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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die ... - Hauke Möller

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III. Art. 146 GG a. F. 101<br />

seine Beteiligung an den Bun<strong>des</strong>tagswahlen 459 zugleich das Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

bestätigt 460 . Durch den Beitritt hätten auch <strong>die</strong> Deutschen in<br />

der DDR dem Gr<strong>und</strong>gesetz zugestimmt <strong>und</strong> so seine Legitimation<br />

vollendet 461 .<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme an einer Wahl bedeutet allerdings nicht automatisch<br />

Zustimmung zur Verfassung, <strong>die</strong> der Wahl zugr<strong>und</strong>e liegt. Wahlen<br />

haben einen konkreten Gegenstand. Wer eine Person oder eine Liste<br />

wählt, gibt damit zunächst nur zu erkennen, daß er <strong>die</strong>se den anderen<br />

Kandidaten vorzieht 462 . Selbst, wenn eine bestimmte Frage im Vorfeld<br />

einer Wahl besonders thematisiert wird, ist <strong>die</strong> Wahl nicht mit einer<br />

Volksabstimmung darüber gleichbedeutend. <strong>Die</strong> Frage, ob das Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

gelten solle, gehörte offenbar niemals im Vorfeld einer Bun<strong>des</strong>tagswahl<br />

zu den beherrschenden Themen <strong>und</strong> hat nie eine wahlentscheidende<br />

Rolle gespielt 463 . Aus dem Ergebnis der letzten Volkskam-<br />

kes unter besonderer Berücksichtigung <strong>des</strong> deutschen <strong>und</strong> chilenischen Gr<strong>und</strong>gesetzes,<br />

S. 199; vgl. Stückrath, Art. 146 GG: Verfassungsablösung zwischen Legalität <strong>und</strong> Legitimität,<br />

S. 159 ff., sowie Moelle, Der Verfassungsbeschluß nach Artikel 146 Gr<strong>und</strong>gesetz,<br />

S. 164 ff., m.w. N.<br />

459 Bereits Oliver Cromwell wollte aus der Beteiligung an den von ihm ausgeschriebenen<br />

Wahlen den Schluß ziehen, das englische Volk habe zugleich dem Instrument of<br />

Government zugestimmt, das er 1653 als Verfassung seines Protektorats erlassen hatte<br />

(vgl. oben <strong>die</strong> Nachweise in Fußnote 17 auf Seite 11).<br />

460 Von Campenhausen, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Art. 146, Rn. 12; Knies, in:<br />

Eckart Klein, Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung,<br />

S. 22 f.; Wilms, Ausländische Einwirkungen auf <strong>die</strong> Entstehung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>gesetzes,<br />

S. 293; Kröning, ZRP 1991, S. 161; Heckel, in: Heckel, <strong>Die</strong> innere Einheit Deutschlands<br />

inmitten der europäischen Einigung, S. 14 <strong>und</strong> S. 29; Heckel, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch<br />

<strong>des</strong> Staatsrechts, § 197, Rn. 43; Hans Hugo Klein, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch<br />

<strong>des</strong> Staatsrechts, § 198, Rn. 18; Isensee, Braucht Deutschland eine neue Verfassung?, S. 39.<br />

So auch bereits Hans Peter Ipsen, Über das Gr<strong>und</strong>gesetz, S. 27; Steiner, Verfassunggebung<br />

<strong>und</strong> verfassunggebende <strong>Gewalt</strong> <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong>, S. 61; von Beyme, <strong>Die</strong> verfassunggebende<br />

<strong>Gewalt</strong> <strong>des</strong> <strong>Volkes</strong>, S. 47; Tosch, <strong>Die</strong> Bindung <strong>des</strong> verfassungsändernden Gesetzgebers<br />

an den Willen <strong>des</strong> historischen Verfassunggebers, S. 86; Mußgnug, in: Isensee/Kirchhof,<br />

Handbuch <strong>des</strong> Staatsrechts, § 8, Rn. 100 ff.<br />

461 Isensee, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch <strong>des</strong> Staatsrechts, § 166, Rn. 41; von Campenhausen,<br />

in: von Mangoldt/Klein/Starck, Art. 146, Rn. 13; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG,<br />

Art. 146, Rn. 13; Blumenwitz, ZfP 39 (1992), 1, 9 f.<br />

462 Mahrenholz, <strong>Die</strong> Verfassung <strong>und</strong> das Volk, S. 21 f.; vgl. Jung, Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>und</strong> Volksentscheid,<br />

S. 326; Moelle, Der Verfassungsbeschluß nach Artikel 146 Gr<strong>und</strong>gesetz, S. 176;<br />

Heckmann, in: Borgmann u. a., Verfassungsreform <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>gesetz, S. 18.<br />

463 Stückrath, Art. 146 GG: Verfassungsablösung zwischen Legalität <strong>und</strong> Legitimität,<br />

S. 159 f.; Heckmann, in: Borgmann u. a., Verfassungsreform <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>gesetz, S. 20; Bryde,<br />

in: Bieber/Widmer, Der europäische Verfassungsraum, S. 338 (ausdrücklich entge-

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