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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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III. Bedeutung 187<br />

<strong>Die</strong> Auffassung, daß Art. 25 GG auch den verfassungsändernden<br />

Gesetzgeber binde, findet allerdings eine Stütze in der Entstehungsgeschichte<br />

der Vorschrift. Der Herrenchiemseer Verfassungskonvent<br />

hatte <strong>die</strong> Fassung vorgeschlagen:<br />

<strong>Die</strong> allgemeinen Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts sind Bestandteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechts<br />

<strong>und</strong> erzeugen Rechte <strong>und</strong> Pflichten unmittelbar für alle Bewohner<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gebietes. 883<br />

In den Ausschüssen <strong>des</strong> Parlamentarischen Rates blieb <strong>die</strong> Formulierung<br />

zunächst unverändert 884 . In seiner Stellungnahme zur ersten Lesung<br />

<strong>des</strong> Hauptausschusses schlug dann der Allgemeine Redaktionsausschuß<br />

vor, das Wort »Bun<strong>des</strong>recht« durch »Bun<strong>des</strong>verfassungsrecht«<br />

zu ersetzen. Sinn <strong>des</strong> Artikels solle wohl sein, daß <strong>die</strong> allgemeinen<br />

Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts durch einfaches Gesetz nicht außer<br />

Kraft gesetzt werden könnten <strong>und</strong> also den Rang von Bun<strong>des</strong>verfassungsrecht<br />

haben sollten 885 .<br />

Während sich Carlo Schmid (SPD) 886 <strong>und</strong> Fritz Eberhard (SPD) 887 im<br />

Hauptausschuß für <strong>die</strong>se Änderung aussprachen, erklärte Hermann<br />

von Mangoldt (CDU) sie für unnötig 888 . Wilhelm Laforet (CSU) sagte<br />

ausdrücklich, es könne sich bei den Bestimmungen <strong>des</strong> Völkerrechts<br />

nur um einfache Normen handeln 889 . Der Ausschuß entschied sich mit<br />

knapper Mehrheit, den Änderungsvorschlag anzunehmen 890 . Bei der<br />

nächsten Lesung schlug von Mangoldt dann vor, das Wort »Bun<strong>des</strong>verfassungsrecht«<br />

wieder durch »Bun<strong>des</strong>recht« zu ersetzen, <strong>und</strong> ferner<br />

den Satz anzufügen: »Sie gehen den Gesetzen vor«. Zur Begründung<br />

führte er aus, wenn <strong>die</strong> allgemeinen Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts bindend<br />

sein sollten, könne man das mit der bisherigen Fassung nicht erreichen,<br />

da der Gesetzgeber sie dann immer noch mit einer qualifizier-<br />

883 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 2, S. 582 (der Wortfehler »<strong>und</strong>«<br />

statt »sind« wurde im Zitat korrigiert; vgl. auch Parlamentarischer Rat, a. a. O., S. 517).<br />

884 Vgl. von Doemming/Füsslein/Matz, JöR NF 1 (1951), S. 230 ff.<br />

885 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 7, S. 147 f.<br />

886 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 328.<br />

887 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 329.<br />

888 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 328.<br />

889 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 329.<br />

890 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 330.

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