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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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I. Entstehung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>gesetzes 35<br />

haltliche Anforderungen für <strong>die</strong> künftige Verfassung, deren Beachtung<br />

von den Militärgouverneuren geprüft werden sollte:<br />

»<strong>Die</strong> verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung<br />

ausarbeiten, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> beteiligten Länder eine Regierungsform<br />

<strong>des</strong> föderalistischen Typs schafft, <strong>die</strong> am besten geeignet ist, <strong>die</strong> gegenwärtig<br />

zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz<br />

schafft, <strong>und</strong> Garantien der individuellen Rechte <strong>und</strong> Freiheiten enthält«<br />

145 .<br />

Nach ihrer Genehmigung durch <strong>die</strong> Alliierten sollte <strong>die</strong> Verfassung<br />

dann in min<strong>des</strong>tens zwei Dritteln der westdeutschen Länder mit<br />

Volksabstimmungen angenommen werden. Jede spätere Änderung<br />

der Verfassung sollte von einer gleichen Mehrheit der Länder ratifiziert<br />

werden. Dokument Nr. 2 forderte <strong>die</strong> Ministerpräsidenten<br />

auf, Vorschläge für eine Neugliederung der Länder auszuarbeiten.<br />

In Dokument Nr. 3 waren <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>züge eines Besatzungsstatuts<br />

niedergelegt, das ab dem Inkrafttreten der Verfassung gelten sollte.<br />

<strong>Die</strong> Ministerpräsidenten reagierten zurückhaltend auf <strong>die</strong> Frankfurter<br />

Dokumente. Im Juli 1948 arbeiteten sie auf einer Konferenz im<br />

Hotel Rittersturz in Koblenz eine Stellungnahme 146 aus. Darin begrüßten<br />

sie zwar <strong>die</strong> Zusammenfassung der drei Westzonen. Man müsse<br />

jedoch vermeiden, <strong>die</strong> Spaltung Deutschlands zwischen West <strong>und</strong> Ost<br />

zu vertiefen <strong>und</strong> dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines<br />

Staates zu verleihen. Es müsse zum Ausdruck kommen, daß es sich<br />

lediglich um ein Provisorium handeln würde. Sie schlugen vor, <strong>die</strong><br />

Einberufung einer deutschen Nationalversammlung zurückzustellen,<br />

bis <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben<br />

seien. Statt<strong>des</strong>sen solle nur ein aus Vertretern der Landtage gebildeter<br />

»Parlamentarischer Rat« zusammentreten, der statt einer Verfassung<br />

nur ein provisorisches »Gr<strong>und</strong>gesetz« ausarbeiten solle. <strong>Die</strong>ses solle<br />

auch nicht vom Volk beschlossen, sondern nach einer Anhörung der<br />

Landtage von den Militärgouverneuren verkündet werden 147 . Zur Begründung<br />

schrieben <strong>die</strong> Ministerpräsidenten in ihrer Antwortnote:<br />

145 Von Doemming/Füsslein/Matz, JöR NF 1 (1951), S. 2.<br />

146 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 1, S. 60 ff.<br />

147 Wilms, Ausländische Einwirkungen auf <strong>die</strong> Entstehung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>gesetzes, S. 64 ff.;<br />

Mußgnug, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch <strong>des</strong> Staatsrechts, § 8, Rn. 28; Merkel, <strong>Die</strong> <strong>verfassungsgebende</strong><br />

<strong>Gewalt</strong> <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong>, S. 40 f.; Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte,<br />

S. 383 f.; Kahl, JuS 1997, 1083, 1084.

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