälligste Bestandteil des<br />

Naturhaushaltes erfolgt durch die Erfassung der vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und<br />

deren Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere. Die Biotoptypen sind gleichzeitig Ausdruck<br />

der standörtlichen Gegebenheiten und damit Repräsentanten für die abiotischen Funktions- und<br />

Wertelemente Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild/Erholung.<br />

Die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte im Rahmen einer Begehung des Gebietes<br />

im März 2008. Die Zuordnung und Bezeichnung erfolgte in Anlehnung an die Methode zur<br />

ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen (FROELICH + SPORBECK,<br />

1991).<br />

Im Planbereich kommen die in Tabelle 3 aufgeführten Biotop- und Nutzungstypen vor.<br />

Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalen (LANUV- bzw. ehem. LÖBF-Biotopkartierung schutzwürdiger<br />

Bereiche) weist im Plangebiet keine schutzwürdigen Biotope aus. Außerhalb des<br />

Plangebietes ist die Waldfläche Scherbusch mit Kleysiefen und Hohlsiefen südlich der A 4 als<br />

schutzwürdiger Biotop BK-5011-027 erfasst. Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen und<br />

die Biotoptypen- und Nutzungskartierung ergab keine Hinweise auf das Vorhandensein von Biotopen/Biotoptypen<br />

nach § 62 (1) LG NW bzw. nach § 30 BNatSchG ( geschützte Biotope ) im<br />

Plangebiet.<br />

Besonders bzw. streng geschützte Arten<br />

Im Zeitraum von Mai bis August 2007 wurden im Rahmen der Erarbeitung der Artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeiträge, die dem L<strong>FB</strong> als Anlagen beigefügt sind, für die Artengruppe Fledermäuse<br />

insgesamt 5 Abend- und Nachtbegehungen durchgeführt. Es konnten bei den Begehungen fünf<br />

Fledermausarten ( )<br />

nachgewiesen werden. Diese Fledermausarten sind gemäß FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EG)<br />

streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. BArtSchV besonders geschützt . Sie nutzen das Plangebiet<br />

insbesondere als Jagdrevier und die vorhandenen Waldwege als Flugstraßen.<br />

Weiterhin wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Artengruppe der Vögel erstellt.<br />

Die insgesamt 5 Tages- und 3 Nachtbegehungen erfolgten im Zeitraum von April bis August<br />

2007 sowie im März 2008. Im Plangebiet konnte nach Abstimmung der untersuchungsrelevanten<br />

Arten mit der Unteren Landschaftsbehörde nur eine planungsrelevante Vogelart, die<br />

im Plangebiet festgestellt werden. Sie nutzt das Plangebiet ebenfalls als<br />

Jagdhabitat.<br />

Die aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind in Kap. 3 aufgeführt.<br />

Bewertung der Lebensraumfunktion von Tieren und Pflanzen<br />

Grundlage der ökologischen Beurteilung und Einstufung der Biotop- und Nutzungstypen bezüglich<br />

ihrer Lebensraumfunktion ist die<br />

(FROELICH + SPORBECK, 1991). Zur Beurteilung werden sieben Bewertungskriterien<br />

herangezogen:<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 5


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

a. Entwicklungsdauer<br />

b. Räumliche und standörtliche<br />

Wiederherstellbarkeit<br />

b.a. abiotische Standortfaktoren<br />

b.b. Vorkommen stenöker Arten (Indikatorarten)<br />

a. Entwicklungstendenz<br />

b. Vorkommen von Arten der Roten Listen<br />

c. Empfindlichkeit gegenüber Eutrophierung<br />

a. Strukturvielfalt<br />

b. Artenvielfalt<br />

a. Vollkommenheit des Artenbestandes<br />

b. Ausbildung von Synusien-Komplexen oder<br />

Zonierungen<br />

Tab. 1: Bewertungskriterien für die Ermittlung der Bedeutung der Biotopfunktion von Biotop- und<br />

Nutzungstypen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

Die Bewertungseinstufung der Vollkommenheit wird i.d.R. im Rahmen der Eingriffs-<br />

Ausgleichsbewertung nicht vorgenommen, weil sie nur bei Biotoptypen mit Natürlichkeits- und<br />

Gefährdungsgraden 4 oder 5 herangezogen wird. Diese Biotoptypen kommen in der Praxis der<br />

Eingriffsregelung fast nie oder nur sehr selten vor.<br />

Bei FROELICH + SPORBECK sind, unterschieden in sechs Naturraumgruppen, Bewertungstabellen<br />

für nahezu alle Biotoptypen in NRW aufgeführt. Die angegebenen Wertzahlen sind Anhaltswerte,<br />

die unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten überprüft und, wenn erforderlich,<br />

angepasst werden. <strong>Der</strong> Planbereich liegt in der Naturraumgruppe 5 Paläozoisches Bergland.<br />

Dieser naturräumlichen Einteilung liegt die regionalisierte Rote Liste der Pflanzengesellschaften<br />

in Nordrhein-Westfalen (VERBÜCHELN, G. et al., 1998) zugrunde, somit können die<br />

Entwicklungstendenz und der Gefährdungsgrad der betroffenen Biotoptypen für den Naturraum<br />

abgeschätzt werden.<br />

Die Ausprägung der vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen wird vom Kartierer vor Ort erfasst.<br />

Jedem der Einzelkriterien wird eine Wertzahl von 0 bis 5 zugeordnet. Die Wertzahlen der insgesamt<br />

7 berücksichtigten Kriterien werden additiv zum ökologischen Gesamtwert (ÖWB) verknüpft.<br />

<strong>Der</strong> ÖWB kann daher maximal den Wert 35 erreichen. Je nach Höhe des ermittelten<br />

ÖWB werden insgesamt 6 Wertstufen (0-V) unterschieden. Die römischen Zahlen geben die<br />

Bedeutung der Biotopfunktion der Biotoptypen bzw. die Schutzwürdigkeit an.<br />

(Wertstufe)<br />

Bedeutung Biotopfunktion<br />

Ökologischer Gesamtwert<br />

(ÖWB)<br />

Tab. 2: Zuordnung der Biotoptypen zu Bewertungsklassen der Biotopfunktion aufgrund der ermittelten<br />

Biotopwerte (nach FROELICH + SPORBECK, 1991, Tabelle 3-23, S. 43)<br />

In Tabelle 3 sind die im Planbereich vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen mit fortlaufender<br />

Nummer und mit dem jeweiligen LÖBF-Code des Biotoptyps gemäß Biotoptypenliste für den<br />

Naturraum 5 Paläozoisches Bergland, submontan - (Naturraum bzw. Großlandschaft VI Süderbergland)<br />

dargestellt, nach den Einzelkriterien bewertet und entsprechend dem Ergebnis der<br />

additiven Verknüpfung jeweils einer der sechs oben genannten Wertstufen der Biotopfunktion<br />

zugeordnet (Darstellung in Karte Nr. 1). Die Vorbelastung der Biotop- und Nutzungstypen (Störungsdruck<br />

durch vorhandene unmittelbar benachbarte gewerbliche Bebauung, Verkehr etc.) ist<br />

als mittel einzustufen.<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 6


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

.<br />

1.1 Laubmischwaldbestand mit bodenständigen<br />

und nicht bodenständigen<br />

Arten, starkes Baumholz<br />

(AX 43)<br />

1.2 Mischwald mit Anteilen bodenständiger<br />

Arten, geringes bis mittleres<br />

Baumholz<br />

(AY 12)<br />

1.3 Fichtenreinbestand, starkes Baumholz<br />

(AJ 43)<br />

1.4 Nadelholzmischbestand, starkes<br />

Baumholz<br />

(AL 3)<br />

1.5 Rodungsfläche, mit einzelnen<br />

Überhältern<br />

(AT)<br />

2.1 Grasfluren mit einzelnen Sträuchern;<br />

auf Böschungen und an Straßen- und<br />

Wegrändern<br />

(HH 7)<br />

3.1 Gewerbliche Bebauung, teilweise mit<br />

begrünten Freiflächen<br />

(HN 4)<br />

3* 4 3 3 3 2 -<br />

2 3 2 3 3 2 -<br />

2 3* 2* 3 3 2 -<br />

2* 3* 2* 3 3 1 -<br />

2* 1 2 2 2 2 -<br />

3 2 1 3 2 1 -<br />

0 1* 0 0 1 0 -<br />

3.2 Verkehrsfläche, versiegelt<br />

(HY 1) 0 0 0 0 0 0 -<br />

3.3 Weg, sonstige Flächen; geschottert<br />

(HY 2.1) 1 0 0 0 1 1 -<br />

3.4 Weg; unbefestigt<br />

(HY 2.2) 2* 1* 0 0 1 1 -<br />

Tab. 3: Bewertung der Biotopfunktion der Biotop- und Nutzungstypen<br />

* Die Abweichung gegenüber der Bewertung nach FROELICH + SPORBECK (1991) ergibt sich aus der in der Örtlichkeit<br />

ermittelten aktuellen Ausprägung des Biotoptyps bzw. der Biotopstruktur<br />

(N!) Nicht im Ausgleichszeitraum von ca. 30 Jahren wiederherstellbarer Biotoptyp bei Funktionsverlust<br />

Die im Planbereich kartierten Biotop- und Nutzungstypen weisen überwiegend mittlere Bedeutung<br />

der Biotopfunktion auf.<br />

Berücksichtigung besonders oder streng geschützter Arten<br />

In § 19 Abs. 3 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist geregelt, dass die Zerstörung<br />

von Biotopen, die für dort wildlebende Tiere und Pflanzen streng geschützter Arten (gem. Anhang<br />

A der EU-Artenschutzverordnung Nr. 338797; gem. Anhang IV der Flora-Fauna-<br />

Habitatrichtlinie 92/43/EG; gem. Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 BNatSchG, BArtSchVo)<br />

nicht ersetzbar sind, nur dann zulässig ist, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses für das Eingriffsvorhaben geltend gemacht werden können. Weitere Artenschutzbestimmungen<br />

enthält die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie<br />

der wildlebenden Tiere und Pflanzen der europäischen Gemeinschaft ( FFH-Richtlinie ,<br />

97743/EG) und die Vogelschutzrichtlinie (VSchRL, 97/49/EG). Besonders geschützte Biotope<br />

gem. § 62 LG NRW sind im Plangebiet nicht ausgewiesen. Vorkommen gefährdeter Pflanzen im<br />

Plangebiet sind nicht bekannt.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Bei Durchführung der in den beiden Artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen vorgeschlagenen<br />

Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von besonders<br />

oder streng geschützten Arten durch den Verlust von Biotopen zu erwarten. Die einschlägigen<br />

Verbotstatbestände der §§ 19 und 42 BNatSchG treten bei konsequenter Beachtung<br />

und Durchführung der artenschutzrechtlich begründeten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

bei Realisierung der Vorhaben gemäß Bebauungsplan Nr. 25 D nicht ein.<br />

<strong>Der</strong> ozeanisch bestimmte Klimaeinfluss prägt auch die klimatischen Verhältnisse im Plangebiet.<br />

Kennzeichnend ist ein regenreiches und mäßig kühles Klima, mit ca. 1.100 1.200 mm Jahresniederschlag,<br />

mittlerer Temperatur von 0 bis -1° C im Januar und einer Julitemperatur von 15 -<br />

16° C. Das Wettergeschehen wird überwiegend durch die vorherrschende Westwindströmung<br />

geprägt. Im Plangebiet sind daher West-Südwest-Windlagen mit mittleren Windgeschwindigkeiten<br />

bestimmend. Im Winter treten zeitweise auch Ost-Südostwindlagen auf.<br />

Im Bereich der bestehenden Bebauung ist im Vergleich zum Freilandklima aufgrund des sog.<br />

Wärmeinseleffektes , der durch den höheren Versiegelungsgrad und die Bausubstanz bedingt<br />

ist, von veränderten lokalklimatischen Verhältnissen, wie z.B. stärkerer Erwärmung, höherer<br />

