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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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48 C. <strong>Die</strong> <strong>verfassungsgebende</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong> nach dem GG von 1949<br />

c) Annahmeverfahren ohne Volksabstimmung<br />

Der Herrenchiemseer Entwurf <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>gesetzes enthielt in Art. 148<br />

Abs. 2 zwei Vorschläge für <strong>die</strong> Regelung <strong>des</strong> Annahmeverfahrens. Das<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz sollte zunächst vom Parlamentarischen Rat beschlossen<br />

<strong>und</strong> dann vom deutschen Volk entweder durch Volksbeschluß in den<br />

Ländern oder aber durch übereinstimmenden Beschluß der Volksvertretungen<br />

angenommen werden 214 . Im Parlamentarischen Rat hielt<br />

der Organisationsausschuß eine Regelung <strong>des</strong> Annahmeverfahrens<br />

im Gr<strong>und</strong>gesetz selbst zunächst für unnötig 215 . Der Ausschuß stellte<br />

Art. 148 Abs. 2 <strong>des</strong> Entwurfs am 20. Oktober 1948 zur späteren Beratung<br />

zurück 216 <strong>und</strong> beschloß am 27. Oktober seine Streichung 217 .<br />

Der Allgemeine Redaktionsausschuß kritisierte das in seiner Stellungnahme<br />

zu den Formulierungen der Fachausschüsse am 24. November<br />

1948. Man müsse eine Regelung über <strong>die</strong> Annahme durch<br />

Volksabstimmung oder durch <strong>die</strong> Landtage treffen, deren Inhalt von<br />

der noch ausstehenden Vereinbarung der Militärbefehlshaber abhänge<br />

218 . Daraufhin beschloß der Organisationsausschuß am 6. Dezember<br />

1948, <strong>die</strong> Regelung <strong>des</strong> Frankfurter Dokumentes Nr. 1, nach dem das<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz durch Volksentscheid in min<strong>des</strong>tens zwei Dritteln der<br />

Länder angenommen werden sollte, in Art. 148 e seines Entwurfs zu<br />

übernehmen 219 . In <strong>die</strong>ser Fassung wurde Art. 148 e am 7. Dezember<br />

1948 vom Hauptausschuß ohne Aussprache bei einer Gegenstimme<br />

angenommen 220 .<br />

Während der zweiten Lesung <strong>des</strong> Hauptausschusses wurde am<br />

14. Januar 1949 <strong>die</strong> Bestimmung zur erneuten Beratung in den Organisationsausschuß<br />

zurückgestellt 221 . Dort wurde dann am 20. Januar<br />

1949 erstmals ausführlich <strong>die</strong> Frage der Ratifizierung diskutiert 222 . Rudolf<br />

Katz (SPD) erklärte:<br />

214 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 2, S. 614.<br />

215 Vgl. von Doemming/Füsslein/Matz, JöR NF 1 (1951), S. 917 f.<br />

216 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/I, S. 634 f.<br />

217 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/I, S. 685 f.<br />

218 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 7, S. 90.<br />

219 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/II, S. 961 f.<br />

220 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 238<br />

221 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 506 f.<br />

222 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/II, S. 1147 ff.; von Doemming/Füsslein/Matz,<br />

JöR NF 1 (1951), S. 919 f.

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