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Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

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Hermes, in: Dreier (Hrsg.), GG, Kommentar, Band 2, 1998, Art. 87d Rdn. 23 unter<br />

Verweis auf Wahl, Privatisierungsorganisationsrecht als Steuerungsinstrument bei <strong>der</strong><br />

Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, in: Schmidt/Aßmann/Hoffmann-Riem (Hrsg.),<br />

Verwaltungsorganisationsrecht als Steuerungsressource, 1997, S. 301 ff. (330).<br />

Hiernach wäre die Kapitalprivatisierung <strong>der</strong> DFS GmbH – ungeachtet <strong>des</strong> beabsichtigten Sicherung<br />

einer Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> – in Gestalt <strong>der</strong> ersatzlosen Streichung <strong>des</strong><br />

bisherigen § 31b LuftVG durch Art. 2 Nr. 19 <strong>des</strong> Gesetzentwurfes mit Art. 87d Abs. 1 Satz 2<br />

GG nicht vereinbar.<br />

Die Sicherstellung eines hinreichenden und je<strong>der</strong>zeitigen Bun<strong>des</strong>einflusses auf die Verwaltungstätigkeit<br />

durch das <strong>Flugsicherung</strong>sunternehmen for<strong>der</strong>n auch diejenigen, die eine Kapitalprivatisierung<br />

für mit Art. 87d Abs. 1 GG vereinbar erachten.<br />

Uerpmann, in: von Münch/Kunig (Hrsg.), ´Grundgesetz, Kommentar, Band 3, 5.<br />

Aufl., 2003, Art. 87d Rdn. 12 unter Verweis auf Nitz, Private und öffentliche Sicherheit,<br />

2000, S. 441 f. sowie B. Mayer, Die Bun<strong>des</strong>post, 1990, S. 79 f.;<br />

Pabst/Schwartmann, DÖV 1998, 315 (317 f.).<br />

An die Stelle <strong>des</strong> Alleineigentums <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und seiner Einflussrechte als Gesellschafter <strong>der</strong><br />

DFS GmbH sollen – bei verbleiben<strong>der</strong> Gewährleistungsverantwortung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die<br />

Aufgabenwahrnehmung –<br />

Bauer, VVDStRL 54 (1995), 243 (268 m. zahlr. w. Nw. in Fn. 128).<br />

Ingerenzpflichten treten, die <strong>der</strong> Bund durch ein entsprechend dichtes Netz an Kontroll- und<br />

Aufsichtsrechten gegenüber dem (teil-) privatisierten <strong>Flugsicherung</strong>sunternehmen hat und die<br />

ihm erlauben sollen, je<strong>der</strong>zeitigen Einfluss auf <strong>der</strong>en Verwaltungstätigkeit zu nehmen.<br />

Zu Ingerenzpflichten Baumann, Private Luftfahrtverwaltung, 2002, S. 313 ff.;<br />

Pabst/Schwartmann, DÖV 1998, 315 (315 f.); Bull, Über Formenwahl, Formwahrheit<br />

und Verantwortungsklarheit in <strong>der</strong> Verwaltungsorganisation, in: Geis (Hrsg.), Festschrift<br />

Maurer, 2001, S. 545 (561 f.).<br />

Allerdings werden bei einer beson<strong>der</strong>en Rechtfertigung auch Ausnahmen von einer umfassenden<br />

Fachaufsicht für zulässig gehalten.<br />

Uerpmann, in: von Münch/Kunig (Hrsg.), ´Grundgesetz, Kommentar, Band 3, 5.<br />

Aufl., 2003, Art. 87d Rdn. 12.<br />

Im Ergebnis deutet diese Auffassung die verwaltungsmäßige Einbindung <strong>der</strong> Staatsaufgabe<br />

<strong>der</strong> Luftverkehrsverwaltung in die Verwaltungsorganisation <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> instrumental. Sie soll<br />

sicherstellen, dass die son<strong>der</strong>polizeilichen Schutzgüter, die durch den Luftverkehr tangiert<br />

werden können – also die Luftsicherheit als Bestandteil <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ord-

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