Lufttemperatur, geringerer relativer Luftfeuchtigkeit und verminderter Windgeschwindigkeit auszugehen.<br />

Das übrige Plangebiet in Kuppen-/Hanglage ist durch die ausgedehnten Waldflächen<br />

als lokal- bzw. geländeklimatisch bedeutsam einzustufen. Die im Plangebiet vorhandenen und<br />

an das Plangebiet angrenzenden Waldbereiche sind lokal bedeutsame Frischluftentstehungsflächen.<br />

Die sich in der Nacht bildende Frischluft fließt, gemäß den vorhandenen Gegebenheiten,<br />

vom Plangebiet weg, in tiefere Lagen. Darüber hinaus ist der vorhandene Waldbestand<br />

eine Waldfläche mit hervorgehobener Immissionsschutzfunktion (Stufe 2).<br />

Angaben zu lufthygienischen Belastungen durch regionale und lokale Emittenten, die zu einer<br />

erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit und des Wohlbefindens<br />

sowie der Tier- und Pflanzenwelt führen könnten, liegen für das Plangebiet nicht vor.<br />

Luftbelastungen treten im Plangebiet und in den angrenzenden Gebieten bereits als Folge des<br />

bestehenden Straßenverkehrs und der Gewerbenutzung auf.<br />

Die Funktion als Frischluftentstehungsgebiet sowie die Immissionsschutzfunktion werden durch<br />

den Verlust der Waldflächen nicht unerheblich eingeschränkt.<br />

Das Landschaftsbild wird im Norden überwiegend durch die bereits bestehenden, gewerblich<br />

genutzten Gebäude und das angrenzende Gewerbegebiet, im übrigen Plangebiet durch ein<br />

kleinteiliges Mosaik landschaftsbildprägender, unterschiedlich strukturierter Waldbestände mit<br />

geringer bis mittlerer Reliefenergie geprägt.<br />

Durch die bestehenden Hallen und Firmengebäude im Norden, durch die an das Plangebiet<br />

angrenzende Böschungsbepflanzung der A 4 im Süden sowie die Waldbestände westlich der<br />

K 52 im Südwesten des Plangebietes wird der Blick erheblich begrenzt. Es bestehen jedoch<br />

vom Plangebiet in nordwestlicher Richtung Blickbeziehungen in die freie Landschaft. Aufgrund<br />

der weitreichenden visuellen Sichtbeziehungen aus der umgebenden freien Landschaft besitzt<br />

dieser Planbereich eine hohe Fernwirksamkeit.<br />

Das Plangebiet hat aufgrund seiner durch die Straßen und das bestehende Gewerbegebiet geprägten<br />

isolierten Lage und Vorbelastung durch Verkehrslärm für die landschaftsorientierte Erholung<br />

und die Feierabenderholung der ortsansässigen Bevölkerung nur eine untergeordnete<br />

Bedeutung.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

<strong>Der</strong> Geltungsbereich des Plangebietes beträgt ca. 10,63 ha. Im Norden des Gebietes bestehen<br />

bereits Hallen und Firmengebäude, geschotterte und asphaltierte Lagerflächen sowie gewerbliche<br />

Frei- und Grünflächen (teilweise mit Gehölzstrukturen). Das übrige Plangebiet wird durch<br />

Waldbestände unterschiedlicher Ausformung geprägt. Geplant ist, das angrenzende, bestehende<br />

Gewerbegebiet nach Süden zu erweitern, um den bestehenden Bedarf an weiteren gewerblich<br />

bzw. industriell nutzbare Flächen planungsrechtlich zu sichern. <strong>Der</strong> Bebauungsplan Nr.<br />

25 D setzt Gewerbegebiet (ca. 1,40 ha), Industriegebiet (ca. 5,47 ha), Verkehrsflächen (1,22<br />

ha), öffentliche und private Grünflächen (insgesamt ca. 2,05 ha) sowie im Südwesten eine Versorgungsfläche<br />

Abwasser (Retentionsbodenfilter/Regenüberlaufbecken; ca. 0,44 ha) fest.<br />

Die geplanten Festsetzungen im B-Plan Nr. 25 D bereiten die dauerhafte Flächeninanspruchnahme<br />

von Biotop- und Nutzungstypen und die Neuversiegelung von Bodenflächen infolge Erschließung<br />

und Bebauung vor. Hierbei handelt es sich um Eingriffe in Natur und Landschaft, die<br />

gemäß § 1a BauGB in Verbindung mit § 21 BNatSchG der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

unterliegen.<br />

Maßstab für die Eingriffsbewertung sind die Flächenversiegelung und -inanspruchnahme. <strong>Der</strong><br />

Umfang der Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung von Gebäuden, von baulichen Nebenanlagen,<br />

Erschließungsanlagen und durch die Anlage von Frei- und Grünflächen wird anhand<br />

der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) ermittelt. Die GRZ gibt das<br />

Maß der überbaubaren Grundfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Baugrundstücks an<br />

und ist somit ein wichtiger Beurteilungsmaßstab für den Umfang der Gesamt-<br />

Flächeninanspruchnahme und der Neuversiegelung von Boden. Für die geplanten neuen Gewerbe-<br />

bzw. Industrieflächen wird aufgrund der Eigenart der bereits bebauten Umgebung bei<br />

der Ermittlung des Umfanges der Bodenversiegelung von GRZ 0,8 ausgegangen, d.h. der Anteil<br />

der Bodenversiegelung durch Hallen, Bürogebäude, Nebenanlagen etc. beträgt max. 80% der<br />

gesamten Grundstücksfläche. Bei der Ermittlung des Umfanges der Beeinträchtigungen ist von<br />

der größtmöglichen Ausnutzung dieser GRZ auszugehen.<br />

Die geplanten Vorhaben im Rahmen des B-Planes Nr. 25 D sind als Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

zu beurteilen. Die bestehenden Gewerbegebietsflächen im Nordosten des Plangebietes<br />

sind nicht eingriffsrelevant, da hier bereits Baurechte nach § 34 BauGB bestehen.<br />

Während der Bauphase sind voraussichtlich Beeinträchtigungen aller Landschaftsfunktionen<br />

durch Erdbewegungen, Lagerung von Baumaterialien, Baustraßen/-felder, Baustellenverkehr<br />

etc. zu erwarten. Intensität und Umfang dieser Beeinträchtigungen sind heute nur bedingt einzuschätzen.<br />

Sie sind i.d.R. vorübergehend und auf die Zeit der Bauphase begrenzt. Baubedingte<br />

Beeinträchtigungen, insbesondere im Bereich der zu erhaltenden Gehölzbestände sowie der<br />

Waldumbaufläche im Südwesten des Plangebietes, sind durch gezielte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />

zu vermeiden bzw. zu mindern.<br />

Während der Bauarbeiten können zusätzlich zur anlagebedingten Flächeninanspruchnahme<br />

weitere Freiflächen z.B. als Lagerplätze, als Baustraße etc. beansprucht werden. Im Nordwesten<br />

können vorübergehende erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auftreten.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Während der Bauzeit werden i.d.R. zusätzliche Bodenflächen beansprucht und es besteht die<br />

Gefahr der Verdichtung, Entwässerung und Umschichtung sowie der Erosion. Diese Maßnahmen<br />

haben z.T. langfristige Auswirkungen auf das natürliche Bodengefüge und seine vielfältigen<br />

Funktionen.<br />

Beeinträchtigungen in der Bauphase sind temporär begrenzt (Beseitigung von Vegetation, Bodenbewegungen<br />

und verdichtungen) und finden auf Teilflächen im Plangebiet statt, die durch<br />

die Folgenutzungen sowieso beansprucht werden. Die zu erwartenden baubedingten Beeinträchtigungen<br />

werden bei Realisierung der Vorhaben insgesamt als gering eingestuft.<br />

Die anlagebedingte Herstellung der Straßenflächen, der Gewerbe- und Industrieflächen sowie<br />

des Retentionsbodenfilters/Regenrückhaltebeckens und der Böschungen führt zum Verlust der<br />

im Eingriffsbereich vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und ihrer Funktionen auf einer Fläche<br />

von insgesamt ca. 6,81 ha (s. Tabelle 6).<br />

Die Flächenverluste sind im Bereich der befestigten und überbauten Flächen und der baulichen<br />

Anlagen dauerhaft. Neu entstehende Grünflächen (Pflanz- bzw. Ansaatflächen etc.) können<br />

nach Ende der Bautätigkeiten und ihrer Rekultivierung allgemeine Funktionen im Naturhaushalt<br />

übernehmen.<br />

Landschaftsbild; Erholungsfunktion<br />

Die landschaftsbildprägenden Laub- und Mischwaldbestände im Nordosten und Südwesten<br />

werden soweit wie möglich erhalten. Es werden neue Auf- und Abtragsböschungen in der Hanglage<br />

entstehen. Das Landschaftsbild wird insbesondere im Nordwesten erheblich beeinträchtigt.<br />

Es erfährt durch Anpflanzungen mit bodenständigen Gehölzen eine Neugestaltung. Die Erholungsfunktion<br />

wird nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Biotoppotenzial; Tiere und Pflanzen<br />

Die Flächeninanspruchnahme führt zum Verlust der Biotop- und Nutzungstypen und ihrer Lebensgemeinschaften.<br />

Betroffen sind Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Bedeutung der Biotopfunktion.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen sind zu erwarten.<br />

Durch Beseitigung der Waldbestände kommt es zum Verlust von Jagdhabitaten bzw. Flugstraßen<br />

von Waldohreule sowie Zwerg-, Bart-, Fransen- und Langohrfledermaus. Bei Durchführung<br />

der in den faunistischen Fachbeiträgen vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitbeschränkung,<br />

ökologische Baubegleitung) sowie der funktionserhaltenden Maßnahme (Maßnahme<br />

B 3: Anlage einer blütenreichen Hecke aus standortgerechten Gehölzen) für die Fledermäuse<br />

verbleiben voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Boden; Wasser<br />

Die geplante Bebauung der Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Errichtung des Retentionsbodenfilters/Regenrückhaltebeckens<br />

einschl. der Erschließungen führen zu einer irreversiblen<br />

Schädigung des Bodens durch Überbauung, Versiegelung und Teilversiegelung. Vollständig<br />

versiegelte Böden verlieren ihre Funktion als Standort für die Vegetation, Lebensraum für Organismen,<br />

Grundwasseranreicherung und filter. Neben seiner mechanischen Veränderung wird<br />

auch das Bodenleben vernichtet und damit geht die Fähigkeit zur Schadstoffpufferung und zum<br />

Schadstoffabbau verloren. Versiegelte Böden haben keine Bedeutung mehr für die Filterung,<br />

Pufferung und die Umwandlung von Schadstoffen und damit für die Sickerwasserreinigung. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen sind infolge Bodenversiegelung zu erwarten.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die Bodenversiegelung führt zur Erhöhung des Oberflächenabflusses und Verminderung der<br />

Grundwasserneubildungsrate. Die Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers von befestigten<br />

Flächen erfolgt in ein Regenklärbecken mit nachgeschaltetem Retentionsbodenfilter. Es<br />

wird anschließend in einem Regenrückhaltebecken zurückgehalten bzw. gedrosselt in den<br />

Kleysiefen eingeleitet. Somit kann für das Oberflächenwasser eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse sind auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Grundwassers nicht zu erwarten.<br />

Klima/Luft<br />

Die Zunahme versiegelter und befestigter Flächen bewirkt die Einschränkung der Produktion<br />

von Frisch-/Kaltluft. Die Immissionsschutzfunktion der Waldflächen entfällt weitestgehend. Aufgrund<br />

des relativ hohen Grünanteils und nicht bebauter/versiegelter bzw. befestigter Flächen im<br />

Umfeld des Eingriffsvorhabens werden die Auswirkungen als mittel eingestuft. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind zu erwarten.<br />

Erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen der betroffenen Landschaftsfunktionen nach<br />

erfolgter Erweiterung des Gewerbegebietes sind voraussichtlich nicht zu erwarten. <strong>Der</strong> hinzukommende<br />

Betriebsverkehr wird gemäß schalltechnischem Gutachten (TÜV RHEINLAND IM-<br />

MISSIONSSCHUTZ UND ENERGIESYSTEME GMBH, Juni 2008) keine wesentliche Änderung<br />

der Geräuschsituation auf öffentlichen Straßen bewirken. Es wird im Gutachten empfohlen, eine<br />

Kennzeichnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 in den Bebauungsplan aufzunehmen.<br />

Durch die geplante gewerbliche und industrielle Nutzung, die neuen Verkehrsflächen sowie die<br />

Anlage des Retentionsbodenfilters/Regenrückhaltebeckens werden insgesamt ca. 68.100 m²<br />

Waldfläche in Anspruch genommen.<br />

<strong>Der</strong> Waldanteil liegt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Wiehl</strong> nach Angaben des Landesbetriebes Wald und<br />

Holz NRW Regionalforstamt Bergisches Land bei ca. 41%. Gemäß den Hinweisen zur Kompensation<br />

im Zusammenhang mit Wald (MUNLV 2004) soll für Waldverluste und Eingriffe der<br />

funktionsbezogene Ausgleich in Gebieten mit einem höheren Waldanteil von 40% bis 60%<br />

durch ökologische Aufwertung vorhandener Waldbestände (ökologischer Waldumbau) verstärkt<br />

einbezogen werden. Im Einzelfall kann auf einen vollständigen Ausgleich durch Erstaufforstungen<br />

(Ersatzaufforstungen) zugunsten der ökologischen Aufwertung vorhandener Waldflächen<br />

oder auch durch die Anlage von z.B. Feldgehölzen, Hecken etc. verzichtet werden, wobei der<br />

einfache Ersatz der beanspruchten Fläche i.d.R. immer gegeben sein sollte (1:1-Regelung).<br />

Feldgehölze und Hecken müssen dabei der Definition von Wald nach dem Landesforstgesetz<br />

(LFoG NW) entsprechen.<br />

Die notwendige Ersatzaufforstungsfläche/ökologische Aufwertung vorhandener Waldbestände<br />

ermittelt sich demnach wie folgt:<br />

Waldflächeninanspruchnahme gesamt: 68.100 m²<br />

Bedarf Ersatzaufforstungsfläche/ökologische<br />

Aufwertung vorhandener Waldbestände: 68.100 m²<br />

68.100 m² x 1,00 = 68.100 m²<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die erforderlichen Flächen/Maßnahmen für die Ersatzaufforstung und die ökologische Aufwertung<br />

bestehender Waldbestände werden mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt<br />

Bergisches Land vertraglich geregelt. Es ist bisher vorgesehen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> im<br />

Zuge des weiteren Bauleitplanverfahrens geeignete Flächen für die Ersatzaufforstung und den<br />

ökologischen Waldumbau nachweist und vertraglich sichert.<br />

Durch das Planvorhaben ergeben sich drei Konfliktschwerpunkte, die in Karte Nr. 1 und in Tabelle<br />

6 dargestellt sind. Die Einschätzung des ökologischen Risikos dieser Konflikte erfolgt anhand<br />

der ökologischen Risikoeinschätzung. Dabei werden Art und Intensität des Eingriffs mit<br />

der ermittelten Bedeutung und Schutzwürdigkeit, soweit auch möglich, mit der Empfindlichkeit<br />

der betroffenen Landschaftsfunktion bzw. des Landschaftspotenzials verknüpft (= Beeinträchtigungsintensität).<br />

Hierbei werden die zu treffenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

der Eingriffswirkungen berücksichtigt.<br />

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen (§ 1a BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 1<br />

BNatSchG) ist vorrangig die Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft anzustreben.<br />

Landschaftsbild; Erholungsfunktion<br />

Die landschaftsbildprägenden Laubmischwaldbestände im Nordosten und Südwesten werden<br />

soweit wie nur möglich erhalten. Dennoch gehen durch das Planvorhaben in größerem Umfang<br />

Waldbestände verloren, die zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen. Es werden neue<br />

Auf- und Abtragsböschungen in der Hanglage entstehen. Das Landschaftsbild wird insbesondere<br />

im Nordwesten erheblich beeinträchtigt. Es erfährt durch Anpflanzungen mit bodenständigen<br />

Gehölzen eine Neugestaltung. Die Erholungsfunktion wird nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Biotopfunktion; Tiere und Pflanzen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Biotoptypen mit besonderer Bedeutung bzw. hoher Schutzwürdigkeit<br />

sind nicht vorgesehen. Die Laubmischwaldbestände im Nordosten sowie im Südwesten<br />

des Plangebietes bleiben erhalten. Bei Durchführung der in den faunistischen Fachbeiträgen<br />

vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen geschützter<br />

bzw. streng geschützter Arten zu erwarten. Die geplante Flächeninanspruchnahme<br />

führt zum Verlust von Biotop- und Nutzungstypen und ihrer Lebensgemeinschaften. Betroffen<br />

sind Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Bedeutung der Biotopfunktion. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind zu erwarten.<br />

Boden; Wasser<br />

Rechtliche Grundlagen für den Bodenschutz bilden das Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG) vom 17.03.1998 und das Landesbodenschutzgesetz NW (LBodSchG) vom<br />

09.05.2000 in der jeweils gültigen Fassung. Die Verdichtung, Umlagerung oder auch Überschüttung<br />

von Böden führt zu Störungen des Bodengefüges, mindert die ökologische Stabilität und<br />

führt zu Veränderungen der Standorteigenschaften im Hinblick auf den Wasserhaushalt, das<br />

Bodenleben und die Vegetation. Solche Störungen sollten möglichst vermieden werden. Vor<br />

Beginn der Bauarbeiten ist daher der anstehende vegetationsfähige Oberboden zu sichern,<br />

fachgerecht zwischen zu lagern und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder auf für Vegetationszwecke<br />

vorgesehene Flächen einzubauen. Die irreversible Schädigung des Bodens durch<br />

Überbauung, Versiegelung und Teilversiegelung stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar.<br />

Während der Bauarbeiten sind auch Schutz- und Sicherungsmaßnahmen beim Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen zu treffen. Die Lagerung von Kraftstoffen, Ölen sowie das Betanken<br />

von Baufahrzeugen und Maschinen sollen auf versiegelten Flächen oder sonstigen gegen<br />

Leckagen im Erdreich gesicherten Flächen erfolgen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächen-<br />

bzw. Grundwasser sind nicht zu erwarten.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Klima/Luft<br />

Die Zunahme versiegelter und befestigter Flächen bewirkt die Einschränkung der Produktion<br />

von Frisch-/Kaltluft. Die Immissionsschutzfunktion der Waldflächen entfällt weitestgehend. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen sind zu erwarten. Aufgrund des relativ hohen Grünanteils und nicht<br />

bebauter/versiegelter bzw. befestigter Flächen im Umfeld des Eingriffsvorhabens werden die<br />

Auswirkungen als mittel eingestuft.<br />

In der folgenden Übersicht wird die zu erwartende Neubelastung/Beeinträchtigungsintensität der<br />

Beeinträchtigungen für die betroffenen Landschaftsfunktionen/-potenziale in drei Stufen dargestellt.<br />

Beeinträchtigungsintensität<br />

Hoch = Die durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />

sind auch unter Berücksichtigung risikomindernder Maßnahmen<br />

erheblich und nicht ausgleichbar<br />

Mittel = Erhebliche bzw. nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

sind aller Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten;<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch erforderlich<br />

Gering = Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind nur in geringem<br />

Maße vorhanden und relativ schnell ausgleichbar<br />

Konflikt Landschaftspflegerische Maßnahmen Beeinträchtigungsintensität<br />

Beeinträchtigung der visuellen<br />

Qualität der Landschaft durch Verlust/Überbauung<br />

gewachsener<br />

Kulturlandschaft<br />

Verlust von Biotoptypen mit geringer<br />

bis mittlerer Bedeutung der<br />

Biotopfunktion<br />

Verlust von Jagdhabitaten und<br />

Flugstraßen<br />

Nachhaltiger Verlust von Bodenflächen<br />

durch Flächenversiegelung<br />

Verminderung der Grundwasserneubildungsrate<br />

durch Flächenversiegelung<br />

Verlust von Waldflächen mit<br />

Immissionschutzfunktion<br />

Tab. 4: Konflikte und Eingriffsbewertung<br />

Festsetzung von Anpflanzungsmaßnahmen<br />

zur landschaftsgerechten Neugestaltung<br />

Festsetzung von Anpflanzungsmaßnahmen<br />

zur Anreicherung<br />

Entwicklung und Pflege von Ersatzlebensräumen<br />

Festsetzung von Anpflanzungsmaßnahmen<br />

Schutz des Oberbodens in der Bauphase<br />

Verbesserung bodenspezifischer Eigenschaften<br />

durch Anpflanzungen und Waldumbau<br />

Festsetzung von Anpflanzungsmaßnahmen<br />

zur Verbesserung der lokalklimatischen<br />

Verhältnisse<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 13<br />

Mittel<br />

Mittel<br />

Gering<br />

Mittel<br />

Gering<br />

Mittel


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen (§ 1a BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 1<br />

BNatSchG) ist vorrangig die Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft anzustreben.<br />

Die einzelnen Maßnahmen sind in Karte Nr. 2 dargestellt.<br />

Gehölzbestände<br />

Die in der Planzeichnung mit der Kennziffer E 1 bestehenden Laub- und Mischwaldbestände im<br />

Nordosten sowie im Südwesten des Plangebietes sollten dauerhaft erhalten und naturnah, also<br />

mit Einzelbaumentnahme, bewirtschaftet werden. Beeinträchtigungen des Bestandes, insbesondere<br />

der nordöstlichen Waldflächen, infolge der Erschließung und Bebauung der unmittelbar<br />

angrenzenden Baugebietsflächen, sind zu vermeiden. Die Anforderungen der DIN 18920<br />

(Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und der<br />

RAS-LG 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen; Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz<br />

von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) sind unbedingt zu berücksichtigen.<br />

Die funktionserhaltende Maßnahme B 3 (blütenreiche Hecke aus standortgerechten Gehölzen)<br />

für den wegfallenden Waldrand im Nordosten des Plangebietes ist unmittelbar nach der Rodung<br />

des nordöstlichen Waldrandes und noch vor Beginn der Bautätigkeiten durchzuführen, um als<br />

Ausweichhabitat für die Fledermäuse von Beginn der Bautätigkeiten an zur Verfügung zu stehen.<br />

Beeinträchtigungen der Pflanzung infolge der Erschließung und Bebauung der unmittelbar<br />

angrenzenden Baugebietsflächen sind zu vermeiden.<br />

Erforderliche Gehölzrodungen im Rahmen der Baufeldfreimachung sowie des Waldumbaus<br />

sind in der Zeit von Ende September bis Ende Januar durchzuführen, um mögliche Vogel- bzw.<br />

Fledermausbruten nicht zu beeinträchtigen. Durch ökologische Baubegleitung ist sicherzustellen,<br />

dass ggf. vorhandene Altbäume mit Bruthöhlen und Fledermausquartiere in Bäumen rechtzeitig<br />

vor der Baufeldfreimachung gesichtet und ggf. die Baumhöhlen verschlossen werden.<br />

Die Böschungen im Bereich des geplanten Retentionsbodenfilters/Regenrückhaltebeckens sind<br />

so zu modellieren, dass der Eingriff in die angrenzende Waldumbaufläche so gering wie nur<br />

möglich gehalten werden kann. Beeinträchtigungen der zu erhaltenden Bestände infolge von<br />

Bautätigkeiten sind durch geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.<br />

