19.02.2013 Aufrufe

Neubau der A 98 Hochrheinautobahn Weil am Rhein - Waldshut ...

Neubau der A 98 Hochrheinautobahn Weil am Rhein - Waldshut ...

Neubau der A 98 Hochrheinautobahn Weil am Rhein - Waldshut ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong> <strong>Hochrheinautobahn</strong><br />

<strong>Weil</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> - <strong>Waldshut</strong>-Tiengen<br />

Bauabschnitt 5 und 6,<br />

<strong>Rhein</strong>felden/Karsau – Wehr – Bad Säckingen/Rothaus<br />

Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variantenvergleich 2012<br />

Unterlage 9.1: Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Stand 19.04.2012<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

erstellt im Auftrag des<br />

Regierungspräsidiums Freiburg<br />

Abteilung 4, Referat 44


FROELICH & SPORBECK Inhalt - Seite I<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

1 Veranlassung 1<br />

2. Vorgehen 2<br />

2.1 Gegenstand des Variantenvergleichs 2<br />

2.2 Datengrundlage 3<br />

2.3 Auswahl entscheidungsrelevanter Kriterien 3<br />

3. Variantenvergleich 6<br />

3.1 Eingeflossene Maßnahmen zur Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung negativer<br />

Umweltfolgen 7<br />

3.2 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 8<br />

3.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit 8<br />

3.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 12<br />

3.2.3 Schutzgut Boden 15<br />

3.2.4 Schutzgut Wasser 17<br />

3.2.5 Schutzgüter Luft und Klima 19<br />

3.2.6 Schutzgut Landschaft 21<br />

3.2.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter 23<br />

3.3 Schutzgutübergreifen<strong>der</strong> Variantenvergleich 25<br />

3.4 FFH-Gebietsschutz 27<br />

3.4.1 FFH-Gebiet „Dinkelberg“ (DE 8412-341) 27<br />

3.4.2 FFH-Gebiet „Murg zum Hochrhein“ (DE 8413-341) 28<br />

3.5 Artenschutz 30<br />

4. Zus<strong>am</strong>menfassung und Fazit 34


FROELICH & SPORBECK Inhalt - Seite II<br />

Tabellenverzeichnis<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Tab. 1: Schutzgut Menschen einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit 11<br />

Tab. 2: Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 14<br />

Tab. 3: Schutzgut Boden 16<br />

Tab. 4: Schutzgut Wasser 18<br />

Tab. 5: Schutzgüter Luft, Klima 20<br />

Tab. 6: Schutzgut Landschaft u. landschaftsgebundene Erholung 22<br />

Tab. 7: Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 24<br />

Tab. 8: Rangverteilung <strong>der</strong> Varianten nach Schutzgütern 26


FROELICH & SPORBECK Seite 1<br />

1 Veranlassung<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr Referat 44 Straßenplanung<br />

plant den vierstreifigen <strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochrheinautobahn</strong> A <strong>98</strong> im Streckenabschnitt<br />

<strong>98</strong>.5 <strong>Rhein</strong>felden/Karsau – Wehr/Bad-Säckingen von Bau-km 17+200 (Karsau) bis Bau-km<br />

27+915 (Wehr). Dieser Abschnitt schließt im Westen an den bereits planfestgestellten und im<br />

Bau befindlichen Abschnitt <strong>98</strong>.4 Waidhof - Karsau und im Osten an den Abschnitt <strong>98</strong>.6 Wehr -<br />

Murg an. Der letztgenannte Abschnitt ist noch nicht im Genehmigungsverfahren. Gegenstand<br />

des Planfeststellungsverfahrens im Abschnitt 5 ist die „modifizierte Bergtrasse 2“, die für das<br />

Verfahren noch weiterentwickelt wurde.<br />

Auf Veranlassung des Landkreises <strong>Waldshut</strong> und des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee<br />

wurde eine Alternative zur <strong>der</strong>zeit aktuellen Planfeststellungstrasse entwickelt. Diese stellt eine<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> sog. „Stephanslochvariante“ dar, die bereits 2009 Gegenstand eines<br />

Variantenvergleiches war. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde entschieden, diese<br />

Alternative, die sog. „Konsensvariante“ zum Gegenstand eines Variantenvergleiches im Jahr<br />

2012 zu machen.<br />

Während in <strong>der</strong> ersten Stufe des Variantenvergleichs eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> Planfeststellungsvariante<br />

mit <strong>der</strong> „Konsensvariante“ im Planungsabschnitt 5 erfolgte, erstreckt sich <strong>der</strong> Variantenvergleich<br />

in vorliegen<strong>der</strong> zweiten Stufe über die Abschnitte 5 und 6, also zwischen den<br />

Anschlussstellen <strong>Rhein</strong>felden/Karsau und Bad Säckingen/Rothaus. Durch die sich im Bereich<br />

Brennet ergebenden unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten, umfasst <strong>der</strong> Vergleich insges<strong>am</strong>t<br />

fünf durchgehende Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 2<br />

2. Vorgehen<br />

2.1 Gegenstand des Variantenvergleichs<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Gegenstand des vorliegenden Variantenvergleiches sind folgende durchgehende (über die Planungsabschnitte<br />

5 und 6) Varianten:<br />

Variante 1: modifizierte Bergtrasse 2 / Röthekopftrasse (kurzer Tunnel)<br />

km 17+200 bis 33+230<br />

Variante 2: modifizierte Bergtrasse 2 / südliche Bergseetrasse<br />

km 12+200 – 33+565<br />

Variante 3: optimierte Konsenstrasse (westl. und östl. Teil [Röthekopftunnel])<br />

km 17+200 – 33+370<br />

Variante 4: optimierte Konsenstrasse (westl. Teil) / südliche Bergseetrasse<br />

km 17+200 – 33+565<br />

Variante 5: modifizierte Bergtrasse 2 / tiefliegende Röthekopftrasse – Tröndle<br />

km 17+200 – 33+230<br />

Der Vergleich <strong>der</strong> Varianten erfolgt durchgehend für die Planungsabschnitte 5 und 6, d. h. zwischen<br />

Bau-km 17+200 (<strong>Rhein</strong>felden/Karsau) bis in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen Variante<br />

Bau-km 33+230 / 33+270 / 33+565 (Bad Säckingen/Rothaus).<br />

Für die Planfeststellungsvariante (modifizierte Bergtrasse 2) liegt eine detaillierte Planung auf<br />

einem Niveau, das für ein Genehmigungsverfahren üblich ist, vor. Da sich <strong>der</strong> Abschnitt 6 noch<br />

nicht im Genehmigungsverfahren befindet, ist <strong>der</strong> Detaillierungsgrad <strong>der</strong> technischen Planung<br />

für diesen Abschnitt entsprechend geringer. Um einen qualifizierten Variantenvergleich durchführen<br />

zu können, wurden die Planungen auf ein annähernd gleiches Niveau gebracht. Dies<br />

betrifft die Lage, die Gradiente, die Tunnelstrecken, Böschungen, Einschnitte, Anschlussstellen<br />

etc. Die Än<strong>der</strong>ungen im nachgeordneten Netz (umverlegte Wege usw.), die für die Planfeststellungsvariante<br />

bereits geplant wurden und vorliegen, bleiben beim Variantenvergleich unberücksichtigt,<br />

ebenso die PWC-Anlage und die Deponie Mausloch.<br />

Für die „Konsenstrasse“ wurde von Seiten des Landkreises <strong>Waldshut</strong> die grundsätzliche Machbarkeit<br />

dokumentiert. Für den vorliegenden Variantenvergleich wurde die Trasse vertieft planerisch<br />

ausgearbeitet. Dies beinhaltet auch erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen zur Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung<br />

negativer Umweltfolgen (vgl. Kap. 3.1), wie sie für die Planfeststellungstrasse<br />

vorgesehen sind. Des Weiteren macht die „Konsenstrasse“ die Verlegung <strong>der</strong> Bahnlinie im Bereich<br />

Brennet erfor<strong>der</strong>lich. Auch dieser Umstand einschließlich seiner Auswirkungen auf die<br />

Umwelt fließt in den Variantenvergleich ein.<br />

Bezüglich einer detaillierten technischen Beschreibung <strong>der</strong> einzelnen Varianten wird auf die<br />

Unterlage ## verwiesen.


FROELICH & SPORBECK Seite 3<br />

2.2 Datengrundlage<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Im Planungsabschnitt 5 werden die Bestandsdaten, die die Grundlage <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Planfeststellungsunterlagen<br />

(UVS, LBP, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeits- und –Ausnahmeprüfungen)<br />

bilden, für den Variantenvergleich genutzt. Sie st<strong>am</strong>men im Wesentlichen aus den<br />

Jahren 2008 bis 2010, mit einigen Aktualisierungen im Jahr 2011.<br />

Für den Planungsabschnitt 6 liegen Bestandsdaten aufgrund des unterschiedlichen Verfahrensstandes<br />

in einem „gröberen“ Maßstab vor. Als Grundlage wurde die UVS aus dem Jahr 2010<br />

sowie das dazu gehörige faunistische Gutachten (2010) verwandt. Die Bestandserhebungen für<br />

die genannten Unterlagen st<strong>am</strong>men hauptsächlich aus dem Jahr 2008, wobei ergänzende Erhebungen<br />

in den Jahren 2009 und 2010 stattfanden. Hieraus ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Sachverhalte gewisse Einschränkungen.<br />

Die Daten aus den beiden Abschnitten wurden zus<strong>am</strong>mengeführt und wo erfor<strong>der</strong>lich homogenisiert.<br />

Um die Datenbasis für den Variantenvergleich in den Abschnitten 5 und 6 zu vereinheitlichen,<br />

wurden zudem für den Abschnitt 6 einzelne Sachverhalte (z.B. Bodenbewertung, geschützte<br />

Biotope, Waldschutzgebiete und Waldfunktionen) im Jahr 2012 aktualisiert.<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Planfeststellungsunterlagen für den Planungsabschnitt 5 sind auch FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen für die FFH-Gebiete „Dinkelberg“<br />

(DE 8412-341) und „Murg zum Hochrhein“ (DE 8413-341). Diese wurden als Grundlage für eine<br />

Einschätzung <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeit <strong>der</strong> fünf Varianten genutzt. Ebenso liegt für den Abschnitt<br />

5 eine Artenschutzrechtliche Betrachtung vor. Vergleichbare Gutachten wurden dem<br />

Planungsstand entsprechend für den Abschnitt 6 noch nicht erstellt. Hier gibt es lediglich eine<br />

kurze Einschätzung innerhalb <strong>der</strong> UVS. Im vorliegenden Variantenvergleich wird unter Auswertung<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Untersuchungen eine gutachtliche Einschätzung <strong>der</strong> diesbezüglichen<br />

Konflikte vorgenommen.<br />

2.3 Auswahl entscheidungsrelevanter Kriterien<br />

Ziel des Variantenvergleichs ist es, bezogen auf die einzelnen Schutzgüter gem. UVPG zu ermitteln,<br />

welche Variante die geringsten bzw. die umfangreichsten Auswirkungen erwarten ließe<br />

und eine Reihung <strong>der</strong> Alternativen abzuleiten. Hierzu ist es nicht erfor<strong>der</strong>lich, alle zu erwartenden<br />

Umweltauswirkungen vollständig zu erfassen. Es reicht vielmehr, beson<strong>der</strong>s entscheidungsrelevante<br />

Einzelkriterien auszuwählen und die Auswirkungen hierauf zu untersuchen.<br />

Folgende Einzelkriterien wurden ausgewählt.<br />

Schutzgut Menschen: Siedlungsflächen mit Wohnfunktion im Innen- und Außenbereich<br />

Erholungswald <strong>der</strong> Stufe 1 und 2<br />

Die beiden ausgewählten Kriterien reichen aus, die wesentlichen Funktionen des Raumes<br />

(Wohnen und Erholen) für den Menschen abzubilden.<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: europäische und nationale Schutzge-<br />

biete, geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft<br />

Lebensräume und Biotope mit hoher und sehr hoher Bedeutung<br />

gem. gutachtlicher Bewertung


FROELICH & SPORBECK Seite 4<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Als beson<strong>der</strong>s entscheidungsrelevant wurden vor allem diejenigen Sachverhalte ausgewählt,<br />

die einer europarechtlichen o<strong>der</strong> nationalen Schutznorm unterliegen, z.B. NSG, LSG, Schonwald,<br />

gesetzl. geschützte Biotope und FFH-LRT (innerhalb und außerhalb <strong>der</strong> FFH-Gebiete).<br />

Ergänzend wurden, um das Gebot einer wirks<strong>am</strong>en Umweltvorsorge abzubilden, faunistische<br />

Lebensräume und Biotope mit hoher gutachtlicher Bewertung einbezogen. Auswirkungen auf<br />

einzelne Arten werden im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem beson<strong>der</strong>en Artenschutz thematisiert.<br />

Schutzgüter Boden/Wasser/Luft/Klima: Ges<strong>am</strong>tinanspruchnahme, Schutzwäl<strong>der</strong>, Wasser-<br />

schutzgebiete, Böden mit relevanter Bedeutung, Flächen zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Grundwasserneubildung, Flächen zur Sicherung <strong>der</strong> Luftzirkulationssysteme<br />

Auch für diese Schutzgüter wurden sowohl geschützte Gebietskategorien als entscheidungsrelevant<br />

ausgewählt (Schutzwäl<strong>der</strong>, Trinkwasserschutz [TWSZ]; Heilquellenschutz) als auch wesentliche<br />

gutachtlich bewertete Sachverhalte.<br />

Schutzgut Landschaft: Sichtschutzwald, Räume mit relevanter Landschaftsbildqualität,<br />

Grünzäsur<br />

Das wesentliche Kriterium für das Schutzgut Landschaft stellt die gutachtliche Einstufung <strong>der</strong><br />

Landschaftsbildqualität dar. Diese ist Ausdruck <strong>der</strong> Landschaftsgestaltung und <strong>der</strong> Erholungseignung<br />

