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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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10 B. <strong>Die</strong> klassische Lehre von der <strong>verfassungsgebende</strong>n <strong>Gewalt</strong> <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong><br />

leges f<strong>und</strong>amentales, <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>gesetze, geb<strong>und</strong>en war 10 . Nach <strong>die</strong>sem<br />

älteren Verständnis konnte <strong>die</strong> Verfassung zwar <strong>die</strong> Macht <strong>des</strong> Monarchen<br />

beschränken, aber nicht etwa das Volk vor den Gesetzen einer<br />

Volksvertretung schützen 11 .<br />

In England forderte zur Zeit <strong>des</strong> Bürgerkrieges 1647 <strong>die</strong> radikaldemokratische<br />

Bewegung der Levellers <strong>die</strong> Einführung einer Verfassung,<br />

<strong>die</strong> »Agreement of the People« (»Übereinkunft <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong>«) heißen<br />

sollte <strong>und</strong> als ein Volksvertrag gedacht war, der von allen Bürgern angenommen<br />

werden sollte 12 . Der Volksvertrag sollte als oberstes Gesetz<br />

Gr<strong>und</strong>lage aller staatlichen <strong>Gewalt</strong> werden. Bestimmte Rechte sollten<br />

als »Reservatrechte« <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong> festgeschrieben <strong>und</strong> jeder Entscheidung<br />

auch <strong>des</strong> Parlaments entzogen werden 13 . Das Agreement of the<br />

People wurde 1648 in abgewandelter Form vom Armeerat 14 in das Parlament<br />

eingebracht, dort aber niemals beschlossen 15 .<br />

Statt<strong>des</strong>sen erließ Oliver Cromwell im Jahre 1653 als Verfassung<br />

seines Protektorats das Instrument of Government (»Urk<strong>und</strong>e über <strong>die</strong><br />

Regierung«), welches als unveränderliches, auch für das Parlament<br />

unantastbares Recht gelten sollte 16 . <strong>Die</strong> Verbindlichkeit seiner Verfassung<br />

begründete Cromwell vor allem damit, daß ihr das Volk durch<br />

den Vollzug der von ihm ausgeschriebenen Parlamentswahlen impli-<br />

10 Starck, Der demokratische Verfassungsstaat, S. 37 ff.; Boehl, Verfassunggebung im<br />

Bun<strong>des</strong>staat, S. 29 f.; Hasso Hofmann, Recht – Politik – Verfassung, S. 275 ff.; Georg Jellinek,<br />

<strong>Die</strong> Erklärung der Menschen- <strong>und</strong> Bürgerrechte, S. 37; Zweig, <strong>Die</strong> Lehre vom Pouvoir<br />

Constituant, S. 26 ff.<br />

11 Boehl, Verfassunggebung im Bun<strong>des</strong>staat, S. 30.<br />

12 Zweig, <strong>Die</strong> Lehre vom Pouvoir Constituant, S. 38 ff.; Georg Jellinek, Allgemeine<br />

Staatslehre, S. 510 f.; Starck, Der demokratische Verfassungsstaat, S. 36 f.; vgl. Woolrych,<br />

Britain in Revolution, S. 355 ff., S. 381 ff. <strong>und</strong> S. 421 ff.<br />

13 Starck, Der demokratische Verfassungsstaat, S. 36; Zweig, <strong>Die</strong> Lehre vom Pouvoir<br />

Constituant, S. 40 f.; Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 510 f.<br />

14 Im Bürgerkrieg von 1642–1648 war <strong>die</strong> New Model Army als eine Armee <strong>des</strong> Parlaments<br />

aufgestellt worden. Sie widersetzte sich nach dem vorläufigen Sieg über König<br />

Karl I. 1646 ihrer Auflösung <strong>und</strong> gründete einen Armeerat, der anfangs auch aus einfachen<br />

Soldaten <strong>und</strong> später nur aus Offizieren bestand. <strong>Die</strong> New Model Army erlangte<br />

großen politischen Einfluß. 1648 vertrieb sie einen großen Teil der Abgeordneten aus<br />

dem Parlament. 1653 löste Oliver Cromwell, der zum General der Armee aufgestiegen<br />

war, das verbliebene »Rumpfparlament« auf (Woolrych, Britain in Revolution, S. 301 ff.).<br />

15 Woolrych, Britain in Revolution, S. 431 f. <strong>und</strong> S. 438 ff.<br />

16 Zweig, <strong>Die</strong> Lehre vom Pouvoir Constituant, S. 43 ff.; Carl Schmitt, Verfassungslehre,<br />

S. 40; Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 511 f.; Boehl, Verfassunggebung im Bun<strong>des</strong>staat,<br />

S. 32; vgl. Woolrych, Britain in Revolution, S. 556 ff.

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