Boden- und Wasserschutz<br />

Die an das Plangebiet angrenzenden Flächen sind während der Bauphase von jeglicher baubedingten<br />

Störung/Beeinträchtigung freizuhalten. Auch die Ablagerung von Baustoffen und Geländeveränderungen<br />

durch Auffüllungen sind zu unterlassen.<br />

Vor Beginn der Bauarbeiten ist der anstehende vegetationsfähige Oberboden zu sichern, fachgerecht<br />

zwischen zu lagern und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder auf für Vegetationszwecke<br />

vorgesehene Flächen einzubauen. Bodenaushub (Baugruben, Straßen- und Kanalaushub)<br />

ist vorrangig innerhalb des Plangebietes wiederzuverwenden. Überschüssiger Boden ist<br />

ordnungsgemäß auf einer hierfür geeigneten Erddeponie zu entsorgen.<br />

Während der Bauarbeiten sind auch Schutz- und Sicherungsmaßnahmen beim Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen zu treffen. Die Lagerung von Kraftstoffen, Ölen sowie das Betanken<br />

von Baufahrzeugen und Maschinen sollen auf versiegelten Flächen oder sonstigen gegen<br />

Leckagen im Erdreich gesicherten Flächen erfolgen.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Zur Verminderung des Versiegelungsgrades und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des<br />

Boden- und Wasserhaushaltes sowie des Mikroklimas sollen Stellplätze, sonstige befestigte<br />

untergeordnete Nebenflächen sowie Fußwege mit infiltrationsfähigen Oberflächenbefestigungen<br />

hergestellt werden, wie z.B. breitfugige Pflaster, Ökopflaster, Schotterrasen, Rasenkammersteine.<br />

Auf einen versiegelten Unterbau soll verzichtet werden.<br />

Das Regenüberlaufbecken-Auslaufgerinne im Südwesten des Plangebiets ist naturnah auszugestalten<br />

und die Böschungsflächen mit Landschaftsrasen anzusäen (Maßnahme M 1).<br />

Die Maßnahmenkonzeption unterscheidet zwischen landschaftspflegerischen Gestaltungs- bzw.<br />

Begrünungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen. Während die Begrünungs- bzw. Gestaltungsmaßnahmen<br />

vorrangig der Wiederherstellung der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

und seiner Funktionen und der landschaftsgerechten Wiederherstellung<br />

/Neugestaltung des Landschaftsbildes dienen (i.d.R. also für nicht erhebliche bzw. nachhaltige<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durchgeführt werden), werden durch die Ausgleichsmaßnahmen<br />

die unvermeidbaren und im Eingr iffsbereich nicht kompensierbaren Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft kompensiert. Dies erfolgt i.d.R. durch die ökologische Aufwertung<br />

bisher ökologisch geringerwertiger Flächen. Dabei soll ein funktionaler und räumlicher Zusammenhang<br />

zwischen Eingriff und Ausgleich bestehen. <strong>Der</strong> Ausgleich soll zeitnah erfolgen, damit<br />

die ökologische Funktion so schnell wie nur möglich nach Eingriffsende erreicht wird.<br />

Zur inneren Durchgrünung des Gewerbegebietes sind die Seitenstreifen entlang der Erschließungsstraße<br />

mit einer Baumallee aus hochstämmigen Laubbäumen sowie mit Sträuchern (Bodendecker<br />

bzw. niedrig wachsende Sträucher) zu bepflanzen. Die Bankette, Mulden sowie die<br />

Böschungen sind mit standorttypischem Landschaftsrasen einzusäen.<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

Laubbäume: Acer platanoides Cleveland (Spitzahorn), Corylus colurna (Baumhasel), Tilia cordata<br />

Greenspire (Winterlinde);<br />

Sträucher: Rosa arvensis (Feldrose), Rosa rugosa (Apf elrose), Potentilla fruticosa (Fünffingerstrauch),<br />

Spiraea bumalda ,Anthony Waterer (Spierstrauch)<br />

Pflanzgröße: Bäume: Hochstamm, mind. 3 x verpflanzt, StU 18-20;<br />

Sträucher: v. Strauch, Co., 3 - 5 Triebe, 60 100<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2-jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die landschaftsgerechte Gestaltung und<br />

Bepflanzung der neuen Auftrags- und Abtragsböschungen vermindert und teilweise kompensiert.<br />

Die Anpflanzungen erfüllen darüber hinaus auch allgemeine Biotopfunktion. Die in Karte<br />

Nr. 2 dargestellten Flächen werden waldartig mit heimischen Sträuchern und Bäumen 1. und 2.<br />

Ordnung lokaler/regionaler Herkunft begrünt und gestaltet. <strong>Der</strong> Anteil an Bäumen beträgt mindestens<br />

25%, der Anteil an Nadelgehölzen maximal 10%.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

Bäume: Prunus avium (Vogelkirsche), Sorbus aucuparia (Eberesche bzw. Vogelbeere), Acer pseudoplatanus<br />

(Bergahorn)<br />

Sträucher: Carpinus betulus (Hainbuche), Corylus avellana (Hasel), Crataegus monogyna (Eingriffeliger<br />

Weißdorn), Euonymus europaea (Pfaffenhütchen), Prunus spinosa (Schlehendorn), Rosa canina (Hundsrose),<br />

Rosa arvensis (Feldrose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Cornus mas (Kornelkirsche),<br />

Viburnum opulus (Gewöhnlicher Schneeball), Frangula alnus (Faulbaum), (Cornus sanguinea (Blut-<br />

Hartriegel).<br />

Pflanzgröße: Bäume: Heister, 2-3 x v., 150 200<br />

Sträucher: v. Strauch, 3 5 Triebe, 60 - 100 bzw. 100 150<br />

Pflanzabstand /-verband: 1,00 x 1,00 m, Dreiecks verband, Bäume in Gruppen<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2-jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Im Nordosten des Plangebietes ist zur landschaftsgerechten Eingrünung des Gewerbegebietes<br />

und als Ersatz für den bei der Umsetzung der Planung wegfallenden nordöstlichen Waldrand<br />

als funktionserhaltende Maßnahme für die Fledermäuse die Anpflanzung einer 5 m breiten<br />

Hecke aus blütenreichen, standortgerechten Sträuchern durchzuführen. Die Hecke ist<br />

unmittelbar nach der Rodung des nordöstlichen Waldrandes und noch vor Ausführung der<br />

geplanten Bauarbeiten zu pflanzen und mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu sichern. Eine<br />

ökologische Baubegleitung ist vorzusehen.<br />

Die Anpflanzung ist fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle sind im<br />

Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste zu<br />

wählen:<br />

Sträucher: Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn), Prunus spinosa (Schlehendorn), Rosa canina<br />

(Hundsrose), Rosa arvensis (Feldrose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Cornus mas (Kornelkirsche),<br />

Viburnum opulus (Gewöhnlicher Schneeball), Cornus sanguinea (Blut-Hartriegel), Corylus avellana<br />

(Hasel).<br />

Pflanzgröße: Sträucher: v. Strauch, 5 Triebe, 100 - 150<br />

Pflanzabstand /-verband: 1,00 x 1,00 m, Dreiecksverband<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2- jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Die Böschungen des Retentionsbodenfilters, des vorgeschalteten Regenklärbeckens sowie<br />

des anschließenden Regenrückhaltebeckens sind mit standorttypischem Landschaftsrasen<br />

anzusäen. Die Grünflächen westlich und östlich der Zufahrt sind zur landschaftsgerechten<br />

Einbindung der Zufahrt mit standortgerechten, heimischen Sträuchern zu bepflanzen.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

Sträucher: Prunus spinosa (Schlehendorn), Rosa canina (Hundsrose), Feldrose (Rosa arvensis), Sambucus<br />

nigra (Schwarzer Holunder), Gewöhnlicher Schnee ball (Viburnum opulus), Blut-Hartriegel (Cornus<br />

sanguinea), Corylus avellana (Hasel).<br />

Pflanzgröße: Sträucher: v. Strauch, 5 Triebe, 100 - 150<br />

Pflanzabstand /-verband: 1,00 x 1,00 m, Dreiecksverband<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2- jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Die Maßnahmen B 2, B 3 und B 4 mindern den Eingriff in das Landschaftsbild und bewirken<br />

die Wiederherstellung der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Grünflächen<br />

tragen geringfügig auch zur Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse bei.<br />

Zur Teilkompensation des Biotopverlustes von Waldflächen wird der im Südwesten des Plangebietes<br />

stockende Fichtenreinbestand mit starkem Baumholz (AJ 43) in Laubmischwald mit<br />

Waldsaum umgewandelt (ca. 6.220 m²) und naturnah bewirtschaftet. Um die Sichtschutzfunktion<br />

des Waldes weitgehend zu gewährleisten, werden im Zuge der Rodungsmaßnahmen in den<br />

Randbereichen vereinzelt Fichten erhalten. Eine Rodung des Fichtenbestandes ist nur in der<br />

Zeit von Ende September bis Ende Januar durchzuführen, um mögliche Vogel- und Fledermausbruten<br />

nicht zu beeinträchtigen. Durch ökologische Baubegleitung ist sicherzustellen, dass<br />

ggfls. vorhandene Altbäume mit Bruthöhlen und Fledermausquartiere in Bäumen rechtzeitig vor<br />

der Baufeldfreimachung gesichtet und ggf. die Baumhöhlen verschlossen werden. Die Fläche ist<br />

mit 6.000 Rotbuchen je Hektar (2jvS, 80 120 cm) aufzuforsten.<br />

Im Randbereich des Retentionsbodenfilters/Regenklärbeckens ist zur Vermeidung von zu starkem<br />

Blattfall ein mind. 10 bis 15 Meter breiter Waldsaum für die natürliche Entwicklung eines<br />

Staudensaums und niedrig bleibenden Sträuchern zu initiieren. Die verbleibenden Flächen sind<br />

mit ausschlagfähigen Strauch- und Baumarten mit einer Pflanze je Quadratmeter aufzubauen.<br />

Für die Wiederaufforstung und den Waldsaum erfolgt die Entwicklungspflege (Freischneiden,<br />

Adlerfarnbekämpfung) bis zur Sicherung des geschlossenen Bestandes. <strong>Der</strong> Waldrand ist darüber<br />

hinaus innerhalb der nächsten 25 bis 30 Jahre zwei Mal komplett auf-den-Stock-zu-setzen.<br />

Diese Pflegemaßnahme hat abschnittweise zur Verjüngung und Strukturanreicherung des<br />

Waldmantels zu erfolgen. Die wieder aufgeforstete Fläche ist naturnah zu bewirtschaften, d.h.<br />

innerhalb des für Kompensationsmaßnahmen relevanten Zeitraums sind ein bis zwei Durchforstungen<br />

durchzuführen. Danach ist die Fläche dauerhaft im Sinne einer naturnahen Bewirtschaftung,<br />

also mit Einzelstammentnahme, zu pflegen. Die extensive Nutzung des Laubholzbestandes<br />

zur Gewinnung von Brennholz (max. 5-6 Raummeter pro Jahr) ist Teil der naturnahen Bewirtschaftung.<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Aufforstung: Rotbuche (Fagus sylvatica)<br />

Waldmantel: Sorbus aucuparia (Eberesche bzw. Vogelbeere), Carpinus betulus (Hainbuche), Prunus<br />

spinosa (Schlehendorn), Rosa canina (Hundsrose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Viburnum<br />

opulus (Gewöhnlicher Schneeball), Cornus sanguinea (Blu t-Hartriegel), Corylus avellana (Hasel), Crataegus<br />

monogyna (Eingriffeliger Weißdorn).<br />

Pflanzgröße: Aufforstung: : 2xvS, 80 120 cm<br />

Waldmantel: Bäume: Heister, 2-3 x v., 150 200<br />

Sträucher: v. Strauch, 3 5 Triebe, 60 - 100 bzw. 100 150<br />

Pflanzabstand /-verband: Aufforstung: 6.000 Stück / Hektar<br />

Waldmantel: 1,00 x 1,00 m, Dreiecksverband<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2- jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Insgesamt ergibt sich durch die oben beschriebene Maßnahme eine ökologische Aufwertung<br />

der Waldfläche. Neben der Umwandlung nicht standortgerechter Gehölze in einen standortheimischen<br />

