Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller
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III. Bedeutung 187<br />
<strong>Die</strong> Auffassung, daß Art. 25 GG auch den verfassungsändernden<br />
Gesetzgeber binde, findet allerdings eine Stütze in der Entstehungsgeschichte<br />
der Vorschrift. Der Herrenchiemseer Verfassungskonvent<br />
hatte <strong>die</strong> Fassung vorgeschlagen:<br />
<strong>Die</strong> allgemeinen Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts sind Bestandteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechts<br />
<strong>und</strong> erzeugen Rechte <strong>und</strong> Pflichten unmittelbar für alle Bewohner<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gebietes. 883<br />
In den Ausschüssen <strong>des</strong> Parlamentarischen Rates blieb <strong>die</strong> Formulierung<br />
zunächst unverändert 884 . In seiner Stellungnahme zur ersten Lesung<br />
<strong>des</strong> Hauptausschusses schlug dann der Allgemeine Redaktionsausschuß<br />
vor, das Wort »Bun<strong>des</strong>recht« durch »Bun<strong>des</strong>verfassungsrecht«<br />
zu ersetzen. Sinn <strong>des</strong> Artikels solle wohl sein, daß <strong>die</strong> allgemeinen<br />
Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts durch einfaches Gesetz nicht außer<br />
Kraft gesetzt werden könnten <strong>und</strong> also den Rang von Bun<strong>des</strong>verfassungsrecht<br />
haben sollten 885 .<br />
Während sich Carlo Schmid (SPD) 886 <strong>und</strong> Fritz Eberhard (SPD) 887 im<br />
Hauptausschuß für <strong>die</strong>se Änderung aussprachen, erklärte Hermann<br />
von Mangoldt (CDU) sie für unnötig 888 . Wilhelm Laforet (CSU) sagte<br />
ausdrücklich, es könne sich bei den Bestimmungen <strong>des</strong> Völkerrechts<br />
nur um einfache Normen handeln 889 . Der Ausschuß entschied sich mit<br />
knapper Mehrheit, den Änderungsvorschlag anzunehmen 890 . Bei der<br />
nächsten Lesung schlug von Mangoldt dann vor, das Wort »Bun<strong>des</strong>verfassungsrecht«<br />
wieder durch »Bun<strong>des</strong>recht« zu ersetzen, <strong>und</strong> ferner<br />
den Satz anzufügen: »Sie gehen den Gesetzen vor«. Zur Begründung<br />
führte er aus, wenn <strong>die</strong> allgemeinen Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts bindend<br />
sein sollten, könne man das mit der bisherigen Fassung nicht erreichen,<br />
da der Gesetzgeber sie dann immer noch mit einer qualifizier-<br />
883 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 2, S. 582 (der Wortfehler »<strong>und</strong>«<br />
statt »sind« wurde im Zitat korrigiert; vgl. auch Parlamentarischer Rat, a. a. O., S. 517).<br />
884 Vgl. von Doemming/Füsslein/Matz, JöR NF 1 (1951), S. 230 ff.<br />
885 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 7, S. 147 f.<br />
886 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 328.<br />
887 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 329.<br />
888 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 328.<br />
889 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 329.<br />
890 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 330.