<strong>der</strong> Landschaft. Die Grünzäsur wurde als Kriterium <strong>der</strong> Landesplanung übernommen.<br />

Schutzgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Archäologische Fundstellen, Streuobst-<br />

wiesen<br />

Für die Aufgabenstellung des Variantenvergleichs bieten die Schutzgüter Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter wenige differenzierende Kriterien. Ausgewählt wurden die archäologischen<br />

Fundstellen/Archäologischen Kulturdenkmale außerhalb <strong>der</strong> Siedlungen. Als Zeichen historischer<br />

Landnutzungsformen wurden für den Abschnitt 5 zusätzlich die Streuobstwiesen ausgewählt,<br />

diese treten allerdings im Abschnitt 6 nicht ausgeprägt auf.<br />

Wirkfaktoren<br />

Folgende wesentliche Projektwirkungen werden zur Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter gem. UVPG berücksichtigt:<br />

Flächen und Funktionsverlust: Der vollständige Verlust <strong>der</strong> Flächen und Funktionen durch<br />

Inanspruchnahme ist <strong>der</strong> wesentlichste Wirkfaktor. Direkte Beanspruchung<br />

wird ausgelöst durch alle versiegelten Flächen <strong>der</strong> Fahrbahn,<br />

Stützmauern, die Anschlussstellen u. ä. Böschungen und<br />

Bankette lösen bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen ebenfalls<br />

einen vollständigen Verlust <strong>der</strong> Funktionen aus, während z. B. beim<br />

Schutzgut Boden hier lediglich von einem Teilverlust einzelner Funktionen<br />

auszugehen ist.<br />

Flächen unter Talbrücken sowie über Tunneln werden nicht als Verlust<br />

gewertet.<br />

Beeinträchtigung: Ergänzend zum Funktionsverlust wird beim Schutzgut Tiere analog<br />

zum Vorgehen im LBP zum Planungsabschnitt 5 die Beeinträchtigung<br />

von Funktionen in einem pauschalen Wirkband von 100 m (Zu-


FROELICH & SPORBECK Seite 5<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

und Abfahrten 50 m) bilanziert.<br />

Ebenso wird wie oben dargelegt bei einzelnen Schutzgütern die Inanspruchnahme<br />

durch Böschungen, Mulden etc. nicht als Funktionsverlust<br />

son<strong>der</strong>n als Funktionsbeeinträchtigung gewertet (z. B.<br />

Boden).<br />

Beim Schutzgut Menschen wird zudem die Beeinträchtigung durch<br />

Schall beschrieben. Beim Schutzgut Landschaft bleibt dieser jedoch<br />

zunächst unberücksichtigt. Auch die Beeinträchtigung von Biotopen<br />

durch Schadstoffeinträge, Überschreitung <strong>der</strong> critical loads bleibt in<br />

vorliegendem Vergleich unberücksichtigt, was dem geringeren Detaillierungsgrad<br />

<strong>der</strong> Untersuchung geschuldet ist.<br />

Zerschneidung/Durchfahrung: Der Aspekt <strong>der</strong> Zerschneidung o<strong>der</strong> Durchfahrung ist bei den<br />

übergeordneten Wildfernwechseln, aber auch bei den Wasserschutzgebieten<br />

relevant.<br />

Generell unberücksichtigt bleiben auf dieser Stufe <strong>der</strong> Betrachtung die baubedingten Beeinträchtigungen,<br />

die insbeson<strong>der</strong>e für die Trassen im Planungsabschnitt 6 auf <strong>der</strong> jetzigen Planungsstufe<br />

nicht abschätzbar sind.<br />

Für den Variantenvergleich unter den Aspekten FFH-Verträglichkeit und Artenschutz werden<br />

teilweise abweichende Wirkfaktoren berücksichtigt, was <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Aufgabenstellung dieser<br />

Aspekte geschuldet ist. Die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Informationen (z.B. zu critical loads) liegen<br />

aber nicht flächendeckend vor und können daher nicht für die Schutzgüter gem. UVPG zur Anwendung<br />

kommen. Vielfach ist eine einzelfallbezogene gutachtliche Einschätzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

(siehe Kap. 3.4 und 3.5).


FROELICH & SPORBECK Seite 6<br />

3. Variantenvergleich<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Nachfolgend werden die in Kap. 2.1 genannten Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen. Der Variantenvergleich<br />

erfolgt zunächst schutzgutbezogen für die einzelnen Schutzgüter gem. UVPG und<br />

anschließend schutzgutübergreifend. Ziel ist es dabei nicht, vollständig alle zu erwartenden<br />

Umweltauswirkungen <strong>der</strong> jeweiligen Variante zu ermitteln, son<strong>der</strong>n die Unterschiede zwischen<br />

den Varianten herauszuarbeiten und diejenige Variante mit den voraussichtlich geringsten Umweltauswirkungen<br />

zu identifizieren. Die Beschreibung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen sowie die vergleichende<br />

Gegenüberstellung konzentrieren sich daher auf diejenigen Teilabschnitte, in denen<br />

deutliche Unterschiede zwischen den Varianten bestehen. Sowohl die schutzgutbezogenen<br />

Variantenvergleiche als auch <strong>der</strong> schutzgutübergreifende Vergleich münden in eine Reihung<br />

<strong>der</strong> Varianten, die das Verhältnis <strong>der</strong> unterschiedlichen Umweltauswirkungen <strong>der</strong> Varianten<br />

zueinan<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>spiegelt. Die Reihung ergibt sich zum einen aus <strong>der</strong> quantitativen Dimension<br />

<strong>der</strong> Umweltauswirkungen zum an<strong>der</strong>en aber auch aus <strong>der</strong> qualitativen, die im jeweiligen Text<br />

erläutert wird. Dabei wird diejenige Variante, die die geringsten Umweltauswirkungen erwarten<br />

lässt, mit dem Rang „1“ belegt, diejenige mit den gravierendsten Umweltauswirkungen in <strong>der</strong><br />

Regel mit dem Rang „5“. Sofern zwei Varianten als gleichrangig anzusehen sind, wird in <strong>der</strong><br />

Regel <strong>der</strong> eigentlich nachfolgende Rang nicht vergeben. Abweichungen von diesem Vorgehen<br />

sind aber teilweise begründet, wenn die Rangfolge auch die Abstände <strong>der</strong> einzelnen Varianten<br />

untereinan<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gibt.<br />

Beim schutzgutübergreifenden Variantenvergleich erfolgt zwar keine Gewichtung zugunsten<br />

einzelner Schutzgüter. Allerdings erfolgt eine Gewichtung <strong>der</strong> Einzelkriterien z.B. im Hinblick<br />

darauf, ob ein gesetzlicher Schutzstatus eines betroffenen Kriteriums vorliegt. Daher kann es<br />

sein, dass in einem Schutzgut mehrere geschützte Elemente betroffen sind, während bezgl.<br />

eines an<strong>der</strong>en Schutzgutes nur eine geringfügige Betroffenheit gutachtlicher Kriterien zu konstatieren<br />

ist und sich daraus durchaus eine Gewichtung ergibt.<br />

In den Variantenvergleich fließen sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> „modifizierten Bergtrasse 2“ (Planfeststellungsvariante)<br />

als auch <strong>der</strong> „Konsenstrasse“ Maßnahmen zur Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung<br />

erheblicher Umweltbeeinträchtigungen ein. Für erstere sind diese bereits Bestandteil <strong>der</strong><br />

Planfeststellungsunterlagen. Für die „Konsenstrasse“ werden die vorgesehenen Maßnahmen<br />

nachfolgend im Kapitel 3.1 beschrieben.<br />

Da we<strong>der</strong> die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Gebietsschutz Natura 2000 noch die artenschutzrechtlichen<br />

Belange <strong>der</strong> Abwägung zugänglich sind, werden diese Aspekte nicht in<br />

den Variantenvergleich für die Schutzgüter gem. UVPG eingestellt. Es erfolgt vielmehr eine<br />

geson<strong>der</strong>te Betrachtung dieser Aspekte in separaten Kapiteln einschl. einer Ergebnisdarstellung<br />

im Ges<strong>am</strong>tfazit.


FROELICH & SPORBECK Seite 7<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

3.1 Eingeflossene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminde-<br />

rung negativer Umweltfolgen<br />

Die „modifizierte Bergtrasse 2“, für die das Genehmigungsverfahren vorbereitet wurde, war<br />

Gegenstand eines umfangreichen Optimierungsprozesses. In einem iterativen Planungsprozess<br />

zwischen technischer Planung, dem Auftraggeber, den Trägern öffentlicher Belange (im Wesentlichen<br />

Naturschutz, Forst, Landwirtschaft) und <strong>der</strong> Umweltplanung wurden Möglichkeiten<br />

zur Reduzierung negativer Umweltfolgen erarbeitet, diskutiert, teilweise verworfen und teilweise<br />

in die technische Planung <strong>der</strong> Trasse aufgenommen. Beispiele hierfür sind <strong>der</strong> Tunnel <strong>am</strong> Dinkelberg,<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme im FFH-Gebiet „Dinkelberg“ dient,<br />

die Einhausung <strong>der</strong> Lachengrabenbrücke, die zur Reduzierung von verkehrsbedingten Kollisionen<br />

und des Nährstoffeintrages in empfindliche FFH-Lebensraumtypen vorgesehen wurde, die<br />

aktiven Schallschutzmaßnahmen an <strong>der</strong> Wehratalbrücke zur Reduzierung <strong>der</strong> Schallemissionen<br />

etc.<br />

Um einen qualifizierten Vergleich <strong>der</strong> in die Diskussion eingebrachten „Konsenstrasse“ mit <strong>der</strong><br />

bisherigen Planfeststellungstrasse zu ermöglichen, war es erfor<strong>der</strong>lich, beide Trassen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Ausschöpfung <strong>der</strong> Potenziale zur Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung negativer Auswirkungen<br />

auf die Umwelt auf ein annähernd gleiches Niveau zu bringen. Es wurden daher auch für<br />

die „Konsenstrasse“ Möglichkeiten zur Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung negativer Auswirkungen<br />

erarbeitet und in die Planung eingestellt.<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Menschen lag dabei das Hauptaugenmerk auf <strong>der</strong> Minimierung<br />

von Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schadstoffemissionen bzw. <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben sowie auf <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> heute vorhandenen klimatischen Ges<strong>am</strong>tsituation<br />

im Nahbereich bebauter Gebiete (Wehr - Brennet, Schwörstadt - Oberdorf). Des Weiteren wurde<br />

u. a. im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen eine Reduzierung des Flächenverbrauches<br />

durch die sehr umfangreichen Einschnittsböschungen im Bereich des Abstieges ins<br />

<strong>Rhein</strong>tal und <strong>der</strong> d<strong>am</strong>it verbundenen Zerschneidung des wertvollen Waldbestandes <strong>am</strong> Stephansloch<br />

angestrebt. Entsprechende For<strong>der</strong>ungen nach einer Reduzierung des Flächenverbrauchs<br />

bzw. nach einer Reduzierung <strong>der</strong> D<strong>am</strong>mhöhe im <strong>Rhein</strong>tal lagen auch von <strong>der</strong> Oberen<br />

Forstbehörde und <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde bzw. vom Landkreis Lörrach und dem Regionalverband<br />

Hochrhein - Bodensee vor.<br />

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen zur Optimierung in die Trassenplanung eingestellt<br />

und sind d<strong>am</strong>it Grundlage des vorliegenden umweltfachlichen Variantenvergleiches.<br />

� Einhausung Wehratal (Bau-km 26+030 bis 26+830): Die Überschreitung gesetzlicher<br />

Grenzwerte für Schall im Bereich <strong>der</strong> Hardsiedlung und <strong>der</strong> Römerstraße macht umfangreiche<br />

aktive Schallschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich. Zur Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte wäre entwe<strong>der</strong><br />

eine Schallschutzwand (bis ca. 8 m) mit den entsprechenden visuellen Beeinträchtigungen<br />

o<strong>der</strong> eine komplette Einhausung erfor<strong>der</strong>lich. Zudem verläuft die Trasse unmittelbar<br />

vor <strong>der</strong> Bebauung <strong>der</strong> Hardsiedlung auf einem bis zu 9 m hohen D<strong>am</strong>m. Im Bereich des<br />

Westportals des Weckertsmatttunnels, in unmittelbarer Umgebung bebauter Bereiche (Römerstraße)<br />

ergeben sich relativ hohe Schadstoffkonzentrationen. Zur Reduzierung wären<br />

aufwändige Tunnelabluftsysteme (Zwangsentlüftung Richtung Osten, Abluftk<strong>am</strong>in) o<strong>der</strong> eine<br />

Verlegung des Portals nach Westen außerhalb bebauter Bereiche notwendig. Das Regierungspräsidium<br />

Freiburg hat sich zur Minimierung <strong>der</strong> Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />

sowie aus Gründen <strong>der</strong> Schonung des Ortsbildes für die technische Lösung einer Einhausung<br />

und für eine Absenkung <strong>der</strong> Gradiente vor <strong>der</strong> Hardsiedlung entschieden. Es kann da-


FROELICH & SPORBECK Seite 8<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

von ausgegangen werden, dass in diesem Fall gegenüber <strong>der</strong> heutigen Situation keine Verschlechterung<br />

bei den Schall- und Schadstoffimmissionen eintritt.<br />

� Stephanslochtunnel (Bau-km 24+260 bis 25+410): Bereits ab <strong>der</strong> Bächteletalbrücke wird<br />

die Gradiente <strong>der</strong> Trasse gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Landkreises<br />

<strong>Waldshut</strong> abgesenkt. Dadurch verkürzt sich die Talbrücke über den Wolfsgraben und <strong>der</strong><br />

Abstieg ins <strong>Rhein</strong>tal kann im Tunnel erfolgen. Durch diesen sog. Stephanslochtunnel wird<br />

auf gut einem Kilometer Länge eine Flächeninanspruchnahme in dem sehr wertvollen<br />

