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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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132 D. Art. 79 Abs. 3 GG<br />

nur <strong>die</strong> Art. 1 <strong>und</strong> 21 umfaßt seien. Es gebe viele andere wesentliche<br />

Prinzipien, <strong>die</strong> woanders stünden. Ihm mißfalle, daß man den Schluß<br />

ziehen könnte, alle anderen Artikel außer 1 <strong>und</strong> 21 könnten geändert<br />

werden 608 . Sodann wurde darüber diskutiert, ob Art. 108 überhaupt<br />

eine praktische Wirkung haben könnte 609 . Bei der anschließenden Abstimmung<br />

gab es zwei Stimmen für <strong>und</strong> fünf Stimmen gegen Art. 108<br />

bei einigen Enthaltungen, so daß der Artikel abgelehnt wurde 610 .<br />

Einen Tag später wurde Art. 108 im Hauptausschuß besprochen.<br />

Dehler stellte den Antrag auf Wiederaufnahme <strong>und</strong> sagte, man könne<br />

vielleicht darüber streiten, ob <strong>die</strong> Bezugnahme auf gerade <strong>die</strong> beiden<br />

in der Vorschrift genannten Artikel glücklich sei 611 . Weiter erklärte er:<br />

»Auf jeden Fall halte ich es für notwendig, daß wir <strong>die</strong>se Barriere aufrichten,<br />

nicht in dem Glauben, daß wir dadurch einer Revolution begegnen<br />

können, aber doch in dem Willen, einer Revolution <strong>die</strong> Maske der Legalität<br />

zu nehmen.« 612<br />

Katz antwortete, er sei zwar mit dem Geist <strong>des</strong> Antrages einverstanden,<br />

halte ihn aber für zwecklos. Niemand würde sich durch den<br />

Art. 108 davon abhalten lassen, einen Staatsstreich durchzuführen 613 .<br />

Carlo Schmid (SPD) pflichtete dagegen der Ansicht Dehlers bei. Es sei<br />

ein Unterschied, ob jemand gezwungen sei, offen Revolution zu machen,<br />

oder ob man ihm <strong>die</strong> Möglichkeit gebe, unter dem Schutz einer<br />

Scheinlegalität effektiv Revolution zu machen, ohne sich dazu bekennen<br />

zu müssen 614 . Sodann wurde abgestimmt. Der Hauptausschuß<br />

nahm Art. 108 in der Fassung <strong>des</strong> Allgemeinen Redaktionsausschusses<br />

mit achtzehn Stimmen gegen eine Stimme an 615 .<br />

In seinem Entwurf vom 25. Januar 1949 schlug der Allgemeine Redaktionsausschuß<br />

eine Fassung vor, in der <strong>die</strong> geschützten Gr<strong>und</strong>sätze<br />

in Art. 108 näher bestimmt wurden. Der Vorschlag lautete:<br />

608 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/II, S. 1016 f.<br />

609 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/II, S. 1017 f.<br />

610 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 13/II, S. 1018.<br />

611 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 454.<br />

612 Parlamentarischer Rat, Akten <strong>und</strong> Protokolle, Band 7, S. 454.<br />

613 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 454.<br />

614 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 454 f.<br />

615 Parlamentarischer Rat, Verhandlungen <strong>des</strong> Hauptausschusses, S. 455.

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