19.02.2013 Aufrufe

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 55 -<br />

tion nach § 3 Abs. 3 bis Abs. 6 FSG-E und §§ 5, 6, 10 FSG-E. So untersteht<br />

die beliehene <strong>Flugsicherung</strong>sorganisation bei <strong>der</strong> Erbringung von <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten<br />

<strong>der</strong> Rechts- und Fachaufsicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>aufsichtsamtes für<br />

<strong>Flugsicherung</strong> (§ 3 Abs. 4 Satz 1 FSG-E). Wenn das beliehene <strong>Flugsicherung</strong>sunternehmen<br />

den Weisungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für <strong>Flugsicherung</strong> nicht<br />

nachkommt, hat dieses ein Ersatzvornahmerecht (§ 3 Abs. 4 Satz 4 FSG-E).<br />

Zur effektiven Ausübung dieser Rechte wird den Vertretern <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes<br />

auch ein gesetzliches Betretungsrecht <strong>der</strong> Betriebsräume <strong>des</strong> <strong>Flugsicherung</strong>sunternehmens<br />

eingeräumt (§ 4 Abs. 5 FSG-E). Als letztes Mittel verbleibt <strong>der</strong><br />

Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Beleihung nach § 10 Abs. 1 FSG-E. Schließlich unterliegt die<br />

Geschäftsführung nach § 5 FSG <strong>der</strong> Kontrolle durch das Bun<strong>des</strong>aufsichtsamt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>aufsichtsamt kann die Abberufung <strong>der</strong> Geschäftsführer verlangen,<br />

wenn diese fortgesetzt Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen, die dem Unternehmen<br />

übertragen worden sind. Nach näherer Best<strong>im</strong>mung <strong>des</strong> § 5 Abs. 2<br />

Satz 2 FSG-E kann das Bun<strong>des</strong>aufsichtsamt in diesen Fällen die Geschäftsführung<br />

auch einem Son<strong>der</strong>beauftragen übertragen.<br />

i. In ihrer Kumulation lassen diese Kontroll- und Einwirkungsrechte einen hinreichenden<br />

staatlichen Zugriff auf das Verwaltungsverhalten <strong>der</strong> beliehenen<br />

Organisation zu.<br />

2. Die bei <strong>der</strong> DFS GmbH monopolisierte und ihr auch nach § 16 FSG-E weiterhin zukommende<br />

Stellung als Erbringer von Flugverkehrsdiensten unterliegt <strong>im</strong> Ergebnis<br />

keinen europarechtlichen Bedenken:<br />

a. Die Beauftragung <strong>der</strong> DFS GmbH nach § 31b LuftVG mit <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten<br />

nach § 27c LuftVG bewegt sich hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> innerhalb<br />

<strong>des</strong> verordnungsrechtlich gesteckten Rahmens.<br />

b. Die hierin begründete Monopolstellung <strong>der</strong> DFS GmbH ist nach Art. 8 VO EG<br />

Nr. 550/2004 <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Erbringung von Flugverkehrsdiensten weiterhin<br />

<strong>der</strong> Regelfall.<br />

c. Die Erbringung von <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten in den jeweils zu bewirtschaftenden<br />

funktionalen Luftraumblöcken bedarf nach Art. 8 EG VO 550/2004 <strong>der</strong><br />

Beauftragung eines <strong>Flugsicherung</strong>sunternehmens durch den jeweiligen Mitgliedstaat.<br />

Die Beleihung nach § 3 FSG-E stellt eben diese Beauftragung dar.<br />

3. Durch das Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>Flugsicherung</strong>sgesetzes und durch das Single European<br />

Sky-Verordnungspaket wird die Bewertung <strong>der</strong> Erbringung von Flugverkehrsdiensten<br />

durch die Skyguide AG nach bun<strong>des</strong>deutschem Verfassungsrecht nicht tangiert.<br />

a. Die Erbringung von Flugverkehrsdiensten durch die schweizerische Skyguide<br />

AG fußt <strong>der</strong>zeit auf einem zwischen dieser und <strong>der</strong> DFS GmbH geschlossenen<br />

technischen Übereinkommen.<br />

b. Die Skyguide AG ist als gemischtwirtschaftliches Unternehmen auf Grund <strong>des</strong><br />

Art. 2 VFSD i. V. m. Art. 40 Abs. 2 LFG mit <strong>der</strong> Wahrnehmung von Flugver-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!