Waldbereich mit Vorkommen gesetzl. geschützter Waldbiotope und FFH-Lebensraumtypen<br />

vollständig vermieden. Auch die Zerschneidungseffekte sowie die Verinselung <strong>der</strong> südlich<br />

<strong>der</strong> Trasse verbleibenden Waldbereiche werden erheblich reduziert. Im Bereich des Tunnels<br />

werden zudem betriebsbedingte Beeinträchtigungen <strong>der</strong> vorhandenen Tierarten (keine<br />

Kollisionsgefahr für kollisionsgefährdete Tierarten, insbes. Spechte, Fle<strong>der</strong>mäuse, keine<br />

negativen Effekte durch Schall, Bewegungsreize, Licht) vermieden. Hierdurch reduzieren<br />

sich auch die artenschutzrechtlichen Konflikte erheblich. Durch den Tunnel kann darüber<br />

hinaus <strong>der</strong> Wildtierkorridor, <strong>der</strong> gem. Generalwildwegeplan im Bereich des Lachengrabens<br />

vorhanden ist, möglicherweise in seiner Funktion aufrechterhalten werden. Hierzu sind detailliertere<br />

Betrachtungen erfor<strong>der</strong>lich<br />

Positive Auswirkungen haben die Absenkung <strong>der</strong> Gradiente sowie die Führung <strong>der</strong> Trasse<br />

im Stephanslochtunnel auch auf die „Siedlung äußerer Berg“. Hier reduzieren sich erfor<strong>der</strong>liche<br />

Böschungen. Beeinträchtigungen durch visuelle Effekte sowie Schall werden durch die<br />

Führung im Tunnel vermieden.<br />

� Lachengrabenbrücke (Bau-km 25+545 bis 25+700): bedingt durch die Absenkung <strong>der</strong><br />

Gradiente reduziert sich auch die Bauhöhe <strong>der</strong> Lachengrabenbrücke erheblich. Hierdurch<br />

lassen sich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes deutlich vermin<strong>der</strong>n. Der positive Effekt<br />

setzt sich noch östlich <strong>der</strong> Lachengrabenbrücke fort. Auch hier kann die Flächeninanspruchnahme<br />

durch D<strong>am</strong>mböschungen sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

vermin<strong>der</strong>t werden.<br />

3.2 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

3.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Wesentliche Unterschiede zwischen den untersuchten Trassen bestehen vor allem im Bereich<br />

Schwörstadt und Öflingen/Brennet. Durch den früheren Abstieg ins <strong>Rhein</strong>tal verläuft die „Konsentrasse“<br />

näher <strong>am</strong> Ortsrand von Schwörstadt als dies bei <strong>der</strong> Planfeststellungsvariante <strong>der</strong><br />

Fall wäre. Der Vorschlag des Landkreises <strong>Waldshut</strong> sah hier noch eine offene Führung <strong>der</strong><br />

„Konsenstrasse“ vor, was zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes geführt hätte. Durch die<br />

Führung <strong>der</strong> Trasse im sog. „Stephanslochtunnel“ können nun Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Ortslage<br />

Schwörstadt – Oberdorf durch Schall und visuelle Effekte vollständig vermieden werden, wobei<br />

jedoch die Wolfgrabenbrücke tiefer zu liegen kommt. Bei beiden Varianten ist auf <strong>der</strong> Wolfsgrabenbrücke<br />

eine Schallschutzwand zur Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Grenzwerte vorgesehen. Im<br />

weiteren Verlauf nähert sich die „Konsenstrasse“ <strong>der</strong> Wohnbebauung im Außenbereich „Siedlung<br />

äußerer Berg“ an. Durch die Absenkung <strong>der</strong> Gradiente in diesem Bereich werden Inanspruchnahmen<br />

von Siedlungsflächen durch D<strong>am</strong>mböschungen nahezu vollständig vermieden.


FROELICH & SPORBECK Seite 9<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Die Grenzwerte für Schall werden voraussichtlich eingehalten, ggf. sind passive Schallschutzmaßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

In Öflingen/Brennet verläuft die Planfeststellungstrasse „modifizierte Bergtrasse 2“ auf <strong>der</strong><br />

Wehratalbrücke, rd. 50m über dem Talgrund. Zu einer direkten Flächeninanspruchnahme von<br />

Siedlungsflächen kommt es hier zwar nicht, es ist aber vorgesehen, vier alte Arbeiterwohnblöcke<br />

eines Textilunternehmens die sich unter <strong>der</strong> Talbrücke befinden, abzubrechen. Zudem beeinträchtigt<br />

die Talbrücke das Ortsbild. Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche durch<br />

Schall und an<strong>der</strong>e Immissionen wird durch aktive Lärmschutzmaßnahmen auf <strong>der</strong> Brücke vermieden.<br />

Im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Planfeststellungstrasse (Varianten 1, 2 und 5) kommt es zumindest<br />

zu einer randlichen Inanspruchnahme und Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sportanlage von Brennet.<br />

Durch die Varianten werden die Potenziale <strong>der</strong> gemeindlichen Entwicklung auf dem Wyhler<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Gemeinde eingeschränkt. Allerdings besteht bei dieser Trassenführung die Möglichkeit<br />

einer verkehrlichen Anbindung <strong>der</strong> Entwicklungsgebiete.<br />

Die „Konsenstrasse“ ist im Bereich <strong>der</strong> Ortslage Öflingen Brennet deutlich näher <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> in<br />

Bündelung mit <strong>der</strong> B 34 und <strong>der</strong> Bahnlinie geplant. Ab <strong>der</strong> Querung des Lachengrabens verläuft<br />

die Trasse in D<strong>am</strong>mlage. Aufgrund <strong>der</strong> geringen Entfernung zur Wohnbebauung und <strong>der</strong> daraus<br />

resultierenden Schallbeeinträchtigung <strong>der</strong> Siedlung sind im Bereich <strong>der</strong> Hartsiedlung umfangreiche<br />

aktive Schallschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich. Da an<strong>der</strong>nfalls eine sehr hohe Schallschutzwand<br />

erfor<strong>der</strong>lich wäre, ist hier eine Einhausung <strong>der</strong> Trasse zur Vermeidung von<br />

Schallbeeinträchtigungen vorgesehen. Im weiteren Verlauf <strong>der</strong> „Konsenstrasse“ (Varianten 3<br />

und 4) sowie bedingt durch den Bau <strong>der</strong> Anschlussstelle in diesem Bereich kommt es zu Eingriffen<br />

in das vorhandene Mischgebiet. Hier ist eine Gärtnerei abzubrechen.<br />

Die „Konsenstrasse“ verläuft im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Varianten näher an Siedlungsbereichen.<br />

Daraus ergeben sich höhere Luftbelastungen im Bereich <strong>der</strong> tangierten Wohnbereiche.<br />

Fahrzeugemissionen, die in Tunneln freigesetzt werden, werden über die Portale ausgetragen,<br />

so dass erfahrungsgemäß im Umfeld <strong>der</strong> Tunnelportale erhöhte Luftbelastungen auftreten. Die<br />

höchsten Zusatzbelastungen im Bereich <strong>der</strong> Bebauung sind <strong>am</strong> Westportal des Weckertsmatttunnels<br />

bei Brennet zu erwarten. Eine Überschreitung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> 39. BImSchV – insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei NO2 – ist im Nahbereich des Tunnelportals bei Brennet nicht auszuschließen<br />

(iMA 2012). Zur Reduzierung dieser Immissionen ist ebenfalls die o. a Einhausung vorgesehen.<br />

Weitere Inanspruchnahmen von Misch- und Wohngebieten sind im Bereich des Weckertsmatttunnels<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Bei den Varianten 3 und 4 sind sowohl im Bereich des Tunnelportales als<br />

auch im Vorfeld Abbrüche in Misch- und ggf. auch Wohngebieten erfor<strong>der</strong>lich. Aufgrund <strong>der</strong><br />

geringen Überdeckung des Tunnels, können vorhandene Gebäude u.U. nicht in ihrer jetzigen<br />

Ausprägung gehalten werden. Eine exakte Quantifizierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Abbrüche ist im<br />

<strong>der</strong>zeitigen Planungsstadium nicht möglich. Aktuell wird angenommen, dass <strong>der</strong> Weckertsmatttunnel<br />

in offener Bauweise errichtet wird und dass die Gebäude <strong>der</strong> Römerstraße und Bergseestraße<br />

durch technische Sicherungsmaßnahmen in ihrer heutigen Funktion erhalten bleiben<br />

können.<br />

Eine Inanspruchnahme bzw. Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sportanlage Brennet kann bei Variante 4<br />

vollständig vermieden werden, im Falle <strong>der</strong> Variante 3 ist von einem überwiegenden Verlust<br />

auszugehen. Die Entwicklungspotenziale <strong>der</strong> Stadt Wehr auf dem Wyhler werden durch diese<br />

Varianten nicht eingeschränkt. Eine direkte verkehrliche Anbindung <strong>der</strong> vorgesehenen Gewerbegebiete<br />

an die Autobahn ist aber nicht möglich.


FROELICH & SPORBECK Seite 10<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigung des Siedlungsgebiets von Obersäckingen unterscheiden sich<br />

die Varianten geringfügig. Die Varianten 2 und 4 weisen dabei die Trassierung mit <strong>der</strong> größten<br />

Siedlungsnähe auf.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Erholungswaldflächen ergeben sich die Unterschiede<br />

zwischen den geprüften Varianten vor allem durch die jeweilige Länge <strong>der</strong> Tunnelstrecken, da<br />

Erholungswald <strong>der</strong> Stufe 2 nahezu flächendeckend im Untersuchungsraum vorhanden ist. Dem<br />

zur Folge stellt Variante 3 aufgrund des langen Röthekopftunnels die günstigste Lösung dar. An<br />

zweiter Stelle folgt Variante 4, da durch den Stephanslochtunnel ebenfalls die Inanspruchnahme<br />

von Erholungswald vermieden wird. Als ungünstigste Lösung stellt sich Variante1 dar.<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Menschen wird insges<strong>am</strong>t <strong>der</strong> „modifizierten Bergtrasse 2“ in<br />

Kombination mit <strong>der</strong> „tiefliegenden Röthekopftrasse“ <strong>der</strong> Vorzug gegeben. Dies ist im Wesentlichen<br />

mit <strong>der</strong> geringeren Inanspruchnahme von Siedlungsflächen im Raum Öflingen/Brennet<br />

und <strong>der</strong> geringeren Inanspruchnahme von Erholungswaldflächen begründet. Die Varianten 3<br />

und 4 beanspruchen hingegen größere Bereiche von Siedlungsflächen im Raum Öflingen/Brennet.<br />

Variante 2 hebt sich qualitativ nicht von <strong>der</strong> „Konsensvariante“ ab, da sie die umfangreichste<br />

Inanspruchnahme von Erholungswald zur Folge hätte.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung:<br />

Variante 5 � Variante 1 � Variante 2/Variante 3 � Variante 4<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen<br />

untersuchten Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 11<br />

Tab. 1: Schutzgut Menschen einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Kriterien Konflikte<br />

Siedlungsflächen mit Wohnfunktion<br />

(W, M, GB)<br />

Einzelbauflächen im Außenbereich<br />

mit Wohnfunktion<br />

(SA)<br />

Erholungswald <strong>der</strong><br />

Stufe 1 und 2<br />

Verlust in ha<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

0<br />

Abbruch von 4 Wohngebäuden<br />

unter <strong>der</strong><br />

Wehratalbrücke<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

0<br />

Abbruch von 4 Wohngebäuden<br />

unter <strong>der</strong><br />

Wehratalbrücke<br />

Verlust in ha 0 0<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

0,16 ha<br />

Erfor<strong>der</strong>licher Abbruch<br />

ggf. umfangreicher, da<br />

Abbruch im Bereich<br />

Weckertsmatttunnel<br />

<strong>der</strong>zeit nicht quantifizierbar<br />

0,004 ha<br />

Randlich im Bereich <strong>der</strong><br />

Siedlung äußerer Berg<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

0,16 ha<br />

Erfor<strong>der</strong>licher Abbruch<br />

ggf. umfangreicher, da<br />

Abbruch im Bereich<br />

Weckertsmatttunnel<br />

<strong>der</strong>zeit nicht quantifizierbar<br />

0,004 ha<br />

Randlich im Bereich <strong>der</strong><br />

Siedlung äußerer Berg<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

0<br />

Abbruch von 4 Wohngebäuden<br />

unter <strong>der</strong> Wehratalbrücke<br />

Verlust in ha 54,49 ha 58,80 ha 41,58 ha 50,73 ha 51,61 ha<br />

Rang Schutzgut 2 3 3 5 1<br />

0


FROELICH & SPORBECK Seite 12<br />

3.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Betroffenheit nationaler Schutzgebiete besteht ein grundlegen<strong>der</strong> Unterschied nur innerhalb<br />

des Planungsabschnittes 5. Während die „modifizierte Bergrasse 2“ auf dem Dinkelberg verläuft,<br />

wird die „Konsenstrasse“ hinter Schwörstadt ins <strong>Rhein</strong>tal geführt. Dort verläuft sie parallel mit vorhandenen<br />

Verkehrsträgern. Um dies zu ermöglichen, ist es erfor<strong>der</strong>lich, die vorhandene Bahnlinie nach Süden<br />

zu verlegen. Hierdurch kommt es zu einer randlichen Flächeninanspruchnahme des NSG „Wehr<strong>am</strong>ündung“.<br />

Zwar ist vom Eingriff vor allem ein naturferner Robinienbestand betroffen, allerdings hat auch dieser<br />

eine Pufferfunktion für die wertvolle Wasserfläche. Die „Konsensvariante“ ist unter diesem Aspekt als<br />

ungünstiger anzusehen, als die „modifizierte Bergtrasse 2“.<br />

Das LSG „Obersäckingen“ ist von allen Varianten in ähnlicher Weise betroffen. Ebenso besteht hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit des Schonwaldes im Bereich <strong>der</strong> Hollwangerbrücke zwischen den einzelnen Varianten<br />

nur ein geringfügiger Unterschied.<br />

Verluste von gem. § 30 BNatSchG geschützten Biotopen erfolgen kleinflächig über die ges<strong>am</strong>ten Trassenverläufe,<br />

da von allen Trassen an verschiedenen Stellen hochwertige Bereiche gequert werden. Konfliktschwerpunkte<br />

stellen <strong>der</strong> Dinkelberg und <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Anschlussstelle Wallbach dar. Durch den<br />

vorgesehenen Stephanslochtunnel können Flächeninanspruchnahmen in dem hochwertigen Bereich<br />