Bestand kommt es durch die Waldrandgestaltung zu einer höheren Struktur- und damit<br />

Artenvielfalt.<br />

Unter Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb<br />

des Plangebietes kann der Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches<br />

des BP Nr. 25 D nicht vollständig kompensiert werden (s. Kap. 4). Zusätzliche Kompensationsflächen<br />

stehen im Plangebiet nicht zu Verfügung. Es verbleiben Beeinträchtigungen des Natur-<br />

und Landschaftshaushaltes, die durch externe Kompensationsmaßnahmen kompensiert werden<br />

sollen. Das ökologische Aufwertungspotenzial der noch nachzuweisenden Ersatzaufforstungsflächen<br />

wird auf die ökologische Gesamtkompensation angerechnet.<br />

Die im Rahmen des L<strong>FB</strong> festgelegten Maßnahmen werden vom Planungsträger bzw. dessen<br />

Rechtsnachfolger durchgeführt. Die Entwicklung, Pflege und dauerhafte Sicherung der Maßnahmen<br />

ist durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB, der vor Rechtskraft der<br />

Satzung von den Vertragsparteien unterzeichnet sein muss, zu sichern.<br />

Die Rodungsarbeiten sowie die Baufeldfreimachung sind in der Zeit von Ende September bis<br />

Ende Januar durchzuführen. Unmittelbar nach Rodung des nordöstlich gelegenen Waldrandes<br />

ist die Begrünungsmaßnahme B 3 (Anpflanzung einer blütenreichen Hecke aus standortgerechten<br />

Gehölzen) als funktionserhaltende Maßnahme (CEF-Maßnahme) durchzuführen. Eine ökologische<br />

Baubegleitung der Baumaßnahmen ist vorzusehen.<br />

Mit den weiteren Pflanz- und Pflegemaßnahmen ist in der auf den Bauabschluss folgenden<br />

Pflanzperiode zu beginnen. Spätestens zwei Jahre nach Baubeginn sollen die Pflanzmaßnahmen<br />

abgeschlossen sein. Alle Pflanzmaßnahmen sind spätestens zwei Jahre nach Baubeginn<br />

abzuschließen. Die naturnahe Waldbewirtschaftung (Maßnahme A 1) wird für 30 Jahre festgelegt.<br />

Die Durchführung der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen ist zur Erzielung der ökologischen<br />

und landschaftsgestalterischen Funktionsfähigkeit der Maßnahmen unbedingt notwendig.<br />

Die nachfolgende Kostenschätzung für die Durchführung der Maßnahmen einschließlich Fertigstellungs-,<br />

Entwicklungspflege beruht auf gängigen, aktuellen Marktpreisen in der Region. Sie<br />

sind so kalkuliert, als wenn eine Fachfirma des Garten- und Landschaftsbaus die Maßnahmen<br />

durchführt.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Kostenansätze:<br />

- Strauchanpflanzungen (Straßenbereich) einschl. 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:<br />

6,50 EUR/m²<br />

- Hochstamm-Pflanzung (Straßenbereich) einschl. 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:<br />

250,00 EUR/Stück<br />

- Strauchpflanzung (Hecke) einschl. 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4,50<br />

EUR/m²<br />

- Strauch- und Heisterpflanzung einschl. 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:<br />

6,50 EUR/m²<br />

- Kahlhieb, Flächenräumung, Bodenvorbereitung: 2,00 EUR/m²<br />

- Aufforstungsmaterial einschl. 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2,50 EUR/m²<br />

- Landschaftsrasen-Ansaat einschl. 3 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 0,50<br />

EUR/m²<br />

Die geschätzten Herstellungskosten (einschl. 3-jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)<br />

ergeben sich wie folgt:<br />

Kahlhieb, Flächenräumung, Bodenvorbereitung: 2,00 /m²<br />

Erwerb Pflanzenmaterial, Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 2,50 /m² für Forstpflanzen<br />

Erwerb Pflanzenmaterial, Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 6,50 /m² für<br />

Strauchpflanzungen<br />

Erwerb Pflanzenmaterial, Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 250,00 /Stck. für<br />

Hochstämme<br />

Erwerb Pflanzenmaterial, Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 6,50 /m² für<br />

Strauch- und Heisterpflanzungen<br />

Erwerb Pflanzenmaterial, Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 4,50 /m² für<br />

Strauchpflanzungen<br />

Erwerb Pflanzenmaterial, Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 6,50 /m² für<br />

Strauchpflanzungen<br />

Ansaat Landschaftsrasen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; 0,50 /m²<br />

Für die erforderliche Ersatzaufforstung und den ökologischen Waldumbau sind einschl. 5jähriger<br />

Entwicklungspflege ca. 14.000,00 bis 15.000,00 je ha anzusetzen.<br />

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Die Ermittlung des notwendigen Umfanges der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

für den Eingriff in die Biotopfunktion erfolgt auf Grundlage der ökologischen Bewertung in<br />

Anlehnung an das Biotopwertverfahren von FROELICH + SPORBECK (1991). Zunächst wird<br />

der Eingriffswert ermittelt. Er ergibt sich aus dem ökologischen Wert der betroffenen Biotoptypen<br />

(s. Tabelle 3) mit ihren jeweiligen Flächenanteilen unter Berücksichtigung eines eingriffsspezifischen<br />

Beeinträchtigungsgrades.<br />

Ermittlung des Beeinträchtigungsgrades<br />

<strong>Der</strong> Grad der ökologischen Beeinträchtigung kann in seiner Wirkung in Abhängigkeit vom betroffenen<br />

Biotop- und Nutzungstyp bzw. von der Funktion unterschiedlich hoch sein.<br />

Als methodisches Hilfsmittel zur Ermittlung und Beurteilung des Beeinträchtigungsgrades, der<br />

Beeinträchtigungsdimension und zur Einschätzung der Höhe des zu erwartenden Konfliktpotenzials<br />

bzw. des ökologischen Risikos der Neubelastung der Lebensraumfunktion für Tiere und<br />

Pflanzen (Biotopfunktion) werden die Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse zugrunde gelegt.<br />

Zur Operationalisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Hinblick auf die Dimension<br />

und Intensität des Eingriffs sowie die Ermittlung des Kompensationsumfangs wird der<br />

Grad der erheblichen Beeinträchtigung der Biotopfunktion durch einen Beeinträchtigungsfaktor<br />

(Biotopfunktionsbeeinträchtigung = <strong>FB</strong>Bi) bestimmt.<br />

<strong>Der</strong> Beeinträchtigungsfaktor kann in Abhängigkeit vom projektspezifischen Einzelfall (Bedeutung/Empfindlichkeit<br />

der Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen, zeitliche und räumliche<br />

Wiederherstellbarkeit des Biotop- und Nutzungstyps) und der Beeinträchtigungsintensität (Biotopfunktionsverlust,<br />

Grad der Biotopfunktionsbeeinträchtigung in Abhängigkeit von der Belastungsintensität)<br />

Werte zwischen <strong>FB</strong>Bi 0,1 und <strong>FB</strong>Bi 1,0 erreichen. Beeinträchtigungen mit noch<br />

unerheblicherer Wirkung werden bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes nicht mehr<br />

berücksichtigt.<br />

Bei vollständigem und dauerhaftem Verlust (z. B. durch Versiegelung/Überbauung) von Biotop-<br />

typen und bei der sonstigen Inanspruchnahme von Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit von<br />

mehr als 30 Jahren wird der Beeinträchtigungsfaktor <strong>FB</strong>Bi = 1,0 zugrunde gelegt. Bei einer nur<br />

vorübergehenden oder sonstigen Beeinträchtigung von Biotoptypen wird in Abhängigkeit von<br />

ihrer Bedeutung/Schutzwürdigkeit und Wiederherstellbarkeit der Beeinträchtigungsfaktor <strong>FB</strong>Bi<br />

mit Werten zwischen 0,1 und 0,9 zugrunde gelegt. Als ein bedeutendes Kriterium für die Beurteilung<br />

des Konfliktpotenzials wird die Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotop- und Nutzungstypen<br />

innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren berücksichtigt, weil hierauf auch die<br />

Prognosewerte der Biotoptypen bei der Bewertung von Kompensationsmaßnahmen abgestellt<br />

sind.<br />

Zuschläge auf den Beeinträchtigungsfaktor <strong>FB</strong>Bi werden vorgenommen, wenn z. B. keine gesonderte<br />

quantifizierende Landschaftsbild-Eingriffs-Ausgleichsbewertung erfolgt und die besondere<br />

Bedeutung von geomorphologischen Strukturen und/oder Vegetationsstrukturen für das<br />

Landschaftsbild hervorgehoben werden soll. In diesen Fällen wird in Tabelle 6 der berücksichtigte<br />

Zuschlag gekennzeichnet.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Konfliktpotenzial / Beeinträchtigungsfaktor Erheblichkeit / Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigung<br />

sehr hoch (<strong>FB</strong>Bi = 1,0) Vollständiger und dauerhafter Verlust des Biotop- und Nutzungstyps<br />

durch Versiegelung/Überbauung; i. d. R. nicht<br />

ausgleichbar<br />

hoch (<strong>FB</strong>Bi = 0,9-0,7) Beeinträchtigung erheblich und i. d. R. nicht ausgleichbar<br />

(Verlust von Biotoptypen, die im Zeitraum von bis zu ca. 30<br />

Jahren nicht wiederherstellbar sind) Beeinträchtigung im<br />

Schwellenbereich der Erheblichkeit und Nachhaltigkeit<br />

mittel (<strong>FB</strong>Bi = 0,6-0,5) Beeinträchtigung vorhanden; i. d. R. zeitlich, räumlich und<br />

funktional ausgleichbar<br />

gering (<strong>FB</strong>Bi = 0,4-0,2) Beeinträchtigung gering; zeitlich, räumlich und funktional<br />

sehr gering/unbedeutend<br />

(<strong>FB</strong>Bi = 0,1-0,0)<br />

ausgleichbar<br />

Beeinträchtigung sehr gering / unbedeutend<br />

Tab. 5: Bewertungsrahmen für die Ermittlung des Konfliktpotenzials und des Beeinträchtigungsfaktors<br />

<strong>FB</strong>Bi<br />

Ermittlung des Eingriffswertes (EW) für die Konfliktbereiche K 1 K 3:<br />

Mischwald (AY 12) 4.325 x 1,0<br />

(Bauflächen)<br />

Fichtenreinbestand<br />

(AJ 43)<br />

Nadelholzmischbestand<br />

(AL 3)<br />

Rodungsfläche<br />

(AT)<br />

Grasfluren<br />

(HH 7)<br />

Weg, unbefestigt<br />

(HY 2.2)<br />

24.900 x 1,0<br />

(Bauflächen,<br />

RBF, RRB)<br />

1.210 x 1,0<br />

(Verkehrs-<br />

flächen)<br />

21.000 x 1,0<br />

(Bauflächen)<br />

1.945 x 1,0<br />

(Verkehrs-<br />

flächen)<br />

11.100 x 1,0<br />

(Bauflächen)<br />

410 x 1,0<br />

(Verkehrs-<br />

flächen)<br />

460 x 0,4<br />

(Bauflächen)<br />

2.640 x 0,1<br />

(Bauflächen)<br />

100 x 1,0<br />

(Verkehrsflächen)<br />

4.325 15 64.875<br />

24.900<br />

1.210<br />

21.000<br />

1.945<br />

11.100<br />

410<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 21<br />

15<br />

15<br />

14<br />

14<br />

11<br />

11<br />

373.500<br />

18.150<br />

294.000<br />

27.230<br />

122.100<br />

4.510<br />

184 12 2.208<br />

Tab. 6: Ermittlung des Eingriffswertes für Beeinträchtigungen der Biotopfunktion in den Konfliktbereichen<br />

