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Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

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D. Die Wahrnehmung von <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten durch die schweizerische AG zur für<br />

zivile und militärische <strong>Flugsicherung</strong> („Skyguide“)<br />

Die Beleihung <strong>der</strong> DFS GmbH mit Flugverkehrssicherungsdiensten wirft die weitergehende<br />

Frage auf, inwieweit diese die Ausübung <strong>der</strong> ihr übertragenen Aufgaben <strong>im</strong> süddeutschen<br />

Luftraum auf Grund eines technischen Übereinkommens auf die schweizerische Skyguide AG<br />

weiter übertragen kann.<br />

I. Die Rechtsstellung <strong>der</strong> „Skyguide“ nach schweizerischem Recht – Gesetzliche<br />

Beleihungsfiktion nach § 16 FSG-E<br />

Die Skyguide AG ist als gemischtwirtschaftliches Unternehmen auf Grund <strong>des</strong> Art. 2 VFSD i.<br />

V. m. Art. 40 Abs. 2 LFG mit <strong>der</strong> Wahrnehmung von Flugverkehrsdiensten in <strong>der</strong> Schweiz<br />

betraut. Die Verwaltungsaufgabe <strong>der</strong> Luftverkehrsverwaltung obliegt nach Art. 40 LFG <strong>der</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung und unterliegt nach Art. 3 LFG <strong>der</strong> Aufsicht durch den Bun<strong>des</strong>rat, vermittelt<br />

durch das Bun<strong>des</strong>amt für Zivilluftfahrt. Die Rechtsstellung <strong>der</strong> Skyguide AG ist damit<br />

<strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> DFS GmbH vergleichbar.<br />

Ihre Betrauung mit Aufgaben <strong>der</strong> Luftverkehrskontrolle könnte durch die Übergangsregelung<br />

<strong>des</strong> § 16 FSG-E auf eine neben das zwischen <strong>der</strong> Skyguide AG und <strong>der</strong> DFS GmbH abgeschlossenen<br />

technischen Übereinkommens tretende, neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.<br />

Einerseits sieht § 16 Abs. 1 FSG-E vor, dass die Deutsche <strong>Flugsicherung</strong> GmbH bis zur<br />

Beleihung als beliehene <strong>Flugsicherung</strong>sorganisation gilt und dass diese „bis zur Beleihung zur<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> bislang ausgeübten Aufgaben berechtigt und verpflichtet“ ist. Nach § 16<br />

Abs. 2 FSG-E gilt die Regelung <strong>des</strong> Abs. 1 entsprechend „für an<strong>der</strong>e Stellen o<strong>der</strong> Personen<br />

nach § 31b Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung, die vor<br />

dem 1. Juli 2006 mit <strong>Flugsicherung</strong>saufgaben beauftragt worden sind, längstens jedoch bis<br />

zum 30. Juni 2007.“ Mit dieser Formulierung zielt die Bun<strong>des</strong>regierung auf die nach § 31b<br />

Abs. 1 Satz 2 LuftVG beliehenen natürlichen Personen ab.<br />

Vgl. Gesetzentwurf, BT/Drs. 16/240, S. 13. Dazu: Begründung, daselbst, S. 28: „Für die DFS, die bislang<br />

durch Verordnung mit <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong>sdienste beauftragt war, ist eine Übergangsregelung<br />

zu schaffen, die zunächst sicherstellt, dass bis auf Weiteres die DFS als beliehene <strong>Flugsicherung</strong>sorganisation<br />

gilt und die bisher ausgeübten Aufgaben <strong>im</strong> Wesentlichen, d. h. sofern dem<br />

nicht abweichende Regelungen entgegenstehen, zu den bisherigen Bedingungen bis zu einer förmlichen<br />

Beleihung weiter ausführt. (…) Absatz 2 trifft eine entsprechende Regelung für Stellen o<strong>der</strong> Personen,<br />

die mit <strong>Flugsicherung</strong>saufgaben beauftragt waren, die nicht von <strong>der</strong> DFS wahrgenommen worden sind.<br />

Dies betrifft die nach dem bisherigen § 31b Abs. 1 Satz 2 (alt) LuftVG ergangenen Beleihungen einzelner<br />

natürlicher Personen.“<br />

Die Formulierung „an<strong>der</strong>e Stellen“, die mit Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> betraut waren, kann<br />

bei wörtlichem Verständnis aber auch auf die Skyguide AG bezogen werden und so <strong>der</strong>en<br />

Beleihung fingieren, da lediglich auf die tatsächliche vorherige Beauftragung mit <strong>Flugsicherung</strong>saufgaben<br />

abgestellt wird.

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