östlich von Schwörstadt vermieden werden. Die „Konsenstrasse“, Varianten 3 und 4 stellen für dieses<br />

Kriterium die günstigsten, Variante 2 die ungünstigste Lösung dar. Ähnlich verhält es sich bezüglich <strong>der</strong><br />

Inanspruchnahme von FFH-LRT außerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen FFH-Gebiete. Im Bereich des Stephansloches<br />

befinden sich sehr wertvolle naturnahe Waldbestände, die als FFH-LRT (Buchenwaldlebensräume)<br />

anzusprechen sind. Durch den vorgesehenen Stephanslochtunnel kann <strong>der</strong> Verlust dieser<br />

wertvollen Lebensräume umfänglich vermieden werden. Die Varianten 3 und 4 sind daher auch unter<br />

diesem Aspekt als günstigste Lösungen anzusehen. Die umfangreichsten Verluste von FFH-LRT wären<br />

bei Variante 1 zu konstatieren. Allerdings ist zu beachten, dass recht umfangreiche Verluste von FFH-<br />

LRT bereits in <strong>der</strong> westlichen Streckenabschnitten, in denen alle Trassen lagegleich sein, zu verzeichnen<br />

sind.<br />

Als ein weniger differenzierendes Kriterium stellte sich die Beeinträchtigung des Grünen Besenmooses<br />

heraus. Dies liegt auch darin begründet, dass insbeson<strong>der</strong>e im Abschnitt 6 keine flächendeckende Kartierung<br />

vorliegt. Das Besenmoos ist generell in allen hochwertigen Buchenwaldstandorten betroffen.<br />

Ähnlich <strong>der</strong> Betroffenheit geschützter Biotope sind auch die Verluste gutachtlich hoch bewerteter Biotope<br />

bei den Varianten 3 und 4 <strong>am</strong> geringsten, da Inanspruchnahmen sowie Verinselungseffekte im Bereich<br />

des Stephanslochs durch eine Führung <strong>der</strong> Trasse im Tunnel vermieden werden. Einen weiteren Konfliktschwerpunkt<br />

stellt bei den Varianten 1, 2 und 5 die AS Wallbach dar. Da die AS <strong>der</strong> „Konsenstrasse“<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Örtlichkeit Öflingen/Brennet vorgesehen ist, entfällt hier dieser Konflikt. Allerdings<br />

verläuft auch Variante 3 zwischen dem Weckertsmatttunnel und dem Röthekopftunnel durch diesen<br />

hochwertigen Bereich.<br />

Hinsichtlich des Verlustes und <strong>der</strong> Beeinträchtigung von faunistischen Lebensräumen sehr hoher Bedeutung<br />

ist festzustellen, dass eine umfangreiche Betroffenheit bereits für diejenigen Bereiche festzustellen<br />

ist, in denen alle Varianten lagegleich verlaufen. Durch die Konsensvariante ist vor allem <strong>der</strong> Bereich<br />

westlich Schwörstadts betroffen. In den wertvollen Buchenwaldbeständen befinden sich sehr hochwertige<br />

Lebensräume waldbewohnen<strong>der</strong> Tierarten wie Spechte und Fle<strong>der</strong>mäuse. Durch eine offene Führung <strong>der</strong><br />

Trasse wie vom Landkreis <strong>Waldshut</strong> vorgeschlagen, käme es hier zu einer umfangreichen Flächeninanspruchnahme<br />

und Verinselungseffekten <strong>der</strong> verbleibenden Waldflächen zwischen <strong>der</strong> Trasse und <strong>der</strong>


FROELICH & SPORBECK Seite 13<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Ortslage. Zudem bestünde ein hohes Kollisionsrisiko für die Arten. Durch eine Führung <strong>der</strong> „Konsenstrasse“<br />

im Stephanslochtunnel lassen sich diese Effekte deutlich reduzieren. Insges<strong>am</strong>t ist daher Variante<br />

3, die zudem im Bereich des Röthekopfes einen langen Tunnel beinhaltet als eindeutig günstigste Variante<br />

anzusehen. Die umfangreichsten Konflikte lassen die Varianten 1 und 2 erwarten. Bezüglich <strong>der</strong><br />

artenschutzrechtlichen Belange wird auf das Kapitel 3.5 verwiesen.<br />

Die im Generalwildwegeplan dargestellten Wildfernwechsel werden von allen untersuchten Varianten<br />

gequert. Allerdings unterschieden sich die Varianten hinsichtlich ihrer Passierbarkeit (Transparenz) sowie<br />

hinsichtlich kumulativer Wirkungen mit an<strong>der</strong>en Vorhaben. Die Varianten 1 und 5 sehen im Bereich <strong>der</strong><br />

Querung des Lachengrabens eine ausreichend dimensionierte Talbrücke vor. Es ist davon auszugehen,<br />

dass <strong>der</strong> Wildfernwechsel hier erhalten bleibt. Hinsichtlich des Fernwechsels westlich Brennet ist - obwohl<br />

im Zuge <strong>der</strong> A <strong>98</strong> <strong>der</strong> Röthekopftunnel vorgesehen ist – nicht auszuschließen, dass es zu kumulativen<br />

Wirkungen mit dem geplanten Speicherbecken <strong>der</strong> Schluchseewerke kommen wird. Hier sind detailliertere<br />

Planungen zur Aufrechterhaltung des Fernwechsels erfor<strong>der</strong>lich. Ggfs. sind Grünbrücken in<br />

Kombination mit geeigneten Leitstrukturen vorzusehen, um die Barrierewirkung zu vermin<strong>der</strong>n. Ungünstiger<br />

stellt sich Variante 2 dar. Zwar kann auch bei dieser Variante <strong>der</strong> Wildfernwechsel <strong>am</strong> Lachengraben<br />

aufrechterhalten werden, westlich von Brennet stellt die A <strong>98</strong> jedoch – auch weil hier die Anschlussstelle<br />

vorgesehen ist – eine Barriere dar. Auch hier sind Möglichkeiten von Querungshilfen zu untersuchen. Bei<br />

Variante 3 stellt die gemeins<strong>am</strong>e Querung des Lachengrabens und <strong>der</strong> B 34 einen Konfliktschwerpunkt<br />

dar. Ob <strong>der</strong> Fernwechsel durch die Führung <strong>der</strong> Trasse im Stephanslochtunnel evtl. erhalten werden<br />

kann, ist zum aktuellen Planungsstand nicht abschließend zu beurteilen. Dagegen kann <strong>der</strong> Wildfernwechsel<br />

westlich von Brennet aufrecht erhalten werden, da die Trasse hier im Röthekopftunnel geführt<br />

wird. Ebenfalls sehr konfliktträchtig stellt sich Variante 4 dar. Bei dieser Variante besteht <strong>der</strong> beschriebene<br />

Konfliktschwerpunkt <strong>am</strong> Lachengraben zudem erfolgt eine Querung des Wildfernwechsels westl.<br />

Brennet in offener Bauweise. Insges<strong>am</strong>t ist festzustellen, dass im Abschnitt 5 die „modifizierte Bergtrasse<br />

2“ die günstigere Lösung darstellt, da durch die Talbrücke über den Lachgraben <strong>der</strong> dort befindliche Wildfernwechsel<br />

erhalten werden kann, während die Querung im Tal als konfliktträchtiger anzusehen ist. Im<br />

Planungsabschnitt 6 ist zum jetzigen Planungsstand keine abschließende Beurteilung möglich. Hier sind<br />

detailliertere Untersuchungen und Überlegungen zu konfliktmin<strong>der</strong>nden Maßnahmen wie z.B. Querungsmöglichkeiten<br />

erfor<strong>der</strong>lich, die auch die kumulativen Wirkungen mit dem geplanten Haselbecken einbeziehen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten durch die Varianten wird auf das Kapitel 3.4<br />

verwiesen. Die flächige Betroffenheit <strong>der</strong> Schutzgebiete ist bei den Varianten 3 und 4 <strong>am</strong> geringsten, da<br />

hier keine Querung des Teilgebietes „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen Schwörstadt, Öflingen und Wehr“ des<br />

FFH-Gebietes „Dinkelberg“ erfolgt.<br />

Insges<strong>am</strong>t sind unter Berücksichtigung des Stephanslochtunnels die Varianten 3 und 4 (mit leichtem Vorteil<br />

für Variante 4) als die günstigsten anzusehen. Dies ist vor allem begründet durch die geringere Beeinträchtigung<br />

hochwertiger und geschützter Waldbiotope im Bereich des Dinkelbergs sowie im Bereich <strong>der</strong><br />

AS Wallbach.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung:<br />

Variante 3/Variante 4 � Variante 5 � Variante 1/Variante 2<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen untersuchten<br />

Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 14<br />

Tab. 2: Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Kriterien Konflikte<br />

Betroffenheit von nationalen<br />

Schutzgebieten<br />

Waldschutzgebiet,<br />

Schonwald (§ 32 LWaldG)<br />

Gesetzl. gesch. Biotope (§ 30<br />

BNatSch, § 30a LWaldG) gem.<br />

Kataster <strong>der</strong> UNB<br />

FFH-LRT außerhalb von FFH-<br />

Gebieten<br />

Lebensraum Grünes Besenmoos<br />

Biotope mit relevanter Bedeutung<br />

(hoch und sehr hoch)<br />

Faunistische Lebensräume mit<br />

sehr hoher und hoher Bedeutung<br />

Wildfernwechsel gem.<br />

Generalwildwegeplan<br />

FFH-Gebiete, LRT innerhalb<br />

<strong>der</strong> FFH-Gebiete<br />

Verlust NSG in ha<br />

Verlust LSG in ha<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

0 ha<br />

0,033 ha<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

0 ha<br />

0 ha<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

0,35 ha<br />

0,040 ha<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

0,35 ha<br />

0 ha<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

0 ha<br />

0,033 ha<br />

Verlust in ha 0,37 ha 0,37 ha 0,34 ha 0,34 ha 0,37 ha<br />

Verlust in ha 2,14 ha 2,91 ha 1,67 ha 1,26 ha 2,16 ha<br />

Verlust in ha 18,08 ha 16,78 ha 13,58 ha 12,78 ha 16,97 ha<br />

Verlust in ha / Stck. 2,05 ha / 7 Stk 2,05 ha / 8 Stk 1,92 ha / 6 Stk 1,92 ha / 6 Stk 2,05 ha / 7 Stk<br />

Flächenverlust mit<br />

sehr hoher Bedeutung<br />

in ha<br />

Flächenverlust mit<br />

hoher Bedeutung<br />

in ha<br />

Verlust in ha<br />

100 m Wirkband<br />

Querung Stck.<br />

Verlust in ha<br />

Verlust in ha<br />

0,106 ha 0,106 ha 0 ha 0 ha 0,106 ha<br />

2,80 ha 2,80 ha 2,66 ha 2,51 ha 2,70 ha<br />

48,73 ha<br />

137,83 ha<br />

4<br />

davon 1x Lachengrabenbrücke,<br />

1x Röthekopftunnel<br />

3,64 ha<br />

0,44 ha<br />

45,86 ha<br />

145,53 ha<br />

4<br />

davon 1x Lachengrabenbrücke<br />

3,77 ha<br />

0,44 ha<br />

31,62 ha<br />

105,46<br />

4<br />

davon 1x Röthekopftunnel<br />

2,09 ha<br />

0,001 m²<br />

39,08 ha<br />

128,88 ha<br />

4<br />

2,05 ha<br />

0,47 m²<br />

38,71 ha<br />

134,69 ha<br />

4<br />

davon 1x Lachengrabenbrücke,<br />

1x Röthekopftunnel<br />

Rang Schutzgut 5 4 2 1 3<br />

3,64 ha<br />

0,44 ha


FROELICH & SPORBECK Seite 15<br />

3.2.3 Schutzgut Boden<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

In ihrer Ges<strong>am</strong>tlänge zwischen den Anschlussstellen unterscheiden sich die geprüften Varianten lediglich<br />

geringfügig. Mit 16,4 km Länge sind die Varianten 2 und 4 die längsten, mit 16 km die Varianten 1 und 5<br />

die kürzesten.<br />

Für den Aspekt <strong>der</strong> Inanspruchnahme und Versiegelung von Boden ist daher nicht die Streckenlänge an<br />

sich entscheidend, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Anteil an Talbrücken und Tunnelstrecken, die nicht als Versiegelung zu<br />

werten sind. Erwartungsgemäß stellt sich hier die Variante 3 aufgrund des langen Röthekopftunnels als<br />

die günstigste Lösung dar, während die Varianten 1 und 2 als die ungünstigsten anzusehen sind.<br />

Ergänzend zu diesem quantitativen Aspekt, ist jedoch auch <strong>der</strong> qualitative zu betrachten. Insges<strong>am</strong>t werden<br />

von allen Varianten hochwertige Böden weitgehend geschont. Die weitaus geringste Betroffenheit ist<br />

für die Konsensvarianten (Variante 3 und 4) festzustellen, die umfangreichste für Variante 1.<br />

Auch hinsichtlich <strong>der</strong> Inanspruchnahme von ausgewiesenem Bodenschutzwald ist Variante 3 aufgrund<br />

<strong>der</strong> längeren Tunnelstrecken als günstigste Lösung anzusehen. Die umfangreichste Inanspruchnahme<br />

erfolgt im Falle <strong>der</strong> Variante 2.<br />

Insges<strong>am</strong>t über alle ausgewählten entscheidungsrelevanten Kriterien betrachtet ist Variante 3 eindeutig<br />

als vorzugswürdig anzusehen. Die umfangreichsten Beeinträchtigungen sind bei den Varianten 1 und 2<br />

zu erwarten.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung:<br />

Variante 3 � Variante4/Variante 5 � Variante 1/Variante 2<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen untersuchten<br />

Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 16<br />

Tab. 3: Schutzgut Boden<br />

Kriterien Konflikte<br />

Ges<strong>am</strong>tlänge<br />

(gem. Bericht RPF)<br />

Ges<strong>am</strong>tinanspruchnahme<br />

Versiegelung<br />

Bodenschutzwald<br />

(§ 30 LWaldG)<br />

Böden mit relevanter Bedeutung<br />

(hochwertige)<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

- 16,0 km 16,4 km 16,2 km 16,4 km 16,0 km<br />

Versiegelung in ha 36,00 ha 36,41 ha 30,48 ha 33,36 ha 34,56 ha<br />

Verlust in ha 5,46 ha 9,42 ha 1,87 ha 6,62 ha 4,96 ha<br />

Versiegelung in ha<br />

Überformung / Beeinträchtigung<br />

in ha<br />

1,26 ha<br />

0,95 ha<br />

0,50 ha<br />

0,47 ha<br />

0,011 ha<br />

0,007 ha<br />

0,011 ha<br />

0,007 ha<br />

Rang Schutzgut 5 5 1 3 3<br />

0,65 ha<br />

0,43 ha


FROELICH & SPORBECK Seite 17<br />

3.2.4 Schutzgut Wasser<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Das Trinkwasserschutzgebiet (Zone III) bei Bad Säckingen ist durch alle Varianten, die in diesem Bereich<br />

lagegleich verlaufen, nahezu in gleichem Umfang betroffen. Geringfügige Unterschiede kommen durch<br />

abweichende Brückenlängen zu Stande.<br />

Unterschiede bestehen hauptsächlich hinsichtlich <strong>der</strong> Durchfahrung <strong>der</strong> Schutzzonen II und III des fachtechnisch<br />

ausgewiesenen Wasserschutzgebietes bei Wallbach.<br />

Bei den Varianten 1, 2 und 5 erfolgt durch Durchfahrung <strong>der</strong> TWSZ II durch die Zu- bzw. Abfahrt zur AS<br />

Wallbach, bei den Varianten 3 und 4 durch die nach Süden verlegte Bahnlinie.<br />

Deutliche Unterschiede bestehen hinsichtlich <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> geplanten Schutzzone III. Hier ist die<br />

Kombination <strong>der</strong> Planfeststellungs- wie auch <strong>der</strong> „Konsens“-Trasse mit <strong>der</strong> „Bergseetrasse“ als negativ<br />

anzusehen, da diese eine Querung <strong>der</strong> TWSZ III in einem Umfang von über einem Kilometer nach sich<br />

zieht.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Querung des Heilquellenschutzgebietes stellt sich die Variante 3 als die Variante mit <strong>der</strong><br />

geringsten oberirdischen Querung das Schutzgebietes dar. Allerdings ist durch lange Tunneleinschnitte<br />

(z. B den langen Röthekopftunnel bei Variante 3) im oberstromigen Einzugsgebiet <strong>der</strong> Thermalquellen<br />

eine Reduzierung des Jungwasseranteils zu erwarten. Zur Vermeidung dieser Auswirkung wird die ortsnahe<br />

Versickerung des anfallenden Bergwassers empfohlen. Am ungünstigsten ist Variante 2 zu bewerten,<br />

da hier sowohl eine Querung durch die Trasse (Bereich Duttenberg) als auch durch die Anbindung<br />

an die AS Wallbach erfolgt. Rein quantitativ ergeben sich zwischen den Varianten 1, 4 und 5 keine sehr<br />

großen Unterschiede. Allerdings erfolgt bei Varianten 1 und 5 die Querung des Schutzgebietes sowohl<br />

durch die Trasse <strong>der</strong> A <strong>98</strong> als auch durch die Anbindung an die AS Wallbach, durch Variante 4 im Bereich<br />

des Duttenberges ausschließlich im Zuge <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.<br />

Wasserschutzwald (gem. Waldfunktionenkartierung) ist vor allem durch die „Bergseetrasse“ im Bereich<br />

des Duttenberges betroffen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Flächen zur vordringlichen Sicherung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

sind insges<strong>am</strong>t geringfügige Auswirkungen zu verzeichnen. Am günstigsten stellen sich die Varianten<br />

3 und 4, <strong>am</strong> ungünstigsten Variante 1 dar.<br />

Betrachtet über alle als entscheidungsrelevant ausgewählten Kriterien ist eindeutig <strong>der</strong> Variante 3 <strong>der</strong><br />

Vorzug zu geben. Die Varianten 1, 2, 4, 5, unterscheiden sich in deutlich geringerem Umfang voneinan<strong>der</strong>.<br />

Am ungünstigsten ist Variante 1 zu bewerten.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung:<br />

Variante 3 � Variante 4 � Variante 5 � Variante 2 � Variante 1<br />

In nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle sind die Auswirkungen auf die entscheidungsrelevanten Par<strong>am</strong>eter quantitativ<br />

zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen untersuchten<br />

Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 18<br />

Tab. 4: Schutzgut Wasser<br />

Kriterien Konflikte<br />

Trinkwasserschutzgebiet<br />

Durchfahrung<br />

Bestand WSZ III<br />

Geplant WSZ II/III<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

490 m<br />

164 m/417 m<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

438 m<br />

103 m/1.740 m<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

441 m<br />

127 m/223 m<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

417 m<br />

127 m/1.312 m<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

440 m<br />

164 m/417 m<br />

Heilquellenschutzgebiet Durchfahrung 1.665 m 2.076 m 269 m 1.646 m 1.275 m<br />

Wasserschutzwald<br />

(Waldfunktionenkartierung)<br />

Flächen zur vordringlichen<br />

Sicherung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

und Grundwasserqualität<br />

Verlust in ha 6,57 ha 13,08 ha 1,30 ha 11,08 ha 4,36 ha<br />

Verlust durch Versiegelung<br />

in ha<br />

0,76 ha 0,079 ha 0 0 0,36 ha<br />

Rang Schutzgut 5 4 1 2 3


FROELICH & SPORBECK Seite 19<br />

3.2.5 Schutzgüter Luft und Klima<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Immissionsschutzwald (gem. Waldfunktionenkartierung) ist nördlich von Riedmatt von allen Varianten, die<br />

hier lagegleich verlaufen, in gleichem Umfang betroffen. Östlich von Schwörstadt verläuft die „Konsenstrasse“<br />

im Bereich des Abstieges zum <strong>Rhein</strong>tal umfänglich durch Bereiche, die als Immissionsschutzwald<br />

klassifiziert sind. Durch die Führung <strong>der</strong> Trasse im Stephanslochtunnel wird die Inanspruchnahme<br />

dieser wichtigen Wäl<strong>der</strong> sowie auch die Zerschneidung und Verinselung <strong>der</strong> Restflächen, die mit Funktionsverlusten<br />

verbunden wären, nahezu vollständig vermieden. Auch die Planfeststellungsvariante verläuft<br />

auf dem Dinkelberg im Tunnel, so dass <strong>der</strong> Wald hier erhalten werden kann. Weitere Immissionsschutzwäl<strong>der</strong><br />

sind <strong>am</strong> Duttenberg ausgewiesen, hier ist ein Verlust durch die Varianten 2 und 4 zu<br />

erwarten.<br />

Nahezu alle Wäl<strong>der</strong> im Untersuchungsraum <strong>der</strong> Abschnitte 5 und 6 sind als Klimaschutzwäl<strong>der</strong> deklariert.<br />

Hier zeigen diejenigen Varianten Vorteile, die größere Tunnelstrecken aufweisen. Variante 3 stellt sich<br />

dem zur Folge als günstigste, die Variante 2 als ungünstigste Linienführung dar.<br />

Flächen zur Aufwertung <strong>der</strong> Luftzirkulationssysteme befinden sich im <strong>Rhein</strong>tal sowie in Siedlungsnähe.<br />

Hier würde sich <strong>der</strong> siedlungsnahe Abstieg <strong>der</strong> „Konsenstrasse“ östlich von Schwörstadt negativ auswirken.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftzirkulationssysteme wird durch die Führung im Tunnel vermieden.<br />

Durch die Absenkung <strong>der</strong> Gradiente <strong>der</strong> „Konsenstrasse“ werden die erfor<strong>der</strong>lichen D<strong>am</strong>mhöhen reduziert,<br />

wodurch ein möglicher Kaltluftstau zwischen dem Hangfuß des Humbel und dem D<strong>am</strong>mbauwerk<br />

gemin<strong>der</strong>t wird (iMA 2012).<br />

Insges<strong>am</strong>t ist in Bezug auf die Schutzgüter Luft und Klima Variante 3 aufgrund <strong>der</strong> längeren Tunnelstrecken<br />

eindeutig als günstigste Lösung anzusehen. Die ungünstigste Variante stellt die „modifizierte Bergtrasse<br />

2“ kombiniert mit <strong>der</strong> „Bergseetrasse“ aufgrund <strong>der</strong> Beanspruchung von Klima- und Immissionsschutzwald<br />

(hier addiert sich die Inanspruchnahmen im Zuge <strong>der</strong> A <strong>98</strong> und <strong>der</strong> Abfahrt zur AS Wallbach)<br />

dar.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung:<br />

Variante 3 � Variante 5 � Variante 1/Variante 4 � Variante 2<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen untersuchten<br />

Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 20<br />

Tab. 5: Schutzgüter Luft, Klima<br />

Kriterien<br />

Klima-/ Immissionsschutzwald<br />

(Waldfunktionskartierung)<br />

Flächen zur Sicherung und<br />

Aufwertung <strong>der</strong> Luftzirkulationssysteme<br />

Konflikte<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

Verlust in ha 58,34 ha 61,26 ha 42,31 ha 51,46 ha 55,46 ha<br />

Verlust in ha 37,76 ha 46,95 ha 36,06 ha 39,71 ha 37,76 ha<br />

Rang Schutzgut 4 5 1 4 3


FROELICH & SPORBECK Seite 21<br />

3.2.6 Schutzgut Landschaft<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Flächen für die Grünzäsur sind im Regionalplan als regional bedeuts<strong>am</strong>e Freihaltezonen in Bereichen mit<br />

Ansätzen einer Verdichtung o<strong>der</strong> in Gebieten mit stark konkurrierenden Nutzungsinteressen ausgewiesen.<br />

Sie befinden sich westlich und östlich von Schwörstadt, zwischen Wallbach und Bad Säckingen<br />

sowie östlich von Bad Säckingen.<br />

Unterschiede zwischen den untersuchten Varianten bestehen ausschließlich im Bereich östlich von<br />

Schwörstadt. Während hier die „modifizierte Bergtrasse 2“ die Grünzäsur randlich tangiert, erfolgt durch<br />

die „Konsenstrasse“ bedingt durch den Abstieg ins <strong>Rhein</strong>tal eine zentrale Querung. Eine Flächeninanspruchnahme<br />

und Zerschneidung <strong>der</strong> Flächen für die Grünzäsur kann aber im Bereich des Stephanslochtunnels<br />

vermieden werden. Es verbleibt somit nur die Inanspruchnahme im <strong>Rhein</strong>tal selbst, wo<br />

die Trasse <strong>der</strong> A <strong>98</strong> gebündelt mit <strong>der</strong> vorhandenen B 34 und <strong>der</strong> Bahnlinie verläuft und somit keine Neuzerschneidung<br />

verursacht.<br />

Räume mit relevanter Landschaftsbildqualität werden von allen Varianten gleichermaßen zu Beginn des<br />

Abschnittes 5 zwischen <strong>der</strong> AS <strong>Rhein</strong>felden/Karsau und <strong>der</strong> Wolfsgrabenbrücke sowie <strong>am</strong> Ende des Abschnittes<br />

6 zwischen <strong>der</strong> L152 und <strong>der</strong> AS Bad Säckingen/Rothaus gequert. In dem Bereich zwischen <strong>der</strong><br />

Wolfsgrabenbrücke und <strong>der</strong> L 152 unterscheiden sich die untersuchten Varianten vor allem durch ihre<br />

unterschiedlich langen Tunnelstrecken. Aus diesem Grund stellt sich Variante 3, die sich durch langen<br />

Röthekopftunnel auszeichnet, als günstigste Lösung dar, während Variante 2 aufgrund <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

von Räumen relevanter Landschaftsbildqualität <strong>am</strong> Duttenberg sowie durch die ungünstig gelegene<br />

AS Wallbach als ungünstigste Lösung anzusehen ist. Im Bereich des Abstieges in <strong>Rhein</strong>tal östl. von<br />

Schwörstadt befinden sich lediglich Bereiche mittlerer Landschaftsbildqualität. Eine Beeinträchtigung wird<br />

durch die Führung im Stephanslochtunnel vermieden.<br />

Insges<strong>am</strong>t ergibt sich folgende Reihung, wobei die Unterschiede zwischen den Varianten generell nicht<br />

sehr deutlich sind:<br />

Variante 5 � Variante 1 � Variante 2/Variante 3 � Variante 4<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen untersuchten<br />

Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 22<br />

Tab. 6: Schutzgut Landschaft u. landschaftsgebundene Erholung<br />

Kriterien<br />

Konflikte<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

Sichtschutzwald Verlust in ha 0 ha 0 ha 0 ha 0 ha 0 ha<br />

Grünzäsur<br />

Räume mit relevanter<br />

Landschaftsbildqualität<br />

(Einstufung hoch/sehr hoch)<br />

Durchfahrung ca. m<br />

Verlust in ha<br />

404 m<br />

3,20 ha<br />

404 m<br />

3,25 ha<br />

1.046 m<br />

6,03 ha<br />

1.023 m<br />

5,90 ha<br />

406 m<br />

3,20 ha<br />

Verlust in ha 58,78 ha 62,47 ha 47,80 ha 53,15 ha 55,90 ha<br />

Rang Schutzgut 2 3 3 5 1


FROELICH & SPORBECK Seite 23<br />

3.2.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Die Schutzgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter zeigen wenig entscheidungsrelevante Sachverhalte<br />

in Bezug auf den Variantenvergleich.<br />

Hinsichtlich oberflächennaher archäologischer Fundstellen bzw. Archäologischen Kulturdenkmalen ist<br />

durch alle Varianten eine gleiche, geringe Betroffenheit festzustellen.<br />

Streuobstwiesen als Zeugnisse kulturhistorischer bewirtschaftungsformen sind nur im Planungsabschnitt<br />

5 vorhanden. Die umfangreichste Flächeninanspruchnahme erfolgt durch die Varianten 1 und 5 im Bereich<br />

des Anschlussohres, durch die „modifizierte Bergtrasse 2“ werden Flächeninanspruchnahmen auf<br />

dem Humbel verursacht.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung:<br />

Variante 4 � Variante 3 � Variante 2 � Variante 1/Variante 5<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Auswirkungen <strong>der</strong> einzelnen untersuchten<br />

Varianten.