K 1 K 3<br />

264<br />

100<br />

Dem ermittelten Eingriffswert wird die ökologische Wertigkeit der geplanten Maßnahmen gegenübergestellt.<br />

<strong>Der</strong> Biotopwert der Maßnahmen wird grundsätzlich auf den Entwicklungsstand<br />

des angestrebten Biotops (ÖWA) nach ca. 30 Jahren bezogen.<br />

3<br />

3<br />

792<br />

300


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Ermittlung des Kompensationswertes der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Planbereich<br />

des B-Planes Nr. 25 D<br />

ÖWA = Ökologischer Wert der geplanten Maßnahme<br />

ÖWV = Ökologischer Wert der Fläche bzw. des Biotoptyps, auf dem die Maßnahme<br />

durchgeführt wird<br />

Grün- und Freiflächen<br />

innerhalb der GE-/GI<br />

Flächen (HM 52)<br />

Straßenbegleitgrün<br />

(Baumallee, Gehölzstreifen<br />

(BD 71)<br />

Waldartige Laubgehölzstreifen<br />

auf den<br />

Böschungen (BD 51)<br />

Baum- und Strauchhecke<br />

(BB 1)<br />

Laubgehölzpflanzungen<br />

und Ansaaten im<br />

Bereich des RRB<br />

(BD 51/ HH 7)<br />

Waldumbau in Laubmischwald<br />

(AX 12)<br />

9 Rekultivierter Boden 3 6 ca. 13.000 78.000<br />

12 Rekultivierter Boden 3 9 2.700 24.300<br />

15 Rekultivierter Boden 3 12 9.300 111.600<br />

14 Rekultivierter Boden 3 11 860 9.460<br />

13<br />

9<br />

Rekultivierter Boden 3<br />

18 Fichtenreinbestand<br />

(AJ 43)<br />

Hellmann + Kunze Reichshof Umweltplanung und Städtebau 51580 Reichshof Stand: 14.05.2009 22<br />

3<br />

10<br />

6<br />

1.600<br />

2.385<br />

16.000<br />

14.310<br />

15 3 6.220 18.660<br />

Tab. 7: Ermittlung des Kompensationswertes der geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

<strong>Der</strong> Kompensationswert liegt mit 272.330 ökologischen Wertpunkten unter dem Eingriffswert mit<br />

907.665 Wertpunkten. Das Kompensationsdefizit beträgt 635.335 ökologische Wertpunkte. Es<br />

sind daher außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 25 D weitere<br />

Kompensationsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Böden im Naturhaushalt werden für Eingriffe in den<br />

Boden besondere und zusätzliche Ausgleichsforderungen gestellt. Für die Ermittlung des Eingriffs<br />

in den Boden werden die Bewertungsgrundsätze und Ausgleichsverpflichtungen für Eingriffe<br />

in das Bodenpotenzial des Oberbergischen Kreises zugrunde gelegt ( vgl. GRÜNER WIN-<br />

KEL, 2001: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Einrichtung eines Ökokontos im Rahmen der Bauleitplanung<br />

im Oberbergischen Kreis ).


Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Durch die gewerbliche und industrielle Nutzung werden im Planbereich zwei unterschiedliche<br />

Bodentypen in Anspruch genommen. Betroffen sind im überwiegenden Teil des Plangebiets<br />

Braunerden, z.T. Pseudogley-Braunerden (B 3 2) und im südöstlichen Teilbereich eine Parabraunerde,<br />

z.T. auch Pseudogley-Parabraunerde (L 3 2). Diese Böden sind nach den o.a. Bewertungsgrundsätzen<br />

in der Kategorie I eingestuft (Boden mit allgemeiner Bedeutung für die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes; Bodentypen noch großflächig im Oberbergischen Kreis<br />

vorhanden).<br />

Gemäß den Bewertungsgrundsätzen und Ausgleichsverpflichtungen für Eingriffe in Böden im<br />

Oberbergischen Kreis ergibt sich folgende Eingriffs-/Ausgleichsermittlung:<br />

Boden der Kategorie I:<br />

Braunerde, z. T. Pseudogley-<br />

Braunerde (B 3 2)<br />

Parabraunerde, z. T. Pseudogley-<br />

Parabraunerde (L 32)<br />

Braunerde, z. T. Pseudogley-<br />

Braunerde (B 32)<br />

Parabraunerde, z. T. Pseudogley-<br />

Parabraunerde (L 32)<br />

Versiegelung und Teilversiegelung<br />

von Boden<br />

Veränderung von Boden durch Auf-<br />

und Abtrag (Böschungen etc.)<br />

51.500 m²<br />

16.590 m²<br />

1:0,5 1 = 25.750 m²<br />

1:0,3 = 4.977 m²<br />

1 Böden sind Bestandteil des Naturhaushaltes. Eingriffe in den Naturhaushalt werden bereits durch Maßnahmen<br />

für die Biotopfunktion zu mindestens 50% kompensiert.<br />

Durch die Versiegelung und sonstige Inanspruchnahme von Bodenflächen ergibt sich ein zusätzlicher<br />

Ausgleichsbedarf von 30.727 m². Durch die Kompensationsmaßnahmen innerhalb<br />

des Planbereichs können die Bodenverhältnisse nicht signifikant verbessert werden. Durch die<br />

Ersatzaufforstung von Laubmischwald und den ökologischen Waldumbau von Nadelholzbeständen<br />

in naturnahe Laubmischwaldbestände für die Inanspruchnahme von Waldflächen im<br />

Umfang von ca. 68.100 m² (Verhältnis 1:1) können die Bodenverhältnisse auf bisher intensiv<br />

bewirtschaftetem Boden verbessert werden (Verminderung stofflicher und nicht stofflicher Belastungen<br />

der bisher intensiv bewirtschafteten Böden).<br />

Es wird daher vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bodenverbesserung<br />

durch die Neuanlage von Laubmischwald auf bisher intensiv bewirtschafteten Böden den Eingriff<br />

in Boden im Verhältnis 1:1 (Faktor 1,0) zu kompensieren. Somit sind zusätzlich zum Eingriff<br />

in die Biotopfunktion noch 30.727 ökologische Wertpunkte (30.727 m² x Faktor 1,0) für den Eingriff<br />

in den Boden zu kompensieren.<br />

Unter Berücksichtigung des Kompensationsdefizits von 628.845 ÖW bei der Biotopfunktion beläuft<br />

sich das Gesamtkompensationsdefizit somit insgesamt auf 666.062 ökologische Wertpunkte.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ergibt, dass rein rechnerisch eine vollständige Kompensation<br />

der Eingriffe in die Biotopfunktion und in den Boden durch die landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 D nicht erzielt<br />

werden kann. Als externe Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in die Biotopfunktion und<br />

den Boden sowie den Verlust von Waldflächen (ca. 6,81 ha) sind die Erstaufforstung von Laubmischwald<br />

auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Baumschulflächen nordwestlich des<br />

Plangebietes bzw. der K 52 und östlich des Plangebietes sowie der ökologische Waldumbau<br />

bestehender Kahlschlagflächen und Nadelholzreinbestände im Bereich Drabenderhöhe und im<br />

Kleyssiefen südlich des Plangebietes vorgesehen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Renaturierungsmaßnahmen<br />

(Beseitigung von Durchlässen, naturnahe Gestaltung) im Bereich des<br />

Kleysiefens südlich der BAB A 4 durchzuführen.<br />

a) Ersatzaufforstungskonzept<br />

Durch die Realisierung des III. Bauabschnittes des BP 25 D werden 68.100 m² Waldfläche dauerhaft<br />

in Anspruch genommen. Das Ersatzaufforstungskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> umfasst folgende<br />

Maßnahmen:<br />

- aus bereits durchgeführter Kompensation: aus einer bereits durchgeführten Ersatzaufforstungsmaßnahme<br />

steht ein Bilanzüberschuss von 15.717 m² Ersatzaufforstungsfläche<br />

zur Verfügung.<br />

- Ersatzaufforstungsfläche : Die im städtischen Eigentum befindlichen Ersatzaufforstungsflächen<br />

liegen östlich des Gewerbegebietes Marienhagen (s. Abb. 2)<br />

und werden zurzeit als Grünland genutzt. Waldrandbepflanzungen wurden bereits im<br />

Vorfeld angelegt. Abzüglich des bereits angelegten Waldrandes von 1.500 m² können<br />

noch 11.895 m² Fläche erstmalig aufgeforstet werden. Die Art und Weise der Aufforstung<br />

von Laubmischwald ist noch mit dem Landesbetrieb Wald und Holz einvernehmlich<br />

abzustimmen.<br />

Abb. 2:<br />

Lage der Ersatzaufforstungsflächen Kachelhardt<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

- Ersatzaufforstungsfläche : Die Ersatzaufforstungsflächen liegen westlich<br />

des Plangebietes und umfassen die Flächen einer Baumschule, und landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen (s. Abb. 3). Es handelt sich insgesamt um 4 Flurstücke; auf südlich gelegenen<br />

Flurstück Nr. 128 befindet sich bereits Wald mit ca. 4.100 m². Insgesamt können<br />

hier 22.692 m² Laubmischwald erstmalig neu aufgeforstet werden. Die Art und Weise<br />

der Aufforstung von Laubmischwald ist noch mit dem Landesbetrieb Wald und Holz einvernehmlich<br />

abzustimmen.<br />

Abb. 3:<br />

b) Waldumbaukonzept<br />

Lage der Ersatzaufforstungsflächen Baumschule<br />

Das Waldumbaukonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> umfasst folgende Maßnahmen:<br />

- Ökologische Waldumbaufläche Drabenderhöhe : Am südlichen Ortsrand von Drabenderhöhe<br />

südöstlich des Sport- und Tennisplatzes befindet sich zwischen den bebauten<br />

Wohngrundstücken an der Straße Unterwald und dem Verlauf des Haussiefens eine<br />

ca. 16.301 m² ha große Fläche, die bisher auf ca. 11.500 m² mit Nadelhölzern vollständig<br />

bestockt war (s. Abb. 4). Auf dieser Fläche wurde bereits ein Kahlschlag durchgeführt.<br />

Einzelne Laubgehölze wurden als Überhälter erhalten. Es handelt sich um eine<br />

südwestexponierte mäßig geneigte Hanglage mit geringer Reliefenergie. Im Norden und<br />

Osten wird die Fläche durch einen befestigten Wirtschaftsweg begrenzt. Im Süden erstreckt<br />

sich der Haussiefen , der im Abschnitt der Ausgleichsfläche teilweise noch einen<br />

charakteristischen bachbegleitenden Gehölzbestand aus Schwarzerlen aufweist.<br />

Insgesamt können hier 11.500 m² Laubmischwald aufgeforstet werden. Die Art und Weise<br />

der Aufforstung von Laubmischwald ist noch mit dem Landesbetrieb Wald und Holz<br />

einvernehmlich abzustimmen.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Abb. 4: Lage der Waldumbaufläche Drabenderhöhe<br />

- Ökologische Waldumbaufläche Kleyssiefen : Im Kleyssiefen müssen zur Kompensation<br />

des Waldverlustes noch 6.296 m² Waldumbaufläche nachgewiesen werden. <strong>Der</strong> Waldbestand<br />

im Kleyssiefen zwischen der BAB A 4 im Norden und der Alpebachtalstraße im<br />

Süden wurde bereits im heutigen Zustand erfasst und ökologisch bewertet. Es liegt ein<br />

Waldumbaukonzept vor. Welche Flächen tatsächlich für den ökologischen Waldumbau<br />

herangezogen werden, entscheidet sich in einem noch stattfindenden Termin mit dem<br />

Eigentümer, der Wittgenstein-Berleburg schen Rentkammer Anfang Juni 2009. Das<br />

grundsätzliche Einverständnis zum Waldumbaukonzept wurde bereits signalisiert.<br />

