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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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II. Rechtsprechung <strong>des</strong> BVerfG 147<br />

on <strong>des</strong> verfassungsändernden Gesetzgebers. <strong>Die</strong> Grenze <strong>des</strong> Art. 79<br />

Abs. 3 GG werde nicht dadurch verletzt, daß Ausländern Schutz vor<br />

politischer Verfolgung nicht durch gr<strong>und</strong>rechtliche Gewährleistung geboten<br />

werde 699 . Das Asylgr<strong>und</strong>recht gehöre nicht zum Gewährleistungsgehalt<br />

von Art. 1 Abs. 1 GG 700 . <strong>Die</strong> Bestimmung <strong>des</strong> Art. 16a<br />

Abs. 2 S. 3 GG, nach der unter bestimmten Umständen aufenthaltsbeendende<br />

Maßnahmen unabhängig von einem Rechtsbehelf vollzogen<br />

werden können, modifiziere zwar Art. 19 Abs. 4 GG, verstoße aber<br />

nicht gegen Art. 20 GG 701 . Dazu führte das Gericht aus: »Ob <strong>die</strong> in<br />

Art. 20 GG niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze ein rechtsstaatliches Prinzip<br />

individuellen Rechtsschutzes, das in Art. 19 Abs. 4 GG konkretisiert<br />

ist, für unabänderlich erklären (vgl. BVerfGE 30, 1 [39 ff.]), kann offen<br />

bleiben.« 702 Art. 16a Abs. 2 S. 3 GG berühre einen solchen Gr<strong>und</strong>satz<br />

jedenfalls nicht 703 . Auch <strong>die</strong> angegriffenen Vorschriften <strong>des</strong> Asylverfahrensgesetzes<br />

wurden als verfassungsgemäß bewertet 704 .<br />

In <strong>die</strong>sem Urteil werden zu Art. 79 Abs. 3 GG fast wörtlich <strong>die</strong> allgemeinen<br />

Erwägungen aus dem Urteil über <strong>die</strong> Enteignungen durch<br />

Besatzungsrecht wiederholt. Auf <strong>die</strong> Formulierungen <strong>des</strong> zwischenzeitlich<br />

ergangenen »Maastricht-Urteils« geht das Gericht nicht ein 705 .<br />

Bemerkenswert ist, daß das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht in der zitierten<br />

Passage ausdrücklich offen läßt, ob in Art. 20 GG ein Prinzip individuellen<br />

Rechtsschutzes für unabänderlich erklärt werde. Der zitierte<br />

Literaturverweis <strong>des</strong> Gerichts bezieht sich auf das Minderheitenvotum<br />

zum »Abhör-Urteil«. Damit wird <strong>die</strong> Richtigkeit der damaligen<br />

Mehrheitsposition ausdrücklich in Frage gestellt.<br />

6. »Großer Lauschangriff«<br />

Am 3. März 2004 entschied das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden<br />

gegen <strong>die</strong> Neufassung <strong>des</strong> Art. 13 GG <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

699 BVerfGE 94, 49, 103.<br />

700 BVerfGE 94, 49, 103 f.<br />

701 BVerfGE 94, 49, 104.<br />

702 BVerfGE 94, 49, 104.<br />

703 BVerfGE 94, 49, 104.<br />

704 BVerfGE 94, 49, 104 ff.<br />

705 Das ist um so bemerkenswerter, als das »Asyl-Urteil« (BVerfGE 94, 49) ebenso<br />

wie das »Maastricht-Urteil« (BVerfGE 89, 155) vom 2. Senat stammt, während das<br />

»Enteignungs-Urteil« (BVerfGE 84, 90) eine Entscheidung <strong>des</strong> 1. Senates war.

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