FROELICH & SPORBECK Seite 24<br />

Tab. 7: Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterien<br />

Oberflächennahe archäologischeFundstellen/ArchäologischeKulturdenkmale<br />

Konflikte<br />

Inanspruchnahme<br />

Stck.<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

1 1 1 1 1<br />

Streuobstwiesen Verlust in ha 2,30 ha 1,22 ha 0,82 ha 0,34 ha 2,30 ha<br />

Rang Schutzgut 5 3 2 1 5


FROELICH & SPORBECK Seite 25<br />

3.3 Schutzgutübergreifen<strong>der</strong> Variantenvergleich<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Im Ergebnis des Variantenvergleiches über alle Schutzgüter gem. § 2 UVPG stellt sich Variante 3, die<br />

optimierte Konsenstrasse (westl. und östl. Teil [Röthekopftunnel]) eindeutig als diejenige mit den voraussichtlich<br />

geringsten Umweltauswirkungen dar. An zweiter und dritter Stelle folgen Variante 5 (modifizierte<br />

Bergtrasse 2 / tiefliegende Röthekopftrasse – Tröndle) und Variante 4 (optimierte Konsenstrasse (westl.<br />

Teil) / südliche Bergseetrasse). Die unter dem Aspekt <strong>der</strong> zu erwartenden Umweltauswirkungen ungünstigsten<br />

Lösungen sind die Varianten 1 und 2 (modifizierte Bergtrasse 2 / Röthekopftrasse (kurzer Tunnel<br />

und modifizierte Bergtrasse 2 / südliche Bergseetrasse). Der Unterschied zwischen den beiden letztgenannten<br />

ist sehr gering.<br />

Da die Schutzgüter „Menschen einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit“ und „Tiere, Pflanzen und die biologische<br />

Vielfalt“ die gewichtigsten entscheidungsrelevanten Einzelkriterien aufweisen, wurde <strong>der</strong> schutzgutübergreifende<br />

Variantenvergleich zur Überprüfung des Ergebnisses unter beson<strong>der</strong>er Gewichtung<br />

dieser beiden Schutzgüter durchgeführt. Des Weiteren erfolgte eine weniger starke Gewichtung <strong>der</strong><br />

Schutzgüter „Landschaft“ und „Kulturgüter und sonst. Sachgüter“ da bei diesen beiden Schutzgütern nur<br />

wenige entscheidungsrelevante Kriterien betroffen waren und zudem die Unterschiede zwischen den<br />

Varianten nicht entscheidend sind.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser Gewichtung von Einzelkriterien entsprechend ihrer Relevanz ergibt<br />

sich im Ergebnis folgende Reihung <strong>der</strong> Varianten:<br />

Variante 3 � Variante 5 � Variante 4 � Variante 1/Variante 2


FROELICH & SPORBECK Seite 26<br />

Tab. 8: Rangverteilung <strong>der</strong> Varianten nach Schutzgütern<br />

Schutzgut<br />

Variante 1<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(kurzer Tunnel)<br />

Variante 2<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 3<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Röthekopftunnel<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Variante 4<br />

opt. Konsensvariante /<br />

Bergseevariante<br />

Variante 5<br />

mod. Bergtrasse /<br />

Röthekopfvariante<br />

(langer Tunnel)<br />

Schutzgut Menschen 2 3 3 5 1<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen<br />

und biologische Vielfalt<br />

5 4 2 1 3<br />

Schutzgut Boden 5 5 1 3 3<br />

Schutzgut Wasser 5 4 1 2 3<br />

Schutzgut Luft und Klima 4 5 1 4 3<br />

Schutzgut Landschaft 2 3 3 5 1<br />

Schutzgut Kulturgüter und<br />

sonst. Sachgüter<br />

5 3 2 1 5<br />

ges<strong>am</strong>t 5 5 1 3 2<br />

Bei doppelter Gewichtung <strong>der</strong><br />

Schutzgüter Menschen und Tiere<br />

und Pflanzen, da diese Schutzgüter<br />

die „gewichtigsten“ Kriterien<br />

aufweisen<br />

Ohne Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Schutzgüter Landschaft und<br />

Kultur und sonst. Sachgüter, da<br />

hier keine relevanten Unterschiede<br />

erkennbar sind.<br />

5 5 1 3 2<br />

5 5 1 3 2


FROELICH & SPORBECK Seite 27<br />

3.4 FFH-Gebietsschutz<br />

3.4.1 FFH-Gebiet „Dinkelberg“ (DE 8412-341)<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Das FFH-Gebiet „Dinkelberg“ befindet sich im Planungsabschnitt 5 <strong>der</strong> A <strong>98</strong>. Daher ist es ausreichend,<br />

den Variantenvergleich auf diesen Abschnitt zu beschränken und hier die Planfeststellungtrasse<br />

(modifizierte Bergtrasse 2) <strong>der</strong> Konsenstrasse gegenüber zu stellen.<br />

Relevant sind die Teilgebiete „Kulturlandschaft bei Minseln“, „Hollwanger Wald“, Wolfsgraben“<br />

und „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen Schwörstadt, Öflingen und Wehr“ des FFH-Gebietes.<br />

Ab <strong>der</strong> Anschlussstelle <strong>Rhein</strong>felden/Karsau verlaufen beide Trassen zunächst lagegleich. Die<br />

FFH-Teilgebiete „Kulturlandschaft bei Minseln“ und „Hollwanger Wald“ sind von beiden Trassen<br />

in gleicher Weise betroffen.<br />

Im Bereich „Hollwanger Wald“ kommt es sowohl durch die Planfeststellungstrasse als auch<br />

durch die „Konsenstrasse“ zur einer erheblichen Beeinträchtigung des LRT 9130 „Waldmeister-<br />

Buchenwald“, durch betriebsbedingte Schadstoffeinträge (Überschreitung des Critical loads)<br />

sowie durch betriebsbedingte Störungen/ein erhöhtes Kollisionsrisiko für charakteristische Tierarten<br />

(Vögel, Fle<strong>der</strong>mäuse). Zudem werden Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL (Grünes Besenmoos<br />

[Beeinträchtigung von Lebensräumen durch betriebsbedingte Nähr- und Schadstoffeinträge],<br />

Großes Mausohr, Wimperfle<strong>der</strong>maus und Bechsteinfle<strong>der</strong>maus [Barrierewirkung,<br />

Kollisionsrisiko]) beeinträchtigt.<br />

Das Teilgebiet „Wolfsgraben“ wird durch die Planfeststellungstrasse randlich tangiert. Erheblich<br />

betroffen ist neben den LRT 9130 (Überschreitung des für den LRT spezifischen Critical load<br />

durch betriebsbedingte Schadstoffeinträge um mehr als 3 %) die Fle<strong>der</strong>mausart Großes Mausohr<br />

(Kollisionsrisiko). In diesem Bereich schwenkt die „Konsenstrasse“ bereits nach Süden ab,<br />

so dass das Teilgebiet nicht mehr tangiert wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung des LRT 9130<br />

durch Schadstoffeinträge lässt sich hierdurch voraussichtlich vermeiden. Das Kollisionsrisiko für<br />

die Fle<strong>der</strong>mausart Großes Mausohr bleibt jedoch bestehen.<br />

Die größten Unterschiede zwischen den beiden Trassen bestehen hinsichtlich des Teilgebiets<br />

„Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen Schwörstadt, Öflingen und Wehr“. Durch die Planfeststellungstrasse<br />

werden hier insbeson<strong>der</strong>e durch Flächeninanspruchnahme erhebliche Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> LRT 6510 „Magere Flachlandmähwiesen“, LRT 9130 „Waldmeister-Buchenwald“,<br />

LRT 9150 „Mitteleuropäische Kalk-Buchenwäl<strong>der</strong>“ und *9180 „Schlucht- und Hangmischwäl<strong>der</strong><br />

(Tilio Acerion)“ verursacht. Zusätzlich kommt es bezüglich <strong>der</strong> LRT 9130 und *9180 zur Über-<br />

schreitung des für den LRT spezifischen Critical load durch betriebsbedingte Schadstoffeinträge<br />

um mehr als 3 %.<br />

Auch für die Anhang II-Art Grünes Besenmoos kommt es durch Flächeninanspruchnahme sowie<br />

betriebsbedingte Schadstoffeinträge zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Plantrasse.<br />

Weiterhin sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> für die Schutz- und Erhaltungsziele des<br />

FFH-Gebietes maßgeblichen Fle<strong>der</strong>mausarten Wimperfle<strong>der</strong>maus, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus und<br />

Großes Mausohr durch den vorhabensbedingten Verlust von Jagdhabitaten (Flächeninanspruchnahme,<br />

Lichtimmissionen, Verlärmung) sowie Barrierewirkungen und erhöhte Kollisionsgefährdung<br />

nicht auszuschließen.


FROELICH & SPORBECK Seite 28<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Die „Konsenstrasse“ umgeht hingegen das FFH-Teilgebiet „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen<br />

Schwörstadt, Öflingen und Wehr“ durch vorzeitiges Abschwenken ins <strong>Rhein</strong>tal, so dass es zu<br />

keinen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II <strong>der</strong> FFH-RL<br />

durch direkte Flächeninanspruchnahme kommt. Dagegen sind Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />

und d<strong>am</strong>it einhergehend eine erhöhte Kollisionsgefährdung insbeson<strong>der</strong>e von Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

nicht ausgeschlossen, da auch diese Trasse Flugrouten quert (Funktionsbeziehung<br />

zum Hochrhein).<br />

Die Barrierewirkung sowie das Kollisionsrisiko werden im <strong>Rhein</strong>tal zum einen dadurch verringert,<br />

dass die Konsenstrasse hier parallel zu vorhandenen Verkehrswegen (B 34, Bahnlinie)<br />

verläuft, es also zu keiner Neuzerschneidung kommt. Zum an<strong>der</strong>en ist zwischen Bau-km<br />

26+030 und 26+830 eine Einhausung <strong>der</strong> Trasse vorgesehen, um die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte<br />

für Schall in <strong>der</strong> Hardsiedlung zu gewährleisten. Hierdurch werden Kollisionen mit Fle<strong>der</strong>mäusen<br />

vermieden.<br />

Dennoch verbleibt insges<strong>am</strong>t eine Kollisionsgefährdung für alle Fle<strong>der</strong>mausarten, vor allem<br />

aber für die Bechsteinfle<strong>der</strong>maus (aufgrund ihrer kleinen Aktionsradien).<br />

Insges<strong>am</strong>t ist festzustellen, dass die „Konsenstrasse“ vor allem durch ihren frühen Abstieg ins<br />

<strong>Rhein</strong>tal, <strong>der</strong> mit einer Umgehung des Teilgebiets „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen Schwörstadt,<br />

Öflingen und Wehr“ verbunden ist, deutlich geringere Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes<br />

„Dinkelberg“ verursacht als die Planfeststellungsvariante. Insbeson<strong>der</strong>e lässt sich die Beeinträchtigung<br />

des prioritären LRT *9180 deutlich reduzieren. Eine anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme<br />

des FFH-LRT wird vollständig vermieden.<br />

3.4.2 FFH-Gebiet „Murg zum Hochrhein“ (DE 8413-341)<br />

Das FFH-Gebiet „Murg zum Hochrhein“ befindet sich sowohl im Abschnitt 5 als auch im Abschnitt<br />

6. Relevant sind die Teilgebiete „Kulturlandschaft bei Wallbach“, Egghalden“ und „Wiesen<br />

und Wäl<strong>der</strong> nordöstlich Obersäckingen“.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Planfeststellungstrasse wurde festgestellt,<br />

dass für das Teilgebiet „Kulturlandschaft bei Wallbach“ erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Tierarten<br />

nach Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL Gelbbauchunke, Wimperfle<strong>der</strong>maus, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />

und Großes Mausohr nicht ausgeschlossen werden können. Allerdings resultieren die erheblichen<br />

Beeinträchtigungen nicht aus <strong>der</strong> Verwirklichung des Projektes A <strong>98</strong>.5 selbst, son<strong>der</strong>n<br />

treten in Kumulation mit den Wirkungen <strong>der</strong> bereits im Jahr 1<strong>98</strong>2 planfestgestellten (und tw.<br />

realisierten) Anschlussstelle an die B 34 auf. Da bei den Varianten 1, 2 und 5 die Anschlussstelle<br />

an die B 34 <strong>der</strong> Planung für die Planfeststellungstrasse entspricht, ist hier von eben diesen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.<br />

Bei den Varianten 3 und 4 befindet sich die Anschlussstelle im Bereich des Gewerbegebietes<br />

bei Brennet. Eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen im Teilgebiet „Kulturlandschaft bei<br />

Wallbach“ entfällt für die Varianten vollständig.<br />

Die Varianten 2 und 4 verlaufen südlich des geplanten Haselbeckens. Austauschbeziehungen<br />

zwischen den individuenreichen Beständen <strong>der</strong> Gelbbauchunke <strong>am</strong> Duttenberg und den Vor-