Es soll versucht werden, die Waldflächen für den ökologischen Waldumbau heranzuziehen,<br />

in denen auch noch bestehende Verrohrungen des Kleyssiefens durch die Anlage<br />

von Furten zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit ersetzt werden können.<br />

Abb. 5: Lage der Waldumbauflächen Kleyssiefen<br />

Durch die o.g. Maßnahmen wird die Inanspruchnahme von Waldflächen im Umfang von 68.100<br />

m ² vollständig flächenmäßig kompensiert. <strong>Der</strong> einfache Ersatz ist damit gegeben.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

a) Waldumbaumaßnahme Drabenderhöhe<br />

(Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 25, Flurstück 44)<br />

Berechnung der ökologischen Wertpunkte (ökologische Bewertung nach FROELICH +<br />

SPORBECK Oberberg , 1991)<br />

Bewertung Bestand:<br />

AT Schlagflur mit einzelnen Laubgehölz-Überhältern<br />

12 ca. 11.500 138.000 ÖW<br />

Bewertung Planung :<br />

AB 1 Buchen-Eichenwald mit Waldrand<br />

22 ca. 11.500 253.000 ÖW<br />

Ermittlung des ökologischen Aufwertungspotenzials:<br />

Gesamtwert Planung abzgl. Gesamtwert Bestand<br />

253.000 - 138.000 ÖW<br />

Durch die Aufforstung des Flurstücks Nr. 44 mit Buchen-Eichenwald und Waldrand auf einer Fläche<br />

von ca. 11.500 m² wird eine ökologische Wertsteigerung um 115.000 ÖW erreicht.<br />

b) Erstaufforstungsmaßnahme Kachelhardt<br />

(Gemarkung <strong>Wiehl</strong>, Flur 64, Flurstücke 91/9, 92/9, 110)<br />

Berechnung der ökologischen Wertpunkte (ökologische Bewertung nach FROELICH +<br />

SPORBECK Oberberg , 1991)<br />

Bewertung Bestand:<br />

EA 31 Fettwiese, tlw. extensiv 11 11.895 130.845 ÖW<br />

Bewertung Planung :<br />

AB 1 Buchen-Eichenwald mit Waldrand<br />

22 11.895 261.690 ÖW<br />

Ermittlung des ökologischen Aufwertungspotenzials:<br />

Gesamtwert Planung abzgl. Gesamtwert Bestand<br />

261.690 - 130.845 ÖW<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Durch die Aufforstung der Flurstücke 91/9, 92/9, 110 mit Buchen-Eichenwald und Waldrand auf<br />

einer Fläche von ca. 11.895 m² wird eine ökologische Wertsteigerung um 130.845 ÖW erreicht.<br />

c) Erstaufforstungsmaßnahme Baumschule<br />

(Gemarkung <strong>Wiehl</strong>, Flur 68, Flurstücke 15, 16, 128, 133)<br />

Berechnung der ökologischen Wertpunkte (ökologische Bewertung nach FROELICH +<br />

SPORBECK Oberberg , 1991)<br />

Bewertung Bestand:<br />

EA 31 Fettwiese, tlw. extensiv 11 4.270 46.970 ÖW<br />

HJ 7 Baumschulgelände, intensiv<br />

genutzt 9 12.779 115.011 ÖW<br />

HJ 7 Baumschulgelände, extensiv<br />

genutzt 11 8.743 96.173 ÖW<br />

Bewertung Planung :<br />

AB 1 Buchen-Eichenwald mit<br />

Waldrand 22 25.792 567.424 ÖW<br />

Ermittlung des ökologischen Aufwertungspotenzials:<br />

Gesamtwert Planung abzgl. Gesamtwert Bestand<br />

567.424 - 258.154 ÖW<br />

Durch die Aufforstung der Flurstücke 15, 16, 128, 133 mit Buchen-Eichenwald und Waldrand auf<br />

einer Fläche von ca. 25.792 m² wird eine ökologische Wertsteigerung um 309.270 ÖW erreicht.<br />

Insgesamt werden durch die o.g. ökologischen Waldumbaumaßnahmen 555.115 ökologische<br />

Wertpunkte erzielt. Im Vergleich zum Eingriffswert von 666.062 ÖW sind somit im Kleyssiefen<br />

noch 110.947 ökologische Wertpunkte durch ökologischen Waldumbau planerisch nachzuweisen.<br />

Gemäß dem Konzept für die Renaturierung des Kleyssiefens (s. Anhang) sind durch die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen 1. Priorität, den ökologischen Umbau von Fichtenbeständen in unmittelbarer<br />

Gewässernähe, ca. 214.000 ökologische Wertpunkte zu erzielen. Somit kann der verbleibende<br />

Ausgleichsbedarf von 110.947 ökologischen Wertpunkten im Kleyssiefen nachgewiesen<br />

werden. Wenn die Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer erfolgt ist, kann der konkrete<br />

Flächenbedarf für den ökologischen Waldumbau ermittelt werden.<br />

Die Flächen für die Durchführung von Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen sind in Karte<br />

Nr. 2 Maßnahmen dargestellt.<br />

Für die Gestaltung und Begrünung der Grün- und Freiflächen werden folgende landschaftspflegerischen<br />

und grünordnerischen Planungsempfehlungen ausgesprochen:<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Zur Verminderung des Versiegelungsgrades und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung<br />

des Boden- und Wasserhaushaltes sowie des Mikroklimas wird empfohlen, Stellplätze,<br />

sonstige befestigte untergeordnete Nebenflächen sowie Fußwege mit infiltrationsfähigen<br />

Oberflächenbefestigungen herzustellen, wie z. B. breitfugige Pflaster, Ökopflaster,<br />

Schotterrasen, Rasenkammersteine. Auf einen versiegelten Unterbau sollte verzichtet<br />

werden.<br />

Bei der Bepflanzung der Grün- und Freiflächen sollen vorrangig standortgerechte und heimische<br />

Laubgehölze lokaler/regionaler Herkunft verwendet werden.<br />

Fassaden und flache bis flach geneigte Dächer sollen soweit als möglich unter Berücksichtigung<br />

der erforderlichen Belüftung und Belichtung der baulichen Anlagen begrünt<br />

werden (Rankpflanzen und extensive Dachbegrünung).<br />

Zur inneren Durch- und Eingrünung des Plangebiets und zur Verbesserung der lokalklimatischen<br />

Verhältnisse sollen anstatt von Zäunen bzw. in Kombination mit Zäunen zwischen<br />

den Betriebsgrundstücken lebende Einfriedungen mit heimischen und standortgerechten<br />

Laubgehölzen lokaler/regionaler Herkunft angelegt werden.<br />

Rechtsgrundlagen für die Vorschläge für die Festsetzung von Flächen und Maßnahmen gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25a und 25b BauGB sind:<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />

2004 Nr. 52 vom 01.10.2004, S. 2414, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben<br />

für die Innen<strong>entwicklung</strong> der Städte vom 21.12. 2006 (BGBl. I Nr. 64 vom 27.12.2006, S. 3316)<br />

§ 21 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Land schaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)<br />

in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 8 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I S. 2833)<br />

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung<br />

1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />

Die Vorschläge für Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Grünordnung<br />

aus diesem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sollen im Bebauungsplan Nr. 25 D als Festsetzungen<br />

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25a und 25b BauGB übernommen werden. Sie können dann<br />

im Rahmen des Einzelbaugenehmigungsverfahrens als Auflagen und Nebenbestimmungen in<br />

die Baugenehmigung übernommen werden, sofern die Maßnahmen nicht schon bereits Gegenstand<br />

jeweiliger Bauanträge sind.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

(ökologischer Waldumbau)<br />

Auf der in der Planzeichnung mit der Kennziffer A 1 gekennzeichneten Fläche ist der vorhandene<br />

Fichtenbestand zu roden und eine Aufforstung mit Rotbuchen heimischer/lokaler Herkunft<br />

durchzuführen. Um die Sichtschutzfunktion des Waldes weitgehend zu gewährleisten, werden in<br />

den Randbereichen vereinzelt Fichten erhalten. Eine Rodung des Fichtenbestandes ist nur in<br />

der Zeit von Ende September bis Ende Januar vorzunehmen. Die Fläche ist mit 6.000 Rotbuchen<br />

je Hektar (2jvS, 80 120 cm) aufzuforsten. Im Bereich des Retentionsbodenfilters / Regenklärbeckens<br />

ist ein 10 bis 15 Meter breiter Waldmantel zu initiieren. Für die Wiederaufforstung<br />

und den Waldrand erfolgt die Entwicklungspflege (Freischneiden, Adlerfarnbekämpfung) bis zur<br />

Sicherung des geschlossenen Bestandes. <strong>Der</strong> Waldrand ist darüber hinaus innerhalb der<br />

nächsten 25 bis 30 Jahre zwei Mal komplett auf-den-Stock-zu-setzen. Diese Pflegemaßnahme<br />

hat abschnittweise zur Verjüngung und Strukturanreicherung des Waldmantels zu erfolgen. <strong>Der</strong><br />

Laubwald ist naturnah zu bewirtschaften.<br />

Aufforstung: Rotbuche (Fagus sylvatica)<br />

Waldmantel: Sorbus aucuparia (Eberesche bzw. Vogelbeere), Carpinus betulus (Hainbuche), Prunus<br />

spinosa (Schlehendorn), Rosa canina (Hundsrose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Viburnum<br />

opulus (Gewöhnlicher Schneeball), Cornus sanguinea (Blu t-Hartriegel), Corylus avellana (Hasel), Crataegus<br />

monogyna (Eingriffeliger Weißdorn).<br />

Pflanzgröße: Aufforstung: : 2xvS, 80 120<br />

Waldmantel: Bäume: Heister, 2-3 x v., 150 200<br />

Sträucher: v. Strauch, 3 5 Triebe, 60 - 100 bzw. 100 150<br />

Pflanzabstand /-verband: Aufforstung: 6.000 Stück / Hektar<br />

Waldmantel: 1,00 x 1,00 m, Dreiecksverband<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2- jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Das in der Planzeichnung mit der Kennziffer M 1 gekennzeichnete RRB-Auslaufgerinne ist naturnah<br />

(Profilierung) zu gestalten und mit standorttypischem Landschaftsrasen anzusäen.<br />

Zur inneren Durchgrünung des Gewerbegebietes sind die Seitenstreifen entlang der Erschließungsstraße<br />

mit einer Baumallee aus hochstämmigen Laubbäumen sowie mit Sträuchern (Bodendecker<br />

bzw. niedrig wachsende Sträucher) zu bepflanzen. Die Bankette, Mulden sowie die<br />

Böschungen sind mit standorttypischem Landschaftsrasen einzusäen.<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

Laubbäume: Acer platanoides Cleveland (Spitzahorn), Corylus colurna (Baumhasel), Tilia cordata<br />

Greenspire (Winterlinde);<br />

Sträucher: Rosa arvensis (Feldrose), Rosa rugosa (Apf elrose), Potentilla fruticosa (Fünffingerstrauch),<br />

Spiraea bumalda ,Anthony Waterer (Spierstrauch)<br />

Pflanzgröße: Bäume: Hochstamm, mind. 3 x verpflanzt, StU 18-20;<br />

Sträucher: v. Strauch, Co., 3 - 5 Triebe, 60 100<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2-jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die landschaftsgerechte Gestaltung und<br />

Bepflanzung der neuen Auftrags- und Abtragsböschungen vermindert und teilweise kompensiert.<br />

Die Anpflanzungen erfüllen darüber hinaus auch allgemeine Biotopfunktion. Die in Karte<br />

Nr. 2 dargestellten Flächen werden waldartig mit heimischen Sträuchern und Bäumen 1. und 2.<br />

Ordnung lokaler/regionaler Herkunft begrünt und gestaltet. <strong>Der</strong> Anteil an Bäumen beträgt mindestens<br />

25 %, der Anteil an Nadelgehölzen maximal 10 %.<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

Bäume: Prunus avium (Vogelkirsche), Sorbus aucuparia (Eberesche bzw. Vogelbeere), Acer pseudoplatanus<br />

(Bergahorn)<br />

Sträucher: Carpinus betulus (Hainbuche), Corylus avellana (Hasel), Crataegus monogyna (Eingriffeliger<br />

Weißdorn), Euonymus europaea (Pfaffenhütchen), Prunus spinosa (Schlehendorn), Rosa canina (Hundsrose),<br />

Rosa arvensis (Feldrose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Cornus mas (Kornelkirsche),<br />

Viburnum opulus (Gewöhnlicher Schneeball), Frangula alnus (Faulbaum), (Cornus sanguinea (Blut-<br />

Hartriegel).<br />

Pflanzgröße: Bäume: Heister, 2-3 x v., 150 200<br />

Sträucher: v. Strauch, 3 5 Triebe, 60 - 100 bzw. 100 150<br />

Pflanzabstand /-verband: 1,00 x 1,00 m, Dreiecks verband, Bäume in Gruppen<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2-jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Im Nordosten des Plangebietes ist zur landschaftsgerechten Eingrünung des Gewerbegebietes<br />

und als Ersatz für den bei der Umsetzung der Planung wegfallenden nordöstlichen Waldrand<br />

als funktionserhaltende Maßnahme für Fledermäuse die Anpflanzung einer 5 m breiten<br />

Hecke aus blütenreichen, standortgerechten Sträuchern durchzuführen. Die Hecke ist unmittelbar<br />

nach der Rodung im Bereich des nordöstlichen Waldrandes und noch vor Ausführung<br />

der geplanten Bauarbeiten zu pflanzen und mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu sichern.<br />

Eine ökologische Baubegleitung ist vorzusehen.<br />

Die Anpflanzung ist fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle sind im<br />

Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste zu<br />

wählen:<br />

Sträucher: Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn) , Prunus spinosa (Schlehendorn), Rosa canina<br />

(Hundsrose), Rosa arvensis (Feldrose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Cornus mas (Kornelkirsche),<br />

Viburnum opulus (Gewöhnlicher Schneeball), Cornus sanguinea (Blut-Hartriegel), Corylus<br />

avellana (Hasel).<br />

Pflanzgröße: Sträucher: v. Strauch, 5 Triebe, 100 - 150<br />

Pflanzabstand /-verband: 1,00 x 1,00 m, Dreiecksverband<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2- jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Die Böschungen des Bodenretentionsfilters, des vorgeschalteten Regenklärbeckens sowie<br />

des anschließenden Regenrückhaltebeckens sind mit standorttypischem Landschaftsrasen<br />

anzusäen. Die Grünflächen westlich und östlich der Zufahrt sind zur landschaftsgerechten<br />

Einbindung der Zufahrt mit standortgerechten, heimischen Sträuchern zu bepflanzen.<br />

Die Anpflanzungen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenausfälle<br />

sind im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege funktionsgerecht mit standortgerechten<br />

Arten zu ersetzen. Bei der Anpflanzung sind Arten aus der folgenden Pflanzenauswahlliste<br />

zu wählen:<br />

Sträucher: Prunus spinosa (Schlehendorn), Rosa canina (Hundsrose), Feldrose (Rosa arvensis), Sambucus<br />

nigra (Schwarzer Holunder), Gewöhnlicher Schnee ball (Viburnum opulus), Blut-Hartriegel (Cornus<br />

sanguinea), Corylus avellana (Hasel).<br />

Pflanzgröße: Sträucher: v. Strauch, 5 Triebe, 100 - 150<br />

Pflanzabstand /-verband: 1,00 x 1,00 m, Dreiecksverband<br />

Pflege: Anwuchskontrolle, 3 Pflegegänge im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, 2- jährige<br />

Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege<br />

Maßnahme E 1<br />

Die in der Planzeichnung mit der Kennziffer E 1 bestehenden Laub- und Mischwaldbestände im<br />

Nordosten sowie im Südwesten des Plangebietes sind dauerhaft zu erhalten und naturnah, also<br />

mit Einzelbaumentnahme, zu bewirtschaften. Beeinträchtigungen des Bestandes infolge der<br />

Erschließung und Bebauung der unmittelbar angrenzenden Baugebietsflächen, insbesondere<br />

bei den nordöstlichen Waldflächen, sind zu vermeiden. Die Anforderungen der DIN 18920<br />

(Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und der<br />

RAS-LG 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen; Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz<br />

von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) sind zu berücksichtigen.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Marienhagen<br />

am südwestlichen Ortsrand von Marienhagen zwischen Kreisstraße 52 und der Autobahn A 4 in<br />

einer Größe von ca. 10,63 ha. Da die bisher ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen<br />

vollständig belegt sind und weiterer Bedarf an gewerblich und industriell nutzbaren Flächen besteht,<br />

hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 D Gewerbegebiet Marienhagen<br />

beschlossen. Es sollen weitere Gewerbe- und Industrieflächen im direkten Anschluss<br />

an die bereits bestehenden Gewerbeflächen und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen<br />

Erschließungs- und Versorgungs-/Entsorgungsinfrastruktur planungsrechtlich gesichert<br />

werden.<br />

<strong>Der</strong> geplante räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird heute fast ausschließlich<br />

durch Waldflächen geprägt. Für den Planbereich besteht noch kein Landschaftsplan. <strong>Der</strong> südwestliche<br />

Teilbereich ist als Landschaftsschutzgebiet (LSG) gemäß Verordnung vom<br />

19.09.1996 ausgewiesen. Die genaue Grenze ist der Planzeichnung zu entnehmen (Karte<br />

Nr. 1).<br />

Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalen (LANUV- bzw. ehem. LÖBF-Biotopkartierung schutzwürdiger<br />

Bereiche) weist im Plangebiet selbst keine schutzwürdigen Biotope aus. Südlich der<br />

A 4 ist das schutzwürdige Biotop BK-5011-027 Waldgebiet Scherbusch mit Kleysiefen und<br />

Hohlsiefen erfasst, das aber von der Planung nicht tangiert wird.<br />

Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen und die örtliche Biotoptypenkartierung ergaben<br />

keine Hinweise auf das Vorhandensein von Biotopen/Biotoptypen nach § 62 (1) LG NW bzw.<br />

nach § 30 BNatSchG ( geschützte Biotope ) innerhalb des Geltungsbereiches.<br />

Konkrete Hinweise und Daten über potentielle FFH-Lebensräume liegen für das Plangebiet und<br />

die nähere Umgebung nicht vor. Für das Plangebiet wurden ein Fledermaus-Fachbeitrag sowie<br />

ein Artenschutz-Fachbeitrag erstellt. Bei den Begehungen konnten vier Fledermausarten und<br />

eine Waldohreule erfasst werden. Bei den Feldermausarten handelt es sich um Arten, die gem.<br />

FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EG) streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. BArtSchV besonders<br />

geschützt eingestuft sind.<br />

<strong>Der</strong> Boden ohne ausgeprägtes Biotop<strong>entwicklung</strong>spotenzial wird durch Versiegelung und Befestigung<br />

erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Die vollständige Kompensation der Bodenneuversiegelung<br />

ist innerhalb des Plangebietes nicht möglich.<br />

Die im Planbereich vorhandenen Waldbestände sind in der Waldfunktionskarte NRW als Waldflächen<br />

mit Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktion Stufe 2 dargestellt. Die Zunahme versiegelter<br />

und befestigter Flächen bewirkt die Einschränkung der Produktion von Frisch-/Kaltluft. Die Immissionsschutzfunktion<br />

der Waldflächen entfällt weitestgehend. Aufgrund des relativ hohen<br />

Grünanteils und nicht bebauter/versiegelter bzw. befestigter Flächen im Umfeld des Eingriffsvorhabens<br />

werden die Auswirkungen als mittel eingestuft. Erhebliche Beeinträchtigungen sind<br />

zu erwarten.<br />

Die erforderlichen Ersatzaufforstungen und die Durchführung von ökologischen Waldumbaumaßnahmen<br />

werden mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Bergisches Land<br />

vertraglich geregelt.<br />

Das Landschaftsbild wird durch die Erweiterung des Gewerbegebietes, vor allem durch die<br />

Fernwirkung des Gebietes nach Nordwesten hin, erheblich beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen<br />

Festsetzungen tragen sowohl zu einer äußeren, landschaftsgerechten Eingrünung, als auch zu<br />

einer inneren Durchgrünung des Plangebietes bei.<br />

Die Beeinträchtigungen der übrigen Landschaftsfunktionen (landschaftsorientierte Erholung,<br />

Wasserverhältnisse) sind als gering und nicht eingriffserheblich einzustufen.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

Zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der Eingriffe werden geeignete Maßnahmen<br />

vorgeschlagen und Empfehlungen ausgesprochen. Die Kompensation der Eingriffe in die Biotopfunktion<br />

und in den Boden kann durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

im Plangebiet nicht in ausreichendem Umfang gemäß Ermittlung des Eingriffs- und<br />

Ausgleichswertes erreicht werden. Als externe Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in<br />

die Biotopfunktion und den Boden sowie den Verlust von Waldflächen (ca. 6,81 ha) sind Erstaufforstungen<br />

von Laubmischwald auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen und Baumschulflächen<br />

sowie der ökologische Waldumbau bestehender Kahlschlagflächen und hiebreifer Nadelholzbestände<br />

vorgesehen. Darüber hinaus sollen im Kleyssiefen südlich des Plangebietes<br />

Renaturierungsmaßnahmen (Beseitigung von Durchlässen, naturnahe Gestaltung von Furten)<br />

sowie den Umbau von gewässernahen Fichtenbeständen in Laubmischwald im Bereich des<br />

Kleysiefens durchgeführt werden.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (L<strong>FB</strong>) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-<br />

WESTFALEN (MURL), 1995: Landes<strong>entwicklung</strong>splan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)<br />

BEZIRKSREGIERUNGKÖLN, 2006: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region<br />

Köln<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN, 1987: Bodenkarte, Blatt L 5110 Waldbröl,<br />

M. 1:50.000<br />

BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG, 1972: Naturräumliche<br />

Gliederung Deutschlands, Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 124 Siegen, M.1:200.000<br />

LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE , LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND FORSTPLANUNG NORDRHEIN-<br />

WESTFALEN, ABTEILUNG FORSTPLANUNG, 1976: Waldfunktionskarte NRW, Blatt L 5110 Waldbröl;<br />

M. 1:50.000<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-WESTFALEN, 1978: Naturpark Bergisches Land, Potentielle<br />

natürliche Vegetation, M. 1:200.000<br />

OBERBERGISCHER KREIS; 2001: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Einrichtung eines<br />

Ökokontos im Rahmen der Bauleitplanung im Oberbergischen Kreis<br />

SPORBECK,O. UND FROELICH, N., 1991: Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion<br />

von Biotoptypen. Von Dankwart Ludwig mit Beiträgen von Holger Meinig. Bochum<br />

SPORBECK, O. UND FROELICH, N., 1991: Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von<br />

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion. Von Dankwart Ludwig.<br />

Bochum<br />

DIPL.-BIOL.HÖLLER, M.,2008: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Fledermäuse)<br />

zum Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

DIPL.-GEOGR. SCHMIDT,E., 2008: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel) zum<br />

Bebauungsplan Nr. 25 D der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehl</strong> Gewerbegebiet Marienhagen<br />

TÜV RHEINLAND IMMISSIONSSCHUTZ UND ENERGIESYSTEME GMBH, 2008: Schalltechnisches Gutachten<br />

zum Bebauungsplan 25 D<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ,LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

(MUNLV),2004: Hinweise zur Kompensation im Zusammenhang mit Wald<br />

www.lanuv.nrw.de<br />

rio.obk.de<br />

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