FROELICH & SPORBECK Seite 29<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

kommen im Teilgebiet „Kulturlandschaft bei Wallbach“ werden durch diese Varianten unterbrochen.<br />

Das Teilgebiet „Egghalden“ liegt in einem minimalen Abstand von ca. 75 m zur Variante 3<br />

(Röthekopftunnel). Da sich diese Variante hier jedoch im Tunnel befindet, sind nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand Beeinträchtigungen auszuschließen. Die Varianten 1 und 5 liegen in einem minimalen<br />

Abstand von 250 bis 350 m zu dem Teilgebiet, sind aber nur teilweise untertunnelt.<br />

Auch wenn es zu keiner direkten Beeinträchtigung des Teilgebietes kommt, können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand mittelbare Beeinträchtigungen durch Kollisionen mit den Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

nach Anhang II <strong>der</strong> FH-RL Großes Mausohr, Wimperfle<strong>der</strong>maus, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus sowie<br />

mit für die FFH-RT charakteristischen Fle<strong>der</strong>maus- und Vogelarten nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Im Bereich des Teilgebietes „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> nordöstlich Obersäckingen“ sind alle untersuchten<br />

Varianten lagegleich. Durch alle Varianten sind voraussichtlich die FFH-<br />

Lebensraumtypen 6510 Magere Flachlandmähwiesen, 9130 Waldmeister-Buchenwald, *9180<br />

Schlucht- und Hangmischwäl<strong>der</strong> sowie *91E0 Auwäl<strong>der</strong> betroffen. Zudem wurden das Grüne<br />

Besenmoos, Rogers Goldhaarmoos sowie die Tierarten Großes Mausohr, Wimperfle<strong>der</strong>maus,<br />

Bechsteinfle<strong>der</strong>maus, Groppe, Gelbbauchunke und Spanische Flagge nachgewiesen. Nach<br />

<strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand kann für diese Arten eine erhebliche Beeinträchtigung bei allen Varianten<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Insges<strong>am</strong>t ist demnach festzustellen, dass die umfangreichsten Beeinträchtigungen durch die<br />

Varianten 1 und 5 (Betroffenheit aller drei Teilgebiete) zu erwarten sind. Durch die Varianten 2<br />

und 4 ist das Teilgebiet „Egghalden“ nicht betroffen. Die vergleichsweise geringsten Auswirkungen<br />

lässt die Variante 3 erwarten, da durch diese ausschließlich das Teilgebiet „Wiesen und<br />

Wäl<strong>der</strong> nordöstlich Obersäckingen“ betroffen ist. In letztgenanntem Teilgebiet werden aber voraussichtlich<br />

durch alle Varianten gleichermaßen erhebliche Beeinträchtigungen von mehreren<br />

für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen des Schutzgebietes verursacht.


FROELICH & SPORBECK Seite 30<br />

3.5 Artenschutz<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Im Planungsabschnitt 5 <strong>der</strong> A <strong>98</strong> gibt es bis zur Querung <strong>der</strong> K 6353 (Ossenberg) keine Unterschiede<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Linienführungen, so dass es ausreichend ist, den Variantenvergleich<br />

auf den daran angrenzenden Bereich zu beschränken und hier die Varianten 1, 2 und 5 (modifizierte<br />

Bergtrasse 2) den Varianten 3 und 4 (optimierte Konsenstrasse) gegenüber zu stellen.<br />

Zwischen <strong>der</strong> K 6353 und westlich <strong>der</strong> Wolfsgrabenbrücke verlaufen alle Varianten lagegleich.<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in diesem Bereich sowohl für Waldarten als auch für<br />

Offenlandbewohner zu prognostizieren. Zu nennen sind hier z. B. Rot- und Schwarzmilan,<br />

Grauspecht, Waldohreule, Waldkauz, Waldlaubsänger, Zwerg- und Rauhhautfle<strong>der</strong>maus und<br />

Zauneidechse.<br />

Westlich <strong>der</strong> Wolfsgrabenbrücke beginnen die Varianten 3 und 4 („optimierte Konsenstrasse“)<br />

im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Varianten nach Süden zu schwenken. Dies führt zu deutlich unterschiedlichen<br />

Betroffenheiten des Waldgebietes des Dinkelbergs zwischen Schwörstadt und<br />

Öflingen / Brennet.<br />

Die Varianten 1, 2 und 5 führen zwischen <strong>der</strong> Wolfsgrabenbrücke und dem Lachengraben zu<br />

gravierenden verbotstatbeständlichen Beeinträchtigungen zahlreicher Tierarten. Beson<strong>der</strong>s<br />

betroffen sind Waldvögel – insbeson<strong>der</strong>e Schwarzspecht und Grauspecht (aber auch an<strong>der</strong>e<br />

typische Waldarten wie Waldkauz, Waldohreule, Rot- und Schwarzmilan) - und Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

(insbeson<strong>der</strong>e die Bechsteinfle<strong>der</strong>maus). Für diese Arten sehr wertvolle Waldkomplexe werden<br />

neu zerschnitten. Der Kompensationsbedarf ist entsprechend sehr hoch (vgl. Artenschutzfachbeitrag<br />

für die Planfeststellungstrasse).<br />

Die optimierte Konsenstrasse schwenkt ab <strong>der</strong> Wolfsgrabenbrücke nach Süden in Richtung<br />

<strong>Rhein</strong>tal. Im Verlauf <strong>der</strong> Linienführung befinden sich sehr wertvolle Habitate (Waldkomplex) mit<br />

zahlreichen artenschutzrechtlich relevanten Arten (sehr ähnliches Artenspektrum wie entlang<br />

<strong>der</strong> Planfeststellungsvariante). Auffällig sind hier zahlreiche Nachweispunkte von Fle<strong>der</strong>mäusen,<br />

u. a. Mopsfle<strong>der</strong>maus, Großes Mausohr, Kleine Bartfle<strong>der</strong>maus, Rauhhaut- und Weißrandfle<strong>der</strong>maus.<br />

Da die "optimierte Konsenstrasse" jedoch über 1,1 km im Tunnel verläuft, ist die<br />

Betroffenheit dieser Habitate und Arten relativ gering, <strong>der</strong> Neuzerschneidungsgrad wird minimiert.<br />

Beeinträchtigungen erfolgen allerdings im Umfeld <strong>der</strong> Tunnelmün<strong>der</strong> durch Lärm und<br />

visuelle Effekte. Das Kollisionsrisiko für Fle<strong>der</strong>mäuse beschränkt sich ebenfalls auf diese Bereiche.<br />

Die Querung des Lachengrabens erfolgt bei <strong>der</strong> "optimierte Konsenstrasse" mittels einer Brücke<br />

im Bereich <strong>der</strong> B 34. Der Lachengraben hat eine Bedeutung als Flugkorridor für Fle<strong>der</strong>mäuse.<br />

Durch die Kombination A <strong>98</strong> und B 34 im Bereich <strong>der</strong> Querung des Lachengrabens entsteht<br />

eine Art „Nadelöhrsituation“, durch die eine hohe Kollisionsgefährdung zu prognostizieren ist.<br />

Eine Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigung ist an dieser Stelle schwierig.<br />

Der naturschutzfachlich und hinsichtlich des Artenschutzes sehr wertvolle "Humbel" (gleichzeitig<br />

Teilgebiet "Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen Schwörstadt, Öflingen und Wehr" des FFH-Gebietes<br />

"Dinkelberg") wird durch die Varianten 1, 2 und 5 gequert, wobei dem gravierenden Zerschneidungseffekt<br />

durch einen 300 m langen Tunnel entgegen gewirkt wird. Zahlreiche Arten naturnaher<br />

Wäl<strong>der</strong> und angrenzen<strong>der</strong> Offenlän<strong>der</strong>eien (herauszuheben sind hierbei Schwarz- und<br />

Grauspecht, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus, Mopsfle<strong>der</strong>maus, Großes Mausohr, weitere Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Waldkauz, Waldohreule, Rot- und Schwarzmilan), werden in diesem Bereich beeinträchtigt,


FROELICH & SPORBECK Seite 31<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Verbotstatbestände gem.§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt (vgl. Artenschutzfachbeitrag<br />

für die Planfeststellungstrasse), so dass auch ein sehr hoher Kompensationsbedarf ermittelt<br />

wurde.<br />

Die optimierte Konsenstrasse (Varianten 3 und 4) verläuft südlich des Humbels südlich <strong>der</strong><br />

Bundesstraße B 34, so dass eine Zerschneidung dieses sehr wertvollen Gebietes (Humbel)<br />

nicht erfolgt. Zwischen Lachengraben und Wehrabucht werden allerdings Zauneidechsenhabitate<br />

tangiert und durch die D<strong>am</strong>mlage ergibt sich ein hohes Kollisionsrisiko für Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

(z. B. Großes Mausohr, Rauhhautfle<strong>der</strong>maus, Weißrandfle<strong>der</strong>maus), die zwischen <strong>Rhein</strong>tal und<br />

Dinkelberg wechseln.<br />

Die naturschutzfachlich sehr wertvolle Wehrabucht wird durch die „optimierte Konsenstrasse“<br />

(Varianten 3 und 4) beeinträchtigt (durch die Planfeststellungsvariante nicht). Das Gebiet ist als<br />

Naturschutzgebiet "Wehr<strong>am</strong>ündung" ausgewiesen und stellt einen sehr bedeuts<strong>am</strong>en Lebensraum<br />

für Vögel (es wurden 128 Arten nachgewiesen) dar. So wurden hier zahlreiche Wasservogelarten<br />

(Brut- und Rastvögel, z. B. Kolben-, Reiher- und Tafelente, Eisvogel Drosselrohrsänger),<br />

aber auch an<strong>der</strong>e Arten wie Wendehals, Braunkehlchen o<strong>der</strong> Baumfalke nachgewiesen.<br />

Durch eine notwendig werdende Verlegung <strong>der</strong> Bahnlinie nach Süden wird <strong>der</strong> die Bucht umgebende<br />

Wald tangiert und Lebensräume randlich angeschnitten. Eine erhebliche Erhöhung <strong>der</strong><br />

Störwirkungen (Vorbelastung durch Bahn) könnte durch eine 4 m hohe Lärm- und Sichtschutzwand<br />

südlich entlang <strong>der</strong> Bahnstrecke vermieden o<strong>der</strong> zumindest deutlich reduziert werden.<br />

Vergleicht man im Abschnitt 5 die Varianten 1, 2 und 5 mit <strong>der</strong> „optimierten Konsenstrasse“<br />

(Varianten 3 und 4) bis zur Höhe Brennet-Öflingen, lässt sich konstatieren, dass aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht die Varianten 1, 2 und 5 mit deutlich schwerwiegen<strong>der</strong>en Beeinträchtigungen<br />

verbunden sind als die „optimierte Konsenstrasse“. Dies ist v. a. durch den ca. 1.150 m<br />

langen Tunnel (Stefanslochtunnel) <strong>der</strong> „optimierten Konsenstrasse“ zu begründen, <strong>der</strong> Eingriffe<br />

in die sehr wertvollen Waldkomplexe des Dinkelbergs minimiert. Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wehrabucht<br />

können durch die Lärm- und Sichtschutzwand auf ein relativ geringes Maß reduziert werden.<br />

Durch Kompensationsmaßnahmen westlich <strong>der</strong> Bucht könnten zudem relativ leicht Ersatzlebensräume<br />

für die betroffenen Arten geschaffen werden.<br />

Östlich Brennet-Öflingen werden durch den Knotenpunkt <strong>am</strong> Kilchbühl (Knotenpunkt <strong>der</strong> Variante<br />

2) gravierende verbotstatbeständliche Beeinträchtigungen zahlreicher artenschutzrechtlich<br />

relevanter Tierarten (v. a. Brutvögel und Fle<strong>der</strong>mäuse [z.B. Großer und Kleiner Abendsegler,<br />

Zwergfle<strong>der</strong>maus, Rauhhautfle<strong>der</strong>maus, Weißrandfle<strong>der</strong>maus) verursacht.<br />

Auch <strong>der</strong> Knotenpunkt <strong>der</strong> Varianten 1 und 5 verursacht gravierende verbotstatbeständliche<br />

Beeinträchtigungen zahlreicher artenschutzrechtlich relevanter Tierarten, v.a. Waldkauz (2 Revierzentren<br />

direkt betroffen), Zauneidechse und Fle<strong>der</strong>mäuse (in diesem Bereich allerdings<br />

weniger konkrete Nachweise als bei dem an<strong>der</strong>en Knotenpunkt).<br />

Bei den Varianten 3 und 4 erfolgt <strong>der</strong> Anschluss an die Bundesstraße in einem naturschutzfachlich<br />

geringwertigen Bereich (Gärtnerei); verbotstatbeständliche Betroffenheiten sind hier vermutlich<br />

nicht zu prognostizieren. Dies ist als ein sehr großer Vorteil aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />

zu werten.<br />

Im Abschnitt 6 im weiteren Verlauf <strong>der</strong> A <strong>98</strong> sind die Linienführungen <strong>der</strong> einzelnen Varianten<br />

z.T. sehr unterschiedlich. Die Varianten 1 und 5 (lagegleich) sowie 3 verlaufen nördlich des<br />

geplanten Haselbeckens, die Varianten 2 und 4 (lagegleich) südlich davon.


FROELICH & SPORBECK Seite 32<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Alle Varianten queren großflächige und z. T. naturnahe Waldgebiete zwischen Brennet und<br />

Obersäckingen und führen hier zu einer Neuzerschneidung (minimiert durch Tunnelbauwerke).<br />

Das Teilgebiet "Egghalden" des FFH-Gebietes "Murg zum Hochrhein" befindet sich nördlich <strong>der</strong><br />

Variante 3 (Entfernung ca. 70 m) bzw. <strong>der</strong> Varianten 1 und 5 (Entfernung ca. 220 m). Es ist<br />

davon auszugehen, dass dieses Teilgebiet auch eine artenschutzrechtlich sehr hohe Bedeutung<br />

aufweist. Das Teilgebiet "Wiesen und Wäl<strong>der</strong> nordöstlich Obersäckingen" des FFH-<br />

Gebietes wird durch alle Varianten in Abschnitt 6 nahezu gleichermaßen durchquert (Varianten<br />

hier alle lagegleich, nur geringe Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> Brückenlängen). Auch hier ist von<br />

sehr bedeuts<strong>am</strong>en Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten auszugehen.<br />

Variante 1 verläuft östlich <strong>der</strong> Anschlussstelle Wallbach über ein längere Strecke (ca. 1.350 m)<br />

bis östlich des Schöpfebachs in einem Tunnel, weshalb hier die artenschutzrechtliche Betroffenheit<br />

nur gering ist (beschränkt auf Störungen durch die Tunnelmün<strong>der</strong>). Östlich des Schöpfebachs<br />

bis zur L 152 sind zwar zwei weitere kürzere Tunnel geplant, jedoch verläuft die Trasse<br />

über eine Strecke von insges<strong>am</strong>t ca. 680 m oberirdisch. In diesem Bereich werden z.T. naturnahe<br />

Waldbereiche mit älteren Baumbeständen gequert. Durch Lärm und optische Effekte sind<br />

Waldvögel wie Waldlaubsänger (RL BW 2), Waldkauz, Trauerschnäpper und Hohltaube betroffen.<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus und Großes Mausohr werden v.a. durch Kollisionen<br />

mit Kfz gefährdet. Die <strong>am</strong> Schöpfebach nachgewiesenen Vogelarten Wasser<strong>am</strong>sel und Gebirgsstelze<br />

werden trotz <strong>der</strong> Überbrückung des Bachtals zumindest gestört, eine erhöhte Kollisionsgefährdung<br />

ist anzunehmen (allerdings durch Sperrwände minimierbar). Die Gelbbauchunke<br />

ist in relativ geringem Maße betroffen, da Schwerpunktvorkommen nicht direkt betroffen<br />

werden und Austauschbeziehungen zwischen Populationen nördlich und südlich <strong>der</strong> geplanten<br />

Trasse durch den Tunnel erhalten werden.<br />

Bei Variante 5 ist <strong>der</strong> Tunnel länger als bei Variante 1 (ca. 1.950 m statt ca. 1.350 m), weshalb<br />

die artenschutzrechtliche Betroffenheit östlich des Schöpfebachs deutlich geringer ist, z. B. für<br />

Waldkauz, Trauerschnäpper, Hohltaube und Waldlaubsänger. Für Fle<strong>der</strong>mäuse (Nachweise<br />

von Großem Mausohr und Bechsteinfle<strong>der</strong>maus im Umfeld des Tunnelendes) entfällt das Kollisionsrisiko<br />

in diesem Bereich.<br />

Variante 3 verläuft ab östlich Brennet nördlich <strong>der</strong> Varianten 1 und 5, wobei ein langer Tunnel<br />

von ca. 3,2 km Länge bis etwa zur L 152 vorgesehen ist. In diesem Bereich entfallen alle direkten<br />

artenschutzrechtlichen Betroffenheiten. Die Wan<strong>der</strong>beziehungen zwischen den einzelnen<br />

Gelbbauchunkenpopulationen bleiben erhalten. Lediglich Störungen im Umfeld <strong>der</strong> Tunnelmün<strong>der</strong><br />

sind für einige Vogelarten wie Waldkauz, Trauerschnäpper und Waldlaubsänger zu erwarten,<br />

wobei die jeweiligen lokalen Populationen insges<strong>am</strong>t vermutlich nicht erheblich beeinträchtigt<br />

werden. Östlich <strong>der</strong> L 152 sind alle Varianten nahezu identisch, so dass sich hier keine<br />

signifikant unterschiedlichen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten ergeben.<br />

Variante 2 verläuft im Abschnitt 6 (wie auch Variante 4) südlich des geplanten Haselbeckens.<br />

Zwei Tunnel sind zwischen Bru<strong>der</strong>häusleberg und Schöpfebach (ca. 1 km) sowie zwischen<br />

Schöpfebach und L 152 (ca. 850 m) vorgesehen, das Tal des Schöpfebachs wird überbrückt.<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten ergeben sich v. a. im Bereich des Duttenbergs für Waldvogelarten<br />

wie Rotmilan und Sperber (Revierzentren jeweils im unmittelbaren Trassenbereich),<br />

Turteltaube, Kolkrabe und Habicht. Austauschbeziehungen zwischen Gelbbauchunkenpopulationen<br />

im Teilgebiet "Kulturlandschaft bei Wallbach" des FFH-Gebietes "Murg zum Hochrhein"<br />

und dem Duttenberg (individuenreiche Bestände) werden unterbrochen. Für Fle<strong>der</strong>mäuse wie<br />

Großes Mausohr und Bechsteinfle<strong>der</strong>maus ergibt sich ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Die <strong>am</strong><br />

Schöpfebach nachgewiesenen Vogelarten Wasser<strong>am</strong>sel und Gebirgsstelze werden trotz <strong>der</strong>


FROELICH & SPORBECK Seite 33<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Überbrückung des Bachtals zumindest gestört, eine erhöhte Kollisionsgefährdung ist anzunehmen<br />

(allerdings durch Sperrwände minimierbar).<br />

Variante 4 ist in Abschnitt 6 mit Variante 2 nahezu identisch, so dass die gleichen artenschutzrechtlichen<br />

Betroffenheiten zu prognostizieren sind.<br />

Im Abschnitt 6 erscheint insges<strong>am</strong>t die Variante 3 aufgrund des sehr langen Tunnels aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht <strong>am</strong> günstigsten. Variante 5 ist als die zweitgünstigste einzustufen, ebenfalls<br />

aufgrund <strong>der</strong> Untertunnelungen artenschutzrechltich relevanter Waldbereiche. Variante 1<br />

ist aufgrund <strong>der</strong> kürzeren Untertunnelung ungünstiger zu bewerten als Variante 5. Die Varianten<br />

2 und 4 (südlich des geplanten Haselbeckens verlaufend) sind ähnlich zu bewerten wie Variante<br />

1. In Teilbereichen sind v. a. europäische Vogelarten und Fle<strong>der</strong>mäuse betroffen.<br />

Die artenschutzrechtlich relevanten Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten sind in<br />

Abschnitt 5 deutlich größer als in Abschnitt 6, so dass bei einem abschnittsübergreifenden Variantenvergleich<br />

die unterschiedlichen Betroffenheiten in Abschnitt 5 ausschlaggebend sind.<br />

Es ergibt sich demnach folgende Reihung <strong>der</strong> Varianten aus artenschutzrechtlicher Sicht:<br />

Variante 3 � Variante 4 � Variante 1 / Variante 5 � Variante 2


FROELICH & SPORBECK Seite 34<br />

4. Zus<strong>am</strong>menfassung und Fazit<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Durch das Regierungspräsidium Freiburg wurden die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren<br />

„<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong> <strong>Hochrheinautobahn</strong> <strong>Weil</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> - <strong>Waldshut</strong>-Tiengen, Bauabschnitt<br />

5 <strong>Rhein</strong>felden/Karsau – Wehr erstellt.<br />

Auf Veranlassung des Landkreises <strong>Waldshut</strong> und des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee<br />

wurde eine Alternative zur <strong>der</strong>zeit aktuellen Planfeststellungstrasse entwickelt. Diese stellt eine<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> sog. „Stephanslochvariante“ dar, die bereits 2009 Gegenstand eines<br />

Variantenvergleiches war. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde entschieden, diese<br />

Alternative, die sog. „Konsensvariante“ zum Gegenstand eines Variantenvergleiches im Jahr<br />

2012 zu machen, <strong>der</strong> sich über die Planungsabschnitte 5 und 6 <strong>der</strong> A <strong>98</strong> erstreckt.<br />

Hierfür wurden für den Abschnitt 5 die Daten aus dem Planfeststellungsverfahren, für den Abschnitt<br />

6 die Daten zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens, die naturgemäß weniger<br />

detailliert sind, genutzt.<br />

Gegenstand des vorliegenden Variantenvergleiches waren folgende durchgehende (über die<br />

Planungsabschnitte 5 und 6) Varianten:<br />

Variante 1: modifizierte Bergtrasse 2 / Röthekopftrasse (kurzer Tunnel)<br />

km 17+200 bis 33+230<br />

Variante 2: modifizierte Bergtrasse 2 / südliche Bergseetrasse<br />

km 12+200 – 33+565<br />

Variante 3: optimierte Konsenstrasse (westl. und östl. Teil [Röthekopftunnel])<br />

km 17+200 – 33+370<br />

Variante 4: optimierte Konsenstrasse (westl. Teil) / südliche Bergseetrasse<br />

km 17+200 – 33+565<br />

Variante 5: modifizierte Bergtrasse 2 / tiefliegende Röthekopftrasse – Tröndle<br />

km 17+200 – 33+230<br />

Vorliegen<strong>der</strong> Variantenvergleich bezieht sich auf die umweltfachlichen Aspekte. Der Variantenvergleich<br />

erfolgte für zuvor abgestimmte entscheidungsrelevante Kriterien zum einen für die<br />

Schutzgüter gem. § 2 UVPG (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />

Landschaft, Kultur- sonstige Sachgüter), zum an<strong>der</strong>en für den FFH-Gebietsschutz sowie den<br />

speziellen Artenschutz (§§ 44, 45 BNatSchG).<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter gem. UVPG wurde festgestellt, dass sich Variante 3, die optimier-<br />

te Konsenstrasse (westl. und östl. Teil [Röthekopftunnel]) als diejenige mit den voraussichtlich<br />

geringsten Umweltauswirkungen darstellt. Die Vorteile liegen sowohl bei den Schutzgütern Tiere,<br />

Pflanzen und biologische Vielfalt als auch bei den abiotischen Schutzgütern (Boden, Wasser,<br />

Luft und Klima). An zweiter und dritter Stelle folgen Variante 5 (modifizierte Bergtrasse 2 /<br />

tiefliegende Röthekopftrasse – Tröndle) und Variante 4 (optimierte Konsenstrasse (westl. Teil) /<br />

südliche Bergseetrasse). Variante 5 weist dabei insbeson<strong>der</strong>e für das Schutzgut Menschen die<br />

größten Vorteile auf, was auf die geringere Inanspruchnahme von Siedlungsflächen im Bereich<br />

Öflingen/Brennet und die geringere Inanspruchnahme von Erholungswaldflächen zurück zu<br />

führen ist. Die unter dem Aspekt <strong>der</strong> zu erwartenden Umweltauswirkungen (Tiere und Pflanzen<br />

sowie abiotische Schutzgüter) ungünstigsten Lösungen sind die Varianten 1 und 2 (modifizierte


FROELICH & SPORBECK Seite 35<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>der</strong> A <strong>98</strong>.5, Karsau – Wehr, Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Bergtrasse 2 / Röthekopftrasse (kurzer Tunnel und modifizierte Bergtrasse 2 / südliche Bergseetrasse).<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete wurden die FFH-Gebiete „Dinkelberg“<br />

(DE 8412-341) und „Murg zum Hochrhein“ (DE 8413-341) betrachtet. Bezogen auf das FFH-<br />

Gebiet „Dinkelberg“ wurde festgestellt, dass die Varianten 3 und 4 günstiger zu beurteilen sind,<br />

als die übrigen geprüften Varianten, da durch diese das Teilgebiet „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> zwischen<br />

Schwörstadt, Öflingen und Wehr“ nicht gequert wird und die diesbezüglichen erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes entfallen. Bezogen auf das FFH-<br />

Gebiet „Murg zum Hochrhein“ stell sich die Variante 3, die optimierte Konsenstrasse (westl. und<br />

östl. Teil [Röthekopftunnel]) als günstigste Lösung dar, da hier lediglich Beeinträchtigungen im<br />

Teilgebiet „Wiesen und Wäl<strong>der</strong> nordöstlich Obersäckingen“, in dem alle untersuchten Varianten<br />

lagegleich verlaufen, zu erwarten sind. Als ungünstigste Lösungen wurden die Varianten 1 und<br />

5 identifiziert.<br />

Hinsichtlich des speziellen Artenschutzes bzw. <strong>der</strong> Prognose artenschutzrechtlicher Verbots-<br />

tatbestände wurde Variante 3 als günstigste Lösungsmöglichkeit ermittelt. Dies ist zum einen<br />

durch den frühen Abstieg ins <strong>Rhein</strong>tal (Stefanslochtunnel) und zum an<strong>der</strong>en durch die sehr<br />

lange Tunnelstrecke des Röthekopftunnels begründet. Hierdurch lassen sich Konflikte mit den<br />

artenschutzrechtlichen Belangen gegenüber den an<strong>der</strong>en untersuchten Varianten deutlich reduzieren.<br />

Als konfliktträchtigste Linienführung stellt sich Variante 2 dar.<br />

Insges<strong>am</strong>t ist somit festzustellen, dass aus umweltfachlicher Sicht <strong>der</strong> Variante 3 <strong>der</strong> optimier-<br />

ten Konsenstrasse (westl. und östl. Teil [Röthekopftunnel]) <strong>der</strong> Vorzug zu geben ist. An zweiter<br />

und dritter Stelle folgen die Variante 4 (optimierte Konsenstrasse [westl. Teil] / südliche Bergseetrasse)<br />

und Variante 5 (modifizierte Bergtrasse 2 / tiefliegende Röthekopftrasse – Tröndle).<br />

Insges<strong>am</strong>t als schlechteste Lösungsmöglichkeiten sind die Varianten 1 und 2 (modifizierte Bergtrasse<br />

2 kombiniert mit <strong>der</strong> Röthekopftrasse bzw. <strong>der</strong> Bergseevariante) anzusehen.<br />

Insges<strong>am</strong>t ergibt sich d<strong>am</strong>it aus umweltfachlicher Sicht folgende Reihung <strong>der</strong> Varianten:<br />

Variante 3 � Variante 4 � Variante 5 � Variante 1/Variante 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!